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V/0111/2015

Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe

Vorlagen 06.02.2015

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Anlage 4 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm zweizügige GS

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Ansehen

Anlage 5 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm Dreifaltigkeitsschule

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Ansehen

Anlage 3 Vorlage V_0111_2015 Übersichtskarte

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage V_0111_2015 Schülerprognose

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Ansehen

Anlage 2 Vorlage V_0111_2015 Flüchtlingseinrichtungen

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Ansehen

Anlage 4 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm zweizügige GS

834 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0111/2015 
Raumart Anzahl 
Größe 
je Raum 
qm 
gesamt 
qm 
Unterricht 
Unterrichtsraum 8 65 520 
Differenzierungsraum (Inklusion) 2 20 - 30 50 
Mehrzweckraum 2 75 150 
OGTS 
Küche (evtl. incl. Nebenräume) 1 ca. 30 30 
Speiseraum 1 ca. 65 65 
Betreuungsraum 2 ca. 65 130 
Büroraum 1 ca. 15 -20 18 
Verwaltung 
Lehrerbereich 
(einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca. 90 90 
Sekretariat 1 ca. 25 25 
sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 
Personal- und Beratungsraum (Inklusion) 1 ca. 20 20 
Forum 1 150 150 
Nebenräume 
Lehrmittelraum 35 35 
Serverraum 1 ca. 10 10 
Sporthalle 1 15 x 27 405 
zuzügl. Nebenräume wie z.B. 
Lagerräume/Archiv/Aktenlager 
Haus-Technikräume 
Pausen- und  Stunden-WC`s, Lehrer-WC`s 
Behinderten-WC 
Neubau einer 2-zügigen Grundschule 
als Offene Ganztagsschule 
Raumprogramm

Anlage 5 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm Dreifaltigkeitsschule

912 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0111/2015 
Raumart Anzahl 
Größe 
je Raum 
qm 
gesamt 
qm 
Unterricht 
Unterrichtsraum 4 65 260 
Differenzierungsraum (Inklusion) 3 20 - 30 75 
Mehrzweckraum 1 75 75 
Verwaltung* 
Lehrerbereich 
(einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca.109 109 
Sekretariat 1 ca. 27 27 
sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 
Personal- und Beratungsraum (Inklusion) ca. 20 20 
Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule 
zur Dreizügigkeit 
Raumprogramm 
* Die aufgeführten Flächen für den Verwaltungsbereich stellen den Gesamtbedarf dar. 
  Die vorhandenen kleinen Verwaltungsräume könnten entwurfsabhängig zur teilweisen Deckung 
  dieses Bedarfs eingesetzt bzw. für andere Zwecke rückgebaut werden. 
Bei einem Abriss der vorhandenen eingeschossigen Gebäudetrakte, in denen sich je 3 
Unterrichtsräume befinden, muss im Rahmen des Neubaus Ersatz für diese Räume geschaffen 
werden.

Anlage 3 Vorlage V_0111_2015 Übersichtskarte

1877 Zeichen

Münstersche 
Aa
aA ehcsretsnüM
Werse
Angel
Ems
Dortmund - Ems - Kanal
Aa
See
-
Dortmund - Ems - Kanal
Dortmund-Ems-Kanal
Altenberge
Gronau
Lüdinghausen
Rheine
Warendorf
Hamm
GimbteOsnabrück
Recklinghausen
Telgte
Westbevern
Albersloh
GremmendorfMecklenbeck
Roxel
Nienberge
Kinderhaus
Häger
Coerde
Gievenbeck
Sprakel
RinkerodeDortmund
Senden
Bösensell
Albachten
Amelsbüren
Hiltrup
Wolbeck
Angelmodde
St. Mauritz
Handorf
Gelmer
Waldfriedhof
Lauheide
Coesfeld
Recklinghausen
Dortmund
Hamm
Beckum
Warendorf
Osnabrück
RheineGronau
DB
DB
DB
DB
DB
DB
DB
235
1
73E
43
1
73E
1
73E
54
54
51
51
51
219
54
219
51
54
Münster - Nord
Anschluss
Münster - Süd
Autobahnkreuz
0 1 2 3
KM
Graphische Realisation:
STADT MUNSTER
UND KATASTERAMT
VERMESSUNGS-
Matthias-Claudius-Schule
Handorf
Astrid Lindgren-Schule 
Gelmer
Pötterhoekschule
Margaretenschule
Eichendorffschule
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
Matthias-Claudius-Schule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Grundschule am Kinderbach
Peter-Wust-Schule
Ludgerusschule 
Albachten
Angelmodde
Mosaik-Schule
Nikolaischule Wolbeck
Davertschule Amelsbüren
Grundschule 
Loevelingloh
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Schule Angelmodde
Marienschule Hiltrup
Clemensschule Hiltrup
Ludgerusschule Hiltrup
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Idaschule
Hermannschule
Aegidii-Ludgeri-Schule
Mauritzschule
Martinischule
Kreuzschule
Pleisterschule
Dreifaltigkeitsschule Thomas-Morus-Schule
Theresienschule
Norbertschule Kardinal-von-
Galen-Schule
Handorf
Grundschule Sprakel
Annette-von-Droste-
Hülshoff-Schule
Nienberge
Michaelschule
Marienschule Roxel
Melanchtonschule
Paul-Schneider-Schule
Wartburg-Grundschule
Martin-Luther-Schule
Bodelschwinghschule
Johannisschule
Overbergschule
Grundschule 
Kinderhaus-West
Grundschulstandort
Kein Handlungsbedarf
Handlungsbedarf
Stand: 4.2.2015
Auswirkungen der Schülerprognose auf die 44 städtischen
Grundschulen bis zum Schuljahr 2020/21

Beschlussvorlage

46795 Zeichen

V/0111/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.02.2015 Integrationsrat Vorberatung 
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die aktualisierte Schülerprognose für die städtischen Grundschulen, die bis 
zum Schuljahr 2020/21 von einem Zuwachs von rd. 1 .200 Schülerinnen und Schülern im 
Stadtgebiet ausgeht, differenziert nach Stadtbezirken zur Kenntnis (Anlage 1).  
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die hohe Dynamik bei den Flüchtlingszahlen und 
der Realisierung weiterer Standorte für Flüchtlingsein richtungen die aktualisierte 
Schülerprognose die zahlenmäßige Entwicklung der schulpflichtigen Flüchtlingskinder und 
deren konkrete Zuordnung zu Grundschulen nur pauschal erfassen kann (Anlage 2). 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prognostizierte Schüle rzuwachs bis zum Schuljahr 
2020/21 an 28 der insgesamt 44 städtischen Grundschulen Handlungsbedarfe in 
unterschiedlichem Maße auslöst (vgl. beigefügte Übersichtskarte der Stadt Münster, Anlage 
3) 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0111/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0111/2015 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Grundschulst andorte kurzfristig die 
weiteren Schritte einzuleiten, mit dem Ziel, schnellstmöglich die erforderlichen Errichtungs- 
bzw. Baubeschlüsse herbeizuführen und die erforderliche Bereitstellung der 
Investitionsmittel im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff. vorzunehmen: 
a. Ermittlung der Rahmenbedingungen (u.a. Planungs- und Baurecht, Kosten, 
Zeitschiene) für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zweite n 
Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./Grenkuhlenweg 
mit dem in Anlage 4 dargestellten Raumprogramm  
b. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die 
Erweiterung des Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau um 2 
Räume mit je rd. 60 qm als Ausbau zur vollen Vierzügigkeit und  
c. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die 
Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule für eine dauerhafte 
Dreizügigkeit mit dem in Anlage 5 dargestellten Raumprogramm. 
5. Der Rat stimmt dem Ankauf und der Aufstellung von Fertigba uklassen an folgenden 
Standorten zu  
a. bis zur Fertigstellung der neuen zweizügigen Grundschule in Wolbeck -Nord 
übergangsweise zusätzlich benötigte  Unterrichtsräume an der Nikolaischule 
Wolbeck  durch zunächst zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m² auf dem Schulgel ände 
spätestens zum Schuljahr 2016/17 
b. zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m² an der Astrid Lindgren -Schule Gelmer 
schnellstmöglich im Schuljahr 2015/16 aufzustellen, um die räumlichen Engpässe 
sowohl durch steigende Schülerzahlen als auch durch die voraussichtlich  zum 
Jahreswechsel 2015/16 fertig gestellte Flüchtlingseinrichtung in Gelmer 
aufzufangen. 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Grundschulen innerhalb des verfügbaren 
Raumbestandes vor Ort die bei dem prognostizierten Erreichen der festgelegten Züg igkeit 
notwendigen zusätzlichen Unterrichts - und Betreuungsflächen zur Verfügung gestellt 
werden können 
a. Marienschule Roxel, 
b. Paul-Schneider-Schule,  
c. Gottfried-von-Cappenberg-Schule. 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Schulen für das Schuljahr 201 5/16 
Abweisungen von Anmeldungen vorgenommen wurden, da die Kapazitäten der 
Eingangsklassen unter Beachtung der Klassenfrequenzhöchstwerte ausgeschöpft waren 
und aufnahmefähige Grundschulen alternativ in der Nähe zur Verfügung stehen 
a. Bodelschwinghschule, 
b. Kreuzschule, 
c. Mosaik-Schule,

