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V/0734/2016

Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH, Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH + Co. WP DT KG auf die Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 30.08.2016

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Beschlussvorlage

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Anlage1_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Verschmelzung Detmold_final

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Anlage5_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Lageplan_JA2015_Energiepark Detmold KG

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Beschlussvorlage

3129 Zeichen

V/0734/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH, 
Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Stadtwerke Münster 
GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Energiepark Detmold Verwaltungs - GmbH wird mit Wirk ung zum 1.1.2017 (steuerlich zum 
31.12.2016, 24:00 Uhr) auf die alleinige Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH auf Grundl a-
ge des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerks versehenen Jahresa bschlusses zum 
31.12.2016 (Schlussbilanz) und des als Mu ster beigefügten Verschmelzungsvertrages ve r-
schmolzen. Die Übertragung des Vermögens erfolgt zu Buchwerten ohne Gegenleistung. Eine 
Kapitalerhöhung erfolgt dadurch nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (b) des G e-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesel l-
schafterversammlung u.a. “… die Beteiligung an anderen Unt ernehmen und der Erwerb ….von G e-
schäftsanteilen“. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0734/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
Janetzki@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0734/2016 
In Folge der Verschmelzung kommt es ebenfalls zum 01.01.2017 (steuerlich zum 31.12.2016, 24:00 
Uhr) zur Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Kommand itistin und 
einzig verbleibende  Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH. Das Vermögen der Energiepark 
Detmold GmbH & Co. WP DT KG geht mit den in der Bilanz zum 31.12.2016 enthaltenen Buchwerten 
auf die Stadtwerke Münster GmbH über. 
 
Mit der Verschmelzung und Anwachsung werden die Akti vitäten in regenerativen Energien weiter bei 
den Stadtwerken konzentriert und durch schlankere Strukturen Einspareffekte ermöglicht. 
 
Durch die Verschmelzung und Anwachsung gehen alle Rechte und Pflichten der beiden Gesellscha f-
ten zum 01.01.2017 auf die Stadtwerke Münster über. 
 
Weitere Informationen sind der anliegenden Aufsichtsratsvorlage zu entnehmen (Anlage1). Die Ve r-
schmelzung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 02.09.2016 die An gele-
genheit beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Aufsichtsratsvorlage der Stadtwerke Münster GmbH 
Anlage 2:  Entwurf Verschmelzungsvertrag 
Anlage 3:  Darstellung der Anwachsung 
Anlage 4:  Jahresabschluss 2015 der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH 
Anlage 5:  Jahresabschluss 2015 und Wirtschaftsplan der Energiepark Detmold GmbH & Co.  
 WP DT KG

Anlage1_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Verschmelzung Detmold_final

5655 Zeichen

Münster, 10.08.2016 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 17/2016 
 
 
Betreff 
Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Müns-
ter GmbH  
Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Stadtwerke 
Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
 
 
Anlagen 
Entwurf Verschmelzungsvertrag 
Darstellung der Anwachsung 
Jahresabschluss 2015 der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH 
Jahresabschluss 2015 und Wirtschaftsplan 2016 der Energiepark Detmold GmbH & Co. 
WP DT KG 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: 
 
In der Gesellschafterversammlung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH sind 
folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
Der Beschluss zu 1. Ist auch von der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Müns-
ter GmbH zu fassen. Der Gesellschafterversammlung wird die Annahme empfohlen. 
 
1. Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH wird mit Wirkung zum 01.01.2017 
(steuerlich zum 31.12.2016, 24:00 Uhr) auf die alleinige Gesellschafterin Stadtwer-
ke Münster GmbH auf Grundlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerks versehenen Jahresabschlusses zum 31.12.2016 (Schlussbilanz) und des 
als Muster beigefügten Verschmelzungsvertrages verschmolzen. Die Übertragung 
des Vermögens erfolgt zu Buchwerten ohne Gegenleistung. Eine Kapitalerhöhung 
erfolgt dadurch nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer. 
 
2. In Folge der Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH kommt 
es ebenfalls zum 01.01.2017 (steuerlich zum 31.12.2016, 24:00 Uhr) zur Anwach-
sung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Kommanditistin 
und einzig verbliebene Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH. Das Vermö-
gen der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG geht mit den in der Bilanz 
zum 31.12.2016 enthaltenen Buchwerten auf die Stadtwerke Münster GmbH über.

3. Die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG löst vor Ihrer Verschmelzung 
mit Wirkung zum 30.12.2016 die bestehende Projektfinanzierung bei der HypoVer-
einsbank / UniCreditbank ab. Um die hierfür notwendige Liquidität sicher zu stellen, 
wird die Stadtwerke Münster GmbH bevollmächtigt ihrer Tochtergesellschaft die 
hierfür erforderliche Liquiditätshilfe von bis zu T€ 3.600 zur Verfügung zur stellen.  
 
 
Begründung 
Die Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH soll  auf die Stadtwerke Münster GmbH 
mit Wir kung zum 01.01.2017  verschmolzen werden.  Hiermit wachsen gleichzeitig das 
Vermögen und die Verbindlichkeiten der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG 
in der Stadtwerke Münster GmbH an.  
Mit der Verschmelzung und Anwachsung werden die Aktivitäten in regenerativen Ene r-
gien weiter bei den Stadtwerken Münster konzentriert, schlankere Strukturen erreicht 
und damit Effizienzgewinne ermöglicht. Dies führt zu den folgenden wirtschaftlichen Vor-
teilen: 
 
 Die kumulierten Betriebskosteneinsparungen durch den Wegfall von zwei Gesel l-
schaften (KG und Verwaltungs-GmbH) betragen 400T€ 
 Hinzu kommt ein Zinsvorteil von ca.84 T€ durch Ablösung der Projektfinanzi e-
rung, durch Binnenfinanzierungsmittel der Stadtwerke (354 T€ eingesparter Zins-
aufwand abzüglich 270 T€ Vorfälligkeitsentschädigung). 
 Darüber hinaus entfallen  die mit der Projektfinanzierung verbundene n Ausschüt-
tungssperren der in der KG entstehenden Ergebnisse.  
 
Grundlage für die Verschmelzung  und Anwachsung  werden die  jeweiligen Bilanzen 
zum 31.12.2016 der beiden Gesellschaften sowie der als Muster beigefügte Verschme l-
zungsvertrag. Die Verschmelzung ist nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung 
der Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH als auch der Stadtwerke Münster zum 
Handelsregister anzumelden.  
 
Durch die Verschmelzung und Anwachsung gehen alle Rechte und Pflichten der  beiden 
Gesellschaften zum 01.01.2017 auf die Stadtwerke Münster über. Aufgrund besonderer 
Vorschriften des Umwandlu ngssteuergesetzes wirkt beides steuerlich schon zum 
31.12.2016. 
 
