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V/0585/2014

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung "Sofortmaßnahmen im Nachgang des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt"

Vorlagen 12.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 17.2

D-0055-2014

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Ansehen

D-0055-2014_Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

D-0055-2014

24082 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
DEZERNAT II  
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0055/2014 
 
 
 
Betreff: 
 
Sofortmaßnahmen im Nachgang des Unwetters vom 28. /  29. Juli 2014 und finanzielle 
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den in der Begründung dargestellte n Sachstandsbericht zur Kenntnis und 
nimmt zur Kenntnis, dass die städtischen Kosten für  die Unwetter beseitigenden 
Maßnahmen (vom Großeinsatz der Feuerwehr und andere r Hilfskräfte über die 
finanzielle Soforthilfe und die Sperrgutabfuhr bis zur Instandsetzung städtischer 
Immobilien) im deutlich zweistelligen Millionen-Euro-Bereich 
 liegen werden und nicht 
vom beschlossenen Haushalt 2014 getragen werden kön nen. Vor diesem Hintergrund 
beschließt der Rat zur Unterstützung der in Münster  vom Unwetter betroffenen Personen 
und zum weiteren Umgang mit den eingetretenen Schäden:  
 
1.1. Für die durch den Großeinsatz der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte  
angefallenen Aufwendungen werden in der Produktgrup pe 0209 (Brandschutz und 
feuerwehrtechnische Hilfeleistung) überplanmäßig 1.200.000 Euro  bereitgestellt. 
Die vorläufige Deckung erfolgt über Minderaufwendun gen bei der 
Gewerbesteuerumlage in gleicher Höhe (Produktgruppe 1601). 
1.2. Die vom Sozialamt eingerichtete finanzielle Soforthilfe für Bedürftige  wird bis zu 
einer Auszahlungssumme von 5 Mio. Euro fortgeführt.  Sobald die Antragssituation 
dies anzeigt und die Arbeitskapazitäten der Verwalt ung es zulassen, wird die 
Hilfeleistung dem Grunde nach fortgesetzt, jedoch v on einer konkreten - auch 
örtlichen - Prüfung abhängig gemacht und auf bargel dlose Leistung umgestellt. Die 
vorläufige Deckung der dafür erforderlichen Finanzm ittel erfolgt aus dem Budget der 
Produktgruppen 0502 (Sicherung Lebensunterhalt) und  0503 (Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe). 
1.3. Die Kapazitäten der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Bereich der 
Sperrgutabfuhr  bleiben bis auf Weiteres deutlich erhöht. Auch wei terhin werden 
Mitarbeitende aus der Straßenreinigung zusätzlich b ei der Sperrgutabfuhr 
eingesetzt. Zu den damit verbundenen finanziellen K onsequenzen prüft die 
Verwaltung Möglichkeiten, die nicht automatisch zu Gebührenerhöhungen für die 
Bürgerinnen und Bürger führen (z. B. Prüfung auf Fördermöglichkeiten etc.).  
1.4. Damit die Stadtverwaltung die erforderlichen R eparaturmaßnahmen und 
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung kurzfristig und o hne weitere Schäden oder 
erhebliche Nachteile für die Betroffenen durchführe n kann, nutzt sie die Möglich-
keiten des Vergaberechts , in Notsituationen von zeitaufwändigen Verfahren 
abzusehen. Solche Vergaben können dann per Dringlic hkeitsentscheidung des 
Vergabeausschusses, der Betriebsausschüsse der AWM und der citeq, des 
Kulturausschusses als Betriebsausschuss für das The ater Münster und der

2 
Bezirksvertretungen genehmigt werden, sofern die Sc hwellenwerte der 
Zuständigkeitsordnung bzw. der Hauptsatzung übersch ritten sind. Die Verwaltung 
prüft, ob die genannten Gremien eine Vorabgenehmigu ng für die 
Schadensfolgenbeseitigung erteilen können. Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision wird ein vereinfachtes Mitzeichnungsve rfahren entwickeln, welches 
eine zeitnahe Abwicklung gewährleisten wird. Außerd em wird die Wertgrenze für 
freihändige Vergaben von 7.500 Euro auf 15.000 Euro  (analog zum Zeitraum der 
Umsetzung der Konjunkturprogramme) befristet bis zum 31.12.2014 erhöht. 
 
