V/0734/2016
Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH, Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH + Co. WP DT KG auf die Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0734/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH, Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 28.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Energiepark Detmold Verwaltungs - GmbH wird mit Wirk ung zum 1.1.2017 (steuerlich zum 31.12.2016, 24:00 Uhr) auf die alleinige Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH auf Grundl a- ge des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerks versehenen Jahresa bschlusses zum 31.12.2016 (Schlussbilanz) und des als Mu ster beigefügten Verschmelzungsvertrages ve r- schmolzen. Die Übertragung des Vermögens erfolgt zu Buchwerten ohne Gegenleistung. Eine Kapitalerhöhung erfolgt dadurch nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (b) des G e- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesel l- schafterversammlung u.a. “… die Beteiligung an anderen Unt ernehmen und der Erwerb ….von G e- schäftsanteilen“. Vorlagen-Nr.: V/0734/2016 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: Janetzki@stadt-muenster.de Datum: 30.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0734/2016 In Folge der Verschmelzung kommt es ebenfalls zum 01.01.2017 (steuerlich zum 31.12.2016, 24:00 Uhr) zur Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Kommand itistin und einzig verbleibende Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH. Das Vermögen der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG geht mit den in der Bilanz zum 31.12.2016 enthaltenen Buchwerten auf die Stadtwerke Münster GmbH über. Mit der Verschmelzung und Anwachsung werden die Akti vitäten in regenerativen Energien weiter bei den Stadtwerken konzentriert und durch schlankere Strukturen Einspareffekte ermöglicht. Durch die Verschmelzung und Anwachsung gehen alle Rechte und Pflichten der beiden Gesellscha f- ten zum 01.01.2017 auf die Stadtwerke Münster über. Weitere Informationen sind der anliegenden Aufsichtsratsvorlage zu entnehmen (Anlage1). Die Ve r- schmelzung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 02.09.2016 die An gele- genheit beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Aufsichtsratsvorlage der Stadtwerke Münster GmbH Anlage 2: Entwurf Verschmelzungsvertrag Anlage 3: Darstellung der Anwachsung Anlage 4: Jahresabschluss 2015 der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH Anlage 5: Jahresabschluss 2015 und Wirtschaftsplan der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG
Anlage1_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Verschmelzung Detmold_final
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Münster, 10.08.2016 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 17/2016 Betreff Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Müns- ter GmbH Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Herr Dr. Müller-Tengelmann Anlagen Entwurf Verschmelzungsvertrag Darstellung der Anwachsung Jahresabschluss 2015 der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH Jahresabschluss 2015 und Wirtschaftsplan 2016 der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG Antrag Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: In der Gesellschafterversammlung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH sind folgende Beschlüsse zu fassen: Der Beschluss zu 1. Ist auch von der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Müns- ter GmbH zu fassen. Der Gesellschafterversammlung wird die Annahme empfohlen. 1. Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH wird mit Wirkung zum 01.01.2017 (steuerlich zum 31.12.2016, 24:00 Uhr) auf die alleinige Gesellschafterin Stadtwer- ke Münster GmbH auf Grundlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerks versehenen Jahresabschlusses zum 31.12.2016 (Schlussbilanz) und des als Muster beigefügten Verschmelzungsvertrages verschmolzen. Die Übertragung des Vermögens erfolgt zu Buchwerten ohne Gegenleistung. Eine Kapitalerhöhung erfolgt dadurch nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer. 2. In Folge der Verschmelzung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH kommt es ebenfalls zum 01.01.2017 (steuerlich zum 31.12.2016, 24:00 Uhr) zur Anwach- sung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Kommanditistin und einzig verbliebene Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH. Das Vermö- gen der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG geht mit den in der Bilanz zum 31.12.2016 enthaltenen Buchwerten auf die Stadtwerke Münster GmbH über. 3. Die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG löst vor Ihrer Verschmelzung mit Wirkung zum 30.12.2016 die bestehende Projektfinanzierung bei der HypoVer- einsbank / UniCreditbank ab. Um die hierfür notwendige Liquidität sicher zu stellen, wird die Stadtwerke Münster GmbH bevollmächtigt ihrer Tochtergesellschaft die hierfür erforderliche Liquiditätshilfe von bis zu T€ 3.600 zur Verfügung zur stellen. Begründung Die Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH soll auf die Stadtwerke Münster GmbH mit Wir kung zum 01.01.2017 verschmolzen werden. Hiermit wachsen gleichzeitig das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG in der Stadtwerke Münster GmbH an. Mit der Verschmelzung und Anwachsung werden die Aktivitäten in regenerativen Ene r- gien weiter bei den Stadtwerken Münster konzentriert, schlankere Strukturen erreicht und damit Effizienzgewinne ermöglicht. Dies führt zu den folgenden wirtschaftlichen Vor- teilen: Die kumulierten Betriebskosteneinsparungen durch den Wegfall von zwei Gesel l- schaften (KG und Verwaltungs-GmbH) betragen 400T€ Hinzu kommt ein Zinsvorteil von ca.84 T€ durch Ablösung der Projektfinanzi e- rung, durch Binnenfinanzierungsmittel der Stadtwerke (354 T€ eingesparter Zins- aufwand abzüglich 270 T€ Vorfälligkeitsentschädigung). Darüber hinaus entfallen die mit der Projektfinanzierung verbundene n Ausschüt- tungssperren der in der KG entstehenden Ergebnisse. Grundlage für die Verschmelzung und Anwachsung werden die jeweiligen Bilanzen zum 31.12.2016 der beiden Gesellschaften sowie der als Muster beigefügte Verschme l- zungsvertrag. Die Verschmelzung ist nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH als auch der Stadtwerke Münster zum Handelsregister anzumelden. Durch die Verschmelzung und Anwachsung gehen alle Rechte und Pflichten der beiden Gesellschaften zum 01.01.2017 auf die Stadtwerke Münster über. Aufgrund besonderer Vorschriften des Umwandlu ngssteuergesetzes wirkt beides steuerlich schon zum 31.12.2016. Kurz vor der Anwachsung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG auf die Stadtwerke Münster GmbH ist die Tilgung der