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V/0872/2019

Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern

Vorlagen 11.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 33.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2133 Zeichen

Anlage A zur V/0872/2019 
Kurzüberblick 
Die Vermarktung von Grundstücken für Gemeinschaftliche Wohnformen wird über ein kriterienge-
leitetes Konzeptverfahren erfolgen. Alternativ zum Kauf einer Liegenschaft kann auch eine 
Vergabe im Wege des Erbbaurechts ermöglicht werden. Gemeinschaftliche, genossenschaftliche 
oder inklusiver Wohnformen werden bei der Vermarktung zukünftiger Baugebiete angemessen 
berücksichtigt. Die städtischen Leistungen zur Beratung und Unterstützung von Baugruppen 
werden erweitert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba-
lance in der Stadtgesellschaft, einem breiten Freizeit- und Sportangebot, mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität sowie einer hoher Umwelt- und Naturqualität weiterzuentwickeln.  
 
Hierzu wird als Teilziel 
 die Bereitstellung von Immobilien für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und 
inklusive Wohnprojekte verfolgt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
In dem im Jahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungs-
konzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedene Hand-
lungsfelder entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. 
Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial-
strukturellen Ziele erfolgen und weiter entwickelt werden. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es handelt sich um eine Grundsatzvorlage.

Beschlussvorlage

12051 Zeichen

V/0872/2019 
V/0872/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass die Vermarktung von Grundstücken für Gemeinschaftliche Wohnfo r-
men über ein kriteriengeleitetes Konzeptverfahren erfolgt. 
 
2. Alternativ zum Kauf einer Liegenschaft kann auch eine Vergabe im Wege des Erbbaurechts 
ermöglicht werden. 
 
3. Bei zukünftigen Baugebieten wird grundsätzlich ein wesentlicher Anteil der entstehenden Ne t-
towohnfläche im Bereich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung für die Realisierung g e-
meinschaftlicher, genossenschaftlicher oder inklusiver  Wohnformen nach Maßgabe des in der 
Begründung dargestellten Verfahrens zur Verfügung gestellt.  
 
4. Die städtischen Leistungen zur Beratung und Unterstützung von Baugruppen werden hinsicht-
lich möglicher Rechtsformen, Vernetzung der Akteure, Informationen zu Grundstücken sowie 
zur Unterstützung bei der Planung und Realisierung erweitert.  
 
5. Die gemeinsamen Anträge der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
(A-R/0024/2019, A-R/0075/2017, A-R/0047/2016) sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
keine 
 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
16.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Andrzejewski 
Telefon: 492-2305 
Andrzejewski@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0872/2019 
 
Begründung: 
 
Mit den Beschlüssen des Rates zur Sozialgerechten Bodennutzung in Münster und dem großen Er-
werb von Wohnbaupotentialflächen sind jetzt die Möglichkeiten geschaffen worden, nunmehr ver-
mehrt Grundstücke auf dem angespannten Immobilienmarkt anzubieten. Die Grundstücksvergabe 
bekommt daher eine größere strategische Bedeutung zur nachhaltigen Entwicklung und Gestaltung 
der Stadt Münster. 
Zur Steigerung ihrer Vielfältigkeit der Wohnraumversorgung und im Rahmen einer zukunftsfähigen 
und klimaschonenden Stadtentwicklung möchte die Stadt Münster verstärkt ihre Angebotspalette 
durch Bereitstellung von Grundstücken für Gemeinschaftswohnformen erweitern. Das Wohnen in 
urbanen Gemeinschaften ist begehrt und trifft bundesweit vorrangig in Ballungszentren auf rege 
Nachfrage. Immer mehr Menschen sind daran interessiert, die Bedingungen ihres Zusammenlebens 
von Anfang an und damit bereits in der Planungs- und Bauphase selbst zu gestalten. Die Art dieses 
Zusammenlebens zeigt dabei die unterschiedlichsten Ausprägungen und Zielsetzungen. 
 
Daher hat sich die Stadt Münster mit ihren bereits durchgeführten Konzeptverfahren an dem Fo r-
schungsprojekt „Prozesskultur durch Konzep tvergaben - Baukultur für das Quartier“ des Bunde s-
bauministeriums und des Ministeriums für Heimat beteiligt und ist im Netzwerk des bundesweiten 
Erfahrungsaustausches Konzeptverfahren vertreten. Eine verstärkte Anwendung der Konzeptverfa h-
ren bietet eine Bekräftigung der Bereitschaft, gemeinwohlorientierte, genossenschaftliche und inklusi-
ve Wohnprojekte zu fördern und zu unterstützen. 
 
