V/0134/2010/1
Geänderte Finanzierung der Sporthalle Pascal-Gymnasium - Anbau
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
7620 Zeichen
V/0134/2010/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Geänderte Finanzierung der Sporthalle Pascal-Gymnasium - Anbau Beratungsfolge 10.03.2010 Sportausschuss Vorberatung 10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die bisher vorgesehenen Flächen für diese Maßnahme, so wie mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, eingehalten werden und die Gesamtkosten aufgrund von Einsparungen im Ausstattungsbereich um 30.000 € redu- ziert werden können auf 1.093.810 €. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW nicht alle darin enthaltenen Kosten förderfähig sind und ein offener Betrag von maximal 262.670 € verbleibt. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich dieser Betrag voraussicht- lich noch um bis zu 63.000 € reduzieren kann. 4. Der Rat beschließt, dass der zusätzlich zur bisherigen Veranschlagung notwendige städti- sche Anteil zur Realisierung des Anbaues an der Sporthalle des Pascal-Gymnasiums bis zur maximalen Höhe von 262.670 € zusätzlich kommunal getragen wird. Vorlagen-Nr.: V/0134/2010/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Schirwitz Ruf: 492 52 00 E-Mail: Schirwitz@stadt-muenster.de Datum: 05.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0134/2010/1 II. Finanzierung: Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2010 wie folgt bereitgestellt bzw. veranschlagt: Teilfinanzplan - Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportent wicklung, Sportanlagen und -stätten Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym- nasium Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 Finanzposition 1) 7820000 2009 2010 2010 108.370 228.770 756.670 Rechnungs- ergebnis Ermächtigungs- übertragung Ansatz Insgesamt: 1.093.810 Teilfinanzplan - Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportent wicklung, Sportanlagen und -stätten Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym- nasium Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 Finanzposition 1) 680100 2010 494.000 45,16 % der Gesamtkosten Insgesamt: 494.000 Die Verwaltung fertigt die entsprechenden Veränderungsblätter zum Haushalt 2010. Begründung: Der Rat hat mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, dass ein Anbau an die Sporthalle am Pascal- Gymnasium im Rahmen der NRW-Sportschulentwicklung errichtet werden soll. Dem Entwurf liegt folgendes Raumprogramm zugrunde: Kraftraum, Foyer, Behinderten-/Sanitärbereich, Gy mnastikraum, Physiotherapieraum, Büroraum, Seminarraum und Außengeräteraum. Diese Konfiguration ist in Abstimmung mit der Schule und unter Vorinformation auch des beteilig- ten Ministeriums im Grundsatz abgestimmt worden. Mit dem Baubeschluss für den Anbau an die Sporthalle des Pascal-Gymnasiums (V/0237/2009) wurden städtische Mittel in Höhe von 337.140 € beschlossen. Dies entspricht 30 % der geschätz- ten Baukosten von 1.123.810 €. Für 70 %, also 786.670 € der Baukosten wurden Landesmittel beantragt. Im Zuge der Antragsprüfung durch die Landesbehörden stellte sich heraus, dass nicht alle Be- standteile im Rahmen der Leistungssportförderung vollständig förderfähig sind. Dazu gehören ins- besondere das Foyer und der Außengeräteraum. Das Foyer schützt bei Veranstaltungen den Hallenboden und stellt eine Garderobenfunktion zur Verfügung. Der Außengeräteraum un- terstützt die multifunktionale Nutzung der Räume mit jeweils differierender Geräteausstat- - 3 - V/0134/2010/1 tung. Der Kraftraum, Gymnastikraum, Seminarraum wurden nur mit geringerer Raumgröße als vorgesehen in die Förderung einbezogen. Die Ausstattung wurde pauschal bewertet. Das Raumkonzept war allerdings Bestandteil der Bewerbungsschrift der Schule und wurde dort in seiner Bedeutung für den reibungslosen Unterrichtsbetrieb sachlich begründet. Die jewei- ligen Raumgrößen sind im Rahmen der Umsetzungsplanung nochmals mit der Schule ausgie- big erörtert worden. Dabei konnte die Schule den pädagogischen Bedarf jeweils überzeugend nachweisen, sodass eine Reduzierung des Raumbedarfs nun nicht vorgeschlagen werden kann, ohne das pädagogische Konzept, d. h. die Funktionalität des Schulbetriebs einzuschränken. Es ist zudem damit zu rechnen, dass im Falle einer Umplanung die schon angefallenen Pla- nungskosten in Höhe von etwa 100.000 € nicht für das Projekt genutzt werden können. Die