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V/0700/2010

Gewährung einer zinslosen rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierung an die GGUA zur Zwischenfinanzierung des Projekts MAMBA

Vorlagen 29.09.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2010, TOP 12

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

7066 Zeichen

V/0700/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung einer zinslosen rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierung an die GGUA zur 
Zwischenfinanzierung des Projekts MAMBA 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.11.2010 Integrationsrat Anhörung 
09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
10.11.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Gewährung einer zinslosen, bis spätestens zum 01.04.2011 rückzahlbaren Überbrückungsfi-
nanzierung von 100.000 € an die GGUA zur Zwischenfinanzierung des Projekts MAMBA wird zu-
gestimmt. Sie wird nicht gewährt, sofern das Erfordernis einer Zwischenfinanzierung aufgrund ei-
ner bis zum 12.11.2010 geleisteten (in der Begründung näher erläuterten) Abschlagszahlung ent-
fallen ist.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 100.000  
 03 Sonstige Transferer-
träge 
2011 100.000  
 
Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in 2010 wird nach § 83 GO 
zugestimmt. Deckung: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601, „Allgemeine Finanzwirt-
schaft“ Zeile 20, „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0700/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0700/2010 
 
Begründung: 
 
1. MAMBA: Projektskizze 
 
Im Rahmen des Projekts „Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberech-
tigte zur Arbeitsmarktintegration“ (MAMBA) bündeln und koordinieren mehrere lokale, netz-
förmig verbundene Institutionen Aktivitäten zur Unterstützung und Begleitung bleibeberech-
tigter Personen mit Flüchtlingshintergrund bei der Arbeitsplatzsuche und –sicherung. Am 
Netzwerk beteiligen sich neben der GGUA (Teilprojekte Netzwerkkoordination und Teil-
nehmerakquise) das Jugendausbildungszentrum JAZ (Teilnehmerakquise), das Hand-
werkskammer Bildungszentrum (Vermittlung) und die Gesellschaft für Berufsförderung und 
Ausbildung (Vermittlung). Darüber hinaus wird das Netzwerk von städtischen Dienststellen, 
von der Arbeitsgemeinschaft Münster sowie vom Integrationsrat konsultativ unterstützt. Mit 
42 weiteren Netzwerken in Deutschland ist MA MBA Teil des nationalen Integrationsplans 
der Bundesregierung; MAMBA wird im Zeitraum vom 07.10.2008 bis 06.10.2010 im Rah-
men des ‚Programms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und 
Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt’ aus dem Europäischen Sozialfonds sowie aus 
Bundesmitteln (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gefördert. 
 
 
2. Bewilligte Zuwendungen und Verfahren 
 
Mit Bescheid vom 04.12.2008 hat das Bundesverwaltungsamt der GGUA (Erstempfänger) 
für das Projekt MAMBA im Förderzeitraum eine Zuwendung von bis zu 719.251,81 € als 
Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt. Davon muss die GGUA an 
ƒ das Jugendausbildungszentrum JAZ bis zu 157.472,67 €, 
ƒ das Handwerkskammer Bildungszentrum Münster bis zu 157.499,98 € sowie an 
ƒ die Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH bis zu 89.958 € 
weiterleiten. Der Zuwendung liegen förderfähige Gesamtausgaben von bis zu 799.251,81 € 
zugrunde; darin enthalten sind Eigenmittel von 10 % (80.000 €), ESF-Mittel von 50 % 
(399.551,09 €) und Bundesmittel des BMAS von 40 % (319.700,72 €). Während die GGUA 
die Mittel des Bundes jeweils im Voraus für zwei Monate abrufen muss, werden die ESF-
Mittel lt. Zuwendungsbescheid nach dem Erst attungsprinzip ausgezahlt: Danach sind dem 
Bundesverwaltungsamt zu bestimmten, im Zuwendungsbescheid vorgegebenen, jeweils 
vier Stichtagen pro Kalenderjahr Zwischenberichte mit Nachweisen über tatsächliche Aus-
gaben vorzulegen, die daraufhin nachträglich erstattet werden.  
 
