V/1089/2017
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
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Anlage 2 Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen
2551 Zeichen
Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen Anlage 2 Versorgungsschritt/Ort Ursache Anlass Art der Gefährdung Wassergewinnungsanlagen Betriebsstörungen • Ausfall einzelner WW sowie Fremdbezug Quantitativ • Ausfallrisiko der quanti- tativen Versorgungssi- cherheit Einzugsgebiet Landwirtschaft: • Gülleausbringung • Pflanzenschutzmitteleinsatz (PBSM) • Verschmutzung durch Vieh- tritt • Erosion durch Ackerbau • Unfälle mit landw. Transport- fahrzeugen(Güllefass, Feld- spritze) Chemisch: • Eintrag von Nährstoffen • Eintrag von PBSM • Eintrag von Tier- Arzneimittel Mirkobiologisch: • Eintrag von Keimen Einzugsgebiet Verkehr • Unfälle mit austretenden Be- triebsmittel • Gefahrstofftransporte • Straßenabläufe mit belaste- ten Niederschlagswasser Chemisch: • Eintrag von Betriebsmit- teln wie Öl und Treibstoff Einzugsgebiet Versiegelung • Erhöhter Abfluss von Nieder- schlagswasser in die Kanali- sation Quantitativ: • Reduzierung der Grundwasserneubildung Einzugsgebiet Abwasser • Leckagen in kommunalen Abwasserkanälen Chemisch: • Eintrag von Abwasser in den Grundwasserkörper Mikrobiologisch: • Eintrag von Keimen Einzugsgebiet Altlasten • Auswaschung von wasserge- fährdenden Stoffen Chemisch: • Eintrag von wasserge- fährdenden Stoffen in den Grundwasserkörper Wassergewinnungsanlagen Grundwasseranreicherung mit Ems-Wasser Chemisch: • Eintrag von wasserge- fährdenden Stoffen • Eintrag von Stoffen aus Kläranlagen (Human- pharmaka) Wassergewinnungsanlagen Grundwasseranreicherung mit DEK-Wasser Chemisch: • Eintrag von wasserge- fährdenden Stoffen • Havarien Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen Anlage 2 Einzugsgebiet Grundwasserschaden: • Bromacil und TFA im Grund- wasserkörper Chemisch: • Bromacil und TFA im Grundwasserkörper Einzugsgebiet Industrie und Gewerbe • Störungen und Unfälle Chemisch: • Eintrag von wasserge- fährdenden Stoffen in den Grundwasserkörper Einzugsgebiet Feuerwehreinsätze: • Einsatz von Schaumbildnern und Verunreinigungen bei Löschwasserentnahmen Chemisch: • Eintrag von wasserge- fährdenden Stoffen (z.B. PFT) in den Grundwas- serkörper • Eintrag von wasserge- fährdenden Stoffen in das Trinkwassernetz Mirkobiologisch: • Eintrag von Keimen in das Trinkwassernetz Eigenwasserversorgung Unsachgemäßer Gebrauch: • Hausbrunnen nicht nach allg. Regeln der Technik Chemisch: • Keine fachgerechte Auf- bereitung des Trinkwas- sers
Beschlussvorlage
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V/1089/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster Beratungsfolge 27.02.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Wasserversorgungskonzept zur aktuellen Situation und zukünftigen Ausgestaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird in der Fassung, die in der Anlage 1 beigefügt ist, beschlossen und der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten. Begründung: Warum ein Wasserversorgungskonzept? Die öffentliche Wasserversorgung ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge und damit traditionell eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Die Gemeinde hat gem. § 50 Wasserhaushalts- gesetz (WHG) die Pflicht, die Trink- sowie die Löschwasservers orgung sicherzustellen. Mit der am 06.06.2016 beschlossenen Novelle des Landeswassergesetz es (LWG) NRW haben die Gemeinden gem. § 38 Abs. 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserve r- sorgung aufzustellen, woraus ersichtlich wird, dass die Wasserversorgung langfristig sichergestellt ist. Das Konzept ist erstmalig zum 1. Januar 2018 der zuständigen Behörde vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 11. April 2017 wurde aufgrund der erstmaligen Erstellung der Konzepte die inhaltliche Substanz als Schwerpunkt benannt und die Bezirksregierungen wurden gebeten, auf die Vorlage der Wasserversorgungskonzepte bis zum 30.06.2018 zu achten. Am 12.07.2017 hat der Rat im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage V/0324/2017, „Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster – Neustrukturierung der Wasserversorgung (Dipol)“ den Beschluss Vorlagen-Nr.: V/1089/2017 Auskunft erteilt: Herr Muddemann Ruf: 492 67 79 E-Mail: Muddemann@stadt-muenster.de Datum: 26.01.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1089/2017 gefasst, dass das Wasserversorgungskonze pt von der Verwaltung nach den Vorgaben des Umwel t- ministeriums und auf der Grundlage der Eckpunkte des Dipol-Konzeptes zu erstellen ist. Welches Ziel wird mit dem Wasserversorgungskonzept verfolgt? Das Wasserversorgungskonzept ist in intensiver Zusammenarb eit zwischen der Verwaltung (Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten, Feuerwehr, Amt für Stadtentwicklung , Stadtplanung, Verkehrsplanung sowie Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) und de r Stadtwerke Münster GmbH erarbeitet worden. Das Wasserversorgungskonzept basiert auf der aktuel- len wasserwirtschaftlichen Situation der Stadt Münster sowie auf ihrer Entwicklung. Neben der öffent- lichen werden auch die private Trinkwasserversorgung - in Form der zahlreichen Eigenwasserversor- gungsanlagen im gesamten Stadtgebiet - sowie die Löschwasserversorgung in die Betrachtung ei n- bezogen. Entsprechend den Vorgaben des Umweltministeriums wird d ie Trinkwassernotversorgung gemäß Wassersicherstellungsgesetz (W asSiG) sowie Zivil - und Katastrophenschutzgesetz (ZSKG), welche die Wasserversorgung im Katastrophenfall regel n, im Wasserversorgungskonzept nicht b e- trachtet. Das Wasserversorgungskonzept macht jetzige sowie zukünftige wasserwirtschaftliche Entscheidu n- gen und deren Gr undlagen transparent mit dem Ziel , eine nachhaltige und sichere Trinkwasserve r- sorgung zu gewährleisten. Die Inhalte des Wasserversorgungskonzepts sollen an dieser Stelle zusammenfassend beschrieben werden. Das Wasserversorgungskonzept in se iner ausführlichen und detaillierten Darstellung ist in der Anlage 1 enthalten. Zum Wasserversorgungskonzept Mit dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept (s. Anlage 1) kommt die Stadt Münster der gesetz- lichen Verpflichtung gemäß § 38 LWG nach. Folgende Inhalte werden nach Vorgabe des Erlasses zum Wasserversorgungskonzept des MKULNV NRW, heute Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, vom 11.04.2017 behandelt. In den Kapiteln 1 bis 7 wird die derzeitige Versorgungssituation dargestellt und die Entwicklung zu den einzelnen Inhalten prognostiziert. In den Kapiteln 8 (Gefährdungsanalyse) und 9 (Maßnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserve r- sorgung) werden die aktuelle und die zukünftige wasserwirtschaftliche Ausrichtung da rgestellt. Bei der Entwicklungserwartung stehen die Bevölke rungs- und Flächenentwicklung und somit der prog- nostizierte Wasserbedarf im Vordergrund. Die aktuelle Situation der öffentlichen Wasserversorgung Die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Münster ist sichergestellt. Derzeit wird die Brutto- Netzeinspeisung für die Stadt Münster von rund 17,4 Mio. m³/a (Kapitel 9.2.1, Abbildung 36) gedeckt. Die Trinkwasserproduktion wird von den vier Wasserwerken (WW) Kinderhaus, Geist, Hohe Ward und Hornheide sowie einem Fremdbezug von der Gelsenwasser AG (ca. 28%) gewährleistet. Das Wasserwerk Kinderhaus bezieht sein Rohwasser allein aus dem Grundwasserkörper, während an den anderen Wasserwerken das Grundwasser mit Oberflächenwasser aus dem Dortmund -Ems- Kanal sowie der Ems (WW Hornheide, 12% der gesamten Infiltrationsmenge) durch Infiltration ang e- reichert wird (Kapitel 2.2). Die Beschaffenheit des Trinkwassers ist als sehr gut zu bewerten. Die S i- cherung der den örtlichen Verhältnissen angemessene n und ausreichenden Löschwasserversorgung (Grundschutz) ist grundsätzlich aus dem Trinkwassernetz ge währleistet (Kapitel 7.2.3). Die Versor- gung durch Eigenwasserversorgungsanlagen im gesamten Stadtgebiet ist hinsichtlich der relevanten Qualitätsparameter als unauffällig zu beschreiben. Gefährdungsanalyse Auf Grundlage der in Kapitel 1 bis 7 gewonnenen Erkenntnis se wurden für die öffentliche Wasserver- sorgung die in der Anlage 2 aufgezählten Gefährdungen identifiziert. Die überwiegende Zahl der g e- nannten Gefährdungen durch Lan dwirtschaft, Verkehr, Kanalisation, Versiegelung, Unfälle etc. we r- den für alle Wasserschutzgebiete im Allgemeinen benannt. In den urbaner geprägten Wasserschutz- gebieten Geist und Kinderhaus sind die Nutzungskonflikte, gegenüber denen in den Wasserschut z- gebieten Hornheide-Haskenau und Hohe Ward, in der Intensität größer. Insbesondere die Belastu n- - 3 - V/1089/2017 gen der Grundwasserkörper durch den Schadstoff Bromacil sowie die altlastbedingte potenzielle Ge- fährdung des Grundwassers durch die höhere Zahl an Altlasten sind hie r zu nennen. Die Grundwas- seranreicherung ist mit einem Anteil von 55% an der gesamten Trinkwasserproduktion bereits heute charakteristisch für die Trinkwassergewinnung der Stadt Münster. Durch die Anreicherung mit Obe r- flächenwasser besteht ein weiterer pot enzieller Eintragspfad für Schadstoffe in d as Grundwasser, welcher jedoch durch eine vorgeschaltete Aufbereitungsstufe (Aktivkohlefiltration) auf ein Minimum reduziert wird. Dieses aufbereitete Anreicherungswasser führt aufgrund seiner Beschaffenheit zu e i- ner Qualitätsverbesserung des geförderten Grundwassers (Kapitel 8.2.4.1). Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal bzw. der Ems wird in vier von fünf Wasserschutzgebieten infiltriert. Trotz der aufgeführten Gefährdungen ist die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt. Die g e- troffenen Maßnahmen zum Schutz der Qualität des Roh -, Grund- und Oberflächenwassers zur Ein- haltung der Regeln und des Standes der Technik bei der Entnahme sowie Maßnahmen zum spars a- men Verbrauch des Wassers stellen da s sicher. D ie Stadt Münster kommt somit ihrer Sicherste l- lungspflicht nach. Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Den größten Einfluss auf die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung hat die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster (Kapitel 1). Damit sind zwei Faktoren verbunden, die für die öffentliche Wasserversorgung entscheidende Größen darstellen. Zum einen ist damit ein erheblicher Bedarf an Flächen für den Wohnungsbau und für das Gewerbe verbunden (Kapitel 1). Zum anderen steigt durch die nach der aktuellen IT.NRW Prognose erwartete Bevölkerungszunahme (plus ca. 30.000 Ein wohner 2016 - 2029 bzw. 42.000 - 2041) der prognosti- zierte Wasserbedarf weit über die derzeitig technisch realisierbare Trinkwasserproduktionsmenge (Kapitel 9.2.1.1). Gemäß der Wasserbedarfsprognose für das Versor gungsgebiet wird im Jahre 2029 eine prognostizierte Netzeinspeisung von 19,9 Mio. m³/a erforderlich sein, um den Wasserbedarf zu decken (Kapitel 3.2). Die aktuell realisierbare Eigenproduktion an Trinkwasser liegt bei rund 13,4 Mio. m³/a. Auch mit der derzei tigen Abnahmemenge von ca. 4,8 Mio. m³/a Trinkwasser von der Gelse n- wasser AG wird die prognostizierte Netzeinspeisung für das Jahr 20 29 nicht gewährleistet. Dadurch ergibt sich ein grundsätzlicher Handlungsbedarf, um auch in Zukunft eine sichere, qualitativ hochwe r- tige und nachhaltige öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Maßnahmenseitig wird zwischen kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen unterschieden. Die kurz- fristigen Maßnahmen (Kap. 9.1.) sind solche, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungssta- dium beziehungsweise in der Umsetzung befinden. Ziel der in Tabelle 1 aufgeführten Maßnahmen ist es in der Regel , die Trink wasserproduktion zu erhöhen, die Versorgungssicherheit zu verbessern oder eine höhere Qualität des Trinkwassers zu erreichen. Als bedeutende Neuerung ist an dieser Stelle die Direktaufbereitung als kurzfristige Maßnahme zu nennen. Bei der Direktaufbereitun g han- delt es sich um ein zukunftsorientiertes Aufbereitungsverfahren der Membrantechnologie, mit we l- chem Oberflächenwasser, hier Wasser aus dem DEK, zu Trinkwasser aufbereitet wird. Tabelle 1: Übersicht der kurzfristigen Maßnahmen Maßnahme Ziel Leitungsbau einer Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung (Kapitel 9.1.1) Erhöhung der Grundwasseranreicherung Vorbereitung zur Implementierung der Direktaufberei- tung Substituierung von Ems-Wasser durch DEK-Wasser Grundwasseranreicherung (Kapitel 9.1.2.1) Erhöhung der Gesamtfördermenge Grundwasseranreicherung (Kapitel 9.1.2.2) Optimierung der Infiltrationsmenge - 4 - V/1089/2017 Maßnahme Ziel Grundwasseranreicherung (Kapitel 9.1.2.2.1) Verbesserung der Wasserqualität für die Infiltration Schutz der Bodenpassage Grundwasseranreicherung (Kapitel 9.1.2.2.2) Abkehr von der Ems Höhere Qualität des Oberflächenwassers (DEK- Wasser) für die Infiltration Direktaufbereitung (Kapitel 9.1.3) Erhöhung der Trinkwasserproduktion Erhöhung der Trinkwasserqualität Minderung der Wasserhärte Loop-Leitung Hornheide (Kapitel 9.1.4) Erhöhung der Versorgungssicherheit Abdeckung von Stundenspitzen Wasserschutzgebietsverfahren Hohe Ward (Kapitel 9.1.5) Präventionsmaßnahme zum Schutz des DEK- Wassers durch die Minderung landwirtschaftlicher Einflüsse Als langfristige Maßnahme und um den zukünftigen Anforderungen der öffentlichen Wasserverso r- gung gerecht zu werden, verfolgt die Stadtwerke Münster GmbH die Umstrukturierung der Wasse r- werke. Dieses Konzept wird wegen der Konzentration auf zwei Wasserwerke Dipo l genannt. Die Um- setzung dieser Umstrukturierung ist nicht vor 2023 abgeschlossen. Das Dipol-Konzept umfasst folgende Eckpunkte: Erhöhung der Trinkwasserproduktion durch Ertüchtigung der WW Hornheide und Hohe Ward, Außerbetriebnahme der WW Kinderhaus und Geist, Aufrechterhaltung des Fremdwasserbezugs in gleicher Größenordnung wie heute. Im ersten Schritt wird eine Trinkwasserproduktionsmenge von 15,2 Mio. m³/a angestrebt. Eine weitere Steigerung der Produktionsmenge wäre durch optionale Ausbaustufen der Direktaufbereitung möglich (Wasserbedarfsprognose 22,8 Mio. m³/a bis 2041). Im Dipol-Konzept wird die zukünftige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung - insbe- sondere durch die Ausweitung der Nutzung von Oberflächenwasser aus dem DEK - gewährleistet. Einerseits mit Hilfe der Direktaufbereitung am Standort Hornheide-Haskenau und andererseits durch die Erhöhung der konventionellen Anreicherung an den Wasserwerkstandorten Hornheide- Haskenau und Hohe Ward. Die Außerbetriebnahme des WW Geist würde in diesem Bereich zu einem Grundwasseranstieg führen. Durch die Einrichtung eines Grundwasserhaltungsbetriebs soll negativen Auswirkungen auf Dritte aber auch auf d en Grundwasserkörper durch mögliche Auswaschungen a us Altlasten, die zurzeit in grundwasserfreien Bereichen liegen, wirksam vorgebeugt werden. Entscheidung über das Dipol–Konzept: Gemäß dem Ratsbeschluss vom 12.07.2017 zur Vorlage V/0324/2017 soll über das Dipol-Konzept erst als Ganzes entschieden werden, wenn die Bezirksre- gierung das vorliegende Wasserversorgungskonzept geprüft hat. Weiteres Vorgehen: Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss zum Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster wird die Verwaltung das Wasserversorgungskonzept der Bezirksregier ung vorlegen. Die gesetzliche R e- gelung sieht vor: Wenn das Konzept nach sechs Monaten nicht beanstandet wird, kann die G e- meinde davon ausgehen, dass sie ihre Wasserversorgungspflicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Be- zirksregierung hat eine zeitnahe Prüfung in Aussicht gestellt. - 5 - V/1089/2017 Zukünftig ist nach § 38 des Landeswassergesetzes NRW alle sechs Jahre ein fortgeschriebenes Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung vorzulegen. Dadurch ist das Wasserversorgung s- konzept hinsichtlich der Versorgung mit Trinkwasser e in Managementinstrument zur Absicherung der gemeindlichen Sicherstellungspflicht. In Vertretung Gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1 - Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster, Januar 2018 Anlage 2 - Tabellarische Übersicht zu möglichen Gefährdungen
