V/0221/2025
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer Kindertageseinrichtung an der Annette-Allee im Stadtteil Schloss, Bezirk Mitte als Ersatzstandort
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Anlage A
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Anlage A zur V/0221/2025 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita an der Annette-Allee als Ersatzstandort für die Kita Tausendfüssler Betreuungsplätze für den Wohnbereich Mitte bereitgestellt. Die insgesamt 70 – 75 Plätze werden vom Bistum Münster er- richtet und sollen voraussichtlich zum 01.12.2028 in Betrieb gehen. Die Trägerschaft übernimmt das Studierendenwerk AöR (Träger der Kita Tausendfüssler). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3- jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Das Studierendenwerk AöR benötigt einen Ersatzstandort für die Kita Tausendfüßler. Die räumli- chen Gegebenheiten in der Kita Tausendfüssler entsprechen nicht mehr dem gegenwärtigen Raumprogramm einer Kita und das Gebäude benötigt umfangreiche Sanierungen. Der Verlust der 6-Gruppen Kita und der damit verbundene Abbau von derzeit 48 Betreuungsplätzen für 1-3- jährige Kinder wird mit der Verlagerung des Standortes vermieden. Mit der Errichtung der Kita an der Annette-Allee werden bedarfsgerecht u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich Mitte ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine investiven Zuschüsse im Teilfinanzplan, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt. Das entspricht den Rege- lungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: §§ 22 – 26 SGB VIII und Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 333.401 Ein- wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- Ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort
Beschlussvorlage
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V/0221/2025
V/0221/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer Kindertageseinrichtung an der Annette-Allee im Stadtteil
Schloss, Bezirk Mitte als Ersatzstandort
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier
Gruppen am Standort Annette-Allee 43 im Bezirk Mitte als Ersatzeinrichtung für die Kita Tau-
sendfüssler des Studierendenwerkes Münster AöR zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren (GI)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (GII)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (GIII)
und insgesamt 70 bis 75 Plätze umfasst, davon 22 u3-Plätze und 48-53 ü3-Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.12.2028 erfolgen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
19.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Brehm
Telefon: 492-2855
Brehm@stadt-muenster.de
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3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Bistum Münster errichtet und an den Träger im Rahmen
der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vermietet.
4. Die Trägerschaft wird an den Träger Studierendenwerk Münster AöR übertragen. Es werden
vertragliche Regelungen (Leistungsvereinbarung) zur Trägerschaft mit dem Träger und der
Stadt Münster getroffen. Es wird der gesetzliche Trägeranteil gem. § 36 KiBiz i.H.v. 7,8% ver-
einbart.
Mietvertragliche Regelungen werden zwischen dem Bistum Münster und dem Träger Studie-
rendenwerk Münster AöR vereinbart. Es ist geplant, die am Standort Kardinal-von-Galen-Ring
20 bestehende 6-Gruppen-Kita (alles u3-Gruppen) des Trägers (Kita Tausendfüssler) aufzulö-
sen und durch die neue Einrichtung an der Annette-Allee einen Ersatz zu schaffen.
5. Es ist vorgesehen, dass das Bistum die Einrichtung mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einer
Option der Verlängerung von 5 Jahren an den Träger vermietet. D ie Miethöhe liegt im Rah-
men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz.
Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminder-
ter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaß-
nahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für d ie Dauer der Zweckbin-
dung der Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die
Förderung des Landes NRW gemäß § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreu-
ungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten
der Kita wahrzunehmen.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft
des Bebauungsplans Nr. 630 erfolgt (vgl. Vorlage V/0194/2025).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes gewährt die Stadt keine investiven Zuschüsse im
Teilfinanzplan, da es sich um eine vorhandene Einrichtung handelt. Das entspricht den Regelungen
für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach die Förderung
nur neue Gruppen berücksichtigt.
Mit dem Betrieb der neuen Kindertageseinrichtung sind folgende finanziellen Auswirkungen auf den
Haushalt der Stadt Münster verbunden:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen
2028
2029 ff
43.500
522.200
Landeszuschüsse zu
Betriebskosten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
2028
2029 ff
8.700
104.500
Elternbeiträge (Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen
a. Betriebskostenzu-
schuss
2028
2029 ff
100.300
1.203.500
Betriebskostenzuschüsse
an den Träger
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b. Freiwilliger Zuschuss* 2028
2029 ff
6.400
76.400
*Die Regelung zur freiwilligen, städtischen anteiligen Trägeranteilsübernahme mit Vorlage V/0182/2024 gilt vorbehaltlich der
Befristung bis zur nächsten Reform des KiBiz (Ziffer 5. der Sachentscheidung).
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz.
Im Stadtbezirk Mitte beträgt die u3-Versorgungsquote im laufenden Kitajahr 2024/2025 50,2% (1521
Plätze für 3028 Kinder). Für die ü3 -Kinder liegt die Versorgungsquote bei 108,8% (2745 Plätze für
2523 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote bei den 0- bis 3-jährigen Kindern unterhalb des gesamtstädtischen
Durchschnitts (53,4%) und bei den 3- bis 6-Jährigen leicht über dem gesamtstädtischen Durchschnitt
(107,6%).
