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V/0516/2020

Wiederaufstellung des Brunnens „Sketch for a Fountain“ von Nicole Eisenman an der Kreuzschanze

Vorlagen 28.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 37

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_Anregung_24GO_2019-00228_geschwärzt

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Ansehen

Anlage_2_Anregung_24GO_2019-00196_geschwärzt

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1442 Zeichen

Anlage A zur V/0516/2020 
Kurzüberblick 
Seit 2017 setzt sich die Bürgerinitiative „Dein Brunnen für Münster e.V.“ für 
den dauerhaften Verbleib der Skulptur „Sketch for a Fountain“ der ameri-
kanischen Künstlerin Nicole Eisenman an ihrem Originalstandort in Müns-
ter an der Promenade an der Kreuzschanze ein. Um mit der Realisierung 
beginnen zu können bedarf es eines Ratsbeschlusses über den Standort. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird die Ziele „Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Pro-
jekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln“ und „Wir werden Münster auf der Basis 
unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen 
Stadt weiterentwickeln“ verfolgt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
 freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage_1_Anregung_24GO_2019-00228_geschwärzt

56 Zeichen

Anregung Nr. 2019-00228
Anlage 1 zur Vorlage V/0516/2020

Anlage_2_Anregung_24GO_2019-00196_geschwärzt

56 Zeichen

Anregung Nr. 2019-00196
Anlage 2 zur Vorlage V/0516/2020

Beschlussvorlage

31074 Zeichen

V/0516/2020 
V/0516/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederaufstellung des Brunnens „Sketch for a Fountain„ von Nicole Eisenman an der 
Kreuzschanze 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   17.06.2020 Kulturausschuss Vorberatung 
   17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt das  starke und professionelle Engagement des Vereins 
„Dein Brunnen für Münster e.V.“, der sich für die Rückkehr der Skulptur „Sketch for a Fou n-
tain“ und dessen langfristigen Verbleib am Originalstandort  an der Kreuzschanze in Münster  
einsetzt. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Aufstellung  des Brunnens „Sketch for a Fountain“ 
von Nicole Eisenman an der K reuzschanze in Münster, zunächst für eine Festlaufzeit von 10 
Jahren mit anschließender Verlängerung auf unbestimmte Zeit, bei einer Kündigungsfrist von 
12 Monaten. Für diese Zeit wird die Finanzierung für den Aufbau und den Unterhalt durch die 
Initiative „Dein Brunnen für Münster e. V.“ als Eigentümer des Brunnens gesichert. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt einen Gestattungsvertrag für die dauerhafte Realisie rung des 
Brunnens „Sketch for a Fountain“ an der Kreuzschanze mit dem Verein „Dein Brunnen für 
Münster e.V.“ abzuschließen. 
 
4. Die Anregungen nach § 24 GO NRW Nr.  2019-00228 und Nr. 2019-00196 sind damit erl e-
digt. 
Kulturamt 
 
02.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Radtke 
Telefon: 492-4191 
Radtke@stadt-muenster.de

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V/0516/2020 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0401 Kulturmanage-
ment/Kulturförderung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 50.000 €  
 
Für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für den Ankauf und die dauerhafte Installation des 
Brunnens „Sketch for a Fountain“ von Nicole Eisenman stehen im Haushalt 2020 bei der Produk t-
gruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung“ 50.000 € zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Während der Skulptur Projekte 2017 schuf die amerikan ische Künstlerin Nicole Eisenman an der 
Promenade im Bereich der Kreuzschanze die Brunnenanlage „Sketch for a Fountain“. Die Arbeit zähl-
te zu den prominentesten und beliebtesten der insgesamt 35 künstlerischen Positionen.  Bewusst 
entwickelte Eisenman mit i hrer ersten großen skulpturalen Arbeit für den öffentlichen Raum einen 
Brunnen für unsere Zeit. Dabei stellten der sogenannte „Liebeshügel“, der besonders während der 
1960er und -70er Jahre als Treffpunkt der Homosexuellen von Münster diente, und die Büste  der An-
nette von Droste-Hülshoff in unmittelbarer Nähe wichtige Bezugspunkte dar. 
 
Wie alle ausgestellten Arbeiten war „Sketch for a Fou ntain“ temporär angelegt und zunächst nicht für 
einen etwaigen Ankauf vorgesehen. Erst zwei Wochen vor Ende der Ausstellung, mit der letzten Atta-
cke auf ihr Kunstwerk, änderte sich die Meinung der Künstlerin , wodurch sich die Möglichkeit eines 
Verbleibs der Arbeit in Münster eröffnete. Seit 2017 setzt sich der Verein „Dein Brunnen für Münster 
e.V.“ für den dauerhaften Verbl eib der Skulptur an ihrem Originalstandort an der Promenade an der 
Kreuzschanze in Münster ein. Ihr ist es gelungen, die Künstlerin von einer auch für den dauerhaften 
Verbleib geeigneten Weiterentwicklung zu überzeugen. D afür soll die Arbeit mit den spezie ll an di e-
sem Ort existierenden räumlichen Bezügen aus einem scheinbar vergänglichen und dennoch perm a-
nenten Material neu entstehen, wodurch Münster ein Unikat des Brunnens erhält, das sich von den 
Versionen unterscheidet, die seit 2017 im Nasher Sculpture Center in Dallas und im 401 Park in Bo s-
ton realisiert wurden. 
 
