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V/0293/2023/2

Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung

Vorlagen 13.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 31

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

V-0293-2023-E2_Anlage1

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

6819 Zeichen

V/0293/2023/2 
V/0293/2023/2 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung werden 
wie in Anlage 1 dieser zweiten Ergänzungsvorlage gekennzeichnet geändert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Beschlussvorlage mit den Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke (Vergabericht-
linien) wurde bereits am 24.05.2023 in den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und 
Wirtschaft eingebracht. Die hier und im Nachgang geäußerten Hinweise und Änderungswünsche 
wurden von der Verwaltung aufgenommen und in die Richtlinien (Anlage 1 der Ergänzungsvorlage 
1) eingearbeitet. In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirt-
schaft am 13.06.2023 wurden weitere Änderungswünsche geäußert. Diese Änderungswünsche 
wurden in die Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage 2 eingearbeitet (zu erkennen an der blauen 
Schrift). Daneben beinhaltet die Anlage 1 auch die Änderungen der Ergänzungsvorlage 1 (in rot). 
Insgesamt betreffen die Änderungen gegenüber der Hauptvorlage die folgenden Punkte (Änderun-
gen gegenüber der Hauptvorlage in Fettdruck): 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
14.06.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hengstmann 
Telefon: 492-2366 
Hengstmann@stadt-
muenster.de 
 
Herr Gudorf 
Telefon: 492-2521 
GudorfM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0293/2023/2 
1. Vorbemerkungen 
 
 Folgender Punkt wurde ergänzt:  
  Eigentumsbildung für Familien mit Kindern 
 
2.3 Einzureichende Unterlagen 
 
Dafür kann der Vordruck der Stadt Münster oder ein individuelles Schreiben des Kreditinstituts 
genutzt werden, das inhaltlich dem Vordruck entspricht und die Finanzierung eines Grund-
stücks und dessen Bebauung unter den bis dahin bekannten Rahmenbedingungen be-
stätigt.  
 
 
3. Ablauf der Vergabe 
In der Regel werden in einem Baugebiet 80 % 90 % der Grundstücke auf Basis der Vergabe-
kriterien und 20% 10 % per Losverfahren vergeben. 
 
3.1 Vergabekriterien 
  
Die Reihenfolge der Vergabe der Grundstücke  richtet sich nach der durch die jeweilige Bewer-
bung erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der Vergabekriterien ermittelt wird. Dabei wer-
den ca. 50% des jeweiligen Grundstückskontingents an die Bewerbergruppe 1 und ca. 50% 
an die Bewerbergruppe 2 vergeben. 
 
Bewerbergruppe 1:  Bewerbende, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach Ziffer 
6.1 um bis zu 30 % überschreiten 
 
Bewerbergruppe 2:  Bewerbende, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach Ziffer 
6.1 um mehr als 30% überschreitet. 
 
Innerhalb der Bewerbergruppen werden jeweils mindestens 15 % der Grunds tücke an Fa-
milien mit drei oder mehr minderjährigen, pflegebedürftigen oder schwerbehinderten Kin-
dern vergeben. 
Grundstücke, die nicht nach diesen Quoten vergeben werden können, werde innerhalb der 
jeweiligen Bewerbergruppe vergeben. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Vergabe innerhalb 
der anderen Bewerbergruppe. 
   
 Verheiratete oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, wenn keiner der 
Partner das 40. Lebensjahr vollendet hat und das Datum der Eheschließung weniger als 5 
Jahre zurückliegt 
 
4. Kriterien zur Vergabe städtischer Einfamilienhausgrundstücke (Vergabekriterien) 
 
 Punkt 4 wurde neu hinzugefügt: 
4. Tätigkeit in einem Mangelberuf (Aufzählung der Bundesagentur für Arbeit über Mangelbe-
rufe in NRW mit einem Wert von 2,5 oder höher)  
 Nachweis des Arbeitgebers  
Dieses Kriterium wird mit 1 Punkt im Vergabeverfahren berücksichtigt. 
  
Punkt 7 
Anhebung von 3 auf 4 Punkte 
 
Punkt 9 und Punkt 10 
Hier wurde neben der Schwangerschaft und dem nachgewiesenen Adoptionsverfahren das

- 3 - 
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Dauerpflegeverhältnis eingeführt. 
 