Kurz vor der Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die 
Stadtwerke Münster GmbH ist die Tilgung der bestehenden Projektfinanzierung bei der 
HypoVereinsbank/UniCreditbank vorzunehmen.  
Die Finanzierung weist zum 30.12.2016 einen Restbestand i.H.v. T€ 3.258 auf. Die 
Restlaufzeit der Finanzierung würde ohne die jetzt beabsichtigte Ablösung ab Ende 
2016 noch 9 Jahre bei einer Zinsbindungsfrist bis Ende 2020 (Zinssatz 3,47%) betragen. 
Der Zinsaufwand bis zum Ablauf der Zinsbindung würde in diesem Fall bei T€ 354 lie-
gen. Die Ablösung der Finanzierung ist gem. Abstimmung mit der HypoVereinsbank da-
gegen zu einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. T€ 270 möglich. Somit ergibt sich 
ein Zinsvorteil von ca. 84 T€. Insofern ist die vorzeitige Ablösung der Projektfinanzierung 
für die Stadtwerke Münster wirtschaftlich vorteilhaft. Die notwendigen liquiden Mittel 
werden der KG durch eine Liquiditätshilfe der Stadtwerke Münster zur Verfügung ge-

stellt. Dies erfolgt seitens der Stadtwerke aus noch zur Verfügung stehenden Finanzmit-
teln des 2012 begebenen Schuldscheindarlehens. Die Projektfinanzierungsverträge se-
hen zur Zeit vor, dass die jährlich durch die Windkraftanlagen in Detmold erwirtschafte-
ten Ergebnisse nicht vollständig an die Stadtwerke ausgeschüttet werden dürfen, son-
dern weitgehend zur Absicherung der Bank in Form von verpfändeten Festgeldern bei 
der HVB anzulegen sind (Absicherung des Kapitaldienstes, der Rückbauverpflichtung 
und möglicher Reparaturen). Mit dem Wegfall dieser Auflagen fließen die Ergebnisse 
den Stadtwerken direkt zu.  
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke

Anlage3_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Darstellung_der_Anwachsung

4076 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage V/0734/2016

EEIBHARNISCHMACHER LÖER WENSING

EEE ER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Stadtwerke Münster GmbH
Recht, Immobilien,
Revision, Versicherungen

“re: 05, Aug. 2016
Stadtwerke Münster GmbH
Rechtsanwalt Johannes Drees
Hafenplatz 1
48155 Münster

Aktenzeichen Ansprechpartner Sekretariat / Durchwahl
1571/16 G22 Dr. Nico Gellmann Melanie Giersch

T: +49 (0) 251 - 68 6860 - 415
Datum F: +49 (0) 251 - 6868 60 - 419
03.08.2016/ng melanie.giersch@hlw-muenster.de

Stadtwerke Münster GmbH - Beratung
Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP DT KG

Sehr geehrter Herr Kollege Drees,

Sie hatten mit Blick auf die anstehende Verschmelzung der Ener-
giepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster

GmbH darum gebeten, das Anwachsungsmodell kurz zu erläu-
tern.

Dem kommen wir gerne nach:

Die Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP DT KG ist eine so
genannte Personengesellschaft und hat zwei Gesellschafter: die
Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH (persönlich haftende
Gesellschafterin) und die Stadtwerke Münster GmbH (Kommandi-
tistin).

AG E
0251/6

Harnischmacher Löer Wensing Rechtsanwälte PartG mbB - Sitz Münster
Hafenweg 8 48155 Münster Tel.: 0251/686860-0
Zweigstelle: Westfalenstraße 173a - 48165 Münster

904 - St.-Nr

Volksbank
IBAN: DE71
BIC GENOD

Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DEI 740050150005506
BIC WELADEDI MST

25912500

336/5998/0452
info@hlw-muenster.de

Dr. Chr. Harnischmacher - Notar
Rechtsanwalt : Partner

Wolfgang Heinrich Löer - Notar

Rechtsanwalt - Partner

Hans-Hubert Wensing
Rechtsanwalt - Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin H. Kramer
Rechtsanwalt : Partner

Dr. Paul Lodde

Rechtsanwalt : Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Jörg Bonke - Notar

Rechtsanwalt : Partner

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Oliver Smode, ıı.m.
Rechtsanwalt - Partner
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dr. H.-J. Bodenbenner , ıı.m. - Notar
Rechtsanwalt : Partner

Dr. Nico Gellmann
Rechtsanwalt : Partner

Dr. Nils Harnischmacher
Rechtsanwalt - Partner

Markus Feldmann
Rechtsanwalt : Partner

Gregor Schulz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Arnd Kozian
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Manfred Borg

Rechtsanwalt

Dr. Marc-Andr& Neumann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Daniel Könitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Uwe Vahrenbrink

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. Maurice de Wal
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Lydia Tilch

Rechtsanwältin

Dr. Talke Ovie

Rechtsanwältin

Dr. Anna Vorspohl

Rechtsanwältin

Fabian Boensch
Rechtsanwalt

R DE 126067101
Iw-muenster.de

mund
004600634174 67

Postbank D:

Seite 2

Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH soll auf die Stadtwerke
Münster GmbH verschmolzen werden. Diese Maßnahme hat nach dem
Umwandlungsgesetz zur Folge, dass die Energiepark Detmold Verwal-
tungs-GmbH erlischt und ihr gesamtes Vermögen einschl. der Verbindlich-
keiten auf die Stadtwerke Münster GmbH übergeht.

Damit wäre die Stadtwerke Münster GmbH aber sowohl Komplementärin,
als auch einzige Kommanditistin der Energiepark Detmold GmbH & Co.
KG WP DT KG. Im Personengesellschaftsrecht gilt jedoch der Grundsatz,
dass eine Personengesellschaft immer mindestens zwei (verschiedene)
Gesellschafter haben muss. Ist nur ein Gesellschafter vorhanden, wird die
Personengesellschaft automatisch liquidationslos beendet. Ihr gesamtes
Vermögen (einschließlich der Verbindlichkeiten) wächst kraft Gesetzes ih-
rem einzigen Gesellschafter (der Stadtwerke Münster GmbH) an.