Durch die permanente Installation des Brunnens  in Münster kann sich die Stadt als bedeutender 
Standort für Kunst im öffentlichen Raum weiter profilieren . Darüber hinaus räumt die Stadt mit der 
dauerhaften Realisierung von Nicole  Eisenmans Brunnen an dem prominenten Standort an der 
Kreuzschanze Fragen nach Identität, V ielfalt, Toleranz und Diversität eine offensichtliche Wichtigkeit 
ein; sind es doch eben diese Themen, die das Kunstwerk in einer verständlichen, für alle vermittelba-
ren Form aufgreift. 
 
Der Kulturausschuss hatte sich in der Sitzung am 12.10.2017 mit dem Wer k befasst und das Eng a-
gement des Vereins begrüßt, sich für den Ankauf einer Neuauflage einer Skulptur von Nicole Eise n-

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man in Anl ehnung an das Werk „Sketch for a Fountain“ einzusetzen. Mit einstimmigem Beschluss 
wurde die Verwaltung beauftragt, die bürgerschaftliche Initiative im Rahmen ihrer Möglichkeiten dabei 
zu unterstützen (s. Niederschrift zur Sitzung vom 12.10.2017). 
 
 
Votum Künstlerischer Fachbeirat 
 
In seiner Sitzung am 12. Dezember 2019  wurde seitens des Künstlerischen Fachbeirats des Kultu r-
ausschusses allem voran die künstlerische Qualität Werks hervorgehoben. Insgesamt bestand Ko n-
sens darüber, dass das Kunstwerk von herausragender Qualität und nicht von dem Standort zu lösen 
sei. Es wird als eine großartige Erweiterung der einzigartigen Sammlung Münsters von Kunst im ö f-
fentlichen Raum betrachtet. Die Kriterien aus sozialkritischer und künstlerischer Sicht sowie in Bez ug 
auf bürgerschaftliches Engagement werden hier als voll erfüllt angesehen. Die Abstimmung für eine 
dauerhafte Installation des Brunnens von Nicole Eisenman erfolgte einstimmig. Somit hat der künstle-
rische Fachbeirat dem Kulturausschuss die dauerhafte Auf stellung der Skulptur „Sketch for a Fou n-
tain“ von Nicole Eisenman an dem dafür vorgesehenen Ort an der Promenade empfohlen. 
 
 
Bürgerschaftliches Engagement 
 
Besonders hervorzuheben ist, dass hier erstmals Bürger/-innen als Auftraggeber von einem wichtigen 
Kunstwerk im öffentlichen Raum in Erscheinung treten. Zahlreiche interessierte Bürger/ -innen wirken 
hier an einem kommunalen Prozess, der ihnen eine Stimme v erleiht und sie in die Lage versetzt, auf 
Herausforderungen ihres Lebensumfelds mit den Mitteln zeitgenössischer Kunst zu reagieren. Die 
Bürgerinitiative „Dein Brunnen für Münster e.V.“ fördert und stärkt bürgerschaftliches Engagement. 
 
 
Nicole Eisenman 
 
Nicole Eisenman (geb. 1963) ist eine renommierte amerikanische Künstlerin, die durch ihre Malereien 
und Zeichnungen internationale Anerkennung erfahren hat. In ihrem Werk greift sie auf eine Palette 
an Stilen und Bildsprachen zurück, die von Renaissancemalerei bis zur Moderne reicht, und verknüpft 
sie mit Alltagsbeobachtungen und Referenzen aus Popkultur und Pornographie. Beziehungen, Ro l-
lenklischees, Körper und Sexualität haben in ihren figurativen, melancholisch grundierten Bildern eine 
zentrale Bedeutung. Seit 2012 bedient sich Eisenman vermehrt des Mediums Skulptur. Ihre Arbeiten 
wurden international in führenden Museen ausgestellt, u.a. in der Kunsthalle Zürich, der Eremitage in 
St. Petersburg und im Jewish Museum, New York, der Kunsthalle Baden -Baden, zudem waren ihre 
Werke auf der Whitney Biennale in New York und der Venedig Biennale zu sehen. Die Künstlerin lebt 
und arbeitet in New York.  
 