- 3 - 
V/0111/2015 
d. Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup. 
Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen über diese 
Grundschulen hinaus in den nächsten Jahren weitere Grundschulen ebenfalls 
Schüler/innen abweisen werden müssen. 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts des Vorrangs der Unterrichtsversorgung mit 
Klassenräumen an folgenden Grundschulen keine baulichen Erweiterungen zur Deckung 
der Bedarfe an OGS -Betreuungsräumen umgesetzt werden, zumal teilw. die 
Standortflächen ausgereizt bzw. Herrichtungskosten in keinem angemessenen Verhältnis 
stehen 
a. Mosaik-Schule, 
b. Martinischule 
c. Davertschule Amelsbüren 
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die aktualisierte Schülerprognose eine Momentaufnahme 
darstellt und in Abhängigkeit von der tat sächlichen Realisierung des Baulandprogramms, 
der Flüchtlingsentwicklung in Münster sowie des Elternwahlverhaltens starken 
Veränderungen unterworfen sein kann. Die weitere Entwicklung ist daher kontinuierlich zu 
beobachten und im Einzelfall anzupassen. Die s gilt insbesondere für folgende 
Grundschulen: 
a. Grundschule Sprakel, 
b. Pleisterschule, 
c. Margaretenschule, 
d. Pötterhoekschule, 
e. Peter-Wust-Schule, 
f. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge. 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Konversionsfläche der York -Kaserne 
erhebliche Grundschulbedarfe ausgelöst werden und als Konsequenz der begrenzten 
Kapazitäten der  Grundschulen in den Stadtteilen Gremmendorf und Angelmodde auf dem 
Gelände der York-Kaserne in Abhängigkeit von der Entwicklung der Konversionsflächen ab 
dem Schuljahr 2020/21 eine zweizügige Grundschule fertiggestellt sein muss. Die 
Verwaltung wird beauftragt, hierfür die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. 
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen 
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für 
Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen 
abzusichern sind.

- 4 - 
V/0111/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 4) sind Planungsmittel und zu Ziffer 5) sind 
Investitionsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt veranschlagt: 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für 
Schulen 
   
Investitions- 
maßnahme 
4530 Fertigbauklassen 
Grundschulen 
   
Zeile  08 Baumaßnahmen 2015 250.000 Astrid Lindgren -Schule 
Gelmer 
   2016 250.000 Nikolaischule Wolbeck 
   gesamt 500.000  
      
Zeile   09 Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
2015 15.000  
   2016 15.000  
   gesamt 30.000  
      
Investitions- 
maßnahme 
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel 
Erw. 
Dreifaltigkeitsschule, 
Nikolaischule Wolbeck 
und  
Neubau Grundschule 
Wolbeck-Nord 
      
 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Etatplanung für das Haushaltsjahr 2016 ff. die 
notwendigen Finanzmittel für die beabsichtigte neue zweizügige Grundschule in Wolbeck -Nord 
(Ziffer 4a) und die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in 
Massivbau (Ziffer 4b) sowie die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule um einen Zug (Ziffer 4 c) 
zusätzlich bereitgestellt werden müssen. 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu 1) 
 
Basis der Schülerprognose für die städtischen Grundsch ulen sind die Fortschreibung der 
Schülerzahlen sowie die Kleinräumige Bevölkerungsprognose (KBP) des Amtes für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. Die zentralen Ergebnisse der  aktualisierten 
KBP hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung mit der öffentlichen 
Berichtsvorlage an den Rat V/0637/2014 vom 04.09.2014 in verschiedenen Gremien vorgestellt. 
Für die Altersgruppe der 6 - bis unter 10 -jährigen wird ausgehend vom Bestand  31.12.2013 ein 
Wachstum von 9.336 um 971 (10,4 % ) auf 10.307 prognostiziert. Kinder, die in 
Flüchtlingseinrichtungen wohnen werden, sind hierbei nicht berücksichtigt worden.  
 
Die aktuelle Schülerprognose geht von einem Wachstum der Schülerzahlen von 9.200 im 
Schuljahr 2014/2015 um 1.244 (13,5 %) auf 10 .444 im Schuljahr 2020/2021 aus. Die

- 5 - 
V/0111/2015 
voraussichtliche Anzahl der Flüchtlingskinder ist hierin enthalten. Die Grundschule Berg Fidel und 
die PRIMUS-Schule werden bei der Schülerprognose für die Grundschulen außer Acht gelassen. 
 
In diesem Zusammenhang ist n och der Hinweis wichtig, dass die Konversionsflächen (York - und 
Oxford-Kaserne) aufgrund des geplanten Bezugszeitpunktes nur teilweise berücksichtigt wurden 
und in den Jahren nach 2020 einen weiteren Anstieg der Anzahl der Kinder im 
grundschulpflichtigen Alter bewirken. 
 
Die deutliche Zunahme in der relevanten Altersgruppe für die Grundschulen hat erhebliche 
Auswirkungen für die städtische Infrastruktur, da bereits jetzt die Grundschulen in einem hohen 
Maße ausgelastet sind.  
 
Dies wird deutlich bei einem Vergleich der tatsächlich gebildeten Eingangsklassen zu den maximal 
festgelegten lt. Ratsbeschluss. So können für 44 städtische Grundschulen (ohne PRIMUS -Schule 
und Grundschule Berg-Fidel) maximal 109,25 Eingangsklassen im 1. Jahrgang gebildet werden – 
tatsächlich sind es im laufenden Schuljahr 2014/15 insgesamt 102,25 Eingangsklassen. Bei dieser 
Differenz ist zu berücksichtigen, dass sich die Grundschulstandorte, an denen die maximale Zahl 
der Eingangsklassen nicht ausgeschöpft wurde, über das gesamte Stadt gebiet verteilen und für 
eine Flächenstadt wie Münster auch den notwendigen Puffer bilden, um sowohl das Prinzip „kurze 
Beine – kurze Wege“ umzusetzen als auch Schwankungsbreiten bei den Grundschulkinderzahlen 
in den einzelnen Stadtteilen abzufedern. 
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass an einigen Standorten Raumprobleme beim 
Anwachsen auf die festgelegte Zügigkeit entstehen, da in den letzten Jahren Unterrichtsräume in 
Betreuungsräume umgewandelt wurden und diese auch bei Zugrundelegung des neuen 
Raumstandards für den Offenen Ganztag anzuerkennen sind. In d iesen Schulgebäuden sind für 
Unterrichtszwecke deshalb nicht mehr ausreichende Raumkapazitäten zur Versorgung der 
Klassen entsprechend der festgelegten Zügigkeiten vorhanden. 
Bezogen auf die Eingan gsklassen könnten somit rechnerisch für eine Vollauslastung der 
Zügigkeiten der Grundschulen noch 7 Klassen gebildet werden – je nach Zügigkeit der einzelnen 
Grundschule bis zu einem Klassenfrequenzhöchstwert von 26 (vierzügig) bis 29 (einzügig). Bei 
einer rechnerischen Annahme von 28 Kindern pro Klasse wären dies insgesamt  aber nur 196 
Schülerinnen und Schüler – immer vorausgesetzt, dass Wohnort und freie Kapazität räumlich 
zueinander passen. 
 
Dies führt zur nächsten Betrachtungsebene der Auslastung von S chulen – dem durchschnittlichen 
Klassenfrequenzwert. Bei den Grundschulen im Münster variiert dieser Wert im laufenden 
Schuljahr 2014/15 in den Stadtbezirken für den 1. Jahrgang von 19,3 bis 26,1; der 
Durchschnittswert für Münster beträgt 22,4 Schülerinnen und Schüler.  
Sowohl im 1. Jahrgang als auch in den Jahrgangsstufen 2 – 4 sind somit in unterschiedlichem 
Maße noch freie Plätze oberhalb des angestrebten Klassenfrequenzrichtwertes von 23,5 frei. 
 
