V/0111/2015
Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe
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Anlage 4 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm zweizügige GS
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Anlage 4 zur Vorlage V/0111/2015 Raumart Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht Unterrichtsraum 8 65 520 Differenzierungsraum (Inklusion) 2 20 - 30 50 Mehrzweckraum 2 75 150 OGTS Küche (evtl. incl. Nebenräume) 1 ca. 30 30 Speiseraum 1 ca. 65 65 Betreuungsraum 2 ca. 65 130 Büroraum 1 ca. 15 -20 18 Verwaltung Lehrerbereich (einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca. 90 90 Sekretariat 1 ca. 25 25 sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 Personal- und Beratungsraum (Inklusion) 1 ca. 20 20 Forum 1 150 150 Nebenräume Lehrmittelraum 35 35 Serverraum 1 ca. 10 10 Sporthalle 1 15 x 27 405 zuzügl. Nebenräume wie z.B. Lagerräume/Archiv/Aktenlager Haus-Technikräume Pausen- und Stunden-WC`s, Lehrer-WC`s Behinderten-WC Neubau einer 2-zügigen Grundschule als Offene Ganztagsschule Raumprogramm
Anlage 5 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm Dreifaltigkeitsschule
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Anlage 5 zur Vorlage V/0111/2015 Raumart Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht Unterrichtsraum 4 65 260 Differenzierungsraum (Inklusion) 3 20 - 30 75 Mehrzweckraum 1 75 75 Verwaltung* Lehrerbereich (einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca.109 109 Sekretariat 1 ca. 27 27 sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 Personal- und Beratungsraum (Inklusion) ca. 20 20 Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule zur Dreizügigkeit Raumprogramm * Die aufgeführten Flächen für den Verwaltungsbereich stellen den Gesamtbedarf dar. Die vorhandenen kleinen Verwaltungsräume könnten entwurfsabhängig zur teilweisen Deckung dieses Bedarfs eingesetzt bzw. für andere Zwecke rückgebaut werden. Bei einem Abriss der vorhandenen eingeschossigen Gebäudetrakte, in denen sich je 3 Unterrichtsräume befinden, muss im Rahmen des Neubaus Ersatz für diese Räume geschaffen werden.
Anlage 3 Vorlage V_0111_2015 Übersichtskarte
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Münstersche Aa aA ehcsretsnüM Werse Angel Ems Dortmund - Ems - Kanal Aa See - Dortmund - Ems - Kanal Dortmund-Ems-Kanal Altenberge Gronau Lüdinghausen Rheine Warendorf Hamm GimbteOsnabrück Recklinghausen Telgte Westbevern Albersloh GremmendorfMecklenbeck Roxel Nienberge Kinderhaus Häger Coerde Gievenbeck Sprakel RinkerodeDortmund Senden Bösensell Albachten Amelsbüren Hiltrup Wolbeck Angelmodde St. Mauritz Handorf Gelmer Waldfriedhof Lauheide Coesfeld Recklinghausen Dortmund Hamm Beckum Warendorf Osnabrück RheineGronau DB DB DB DB DB DB DB 235 1 73E 43 1 73E 1 73E 54 54 51 51 51 219 54 219 51 54 Münster - Nord Anschluss Münster - Süd Autobahnkreuz 0 1 2 3 KM Graphische Realisation: STADT MUNSTER UND KATASTERAMT VERMESSUNGS- Matthias-Claudius-Schule Handorf Astrid Lindgren-Schule Gelmer Pötterhoekschule Margaretenschule Eichendorffschule Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Matthias-Claudius-Schule Dietrich-Bonhoeffer-Schule Grundschule am Kinderbach Peter-Wust-Schule Ludgerusschule Albachten Angelmodde Mosaik-Schule Nikolaischule Wolbeck Davertschule Amelsbüren Grundschule Loevelingloh Annette-von-Droste-Hülshoff- Schule Angelmodde Marienschule Hiltrup Clemensschule Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup Gottfried-von-Cappenberg-Schule Idaschule Hermannschule Aegidii-Ludgeri-Schule Mauritzschule Martinischule Kreuzschule Pleisterschule Dreifaltigkeitsschule Thomas-Morus-Schule Theresienschule Norbertschule Kardinal-von- Galen-Schule Handorf Grundschule Sprakel Annette-von-Droste- Hülshoff-Schule Nienberge Michaelschule Marienschule Roxel Melanchtonschule Paul-Schneider-Schule Wartburg-Grundschule Martin-Luther-Schule Bodelschwinghschule Johannisschule Overbergschule Grundschule Kinderhaus-West Grundschulstandort Kein Handlungsbedarf Handlungsbedarf Stand: 4.2.2015 Auswirkungen der Schülerprognose auf die 44 städtischen Grundschulen bis zum Schuljahr 2020/21
Beschlussvorlage
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V/0111/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe
Beratungsfolge
18.02.2015 Integrationsrat Vorberatung
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
Vorberatung
12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die aktualisierte Schülerprognose für die städtischen Grundschulen, die bis
zum Schuljahr 2020/21 von einem Zuwachs von rd. 1 .200 Schülerinnen und Schülern im
Stadtgebiet ausgeht, differenziert nach Stadtbezirken zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die hohe Dynamik bei den Flüchtlingszahlen und
der Realisierung weiterer Standorte für Flüchtlingsein richtungen die aktualisierte
Schülerprognose die zahlenmäßige Entwicklung der schulpflichtigen Flüchtlingskinder und
deren konkrete Zuordnung zu Grundschulen nur pauschal erfassen kann (Anlage 2).
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prognostizierte Schüle rzuwachs bis zum Schuljahr
2020/21 an 28 der insgesamt 44 städtischen Grundschulen Handlungsbedarfe in
unterschiedlichem Maße auslöst (vgl. beigefügte Übersichtskarte der Stadt Münster, Anlage
3)
Vorlagen-Nr.:
V/0111/2015
Auskunft erteilt:
Herr Watermann
Ruf:
492 40 10
E-Mail:
Watermann@stadt-muenster.de
Datum:
10.02.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Grundschulst andorte kurzfristig die
weiteren Schritte einzuleiten, mit dem Ziel, schnellstmöglich die erforderlichen Errichtungs-
bzw. Baubeschlüsse herbeizuführen und die erforderliche Bereitstellung der
Investitionsmittel im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff. vorzunehmen:
a. Ermittlung der Rahmenbedingungen (u.a. Planungs- und Baurecht, Kosten,
Zeitschiene) für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zweite n
Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./Grenkuhlenweg
mit dem in Anlage 4 dargestellten Raumprogramm
b. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die
Erweiterung des Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau um 2
Räume mit je rd. 60 qm als Ausbau zur vollen Vierzügigkeit und
c. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die
Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule für eine dauerhafte
Dreizügigkeit mit dem in Anlage 5 dargestellten Raumprogramm.
5. Der Rat stimmt dem Ankauf und der Aufstellung von Fertigba uklassen an folgenden
Standorten zu
a. bis zur Fertigstellung der neuen zweizügigen Grundschule in Wolbeck -Nord
übergangsweise zusätzlich benötigte Unterrichtsräume an der Nikolaischule
Wolbeck durch zunächst zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m² auf dem Schulgel ände
spätestens zum Schuljahr 2016/17
b. zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m² an der Astrid Lindgren -Schule Gelmer
schnellstmöglich im Schuljahr 2015/16 aufzustellen, um die räumlichen Engpässe
sowohl durch steigende Schülerzahlen als auch durch die voraussichtlich zum
Jahreswechsel 2015/16 fertig gestellte Flüchtlingseinrichtung in Gelmer
aufzufangen.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Grundschulen innerhalb des verfügbaren
Raumbestandes vor Ort die bei dem prognostizierten Erreichen der festgelegten Züg igkeit
notwendigen zusätzlichen Unterrichts - und Betreuungsflächen zur Verfügung gestellt
werden können
a. Marienschule Roxel,
b. Paul-Schneider-Schule,
c. Gottfried-von-Cappenberg-Schule.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Schulen für das Schuljahr 201 5/16
Abweisungen von Anmeldungen vorgenommen wurden, da die Kapazitäten der
Eingangsklassen unter Beachtung der Klassenfrequenzhöchstwerte ausgeschöpft waren
und aufnahmefähige Grundschulen alternativ in der Nähe zur Verfügung stehen
a. Bodelschwinghschule,
b. Kreuzschule,
c. Mosaik-Schule,
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d. Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup.
Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen über diese
Grundschulen hinaus in den nächsten Jahren weitere Grundschulen ebenfalls
Schüler/innen abweisen werden müssen.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts des Vorrangs der Unterrichtsversorgung mit
Klassenräumen an folgenden Grundschulen keine baulichen Erweiterungen zur Deckung
der Bedarfe an OGS -Betreuungsräumen umgesetzt werden, zumal teilw. die
Standortflächen ausgereizt bzw. Herrichtungskosten in keinem angemessenen Verhältnis
stehen
a. Mosaik-Schule,
b. Martinischule
c. Davertschule Amelsbüren
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die aktualisierte Schülerprognose eine Momentaufnahme
darstellt und in Abhängigkeit von der tat sächlichen Realisierung des Baulandprogramms,
der Flüchtlingsentwicklung in Münster sowie des Elternwahlverhaltens starken
Veränderungen unterworfen sein kann. Die weitere Entwicklung ist daher kontinuierlich zu
beobachten und im Einzelfall anzupassen. Die s gilt insbesondere für folgende
Grundschulen:
a. Grundschule Sprakel,
b. Pleisterschule,
c. Margaretenschule,
d. Pötterhoekschule,
e. Peter-Wust-Schule,
f. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge.
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Konversionsfläche der York -Kaserne
erhebliche Grundschulbedarfe ausgelöst werden und als Konsequenz der begrenzten
Kapazitäten der Grundschulen in den Stadtteilen Gremmendorf und Angelmodde auf dem
Gelände der York-Kaserne in Abhängigkeit von der Entwicklung der Konversionsflächen ab
dem Schuljahr 2020/21 eine zweizügige Grundschule fertiggestellt sein muss. Die
Verwaltung wird beauftragt, hierfür die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten.
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für
Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen
abzusichern sind.
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Zur Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 4) sind Planungsmittel und zu Ziffer 5) sind
Investitionsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4530 Fertigbauklassen
Grundschulen
Zeile 08 Baumaßnahmen 2015 250.000 Astrid Lindgren -Schule
Gelmer
2016 250.000 Nikolaischule Wolbeck
gesamt 500.000
Zeile 09 Erwerb von
beweglichem
Anlagevermögen
2015 15.000
2016 15.000
gesamt 30.000
Investitions-
maßnahme
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel
Erw.
Dreifaltigkeitsschule,
Nikolaischule Wolbeck
und
Neubau Grundschule
Wolbeck-Nord
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Etatplanung für das Haushaltsjahr 2016 ff. die
notwendigen Finanzmittel für die beabsichtigte neue zweizügige Grundschule in Wolbeck -Nord
(Ziffer 4a) und die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in
Massivbau (Ziffer 4b) sowie die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule um einen Zug (Ziffer 4 c)
zusätzlich bereitgestellt werden müssen.
Begründung:
Zu 1)
Basis der Schülerprognose für die städtischen Grundsch ulen sind die Fortschreibung der
Schülerzahlen sowie die Kleinräumige Bevölkerungsprognose (KBP) des Amtes für
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. Die zentralen Ergebnisse der aktualisierten
KBP hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung mit der öffentlichen
Berichtsvorlage an den Rat V/0637/2014 vom 04.09.2014 in verschiedenen Gremien vorgestellt.
Für die Altersgruppe der 6 - bis unter 10 -jährigen wird ausgehend vom Bestand 31.12.2013 ein
Wachstum von 9.336 um 971 (10,4 % ) auf 10.307 prognostiziert. Kinder, die in
Flüchtlingseinrichtungen wohnen werden, sind hierbei nicht berücksichtigt worden.
Die aktuelle Schülerprognose geht von einem Wachstum der Schülerzahlen von 9.200 im
Schuljahr 2014/2015 um 1.244 (13,5 %) auf 10 .444 im Schuljahr 2020/2021 aus. Die
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voraussichtliche Anzahl der Flüchtlingskinder ist hierin enthalten. Die Grundschule Berg Fidel und
die PRIMUS-Schule werden bei der Schülerprognose für die Grundschulen außer Acht gelassen.
In diesem Zusammenhang ist n och der Hinweis wichtig, dass die Konversionsflächen (York - und
Oxford-Kaserne) aufgrund des geplanten Bezugszeitpunktes nur teilweise berücksichtigt wurden
und in den Jahren nach 2020 einen weiteren Anstieg der Anzahl der Kinder im
grundschulpflichtigen Alter bewirken.
Die deutliche Zunahme in der relevanten Altersgruppe für die Grundschulen hat erhebliche
Auswirkungen für die städtische Infrastruktur, da bereits jetzt die Grundschulen in einem hohen
Maße ausgelastet sind.
Dies wird deutlich bei einem Vergleich der tatsächlich gebildeten Eingangsklassen zu den maximal
festgelegten lt. Ratsbeschluss. So können für 44 städtische Grundschulen (ohne PRIMUS -Schule
und Grundschule Berg-Fidel) maximal 109,25 Eingangsklassen im 1. Jahrgang gebildet werden –
tatsächlich sind es im laufenden Schuljahr 2014/15 insgesamt 102,25 Eingangsklassen. Bei dieser
Differenz ist zu berücksichtigen, dass sich die Grundschulstandorte, an denen die maximale Zahl
der Eingangsklassen nicht ausgeschöpft wurde, über das gesamte Stadt gebiet verteilen und für
eine Flächenstadt wie Münster auch den notwendigen Puffer bilden, um sowohl das Prinzip „kurze
Beine – kurze Wege“ umzusetzen als auch Schwankungsbreiten bei den Grundschulkinderzahlen
in den einzelnen Stadtteilen abzufedern.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass an einigen Standorten Raumprobleme beim
Anwachsen auf die festgelegte Zügigkeit entstehen, da in den letzten Jahren Unterrichtsräume in
Betreuungsräume umgewandelt wurden und diese auch bei Zugrundelegung des neuen
Raumstandards für den Offenen Ganztag anzuerkennen sind. In d iesen Schulgebäuden sind für
Unterrichtszwecke deshalb nicht mehr ausreichende Raumkapazitäten zur Versorgung der
Klassen entsprechend der festgelegten Zügigkeiten vorhanden.
Bezogen auf die Eingan gsklassen könnten somit rechnerisch für eine Vollauslastung der
Zügigkeiten der Grundschulen noch 7 Klassen gebildet werden – je nach Zügigkeit der einzelnen
Grundschule bis zu einem Klassenfrequenzhöchstwert von 26 (vierzügig) bis 29 (einzügig). Bei
einer rechnerischen Annahme von 28 Kindern pro Klasse wären dies insgesamt aber nur 196
Schülerinnen und Schüler – immer vorausgesetzt, dass Wohnort und freie Kapazität räumlich
zueinander passen.
Dies führt zur nächsten Betrachtungsebene der Auslastung von S chulen – dem durchschnittlichen
Klassenfrequenzwert. Bei den Grundschulen im Münster variiert dieser Wert im laufenden
Schuljahr 2014/15 in den Stadtbezirken für den 1. Jahrgang von 19,3 bis 26,1; der
Durchschnittswert für Münster beträgt 22,4 Schülerinnen und Schüler.
Sowohl im 1. Jahrgang als auch in den Jahrgangsstufen 2 – 4 sind somit in unterschiedlichem
Maße noch freie Plätze oberhalb des angestrebten Klassenfrequenzrichtwertes von 23,5 frei.
In Anbetracht der enormen Steigerungswerte bei den Grundschülerzahlen innerhalb weniger Jahre
und der offenen Frage der Finanzierbarkeit von hohen investiven Ausbaukosten für die städtische
Schulstruktur hat die Verwaltung bei allen nachfolgenden Berechnungen für die Schülerprognose
für jede einzelne Grundschule den jeweiligen Klassenfrequenzhöchstwert laut Zügigkeit zu Grunde
gelegt. Dies bedeutet im Vergleich zu heute – auch in Anbetracht der Umsetzung der Inklusion und
der hohen Dynamik bei den Flüchtlingszahlen in Münster – deutlich vollere Klassen in allen
Jahrgängen bis zum Ausschöpfen des Höchstwertes.