 
Sketch for a Fountain 
 
Für die Skulptur Projekte 2017 in Münster entstand Nicole Eisenmans erste große skulptural e Arbeit 
für den öffentlichen Raum. Zwei überlebensgroße Bronze - und drei Gipsfiguren gruppierte sie in e i-
nem spannungsvollen und zugleich zwanglosen Ensemble um ein Bassin. Die Figuren sind weder 
eindeutig Mann noch Frau, sie sind geschlechtslos und nackt . Eine ihre Nacktheit selbstbewusst zur 
Schau stellende Figur streckt sich inmitten des Wassers dem Himmel entgegen, zu ihren Füßen fi n-
den sich kleinteilig modellierter Pilzbewuchs und eine alte, verrottende Getränkedose. Auf ihrer Schul-

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ter versprüht eine Schnecke feinen Wasserdunst. Die übrigen Figuren sind in entspannten Posen 
gezeigt, liegend mit einer Bierdose in der Hand, oder hockend mit Blick auf den Brunnen gerichtet. 
Die stehende und die liegende Bronzefigur, sowie die hockende Gipsfigur sind als B runnenfiguren 
konzipiert, aus ihren Unterschenkeln und aus der Getränkedose fließt Wasser. Bemooste Steine aus 
der Stadt Marl, die mit den Skulptur Projekten kooperierte, ergänzen die Szenerie und dienen der 
liegenden Bronzefigur als Kopfstütze. Abseits de s Figurenensembles sieht der Betrachter/ -innen ei-
nen Würfel, aus Gips geformt, aus dessen Mitte eine kleine Fontäne aufsteigt und an einen klass i-
schen Springbrunnen erinnert. 
 
Mit der Brunnengestaltung interpretiert die Künstlerin eines der ältesten Themen  der Kunst im öffent-
lichen Raum neu. Brunnen sind seit der Antike durch Künstler gestaltet worden und entwickelten sich 
zu Treffpunkten der Bürger/ -innen bzw. nahmen wichtige Bedeutung im Stadtbild und der Stadtg e-
sellschaft ein. Eisenman setzt sich mit der  kunsthistorischen Tradition auseinander und spielt mit ihr: 
sie lässt das Wasser eben nicht aus den klassischen „Öffnungen“ der Figuren fließen, bspw. den 
Mündern der Figuren, sondern wählt die Unterschenkel, die Dose und die Schnecke aus. Dennoch 
wird man durch den abseits gestellten Springbrunnen an den traditionellen Brunnen erinnert. Red u-
zierte Aktivität, Plätschern und die ebenerdige Aufstellung laden die Besucher/ -innen ein, es den F i-
guren gleichzutun und Teil der Szenerie zu werden. 
 
Die Figuren wirken schwerfällig, derb und träge und erinnern an Comics. In ihrer vermeintlichen G e-
schlechtslosigkeit und Nacktheit machen sie die Betrachter/ -innen zu Beobachter/ -innen und stellen 
Themen wie Körper, Sexualität und Rollenklischee in den Raum. Trifft Sonne nlicht auf den Wasse r-
dunst der Schnecke, so ergibt sich ein Regenbogen – zugleich ein Zeichen für die Bewegung der 
Homosexuellen. Traditionell ist die Schnecke ein Symbol für die Fruchtbarkeit, hier bezieht sich die 
Künstlerin jedoch auf die Schnecke als Z witter und unterstreicht nochmals ihre Aussage zur Frage 
nach Geschlecht und Sexualität. 
 
Nicole Eisenman kehrt sich bewusst von historischen und heroischen Brunnenkonzepten ab. Die ei n-
zelnen Figuren wie auch ihre Gesamtwirkung suggerieren den Betrachter/-innen ein zwangloses Tref-
fen, ein „Abhängen“ von Personen, Freund/-innen und Bekannten, wie es an öffentlichen Plätzen heu-
te passiert. Die Getränkedosen stellen dabei eine Verbindung zu unserer Zeit her. Zugleich wird die 
entspannte Wirkung des Ensembles d urch das Thema der Vergänglichkeit unterwandert. Nicht nur 
die Pilze, die verrottende Dose und die Schnecke auf der Schulter erinnern daran, auch die Wahl der 
ursprünglichen Materialien hat dieses Thema inne. Neben den klassischen Bronzeskulpturen, die 
typisch für eine Brunnenanlage sein können, wählte die Künstlerin ursprünglich das Material Gips. Die 
Auflösung der Figur, ihre Vergänglichkeit, war geplant, und die Besucher/ -innen konnten diesem Pro-
zess während der Skulptur Projekte beiwohnen. 
 
Nicole Eisenman schuf ein idyllisches, friedliches Miteinander von queeren Figuren, die scheinbar von 
unserer ästhetischen oder gesellschaftlichen Norm abweichen. Sie wählte Materialien, die eigentlich 
nicht für Wasser geeignet sind und setzte sie in Kontrast zur trad itionellen Bronze. Sie spielt mit den 
Öffnungen für das Wasser und hinterfragt unsere Vorstellungen eines Brunnens. 
 
