V/0585/2014
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung "Sofortmaßnahmen im Nachgang des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt"
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D-0055-2014
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DER OBERBÜRGERMEISTER DEZERNAT II Dringlichkeitsentscheidung D/0055/2014 Betreff: Sofortmaßnahmen im Nachgang des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den in der Begründung dargestellte n Sachstandsbericht zur Kenntnis und nimmt zur Kenntnis, dass die städtischen Kosten für die Unwetter beseitigenden Maßnahmen (vom Großeinsatz der Feuerwehr und andere r Hilfskräfte über die finanzielle Soforthilfe und die Sperrgutabfuhr bis zur Instandsetzung städtischer Immobilien) im deutlich zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen werden und nicht vom beschlossenen Haushalt 2014 getragen werden kön nen. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat zur Unterstützung der in Münster vom Unwetter betroffenen Personen und zum weiteren Umgang mit den eingetretenen Schäden: 1.1. Für die durch den Großeinsatz der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte angefallenen Aufwendungen werden in der Produktgrup pe 0209 (Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung) überplanmäßig 1.200.000 Euro bereitgestellt. Die vorläufige Deckung erfolgt über Minderaufwendun gen bei der Gewerbesteuerumlage in gleicher Höhe (Produktgruppe 1601). 1.2. Die vom Sozialamt eingerichtete finanzielle Soforthilfe für Bedürftige wird bis zu einer Auszahlungssumme von 5 Mio. Euro fortgeführt. Sobald die Antragssituation dies anzeigt und die Arbeitskapazitäten der Verwalt ung es zulassen, wird die Hilfeleistung dem Grunde nach fortgesetzt, jedoch v on einer konkreten - auch örtlichen - Prüfung abhängig gemacht und auf bargel dlose Leistung umgestellt. Die vorläufige Deckung der dafür erforderlichen Finanzm ittel erfolgt aus dem Budget der Produktgruppen 0502 (Sicherung Lebensunterhalt) und 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe). 1.3. Die Kapazitäten der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Bereich der Sperrgutabfuhr bleiben bis auf Weiteres deutlich erhöht. Auch wei terhin werden Mitarbeitende aus der Straßenreinigung zusätzlich b ei der Sperrgutabfuhr eingesetzt. Zu den damit verbundenen finanziellen K onsequenzen prüft die Verwaltung Möglichkeiten, die nicht automatisch zu Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger führen (z. B. Prüfung auf Fördermöglichkeiten etc.). 1.4. Damit die Stadtverwaltung die erforderlichen R eparaturmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung kurzfristig und o hne weitere Schäden oder erhebliche Nachteile für die Betroffenen durchführe n kann, nutzt sie die Möglich- keiten des Vergaberechts , in Notsituationen von zeitaufwändigen Verfahren abzusehen. Solche Vergaben können dann per Dringlic hkeitsentscheidung des Vergabeausschusses, der Betriebsausschüsse der AWM und der citeq, des Kulturausschusses als Betriebsausschuss für das The ater Münster und der 2 Bezirksvertretungen genehmigt werden, sofern die Sc hwellenwerte der Zuständigkeitsordnung bzw. der Hauptsatzung übersch ritten sind. Die Verwaltung prüft, ob die genannten Gremien eine Vorabgenehmigu ng für die Schadensfolgenbeseitigung erteilen können. Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision wird ein vereinfachtes Mitzeichnungsve rfahren entwickeln, welches eine zeitnahe Abwicklung gewährleisten wird. Außerd em wird die Wertgrenze für freihändige Vergaben von 7.500 Euro auf 15.000 Euro (analog zum Zeitraum der Umsetzung der Konjunkturprogramme) befristet bis zum 31.12.2014 erhöht. 