V/0356/2026
Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Stadt Münster - Ergebnis und wesentliche Zahlen
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Berichtsvorlage
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V/0356/2026 V/0356/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Stadt Münster - Ergebnis und wesentliche Zahlen Beratungsfolge 23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Bericht 01.07.2026 Hauptausschuss Bericht 01.07.2026 Rat Bericht Bericht: Mit dieser Berichtsvorlage informiert die Verwaltung über das Jahresergebnis der Stadt Münster zum 31.12.2025. Ziel ist eine frühzeitige Information und Darstellung des Ergebnisses zum Abschluss- stichtag. Die formale Zuleitung des Jahresabschlusses 2025 an den Rat gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeord- nung NRW mit allen Anlagen (u.a. Anlagenspiegel, Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Ei- genkapitalspiegel, Lagebericht, Erläuterungen) ist für die Ratssitzung am 07.10.2026 vorgesehen. Jahresabschluss 2025: Ergebnisrechnung In der Ergebnisrechnung werden sämtliche Ressourcenzuwächse (Erträge) und Ressourcenverbräu- che (Aufwendungen) abgebildet, die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Das Haushaltsjahr 2025 schließt mit einem Jahresergebnis von – 27,6 Mio. € ab. Das Ergebnis liegt damit leicht besser als das bei der Haushaltsaufstellung ausgewiesene Plandefizit. Amt für Finanzen und Beteiligungen 16.06.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Rump Telefon: 492-2100 Rump@stadt -muenster.de - 2 - V/0356/2026 Die wesentlichen Zahlen der Ergebnisrechnung des Jahres 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Sowohl die ordentlichen Erträge als auch die ordentlichen Aufwendungen liegen oberhalb der bei der Haushaltsaufstellung festgelegten Planwerte. Zur Deckung der über den fortgeschriebenen Haus- halts-ansatz hinausgehenden Bedarfe wurden die Instrumente zur flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Münster eingesetzt. - 3 - V/0356/2026 Die nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre dar und ermöglicht eine transparente Einordnung und Vergleichbarkeit der haushalterischen Entwicklung: - 4 - V/0356/2026 Erläuterungen: Insgesamt erzielte die Stadt Münster im Jahr 2025 ordentliche Erträge in Höhe von 1.684,4 Mio. €., die Erträge liegen damit um 46,3 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Im Vergleich zum Vorjahr bedeu- tet dies eine Steigerung um 95,3 Mio. €, dies entspricht einer Wachstumsrate von +6,0%. Wesentliche Stütze auf der Ertragsseite waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, sie stiegen im Jahr 2025 um 10,8% auf einen Betrag von 397,0 Mio. €. Auch die Erträge aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer (+7,1%) und der Umsatzsteuer (+5,2%) entwickelten sich positiv. Belastet wurde das Jahresergebnis durch die Steigerungen bei den ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2025 insgesamt 1.707,4 Mio. €., im Vergleich zum Vor- jahr bedeutet dies einen Anstieg um 72,0 Mio. € bzw. von + 4,4%. Ursächlich hierfür waren insbeson- dere die Anstiege bei den Transfer- und den Versorgungsaufwendungen. Dabei ist die Steigerung der Transferaufwendungen fast vollständig auf den erhöhten Bedarf bei der Kinder - und Jugendhilfe zu- rückzuführen. Bei den Versorgungsaufwendungen machten sich insbesondere die Auswirkungen der letzten deutli- chen Besoldungserhöhungen bemerkbar, da diese Erhöhungen auch auf die pensionierten Beamtin- nen und Beamten übertragen werden. Auch die wachsende Verschuldung und das höhere Zinsniveau hinterließen deutliche Spuren im Haushalt des Jahres 2025. Die Finanzaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 8,8 Mio. € auf 34,7 Mio. €, ein Anstieg von 31,1%. Ursächlich ist insbesondere die neben investiven Zuschüssen erforderliche Fremdfinanzierung der Investitionen und der über steigende Kassenkredite zu deckende Liquiditätsbedarf auch im konsumtiven Haushalt. Abermals wird deutlich, dass die erfreulichen Ertragssteigerungen der letzten Jahre nicht ausreichen, um die Ressourcenbedarfe auf der Aufwandsseite decken zu können und der begonnene Stabilisie- rungsprozess folgerichtig war aber noch nicht am Ende ist. Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbesserte Jahresergebnis 2025 durch beschlossene Aufwandssenkungen und Ertragssteigerungen von rund 16 Mio. € ist Ausfluss dessen. Diesen Trend gilt es mit den notwendigen Entscheidungen und der Prioritätensetzung auch in den kommenden Jahren zu stützen. Die mit dem Doppelhaushalt 2026 / 2027 beschlossene zweite Stufe ist daher der konsequente nächste Schritt auf dem Weg zur dauerhaften Stabilisierung des städtischen Haushalts, den die Stadt aus eigener Kraft und mit eige- nen Anstrengungen in herausfordernden Zeiten geht. Weitere Weichenstellungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2028 ff. folgen müssen. - 5 - V/0356/2026 Jahresabschluss 2025: Bilanz zum 31.12.2025 Die Bilanz ist die stichtagsbezogene Gegenüberstellung des Vermögens der Stadt und deren Mittel- herkunft. Sie ist neben der Ergebnisrechnung der wichtigste Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt. Die Bilanz zeigt auf der Aktivseite den Mitteleinsatz und auf der Passivseite die Mittelherkunft. Bilanzdaten der Stadt Münster zum Stichtag 31.12.2025: Die Bilanzsumme der Stadt Münster ist zum 31.12.2025 um 323,2 Mio. € auf 4.761,5 Mio. € gestie- gen. Ursächlich ist insbesondere das deutlich gestiegene Anlagevermögen der Stadt. Hier machen sich die verstärkten Bauvolumina, insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, bemerkbar, die gleichzeitig zu deutlich höheren Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz führen. Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) ist auf 716,7 Mio. € gesunken und macht nunmehr 15,1 % der Bilanzsumme aus. So zeigt sich auch in der bilanziellen Darstellung die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzstabilität, mit der perspekti- visch ausgeglichene Jahresergebnisse erzielt werden müssen, die das Eigenkapital sichern und Ge- staltungsspielräume für die Daseinsvorsorge in der Stadt Münster ermöglichen. Jahresabschlüsse 2022 und 2023 Diese Berichtsvorlage dient auch der Information, dass die Bezirksregierung Münster am 28.04.2026 die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 bestätigt und die ordnungsgemäße Durchführung der Aufstel- lung und Feststellung trotz herausfordernder Rahmenbedingungen anerkannt hat. I. V. gez. Christine Zeller Stadtdirektorin und Kämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0356/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 09:29