Anlage 1 Wasserversorgungskonzept Münster Januar 2018
148815 Zeichen
Wasserversorgungs-
konzept für die Stadt
Münster
nach § 38 Absatz 3 LWG
Januar 2018
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
Inhaltsverzeichnis
Einführung ................................................................................................................ 1
1 Gemeindegebiet ................................................................................................. 2
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur .......................................................... 2
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose ........ 3
1.3 Hydrogeologie ................................................................................................ 5
2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems ............................................ 6
2.1 Übersicht ........................................................................................................ 6
2.2 Wasserwerke ................................................................................................. 7
Aufbereitungskapazitäten ....................................................................... 7 2.2.1
Aufbereitungsschemata .......................................................................... 7 2.2.2
Kleinanlagen zur Eigenversorgung ....................................................... 10 2.2.3
2.3 Organisation der Wasserversorgung .............................................................11
2.4 Rechtliche-/Vertragliche Rahmenbedingungen .............................................11
Zulässige Entnahmemengen ................................................................ 11 2.4.1
Zulässige Anreicherungsmengen .......................................................... 12 2.4.2
Befristungen .......................................................................................... 13 2.4.3
Besondere Auflagen und Nebenbestimmungen.................................... 13 2.4.4
2.4.4.1 Grundwasseranreicherung ............................................................. 13
2.4.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung ............................................ 13
2.4.4.3 Erweitertes Monitoring ................................................................... 14
2.4.4.3.1 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM)-Metaboliten ...................... 14
2.4.4.3.2 Trifluoracetate (TFA) ................................................................. 14
2.4.4.4 Bromacil-Analytik ........................................................................... 15
2.5 Qualifikationsnachweise/Zertifizierung ..........................................................15
2.6 Absicherung der Versorgung ........................................................................15
Fremdbezug .......................................................................................... 15 2.6.1
Notfallbetrieb Ems ................................................................................. 16 2.6.2
Druckerhöhungsanlage Stadtmitte ........................................................ 16 2.6.3
Notstromversorgung ............................................................................. 16 2.6.4
Objekt- und Gebäudeschutz ................................................................. 16 2.6.5
Maßnahmenplan ................................................................................... 17 2.6.6
3 Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf ....................................................18
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
3.1 Wasserabgabe (Historie) ..............................................................................18
3.2 Prognose Wasserbedarf ...............................................................................18
4 Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz)
sowie mögliche zukünftige Veränderungen ..........................................................20
4.1 Wasserressourcenbeschreibung ...................................................................20
Genutzte Ressourcen ........................................................................... 20 4.1.1
Ungenutzte Ressourcen ....................................................................... 22 4.1.2
4.2 Wasserbilanz ................................................................................................23
4.3 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter
Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels .............................24
5 Rohwasserüberwachung / Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit
Rohwasser / Trinkwasser........................................................................................26
5.1 Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser .......26
Oberflächenwasserüberwachung .......................................................... 26 5.1.1
Grundwasserüberwachung ................................................................... 26 5.1.2
Rohwasserüberwachung ...................................................................... 27 5.1.3
5.1.3.1 Lage der Förderbrunnen ................................................................ 27
5.1.3.2 Rohwasser-Analytik ....................................................................... 29
Trinkwasserüberwachung ..................................................................... 29 5.1.4
5.1.4.1 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche
Wasserversorgung) ...................................................................................... 29
5.1.4.2 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche
Trinkwasserversorgung) ............................................................................... 30
5.1.4.3 Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung) ....................................... 30
5.2 Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser .........................................32
Oberflächenwasser ............................................................................... 32 5.2.1
Rohwasser ............................................................................................ 32 5.2.2
Trinkwasser (öffentliche Versorgung) ................................................... 33 5.2.3
Trinkwasser (Eigenversorgung) ............................................................ 35 5.2.4
6 Wassertransport ...............................................................................................39
6.1 Übersicht .......................................................................................................39
6.2 Instandhaltung ..............................................................................................40
7 Wasserverteilung ..............................................................................................41
7.1 Plan des Wasserverteilnetzes .......................................................................41
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
7.2 Auslegung des Verteilnetzes .........................................................................41
Wasserdruck ......................................................................................... 43 7.2.1
Fließgeschwindigkeit ............................................................................. 44 7.2.2
Löschwasserentnahme ......................................................................... 45 7.2.3
7.3 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit,
Schadensfälle, Substanzerhalt ..............................................................................46
7.4 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen ..............................................49
8 Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus den Kapitel 1-7 .................51
8.1 Identifizierung möglicher Gefährdungen .......................................................51
Netz- und wasserwerksseitige Risiken .................................................. 51 8.1.1
8.1.1.1 Netzstörungen................................................................................ 51
8.1.1.2 Ausfallszenarien............................................................................. 51
Urbanität ............................................................................................... 52 8.1.2
Altlasten ................................................................................................ 52 8.1.3
Auftreten besonderer Parameter ........................................................... 54 8.1.4
8.1.4.1 Bromacil ......................................................................................... 55
8.1.4.2 TFA ................................................................................................ 55
Landwirtschaft ....................................................................................... 55 8.1.5
8.1.5.1 Einflussnahme auf die Grund-/Rohwasserqualität ......................... 55
8.1.5.2 Kannenbach und Offerbach als Direktzuflüsse in den DEK ........... 55
Grundwasseranreicherung .................................................................... 56 8.1.6
8.1.6.1 Ems ................................................................................................ 57
8.1.6.2 Dortmund-Ems-Kanal .................................................................... 57
Löschmitteleinsatz ................................................................................ 57 8.1.7
8.2 Entwicklungsprognose Gefährdungen ..........................................................58
Netz- und wasserwerksseitige Risiken .................................................. 58 8.2.1
8.2.1.1 Netzstörungen................................................................................ 58
8.2.1.2 Ausfallszenarien............................................................................. 58
Urbanität ............................................................................................... 58 8.2.2
Auftreten besonderer Parameter ........................................................... 58 8.2.3
8.2.3.1 Bromacil ......................................................................................... 58
8.2.3.2 TFA ................................................................................................ 59
Landwirtschaft ....................................................................................... 59 8.2.4
8.2.4.1 Nitrat .............................................................................................. 59
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
8.2.4.2 Kannenbach/Offerbach .................................................................. 60
Grundwasseranreicherung .................................................................... 61 8.2.5
Brandbekämpfung und Löschmitteleinsatz ........................................... 61 8.2.6
9 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen
Wasserversorgung ..................................................................................................62
9.1 Kurzfristige Maßnahmen ...............................................................................62
Leitungsbau einer Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den 9.1.1
Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide .............................................. 62
9.1.1.1 Notverbund Ems ............................................................................ 63
Grundwasseranreicherung .................................................................... 64 9.1.2
9.1.2.1 Erweiterung der Versickerungsbecken im WGG Hohe Ward ......... 64
9.1.2.2 Optimierung der Infiltrationsorgane im WGG Hornheide ................ 64
9.1.2.2.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitung Hornheide ....... 64
9.1.2.2.2 Bewilligungsverfahren Hornheide .............................................. 64
Direktaufbereitung ................................................................................. 65 9.1.3
Zweite Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) ....... 65 9.1.4
Wasserschutzgebietsverfahren Hohe Ward: Kooperativer Gewässer- 9.1.5
schutz in den Einzugsgebieten der Bäche Kannenbach und Offerbach ........... 66
9.2 Langfristige Maßnahmen ..............................................................................66
Wasserwerksumstrukturierung DIPOL .................................................. 66 9.2.1
9.2.1.1 Ausgangslage ................................................................................ 67
9.2.1.2 Bewertung ...................................................................................... 68
9.2.1.3 Umsetzung ..................................................................................... 69
9.2.1.4 Grundwasserhaltungsbetrieb ......................................................... 70
9.2.1.5 Prüfung des Einflusses der Wasserwerksumstrukturierung auf die
Eigenwasserversorgungsanlagen ................................................................ 71
Literaturverzeichnis ................................................................................................72
Abkürzungen ............................................................................................................73
Abbildungsverzeichnis ...........................................................................................74
Tabellenverzeichnis ................................................................................................76
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
1
Einführung
Die öffentliche Wasserversorgung ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge und damit
traditionell eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Die Gemeinde hat gem. § 50 WHG
die Pflicht , die Trink - sowie die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Mit der am 06.06.2017
beschlossenen Novelle des Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden gem. § 38 Abs. 3
ein Konzept über den Stand und di e zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen,
woraus ersichtlich wird, dass diese langfristig sichergestellt ist.
