V/0703/2018
Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung), vorhabenbezogene 2. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0703/2018 V/0703/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung): Coerde – Kiesekampweg [Wohnquartier] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung): Coerde - Kiesekampweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 244, Flurstücke 910, 938, 950, 954, 959, 960, 961, 1094, Teile des Flurstücks 956. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 16.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Beck / Herr Geitel Telefon: 492 61 42 / 492 61 93 BeckDaniel@stadt- muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0703/2018 Begründung: Das in Emsdetten ansässige Unternehmen Holz Familien GbR beabsichtigt, auf dem ca. 1,5 ha gro- ßen und derzeit mindergenutzten Areal am westlichen Ortsrand von Coerde ein Wohnquartier mit ca. 180 Wohneinheiten sowie einem Lebensmittelmarkt zu realisieren. Ergänzend ist eine Kindertage s- einrichtung mit 4 Gruppen vorgesehen. Der aufstehende Gebäude bestand soll vollständig zurückg e- baut werden. Mit dem Vorhaben sollen insbesondere Wohnangebote für ältere Zielgruppen (altengerechtes und betreutes Wohnen) geschaffen werden. 50 % der entstehenden Nettowohnfläche soll der anteiligen Errichtung von geförd ertem Mietwohnraum dienen. Zusätzlich ist ein Anteil von 10 % für die Errich- tung von förderfähigem Mietwohnraum nach Maßgabe geltender Wohn raumförderbestimmungen (WFB NRW) vorgesehen. Durch einen neuen Lebensmittelmarkt mit maximal 1.000 m² Verkaufsfläche soll die bis 2010 an di e- sem Standort ausgeübte Einzelhandelsnutzung wieder aufgenommen werden. Der Vorhabenträger hat einen nichtoffenen städtebaulichen Wettbewerb mit fünf teilnehmenden B ü- ros durchgeführt. Die hierfür maßgeblichen Rahmenbedingungen wurde n zuvor vom ASSVW z u- stimmend zur Kenntnis genommen. Der prämierte Entwurf des Büros Stadtraum Projekt aus Münster wurde vom Preisgericht als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren empfohlen. Mit dem Wettbewerbsentwurf sind die Voraussetzungen für eine s tädtebaulich qualitative und stan d- ortangemessene Entwicklung gegeben. Der Vorhabenträger sieht eine umfassende Quartiersentwick- lung vor, die – neben der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum – eine stadtgestalterische Aufwertung dieses von Mindernutzung geprägten Standortes bewirkt. Sie ist insoweit aus städtebauli- cher Sicht sehr zu begrüßen. Der Realisierung des Vorhabens stehen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 134, Teilabschnitt II in der Neufassung vom 02.03.1990 entgegen. De r Bebauungsplan ist daher teilräumig zu ändern. Die Bebauungsplanänderung soll vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB erfolgen. Hierzu ist zw i- schen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger (Holz Familien GbR) ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Da beabsichtigt ist, den betreffenden Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 134, Teilabschnitt II im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern, ist eine vorherige wirksame FNP - Änderung zur Erlangung seiner Rechtskraft nicht notwendig. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiet
V-0703-2018-Anlage-Plangebiet
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a STAaDr ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung N Großer Busci Plangebiet / Maßstab 1:5000 Bebauungsplan Nr. 134 Il - vorhabenbezogene 2. Änderung
Anlage A
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Anlage A zur V/0703/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 II (Neufassung) für den Bereich Coerde - Kiesekampweg. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Änderung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, auf dem ca. 1,5 ha großen und der- zeit mindergenutzten Areal am westlichen Ortsrand von Coerde ein Wohnquartier mit ca. 180 Wohneinheiten sowie einem Lebensmittelmarkt zu realisieren. Der Vorhabenträger hat hierfür einen nichtöffentlichen städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt. Die Bebauungsplanänderung soll vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB erfolgen. Dazu ist zwi- schen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger (Holz Familien GbR) ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kiesekampweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0703/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37