Verwaltung hat daraufhin mit dem Innenministerium darüber verhandelt, weitere Kosten in den förderfähigen Bereich zu bekommen. Das ist in Teilbereichen wie der Anerkennung des Raumpro- gramms, der Ausweitung der Flächenbegrenzung und einer Erhöhung der Bezuschussung von 70 % auf 80 % auch gelungen. Gleichwohl wird im Ergebnis die ursprünglich angesetzte Förderhöhe nicht erreicht. Aufgrund dieser Fakten ist davon auszugehen, dass die Landesförderung insgesamt eine Summe von 494.000 € ausmacht und eine Differenz zur ursprünglich beantragten Summe von 786.670 € in Höhe von 292.670 € besteht .Abzüglich der oben vorgeschlagenen Einsparung im Ausstattungs- bereich in Höhe von 30.000 € bedeutet das, dass der Eigenanteil der Stadt Münster bezogen auf die vorliegende Planung sich um 262.670 € erhöht. Die im Beschlusspunkt 1 genannte Kostenreduzierung um 30.000 € im Ausstattungsbereich ist mit der Schule besprochen und wird von dort mitgetragen. Um den Zuschussantrag bescheiden zu können, benötigt das Land NRW die Bestätigung der Stadt, dass der ungedeckte Finanzierungsanteil in Höhe von 262.670 € durch die Stadt Münster getragen wird. Letzte Gespräche mit dem Land haben die Möglichkeit eröffnet, dass vom Land weitere 63.000 € bereit gestellt werden können. Dazu liegen aber noch keine rechtsverbindlichen Zusagen vor. Im Rahmen der Prüfung des Förderantrages wurde vom Ministerium die Vorlage des Baube- schlusses und der Baugenehmigung verlangt. Voraussetzung einer Baugenehmigung ist die Vor- lage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Nachweisen: Tragwerk, Lüftung, Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz. Für die Erstellung der Nachweise wurden außer- dem ein Bodengutachten erstellt und umfangreiche Untersuchungen im Bereich der vorhandenen Fundamente der Sporthalle vorgenommen, da diese starke Risse aufweist, die auf unzureichende Gründung hinweisen. Außerdem ergab die routinemäßige Beteiligung des Kampfmittelräumdiens- tes einen Verdachtsfall für einen Blindgänger, der umfangreiche Sondierungen auf dem Grund- stück vor allem aber in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Fundamenten der Sporthalle nötig machten. Zur Erstellung eines förderfähigen Antrages beim Land sind für Planungskosten und vorbereiten- de Arbeiten zur Herrichtung des Grundstücks bisher Zahlungen in Höhe von 132.175 € notwendig geworden. Entsprechend des Schulkonferenzbeschlusses des Pascal-Gymnasiums zur Bewerbung als NRW-Sportschule geht die Schule davon aus, dass alle vereinbarten Bauvorhaben auch tatsäch- lich realisiert werden. Sie sind für das zukunftsweisende pädagogische Gesamtkonzept der NRW- Sportschule eine notwendige Rahmenbedingung und Grundvoraussetzung für die Zustimmung. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Hauptvorlage V/0134/2010
6715 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Vorlagen-Nr.: V/0134/2010 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Schirwitz Ruf: Betrifft Geänderte Finanzierung der Sporthalle Pascal-Gymnasium - Anbau Beratungsfolge 10.03.2010 Sportausschuss Vorberatung 10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die bisher vorgesehenen Flächen für diese Maßnahme, so wie mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, eingehalten werden und die Gesamtkosten aufgrund von Einsparungen im Ausstattungsbereich um 30.000.€ redu- ziert werden können auf 1.093.810 €. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW nicht alle darin enthaltenen Kosten förderfähig sind und sich der städtische Anteil an diesen Kosten um 262.670 € erhöht. 3. Der Rat beschließt, dass der zusätzlich zur bisherigen Veranschlagung notwendige städti- sche Anteil zur Realisierung des Anbaues an der Sporthalle des Pascal-Gymnasiums in Höhe von 262.670 € zusätzlich kommunal getragen wird. 492 52 00 E-Mail: Schirwitz@stadt-muenster.de Datum: 04.03.2010 V/0134/2010 - 2 - II. Finanzierung: Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2010 wie folgt bereitgestellt bzw. veranschlagt: Teilfinanzplan - Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym- nasium Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 Finanzposition 1) 7820000 2009 2010 2010 108.370 228.770 756.670 Rechnungs- ergebnis Ermächtigungs- übertragung Ansatz Insgesamt: 1.093.810 Teilfinanzplan - Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahme 4121 Bauk. Anbau Sporthalle Pascalgym- nasium Finanzstelle 520 1 0801 