V/0872/2019
Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern
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Anlage A
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Anlage A zur V/0872/2019 Kurzüberblick Die Vermarktung von Grundstücken für Gemeinschaftliche Wohnformen wird über ein kriterienge- leitetes Konzeptverfahren erfolgen. Alternativ zum Kauf einer Liegenschaft kann auch eine Vergabe im Wege des Erbbaurechts ermöglicht werden. Gemeinschaftliche, genossenschaftliche oder inklusiver Wohnformen werden bei der Vermarktung zukünftiger Baugebiete angemessen berücksichtigt. Die städtischen Leistungen zur Beratung und Unterstützung von Baugruppen werden erweitert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba- lance in der Stadtgesellschaft, einem breiten Freizeit- und Sportangebot, mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität sowie einer hoher Umwelt- und Naturqualität weiterzuentwickeln. Hierzu wird als Teilziel die Bereitstellung von Immobilien für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig In dem im Jahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungs- konzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedene Hand- lungsfelder entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial- strukturellen Ziele erfolgen und weiter entwickelt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es handelt sich um eine Grundsatzvorlage.
Beschlussvorlage
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V/0872/2019
V/0872/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern
Beratungsfolge
25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.10.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt zu, dass die Vermarktung von Grundstücken für Gemeinschaftliche Wohnfo r-
men über ein kriteriengeleitetes Konzeptverfahren erfolgt.
2. Alternativ zum Kauf einer Liegenschaft kann auch eine Vergabe im Wege des Erbbaurechts
ermöglicht werden.
3. Bei zukünftigen Baugebieten wird grundsätzlich ein wesentlicher Anteil der entstehenden Ne t-
towohnfläche im Bereich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung für die Realisierung g e-
meinschaftlicher, genossenschaftlicher oder inklusiver Wohnformen nach Maßgabe des in der
Begründung dargestellten Verfahrens zur Verfügung gestellt.
4. Die städtischen Leistungen zur Beratung und Unterstützung von Baugruppen werden hinsicht-
lich möglicher Rechtsformen, Vernetzung der Akteure, Informationen zu Grundstücken sowie
zur Unterstützung bei der Planung und Realisierung erweitert.
5. Die gemeinsamen Anträge der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
(A-R/0024/2019, A-R/0075/2017, A-R/0047/2016) sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen
keine
Amt für
Immobilienmanagement
16.09.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Andrzejewski
Telefon: 492-2305
Andrzejewski@stadt-
muenster.de
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V/0872/2019
Begründung:
Mit den Beschlüssen des Rates zur Sozialgerechten Bodennutzung in Münster und dem großen Er-
werb von Wohnbaupotentialflächen sind jetzt die Möglichkeiten geschaffen worden, nunmehr ver-
mehrt Grundstücke auf dem angespannten Immobilienmarkt anzubieten. Die Grundstücksvergabe
bekommt daher eine größere strategische Bedeutung zur nachhaltigen Entwicklung und Gestaltung
der Stadt Münster.
Zur Steigerung ihrer Vielfältigkeit der Wohnraumversorgung und im Rahmen einer zukunftsfähigen
und klimaschonenden Stadtentwicklung möchte die Stadt Münster verstärkt ihre Angebotspalette
durch Bereitstellung von Grundstücken für Gemeinschaftswohnformen erweitern. Das Wohnen in
urbanen Gemeinschaften ist begehrt und trifft bundesweit vorrangig in Ballungszentren auf rege
Nachfrage. Immer mehr Menschen sind daran interessiert, die Bedingungen ihres Zusammenlebens
von Anfang an und damit bereits in der Planungs- und Bauphase selbst zu gestalten. Die Art dieses
Zusammenlebens zeigt dabei die unterschiedlichsten Ausprägungen und Zielsetzungen.
Daher hat sich die Stadt Münster mit ihren bereits durchgeführten Konzeptverfahren an dem Fo r-
schungsprojekt „Prozesskultur durch Konzep tvergaben - Baukultur für das Quartier“ des Bunde s-
bauministeriums und des Ministeriums für Heimat beteiligt und ist im Netzwerk des bundesweiten
Erfahrungsaustausches Konzeptverfahren vertreten. Eine verstärkte Anwendung der Konzeptverfa h-
ren bietet eine Bekräftigung der Bereitschaft, gemeinwohlorientierte, genossenschaftliche und inklusi-
ve Wohnprojekte zu fördern und zu unterstützen.
