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V/0723/2014/1

Neuausrichtung Schulsozialarbeit

Vorlagen 18.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 19.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

12083 Zeichen

V/0723/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuausrichtung Schulsozialarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzie rung der BuT -Schulsozialarbeit aus den 
bisherigen Mitteln im Laufe des ersten Halbjahres 2015 endet. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt den grundsätzlichen Bedarf von Schulsozialarbeit in 
allen Schulformen und eine flächendeckende Versorgung als Ziel an.  
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Eckpunkte für die künftige Neuausrichtung von 
Schulsozialarbeit, mit der  
 
 der Ansatz der BuT-Schulsozialarbeit dem Grunde nach fortgeführt wird und  
 
 die städtischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Inklusion , Übergang Schu-
le-Beruf, Integration durch Bildung sowie Abbau von (Bildung -)Armut gleichermaßen 
aufgegriffen und verfolgt werden. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der künftige Einsatz von Schulsozialarbeit sich vo r-
rangig an folgenden Kriterien orientiert: 
 
I. Inklusion/ Gemeinsames Lernen / Schaffung eines inklusiven Bildungssystems  
 
II. Organisation des Übergangs von den al lgemeinen Schulen in die Berufs ausbil-
dung/ Schaffung von Ausbildungsperspektiven für bildungsbenachteiligte Jugendl i-
che 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0723/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0723/2014/1 
 
III. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und 
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien 
 
IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion  
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit 
Personalressourcen (sowohl städtisch als auch bei freien Trägern) im Umfang von in s-
gesamt 21,5 Stellen erforderlich sind. 
 
Für städtische Mitarbeiter/ -innen werden dafür ergänzend zu den im Stellenplanentwurf 
2015 bereits enthaltenen 5,00 Stellen weitere 6,75 Stellen EGr. S 11 im Teilergebnisplan 
(davon 4,00 Stellen in der Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ und weitere 
2,75 Stellen in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“) eingerichtet und die 
dafür notwendigen Personalaufwendungen zusätzlich bereitgestellt. 
 
 Für die weiteren, bei freien Trägern angesiedelten 9,75 Stellen Sozialarbeit werden 
585.980,00 € durch die Stadt Münster finanziert. Die dafür notwendigen Sachaufwe n-
dungen werden zusätzlich bereitgestellt. 
 
6. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass  
 
 im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter Beratungs - und 
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im U m-
fang von 6,00 Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 0501 „Leistungen der 
Grundsicherung nach dem SGB II“ aus den Verwaltungskosten des Jobcenters e r-
stattet werden. 
 
 über die Landespauschale zur Um setzung der Inklusion rd. 2,50 Stellen gegenf i-
nanziert werden. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im gemei n-
samen Prozess in einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern von Verwaltung, Schulen 
und Schulaufsicht zu b egleiten und die Ergebnisse den Fachausschüssen und den B e-
zirksvertretungen, dem Integrationsrat und der Kommission zur Förderung der I n-
klusion von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis vorzulegen. 
 
8 Ratsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
 8.1 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die erfolgreiche 
Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden“ (A -R/0027/2014) ist erl e-
digt. 
 
 8.2  Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in 
Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ 
(A-R/0028/2014) beinhaltet organisatorische Fragestellungen. Hierzu wird die Ve r-
waltung Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vo r-
legen. 
 
9. Der Rat nimmt die Ankündigung der Landesregierung, die Fortsetzung der BuT -
Schulsozialarbeit für die kommenden 3 Jahre anteilig zu finanzieren, zur Kenn tnis. 
Die Mittel sollen in vollem Umfang für die Finanzierung in Anspruch genommen 
werden.

- 3 - 
V/0723/2014/1 
 
10. Die Ve rwaltung wird beauftragt, zu klären, ob und in welchem Umfang die La n-
desmittel für die Finanzierung  der Schulsozialarbeit auch in der veränderten Au f-
gabenzuordnung verwendet werden können und welche Auswirkungen sich ggf. 
für die im Beschlussvorschlag vorgesehene Dienst leistungsvereinbarung mit dem 
Jobcenter ergeben.  
 