2. Weiter nimmt der Rat die folgenden, der Bekämpfu ng der Unwetterschäden dienenden 
Mittelumschichtungen und die Erfordernis für weiter e Maßnahmen zur 
Schadensbeseitigung zur Kenntnis: 
 
2.1. Die beim Tiefbauamt, beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz und beim Amt für 
Immobilienmanagement durch die unmittelbare Unwetter- und Katastrophenhilfe  
entstandenen Aufwendungen werden vorläufig über die  jeweiligen Produktgruppen 
dieser Ämter gedeckt.  
2.2. Bei den städtischen Immobilien  wird das Amt für Immobilienmanagement 
Mittelumschichtungen innerhalb der Produktgruppe 01 11 vornehmen, um neben den 
ebenfalls prioritären Bereichen Kita-Ausbau und Aus bau der Flüchtlingsunterkünfte 
Unwetter bedingte Störungen und Mängel möglichst zeitnah beseitigen zu können. 
2.3. Im Bereich des Straßenbaus und der Stadtentwässerung  wird das Tiefbauamt 
innerhalb der Produktgruppen 1101 und 1201 Mittelum schichtungen vornehmen, um 
Unwetter bedingte Störungen und Mängel möglichst zeitnah beseitigen zu können.  
2.4. Im Bereich der Natur- und Landschaftspflege  und des Umweltschutzes  wird das 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz innerhalb der Produktgruppen 1301, 1302, 
1303, 1305 und 1401 Mittelumschichtungen vornehmen,  um Unwetter bedingte 
Störungen und Mängel möglichst zeitnah beseitigen zu können. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtl iche Höhe der an städtischen 
Immobilien und Mobilien, Straßen und Grünflächen en tstandenen Schäden  zu 
erfassen  und den politischen Gremien vorzulegen. Die Liste der neu durchgeführten 
bzw. durchzuführenden Maßnahmen  aus Beschlusspunkt 2.2 bis 2.4 sind dem 
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwese n, den Bezirksvertretungen und 
dem Haupt- und Finanzausschuss (gegebenenfalls nachträglich) zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
4.1. nach einer ersten überschlägigen und noch weiter zu konkretisierenden Berechnung 
die städtischen Kosten für die Unwetter beseitigenden Maßnahmen (von der 
finanziellen Soforthilfe über die Sperrgutabfuhr bis zur Instandsetzung städtischer 
Immobilien) im deutlich zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen werden; 
4.2. der Großeinsatz der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte mit rund 1,2 Mio. Euro zu 
Buche schlägt; 
4.3. die Kosten für die Beseitigung der um ca. 20.000 Tonnen erhöhten 
Sperrgutabfallmenge im Korridor zwischen 3 und 4 Mio. Euro veranschlagt werden 
muss; 
4.4. die finanzielle Soforthilfe des Sozialamtes voraussichtlich ebenfalls im einstelligen 
Millionen-Euro-Bereich liegen wird; 
4.5. es daneben noch zahlreiche, zurzeit nicht bezifferbare Maßnahmen im 
Zusammenhang mit der Beseitigung der Unwetterschäden gibt; 
4.6. die Kosten bei Privathaushalten, privaten Institutionen, Organisationen und Vereinen 
sowie bei den münsterschen Unternehmen noch um ein Vielfaches höher liegen 
dürften.