bestehenden Projektfinanzierung bei der HypoVereinsbank/UniCreditbank vorzunehmen. Die Finanzierung weist zum 30.12.2016 einen Restbestand i.H.v. T€ 3.258 auf. Die Restlaufzeit der Finanzierung würde ohne die jetzt beabsichtigte Ablösung ab Ende 2016 noch 9 Jahre bei einer Zinsbindungsfrist bis Ende 2020 (Zinssatz 3,47%) betragen. Der Zinsaufwand bis zum Ablauf der Zinsbindung würde in diesem Fall bei T€ 354 lie- gen. Die Ablösung der Finanzierung ist gem. Abstimmung mit der HypoVereinsbank da- gegen zu einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. T€ 270 möglich. Somit ergibt sich ein Zinsvorteil von ca. 84 T€. Insofern ist die vorzeitige Ablösung der Projektfinanzierung für die Stadtwerke Münster wirtschaftlich vorteilhaft. Die notwendigen liquiden Mittel werden der KG durch eine Liquiditätshilfe der Stadtwerke Münster zur Verfügung ge- stellt. Dies erfolgt seitens der Stadtwerke aus noch zur Verfügung stehenden Finanzmit- teln des 2012 begebenen Schuldscheindarlehens. Die Projektfinanzierungsverträge se- hen zur Zeit vor, dass die jährlich durch die Windkraftanlagen in Detmold erwirtschafte- ten Ergebnisse nicht vollständig an die Stadtwerke ausgeschüttet werden dürfen, son- dern weitgehend zur Absicherung der Bank in Form von verpfändeten Festgeldern bei der HVB anzulegen sind (Absicherung des Kapitaldienstes, der Rückbauverpflichtung und möglicher Reparaturen). Mit dem Wegfall dieser Auflagen fließen die Ergebnisse den Stadtwerken direkt zu. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Anlage3_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Darstellung_der_Anwachsung
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage V/0734/2016 EEIBHARNISCHMACHER LÖER WENSING EEE ER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Stadtwerke Münster GmbH Recht, Immobilien, Revision, Versicherungen “re: 05, Aug. 2016 Stadtwerke Münster GmbH Rechtsanwalt Johannes Drees Hafenplatz 1 48155 Münster Aktenzeichen Ansprechpartner Sekretariat / Durchwahl 1571/16 G22 Dr. Nico Gellmann Melanie Giersch T: +49 (0) 251 - 68 6860 - 415 Datum F: +49 (0) 251 - 6868 60 - 419 03.08.2016/ng melanie.giersch@hlw-muenster.de Stadtwerke Münster GmbH - Beratung Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP DT KG Sehr geehrter Herr Kollege Drees, Sie hatten mit Blick auf die anstehende Verschmelzung der Ener- giepark Detmold Verwaltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH darum gebeten, das Anwachsungsmodell kurz zu erläu- tern. Dem kommen wir gerne nach: Die Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP DT KG ist eine so genannte Personengesellschaft und hat zwei Gesellschafter: die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin) und die Stadtwerke Münster GmbH (Kommandi- tistin). AG E 0251/6 Harnischmacher Löer Wensing Rechtsanwälte PartG mbB - Sitz Münster Hafenweg 8 48155 Münster Tel.: 0251/686860-0 Zweigstelle: Westfalenstraße 173a - 48165 Münster 904 - St.-Nr Volksbank IBAN: DE71 BIC GENOD Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DEI 740050150005506 BIC WELADEDI MST 25912500 336/5998/0452 info@hlw-muenster.de Dr. Chr. Harnischmacher - Notar Rechtsanwalt : Partner Wolfgang Heinrich Löer - Notar Rechtsanwalt - Partner Hans-Hubert Wensing Rechtsanwalt - Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin H. Kramer Rechtsanwalt : Partner Dr. Paul Lodde Rechtsanwalt : Partner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Jörg Bonke - Notar Rechtsanwalt : Partner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Oliver Smode, ıı.m. Rechtsanwalt - Partner Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. H.-J. Bodenbenner , ıı.m. - Notar Rechtsanwalt : Partner Dr. Nico Gellmann Rechtsanwalt : Partner Dr. Nils Harnischmacher Rechtsanwalt - Partner Markus Feldmann Rechtsanwalt : Partner Gregor Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Arnd Kozian Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Manfred Borg Rechtsanwalt Dr. Marc-Andr& Neumann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Daniel Könitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Uwe Vahrenbrink Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Maurice de Wal Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Lydia Tilch Rechtsanwältin Dr. Talke Ovie Rechtsanwältin Dr. Anna Vorspohl Rechtsanwältin Fabian Boensch Rechtsanwalt R DE 126067101 Iw-muenster.de mund 004600634174 67 Postbank D: Seite 2 Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH soll auf die Stadtwerke Münster GmbH verschmolzen werden. Diese Maßnahme hat nach dem Umwandlungsgesetz zur Folge, dass die Energiepark Detmold Verwal- tungs-GmbH erlischt und ihr gesamtes Vermögen einschl. der Verbindlich- keiten auf die Stadtwerke Münster GmbH übergeht. Damit wäre die Stadtwerke Münster GmbH aber sowohl Komplementärin, als auch einzige Kommanditistin der Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP DT KG. Im Personengesellschaftsrecht gilt jedoch der Grundsatz, dass eine Personengesellschaft immer mindestens zwei (verschiedene) Gesellschafter haben muss. Ist nur ein Gesellschafter vorhanden, wird die Personengesellschaft automatisch liquidationslos beendet. Ihr gesamtes Vermögen (einschließlich der Verbindlichkeiten) wächst kraft Gesetzes ih- rem einzigen Gesellschafter (der Stadtwerke Münster GmbH) an. Im Ergebnis führt also die Verschmelzung der Energiepark Detmold Ver- waltungs-GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH nicht nur dazu, dass die Stadtwerke Münster GmbH Rechtsnachfolgerin der Energiepark Det- mold Verwaltungs-GmbH, sondern auch der Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP DT KG wird. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. nie Arrann Rechtsanwalt
Anlage2_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Verschmelzungsvertrag_Entwurf_HLW20160715