Das derzeitige Vermarktungsverfahren ist in den Grundsätzen für die Vergabe städtischer Grundst ü-
cke – Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen (siehe V/0247/2015/2. Erg.) geregelt und soll 
durch die jetzigen Beschlüsse für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Woh n-
projekte weiter konkretisiert werden. 
 
 
Zu 1.: 
 
Das entscheidende Kriterium für den Zusc hlag bei einer Konzeptausschreibung ist die Qualität des 
Nutzungskonzeptes. Für die Ermittlung der Rangfolge der Bieterinnen und Bieter in einem Grun d-
stücksvergabeverfahren werden schon aus dem Gesichtspunkt der Transparenz der Vergabe heraus 
die Kriterien mit einem festen Prozentsatz bewertet. Der Kaufpreis (als Festpreis) fließt nicht in die 
Bewertung ein. 
 
Im Konzeptverfahren wird die Zielgruppe der Bieterinnen und Bieter um das kommunale Grundstück 
definiert und die Erwartungen formuliert. Konkret greifen in den jeweiligen Ausschreibungen standort-
bezogene Anforderungen wie zum Beispiel barrierefreie Wohnqualitäten, familienfreundliches Wo h-
nen, studentisches Wohnen, bezahlbares Wohnen und gemeinschaftliches Wohnen im Eigentum, zur 
Miete und in Genossenschaften. 
 
Die Wertungskriterien und Gewichtung bei der Konzeptvergabe unter Berücksichtigung von sparsa-
mem Wohnflächenverbrauch, Modulen zu Inklusionsbausteinen, Ökologie und Energie werden 
grundstücksspezifisch festgelegt und jeweils den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorge-
legt. Hiermit kann den baugebiets- und grundstücksspezifischen sozialräumlichen Erfordernissen und 
besondere Bedarfen und Anforderungen ausreichend Rechnung getragen werden. 
 
Bei der nachfolgenden Basismatrix wurden die Erkenntnisse aus anderen Städten wie z.B. München 
und Hamburg und der Fachliteratur berücksichtigt: 
 
Soziale Innovationen                                                                                                      35% 
 
Unterkriterien: 
 Initiierung

- 3 - 
V/0872/2019 
           Projektentwicklung, Idee, Entstehung 
 Partizipation                                                                                                   
           Planungsprozess, Realisierungsprozess, Betrieb 
 Bewohner- und Nutzerstruktur                                                                       
           Nutzungsmix, Wohnungsmix, Inklusion 
 Miethöhe 
 Anteil des geförderten und förderfähigen Wohnungsbereichs 
 Innenwirkung                                                                                                 
          Stärkung sozialer Strukturen im Gebäude, Soziale Kontakte 
 Außenwirkung                                                                                                
          Quartier, Stadt, Land 
 
 
Räumliche Innovationen          35% 
 
Unterkriterien: 
 Qualität des städtebaulichen und architektonischen Konzeptes  
          Baumassengliederung, Raumbildung, Baukörpergestaltung 
 Organisation                                                                                                  
          Gebäudetypologie, Nutzungsmischungen auf Gebäudeebene 
 Kommunikationsfördernde Flächen und Räume                                           
          Halböffentliche Räume, Gemeinschaftsnutzen, Sharing Angebote 
 Flexibilität/Anpassungsfähigkeit / Veränderungsmöglichkeiten für spätere Nutzungen                                                                  
          Schaltbare Räume, anmietbare Flächen 
 Mehrfachnutzen                                                                                             
          der Wohnung, der sonstigen Flächen 
 
Technische Innovationen         30% 
 
Unterkriterien: 
 Baukonstruktion                                                                                             
          Materialwahl, Ressourceneinsatz 
 Lebenszykluskosten                                                                                      
          Niedrige Wartungs- und Instandhaltungskosten 
 Gebäudetechnik                                                                                            
          Passive Systeme, Energieeinsparung 
 Energieversorgung 
    Regenerative Energie,  
 Mobilitätskonzept 
    Carsharing, E-Mobilität, Fahrradstellplätze 
 
Besondere Schwerpunkte, die grundsätzlich in einem Baugebiet oder bei einem auszuschreibenden 
Grundstück Berücksichtigung finden sollen, und standortbezogene weitere Vorgaben der Stadt führen 
zu einer entsprechenden Anpassung und ggf. Erweiterung/Reduzierung dieser Basismatrix. Damit 
wird gewährleistet, dass sowohl die Bedürfnisse möglicher Wohnprojekte als auch die Steuerungs-
möglichkeiten der Stadt für eine nachhaltige Stadtentwicklung im ausgewogenen Verhältnis im Ver-
fahren einfließen können. 
 
