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V/0032/2024

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen 15.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2024, TOP 16.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Anlage-2-Anreg24GO-063-2023

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Anlage-1-Satzungsänderung

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Beschlussvorlage

3114 Zeichen

V/0032/2024 
V/0032/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des 
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (Anlage 
1) wird beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
Begründung: 
 
Die vorgeschlagene Satzungsänderung beinhaltet eine Erweiterung des Kreises der in § 4 Abs. 3 der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster benannten beratenden Mitglieder, die dem Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien angehören. 
 
Vertreter*in der Stadtelternschaft Münster 
 
Wesentliche Fragen aus dem Themenfeld Schule und hier insbesondere der offenen Ganztagsschu-
len werden im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beraten bzw. entschieden. So wurden 
allein im Jahr 2023 zahlreiche Vorlagen aus dem OGS-Bereich im Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien behandelt. Hinzu kommt der ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf einen Platz in einer 
offenen Ganztagsschule.  
 
Daher ist es auch aus fachlicher Sicht wünschenswert, die A nregung gem. § 24 Gemeindeordnung 
NRW (GO NRW), lfd. Nr. 63/2023, zur Beteiligung von Elternvertretungen (Stadtelternschaft Münster) 
aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS im Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien aufzugreifen.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
22.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierks 
Telefon: 492-5110 
DierksHe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0032/2024 
 
Aus fachlicher Sicht wird durch die Mitgliedschaft eines Vertreters/ einer Vertreterin der Stadteltern-
schaft im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ein guter Ansatz gesehen, entsprechende 
Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Gleichzeitig stellt 
die Entsendung ein Signal an die Eltern dar, dass ihr ehrenamtliches Engagement gewünscht ist und 
gewürdigt wird.  
 
Da der Rat der Stadt Münster durch Satzung bestimmen kann, dass weitere sachkundige Frauen und 
Männer dem Jugendhilfeausschuss angehören, schlägt die Verwaltung vor, den Vorschlag aufzugrei-
fen (rechtliche Grundlagen: § 71 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 5 AG-KJHG, §§ 7, 41 GO NRW).  
 
Die Stadtelternschaft Münster ist eine Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf 
Grundlage des § 72 Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Das bera-
tende Mitglied für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ist vom Vorstand der Stadtel-
ternschaft Münster aus seiner Mitte zu entsenden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage A 
 Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster 
 Anregung gemäß § 24 GO NRW, lfd. Nr. 63/2023

Anlage A

1709 Zeichen

Anlage A zur V/0032/2024 
Kurzüberblick 
Der Beschlussvorschlag der Vorlage beinhaltet eine Erweiterung des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien um ein beratendes Mitglied. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept Münster (ISM) verfolgt: 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
Durch die Erweiterung des Ausschusses um ein beratendes Mitglied hat die Stadtelternschaft 
Münster künftig die Möglichkeit, sich bei der politischen Willensbildung der Stadt Münster direkt 
einzubringen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Mit der Vorlage soll eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Erweiterung des Ausschusses für 
Kinder, Jugendliche und Familien aufgegriffen werden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine direkte Relevanz zu Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.

