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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Baubeschluss zum Ersatzneubau Brücke Escher Straße in Köln Nippes/Bilderstöckchen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1806/2023 vom 12.10.2023

Stand: Am 07.12.2023 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2026

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    Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 1806/2023 Stand: 30.06.2026 Sachstandsbericht Baubeschluss zum Ersatzneubau Brücke Escher Straße in Köln Nippes/Bilderstöckchen Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit dem Ersatzneubau der Brücke Escher Straße als Blockträgerbrücke mit 4,00 m Breite gemäß der beigefügten Planung mit Gesamt- kosten in Höhe von rund 3.120.800 € brutto (inkl. Planungskosten). Der Rat beschließt außerdem die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.067.129 € im Haushaltsjahr 2024 zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Ersatzneubau Brücke Escher Straße Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Entwurfsplanung wurde im Sommer 2023 abgeschlossen. Die Baumaßnahme wurde im Herbst 2024 ausgeschrieben und wurde im Dezember 2024 vergeben. Die technische Bear- beitung erfolgte im 1. und 2. Quartal 2025. Baubeginn war Anfang August 2025. Seit Mai 2026 steht die Brücke dem Fuß- und Radverkehr wieder zur Verfügung. Verblei- bende Restarbeiten werden bis Anfang Juli 2026 abgeschlossen. Die landschaftspflegeri- schen Ausgleichsmaßnahmen und Böschungsbepflanzungen erfolgen im Herbst 2026. Daran schließt sich eine fünfjährige Entwicklungspflege an. Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2025

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  • Anlage 3 - Ergebnisprotokoll zur Landschaftsbeiratssitzung 30.11.2020

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    57 19.02.2021 571/1 69 691-3 Ergebnisprotokoll erweiterte Beiratsvorbesprechung 30.11.2020 Sehr geehrte , das Amt für Tunnel, Straßen und Stadtbahnbau (69) beantragte eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Köln für den Abriss einer drei Meter breiten Fußgänger-/Fahrradbrücke sowie den anschlie- ßenden Neubau einer sechs Meter breiten Brücke über die Äußere Kanalstraße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 075, Flurstücke 1074, 1087 und 1145). Dieses Vorhaben realisiert mehre- re Verbotstatbestände des an dieser Stelle geltenden Landschaftsplans der Stadt Köln, wo- raufhin das Vorhaben dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde zur Zustimmung vorge- legt wurde. Im Rahmen der erweiterten Beiratsvorbesprechung am 30. November 2020 wur- de über das Vorhaben vom Beirat wie folgt entschieden: Ergebnis: 1. Der Beirat stimmt der beabsichtigten Befreiung für den Neubau einer sechs Meter breiten Brücke nicht zu. 2. Er stimmt im Rahmen der Sitzung allerdings dem Neubau einer Fußgänger- und Fahrradbrücke von vier Metern Breite zu. 3. Im gleichen Maß zur zusätzlichen permanenten Versiegelung durch die Maßnahme, soll an anderer Stelle eine gleichwertige Entsiegelung erfolgen. Begründung des Beirats für die Entscheidung: Die Notwendigkeit zur Verdopplung der Brückenbreite und die zusätzliche permanente Ver- siegelung von Grünfläche konnte von Seiten des Beirats nicht nachvollzogen werden. Die aktuelle Wegebreite der angeschlossenen Zufahrtwege im Süden und Norden der Brücke beträgt rund drei Meter. Eine Breite von vier Metern sei nach Aussage des Beirats dement- sprechend ausreichend, um dem sich begegnenden Rad- und Fußgängerverkehr auch bei Zunahme der Nutzungsfrequenz in Zukunft gerecht zu werden. Mit freundlichen Grüßen