Zugleich bezieht sich Nicole Eisenman mit den fünf Figuren auf die Vergangenheit ihrer eigenen jüd i-
schen Familie. Diese musste im Jahr 1937  aus Berlin und aus Wien fliehen. Die Flucht und Vertre i-
bung der einzelnen Familienmitglieder war für die Künstlerin ein Beweggrund für die Schaffung der 
Skulptur ebenso wie ihre Vorstellung, dass sich die fünf Personen an einem friedlichen Ort wiederb e-
gegnen. Für Nicole Eisenman war es zunächst nicht einfach, sich die Aufstellung des Kunstwerks in

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Deutschland vorzustellen, da gerade der familiäre Hintergrund von Bedeutung ist. Sie beteiligte sich 
mit „gemischten Gefühlen“ an den Skulptur Projekten. 
 
 
Adaption/Permanente Installation 
 
Für die längerfristige Aufstellung in Münster überführt die Künstlerin Nicole Eisenman ihr Werk 
„Sketch for a Founta in“ in eine permanente Arbeit. F ür den längerfristigen Verbleib erarbeitet die 
Künstlerin eine geeignete Wei terentwicklung der Skulptur. Dafür soll die Arbeit mit den speziell an 
diesem Ort existierenden Ortsbezügen aus einem scheinbar vergänglichen und dennoch permane n-
ten Material neu entstehen. Dabei wurde mit der Künstlerin vereinbart, dass das Kunstwerk in Müns-
ter möglichst nahe an die Gestaltform der Ausführung von 2017 heranreichen  soll. Es soll in jedem 
Fall ein Unikat für Münster entstehen, dass materiell zwar abweicht von der ursprünglichen Machart, 
inhaltlich jedoch an Eisenmans ursprüngliche Idee anknüpft und diese weiterführt. 
 
Die beiden bei der Gießerei Kayser hergest ellten und während der Skulptur Projekte ausgestellten 
Bronzefiguren können zum Unkostenpreis der Galerie erworben werden . Jene Figuren, die ursprüng-
lich aus Gips waren, in einem dauerhaften Material zu realisieren, welches die Erscheinungsform der 
ursprünglichen Gipsfiguren simuliert  und dem damit auch der Moment der mutwilligen Zerstörung 
eingeschrieben ist, die am 19./20. Juli 2017 und am 23. September 2017 passierten. Dazu wird Nico-
le Eisenman mit Aluminium arbeiten, das abschließend weiß patiniert wird. Die weiße Patinierung 
wird im Laufe der Zeit eine leichte farbliche Veränderung erfahren und dadurch an die ursprünglichen 
Plastiken erinnern. 
 
 
Standort 
 
Das Figurenensemble „Sketch for a Fountain“ war  in Münster an der Promenade im Bereich der 
Kreuzschanze aufgestellt. Die permanente Installation des Brunnens ist nach Absprache der Künstle-
rin und der Initiative „Dein Brunnen für Münst er e.V.“ sowie in Abstimmung mit den zu beteiligenden 
Ämtern 23, 41, 61 und 67 an dem Originalstandort des Kunstwerks vorgesehen. Die Prüfprozesse 
haben ergeben, dass der Originalstandort im Promenadenbereich für einen dauerhaften Verbleib der 
Arbeit grundsätzlich in Frage kommt. Detailfragen und weitere Vereinbarungen müssen im Prozess 
der Umsetzung geklärt werden. 
 
Hinsichtlich der Standortfrage wurden vom Kulturamt in Rücksprache mit dem Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit zudem mögliche Alternativstandorte geprüft, darunter der Standort an der 
Promenade/Ecke Salzstraße sowie der Standort auf dem Universitätsgelände am Fürstenberghaus. 
Beide kommen aufgrund der jeweiligen räumlichen Gegebenheiten für eine dauerhafte Installation 
des Brunnens nicht in Frage. Bei dem Standort an der Promenade/Ecke Salzstraße handelt es sich 
um eine Fläche, die frei daliegt, es gibt keinen Schutzraum gegenüber der Umgebung, u.a. der stark 
befahrenen Von-Vincke-Straße. Der Standort am Fürstenberghaus befindet sich im Besitz der Un i-
versität und ist durch seine Lage eindeutig universitär konnotiert. Dem Ort mangelt es an einer breiten 
Öffentlichkeit, die umliegenden Gebäude würden den Brunnen deutlich einschließen und damit das 
Thema von Diversität und T oleranz seiner Sichtbarkeit berauben. An dem Standort in den Parkanl a-
gen an der Wilhelmstraße/Einsteinstraße gibt es bereits drei Skulpturen, die miteinander korrespo n-
dieren. Das Gefüge der ruhigen, zurückhaltenden Werke von George Brecht, Ian Hamilton Fin ley und 
Herman de Vries, deren Werke das Verhältnis mit der Natur thematisieren, und in eben dieser räumli-
chen Nähe zueinander als kuratorische Setzung für Münster erhalten wurden, würden durch die Re a-