In der Elternbefragung zur Erhebung von familiären Bedarfen an Tagesbetreuung für Kinder von null
bis sechs Jahren in der Stadt Münster (V/0096/2023) ist ein Bedarf an u3-Betreuungsplätzen festge-
stellt worden, der über das Ziel von 50% weit hinausgeht. Auch die tatsächliche Nachfrage nach Be-
treuungsplätzen im Stadtbezirk Mitte belegt einen hohen Nachfragedruck. Somit ist es erforderlich,
die bestehenden Plätze zu erhalten und es werden darüber hinaus zukünftig weitere Plätze benötigt,
um Familien im Stadtteil einen Kitaplatz anbieten zu können und damit den Rechtsanspruch bedarfs-
gerecht und wohnortnah erfüllen zu können.
Das Studierendenwerk Münster AöR benötigt einen Ersatzstandort für die Kita Tausendfüssler. Die
räumlichen Gegebenheiten in der Kita Tausendfüssler entsprechen nicht mehr dem gegenwärtigen
Raumprogramm einer Kita und das Gebäude benötigt umfangreiche Sanierungen. Die Weiterentwick-
lung am derzeitigen Standort Kardinal-von-Galen-Ring 20 ist nicht realisierbar.
Der Verlust der 6 -Gruppen Kita und der damit verbundene Abbau von derzeit 48 Betreuungsplätzen
für 1- bis 3-jährige Kinder wird mit der Verlagerung des Standortes vermieden. Mit der Übertragung
der Trägerschaft der Kita an das Studierendenwerk Münster AöR kann die bestehende sozialräumli-
che Vernetzung gesichert und fortgeführt werden. Darüber hinaus werden weitere erforderliche Plätze
für die Kinder von Studierenden in Münster sowie für den Wohnbereich gesichert . Zukünftig können
die Kinder die Kindertageseinrichtung bis zum Schulbeginn besuchen und müssen sie nicht mit 3 Jah-
ren verlassen.
Die Kita wird notwendige Betreuungsplätze für den Stadtteil Mitte bereitstellen, um die bestehenden
Bedarfe des Stadtteils abzudecken. Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen
hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich.
2. Maßnahmenplanung:
Die geplante viergruppige Kindertageseinrichtung befindet sich in ei ner Parkanlage im Außenbe-
reich. Voraussetzung für die bauliche Errichtung der Kindertageseinrichtung i st die Änderung des
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Planungsrechts. Das dafür erforderliche Bauleitplanverfahren startet parallel mit der öffentlichen Vor-
lage V/0194/2025 (119. Änderung des Flächennutzungsplans und geänderter Beschluss zur Aufstel-
lung VBP 630).
Das Bistum Münster wird die Kindertageseinrichtung als zweigeschossigen Solitärbau auf dem
Grundstück an der Annette-Allee 43 im Stadtteil Münster Mitte errichten.
Mit Fertigstellung des Baus, voraussichtlich zum 01.12.2028 , steht dem Träger Studierendenwerk
Münster AöR die Einrichtung zur Verfügung. Das Bistum Münster wird die Kindertageseinrichtung an
den Träger Studierendenwerk Münster AöR vermieten.
Die Kindertageseinrichtung wird eine Gesamtgröße von ca. 715 qm aufweisen, vier Gruppen - und
dazugehörige Nebenräume, Schlaf- und Differenzierungsräume sowie einen Mehrzweck- und Bewe-
gungsraum umfassen. Eine dazugehörige Außenfläche für vier Gruppen wird ebenerdig zur Verfü-
gung stehen. Die Planung und die Entwicklung der Kindertageseinrichtung werden im zukünftigen
Planungsprozess konkretisiert
Die baurechtliche Erschließung erfolgt über die vorhandene Zufahrt zur Annette-Allee. Zusätzlich be-
steht eine fußläufige Anbindung an den öffentlichen Parkplatz am Kardinal-von-Galen-Ring.
Ein Lageplan ist beigefügt.
3. Vergabe der Trägerschaft:
Betreiber der Kindertageseinrichtung wird das Studierendenwerk Münster AöR.
Für den Übergang des bestehenden Standorts des Trägers zum Ersatzbau wird eine Rahmenstruktur
ermöglicht, in der alle Kinder ihre bisherigen Plätze behalten.
4. Fazit:
Mit der oben genannten Ausbauplanung werden zukünftig die dringend benötigten Plätze in der bis-
herigen Kita Tausendfüssler des Studierendenwerks AöR am Ersatzstandort gesichert. Darüber hin-
aus werden weitere Plätze für den Wohnbereich geschaffen.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 24.04.2025 Notizen: Anlage 1: Lageplan © Stadt Münster H 5756 397 R 403 919 R 404 704 H 5757 497 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Annette-Allee 43
- Kardinal-von-Galen-Ring 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0221/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 11:40