2. Weiter nimmt der Rat die folgenden, der Bekämpfu ng der Unwetterschäden dienenden Mittelumschichtungen und die Erfordernis für weiter e Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zur Kenntnis: 2.1. Die beim Tiefbauamt, beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz und beim Amt für Immobilienmanagement durch die unmittelbare Unwetter- und Katastrophenhilfe entstandenen Aufwendungen werden vorläufig über die jeweiligen Produktgruppen dieser Ämter gedeckt. 2.2. Bei den städtischen Immobilien wird das Amt für Immobilienmanagement Mittelumschichtungen innerhalb der Produktgruppe 01 11 vornehmen, um neben den ebenfalls prioritären Bereichen Kita-Ausbau und Aus bau der Flüchtlingsunterkünfte Unwetter bedingte Störungen und Mängel möglichst zeitnah beseitigen zu können. 2.3. Im Bereich des Straßenbaus und der Stadtentwässerung wird das Tiefbauamt innerhalb der Produktgruppen 1101 und 1201 Mittelum schichtungen vornehmen, um Unwetter bedingte Störungen und Mängel möglichst zeitnah beseitigen zu können. 2.4. Im Bereich der Natur- und Landschaftspflege und des Umweltschutzes wird das Amt für Grünflächen und Umweltschutz innerhalb der Produktgruppen 1301, 1302, 1303, 1305 und 1401 Mittelumschichtungen vornehmen, um Unwetter bedingte Störungen und Mängel möglichst zeitnah beseitigen zu können. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtl iche Höhe der an städtischen Immobilien und Mobilien, Straßen und Grünflächen en tstandenen Schäden zu erfassen und den politischen Gremien vorzulegen. Die Liste der neu durchgeführten bzw. durchzuführenden Maßnahmen aus Beschlusspunkt 2.2 bis 2.4 sind dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwese n, den Bezirksvertretungen und dem Haupt- und Finanzausschuss (gegebenenfalls nachträglich) zur Kenntnis zu geben. Kosten/Folgekosten 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 4.1. nach einer ersten überschlägigen und noch weiter zu konkretisierenden Berechnung die städtischen Kosten für die Unwetter beseitigenden Maßnahmen (von der finanziellen Soforthilfe über die Sperrgutabfuhr bis zur Instandsetzung städtischer Immobilien) im deutlich zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen werden; 4.2. der Großeinsatz der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte mit rund 1,2 Mio. Euro zu Buche schlägt; 4.3. die Kosten für die Beseitigung der um ca. 20.000 Tonnen erhöhten Sperrgutabfallmenge im Korridor zwischen 3 und 4 Mio. Euro veranschlagt werden muss; 4.4. die finanzielle Soforthilfe des Sozialamtes voraussichtlich ebenfalls im einstelligen Millionen-Euro-Bereich liegen wird; 4.5. es daneben noch zahlreiche, zurzeit nicht bezifferbare Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung der Unwetterschäden gibt; 4.6. die Kosten bei Privathaushalten, privaten Institutionen, Organisationen und Vereinen sowie bei den münsterschen Unternehmen noch um ein Vielfaches höher liegen dürften. 3 5. Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung für die k urz- und mittelfristige Behebung der Unwetterschäden befristet für bis zu zwei Jahre zusätzliche Persona lkapazitäten schafft. Die Kosten werden, soweit möglich, im Pers onalbudget bzw. über einen Nachtragshaushalt gedeckt; über die Umfänge werden die politischen Gremien unterrichtet. Finanzierung/Mittelbereitstellung 6. Die endgültige Deckung der im Beschlusspunkt 1 aufgeführten und gegebenenfalls weiterer notwendiger Maßnahmen aus Beschlusspunkt 2 erfolgt über den noch zu erstellenden Nachtragshaushalt 2014 . Im Nachtragshaushalt sind neben zusätzlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen auch erhöhte Erträge bzw. Einzahlungen (z. B. aufgrund von Spenden, Fördergeldern etc.) darzustellen. Begründung: Am Abend des 28. Juli und in