  • Anlage 2 - Ansicht, Draufsicht der Brücke

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    Neue Böschung 1:1,5 Neue Böschung 1:1,5 Neue Böschung 1:1,5 Bestandsböschung Bestandsböschung RKS 03 RKS 04 LängsschnittLängsschnitt Richtung Interimsstandort DreikönigsgymnasiumRichtung Bürgerpark Nord 3x35/16 3x35/16 NYY-J5x6 Netcologne STeB-Kanal Unitymedia 3x35/16 Baugrubenabmessung Baugrubenabmessung Entwässerungsmulde Entwässerungsmulde 41 2 3 47.00 4.00 1,5 % 1,5 % 1,5 % 1,5 % Äußere Kanalstraße Richtung A57 Äußere Kanalstraße Richtung Escher Straße 504.0050 504.0050 1,5 % 6.90 719 21.799 2.00 21.799 685 6.70 23.5023.50 90.00° 8.40 4.20 BAB57 BAB 57 ÄußereKanalstraße Robert-Perthel-Straße EscherStraße EscherStraße AP 0 43 NY C Y 3x 2,5 /1 0 3 x2 ,5 3 x95 /50 3 x3 5 /1 6 3 x3 5/1 6 3 x35 / 16 N A 2 X Y-J 4x 185 NA 2 XY -J 4 x5 0 N A2 X Y -J 4 x1 8 5 3x3 5/1 6 3 x2 5 /1 6 LB Zu nb ek . 3 x2 5/1 6 3 x3 5/ 1 6 3 x2 5 /1 6 3 x2 5 /1 6 3 x 25/ 16 3 x 3 5/1 6 3 x 25 /1 6 3x 95/ 50 3x2 5/1 6 3 x2 5/1 6 N AY Y - J4 x3 5 3x 25 /16 3 x9 5 /5 0 3x 95/ 5 0 3 x3 5/1 6 3 x3 5/ 1 6 LB Zu nb ek . L B Zu nb ek . L BZ u n be k. NY Y -J 5 x 6 B A K BA K BA K BA K BA K LB Zu nb ek . B A K 3 x 1 20 3 x1 2 0 3x1 20 K D K D K D K D V SA U H R 50 .3 14 14c 9 33 S 21 8 13 64 12e 27 60 a 70 12 d 21 60 b 21a 5 11 59 4 286 6 16a 60 362 21 12 12g 13 25 38 44 36 7 58 a 2 a 274 270 37 14b 55 8 12h 5 1 27 37 23 13 41 2 2 7 83 5 350 7 31 50 11 25 58 93 51 278 66 16 20 14 10 282 2 1 53 71 15 11 16 294 46 19 73 304 17 56 91 32 12a 11 54 42 12b 3 12c 7 18 52 6 366 280 18 19 1 97 1 21 87 30 -I -I I I P II F F Z -I -I I I I M I II F F S S FV F FV III VF F IV II I IV II F S VI II P S S F VI II S I II S II F F II S I II S S V I II S S S S S IV I II I II II I IV I IV I II II I II II I II IV I II III I II IV I IV II I II I I II I I II IV II S S S S S S F S S F I VF S S S S S S S S S I II S F F S S S S I S S F F S III III I II I II III I II I II I II I II I II I II IV I II IV I I II I II IV I II I II IV IV I II I II I II II I V III II V I II I I II II I III II I I II II IV III I II II I II IV I II I II I II I II I IV IV II V I II I II II III II V I I II I II II I II I II I V I II I II I II I IV IV IV I II I I I II I II I II II I II II II I II V I I II IV I II IV V I II II I II S F F S S S S S S F S F F S S S S S S F F F S S S S S S S S F S S S F F S S F S S S S S S S S S S F F S S F S S S S F F S S F S F F S S Z S S S S S F F S S F I S S F S IV W I II I II II II II -I I II III IV S S Z M F M F S Z KW P I I I II I I II I II IV Z F W F S S F V F II I F S S W F III I S I II S S S I II S I II I I IIF V V F F F 276 11 298 27 288 290 61 8 12 9 9 79 77 3 272 12f 18 3 62 17 35 5 29 14a 20 31 28 19 368 273 1 65 19 3 3 22 23 81 20 57 29 63 296 292 40 5 34 68 4 15 60c 6 364 29 9 75 4 39 10 284 5 13 370 2 3 10 31 33 249 247 4 253 245 4a 255 4b 251 7 1 85 89 95 261 259 257 IS I S 24 IIIF F -I I II I II KW II IM III K W MI II I IIM S MI II F I II IV 22 26 22 I II I F F I IIS 28 26 32 34 36 30 * * * * 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 336 1142 538 1092 1141 491 907 578 128557 128358 1090 1113 2180 995 1082 1104 209 1074 1087 1082 532 352 393 105 345 1160 77739 1111 529 387 334 1097 2181 991 1101 1148 1199 580 587 574 118 1075 2513 1145 1078 344 585 175 1147 392 347 348 338 1608 356 379 351 1073 1089 349 579 8 6 205 547 276331 616 1087 129257 1192 125857 1286 57 904 1161 1184 1325 1085 1187 1327 606 528 1329 629632 1193 1330 389 376 406 357 380 362 360 384 343 34 383 250 531 388 354 359 337 358 361 386 1607 1144 1103 867 1077 1088 1116 1102 2179 1105 1143 1079 2866 2184 2183 1110 1076 