In Anbetracht der enormen Steigerungswerte bei den Grundschülerzahlen innerhalb weniger Jahre 
und der offenen Frage der Finanzierbarkeit von hohen investiven Ausbaukosten für die städtische 
Schulstruktur hat die Verwaltung bei allen nachfolgenden Berechnungen für die Schülerprognose 
für jede einzelne Grundschule den jeweiligen Klassenfrequenzhöchstwert laut Zügigkeit zu Grunde 
gelegt. Dies bedeutet im Vergleich zu heute – auch in Anbetracht der Umsetzung der Inklusion und 
der hohen Dynamik bei den Flüchtlingszahlen in Münster – deutlich vollere Klassen in allen 
Jahrgängen bis zum Ausschöpfen des Höchstwertes. 
 
Um ein möglichst realistisches Bild für den Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2020/21 zu 
erhalten, hat die Verwaltung die Prognoseberechnung der letzten Jahre fortgeführt und in enger 
Verknüpfung von bisher igem Elternwahlverhalten eines Stadtbezirkes und dessen zukünftiger 
Grundschülerzahlentwicklung die einzelnen Jahrgänge einschließlich erforderlicher Klassenbildung 
für alle 44 Grundschulen mit dem jeweiligen Klassenfrequenzhöchstwert durchgerechnet und mi t 
dem Raumbestand abgeglichen.

- 6 - 
V/0111/2015 
Darüber hinaus ist in die Berechnungen für die 44 städtischen Grundschulen die Bildung der 
Eingangsklassen für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der sog. Kommunalen 
Klassenrichtzahl eingeflossen. Diese abschließe nde gemeinsame Festlegung mit der unteren 
Schulaufsicht hat Ende Januar 2015 stattgefunden. 
 
Die im folgenden dargestellten Arbeitsergebnisse und daraus abgeleiteten Vorschläge, mit welchen 
unterschiedlichen Maßnahmen auf das positiv zu wertende Bevölkerun gswachstum reagiert 
werden soll, orientieren sich somit an konkreten, realen Szenarien und setzen auf die Ist -Situation 
in den Schulen auf. Hierbei wurde der Focus auf die Unterrichtsversorgung gerichtet – 
Raumbedarfe für die Inklusion (z.B. Differenzierun gsräume) sind nicht pauschal in die 
Raumberechnungen eingeflossen. 
 
Als Konsequenz kann bereits jetzt vorweggenommen werden, dass trotz Ausschöpfen der 
Klassenfrequenzhöchstwerte eine Bautätigkeit bei den Grundschulen erforderlich wird, die es in 
dieser Form seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben hat. 
 
Zu 2) 
 
So wie in vielen anderen Kommunen auch ist die Zuweisung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern 
unverändert hoch und stellt die Stadt vor immense Herausforderungen. Im Kontext des Konzeptes 
einer dezentralen  Unterbringung hat sich die Zahl der Flüchtlingseinrichtungen einschl. der 
Belegung früherer Britenwohnungen in der letzten Zeit deutlich erhöht und wird noch weiter 
steigen. 
Im Interesse einer möglichst schnellen Integration in das soziale Umfeld und der Chance auf 
Bildungsteilhabe muss es Ziel sein, dass schulpflichtige Flüchtlingskinder möglichst wohnortnah 
eine Grundschule besuchen können. Eine differenzierte Planung gestaltet sich aber auf Grund 
bisheriger Erfahrungswerte als sehr schwierig, da – auch für das Sozialamt – kein großer Vorlauf 
besteht. Um eine möglichst große Planungssicherheit für die Schülerprognose zu erzielen, sind in 
Abstimmung mit dem Sozialamt die Standorte von Flüchtlingseinrichtungen abgestimmt und in die 
Berechnungen miteingeflos sen. Als Pauschalwert wurden für die jeweiligen nächstgelegenen 
Grundschulen 3 Grundschulkinder pro Jahrgang gerechnet. Die tatsächliche Entwicklung in den 
einzelnen Stadtteilen muss in den nächsten Jahren beobachtet werden.   
 
Zu 3) 
 
Auf der Grundlage der  Schülerprognosen sind die sich daraus ergebenden voraussichtlichen 
Handlungs- und Raumbedarfe für die Grundschulen überprüft worden.  
Bei der Ermittlung des Raumbedarfes wurde entsprechend der alten Musterraumprogramme ein 
Bedarf von 4 Klassenräumen und 1 Mehrzweckraum pro Zug zugrunde gelegt.  
Für den Offenen Ganztag wurde berücksichtigt, dass unabhängig von der Anzahl der tatsächlich 
gebildeten OGS -Gruppen zumindest pro Zug ein Betreuungsraum vorgehalten werden soll. 
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 10.12.2014 soll das gesamte Schulgebäude 
multifunktional auch für Betreuungszwecke genutzt werden (vgl. Vorlage V/0661/2014 einschl. 1. 
Erg.).  
In der gleichen Sitzung hat der Rat ein Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlossen (vgl. 
Vorlage V/0743/ 2014 einschl. 1. Erg.), in dem auch die in einem ersten Schritt sukzessiv 
anzustrebenden räumlichen Ausstattungen festgelegt wurden. In Schulen des gemeinsamen 
Lernens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern - und Entwicklungsstörungen (LES) sind 
demnach für die Primarstufe pro Zug ein Differenzierungsraum von 20 – 30 qm sowie pro Schule 
ein Personal- und Beratungsraum von ca. 20 qm zu berücksichtigen.  
Die Prüfung, an welchen Grundschulen dieser Bedarf gegeben ist und inwieweit er im 
Gebäudebestand gedeckt werden kann, konnte in der Kürze der Zeit nicht abgeschlossen werden. 
Bei den Schulen, für die Erweiterungen bzw. Neubauten vorgesehen sind, wurden diese Räume 
bei der Erstellung des Raumprogramms berücksichtigt.

- 7 - 
V/0111/2015 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sic h innerhalb des Prognosezeitraumes auch unter 
Berücksichtigung des jeweiligen Klassenfrequenzhöchstwertes an 28 Grundschulen 
Handlungsbedarfe ergeben. Die Lösungsoptionen reichen  
- vom Abweisen einzelner Schüler/innen über 
- die Notwendigkeit zur Herrichtung weiterer Räume im Gebäudebestand, 
- dem Bedarf zur Aufstellung von Fertigbauklassen, 
- dem Erfordernis zur Erweiterung von Schulgebäuden 
- bis hin zum unabweisbaren Bedarf zur Gründung neuer Grundschulen. 
 
Zu 4 a) + b) und 5a) 
 
Nikolaischule Wolbeck/ Stadtteil Wolbeck 
 
Mit der letzten Schulerweiterung im Jahr 2007/08 wurde das Gebäude der Nikolaischule Wolbeck 
unter Berücksichtigung des Raumprogramms für eine vierzügige Grundschule (16 Klassen - und 4 
Mehrzweckräume) sowie den damals erwarteten 2 OGS -Gruppen (1 Küche mit Speiseraum sowie 
2 Betreuungsräume) ausgebaut. Neben den Schüler - und Klassenzahlen sind auch die 
Teilnehmerzahlen am Offenen Ganztag in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. 
Aufgrund der gestiegenen Zahl der OGS -Gruppen wurden deshalb zunächst Unterrichtsräume in 
Betreuungsräume umgewandelt. Dies war möglich, da die Schule noch nicht die volle Vierzügigkeit 
erreicht hatte. Im Schuljahr 2014/15 nehmen 158 Kinder in 6 Gruppen am Offenen Ganztag teil. 
 
Die Nikolaischule Wolbeck ha t im laufenden Schuljahr mit 16 Klassen die volle Vierzügigkeit 
erreicht. Dem Bedarf von 20 Unterrichtsräumen (16 Klassen - und 4 Mehrzweckräumen) , 4 OGS-
Betreuungsräumen und 1 OGS-Speiseraum, somit insges. 25 Räumen, steht im Schulgebäude ein 
Bestand von insgesamt 23 Räumen gegenüber. Darüber hinaus sind 4 Differenzierungsräume für 
gemeinsames Lernen vorhanden.  
Zur Verbesserung der Raumsituation wurde in Abstimmung mit der Schule im letzten Jahr 
zunächst eine Fertigbauklasse angemietet und auf dem Schulgel ände aufgestellt. Es besteht 
trotzdem bereits jetzt ein Defizit von 1 Raum. 
 