Im Ergebnis führt also die Verschmelzung der Energiepark Detmold Ver-
waltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH nicht nur dazu, dass
die Stadtwerke Münster GmbH Rechtsnachfolgerin der Energiepark Det-
mold Verwaltungs-GmbH, sondern auch der Energiepark Detmold GmbH
& Co. KG WP DT KG wird.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. nie Arrann

Rechtsanwalt

Anlage2_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Verschmelzungsvertrag_Entwurf_HLW20160715

16185 Zeichen

Urkundenrolle Nr.                                                      /2016  
 
 
 
Verhandelt 
zu Münster/Westfalen am …………………………..2016. 
Vor dem unterzeichneten Notar 
Dr. Jörg Bonke 
Münster 
 
erschienen heute: 
 
1) Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann, geb. am 20.01.1963, 
geschäftsansässig: Hafenplatz 1, 48155 Münster, 
ausweislich des dieser Urkunde als Anlage 1 beigefügten elektronisch 
eingeholten Registerauszuges des Amtsgerichts Münster vom ………. 
2016 handelnd als alleiniger und damit alleinvertretungsberechti gter G e-
schäftsführer der Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH mit dem 
Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster 
unter HRB 13047, Geschäftsanschrift: Hafenplatz 1, 48155 Münster, 
 
- nachstehend „übertragende Gesellschaft“ genannt -, 
 
2) a)  Herr Dr. Dirk Wernicke, geb. am 25.09.1965, 
b) Herr Dr. Thomas Haiber, geb. am 05.09.1964, 
geschäftsansässig: Hafenplatz 1, 48155 Münster,

- 2 - 
 
ausweislich des dieser Urkunde als Anlage 2 beigefügten elektronisch 
eingeholten Registerauszuges des Amtsgerichts Münster vom ………. 
2016 zu a) handelnd als gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer 
und zu b) als Prokurist der Stadtwerke Münster GmbH mit dem Sitz in 
Münster, eingetragen im Handel sregister des Amtsgerichts Münster unter 
HRB 343, Geschäftsanschrift: Hafenplatz 1, 48155 Münster, 
 
- nachstehend „übernehmende Gesellschaft“ genannt -. 
 
3) Herr/Frau ……………………………………, geb. am …………………., 
 dienstansässig: Klemensstraße 10, 48143 Münster, 
 handelnd für die Stadt Münster [aufgrund Vollmacht vom ……………. 
2016, die dem Notar bei Beurkundung im Original vorgelegt wurde und 
dieser Urkunde in beglaubigter Fotokopie als Anlage 3 beigefügt ist,] 
 - alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH - 
 
Die Erschienenen wiesen sich zur Gewissheit des beurkundenden Notars 
aus durch die Vorlage ihrer gültigen amtlichen Lichtbildausweise. 
 
Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 
BeurkG. Die Frage wurde von den Erschienenen  nach Belehrung durch 
den Notar verneint. 
 
Die Erschienenen baten um die Beurkundung des nachstehenden 
 
Vertrages über die Verschmelzung zweier 
Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
sowie der nachstehenden 
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen  
mit Zustimmungs- und Verzichtserklärungen 
 
und erklärten:

- 3 - 
 
I. 
Sachstand 
 
(1) Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH (übertragende Gesel l-
schaft) 
Im Handelsregister des Amtsgerichts Münster ist unter HRB 13047 einge-
tragen die Firma Energiepark Detmold  Verwaltungs-GmbH mit Sitz in 
Münster. 
 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hält gemäß der zuletzt zum Handelsregis-
ter eingereichte Liste der Gesellschafter vom 13.12.2010 einen G e-
schäftsanteil im Nennbetrag von 25.000,00 € (lfd. Nr. 1). 
 
Der Geschäftsführer der Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH bestä-
tigt, dass diese Gesellschafterliste den aktuellen Stand der Beteiligung an 
der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ausweist. Die Stammeinlage 
auf den vorgenannten Geschäftsanteil ist in voller Höhe geleistet.  
 
Sonderrechte i.S.v. §§ 23 und 50 Abs. 2 UmwG bestehen nicht. 
 
Die Gesellschaft hat keinen Grundbesitz . Sie ist einzige Komplementärin 
der Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP  DT KG mit Sitz in Münster, 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 
9222. An weiteren Gesellschaften ist die Gesellschaft nicht beteiligt.  
 
(2) Stadtwerke Münster GmbH (übernehmende Gesellschaft) 
Im Handelsregister des Amtsgerich ts Münster ist unter HRB 343 eingetra-
gen die Firma Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster. 
 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 51.200.000,00 €. 
Die Stadt Münster hält einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 
51.200.000,00 €.

- 4 - 
 
Hierzu wird Bezug ge nommen auf die zuletzt zum Handelsregister eing e-
reichte Liste der Gesellschafter vom 25.07.2002. D er Geschäftsführer der 
Stadtwerke Münster GmbH bestätigt, dass diese Liste den aktuellen Stand 
der Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH ausweist. 
Die Stammeinlage auf den vorgenannten Geschäftsanteil ist in voller Höhe 
geleistet.  
 
(3) Nachstehend soll die übertragende Gesellschaft nach den Vorschriften 
des Umwandlungsgesetzes im Wege einer Verschmelzung durch Auf-
nahme gemäß §§  2 ff., 46 ff. UmwG auf die übernehmende Gesellschaft 
verschmolzen werden. 
 
II. 
Verschmelzungsvertrag 
zwischen der übernehmenden und 
der übertragenden Gesellschaft 
 
Präambel 
Zum Zweck der Verschmelzung durch Aufnahme schließen die übertr a-
gende Gesellschaft und die überneh mende Gesellschaft d en folgenden 
Verschmelzungsvertrag ab. 
 
§ 1 
Vermögensübertragung / Verschmelzungsstichtag 
 
(1) Die übertragende Gesellschaft überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit  
allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege 
der Verschmelzung durch Aufnahme auf die übernehmende Gesellschaft 
ohne Gewährung von Gesellschafterrechten.  Eine Gegenleistung wird für 
die Vermögensübertragung nicht gewährt. 
 
(2) Die übernehmende Gesellschaft übernimmt das Vermögen der übertr a-
genden Gesellschaft im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01.01.2017, 0:00 
Uhr (nachfolgend „Verschmelzungsstichtag“ genannt).

- 5 - 
 
Von diesem Zeitpunkt an gelten i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG die Geschäf-
te und Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rec hnung der 
übernehmenden Gesellschaft geführt. 
 
§ 2 
Schlussbilanz / Buchwertfortführung 
 
(1) Der Verschmelzung wird die Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 
31.12.2016, 24:00 Uhr, als Schlussbilanz im Sinne von § 17 Abs. 2 UmwG 
zugrunde gelegt. Auf die sen Zeitpunkt wird die Verschmelzung für steue r-
liche Zwecke nach Maßgabe von §  2 UmwStG bezogen (nachfolgend 
„steuerlicher Übertragungsstichtag“ genannt). 
 
(2) Die übernehmende Gesellschaft wird die bisherigen Buchwerte der übe r-
tragenden Gesellschaft für d ie übergehenden Wirtschaftsgüter und 
Rechtspositionen in der Steuerbilanz unverändert fortführen.  
 
§ 3 
Gegenleistung/ Durchführung 
 
(1)  Eine Gegenleistung, insbesondere eine bare Zuzahlung, wird für die Ve r-
mögensübertragung nicht gewährt. 
 
(2) Angaben über den Umtausch der Anteile (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 
UmwG) sind gem. § 5 Abs. 2 UmwG nicht erforderlich , da sich alle Anteile 
des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden 
Rechtsträgers befinden. 
 
