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V/0364/2011

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich

Vorlagen 20.05.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.05.2011, TOP 26.1.4

Dringlichkeitsentscheidung

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V-0364-2011-Anlage 2-Uebersicht

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Beschlussvorlage

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Dringlichkeitsentscheidung

2357 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
Betreff: 
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Dringlichkeitsentscheidung  
nach § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW 
 
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergeht 
folgende Dringlichkeitsentscheidung: 
 
Für den Bereich zwischen Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade 
ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen 
aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, 
Flur 11, Teil des Flurstücks 194, 
Flur 145, Flurstücke 96, 98, 422, 433, 439, 454, 539, 581, 583, 606, 607, 688. 
 
Begründung: 
Der Bereich zwischen Salzstraße / Von-Vincke-Straße  / Windthorststraße / Promenade ist 
durch eine gemischte Wohn- und Büronutzung in II – IV-geschossigen Gebäuden aus den 
50er-Jahren an der westlichen Seite der Von-Vincke- Straße und durch die direkt 
angrenzende Promenade geprägt. An der Windthorststr aße bildet das Museum für 
Lackkunst den südlichen baulichen Abschluss des Planbereiches.  
 
Bauvorhaben in diesem Bereich sind derzeit auf der Grundlage des § 34 BauGB 
(Innenbereich) zu beurteilen. Da diese planungsrech tliche Grundlage zur Beurteilung von 
Bauvorhaben in diesem Bereich unter Berücksichtigun g der vorhandenen benachbarten 
Bebauung sowie der Sicherung der Maßstäblichkeit de r Promenade nicht mehr ausreicht ist 
zur nachhaltigen städtebaulichen Ordnung und Entwic klung die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes erforderlich.  
 
Falls notwendig, kann zur Sicherung der Planungszie le auf der Grundlage des 
Aufstellungsbeschlusses von § 15 BauGB (Zurückstell ung von Baugesuchen) Gebrauch 
gemacht werden bzw. nach § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden. 
 
Die Dringlichkeit ist erforderlich, um eine Bauvora nfrage gemäß § 15 BauGB kurzfristig 
zurückstellen zu können.

Durch die Dringlichkeitsentscheidung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
Münster, 19.05.2011 
 
 
gez.         gez. 
Lewe         Reuter 
Oberbürgermeister       Ratsherr 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-0364-2011-Anlage 2-Uebersicht

129 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage V/0364/2011Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Plangebiet / Maßstab 1:5000ST ADT M T ÜNS ER

Beschlussvorlage

1511 Zeichen

V/0364/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitentscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den 
Bereich zwischen Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 19.05.2011 
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bere ich Salzstraße / Von-Vincke-Straße / 
Windthorststraße / Promenade wird genehmigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine 
Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
Die Dringlichkeitsentscheidung musste gefasst werden, um die Voraussetzungen zu schaffen, da-
mit eine Bauvoranfrage gem. § 15 BauGB bis zu 12 Monaten zurückstellt werden kann. 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat am 19.05.2011 den 
Erlass der Dringlichkeitsentscheidung einstimmig befürwortet. 
 
Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Dringlichkeitsentscheidung zu ersehen. 
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Dringlichkeitsentscheidung 
Übersichtsplan 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0364/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (2)

25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 22.1.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2011 Rat
TOP 26.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Salzstraße
  • Von-Vincke-Straße
  • Windthorststraße
  • Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0364/2011
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37