988 992 2176 2185 1084 611 612 613 355 350 990 15 1197 1198 1186 576 994 989 1106 1100 557 1324 90 363 407 87186 628 1190 605 208 391 204 3 335 1084 2182 530 525 1328 333 1094 666 953 57 563 630 627 203 1086 559 83 1185 626 577 394 2177 1146 280 1326 909 539 575 382 346 202 292 385 381 106 669 377 1083 2512 1099 633 251 559 569 608 2509 619 1108 2511 1282 57 586 1107 1085 1096 610 1093 91 2510 1083 548 1080 620 1115 1112 279 942 1109 2178 1098 1086 514 1606 7 682 95 155 364 207 206 157 353 1095 1091 390 378 98 1445 245 282 1999 281 2825 1081 1149 993 607 609 549 1145 703 558 109 558 1146 EscherStraße ÄußereKanalstraße K4 Fröscherweg Fröscherweg analstraße AlzeyerStraße EscherStraße ÄußereKanalstraße EscherStraße Alzeyer Straße Vogesenstraße Vogesenstraße An der Escher Straße Robert-Perthel-Straße Rockenhauser Straße Heinrich-Pesch-Straße Escher Straße Escher Straße ÄußereKanalstraße Am Bilderstöckchen Butzweilerstraße AlzeyerStraße Vogesenstraße Am Bilderstöckchen RockenhauserStraße e Alzeyer Straße Am Bilderstöckchen Weg Weg W eg Weg Geh-und Radweg Weg Radweg (2) P15b (1) (1) (1) (2) (1) (2) P1 (3) P385 (5) (3) (4) (2) P40 a P389 (1) (1) P39d (1) (1) P39e (1) P39b P39i (1) P15a (2) (1) (4) (2) (3) (1) (1) (3) (1) P110 (1) (2) (1) (1) P15c (1) P391 (1) (2) (1) P39j P39 a (1) (2) P39c P39h (2) P39f (1) (1) P39g (1) (1) P480 P387 (1) (1) (2) (1) (2) (1)(49) P14b (2) (1) (1) (1) (1) (7) (1) (6) 11273 6 210531 311741 41 1265 311 733 30000 3 400017 210 530 111 687 11273 8 3059 14 1 09888 1 12737 111 690 1 07972 41189 4 11 2735 411 306 3 11685 30591 5 21 2632 40 0030 4000 25 105854 3 11738 4 11895 311734 305916 411887 400018 40002 3 31174 0 111689 400026 11273 4 400024 400027 400022 405853 400028 311267 405852 M 5.23 % 5.23 % 2023 Tiefgründung r=127790,5 r=127790,5 r=oor=oo r=127790,5 2.62 %2.62 % H= 127.8 m T= 6.041 m f= -0.143 m TS= 55.04 m 6.00 % 6.00 % 6.00 % 6.00 % 6.00 % 6.00 % 1.50 % 1.50 % 1.50 % 1.50 % Richtung Escher StraßeRichtung A57Geh und Radweg Geh und Radweg Netcologne 3x35/16 3x35/16 Unitymedia STeB-Kanal 5.00 %5.00 % 6935260 ÜP 0001 a F Abriss und Neudau der Brücke Escher Straße in Köln Nippes/Bilderstöckchen 11.07.2023 1:100, 1:10 31.03.2023 Niewerth Mills Mills Entwurfsplanung OBE01 Ansicht, Längsschnitt Aufsicht Dezernat III - Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Die Oberbürgermeisterin Holzbau und Holzbrückenbau Ingenieurbüro Miebach Haus Sülz 7 53797 Lohmar Tiefgründung Verkehrslasten Bauart Bauwerksdaten Einzelstützweiten Gesamtlänge 23,50 / 23,50 m 47,50 m 100 gon DIN EN 1991-2 Eurocode für Fuß und Radwegbrücken (Dienstfahrzeug 6,5 to) Lichte Weite zw. Endauflagern kleinste lichte Höhe 4,61 m Holz 100 gonKreuzungswinkel Breite zw. Geländern 4,00 m Brückenfläche 192 m2 Handlauf Furnierschichtholz Unterkonstruktion Bauteil: Holzbau Hauptträger DIN EN 1995 + NA Widerlager/ Pfeiler Bauteil Beton Fundamentplatte Bohrpfahl Betongüte C30/37 DIN EN 1992 + NA Sauberkeitsschicht Expositionsklasse Feuchteklasse Betonstahl C30/37 C30/37 C12/15 XC4 XD2 XF2 WA B500B XC2 XD2 XF2 WA B500B XC2 XD2 XF2 WA B500B X0 WA - Festigkeitsklasse Oberfläche Lamellendicke Holzfeuchte Leimart Anstrich GL 28c Si (Fi) allseitig gehobelt, 40 mm 12 % (Mittel)Kanten gefast Typ 1 UV-Schutzanstrich, farblos NH C 24 allseitig gehobelt, - 16 % (Mittel)Kanten gefast - - - 10 % (Mittel) - -Standard, Deckfunier GL 22 (acetyl. Pi.) allseitig gehobelt, Kanten gefast 33 mm 12 % (Mittel) Resorcin gem. Hersteller - - ungeschliffenFichte/Kiefer Althoff & Lang GbR | Az: 20-4609 | 01.09.2020 Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse nach dem geotechnischen