Um ein möglichst realistisches Bild für den Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2020/21 zu
erhalten, hat die Verwaltung die Prognoseberechnung der letzten Jahre fortgeführt und in enger
Verknüpfung von bisher igem Elternwahlverhalten eines Stadtbezirkes und dessen zukünftiger
Grundschülerzahlentwicklung die einzelnen Jahrgänge einschließlich erforderlicher Klassenbildung
für alle 44 Grundschulen mit dem jeweiligen Klassenfrequenzhöchstwert durchgerechnet und mi t
dem Raumbestand abgeglichen.
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Darüber hinaus ist in die Berechnungen für die 44 städtischen Grundschulen die Bildung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2015/16 unter Berücksichtigung der sog. Kommunalen
Klassenrichtzahl eingeflossen. Diese abschließe nde gemeinsame Festlegung mit der unteren
Schulaufsicht hat Ende Januar 2015 stattgefunden.
Die im folgenden dargestellten Arbeitsergebnisse und daraus abgeleiteten Vorschläge, mit welchen
unterschiedlichen Maßnahmen auf das positiv zu wertende Bevölkerun gswachstum reagiert
werden soll, orientieren sich somit an konkreten, realen Szenarien und setzen auf die Ist -Situation
in den Schulen auf. Hierbei wurde der Focus auf die Unterrichtsversorgung gerichtet –
Raumbedarfe für die Inklusion (z.B. Differenzierun gsräume) sind nicht pauschal in die
Raumberechnungen eingeflossen.
Als Konsequenz kann bereits jetzt vorweggenommen werden, dass trotz Ausschöpfen der
Klassenfrequenzhöchstwerte eine Bautätigkeit bei den Grundschulen erforderlich wird, die es in
dieser Form seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben hat.
Zu 2)
So wie in vielen anderen Kommunen auch ist die Zuweisung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern
unverändert hoch und stellt die Stadt vor immense Herausforderungen. Im Kontext des Konzeptes
einer dezentralen Unterbringung hat sich die Zahl der Flüchtlingseinrichtungen einschl. der
Belegung früherer Britenwohnungen in der letzten Zeit deutlich erhöht und wird noch weiter
steigen.
Im Interesse einer möglichst schnellen Integration in das soziale Umfeld und der Chance auf
Bildungsteilhabe muss es Ziel sein, dass schulpflichtige Flüchtlingskinder möglichst wohnortnah
eine Grundschule besuchen können. Eine differenzierte Planung gestaltet sich aber auf Grund
bisheriger Erfahrungswerte als sehr schwierig, da – auch für das Sozialamt – kein großer Vorlauf
besteht. Um eine möglichst große Planungssicherheit für die Schülerprognose zu erzielen, sind in
Abstimmung mit dem Sozialamt die Standorte von Flüchtlingseinrichtungen abgestimmt und in die
Berechnungen miteingeflos sen. Als Pauschalwert wurden für die jeweiligen nächstgelegenen
Grundschulen 3 Grundschulkinder pro Jahrgang gerechnet. Die tatsächliche Entwicklung in den
einzelnen Stadtteilen muss in den nächsten Jahren beobachtet werden.
Zu 3)
Auf der Grundlage der Schülerprognosen sind die sich daraus ergebenden voraussichtlichen
Handlungs- und Raumbedarfe für die Grundschulen überprüft worden.
Bei der Ermittlung des Raumbedarfes wurde entsprechend der alten Musterraumprogramme ein
Bedarf von 4 Klassenräumen und 1 Mehrzweckraum pro Zug zugrunde gelegt.
Für den Offenen Ganztag wurde berücksichtigt, dass unabhängig von der Anzahl der tatsächlich
gebildeten OGS -Gruppen zumindest pro Zug ein Betreuungsraum vorgehalten werden soll.
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 10.12.2014 soll das gesamte Schulgebäude
multifunktional auch für Betreuungszwecke genutzt werden (vgl. Vorlage V/0661/2014 einschl. 1.
Erg.).
In der gleichen Sitzung hat der Rat ein Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlossen (vgl.
Vorlage V/0743/ 2014 einschl. 1. Erg.), in dem auch die in einem ersten Schritt sukzessiv
anzustrebenden räumlichen Ausstattungen festgelegt wurden. In Schulen des gemeinsamen
Lernens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern - und Entwicklungsstörungen (LES) sind
demnach für die Primarstufe pro Zug ein Differenzierungsraum von 20 – 30 qm sowie pro Schule
ein Personal- und Beratungsraum von ca. 20 qm zu berücksichtigen.
Die Prüfung, an welchen Grundschulen dieser Bedarf gegeben ist und inwieweit er im
Gebäudebestand gedeckt werden kann, konnte in der Kürze der Zeit nicht abgeschlossen werden.
Bei den Schulen, für die Erweiterungen bzw. Neubauten vorgesehen sind, wurden diese Räume
bei der Erstellung des Raumprogramms berücksichtigt.
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Im Ergebnis ist festzustellen, dass sic h innerhalb des Prognosezeitraumes auch unter
Berücksichtigung des jeweiligen Klassenfrequenzhöchstwertes an 28 Grundschulen
Handlungsbedarfe ergeben. Die Lösungsoptionen reichen
- vom Abweisen einzelner Schüler/innen über
- die Notwendigkeit zur Herrichtung weiterer Räume im Gebäudebestand,
- dem Bedarf zur Aufstellung von Fertigbauklassen,
- dem Erfordernis zur Erweiterung von Schulgebäuden
- bis hin zum unabweisbaren Bedarf zur Gründung neuer Grundschulen.
Zu 4 a) + b) und 5a)
Nikolaischule Wolbeck/ Stadtteil Wolbeck
Mit der letzten Schulerweiterung im Jahr 2007/08 wurde das Gebäude der Nikolaischule Wolbeck
unter Berücksichtigung des Raumprogramms für eine vierzügige Grundschule (16 Klassen - und 4
Mehrzweckräume) sowie den damals erwarteten 2 OGS -Gruppen (1 Küche mit Speiseraum sowie
2 Betreuungsräume) ausgebaut. Neben den Schüler - und Klassenzahlen sind auch die
Teilnehmerzahlen am Offenen Ganztag in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.
Aufgrund der gestiegenen Zahl der OGS -Gruppen wurden deshalb zunächst Unterrichtsräume in
Betreuungsräume umgewandelt. Dies war möglich, da die Schule noch nicht die volle Vierzügigkeit
erreicht hatte. Im Schuljahr 2014/15 nehmen 158 Kinder in 6 Gruppen am Offenen Ganztag teil.
Die Nikolaischule Wolbeck ha t im laufenden Schuljahr mit 16 Klassen die volle Vierzügigkeit
erreicht. Dem Bedarf von 20 Unterrichtsräumen (16 Klassen - und 4 Mehrzweckräumen) , 4 OGS-
Betreuungsräumen und 1 OGS-Speiseraum, somit insges. 25 Räumen, steht im Schulgebäude ein
Bestand von insgesamt 23 Räumen gegenüber. Darüber hinaus sind 4 Differenzierungsräume für
gemeinsames Lernen vorhanden.
Zur Verbesserung der Raumsituation wurde in Abstimmung mit der Schule im letzten Jahr
zunächst eine Fertigbauklasse angemietet und auf dem Schulgel ände aufgestellt. Es besteht
trotzdem bereits jetzt ein Defizit von 1 Raum.
Nach der Schülerprognose werden die Schüler - und Klassenzahlen im Stadtteil Wolbeck in den
nächsten Jahren erheblich steigen. Nach der Prognose werden schon zum Schuljahr 2016/17 so
viele Lernanfänger angemeldet werden, dass 5 Eingangsklassen gebildet werden müssen und
voraussichtlich ab dem Schuljahr 2019/20 sogar 6 Eingangsklassen. Diese Entwicklung macht es
erforderlich, eine zweite Grundschule im Stadtteil Wolbeck zu errichten, zumal eine Sechszügigkeit
auf den vorhandenen Flächen am Standort der Nikolaischule nicht abgebildet werden kann und
auch aus pädagogischen Gesichtspunkten problematisch ist.
