V/0723/2014/1
Neuausrichtung Schulsozialarbeit
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Ergänzungsvorlage Beschluss
12083 Zeichen
V/0723/2014/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Neuausrichtung Schulsozialarbeit
Beratungsfolge
03.12.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzie rung der BuT -Schulsozialarbeit aus den
bisherigen Mitteln im Laufe des ersten Halbjahres 2015 endet.
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt den grundsätzlichen Bedarf von Schulsozialarbeit in
allen Schulformen und eine flächendeckende Versorgung als Ziel an.
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Eckpunkte für die künftige Neuausrichtung von
Schulsozialarbeit, mit der
der Ansatz der BuT-Schulsozialarbeit dem Grunde nach fortgeführt wird und
die städtischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Inklusion , Übergang Schu-
le-Beruf, Integration durch Bildung sowie Abbau von (Bildung -)Armut gleichermaßen
aufgegriffen und verfolgt werden.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der künftige Einsatz von Schulsozialarbeit sich vo r-
rangig an folgenden Kriterien orientiert:
I. Inklusion/ Gemeinsames Lernen / Schaffung eines inklusiven Bildungssystems
II. Organisation des Übergangs von den al lgemeinen Schulen in die Berufs ausbil-
dung/ Schaffung von Ausbildungsperspektiven für bildungsbenachteiligte Jugendl i-
che
Vorlagen-Nr.:
V/0723/2014/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Ehling
Ruf:
492 40 00
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
Datum:
01.12.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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III. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit
Personalressourcen (sowohl städtisch als auch bei freien Trägern) im Umfang von in s-
gesamt 21,5 Stellen erforderlich sind.
Für städtische Mitarbeiter/ -innen werden dafür ergänzend zu den im Stellenplanentwurf
2015 bereits enthaltenen 5,00 Stellen weitere 6,75 Stellen EGr. S 11 im Teilergebnisplan
(davon 4,00 Stellen in der Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ und weitere
2,75 Stellen in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“) eingerichtet und die
dafür notwendigen Personalaufwendungen zusätzlich bereitgestellt.
Für die weiteren, bei freien Trägern angesiedelten 9,75 Stellen Sozialarbeit werden
585.980,00 € durch die Stadt Münster finanziert. Die dafür notwendigen Sachaufwe n-
dungen werden zusätzlich bereitgestellt.
6. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass
im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter Beratungs - und
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im U m-
fang von 6,00 Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 0501 „Leistungen der
Grundsicherung nach dem SGB II“ aus den Verwaltungskosten des Jobcenters e r-
stattet werden.
über die Landespauschale zur Um setzung der Inklusion rd. 2,50 Stellen gegenf i-
nanziert werden.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im gemei n-
samen Prozess in einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern von Verwaltung, Schulen
und Schulaufsicht zu b egleiten und die Ergebnisse den Fachausschüssen und den B e-
zirksvertretungen, dem Integrationsrat und der Kommission zur Förderung der I n-
klusion von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis vorzulegen.
8 Ratsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
8.1 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die erfolgreiche
Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden“ (A -R/0027/2014) ist erl e-
digt.
8.2 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in
Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“
(A-R/0028/2014) beinhaltet organisatorische Fragestellungen. Hierzu wird die Ve r-
waltung Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vo r-
legen.
9. Der Rat nimmt die Ankündigung der Landesregierung, die Fortsetzung der BuT -
Schulsozialarbeit für die kommenden 3 Jahre anteilig zu finanzieren, zur Kenn tnis.
Die Mittel sollen in vollem Umfang für die Finanzierung in Anspruch genommen
werden.
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10. Die Ve rwaltung wird beauftragt, zu klären, ob und in welchem Umfang die La n-
desmittel für die Finanzierung der Schulsozialarbeit auch in der veränderten Au f-
gabenzuordnung verwendet werden können und welche Auswirkungen sich ggf.
für die im Beschlussvorschlag vorgesehene Dienst leistungsvereinbarung mit dem
Jobcenter ergeben.