Bericht: Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 2 und in Windzone 1 Anordnung der Messpunkte nach Mess 1 Blatt 1 Sichtflächenschalung wahrscheinliche Setzung set (DIN EN 1990)G mögliche Setzung set (DIN EN 1990)G Setzung dset,i,m= ..... cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der dset,i,w= ..... cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) Tragfähigkeit (GZT) 31.03.2023 31.03.2023 Tiefgründung Tiefgründung Tiefgründung gez. Rode X Xgez. Schlößer gez. Schlede X X X X X Hinweis: Die dargestellten Versorgungsanlagen sind aus den von den Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Planunterlagen (teilweise unmaßstäblich und ohne Einmessungen) übernommen worden. Sie können von aktuellen Gegebenheiten abweichen und besitzen daher nur informellen Charakter. Die genaue Lage ist durch Herstellung von Suchschlitzen in der Örtlichkeit zu ermitteln. Die Eintragungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. kritischer Punkt UK Überbau = +53,035 OK Fahrbahn = +48,419 kleinste lichte Höhe = 4,616 > 4,50 m Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt Köln Amt 69 freigegeben ohne Einträge freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge freigegeben mit Einträgen Datum / Unterschrift 27.04.2023 freigegeben ohne Einträge freigegeben mit Einträgen Datum / Unterschrift 26.04.2023Datum / Unterschrift 02.05.2023 Stadt Köln Amt 691 Stadt Köln Amt 691/3 Plan-Nr. - Planverfasser/in : gepr. gez. bearb. Datum Name PlantypGewerkBauwerksnummer NummerTeilbauwerk Maßstab: Planstufe: Bauwerk: Datum: Phase Index Status Planart/ Inhalt - - - - - - Stadt Köln Amt 4512 Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 Stadt Köln Amt 66 keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Übersicht: Stadt Köln Amt 57 Stadt Köln Amt 68 Widerlager/Flügel: Schalung der Sichtflächen mit glatter Schalung mit regelmäßigem Schalungsbild geordnetes, gleichmäßiges Fugen- und Ankerraster Allgemein: Ankerlöcher sind mit eingeklebten Stopfen zu verschließen gez. Wagner, 13.06.2023 gez. Hölzer, 12.05.2023 gez. Siggelkow, 13.06.2023 664: gez. Jusen, 9.6.23 664/3 gez. Claußen, 7.6.23 664/3 gez. Ugurlu, 7.6.23 66/AL gez. Stach-Reinartz, 15.6.23 Brückenansicht M 1:100 Brückenlängsschnitt M 1:100 Brückenaufsicht M 1:100 RKS 03 Schicht 01 Schicht 02 NN +52,57m NN +45,37m NN +42,07m -7,20 m -10,50 m Schicht 03 min. Gründungstiefe min. Gründungstiefe min. Gründungstiefe RKS 04 Schicht 01 Schicht 03 NN +52,99m NN +45,99m-7,00 m -10,00 m 1 2 3 4 47.00 1.50 6.58 6.58 3.00 4.84 2.00 7.00 7.00 7.00 1.50 Jahr 1 gemäß RIZ-Ing 2.25 50 1.00 4.00 75 75 4.00 1.00 2.25 50 4.20 30 50 12.50 50 50 12.00 50 4.20 30 2.00 10 1.00 4.90 Was 7 ohne Grundrohr Lage Was 7 ohne Grundrohr 75.00° 75.00° Lage RKS 03 RKS 04 6.0416.041 16.156 7.344 23.50 70 60 70 25 25 47.50 1.30 1.30 12.074 18.123 18.123 1.506.0111.50 6.011 1.50 1.50 6.011 6.011 1.50 1.50 1.50 4.60 69 3.22 69 10 1.00 3.548 50 50 1.346 2.469 286 18 2.574 1.346 50 4.60 69 3.22 69 10 1.00 3.435 50 1.00 1.00 +52.239 +47.114 +44.00 +45.99 +52.592 +53.26 +53.152 +54.358 +53.288 +52.592 +53.26 +47.908 +47.782 +52.826+53.011 +52.914 +53.035 +52.239 +52.28+52.28 +48.908 +47.808 +47.682 +48.782 +48.419 +53.26+53.26 +42.07 Index Datum Name Änderung a 11.07.2023Niewerth Gleichstellung // detaillierte Darstellung der Tiefgründung im Zuge der Ausschreibung