Mit dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept kommt die Stadt Münster dieser gesetzlichen
Verpflichtung nach. Es wird dargelegt, wie die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit der
Stadtwerke Münster GmbH - in Ihrer Funktion als lokaler Wasserversorger – die öffentliche
Wasserversorgung gewährleistet.
Das Wasserversorgungskonzept enthält die wesentlichen Angaben über den Stand und di e
Entwicklung der Wasserversorgung, ohne sensible Daten offenzulegen. Die Tiefe der Darstellung
der einzelnen Aspekte ist abhängig von der Bedeutung für die Sicherstellung der öffentlichen
Wasserversorgung. Die Gliederung entspricht den Vorgaben aus der An lage des Erlasses zum
Wasserversorgungskonzept des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und
Verbraucherschutz NRW (MULNV NRW) vom 11.04.2017.
Das Gros der zur Darlegung der öffentlichen Trinkwasserversorgung erforderlichen Informationen
liegt fa chlich bedingt bei der Stadtwerke Münster GmbH. Diese Informationen wurden mit den
relevanten Informationen de r Feuerwehr, dem Amt für Gesundheit, Veterinär - und
Lebensmittelangelegenheiten, dem Amt für Stadtentwicklung , Stadtplanung, Verkehrsplanung
sowie dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster in enger
Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH zu dem vorliegenden Konzept verarbeitet.
Komplementiert wurden diese Inhalte durch eine Datenbereitstellung der münsterNETZ GmbH a ls
lokalen Netzbetreiber sowie des Büros Schmidt + Partner aus Bielefeld als beratende
Hydrogeologen. Die relevanten Informationen für den Bezug von Trinkwasser aus dem
Wasserwerk (WW) Haltern wurden aus dem Wasserversorgungskonzept der Gelsenwasser AG
übernommen und stehen als Anlage des vorliegenden Dokuments zur Verfügung.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
2
1 Gemeindegebiet
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur
Münster gehört als wissensbasiertes und urban geprägtes Oberzentrum mit einem Stadtgebiet von
302 km² zu den flächenmäßig grö ßten Städten in Nordrhein -Westfalen. Die Stadtstruktur von
Münster ist siedlungsstrukturell und durch das idealtypische Grünsystem klar gegliedert (Abbildung
1).
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
3
Das Stadtzentrum bilden die Altstadt und die frühen Stadterweiterungsgebiete innerhalb des
zweiten Tangentenringes (Innenstadt). Hieran schließen sich im Süden und Nordosten die
weiteren Teile der Kernstadt an. Neben der K ernstadt ist die Siedlungsstruktur von Münster durch
zwei Ringe von Stadtteilen geprägt. Die Stadtteile des inneren Rings (innere Außenstadtteile)
gehörten bereits vor der Kommunalen Neugliederung 1975 zum Stadtgebiet von Münster. Der
äußere Ring von Außen stadtteilen hat seinen Ursprung in den zehn ehemaligen
Umlandkommunen, die im Rahmen der Kommunalen Neugliederung zum 01.01.1975 in die Stadt
Münster eingegliedert wurden.
Die Promenade gliedert die Altstadt von der Innenstadt, im zweiten Grünring liegen d ie inneren
Außenstadtteile, die i.d.R. durch einen der sieben Grünzüge getrennt werden. D ie äußeren
Außenstadtteile liegen im dritten Grünring, der gleichzeitig den Übergang zur Münsterländer
Parklandschaft schafft.
Die räumlich strukturelle Gliederung wir d von zwei bedeutenden Funktionsräumen überlagert.
Hierbei handelt es sich zum einen um die City als zentralstem Stadtraum, zum anderen um den
„Universitätssektor“, der sich über die Altstadt hinaus weit nach Westen erstreckt.
Münster ist der Einwohner - und Arbeitsplatzschwerpunkt des Münsterlandes (Kreise Borken,
Coesfeld, Warendorf, Steinfurt). Nach den Aussagen des Regionalplans Münsterland strahlt das
Oberzentrum Münster noch weit über das Münsterland hinaus aus. Dies führt aufgrund des
erheblichen Beru fseinpendlerüberschusses dazu, dass die Tagbevölkerung von Münster mit
361.302 (30.06.2015) erheblich über der Nachtbevölkerung mit 304.708 liegt.
Hinzu kommen die Bildungseinpendler (Schüler, Studierende), deren Zahl von IT.NRW nicht mehr
aktuell ausgewiesen wird, sowie die Gästeankünfte in Beherbungsbetrieben (2016: 626 431) mit
einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,1 Tagen. Hinzu kommen noch die Tagestouristen.
Auch erhöhen weitere oberzentrale Funktionen wie z.B. die Kliniken und Krankenhäuse r und die
Studierenden mit Zweitwohnsitz die Zahl der Menschen in Münster, die nicht über die
Einwohnerstatistik erfasst werden. Hieraus wird deutlich, dass - neben der im Folgenden
dargestellten Bevölkerungsentwicklung - auch die Funktion von Münster als Oberzentrum Einfluss
auf den städtischen Trinkwasserbedarf hat.
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose
Das Oberzentrum Münster gehörte in den letzten Jahren zu den Städten mit dem dynamischsten
Bevölkerungswachstum in Deutschland. Auch zukünftig wird für Münster ein erheblicher
Bevölkerungsanstieg prognostiziert. So prognostiziert der Landesbetrieb Information und Technik
NRW (IT.NRW) für den Zeitraum 01.01.2014 – 01.01.2040 einen Anstieg von 299.708 E inwohner
(Ew.). auf 349.353 Ew. (+ 49.645 Ew.). Diese Prognose ist der Erstellung des
Wasserversorgungskonzeptes zugrunde gelegt worden, da für die wasserrechtliche Zulassung von
Grundwasserentnahmen die Zahlen von IT.NRW zu verwenden sind.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
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Die gesamtstädtische Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2015 – 2030 bestätigt die mit
dieser Prognose formulierte Wachstumserwartung. Nach der Basisvariante „Dynamischer
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ würde die Bevölkerung von 305.235 Ew. (31.12.2015) auf
326.204 (Ew.) im Jahr 2030 (31.12 ) ansteigen (+20.969 Ew.). Nach dem Szenario „Erweiterte
Flüchtlingszuwanderung“ ergibt sich sogar eine Vorausberechnung von 347.484 Ew. Ende 2030 (+
42.249 Ew.). Zum 31.12.2016 ist die gesamtstädtische Bevölkerungsprognose der Stadt Münster
in der Basisva riante „Dynamischer Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort“ eingetroffen
(Abbildung 2).
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - Bestände und münsteraner Vorrausberechnung von 2015-2039 im Vergleich zur
Prognose von IT.NRW
Auch für die Zahl der Erwerbspersonen geht IT.NRW von einem erheblichen Wachstum aus. So
soll die Zahl der Erwerbspersonen in Münster von 164.229 (01.01.2014) auf 185.700 im Jahr 2025
ansteigen. Für Anfang 2040 wird von IT.NRW ein Wert von 180.400 Erwerbspersonen
prognostiziert.
Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung von Münster ist der Flächennutzungsplan auf
Basis der Vorgaben des Regionalplans Münsterland. Der Flächennutzungsplan stammt aus dem
Jahr 2004 und wurde d urch mehr als 80 Änderungen kontinuierlich for tentwickelt. Das hohe
Einwohner-, Beschäftigten- und Studierendenwachstum der letzten Jahre hat dazu geführt, dass
die planerischen Flächenreserven fortgeschrieben werden müssen. So beschäftigt sich die
Planungswerkstatt 2030 mit der Identifizierung neuer Flächen für den Wohnungsbau, um auf
dieser Grundlage das Wohnsiedlungsflächenkonzept (WSFK) fortzuschreiben. Nach den ersten
Sitzungen der Planungswerkstatt zeichnet für den Zeitraum 2025 – 2030 ein Bedarf 50 -70 ha
(Bruttofläche)ab.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
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Für den Bereich der Gewerbeflächen trifft das Gewerbeflächenkonzept aus dem Jahr 2016
diesbezügliche Aussagen. Mit rd. 65 ha (Nettofläche) lag die ermittelte Manövriermasse an
verfügbaren Gewerbeflächen zum Stichtag 31.12.2015 quant itativ zwar über dem Sollwert von 50
ha (Nettofläche), wies jedoch deutliche angebotsstrukturelle und lageräumliche Defizite auf. Für
den kurz - bis mittelfristigen Zeitraum sollen rund 32 ha (Nettofläche), die bereits im FNP als
gewerbliche Baufläche darge stellt sind, durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Herstellung
der Erschließung baureif gemacht werden. Darüber hinaus werden für die perspektivische
Sicherung von Gewerbe - und Industrieflächen sowie auch von Büromarktflächen innerhalb eines
Suchraums im Westen des Stadtgebietes, entlang der Achse der Bundesautobahn A1, über den
planungsrechtlichen Rahmen des Regionalplans Münsterland hinausgehend, weitere
Flächenpotenziale auf eine mögliche Aktivierung in späteren Jahren hin geprüft.