Punkt 10 
Es bleibt bei 7 Punkten 
 
Letzter Satz: 
Abweichend davon werden die Kriterien 2. „Arbeitsplatz in Münster“ 6. und 7. „freiwillige Tä-
tigkeit“ sowie 11. „Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit“ pro Person gewertet. 
 
 
6.  Kaufpreis 
 
 1. Satz 
 Das Wort Basispreis wurde durch das Wort Bodenwert ersetzt. 
 2. Satz 
 Statt Kaufpreiszuschläge können nun Abschläge vom Bodenwert gewährt werden. 
  
6.1 Einkommensgrenze, Kaufpreisabschläge und Kinderermäßigung 
Anpassung der Überschrift  
 
1. Satz 
Neu eingefügt: oder überschreitet es diesen Betrag um bis zu 30%,…. Das Wort Basis-
preis wurde durch Bodenwert abzüglich 25 % ersetzt. 
  
4. Satz 
Das Wort Basispreis wurde durch Bodenwert abzüglich 25 % ersetzt. 
 
5. Satz 
Anhebung der Kinderermäßigungen von 3.000€ auf 7.500 € pro Kind. 
 
6.2 Anpassung des Basispreises Abschläge auf den Bodenwert 
Bewerbende ohne gültigen WBS zahlen folgende erhalten folgende Abschläge auf den Ba-
sispreis Bodenwert: 
Überschreitung des zu versteuernden Einkommens laut 6.1  
 von bis zu 30 %    Bodenwert abzgl. 25 % 
 von mehr als 30 – 80 %   Basispreis + 10 %  Bodenwert abzgl. 20 % 
 von mehr als 80 – 120 %  Basispreis + 15 %  Bodenwert abzgl. 15 % 
 von mehr als 120 – 160 % Basispreis + 20 %  Bodenwert abzgl. 10 % 
 von mehr als 160 %  Basispreis + 25 %  Bodenwert 
 
Der Höchstpreis (Basispreis + 25 %) entspricht dem Bodenwert des Grundstückes. 
  
6.3 Einkommen 
 
1. + 2 Satz  
Für die Ermittlung des Kaufpreises ist das zu versteuernde Einkommen maßgeblich. Zu 
Grunde gelegt wird der Mittelwert der Einkünfte des letzten und vorletzten Kalenderjah-
res vor der Antragsstellung.  
 
Nachfolgender Absatz wurde ergänzt:  
Weicht die aktuelle Einkommenssituation der Bewerbenden zum Zeitpunkt der Bewerbung 
signifikant, d.h. um mehr als 20% nach oben ab, so sind die Bewerbenden verpflichtet, eine 
Erklärung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins über das aktuelle zu ver-
steuernde Einkommen beizubringen. Weicht das Einkommen um mehr als 20% nach unten 
ab, können Bewerbende analog eine entsprechende Erklärung eines Steuerberaters oder ei-

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V/0293/2023/2 
nes Lohnsteuerhilfevereins über das aktuelle zu versteuernde Einkommen einreichen. Diese 
Erklärung tritt dann an die Stelle der bereits eingereichten Einkommensteuerbescheide. 
 
11. Ausschluss vom Verfahren / Vertragsstrafe bei falschen Angaben 
 
 2. Satz  
 Das Wort Basispreis wurde durch das Wort Bodenwert ersetzt. 
 
Die Verwaltung verpflichtet sich, die neuen Vergaberichtlinien nach zwei Jahren zu evaluieren und die 
Ergebnisse den jeweiligen Fachausschüssen vorzulegen. 
 
Im Übrigen wird auf die Begründung der Ursprungsvorlage verwiesen. 
 
 
i.V. 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Anlagen: 
- Anlage 1

V-0293-2023-E2_Anlage1

17933 Zeichen

Anlage 1 
 
 
1 
 
Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstü cke zur Förderung der 
Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom 14.06.2023) 
 