Im Bebauungsplan Nr. 415 „Wolbeck -Nord“ sind im Bereich Middelerstr./Grenkuhl enweg Flächen
für eine Schule ausgewiesen. Diese für Gemeinbedarf reservierte Fläche ist im städtischen Besitz
und kann kurzfristig überplant und bebaut werden. Bei der Entwicklung dieser Fläche ist im
Hinblick auf die Bedarfe der Jugendhilfe zu prüfen, in wieweit eine gemeinsame Projektrealisierung
realistisch erscheint.
Sofern entsprechend der Prognose zum Schuljahr 2016/17 so viele Lernanfänger zur Nikolaischule
angemeldet werden, dass 5 Eingangsklassen gebildet werden müssen, ist es zwingend
erforderlich, Übergangslösungen zur Verbesserung der Raumsituation zu schaffen, da die neue
Grundschule frühestens 2019 fertig gestellt sein und den Betrieb aufnehmen wird. Wie oben
dargestellt besteht an der Nikolaischule Wolbeck bereits jetzt ein Raumdefizit von 1 Raum. Unter
der Voraussetzung der Bildung von 5 Eingangsklassen müssen deshalb spätestens zum Schuljahr
2016/17 zwei zusätzliche Fertigbauklassen errichtet werden. Außerdem ist ein Konzept zur
räumlichen Versorgung der zusätzlichen Klassen bis zur Fertigst ellung der neuen Schule zu
entwickeln, da der Raumbedarf durch das Anwachsen in die Fünfzügigkeit jedes Jahr steigen wird.
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Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes die Zügigkeit der Nikolaischule in den ersten Jahren
vorübergehend auf eine Dreizügigkeit reduziert werden muss, um die neue Schule zu stützen. Dies
ist jedoch von der tatsächlichen Schülerzahlentwicklung und dem Fertigstellungstermin der neuen
Schule abhängig.
Da nach der Schülerprognose schon ab 2019/20 so viele Lernanfänger erwartet werden, dass 6
Eingangsklassen zu bilden sein werden, ist der Ausbau des Standortes der Nikolaischule zur vollen
Vierzügigkeit trotz Errichtung der neuen Grundschule weiter hin erforderlich. Es sind deshalb
bereits jetzt die Planungen zur Erweiterung des Schulgebäudes in Massivbau um 2
Betreuungsräume à ca. 60 qm aufzunehmen. Ziel sollte es sein, die Erweiterung so rechtzeitig
fertig zu stellen, dass dann unter Berücksichtigu ng der Fertigbauklassen der Raumbedarf durch
das Anwachsen in die Fünfzügigkeit bis zur Fertigstellung der neuen Schule am Standort der
Nikolaischule gedeckt werden kann.
Zu 4 c)
Dreifaltigkeitsschule
Für die Dreifaltigkeitsschule hatte der Rat im Jahr 2007 aufgrund der Raumsituation und der
damaligen Schüler - und Klassenzahlen eine Einzügigkeit festgelegt. Im Schuljahr 2006/07
besuchten 116 Schüler/innen in 5 Klassen die Schule.
In den Folgejahren ist die Zahl der Anmeldungen zum 1. Schuljahr jedoch kontinuierlich gestiegen,
sodass zunächst im Rahmen von Einzelfallentscheidungen 2 Eingangsklassen gebildet wurden.
Aufgrund dieser Entwicklung hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 19.10.2011
beschlossen, die Aufnahmekapazität der Dreifaltigk eitsschule ab dem Schuljahr 2012/13 auf 2
Eingangsklassen zu erhöhen (vgl. Vorlage V/0628/2011). Zur Deckung des Raumbedarfs wurden
der Schule zum Schuljahr 2013/14 die bis dahin von einer Kindergruppe genutzten Räume zur
Verfügung gestellt.
Zum Schuljahr 2013/14 wurden erstmalig sogar so viele Lernanfänger angemeldet, dass 3
Eingangsklassen gebildet werden mussten. Auch zum Schuljahr 2014/15 wurde aufgrund der
hohen Zahl der Anmeldungen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der erneuten Bildung von 3
Eingangsklassen zugestimmt. Die Schule hat im laufenden Schuljahr mit insgesamt 237
Schülern/innen 10 Klassen gebildet. Am Offenen Ganztag nehmen 186 Schüler/innen in 7
Gruppen teil. Dies entspricht einem Anteil von rd. 78,5 %.
Da im Schulgebäude lediglich 9 Klassenräume, 1 Mehrzweckraum im Untergeschoss, 1
Forscherwerkstatt und ein OGS -Bereich mit Küche, Speiseraum und 3 Betreuungsräumen
vorhanden sind, wurden zur Verbesserung der Raumsituation im Herbst 2014 zwei
Fertigbauklassen aufgestellt.
Zum Schuljahr 2015/16 wurden 71 Schüler/innen zur Dreifaltigkeitsschule angemeldet, sodass
wiederum 3 Eingangsklassen zu bilden sind. Aufgrund der Entfernung und der Auslastung der
nächstgelegenen Grundschulen ist im Hinblick auf das Prinzip „kurze Beine - kurze Wege“ eine
Nichtaufnahme der Kinder kaum möglich. Die aktualisierte Schülerprognose bestätigt die
Entwicklung zur Dreizügigkeit. Deshalb ist die Zahl der möglichen Eingangsklassen von 2 auf 3
anzuheben und das Schulgebäude entsprechend zu erweitern.
Das Raumpro gramm umfasst neben den Unterrichtsräumen für einen Grundschulzug (4
Unterrichts- und 1 Mehrzweckraum) 3 Differenzierungsräume für gemeinsames Lernen und auch
einen größeren Verwaltungsbereich, da der vorhandene kleine Verwaltungsbereich lediglich für
eine einzügige Grundschule ausgelegt ist und spätestens beim Anwachsen auf eine Dreizügigkeit
nicht mehr ausreicht.
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V/0111/2015
Nach den derzeitigen Untersuchungen und Abstimmungen mit der Denkmalpflege (das
Gebäudeensemble wird als typische Schularchitektur der 50er Jah re als erhaltenswert eingestuft)
wird die Neubaufläche voraussichtlich am Standort der vorhandenen eingeschossigen
Gebäudetrakte errichtet werden. Aufgrund der Gebäudesubstanz werden diese Gebäudetrakte, die
jeweils 3 Unterrichtsräume beinhalten, voraussichtlich abgerissen werden, so dass im Rahmen der
Neubaumaßnahme neben dem erforderlichen Raumprogramm für die Dreizügigkeit auch Ersatz
für diese insgesamt 6 Unterrichtsräume geschaffen werden kann/ muss.
Da nur in gewissem Umfang zusätzliche Fertigbauklas sen auf dem Schulgrundstück aufgestellt
werden können, ist im weiteren Verfahren zu klären, ob für die Dauer der Bauphase eine
Auslagerung in andere Gebäude möglich ist oder aber auch ggfls. bis zur Fertigstellung der
Erweiterung die Aufnahmekapazität der bisher festgelegten 2 Eingangsklassen beibehalten
werden muss.
Zu 5 b)
Astrid Lindgren-Schule Gelmer
Die Astrid Lindgren -Schule Gelmer ist eine einzügige Grundschule. Im laufenden Schuljahr wird
die Schule von 112 Kindern in 4 Klassen besucht. Am Offene n Ganztag nehmen 47 Kinder in 2
Gruppen teil.
Im Schulgebäude sind 5 Unterrichtsräume und einige kleine Gruppenräume vorhanden. Der
Offene Ganztag ist in einem separaten Gebäude untergebracht. Die Räumlichkeiten sind sehr klein
(Speiseraum knapp 30 qm, Betreuungsraum rd. 40 qm).