 Daher bedarf es auch keines Verschmel zungsberichtes, keiner Bestellung 
von Verschmelzungsprüfern und keines Prüfungsberichtes (§§ 8 Abs.3, .9 
Abs. 2 und 3 sowie § 12 Abs. 3 UmwG).

- 6 - 
 
§ 4 
Besondere Rechte 
 
Sonderrechte oder Vorzüge im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG besta n-
den weder bei de r übertragenden Gesellschaft noch bestehen sie bei  der 
übernehmenden Gesellschaft und werden auch nicht gewährt. 
 
§ 5 
Besondere Vorteile 
 
Weder einem Mitglied der Geschäftsführung oder eines Aufsichtsorgans 
der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften noch einem A b-
schlussprüfer oder einem Verschmelzungsprüfer werden besondere Vo r-
teile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt.  
 
§ 6 
Folgen der Verschmelzung für 
Arbeitnehmer und ihre Vertretungen 
 
(1) Die übertragende Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer, so dass hierfür 
keine besonderen Maßnahmen vorgesehen werden. Sollten gleichwohl 
Arbeitnehmer bei der übertragenden Gesellschaft vorhanden sein, werden 
die bestehenden Arbeitsverhältnisses des übertragenden Rechtsträgers 
durch den übernehmenden Rechtsträger unverändert fortgeführt.  
 
Die übertragende Gesellschaft hat keinen Betriebsrat. 
  
(2) Mit der Eintragung der Verschmelzung endet die Organstellung der Mi t-
glieder der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft; es gibt w e-
der bei der üb ernehmenden noch bei der übertragenden Gesellschaft G e-
schäftsführer kraft Sonderrechts.

- 7 - 
 
(3) Die Verschmelzung hat keine Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche, b e-
triebliche und tarifliche Situation der Arbeitnehmer der übernehmenden 
Gesellschaft. Es sind auch insoweit keine Maßnahmen vorgesehen. 
  
Dem bei der übernehmenden Gesellschaft bestehenden Betriebsrat wurde 
der Entwurf des Verschmelzungsvertrages fristgerecht zugeleitet. Der B e-
triebsrat hat den Empfang bestätigt. 
  
(4) Mitbestimmungsrechtliche Ände rungen ergeben sich durch die urkund s-
gegenständliche Verschmelzung nicht. 
 
§ 7 
Prokuren / Firma 
 
(1) Prokuren bestehen bei der übertragenden Gesellschaft nicht. Die bei der 
übernehmenden Gesellschaft bestehenden Prokuren bleiben unverändert 
bestehen.  
 
(2) Die Firma der übernehmenden Gesellschaft wird unverändert fortgeführt. 
 
§ 8 
Kosten 
 
Die durch die urkundsgegenständliche Verschmelzung und deren Durc h-
führung entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Beschlüsse 
der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden und der übertr a-
genden Gesellschaft und der Eintragung der Verschmelzung in den z u-
ständigen Handelsregistern trägt die übernehmende Gesellschaft. 
 
§ 9 
Salvatorische Klausel 
 
Sollten einzelne Bestimmungen des vorstehenden Verschmelzungsve r-
trags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die

- 8 - 
 
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwir k-
samen Bestimmungen sind solche Regelungen zu vereinbaren, die in g e-
setzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck  der ungültigen B e-
stimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der 
Durchführung des Vertrages eine unbeabsichtigte ergänzungsbedürftige 
Lücke ergeben sollte. 
 
III. 
Gesellschaftervollversammlung 
der übertragenden Gesellschaft  
(Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH) 
 
Die Stadtwerke Münster  GmbH hält hiermit als Alleingesellschafterin der 
Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH unter Verzicht auf alle Formen 
und Fristen der Einberufung eine Gesellschafterversammlung ab und b e-
schließt was folgt: 
 
(1) Dem Verschmelzungsvertrag gemäß Abschnitt II . dieser Urkunde liegt die 
Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2016 als Schlussbilanz 
im Sinne von § 17 UmwG zugrunde, die hiermit festgestellt wird. 
 
(2) Der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft wird hiermit Entla s-
tung erteilt. 
 
(3) Dem vorstehenden gemäß Abschnitt II. dieser Urkunde abgeschlossenen 
Verschmelzungsvertrag wird zugestimmt. 
 
Damit ist die Gesellschafterversammlung der Energiepark Detmold Ve r-
waltungs-GmbH beendet. 
 
IV. 
Gesellschaftervollversammlung 
der übernehmenden Gesellschaft  
(Stadtwerke Münster GmbH)

- 9 - 
 
 
Die Stadt Münster hält hiermit als Alleingesellschafterin der Stadtwerke 
Münster GmbH  unter Verzicht auf alle Formen und Fristen eine Gesel l-
schafterversammlung ab und beschließt was folgt: 
 
(1) Dem Verschmelzungsvertrag gemäß Abschnitt II. dieser Urkunde liegt die 
Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2016 als Schlussbilanz 
im Sinne von § 17 UmwG zugrunde. 
 
(2) Dem vorstehenden gemäß  Abschnitt II. dieser Urkunde abgeschlossenen 
Verschmelzungsvertrag wird zugestimmt. 
 
Damit ist die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
beendet. 
 
V. 
Weitere Zustimmungs- und Verzichtserklärungen 
 
(1) Soweit über die Zustimmungen gemäß Abschnitt III. und IV. dieser Urkun-
de hinaus noch weitere Zustimmungen zu dem Verschmelzungsvertrag, 
den Gesellschafterversammlungen und/oder zur Durchführung der Ve r-
schmelzung erforderlich und/oder zweckmäßig sind, so werden auch diese 
Zustimmungen hiermit ausdrücklich von sämtlichen Urkundsbeteiligten er-
teilt. 
 
(2) Sämtliche Urkundsbeteiligten verzichten hiermit a uf die Erstellung und 
Übersendung eines Verschmelzungsberichtes und auf die Durchführung 
einer Verschmelzungsprüfung einschließlich der E rstellung eines Pr ü-
fungsberichts gemäß §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG. 
  
(3) Sämtliche Urkundsbeteiligten haben auf  die Versendung des Verschme l-
zungsvertrags oder seines Entwurfs gemäß Abschnitt II. dieser Urkunde 
zusammen mit der Einberufung der jeweiligen Gesellschafterversammlung

- 10 - 
 
gemäß § 47 UmwG einvernehmlich verzichtet; dieser Verzicht wird hiermit 
nochmals ausdrücklich bestätigt. 
 