1. Vorbemerkungen 
Die Stadt Münster betreibt aktive Wohnungsbaupoliti k, um langfristige, strategische 
Stadtentwicklungsziele zu verfolgen: 
 Münster als attraktiven Lebensstandort mit zufried ener und wirtschaftlich gut gestellter 
Bürgerschaft im demographischem Gleichgewicht erhalten 
 Reduzierung der Verkehrsprobleme durch eine gering ere Pendlerzahl 
 Zersiedlung der Landschaft vermeiden 
 Eigentumsbildung für Familien mit Kindern 
Für die Bereitstellung von Wohnraum entwickelt die Stadt Münster daher neue 
Wohnbaugebiete auf städtischen Flächen. Damit solle n allen Kreisen der Bevölkerung die 
Möglichkeit gegeben werden, Wohneigentum zu bilden und in Münster zu wohnen.  
Das zuständige Gremium des Rates legt per Beschluss  die Kaufpreise und die Aufteilung in 
Verkaufsgrundstücke und Erbbaugrundstücke fest.  
Die folgenden Vergaberichtlinien sind die transpare nten und einheitlichen Maßgaben für das 
Vergabeverfahren von städtischen Baugrundstücken. E rgänzend wird ein Teil der 
Grundstücke verlost. Damit wird auch Teilen der Bevölkerung ein Zuschlag ermöglicht, deren 
Lebenswirklichkeit nicht allein zu einer ausreichenden Bepunktung führen würde.  
 
2. Ablauf der Bewerbung 
2.1. Bewerbende 
Bewerbende müssen volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Personen sein und 
eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Bundes republik Deutschland besitzen. Es 
können sich bis zu zwei Personen bewerben, die gemeinsam in den zukünftigen Haushalt 
einziehen werden. Die Bewerbenden werden Vertragspartner*innen der Stadt Münster und 
schließen gemeinschaftlich den notariellen Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag ab. 
Personen, die bereits ein Grundstück der Stadt Müns ter erhalten haben, können nicht 
nochmals ein Grundstück erwerben oder einen Erbbaurechtsvertrag schließen. 
Alle Personen, die in dem zukünftigen Haushalt wohn en werden, müssen angegeben 
werden. Nach Abschluss des Bauvorhabens ist eine amtliche Meldebescheinigung für alle 
Mitglieder des neu gebildeten Haushalts einzureichen. 
2.2. Bewerbung und Bewerbungsfrist 
Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich. Die Bewerbungsfrist beträgt in der Regel 
ca. 8 Wochen und wird in dem jeweiligen Exposé beka nnt gegeben. Der Eingang der 
Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. 
2.3. Einzureichende Unterlagen 
Alle geforderten Nachweise müssen von den Bewerbenden innerhalb der Bewerbungsfrist 
eingereicht werden.

Anlage 1 
 
 
2 
 
Mit der Bewerbung muss auch eine Finanzierungsbestä tigung eines in der EU 
zugelassenen Kreditinstituts eingereicht werden. Da für kann der Vordruck der Stadt 
Münster oder ein individuelles Schreiben des Kreditinstituts genutzt werden, das inhaltlich 
dem Vordruck entspricht und die Finanzierung eines Grundstücks und dessen B ebauung 
unter den bis dahin bekannten Rahmenbedingungen bestätigt .  
Der Kaufpreis des Grundstücks ist abhängig vom Einkommen des zukünftigen Haushalts. 
Das Einkommen muss durch Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen werden (siehe 
6.2). 
2.4. Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen 
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, di e vollständig und mit allen 
notwendigen Nachweisen eingereicht worden sind. Ver antwortlich für die Richtigkeit und 
Vollständigkeit der Unterlagen sind ausschließlich die Bewerbenden. Eine 
Vollständigkeitsprüfung von Seiten der Stadt Münster erfolgt nicht.  
2.5. Stichtagsregelung 
Maßgeblich sind die persönlichen und finanziellen V erhältnisse am Tag der Bewerbung. 
Sollten sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist relev ante Änderungen ergeben, ist eine 
erneute Bewerbung notwendig. 
 
3. Ablauf der Vergabe 
In der Regel werden in einem Baugebiet 
90  % der Grundstücke auf Basis der Vergabekriterien 
und 10  % per Losverfahren vergeben. Das zuständige Gremiu m des Rates kann durch 
Beschluss von dieser Aufteilung abweichen. 
3.1. Vergabekriterien 
Die Reihenfolge der Vergabe der Grundstücke richtet  sich nach der durch die jeweilige 
Bewerbung erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der Vergabekriterien ermittelt wird. 
Dabei werden ca. 50% des jeweiligen Grundstückskont ingents an die Bewerbergruppe 1 
und ca. 50% an die Bewerbergruppe 2 vergeben.  
 
