AN/1415/2021
Einfache Sprache als Verwaltungsstandard für jegliche Außenkommunikation der Verwaltung - Anspruch auf Schreiben der Stadt Köln in leichter Sprache
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT Ratsmitglied Walter Wortmann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 AN/1415/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Einfache Sprache als Verwaltungsstandard für jegliche Außenkommunikation der Verwaltung - Anspruch auf Schreiben der Stadt Köln in leichter Sprache Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24.06.2021 aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Stadt Köln stellt ihre Außenkommunikation mit Privatpersonen - in den Grenzen der notwendigen Rechtssicherheit - auf einfache Sprache im Sinne des § 11 I des Behinder- tengleichstellungsgesetzes (BGG) und in Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik um. Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung 3225/2019 selber präzisiert: „Einfache Sprache ist eine sprachlich vereinfachte Fassung der Standardsprache oder der Fachsprache. Der Sprachstil ist betont einfach, klar und verständlich. Texte in einfacher Sprache haben kür- zere Sätze, einen einfachen Satzbau und wenige Nebensätze.“ 2. Die Parteien bemühen sich ebenfalls ihre Anträge und Anfragen in möglichst einfacher und damit bürgerfreundlicher Sprache gemäß den unter 1. genannten Kriterien der Mittei- lung 3225/2019 einzubringen. Die Verwaltung bringt - in den Grenzen der notwendigen Rechtssicherheit - zukünftige Verwaltungsvorlagen ebenfalls in möglichst einfacher Sprache ein. Die Verwaltung stellt ihren Vorlagen zusätzlich eine kurze Zusammenfassung in leichter Sprache voran – ähnlich wie es z.B. der LVR bereits umsetzt. - 2 - 3. Alle Menschen in Köln erhalten einen Anspruch auf Erklärungen und Schreiben in leichter Sprache synonym zu § 11 II BGG. 4. Veröffentlichungen Dritter sowie Gesetzestexten sind Zusammenfassungen in leichter, aber zumindest in einfacher Sprache beizufügen. 5. Für den Internetauftritt der Stadt Köln gelten die oben aufgeführten Punkte ebenfalls. Ein- fache und wenn möglich leichte Sprache sind zukünftig als Verwaltungsstandard zu ver- wenden. Sollte schwere Sprache z. B. aus rechtlichen Gründen nicht zu vermeiden sein, ist diese folgend stets angemessen in leichter oder einfacher Sprache zu erläutern. Die Option der leichten Sprache ist auf der Internetseite der Stadt Köln wie eine Überset- zung zu nutzen und muss dementsprechend zur Verfügung stehen. 6. Die Stadt organisiert ein entsprechendes Kursangebot zur Erreichung dieses Ziels für ihre Mitarbeitenden und die Fraktionen (z. B. über das Amt für Weiterbildung). Sie fördert aktiv Mitarbeitende die sich diesbezüglich extern weiterqualifizieren und zertifizieren lassen möchten, wenn diese sich im Anschluss als Multiplikatoren in die Stadtverwaltung zur Ver- fügung stellen. 7. Die korrekte Verwendung von leichter und einfacher Sprache ist in allen schriftlichen Pub- likationen der Stadt, als auch für ihren Internetauftritt, in regelmäßigen Abständen von ei- ner unabhängigen Stelle zu validieren und die Ergebnisse der Politik vorzulegen. 8. Für alle der Stadt Köln anhängigen Unternehmen, Mehrheitsbeteiligungen, Stiftungen etc. sind diese Regelungen wo immer möglich synonym anzuwenden. 9. Viele Menschen die auf die leichte Sprache angewiesen sind, sind ebenfalls auf die Nut- zung des öffentlichen Personenverkehrs angewiesen. Daher wird insbesondere die KVB beauftragt, zukünftig für Fahrpläne, Beschilderungen und Verkaufsautomaten ausschließ- lich leichte Sprache zu verwenden. Begründung: Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller Menschen in Köln wird durch diesen Antrag weiter gestärkt. Wer immer auch Schreiben oder Veröffentlichungen in leichter Sprache erhalten möchte, kann diese ohne Begründung anfordern. Diskriminierende Handlungen und Momente der Scham können so vermieden bzw. verhindert werden. Dieser Antrag soll auch zu einem weiteren Sinneswandel in Bezug auf das Selbstverständnis von öffentlicher Verwaltung sorgen. Ein einheitlicher Verwaltungsstandard „leichte/einfache Sprache“ entspricht dem Bedürfnis der Verwaltung nach Standardisierung von Prozessen, bei gleichzeitiger Öffnung für die Bedürfnisse der Bürger*innen. Einfache Sprache ist bürgernahe Sprache! Auch Menschen die mit der schweren Sprache im Allgemeinen kein Problem haben, werden Verwaltungsschreiben in betont klarer, einfacher und verständlicher Sprache zu schätzen wissen. Selbiges dürfte für kurze Sätze, einen einfachen Satzbau und wenige Nebensätze gelten. Insbesondere Gesetzestexte sind selbst für Menschen die die schwere Sprache an- sonsten beherrschen manchmal nur bedingt lesbar und oft auch nicht verständlich. Entspre- chende Handreichungen in leicht verständlicher Sprache werden sicherlich positiven Anklang - 3 - bei sehr vielen Menschen finden. Weiterhin ist die Nutzung der einfachen Sprache für den Teil der Bevölkerung der dazu in der Lage ist die schwere Sprache problemlos zu verstehen vollkommen unschädlich. Mit