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V/0516/2020 
lisierung des Brunnens an diesem Standort deutlich gest ört werden und damit an Bedeutung verli e-
ren, sodass das Kulturamt mit Blick auf die bestehende hochkarätige Sammlung von Kunst im öffen t-
lichen Raum in Münster von einer Aufstellung an diesem Standort abrät. Zudem fehlt an jedem der 
geprüften Standorte der ursprüngliche Bezug des Brunnens zu dem ursprünglichen Aufstellungsort. 
 
An dem Ort an der Kreuzschanze ist eine leichte Senke im Untergrund. Durch die vorhandene Baum-
bepflanzung steht der Brunnen komplett frei und ist  zugleich von Bäumen umgeben . Aufgrund der 
natürlichen Lichtung ist es der stehenden Bronzefigur möglich, ihren Blick nach oben, gen Himmel zu 
richten. Doch viel wichtiger ist die unmittelbare Nähe zur Anhöhe der Promenade, dem sogenannten 
Liebeshügel, der spätestens ab den 1930er Jahren als S chwulen-Treff diente. Damit stellt der Ort 
insbesondere vor dem Hintergrund des § 175 StGB, der sexuelle Handlungen zwischen Personen 
männlichen Geschlechts unter Strafe stellte und erst 1994 abgeschafft wurde, einen Ort des Wide r-
stands dar. Der Ort besitz t für das Werk damit eine besondere Bedeutung, die bei der Entwicklung 
der Skulptur formal wie inhaltlich eine wichtige Rolle spielte. Zudem findet sich in unmittelbarer Nähe 
die Büste von Annette von Droste -Hülshoff, die zu einem Vorbild vieler Frauen wur de. Kein anderer 
Standort in Münster  bzw. weltweit besitzt diese Bezüge, wodurch die Stadt nicht nur aufgrund der 
gewählten Materialien ein Unikat des Brunnens erhält, sondern auch durch den Ortsbezug. 
 
 
Hinweise der städtischen Denkmalbehörde 
 
Die Promenade ist eines der bedeutenden Bau - und Bodendenkmale der Stadt. Nach der Niederl e-
gung der ehemaligen Stadtbefestigung entstand sie auf der Grundlage der Planungen von Johann 
Conrad Schlaun 1771/72 als öffentliche Grünanlage, als Spazierweg um die Stadt. 189 8/99 wurde 
durch den Gärtner Kleimann die Promenade in eine gärtnerische Anlage mit großzügigen, schmuc k-
vollen Grünflächen auf den ehemaligen Schanzen, die die vierreihige Allee ergänzen, verwandelt. 
Gusseiserne Eisenholme begrenzen die Wege und geben dem Gesamten ihren einmaligen, harmoni-
schen Ausdruck. Die Ausgestaltung wurde auch als Reverenz an den Wert der Promenade als g e-
schichtliches Denkmal ausgeführt und gepflegt. 1988 erfolgte eine Neugestaltung der Kreuzschanze 
unter Berücksichtigung des Kleimann schen Konzeptes. Mit Sitzmauern, Pergolen und Sichtachsen 
wurden neue Aufenthaltsqualitäten geschaffen. Auch wurden die schon vorhandenen Denkmäler und 
Ehrenmäler wie das Denkmal Annette von Droste -Hülshoff neu inszeniert. Ergänzungen des G e-
samtdenkmals Pr omenade sind aus Sicht der Denkmalpflege grundsätzlich nicht ausgeschlossen, 
dürfen aber das sensible, gestalterische Gleichgewicht mit den Eigenheiten und Besonderheiten der 
Gestaltung nicht beeinträchtigen. 
 
„Sketch for a Fountain“ wurde im Rahmen der Sk ulptur Projekte 2017 für den öffentlichen Raum auf 
der Kreuzschanze geschaffen, so dass keine grundsätzlichen Bedenken aus Sicht der Baudenkma l-
pflege bestehen, wenn dieses Kunstwerk hier dauerhaft aufgestellt wird. Es handelt sich allerdings 
um einen denkm alpflegerisch, stadtgeschichtlich und städtebaulich äußerst sensiblen Raum, sodass 
dieses Kunstwerk zwar für sich sprechen muss, aber sich auch in die Besonderheiten des gestalteten 
grünen Raumes der Promenade mit den Schanzen einfügen muss. 
 