Bewerbergruppe 1:  Bewerbende, deren Einkommen die Einkommensgrenze na ch 
Ziffer 6.1 um bis zu 30 % überschreiten  
 
Bewerbergruppe 2:  Bewerbende, deren Einkommen die Einkommensgrenze na ch 
Ziffer 6.1 um mehr als 30% überschreitet.  
 
Innerhalb der Bewerbergruppen werden jeweils mindes tens 15 % der Grundstücke an 
Familien mit drei oder mehr minderjährigen, pflegeb edürftigen oder schwerbehinderten 
Kindern vergeben. 
Grundstücke, die nicht nach diesen Quoten vergeben werden können, werden innerhalb 
der jeweiligen Bewerbergruppe vergeben. Ist dies ni cht möglich, erfolgt die Vergabe 
innerhalb der anderen Bewerbergruppe.

Anlage 1 
 
 
3 
 
Bei gleicher Punktzahl mehrerer Bewerbender erfolgt  eine weitere Differenzierung in der 
Reihenfolge: 
 Nachgewiesene Behinderung / Pflegebedürftigkeit lt . Vergaberichtlinien 
 Anzahl der Kinder 
 Durchschnittsalter der Kinder (Bewerbende mit dem geringsten Durchschnittsalter der 
Kinder werden vorrangig berücksichtigt) 
 
3.2. Losverfahren 
An der Vergabe der Grundstücke per Losverfahren neh men alle Bewerbenden teil, die 
mindestens 5 Punkte über die Vergabekriterien erhal ten haben, aber bei der Zuteilung 
nach Vergabekriterien nicht berücksichtigt wurden. 
 
 
4. Kriterien zur Vergabe städtische Baugrundstücke (Vergabekriterien) 
  Punkte  
4. 1.  Alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Münster  
 Nachweis durch eine amtliche Meldebescheinigung (n icht älter als 6 
Monate) der zuständigen Meldebehörde für alle Mitgl ieder des 
künftigen Haushalts 
 
3 
4. 2.  Arbeitsplatz in Münster (inkl. Elternzeit, Studium, selbständiger Tätigkeit 
und Homeoffice mit einem Umfang von mind. 50 % der Arbeitszeit ) 
 Nachweis des Arbeitgebers über die Tätigkeit, über  den Zeitraum der 
Elternzeit oder den Umfang des Homeoffice 
 bei Studium: Nachweis durch Immatrikulationsbesche inigung 
 bei Selbständigkeit: Nachweis der Gewerbemeldung, Nachweis der 
zuständigen Kammer o.ä. 
 
2 
4. 3.  Arbeitsplatz oder Wohnung im selben oder angrenzend en Stadtbezirk  
wie das Baugebiet 
 
1 
4. 4. Tätigkeit in einem Mangelberuf  (Aufzählung der Bundesagentur für Arbeit 
über Mangelberufe in NRW mit einem Wert von 2,5 oder höher) 
 Nachweis des Arbeitgebers 
 
1 
4. 5. Freiwerden einer  Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in 
der Stadt Münster durch den Umzug ins Eigenheim (Bi ndungsfrist der 
Wohnung beträgt noch mindestens 3 Jahre) 
 Nachweis durch das Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung 
 
1 
4. 6. Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation im 
Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche, P olitik in der Stadt 
Münster. (Die Tätigkeit besteht seit mindestens 3 J ahren und umfasst 
einen Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro Jahr) 
 Nachweis durch Bescheinigung der Organisation mit Umfang und 
Dauer der freiwilligen Tätigkeit 
 
2 
4. 7. Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation der 
Hilfs- und Rettungsdienste. (Die Tätigkeit besteht seit mindestens 3 
Jahren und umfasst einen Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro 
Jahr) 
 Nachweis durch Bescheinigung der Organisation mit Umfang und 
Dauer der freiwilligen Tätigkeit 
4

Anlage 1 
 
 
4 
 
 
4. 8. Es wohnen ausschließlich volljährige Kinder im zukü nftigen Haushalt, 
die weder schwerbehindert (mind. GdB 70%) noch pflegebedürftig sind 
 