(4) Sämtliche Urkundsbeteiligten haben auf  die Auslegung des Jahresa b-
schlusses und des Lageberichtes der übertragen den Gesellschaft und der 
übernehmenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre zur Ei n-
sicht durch die Gesellschafter in den Geschäftsräumen der Gesellschaften 
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Gesellschafterversamml ungen 
(§ 49 Abs. 2 UmwG) einv ernehmlich verzichtet. Auch diesbezüglich wird 
der Verzicht hiermit nochmals ausdrücklich bestätigt. 
 
(5) Sämtliche Urkundsbeteiligten verzichten hiermit a uf das Recht zur Erh e-
bung einer Anfechtungs - oder Nichtigkeitsklage sowie auf die Ankünd i-
gung der Verschmelzung als Gegenstand der Beschlussfassung der he u-
tigen Gesellschaftervollversammlungen sowie höchst vorsorglich auch auf 
ein Barabfindungsangebot und auf eine auf die Angemessenheit der 
Barabfindung bezogene Prüfung. 
 
VI. 
Sonstiges 
 
§ 1  
Notarauftrag / Vollmacht 
 
(1) Der amtierende Notar wird mit dem Vollzug dieser Urkunde beauftragt.  
 
(2) Die Vertragsparteien weisen den Notar an, diese Urkunde dem Registe r-
gericht erst zum Vollzug einzureichen, wenn die übernehmende Gesel l-
schaft ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass die Unbedenklichkeitsbeschein i-
gung der kommunalen Aufsichtsbehörde erteilt ist. Dies ist dem Registe r-
gericht ausdrücklich nicht nachzuweisen. 
 
(3) Sämtliche Urkundsbeteiligten erteilen dem beurkundenden Notar und den 
Notariatsangestellten des beurkundenden Notars Frau Monika Berkenhe i-

- 11 - 
 
de, Frau Tanja Picker, Frau Tanja Trende , Frau Christiane Schlinge, Frau 
Ingrid Beckstedde-Nieländer, Frau Sabine Hartwig und Herrn Michael Win-
ter, sämtlich dienstansässig beim beurkundenden Notar, und zwar jede m 
für sich und allein unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 
BGB Vollmacht, alle Erklärungen (insbesondere Ergänzungen und Änd e-
rungen des Verschmelzungsvertrags und/oder von Gesellschafterb e-
schlüssen) abzugeben, die zum Vol lzug der Verschmelzung im Handel s-
register erforderlich oder zweckdienlich sind.  
 
Die Vollmacht kann nur bei dem amtierenden Notar oder seinem Vertreter 
oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden. Sie erlischt mit ordnungsgem ä-
ßer Eintragung der Verschmelzung i m Handelsregister der übertragenden 
und der übernehmenden Gesellschaft. 
 
§ 2  
Hinweise 
 
Der Notar hat die Beteiligten über den weiteren Verfahrensablauf bis zum 
Wirksamwerden der Verschmelzung, auf den Wirksamkeitszeitpunkt sowie 
die Rechtsfolgen der Versc hmelzung hingewiesen, insbesondere auf die 
Bestimmungen der §§ 22 und 25 UmwG. 
 
Die Vertragsbeteiligten werden in steuerlicher Hinsicht anderweitig ber a-
ten. Sie befreien den beurkundenden Notar hiermit von einer steuerlichen 
Beratungspflicht und von jeglicher Haftung für die steuerlichen Auswirku n-
gen dieses Vertrages. 
 
§ 3  
Verteiler 
 
Von dieser Urkunde erhalten: 
 
eine beglaubigte Abschrift 
 das Amtsgericht Münster (Registergericht – übertragende Gesel l-
schaft) in elektronischer Form,

- 12 - 
 
 das Amtsgericht Münster (Registergericht – übernehmende Gesel l-
schaft) in elektronischer Form, 
 
eine einfache Abschrift 
 die Gesellschaften, 
 die Gesellschafter, 
 der Steuerberater der Gesellschaften, 
…………………………………………………………………………….. 
 das Finanzamt Münster Körperschaftsteuerstelle als  Anzeige gem. 
§ 54 EStDV (übertragende Gesellschaft), 
 das Finanzamt Münster Körperschaftsteuerstelle als Anzeige gem. 
§ 54 EStDV (übernehmende Gesellschaft). 
 
Die Urkundsbeteiligten bestätigen dem Notar ihre Zustimmung zur Spe i-
cherung, Verarbeitung und Wei tergabe - auch in elektronischer Form per 
e-mail - der mit dieser Angelegenheit zusammenhängenden Daten, insb e-
sondere Adresse, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Bankverbindung, soweit 
dies für die Abwicklung und den Vollzug dieser Urkunde notwendig ist.  
 
Vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen vom Notar vorgel e-
sen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:

Anlage4_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Lagebericht_JA2015_Energiepark_Detmold_Verwaltungs-GmbH

9895 Zeichen

Anlage 4 zur Beschlussvorlage V/0734/2016

Energiepark Detmold
Verwaltungs-GmbH,
Münster

Lagebericht und Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2015

08 9735 005 Anlage 1

Lagebericht der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster

für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar - 31. Dezember)

1. Grundlagen der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH
Geschäftsmodell

Gegenstand der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster, (Gesellschaft)
ist ausschließlich die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der
Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster. Sie ist insbesondere beru-
fen, die Geschäfte der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG zu führen und
diese zu vertreten.

2. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft hängt von den Winderträgen und den
Vergütungssätzen für regenerativ erzeugten Strom ab. Diese Rahmenbedingungen
haben die Entwicklung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Detmold,
und damit auch die der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH geprägt.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2015 war für die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG
durch eine leicht über Plan liegende Windausbeute bestimmt, so dass auch die Um-
satzerlöse und das Jahresergebnis den Planwert leicht übertreffen.

Diese Entwicklung wirkt indirekt auch auf die Energiepark Detmold Verwaltungs-
GmbH. Die Gesellschaft erhält von der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT
KG eine zum Beginn eines jeden Geschäftsjahres zu zahlende Vorabvergütung in
Höhe von 5 % ihres eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjah-
res in ihrer Bilanz ausgewiesen ist, sowie den Ausgleich aller Aufwendungen.

08 9735 005 Anlage 1.1/1

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und
der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:

Finanzielle Leistungsindikatoren

Geschäftsjahr Ist 2014 Ist 2015
Sonstige betriebliche Erträge TE 8 5
Jahresüberschuss TE 1 1

Der Geschäftsverlauf der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ist für das Ge-
schäftsjahr 2015 insgesamt zufriedenstellend.

Ertragsiage

Die Gesellschaft hat Erträge aus der vertraglich vereinbarten Haftungsvergütung
(1,3 TE, im Vorjahr 1,3 T€) und der Erstattung der Kosten (3,7 TE, im Vorjahr 6,5 T€),
die durch das Führen der Geschäfte der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT
KG anflielen, erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (3,7 T€, im Vorjahr 6,5 T€) betreffen im
Wesentlichen Prüfungskosten (3,4 TE, im Vorjahr 4,2 T£).

Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss von
1,3 TE (Vorjahr: 1,3 T€) ab.

Finanz- und Vermögenslage

Die Forderungen in Höhe von 4 T€ (Vorjahr: 8 TE) bestehen vollständig gegen die
Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG.

Der Finanzmittelbestand beträgt zum Stichtag 23,6 T€ (Vorjahr: 18,4 T€). Die Gesell-
schaft war und ist - auch unter Einsatz dieser liquiden Mittel - jederzeit in der Lage,
ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsengpässe hat es im
Berichtsjahr nicht gegeben.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25,0 TE.

Die Eigenkapitalquote beträgt 86,3 %.

Anlage 1.1/2 08 9735 005

3. Nachtragsbericht

Nach Schluss des Geschäftsjahres ergaben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung.

4. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung

Die Gesellschaft ist dem Risikomanagement gemäß KonTraG der Stadtwerke Müns-
ter GmbH, Münster, angeschlossen. Damit ist gewährleistet, alle den Fortbestand der
Gesellschaft möglicherweise gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu
können.

Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft hängt ab von den Fortschritten beim
Ausbau der regenerativen Energien, die neben der Entwicklung der Strom- und
Energiemärkte von den dafür geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt
werden. Diese Rahmenbedingungen werden die Entwicklung der Energiepark Det-
mold GmbH & Co. WP DT KG und damit auch die der Energiepark Detmold Verwal-
tungs-GmbH prägen.

Nach den derzeit geltenden Rahmenbedingungen wird eine positive, befriedigende
Geschäftsentwicklung für 2016 erwartet.

Derzeit sind keine Risiken, die bestands- oder entwicklungsgefährdend sein könnten,
erkennbar.

5. Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW

Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Ener-
giepark Detmold Verwaltungs-GmbH im Geschäftsjahr 2015 gemäß 8 108 Abs. 3
Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahres-
abschluss und dem Lagebericht an den Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffent-
liche Zwecksetzung und Zweckerreichung wurden eingehalten.

Münster, den 27. Mai 2016

Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH

Br, üller-Tengelmann

(kaufmännischer Geschäftsführer)

08 9735 005 Anlage 1.1/3

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Gewinn- und Verlustrechnung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.-31.12.)

2015 2014

— ___ [1

1. Sonstige betriebliche Erträge 4.922,97 8
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.672,97 7

3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit =
Jahresüberschuss 1.250,00 1

Münster, den 27. Mai 2016
Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH

Dr. Henning Müller? engelmann

08 9735 005 Anlage 1.3

Anhang der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster

für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar - 31. Dezember)

l. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster, (Gesellschaft)
wurde entsprechend $ 7 des Gesellschaftervertrages nach den für große Kapitalgesellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
und unter Beachtung des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

ll. Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen sind zu Nennwerten bewertet. Zu berücksichtigende Ausfallrisiken bestan-
den nicht.

Liquide Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt, sie wurden
nach vernünftiger kaufmännischer Vorsicht zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen nicht.
2. Angaben zu Posten der Bilanz

Bei den flüssigen Mitteln in Höhe von 24 T€ (Vorjahr: 18 T€) handelt es sich um Guthaben
auf dem Girokonto der Sparkasse Münsterland Ost, Münster.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4 TE (Vorjahr: 8 TE) betref-
fen die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um Weiterberechnung von Auslagenersatz der Verwaltungs-GmbH.

08 9735 005 Anlage 1.4/1

Das Stammkapital beträgt unverändert 25 TE.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 3 TE (Vorjahr: 3 T€) betreffen im Wesentlichen
Prüfungskosten (3 TE).

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen vollständig aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe
von 1 T€ (Vorjahr: 0 T).

Die Restlaufzeiten aller Forderungen und Verbindlichkeiten betragen - wie im Vorjahr - nicht
mehr als ein Jahr.

Ill. Angaben zum Jahresergebnis

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1 T€
(Vorjahr: 1 TE) ab. Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresüberschuss auf neue
Rechnung vorgetragen werden.

IV. Ergänzende Angaben

1. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe

1.1 Geschäftsführung

Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann (kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke
Münster GmbH, Münster)

1.2 Gesamtbezüge für die Geschäftsführung

Aufwendungen für die Geschäftsführung sind nicht angefallen.

2. Belegschaft

Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

3. Abschlussprüferhonorar

Das Honorar für den Abschlussprüfer für das Berichtsjahr beträgt 3.200,00 €.

Anlage 1.4/2 08 9735 005

4. Angaben zum Mutterunternehmen

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH (kleinster
Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Stadtwerke Münster GmbH wird in den NKF-
Gesamtabschluss (NKF = Neues kommunales Finanzmanagement) der Stadt Münster (größ-
ter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH
wird beim Bundesanzeiger bekannt gemacht.

5. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen
zustande gekommen sind.

Es bestehen keine Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Be-
dingungen zustande gekommen sind.

6. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der
Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Münster, den 27. Mai 2016

Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH

08 9735 005 Anlage 1.4 /3

Anlage5_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Lageplan_JA2015_Energiepark Detmold KG

18143 Zeichen

Anlage 5 zur Beschlussvorlage V/0734/2016

Energiepark Detmold GmbH & Co.
WPDT KG, Münster

Lagebericht und Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2015

08 9737 005 Anlage 1

Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster
Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar - 31. Dezember)

1. Grundlagen
Geschäftsmodell

Gegenstand des Unternehmens der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG,
Münster, (Gesellschaft) ist neben der Planung und Errichtung insbesondere der Be-
trieb sowie die Verwaltung von Windkraftanlagen. Alleinige Kommanditistin ist die
Stadtwerke Münster GmbH, Münster; die einzig persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin) ist die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster.

2. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2015 um 1,7 % an, wesentlich getragen von den pri-
vaten Konsumausgaben. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten
Stromerzeugung in Deutschland stieg von 26,2 % in 2014 auf 30,0 % in 2015 (Quel-
le: Statistisches Bundesamt).

Die politische Diskussion um die zukünftige Marktgestaltung infolge der Energiewen-
de dauert weiterhin an. Die fortdauernd hohen finanziellen Belastungen für die Teil-
nehmer am Energiemarkt belasten die erzeugenden Unternehmen ebenso wie ande-
re Marktteilnehmer. Verlässliche, belastbare Rahmenbedingungen stehen immer
noch aus. Die in 2014 in Kraft getretene EEG-Novelle gilt lediglich für neue Wind-
kraft- und Photovoltaikanlagen und hat folglich keine Auswirkungen auf die Gesell-
schaft.

Geschäftsverlauf
Der Windpark (zwei Windkraftanlagen von jeweils 2 MW Leistung am Standort Det-

mold Mönkeberg) erreichte eine technische Verfügbarkeit von 99,3 % (im Vorjahr
98,6 %). Es wurden 7.778 MWh (im Vorjahr 7.398 MWh) Strom erzeugt.