der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 2014 hat Münster ein schweres Unwetter erlebt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat bestätigt, dass die in Münster in der Zeit von 17 bis 24 Uhr gefallenen Regenmengen einer der höchsten in Deutschland jemals gemessenen Werte sind. In den sieben Stunden zwischen 16 und 23 Uhr sind 292,4 Millimeter (= Liter) Regen pro m 2 gefallen. Damit verbunden waren im gesamten Stadtgebiet vollg elaufene Keller bzw. Untergeschosse und Erdgeschosse, über die Ufer getretene Gewässer, unpassierbare Straßen, Wege und Plätze, ausgefallene Energie- und Telekommunikation sversorgung. Hunderte Wohnungen sind derzeit unbewohnbar, zahllose gewerbliche Immo bilien unbenutzbar. Außerdem waren im Stadtgebiet zwei Todesfälle sowie Schwerverletzt e und Verletzte aufgrund des Unwetters zu beklagen. Heftige Windböen haben zu erheblichen Baumschäden insbesondere in der Promenade und im Bereich des Aasees geführt. Der gesamte Schadensumfang ist bis zum heutigen Tag noch nicht zu ermitteln. Stündlich erhält die Stadt neue Meldungen. Zu Beschlusspunkt 1.1 Feuerwehr und Technisches Hilfswerk haben in den St unden und Tagen nach dem Unwetter über 3.000 Einsatzstellen bearbeitet. Insgesamt 2.5 00 Helferinnen und Helfer aus allen Regierungsbezirken in NRW haben die Helfer in Münster unterstützt. Seitens der Feuerwehr wird der Umfang der durch den Großeinsatz entstandenen Kosten auf 1.200.000 € geschätzt. Der Betrag setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen: - Verdienstausfall der überörtlichen Feuerwehr-Eins atzkräfte - Kostenerstattung an das Technische Hilfswerk für Personal- und Sachmittel - Verdienstausfall der ehrenamtlichen Kräfte der Fe uerwehr und der freiwilligen Hilfsorganisationen - Kostenaufwand für Betriebsstoffe, Reparatur von F ahrzeugen und Geräten, Verpflegung der Einsatzkräfte etc. - Ersatzbeschaffung von durch Öl-Wasser-Gemisch kon taminierter und dadurch unbrauchbar gewordener Schutzkleidung. Entsprechende Mittel stehen derzeit in der Produktg ruppe 0209 der Feuerwehr nicht zur Verfügung und müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden. Zu Beschlusspunkt 1.2 Wer in der Unwetternacht alles verloren hat, keine Versicherung und keine eigenen ausreichenden Mittel hat, um sich zu helfen, erhält von der Stadt Münster eine finanzielle Soforthilfe. Anlaufstelle für Bedürftige sind das Jobcenter und das Sozialamt. 4 Die Einmalzahlung orientiert sich an den Sätzen, di e auch Sozialhilfeempfänger in Notlagen bekommen: 1.380 Euro für einen Ein-Personen-Haushal t mit eigener Wohnung, für jede weitere Person in der Wohnung gibt es 349 Euro. Mus s der Keller entrümpelt und entfeuchtet werden, gibt es ebenso weitere finanzie lle Hilfen wie für neue Bekleidung. Die Höhe der Leistung wird im Einzelfall ermittelt und sofort per Scheck an die bedürftigen Menschen ausgezahlt. Wenn sich der Ansturm auf die Leistungen normalisiert hat, soll die Bearbeitung von entsprechenden Anträgen in ein gere geltes schriftliches Antragsverfahren mit konkreten Prüfungen und bargeldloser Abwicklung überführt werden. Dank der Unterstützung durch das Deutsche Rote Kreu z - Kreisverband Münster e.V. - haben betroffene Menschen, die dies aus eigenen Mit teln nicht bewerkstelligen können, darüber hinaus die Möglichkeit, kostenlos Trocknungsgeräte für ihre Wohnung zu erhalten. Auch Menschen in Wohnungsnot erhalten beim Sozialam t Unterstützung: Es gibt begrenzte Möglichkeiten, Familien und Einzelpersonen unterzub ringen. Derzeit ist die Nachfrage noch überschaubar. Dennoch arbeitet die Verwaltung mit U nterstützung durch die Bürgerschaft und die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften daran, die Kapazitäten