Nach der Schülerprognose werden die Schüler - und Klassenzahlen im Stadtteil Wolbeck in den 
nächsten Jahren erheblich steigen. Nach der Prognose werden schon zum Schuljahr 2016/17 so 
viele Lernanfänger angemeldet werden, dass 5 Eingangsklassen gebildet werden müssen und 
voraussichtlich ab dem Schuljahr 2019/20 sogar 6 Eingangsklassen. Diese Entwicklung macht es 
erforderlich, eine zweite Grundschule im Stadtteil Wolbeck zu errichten, zumal eine Sechszügigkeit 
auf den vorhandenen Flächen am  Standort der Nikolaischule nicht abgebildet werden kann und 
auch aus pädagogischen Gesichtspunkten problematisch ist.  
 
Im Bebauungsplan Nr. 415 „Wolbeck -Nord“ sind im Bereich Middelerstr./Grenkuhl enweg Flächen 
für eine Schule ausgewiesen. Diese für Gemeinbedarf reservierte Fläche ist im städtischen Besitz 
und kann kurzfristig überplant und bebaut werden. Bei der Entwicklung dieser Fläche ist im 
Hinblick auf die Bedarfe der Jugendhilfe zu prüfen, in wieweit eine gemeinsame Projektrealisierung 
realistisch erscheint. 
 
Sofern entsprechend der Prognose zum Schuljahr 2016/17 so viele Lernanfänger zur Nikolaischule 
angemeldet werden, dass 5 Eingangsklassen gebildet werden müssen, ist es zwingend 
erforderlich, Übergangslösungen zur Verbesserung der Raumsituation zu schaffen, da die neue 
Grundschule frühestens 2019 fertig gestellt sein und den Betrieb aufnehmen wird. Wie oben 
dargestellt besteht an der Nikolaischule Wolbeck bereits jetzt ein Raumdefizit von 1 Raum. Unter 
der Voraussetzung der Bildung von 5 Eingangsklassen müssen deshalb spätestens zum Schuljahr 
2016/17 zwei zusätzliche Fertigbauklassen errichtet werden. Außerdem ist ein Konzept zur 
räumlichen Versorgung der zusätzlichen Klassen bis zur Fertigst ellung der neuen Schule zu 
entwickeln, da der Raumbedarf durch das Anwachsen in die Fünfzügigkeit jedes Jahr steigen wird.

- 8 - 
V/0111/2015 
Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass 
nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes die Zügigkeit der Nikolaischule in den ersten Jahren 
vorübergehend auf eine Dreizügigkeit reduziert werden muss, um die neue Schule zu stützen. Dies 
ist jedoch von der tatsächlichen Schülerzahlentwicklung und dem Fertigstellungstermin der neuen 
Schule abhängig. 
 
Da nach der Schülerprognose schon ab 2019/20 so viele Lernanfänger erwartet werden, dass 6 
Eingangsklassen zu bilden sein werden, ist der Ausbau des Standortes der Nikolaischule zur vollen 
Vierzügigkeit trotz Errichtung der neuen Grundschule weiter hin erforderlich. Es sind deshalb 
bereits jetzt die Planungen zur Erweiterung des Schulgebäudes in Massivbau um 2 
Betreuungsräume à ca. 60 qm aufzunehmen. Ziel sollte es sein, die Erweiterung so rechtzeitig 
fertig zu stellen, dass dann unter Berücksichtigu ng der Fertigbauklassen der Raumbedarf durch 
das Anwachsen in die Fünfzügigkeit bis zur Fertigstellung der neuen Schule am Standort der 
Nikolaischule gedeckt werden kann. 
 
Zu 4 c) 
 
Dreifaltigkeitsschule 
 
Für die Dreifaltigkeitsschule hatte der Rat im Jahr 2007 aufgrund der Raumsituation und der 
damaligen Schüler - und Klassenzahlen eine Einzügigkeit festgelegt. Im Schuljahr 2006/07 
besuchten 116 Schüler/innen in 5 Klassen die Schule.  
 
In den Folgejahren ist die Zahl der Anmeldungen zum 1. Schuljahr jedoch kontinuierlich gestiegen, 
sodass zunächst im Rahmen von Einzelfallentscheidungen 2 Eingangsklassen gebildet wurden.  
Aufgrund dieser Entwicklung hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 19.10.2011 
beschlossen, die Aufnahmekapazität der Dreifaltigk eitsschule ab dem Schuljahr 2012/13 auf 2 
Eingangsklassen zu erhöhen (vgl. Vorlage V/0628/2011). Zur Deckung des Raumbedarfs wurden 
der Schule zum Schuljahr 2013/14 die bis dahin von einer Kindergruppe genutzten Räume zur 
Verfügung gestellt. 
Zum Schuljahr 2013/14 wurden erstmalig sogar so viele Lernanfänger angemeldet, dass 3 
Eingangsklassen gebildet werden mussten. Auch zum Schuljahr 2014/15 wurde aufgrund der 
hohen Zahl der Anmeldungen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der erneuten Bildung von 3 
Eingangsklassen zugestimmt. Die Schule hat im laufenden Schuljahr mit insgesamt 237 
Schülern/innen 10 Klassen gebildet. Am Offenen Ganztag nehmen 186 Schüler/innen in 7 
Gruppen teil. Dies entspricht einem Anteil von rd. 78,5 %. 
 
Da im Schulgebäude lediglich 9 Klassenräume, 1 Mehrzweckraum im Untergeschoss, 1 
Forscherwerkstatt und ein OGS -Bereich mit Küche, Speiseraum und 3 Betreuungsräumen 
vorhanden sind, wurden zur Verbesserung der Raumsituation im Herbst 2014 zwei 
Fertigbauklassen aufgestellt.  
 
Zum Schuljahr  2015/16 wurden 71 Schüler/innen zur Dreifaltigkeitsschule angemeldet, sodass 
wiederum 3 Eingangsklassen zu bilden sind. Aufgrund der Entfernung und der Auslastung der 
nächstgelegenen Grundschulen ist im Hinblick auf das Prinzip „kurze Beine - kurze Wege“ eine 
Nichtaufnahme der Kinder kaum möglich. Die aktualisierte Schülerprognose bestätigt die 
Entwicklung zur Dreizügigkeit. Deshalb ist die Zahl der möglichen Eingangsklassen von 2 auf 3 
anzuheben und das Schulgebäude entsprechend zu erweitern. 
 
Das Raumpro gramm umfasst neben den Unterrichtsräumen für einen Grundschulzug (4 
Unterrichts- und 1 Mehrzweckraum) 3 Differenzierungsräume für gemeinsames Lernen und auch 
einen größeren Verwaltungsbereich, da der vorhandene kleine Verwaltungsbereich lediglich für 
eine einzügige Grundschule ausgelegt ist und spätestens beim Anwachsen auf eine Dreizügigkeit 
nicht mehr ausreicht.

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V/0111/2015 
Nach den derzeitigen Untersuchungen und Abstimmungen mit der Denkmalpflege (das 
Gebäudeensemble wird als typische Schularchitektur der 50er Jah re als erhaltenswert eingestuft) 
wird die Neubaufläche voraussichtlich am Standort der vorhandenen eingeschossigen 
Gebäudetrakte errichtet werden. Aufgrund der Gebäudesubstanz werden diese Gebäudetrakte, die 
jeweils 3 Unterrichtsräume beinhalten, voraussichtlich abgerissen werden, so dass im Rahmen der 
Neubaumaßnahme neben dem erforderlichen Raumprogramm für die Dreizügigkeit auch Ersatz 
für diese insgesamt 6 Unterrichtsräume geschaffen werden kann/ muss.  
Da nur in gewissem Umfang zusätzliche Fertigbauklas sen auf dem Schulgrundstück aufgestellt 
werden können, ist im weiteren Verfahren zu klären, ob für die Dauer der Bauphase eine 
Auslagerung in andere Gebäude möglich ist oder aber auch ggfls. bis zur Fertigstellung der 
Erweiterung die Aufnahmekapazität der bisher festgelegten 2 Eingangsklassen beibehalten 
werden muss. 
 
Zu 5 b) 
 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
 
Die Astrid Lindgren -Schule Gelmer ist eine einzügige Grundschule. Im laufenden Schuljahr wird 
die Schule von 112 Kindern in 4 Klassen besucht. Am Offene n Ganztag nehmen 47 Kinder in 2 
Gruppen teil. 
 
Im Schulgebäude sind 5 Unterrichtsräume und einige kleine Gruppenräume vorhanden. Der 
Offene Ganztag ist in einem separaten Gebäude untergebracht. Die Räumlichkeiten sind sehr klein 
(Speiseraum knapp 30 qm, Betreuungsraum rd. 40 qm). 
 