08 9737 005 Anlage 1.1/1

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten
finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des
Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezo-
gen:

finanzielle relative
Indikatoren Plan 2015 Ist 2015 Abweichung
Umsatzerlöse 751 T€ 765 TE +19%
Jahresergebnis -8T€ +27,3%
nichtfinanzielle relative
Indikatoren Plan 2015 Ist 2015 Abweichung
Stromerzeugung 7.646 MWh 7.778 MWh +1,7%
Ertragslage

Die erzeugte Strommenge von 7.778 MWh (im Vorjahr 7.398 M\Vh) lag aufgrund
eines im Erwartungsrahmen liegenden Windertrages in 2015 um 132 MWh (1,7 %)
leicht über Plan. Diese leicht über dem Plan liegende Menge führt dazu, dass die
Umsatzerlöse mit 765 T€ (im Vorjahr 730 TE) um 14 T€ (1,9 %) über den geplanten
Umsatzerlösen lagen.

Der Materialaufwand lag mit 69 T€ leicht unter dem Planwert von 74 T€. Die sonsti-
gen betrieblichen Aufwendungen dagegen überstiegen mit 136 TE den Planwert von
122 TE.

Der Zinsaufwand war mit 146 T€ um 11 TE (8,1 %) höher als geplant.

Insgesamt wurde ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von
-8 TE (im Vorjahr - 59 T€) erzielt.

Steuern vom Ertrag fallen nicht an, so dass sich ein Jahresfehlbetrag von 8 TE (im
Vorjahr 63 TE) ergibt.

Finanz- und Vermögenslage

Die sich stabil entwickelnde Vermögenslage der Gesellschaft wird weiterhin durch
das Sachanlagevermögen geprägt, das mit 4.753 T€ 85,7 % der Bilanzsumme aus-
macht. Demgegenüber bleibt das Umlaufvermögen, bestehend aus Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen (141 TE) sowie liquiden Mitteln (619 TE), von
insgesamt untergeordneter Bedeutung.

Anlage 1.1/2 08 9737 005

Die Finanzlage der Gesellschaft wird durch das zur Finanzierung des Sachanlage-
vermögens dienende Fremdkapital (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten)
sowie das Eigenkapital gekennzeichnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten (3.620 TE) tragen mit 65,3 % der Bilanzsumme den überwiegenden Teil zur
Finanzierung bei, werden aber bei planmäßig konstantem Betrieb der Anlagen wei-
terhin kontinuierlich getilgt und zurückgeführt werden. Das Eigenkapital (1.835 TE)
trägt mit 33,1 % der Bilanzsumme zur Finanzierung bei.

Aufgrund des Jahresfehlbetrages von 8 TE, der um 3 T€ besser als geplant ausfiel,
ist die Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres als den Erwartungen entspre-
chend zufriedenstellend zu bewerten.

3. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres 2015 sind bis heute keine Ereignisse von wesentli-
cher Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten.

4. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung

Die Gesellschaft ist dem Risikomanagement gemäß KonTraG der Stadtwerke Müns-
ter GmbH angeschlossen. Damit ist gewährleistet, alle den Fortbestand der Gesell-
schaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können.

Ertragsrisiken können aus geringem Windaufkommen und Anlagenausfällen resultie-
ren. Für den Betrieb der Anlagen sind Vollwartungsverträge abgeschlossen. Weitere
aus dem Betrieb der Anlagen folgende mögliche Risiken sind durch Versicherungen
abgedeckt.

Risiken, die bestands- oder entwicklungsgefährdend für die Gesellschaft sein könn-
ten, sind derzeit nicht erkennbar.

Die weitere geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft hängt von der Windernte,
vom stabilen Betrieb der Windkraftanlagen und dem dadurch erreichten Stromertrag
sowie der Entwicklung der Strompreise und der EEG-Einspeisevergütungen ab. Bei
einer konstanten Windernte und planmäßigem stabilen Betrieb der Anlagen wird un-
ter der Voraussetzung stabiler Strompreise für das Geschäftsjahr 2016 weiterhin mit
einem leicht negativen Jahresergebnis gerechnet, das durch geringfügig höhere Kos-
ten des Betriebs leicht unter dem Ergebnis des abgeschlossenen Geschäftsjahres
liegen wird.

finanzielle relative

Indikatoren Ist 2015 Plan 2016 Veränderung
Umsatzerlöse 765 T€ 744 T€ -2,7%
Jahresergebnis -8 TE -22 TE - 175%

08 9737 005 Anlage 1.1/3

nichtfinanzielle
Indikatoren

Stromerzeugung

Ist 2015
7.778 MWh

Plan 2016
7.547 MWh

relative
Veränderung

5. Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW

Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Gesell-
schaft im Geschäftsjahr 2015 gemäß $ 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht an
den Gesellschafter gesondert berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und Zweck-
erreichung wurden eingehalten.

Münster, den 27. Mai 2016

Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG

ı
Dr. Henning Müllär-Tengelmann

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(kaufmännischer\Seschäftsführer)

Anlage 1.1/4

08 9737 005

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Gewinn- und Verlustrechnung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster

für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.-31.12.)

1.  Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge

3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen

4. Abschreibungen auf Sachanlagen

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
9. Steuern vom Ertrag

10. Jahresfehlbetrag

11. Belastung auf dem Kapitalkonto

12. Bilanzgewinn

Münster, den 27. Mai 2016
Energiepark Detmold GmbH & Co. WG DT KG

r\oeS

Dr. Henning Müller-Tengelmann

08 9737 005

2015
_—£

764.986,17

10.000,01

69.390,14
432.126,00
136.437,20

593,39
145.532,82
-7.906,59
0,00

7.906,59

-7.906,59

2014
TE

730

69

432

132

0,00

Anlage 1.3

Anhang der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster

für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 — 31.12.2015)

I. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster, (Gesell-
schaft) wurde gem. & 10 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesell-

schaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Il. Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden. Den planmäßigen linearen
Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zu Grunde.

Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:

Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 16 Jahre
Verteilungsanlagen 16 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 16 Jahre

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten bewertet. Zu
berücksichtigende Ausfallrisiken bestanden nicht.

Liquide Mittel werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt, sie wurden nach kauf-
männischer Vorsicht zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Für Verbindlichkeiten des Berichtsjahres bestehen folgende Restlaufzeiten:

Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TE TE TE TE

Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten 3.620 1.190 1.080 1.350
Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen 10 10 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen 32 32 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 9 9 0 0
Gesamt 3.671 1.241 1.080 1.350

08 9737 005 Anlage 1.4 /1

Die Vorjahres-Verbindlichkeiten hatten folgende Restlaufzeiten:

Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TE TE TE TE

Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten 3.982 1.282 1.080 1.620
Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen 9 9 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen 184 184 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 8 8 0 0
Gesamt 4.183 1.483 1.080 1.620

Verbindlichkeiten in Höhe von 3.620 T€ sind gesichert durch Sicherungsübereignungen von
Anlagevermögen.