Das Kunstwerk muss als Teil des Grünraums erscheinen und sollte nicht durch eine gesonderte W e-
geführung ergänzt werden. Ebenso sollten die Kleimannschen Holme erhalten und möglichst nicht 
unterbrochen werden, damit deutlich wird, dass das Kunstwerk den Denkmalbestand e rgänzt, aber 
nicht überformt. Technische Ergänzungen müssen auf das absolut notwendige reduziert werden und 
dürfen nicht den gestalteten Grünraum und das Denkmal Promenade beeinträchtigen. Hier ist eine 
Detailabstimmung mit der Baudenkmalpflege erforderlich.

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V/0516/2020 
 
Die Promenade ist ebenso ein bedeutendes Bodendenkmal. Daher sollten Eingriffe in den Boden auf 
ein Minimum reduziert werden. Bodeneingriffe müssen von der Stadtarchäologie begleitet werden. 
Der Umfang der notwendigen Begleitung ergibt sich aus der Gr öße und Lage des Eingriffs (z.B. der 
Brunnenkammer). Eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtarchäologie ist sinnvoll. 
 
 
Planung und Realisierung 
 
Der Verein „Dein Brunnen für Münster e.V.“ übernimmt die Finanzierung, Grundlagenermittlung, Pl a-
nung, Ausführung und Fertigstellung des Brunnens (einschl. kompletter Brunnentechnik) in eigener 
Regie, jedoch in enger und notwendiger Abstimmung mit dem Kulturamt (verantwortlich und A n-
sprechpartner für Kunst im öffentlichen Raum in der Stadt Münster) und dem Amt fü r Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit (verantwortlich für städtische Brunnen in der Stadt Münster). Nach Erfo r-
dernis sind von den beiden Ämtern weitere Ämter, insbesondere das Amt für Immobilienmanagement, 
das bei der Stadt Münster für die Unterhaltung der Kunst im öffentlichen Raum zuständig ist, einz u-
binden. 
 
Bei der Planung und Realisierung des Brunnens von Nicole Eisenman an der Kreuzschanze gilt es 
folgende Aspekte zu berücksichtigen: 
1. Vor Baubeginn ist ein Gestattungsvertrag mit allen erforderlichen  Regelungen (unter anderem 
auch Rückbaupflichten und Künstlerrechte) zwischen der Stadt Münster als Eigentümer des 
Grundstückes (Gestattungsgeber) und dem Verein als Eigentümer des Eisenmann Brunnens 
(Gestattungsnehmer) abzuschließen. Verantwortlich hierfü r ist in Zusammenarbeit mit dem 
Kulturamt und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit das Amt für Immobilie n-
management. 
2. Sämtliche erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen zum Bau des Brunnens sind vom 
Verein einzuholen – auch diese Kosten müssen von ihm übernommen werden. 
3. Der Verein hat sämtliche Kosten bis zur kompletten Fertigstellung der Brunnenanlage zu 
übernehmen (Kosten u.a. für Fachingenieure (z.B. Statikbüro, Baugrundgutachter, etc.), Pl a-
nungsbüros und für alle beteiligten Firmen ). Ebenso sind sämtliche Kosten für die Verlegung 
und den Anschluss von Ver- und Entsorgungsleitungen vom Verein zu übernehmen 
4. Grundsätzlich ist der Verein für die eigenverantwortliche Planung, Beauftragung und Ba u-
durchführung der Maßnahme zuständig. Da si ch die Anlage jedoch im permanent öffentlich 
zugänglichen Bereich befindet, sind städtische Standards bezüglich Dauerhaftigkeit, Ve r-
kehrssicherungspflicht und Hygiene einzuhalten. 
5. Die gesamte Brunnentechnik ist gemäß der DIN Spec 31062 (Planung und Betrieb  von 
Springbrunnen) zu planen. 
6. Für die Planung der technischen Aspekte der Anlage muss der Verein eine/n Fachingenieur/ -
in beauftragen. Die Auswahl hat nach fachlichen Kriterien im Einvernehmen mit dem Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu erfolgen. 
7. Die zur Ausführung der Brunnenanlage vorgesehenen Pläne sind vor Beauftragung mit dem 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abzustimmen. 
8. Mit der Planung sind Kostenberechnungen für den Bau der Anlage sowie die zu erwartenden 
Folgekosten nach heutigem Stand und mit Hochrechnung in 10 Jahren beizufügen. 
9. Die gesamte Technik ist in einem begehbaren Unterflur -Schacht unterzubringen. Oberirdische 
Schachtbauwerke und Schaltschränke sind innerhalb der denkmalgeschützten Promenade kri-
tisch zu sehen.