Zum Schuljahr 2015/16 wurden 30 Lernanfänger an der Astrid Lindgren -Schule Gelmer
angemeldet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass voraussichtlich zum Jahreswechsel 2015/2016
die geplante Flüchtlingseinrichtung für Familien in G elmer bezugsfertig sein soll und somit
Flüchtlingskinder im Grundschulalter zusätzlich zu erwarten sind. Sowohl im Hinblick auf die
Kommunale Klassenrichtzahl als auch die Lehrerversorgung ist es nicht möglich, 2 separate
Eingangsklassen zu bilden. Die As trid Lindgren -Schule wird deshalb erstmalig
jahrgangsübergreifenden Unterricht zunächst in den Jahrgängen 1 und 2 einführen. Zum Schuljahr
2015/16 wird die Schule dann insgesamt 5 Klassen bilden und hat damit einen Anspruch auf 6
Unterrichtsräume (5 Klassen- und 1 Mehrzweckraum).
Die zum Schuljahr 2015/16 zu bildende 5. Klasse könnte im Schulgebäude nur durch Umwandlung
des einzigen vorhandenen Mehrzweckraumes untergebracht werden. Zur Verbesserung der
Raumsituation ist es deshalb dringend erforderlich, k urzfristig zusätzliche Raumkapazitäten zu
schaffen.
Nach der aktuellen Schülerprognose, die auch die geplante Flüchtlingsunterkunft und in geringem
Maße auch auswärtige Schüler/innen berücksichtigt, werden die Schülerzahlen in den kommenden
Jahren stets k napp über dem Klassenfre quenzhöchstwert von 29 Schülern/innen liegen. Unter
Berücksichtigung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts wird die Schule damit voraussichtlich
maximal insgesamt 6 Klassen bilden. Damit ist ein Raumbedarf von 7 Unterrichtsräumen
anzuerkennen (6 Klassen- und 1 Mehrzweckraum).
Es wird deshalb vorgeschlagen, kurzfristig 2 Fertigbauklassen aufzustellen. Als mögliche Fläche
erscheint aktuell nur der sog. Bolzplatz zwischen Schule und Mehrzweckhalle machbar. Bei der
Planung der Anlage sollte eine Erweiterungsmöglichkeit um eine 3. Fertigbauklasse berücksichtigt
werden, um ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bedarfe (z.B. OGS/ Mehrzweckraum) zu
decken.
- 10 -
V/0111/2015
Zu 6 )
Wie in der Ratsvorlage „Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grund schulen in Münster“
(V/0661/2014 sowie 1. Erg) erläutert, entsteht an weiteren Schulen ein zusätzlicher Raumbedarf,
wenn die Schulen ihre festgelegte Zügigkeit voll ausschöpfen und bisher für OGS -Zwecke
genutzte Räume wieder für Unterrichtszwecke nutzen mü ssen. Nach der Prognose wird das an
folgenden Schulen eintreten:
Zu 6 a)
Marienschule Roxel
Die Marienschule Roxel wird zum kommenden Schuljahr erneut 4 Eingangsklassen bilden und
damit die volle Vierzügigkeit erreichen. 173 Kinder nehmen in 6 Gruppen am Offenen Ganztag teil.
Als vierzügige Grundschule ist ein Raumbedarf von 16 Klassen- und 4 Mehrzweckräumen sowie 4
Betreuungsräumen und 1 Speiseraum, somit insges. 25 Räumen anzuerkennen. Im
Grundschulgebäude sind lediglich 24 Räume vorhanden, sodass ein Defizit von 1 Raum besteht.
Dieser zusätzliche Raumbedarf kann durch Mitnutzung des Gebäudes der benachbarten
Förderschule gedeckt werden, da in dem Schulgebäude durch sinkende Klassenzahlen der
Förderschule Raumkapazitäten frei werden. Für das Gebäude d er Förderschule ist insgesamt ein
Raumnutzungskonzept zu erarbeiten, das den Bedarf der Förderschule, der Marienschule und der
Kita berücksichtigt. Dabei ist zu beachten, dass die Marienschule Roxel nach der Prognose
voraussichtlich in einzelnen Jahrgängen 5 Eingangsklassen bilden muss.
Zu 6 b)
Paul-Schneider-Schule
Die Paul -Schneider-Schule wird voraussichtlich zum Schuljahr 2016/17 die volle Dreizügigkeit
erreichen. Der Raumbedarf kann komplett im Schulgebäude gedeckt werden, sofern ein jahrelang
an einen Künstler vermieteter Raum wieder der Schule zur Verfügung gestellt wird.
Zu 6 c)
Gottfried-von-Cappenberg-Schule
Die Gottfried-von-Cappenberg-Schule wird nach der Prognose voraussichtlich erst zum Schuljahr
2019/20 die volle Dreizügigkeit erreiche n. Rein rechnerisch ergibt sich dann ein Fehlbedarf von
einem OGS-Betreuungsraum. Da im Schulgebäude jedoch mehrere kleinere zusätzliche Räume
vorhanden sind, können diese bei entsprechender Herrichtung zur Bedarfsdeckung eingesetzt
werden.
Zu 7)
Abweisungen
Auch zum Schuljahr 2015/16 mussten wieder an einigen Grundschulen Lernanfänger abgewiesen
werden, da die Zahl der angemeldeten Lernanfänger die Zahl der unter Berücksichtigung der
Klassenfrequenzhöchstwerte möglichen Aufnahmen übersteigt, durch die Einführung der sog.
Kommunalen Klassenrichtzahl ein sehr enger Rahmen für die maximal mögliche Zahl der
Eingangsklassen im Stadtgebiet gesetzt wird und die Raumsituation (mit Ausnahme der Paul -
Gerhardt-Schule Hiltrup im sog. Kleinen Schulzentrum) auch keine weitere Klassenbildung zulässt:
- die Bodelschwinghschule,
- die Kreuzschule
- 11 -
V/0111/2015
- die Mosaik-Schule und
- die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup.
Ein Abweisen von angemeldeten Lernanfängern ist vertretbar, da sich in zumutbarer Entfernung
aufnahmefähige Grundschulen befinden.
Bodelschwinghschule/ Overbergschule
In Zusammenhang mit der Bodelschwinghschule ist die Overbergschule zu erwähnen. Aller
Voraussicht nach wird die Zügigkeit der Overbergschule in den kommenden Jahren auf eine
Zweizügigkeit anzuheben sein, um die steigenden Schülerzahlen in dem Bereich, die auch auf die
notwendigen Abweisungen der Bodelschwinghschule zurückzuführen sind, auffangen zu können.
Eine Zweizügigkeit kann im Gebäude der Overbergschule untergebracht werden, da die PTA -
Lehranstalt aufgrund der Reduzierung auf eine Einzügigkeit dort nur noch wenige Räume nutzt
und ggfls. bei einem entsprechenden Umbau der Labore in der Bodelschwinghschule sogar
komplett dort untergebracht werden kann. Als Konsequenz müsste die Overbergschule die
eigenständige Nutzung von Räumen für Betreuungszwecke für den Offenen Ganztag über den o.g.
Standard hinaus reduzieren und wie andere Schulen auch die Räume stärker multifunktional
nutzen.
Nach der aktuellen Schülerprognose könnte n sich in den nächsten Jahre n an folgenden Schulen
ebenfalls Anmeldeüberhänge ergeben, sodass Schüler/innen abgewiesen werden müssen:
- Pötterhoekschule,
- Margaretenschule und
- Ludgerusschule Hiltrup.
Pötterhoekschule
Die Pötterhoekschule hat im laufenden Schuljahr mit 166 Sc hülern/innen 8 Klassen gebildet. 100
Kinder nehmen in 4 Gruppen am Offenen Ganztag teil. Das Schulgebäude entspricht einer
Zweizügigkeit. Der Offene Ganztag ist in einem separaten Gebäude auf dem Schulgrundstück
untergebracht und nutzt darüber hinaus die k inderpädagogische Einrichtung mit. Darüber hinaus
sind keine freien Kapazitäten gegeben. Ein Gebäudetrakt wird zurzeit von dem Montessori -
Kindergarten genutzt. Nach dessen Auszug in den Neubau im Sommer dieses Jahres werden die
Räume aufgrund des hohen Bedarfes weiter für Kita-Zwecke genutzt.