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Urkundenrolle Nr. /2016 Verhandelt zu Münster/Westfalen am …………………………..2016. Vor dem unterzeichneten Notar Dr. Jörg Bonke Münster erschienen heute: 1) Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann, geb. am 20.01.1963, geschäftsansässig: Hafenplatz 1, 48155 Münster, ausweislich des dieser Urkunde als Anlage 1 beigefügten elektronisch eingeholten Registerauszuges des Amtsgerichts Münster vom ………. 2016 handelnd als alleiniger und damit alleinvertretungsberechti gter G e- schäftsführer der Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH mit dem Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13047, Geschäftsanschrift: Hafenplatz 1, 48155 Münster, - nachstehend „übertragende Gesellschaft“ genannt -, 2) a) Herr Dr. Dirk Wernicke, geb. am 25.09.1965, b) Herr Dr. Thomas Haiber, geb. am 05.09.1964, geschäftsansässig: Hafenplatz 1, 48155 Münster, - 2 - ausweislich des dieser Urkunde als Anlage 2 beigefügten elektronisch eingeholten Registerauszuges des Amtsgerichts Münster vom ………. 2016 zu a) handelnd als gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer und zu b) als Prokurist der Stadtwerke Münster GmbH mit dem Sitz in Münster, eingetragen im Handel sregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 343, Geschäftsanschrift: Hafenplatz 1, 48155 Münster, - nachstehend „übernehmende Gesellschaft“ genannt -. 3) Herr/Frau ……………………………………, geb. am …………………., dienstansässig: Klemensstraße 10, 48143 Münster, handelnd für die Stadt Münster [aufgrund Vollmacht vom ……………. 2016, die dem Notar bei Beurkundung im Original vorgelegt wurde und dieser Urkunde in beglaubigter Fotokopie als Anlage 3 beigefügt ist,] - alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH - Die Erschienenen wiesen sich zur Gewissheit des beurkundenden Notars aus durch die Vorlage ihrer gültigen amtlichen Lichtbildausweise. Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Die Frage wurde von den Erschienenen nach Belehrung durch den Notar verneint. Die Erschienenen baten um die Beurkundung des nachstehenden Vertrages über die Verschmelzung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie der nachstehenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen mit Zustimmungs- und Verzichtserklärungen und erklärten: - 3 - I. Sachstand (1) Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH (übertragende Gesel l- schaft) Im Handelsregister des Amtsgerichts Münster ist unter HRB 13047 einge- tragen die Firma Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Münster. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €. Die Stadtwerke Münster GmbH hält gemäß der zuletzt zum Handelsregis- ter eingereichte Liste der Gesellschafter vom 13.12.2010 einen G e- schäftsanteil im Nennbetrag von 25.000,00 € (lfd. Nr. 1). Der Geschäftsführer der Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH bestä- tigt, dass diese Gesellschafterliste den aktuellen Stand der Beteiligung an der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ausweist. Die Stammeinlage auf den vorgenannten Geschäftsanteil ist in voller Höhe geleistet. Sonderrechte i.S.v. §§ 23 und 50 Abs. 2 UmwG bestehen nicht. Die Gesellschaft hat keinen Grundbesitz . Sie ist einzige Komplementärin der Energiepark Detmold GmbH & Co. KG WP DT KG mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9222. An weiteren Gesellschaften ist die Gesellschaft nicht beteiligt. (2) Stadtwerke Münster GmbH (übernehmende Gesellschaft) Im Handelsregister des Amtsgerich ts Münster ist unter HRB 343 eingetra- gen die Firma Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 51.200.000,00 €. Die Stadt Münster hält einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 51.200.000,00 €. - 4 - Hierzu wird Bezug ge nommen auf die zuletzt zum Handelsregister eing e- reichte Liste der Gesellschafter vom 25.07.2002. D er Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH bestätigt, dass diese Liste den aktuellen Stand der Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH ausweist. Die Stammeinlage auf den vorgenannten Geschäftsanteil ist in voller Höhe geleistet. (3) Nachstehend soll die übertragende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes im Wege einer Verschmelzung durch Auf- nahme gemäß §§ 2 ff., 46 ff. UmwG auf die übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden. II. Verschmelzungsvertrag zwischen der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft Präambel Zum Zweck der Verschmelzung durch Aufnahme schließen die übertr a- gende Gesellschaft und die überneh mende Gesellschaft d en folgenden Verschmelzungsvertrag ab. § 1 Vermögensübertragung / Verschmelzungsstichtag (1) Die übertragende Gesellschaft überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die übernehmende Gesellschaft ohne Gewährung von Gesellschafterrechten. Eine Gegenleistung wird für die Vermögensübertragung nicht gewährt. (2) Die übernehmende Gesellschaft übernimmt das Vermögen der übertr a- genden Gesellschaft im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01.01.2017, 0:00 Uhr (nachfolgend „Verschmelzungsstichtag“ genannt). - 5 - Von diesem Zeitpunkt an gelten i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG die Geschäf- te und Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rec hnung der übernehmenden Gesellschaft geführt. § 2 Schlussbilanz / Buchwertfortführung (1) Der Verschmelzung wird die Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2016, 24:00 Uhr, als Schlussbilanz im Sinne von § 17 Abs. 2 UmwG zugrunde gelegt. Auf die sen Zeitpunkt wird die Verschmelzung für steue r- liche Zwecke nach Maßgabe von § 2 UmwStG bezogen (nachfolgend „steuerlicher Übertragungsstichtag“ genannt). (2) Die übernehmende Gesellschaft wird die bisherigen Buchwerte der übe r- tragenden Gesellschaft für d ie übergehenden Wirtschaftsgüter und Rechtspositionen in der Steuerbilanz unverändert fortführen. § 3 Gegenleistung/ Durchführung (1) Eine Gegenleistung, insbesondere eine bare Zuzahlung, wird für die Ve r- mögensübertragung nicht gewährt. (2) Angaben über den Umtausch der Anteile (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 UmwG) sind gem. § 5 Abs. 2 UmwG nicht erforderlich , da sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden. Daher bedarf es auch keines Verschmel zungsberichtes, keiner Bestellung von Verschmelzungsprüfern und keines Prüfungsberichtes (§§ 8 Abs.3, .9 Abs. 2 und 3 sowie § 12 Abs. 3 UmwG). - 6 - § 4 Besondere Rechte Sonderrechte oder Vorzüge im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG besta n- den weder bei de r übertragenden Gesellschaft noch bestehen sie bei der übernehmenden Gesellschaft und werden auch nicht gewährt. § 5 Besondere Vorteile Weder einem Mitglied der Geschäftsführung oder eines Aufsichtsorgans der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften noch einem A b- schlussprüfer oder einem Verschmelzungsprüfer werden besondere Vo r- teile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt. § 6 Folgen der Verschmelzung für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen (1) Die übertragende Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer, so dass hierfür keine besonderen Maßnahmen vorgesehen werden. Sollten gleichwohl Arbeitnehmer bei der übertragenden Gesellschaft vorhanden sein, werden die bestehenden Arbeitsverhältnisses des übertragenden Rechtsträgers durch den übernehmenden Rechtsträger unverändert fortgeführt. Die übertragende Gesellschaft hat keinen Betriebsrat. (2) Mit der Eintragung der Verschmelzung endet die Organstellung der Mi t- glieder der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft; es gibt w e- der bei der üb ernehmenden noch bei der übertragenden Gesellschaft G e- schäftsführer kraft Sonderrechts. - 7 - (3) Die Verschmelzung hat keine Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche, b e- triebliche und tarifliche Situation der Arbeitnehmer der übernehmenden Gesellschaft. Es sind auch insoweit keine Maßnahmen vorgesehen. Dem bei der übernehmenden Gesellschaft bestehenden Betriebsrat wurde der Entwurf des Verschmelzungsvertrages fristgerecht zugeleitet. Der B e- triebsrat hat den Empfang bestätigt. (4) Mitbestimmungsrechtliche Ände rungen ergeben sich durch die urkund s- gegenständliche Verschmelzung nicht. § 7 Prokuren / Firma (1) Prokuren bestehen bei der übertragenden Gesellschaft nicht. Die bei der übernehmenden Gesellschaft bestehenden Prokuren bleiben unverändert bestehen. (2) Die Firma der übernehmenden Gesellschaft wird unverändert fortgeführt. § 8 Kosten Die durch die urkundsgegenständliche Verschmelzung und deren Durc h- führung entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden und der übertr a- genden Gesellschaft und der Eintragung der Verschmelzung in den z u- ständigen Handelsregistern trägt die übernehmende Gesellschaft. § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des vorstehenden Verschmelzungsve r- trags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die - 8 - Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwir k- samen Bestimmungen sind solche Regelungen zu vereinbaren, die in g e- setzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen B e- stimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine unbeabsichtigte ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. III. Gesellschaftervollversammlung der übertragenden Gesellschaft (Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH) Die Stadtwerke Münster GmbH hält hiermit als Alleingesellschafterin der Energiepark Detmold Verwaltungs -GmbH unter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Einberufung eine Gesellschafterversammlung ab und b e- schließt was folgt: (1) Dem Verschmelzungsvertrag gemäß Abschnitt II . dieser Urkunde liegt die Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2016 als Schlussbilanz im Sinne von § 17 UmwG zugrunde, die hiermit festgestellt wird. (2) Der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft wird hiermit Entla s- tung erteilt. (3) Dem vorstehenden gemäß Abschnitt II. dieser Urkunde abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag wird zugestimmt. Damit ist die Gesellschafterversammlung der Energiepark Detmold Ve r- waltungs-GmbH beendet. IV. Gesellschaftervollversammlung der übernehmenden Gesellschaft (Stadtwerke Münster GmbH) - 9 - Die Stadt Münster hält hiermit als Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH unter Verzicht auf alle Formen und Fristen eine Gesel l- schafterversammlung ab und beschließt was folgt: (1) Dem Verschmelzungsvertrag gemäß Abschnitt II. dieser Urkunde liegt die Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2016 als Schlussbilanz im Sinne von § 17 UmwG zugrunde. (2) Dem vorstehenden gemäß Abschnitt II. dieser Urkunde abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag wird zugestimmt. Damit ist die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH beendet. V. Weitere Zustimmungs- und Verzichtserklärungen (1) Soweit über die Zustimmungen gemäß Abschnitt III. und IV. dieser Urkun- de hinaus noch weitere Zustimmungen zu dem Verschmelzungsvertrag, den Gesellschafterversammlungen und/oder zur Durchführung der Ve r- schmelzung erforderlich und/oder zweckmäßig sind, so werden auch diese Zustimmungen hiermit ausdrücklich von sämtlichen Urkundsbeteiligten er- teilt. (2) Sämtliche Urkundsbeteiligten verzichten hiermit a uf die Erstellung und Übersendung eines Verschmelzungsberichtes und auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung einschließlich der E rstellung eines Pr ü- fungsberichts gemäß §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG. (3) Sämtliche Urkundsbeteiligten haben auf die Versendung des Verschme l- zungsvertrags oder seines Entwurfs gemäß Abschnitt II. dieser Urkunde zusammen mit der Einberufung der jeweiligen Gesellschafterversammlung - 10 - gemäß § 47 UmwG einvernehmlich verzichtet; dieser Verzicht wird hiermit nochmals ausdrücklich bestätigt. (4) Sämtliche Urkundsbeteiligten haben auf die Auslegung des Jahresa b- schlusses und des Lageberichtes der übertragen den Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre zur Ei n- sicht durch die Gesellschafter in den Geschäftsräumen der Gesellschaften ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Gesellschafterversamml ungen (§ 49 Abs. 2 UmwG) einv ernehmlich verzichtet. Auch diesbezüglich wird der Verzicht hiermit nochmals ausdrücklich bestätigt. (5) Sämtliche Urkundsbeteiligten verzichten hiermit a uf das Recht zur Erh e- bung einer Anfechtungs - oder Nichtigkeitsklage sowie auf die Ankünd i- gung der Verschmelzung als Gegenstand der Beschlussfassung der he u- tigen Gesellschaftervollversammlungen sowie höchst vorsorglich auch auf ein Barabfindungsangebot und auf eine auf die Angemessenheit der Barabfindung bezogene Prüfung. VI. Sonstiges § 1 Notarauftrag / Vollmacht (1) Der amtierende Notar wird mit dem Vollzug dieser Urkunde beauftragt. (2) Die Vertragsparteien weisen den Notar an, diese Urkunde dem Registe r- gericht erst zum Vollzug einzureichen, wenn die übernehmende Gesel l- schaft ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass die Unbedenklichkeitsbeschein i- gung der kommunalen Aufsichtsbehörde erteilt ist. Dies ist dem Registe r- gericht ausdrücklich nicht nachzuweisen. (3) Sämtliche Urkundsbeteiligten erteilen dem beurkundenden Notar und den Notariatsangestellten des beurkundenden Notars Frau Monika Berkenhe i- - 11 - de, Frau Tanja Picker, Frau Tanja Trende , Frau Christiane Schlinge, Frau Ingrid Beckstedde-Nieländer, Frau Sabine Hartwig und Herrn Michael Win- ter, sämtlich dienstansässig beim beurkundenden Notar, und zwar jede m für sich und allein unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, alle Erklärungen (insbesondere Ergänzungen und Änd e- rungen des Verschmelzungsvertrags und/oder von Gesellschafterb e- schlüssen) abzugeben, die zum Vol lzug der Verschmelzung im Handel s- register erforderlich oder zweckdienlich sind. Die Vollmacht kann nur bei dem amtierenden Notar oder seinem Vertreter oder Nachfolger im Amt ausgeübt werden. Sie erlischt mit ordnungsgem ä- ßer Eintragung der Verschmelzung i m Handelsregister der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft. § 2 Hinweise Der Notar hat die Beteiligten über den weiteren Verfahrensablauf bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung, auf den Wirksamkeitszeitpunkt sowie die Rechtsfolgen der Versc hmelzung hingewiesen, insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 22 und 25 UmwG. Die Vertragsbeteiligten werden in steuerlicher Hinsicht