Zum Schuljahr 2015/16 wurden 30 Lernanfänger an der Astrid Lindgren -Schule Gelmer 
angemeldet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass voraussichtlich zum Jahreswechsel 2015/2016 
die geplante Flüchtlingseinrichtung für Familien in G elmer bezugsfertig sein soll und somit 
Flüchtlingskinder im Grundschulalter zusätzlich zu erwarten sind. Sowohl im Hinblick auf die 
Kommunale Klassenrichtzahl als auch die Lehrerversorgung ist es nicht möglich,  2 separate 
Eingangsklassen zu bilden. Die As trid Lindgren -Schule wird deshalb erstmalig 
jahrgangsübergreifenden Unterricht zunächst in den Jahrgängen 1 und 2 einführen. Zum Schuljahr 
2015/16 wird die Schule dann insgesamt 5 Klassen bilden und hat damit einen Anspruch auf 6 
Unterrichtsräume (5 Klassen- und 1 Mehrzweckraum).  
 
Die zum Schuljahr 2015/16 zu bildende 5. Klasse könnte im Schulgebäude nur durch Umwandlung 
des einzigen vorhandenen Mehrzweckraumes untergebracht werden. Zur Verbesserung der 
Raumsituation ist es deshalb dringend erforderlich, k urzfristig zusätzliche Raumkapazitäten zu 
schaffen. 
 
Nach der aktuellen Schülerprognose, die auch die geplante Flüchtlingsunterkunft und in geringem 
Maße auch auswärtige Schüler/innen berücksichtigt, werden die Schülerzahlen in den kommenden 
Jahren stets k napp über dem Klassenfre quenzhöchstwert von 29 Schülern/innen liegen. Unter 
Berücksichtigung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts wird die Schule damit voraussichtlich 
maximal insgesamt 6 Klassen bilden. Damit ist ein Raumbedarf von 7 Unterrichtsräumen 
anzuerkennen (6 Klassen- und 1 Mehrzweckraum). 
 
Es wird deshalb vorgeschlagen, kurzfristig 2 Fertigbauklassen aufzustellen. Als mögliche Fläche 
erscheint aktuell nur der sog. Bolzplatz zwischen Schule und Mehrzweckhalle machbar. Bei der 
Planung der Anlage sollte eine Erweiterungsmöglichkeit um eine 3. Fertigbauklasse berücksichtigt 
werden, um ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bedarfe (z.B. OGS/ Mehrzweckraum) zu 
decken.

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V/0111/2015 
Zu 6 ) 
 
Wie in der Ratsvorlage „Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grund schulen in Münster“ 
(V/0661/2014 sowie 1. Erg) erläutert, entsteht an weiteren Schulen ein zusätzlicher Raumbedarf, 
wenn die Schulen ihre festgelegte Zügigkeit voll ausschöpfen und bisher für OGS -Zwecke 
genutzte Räume wieder für Unterrichtszwecke nutzen mü ssen. Nach der Prognose wird das an 
folgenden Schulen eintreten: 
 
Zu 6 a) 
 
Marienschule Roxel 
 
Die Marienschule Roxel wird zum kommenden Schuljahr erneut 4 Eingangsklassen bilden und 
damit die volle Vierzügigkeit erreichen. 173 Kinder nehmen in 6 Gruppen am Offenen Ganztag teil. 
 
Als vierzügige Grundschule ist ein Raumbedarf von 16 Klassen- und 4 Mehrzweckräumen sowie 4 
Betreuungsräumen und 1 Speiseraum, somit insges. 25 Räumen anzuerkennen. Im 
Grundschulgebäude sind lediglich 24 Räume vorhanden, sodass ein Defizit von 1 Raum besteht.  
Dieser zusätzliche Raumbedarf kann durch Mitnutzung des Gebäudes der benachbarten 
Förderschule gedeckt werden, da in dem Schulgebäude durch sinkende Klassenzahlen der 
Förderschule Raumkapazitäten frei werden. Für das Gebäude d er Förderschule ist insgesamt ein 
Raumnutzungskonzept zu erarbeiten, das den Bedarf der Förderschule, der Marienschule und der 
Kita berücksichtigt. Dabei ist zu beachten, dass die Marienschule Roxel nach der Prognose 
voraussichtlich in einzelnen Jahrgängen 5 Eingangsklassen bilden muss. 
 
Zu 6 b) 
 
Paul-Schneider-Schule 
 
Die Paul -Schneider-Schule wird voraussichtlich zum Schuljahr 2016/17 die volle Dreizügigkeit 
erreichen. Der Raumbedarf kann komplett im Schulgebäude gedeckt werden, sofern ein jahrelang 
an einen Künstler vermieteter Raum wieder der Schule zur Verfügung gestellt wird.  
 
Zu 6 c) 
 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule  
 
Die Gottfried-von-Cappenberg-Schule wird nach der Prognose voraussichtlich erst zum Schuljahr 
2019/20 die volle Dreizügigkeit erreiche n. Rein rechnerisch ergibt sich dann ein Fehlbedarf von 
einem OGS-Betreuungsraum. Da im Schulgebäude jedoch mehrere kleinere zusätzliche Räume 
vorhanden sind, können diese bei entsprechender Herrichtung zur Bedarfsdeckung eingesetzt 
werden. 
 
Zu 7)  
 
Abweisungen 
 
Auch zum Schuljahr 2015/16 mussten wieder an einigen Grundschulen Lernanfänger abgewiesen 
werden, da die Zahl der angemeldeten Lernanfänger die Zahl der unter Berücksichtigung der 
Klassenfrequenzhöchstwerte möglichen Aufnahmen übersteigt, durch die Einführung der sog. 
Kommunalen Klassenrichtzahl ein sehr enger Rahmen für die maximal mögliche Zahl der 
Eingangsklassen im Stadtgebiet gesetzt wird und die Raumsituation (mit Ausnahme der Paul -
Gerhardt-Schule Hiltrup im sog. Kleinen Schulzentrum) auch keine weitere Klassenbildung zulässt: 
 
- die Bodelschwinghschule, 
- die Kreuzschule

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V/0111/2015 
- die Mosaik-Schule und 
- die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup. 
 
Ein Abweisen von angemeldeten Lernanfängern ist vertretbar, da sich in zumutbarer Entfernung 
aufnahmefähige Grundschulen befinden. 
 
Bodelschwinghschule/ Overbergschule 
 
In Zusammenhang mit der Bodelschwinghschule ist die Overbergschule zu erwähnen. Aller 
Voraussicht nach wird die Zügigkeit der Overbergschule in den kommenden Jahren auf eine 
Zweizügigkeit anzuheben sein, um die steigenden Schülerzahlen in dem Bereich, die auch auf die 
notwendigen Abweisungen der Bodelschwinghschule zurückzuführen sind, auffangen zu können. 
Eine Zweizügigkeit kann im Gebäude der Overbergschule untergebracht werden, da die PTA -
Lehranstalt aufgrund der Reduzierung auf eine Einzügigkeit dort nur noch wenige Räume nutzt 
und ggfls. bei einem entsprechenden Umbau der Labore in der Bodelschwinghschule sogar 
komplett dort untergebracht werden kann. Als Konsequenz müsste die Overbergschule die 
eigenständige Nutzung von Räumen für Betreuungszwecke für den Offenen Ganztag über den o.g. 
Standard hinaus reduzieren und wie andere Schulen auch die Räume stärker multifunktional 
nutzen. 
 
 
Nach der aktuellen Schülerprognose könnte n sich in den nächsten Jahre n an folgenden Schulen 
ebenfalls Anmeldeüberhänge ergeben, sodass Schüler/innen abgewiesen werden müssen: 
- Pötterhoekschule,  
- Margaretenschule und  
- Ludgerusschule Hiltrup.  
 
Pötterhoekschule  
 
Die Pötterhoekschule hat im laufenden Schuljahr mit 166 Sc hülern/innen 8 Klassen gebildet. 100 
Kinder nehmen in 4 Gruppen am Offenen Ganztag teil. Das Schulgebäude entspricht einer 
Zweizügigkeit. Der Offene Ganztag ist in einem separaten Gebäude auf dem Schulgrundstück 
untergebracht und nutzt darüber hinaus die k inderpädagogische Einrichtung mit. Darüber hinaus 
sind keine freien Kapazitäten gegeben. Ein Gebäudetrakt wird zurzeit von dem Montessori -
Kindergarten genutzt. Nach dessen Auszug in den Neubau im Sommer dieses Jahres werden die 
Räume aufgrund des hohen Bedarfes weiter für Kita-Zwecke genutzt.  
Nach der Prognose werden die Schülerzahlen ab 2017/18 so weit steigen, dass die 
Aufnahmekapazität überschritten wird. In den ersten Jahren ist ein Abweisen vertretbar, da es 
nach der Prognose nur wenige Schüler/innen sein werden. Zum Ende des Prognosezeitraumes 
steigen die Zahlen jedoch weiter an. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die 
Zügigkeit der Pötterhoekschule ab 2020/21 auf eine Dreizügigkeit angehoben werden muss. Dann 
müssten allerdings auch zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.  
 