11. Bis zur Klärung dieser offenen Fragen erfolgt eine Fortsetzung der aktuellen BuT -
Schulsozialarbeit unter Inanspruchnahme der im Haushaltsentwurf vorges ehenen
Haushaltsmittel. Eine Fortführung der Finan zierung ab dem 01.08.2015 steht unter
dem Vorbehalt eines Beschlusses zum Gesamtkonzept.
Kosten/ Folgekosten
Die für die Neuausrichtung Schulsozialarbeit benötigten zusätzlichen Ressourcen - städtisch
und über freie Träger besetzt - müssen zusätzlich ab dem Etat 2015 wie folgt bereitgestellt
werden:
Teilergebnispläne
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
(in €)
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
03 01
Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 ff. 220.410 4,00 Stellen EGr. S 11
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 420.700 7,00 Stellen EGr. S 11
bei freien Trägern
Produkt-
gruppe
06 03 Förderung von benachteili g-
ten jungen Menschen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 ff. 151.530 2,75 Stellen EGr. S 11
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 165.280 2,75 Stellen EGr. S 11
bei freien Trägern
Produkt-
gruppe
05 01 Leistungen der Grund -
sicherung nach dem SGB II
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. - 373.070 Erstattungen für 6,00
Stellen EGr. S 111
Produkt-
gruppe
16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2015 ff. 140.800 Inklusionspauschale
Saldo (Aufwendungen ./. Erträge) 444.050
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und
Sachaufwendungen sowie die zusätzlichen Erträge sind bei den o. g. Produktgruppen über
Veränderungsblätter zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 zu veranschlagen.
1 Für diese 6,00 Stellen ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 15,2 % (ca. 66.000,00 €) zu berücksichtigen.
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Begründung:
Zu Ziffer 7
Anregung aus dem Integrationsrat (Beschluss vom 25.11.2014)
Zu Ziffern 9 - 11
Am 26.11.2014 teilte die Landesregierung mit, dass für die kommenden drei Ja hre jährlich 48
Mio. € bereitgestellt werden für die weitere Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes. Dies entspreche einer landesdurchschnittlichen Förderung
von 70 % der Kosten, wobei der kommunale Eigenanteil je nach finanzieller Leistungsfähigkeit
der Kommunen zwischen 20 und 50 % variiert. Für Münster wurde ein Zuschuss von 590.797
€ (70 %) vorgesehen bei einem erforderlichen Eigenanteil von 253.199 € (30 %).
Die Ankündigung führte dazu, dass der Ausschuss für Schul e und Weiterbildung am
26.11.2014 sowie auch der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government am 27.11.2014 auf eine Beratung der Vorlage verzichtet hat und diese in eine
Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 03.12.2014 geschoben hat.
Die BuT-Schulsozialarbeit erfolgte zusätzlich zu den bestehenden Ansätzen von Schulsozia l-
arbeit, mit eigenständiger Refinanzierung und - mit speziellen Aufgaben, eben vorrangig der
Vermittlung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Daneben wurde Schulsozialarbeit bisher zum Aufbau neuer Schulen, z.T. im Ganztag in den
weiterführenden Schulen und für Integrative Lerngruppen gestellt. Für den Gemeinsamen U n-
terricht in den Grundschulen wurden z.T. Schulsozialarbe iter/innen, mehrheitlich aber Erzi e-
her/innen eingesetzt.
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes war und ist es Ziel, diese unterschiedlichen Momente
zusammenzuführen.