11. Bis zur Klärung dieser offenen Fragen erfolgt eine Fortsetzung der aktuellen BuT -
Schulsozialarbeit unter Inanspruchnahme der im Haushaltsentwurf vorges ehenen 
Haushaltsmittel. Eine Fortführung der Finan zierung ab dem 01.08.2015 steht unter 
dem Vorbehalt eines Beschlusses zum Gesamtkonzept. 
 
Kosten/ Folgekosten  
 
Die für die Neuausrichtung Schulsozialarbeit benötigten zusätzlichen Ressourcen - städtisch 
und über freie Träger besetzt - müssen zusätzlich ab  dem Etat 2015 wie folgt bereitgestellt 
werden: 
 
Teilergebnispläne 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
(in €) 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
03 01 
 
Leistungen für Schulen 
 
   
Zeile  11 Personalaufwendungen 2015 ff. 220.410 4,00 Stellen EGr. S 11 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 420.700 7,00 Stellen EGr. S 11 
bei freien Trägern 
      
Produkt-
gruppe 
06 03 Förderung von benachteili g-
ten jungen Menschen 
   
Zeile  11 Personalaufwendungen 2015 ff. 151.530 2,75 Stellen EGr. S 11 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 165.280 2,75 Stellen EGr. S 11 
bei freien Trägern 
      
Produkt-
gruppe 
05 01 Leistungen der Grund -
sicherung nach dem SGB II 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. - 373.070 Erstattungen für 6,00 
Stellen EGr. S 111 
      
Produkt-
gruppe 
16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen (Erträge) 
2015 ff. 140.800 Inklusionspauschale 
 
      
Saldo (Aufwendungen ./. Erträge)  444.050  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und 
Sachaufwendungen sowie die zusätzlichen Erträge sind bei den o. g. Produktgruppen über 
Veränderungsblätter zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 zu veranschlagen.  
                                                
1 Für diese 6,00 Stellen ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 15,2 % (ca. 66.000,00 €) zu berücksichtigen.

- 4 - 
V/0723/2014/1 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 7 
 
Anregung aus dem Integrationsrat (Beschluss vom 25.11.2014) 
 
Zu Ziffern 9 - 11 
 
Am 26.11.2014 teilte die Landesregierung mit, dass für die kommenden drei Ja hre jährlich 48 
Mio. € bereitgestellt werden für die weitere Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des 
Bildungs- und Teilhabepaketes. Dies entspreche einer landesdurchschnittlichen Förderung 
von 70 % der Kosten, wobei der kommunale Eigenanteil je nach finanzieller Leistungsfähigkeit 
der Kommunen zwischen 20 und 50 % variiert. Für Münster wurde ein Zuschuss von 590.797 
€ (70 %) vorgesehen bei einem erforderlichen Eigenanteil von 253.199 € (30 %). 
 
Die Ankündigung führte dazu, dass der Ausschuss für Schul e und Weiterbildung am 
26.11.2014 sowie auch der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government am 27.11.2014 auf eine Beratung der Vorlage verzichtet hat und diese in eine 
Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 03.12.2014 geschoben hat. 
 
Die BuT-Schulsozialarbeit erfolgte zusätzlich zu den bestehenden Ansätzen von Schulsozia l-
arbeit, mit eigenständiger Refinanzierung und - mit speziellen Aufgaben, eben vorrangig der 
Vermittlung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. 
Daneben wurde Schulsozialarbeit bisher zum Aufbau neuer Schulen, z.T. im Ganztag in den 
weiterführenden Schulen und für Integrative Lerngruppen gestellt. Für den Gemeinsamen U n-
terricht in den Grundschulen wurden z.T. Schulsozialarbe iter/innen, mehrheitlich aber Erzi e-
her/innen eingesetzt. 
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes war und ist es Ziel, diese unterschiedlichen Momente 
zusammenzuführen. 
 