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 1806/2023 Freigabedatum 12.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zum Ersatzneubau Brücke Escher Straße in Köln Nippes/Bilderstöckchen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit dem Ersatzneubau der Brücke Escher Straße als Blockträgerbrücke mit 4,00 m Breite gemäß der beigefügten Planung mit Gesamt- kosten in Höhe von rund 3.120.800 € brutto (inkl. Planungskosten). Der Rat beschließt außerdem die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.067.129 € im Haushaltsjahr 2024 zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Ersatzneubau Brücke Escher Straße. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.120.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. "Förderung" % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 104.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 83.400 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der bestehenden Geh- und Radwegbrücke über die Äußere Kanalstraße wurde die Verwaltung vom Rat am 09.07.2019 mit der Planung des Ersatzneubaus der Brücke Escher Straße beauftragt (Vorlage Nr. 0336/2019). Im Zuge des erweiterten Planungsbeschlusses (Vorlage Nr. 0451/2020) hat der Rat in der Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, den Ersatzneubau als Blockträgerbrücke aus Holz mit 6,00 m Breite auszubilden. Die neue Brücke soll an gleicher Stelle gebaut werden. Die marode Bestandsbrücke musste aufgrund einer massiven Verschlechterung des Bau- werkszustandes bereits Ende April 2021 abgebrochen werden. Planung Die Brücke Escher Straße überspannt die sechsspurige Äußere Kanalstraße. Sie verbindet die beiden Teile des Bürgerparks Nord und ist Teil des Radwegenetzplans NRW. Der Bürger- park Nord dient als Naherholungsgebiet und ist Teil des Grünzuges Nord. 3 Auf Grundlage des erweiterten Planungsbeschlusses mit dem Bearbeitungsstand der Vorpla- nung (Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) wurde die Brücke als Blockträgerbrücke aus Holz mit 6,00 m Breite geplant. Der Naturschutzbeirat stimmte der Brückenbreite von 6,00 m nicht zu und stellte nur die Zu- stimmung einer Brückenbreite von 4,00 m in Aussicht (siehe Seite 4: Anhörung des Natur- schutzbeirates). Die Brücke wurde daraufhin in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) auf die genehmigungsfähige Breite umgeplant. Um dem Radverkehr auf der Äußeren Kanalstraße mehr Raum zu geben, wird das Bauwerk zukünftig zwei Felder überspannen. Die hierfür erforderliche Zwischenstützung, in Form einer Betonstütze, soll im Mittelstreifen errichtet werden. Der Mittelstreifen wird, analog zum Be- stand, mit Schutzplanken auf beiden Seiten der Stütze versehen. Die seinerzeitigen Stützpfei- ler zwischen Fahrbahn und Radweg sollen entfallen. Die Verbreiterung der Brücke inklusive der Rampen soll einseitig, in Richtung Osten, erfolgen, um den Eingriff in die Natur und Land- schaft zu minimieren. Überbau Der Überbau wird als zweifeldriges Balkentragwerk in geschützter Holzbauweise ausgeführt. Die Stützweite der Einzelfelder beträgt 23,50 m. An den Widerlagern hat das Holztragwerk eine Höhe von 50 cm. Die Höhe des Trägers vergrößert sich zunächst kontinuierlich auf 60 cm und weist über dem Mittelpfeiler mit 1,00 m die größte Höhe auf (siehe Anlage 2). Das anfallende Niederschlagswasser wird flächig über die Bauwerksränder abgeleitet. Der Überbau wird hierzu als Dachprofil mit Neigungen von 1,5% ausgebildet. Gründung Die Gründung des neuen Brückenbauwerkes erfolgt, aufgrund des nur mäßig tragfähigen Baugrundes, als Tiefgründung mittels Pfählen. Unterbauten Der zwischen den Fahrbahnen angeordnete Pfeiler wird in Stahlbetonbauweise hergestellt. Der Pfeiler ist ein massives Stahlbetonbauteil. Der Querschnitt weitet sich zum Pfeilerkopf hin auf, um ausreichend Auflagerfläche für den Brückenüberbau zu bieten. An den Brückenenden bilden kastenförmige Widerlager aus Stahlbeton