Margaretenschule  
 
Die Margaretenschule hat im laufenden Schuljahr mit 177 Schülern/innen 8 Klassen gebildet. 84 
nehmen in 3 Gruppen am Offenen Ganztag teil. Im Schulgebäude sind die anzuerkennenden  
Unterrichts- und OGS-Räume für eine Zweizügigkeit vorhanden. Darüber hinaus sind keine freien 
Kapazitäten gegeben. 
Nach der Prognose werden die Schülerzahlen ab 2017/18 so weit steigen, dass die 
Aufnahmekapazität überschritten wird. In den ersten Jahren i st ein Abweisen möglich, da die 
nächstgelegene Grundschule noch aufnahmefähig ist. Zum Ende des Prognosezeitraumes ist dies 
nach der Prognose jedoch nicht mehr möglich. Sofern sich die Entwicklung bestätigt, wird die 
Zügigkeit der Margaretenschule dann auf  eine Dreizügigkeit angehoben werden müssen. Dies 
wäre im Gebäudebestand jedoch nicht möglich, sodass zusätzliche Raumkapazitäten zur 
Verfügung gestellt werden müssten.

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V/0111/2015 
 
Ludgerusschule Hiltrup 
 
Für die schulische Entwicklung der Ludgerusschule Hiltrup ist auch im Hinblick auf den längeren 
Betrachtungshorizont der beabsichtigten neuen  Bevölkerungsprognose 2016 - 2026 in nächster 
Zeit eine Richtungsentscheidung notwendig. Bislang galt in Münster für Grundschulen der 
Grundsatz, dass sie aus pädagogischen Grün den maximal vierzügig geführt werden sollen. Im 
Hinblick auf die weitere Entwicklung in Hiltrup -West hätte dies zur Konsequenz, dass nach der 
aktuellen Schülerprognose voraussichtlich ab dem Schuljahr 2016/17 regelmäßig bis zu 10 
Schülerinnen und Schüler abzuweisen wären, wenn an der Ludgerusschule Hiltrup keine 5. Klasse 
gebildet würde. Die nächstgelegenen Grundschulen wären die Clemensschule Hiltrup und die 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup, die aktuell zweizügig ausgerichtet sind und bis einschl. zum 
Schuljahr 2018/19 noch voraussichtlich freie Kapazitäten haben. Im Hinblick auf die rückläufigen 
Schülerzahlen an den Förderschulen wären auch jeweilige Anhebungen der Zügigkeiten unter 
Inanspruchnahme der Räume der Johannesschule Hiltrup denkbar. Hierzu wären rec htzeitig 
Raumkonzepte zu entwickeln.  
Alternativ wäre es theoretisch denkbar, die aktuell in Bau befindliche Massivbauerweiterung als 
Ersatz für die Fertigbauklassen im Obergeschoss um 4 Klassenräume zu erweitern. Darüber 
hinaus wären aber noch weitere Bau flächen auf dem Grundstück der Ludgerusschule Hiltrup 
notwendig, um die für einen kompletten Zug notwendigen Unterrichtsflächen nachzuweisen. 
Im Hinblick auf die gesamtstädtische Entwicklung der sehr stark ansteigenden Grundschülerzahlen 
und der hohen Inve stitionskosten für Standorte, an denen es an vertretbaren alternativen 
Beschulungsmöglichkeiten fehlt, sollte an der Ludgerusschule Hiltrup nach aktuellem Stand die 
Beschränkung auf 4 Züge favorisiert werden.  
 
 
Zum Ende des Prognosezeitraumes bzw. in einz elnen Jahren wären außerdem folgende Schulen 
betroffen:  
- Kardinal-von-Galen-Schule Handorf,  
- Mauritzschule,  
- Marienschule Hiltrup, 
- Theresienschule und die  
- Thomas-Morus-Schule.  
 
Die Thomas-Morus-Schule soll an dieser Stelle näher betrachtet werden. 
An der Thomas -Morus-Schule wird die weitere schulische Entwicklung unter anderem durch das 
geplante Baugebiet „Markweg“ geprägt, in dem perspektivisch in den nächsten Jahren über 300 
Wohneinheiten realisiert werden sollen 
Die dreizügig festgelegte Grundschule verfügt bereits jetzt über 4 Fertigbauklassen zur Abdeckung 
der notwendigen Unterrichtsflächen einschl. 3 Betreuungsräumen für den Offenen Ganztag. Unter 
diesen aktuellen Bedingungen wird ein Ausbau zur Vierzügigkeit aus Sicht der Verwaltung als 
schwierig eingeschätzt. Im Sinne einer gewünschten gleichmäßigen Auslastung der Schulen ist 
auch die Situation an der benachbarten Norbertschule zu betrachten. Die Norbertschule hat in den 
einzelnen Jahrgängen noch freie Kapazitäten und kann somit die Eltern anmeldungen, die an der 
Thomas-Morus-Schule abzulehnen wären, auffangen. Aus derzeitiger Sicht wird ein Ausbau der 
Thomas-Morus-Schule von Seiten der Verwaltung nicht favorisiert. 
 
 
 
Für alle aufgeführten Grundschulen gilt, dass die Prognosefestigkeit zum Ende des 
Prognosezeitraumes nachvollziehbar nachlässt. Insofern ist die weitere Entwicklung von Schuljahr 
zu Schuljahr zu betrachten. In diesem Zusammenhang kommt der neuen Kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose, die die Jahre 2016 – 2026 umfassen und im Jahr 2016 veröffentlicht 
werden soll, eine große Bedeutung zu.

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V/0111/2015 
Zu 8) 
 
Mosaik-Schule 
Martinischule 
Davertschule Amelsbüren 
 
In der Ratsvorlage V/0661/2014 sowie 1. Erg. „Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an 
Grundschulen in Münster“ ist bereits ausgeführt, d ass die Martinischule und die Mosaik -Schule 
prinzipiell einen zusätzlichen Raumanspruch haben. An der Mosaik -Schule stehen bauliche und 
liegenschaftliche Gründe einer Erweiterung entgegen. Die Schule nutzt deshalb zur Verbesserung 
der Raumsituation für OGS-Zwecke Räume im benachbarten La Vie mit.  
An der Martinischule könnten zusätzliche Flächen im Gebäudebestand (Keller) nur mit einem 
erheblichen Finanzierungsaufwand realisiert werden.  
Aus Sicht der Verwaltung sind alle vertretbaren Handlungsoptionen in d en letzten Jahren bereits 
umgesetzt worden. Die aktuellen Raumdefizite an diesen beiden Grundschulen können mit 
vertretbarem finanziellem Aufwand nicht gelöst werden. Es verbleibt nur die Möglichkeit, die 
Gebäude multifunktional zu nutzen. 
Die Davertschule Amelsbüren wird voraussichtlich zum Schuljahr 2016/17 die volle Dreizügigkeit 
erreichen. Dann entsteht ein Raumdefizit von 1 OGS -Betreuungsraum. Aus Sicht der Verwaltung 
sollte unter Berücksichtigung der Haushaltssituation die Priorität auf die Schaffung von 
Unterrichtsräumen gerichtet und die Schaffung des fehlenden Betreuungsraumes zurück gestellt 
werden. 
 