Bei der Ermittlung der Unterschiedsbeträge zwischen Handels- und Steuerbilanz zum
31. Dezember 2015 ergeben sich für die Gesellschaft (bei Anwendung eines Gewerbesteu-
ersatzes von 15,37 %) aktive latente Steuern in Höhe von 3 T€. Die aktiven latenten Steuern
betreffen im Wesentlichen die Bilanzposition "Sonstigen Rückstellungen" (2 T€), und das
steuerliche Mehrkapital aus der Ergänzungsbilanz zum 31. Dezember 2015 (1 TE)

Die Gesellschaft nimmt ihr Wahlrecht nach $ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Anspruch und setzt
die aktiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 3 in der Handelsbilanz nicht an.

2. Angaben zu Posten der Bilanz
Der beigefügte Anlagenspiegel zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (131 TE, im Vorjahr 127 TE) betreffen
Stromerlöse (128 T€, im Vorjahr 127 TE) und eine Endabrechnung für die technische Be-
triebsführung der Windkraftanlagen (3 T€, im Vorjahr 0 T€). Die Veränderung des Postens ist
stichtagsbedingt hervorgerufen. Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen bei den
Forderungen wie im Vorjahr nicht.

Die sonstigen Vermögensgegenstände (10 TE, im Vorjahr 41 TE) entfallen im Wesentlichen
auf Gewerbesteuervorauszahlungen (5 T€) und auf Vorsteuerguthaben (5 TE). Restlaufzei-
ten von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht.

Der Kapitalanteil (1.747 T€, im Vorjahr 1.755 T€) entfällt -— entsprechend $ 4 Nr. 2 des Ge-
sellschaftsvertrages — in voller Höhe auf die Kommanditistin Stadtwerke Münster GmbH,
Münster.

Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der

Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster. Das Stammkapital der Energiepark
Detmold Verwaltungs-GmbH beträgt 25 T€.

Anlage 1.4 /2 08 9737 005

Die sonstigen Rückstellungen (39 T€, im Vorjahr 28 TE) betreffen mit 28 TE Rückbauver-
pflichtungen von zwei Windanlagen, die über die Laufzeit von 20 Jahren ratierlich angesam-
melt werden, mit 9 T€ die Aufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung
des Jahresabschlusses und mit 2 T€ ausstehende Eingangsrechnungen für Telefonkosten.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (3.620 T€, im Vorjahr 3.982 T€) handelt
es sich um ein langfristiges Darlehen in Höhe von 2.700 T€ und um ein kurzfristiges Darle-
hen in Höhe von 920 TE, das durch einen SWAP (3-Monats-EURIBOR) abgesichert ist. Der
SWAP hat zum Bilanzstichtag einen negativen Zeitwert von - 75 TE. Das Grundgeschäft
(Darlehen) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) weisen neben der Betragsidentität auch
die gleiche Laufzeit auf. Aufgrund der deckungsgleichen Beziehung konnte auf eine bilanziel-
le Risikovorsorge für den nach bankinternen Berechnungsmodellen errechneten negativen
Zeitwert verzichtet werden. Ferner können konkrete wirtschaftliche Vorteile aus den durch
das Darlehen finanzierten Vermögensgegenständen berücksichtigt werden. Es wurde die
Einfrierungsmethode angewendet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (10 TE, im Vorjahr 9 TE) betreffen im
Wesentlichen Pachtentgelt in Höhe von 10 T€. Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr be-
stehen wie im Vorjahr nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (32 T€, im Vorjahr 184 TE) be-
treffen im Wesentlichen von der Stadtwerke Münster GmbH erbrachte kaufmännische
Dienstleistungen (27 T€) und den Ersatz von Aufwendungen der Verwaltungs-GmbH (4 TE).

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse liegen mit 765 T€ (im Vorjahr 730 TE) um 1,9 % über den geplanten Um-
satzerlösen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (10 T€, im Vorjahr 0 T€) resultierten aus einem Verkauf
von Windertragsdaten 2011 bis Juli 2015 an die Stadtwerke Lemgo GmbH, Lemgo.

Unter den Materialaufwendungen (69 T€, im Vorjahr 69 T€) sind vor allem Aufwendungen für
Instandhaltung verbucht.

Die Abschreibungen (432 T€, im Vorjahr 432 T€) entfallen auf planmäßige Abschreibungen
der Sachanlagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (136 T€, im Vorjahr 132 TE) beinhalten haupt-
sächlich Aufwendungen für Nutzungsentgelte (46 TE, im Vorjahr 44 T€), und für Betriebsfüh-
rungshonorare und kaufmännische Dienstleistungen (23 T€, im Vorjahr 22 T€).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 146 T€ (im Vorjahr 157 T€) entfallen
im Wesentlichen auf die Kredite. Der Zinsaufwand für die Aufzinsung der Rückstellungen für
Rückbauverpflichtungen beträgt 3 T€ (im Vorjahr 2 TE).

Steuern vom Ertrag (0 T£, im Vorjahr 4 T€ für Gewerbesteuer) entfallen im Berichtsjahr.

08 9737 005 Anlage 1.4 /3

Ill. Angaben zum Jahresergebnis

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von - 8 T€ (im
Vorjahr - 63 T€) ab. Der Jahresfehlbetrag wird mit dem Eigenkapital verrechnet.

IV. Ergänzende Angaben

1. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe

1.1 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster,
vertreten durch deren Geschäftsführer, Dr. Henning Müller-Tengelmann (kaufmännischer
Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH, Münster).

1.2 Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Aufwendungen für die Geschäftsführung sind nicht angefallen.

2. Belegschaft

Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

3. Abschlussprüferhonorar

Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars nach $ 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, weil
dieses im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist.

4. Angaben zum Mutterunternehmen

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH (kleinster
Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Stadtwerke Münster GmbH wird einbezogen in den
NKF-Gesamtabschluss (NKF = Neues kommunales Finanzmanagement) der Stadt Münster
(größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wird
im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Anlage 1.4 /4 08 9737 005

5. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen
zustande gekommen sind.

Es bestehen keine Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Be-
dingungen zustande gekommen sind.

6. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen am Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

in Höhe von rund 690 T€ entfallen bis in das Jahr 2030 auf Pachtentgelt für Grund und Bo-
den.

Münster, den 27. Mai 2016

Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster

Dr. Henning Müller-Tengelmann
(kaufmännischer Gaschäftsführer)

08 9737 005 Anlage 1.4/5

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Beratungsverlauf (2)

28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Westfalenstraße 173a
  • Klemensstraße 10
  • Hafenplatz 1
  • Hafenweg 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0734/2016
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37