den Übergang zwi- schen der Brücke und den anschließenden Rampen. Rampen Die ebenfalls asphaltierten Brückenrampen sollen zukünftig barrierefrei angelegt werden. Hierzu wird die Längsneigung das Maß von 6 % nicht übersteigen, zudem werden Zwischen- podeste im Abstand von 6,00 m mit maximal 1,5 % Längsneigung angeordnet. Aufgrund der deutlich flacheren Neigungen gegenüber den Bestandsrampen verlängern sich die Rampen um jeweils rd. 20 m. Die Verbreiterungen der Rampen wurden einseitig nach Osten geplant, um den Eingriff in die Natur zu minimieren. Zur flächigen Ableitung des Niederschlagswassers erhält die Oberfläche eine Querneigung von 1,5 %. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Sektor spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül- len. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infra- struktur, jedoch entstehen während des Baus der neuen Brücke Treibhausgasemissionen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß- verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver- gleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit trägt der Brückenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 4 Anhörung des Naturschutzbeirates/Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Die Brücke hatte im Bestand eine Breite von 3,00 m. Entsprechend des erweiterten Planungs- beschlusses sollte die neue Brücke mit einer Breite von 6,00 m geplant werden. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) L 10 „Erho- lungsgebiet Bürgerpark-Nord und angrenzende Grünverbindungen“ und wurde daher dem Na- turschutzbeirat in seiner Sitzung am 30.11.2020 vorgestellt. Der Beirat stimmte der beantrag- ten Befreiung von den Auflagen des LSG für den Neubau einer 6,00 m breiten Brücke, auf- grund des erheblichen Eingriffs in die Natur, nicht zu, er stellte allerdings für eine 4,00 m breite Brücke nebst Rampen eine Genehmigung in Aussicht (Anlage 3). Auf der Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplans sowie eines Artenschutzgut- achtens konnte die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde für die neue Brückenpla- nung erwirkt werden. Bauablauf und bauzeitliche Verkehrsführung Während der gesamten Bauzeit ist der Bereich der Brücke inkl. der Rampen weiterhin voll- ständig gesperrt. Eine entsprechende Umleitung für zu Fuß Gehende und Radfahrende wurde bereits im Zuge des Abbruchs der alten Brücke über die direkt angrenzende Kreuzung Äußere Kanalstraße/Escher Str. ausgewiesen. Der Geh- und Radweg unterhalb der Brücke ist während der Baumaßnahme zeitweise nur eingeschränkt nutzbar. Für das Einheben der neuen Brückenkonstruktion ist eine temporäre Vollsperrung der Äuße- ren Kanalstraße einschließlich der Geh- und Radwege sowie der Auf- und Abfahrt der BAB A 57 an der Anschlussstelle Bilderstöckchen erforderlich. Für die Arbeiten an den Widerlagern und am Mittelpfeiler sind die unter der Brücke verlaufen- den Geh- und Radwege eingeschränkt nutzbar (siehe Anlage 4). Entsprechende Umleitungen werden frühzeitig ausgewiesen. Bauzeit Die Bauzeit beträgt auf der Grundlage der Entwurfsplanung voraussichtlich 12 Monate. Der Baubeginn, vorbehaltlich des Förderbescheids/ der Zustimmung zum vorzeitigen zuwen- dungsunschädlichen Maßnahmenbeginn, ist für Sommer 2024 geplant. Kosten Die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme betragen rd. 3.120.800 € brutto. Hierin ent- halten sind Baukosten von rd. 2.799.100 € brutto (inkl. Ausgleichsmaßnahmen, Baunebenkos- ten) und Planungskosten von rd. 321.700 € brutto. Insgesamt sind bereits Kosten in Höhe von rd. 266.300 € brutto angefallen. Die genannten Gesamtkosten wurden auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit einer Kos- tenberechnung ermittelt. Das Submissionsergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistung kann noch Auswirkungen auf die Gesamtkostenhöhe haben. Die im erweiterten Planungsbeschluss 0451/2020 angegebenen Gesamtkosten auf Grundlage der Kostenschätzung berücksichtigten noch nicht die Baupreissteigerungen durch Pandemie und Ukrainekrieg und lagen für die beschlossene 6 m breite Brücke bei 2,8 Mio € brutto. 