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1832/2024/1

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Razzia im Pascha" (AN/0835/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 02.12.2024, TOP 4.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5261 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
32-321-321/2 
Vorlagen-Nummer 15.11.2024 
 1832/2024/1 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 02.12.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Razzia im 
Pascha" (AN/0835/2024) 
Die Verwaltung hat zur schriftlichen Anfrage betreffend „Razzia im Pascha“ (AN 
0835/2024) dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren berichtet. Dieser Be-
richt wurde dort in der Sitzung am 05.09.2024 zur Kenntnis genommen. 
 
Die SPD-Fraktion bat in der vorgenannten Sitzung um Beantwortung weiterer nachfol-
gender Fragen. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert ebenfalls in den Aus-
schuss Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/ Internationales zu berichten.  
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Welche konkreten Schritte hat die Stadt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung 
seit 2021 wie oft und wann unternommen, um die gesetzlichen Anforderungen voll-
ständig zu erfüllen? Hat die Verwaltung, wie angekündigt, die Einhaltung erteilter 
Auflagen sowie der geltenden Gesetze überprüft, und wenn ja: mit welchem Ergeb-
nis? 
Antwort zu 1.: 
 
Die Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung für die Betreiber- 
GmbH ergaben keine Versagungsgründe.  
 
Neben der Zuverlässigkeit für die juristische Person ist auch die Zuverlässigkeit für 
den Geschäftsführer geprüft worden. Es sind keine Versagungsgründe festgestellt 
worden.  
 
Die Erlaubnis zum Betrieb des Prostitutionsbetriebes wurde am 03.11.2021 erteilt. 
 
Am 07.05.2024 ist die Prüfung gem. § 15 Abs. 3 Prostituiertenschutzgesetz (Prost-
SchG) eingeleitet worden. Die Verwaltung überprüft die Zuverlässigkeit des Betrei-
bers / der Betreiberin und der als Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des 
Betriebes eingesetzten Personen in regelmäßigen Abständen erneut, spätestens 
jedoch nach drei Jahren.

2 
 
Die Prüfung der Zuverlässigkeit der Betreiber-GmbH sowie des Geschäftsführers 
ergaben keine negativen Erkenntnisse.  
 
2. Welche Erkenntnisse lagen der Verwaltung dabei zugrunde, insbesondere im Zu-
sammenhang mit der Eigentümerin Jing Hu und möglichen Verbindungen zu illega-
len Aktivitäten? 
Antwort zu 2.: 
 
Die Verwaltung hat hierzu keine Erkenntnisse.  
 
 
3. Wie oft und in welchem Rahmen werden die anlassbezogenen und unangekündig-
ten Kontrollen durchgeführt? 
Antwort zu 3.: 
 
Kontrollen werden entsprechend der „Richtlinie zum Vollzug des Prostituierten-
schutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe des Ministeriums für Wirt-
schaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW“ (RL ProstSchG-Gewerbe) 
durchgeführt.  
 
Hiernach werden, neben Prüfungen aus besonderem Anlass, der Geschäftsbetrieb 
von Prostitutionsbetrieben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen in unregelmäßigen 
Abständen, längstens im Abstand von 18 Monaten überprüft.  
Hierbei ist durch Stichproben festzustellen, ob der Gewerbetreibende, die ihm nach 
dem ProstSchG und den zu seiner Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften ob-
liegenden Pflichten erfüllt. 
 
Im Prostitutionsbetrieb haben Prüfungen am 26.10.2022 und 16.05.2024 stattgefun-
den. 
  
Weitere vor Ort-Kontrollen im Prosti tutionsbetrieb fanden am 25.04.2024 im Rah-
men der Gaststättenkontrolle und am 11.10.2021 im Rahmen der Prüfung der Ge-
eignetheit statt. 
 
Darüber hinaus fanden seit der Erlaubniserteilung mehrfach Kontrollen mit der 
Steuerfahndung, Polizei etc. statt.  
 
Sämtliche Kontrollen finden in der Regel unangekündigt statt.  
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird seitens der Verwaltung damit 
regelmäßig kontrolliert.  
 
Negative Erkenntnisse haben sich hieraus nicht ergeben.

3 
 
 
4. Wie genau ist die Zusammenarbeit mit den sozialen Trägern organisiert, und wel-
che konkreten Unterstützungsmaßnahmen für Ausstiegsmöglichkeiten werden an-
geboten? 
Antwort zu 4.: 
 
Neben der Beratung und Information der Prostituierten stehen den Prostituierten 
die bekannten Sozialträger wie der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln, a-
gisra e.V. und Rahab SkF-Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen zur Seite.  
 
5. Gibt es eine Rückmeldung von den Trägern zu den aktuellen Zuständen im Pa-
scha? 
Antwort zu 5.: 
 
Dazu ist der Fachverwaltung nichts bekannt. 
 
6. Gibt es aktuell einen Informationsaustausch zwischen der Stadtverwaltung und den 
Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf mutmaßliche Straftaten wie Schleusung 
und Geldwäsche? 
Antwort zu 6.: 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse zu von den Strafverfolgungsbehörden 
geführten Ermittlungsverfahren vor. 
 
Seitens der Strafverfolgungsbehörden wurden hier auch keine Anfragen gestellt o-
der Erkenntnisse mitgeteilt.  
 
Wie unter 1. bereits erläutert, wurde eine Prüfung gem. § 15 Abs. 3 ProstSchG ein-
geleitet. 
 
Die Prüfung der Zuverlässigkeit der Betreiber-GmbH sowie des Geschäftsführers 
ergab keine negativen Erkenntnisse.  
 
Die letzten Erkenntnisse über OSiP (Online-Sicherheitsprüfung) sind hier am 
18.10.2024 eingegangen.  
 
Hier sind keine mutmaßlichen Straftaten wie Schleusung und Geldwäsche ver-
zeichnet. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1832/2024/1
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.11.2024
Erstellt
30.10.2024 13:27