V/0727/2014/1
Erweiterung der DRK Kita Schatzkiste auf dem Gelände der ehem. York-Kaserne, Errichtungs- und Baubeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0727/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Immobilienmanagement Betrifft Erweiterung der DRK Kita Schatzkiste auf dem Gelände der ehem. York-Kaserne, Errichtungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der interimsweisen Erweiterung der Kita Schatzkiste, A l- bersloher Weg 424 im Stadtteil Gremmendorf in Trägerschaft des Deutsch en Roten Kre u- zes, Sozialwerk gGmbH, zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuung s- angebote zu. 2. Der Rat stimmt zu, die bisherige dreigruppige Kita im Rahmen der Umbauarbeiten um vier Gruppen zu erweitern. Die Erweiterung um drei Gruppen wurd e bereits in der Vorlage V/0171/2013 und V/0171/2013/1. Erg. am 17.04.2013 vom Rat beschlossen. 2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur der Kita folgende Gruppen umfasst: 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) Die Einrichtung umfasst dann insgesamt 125 Plätze, davon 38 u3 - Plätze und 87 ü3- Plät- ze. Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich. 2.2 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. Vorlagen-Nr.: V/0727/2014/1 Auskunft erteilt: Frau Gerick, Herr Philipp, Frau Kratz- Trutti, Frau Eglof Ruf: 492-5528, 492-2435 E-Mail: Gerick@stadt-muenster.de Eglof@stadt-muenster.de Datum: 20.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0727/2014/1 3. Die Erweiterung der DRK Kita Schatzkiste (Yorkkaserne) wird nach den Plänen des Archi- tekturbüros bau.raum architekten vom 15.10.2014 ausgeführt (Anlage 1). 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtigung bauökolog i- scher Kriterien nicht beigefügt ist, das Mietobjekt wird nur für einen Mietzeitraum von 4 Jahren angemietet, die vorhandene Gebäudestruktur bleibt unverändert und durch die Erweiterungsmaßnahmen werden keine baulichen Veränderungen mit ökologischem oder energetisch relevantem Bezug durchgeführt. Unabhängig hiervon werden die in den G e- bäudeleitlinien genannten und im Rahmen der Baumaßnahmen beeinflussbaren Fakt o- ren, im Besonderen zur raumakustischen Ausbildung sowie der Einsatz schadstoffarmer Baustoffe, berücksichtigt. 5. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zu Kenntnis genommen (Anlage 3). 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Umbau im Februar 2015 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich im August 2015 erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Baukosten in Höhe von 536.000 € und Ausstattungskosten in Höhe von max. 60.000 € erforderlich. Ab dem Jahr 2016 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse (inkl. freiwilligen Zuschüssen) in Höhe von rd. 679.0 00 € an (für 2015 anteilig 281.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 227.500 € (2015 anteilig: 94.500 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendung und allgemeine Umlage 2015 2016 ff. 94.500 227.500 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s- tungsentgelte 2015 2016ff 21.000 50.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 1.1 Betriebskosten 1.2 Freiwilliger Zuschuss 2015 2016 ff. 2015 2016 ff. 261.500 631.500 20.000 47.500 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2015 2016 ff. 12.510 30.020 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2015 2016 ff. 111.667 268.000 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t- schaft - 3 - V/0727/2014/1 Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2015 2016 ff. 4.300 10.320 Folgeaufwand Die erforderlichen Investitionsmittel sind im Teilfinanzplan der Produktgruppe 0601 unter der Maßnahmennummer 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa Betr.“ Eingeplant. Sie werden im Ra h- men der flexibl en Haushaltsführung (§ 9 Haushaltssatzung) durch Mittelumschichtung bei der Maßnahme 4730 „Umbau KiTa York-Kaserne“ bereitgestellt. Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssit u- ation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Die o. g. Werte sind insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 8 Auszahlungen für Bauma ß- nahmen 4730 Umbau Kita York-Kaserne 2015 536.000 Deckung bei FSt.: 0210 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba- ren Zuwendungen 0210 Zuschuss z. Ausbau KiTa Betr. 2015 60.000 Deckung bei FSt.: 0210 Summe aller Auszahlungen/Saldo 586.000 Mit Beschluss des Rates vom 17.04.2013 der Vorlagen V/0171/2013 und V/0171/2013/1. Erg. sind bereits die Investitionskostenzuschüsse für den Bau von 3 Gruppen und für die Ausstattung von sechs Gruppen bereitgestellt worden. Im T eilfinanzplan sind für die Umsetzung der Erweit e- rungsmaßnahme deshalb Baukosten für die 4 neuen Gruppen und die Ausstattungskosten für die siebte Gruppe einzustellen. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Südost am 18.11.2014 sowie im Ausschuss für Kinder, Ju- gendliche und Familien am 19.11.2014 und dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 19.11.2014 wurde der Errichtungs- und Baubeschluss von den Mitgliedern der BV, dem AKJF und dem AUKB geändert. Im Beschlusspunkt 2 wurde ein neuer Beschlusspunkt 2.2. „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Ext- razeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen.“ eingefügt. Die Verwaltung schlägt vor die Beschlussfassung in der von der BV-Südost, vom AKJF und vom AUKB geänderten Fassung zu übernehmen. I. V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0727/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37