Im Sinne einer fl ächensparenden Kommune besitzt selbstverständlich die Wiedernutzung von
Flächen eine vorrangige Bedeutung. Zu nennen sind hier vorrangig die Wiedernutzug der
ehemaligen York - und Oxfordkaserne (zusammen 76 ha), der ehemaligen britischen
Wohnstandorte, nich t mehr genutzter Flächen in den Stadthäfen I und II sowie ehemaliger
Gewerbestandorte (z.B. Beresa, Lancier). Allerdings reichen diese Fläche angesichts der hohen
Nachfrage und der prognostizierten Bedarfe nicht aus.
1.3 Hydrogeologie
Das Stadtgebiet Münster g ehört zum Kernmünsterland. Es wird nach Westen, Norden und Osten
von den Sandlandschaften des West- und Ostmünsterlandes umschlossen, während im Süden die
Lösslandschaften der Hellwegbörden und des Emscherlandes angrenzen. Geologisch hebt es sich
durch ans tehende bzw. kaum überlagerte Oberkreideschichten deutlich von den benachbarten
Landschaften ab.
Das Stadtgebiet wird zentral von Norden nach Süd -Osten vom Münsterländer Kiessandzug
gequert, der sich morphologisch als breiter, teilweise bis zu 10 m hoher W all aus seiner direkten
Umgebung hervorhebt. Die Brunnen der WW Kinderhaus, Geist und Hohe Ward erschließen die
Schichten des Münsterländer Kiessandzugs, welche aus Mittel - bis Grobsand bestehen, zur
Wassergewinnung (s. Abbildung 3). Entlang der Ems sind j ungeiszeitliche, kiesige Ablagerungen
der Uremsrinne verbreitet, die ebenfalls eine gute Durchlässigkeit aufweisen und für die
Grundwasserförderung in den WGG Gittrup, Haskenau und Hornheide genutzt werden. Außerhalb
des Münsterländer Kiessandzuges und der Uremsrinne sind im Stadtgebiet Münster weitflächig
geringdurchlässige Schichten verbreitet, die für eine Grundwassernutzung nicht in Frage kommen
(vgl. Kapitel 4.1.2).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
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2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems
2.1 Übersicht
Heute betreibt die Stadtwerke Münster GmbH ( SWMS) vier Wasserwerke (WW) im Stadtgebiet
Münster: Hornheide und Kinderhaus im Norden sowie Hohe Ward und Geist im Süden der Stadt
(Tabelle 1).
Die Wasserschutzgebiete ( WSG) der dazugehörigen Wassergewinnungsgebiete ( WGG) (vgl.
Kapitel 5.1.3.1) „Gittrup / „Hornheide“ / „ Haskenau“ (WW Hornheide), „Kinderhaus -Nord“ /
“Kinderhaus-Süd“ (WW Kinderhaus), „Preußenstadion “1 / „Vennheideweg“ / „Ro landweg“2 (WW
Geist) sowie „Hohe Ward“ (WW Hohe Ward) umfassen in Summe ein e Fläche von rund 3.700 ha .
Dies entspricht in etwa 12 % der gesamtstädtischen Fläche Münsters.
An den vier Standorten werden derzeit rund 75 % des städtischen Wasserbedarfs produziert - der
weit größte Teil in Hornheide und Hohe Ward (WW Kinderhaus ca. 3 %; WW Geist ca. 6 %) . Die
restlichen 25 % des Trinkwasserbedarfs werden über das WW Haltern (Gelsenwasser AG) an der
Übergabestation in Albachten zugeliefert (s. Abbildung 3).
Abbildung 3: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG)
1 „Preußenstadion“ und „Hammer Straße“ werden in diesem Konzept synonym verwendet.
2 „Rolandweg“ und „Hiltrup“ werden in diesem Konzept synonym verwendet.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
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Da das natürliche Dargebot die erforderlichen Fördermengen an Rohwasser zur
Trinkwasserproduktion nicht decken kann, wird Münsters Grundwasser b ereits heute in
Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung zwischen 50 und 60 % mit
Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ( DEK) (Infiltration an den Standorten
Haskenau, Gittrup, Geist-Vennheideweg und Hohe Ward) sowie der Ems (Infiltration am Standort
Hornheide) angereichert. Die entsprechenden Entnahmestellen sind in Abbildung 3 dargestellt. Um
gegebenenfalls mitgeführten unerwünschten Stoffen entgegenzuwirken, durchläuft das für die
Infiltration entnommen e Oberflächenwasser an allen Standorten vor der Einleitung in die
Bodenpassage eine Aktivkohlefiltration (AKF) (vgl. Kapitel 2.2.2).
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien
2.2 Wasserwerke
Aufbereitungskapazitäten 2.2.1
Tabelle 2: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen
Tabelle 2 zeigt die derzeit - technisch realisierbaren - maximalen Aufbereitungs-,
Netzeinspeisungs- sowie Produktionsmengen je WW auf. Die Auflistung veranschaulicht, dass die
WW Hornheide und Hohe Ward die zwei wesentlichen Standbeine Münsters
Trinkwasserversorgung darstellen (vgl. Kapitel 2.1).
Aufbereitungsschemata 2.2.2
In Münster stellt die Filtration des zum Zwecke der Grundwasseranreicherung entnommenen
Oberflächenwassers - mittels AKF - den ersten Reinigungss chritt im Rahmen der
Wasserwerk Wasserschutzgebiete Brunnengalerie
Hornheide Hornheide-Haskenau (1.029 ha)
Gittrup (412 ha)
Hornheide (12 Förderbrunnen)
Haskenau (25 Förderbrunnen)
Gittrup (4 Förderbrunnen)
Kinderhaus Kinderhaus (652 ha) Kinderhaus-Nord (3 Förderbrunnen)
Kinderhaus-Süd (1 Förderbrunnen)
Geist Geist (655 ha)
Preußenstadion (2 Förderbrunnen)
Vennheideweg (8 Förderbrunnen)
Rolandweg (3 Förderbrunnen)
Hohe Ward Hohe Ward (1.051 ha) Hohe Ward (30 Förderbrunnen)
Wasserwerk
Max.
Aufbereitung
in m³/h
Max.
Netzeinspeisung
in m³/h
Technisch realisierbare
Produktionsmenge
in m³/a
Hornheide 1.200 1.000 6.100.000
Kinderhaus 300 220 600.000
Geist 600 1.500 1.500.000
Hohe Ward 1.000 930 5.200.000
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
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Aufbereitungskette dar (vgl. Kapitel 2.1). Aufgrund der natürlichen Filtrations- bzw. Abbauprozesse
innerhalb des Grundwasserleiters müssen - der Infiltration nachgelagert - lediglich Eisen - und
Mangananteile aus dem geförderten Grundwasser entfernt werden um die Vorgaben der TrinkwV
einzuhalten.
Abbildung 4: Aufbereitungsschema Hornheide-Haskenau-Gittrup
Abbildung 5: Aufbereitungsschema Kinderhaus
a Gittrup, Haskenau (DEK)
b Hornheide (Ems)
a 1 Pumpe (Gelmer, DEK)
b 2 Pumpen (Hornheide, Ems)
a 4 Filter (Gelmer, DEK)
b 2 Filter (Hornheide, Ems)
a 9 Becken (Gittrup, DEK)
a 3 Becken (Haskenau, DEK)
b 4 Becken (Hornheide, Ems)
4 Brunnen (Gittrup, DEK)
25 Brunnen (Haskenau, DEK)
12 Brunnen (Hornheide, Ems)
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 12 Filter
7 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 5.000 m³) Vges. 10.000 m³
8 Trinkwasserpumpen 4 Pumpen Qmax,ges. 1.000 m³/h
1 Oberflächenwasser
2 Entnahme Oberflächenwasser
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration)
4 Infiltrationsbecken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen)
1a Rohwassergewinnung Nord (Vertikalfilterbrunnen) 3 Brunnen
1b Rohwassergewinnung Süd (Vertikalfilterbrunnen) 1 Brunnen
2 Filtration (Aktivkohle-Festbett) 1 Filter
3 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 3 Filter
4 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 300 m³) Vges. 600 m³
5 Trinkwasserpumpen 3 Pumpen Qmax,ges. 220 m³/h
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
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Abbildung 6: Aufbereitungsschema Geist
Abbildung 7: Aufbereitungsschema Hohe Ward
Auch wenn eine Desinfektion des Trinkwassers in der Regel nicht notwendig ist, steht für den
Bedarfsfall an jedem Wasserwerk in Münster eine betriebsbereite Desinfektionsanlage.
Um Diffusi onseinflüsse aus verbrauchereigenen (meistens in Kupferleitungen ausgeführten)
Hauswasserinstallationen zu vermeiden, werden - gemäß (TrinkwV) - an Münsters Wasserwerken
zum Schutz der Rohrleitung dem Trinkwasser geringe Mengen Phosphat als Korrosionsinhibitor
zugegeben.
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 1 Pumpe
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 2 Filter
4 Infiltrationsbecken 6 Becken
5 Rohwassergewinnung Geist (Vertikalfilterbrunnen)
a Preußenstadion 2 Brunnen
b Vennheideweg 8 Brunnen
c Rolandweg 3 Brunnen
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 4 Filter
7 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 6.000 m³) Vges. 12.000 m³
8 Trinkwasserpumpen 4 Pumpen Qmax,ges. 1.500 m³/h
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 3 Pumpen
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 6 Filter
4 Infiltrationsbecken 18 Becken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen) 30 Brunnen
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 6 Filter
7 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 2.500 m³) Vges. 5.000 m³
8 Trinkwasserpumpen 4 Pumpen Qmax,ges. 930 m³/h
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
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Kleinanlagen zur Eigenversorgung 2.2.3
Die Trinkwassergewinnung aus Kleinanlagen zur Eigenversorgung unterliegt den rechtlichen
Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. Eigenwasserversorgungsanlagen sind gemäß § 3 Nr.
2 Buchstabe b Trinkwasserverordnung ( TrinkwV) „Anlagen einschließlich des dazugehörigen
Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen oder im Rahmen
einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden….“ (dezentrale kleine Wasserwerke
z.B. Kleina nlagen mit Vermietung) und nach Buchstabe c „Anlagen einschließlich der
dazugehörigen Trinkwasser -Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser zur
eigenen Nutzung entnommen werden“ (Kleinanlagen zur Eigenversorgung).
Abbildung 8: Verteilung der Eigenwasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
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Betreiber einer Eigenwasserversorgungsanlage sind gemäß der Trinkwasserverordnung
verpflichtet, den Betrieb dieser Anlage beim Gesundheitsamt (gemäß § 13 TrinkwV) anzuzeigen.