Die Veräußerung von Liegenschaften für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive 
Wohnprojekte erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert nach § 90 GO als Festpreisvorgabe im Verfah-
ren.

- 4 - 
V/0872/2019 
 
Der Verkehrswert e ntspricht i. d. Regel nicht dem ggfls. vorhandenen Bodenrichtwert. Neben den 
grundstücksspezifischen Merkmalen werden auch die Anforderungen an die Nutzung, wie z. B. Anteil 
des öffentlich geförderten Wohnraums oder die Realisierung sozialer Einrichtungen (z.B. Kita, Groß-
tagespflege etc.) berücksichtigt. Die derzeit in der Beratung befindliche Grundsatzvorlage zum Thema 
Erbbaurecht, eröffnet weitere Möglichkeiten der Vergabe. 
 
 
Zu 2.: 
 
Derzeit wird eine Grundsatzvorlage beraten, die eine Neuausrichtung des Instrumentes des Erbbau-
rechtes umfasst. Ein wesentlicher Inhalt sind die Möglichkeiten des Erbbaurechtes für gemeinwoh l-
orientierte, genossenschaftliche und inklusive Projektträger. Gerade das Erbbaurecht bietet die V o-
raussetzung, bestimmte Nutzungen auf einem Grundstück langfristig zu sichern. Gepaart mit attrakt i-
ven Konditionen befindet sich daher das Erbbaurecht insbesondere auch zur Schaffung von bezah l-
barem Wohnraum durch gemeinschaftsorientierte Wohnformen in bundesweiter Diskussion und R e-
aktivierung. 
 
 
Zu 3.: 
 
Um  bestehenden Bedarfen gerecht zu werden und insbesondere auch neuen Gruppen die Möglich-
keit geben zu können, ihre gemeinschaftsorientierten Projektideen umzusetzen, wird zukünftig grund-
sätzlich in allen Neubaugebieten ein wesentlicher Anteil der entstehenden Nettowohnfläche im Be-
reich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung  für die Realisierung gemeinschaftlicher, genossen-
schaftlicher oder inklusiver Wohnformen angeboten. 
Sollte sich im Rahmen des Vermarktungsprozesses (Ausschreibung und Anhandgabe mit im Bedarfs-
fall vorgeschalteter Interessenbekundung) keine oder eine nicht ausreichend qualifizierte Nachfrage 
ergeben, sollen gemeinschaftliche Wohnformen weiter in geeigneter Form Chancen zur Realisierung 
erhalten.  
 
 
Zu 4.: 
 
Die Gespräche und Kontakte der städtischen Koordinierungsstelle „Bauen und Wohnen in Gemein-
schaft“ mit Wohngruppen, Einzelpersonen, die sich für gemeinschaftliche Wohnprojekte interessieren, 
und die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsverfahren zeigen, dass ein Bedarf für weiterge-
hende Unterstützungs- und Beratungsleistungen gegeben ist. Dieser umfasst zum Beispiel die Bera-
tung bestehender und zukünftiger Gruppen hinsichtlich ihrer Organisation und geeigneter Rechtsfor-
men, die Vernetzung von Einzelpersonen zu einer bestehenden Gruppe oder zur Bildung einer eige-
nen Gruppe, Erstellung von Informations- und Bewerbungsunterlagen und Findung einer begleiten-
den Moderation und Beratung etc. Um diese für einen erfolgreichen Prozess notwendigen Hilfestel-
lungen geben zu können und die Bildung von Gruppen und die Realisierung von nachhaltigen Wohn-
projekten mit einer gemeinschaftlichen Zielsetzung zu fördern, ist eine Erweiterung der bisherigen 
städtischen Leistungen erforderlich. Dies kann auch durch die Einschaltung von externen Beratungs-
büros und –leistungen erfolgen. 
Über die im Haushalt bereit gestellten Mittel in Höhe von 100.000 € per anno für die Förderung von 
gemeinschaftsorientierten Wohnformen ist diese Erweiterung der städtischen Leistungen bereits fi-
nanziert. 
 
 
Zu 5.: 
 
Die gemeinsamen Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-
R/0024/2019 „Gemeinschaftsorientierte genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern – 
Konzeptvergabe“, A-R/0075/2017 „Gemeinschaftsorientiertes und Genossenschaftliches Wohnen

- 5 - 
V/0872/2019 
verstärkt fördern und gemeinwohlorientierte Investoren bzw. Baugemeinschaften verstärkt unterstüt-
zen“ und A-R/0047/2016 „Gemeinschaftsorientiertes und genossenschaftliches Wohnen in Münster 
fördern“) sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt. 
 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 33.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0872/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37