3 
5. Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung für die k urz- und mittelfristige Behebung der 
Unwetterschäden befristet für bis zu zwei Jahre zusätzliche Persona lkapazitäten  
schafft. Die Kosten werden, soweit möglich, im Pers onalbudget bzw. über einen 
Nachtragshaushalt gedeckt; über die Umfänge werden die politischen Gremien 
unterrichtet. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
6. Die endgültige Deckung  der im Beschlusspunkt 1 aufgeführten und gegebenenfalls 
weiterer notwendiger Maßnahmen aus Beschlusspunkt 2 erfolgt über den noch zu 
erstellenden Nachtragshaushalt 2014 . Im Nachtragshaushalt sind neben zusätzlichen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen auch erhöhte Erträge bzw. Einzahlungen (z. B. 
aufgrund von Spenden, Fördergeldern etc.) darzustellen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Am Abend des 28. Juli und in der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 2014 hat Münster ein 
schweres Unwetter erlebt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 
hat bestätigt, dass die in Münster in der Zeit von 17 bis 24 Uhr gefallenen Regenmengen 
einer der höchsten in Deutschland jemals gemessenen  Werte sind. In den sieben Stunden 
zwischen 16 und 23 Uhr sind 292,4 Millimeter (= Liter) Regen pro m 2 gefallen.  
Damit verbunden waren im gesamten Stadtgebiet vollg elaufene Keller bzw. Untergeschosse 
und Erdgeschosse, über die Ufer getretene Gewässer,  unpassierbare Straßen, Wege und 
Plätze, ausgefallene Energie- und Telekommunikation sversorgung. Hunderte Wohnungen 
sind derzeit unbewohnbar, zahllose gewerbliche Immo bilien unbenutzbar. Außerdem waren 
im Stadtgebiet zwei Todesfälle sowie Schwerverletzt e und Verletzte aufgrund des Unwetters 
zu beklagen. Heftige Windböen haben zu erheblichen Baumschäden insbesondere in der 
Promenade und im Bereich des Aasees geführt. 
Der gesamte Schadensumfang ist bis zum heutigen Tag  noch nicht zu ermitteln. Stündlich 
erhält die Stadt neue Meldungen. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.1  
Feuerwehr und Technisches Hilfswerk haben in den St unden und Tagen nach dem Unwetter 
über 3.000 Einsatzstellen bearbeitet. Insgesamt 2.5 00 Helferinnen und Helfer aus allen 
Regierungsbezirken in NRW haben die Helfer in Münster unterstützt.  
Seitens der Feuerwehr wird der Umfang der durch den  Großeinsatz entstandenen Kosten 
auf 1.200.000 € geschätzt. Der Betrag setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen: 
- Verdienstausfall der überörtlichen Feuerwehr-Eins atzkräfte 
- Kostenerstattung an das Technische Hilfswerk für Personal- und Sachmittel 
- Verdienstausfall der ehrenamtlichen Kräfte der Fe uerwehr und der freiwilligen 
Hilfsorganisationen 
- Kostenaufwand für Betriebsstoffe, Reparatur von F ahrzeugen und Geräten, Verpflegung 
der Einsatzkräfte etc. 
- Ersatzbeschaffung von durch Öl-Wasser-Gemisch kon taminierter und dadurch 
unbrauchbar gewordener Schutzkleidung. 
Entsprechende Mittel stehen derzeit in der Produktg ruppe 0209 der Feuerwehr nicht zur 
Verfügung und müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2 
Wer in der Unwetternacht alles verloren hat, keine Versicherung und keine eigenen 
ausreichenden Mittel hat, um sich zu helfen, erhält  von der Stadt Münster eine finanzielle 
Soforthilfe. Anlaufstelle für Bedürftige sind das Jobcenter und das Sozialamt.