Im gesamten Stadtgebiet wurden 1.722 Eigenwasserversorgungsanlagen dem Gesundheitsamt
angezeigt. Abbildung 8 zeigt die Verteilung der Standorte auf das Stadtgebiet.
Bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung müss en mindestens die allgemein
anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Das Trinkwasser muss den Anforderungen
der §§ 5 bis 7a der Trinkwasserverordnung entsprechen. Gemäß § 16 Abs. 5 der
Trinkwasserverordnung liegt bei Eigenwasserversorgungsanlagen mit gewerblicher Nutzung bzw.
Vermietung dem Gesundheitsamt ein Maßnahmeplan vor , mit Angaben, wie in Fällen von
Abweichungen vorgegangen wird und wer informiert werden muss (vgl. Kapitel 5.2.4).
2.3 Organisation der Wasserversorgung
Tabelle 3 bildet die Organisationsstruktur Münsters Trinkwasserversorgung ab , inklusive der
hierfür erforderlichen vertraglichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des
Fremdbezugs, der Lieferung und den genehmigungsbehördlichen Voraussetzungen zur
Produktion von Trinkwasser.
Tabelle 3: Organisation der Wasserversorgung
2.4 Rechtliche-/Vertragliche Rahmenbedingungen
Zulässige Entnahmemengen 2.4.1
Die nachfolgen de Tabelle 4 stellt eine Auflistung der durch die Wasserrechte der SWMS
genehmigten Grundwasserfördermengen je WGG dar. Analog zu den technisch realisierbaren
Produktionsmengen der WW Hornheide und Hohe Ward (vgl. Kapitel 2.2.1) wird auch durch die
aufgezeigten zulässigen Maximal-Brutto-Fördermengen die Gewichtung dieser beiden Standorte
für Münsters Trinkwasserversorgung unterstrichen.
der Stadtwerke Münster GmbH
zur Entnahme von Grundwasser
erteilt durch die Bezirksregierung Münster
Organisationstruktur
Vertragliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Konzessionsvertrag
über die Lieferung von Trink- und Brauchwasser
Vereinbart am 20.07.2004 (Laufzeit bis 31.12.2023)
zwischen
der Stadt Münster und
Stadtwerke Münster GmbH
Bezugsanteile
Wasserverband Westdeutsche Kanäle
zur Oberflächenwasserentnahme
aus dem DEK
in Höhe von 42.234 m³/d
Wasserversorger
Stadtwerke Münster GmbH
Netzbetreiber
münsterNETZ GmbH
Liefervertrag
über den Bezug
von Trinkwasser aus dem WW Haltern
Vereinbart am 14.02.2006 (Laufzeit bis 31.12.2020)
zwischen
der Gelsenwasser AG und
Stadtwerke Münster GmbH
Wasserrechtliche Erlaubnisse
(unterschieden zwischen Gewinnungsgebieten)
der Stadtwerke Münster GmbH
zur Oberflächenwasserentnahme/Grundwasseranreicherung
erteilt durch die Bezirksregierung Münster
Wasserrechtliche Bewilligungen
(unterschieden zwischen Gewinnungsgebieten)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
12
Da die am Standort Preußenstadion geförderten Mengen am Vennheideweg aufgrund der
Bromacil-Thematik wieder infiltriert werden (vgl. Kapitel 2.4.4.4) und somit nicht der direkten
Trinkwasseraufbereitung zugeführt werden können, belaufen sich die Wasserrechte der SWMS in
Summe auf 18,58 Mio. m³/a. Durch die Bezirksregierung Münster sind die Wasserrechte der
SWMS - einschließlich des Fremdbezugs – derzeit auf 21,83 Mio. m³/a begrenzt.
Tabelle 4: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen
Zulässige Anreicherungsmengen 2.4.2
Die zum Zwecke der Grundwasseranreicherung (vgl. Kapitel 2.1 sowie 2.4.4.1) erteilten
wasserrechtlichen Erlaubnisse legen die jeweils genehmigten Oberflächenwasserentnahme- sowie
Anreicherungsmengen fest. Diese werden mit Tabelle 5 inklusive der entsprechenden Entnahme-
bzw. Anreicherungsstandorte aufgezeigt.
Tabelle 5: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen
m³/h m³/d m³/a
450 8.000 3.130.000
700 12.500 4.380.000
150 3.000 1.000.000
250 6.000 770.000
50 1.200 300.000
125 3.000 630.000
345 7.100 1.400.000
110 2.200 400.000
70 1.600 300.000
180 1.600 300.000
Hohe Ward 1.300 31.200 7.000.000
Genehmigte Mengen
Brunnengalerie
Hornheide
Hornheide
Kinderhaus
Geist
Wasserwerk
Haskenau
Gittrup
Kinderhaus-Nord
Kinderhaus-Süd
Kinderhaus-Süd bei Bromacil-Belastung < 0,1 µg/l
Vennheideweg
Vennheideweg ohne Anreicherungserlaubnis
Preußenstadion
Rolandweg
Hohe Ward
m³/h m³/d m³/a
Oberflächenwasserentnahme Ems 400 8.750 2.500.000
9 Infiltration Hornheide (in 4 Infiltrationsbecken) 400 8.750 2.500.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (PW KÜ bei km 78,093) 550 10.800 3.700.000
Haskenau (in 3 Infiltrationsteichen) 400 8.300 3.000.000
Gittrup (in 9 Infiltrationsbecken) 150 2.500 700.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (PW 11 bei km 64,705) 275 5.034 1.000.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 275 5.034 1.000.000
Grundwasserentnahme Preußenstadion 70 1.600 300.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 70 1.600 300.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (PW 9 bei km 60,382) 1.000 24.000 5.500.000
9 Infiltration Hohe Ward (in 18 Infiltrationsbecken) 1.000 24.000 5.500.000
Erlaubte Mengen
Hornheide
9 Infiltration
Geist
Hohe Ward
Wasserwerk Entnahme
Anreicherung
Entnahmestelle
Anreicherungsstandort
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Befristungen 2.4.3
Die der SWMS durch die Bezirksregierung Münster erteilten Wasserrechte unterliegen
Befristungen, welche in Tabelle 6 - differenziert zwisch en Bewilligung (Grundwasserentnahme)
und Erlaubnis (Oberflächenwasserentnahme sowie Grundwasseranreicherung) - aufgelistet sind.
Tabelle 6: Laufzeiten der wasserrechtlichen Bewilligungen / Erlaubnisbescheide
Besondere Auflagen und Nebenbestimmungen 2.4.4
Bis auf die Bromacil-Analytik (vgl. Kapitel 8.1.4.1) mit ihrer Fokussierung auf die WGG Kinderhaus-
Süd und Geist-Preußenstadion (Kapitel 2.4.4.4) sowie das Kapitel 2.4.4.1, welches ausschließlich
Standorte mit angeschlossener Infiltration berücksichtigt, beziehen sich die nachfolgenden,
behördlich festgelegten Auflagen und Nebenbestimmungen auf alle WGG der SWMS.
2.4.4.1 Grundwasseranreicherung
Die Grundwasseranreicherung wird in Abhängigkeit von der Grundwassergewi nnung gesteuert,
um eine Überbewirtschaftung des Grundwasserleiters sowie eine Beeinträchtigung des
Naturhaushalts zu verhindern. Die Bewirtschaftung erfolgt nach einem festgelegten Betriebsplan
und mit Steuerungszielen.
Zum Zweck der Grundwasseranreicheru ng darf - gemäß behördlicher Auflage - im Normalbetrieb
nur das in der dafür vorgesehenen AKF-Anlage vorgereinigte Oberflächenwasser aus dem DEK
bzw. der Ems in den in Tabelle 5 aufgeführten Höchstmengen in den Unt ergrund eingeleitet
werden.
2.4.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung
Für die förderbedingten Absenkungsbereiche sind landwirtschaftliche Ertragsfeststellungen durch
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen (durch die
vom befristet bis
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 06.04.2005 31.12.2035
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 06.04.2005 31.12.2020
Kinderhaus Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 30.03.2009 31.03.2039
Geist
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung
28.12.1990 31.12.2020
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 22.09.2014 30.09.2044
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 22.09.2014 30.09.2029
Bescheid
Hornheide
Hohe Ward
Wasserwerk Wasserrecht
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Jahr 2018
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Bezirksregierung Münster beauftragt) . Dieser erkundet jährlich während der Vegetationsperiode
die Bestellungsverhältnisse und begutachtet die Erträge. Die Entschädigungssummen etwaiger
förder- oder anreicherungsbedingte r Ertragsminderungen bzw. Schäden werden vom
Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens anhand einer auf aktuellen Marktanalysen
basierenden Datengrundlage festgelegt und entsprechend von der SWMS an die betroffenen
Landwirte ausgezahlt.
2.4.4.3 Erweitertes Monitoring
Das erweiterte Monitoring dient zur Überw achung und Erfassung von Parametern bzw.
Parametergruppen, die aufgrund aktueller Ereignisse, Aufbereitungsprobleme und/oder sowohl
temporär begrenzter als auch langfristiger A nforderungen von EU, Bund, Land, Bezirksregierung
oder auf Grund lokaler Notwend igkeiten, gefordert werden. Der Umfang des Monitorings ergibt
sich in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde bzw. deren Anforderungen.
Mit den nachfolgenden Kapiteln 2.4.4.3.1 und 2.4.4.3.2 wird die aktuelle Festlegung des
erweiterten Monitorings aufgezeigt. Die entsprechenden Turnusse der Analytik sind den jeweiligen
Tabellen des Kapitels 5.1 zu entnehmen.
2.4.4.3.1 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM)-Metaboliten
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster wird das Rohwasser - neben den typischen
relevanten Metaboliten - fortlaufend auf sogenannte "nicht relevante" P BSM-Metaboliten
untersucht. Diesbezüglich gilt als maßgebliche Datenquelle eine vom Umweltbundesamt
fortgeschriebene Tabelle. Je nach Befundlage der vorangegangenen Untersuchungen sowie unter
Differenzierung der Parameter mit und ohne zugewiesenen Gesundheitlichen Orientierungswert
(GOW) werden unterschiedliche Untersuchungsschema angewendet.
2.4.4.3.2 Trifluoracetate (TFA)
Vor dem Hintergrund erhöhter Befunde von TFA (vgl. Kapitel 8.1.4.2) in den überwiegend
landwirtschaftlich geprägten Einzu gsgebieten für die öffentliche Trinkw asserversorgung des
Münsterlandes sind seit Februar 2017 weitere Untersuchun gen zur Verbesserung der Datenlage
vorzunehmen. Die Analytik ist in Form von Rohmisch - oder Reinwasseruntersuchungen im Zu -
bzw. Ablauf der Aufbereitungsanlagen durchzuführen. Die Analysenergebnisse sind an das
MKULNV NRW sowie an die Bezirksregierung Müns ter weiterzuleiten. Im Falle von Befunden >
1,5 µg/l (Überschreitung des halben GOW) im Roh - oder Reinwasser sollen weitere gezielte
Untersuchungen zur Ermittlung der Eintragspfade an einzelnen Brunnen oder Brunnengruppen
durchgeführt und TFA in das Unters uchungsprogramm der „nicht relevanten“ Metaboliten
aufgenommen werden (vgl. Kapitel 5.1).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
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2.4.4.4 Bromacil-Analytik
Gemäß wasserrechtlicher Auflage werden d ie am Standort Geist -Preußenstadion3 geförderten
Grundwassermengen aufgrund eines hier vorliegenden Grundwasserschadens durch erhöhte
Bromacil-Belastungen (vgl. Kapitel 8.1.4.1) über eine Aktivkohlefiltration (AKF) aufbereitet und am
Standort Geist-Vennheideweg in gleicher Menge über Infiltrationsbecken dem Grundwasser wieder
zugeführt (vgl. Tabelle 4).
