V/0527/2014
Schülerspezialverkehr
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Anlage 3
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Mm " Anregung Nr. 2013-00106 6% > | Ac33 Marion Dange w-E EM Br Hunnebeckweg 34 48161 Münster Oberbürgermeister va n IMarkus Lewe 7 ji Sen. a Klemensstr. 10 u FT u ee 48143 Münster here Münster-Nienberge, 03.09.2013 Schülerspezlalverkehr . Sehr geehrter Herr Lewe, anbei schicke ich Ihnen zur Kanntnisnahme, Unterschriftenlisten von Bürgern aus und um Nienberge, die uns betroffenen Eltern unterstützen möchten, Sie für den dauerhaften Erhalt des Schülerspezialverkehres zu überzeugen. Zur Zeit machen Sie „schöne” Werbung im Radio. „Münster sieht gelb“ , damit unsere Grundschulkinder sicher zur Schule kommen!! ° Wir aus den umliegenden Gemeinden und damit verbunden Bauernschaften sind auf die auffälligen, schönen, gelben Untensilien angewiesen genauso wie auf den Schulbusll1il Vielleicht bedenken Sie noch einmal Ihran Werbeslogan, weil auch unsere Kinder sicher zur Schule kommen sollen!!l Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen ' Ion ung Anregung Nr. 2013-00106 Lew nn Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister Lewe, “ Wir sind für die Erhaltung des Schülerspezialverkehrs und möchten Sie 2 Ben Baal ZEr RN
Anlage 2
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’ Anlag 2 An « die Vorsitzenden der Fraktionen und der Ratsgruppe e die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen 02.10.2013 Schülerspezialverkehre; Konsolidierungsbeschluss Nr. 117 Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Ratssitzung vom 24.09.2013 möchte ich Ihnen nachfolgend den Stand und die derzeit absehbaren Konsequenzen der jetzt gültigen Beschlusslage darstellen: s 1. Ausgangslage Im Zuge der Konsolidierung war seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden, den Schülerspezialverkehr vollständig einzustellen (Konsolidierungsvorschlag 117). Im Rah- men der Etatberatungen für die Haushaltsjahre 2013 ff. hat der Rat der Stadt Münster im Dezember 2012 die für den Schülerspezialverkehr vorhandenen Mittel, die über den pflichtigen Schülerfahrkostenanteil hinausgehen, ab dem Haushaltsjahr 2015 um 325.000,00 € reduziert. Damit stehen die Haushaltsmittel für den Schülerspezialverkehr nur bis zum Ende des Jahres 2014 zur Verfügung, sodass dieser ab Januar 2015 nicht mehr vollständig finanziert werden kann. Gleichzeitig hat der Rat den Beschluss gefasst, dass die Einsparung erzielt werden soll, jedoch nicht durch eine Einstellung des Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eitern und Schulen. 2. Aktivitäten der Verwaltung Auf der Basis dieses Beschlusses hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2013 Gespräche mit Eltern, Schulen, den derzeit beauftragten Verkehrsunternehmen und den Stadtwerken geführt und die Möglichkeit einer etwaigen Eigenbeteiligung der Eltern ge- prüft. Hieraus ergaben sich insbesondere folgende Ergebnisse: « Die Eltern sehen sich nicht in der Lage bzw. sind nicht bereit, in Eigenregie (z.B. als Verein) den Schülerspezialverkehr zu organisieren und das finanzielle Risiko zu tra- gen: . Hinzu kommt, dass die Eigenbeteiligung -bei vollständiger Umlegung auf die Eltern- in der Regel unzumutbar hoch sind (rechnerischer Durchschnitt ca. 1.150,- € jährlich). « Eine Reduzierung der Anzahl der Rückfahrten wird teilweise als schwierig angese- hen, weil die Kinder dann in die „Bis-Mittag-Betreuung‘ wechseln müssen, was für die Eltern (und die Stadt Münster) zusätzliche Kosten verursacht und in manchen Schu- len bereits jetzt die räumlichen Kapazitäten für die Betreuungsangebote ausgereizt sind. « Eine Kostenbeteiligung der Eltern ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen der Schülerfahrkostenverordnung nicht zulässig, etwaige „Kreative“ Lösungen würden rechtlich vermutlich als „Scheingeschäft“ zur Aushebelung dieser Regelungen ange- sehen werden und damit nicht „gerichtsfest‘ sein. Gleiches gilt für eine etwaige ‚frei- willige“ Beteiligung der Eltern. « Seitens der Verkehrsunternehmen wurden -trotz mehrfacher Bitten- keine belastba- ren bzw. relevanten Aussagen zu etwaigen Einsparungen bei der Reduzierung von Fahrten gemacht (lediglich „Spritersparnis“). « Die Stadtwerke haben verschiedenen Teiloptionen -insbesondere. für den Bereich „Loevelingloh‘- geprüft. Diese lassen sich -wenn überhaupt- nicht wirtschaftlich güns- tiger realisieren. . Beschlussvorlage V/0646/2013 Die Vorlage wurde für die September-Kette vorgesehen, damit bis zu den Grundschul- anmeldungen Anfang November 2013 eine Entscheidung möglich gewesen wäre. Sie wurde am 17.09.2013 im ASW diskutiert, aber dann geschoben. Seitens der Verwaltung wurde auf Anfrage zugesagt, zusätzliche -Informationen -insbesondere bezüglich der notwendigen „Betreuungskosten“- zur AFBL-Sitzung (24.09.2013) zur Verfügung zu stel- len. Mit mail vom 20.09.2013 wurde den schulpolitischen Sprechern / Innen ein Vermerk übersandt, aus dem