4 
Die Einmalzahlung orientiert sich an den Sätzen, di e auch Sozialhilfeempfänger in Notlagen 
bekommen: 1.380 Euro für einen Ein-Personen-Haushal t mit eigener Wohnung, für jede 
weitere Person in der Wohnung gibt es 349 Euro. Mus s der Keller entrümpelt und 
entfeuchtet werden, gibt es ebenso weitere finanzie lle Hilfen wie für neue Bekleidung. Die 
Höhe der Leistung wird im Einzelfall ermittelt und sofort per Scheck an die bedürftigen 
Menschen ausgezahlt. Wenn sich der Ansturm auf die Leistungen normalisiert hat, soll die 
Bearbeitung von entsprechenden Anträgen in ein gere geltes schriftliches Antragsverfahren 
mit konkreten Prüfungen und bargeldloser Abwicklung überführt werden. 
Dank der Unterstützung durch das Deutsche Rote Kreu z - Kreisverband Münster e.V. - 
haben betroffene Menschen, die dies aus eigenen Mit teln nicht bewerkstelligen können, 
darüber hinaus die Möglichkeit, kostenlos Trocknungsgeräte für ihre Wohnung zu erhalten. 
Auch Menschen in Wohnungsnot erhalten beim Sozialam t Unterstützung: Es gibt begrenzte 
Möglichkeiten, Familien und Einzelpersonen unterzub ringen. Derzeit ist die Nachfrage noch 
überschaubar. Dennoch arbeitet die Verwaltung mit U nterstützung durch die Bürgerschaft 
und die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften daran, die Kapazitäten für die 
vorübergehende Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit Wohnbau zu erhöhen. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.3 
Nach dem Unwetter sind die Kapazitäten der Abfallwi rtschaftsbetriebe Münster im Bereich 
der Sperrgutabfuhr deutlich erhöht worden. So wurde n und werden auch weiterhin 
Mitarbeitende aus der Straßenreinigung zusätzlich b ei der Sperrgutabfuhr eingesetzt. Auch 
am Wochenende finden Sondersperrguttouren statt. Di e Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
bekommen Unterstützung von den Abfallwirtschaftsbet rieben der Städte Hamm und 
Recklinghausen sowie von der Firma Remondis und der  AGR-DAR GmbH Herten. Das 
gesamte Ausmaß des Aufwands ist damit allerdings noch nicht ablesbar. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.4 
§ 3 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Buchstabe g) der VOL/A  lassen freihändige Vergaben zur 
Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zu, wenn  die Leistung aufgrund von 
Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen k onnte, besonders dringlich ist und die 
Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Ve rhalten des Auftraggebers 
zuzuschreiben sind.  
Das gilt nach § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d) auch für V ergaben oberhalb des Schwellenwertes: 
soweit es unbedingt erforderlich ist, wenn aus drin glichen zwingenden Gründen, die die 
Auftraggeber nicht voraussehen konnten, die vorgesc hriebenen Fristen nicht eingehalten 
werden können. Die Umstände, die die zwingende Drin glichkeit begründen, dürfen auf 
keinen Fall dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sein.  
§ 3 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A lässt für Bauleistungen besc hränkte Ausschreibungen zu, wenn die 
öffentliche Ausschreibung wegen Dringlichkeit unzwe ckmäßig ist, und freihändige Vergabe 
der Bauleistungen ist nach § 3 Abs. 5 Nr. 3 möglich , wenn die Leistung besonders dringlich 
ist. Auch hier gibt es eine entsprechende Regelung für Vergaben oberhalb des EU-
Schwellenwerts: § 3 EG Abs. 5 Nr. 4: Hier ist die V ergabe im Verhandlungswege möglich, 
wenn wegen der Dringlichkeit der Leistung aus zwing enden Gründen infolge von 
Ereignissen, die der Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die 
normalerweise vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können. 
Außerdem wird die Wertgrenze für freihändige Vergab en von 7.500 Euro auf 15.000 Euro 
(analog zum Zeitraum der Umsetzung der Konjunkturpr ogramme) befristet bis zum 
31.12.2014 erhöht. Das Vergabeverfahren zur Auftragsvergabe an Firmen ist in der Anlage 1 
 
dargestellt.