Aufgrund der erhöhten Bromacil -Belastung wird das am Standort Kinderhaus -Süd geförderte
Rohwasser - im Gegensatz zu dem aus dem WGG Kinderhaus -Nord - grundsätzlich einer AKF
zugeführt. Im weiteren Prozess werden beide Rohwässer zusammengeführt und gleichzeitig
aufbereitet. Grundsätzlich ist die zeitliche und räumliche Tendenz der Bromacil -Belastung
rückläufig. Gleichwohl liegt bei einer Trinkwassernut zung in den WGG Kinderhaus -Süd und Geist-
Preußenstadion - aufgrund der teilweise sporadischen, teilweise kontinuierlichen Überschreitungen
des Grenzwertes in einzelnen Förderbrunnen um den Faktor 1,5 bis 3 - weiterhin die
Notwendigkeit einer Aufbereitung auf unbestimmte Zeit vor.
2.5 Qualifikationsnachweise/Zertifizierung
In Bezug auf die Trinkwasserproduktion liegen der SWMS die mit Tabelle 7 nachfolgend
aufgeführten Zertifizierungen vor.
Tabelle 7: Zertifikate
2.6 Absicherung der Versorgung
Fremdbezug 2.6.1
Die Gelsenwasser AG liefert der SWMS - gemäß des zwischen beiden Unternehmen
abgeschlossenen Wasserlieferungsvertrags vom 14.02.2006 (s. Tabelle 3, S. 11) - einen Anteil
des in Münster benötigten Trinkwassers aus dem WW in Haltern. Die Gelsenwasser AG ist
verpflichtet, der SWMS an der von ihr gewünschten und von beiden Vertragspartnern
gemeinschaftlich festgelegten Übergabestelle in Albachten (s. Abbildung 3, S. 6) jährlich 4,8 Mio.
m³ Trinkwasser mit einer Stundenspitze von 876 m³/h - nach Können und Vermögen bis zu 1.200
m³/h - vorzuhalten.
3 Standort Geist-Preußenstadion wird synonym zu Geist-Hammer Straße verwendet.
Zertifiziert nach Inhalt Geltungsbereich Gültigkeit
DIN EN ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsystem Wassergewinnung und -aufbereitung 14.09.2018
DIN EN ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsystem
Planung, Bau und Betrieb von Netzen und
Verteilung in der Elekrizitäts-, Gas-, Wasser- und
Fernwärmeversorgung und Straßenbeleuchtung
14.09.2018
DVGW Arbeitsblatt W 1000 Technisches Sicherheitsmanagement Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung,
Wasserwerke 18.10.2018
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
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Notfallbetrieb Ems 2.6.2
Gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis darf aus der Ems - im Bereich des WGG Haskenau - bei
unerwartetem Ausfall der Entnahme aus dem DEK am PW KÜ (s. Tabelle 5, S. 23) - zusätzlich zur
zugelassenen Ems -Entnahmemenge im Bereich WGG Hornheide - Oberflächenwasser in einer
Menge bis zu 400 m³/Stunde, 8.300 m³/Tag, 3.000.000 m³/Jahr und in gleicher Menge in der
Brunnengalerie Haskenau über drei Infiltrationsteiche versickert werden (Notfallbetrieb).
Druckerhöhungsanlage Stadtmitte 2.6.3
Mit der im Jahre 2016 fertiggestellte n Druckerhöhungsanlage (DEA) Stadtmitte, welche s ich im
unmittelbaren Bereich der Uni -Behälter an der Corren sstraße befindet (s. Abbildung 29, S. 49),
wurden die hier vorliegenden Speicherkapazitäten stadtnetzseitig eingebunden.
Im Rahmen der Planung für die Auslegung der DEA wurden diverse Netzberechnungen unter
Berücksichtigung von Ausfallszenarien sowie Schwachlastzeiten durchgeführt, so dass sowohl
heute als auch in Zukunft der innerstädtische Druck in Bedarfs- und Spitzenzeiten gehalten werden
kann.
Notstromversorgung 2.6.4
Die WW Hornheide, Geist und Hohe Ward können im Falle eines längerfristigen Stromausfalls
anhand von Notstromaggregaten weiterhin Trinkwassermengen in das Versorgungsnetz
einspeisen. Gleichermaßen kann das WW in Haltern notstromgebunden die Lieferverpflichtungen
gegenüber der SWMS uneingeschränkt erfüllen.
Zur Absicherung der Druckerhöhung im Versorgungsnetz verfügt die DEA Stadtmitte über ein
separates Notstromaggregat ausreichender Größe.
Objekt- und Gebäudeschutz 2.6.5
Die Wassergewi nnungs- und Aufbereitungsgebäude der SWMS verfügen über ein en
Gebäudeschutz, welcher in seiner technischen Ausführung gewährleistet, dass das Personal der
rund um die Uhr besetzten Verbundleitstelle unverzüglich über den Versuch eines unbef ugten
Eindringens alarmiert wird. Gleiches gilt für den elektronischen Objektschutz der einzelnen
Förderbrunnen, durch welchen ausnahmslos jedes Öffnen der Brunnenstube mitgeteilt sowie
dokumentiert wird.
Neben den technischen sowie baulichen Schutzmechani smen erfolgen im Rahmen betrieblicher
Aktivitäten zudem regelmäßige Überwachungen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
17
Maßnahmenplan 2.6.6
Gemäß Trinkwasserverordnung ist jedes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einen
Maßnahmenplan zu erstellen, welcher die örtlichen Gegebenheiten der Wass erversorgung
berücksichtigt. Dieser bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Es wird beschrieben, wie bei Nichteinhaltung von Qualitätsparametern die Wasserversorgung
aufrechterhalten werden kann und welche Meldewege einzuhalten sind, beispi elsweise in Fällen
von mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen, insbesondere für Wasserversorgungen ohne
kontinuierliche Desinfektion. Ziel dieser Regelungen ist, den Verbraucher - möglichst ohne
Nutzungseinschränkung - jederzeit mit hygienisch einwand freiem Trinkwasser zu versorgen. Der
Einsatz von Desinfektionsmitteln bedarf der Genehmigung des Gesundheitsamtes und der
Bekanntmachung beim Verbraucher.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
18
3 Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf
3.1 Wasserabgabe (Historie)
Abbildung 9: Trinkwasserabgabe der Stadtwerke Münster GmbH von 2006 bis 2016
Abbildung 9 stellt die ausschließlich mit Endkunden abgerechnet en Wasserabgaben dar. Andere
Wassermengen, wie beispielsweise Wasserverluste im Netz, Löschwasserentnahmen oder
betriebliche Eigenverbräuche , finden aufgrund pauschalisierter und/oder berechneter
Quantifizierungen in dieser Darstellung keine Berücksichtigung . Für den in Abbildung 9
betrachteten Zeitraum schwankten diese Mengen in Summe zwischen 4 und 8 Prozent der hier
dargestellten jährlichen Wasserabgaben.
Das Diagramm veranschaulicht, dass der jährliche Gesamtverbrauch an Trinkwasser in Münster
trotz steigender Einwohnerzahlen seit 2006 relativ konstant bei rund 16 Mio. m³ liegt. Begründet
wird dieser Widerspruch durch den personenbezogenen Verbrauch, welcher bis ca. 2014 einen
stetigen Rückgang verzeichnen konnte. Das veränderte Verbraucherverhalten ist in erster Linie auf
den vermehrten Einsatz wassersparender Haushaltsgeräte zurückzuführen, jedoch durch die
maximal mögliche Wassereinsparung einzelner Geräte funktional begrenzt . Eine Ausschöpfung
des Einsparpotenzials spiegelt sich in der bereits eingetretene n Stagnation des
personenbezogenen Verbrauchs der rund letzten drei Jahre bzw. in dem damit einhergehenden
Anstieg der Abgabemengen an private Haushalte (vgl. Abbildung 9) wider und unterstreicht
zugleich, dass das prognostizierte Bevölkerungswachstum (vgl. Kapitel 3.2) zwangsläufig zu einer
erhöhten Trinkwasserabgabe der SWMS führen wird.
3.2 Prognose Wasserbedarf
Der Wasserbedarf stellt die durch den Wasserversorger potentiell bereitzustellende Menge an
Trinkwasser dar.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
19
Die durch die Genehmigungsbehörde festgelegten und anhand standardisierter Ansätze
ermittelten Kalkulationsfaktoren bzw. Prognosegrößen der Wasserbedarfsprognose umfassen
neben der Reinwasserabgabe an die Bevölkerung - basierend auf der Vorausberechnung vo n
IT.NRW - zudem die Wassermengen für Rohrnetzspülungen, Löschwasserentnahmen, Abgabe an
Standrohre (Bauwasserabgabe) sowie die Lieferung an Großabnehmer - zuzüglich entsprechender
Sicherheitszuschläge sowie dem Eigenbedarf der WW.
Für das Versorgungsgebie t der SWMS (vgl. Kapitel 7.1) wurde im Rahmen des
Wasserrechtsantrages für das WW Hohe Ward die Wasserbedarfsprognose entsprechend dem
allgemein gültigem Merkblatt der Bezirksregierung Münster für das Jahr 2041 aufgestellt (vgl. [1])
und unter Zugrundelegung der Bevölkerungsvorausberechnung gemäß IT.NRW aktualisiert.
Die Bedarfsprognose bezieht sich auf das gesamte Versorgungsgebiet unter Einbeziehung aller
Wassergewinnungsanlagen der SWMS einschließlich Fremdbezug und stellt sich
zusammenfassend folgendermaßen dar:
Die Reinwasserabgabe netto wird unter Berücksichtigung der einzelnen Prognosegrößen im Jahre
2041 bei rund 20,44 Mio. m³/a liegen. Zuzüglich der zu erwartenden realen Wasse rverlustmengen
beträgt die Netzeinspeisung damit brutto rund 21,77 Mio. m³/a. Dieser berechneten Menge wurde -
gemäß behördlicher Anforderung - ein 5 -prozentiger Sicherheitszuschlag aufgerechnet, so dass
sich die prognostizierte Netzeinspeisung für das Jah r 2041 im Versorgungsgebiet brutto gerundet
zu 22,80 Mio. m³/a ergibt (vgl. [1]).
Inklusive der prognostizierten Eigenbedarfsmenge berechnet sich der Bedarf im
Versorgungsgebiet für das Jahr 2041 auf rund 22,92 Mio. m³/a.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
20
4 Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) sowie
mögliche zukünftige Veränderungen
4.1 Wasserressourcenbeschreibung
Genutzte Ressourcen 4.1.1
Abbildung 10: Geologie im Stadtgebiet Münster [2]
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
21
Das Flachlandgebiet des mittleren Münsterlandes zwischen Ems und Lippe ist durch die weite
Verbreitung grundwassergeringleitender Oberkreide -Festgesteine sowie weitreichende
Ablagerungen geringdurchlässiger quartärer Lockergesteine (Grundmoräne) gekennzeichnet. Die
Festgesteine liegen zum Teil frei zutage, zum Teil auch unter nur geringmächtigen
Lockergesteinsschichten (Abbildung 10).