deutlich wurde, dass sowohl für die Eltern als auch für die Stadt zu- sätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Ohne einen alternativen Beschluss wurde die Vorlage in der Ratssitzung am 25.09.2013 abgelehnt. ° Konsequenzen Durch die Ablehnung der Vorlage entsteht jetzt eine „Beschlusslage", die so für die Ver- waltung nicht lösbar ist. Einerseits wurde mit dem Konsölidierungsbeschluss festgelegt, dass der Schülerspezialverkehr nicht eingestellt werden soll und andererseits wurden die dafür notwendigen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2015 gestrichen. Dies hat zur Konsequenz, dass . = der Schülerspezialverkehr im bisherigen - Umfang zunächst weiter fortgeführt werden kann und muss, aber für das Schuljahr 2014/2015 nur bis zum 31. 12.2014 finanziert ist. Ab 2015 stehen keine Mittel mehr zur Verfügung. e . aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel die Voraussetzungen für eine Kündigung der bis zum 31.07.2017 mit den Verkehrsunternehmen bestehenden Verträge zum 31.07.2014 zwar gegeben ist, aber nicht beschlossen wurde (siehe Punkt 2 der Vor- lage). « eine EG-weite Ausschreibung, die bei geänderten Rahmenbedingungen evtl. zu ei-. nem anderen finanziellen Aufwand führen könnte, aufgrund fehlender Haushaltsmittel und der Ablehnung der Vorlage nicht vorgenommen werden darf. Handlungsvarianten Aufgrund der ab 2015 fehlenden Haushaltsmittel ist eine Weiterfinanzierung des Schüler- spezialverkehrs nicht möglich. Soweit diese doch erfolgen soll, müssten die notwendigen Mittel (ca. 325.000,- € jährlich; ca. 165.000,- €, soweit nur die Fortführung für das Schul- jahr 2014/2015 gesichert werden müsste) durch « Büdgetkürzung an anderer Stelle zu Lasten aller Schulen « Änderung des Konsolidierungsbeschlusses und erneute Bereitstellung über Verände- rungsblatt zur Verfügung gestellt werden. Veränderungsblatt HH 2014 Technisch könnten über ein Veränderungsblatt zum Etat 2014 die ab 2015 fehlenden Mit- tel wieder eingestellt werden. Eine Deckung hierfür ist aus Mitteln des Amtes 40 erkenn- bar nicht möglich. Formal entspräche sie auch nicht dem Konsolidierungsbeschluss, der dafür geändert werden müsste. Verbindliche Aussage für das Anmeldeverfahren Vom Schülerspezialverkehr sind primär die Grundschulen betroffen. Das Anmeldeverfah- ren für das Schuljahr 2014/2015 findet in der 45.146. KW (06. bis 12.11.201 3) statt. Nach derzeitiger Beschlusslage ist keine verbindliche Aussage möglich, dass der Schülerspe- zialverkehr für das gesamte Schuljahr 2014/15 -finanziell- gewährleistet ist. Eine „reguläre“ parlamentarische Beratung mit Ratsbeschluss ist bis zum Anmeldetermin nicht mehr möglich. Zwar ist am 15.10.2013 noch eine Sitzung des ASW, der AFBL tagt aber erst am 12.11.2013 und der Hauptausschuss / Rat am 13.11.2013, Soweit die so geschilderte Beschlusslage Bestand hat und keine Mittel für die Weiterführung der Spezialverkehre ab 2015 eingestellt werden, können die bestehenden vertraglichen Ver- pflichtungen gegenüber den Verkehrsunternehmen über das Jahr 2014 hinaus nicht erfüllt werden. Die Verwaltung wird dann von ihrem Sonderkündigungsrecht zum Ende des Schul- jahres 2013/14 Gebrauch machen müssen, über Nachverhandlungen mit den Unternehmen ist sicher eine Weiterführung bis Ende 2014 erreichbar. : Mit freundlighen Grüßen a. ae x mM 2 5 Anregung Nr. 2013-00106 Ares? Marion Dange Hunnebeckweg 34 48161 Münster Oberbürgermeister Markus Lewe Klemensstr. 10 3 48143 Münster ud Münster-Nienberge, 03.09.2013 Schüterspezialverkehr j Sehr geehrter Herr Lewe, anbei schicke ich Ihnen zur Kenntnisnahme, Unterschriftenlisten von Bürgern aus und um Nienberge, die uns betroffenen Eltern unterstützen möchten, Sie für den dauerhaften Erhalt des Schülerspezialverkehres zu überzeugen. Zur Zeit machen Sie „schöne“ Werbung im Radio. „Münster sieht gelb“ , damit unsere Grundschufkinder sicher zur Schule kommen!! “ Wir aus den umliegenden Gemeinden und damit verbunden Bauernschaften sind auf die auffälligen, schönen, gelben Untensilien angewiesen genauso wie auf den Schufbusllill Vielleicht bedenken Sie noch einmal Ihren Werbeslogan, weil auch unsere Kinder sicher zur Schule kommen sollenill Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen . Lion Dt Anregung Nr. 2013-00106 a 1 Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister Lewe, “ Wir sind für die Erhaltung des Schülerspezialverkehrs und möchten Sie 2T.A link | Dan Br nn DL > ci Im
Beschlussvorlage