5 
Zu Beschlusspunkt 2.2 
Gerade die notwendige Unterstützung betroffener Men schen bei der vorübergehenden 
Bereitstellung von Wohnraum stellt sich besonders s chwierig dar. Der Bedarf an 
Unterbringungskapazitäten für anderweitig von Wohnu ngslosigkeit bedrohten Menschen und 
die ebenfalls vom Sozialamt sicherzustellenden Unte rbringung von Flüchtlingen sorgen für 
einen besonderen Engpass. Nur wenn die initiierten Projekte zur Schaffung zusätzlicher 
Kapazitäten im Flüchtlingsbereich konsequent und zü gig realisiert werden, kann eine sozial 
angemessene Versorgung aller Personenkreise gelinge n. Der Ausbau der 
Flüchtlingsunterkünfte muss daher mit höchster Priorität fortgeführt werden. 
Im Bereich der städtischen Immobilien sind ca. 100 Standorte vom Unwetterereignis 
betroffen. Im Wesentlichen sind dies die tiefer lie genden Bereiche der Gebäude mit teilweise 
substanziellen Schäden an großflächigen Bauteilen u nd hier häufig betroffen die zentralen 
technischen Anlagen wie Stromversorgung, Heizung, W armwasser, Sicherheitsbeleuchtung, 
Lüftungszentralen etc. Das Amt für Immobilienmanage ment arbeitet daran, zunächst die 
rudimentäre Funktionsfähigkeit der Einrichtungen wi eder herzustellen und in einem zweiten 
Schritt die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in d en betroffenen Bereichen zu 
bearbeiten. Für umfangreiche Sanierungen müssen separate Mittel bereitgestellt werden. 
Die aktuell bei der citeq gemeldeten IT-Vermögensschäden sind dagegen bislang gering. Die 
Schadensermittlung durch die citeq ist jedoch noch nicht abgeschlossen. So werden weitere 
kleinere Schadensmeldungen aus den Fachämtern in den nächsten Tagen erwartet. Darüber 
hinaus liegen aus den Schulen und Kitas auf Grund d er Ferien noch keine Rückmeldungen 
vor, so dass für diese Fälle über die Schadenshöhen  und -regulierungen zu diesem 
Zeitpunkt noch keine Aussage getroffenen werden können. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.3 
Bei den öffentlichen Straßen sind nur vereinzelt Sc häden aufgetreten. Als derzeit bekannt 
größter Einzelschaden ist die Straße „Am Max Klemens-Kanal“ mit ca. 400.000 € zu nennen. 
Im Bereich der Stadtentwässerung hat es eine Vielza hl von Schäden gegeben (ausgefallene 
Pumpwerke, zerstörte Prozessleittechnik wegen Überf lutung der Kellerräume, nasse Akten). 
Als derzeit bekannt größter Einzelschaden ist der G asspeicher auf dem Gelände der 
Hauptkläranlage für ca. 500.000 € zu erneuern. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.4 
In der Promenade sowie am Aasee lag der Schwerpunkt  der Baumschäden. Sie wurden 
hervorgerufen durch heftigste Böen im Zusammenhang mit den intensiven Regenfällen. 
Diese Bereiche mussten für den Fußgänger- und den F ahrradverkehr weiträumig gesperrt 
werden. Darüber hinaus gab es an Einzelbäumen im ge samten Stadtgebiet Schäden. 
Insgesamt mussten rund 100 Bäume geräumt bzw. wegen  gravierender Schäden gefällt 
werden. Um die Arbeiten zu beschleunigen, wurden ne ben dem eigenen Personal auch 
Fremdfirmen eingesetzt. Diese Bereiche waren schon durch den Pfingststurm „Ela“ stark 
vorgeschädigt. 
Durch die Überschwemmungen hat es fast im gesamten Stadtgebiet Schäden an Wegen, 
Kinderspielplätzen und Grünflächen aller Art gegebe n. Die Erhebung der Schäden ist noch 
nicht abgeschlossen, da zunächst die Priorität auf die Beseitigung der gravierendsten 
Schäden zur Herstellung der Verkehrssicherheit gelegt worden ist. 
Auf den Friedhöfen ist es durch den intensiven Nied erschlag zu Senkungen und 
Wegeschäden gekommen. Auch hier gab es zahlreiche B aumschäden, insbesondere auf 
dem Waldfriedhof Lauheide. Die Bestattungen konnten  aber nach den unmittelbar 
eingeleiteten Aufräumarbeiten ungehindert stattfinden. 
Um die Verunreinigung der Gewässer und des Bodens d urch ausgelaufenes Öl, Benzin oder 
anderer Schadstoffe nach Möglichkeit zu minimieren,  wurde die Leitstelle der Feuerwehr

6 
zusätzlich mit Mitarbeitern der Unteren Wasserbehör de besetzt, um bei eingehenden 
Meldungen hinsichtlich Gewässerverunreinigungen dir ekt am Telefon beraten zu können. 
Darüber hinaus wurde die ständige Rufbereitschaft d es Amtes für Grünflächen und 
Umweltschutz personell verstärkt und intensiv in di e Schadenserkundung und -beseitigung 
eingebunden. Aufgeschwommene Heizöltanks in überflu teten Kellern, ausgelaufenes Benzin 
von Kraftfahrzeugen in überfluteten Tiefgaragen war en zunächst die Einsatzschwerpunkte. 
Darüber hinaus müssen nun sowohl Kleinkläranlagen w ie auch sonstige Anlagen an 
Gewässern überprüft werden. Da auf Gewässern weiter hin Ölverunreinigungen auftreten, 
sind Nachsorge- und Erkundungsmaßnahmen insbesonder e bei Heizöltankanlagen 
angelaufen. 
Nach den bisherigen Erhebungen beläuft sich der Ges amtschaden bzw. der zusätzliche 
Aufwand im Bereich des Amtes für Grünflächen und Um weltschutz auf rund 900.000 €. 
Diese Größenordnung ist aber eine rein vorläufige S chätzung, da die Erhebung der Schäden 
in den Grünflächen noch läuft und in Teilbereichen noch zusätzlicher Aufwand durch 
notwendige Ersatzvornahmen oder Sanierungsmaßnahmen entstehen kann. 
In diesem Zusammenhang muss auch auf die Schäden, d ie der Sturm „Ela“ am 
Pfingstmontag hervorgerufen hat, hingewiesen werden . In den Grünflächen der Stadt 
Münster sind dabei Schäden von rund 765.000 € entst anden. Die Schadensbeseitigung in 
Folge des Sturms Ela – insbesondere bei den rund 50 .000 Straßenbäumen und in den 
Wäldern – war noch bei weitem nicht abgeschlossen. Deshalb fallen die neuerlichen 
Schäden besonders ins Gewicht. 
 
