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Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen nach § 5 Abs.6 EigVO NRW i. V. m. § 60 GO NRW hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsreparatur für die Dachflächen an der Gesamtschule und die Bereitstellung der Mittel als überplanmäßige Ausgaben

Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 1752/2014-20 vom 11.10.2018

Stand: Am 11.10.2018 im Betriebsausschuss NetteBetrieb einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 11.10.2018

    Betriebsausschuss NetteBetrieb

    TOP 3.3. Ergebnis: Einstimmig beschlossen

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