5 Externe Vergaben von Ingenieurleistungen Die Verwaltung beabsichtigt Ingenieurverträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ca. 593.600 € brutto (nicht zuwendungsfähig) unter Berücksichtigung der städtischen Verga- berichtlinien zu vergeben. Dieser Betrag ist in den geschätzten Gesamtkosten enthalten. Bei den weiteren externen Vergaben handelt es sich u.a. um die Bauüberwachungsleistun- gen, Ingenieurleistungen für die Objekt-, Tragwerks- und Ausführungsplanung, Kampfmittel- untersuchungen, sowie Leistungen für eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß der Baustellenverordnung. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel- lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 5 entnommen werden. Finanzierung Das geschätzte Gesamtvolumen der investiven Kosten beträgt rd. 3.120.800 € brutto. Von den 3.120.800 € sind bereits investive Mittel in Höhe von rd. 266.300 € abgeflossen. Zur Finanzierung der verbleibenden Planungskosten in Höhe von 55.400 € stehen im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 ausreichende Mittel im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-5- 0650, Ersatzneubau Brücke Escher Straße zur Verfügung. An gleicher Stelle stehen im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 731.971 € zur Anfinanzie- rung der in 2024 beginnenden Baumaßnahme mit voraussichtlichen Kosten von 2.799.100 € bereit. Um die erforderlichen Bauleistungen vollständig in 2024 vergeben zu können, ist im Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 Nr. 4 der Haus- haltssatzung 2023/2024 die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.067.129 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 erforderlich. Die Deckung erfolgt durch eine im gleichen Haushaltsjahr nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in der gleichen Produkt- gruppe, die bisher bei der Finanzstelle 6901-1202-8-0250, Ersatzneubau Brücke Frankfurter Straße veranschlagt ist. Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigung in 2025 erforderliche investive Auszah- lungsermächtigung in Höhe von 2.067.129 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 an gleicher Stelle anmelden. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen in Höhe von 104.000 € und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 83.400 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen bzw. in der Teil- planzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen innerhalb des dann jeweils zugewiese- nen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Förderung Der Ersatzneubau der Brücke Escher Straße ist gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (För- derrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) in Verbindung mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ grundsätzlich förderfähig. 6 Ein entsprechender Förderantrag wurde bei der Bezirksregierung Köln im Mai 2023 einge- reicht. Der Fördersatz für dieses Nahmobilitäts-Sonderprogramm beträgt 90 % der zuwen- dungsfähigen Ausgaben von rd. 2.779.900 €. Diese errechnen sich aus rd. 2.527.200 € der zuwendungsfähigen Baukosten zzgl. einer Planungspauschale von 10 % dieser Baukosten. Aus dem Verhältnis der zu erwartenden Zuwendung von rd. 2.502.000 € zu den Gesamtkos- ten der Maßnahme von rd. 3.120.800 € ergibt sich eine Refinanzierungsquote von 80,18 %. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Ansicht, Draufsicht der Brücke Anlage 3 - Ergebnisprotokoll zur Naturschutzbeiratssitzung am 30.11.2020 Anlage 4 - Übersicht Verkehrsführung während der Bauzeit Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