Sachstandsbericht zu weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Unwetter  
Das Deutsche Rote Kreuz bietet Privathaushalten mit  Unwetterschäden Hilfe beim Trocknen 
von Wohnungen und Kellern an: Rund 300 Bautrockner und bis zu 400 Hochleistungslüfter 
stehen seit Montag, 4. August, leihweise und kosten los zur Verfügung. Die Geräte werden in 
Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung in erster Li nie an Menschen verliehen, die sich aus 
eigener Kraft nicht helfen können. 
Groß ist nach wie vor die Bereitschaft mit Sachspen den zu helfen, ob Möbel, Elektrogeräte, 
Kleidung oder Spielzeug. Hier hat sich allerdings e ine zentrale Sammlung schon in 
Katastrophenfällen anderenorts nicht bewährt. Sinnv oller und erfolgreicher ist es, Angebot 
und Nachfrage direkt zusammenzubringen: Sei es in k onkreter Nachbarschaftshilfe oder 
durch Ansprache der sozialen Partner in den Stadtte ilen, wie Kirchen oder soziale 
Einrichtungen. Oder im Internet, wo die Facebook-Gr uppe "Regen in Münster" mit großem 
Einsatz seit Dienstag, 29. Juli, Hilfeleistende und  Hilfebedürftige erfolgreich zueinander 
bringt. 
Die Gruppe "Sachspenden für Regen in Münster" ist i n Handorf vor Ort: In einer Halle der 
Firma Dornseif, Gildenstraße 34 können Spenden abge geben werden. Die Halle ist täglich - 
auch am Wochenende - von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Ent gegengenommen werden 
Elektrokleingeräte, Möbel und Küchenutensilien (nur  komplette Sets). Nicht angenommen 
werden können Kleider, elektrische Großgeräte, Lebe nsmittel und Geld. Gleichzeitig können 
sich Bedürftige Sachspenden abholen. 
 
Zu Beschlusspunkt 3 
 
Um einen Überblick über die Schäden und deren Ausma ße zu erhalten, wird die 
Stadtverwaltung ein Schadenskataster anlegen und di eses den politischen Gremien zur 
Verfügung stellen. Wann das Schadenskataster vorlie gen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt 
noch nicht verlässlich gesagt werden. So prüft und ermittelt die Verwaltung derzeitig 
beispielsweise die konkreten Schäden und Finanzmitt el für notwendige Ersatzbeschaffungen 
für Inventar in Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen.

7 
Nach Vorliegen des Schadenskatasters wird es darum gehen, die sich daraus ergebenden 
Maßnahmen zu planen, zu terminieren und zu kalkulie ren. Dies kann sehr frühzeitig, das 
heißt in den nächsten Wochen, geschehen oder erst n ach eingehender Prüfung der 
Bausubstanz und Abwägung möglicher Alternativen. Di e Maßnahmenlisten der neu 
durchgeführten bzw. durchzuführenden Maßnahmen werd en dann dem Ausschuss für 
Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und den Bezi rksvertretungen (gegebenenfalls 
nachträglich) zur Kenntnis gegeben. 
 
Zu Beschlusspunkt 4  
Das Ausmaß der Kosten zur Beseitigung der Unwetters chäden ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht ermittelbar, da zurzeit immer noch neue Schad ensmeldungen eintreffen und eine 
vollständige Bestandsaufnahme der Schäden bislang nicht leistbar war. 
Gleichwohl lässt sich bereits jetzt abschätzen, das s die gesamte Schadensbeseitigung im 
zweistelligen Millionen-Euro-Bereich angesiedelt se in wird. Damit sind die städtischen 
Kosten gemeint, nicht die bei Dritten entstehenden bzw. entstandenen Kosten, die wohl noch 
um ein Vielfaches höher liegen dürften. 
 