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V/0527/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schülerspezialverkehr hier: Weiterführung des Schülerspezialverkehrs Bezug: Konsolidierungsbeschluss 117 Beratungsfolge 27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Konsolidierungsbeschlusses, die Sch ü- lerspezialverkehre bei gleichzeitiger Streichung der Mittel aufrecht zu erhalten, nicht möglich ist. Die vorgenommene Etat kürzung ist nur durch die -nicht gewollte- Einstellung des Schüler- spezialverkehrs zu erreichen. 2. Der Schülerspezialverkehr wird über das Schuljahr 2014/15 hinaus im bisherigen Umfang for t- gesetzt. 3. Die hierfür erforderlichen Mittel werden zusätzlich im Etat 2015 ff bereitgestellt bzw. entsperrt. 4. Der Konsolidierungsbeschluss Nr. 117 wird damit nicht umgesetzt. 5. Folgende Anträge und Anregungen sind damit erledigt: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat Nr. A -R/0023/2013 „Schüler- spezialverkehr beibehalten“ vom 15.05.2013 Der Antrag der CDU -Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung „Schülerspezia l- verkehr erhalten – Kosten reduzieren“ vom 23.05.2013 Die Anregung der BV-Ost an den Rat Nr. ABV/0003/2013 „Der Schülerverkehr bleibt erha l- ten“ vom 20.06.2013 Die Anregung gem. § 24 GO Nr. 2013-00106 „Schülerspezialverkehr“ von Frau Dange (An- lage 3) Vorlagen-Nr.: V/0527/2014 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 28.07.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0527/2014 Kosten/Folgekosten Von den für 2015 erforderlichen Mitteln in Höhe 325.000, - € sind derzeit 250.000, - € -mit Sperr- vermerk- veranschlagt. Folgende Mittel müssen noch -zusätzlich zu den Ansätzen im Etatentwurf 2015- bereitgestellt wer- den: Teilergebnisplan Position Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0302 Leistungen für Schülerinnen und Schüler Sachkonto 524000 Schülerbeförderung Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushaltsjahr 2015 2016 2017 2018 Betrag 75.000,00 € 325.000,00 € 325.000,00 € 325.000,00 € Die Verwaltung wird hierfür zu den Etatberatungen 2015 ff ein entsprechendes Veränderungsblatt fertigen. Begründung: 1. Vorbemerkungen Aktuell bestehen in der Stadt Münster 10 Schülerspezialverkehre, mit denen ca. 280 Schüle- rinnen und Schüler befördert werden. Die Schülerinnen und Schüler haben nach den Reg e- lungen der Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfah r- kosten. Von ihren Wohnstandort en her haben sie jedoch keinen direkten Zugang zum ÖPNV. Im Rahmen der Etatberatungen für die Haushaltsjahre 2013 ff. hat der Rat der Stadt Münster im Dezember 2012 die für den Schülerspezialverkehr vorhandenen Mittel, die über den pflichtigen Schülerfahrkostenanteil hinausgehen, ab dem Haushaltsjahr 2015 um jährlich je- weils 325.000,00 € reduziert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Einsparung erzielt werden soll, jedoch nicht durch Einstellung des Schülerspezialverkehrs sondern durch g e- eignete Einbeziehung der Eltern und Schulen. Der Konsolidierungsbeschluss geht von einer Reduzierung der Gesamtkosten aus, die dann in voller Höhe von den Eltern getragen werden sollen. Dazu hat die Schulverwaltung G e- spräche mit Eltern, Beförderungsunternehmen und Schulen geführt; ergänzend wurde n die Stadtwerke Münster GmbH um Prüfung gebeten, ob der Schülerspezialverkehr insgesamt oder zumindest in Teilen von den Stadtwerken übernommen werden kann. Über die Gesprä- che und weiteren Überlegungen wurde der Rat mit Vorlage V/0646/2013 (Anlage 1) am 25.09.2013 informiert und die verschiedenen Optionen und Konsequenzen zur Beschlus s- fassung dargestellt. Die Vorlage wurde mit Mehrheit abgelehnt. - 3 - V/0527/2014 Über die sich durch die Ablehnung - ohne weitere bzw. alternative Beschlussfassung - erge- benden Konsequenzen hat die Verwaltung die Vorsitzenden der Fraktionen und der Rat s- gruppe sowie die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen mit Schreiben vom 02.10.2013 (Anlage 2) informiert. Mit Etatbeschluss für 2014 wurden vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 19.11.2013 zur Thematik folgende Beschlüsse gefasst: Für 2015 werden 250.000, 00 € in den Haushalt eingestellt. Dieser Ansatz wird mit e i- nem Sperrvermerk versehen. Entsperrung erfolgt mit dem Beschluss über eine Vorlage der Verwaltung. Die Verwaltung wird be auftragt zu prüfen, in welcher Höhe Kosten beim Schülerspez i- alverkehr durch einen Verlängerung der Buslinie 10 bis Loevelingloh als Verstärkerbus im Rahmen des Nahverkehrsplanes eingespart werden können. Grundlage ist die Ve r- waltungsvorlage V/0646/2013. Damit stehen die Haushaltsmittel für den Schülerspezialverkehr nur bis zum Ende des Schul- jahres 2014/15 zur Verfügung. Diese Vorlage wird - abweichend von den Etatberatungen - bereits jetzt zur Beschlussfa s- sung vorgelegt, damit vor Beginn des Anmeldeverfa hrens für die Grundschulen (Ende Okt o- ber / Anfang November 2014) Klarheit über die Einstellung bzw. Fortführung des Schüle r- spezialverkehrs besteht. 