für die vorübergehende Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit Wohnbau zu erhöhen. Zu Beschlusspunkt 1.3 Nach dem Unwetter sind die Kapazitäten der Abfallwi rtschaftsbetriebe Münster im Bereich der Sperrgutabfuhr deutlich erhöht worden. So wurde n und werden auch weiterhin Mitarbeitende aus der Straßenreinigung zusätzlich b ei der Sperrgutabfuhr eingesetzt. Auch am Wochenende finden Sondersperrguttouren statt. Di e Abfallwirtschaftsbetriebe Münster bekommen Unterstützung von den Abfallwirtschaftsbet rieben der Städte Hamm und Recklinghausen sowie von der Firma Remondis und der AGR-DAR GmbH Herten. Das gesamte Ausmaß des Aufwands ist damit allerdings noch nicht ablesbar. Zu Beschlusspunkt 1.4 § 3 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Buchstabe g) der VOL/A lassen freihändige Vergaben zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zu, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen k onnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Ve rhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind. Das gilt nach § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d) auch für V ergaben oberhalb des Schwellenwertes: soweit es unbedingt erforderlich ist, wenn aus drin glichen zwingenden Gründen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, die vorgesc hriebenen Fristen nicht eingehalten werden können. Die Umstände, die die zwingende Drin glichkeit begründen, dürfen auf keinen Fall dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sein. § 3 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A lässt für Bauleistungen besc hränkte Ausschreibungen zu, wenn die öffentliche Ausschreibung wegen Dringlichkeit unzwe ckmäßig ist, und freihändige Vergabe der Bauleistungen ist nach § 3 Abs. 5 Nr. 3 möglich , wenn die Leistung besonders dringlich ist. Auch hier gibt es eine entsprechende Regelung für Vergaben oberhalb des EU- Schwellenwerts: § 3 EG Abs. 5 Nr. 4: Hier ist die V ergabe im Verhandlungswege möglich, wenn wegen der Dringlichkeit der Leistung aus zwing enden Gründen infolge von Ereignissen, die der Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die normalerweise vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können. Außerdem wird die Wertgrenze für freihändige Vergab en von 7.500 Euro auf 15.000 Euro (analog zum Zeitraum der Umsetzung der Konjunkturpr ogramme) befristet bis zum 31.12.2014 erhöht. Das Vergabeverfahren zur Auftragsvergabe an Firmen ist in der Anlage 1 dargestellt. 5 Zu Beschlusspunkt 2.2 Gerade die notwendige Unterstützung betroffener Men schen bei der vorübergehenden Bereitstellung von Wohnraum stellt sich besonders s chwierig dar. Der Bedarf an Unterbringungskapazitäten für anderweitig von Wohnu ngslosigkeit bedrohten Menschen und die ebenfalls vom Sozialamt sicherzustellenden Unte rbringung von Flüchtlingen sorgen für einen besonderen Engpass. Nur wenn die initiierten Projekte zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Flüchtlingsbereich konsequent und zü gig realisiert werden, kann eine sozial angemessene Versorgung aller Personenkreise gelinge n. Der Ausbau der Flüchtlingsunterkünfte muss daher mit höchster Priorität fortgeführt werden. Im Bereich der städtischen Immobilien sind ca. 100 Standorte vom Unwetterereignis betroffen. Im Wesentlichen sind dies die tiefer lie genden Bereiche der Gebäude mit teilweise substanziellen Schäden an großflächigen Bauteilen u nd hier häufig betroffen die zentralen technischen Anlagen wie Stromversorgung, Heizung, W armwasser, Sicherheitsbeleuchtung, Lüftungszentralen etc. Das Amt für Immobilienmanage ment arbeitet daran, zunächst die rudimentäre Funktionsfähigkeit der Einrichtungen wi eder herzustellen und in einem zweiten