Anlage-2-Anreg24GO-063-2023

1935 Zeichen

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Ihre Kontaktdaten
Name
Mecklenborg
Vorname
Jens
PLZ
48161
Ort
Münster
Straße
Ramertsweg
Hausnummer
80
Telefon
+49 251 8719093
E-Mail
jens@mecklenb.org
Bitte wählen Sie einen Adressaten aus
Adressat1 gewaehlte Option
Rat der Stadt Münster
Ihre Anregung
Thema
Beteiligung von Elternvertretern aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS im AKJF
Anregung
Elternvertreter aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschulen (kurz OGS)
werden künftig analog der Elternvertreter aus dem Bereich der Kitas in den das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien betreffenden Gremien berücksichtigt. In jedes Gremium (insb. den Ausschuss für Kinder, Jugendliche
und Familien sowie dessen Unterausschüsse), dem ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat angehört, wird
daher zusätzlich ein Vertreter der Stadtelternschaft Münster (Vereinigung § 72 Abs. 4 SchulG NRW)
aufgenommen.
Gleiches gilt für die Arbeitsgemeinschaft „Ausbildungsoffensive Runder Tisch“ (kurz AG ART) des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Begründung
Für den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS - einschließlich der Ferienbetreuung - ist
organisatorisch nicht das Amt für Schule und Weiterbildung, sondern das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien zuständig.
In den letzten Sitzungsperioden sind insbesondere im Zusammenhang dem Fachkräftemangel im SuE-Bereich
Beschlüsse betreffend sowohl den Bereich der Kitas wie auch den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots
der OGS gefasst worden.
Da in Zukunft in beiden Bereichen ein Rechtsanspruch auf die Betreuung greift und beide Bereiche um dieselben
Fachkräfte konkurieren, sollten auch die Stimmen von Elternvertretern beider Bereiche in den Beratungen
gehört werden.
Seite 1 on 2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
dc3yBv6F
23.05.23  09:25
Anregung Nr. 2023-00063

Anlage-1-Satzungsänderung

3066 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0032/2024 
 
Satzung zur Änderung der 
S A T Z U N G 
für das Jugendamt der Stadt Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NR W, S. 666), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. 2011 S. 685) hat de r Rat der Stadt Münster am ______ 
folgende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster beschlossen: 
 
 
Artikel I  
§ 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster erhält folgende Fassung:  
 
§ 4 – Mitglieder  
(1) Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil ien gehören 15 stimmberechtigte (§ 71 
SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 1 AG KJHG) und weitere beratende Mitglieder an.  
 
(2) Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII beträgt 9, die 
Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII beträgt 6. Sie werden vom Rat der Stadt 
gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist gleichzeitig ein/e persönliche/r Stellvertreter/in 
zu wählen.  
 
(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien an: 
 
a) der/die Oberbürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bestellte Vertretung;  
 
b) der/die Leiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder seine/ihre Vertretung;  
 
c) ein/e Vormundschaftsrichter/in oder ein/e Famili enrichter/in oder ein/e Jugendrichter/in, 
der/die von dem Präsidenten/der Präsidentin des Landgerichtes in Münster bestellt wird;  
 
d) ein/eine Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der /die von dem Leiter/der Leiterin des 
zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird;  
 
e) ein/e Vertreter/in der Schulen, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;  
 
f) ein/e Vertreter/in der Polizei, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;  
 
g) je ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche, d er evangelischen Kirche und der jüdischen 
Kultusgemeinde. Sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt;  
 
h) ein/e Vertreter/in des Integrationsrates oder Integrationsausschusses, die oder der durch den 
Integrationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird;  
 
i) weitere sachkundige Frauen und Männer, über dere n Anzahl sowie die sie bestellenden 
Institutionen der Rat der Stadt Münster entscheidet;

j) sachkundige Einwohner/innen gemäß § 58 Abs. 4 Ge meindeordnung NW, die vom Rat der 
Stadt gewählt werden; 
 
k) ein vom Jugendrat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied; 
 
l) ein vom Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster  aus seiner Mitte bestimmtes ständiges 
Mitglied.  
 
m) ein von der Stadtelternschaft Münster vom Vorsta nd aus seiner Mitte bestimmtes 
ständiges Mitglied 
 
Für die nach den Buchstaben c – m bestellten bzw. gewählten Mitglieder sind gleichzeitig je ein 
Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen bzw. zu wählen.  
 
Artikel II  
Diese Satzung zu Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster tritt am  
Tage nach der Bekanntmachung in Kraft

Beratungsverlauf (4)

13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 7.1 Vorberatung
Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 16.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ramertsweg

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Details

Aktenzeichen
V/0032/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2024
Erstellt
15.01.2024 09:37