Nach der Prognose werden die Schülerzahlen ab 2017/18 so weit steigen, dass die
Aufnahmekapazität überschritten wird. In den ersten Jahren ist ein Abweisen vertretbar, da es
nach der Prognose nur wenige Schüler/innen sein werden. Zum Ende des Prognosezeitraumes
steigen die Zahlen jedoch weiter an. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die
Zügigkeit der Pötterhoekschule ab 2020/21 auf eine Dreizügigkeit angehoben werden muss. Dann
müssten allerdings auch zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Margaretenschule
Die Margaretenschule hat im laufenden Schuljahr mit 177 Schülern/innen 8 Klassen gebildet. 84
nehmen in 3 Gruppen am Offenen Ganztag teil. Im Schulgebäude sind die anzuerkennenden
Unterrichts- und OGS-Räume für eine Zweizügigkeit vorhanden. Darüber hinaus sind keine freien
Kapazitäten gegeben.
Nach der Prognose werden die Schülerzahlen ab 2017/18 so weit steigen, dass die
Aufnahmekapazität überschritten wird. In den ersten Jahren i st ein Abweisen möglich, da die
nächstgelegene Grundschule noch aufnahmefähig ist. Zum Ende des Prognosezeitraumes ist dies
nach der Prognose jedoch nicht mehr möglich. Sofern sich die Entwicklung bestätigt, wird die
Zügigkeit der Margaretenschule dann auf eine Dreizügigkeit angehoben werden müssen. Dies
wäre im Gebäudebestand jedoch nicht möglich, sodass zusätzliche Raumkapazitäten zur
Verfügung gestellt werden müssten.
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V/0111/2015
Ludgerusschule Hiltrup
Für die schulische Entwicklung der Ludgerusschule Hiltrup ist auch im Hinblick auf den längeren
Betrachtungshorizont der beabsichtigten neuen Bevölkerungsprognose 2016 - 2026 in nächster
Zeit eine Richtungsentscheidung notwendig. Bislang galt in Münster für Grundschulen der
Grundsatz, dass sie aus pädagogischen Grün den maximal vierzügig geführt werden sollen. Im
Hinblick auf die weitere Entwicklung in Hiltrup -West hätte dies zur Konsequenz, dass nach der
aktuellen Schülerprognose voraussichtlich ab dem Schuljahr 2016/17 regelmäßig bis zu 10
Schülerinnen und Schüler abzuweisen wären, wenn an der Ludgerusschule Hiltrup keine 5. Klasse
gebildet würde. Die nächstgelegenen Grundschulen wären die Clemensschule Hiltrup und die
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup, die aktuell zweizügig ausgerichtet sind und bis einschl. zum
Schuljahr 2018/19 noch voraussichtlich freie Kapazitäten haben. Im Hinblick auf die rückläufigen
Schülerzahlen an den Förderschulen wären auch jeweilige Anhebungen der Zügigkeiten unter
Inanspruchnahme der Räume der Johannesschule Hiltrup denkbar. Hierzu wären rec htzeitig
Raumkonzepte zu entwickeln.
Alternativ wäre es theoretisch denkbar, die aktuell in Bau befindliche Massivbauerweiterung als
Ersatz für die Fertigbauklassen im Obergeschoss um 4 Klassenräume zu erweitern. Darüber
hinaus wären aber noch weitere Bau flächen auf dem Grundstück der Ludgerusschule Hiltrup
notwendig, um die für einen kompletten Zug notwendigen Unterrichtsflächen nachzuweisen.
Im Hinblick auf die gesamtstädtische Entwicklung der sehr stark ansteigenden Grundschülerzahlen
und der hohen Inve stitionskosten für Standorte, an denen es an vertretbaren alternativen
Beschulungsmöglichkeiten fehlt, sollte an der Ludgerusschule Hiltrup nach aktuellem Stand die
Beschränkung auf 4 Züge favorisiert werden.
Zum Ende des Prognosezeitraumes bzw. in einz elnen Jahren wären außerdem folgende Schulen
betroffen:
- Kardinal-von-Galen-Schule Handorf,
- Mauritzschule,
- Marienschule Hiltrup,
- Theresienschule und die
- Thomas-Morus-Schule.
Die Thomas-Morus-Schule soll an dieser Stelle näher betrachtet werden.
An der Thomas -Morus-Schule wird die weitere schulische Entwicklung unter anderem durch das
geplante Baugebiet „Markweg“ geprägt, in dem perspektivisch in den nächsten Jahren über 300
Wohneinheiten realisiert werden sollen
Die dreizügig festgelegte Grundschule verfügt bereits jetzt über 4 Fertigbauklassen zur Abdeckung
der notwendigen Unterrichtsflächen einschl. 3 Betreuungsräumen für den Offenen Ganztag. Unter
diesen aktuellen Bedingungen wird ein Ausbau zur Vierzügigkeit aus Sicht der Verwaltung als
schwierig eingeschätzt. Im Sinne einer gewünschten gleichmäßigen Auslastung der Schulen ist
auch die Situation an der benachbarten Norbertschule zu betrachten. Die Norbertschule hat in den
einzelnen Jahrgängen noch freie Kapazitäten und kann somit die Eltern anmeldungen, die an der
Thomas-Morus-Schule abzulehnen wären, auffangen. Aus derzeitiger Sicht wird ein Ausbau der
Thomas-Morus-Schule von Seiten der Verwaltung nicht favorisiert.
Für alle aufgeführten Grundschulen gilt, dass die Prognosefestigkeit zum Ende des
Prognosezeitraumes nachvollziehbar nachlässt. Insofern ist die weitere Entwicklung von Schuljahr
zu Schuljahr zu betrachten. In diesem Zusammenhang kommt der neuen Kleinräumigen
Bevölkerungsprognose, die die Jahre 2016 – 2026 umfassen und im Jahr 2016 veröffentlicht
werden soll, eine große Bedeutung zu.
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V/0111/2015
Zu 8)
Mosaik-Schule
Martinischule
Davertschule Amelsbüren
In der Ratsvorlage V/0661/2014 sowie 1. Erg. „Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an
Grundschulen in Münster“ ist bereits ausgeführt, d ass die Martinischule und die Mosaik -Schule
prinzipiell einen zusätzlichen Raumanspruch haben. An der Mosaik -Schule stehen bauliche und
liegenschaftliche Gründe einer Erweiterung entgegen. Die Schule nutzt deshalb zur Verbesserung
der Raumsituation für OGS-Zwecke Räume im benachbarten La Vie mit.
An der Martinischule könnten zusätzliche Flächen im Gebäudebestand (Keller) nur mit einem
erheblichen Finanzierungsaufwand realisiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind alle vertretbaren Handlungsoptionen in d en letzten Jahren bereits
umgesetzt worden. Die aktuellen Raumdefizite an diesen beiden Grundschulen können mit
vertretbarem finanziellem Aufwand nicht gelöst werden. Es verbleibt nur die Möglichkeit, die
Gebäude multifunktional zu nutzen.
Die Davertschule Amelsbüren wird voraussichtlich zum Schuljahr 2016/17 die volle Dreizügigkeit
erreichen. Dann entsteht ein Raumdefizit von 1 OGS -Betreuungsraum. Aus Sicht der Verwaltung
sollte unter Berücksichtigung der Haushaltssituation die Priorität auf die Schaffung von
Unterrichtsräumen gerichtet und die Schaffung des fehlenden Betreuungsraumes zurück gestellt
werden.
Zu 9)
Grundschule Sprakel
Für die Grundschule Sprakel hatte der Rat im Jahr 2007 aufgrund des Raumbestandes und der
damaligen Schülerprognose, die e ine Zweizügigkeit in einzelnen Jahrgängen vorhersagte, eine
Zweizügigkeit festgelegt. Im Schuljahr 2006/7 besuchten 92 Kinder in 4 Klassen die Schule.
Der Raumbestand entspricht mit 10 Räumen (einschl. des zu 2 Räumen umgebauten ehem.
vermieteten Sportrau mes) dem Bedarf einer zweizügig en Grundschule - allerdings ohne
Berücksichtigung von Räumen für den Offenen Ganztag. Die Grundschule Sprakel wurde als eine
der letzten Schulen zum Schuljahr 2009/10 in eine Offene Ganztagsschule umgewandelt und hat
erstmalig zum Schuljahr 2011/12 mit 25 Kindern eine OGS -Gruppe bilden können. Im laufenden
Schuljahr nehmen 54 Kinder in 2 Gruppen am OGS teil.