Den Hauptgrundwasserleiter bilden sandig -kiesige Lockergesteine des Quartärs, die das oberste
Grundwasserstockwerk mit freier, u ngespannter Grundwasseroberfläche darstellen. Die quartären
Sedimente grundwasserführender Schichten sind trotz unterschiedlicher Genese und Alter
hydraulisch miteinander verbunden. Größere Lockergesteinsmächtigkeiten der quartären
Deckschichten sind an rinnenförmige Eintiefungen gebunden. Sie sind als Ur -Rinnen der heutigen
Wasserläufe bzw. früherer Schmelzwasserrinnen aufzufassen. Außerhalb der Rinnenzonen sind
die Lockergesteinsschichten häufig nur als dünner Sedimentschleier vorhanden.
Die Festgesteins-Grundwassergeringleiter weisen keine oder lediglich eine geringe Wasserführung
in ihrer oberflächennahen klüftigen Auflockerungszone auf, die für eine nennenswerte
Grundwassergewinnung nicht nutzbar ist.
In Abbildung 11 werden die für eine Grundwassergewinnung geeigneten (Grundwasserleiter)
sowie ungeeigneten (Grundwassernichtleiter) Bereiche zusammenfassend dargestellt. In der Karte
sind zugleich die mit der geplanten Wasserwerksumstrukturierung (vgl. Kapitel 9.2.1)
einhergehenden Veränderungen innerhalb Münsters Wasserschutzgebietskulisse berücksichtigt.
Die von den WW genutzten Grundwasserleiter bestehen aus dem Münsterländer Kiessandzug, der
nur als schmales Band ausgebilde t ist, sowie aus den flächenhaft verbreiteten, eiszeitlichen
Ablagerungen der Uremsrinne (Niederterrassen der Ems). Ein zweites, gespanntes
Grundwasserstockwerk liegt in großer Tiefe in den Kalksteinen des Cenomans und Turons vor, hat
jedoch wegen des stark versalzenen Wassers (Sole) keine wasserwirtschaftliche Bedeutung.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
22
Abbildung 11: Bestehende Wassergewinnungsanlagen und Abgrenzung der Einzugsgebiete bei Entnahme in Höhe des
derzeit bestehenden Wasserrechts
Ungenutzte Ressourcen 4.1.2
Wie Abbildung 11 veranschaulicht, wird der überwiegende Teil der grundwasserführenden
Bereiche (Münsterländer Kiessandzug, Niederterrasse der Ems) im Stadtgebiet Münster bereits
durch die bestehenden WW genutzt. Es sind daher keine nennenswerten ungenutzten, und somit
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
23
zukünftig potentiell nutzbaren, grundwasserbürtigen Rohwasser -Ressourcen im Stadtgebiet
Münster mehr ausgebildet.
4.2 Wasserbilanz
Tabelle 8: Wasserrechts- und Entnahmesituation sowie Grundwasserbilanz
Im Rahmen der Bilanzierung wurden mit den beiden Ansätzen GROWA und GLADIS zwei -
hinsichtlich ihrer Berechnungsverfahren unterschiedliche - flächendifferenzierte Zuweisungen der
Grundwasserneubildungsrate berücksichtigt, um einerseits die Bilanz für ein Normaljahr zu
ermitteln (GLADIS) und andererseits die Bilanzverhältnisse einer mehrjährigen Trockenperiode
abzubilden. Während der GLADIS -Ansatz für die Berechnung der mittleren zu erwartenden
Grundwasserneubildungsrate heran gezogen werden kann, eignet sich der eigentlich für die
niederschlagsarme norddeutsche Tiefebene entwickelte GROWA-Ansatz eher für die orientierende
Ermittlung der reduzierten Grundwasserneubildung in einer Folge von Trockenjahren.
Wie die Tabelle 8 veranschaulicht, errechnet sich die tatsächlich ausschöpfbare
Grundwassernettoentnahme aus den zur öffentlichen Trinkwasserversorgung dienenden WW der
SWMS zu in Summe rund 6,67 Mio.m³/a. Gemäß GLADIS-Ansatz, der einem d urchschnittlichen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
24
Normaljahr gleichgesetzt werden kann, steht demgegenüber ein grundwasserbürtiges Dargebot
von r und 6,45 Mio. m³/a . In den WGG Kinderhaus -Süd und Haskenau ist für die
Dargebotsdeckung zudem ein Uferfiltratanteil (Nienbergerbach bzw. Werse) zu berücksichtigen.
Bei durchschnittlichen oder überschüssigen Grundwasserneubildungsraten ist das
Grundwasserdargebot somit ausreichend, um die ausschöpfbare Grundwassernettoentnahme
sicher zu decken.
Deutlich wird aber auch, dass - ohne entsprechende In filtration - nur noch ein geringes
wasserrechtliches Erhöhungspotential besteht. In einer Folge von Trockenjahren, wie sie zum Teil
auch in den letzten Jahren vorlagen, ist ein Defizit von bis zu ca. 1,30 Mio. m³/a zu erwarten.
Wobei die bislang verfügbare n, offiziellen Klimaprognosen zu einer anderen Einschätzung
kommen (vgl. Kapitel 4.3) und davon ausgehen, dass sich der Klimawandel nach derzeitigem
Ermessen eher positiv auf die Grundwasserneubildung im Bereich des Münsterlandes auswirken
dürfte.
4.3 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter
Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels
Auf Basis der bisherigen Klimamodelle lassen sich mögliche Auswirkungen eines zukünftigen
Klimawandels auf die Grundwassergewinnung ableiten.
Für die Wassergewinnung ergeben sich aus dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Klimaauswirkung Nordrhein -Westfalen (vgl. [3])
und aus verschiedenen Untersuchungen zur Auswirkung des Klimawandels auf die
Wasserwirtschaft (vgl. [4]) folgende Schlussfolgerungen:
1. Betrachtungszeitraum 2021 - 2050
Vom Herbst bis zum Frühjahr kann mit einer Erhöhung der relat iven Niederschlagsmenge von bis
zu 14 % gerechnet werden. Diese Erhöhung trägt vom Herbst bis zum Frühjahr zur
Grundwasserneubildung in der Region NRW bei. Des Weiteren kann in den Sommermonaten mit
einer Schwankung der relativen Niederschlagsmenge zwische n -0,2 und +7,0 % gerechnet
werden. Der Forschungsbericht zeigt, dass der Klimawandel sich nach dem derzeitigen
Kenntnisstand bis zum Jahr 2050 nicht negativ auf die Grundwasserneubildung in NRW auswirkt.
Es kann sogar mit einer Zunahme der relativen Niederschlagsmenge von 2 bis 9 % im Jahresmittel
gerechnet werden.
2. Betrachtungszeitraum 2071 – 2100
Bis zum Jahr 2100 erhöht sich der relative Niederschlag vom Herbst bis zum Frühjahr auf bis zu
19 %. Demgegenüber reduziert sich der relative Niederschlag in den Sommermonaten um -14 bis -
20 %. Es ist eine stärkere Verschiebung der Grundwasserneubildung im Zeitraum Herbst bis
Frühjahr zu verzeichnen. Im Jahresmittel jedoch schwankt die relative Niederschlagsmenge
zwischen 0 bis 6 %.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
25
Dies stellt sich in anderen Bundesländern anders dar. Dort sind relative Niederschlagsmengen im
Jahresmittel von -4 % bis +2 % zu verzeichnen.
Abschließend kann gesagt werden, dass sich nach derzeitigem Ermessen der Klimawandel eher
positiv auf die Grundwasserneubildung im Bereich NR W auswirken dürfte (vgl. [3] und [5]).
Aufgrund der langfristigen Tendenz zu geringeren Sommerniederschlägen ist jedoch auch damit
zu rechnen, dass der Wasserbedarf in den Sommermonaten ansteigen wird.
Die auf Basis der GROWA 2011 Daten aufgestellte Grundwasserbilanz (s. Tabelle 8) belegt jedoch
auch, dass in Trockenjahren und vor allem in einer Folge von Trockenjahren im Stadtgebiet
Münster ein Grundwasserdef izit (ca. 1,30 Mio. m³/a) zu erwarten ist, das gegebenenfalls durch
eine Mehrmenge der Infiltration ausgeglichen werden muss (vgl. Kapitel 8.1.6).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
26
5 Rohwasserüberwachung / Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit
Rohwasser / Trinkwasser
5.1 Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser
Oberflächenwasserüberwachung 5.1.1
Das entnommene Wasser des DEK sowie der Ems ist gemäß wasserrechtlicher Auflage durch ein
geeignetes Labor mindestens zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) a uf die Parameter der Gruppen I
und II des § 50 LWG sowie die P BSM der Rohwasserüberwachungsrichtlinie zu untersuchen . Da
die Grundwasseranreicherung in Münster einen essentiellen Stellenwert im Rahmen der
Trinkwassergewinnung einnimmt, wurde die behördlich auferlegte analytische Überwachung des
hierfür verwendeten Oberflächenwassers (s. Abbildung 3, S. 6) - insbesondere des DEK - im
Hinblick auf die Anzahl der Probenahmen sowie des Probenumfangs erweitert (s. Tabelle 9).
Tabelle 9: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems)
Ergänzend wurde im Juni 2015 ein monatlich zu beprobendes Messstellennetz zwischen dem DEK
in Senden und der Entnahmestelle für das Anreicherungswasser in der Hohen Ward implementiert.
Vorrangiges Ziel dieser Untersuchungsreihe ist - neben seiner Funktion als Vorwarnsystem - die
Überprüfung einer qualitativen Einflussnahme der in den DEK mündenden Bäche Kannenbac h
und Offerbach (vgl. Kapitel 8.1.5.2, s. Abbildung 32).
Grundwasserüberwachung 5.1.2
Zur qualitativen Überwachung des von der Infiltration unbeeinflussten und ausschließlich auf die
natürliche Grundwasserneubildung zurückzuführenden landseitigen Grundwasserzustroms
befinden sich in jedem WSG - an hydrogeologisch ausgewählten Standorten - zahlreiche
Grundwasser- sowie Fließgewässermessstellen. Neben einer verdachts- und/oder themenbedingt
singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine regelmäßige Beprobung dieser Messstellen
entsprechend der in Tabelle 10 aufgeführten Umfänge und Häufigkeiten.
Tabelle 10: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen
Bezeichnung Turnus Beprobung
LWG § 50 zzgl. ausgewählte Parameter 3x/Jahr (April, August und November)
Spurenstoffanalytik * 1x/Monat
TFA-Analytik nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 1x/Monat
Oberflächenwasser
alle Entnahmestellen (* ausgenommen PW 11)
Bezeichnung Turnus Beprobung
LWG § 50 Parametergruppe I 2x/Jahr (April und Oktober)/
alle 2 Jahre 2x/Jahr (Januar und Juli)
LWG § 50 Parametergruppe I + II 2x/Jahr (April und Oktober)
LWG § 50 Parametergruppe PBSM
2x/Jahr (April und Oktober); alle 2 Monate
(gerade Monate) nur für Messstellen
i.V.m. Bromacilbelastung
Grundwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (inkl. Fließgewässer)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
27
Zugleich dienen die Messstellennetze der WSG (vgl. Abbildung 12) dem Monitoring der hier
vorliegenden Grundwasserstände und bilden infolgedessen die Basis für zahlreiche quantitative
Aspekte der Wasserwirtschaft, wie beispielsweise der systematischen Grundwasseranreicherung
(vgl. Kapitel 2.4.4.1), der landwirtschaftlichen Beweissicherung (vgl. Kapitel 2.4.4.2) oder der
Wasserbilanzierung (vgl. Kapitel 4.2).