 
2 
4. 9. Ein oder zwei minderjährige, pflegebedürftige oder schwerbehinderte 
Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünftigen Haushalt (ei ne nachgewiesene 
Schwangerschaft oder ein nachgewiesenes Adoptionsve rfahren , sowie 
ein Dauerpflegeverhältnis  werden wie ein Kind berücksichtigt) 
 Nachweis durch Bescheinigung über die Schwangersch aft 
 Nachweis durch Bescheinigung über das laufende Ado ptionsverfahren  
 Nachweis durch Kindergeldbescheid o.ä., wenn das K ind erst künftig 
im Haushalt wohnen wird 
 Nachweis über Dauerpflegeverhältnis 
 
5 
4. 10 . Drei oder mehr minderjährige, pflegebedürftige oder  schwerbehinderte 
Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünftigen Haushalt (ei ne nachgewiesene 
Schwangerschaft oder ein nachgewiesenes Adoptionsve rfahren , sowie 
ein Dauerpflegeverhältnis werden wie ein Kind berücksichtigt) 
 Nachweis durch Bescheinigung über die Schwangersch aft 
 Nachweis durch Bescheinigung über das laufende Ado ptionsverfahren  
 Nachweis durch Kindergeldbescheid o.ä., wenn das K ind erst künftig 
im Haushalt wohnen wird 
 Nachweis über Dauerpflegeverhältnis 
 
7 
4. 11. Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit e iner 
Schwerbehinderung ab einem GdB 70 % oder Haushaltsm itglieder 
des zukünftigen Haushalts mit einem festgestellten Pflegegrad 
 Nachweis durch Bescheinigung oder Kopie des 
Schwerbehindertenausweises oder Nachweis des Pflegegrads 
durch Bescheinigung oder Kopie des Bescheids 
 
3 
 
Jedes Kriterium wird einmal pro Bewerbung berücksic htigt. Abweichend davon werden die 
Kriterien 
2.  „Arbeitsplatz in Münster“ 6. und 7. „freiwillige Tätigkeit“ sowie 11. 
„Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit“ pro Person gewertet. 
 
5. Verteilung Grundstücke / Wunschgrundstücke 
Bei der Bewerbung können Wunschgrundstücke benannt werden. Die Auswahl wird bei der 
Zuteilung der Grundstücke berücksichtigt, soweit di es möglich ist. Ebenfalls ist es möglich, 
verschiedene Haustypen (z.B. Doppelhaushälfte, Reihenhaus) zu wählen. Die Bewerbenden 
haben keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Grundstücks.  
Verzichten die Bewerbenden auf das angebotene Grund stück, werden sie bei der Vergabe 
nicht weiter berücksichtigt und das Grundstück wird  im Nachrückverfahren an andere 
Bewerbende vergeben.  
 
6. Kaufpreis 
Das zuständige Gremium des Rates setzt vor der Grun dstücksvermarktung den 
erschließungsbeitragsfreien 
Bodenwert fest. Abhängig von dem zu versteuernden Einkommen 
können Kaufpreisabschläge  oder Kinderermäßigungen gewährt werden.

Anlage 1 
 
 
5 
 
6.1. Einkommensgrenze, Kaufpreisabschläge und Kinderermäßigung 
Liegt das zu versteuerndes Einkommen aller volljähr igen steuerpflichtigen Mitglieder des 
zukünftigen Haushalts bei bis zu 50.000 € oder überschreitet es diesen Betrag um bis zu 
30% , ist der festgesetzte Bodenwert  abzüglich 25% zu zahlen. Für jedes im zukünftigen 
Haushalt wohnende minderjährige, pflegebedürftige o der schwerbehinderte (mit GdB 
mind. 70%) Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 €. 1  
Liegt ein Wohnberechtigungsschein (WBS) vor, der zu m Zeitpunkt der Bewerbung gültig 
ist, gilt der Bodenwert  abzüglich 25% , sofern der zukünftige Haushalt aus den gleichen 
Personen besteht, die im WBS berücksichtigt sind. 
Für jedes im zukünftigen Haushalt wohnende minderjä hrige, pflegebedürftige oder 
schwerbehinderte (mit GdB mind. 70%) Kind erhalten die Erwerbenden einen 
Preisnachlass von 
7.500 € auf den Kaufpreis. 
6.2. Abschläge auf den Bodenwert  
Bewerbende ohne gültigen WBS erhalten folgende Abschläge auf den Bodenwert : 
Überschreitung des zu versteuernden Einkommens laut 6.1  
 von bis zu 30%   Bodenwert abzgl. 25% 
 von mehr als 30 – 80 %   Bodenwert abzgl. 20%  
 von mehr als 80 – 120 %  Bodenwert abzgl. 15% 
 von mehr als 120 – 160 %  Bodenwert abzgl. 10%  
 von mehr als 160 %   Bodenwert  
 