Für den Offenen Ganztag wurde durch Umwandlung von Unterrichtsräumen ein Speiseraum mit
Küche sowie ein Betreuungsraum hergerichtet, sodass zz. noch 8 Unterrichtsräume vorhanden
sind.
Im laufenden Schuljahr hat die Grundschule Sprakel mit 122 Kindern 6 Klassen gebildet. Zum
Schuljahr 2015/16 wurden 31 Lernanfänger angemeldet. Die Schule wird zunächst in den
Jahrgängen 1 un d 2 und später aufwachsend dann auch in den Jahrgängen 3 und 4
jahrgangsübergreifenden Unterricht einführen, sodass trotz geringfügig steigender Schüler zahlen
in den nächsten Jahren insgesamt nicht mehr als 6 Klassen zu bilden sein werden.
Der Raumbedarf (6 Klassenräume, 1 Mehrzweckraum, 1 OGS -Speiseraum und 1 OGS -
Betreuungsraum) kann im Gebäudebestand gedeckt werden. Es ist ein weiterer Raum vorhanden,
der als multifunktionaler zusätzlicher Mehrzweck- und Betreuungsraum genutzt werden kann.
Die Entwicklu ng der Schülerzahlen ist jedoch sorgfältig zu beobachten, da nach der aktuellen
Schülerprognose zum Schuljahr 2019/20 die Schülerzahlen so weit steigen werden, dass trotz
jahrgangsübergreifendem Unterrichts ein Anwachsen in eine Zweizügigkeit zu erwarten i st. Sofern
diese Entwicklung so eintritt und auch durch die nächste Bevölkerungsprognose, die einen
Zeitraum von 10 Jahren umfassen wird, eine langfristige Zweizügigkeit bestätigt wird, sind
kurzfristig Raumkonzepte zu entwickeln und notwendige Finanzmitte l bereit zu stellen. Ziel muss
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V/0111/2015
es sein, unter Berücksichtigung des erforderlichen Planungsvorlaufs die notwendigen Maßnahmen
so rechtzeitig festzulegen, dass Übergangslösungen (z.B. Fertigbauklassen) vermieden werden.
Pleisterschule
Für die Pleisterschul e hatte der Rat im Jahr 2007 aufgrund des Raumbestandes eine Zwei -
zügigkeit festgelegt. Die Schule wurde erst zum Schuljahr 2009/10 in eine Offene Ganztagsschule
umgewandelt. Durch Umwandlung von Unterrichtsräumen wurden ein Speiseraum sowie ein
Betreuungsraum hergerichtet. Die Schule wird z urzeit mit 4 Klassen lediglich als ein zügige
Grundschule geführt. Im laufenden Schuljahr 2014/15 nehmen 33 Kinder am OGS teil.
Nach der Schülerprognose werden erstmalig zum Schuljahr 2016/17 aufgrund steigender
Schülerzahlen 2 Eingangsklassen zu bilden sein. Unter der Voraussetzung, dass diese Ent-
wicklung anhält, wird im Schuljahr 2019/20 die volle Zweizügigkeit erreicht. Unter Berücksichtigung
des Raumbestandes würde erst bei Erreichen der vollen Zweizügigkeit ein Raum defizit von 2
Räumen entstehen. Es sollte zunächst die Entwicklung abgewartet werden und außerdem geprüft
werden, ob zusätzliche Kapazitäten im Gebäudebestand geschaffen werden können.
Margaretenschule
Pötterhoekschule
Näheres zu diesen beiden Schulen ist bereits in der Begründung zu Ziffer 7 dargestellt.
Peter-Wust-Schule
Nach der Schülerprognose werden die Schülerzahlen an der Peter -Wust-Schule erst 2019/20 so
weit ansteigen, dass evtl. 3 Eingangsklassen zu bilden sein werden. Da der Raumbestand ein er
2,5-Zügigkeit entspricht, besteht z urzeit noch kein Bedarf, die konkrete Planung zur Erweiterung
des Schulgebäudes wieder aufzunehmen. Unabhängig davon wird jedoch in nächster Zeit erneut
geprüft, ob die Planung aus dem Wettbewerbsergebnis umzusetzen is t oder aber doch gänzlich
andere Erweiterungsmöglichkeiten bestehen.
Annette –von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
Im laufenden Schuljahr hat die Annette –von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 9 Klassen
gebildet. Lediglich der erste Jahrgang ist dreizügig, die Jahrgänge 2 bis 4 sind zweizügig. Am OGS
nehmen 71 Kinder in 2 Gruppen teil.
Im kommenden Schuljahr wird die Schule lediglich 2 neue Eingangsklassen bilden.
Nach der Schülerprognose wird die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule nur in einzelnen Jahren 3
Eingangsklassen bilden. In dem Prognosezeitraum bis 2020/21 werden insgesamt pro Schuljahr
maximal 10 Klassen zu bilden sein. Damit ist ein Raumbedarf von 10 Klassen - und 2
Mehrzweckräumen, 1 OGS -Speiseraum und 2 OGS -Betreuungsräumen, somit insgesamt 15
Räumen anzuerkennen. Im Schulgebäude sind 15 Unterrichtsräume sowie im UG ein Musikraum
und eine Lehrküche vorhanden. Allerdings wird einer der Unterrichtsräume ausschließlich von der
Musikschule Nienberge genutzt. Die Musikschule nutzt darüber hinaus den Musikraum im UG
sowie weitere Unterrichtsräume für den Musikschulunterricht mit.
Die weitere Entwicklung der Grundschule bleibt abzuwarten. Im Bedarfsfall sind unter
Einbeziehung der Räumlichkeiten im Untergeschoss und in Abstimmung mit der Musikschule
Nienberge Raumkonzepte zu entwickeln.
Zu 10)
Das ca. 50 ha große Kasernengelände der York-Kaserne in Gremmendorf wird seit dem Abzug der
britischen Streitkräfte im November 2012 im Rahmen der Konversion intensiv betrachtet. Aktuell
wird ein städtebauliches Konzept entwickelt, das in großen Teilen des Geländes eine
Wohnnutzung mit mindestens 1.400 bis 1.600 Wohneinheiten vorsieht.
- 15 -
V/0111/2015
Die in der Nähe befindlichen Grundschulen Idaschule (Gremmendorf), Annette -von-Droste-
Hülshoff-Schule Angelmodde und Eichendorffs chule Angelmodde können nur sehr bedingt die
absehbaren Schülerzuwächse aus dem Bereich der York -Kaserne auffangen. Im Rahmen des
Konversionsprozesses ist daher folgerichtig die Neugründung einer zweizügigen Grundschule auf
dem Kasernengelände in die Infrastrukturbedarfe eingeflossen.
Auch wenn voraussichtlich erst zum Schuljahr 2020/21 der Bedarf konkreter wird, sind die
Planungsschritte bereits jetzt anzustoßen.
Zu 11)
Die Bemessung der Sekretariatsstunden an den Schulen erfolgt nach einem Kriterienschlüssel, der
hauptsächlich auf der Zahl der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Oktoberstatistik basiert.
Bei steigenden Schülerzahlen ist davon auszugehen, dass an einzelnen Schulen zusätzliche Se k-
retariatsstunden bereitgestellt, bzw. an neu zu erric htenden Schulen neue Sekretariatsstellen au f-
gebaut werden müssen.
Der Bedarf an Gebäudebetreuungsstunden durch Hausmeisterdienste wird auf der Basis eines
Gutachtens der Kommun alen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) ermittelt.
Die zur Verfügung stehenden städtischen Stellenressourcen sind im Rahmen des "Hausmeiste r-
projektes" auf die jeweiligen bestehenden Schulgebäude verteilt worden und decken aktuell den
Gebäudebetreuungsbedarf ab. Zusätzliche Flächen durch Erweiterungen oder Neubauten müssen
in diese Berechnung einfließen und werden den Ressourcenbedarf erhöhen.