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10. Im Umfeld des geplanten Standortes stehen zahlreiche zu erhaltende Bäume. Es ist sicherz u-
stellen, dass diese weder durch die Bauarbeiten noch durch den laufenden Betrieb des Bru n-
nens geschädigt werden. Dieses wird durch die Festschreibung einschlägiger Baumschutzauf-
lagen im Gestattungsvertrag geregelt. Zudem sind die Leitungstrassen für die neu zu verl e-
genden Ver- und Entsorgungsleitungen für Frischwasser, Abwasser und Strom außerhalb der 
Kronenschirmfläche der Bestandsbäume zu verlegen. 
11. Die Rasenflächen im Umfeld der Skulptur sind durch Einbau geeigneter Drainagen, vergleic h-
bar zu Sportrasenflächen, vor Vernässung zu schützen. 
12. Im weiteren Planungsverlauf ist abzustimmen, in welchem Umfang das Brunnenbecken und 
die Skulpturen durch feste Beläge begrenzt werden müssen. Besonders bei Skulpturen, die di-
rekt im Gras liegen ist dieses im direkten Umfeld der Skulpturen kaum zu pflegen. Unschöne 
ruderale Grashorste sind zu erwarten. Dies würde nicht dem Gesamtbild der Promenade en t-
sprechen. 
 
 
Unterhaltung des Brunnens 
 
1. Der Verein erstellt und finanziert den Brunnen in fertiger Arbeit und übernimmt (wie vom ihm 
angekündigt) für zunächst 10 Jahre (mit Option auf Verlängerung)  den Betrieb, die Bauunter-
haltung und die Verkehrssicherung (einschl. Übernahme sämtlicher Koste n für die Bauunte r-
haltung und den Personaleinsatz) der Brunnenanlage und der umgebenden Flächen. Hierzu 
gehören auch notwendige wiederkehrende Prüfungen und Wartungen (Elektronik, Pumpe n-
system, Wasserqualität etc.) und je nach Einschätzung des Gefährdungs -potentials mehrere 
Verkehrssicherheitsbegehungen pro Woche oder sogar täglich. 
2. Für den Unterhalt des Kunstwerkes und den Betrieb der Brunnenanlage ist der Verein „Dein 
Brunnen für Münster e.V.“ zuständig. Dies beinhaltet: 
a. Die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser und Betriebsmittel der Brunnenanlage 
b. Wartung, Instandsetzung, Reparatur der Brunnenanlage mit allen Komponenten 
c. Pflege der Rasenflächen im direkten Umfeld der Skulpturen und Brunnenanlage (In e i-
nem Lageplan zum Gestattungsvertrag wird eine entsprechen de Begrenzungslinie 
festgelegt werden. Es gibt vom Grundsatz zwei Möglichkeiten: 1. Die Skulpturen liegen 
jeweils komplett auf einer Belagsfläche, dann werden die gesamten umliegenden R a-
senflächen weiterhin durch das Amt 67 gepflegt. 2. Die Skulpturen lieg en teilweise auf 
dem Rasen, dann muss der Verein die gesamte Rasenfläche bis zu den umlaufenden 
Wegen mit in die Pflege übernehmen.) 
3. Die gesamte Brunnenanlage ist gemäß der DIN Spec 31062 (Planung und Betrieb von 
Springbrunnen) durch den Verein zu betreiben. Dafür ist vom Verein entsprechendes Personal 
bereitzustellen oder eine Firma zu beauftragen.  
4. Es sind Regelungen zu treffen, bis w ohin mit Wartungsfahrzeugen an die Anlage herangefa h-
ren werden darf/muss. 
 
 
Barrierefreiheit 
 
Das Areal an der Promenade zwischen Am Kreuztor und Kleimannstraße ist durch mehrere Gehwege 
erschlossen, diese sind so gestaltet, dass sie auch mit dem Rollstuhl oder Rollator barrierefrei genutzt 
werden können. Zudem befinden sich in dem Areal vier Sitzbänke mit Rücken - und Armlehnen. Wei-
tere Sitzmöglichkeit bieten die um den Brunnen platzierten Steine, die im Rahmen der Skulptur Pr o-
jekte 2017 zum festen Bestandteil der Skulptur geworden sind.

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Durch die unterschiedliche Materialität der einzelnen Figuren des Ensembles und ihre besondere 
Oberflächenbeschaffenheit eignen sie sich etwa für Menschen mit Sehbehinderung, haptisch erfahren 
zu werden, wenn diese an das Werk herangeführt werden. 
 