2. Zum Beschlussvorschlag 1: Die Verwaltung hat bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der bestehend en Beschluss- lage -einerseits Reduzierung der Haushaltsmittel und andererseits Fortführung des Schüle r- spezialverkehre- keine grundsätzliche Lösung möglich ist. 3. Zum Beschlussvorschlag 2: Aufgrund der Arbeitsaufträge zum Schülerspezialverkehr „Mecklenb eck / Loevelingloh / A- melsbüren / Hiltrup“ hat die Verwaltung unter Beteiligung der Stadtwerke bzw. Verkehrsu n- ternehmen eine Überprüfung vorgenommen. Nach derzeitigen Nutzern und Einschätzungen der Beteiligten entstünden durch eine Teilverlagerung des Schü lerspezialverkehrs in den L i- nien- oder Sonderlinienverkehr für die Stadt Mehrkosten zwischen 15.000, 00 € und 60.000,00 €. Insoweit werden diese Optionen nicht weiter verfolgt. Gleichwohl wird die Ve r- waltung auch im derzeitigen Ausschreibungszeitraum (bis einschließlich Schuljahr 2016/2017) beachten, ob sich durch Nutzerzahlveränderungen Optionen für eine Kostenre- duzierung ergeben. Dem Grundsatz nach war beschlossen worden, den Schülerspezialverkehr auf Dauer au f- recht zu erhalten. Da weder durch Beteiligung der Eltern noch durch Angebotsveränderu n- gen die im Etat reduzierten Mittel (teilweise) aufgefangen werden können, sind diese zusätz- lich bereit zu stellen. 4. Zum Beschlussvorschlag 3: Von den für 2015 bereitgestellten Haushaltsmitteln für die Schülerfahrkosten wurde ein Tei l- betrag mit einem Sperrvermerk versehen. Weil mit dieser Vorlage eine Grundsatzentsche i- dung zur Fortsetzung des Schülerspezialverkehrs getroffen wird, sind die Mittel zu entspe r- ren. - 4 - V/0527/2014 Um den Schülerspezialverkehr im vorgesehenen Umfang weiter aufrecht zu erhalten, ist es erforderlich, die notwendigen Mittel ab 2015 zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der Meh r- bedarf beläuft sich auf 75.000,00 € in 2015 und 325.000,00 € ab 2016. 5. Zum Beschlussvorschlag 4: Da keine Einsparung möglich ist, soweit der Schülerspezialverkehr dem Grunde nach au f- rechterhalten werden soll, kann der Konsolidierungsvorschlag 117 nicht umgesetzt werden. 6. Zum Beschlussvorschlag 5: Alle Anträge und Anregungen (die politischen Anträge / Anregungen sind in der Vorlage V/0646/2013 als Anlage enthalten) hatten die Beibehaltung des Schülerspezialverkehrs zum Inhalt. Da dieser uneingeschränkt weiter fortgeführt wird, sind die entsprechenden Anträge bzw. Anregungen erledigt. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Ratsvorlage V/0646/2013 mit Anlagen Anlage 2: Schreiben IV an die Vorsitzenden der Fraktionen und der Ratsgruppe sowie die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen mit Schreiben vom 02.10.2013 Anlage 3: Anregung gem. § 24 GO Nr. 2013-00106 „Schülerspezialverkehr“ von Frau Dange
Anlage 1
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Anlaz A DER OBERBÜRGERMEISTER ADT [ Amt für Schule und Weiterbildung ST u MUNSTER 10646/2013 |. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: : Herr Mörchen Moerchen@stadt-muenster.de Datum: 10.09.2013 Betrifft B Weiterführung und Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014 Beratungsfolge 17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss , Vorberatung 25.09.2013 Rat " Entscheidun Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat.der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Konsolidierungsbe- schlusses, die Schülerspezialverkehre bei gleichzeitiger Streichung des Zuschusses aufrecht zu erhalten, nicht möglich ist. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Stadt Münster bestehenden Schülerspezialverkeh- re für die Schülerinnen und Schüler, die in den Randbereichen des Stadtgebietes wohnen, zum 01.08.2014 neu auszuschreiben. Die Schülerspezialverkehre werden jeweils für eine morgendliche Hin- und eine mittägliche Rückfahrt ausgeschrieben. Die derzeit bis zum 31.07.2017 mit den Verkehrsunternehmen bestehenden Verträge wer- den zum 31.07.2014 fristgerecht gekündigt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung über das Aus- schreibungsergebnis zu berichten und die Konsequenzen für die Haushaltsjahre 2015 ff. darzulegen. . V10648/2013 4. Folgende Anträge sowie die Anregung sind erledigt: - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüner/GAL im Rat Nr. A-R/0023/2013 „Schüler- spezialverkehr beibehalten“ vom 15.05.2013 (Anlage 1) - Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 23.05.2013 „Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren‘ (Anlage 2) und - die Anregung der BV-Ost an den Rat Nr. ABV/0002/2013 vom 20.06.2013 „Der Schü- lerspezialverkehr bleibt erhalten“(Anlage 3). li. Finanzielle Auswirkungen: Der Haushaltsansatz für die Schülerfahrkosten ist im Rahmen der Konsolidierung ab 2015 um 325.000,00 € reduziert worden. Erst nach Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre in 2014 steht der genaue - nicht gedeckte - Bedarf fest. Die dann erforderlichen Mittel werden im Rahmen . des Etats 2015 additiv bereitgestellt. Begründung: Vorbemerkungen: Aktuell bestehen in der Stadt Münster 10 Schülerspezialverkehre, mit denen ca. 280 Schülerinnen und Schüler befördert werden. Die Schülerinnen und Schüler haben nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten. Von ihren Wohnstandort her haben sie jedoch keinen direkten Zugang zum ÖPNV. Im Rahmen der Etatberatungen für die Haushaltsjahre 2013 ff. hat der Rat der Stadt Münster im Dezember 2012 die für den Schülerspezialverkehr vorhandenen