Schritt die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in d en betroffenen Bereichen zu bearbeiten. Für umfangreiche Sanierungen müssen separate Mittel bereitgestellt werden. Die aktuell bei der citeq gemeldeten IT-Vermögensschäden sind dagegen bislang gering. Die Schadensermittlung durch die citeq ist jedoch noch nicht abgeschlossen. So werden weitere kleinere Schadensmeldungen aus den Fachämtern in den nächsten Tagen erwartet. Darüber hinaus liegen aus den Schulen und Kitas auf Grund d er Ferien noch keine Rückmeldungen vor, so dass für diese Fälle über die Schadenshöhen und -regulierungen zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage getroffenen werden können. Zu Beschlusspunkt 2.3 Bei den öffentlichen Straßen sind nur vereinzelt Sc häden aufgetreten. Als derzeit bekannt größter Einzelschaden ist die Straße „Am Max Klemens-Kanal“ mit ca. 400.000 € zu nennen. Im Bereich der Stadtentwässerung hat es eine Vielza hl von Schäden gegeben (ausgefallene Pumpwerke, zerstörte Prozessleittechnik wegen Überf lutung der Kellerräume, nasse Akten). Als derzeit bekannt größter Einzelschaden ist der G asspeicher auf dem Gelände der Hauptkläranlage für ca. 500.000 € zu erneuern. Zu Beschlusspunkt 2.4 In der Promenade sowie am Aasee lag der Schwerpunkt der Baumschäden. Sie wurden hervorgerufen durch heftigste Böen im Zusammenhang mit den intensiven Regenfällen. Diese Bereiche mussten für den Fußgänger- und den F ahrradverkehr weiträumig gesperrt werden. Darüber hinaus gab es an Einzelbäumen im ge samten Stadtgebiet Schäden. Insgesamt mussten rund 100 Bäume geräumt bzw. wegen gravierender Schäden gefällt werden. Um die Arbeiten zu beschleunigen, wurden ne ben dem eigenen Personal auch Fremdfirmen eingesetzt. Diese Bereiche waren schon durch den Pfingststurm „Ela“ stark vorgeschädigt. Durch die Überschwemmungen hat es fast im gesamten Stadtgebiet Schäden an Wegen, Kinderspielplätzen und Grünflächen aller Art gegebe n. Die Erhebung der Schäden ist noch nicht abgeschlossen, da zunächst die Priorität auf die Beseitigung der gravierendsten Schäden zur Herstellung der Verkehrssicherheit gelegt worden ist. Auf den Friedhöfen ist es durch den intensiven Nied erschlag zu Senkungen und Wegeschäden gekommen. Auch hier gab es zahlreiche B aumschäden, insbesondere auf dem Waldfriedhof Lauheide. Die Bestattungen konnten aber nach den unmittelbar eingeleiteten Aufräumarbeiten ungehindert stattfinden. Um die Verunreinigung der Gewässer und des Bodens d urch ausgelaufenes Öl, Benzin oder anderer Schadstoffe nach Möglichkeit zu minimieren, wurde die Leitstelle der Feuerwehr 6 zusätzlich mit Mitarbeitern der Unteren Wasserbehör de besetzt, um bei eingehenden Meldungen hinsichtlich Gewässerverunreinigungen dir ekt am Telefon beraten zu können. Darüber hinaus wurde die ständige Rufbereitschaft d es Amtes für Grünflächen und Umweltschutz personell verstärkt und intensiv in di e Schadenserkundung und -beseitigung eingebunden. Aufgeschwommene Heizöltanks in überflu teten Kellern, ausgelaufenes Benzin von Kraftfahrzeugen in überfluteten Tiefgaragen war en zunächst die Einsatzschwerpunkte. Darüber hinaus müssen nun sowohl Kleinkläranlagen w ie auch sonstige Anlagen an Gewässern überprüft werden. Da auf Gewässern weiter hin Ölverunreinigungen auftreten, sind Nachsorge- und Erkundungsmaßnahmen insbesonder e bei Heizöltankanlagen angelaufen. Nach den bisherigen Erhebungen beläuft sich der Ges amtschaden bzw. der zusätzliche Aufwand im Bereich des Amtes für Grünflächen und Um weltschutz auf rund 900.000 €. Diese Größenordnung ist aber eine rein vorläufige S chätzung, da die Erhebung der Schäden in den Grünflächen noch läuft und in Teilbereichen noch zusätzlicher Aufwand durch notwendige Ersatzvornahmen oder Sanierungsmaßnahmen entstehen kann. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Schäden, d ie der Sturm „Ela“ am Pfingstmontag hervorgerufen hat, hingewiesen werden . In den Grünflächen der Stadt Münster sind dabei Schäden von rund 765.000 € entst anden. Die Schadensbeseitigung in Folge des Sturms Ela – insbesondere bei den rund 50 .000 Straßenbäumen und in den Wäldern – war noch bei weitem nicht abgeschlossen. Deshalb fallen die neuerlichen Schäden besonders ins Gewicht. Sachstandsbericht zu weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Unwetter Das Deutsche Rote Kreuz bietet Privathaushalten mit Unwetterschäden Hilfe beim Trocknen von Wohnungen und Kellern an: Rund 300 Bautrockner und bis zu 400 Hochleistungslüfter stehen seit Montag, 4. August, leihweise und kosten los zur Verfügung. Die Geräte werden in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung in erster Li nie an Menschen verliehen, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Groß ist nach wie vor die Bereitschaft mit Sachspen den zu helfen, ob Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder Spielzeug. Hier hat sich allerdings e ine zentrale Sammlung schon in Katastrophenfällen anderenorts nicht bewährt. Sinnv oller und erfolgreicher ist es, Angebot und Nachfrage direkt zusammenzubringen: Sei es in k onkreter Nachbarschaftshilfe oder durch Ansprache der sozialen Partner in den Stadtte ilen, wie Kirchen oder soziale Einrichtungen. Oder im Internet, wo die Facebook-Gr uppe "Regen in Münster" mit großem Einsatz seit Dienstag, 29. Juli, Hilfeleistende und Hilfebedürftige erfolgreich zueinander bringt. Die Gruppe "Sachspenden für Regen in Münster" ist i n Handorf vor Ort: In einer Halle der Firma Dornseif, Gildenstraße 34 können Spenden abge geben werden. Die Halle ist täglich - auch am Wochenende - von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Ent gegengenommen werden Elektrokleingeräte, Möbel und Küchenutensilien (nur komplette Sets). Nicht angenommen werden können Kleider, elektrische Großgeräte, Lebe nsmittel und Geld. Gleichzeitig können sich Bedürftige Sachspenden abholen. Zu Beschlusspunkt 3 Um einen Überblick über die Schäden und deren Ausma ße zu erhalten, wird die Stadtverwaltung ein Schadenskataster anlegen und di eses den politischen Gremien zur Verfügung stellen. Wann das Schadenskataster vorlie gen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich gesagt werden. So prüft und ermittelt die Verwaltung derzeitig beispielsweise die konkreten Schäden und Finanzmitt el für notwendige Ersatzbeschaffungen für Inventar in Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen. 7 Nach Vorliegen des Schadenskatasters wird es darum gehen, die sich daraus ergebenden Maßnahmen zu planen, zu terminieren und zu kalkulie ren. Dies kann sehr frühzeitig, das heißt in den nächsten Wochen, geschehen oder erst n ach eingehender Prüfung der Bausubstanz und Abwägung möglicher Alternativen. Di e Maßnahmenlisten der neu durchgeführten bzw. durchzuführenden Maßnahmen werd en dann dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und den Bezi rksvertretungen (gegebenenfalls nachträglich) zur Kenntnis gegeben. Zu Beschlusspunkt 4 Das Ausmaß der Kosten zur Beseitigung der Unwetters chäden ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelbar, da zurzeit immer noch neue Schad ensmeldungen eintreffen und eine vollständige Bestandsaufnahme der Schäden bislang nicht leistbar war. Gleichwohl lässt sich bereits jetzt abschätzen, das s die gesamte Schadensbeseitigung im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich angesiedelt se in wird. Damit sind die städtischen Kosten gemeint, nicht die bei Dritten entstehenden