 
 
Finanzierung 
 
1. Ankauf / Realisierung 
 
Seit 2017 konnten durch die Initiative „Dein Brunnen für Münster e.V.“ Mittel in Höhe von 570.000 
Euro eingeworben werden. Bisher sind Spenden von Bürger/ -innen aus Münster und aus ganz 
Deutschland eingegangen. Ihre Höhe variiert von acht Euro über 10.000 Euro bis 100.000 Euro. 
Auch einige Firmen haben sich mit verschiedenen Beträgen beteiligt. Mehrere Privatpersonen h a-
ben großzügige Förderzusagen gegeben. Ziel war eine großflächige Einbindung  der Bürger/ -
innen in das Projekt. Jede/r Bürger/-in wird durch seine/ihre Spende zum/zur Förderer/-in des Pro-
jekts und damit zum/zur Auftraggeber/-in des bedeutenden Kunstwerks. Mittels origineller Koope-
rationen, Kommunikations- und Werbestrategien wurde das Anliegen der Initiative in die Stadtg e-
sellschaft getragen, um die erforderliche Mobilisierung und Bürgerbeteiligung zu erreichen. Akti o-
nen mit Kooperationspartnern (z.B. Brauerei Pinkus Müller, Fischbrathalle, Cinema und 
Schloßtheater, Altes Gasthaus Leve, Kochkunst Münster, Hafenarena, Cibaria und Trafo Station) 
und größeren Veranstaltungen (z.B. Hansemahl, Stadtfest, Schauraum Münster) belegen die brei-
te Unterstützung, die die Initiative erfährt. 
 
Zudem hat die Stiftung Sparkasse Münsterland Ost eine Zusage über 50.000 Euro erteilt sowie 
die Volksbank Münster über 10.000 Euro. Das Bistum Mün ster beteiligt sich mit 30.000 Euro  am 
Projekt. Beim Land NRW konnte der Verein „Dein Brunnen für Münster e.V.“ Mittel in Höhe von 
200.000 Euro einwerben. Darüber hinaus konnte mit der Künstlerin und ihrer Galerie ein Sonder-
preis ausgehandelt werden. Die Galerie verzichtet gänzlich auf einen finanziellen Anteil und die 
Künstlerin gibt einen Großteil ihres Honorars auf.  
 
Der Antrag nach § 24 GO NRW Nr. 2018-00137 aus dem Jahr 2018 auf Gewährung eines einma-
ligen Zuschusses i. H. v. 50.000 Euro für den Ankauf und die dauerhafte Installation des Kuns t-
werks der Künstlerin Nicole Eisenman in Anlehnung an das Werk „Sketch for a Fountain“ hat den 
politischen Gremien im Rahme n der Etatberatungen für den Haushalt 2019 vorgelegen. Dabei 
wurde beschlossen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zu bewilligen. Die Mittel 
standen im Haushalt 2019 bereit. Die Voraussetzungen zur Auszahlung des Zuschusses lagen in 
2019 noch nicht vor, hierfür ist u.a. der Abschluss des Gestattungsvertrages mit der Stadt Münster 
erforderlich. Daher werden die Mittel im Haushalt 2020 erneut bereitgestellt. 
 
2. Unterhaltung 
 
Die Kosten für die laufende Betreuung des Werkes übernimmt die Initiative. Der Verein geht au f-
grund der ersten Kostenberechnungen davon aus, dass 10.000 Euro pro Jahr für die Wartung der 
Anlage, Pflege der Systeme, die Pflege der Rasenflächen und für etwaige Reparaturen nötig sein 
werden. Falls dieser Betrag in einigen Jahren nicht ausgegeben wird, so kommt er der Stiftung für 
den Brunnen zugute. Der Initiative ist dieser Punkt wichtig, da sie sich der Verantwortung für ein 
solch wichtiges Werk im Außenraum bewusst ist.

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Für die Finanzierung der laufenden Kosten wurde von dem Verein „Dein Brunnen für Münster 
e.V.“ ein Konzept entwickelt, das sich aus der temporären Vergabe von „Patenschaften“, dem wei-
teren Einwerben von Spenden und der Durchführung von Veran staltungen zusammensetzt. Eine 
erste Veranstaltungsreihe im Franz-Hitze-Haus ist in Vorbereitung. 
 
 
Anträge nach § 24 GO NRW 
 
Trotz einer breiten Fürsprache für die Wiederaufstellung des Brunnens an der Promenade ist der 
Standort in die Diskussion geraten.  Es liegen zwei Anregungen nach §  24 GO NRW vor: „Bürgera n-
trag laut Gemeindeordnung auf Erhalt der Promenade ohne Eise nmanbrunnen“ (28. August 2019, 
Anregung Nr. 2019 -00196) und „Antrag die Skulptur an der vom Verein ‚Dein Brunnen für Münster‘ 
vorgeschlagenen Stelle nicht stationär aufzustellen“ (8. Oktober 2019, Anregung Nr. 2019 -00228). 
Beide Anregungen werden nicht aufgegriffen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019-00228 
Anlage 2: Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2019-00196

Beratungsverlauf (6)

16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2020 Kulturausschuss
TOP 4 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Salzstraße
  • Von-Vincke-Straße
  • Wilhelmstraße
  • Am Kreuztor
  • Einsteinstraße
  • Kleimannstraße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0516/2020
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37