Einfache Sprache als Verwaltungsstandard
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1062/2022 vom 31.03.2022
Stand: Am 04.04.2022 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/112/0 Vorlagen-Nummer 31.03.2022 1062/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 Einfache Sprache als Verwaltungsstandard Anfrage zur Vorlagennummer 0428/2022 Mitteilung zum Antrag AN/1415/2021 "Einfache Sprache als Verwaltungsstandard" Text der Anfrage: Frau Klimaszewska-Golan bittet darum, den Antrag weiter ausz uführen und die aufgelisteten Punkte auch für die Ausländerbehörde zu berücksichtigen sowie die leichte Sprache auch für den Internetauftritt mit einzuschließen. Antwort der Verwaltung: Einbindung des Ausländeramtes Die im Antrag AN/1415/2021 "Einfache Sprache als Verwaltungsstandard" aufgeführten Punkte wur- den für die gesamte Stadtverwaltung geprüft, auch im Ausländeramt. Das geplante Ex- pert*innengremium, gemäß. Ziffer 1 der Vorlagennummer 0428/2022, wird ebenfalls für die gesamte Stadtverwaltung Vorschläge für die Umstellung von Texten in einfache Sprache erarbeiten, dabei wird selbstverständlich auch das Ausländeramt mit einbezogen. Berücksichtigung auf der Internetseite Bereits heute sind 111 Internetseiten (Dienstleistungen) in leichte Sprache übersetzt. Dies beinhaltet die Seiten mit den häufigsten Klickzahlen, sowie Seiten, bei denen seitens der Fachämter ein ent- sprechender Bedarf an Übersetzung in leichte Sprache erkannt wurde. Darüber hinaus lässt die Ver- waltung die 200 wichtigsten Produktseiten sukzessive in leichte Sprache übersetzen. Hierfür besteht ein Rahmenvertrag mit einem auf leichte Sprache spezialisierten Übersetzungsbüro. (vgl. Ziffer 5 der Vorlagennummer 0428/2022) Gez. Blome
Beratungsverlauf
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04.04.2022
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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