V/0364/2011
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
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Dringlichkeitsentscheidung
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Dringlichkeitsentscheidung Betreff: Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergeht folgende Dringlichkeitsentscheidung: Für den Bereich zwischen Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 11, Teil des Flurstücks 194, Flur 145, Flurstücke 96, 98, 422, 433, 439, 454, 539, 581, 583, 606, 607, 688. Begründung: Der Bereich zwischen Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade ist durch eine gemischte Wohn- und Büronutzung in II – IV-geschossigen Gebäuden aus den 50er-Jahren an der westlichen Seite der Von-Vincke- Straße und durch die direkt angrenzende Promenade geprägt. An der Windthorststr aße bildet das Museum für Lackkunst den südlichen baulichen Abschluss des Planbereiches. Bauvorhaben in diesem Bereich sind derzeit auf der Grundlage des § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen. Da diese planungsrech tliche Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben in diesem Bereich unter Berücksichtigun g der vorhandenen benachbarten Bebauung sowie der Sicherung der Maßstäblichkeit de r Promenade nicht mehr ausreicht ist zur nachhaltigen städtebaulichen Ordnung und Entwic klung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Falls notwendig, kann zur Sicherung der Planungszie le auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses von § 15 BauGB (Zurückstell ung von Baugesuchen) Gebrauch gemacht werden bzw. nach § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden. Die Dringlichkeit ist erforderlich, um eine Bauvora nfrage gemäß § 15 BauGB kurzfristig zurückstellen zu können. Durch die Dringlichkeitsentscheidung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Münster, 19.05.2011 gez. gez. Lewe Reuter Oberbürgermeister Ratsherr Anlagen: Übersichtsplan
V-0364-2011-Anlage 2-Uebersicht
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Anlage 2 zur Vorlage V/0364/2011Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Plangebiet / Maßstab 1:5000ST ADT M T ÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0364/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitentscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade Beratungsfolge 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 19.05.2011 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bere ich Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade wird genehmigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Dringlichkeitsentscheidung musste gefasst werden, um die Voraussetzungen zu schaffen, da- mit eine Bauvoranfrage gem. § 15 BauGB bis zu 12 Monaten zurückstellt werden kann. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat am 19.05.2011 den Erlass der Dringlichkeitsentscheidung einstimmig befürwortet. Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Dringlichkeitsentscheidung zu ersehen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung Übersichtsplan Vorlagen-Nr.: V/0364/2011 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 20.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Salzstraße
- Von-Vincke-Straße
- Windthorststraße
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0364/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37