anderweitig ber a- ten. Sie befreien den beurkundenden Notar hiermit von einer steuerlichen Beratungspflicht und von jeglicher Haftung für die steuerlichen Auswirku n- gen dieses Vertrages. § 3 Verteiler Von dieser Urkunde erhalten: eine beglaubigte Abschrift das Amtsgericht Münster (Registergericht – übertragende Gesel l- schaft) in elektronischer Form, - 12 - das Amtsgericht Münster (Registergericht – übernehmende Gesel l- schaft) in elektronischer Form, eine einfache Abschrift die Gesellschaften, die Gesellschafter, der Steuerberater der Gesellschaften, …………………………………………………………………………….. das Finanzamt Münster Körperschaftsteuerstelle als Anzeige gem. § 54 EStDV (übertragende Gesellschaft), das Finanzamt Münster Körperschaftsteuerstelle als Anzeige gem. § 54 EStDV (übernehmende Gesellschaft). Die Urkundsbeteiligten bestätigen dem Notar ihre Zustimmung zur Spe i- cherung, Verarbeitung und Wei tergabe - auch in elektronischer Form per e-mail - der mit dieser Angelegenheit zusammenhängenden Daten, insb e- sondere Adresse, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Bankverbindung, soweit dies für die Abwicklung und den Vollzug dieser Urkunde notwendig ist. Vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen vom Notar vorgel e- sen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
Anlage4_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Lagebericht_JA2015_Energiepark_Detmold_Verwaltungs-GmbH
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Anlage 4 zur Beschlussvorlage V/0734/2016 Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster Lagebericht und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 08 9735 005 Anlage 1 Lagebericht der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar - 31. Dezember) 1. Grundlagen der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH Geschäftsmodell Gegenstand der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster, (Gesellschaft) ist ausschließlich die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster. Sie ist insbesondere beru- fen, die Geschäfte der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG zu führen und diese zu vertreten. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft hängt von den Winderträgen und den Vergütungssätzen für regenerativ erzeugten Strom ab. Diese Rahmenbedingungen haben die Entwicklung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Detmold, und damit auch die der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH geprägt. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2015 war für die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG durch eine leicht über Plan liegende Windausbeute bestimmt, so dass auch die Um- satzerlöse und das Jahresergebnis den Planwert leicht übertreffen. Diese Entwicklung wirkt indirekt auch auf die Energiepark Detmold Verwaltungs- GmbH. Die Gesellschaft erhält von der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG eine zum Beginn eines jeden Geschäftsjahres zu zahlende Vorabvergütung in Höhe von 5 % ihres eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjah- res in ihrer Bilanz ausgewiesen ist, sowie den Ausgleich aller Aufwendungen. 08 9735 005 Anlage 1.1/1 Finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen: Finanzielle Leistungsindikatoren Geschäftsjahr Ist 2014 Ist 2015 Sonstige betriebliche Erträge TE 8 5 Jahresüberschuss TE 1 1 Der Geschäftsverlauf der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ist für das Ge- schäftsjahr 2015 insgesamt zufriedenstellend. Ertragsiage Die Gesellschaft hat Erträge aus der vertraglich vereinbarten Haftungsvergütung (1,3 TE, im Vorjahr 1,3 T€) und der Erstattung der Kosten (3,7 TE, im Vorjahr 6,5 T€), die durch das Führen der Geschäfte der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG anflielen, erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (3,7 T€, im Vorjahr 6,5 T€) betreffen im Wesentlichen Prüfungskosten (3,4 TE, im Vorjahr 4,2 T£). Im Ergebnis schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss von 1,3 TE (Vorjahr: 1,3 T€) ab. Finanz- und Vermögenslage Die Forderungen in Höhe von 4 T€ (Vorjahr: 8 TE) bestehen vollständig gegen die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG. Der Finanzmittelbestand beträgt zum Stichtag 23,6 T€ (Vorjahr: 18,4 T€). Die Gesell- schaft war und ist - auch unter Einsatz dieser liquiden Mittel - jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsengpässe hat es im Berichtsjahr nicht gegeben. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25,0 TE. Die Eigenkapitalquote beträgt 86,3 %. Anlage 1.1/2 08 9735 005 3. Nachtragsbericht Nach Schluss des Geschäftsjahres ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung. 4. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der künftigen Ent- wicklung Die Gesellschaft ist dem Risikomanagement gemäß KonTraG der Stadtwerke Müns- ter GmbH, Münster, angeschlossen. Damit ist gewährleistet, alle den Fortbestand der Gesellschaft möglicherweise gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft hängt ab von den Fortschritten beim Ausbau der regenerativen Energien, die neben der Entwicklung der Strom- und Energiemärkte von den dafür geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt werden. Diese Rahmenbedingungen werden die Entwicklung der Energiepark Det- mold GmbH & Co. WP DT KG und damit auch die der Energiepark Detmold Verwal- tungs-GmbH prägen. Nach den derzeit geltenden Rahmenbedingungen wird eine positive, befriedigende Geschäftsentwicklung für 2016 erwartet. Derzeit sind keine Risiken, die bestands- oder entwicklungsgefährdend sein könnten, erkennbar. 5. Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Ener- giepark Detmold Verwaltungs-GmbH im Geschäftsjahr 2015 gemäß 8 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahres- abschluss und dem Lagebericht an den Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffent- liche Zwecksetzung und Zweckerreichung wurden eingehalten. Münster, den 27. Mai 2016 Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH Br, üller-Tengelmann (kaufmännischer Geschäftsführer) 08 9735 005 Anlage 1.1/3 S00 SEL6 80 Zi adeuy uuewiabyg | -sınyy BuiuusH Ja Hawg-sbunyewusA prouyeg wedaıßseug 9102 !eW "22 vop JoysunW 3 zgi6s6. 22 E4 PYTIF [Ü ee’e09 o eeE09 USHSyyDIPWqIaA aaNSUOS USNSYYDNPUIAIHA "I 8 [78:1 7234 23 v0'0gz’E 8 277777 vernnsunpasy !aq uegeyynd € oo'oez’e uabuna}syony aöysuos uobunasy>2ny "dl 8 estüzer 8 egiüler (3 1 8 suelon) eg'üze’v 3 74 62'921 92 ‚Jayeypsılssag uehaß uonep 3 00'057 1 SSnyssJsansauyer uswyswejun auspungıaa usös6 usburuspo4 € wiezie Senonsnuon apuejsusßaß [74 00'000°82 teydey sappupIeZz89 "| -suabouusA SaNsuos pun uoßuruspso4 "| jendeyuadız v uabguuaynejun TTTTTTTTT 7 Sc x 1 7 u VE VE VE % 7 vrozzi re SLOZ'ZLLE vioz’zire Stozzi re sroz’ Zr Le wnz ASSUNA HAWS-SbunyemisA plouyag Yıedalbrsug Jop zuejig Gewinn- und Verlustrechnung der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster, für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.