der freiwilligen Ausweitung der gesetzlichen Regelung aus dem BGG auf die gesamte Bevölkerung, entspricht die Stadt Köln den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Gruppe der älteren Mitbürger*innen nimmt stetig zu. Insbesondere die einfache und ver- ständliche Handhabung des Onlineangebotes der Stadt Köln ist an dieser Stelle von ent- scheidender Bedeutung. Eine einfache und unkomplizierte Nutzbarkeit des ÖPNV- Angebotes von entscheidender Bedeutung. Für viele Neu-Kölner*innen ist Deutsch inzwischen nicht ihre Muttersprache. Menschen mit Fluchterfahrung, aber natürlich auch ausländischen Fachkräften und Studierenden, wird es so ggf. schneller ermöglicht selbstständig ihren Weg durch den sprichwörtlichen deutschen Ämterdschungel zu finden. Die Stadt sollte hier mit gutem Beispiel voranschreiten und auch ihre Töchter auf diesem Weg mitnehmen und konstruktiv begleiten. Zusammenfassung in einfacher Sprache: Dieser Antrag ist für den Rat der Stadt Köln. Im Rat sitzen gewählte Menschen. Die nennt man Politiker. Der Rat entscheidet wie die Stadt Köln arbeitet. Der Antrag ist in schwerer Sprache geschrieben. Es geht hier um Gesetze. Deswegen muss das so sein. Aber alle Menschen sollen diesen Antrag verstehen. Der Teil in einfacher Sprache ist in männlicher Form geschrieben. Zum Beispiel schreiben wir: Mitarbeiter. Dann kann man es besser lesen. Damit meinen wir aber immer alle Menschen. Wenn man etwas trotzdem nicht versteht ist das nicht schlimm. Dann kann man die Mitarbeiter der Stadt fragen. Die Politiker kann man auch fragen. Dieser Antrag beschäftigt sich mit der Sprache von Briefen der Stadt. Alle Mitarbeiter der Stadt sollen leichte oder einfache Sprache benutzen. Das geht aber nicht immer. Zum Beispiel benutzt die Stadt viele Gesetze. Gesetze sind in schwerer Sprache geschrieben. Dann sollen die Mitarbeiter aber alles in einfacher Sprache erklären. Das sagt ein Gesetz mit ziemlich schwerem Namen. Es heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. - 4 - Die Politiker fassen hiermit einen Beschluss. So nennt man eine Entscheidung im Rat. Die Politiker sind die Entscheider. Wenn der Rat entschieden hat muss die Stadt das so machen. Der Beschluss hat mehrere Teile: Die Stadt Köln schreibt Briefe an viele Menschen. Sie soll dann immer einfache Sprache benutzen. Die Politiker schreiben und fragen auch viel. Das nennt man Anträge und Anfragen. Sie wollen dann auch einfache Sprache benutzen. Die Verwaltung macht viele Vorschläge für die Politiker. Die nennt man Verwaltungs-Vorlagen. Die Politiker entscheiden dann. Diese Vorschläge sollen auch in einfacher Sprache sein. Die Vorschläge sind meistens ziemlich lang. Deswegen bekommen sie eine Zusammenfassung. Die Zusammenfassung ist in leichter Sprache. Die Stadt Köln schreibt viele Briefe. Alle können diese Briefe in leichter Sprache bekommen. Man muss das nur sagen. Die Stadt Köln muss das dann machen. Die Stadt soll gedruckte Sachen in einfacher Sprache verschicken. Manchmal gibt es die nicht. Zum Beispiel bei Gesetzen. Dann soll die Stadt sie in leichter Sprache kurz erklären. Manchmal geht das aber auch nicht. Dann muss die Stadt sie in einfacher Sprache erklären. Die neuen Regeln gelten auch für die Internet-Seite der Stadt. Die Stadt muss alles so einfach wie möglich erklären. Leichte Sprache muss man lernen. Die Stadt soll daher Unterricht für ihre Mitarbeiter anbieten. Manche Mitarbeiter wollen vielleicht Spezialist für leichte Sprache werden. Die Stadt hilft dann dabei eine Urkunde zu bekommen. Mit der Urkunde bekommen sie eine wichtige Aufgabe. Sie müssen allen anderen Mitarbeitern helfen einfach zu schreiben. Ob die Stadt leichte und einfach Sprache richtig benutzt muss man überprüfen. Das soll ein Mensch machen der unabhängig ist. - 5 - Das heißt der Mensch bestimmt selber. Der Mensch darf deswegen nicht bei der Stadt arbeiten. Das Ergebnis der Prüfung bekommen die Politiker. Die Politiker entscheiden dann ob sie noch mehr ändern müssen. Die Stadt ist nicht nur die Verwaltung. Zur Stadt gehören auch ganz viele Firmen. Diese Firmen sollen auch leichte und einfache Sprache benutzen. Eine Firma die der Stadt gehört ist die KVB. Die KVB hat viele Busse und Bahnen in Köln. Viele Menschen müssen den Bus und die Bahn benutzen. Aber nicht alle Menschen können die Fahr-Pläne gut lesen. Auch die Automaten für die Tickets sind kompliziert. Deswegen soll die KVB alles in leichter Sprache erklären. Leichte und einfache Sprache hilft allen Menschen. Zum Beispiel auch Kindern und alten Menschen. Auch wenn man neu in Deutschland ist hilft leichte und einfache Sprache. Deswegen schreiben wir diesen Antrag für den Rat. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Michael Weisenstein DIE LINKE- Fraktionsgeschäftsführer gez. gez. gez. Jennifer Glashagen Volt-Fraktionsvorsitzende Karina Syndicus/Thor Zim- mermann Ratsgruppe GUT Walter Wortmann Freie Wähler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1415/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 14.06.2021
- Erstellt
- 14.06.2021 11:47