mandari

Verwendung der Mittelzuflüsse gemäß § 46 Abs. 6 SGB II, die nicht zur Deckung von Einzelansprüchen gemäß § 28 SGB II und der Verwaltungskosten für die Umsetzung der Leistungsgewährung nach § 28 SGB II benötigt werden

Beschlussvorlage 2011-16/0070

Stand: Am 21.12.2011 im Kreistag abweichend beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 06.12.2011

    Ausschuss für das Jobcenter

    TOP 8.
  2. 21.12.2011 zuletzt

    Kreistag

    TOP 18. Ergebnis: abweichend beschlossen

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