Mittel, die über den pflichtigen Schülerfahrkostenanteil hinausgehen, ab dem Haushaltsjahr 2015 um 325.000,00 € reduziert. Damit stehen die Haushaltsmittel für den Schülerspezialverkehr nur bis zum Ende des Jahres 2014 zur Verfügung, sodass dieser ab Januar 2015 nicht mehr vollständig finanziert werden kann. Gleichzeitig hat der Rat den Beschluss gefasst, dass die Einsparung erzielt werden soll, jedoch nicht durch eine Einstellung -des Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und Schulen. Der Konsolidierungsbeschluss geht von einer Reduzierung der Gesamtkosten aus, die dann in voller Höhe von den Eltern getragen werden sollen. . j Dazu hat die Schulverwaltung Gespräche mit Eltern, Beförderungsunternehmen und Schulen ge- führt; ergänzend wurden die Stadtwerke Münster GmbH um Prüfung gebeten, ob der Schülerspe- zialverkehr insgesamt oder zumindest in Teilen von den Stadtwerken übernommen werden kann. Gespräche mit Eltern Nach der Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger nicht verpflichtet, einen Schü- lerspezialverkehr einzurichten. Wird ein derartiger Schülerspezialverkehr eingerichtet, darf von den Eltern keine Kostenbeteiligung erhoben werden. Dieses gilt auch bei einer Übertra- gung auf einen anderen Rechtsträger, wie z. B. einem Elternverein, der dann die Spezialver- kehre organisatorisch umsetzt und zudem das wirtschaftliche Risiko trägt. Sobald die Stadt Münster diesen Rechtsträger personell oder finanziell unterstützt, d. h..beispiels- weise eine Geschäftsführung für einen Verein wahrnimmt, bzw. die Geschäftsstelle eines Vereins vorhält, ist nach einer rechtlichen Prüfung von einem Scheingeschäft mit dem Ziel der Umgehung der Schülerfahrkostenverordnung auszugehen. V/0646/2013 Vor diesem Hintergrund sind mit den Eltern Gespräche zu der möglichen Option geführt worden, dass ein zu gründender Verein aus Schulen, Eltern, Fördervereinen die Spezialverkehre :organi- siert. . Dieser Verein wäre für die Ausschreibung, Beauftragung, Kalkulation, Berechnung und Einziehung der Elternbeiträge verantwortlich und würde das volle wirtschaftliche Risiko tragen. Von den Eltern ‚wurde dieser Vorschlag vehement abgelehnt, da sie sich nicht imstande sehen, die Organisation bzw. das volle wirtschaftliche Risiko zu tragen. Gespräche mit den Stadtwerken Münster GmbH Parallel sind die Stadtwerke Münster GmbH um Prüfung gebeten worden, ob und ggf. welche Mög- lichkeiten bestehen; die Spezialverkehre oder zumindest Teile dieser Verkehre zu übernehmen. In den Gesprächen haben die Stadtwerke darauf hingewiesen, dass - unabhängig von dem hohen Verwaltungsaufwand und einer kaum zu erzielenden. Gewinnspanne - die Übernahme der Spezial- verkehre ein hohes Kalkulationsrisiko und damit ein wirtschaftliches Risiko beinhaltet. Evil. Elternbeiträge würden eine Höhe erreichen, die zwangsläufig dazu führen werden, dass ein erheblicher Teil der Eltern eine andere Beförderungslösung für sich selbst suchen wird. In der Fol- ge würde dieses noch zu einem höheren rechnerischen Betrag für die verbleibenden Eltern und zu einem steigenden Kalkulationsrisiko für das Unternehmen führen. Darüber hinaus wären die Verkehre weder als Linienverkehre noch als Sonderlinienverkehre zu organisieren, da in beiden Fällen Tarifpflicht gilt. Das bedeutet, dass von den Eltern maximal der Eigenanteil einer „goCard“ gefordert werden darf. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass von den Eltern der Grundschülerinnen und -schüler die eine ‚goCard* erhalten, zurzeit keine Ei- genbeteiligung gefordert wird, da die Freizeitnutzung durch die Grundschöler/innen sehr gering ist. Umsetzbar ist auf keinen Fall eine Erhebung des Eigenanteils ausschließlich von den Eltern, deren Kinder mit dem Schülerspezialverkehr fahren. Auch vor diesem Hintergrund wären die Verkehre deshalb als Freistellungsverkehre, verbunden mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko zu organi- sieren. “Grundsätzlich ist auch hier zu berücksichtigen, dass in diesem Fall durch die Eltern ein Scheinge- schäft zur Umgehung der Schülerfahrkostenverordnung bemängelt werden könnte mit der Konse- quenz, dass dann der Schulträger wieder alleiniger Kostenträger des Schülerspezialverkehrs wird. Ergänzend zu der Komplettübernahme der Schülerspezialverkehre wurde geprüft, ob nicht zumin- dest Teile des Verkehres übernommen werden können. Geprüft wurde der Schülerspezialverkehr zur Grundschule Loevelingloh durch - eine Verlängerung der Linie 10 bzw. - eine Verlängerung des bestehenden Schülersonderlinienverkehrs Häger - Nienberge - Roxel - Albachten, verlängert bis Loevelingloh. Dies stellt im Wesentlichen eine Möglichkeit für die Mecklenbecker Kinder dar, zukünftig per ÖPNV die Grundschule Loevelingloh zu erreichen. , Aktuell werden im Schülerspezialverkehr 84 Schülerinnen und Schüler mit zwei Solobussen und seinem Minibus transportiert. Angefahren werden die Grundschule Loevelingloh, die Davertschule Amelsbüren und das Schulzentrum Hiltrup. Bei