Zu 9) 
 
Grundschule Sprakel 
 
Für die Grundschule Sprakel hatte der Rat im Jahr 2007 aufgrund des Raumbestandes und der 
damaligen Schülerprognose, die e ine Zweizügigkeit in einzelnen Jahrgängen vorhersagte, eine 
Zweizügigkeit festgelegt. Im Schuljahr 2006/7 besuchten 92 Kinder in 4 Klassen die Schule.  
Der Raumbestand entspricht mit 10 Räumen (einschl. des zu 2 Räumen umgebauten ehem. 
vermieteten Sportrau mes) dem Bedarf einer zweizügig en Grundschule - allerdings ohne 
Berücksichtigung von Räumen für den Offenen Ganztag. Die Grundschule Sprakel wurde als eine 
der letzten Schulen zum Schuljahr 2009/10 in eine Offene Ganztagsschule umgewandelt und hat 
erstmalig zum Schuljahr 2011/12 mit 25 Kindern eine OGS -Gruppe bilden können. Im laufenden 
Schuljahr nehmen 54 Kinder in 2 Gruppen am OGS teil.  
Für den Offenen Ganztag wurde durch Umwandlung von Unterrichtsräumen ein Speiseraum mit 
Küche sowie ein Betreuungsraum hergerichtet, sodass zz. noch 8  Unterrichtsräume vorhanden 
sind. 
Im laufenden Schuljahr hat die Grundschule Sprakel mit 122 Kindern 6 Klassen gebildet. Zum 
Schuljahr 2015/16 wurden 31 Lernanfänger angemeldet. Die Schule wird zunächst in den 
Jahrgängen 1 un d 2 und später aufwachsend dann auch in den Jahrgängen 3 und 4 
jahrgangsübergreifenden Unterricht einführen, sodass trotz  geringfügig steigender Schüler zahlen 
in den nächsten Jahren insgesamt nicht mehr als 6 Klassen zu bilden sein werden. 
 
Der Raumbedarf (6 Klassenräume, 1 Mehrzweckraum, 1 OGS -Speiseraum und 1 OGS -
Betreuungsraum) kann im Gebäudebestand gedeckt werden. Es ist ein weiterer Raum vorhanden, 
der als multifunktionaler zusätzlicher Mehrzweck- und Betreuungsraum genutzt werden kann. 
 
Die Entwicklu ng der Schülerzahlen ist jedoch sorgfältig zu beobachten, da nach der aktuellen 
Schülerprognose zum Schuljahr 2019/20 die Schülerzahlen so weit steigen werden, dass trotz 
jahrgangsübergreifendem Unterrichts ein Anwachsen in eine Zweizügigkeit zu erwarten i st. Sofern 
diese Entwicklung so eintritt und auch durch die nächste Bevölkerungsprognose, die einen 
Zeitraum von 10 Jahren umfassen wird, eine langfristige Zweizügigkeit bestätigt wird, sind 
kurzfristig Raumkonzepte zu entwickeln und notwendige Finanzmitte l bereit zu stellen. Ziel muss

- 14 - 
V/0111/2015 
es sein, unter Berücksichtigung des erforderlichen Planungsvorlaufs die notwendigen Maßnahmen 
so rechtzeitig festzulegen, dass Übergangslösungen (z.B. Fertigbauklassen) vermieden werden. 
 
Pleisterschule 
 
Für die Pleisterschul e hatte der Rat im Jahr 2007 aufgrund des Raumbestandes eine Zwei -
zügigkeit festgelegt. Die Schule wurde erst zum Schuljahr 2009/10 in eine Offene Ganztagsschule 
umgewandelt. Durch Umwandlung von Unterrichtsräumen wurden ein Speiseraum sowie ein 
Betreuungsraum hergerichtet. Die Schule wird z urzeit mit 4 Klassen lediglich als ein zügige 
Grundschule geführt. Im laufenden Schuljahr 2014/15 nehmen 33 Kinder am OGS teil.  
Nach der Schülerprognose werden erstmalig zum Schuljahr 2016/17 aufgrund steigender 
Schülerzahlen 2 Eingangsklassen zu bilden sein. Unter der Voraussetzung, dass diese Ent-
wicklung anhält, wird im Schuljahr 2019/20 die volle Zweizügigkeit erreicht. Unter Berücksichtigung 
des Raumbestandes würde erst bei Erreichen der vollen Zweizügigkeit ein Raum defizit von 2 
Räumen entstehen. Es sollte zunächst die Entwicklung abgewartet werden und außerdem geprüft 
werden, ob zusätzliche Kapazitäten im Gebäudebestand geschaffen werden können. 
 
Margaretenschule 
Pötterhoekschule 
 
Näheres zu diesen beiden Schulen ist bereits in der Begründung zu Ziffer 7 dargestellt.   
 
Peter-Wust-Schule 
 
Nach der Schülerprognose werden die Schülerzahlen an der Peter -Wust-Schule erst 2019/20 so 
weit ansteigen, dass evtl. 3 Eingangsklassen zu bilden sein werden. Da der Raumbestand ein er 
2,5-Zügigkeit entspricht, besteht z urzeit noch kein Bedarf, die konkrete Planung zur Erweiterung 
des Schulgebäudes wieder aufzunehmen. Unabhängig davon wird jedoch in nächster Zeit erneut 
geprüft, ob die Planung aus dem Wettbewerbsergebnis umzusetzen is t oder aber doch gänzlich 
andere Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. 
 
Annette –von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
 
Im laufenden Schuljahr hat die Annette –von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 9 Klassen 
gebildet. Lediglich der erste Jahrgang ist dreizügig, die Jahrgänge 2 bis 4 sind zweizügig. Am OGS 
nehmen 71 Kinder in 2 Gruppen teil. 
Im kommenden Schuljahr wird die Schule lediglich 2 neue Eingangsklassen bilden. 
Nach der Schülerprognose wird die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule nur in einzelnen Jahren 3 
Eingangsklassen bilden. In dem Prognosezeitraum bis 2020/21 werden insgesamt pro Schuljahr 
maximal 10 Klassen zu bilden sein. Damit ist ein Raumbedarf von 10 Klassen - und 2 
Mehrzweckräumen, 1 OGS -Speiseraum und 2 OGS -Betreuungsräumen, somit insgesamt 15 
Räumen anzuerkennen. Im Schulgebäude sind 15 Unterrichtsräume sowie im UG ein Musikraum 
und eine Lehrküche vorhanden. Allerdings wird einer der Unterrichtsräume ausschließlich von der 
Musikschule Nienberge genutzt. Die Musikschule nutzt darüber hinaus den Musikraum im UG 
sowie weitere Unterrichtsräume für den Musikschulunterricht mit.  
Die weitere Entwicklung der Grundschule bleibt abzuwarten. Im Bedarfsfall sind unter 
Einbeziehung der Räumlichkeiten im Untergeschoss und in Abstimmung mit der Musikschule 
Nienberge Raumkonzepte zu entwickeln. 
 
Zu 10) 
 
Das ca. 50 ha große Kasernengelände der York-Kaserne in Gremmendorf wird seit dem Abzug der 
britischen Streitkräfte im November 2012 im Rahmen der Konversion intensiv betrachtet. Aktuell 
wird ein städtebauliches  Konzept entwickelt, das in großen Teilen des Geländes eine 
Wohnnutzung mit mindestens 1.400 bis 1.600 Wohneinheiten vorsieht.

- 15 - 
V/0111/2015 
Die in der Nähe befindlichen Grundschulen Idaschule (Gremmendorf), Annette -von-Droste-
Hülshoff-Schule Angelmodde und Eichendorffs chule Angelmodde können nur sehr bedingt die 
absehbaren Schülerzuwächse aus dem Bereich der York -Kaserne auffangen. Im Rahmen des 
Konversionsprozesses ist daher folgerichtig die Neugründung einer zweizügigen Grundschule auf 
dem Kasernengelände in die Infrastrukturbedarfe eingeflossen. 
Auch wenn voraussichtlich erst zum Schuljahr 2020/21 der Bedarf konkreter wird, sind die 
Planungsschritte bereits jetzt anzustoßen. 
 