In 2014 kumulierten sich die Erfordernisse dieser Neukonzeption durch
das Auslaufen der BuT-Schulsozialarbeit
das Erfordernis der Umsetzung der Inklusion
die Problematik der Zunahme von Seiteneinsteigern in das Regelschulsystem
das ohnehin geforderte und von der Verwaltung auch angekündigte Gesamtkonzept
Schulsozialarbeit unter Einbeziehung der Thematik Übergang Schule/Beruf
Mit den vorgelegten Eckpunkten einer Neuausrichtung Schulsozialarbeit sollte eben keine 1:1
Fortsetzung der BuT -Schulsozialarbeit parallel zur sonstigen Schulsozialarbeit angestrebt
werden, sondern eine Zusammenführung diese r Ansätze erfolgen. Die Vermittlung von Lei s-
tungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sollte danach nicht nur von einem bestimmten
Teil der in Schule eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte, sondern vielmehr als Que r-
schnittsaufgabe von allen Fachkräf ten wahrgenommen werden. Dies ermöglichte auch Übe r-
legungen zu einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter.
Das Verhältnis von Schulsozialarbeit zu, bzw. die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe (in
Schulen) sowie die damit verbundenen organisatorisc hen Aspekte sollten in einer weiteren
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Vorlage Anfang 2015 aufgegriffen werden (s. Ziffer 8.2 des Beschlussvorschlages).
Aus den derzeit vorliegenden Informationen ergibt sich, dass seitens der Landesregierung die
Fortsetzung der bisherigen BuT -Schulsozialarbeit beabsichtigt ist, d. h. auch mit den spezif i-
schen Aufgabenschwerpunkten der vorrangigen Vermittlung von Leistungen des Bildungs -
und Teilhabepaketes. Es ist also zu prüfen, ob die durch die Landesmittel wie auch die ko m-
plementären kommunalen Mittel finanzierte Schulsozialarbeit in der beabsichtigten erweiterten
Aufgabenwahrnehmung eingesetzt werden kann. Darüber hinaus ist ausdrücklich noch einmal
zu prüfen, ob die beabsichtigte Aufgabenteilfinanzierung durch eine Leistungsvereinbarung mit
dem Jobcenter vor diesem Hintergrund noch möglich ist.
In Reaktion auf die o.a. Ankündigung der Landesregierung schlägt die Verwaltung vor,
zunächst die vorgesehenen Mittel für den Haushalt 2015 wie vorgeschlagen einzustellen.
Daraus erfolgt dann zunächst die Finan zierung der Fortführung der BuT -
Schulsozialarbeit bis zum Schuljahresende 2014/2015. Zum augenblicklichen Zeitpunkt
gibt es keine Hinweise, ab wann und in welchem Umfang mit Zuweisungen des Landes
zu rechnen ist. Im Interesse der beschäftigten Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter und auch
der bei freien Trägern beschäftigten Kräfte ist so auf jeden Fall die Finanzierung bis d a-
hin sichergestellt.
vorbehaltlich des Ergebnisses der konzeptionellen Überlegungen und einer entspr e-
chenden Beschlussfassung ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 die verbleibenden
Mittel einzusetzen. Sollte eine enge Begrenzung der landesfinanzierten Stellen auf den
BuT-Bereich eine Verschränkung mit anderen Aufgaben nicht zulassen und darüber hi n-
aus die beabsichtigte Refinanzierung nicht in Frage kommen, verbleiben auf diese Weise
zumindest geringe Spielräume. Allein im Bereich der Inklusion ist die Kalkulation für die
zusätzlich benötigten Stellen im gemeinsamen Lernen bereits jetzt dadurch überholt,
dass statt der gerechneten 4 zusätzlichen Standorte (á 0,5 Stelle) nunmehr 6 zusätzliche
Standorte eingerichtet werden müssen. Auch sind die im „Klemm -Gutachten“ vorgese-
henen Ressourcen aus dem Bereich der Schulpsychologie bislang nicht berücksichtigt.
Erfolgt vor Schuljahresende 2014/2015 wie geplant ein Beschluss über die künftige Schulsoz i-
alarbeit und deren Finanzierung, können die dafür erforderlichen Haushaltsmittel/Stellen
rechtzeitig zum Haushalt 2016 ff. angemeldet werden.
I. V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0723/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37