bzw. entstandenen Kosten, die wohl noch um ein Vielfaches höher liegen dürften. Zu Beschlusspunkt 5 Neben dem Personaleinsatz in der unmittelbaren Unwe tter- und Katastrophenhilfe werden für die kurzfristigen Aufräumarbeiten und zur mitte lfristigen Behebung der zum Teil erheblichen Schäden an städtischen Dienstgebäuden u nd Einrichtungen zusätzliche Personalressourcen erforderlich sein. So werden all ein für das Amt für Immobilienmanagements voraussichtlich 3 – 5 zusätzliche Ingenieure und Techniker befristet benötigt. Sofern Bedarfe in anderen Verwaltungsbere ichen nicht innerhalb der vorhandenen Kapazitäten und Flexibilitätsmaßnahmen, z. B. befri stete Mehrarbeit und/oder Arbeitszeiterhöhungen, gedeckt werden können, werde n ebenfalls zusätzliche Mitarbeiter/- innen befristet eingestellt – wenn es keine besser geeigneten (schnellere) Alternativen, z. B. Beauftragung Dritter, gibt. Der Bedarf wird derzeit ermittelt. Zu Beschlusspunkt 6 Für die November-Sitzung des Rates plant die Verwal tung die Aufstellung und Beschlussfassung eines Nachtrages zum Haushalt 2014 . Darin sollen die für das Jahr 2014 zu kalkulierenden Auswirkungen des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 dargestellt werden. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Münster am 10.09.2014 eingeholt werden. Münster, den 07.08.2014 I.V. I.V. gez. gez. Hartwig Schultheiß Alfons Reinkemeier Stadtdirektor Stadtkämmerer 8 gez. gez. Stefan Weber Dr. Michael Jung Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Fraktionsvor sitzender der SPD-Fraktion gez. gez. Helga Bennink Carola Möllemann-Appelhoff Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Frakt ionsvorsitzende der FDP-Fraktion Die Grünen/GAL gez. gez. Rüdiger Sagel Pascal Powroznik Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Frakt ionsvorsitzender der Fraktion PIRATEN/ ÖDP gez. Richard Mol Sprecher der Ratsgruppe AfD
D-0055-2014_Anlage
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Anlage 1 zur D/0055/2014 Auszug aus dem vereinfachten Vergabeverfahren im Rahmen der Umsetzung der Konjunkturprogramme in der Anwendung im Nachgang des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 Freihändige Vergabe (bis 15.000 Euro), ggf. Preisbeiziehung, wenn - geringe Auftragssumme - zeitliche Gründe vorliegen - kein annehmbares Angebot im Rahmen einer beschrän kten oder öffentlichen Ausschreibung vorliegt - Im Ausnahmefall: Rückgriff auf zeitnahes Angebot, wenn Wettbewerb erfolgt ist Vorgehen bei freihändigen Vergaben: 0 – 2.500 € Auftragssumme – Preisprüfung mit Prüfvermerk 2.500 – 7.500 € Auftragssumme – grundsätzlich Preiseinholung formlos (per Fax, fernmündlich, in Anlehnung an Wettbewerbspreise o. ä.) 7.500 € – 15.000 € Auftragssumme – Schriftliche Angebotseinholung (drei bis fünf Angebote) – formeller Vergabevermerk
Beschlussvorlage
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V/0585/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung "Sofortmaßnahmen im Nachgang des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt" Beratungsfolge 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW genehmigt. Begründung: Es wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0055/2014 verwiesen. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Dringlichkeitsentscheidung D/0055/2014 („Sofortmaßnahmen im Nachgang des Unwetters vom 28. / 29. Juli 2014 und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt“) Vorlagen-Nr.: V/0585/2014 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 12.08.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gildenstraße 34
- Am Max-Klemens-Kanal
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0585/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37