Anstelle eines postalischen Belegversands hat das Bundesverwaltungsamt den für die fi-
nanztechnische Programmumsetzung beauftragten Zuwendungsempfängern der 43 Netz-
werke einen internetgestützten Zugang zum Programm "OnlineBelegErfassung" (OBE; zu 
erreichen unter https://obe.bva.bund.de/
) eröffnet, dies jedoch erst ca. acht Monate nach 
dem Start des Projekts. Angesichts der großen Menge der seit Zugangseröffnung des 
Tools vom Bundesverwaltungsamt zu prüfenden Belege war das nach dem Erstattungs-
prinzip vorgesehene Auszahlungsverfahren bislang nicht zu realisieren. Vor diesem Hinter-
grund hatte das Bundesverwaltungsamt den Ne tzwerken im vergangenen Jahr die Mög-
lichkeit einer Abschlagszahlung auf die bis dahin angemeldeten Forderungen eingeräumt. 
Die GGUA hat von dieser Möglichkeit G ebrauch gemacht und für die Förderjahre 2008 und 
2009 eine Abschlagszahlung von 38.500 € erhalten. Demgegenüber erwartet die GGUA für 
den gesamten Förderzeitraum eine Zuwendung aus ESF-Mitteln von 171.500 € zur Finan-
zierung ihrer beiden Teilprojekte. Mit Hinweis auf die entstandene Finanzierungslücke be-
antragt die GGUA mit Schreiben vom 30.08.2010 (Anlage) eine Überbrückungsfinanzierung 
von 100.000 €.  
 
Die Hinweise der GGUA auf die Verzögerungen bei der Auszahlung der ESF-Mittel wurden 
der Verwaltung gegenüber von einem, an diesem oder einem anderen der laufenden Pro-

- 3 - 
V/0700/2010 
jekte im Programmzusammenhang nicht beteiligten, Mitglied der für die Durchführung des 
Programms Bleibeberechtigte und Flüchtlinge des BMAS zuständigen Steuerungsgruppe 
für alle 43 Netzwerke bestätigt: Trotz fristgerechter Vorlage der genannten Unterlagen sei 
es dem Bundesverwaltungsamt nicht möglich gewesen, das Auszahlungsverfahren nach 
dem Erstattungsprinzip planmäßig umzusetzen; bestätigt wurde der Verwaltung ebenso 
das Angebot gegenüber den Zuwendungsempfängern, Abschlagszahlungen zu leisten, auf 
das eine größere Zahl von Zuwendungsempfängern zurückgegriffen habe. Voraussichtlich 
noch im laufenden Jahr sei mit einer größeren Abschlagszahlung aus ESF-Mitteln auch an 
die GGUA zu rechnen, der genaue Termin und die konkrete Höhe ließen sich aber gegen-
wärtig nicht vorhersehen. Die abschließenden Bewilligungen seien bis Ende März 2011 zu 
erwarten.  
 
 
3. Empfehlung der Verwaltung 
 
Die Verwaltung empfiehlt, der GGUA eine zinslose, rückzahlbare Überbrückungsfinanzie-
rung von 100.000 € zu gewähren, die sie nach Erhalt der Abschlagszahlung in voller Höhe 
unverzüglich zurückzahlen muss. Beträgt die Abschlagszahlung weniger als 100.000 €, ist 
die Rückzahlung im Umfang der Abschlagszahlung sofort, im Übrigen am 01.04.2011 fällig.  
 
Eine Aufrechnung mit dem jährlichen Betriebskostenzuschuss von zurzeit 80.000 € an die 
GGUA bleibt vorbehalten. 
 
Wird bis zum 12.11.2010 eine Abschlagszahlung geleistet, deren Umfang eine Zwischenfi-
nanzierung  nicht rechtfertigt, erfolgt keine Zahlung durch die Stadt Münster.  
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
 
Anlage: 
Schreiben der GGUA vom 30.08.2010

Anlage

7493 Zeichen

G G U A Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V.