6.3. Einkommen 
Für die Ermittlung des Kaufpreises ist das zu verst euernde Einkommen maßgeblich. Zu 
Grunde gelegt wird der Mittelwert der Einkünfte des letzten und vorletzten Kalenderjahres 
vor der Antragsstellung. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von bestandskräf tigen 
Einkommenssteuerbescheiden aller steuerpflichtigen volljährigen Personen, die zukünftig 
im Haushalt wohnen. Kann dieser noch nicht vorgelegt werden, ist dies zu begründen und 
eine anderweitige Erklärung über das zu versteuernd e Einkommen vom Steuerberater 
oder vom Lohnsteuerhilfeverein beizubringen. 
Weicht die aktuelle Einkommenssituation der Bewerbenden zum Zeitpunkt der Bewerbung 
signifikant, d.h. um mehr als 20% nach oben ab, so sind die Bewerbenden verpflichtet, 
eine Erklärung eines Steuerberaters oder eines Lohn steuerhilfevereins über das aktuelle 
zu versteuernde Einkommen beizubringen. Weicht das Einkommen um mehr als 20% nach 
unten ab, können Bewerbende analog eine entsprechende Erklärung eines Steuerberaters 
oder eines Lohnsteuerhilfevereins über das aktuelle  zu versteuernde Einkommen 
einreichen. Diese Erklärung tritt dann an die Stell e der bereits eingereichten 
Einkommensteuerbescheide. 
  
                                                
1 Diese Werte beziehen sich auf die KfW- Förderung „Wohneigentum für Familien“ des Bundes (Stand 06/2023). 
Sollten sich die Einkommensgrenzen des Förderprogramms verändern, werden die Werte in diesen Richtlinien 
von der Verwaltung automatisch angepasst .

Anlage 1 
 
 
6 
 
7. Erbbaurecht und –zins 
Die aktuellen Bedingungen des Erbbaurechts werden m it Beschluss des zuständigen 
Gremiums des Rates festgesetzt und können u.a. dem Exposé entnommen werden . 
Zum Grundstück gehörende Flächen, an denen kein Erbbauchrecht bestellt werden kann oder 
es unzweckmäßig ist (z.B. gemeinsam genutzte Wegefl ächen), werden an die 
Erbbauberechtigten veräußert. 
Bei der Gestaltung des Erbbaurechts können die Erbbauberechtigten zwischen zwei Modellen 
auswählen: 
 laufender Erbbauzins (Details sind dem jeweiligen Exposé zu entnehmen). 
 einmaliger Ablösebetrag - die Erbbauberechtigten k önnen vor Abschluss des 
Erbbaurechtsvertrags beantragen, statt des jährlich zu zahlenden Erbbauzinses einen 
einmaligen Ablösebetrag für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts zu zahlen (Details 
sind dem jeweiligen Exposé zu entnehmen).  
Eine Wertsicherungsklausel ist zu vereinbaren. 
 
8. Berücksichtigung von Bewerbenden mit vorhandenem  Grundeigentum 
Eine generelle Veräußerung vorhandenen Grundeigentums wird nicht verlangt. Einkünfte aus 
Vermietung und Verpachtung werden beim Einkommen berücksichtigt. 
 
9. Bauverpflichtung 
Die Erwerbenden bzw. die Erbbauberechtigten haben m it der Bebauung (tatsächliche 
Bauausführung) des Grundstücks innerhalb von zwei Jahren nach Vorliegen der Baureife des 
Grundstücks (vorhandenes Planungsrecht und mindeste ns Erschließung durch eine 
Baustraße) zu beginnen. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich.  
Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Bauverpflichtung hat die Stadt Münster das Recht, vom 
Vertrag zurückzutreten. 
In Fällen besonderer Härten wie z.B. einer schweren  Erkrankung oder Behinderung besteht 
kein Rücktrittsrecht der Stadt Münster. Die Erwerbe nden müssen die besondere Härte 
nachweisen. 
 