der Prüfung durch die Stadtwerke Münster GmbH wurde eine Reduzierung der Fahrten aus- schließlich zur Grundschule Loevelingloh mit zwei Fahrten (eine Hin- und eine Rückfahrt) durch eine Verlängerung der Linie 10, die zurzeit die Endhaltestelle ‚Waldweg“ im Stundentakt bedient, geprüft. V/0646/2013 Nach dem Ergebnis der Prüfung reicht die aktuell vorhandene Wendezeit von 16 Minuten nicht aus, die Grundschule Loevelingloh anzufahren. Stattdessen müssten für zwei Fahrten Busse aus dem Betriebshof eingesetzt werden. Der Aufwand beliefe sich dabei auf ca. 2,5 Einsatzstunden pro Schultag, die Kosten beliefen sich auf ca. 40.000,00 € jährlich. Unberücksichtigt bleiben dabei die Schülerinnen und Schüler, die wesentlich abseits der Verkehrsstrecke wohnen. Diese müssten weiterhin mit einem Schülerspezialverkehr der Stadt Münster befördert werden. Wesentliche Ein- . sparungen sind damit nicht zu erzielen. Auch bei der möglichen Verlängerung des bestehenden Schülersonderlinienverkehrs Häger - Ni- enberge - Roxel - Albachten, verlängert bis zur Grundschule Loevelingloh, wurde pro Schultag jeweils eine Hin- und eine Rückfahrt berücksichtigt. Nach dem Ergebnis der Prüfung erzeugt die Verlängerung des bestehenden Schülersonderlinien- verkehrs einen Mehraufwand von 28.000,00 € für die Stadtwerke Münster GmbH. Dafür müsste die Stadt als Basisbetrag für ca. 50 Schülerinnen und Schüler die Kosten einer ‚goCard" mit ca. 470,00 € pro Jahr je Kind zahlen. Daraus resultiert eine Einnahme für die Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von rd. 24.000,00 €. Für die Stadtwerke Münster GmbH wäre damit dieser Verkehr wirtschaftlich annähernd neutral. Von der Stadt Münster müssten jedoch die goCard-Kosten für die anspruchsberechtigten Kinder in Höhe von jährlich 24.000,00 € gezahlt werden. Gegenwärtig können 59 der 84 Fahrschüler/innen mit einer Verlängerung des Sonderlinienver- kehrs bedient werden. Bei der genannten Einnahmeabschätzung sind die Stadtwerke lediglich von 50 Schüler/innen, die im Durchschnitt zu befördern wären, ausgegangen (kalkulatorische Grundla- ge). Für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler, die wesentlich abseits der Verkehrslinie wohnen, müsste die Stadt weiterhin einen Schülerspezialverkehr vorhalten. Ob und in welcher Höhe sich in diesem Fall eine Einsparung für die Stadt Münster ergibt, hängt vom Ergebnis einer Neuausschreibung ab und kann derzeit nicht beziffert werden. Eine Vorein- schätzung von den Busunternehmen war trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu erhalten. Zusammengefasst haben die Stadtwerke Münster GmbH darauf hingewiesen, dass ein Heraus- brechen eines Teils des heutigen unternehmerisch optimierten Schülerspezlalverkehrs zur Grund- schule Loevelingloh zu erheblichen Restverkehren führt, die von der Stadt Münster - zusätzlich zu den Zahlungsverpflichtungen der Stadt für die Basisfinanzierung der ‚goCard' - zu finanzieren sind. Auch die Verlängerung des Sonderlinienverkehrs Häger - Nienberge - Roxe! - Albachten, verlängert bis zur Grundschule Loevelingloh, ist ausschreibungspflichtig. In ihrem Fazit weist die Stadtwerke Münster GmbH darauf hin, dass die heutige unternehmerische Organisation des Schülerspezialverkehrs mit Ausschreibung grundsätzlich wirtschaftlich ist und in seiner jetzigen Rechtsform beibehalten werden sollte. Sie empfehlen eine Haushaltskonsolidierung vielmehr durch Kürzung des Angebotes in Form einer Reduzierung der Fahrtenzahl auf eine Hin- und auf eine Rückfahrt. Gespräche mit Beförderungsunternehmen Eine Verringerung der Kosten kann durch eine Reduzierung der Rückfahrten erzielt werden. Aktu- ell werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs je nach Schule nach der 4. und 5. als auch 6. Stunde befördert. V10648/2013 In den Gesprächen wurde von allen Verkehrsunternehmen darauf hingewiesen, dass mit der Re- duzierung auf eine Rückfahrt Einsparungen erzielt werden können, die jedoch relativ gering seien. Begründet wurde dieses damit, dass die Buskapazitäten auch bei nur einer Rückfahrt gebunden seien und nicht anderweitig eingesetzt werden. können. Aus Sicht der Unternehmer reduzieren sich lediglich die Treibstoffkosten. In welcher Höhe Einsparungen erzielt werden könnten, wurde von den Unternehmen trotz mehrfacher Nachfrage nicht gesagt. In den Gesprächen wurde vielmehr darauf hingewiesen, dass die abgegebenen Angebote bereits jetzt sehr wirtschaftlich seien und weitere Einsparungen nicht gesehen werden. " Gespräche mit den Schulen Die Reduzierung der Rückfahrten im Schülerspeziatverkehr auf nur noch eine Rückfahrt bedeutet, dass die Eltern ihr Kind zur Bis-Mittag-Betreuung (bis maximal 13.30 Uhr) anmelden müssen. Bis auf drei Grundschulen, die auf mangelnde Raumkapazitäten hingewiesen haben, können sich die übrigen Grundschulen eine Reduzierung auf eine Rückfahrt vorstellen, Für die weiterführenden Schulen ist die Reduzierung auf eine Rückfahrt nicht vorstellbar. Sie haben darauf hingewiesen, dass von