üchtlin ilfe Südstraße 46
a an 48153 Münster

Er SER, Verspoel 7
S OÖ wr& Bu 48143 Münster
GGUA « Südstr. 46 « 48143 Münster olas Vorka. e a

Herrn Dezernent Paal Tel.: 0251 / 1 44 86-0
Dezernat V Fax: 0251 11.44 86-10

web: www.ggua.de
E-Mail: info@ggua.de

Stadthaus 1
48127 Münster

Münster, 30.08.2010
1.10

Antrag auf Zwischenfinanzierung

Sehr geehrter Herr Paal,

unter Bezugnahme auf unsere Gespräche mit Ihnen möchten wir noch einmal die derzeitige
Finanzsituation der GGUA darlegen.

Die GGUA hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit Europäischen Förderfonds. Aus dem EFF
(Europäischer Flüchtlingsfonds), aus dem EIF (Europäischer Integrationsfonds) und dem ERF
(Europäischer Rückkehrfonds) haben wir in der Vergangenheit und Gegenwart Gelder erhalten,
um jeweilige Projekte durchführen zu können. Die Fördergelder betrugen jeweils 50% der
Projektkosten und wurden immer zeitlich verzögert ausgezahlt. Diese zeitlichen Verzögerungen
bei der Auszahlung der Fördergelder waren und sind wir in der Lage aus eigener Kraft zu
bewältigen.

Erst durch weitere Projektmittel aus dem ESF (Europäischen Sozialfonds) ist nun bei der GGUA
eine Situation entstanden, die aus eigener finanzieller Kraft nicht mehr geschultert werden kann.
Es geht konkret um die Finanzsituation der GGUA mit dem Projekt MAMBA:

Das Projekt MAMBA („Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur
Arbeitsmarktintegration‘) ist eines von bundesweit 43 Netzwerken, die im Rahmen des ESF-
Bundesprogramms für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge gefördert werden. Ziel des
Bundesprogramms ist es, Bleibeberechtigte und Personen mit Flüchtlingshintergrund, die einen
mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bei der Integration in den
Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Programm wird zu 50 Prozent finanziert durch Mittel des

GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Tel. 02511144860, Fax: 0251/1448610
Website: www.ggua.de, E-Mail: info@ggua.de, Kto-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)

Europäischen Sozialfonds (ESF), zu 40 Prozent durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) und zu zehn Prozent durch Eigenmittel.

In Münster sind als Teilprojekte innerhalb des Netzwerks folgende Träger beteiligt: GGUA
Flüchtlingshilfe e.V. (Netzwerkkoordination und Teilnehmerakquise), Jugendausbildungszentrum
JAZ (Teilnehmerakquise), Handwerkskammerbildungszentrum HBZ (Vermittlung) sowie
Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung GEBA (Vermittlung). Das Projekt wird seit
Oktober 2008 gefördert und endet nach zweijähriger Laufzeit im Oktober 2010

In der bisherigen Projektlaufzeit hat MAMBA sehr erfolgreich gearbeitet: Bis August 2010 wurden
270 Interessenten während dieser Zeit von den vier Netzwerkakteuren beraten. 125 Flüchtlinge
konnte MAMBA anschließend in eine Berufausbildung oder Arbeit vermitteln. Dies entspricht einer
Vermittlungsquote von über 40%. Aufgrund dieser guten Ergebnisse wurde MAMBA kürzlich von
einer Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum „Best Practice“-Projekt
ernannt — eine Auszeichnung, mit der auf besonders erfolgreiche und nachahmenswerte Projekte
aufmerksam gemacht wird.

Gegenwärtig läuft das Bewerbungsverfahren für eine dreijährige Anschlussförderung durch das
Bundesarbeitsministerium und den Europäischen Sozialfonds bis 2013. Aufgrund der auch im
bundesweiten Vergleich guten Vermittlungserfolge ist es relativ wahrscheinlich, dass MAMBA
hierfür ebenfalls den Zuschlag erhalten wird. In der kommenden Förderperiode wird sich neben
den bisherigen Netzwerkpartnern auch die Arbeitsgemeinschaft Münster (AIM) als operativer
Partner beteiligen. In der folgenden Förderperiode wird in der inhaltlichen Arbeit eine
Schwerpunktverlagerung auf geduldete Flüchtlinge sowie auf Qualifizierungsmaßnahmen gelegt
werden.