Zu Beschlusspunkt 5  
Neben dem Personaleinsatz in der unmittelbaren Unwe tter- und Katastrophenhilfe werden 
für die kurzfristigen Aufräumarbeiten und zur mitte lfristigen Behebung der zum Teil 
erheblichen Schäden an städtischen Dienstgebäuden u nd Einrichtungen zusätzliche 
Personalressourcen erforderlich sein. So werden all ein für das Amt für 
Immobilienmanagements voraussichtlich 3 – 5 zusätzliche Ingenieure und Techniker befristet 
benötigt. Sofern Bedarfe in anderen Verwaltungsbere ichen nicht innerhalb der vorhandenen 
Kapazitäten und Flexibilitätsmaßnahmen, z. B. befri stete Mehrarbeit und/oder 
Arbeitszeiterhöhungen, gedeckt werden können, werde n ebenfalls zusätzliche Mitarbeiter/-
innen befristet eingestellt – wenn es keine besser geeigneten (schnellere) Alternativen, z. B. 
Beauftragung Dritter, gibt. 
Der Bedarf wird derzeit ermittelt. 
 
Zu Beschlusspunkt 6  
Für die November-Sitzung des Rates plant die Verwal tung die Aufstellung und 
Beschlussfassung eines Nachtrages zum Haushalt 2014 . Darin sollen die für das Jahr 2014 
zu kalkulierenden Auswirkungen des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 dargestellt werden. 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung  
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung des Rates 
der Stadt Münster am 10.09.2014 eingeholt werden. 
 
Münster, den 07.08.2014 
 
I.V. I.V. 
 
 
 
gez. gez. 
 
Hartwig Schultheiß Alfons Reinkemeier 
Stadtdirektor Stadtkämmerer

8 
 
 
 
 
 
gez. gez. 
 
Stefan Weber Dr. Michael Jung 
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Fraktionsvor sitzender der SPD-Fraktion 
 
 
 
 
gez. gez. 
 
Helga Bennink Carola Möllemann-Appelhoff 
Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Frakt ionsvorsitzende der FDP-Fraktion 
Die Grünen/GAL 
 
 
 
gez. gez. 
 
Rüdiger Sagel  Pascal Powroznik 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Frakt ionsvorsitzender der Fraktion PIRATEN/ 
  ÖDP 
 
 
 
gez. 
 
Richard Mol 
Sprecher der Ratsgruppe AfD

D-0055-2014_Anlage

868 Zeichen

Anlage 1 zur D/0055/2014 
 
 
Auszug aus dem vereinfachten Vergabeverfahren  
im Rahmen der Umsetzung der Konjunkturprogramme  
in der Anwendung im Nachgang des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 
 
 
 
Freihändige Vergabe (bis 15.000 Euro), ggf. Preisbeiziehung, wenn 
- geringe Auftragssumme 
- zeitliche Gründe vorliegen 
- kein annehmbares Angebot im Rahmen einer beschrän kten oder öffentlichen Ausschreibung 
vorliegt 
- Im Ausnahmefall: Rückgriff auf zeitnahes Angebot,  wenn Wettbewerb erfolgt ist 
 
 
Vorgehen bei freihändigen Vergaben: 
 
0 – 2.500 € Auftragssumme 
– Preisprüfung mit Prüfvermerk 
 
2.500 – 7.500 € Auftragssumme 
– grundsätzlich Preiseinholung formlos (per Fax, fernmündlich, in Anlehnung an 
Wettbewerbspreise o. ä.) 
 
7.500 € – 15.000 € Auftragssumme 
– Schriftliche Angebotseinholung (drei bis fünf Angebote) 
– formeller Vergabevermerk

Beschlussvorlage

1010 Zeichen

V/0585/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung "Sofortmaßnahmen im Nachgang des Unwetters 
vom 28. / 29. Juli 2014 und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW 
genehmigt. 
 
 
Begründung: 
 
Es wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0055/2014 verwiesen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Dringlichkeitsentscheidung D/0055/2014 („Sofortmaßnahmen im Nachgang des 
Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen 
Haushalt“) 
 
 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0585/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (2)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 17.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gildenstraße 34
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0585/2014
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37