Zu 11) 
 
Die Bemessung der Sekretariatsstunden an den Schulen erfolgt nach einem Kriterienschlüssel, der 
hauptsächlich auf der Zahl der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Oktoberstatistik basiert. 
Bei steigenden Schülerzahlen ist davon auszugehen, dass an einzelnen Schulen zusätzliche Se k-
retariatsstunden bereitgestellt, bzw. an neu zu erric htenden Schulen neue Sekretariatsstellen au f-
gebaut werden müssen. 
Der Bedarf an Gebäudebetreuungsstunden durch Hausmeisterdienste wird auf der Basis eines 
Gutachtens der Kommun alen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) ermittelt. 
Die zur Verfügung stehenden städtischen Stellenressourcen sind im Rahmen des "Hausmeiste r-
projektes" auf die jeweiligen bestehenden Schulgebäude verteilt worden und decken aktuell den 
Gebäudebetreuungsbedarf ab. Zusätzliche Flächen durch Erweiterungen oder Neubauten müssen 
in diese Berechnung einfließen und werden den Ressourcenbedarf erhöhen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Schülerprognose für die städtischen Grundschulen differenziert nach Stadtbezirken 
Anlage 2 bei der Prognose berücksichtigte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
Anlage 3 Übersichtskarte der städtischen Grundschulen, für die sich Handlungsbedarfe erge-
  ben 
Anlage 4 Raumprogramm für den Neubau einer zweizügigen Grundschule in Wolbeck 
Anlage 5  Raumprogramm für die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule zur Dreizügigkeit

Anlage 1 Vorlage V_0111_2015 Schülerprognose

5653 Zeichen

ANLAGE 1 zur Vorlage  V/0111/2015
Grundschulen in der Stadt Münster
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 109,25 2.291 102,25 7 437 9.200 401 36
2015/2016 109,25 2.379 103,84% 101,25 8 437 9.473 102,97% 406 31
2016/2017 109,25 2.549 111,26% 109,25 0 437 9.653 104,92% 417 20
2017/2018 109,25 2.514 109,72% 108,25 1 437 9.899 107,60% 421 16
2018/2019 109,25 2.484 108,40% 107,25 2 437 10.053 109,27% 426 11
2019/2020 109,25 2.564 111,91% 112,75 -3,5 437 10.224 111,13% 439 -2
2020/2021 109,25 2.774 121,08% 115,75 -6,5 437 10.444 113,52% 445 -8
Grundschulen im Stadtbezirk Mitte
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 31,25 719 32,25 -1 125 2.769 123 2
2015/2016 31,25 744 103,48% 31,25 0 125 2.868 103,56% 124 1
2016/2017 31,25 742 103,18% 32,25 -1 125 2.920 105,43% 127 -2
2017/2018 31,25 764 106,30% 32,25 -1 125 3.019 109,02% 128 -3
2018/2019 31,25 725 100,88% 32,25 -1 125 3.018 108,97% 128 -3
2019/2020 31,25 722 100,37% 32,25 -1 125 2.989 107,94% 129 -4
2020/2021 31,25 795 110,50% 33,25 -2 125 3.038 109,73% 130 -5
Grundschulen im Stadtbezirk West
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 26 558 24 2 104 2.206 92 12
2015/2016 26 550 98,57% 23 3 104 2.250 102,00% 94 10
2016/2017 26 579 103,81% 25 1 104 2.252 102,08% 96 8
2017/2018 26 571 102,31% 24 2 104 2.278 103,27% 96 8
2018/2019 26 538 96,33% 23 3 104 2.246 101,81% 95 9
2019/2020 26 571 102,24% 25 1 104 2.263 102,60% 97 7
2020/2021 26 601 107,63% 25 1 104 2.292 103,92% 97 7
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Schuljahr
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4

ANLAGE 1 zur Vorlage  V/0111/2015
Grundschulen im Stadtbezirk Nord
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 16 270 14 2 64 1.177 54 10
2015/2016 16 316 117,04% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 56 8
2016/2017 16 324 120,12% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 57 7
2017/2018 16 298 110,31% 14,5 1,5 64 1.216 103,28% 57 7
2018/2019 16 308 114,19% 14,5 1,5 64 1.243 105,63% 58 6
2019/2020 16 301 111,42% 15 1 64 1.226 104,12% 59 5
2020/2021 16 328 121,45% 15 1 64 1.225 104,05% 60 4
Grundschulen im Stadtbezirk Ost
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 9 209 8 1 36 750 32 4
2015/2016 9 205 98,09% 8,5 0,5 36 795 105,95% 33 3
2016/2017 9 222 106,30% 9,5 -0,5 36 826 110,18% 35 1
2017/2018 9 232 110,96% 9,5 -0,5 36 872 116,22% 36 0
2018/2019 9 241 115,37% 9,5 -0,5 36 895 119,27% 37 -1
2019/2020 9 241 115,15% 10,5 -1,5 36 926 123,53% 39 -3
2020/2021 9 254 121,60% 10,5 -1,5 36 955 127,37% 40 -4
Grundschulen im Stadtbezirk Südost
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 13 238 11 2 52 1.058 47 5
2015/2016 13 291 122,27% 12 1 52 1.128 106,61% 47 5
2016/2017 13 330 138,74% 14 -1 52 1.183 111,86% 49 3
2017/2018 13 310 130,15% 14 -1 52 1.233 116,53% 51 1
2018/2019 13 325 136,64% 14 -1 52 1.323 125,09% 54 -2
2019/2020 13 361 151,80% 15 -2 52 1.398 132,09% 58 -6
2020/2021 13 406 170,67% 17 -4 52 1.473 139,22% 60 -8
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4

ANLAGE 1 zur Vorlage  V/0111/2015
Grundschulen im Stadtbezirk Hiltrup (ohne Grundschule Berg Fidel / PRIMUS-Schule)
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 14 297 13 1 56 1.240 53 3
2015/2016 14 273 91,92% 12 2 56 1.221 98,49% 52 4
2016/2017 14 351 118,27% 14 0 56 1.260 101,59% 53 3
2017/2018 14 339 114,15% 14 0 56 1.282 103,39% 53 3
2018/2019 14 346 116,51% 14 0 56 1.328 107,13% 54 2
2019/2020 14 369 124,21% 15 -1 56 1.422 114,68% 57 -1
2020/2021 14 391 131,50% 15 -1 56 1.460 117,75% 58 -2
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4

Anlage 2 Vorlage V_0111_2015 Flüchtlingseinrichtungen

1779 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0111/2015 
Flüchtlingseinrichtungen in Münster, die absehbar errichtet bzw. bezogen und in der Schülerprognose berücksichtigt werden 
Stadtteil Einrichtung 
In der 
Schülerprognose 
berücksichtigt ab 
Schuljahr 
Schülerinnen 
und Schüler 
pro Jahrgang 
Schule 
1 2 3 4 5
25 Mauritz-West Schaumburgstraße 2015/2016 3 Bodelschwinghschule 
47 Uppenberg Falgerstraße 2017/2018 3 Dreifaltigkeitsschule 
54 Mecklenbeck Standort steht noch nicht fest, Standort Heroldstraße war 
nicht umsetzbar, die Verwaltung prüft Alternativen 2017/2018 3 Peter-Wust-Schule 
57 Roxel Zum Schultenhof 2015/2016 3 Marienschule Roxel 
57 Roxel Pienersallee (Pavillongebäude) 2015/2016 3 Mar ienschule Roxel 
57 Roxel Tilbecker Straße 2020/2021 3 Marienschule Roxel 
58 Nienberge Waltruper Weg 2015/2016 3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienbe rge 
68 Sprakel nördlich Landwehr (Pavillongebäude) 2015/2 016 3 Grundschule Sprakel 
68 Sprakel nördlich Landwehr feste Einrichtung 2017/ 2018 3 Grundschule Sprakel 
62 Kinderhaus-Ost Wangeroogeweg / Feuerwehrgerätehau s 2017/2018 3 Paul-Schneider-Schule 
71 Mauritz-Ost Warendorfer Straße ehemaliger Truppenübungsplatz 
BIMA-Standort 2015/2016 3 Pötterhoekschule 
76 Gelmer-Dyckburg Freifläche nähe Tennisanlage 2015/ 2016 3 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
77 Handorf Kirschgarten (Pavillongebäude) 2015/2016 3 M atthias-Claudius-Schule Handorf 
77 Handorf Willingrott 2017/2018 3 Matthias-Claudius-Schule Handorf 
77 Handorf östlich Hobbeltstraße noch nicht bekannt Kardinal-von-Galen-Schule Handorf
87 Wolbeck Tönskamp 2015/2016 3 Nikolaischule Wolbeck 
97 Hiltrup-West Langestraße / Malteserstraße noch nic ht bekannt 3 Clemensschule Hiltrup 
98 Amelsbüren Landsberger Straße / Deermannstraße 201 7/2018 3 Davertschule Amelsbüren

Beratungsverlauf (13)

18.02.2015 Integrationsrat
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 16.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (22)

  • Hobbeltstraße
  • Malteserstraße
  • Deermannstraße 201
  • Markweg
  • Zum Schultenhof 2015
  • Schaumburgstraße 2015
  • Tilbecker Straße 2020
  • Warendorfer Straße
  • Landsberger Straße
  • Falgerstraße 2017
  • Loevelingloh
  • Grenkuhlenweg
  • Heroldstraße
  • Pienersallee
  • Waltruper Weg 2015
  • Wangeroogeweg
  • Kirschgarten
  • Willingrott 2017
  • Langestraße
  • Kinderhaus
  • Werse
  • Tönskamp 2015

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0111/2015
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37