02 4121 Finanzposition 1) 680100 2010 494.000 45,16 % der Gesamtkosten Insgesamt: 494.000 Die Verwaltung fertigt die entsprechenden Veränderungsblätter zum Haushalt 2010. Begründung: Der Rat hat mit Vorlage V/0237/2009 beschlossen, dass ein Anbau an die Sporthalle am Pascal- Gymnasium im Rahmen der NRW-Sportschulentwicklung errichtet werden soll. Dem Entwurf liegt folgendes Raumprogramm zugrunde: Kraftraum, Foyer, Behinderten-/Sanitärbereich, Gy mnastikraum, Physiotherapieraum, Büroraum, Seminarraum und Außengeräteraum. Diese Konfiguration ist in Abstimmung mit der Schule und unter Vorinformation auch des beteilig- ten Ministeriums im Grundsatz abgestimmt worden. Mit dem Baubeschluss für den Anbau an die Sporthalle des Pascal-Gymnasiums (V/0237/2009) wurden städtische Mittel in Höhe von 337.140 € beschlossen. Dies entspricht 30 % der geschätz- ten Baukosten von 1.123.810 €. Für 70 %, also 786.670 € der Baukosten wurden Landesmittel beantragt. V/0134/2010 - 3 - V/0134/2010 Im Zuge der Antragsprüfung durch die Landesbehörden stellte sich heraus, dass nicht alle Be- standteile im Rahmen der Leistungssportförderung vollständig förderfähig sind. Dazu gehören ins- besondere das Foyer und der Außengeräteraum. Der Kraftraum, Gymnastikraum, Seminarraum wurden nur mit geringerer Raumgröße als vorgesehen in die Förderung einbezogen. Die Ausstat- tung wurde pauschal bewertet. Das Raumkonzept war Bestandteil der Bewerbungssch rift der Schule. Die jeweiligen Raumgrößen sind mit der Schule im Rahmen der Planung ausgiebig erörtert worden. Dabei konnte die Schule den pädagogischen Bedarf jeweils überzeugend nachweisen, sodass eine Reduzierung des Raumbedarfs nun nicht vorgeschlagen werden kann, ohne das pädagogischer Konzept einzu- schränken. Die Verwaltung hat daraufhin mit dem Innenministerium darüber verhandelt, weitere Kosten in den förderfähigen Bereich zu bekommen. Das ist in Teilbereichen wie der Anerkennung des Raumpro- gramms, der Ausweitung der Flächenbegrenzung und einer Erhöhung der Bezuschussung von 70 % auf 80 % auch gelungen. Gleichwohl wird im Ergebnis die ursprünglich angesetzte Förderhöhe nicht erreicht. Aufgrund dieser Fakten ist davon auszugehen, dass die Landesförderung insgesamt eine Summe von 494.000 € ausmacht und eine Differenz zur ursprünglich beantragten Summe von 786.670 € in Höhe von 292.670 € besteht .Abzüglich der oben vorgeschlagenen Einsparung im Ausstattungs- bereich in Höhe von 30.000 € bedeutet das, dass der Eigenanteil der Stadt Münster bezogen auf die vorliegende Planung sich um 262.670 € erhöht. Die im Beschlusspunkt 1 genannte Kostenreduzierung um 30.000 € im Ausstattungsbereich ist mit der Schule besprochen und wird von dort mitgetragen. Um den Zuschussantrag bescheiden zu können, benötigt das Land NRW die Bestätigung der Stadt, dass der ungedeckte Finanzierungsanteil in Höhe von 262.670 € durch die Stadt Münster getragen wird. Im Rahmen der Prüfung des Förderantrages wurde vom Ministerium die Vorlage des Baube- schlusses und der Baugenehmigung verlangt. Voraussetzung einer Baugenehmigung ist die Vor- lage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Nachweisen: Tragwerk, Lüftung, Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz. Für die Erstellung der Nachweise wurden außer- dem ein Bodengutachten erstellt und umfangreiche Untersuchungen im Bereich der vorhandenen Fundamente der Sporthalle vorgenommen, da diese starke Risse aufweist, die auf unzureichende Gründung hinweisen. Außerdem ergab die routinemäßige Beteiligung des Kampfmittelräumdiens- tes einen Verdachtsfall für einen Blindgänger, der umfangreiche Sondierungen auf dem Grund- stück vor allem aber in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Fundamenten der Sporthalle nötig machten. Zur Erstellung eines förderfähigen Antrages beim Land sind für Planungskosten und vorbereiten- de Arbeiten zur Herrichtung des Grundstücks bisher Zahlungen in Höhe von 132.175 € notwendig geworden. Entsprechend des Schulkonferenzbeschlusses des Pascal-Gymnasiums zur Bewerbung als NRW-Sportschule geht die Schule davon aus, dass alle vereinbarten Bauvorhaben auch tatsäch- lich realisiert werden. Sie sind für das zukunftsweisende pädagogische Gesamtkonzept der NRW- Sportschule eine notwendige Rahmenbedingung und Grundvoraussetzung für die Zustimmung. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0134/2010/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37