-31.12.) 2015 2014 — ___ [1 1. Sonstige betriebliche Erträge 4.922,97 8 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.672,97 7 3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Jahresüberschuss 1.250,00 1 Münster, den 27. Mai 2016 Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH Dr. Henning Müller? engelmann 08 9735 005 Anlage 1.3 Anhang der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar - 31. Dezember) l. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster, (Gesellschaft) wurde entsprechend $ 7 des Gesellschaftervertrages nach den für große Kapitalgesellschaf- ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. ll. Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen sind zu Nennwerten bewertet. Zu berücksichtigende Ausfallrisiken bestan- den nicht. Liquide Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt, sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Vorsicht zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen nicht. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Bei den flüssigen Mitteln in Höhe von 24 T€ (Vorjahr: 18 T€) handelt es sich um Guthaben auf dem Girokonto der Sparkasse Münsterland Ost, Münster. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4 TE (Vorjahr: 8 TE) betref- fen die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Weiterberechnung von Auslagenersatz der Verwaltungs-GmbH. 08 9735 005 Anlage 1.4/1 Das Stammkapital beträgt unverändert 25 TE. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 3 TE (Vorjahr: 3 T€) betreffen im Wesentlichen Prüfungskosten (3 TE). Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen vollständig aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 0 T). Die Restlaufzeiten aller Forderungen und Verbindlichkeiten betragen - wie im Vorjahr - nicht mehr als ein Jahr. Ill. Angaben zum Jahresergebnis Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 TE) ab. Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. Ergänzende Angaben 1. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe 1.1 Geschäftsführung Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann (kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH, Münster) 1.2 Gesamtbezüge für die Geschäftsführung Aufwendungen für die Geschäftsführung sind nicht angefallen. 2. Belegschaft Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. 3. Abschlussprüferhonorar Das Honorar für den Abschlussprüfer für das Berichtsjahr beträgt 3.200,00 €. Anlage 1.4/2 08 9735 005 4. Angaben zum Mutterunternehmen Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH (kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Stadtwerke Münster GmbH wird in den NKF- Gesamtabschluss (NKF = Neues kommunales Finanzmanagement) der Stadt Münster (größ- ter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wird beim Bundesanzeiger bekannt gemacht. 5. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Es bestehen keine Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Be- dingungen zustande gekommen sind. 6. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Münster, den 27. Mai 2016 Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH 08 9735 005 Anlage 1.4 /3
Anlage5_V_0734_2016_Vorlage 17_2016_Anlage_Lageplan_JA2015_Energiepark Detmold KG
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Anlage 5 zur Beschlussvorlage V/0734/2016 Energiepark Detmold GmbH & Co. WPDT KG, Münster Lagebericht und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 08 9737 005 Anlage 1 Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar - 31. Dezember) 1. Grundlagen Geschäftsmodell Gegenstand des Unternehmens der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster, (Gesellschaft) ist neben der Planung und Errichtung insbesondere der Be- trieb sowie die Verwaltung von Windkraftanlagen. Alleinige Kommanditistin ist die Stadtwerke Münster GmbH, Münster; die einzig persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2015 um 1,7 % an, wesentlich getragen von den pri- vaten Konsumausgaben. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland stieg von 26,2 % in 2014 auf 30,0 % in 2015 (Quel- le: Statistisches Bundesamt). Die politische Diskussion um die zukünftige Marktgestaltung infolge der Energiewen- de dauert weiterhin an. Die fortdauernd hohen finanziellen Belastungen für die Teil- nehmer am Energiemarkt belasten die erzeugenden Unternehmen ebenso wie ande- re Marktteilnehmer. Verlässliche, belastbare Rahmenbedingungen stehen immer noch aus. Die in 2014 in Kraft getretene EEG-Novelle gilt lediglich für neue Wind- kraft- und Photovoltaikanlagen und hat folglich keine Auswirkungen auf die Gesell- schaft. Geschäftsverlauf Der Windpark (zwei Windkraftanlagen von jeweils 2 MW Leistung am Standort Det- mold Mönkeberg) erreichte eine technische Verfügbarkeit von 99,3 % (im Vorjahr 98,6 %). Es wurden 7.778 MWh (im Vorjahr 7.398 MWh) Strom erzeugt. 08 9737 005 Anlage 1.1/1 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezo- gen: finanzielle relative Indikatoren Plan 2015 Ist 2015 Abweichung Umsatzerlöse 751 T€ 765 TE +19% Jahresergebnis -8T€ +27,3% nichtfinanzielle relative Indikatoren Plan 2015 Ist 2015 Abweichung Stromerzeugung 7.646 MWh 7.778 MWh +1,7% Ertragslage Die erzeugte Strommenge von 7.778 MWh (im Vorjahr 7.398 M\Vh) lag aufgrund eines im Erwartungsrahmen liegenden Windertrages in 2015 um 132 MWh (1,7 %) leicht über Plan. Diese leicht über dem Plan liegende Menge führt dazu, dass die Umsatzerlöse mit 765 T€ (im Vorjahr 730 TE) um 14 T€ (1,9 %) über den geplanten Umsatzerlösen lagen. Der Materialaufwand lag mit 69 T€ leicht unter dem Planwert von 74 T€. Die sonsti- gen betrieblichen Aufwendungen dagegen überstiegen mit 136 TE den Planwert von 122 TE. Der Zinsaufwand war mit 146 T€ um 11 TE (8,1 %) höher als geplant. Insgesamt wurde ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -8 TE (im Vorjahr - 59 T€) erzielt. Steuern vom Ertrag fallen nicht an, so dass sich ein Jahresfehlbetrag von 8 TE (im Vorjahr 63 TE) ergibt. Finanz- und Vermögenslage Die sich stabil entwickelnde Vermögenslage der Gesellschaft wird weiterhin durch das Sachanlagevermögen geprägt, das mit 4.753 T€ 85,7 % der Bilanzsumme aus- macht. Demgegenüber bleibt das Umlaufvermögen, bestehend aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (141 TE) sowie liquiden Mitteln (619 TE), von insgesamt untergeordneter Bedeutung. Anlage 1.1/2 08 9737 005 Die Finanzlage der Gesellschaft wird durch das zur Finanzierung des Sachanlage- vermögens dienende Fremdkapital (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) sowie das Eigenkapital gekennzeichnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten (3.620 TE) tragen mit 65,3 % der Bilanzsumme den überwiegenden Teil zur Finanzierung bei, werden aber bei planmäßig konstantem Betrieb der Anlagen wei- terhin kontinuierlich getilgt und zurückgeführt werden. Das Eigenkapital (1.835 TE) trägt mit 33,1 % der Bilanzsumme zur Finanzierung bei. Aufgrund des Jahresfehlbetrages von 8 TE, der um 3 T€ besser als geplant ausfiel, ist die Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres als den Erwartungen entspre- chend zufriedenstellend zu bewerten. 3. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres 2015 sind bis heute keine Ereignisse von wesentli- cher Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten. 4. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der künftigen Ent- wicklung Die Gesellschaft ist dem Risikomanagement gemäß KonTraG der Stadtwerke Müns- ter GmbH angeschlossen. Damit ist gewährleistet, alle den Fortbestand der Gesell- schaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Ertragsrisiken können aus geringem Windaufkommen und Anlagenausfällen resultie- ren. Für den Betrieb der Anlagen sind Vollwartungsverträge abgeschlossen. Weitere aus dem Betrieb der Anlagen folgende mögliche Risiken sind durch Versicherungen abgedeckt. Risiken, die bestands- oder entwicklungsgefährdend für die Gesellschaft sein könn- ten, sind derzeit nicht erkennbar. Die weitere geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft hängt von der Windernte, vom stabilen Betrieb der Windkraftanlagen und dem dadurch erreichten Stromertrag sowie der Entwicklung der Strompreise und der EEG-Einspeisevergütungen ab. Bei einer konstanten Windernte und planmäßigem stabilen Betrieb der Anlagen wird un- ter der Voraussetzung stabiler Strompreise für das Geschäftsjahr 2016 weiterhin mit einem leicht negativen Jahresergebnis gerechnet, das durch geringfügig höhere Kos- ten des Betriebs leicht unter dem Ergebnis des abgeschlossenen Geschäftsjahres liegen wird. finanzielle relative Indikatoren Ist 2015 Plan 2016 Veränderung Umsatzerlöse 765 T€ 744 T€ -2,7% Jahresergebnis -8 TE -22 TE - 175% 08 9737 005 Anlage 1.1/3 nichtfinanzielle Indikatoren Stromerzeugung Ist 2015 7.778 MWh Plan 2016 7.547 MWh relative Veränderung 5. Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Gesell- schaft im Geschäftsjahr 2015 gemäß $ 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nord- rhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht an den Gesellschafter gesondert berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und Zweck- erreichung wurden eingehalten. Münster, den 27. Mai 2016 Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG ı Dr. Henning Müllär-Tengelmann ur Sg wletogen (kaufmännischer\Seschäftsführer) Anlage 1.1/4 08 9737 005 Tı adeuv 500 LEL6 80 ulgdısßus -ssimn BuuueH uQ 94 LA 9M '09 8 Hqw9 piowjog yedsıbssug 9L02 !eW 22 uap Jaysuny +50'9 SZ’S66'SPTS +50'9 FAISETTE seit L0'LELLIE E3 00 82V € usjsodsBunzusißgesBunuussu I 8 102777] uSpayypıpuIquoA BaNsuoS "pr ze8 SZ'8rL'094 (wei 31 yelioy) 9z'yıL'ze3 99 81200619 LSMASUNIPSJY !oq uegeying, Jayeyssilesag) Jaqnuaßaß uonep vo IEHLLTZE uawyawaJuN uauspungyan ‚eqnusßoß uayeyyaupuigey € | 89L Lo'9pL'ipL 6 [0:924 207% usßungsıo] ir v9’E8L6 puejsusßaßsusßguuan aÖnsuoS 'Z pun usBunysjor] sne usyeyyoupuigien "zZ ızı Er TEE LEL ueßungsI2] pun z86°€ 00°000:029°€ L uaßunugyar] sne ueßunsepsoQ 'L ETELTENTIUC ETW Spuejsuaße6 -suaßouusA aÖNsuos pun usßunsopJog4 "| 83 00'021'8€ usdgunsynejun g 74 00'022'8€ uoßune}syonYy abnsuoS. ers 00'0LE'ESLY usdunsspong 8 z5.4 008,1. 95€ 7 uauıyoseyy pun uaßejuy ayosıu pa] "€ Ersil sL’ooe'seg'L 0 00'0 uumaßzueıg ' see 00'E5960€ uoßenuesßunneuen 'z Er ge'egr 88 uaßeppng E02 00'665°28 LeyonspunJg uapwayy ne ueyneg 'L ss2ı o6'gEB HL L Iauejeydey "| uoßeueypes 1endeyuadıa "v 3 "F 3 erisseg | 3 ee vLoz’ziLe SLOZ’ZLLE vioz’zi’ie stozziie SLoz’zı' re unz JaSUnW ‘DM LA dM '09 2 HAWO pIougaq yıedarßssug Jap zueiig Gewinn- und Verlustrechnung der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.-31.12.) 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Abschreibungen auf Sachanlagen 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9. Steuern vom Ertrag 10. Jahresfehlbetrag 11. Belastung auf dem Kapitalkonto 12. Bilanzgewinn Münster, den 27. Mai 2016 Energiepark Detmold GmbH & Co. WG DT KG r\oeS Dr. Henning Müller-Tengelmann 08 9737 005 2015 _—£ 764.986,17 10.000,01 69.390,14 432.126,00 136.437,20 593,39 145.532,82 -7.906,59 0,00 7.906,59 -7.906,59 2014 TE 730 69 432 132 0,00 Anlage 1.3 Anhang der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 — 31.12.2015) I. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster, (Gesell- schaft) wurde gem. & 10 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesell- schaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Il. Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zu Grunde. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 16 Jahre Verteilungsanlagen 16 Jahre Technischen Anlagen und Maschinen 16 Jahre Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten bewertet. Zu berücksichtigende Ausfallrisiken bestanden nicht. Liquide Mittel werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt, sie wurden nach kauf- männischer Vorsicht zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Für Verbindlichkeiten des Berichtsjahres bestehen folgende Restlaufzeiten: Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre TE TE TE TE Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.620 1.190 1.080 1.350 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 10 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 32 32 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 9 9 0 0 Gesamt 3.671 1.241 1.080 1.350 08 9737 005 Anlage 1.4 /1 Die Vorjahres-Verbindlichkeiten hatten folgende Restlaufzeiten: Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre TE TE TE TE Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.982 1.282 1.080 1.620 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9 9 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 184 184 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 8 8 0 0 Gesamt 4.183 1.483 1.080 1.620 Verbindlichkeiten in Höhe von 3.620 T€ sind gesichert durch Sicherungsübereignungen von Anlagevermögen. Bei der Ermittlung der Unterschiedsbeträge zwischen Handels- und Steuerbilanz zum 31. Dezember 2015 ergeben sich für die Gesellschaft (bei Anwendung eines Gewerbesteu- ersatzes von 15,37 %) aktive latente Steuern in Höhe von 3 T€. Die aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Bilanzposition "Sonstigen Rückstellungen" (2 T€), und das steuerliche Mehrkapital aus der Ergänzungsbilanz zum 31. Dezember 2015 (1 TE) Die Gesellschaft nimmt ihr Wahlrecht nach $ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Anspruch und setzt die aktiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 3 in der Handelsbilanz nicht an. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Der beigefügte Anlagenspiegel zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (131 TE, im Vorjahr 127 TE) betreffen Stromerlöse (128 T€, im Vorjahr 127 TE) und eine Endabrechnung für die technische Be- triebsführung der Windkraftanlagen (3 T€, im Vorjahr 0 T€). Die Veränderung des Postens ist stichtagsbedingt hervorgerufen. Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen bei den Forderungen wie im Vorjahr nicht. Die sonstigen Vermögensgegenstände (10 TE, im Vorjahr 41 TE) entfallen im Wesentlichen auf Gewerbesteuervorauszahlungen (5 T€) und auf Vorsteuerguthaben (5 TE). Restlaufzei- ten von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. Der Kapitalanteil (1.747 T€, im Vorjahr 1.755 T€) entfällt -— entsprechend $ 4 Nr. 2 des Ge- sellschaftsvertrages — in voller Höhe auf die Kommanditistin Stadtwerke Münster GmbH, Münster. Die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster. Das Stammkapital der Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH beträgt 25 T€. Anlage 1.4 /2 08 9737 005 Die sonstigen Rückstellungen (39 T€, im Vorjahr 28 TE) betreffen mit 28 TE Rückbauver- pflichtungen von zwei Windanlagen, die über die Laufzeit von 20 Jahren ratierlich angesam- melt werden, mit 9 T€ die Aufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und mit 2 T€ ausstehende Eingangsrechnungen für Telefonkosten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (3.620 T€, im Vorjahr 3.982 T€) handelt es sich um ein langfristiges Darlehen in Höhe von 2.700 T€ und um ein kurzfristiges Darle- hen in Höhe von 920 TE, das durch einen SWAP (3-Monats-EURIBOR) abgesichert ist. Der SWAP hat zum Bilanzstichtag einen negativen Zeitwert von - 75 TE. Das Grundgeschäft (Darlehen) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) weisen neben der Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf. Aufgrund der deckungsgleichen Beziehung konnte auf eine bilanziel- le Risikovorsorge für den nach bankinternen Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwert verzichtet werden. Ferner können konkrete wirtschaftliche Vorteile aus den durch das Darlehen finanzierten Vermögensgegenständen berücksichtigt werden. Es wurde die Einfrierungsmethode angewendet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (10 TE, im Vorjahr 9 TE) betreffen im Wesentlichen Pachtentgelt in Höhe von 10 T€. Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr be- stehen wie im Vorjahr nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (32 T€, im Vorjahr 184 TE) be- treffen im Wesentlichen von der Stadtwerke Münster GmbH erbrachte kaufmännische Dienstleistungen (27 T€) und den Ersatz von Aufwendungen der Verwaltungs-GmbH (4 TE). 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse liegen mit 765 T€ (im Vorjahr 730 TE) um 1,9 % über den geplanten Um- satzerlösen. Die sonstigen betrieblichen Erträge (10 T€, im Vorjahr 0 T€) resultierten aus einem Verkauf von Windertragsdaten 2011 bis Juli 2015 an die Stadtwerke Lemgo GmbH, Lemgo. Unter den Materialaufwendungen (69 T€, im Vorjahr 69 T€) sind vor allem Aufwendungen für Instandhaltung verbucht. Die Abschreibungen (432 T€, im Vorjahr 432 T€) entfallen auf planmäßige Abschreibungen der Sachanlagen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (136 T€, im Vorjahr 132 TE) beinhalten haupt- sächlich Aufwendungen für Nutzungsentgelte (46 TE, im Vorjahr 44 T€), und für Betriebsfüh- rungshonorare und kaufmännische Dienstleistungen (23 T€, im Vorjahr 22 T€). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 146 T€ (im Vorjahr 157 T€) entfallen im Wesentlichen auf die Kredite. Der Zinsaufwand für die Aufzinsung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen beträgt 3 T€ (im Vorjahr 2 TE). Steuern vom Ertrag (0 T£, im Vorjahr 4 T€ für Gewerbesteuer) entfallen im Berichtsjahr. 08 9737 005 Anlage 1.4 /3 Ill. Angaben zum Jahresergebnis Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von - 8 T€ (im Vorjahr - 63 T€) ab. Der Jahresfehlbetrag wird mit dem Eigenkapital verrechnet. IV. Ergänzende Angaben 1. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe 1.1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch die Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH, Münster, vertreten durch deren Geschäftsführer, Dr. Henning Müller-Tengelmann (kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH, Münster). 1.2 Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Aufwendungen für die Geschäftsführung sind nicht angefallen. 2. Belegschaft Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. 3. Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars nach $ 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, weil dieses im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist. 4. Angaben zum Mutterunternehmen Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH (kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Stadtwerke Münster GmbH wird einbezogen in den NKF-Gesamtabschluss (NKF = Neues kommunales Finanzmanagement) der Stadt Münster (größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Anlage 1.4 /4 08 9737 005 5. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Es bestehen keine Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Be- dingungen zustande gekommen sind. 6. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse bestehen am Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von rund 690 T€ entfallen bis in das Jahr 2030 auf Pachtentgelt für Grund und Bo- den. Münster, den 27. Mai 2016 Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG, Münster Dr. Henning Müller-Tengelmann (kaufmännischer Gaschäftsführer) 08 9737 005 Anlage 1.4/5 991 edeuv 00’960°S8T’S 00018’ ES25 [00'0£9°097°Z 00'671°752°7 loo'sttgse'v 7E'SS0’086'T " ze'eztgee 9 ZE'ELT'IEEG 00'vog'zee 100‘E59’60€ 86°752°0v1 " 186'L0v’0Sv [00'E95°S6 100‘665°28 [01’6T8°6€ " or’str zzt oınz oınz na on? oına Sana VIOZ’ZUTE STOZ’ZT'TE STOZ'ZT'TE STOZ'TO'TO STOZ’ZT TE STOZ'TO'TO we pues we pueıs we pueıs we puejg we pueIs we puejs [| _ mempnn 000 1 o3undnıpuaguem / uadunga1ypsay uagsoysFungeupsuy Zueyuy wunz sdejuy £00 LEL6 80 footer 2 2 _Toowosiszzt [00'000°v16°9 60'000 v16°3 I Hwesoonl pseyy pun uagejuy aypsiuypaL "E uadejuesdungauen °Z| LaYpnISpun.g uapwaujjne usyneg "T usdejueupes STOZ susdgunaausdejuy sap Zunpppimgug aasunWN ‘O4 LA dM ’0) 8 HAWG pIOUNaq yuedaldıaug
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Westfalenstraße 173a
- Klemensstraße 10
- Hafenplatz 1
- Hafenweg 8
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Details
- Aktenzeichen
- V/0734/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37