10. Selbstwohnverpflichtung 10 Jahre / Rückzahlungsregelung der Förderung bei nicht 
vertragsgerechter Nutzung 
10.1. Kaufgrundstück 
Die Erwerbenden müssen das auf dem Baugrundstück er richtete Gebäude für einen 
Zeitraum von 10 Jahren selbst bewohnen. Bei Verstoß wird zugunsten der Stadt Münster 
die Rückzahlung des Förderbetrags zeitanteilig fällig.  
Der rückzuzahlende Förderbetrag wird grundbuchlich gesichert und wie folgt ermittelt: 
Differenz zwischen dem Höchstkaufpreis und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Dieser 
Differenzbetrag ermäßigt sich für jedes volle abgelaufen Jahr ab amtlicher Anmeldung im 
neuen Wohngebäude um 1/10.

Anlage 1 
 
 
7 
 
10.2. Erbbaurecht 
Die Erbbauberechtigten müssen das auf dem Baugrundstück errichtete Gebäude für einen 
Zeitraum von 10 Jahren selbst bewohnen. Bei Verstoß  wird die Rückzahlung des 
Förderbetrags zugunsten der Stadt Münster zeitantei lig fällig, sofern der Erbbauzins mit 
der Zahlung eines einmaligen Ablösebetrags für die gesamte Laufzeit abgegolten wurde. 
Der rückzuzahlende Förderbetrag wird in diesem Fall wie folgt ermittelt: 
Differenz, die sich zwischen dem Ablösebetrag auf G rundlage des Höchstpreises ergibt 
und dem tatsächlich gezahlten Ablösebetrag. Dieser Differenzbetrag ermäßigt sich für 
jedes volle abgelaufene Jahr ab amtlicher Anmeldung im neuen Wohngebäude um je 1/10. 
10.3. Härtefall 
In Fällen besonderer Härte wie z. B. einer schweren  Erkrankung oder Behinderung kann 
die Selbstnutzung auch durch die Nutzung durch Ehe- oder Lebenspartner und/oder enge 
Verwandte, insbesondere Kinder der Bewerbenden oder  (auch geschiedene oder 
getrenntlebende) Ehe- oder Lebenspartner, erfüllt werden.  
In Fällen besonderer Härte wie z. B. einer schweren  Erkrankung oder Behinderung, die 
einen Wohnungswechsel unabdingbar erscheinen lassen  oder eine räumliche 
Veränderung zwingend notwendig machen, kann von der  Rückzahlung des 
Förderbetrages abgesehen werden. 
Die Erwerbenden müssen die besondere Härte in jedem Einzelfall nachweisen. 
Eine besondere Härte besteht aber dann nicht, wenn seit dem Zeitpunkt des Erwerbs der 
Bodenrichtwert gestiegen ist und daher davon auszug ehen ist, dass die Erwerbende mit 
einer Veräußerung auch einen höheren Preis für den Grundstücksanteil bzw. das 
Erbbaurecht erzielen würde als er selbst an die Stadt Münster gezahlt hat. 
 
11. Ausschluss vom Verfahren / Vertragsstrafe bei falschen Angaben 
Machen die Bewerbenden schuldhaft falsche Angaben z u den persönlichen Verhältnissen, 
kann die Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Haben falsche Angaben zu der 
Vergabe eines Grundstücks geführt, ist an die Stadt Münster eine Vertragsstrafe in Höhe von 
25% des 
Bodenwertes  zu zahlen. 
Bewerbenden können nicht zwei oder mehrere Grundstü cke gleichzeitig angeboten werden. 
Dies gilt insbesondere bei parallelen Vergabeverfahren für unterschiedliche Baugebieten. 
 
12. Ausnahmeregelungen 
Das zuständige Gremium des Rates kann im Rahmen sei ner Zuständigkeit in besonderen 
Fällen von den Richtlinien abweichen.

Beratungsverlauf (2)

14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0293/2023/2
Typ
Vorlagen
Datum
13.06.2023
Erstellt
14.06.2023 11:10