Das derzeitige Vermarktungsverfahren ist in den Grundsätzen für die Vergabe städtischer Grundst ü-
cke – Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen (siehe V/0247/2015/2. Erg.) geregelt und soll
durch die jetzigen Beschlüsse für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Woh n-
projekte weiter konkretisiert werden.
Zu 1.:
Das entscheidende Kriterium für den Zusc hlag bei einer Konzeptausschreibung ist die Qualität des
Nutzungskonzeptes. Für die Ermittlung der Rangfolge der Bieterinnen und Bieter in einem Grun d-
stücksvergabeverfahren werden schon aus dem Gesichtspunkt der Transparenz der Vergabe heraus
die Kriterien mit einem festen Prozentsatz bewertet. Der Kaufpreis (als Festpreis) fließt nicht in die
Bewertung ein.
Im Konzeptverfahren wird die Zielgruppe der Bieterinnen und Bieter um das kommunale Grundstück
definiert und die Erwartungen formuliert. Konkret greifen in den jeweiligen Ausschreibungen standort-
bezogene Anforderungen wie zum Beispiel barrierefreie Wohnqualitäten, familienfreundliches Wo h-
nen, studentisches Wohnen, bezahlbares Wohnen und gemeinschaftliches Wohnen im Eigentum, zur
Miete und in Genossenschaften.
Die Wertungskriterien und Gewichtung bei der Konzeptvergabe unter Berücksichtigung von sparsa-
mem Wohnflächenverbrauch, Modulen zu Inklusionsbausteinen, Ökologie und Energie werden
grundstücksspezifisch festgelegt und jeweils den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorge-
legt. Hiermit kann den baugebiets- und grundstücksspezifischen sozialräumlichen Erfordernissen und
besondere Bedarfen und Anforderungen ausreichend Rechnung getragen werden.
Bei der nachfolgenden Basismatrix wurden die Erkenntnisse aus anderen Städten wie z.B. München
und Hamburg und der Fachliteratur berücksichtigt:
Soziale Innovationen 35%
Unterkriterien:
Initiierung
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Projektentwicklung, Idee, Entstehung
Partizipation
Planungsprozess, Realisierungsprozess, Betrieb
Bewohner- und Nutzerstruktur
Nutzungsmix, Wohnungsmix, Inklusion
Miethöhe
Anteil des geförderten und förderfähigen Wohnungsbereichs
Innenwirkung
Stärkung sozialer Strukturen im Gebäude, Soziale Kontakte
Außenwirkung
Quartier, Stadt, Land
Räumliche Innovationen 35%
Unterkriterien:
Qualität des städtebaulichen und architektonischen Konzeptes
Baumassengliederung, Raumbildung, Baukörpergestaltung
Organisation
Gebäudetypologie, Nutzungsmischungen auf Gebäudeebene
Kommunikationsfördernde Flächen und Räume
Halböffentliche Räume, Gemeinschaftsnutzen, Sharing Angebote
Flexibilität/Anpassungsfähigkeit / Veränderungsmöglichkeiten für spätere Nutzungen
Schaltbare Räume, anmietbare Flächen
Mehrfachnutzen
der Wohnung, der sonstigen Flächen
Technische Innovationen 30%
Unterkriterien:
Baukonstruktion
Materialwahl, Ressourceneinsatz
Lebenszykluskosten
Niedrige Wartungs- und Instandhaltungskosten
Gebäudetechnik
Passive Systeme, Energieeinsparung
Energieversorgung
Regenerative Energie,
Mobilitätskonzept
Carsharing, E-Mobilität, Fahrradstellplätze
Besondere Schwerpunkte, die grundsätzlich in einem Baugebiet oder bei einem auszuschreibenden
Grundstück Berücksichtigung finden sollen, und standortbezogene weitere Vorgaben der Stadt führen
zu einer entsprechenden Anpassung und ggf. Erweiterung/Reduzierung dieser Basismatrix. Damit
wird gewährleistet, dass sowohl die Bedürfnisse möglicher Wohnprojekte als auch die Steuerungs-
möglichkeiten der Stadt für eine nachhaltige Stadtentwicklung im ausgewogenen Verhältnis im Ver-
fahren einfließen können.
Die Veräußerung von Liegenschaften für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive
Wohnprojekte erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert nach § 90 GO als Festpreisvorgabe im Verfah-
ren.