Die Finanzierung des Projekts setzt sich aus 10% Eigenmittel, 40% Bundesmittel und 50% ESF-
Mittel zusammen. Die Bundesmittel werden kurzfristig und stets im Voraus für zwei Monate beim
Bundesverwaltungsamt (BVA) per Mittelabruf angefordert und auch ausgezahlt. Die Auszahlung
der ESF-Mittel findet nach dem Erstattungsprinzip, also rückwirkend statt. Hier kommt es jedoch
zu erheblichen Verzögerungen, die sich zum Teil über einen Zwölfmonatszeitraum erstrecken und
die uns dazu veranlassten uns an Sie zu wenden. Ursprünglich wurden, wie im
Bewilligungsbescheid erwähnt, sog. Stichtagsmeldungen vorgesehen, an denen bis dato
vorgestreckte Gelder erstattet wurden. Dieses Prozedere konnte jedoch nie angewandt werden,
sodass sich das BVA entschied, den Projekten die Möglichkeit einer Abschlagszahlung
einzuräumen, die wir in Anspruch genommen haben.

Zwar ist im Bewilligungsbescheid (Seite 7; Kopie beiliegend) im Zusammenhang mit dem ESF-
Rückerstattungsprinzip davon die Rede, in ‚nicht unerheblichen Maße“ in Vorleistung zu treten,
doch erst in der Praxis haben sich die hiermit auf die GGUA auswirkenden finanziellen Umstände
als besonders schwierig erwiesen. Die GGUA ist mit zwei Teilprojekten in MAMBA aktiv, folglich
wächst somit die vorzustreckende Summe. Das Problem verschärft sich noch wegen der Situation
einer möglichen Anschlussförderung für MAMBA 2. Wir haben bereits eine Interessensbekundung
abgegeben, müssen allerdings eine Antragsstellung davon abhängig machen, dass es uns gelingt,
die Finanzierungslücke, die durch MAMBA (1) entstanden ist, zu überbrücken, da es auch bei
MAMBA 2 zur Notwendigkeit der Vorfinanzierung kommen wird. Uns wurde aber bereits
zugesichert, dass die Finanzabwicklung bei MAMBA 2 deutlich schneller gelingen wird und uns
daher nicht zusätzlich finanziell über die Maßen belasten wird.

Die folgende Auflistung (Stand: Vormonat 07/2010) soll einen Einblick in die finanzielle
Problematik geben:

GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Tel 90251/144860, Fax: 0251/1448610
Website: www.ggua.de, E-Mail: info@ggua.de, Kto-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)

Finanzierung MAMBA (GGUA-Teilprojekte 1 und 2)

Anteil ESF (50 %)

Förderjahre 2008 und 2009

Förderfähige Kosten gem. Bewilligung für: 109.500 Euro
Bisher ausgezahlt: 38.500 Euro

Finanzlücke: 71.000 Euro

Förderjahr 2010 (bis Projektende 07.10.10)
Förderfähige Kosten gem. Bewilligung für: 62.000 Euro
Bisher ausgezahlt: 00.000 Euro

Finanzlücke: 62.000 Euro

Wir beantragen hiermit, um die durch MAMBA entstandene Liquiditätslücke von 133.000 Euro
decken zu können, dass die Stadt Münster der GGUA kurzfristig eine Überbrückungsfinanzierung
in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung stellt. Die Rückzahlung der Gelder erfolgt unmittelbar
nach der Auszahlung durch das Bundesverwaltungsamt.

Der rechtskräftige Bewilligungsbescheid liegt Ihnen bereits vor. Ein Abtretungsvertrag kann von
uns jederzeit unterschrieben werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,

Volker a

für den Vorstand

Anlage:
Zwischenbericht "Zusammenfassung der Netzwerkarbeit von Mai 20089 bis April 2010"
Antrag auf Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds und auf Bundesmittel

Ein gleichlautendes Schreiben geht an Frau Bickeböller: eine Kopie geht an Herrn Treutler.

GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Tel. 0251/144860, Fax: 0251/1448610
Website: www.ggua.de, E-Mail: info@ggua.de, Kto-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)

Beratungsverlauf (5)

27.10.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2010 Integrationsrat
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Südstraße 46
  • Verspoel 7s

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0700/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37