I.V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 Schülerprognose für die städtischen Grundschulen differenziert nach Stadtbezirken
Anlage 2 bei der Prognose berücksichtigte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen
Anlage 3 Übersichtskarte der städtischen Grundschulen, für die sich Handlungsbedarfe erge-
ben
Anlage 4 Raumprogramm für den Neubau einer zweizügigen Grundschule in Wolbeck
Anlage 5 Raumprogramm für die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule zur Dreizügigkeit
Anlage 1 Vorlage V_0111_2015 Schülerprognose
5653 Zeichen
ANLAGE 1 zur Vorlage V/0111/2015 Grundschulen in der Stadt Münster festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 109,25 2.291 102,25 7 437 9.200 401 36 2015/2016 109,25 2.379 103,84% 101,25 8 437 9.473 102,97% 406 31 2016/2017 109,25 2.549 111,26% 109,25 0 437 9.653 104,92% 417 20 2017/2018 109,25 2.514 109,72% 108,25 1 437 9.899 107,60% 421 16 2018/2019 109,25 2.484 108,40% 107,25 2 437 10.053 109,27% 426 11 2019/2020 109,25 2.564 111,91% 112,75 -3,5 437 10.224 111,13% 439 -2 2020/2021 109,25 2.774 121,08% 115,75 -6,5 437 10.444 113,52% 445 -8 Grundschulen im Stadtbezirk Mitte festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 31,25 719 32,25 -1 125 2.769 123 2 2015/2016 31,25 744 103,48% 31,25 0 125 2.868 103,56% 124 1 2016/2017 31,25 742 103,18% 32,25 -1 125 2.920 105,43% 127 -2 2017/2018 31,25 764 106,30% 32,25 -1 125 3.019 109,02% 128 -3 2018/2019 31,25 725 100,88% 32,25 -1 125 3.018 108,97% 128 -3 2019/2020 31,25 722 100,37% 32,25 -1 125 2.989 107,94% 129 -4 2020/2021 31,25 795 110,50% 33,25 -2 125 3.038 109,73% 130 -5 Grundschulen im Stadtbezirk West festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 26 558 24 2 104 2.206 92 12 2015/2016 26 550 98,57% 23 3 104 2.250 102,00% 94 10 2016/2017 26 579 103,81% 25 1 104 2.252 102,08% 96 8 2017/2018 26 571 102,31% 24 2 104 2.278 103,27% 96 8 2018/2019 26 538 96,33% 23 3 104 2.246 101,81% 95 9 2019/2020 26 571 102,24% 25 1 104 2.263 102,60% 97 7 2020/2021 26 601 107,63% 25 1 104 2.292 103,92% 97 7 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Schuljahr Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 ANLAGE 1 zur Vorlage V/0111/2015 Grundschulen im Stadtbezirk Nord festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 16 270 14 2 64 1.177 54 10 2015/2016 16 316 117,04% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 56 8 2016/2017 16 324 120,12% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 57 7 2017/2018 16 298 110,31% 14,5 1,5 64 1.216 103,28% 57 7 2018/2019 16 308 114,19% 14,5 1,5 64 1.243 105,63% 58 6 2019/2020 16 301 111,42% 15 1 64 1.226 104,12% 59 5 2020/2021 16 328 121,45% 15 1 64 1.225 104,05% 60 4 Grundschulen im Stadtbezirk Ost festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 9 209 8 1 36 750 32 4 2015/2016 9 205 98,09% 8,5 0,5 36 795 105,95% 33 3 2016/2017 9 222 106,30% 9,5 -0,5 36 826 110,18% 35 1 2017/2018 9 232 110,96% 9,5 -0,5 36 872 116,22% 36 0 2018/2019 9 241 115,37% 9,5 -0,5 36 895 119,27% 37 -1 2019/2020 9 241 115,15% 10,5 -1,5 36 926 123,53% 39 -3 2020/2021 9 254 121,60% 10,5 -1,5 36 955 127,37% 40 -4 Grundschulen im Stadtbezirk Südost festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 13 238 11 2 52 1.058 47 5 2015/2016 13 291 122,27% 12 1 52 1.128 106,61% 47 5 2016/2017 13 330 138,74% 14 -1 52 1.183 111,86% 49 3 2017/2018 13 310 130,15% 14 -1 52 1.233 116,53% 51 1 2018/2019 13 325 136,64% 14 -1 52 1.323 125,09% 54 -2 2019/2020 13 361 151,80% 15 -2 52 1.398 132,09% 58 -6 2020/2021 13 406 170,67% 17 -4 52 1.473 139,22% 60 -8 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 ANLAGE 1 zur Vorlage V/0111/2015 Grundschulen im Stadtbezirk Hiltrup (ohne Grundschule Berg Fidel / PRIMUS-Schule) festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 14 297 13 1 56 1.240 53 3 2015/2016 14 273 91,92% 12 2 56 1.221 98,49% 52 4 2016/2017 14 351 118,27% 14 0 56 1.260 101,59% 53 3 2017/2018 14 339 114,15% 14 0 56 1.282 103,39% 53 3 2018/2019 14 346 116,51% 14 0 56 1.328 107,13% 54 2 2019/2020 14 369 124,21% 15 -1 56 1.422 114,68% 57 -1 2020/2021 14 391 131,50% 15 -1 56 1.460 117,75% 58 -2 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Anlage 2 Vorlage V_0111_2015 Flüchtlingseinrichtungen
1779 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0111/2015 Flüchtlingseinrichtungen in Münster, die absehbar errichtet bzw. bezogen und in der Schülerprognose berücksichtigt werden Stadtteil Einrichtung In der Schülerprognose berücksichtigt ab Schuljahr Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang Schule 1 2 3 4 5 25 Mauritz-West Schaumburgstraße 2015/2016 3 Bodelschwinghschule 47 Uppenberg Falgerstraße 2017/2018 3 Dreifaltigkeitsschule 54 Mecklenbeck Standort steht noch nicht fest, Standort Heroldstraße war nicht umsetzbar, die Verwaltung prüft Alternativen 2017/2018 3 Peter-Wust-Schule 57 Roxel Zum Schultenhof 2015/2016 3 Marienschule Roxel 57 Roxel Pienersallee (Pavillongebäude) 2015/2016 3 Mar ienschule Roxel 57 Roxel Tilbecker Straße 2020/2021 3 Marienschule Roxel 58 Nienberge Waltruper Weg 2015/2016 3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienbe rge 68 Sprakel nördlich Landwehr (Pavillongebäude) 2015/2 016 3 Grundschule Sprakel 68 Sprakel nördlich Landwehr feste Einrichtung 2017/ 2018 3 Grundschule Sprakel 62 Kinderhaus-Ost Wangeroogeweg / Feuerwehrgerätehau s 2017/2018 3 Paul-Schneider-Schule 71 Mauritz-Ost Warendorfer Straße ehemaliger Truppenübungsplatz BIMA-Standort 2015/2016 3 Pötterhoekschule 76 Gelmer-Dyckburg Freifläche nähe Tennisanlage 2015/ 2016 3 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 77 Handorf Kirschgarten (Pavillongebäude) 2015/2016 3 M atthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf Willingrott 2017/2018 3 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf östlich Hobbeltstraße noch nicht bekannt Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 87 Wolbeck Tönskamp 2015/2016 3 Nikolaischule Wolbeck 97 Hiltrup-West Langestraße / Malteserstraße noch nic ht bekannt 3 Clemensschule Hiltrup 98 Amelsbüren Landsberger Straße / Deermannstraße 201 7/2018 3 Davertschule Amelsbüren
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (22)
- Hobbeltstraße
- Malteserstraße
- Deermannstraße 201
- Markweg
- Zum Schultenhof 2015
- Schaumburgstraße 2015
- Tilbecker Straße 2020
- Warendorfer Straße
- Landsberger Straße
- Falgerstraße 2017
- Loevelingloh
- Grenkuhlenweg
- Heroldstraße
- Pienersallee
- Waltruper Weg 2015
- Wangeroogeweg
- Kirschgarten
- Willingrott 2017
- Langestraße
- Kinderhaus
- Werse
- Tönskamp 2015
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Details
- Aktenzeichen
- V/0111/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37