mandari

Festlegung einer Erheblichkeitsgrenze i.S.d. überplanmäßger oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 GO NRW

Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 776/2009-14 vom 07.07.2011

Stand: Am 07.07.2011 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2011

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 2. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  2. 07.07.2011 zuletzt

    Rat

    TOP 3. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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