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Der Verkehrswert e ntspricht i. d. Regel nicht dem ggfls. vorhandenen Bodenrichtwert. Neben den
grundstücksspezifischen Merkmalen werden auch die Anforderungen an die Nutzung, wie z. B. Anteil
des öffentlich geförderten Wohnraums oder die Realisierung sozialer Einrichtungen (z.B. Kita, Groß-
tagespflege etc.) berücksichtigt. Die derzeit in der Beratung befindliche Grundsatzvorlage zum Thema
Erbbaurecht, eröffnet weitere Möglichkeiten der Vergabe.
Zu 2.:
Derzeit wird eine Grundsatzvorlage beraten, die eine Neuausrichtung des Instrumentes des Erbbau-
rechtes umfasst. Ein wesentlicher Inhalt sind die Möglichkeiten des Erbbaurechtes für gemeinwoh l-
orientierte, genossenschaftliche und inklusive Projektträger. Gerade das Erbbaurecht bietet die V o-
raussetzung, bestimmte Nutzungen auf einem Grundstück langfristig zu sichern. Gepaart mit attrakt i-
ven Konditionen befindet sich daher das Erbbaurecht insbesondere auch zur Schaffung von bezah l-
barem Wohnraum durch gemeinschaftsorientierte Wohnformen in bundesweiter Diskussion und R e-
aktivierung.
Zu 3.:
Um bestehenden Bedarfen gerecht zu werden und insbesondere auch neuen Gruppen die Möglich-
keit geben zu können, ihre gemeinschaftsorientierten Projektideen umzusetzen, wird zukünftig grund-
sätzlich in allen Neubaugebieten ein wesentlicher Anteil der entstehenden Nettowohnfläche im Be-
reich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung für die Realisierung gemeinschaftlicher, genossen-
schaftlicher oder inklusiver Wohnformen angeboten.
Sollte sich im Rahmen des Vermarktungsprozesses (Ausschreibung und Anhandgabe mit im Bedarfs-
fall vorgeschalteter Interessenbekundung) keine oder eine nicht ausreichend qualifizierte Nachfrage
ergeben, sollen gemeinschaftliche Wohnformen weiter in geeigneter Form Chancen zur Realisierung
erhalten.
Zu 4.:
Die Gespräche und Kontakte der städtischen Koordinierungsstelle „Bauen und Wohnen in Gemein-
schaft“ mit Wohngruppen, Einzelpersonen, die sich für gemeinschaftliche Wohnprojekte interessieren,
und die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsverfahren zeigen, dass ein Bedarf für weiterge-
hende Unterstützungs- und Beratungsleistungen gegeben ist. Dieser umfasst zum Beispiel die Bera-
tung bestehender und zukünftiger Gruppen hinsichtlich ihrer Organisation und geeigneter Rechtsfor-
men, die Vernetzung von Einzelpersonen zu einer bestehenden Gruppe oder zur Bildung einer eige-
nen Gruppe, Erstellung von Informations- und Bewerbungsunterlagen und Findung einer begleiten-
den Moderation und Beratung etc. Um diese für einen erfolgreichen Prozess notwendigen Hilfestel-
lungen geben zu können und die Bildung von Gruppen und die Realisierung von nachhaltigen Wohn-
projekten mit einer gemeinschaftlichen Zielsetzung zu fördern, ist eine Erweiterung der bisherigen
städtischen Leistungen erforderlich. Dies kann auch durch die Einschaltung von externen Beratungs-
büros und –leistungen erfolgen.
Über die im Haushalt bereit gestellten Mittel in Höhe von 100.000 € per anno für die Förderung von
gemeinschaftsorientierten Wohnformen ist diese Erweiterung der städtischen Leistungen bereits fi-
nanziert.
Zu 5.:
Die gemeinsamen Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-
R/0024/2019 „Gemeinschaftsorientierte genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern –
Konzeptvergabe“, A-R/0075/2017 „Gemeinschaftsorientiertes und Genossenschaftliches Wohnen
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verstärkt fördern und gemeinwohlorientierte Investoren bzw. Baugemeinschaften verstärkt unterstüt-
zen“ und A-R/0047/2016 „Gemeinschaftsorientiertes und genossenschaftliches Wohnen in Münster
fördern“) sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt.
I. V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0872/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37