In 2014 kumulierten sich die Erfordernisse dieser Neukonzeption durch 
 
 das Auslaufen der BuT-Schulsozialarbeit 
 
 das Erfordernis der Umsetzung der Inklusion 
 
 die Problematik der Zunahme von Seiteneinsteigern in das Regelschulsystem 
 
 das ohnehin geforderte und von der Verwaltung auch angekündigte Gesamtkonzept 
Schulsozialarbeit unter Einbeziehung der Thematik Übergang Schule/Beruf 
 
Mit den vorgelegten Eckpunkten einer Neuausrichtung Schulsozialarbeit sollte eben keine 1:1 
Fortsetzung der BuT -Schulsozialarbeit parallel zur sonstigen Schulsozialarbeit angestrebt 
werden, sondern eine Zusammenführung diese r Ansätze erfolgen. Die Vermittlung von Lei s-
tungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sollte danach nicht nur von einem bestimmten 
Teil der in Schule eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte, sondern vielmehr als Que r-
schnittsaufgabe von allen Fachkräf ten wahrgenommen werden. Dies ermöglichte auch Übe r-
legungen zu einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter. 
Das Verhältnis von Schulsozialarbeit zu, bzw. die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe (in 
Schulen) sowie die damit verbundenen organisatorisc hen Aspekte sollten in einer weiteren

- 5 - 
V/0723/2014/1 
Vorlage Anfang 2015 aufgegriffen werden (s. Ziffer 8.2 des Beschlussvorschlages). 
 
Aus den derzeit vorliegenden Informationen ergibt sich, dass seitens der Landesregierung die 
Fortsetzung der bisherigen BuT -Schulsozialarbeit beabsichtigt ist, d. h. auch mit den spezif i-
schen Aufgabenschwerpunkten der vorrangigen Vermittlung von Leistungen des Bildungs - 
und Teilhabepaketes. Es ist also zu prüfen, ob die durch die Landesmittel wie auch die ko m-
plementären kommunalen Mittel finanzierte Schulsozialarbeit in der beabsichtigten erweiterten 
Aufgabenwahrnehmung eingesetzt werden kann. Darüber hinaus ist ausdrücklich noch einmal 
zu prüfen, ob die beabsichtigte Aufgabenteilfinanzierung durch eine Leistungsvereinbarung mit 
dem Jobcenter vor diesem Hintergrund noch möglich ist. 
In Reaktion auf die o.a. Ankündigung der Landesregierung schlägt die Verwaltung vor, 
 
 zunächst die vorgesehenen Mittel für den Haushalt 2015 wie vorgeschlagen einzustellen. 
Daraus erfolgt dann zunächst die Finan zierung der Fortführung der BuT -
Schulsozialarbeit bis zum Schuljahresende 2014/2015. Zum augenblicklichen Zeitpunkt 
gibt es keine Hinweise, ab wann und in welchem Umfang mit Zuweisungen des Landes 
zu rechnen ist. Im Interesse der beschäftigten Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter und auch 
der bei freien Trägern beschäftigten Kräfte ist so auf jeden Fall die Finanzierung bis d a-
hin sichergestellt. 
 
 vorbehaltlich des Ergebnisses der konzeptionellen Überlegungen und einer entspr e-
chenden Beschlussfassung ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 die verbleibenden 
Mittel einzusetzen. Sollte eine enge Begrenzung der landesfinanzierten Stellen auf den 
BuT-Bereich eine Verschränkung mit anderen Aufgaben nicht zulassen und darüber hi n-
aus die beabsichtigte Refinanzierung nicht in Frage kommen, verbleiben auf diese Weise 
zumindest geringe Spielräume. Allein im Bereich der Inklusion ist die Kalkulation für die 
zusätzlich benötigten Stellen im gemeinsamen Lernen bereits jetzt dadurch überholt, 
dass statt der gerechneten 4 zusätzlichen Standorte (á 0,5 Stelle) nunmehr 6 zusätzliche 
Standorte eingerichtet werden müssen. Auch sind die im „Klemm -Gutachten“ vorgese-
henen Ressourcen aus dem Bereich der Schulpsychologie bislang nicht berücksichtigt. 
 
Erfolgt vor Schuljahresende 2014/2015 wie geplant ein Beschluss über die künftige Schulsoz i-
alarbeit und deren Finanzierung, können die dafür erforderlichen Haushaltsmittel/Stellen 
rechtzeitig zum Haushalt 2016 ff. angemeldet werden.  
 
 
I. V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

03.12.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 19.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0723/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37