0489/2021
Verlängerung des Mietvertrages für den Betriebshof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, Stolberger Straße 11 in Braunsfeld
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0489/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 02.03.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Verlängerung des Mietvertrages für den Betriebshof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, Stolberger Straße 11 in Braunsfeld Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.02.21 beschlossen, die Gebäudewirtschaft zu beauftragen, den Mietervertrag mit der KVB über den Betriebshof in der Stolberger Straße für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2025 zu verlängern. Die Befristung bis zum 31.12.2025 ergibt sich daraus, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein neuer zentra- ler, linksrheinischer Betriebshof fertig gestellt werden soll. Eine Sanierung des jetzigen Standortes durch den Vermieter Kölner Verkehrsbetriebe stellte sich unter wirtschaftlichen und unter betrieblichen Gesichtspunkten als die deutlich ungünstigere Variante dar. So muss zum Beispiel die bei der Stolberger Straße geplante mehr als 10-jährige Sanierungszeit bei laufendem Betrieb als extreme Belastung der beiden Nutzerdienststellen bewertet werden. Der Neubau würde in 5 Jahren bezugsfertig sein. Der Verbleib einiger Bestandsgebäude auf der Stolber- ger Straße würde zudem dazu führen, dass optimale Betriebsabläufe bei der Sanierungsvariante auch zukünftig nicht gewährleistet werden können. Diese können nur bei der Neubauvariante sicher- gestellt werden. Die prognostizierte Miete nach Abschluss der Sanierung übersteigt zudem deutlich die Folgekosten eines Neubaus im Eigentum der Stadt. In der Folge ist nunmehr von der Gebäudewirtschaft der bis zum 31.12.2019 befristete Mietvertrag mit der KVB für den Betriebshof Stolberger Straße bis zur Fertigstellung des neuen zentralen linksrheini- schen Betriebshofes in der Zusestraße rückwirkend zu verlängern. Die erhebliche zeitliche Verzögerung, die nunmehr zu einer rückwirkenden Verlängerung führt, ist den langwierigen und äußerst schwierigen Verhandlungen mit der Eigentümerin geschuldet. (Bezüglich des Standortes Zusestraße wird derzeit von der Gebäudewirtschaft eine Machbarkeitsstu- die durchgeführt. Sollte diese zu einem positiven Ergebnis kommen und diese Liegenschaft geeignet sein, wird eine Verwaltungsvorlage zum weiteren Vorgehen den Gremien vorgelegt.) Der verlängerte Mietvertrag kann zu jeder Zeit mit 24 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0489/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.02.2021
- Erstellt
- 10.02.2021 15:32