  • Anlage 5 - Stellungnahme RPA

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    14 02.10.2023 69 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1806/2023 (Stand 15.08.2023) Baubeschluss zum Ersatzneubau Brücke Escher Straße in Köln Nippes/Bilderstöckchen RPA-Nr.: 2022/0370 vorgelegte Kosten: rd. 2.622.500 € [netto] / 3.120.800 [brutto] Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Vorlage in Session haben Sie die Entwurfsplanung für den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Escher Straße zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt vorgelegt, um im Anschluss den Baubeschluss zu erwirken. Zu dem Projekt besteht ein Planungsbeschluss bzw. erweiterter Planungsbeschlusses des Rates der Stadt Köln aus den Jahren 2019 und 2020 ( Vorlage Nr. 0336/2019 , Vorlage Nr. 0451/2020 ). Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen die Fortführung der Maßnahme sprechen. Die Gesamtkosten der Maßnahme gliedern sich in Bau- und Baunebenkosten sowie Kosten für den bereits erfolgten Abriss der Bestandsbrücke. Dabei werden die voraussichtlichen Kosten für den Bau mit rd. 2.077.000 € netto (2.472.000 € brutto), die Baunebenkosten mit ca. 498.800 € netto (593.600 € brutto) angegeben. Die Kosten für den Abriss des Bestands- überbaus betrugen 46.600 € netto (55.500 € brutto). Laut Mail vom 26.09.2023 entsprechen die angesetzten Preis dem derzeitigen Marktniveau. Bei der stichprobenartigen Überprüfung anhand der Kosten für den Brückenüberbau haben sich hier keine Auffälligkeiten gezeigt. Auf eine Preisindizierung für den Zeitraum zwischen Erstellung der Kostenberechnung (04.07.2023) und zur Veröffentlichung der Maßnahme wurde verzichtet, da der Baubeginn der Maßnahme für das II. Quartal 2024 vorgesehen ist. Projektspezifische Risiken waren nach Angaben von 69/Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau im Zuge der Entwurfsplanung nicht erkennbar. Insofern wurden keine Risiken kostenmäßig dargestellt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vorliegenden Unterlagen nachvollziehbar sind und die notwendigen Angaben enthalten. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv Sv en en en en en en en en en en en en en en en en en Gense Anlage 5
  • Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Mit dem erweiterten Planungsbeschluss hat der Rat bereits eine Brückenvariante vorgegeben. Eine Änderung der Brückenbreite ist aufgrund der Restriktionen des Landschaftsschutzes nicht möglich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 4 - Übersicht Verkehrsführung während der Bauzeit

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    Umleitungsstrecken Ersatzneubau Radwegbrücke Escherstraße Baustellenbereich Zeitweise Sperrung Ausweichstrecke KFZ

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 23.11.2023

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 30.11.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 04.12.2023

    Finanzausschuss

    TOP 10.11, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 07.12.2023 zuletzt

    Rat

    TOP 10.24, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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