V/0032/2024
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
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Beschlussvorlage
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V/0032/2024 V/0032/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien Beratungsfolge 13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (Anlage 1) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung beinhaltet eine Erweiterung des Kreises der in § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster benannten beratenden Mitglieder, die dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien angehören. Vertreter*in der Stadtelternschaft Münster Wesentliche Fragen aus dem Themenfeld Schule und hier insbesondere der offenen Ganztagsschu- len werden im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beraten bzw. entschieden. So wurden allein im Jahr 2023 zahlreiche Vorlagen aus dem OGS-Bereich im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien behandelt. Hinzu kommt der ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf einen Platz in einer offenen Ganztagsschule. Daher ist es auch aus fachlicher Sicht wünschenswert, die A nregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), lfd. Nr. 63/2023, zur Beteiligung von Elternvertretungen (Stadtelternschaft Münster) aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien aufzugreifen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 22.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierks Telefon: 492-5110 DierksHe@stadt- muenster.de - 2 - V/0032/2024 Aus fachlicher Sicht wird durch die Mitgliedschaft eines Vertreters/ einer Vertreterin der Stadteltern- schaft im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ein guter Ansatz gesehen, entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Gleichzeitig stellt die Entsendung ein Signal an die Eltern dar, dass ihr ehrenamtliches Engagement gewünscht ist und gewürdigt wird. Da der Rat der Stadt Münster durch Satzung bestimmen kann, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss angehören, schlägt die Verwaltung vor, den Vorschlag aufzugrei- fen (rechtliche Grundlagen: § 71 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 5 AG-KJHG, §§ 7, 41 GO NRW). Die Stadtelternschaft Münster ist eine Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf Grundlage des § 72 Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Das bera- tende Mitglied für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ist vom Vorstand der Stadtel- ternschaft Münster aus seiner Mitte zu entsenden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster Anregung gemäß § 24 GO NRW, lfd. Nr. 63/2023
Anlage A
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Anlage A zur V/0032/2024 Kurzüberblick Der Beschlussvorschlag der Vorlage beinhaltet eine Erweiterung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien um ein beratendes Mitglied. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing- konzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Durch die Erweiterung des Ausschusses um ein beratendes Mitglied hat die Stadtelternschaft Münster künftig die Möglichkeit, sich bei der politischen Willensbildung der Stadt Münster direkt einzubringen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Mit der Vorlage soll eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Erweiterung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien aufgegriffen werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine direkte Relevanz zu Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.
Anlage-2-Anreg24GO-063-2023
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Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Mecklenborg Vorname Jens PLZ 48161 Ort Münster Straße Ramertsweg Hausnummer 80 Telefon +49 251 8719093 E-Mail jens@mecklenb.org Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Ihre Anregung Thema Beteiligung von Elternvertretern aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS im AKJF Anregung Elternvertreter aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschulen (kurz OGS) werden künftig analog der Elternvertreter aus dem Bereich der Kitas in den das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien betreffenden Gremien berücksichtigt. In jedes Gremium (insb. den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie dessen Unterausschüsse), dem ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat angehört, wird daher zusätzlich ein Vertreter der Stadtelternschaft Münster (Vereinigung § 72 Abs. 4 SchulG NRW) aufgenommen. Gleiches gilt für die Arbeitsgemeinschaft „Ausbildungsoffensive Runder Tisch“ (kurz AG ART) des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Begründung Für den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS - einschließlich der Ferienbetreuung - ist organisatorisch nicht das Amt für Schule und Weiterbildung, sondern das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig. In den letzten Sitzungsperioden sind insbesondere im Zusammenhang dem Fachkräftemangel im SuE-Bereich Beschlüsse betreffend sowohl den Bereich der Kitas wie auch den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS gefasst worden. Da in Zukunft in beiden Bereichen ein Rechtsanspruch auf die Betreuung greift und beide Bereiche um dieselben Fachkräfte konkurieren, sollten auch die Stimmen von Elternvertretern beider Bereiche in den Beratungen gehört werden. Seite 1 on 2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 dc3yBv6F 23.05.23 09:25 Anregung Nr. 2023-00063
Anlage-1-Satzungsänderung
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Anlage zur Vorlage V/0032/2024 Satzung zur Änderung der S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NR W, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. 2011 S. 685) hat de r Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster beschlossen: Artikel I § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster erhält folgende Fassung: § 4 – Mitglieder (1) Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil ien gehören 15 stimmberechtigte (§ 71 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 1 AG KJHG) und weitere beratende Mitglieder an. (2) Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII beträgt 9, die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII beträgt 6. Sie werden vom Rat der Stadt gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist gleichzeitig ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen. (3) Als beratende Mitglieder gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien an: a) der/die Oberbürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bestellte Vertretung; b) der/die Leiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder seine/ihre Vertretung; c) ein/e Vormundschaftsrichter/in oder ein/e Famili enrichter/in oder ein/e Jugendrichter/in, der/die von dem Präsidenten/der Präsidentin des Landgerichtes in Münster bestellt wird; d) ein/eine Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der /die von dem Leiter/der Leiterin des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird; e) ein/e Vertreter/in der Schulen, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; f) ein/e Vertreter/in der Polizei, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; g) je ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche, d er evangelischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinde. Sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt; h) ein/e Vertreter/in des Integrationsrates oder Integrationsausschusses, die oder der durch den Integrationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird; i) weitere sachkundige Frauen und Männer, über dere n Anzahl sowie die sie bestellenden Institutionen der Rat der Stadt Münster entscheidet; j) sachkundige Einwohner/innen gemäß § 58 Abs. 4 Ge meindeordnung NW, die vom Rat der Stadt gewählt werden; k) ein vom Jugendrat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied; l) ein vom Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied. m) ein von der Stadtelternschaft Münster vom Vorsta nd aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied Für die nach den Buchstaben c – m bestellten bzw. gewählten Mitglieder sind gleichzeitig je ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen bzw. zu wählen. Artikel II Diese Satzung zu Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ramertsweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0032/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2024
- Erstellt
- 15.01.2024 09:37