den Eltern vielmehr weitere Rückfahrten, z. B. nach der 9. Unterrichtsstunde, gefordert wurden und werden. Fazit: Eine Beibehaltung der. Schülerspezialverkehre mit einer Übernahme der Aufwendungen in voller Höhe durch die Eltern ist nicht umsetzbar, da die Eltern die Organisation und das volle wirtschaftli- che Risiko ablehnen und nach deren Aussage in den meisten Fällen die tatsächlichen Kosten nicht zu tragen sind. Dieses gilt auch dann, wenn die Gesamtkosten der Spezialverkehre reduziert wer- den können. Eine Kostenreduzierung durch eine Komplettübernahme oder Teilübernahme des Schülerspezial- verkehrs durch die Stadtwerke Münster GmbH ist nicht zu erwarten. Eine Aufwandsreduzierung ist lediglich durch eine Reduzierung der Rückfahrten auf eine Fahrt zu erzielen. In welcher Höhe sich eine Ersparnis ergibt, hängt vom Ergebnis einer Neuausschreibung ab und kann zurzeit nicht be- ziffert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Konsolidierungsbeschluss zu den Schülerspezialver- kehren zurückgenommen wird. Die Verwaltung schlägt vor, jeweils nur eine morgendliche Hin- und eine mittägliche Rückfahrt auszuschreiben. Bereits jetzt nehmen rd. 23 % der Schüler/innen (64 Kinder) an der Bis-Mittag- Betreuung teil und treten damit ohnehin erst nach der 6. Unterrichtsstunde die Heimfahrt an. Er- gänzend nehmen aktuell weitere rd. 64 Schüler/Innen an der offenen Ganztagsschule teil. Deren Heimfahrt wird bereits jetzt von den Eltern selbst organisiert. Darüber hinaus wird aus Kostengründen vorgeschlagen, für die Schüler/Innen der weiterführenden Schulen, deren Unterrichtszeit im Regelfall über die 6. Unterrichtstunde hinausgeht, keine weitere Fahrt/en anzubieten. Auch im laufenden Schülerspezialverkehr wird für diese Schüler/Innen keine Rückfahrt angeboten, obwohl Eltern diese zusätzlichen Fahrten immer wieder einfordern. Die Reduzierung der Fahrtenzahl auf eine Hin- und eine Rückfahrt führt zu einer Neukalkulation der Verkehrsunternehmen, die Schülerspezialverkehre müssen daher neu ausgeschrieben wer- den. Dies setzt voraus, dass bis zum 30.04.2014 die derzeit bestehenden Verträge fristgerecht zum 31.07.2014 mit dem Hinweis auf die fehlenden Haushaltsmittel gekündigt werden Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014 neu auszuschrei- ben, über das Ergebnis dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berichten und die zukünf- tigen Kosten des Schülerspezialverkehrs zu den Haushaltsjahren 2015 ff. anzumelden. 10646/2013 Eine weitere Reduzierung der Kosten des Schülerspezialverkehrs wäre auch dann möglich, wenn die Fahrten des Schülerspezialverkehrs nur auf eine tägliche Fahrt, entweder Hin- oder eine Rück- fahrt begrenzt würden. In diesem Falle würden die Eltern an den Kosten des Schülerspezialver- kehrs tatsächlich beteiligt, da sie eine der Fahrten selbst organisieren und die - über die pflichtige Kostenerstattung hinaus gehenden Kosten - übernehmen müssten. Nach Einschätzung der Ver- waltung könnte damit ein Konsolidierungsbetrag von rd. 150.000€ (abhängig vom Ergebnis der Neuausschreibung) erzielt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kosten für die morgendliche Hinfahrt im Hinblick auf die hohe Auslastung der Buskapazitäten höher sein werden als die Kosten der Rückfahrt. Damit wird sich der mögliche Konsolidierungsbeitrag reduzieren. In den künftigen Jahren können sich Kostenreduzierungen durch Änderungen im Linienverlauf des ÖPNV ergeben. Bereits jetzt prüft die Verwaltung jährlich, ob Schülerinnen und Schüler, die aktuell im Rahmen des Schülerspezialverkehrs befördert werden, auch den ÖPNV nutzen können. 1.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: . Anlage 1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat Nr. A-R/0023/2013 „Schülerspezial- verkehr beibehalten” vom 15.05.2013 D Anlage 2 Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schüle und Weiterbildung vom 23.05.2013 „Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren“ . Anlage 3 Anregung der BV-Ost an den Rat Nr. ABV/0002/2013 vom 20.06.2013 „Der Schülerspezial- verkehr bleibt erhalten“(Anlage 3). V/0646/2013
Anlage 1,2, und 3 zur Anlage 1
5529 Zeichen
; ntrag an den Rat Nr. A-R/0N2372013) Ratsantrag nach $ 3 bs. 2 der Geschäftsordnung des Rates BÜHDNIS 90 je: DIE GRÜNEN wu MÜNSTER Bündnis 90DIe Grünen/GAL Ratsfraktion Münster „Schülerspezialverkehr beibehalten“ 15.05.2013 j . f j Windihorststr. 7 " 48143 Münster „Fon: 0251 /8 99 58 10 Fax: 0251 /8 9858 15 ratsfrektion@® gruene-muenster.de Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Vangnuene Taueneiar.de 1. : Der Konsolldierungsbeschluss Nr. 117 "Einstellung des Schöülerspezlalverkehrs” zum Haushalt 2013 wird aufgehoben. Die bisherige. Regelung wird beibehalten. 2, Mit dem Haushalt 2014 werden die notwendigen finanziellen Mittel wieder zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Konsolidierungsbeschluss (Nr. 117 „Einstellung des. Schülerspezialvarkehrs“) lautet: „Die Einsparung soll erzielt werden, Jedoch nicht durch eine Einstellung des .. Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und "Schulen. Wie schon zu den Haushaltsberatungen 2011 per Antrag gefordert, sollen Wege gefunden werden, die Eitern stärker an den Beförderungskosten zu beteiligen. Darüber hinaus müssen nun endlich die Gespräche mit den jeweiligen Schulen geführt werden, um z.B. durch Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten deutlich zu reduzieren.” Die Verwaltung hat trotz Intensiver Bemühungen keine Lösung für den o.g. Beschluss gefunden. Weder iassen sich durch Angebotsverdichtung/Reduzierung von Fahrten und Betreuungsmodelle "wssentliche Einsparungen" erzielen noch wurde eine Möglichkeil für elng "geeignete Einbeziehung" von Eltern. und Schulen ‚gefunden: . “Hieraus schließt die Verwaltung nun, dass nur noch ae Variante übrig bliebe: den Schülerspezialverkehr komplett einzustellen. Dies würde Jedoch eine völlig unerwartete zusätzliche Belastung der betroffenen Familien mit z.2. durchschnittlich 105,- € monatlich, In der Spitze bis zu 308,- € pro Kind bedeuten, Um diese Härten zu vermeiden, muss der Konsoldierungsceschtues aufgehoben werden. gez. Hery Klas . gez. ManfredKehr_ . . gez. Otto Reiners gez. Helga Bennink gez. Annelte Kemper, gez. Tim Rohleder gez. Dr. Petra Dieckmann gez. Jutta Möllars_- “ gez. Dr. Ludwig Schipmann - gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Jöm Möltgen 2... gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Gerhard Joksch gez: Anne Naagals. gez. Christoph Kattentidt gez. Carsten Peters con. Antrag 23. Mai 2013 Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen: 1. Die Stadt Münster halt an der grundsätzlichen Beibehaltung des Schülerspezlalverkehrs fest und bekräftigt dessen Notwendigkeit in einer flächenmäßig großen Stadt mit einem erheblichen ländlichen Einzugsgebiet. 2. Der Haushaltsbeschluss für 2013 wird bekräftigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, tragfähige Vorschläge auszuarbeiten, wie der Schülerspezialverkehr bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Kostenreduzierung nachhaltig gestaltet werden kann. Insbesondere soll dazu geprüft werden: a. Ob und wo die Umwandlung der heutigen Schülerspezialverkehre in Sonderlinlanverkehre nach $ 43.2 Personenbeförderungsgesetz mit Tarifpflicht und somit mit einer Mitfinanzierung der Eltern realisiert werden kann. b. Weiter ist zu prüfen, ob dabei Syriergien mit der Go-Card der Stadtwerke Münster GmbH geschaffen werden können. c. Für den Schüterspezialverkehr von Mecklenbeck zur Loevalinglohschule soll eine Verlängerung der Linie 10 als E-Linie geprüft werden. 3. Im Ziel soll möglichst eine familienfreundliche Regelung ermöglicht welden. Fi Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit regionale Lösungen (u. a. im Y Verkehrsraum der RVM) hinsichtlich des Schülerspezialverkehrs sich auf die Stadt Münster übertragen lassen. 5, Die Anzahl der Fahrten soll auch durch schulorganisatorische Mafßnahmen (Bis-Mittag- Betreuung, verlässlicher Schulbeginn und Unterrichtsende etc.) gesenkt werden. Der Schülerspezialverkehr garantiert in der Flächenstadt Münster besonders den Schülerinnen und Schülern in dan Außenstadtbereichen einen sicheren Schulweg, weil nicht alle Bereiche so an -das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind, dass Kindar dieses für den Schulweg nutzen können. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern soll das bestehende Angebot so optimiert werden, dass es aufrechterhalten warden kann und sich zugleich mit dem Haushaltsbeschiuss vereinbaren lässt. Insbesondere sollen alternative Beförderungsmodelle berücksichtigt werden, die sich in der Region bewährt haben. Gez. Kosmider Und Fraktion CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster " Fraktionsgeschäftsstelle Maurltzstraße 7-8 48143 Münster n Tetafon (0251) 4 18 43-9 ' Telefax (0251) 431 36 e-mali fraktlon@odu-ma.de * hilp./Avww.cdu-ms.de Amkage 3 Amt.des Rates und des Oberbürgermeisters ABV/0002/2013 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost an den Rat Die Bezirksvertretung Münstor-Ost hat in Ihrer Sitzung am 20.06.2013 folgende Anregung an den Rat beschlossen: ° “ Der Schülerspezlalverkahr bleibt erhalten Der Schtilerspezialverkehr bleibt erhalten. Dazu prüft die Verwaltung, Inwieweit eine Möglichkeit bestehl, bei Beibehaltung der derzeitigen Organisationsform eine Elternbetelllgung sicherzustellen. Weiter wird die Verwaltung aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, dass in den Schulen mit Schülerspezlalverkehr verlässlicher ‚Unterricht sichergestellt werden kann bzw. den Kindern die den Schülerspezlalverkehr nutzen entsprechende Betreuungsangebote gemacht werden, damit die Fahrten reduziert werden können.“ . .
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Klemensstraße 10u
- Hunnebeckweg 34
- Loevelingloh
- Waldweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0527/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37