Abbildung 12: Messstellennetze zur Erfassung der Wasserstände
Rohwasserüberwachung 5.1.3
5.1.3.1 Lage der Förderbrunnen
Abbildung 13: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hornheide-Haskenau (Stand Mai 2017)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
28
Abbildung 14: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Gittrup (Stand Mai 2017)
Abbildung 15: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Kinderhaus (Stand Mai 2017)
Abbildung 16: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Geist (Stand Mai 2017)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
29
Abbildung 17: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hohe Ward (Stand Mai 2017)
5.1.3.2 Rohwasser-Analytik
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine
regelmäßige Beprobung des Rohwassers anhand der mit Tabelle 11 aufgelisteten
Parametergruppen sowie Turnusse.
Tabelle 11: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen
Trinkwasserüberwachung 5.1.4
5.1.4.1 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche Wasserversorgung)
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine
regelmäßige Beprobung des Trinkwassers anhand der mit Tabelle 12 aufgelisteten
Parametergruppen sowie Turnusse.
Tabelle 12: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen
Bezeichnung Turnus Beprobung
LWG § 50 Parametergruppe I 1x/Monat
LWG § 50 Parametergruppe I + II alle 3 Jahre im April
LWG § 50 Parametergruppe PBSM 2x/Jahr (April und Oktober)
Arzneimittel 4x/Jahr (Januar, April, Juli und Oktober)
Mikrobiologische Untersuchung 1x/Woche (Montag)
Bakteriologische Untersuchung * 2x/Jahr (April und Oktober)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Rohwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (* ausgenommen Kinderhaus)
(Gesamtrohwässer aller Förderbrunnen)
Bezeichnung Turnus Beprobung
Mikrobiologische Untersuchung 2x/Woche (Montag und Freitag)
Suspect-Target-Screening 2x/Jahr (Juni und Dezember)
Routinemäßige Untersuchung gem. TrinkwV 1x/Woche (Mittwoch)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Umfassende Untersuchung gem. TrinkwV 2x/Jahr (März und September)
TFA-Analytik 2x/Jahr (März und September)
Trinkwasser
alle Netzeinspeisungen
(Wasserwerke/Übergabestation Albachten)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
30
5.1.4.2 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche Trinkwasserversorgung)
Im Wasserverteilnetz (s. Abbildung 23, S. 41) befinden sich insgesamt 26 Netzprobenstellen, die in
vier Messstellengruppen aufgeteilt sind (s. Abbildung 18). Diese werden durch das zertifizierte
Personal der SWMS in einem Turnus von vier Wochen alternierend beprobt.
Abbildung 18: Netzprobenstellen
Zur Aufrechterhaltung der Wassergüte erfolgt mittels eines Spülprogrammes a n insgesam t 34 0
Spülhydranten eine turnusmäßige (alle 3 Monate) Spülung des Wasserversorgungsnetzes.
5.1.4.3 Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung)
Trinkwasser aus Eigenwasserversorgungsanlagen wird jährlich/dreijährlich gemäß § 14 und
§ 19 Abs. 5 Trinkwasserverordnung untersucht . Das Gesundheitsamt überwacht gem. § 18
TrinkwV die Einhaltung der Betreiberpflichten.
Gemäß § 16 Abs. 1 - 3 der Trinkwasserverordnung muss jede Grenzwertüberschreitung,
wahrnehmbare Geschmacksbeeinträchtigung, Trübung, Verfärbung sowie a ußergewöhnliche
Vorkommnisse in der Umgebung des Hausbrunnens dem Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet
werden. Abhilfemaßnahmen oder erforderliche Nutzungseinschränkungen werden mit dem
Gesundheitsamt abgesprochen.
Alle drei Jahre findet eine Besichtigung der Eigenwasserversorgungsanlage durch das
Gesundheitsamt statt. Diese schließt die dazugehörigen Schutzzonen, oder, wenn solche nicht
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
31
festgesetzt sind, die Umgebung der Eigenwasserfassungsanlage, soweit sie für die
Wassergewinnung von Bedeutung ist mit ein.
Die Trinkwasseruntersuchungen sind vom Betreiber bei einem nach TrinkwV zugelassenen
Trinkwasserlabor zu beauftragen und die Ergebnisse sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Die in
Tabelle 13 aufgeführten Parameter werden in Münster jährlich bzw. dreijährlich im Trinkwasser von
Kleinanlagen ohne Vermietung (Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c)
untersucht.
Jährliche Trinkwasseruntersuchung Dreijährliche Trinkwasseruntersuchung
Wassertemperatur bei Probenahme Wassertemperatur bei Probenahme
pH-Wert pH-Wert
Leitfähigkeit bei 25°C Leitfähigkeit bei 25°C
Geruch Geruch
Geschmack Geschmack
Färbung Färbung
Trübung Trübung
Koloniezahl bei 22°C / 36°C Säurekapazität bei pH 4,3
Coliforme Bakterien Nitrat
E. coli Ammonium
Enterokokken Oxidierbarkeit
Chlorid
Natrium
Kalium
Gesamthärte
alle bakteriologischen Parameter der jährlichen
Untersuchung
Tabelle 13: Parameterumfang der Trinkwasseruntersuchung gem. TrinkwV (Eigenversorgung)
Der Parameterumfang für Kleinanlagen mit Vermietung/gewerblicher Nutzung
(Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe b) kann variieren , ist aber im
Wesentlichen gleich. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit können gem. § 20 TrinkwV auch
zusätzliche Parameter vom Gesundheitsamt eingefordert werden, wenn es unter Berücksichtigung
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
32
der Umstände des Einzelfalles zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstel lung
einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich ist ( vgl. 5.2.4 ).
5.2 Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser
Oberflächenwasser 5.2.1
Da die Lippe - in Hamm durch den Datteln -Hamm-Kanal an da s Westdeutsche Kanalnetz
angebunden - als vorrangige Wasserbezugsquelle für den DEK fungiert, spiegelt sich ihre gute
Wasserqualität regelmäßig in der in Kapitel 5.1.1 aufgeführten Beprobung des DEK indirekt wider.
Zugleich unterstreichen die im DEK - insbesondere im direkten analytischen Vergleich zur Ems -
entsprechend niedrigen Konzentrationen der zu detektierenden Parameter aus dem Bereich der
Humanpharmaka, dass das Kanalsystem nicht als Vorflut für Kläranlagen genutzt werden darf.
Um daher - neben den in Kapitel 9.1.1 aufgezeigten quantitativen Aspekten - im Sinne der
Versorgungssicherheit sowie des Minimierungsgebotes präventiv zu handeln, wird durch bere its
eingeleitete Maßnahmen (vgl. Kapitel 9.1.1) eine Abkehr von der Ems - respektive Konzentration
auf den DEK - zum Zwecke der Grundwasseranreicherung aktiv umgesetzt.
Rohwasser 5.2.2
Analog zum jährlich veröffen tlichten Parameterumfang der Trinkwasseranalytik (vgl. Tabelle 15)
liefert Tabelle 14 einen Überblick über die Beschaffenheit der jeweiligen Gesamtrohwässer.
Tabelle 14: Mittelwerte ausgewählter Parameter im Rohwasser für den Zeitraum 2006 bis 2016
Die durch die Rohwasserüberwachungsrichtlinie zu untersuchenden Parameter aus dem Bereich
der PBSM - zuzüglich der in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster festgelegten
Erweiterung - wiesen für die Gesamtrohwässer aller WW im Zeitraum von 2006 bis 2016 keine
Auffälligkeiten auf. Dies gilt demzufolge auch für Nitrat, dessen Konzentrationen dauerhaft
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide
Aluminium (Al), gesamt mg/l 0,02 0,03 0,04 0,02
Calcium (Ca) mg/l 135,5 85,5 122,4 102,8
Chlorid (Cl) mg/l 47,8 47,2 43,7 48,2
Eisen (Fe), gesamt mg/l 0,62 0,67 0,94 0,78
Fluorid (F) mg/l 0,13 0,18 0,09 0,12
Kalium (K) mg/l 8,7 4,8 5,6 5,0
Magnesium (Mg) mg/l 13,2 6,2 12,2 6,7
Mangan (Mn), gesamt mg/l 0,10 0,05 0,13 0,25
Natrium (Na) mg/l 29,3 28,9 24,5 30,6
Nitrat (NO3) mg/l 14,4 10,5 14,0 7,8
Nitrit (NO2) mg/l 0,03 0,06 0,05 0,04
Sulfat (SO4) mg/l 132,4 62,9 116,6 74,2
TOC mg/l 1,96 1,92 2,02 2,99
Parameter Einheit
Rohwasser
(Mittelwert 2006 - 2016)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
33
unterhalb von 25 mg/l lagen (vgl. Abbildung 19).
Abbildung 19: Nitrat-Messwerte in den Gesamtrohwässern für den Zeitraum 2006 bis 2016
Demgegenüber konnte im gleichen Zeitraum der Kontaminant Bromacil im Einzelrohwasser des
WGG Kinderhaus-Süd in stetig messbaren Konzentration en detektiert werden . Durch die
praktizierte Aktivkohlefiltration konnte die Einhaltung des Grenzwertes der TrinkwV von 0,1 µg/l
jedoch ununterbrochen gewährleistet werden (s. Abbildung 20).
Abbildung 20: Bromacil-Messwerte im Einzelrohwasser Kinderhaus-Süd für den Zeitraum 2006 bis 2016
Aufgrund der erst seit Februar 2017 durchgeführten TFA -Analytik (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2) reicht die
bislang vorliegende Datengrundlage nicht aus, um repräsentative Ganglinien bzw. einen
Entwicklungstrend des Parameters TFA darzustellen. Jedoch lagen die bisher gemessenen TFA -
Konzentrationen in allen Rohwä ssern der SWMS mit einem erfassten Spitzenwert von 1,8 µg/l
unterhalb des GOW von 3 µg/l.
Trinkwasser (öffentliche Versorgung) 5.2.3
Mit Tabelle 15 werden die für den ausgewählten repräsentativen Zeitraum von 10 Jahren (2006 -
2016) gebildeten Mittelwerte der von der SWMS jä hrlich veröffentlichten Trinkwasseranalytik
aufgezeigt.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
34
Tabelle 15: Mittelwerte der veröffentlichten Parameter im Trinkwasser für den Zeitraum 2006 bis 2016
Zwischen 2006 und 2016 konnte im Rahmen der kontinuierlichen und umfassenden Analytik an
den Wasserwerksausgängen kein kritischer Parameter im Trinkwasser ausgemacht werden.
Demzufolge lagen auch die Nitrat-Konzentrationen an allen Netzeinspeisungen dauerhaft
unterhalb des Grenzwertes der TrinkwV (vgl. Abbildung 21).
Abbildung 21: Nitrat-Messwerte an den Wasserwerksausgängen bzw. der Übergabestation (ab 2006)
Der an den Standorten Kinderhaus -Süd sowie Geist -Preußenstadion vorliegende
Grundwasserschaden dur ch Bromacil ließ sich im Trinkwasser der jeweiligen WW nicht
nachweisen (unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze) . Am WW Kinderhaus ist diese
deutliche Reduzierung der Kombination aus AKF-Aufbereitung des Einzelrohwassers (Kinderhaus-
Süd) und abschließender Zusammenführung der beiden zu Trinkwasser aufbereiteten
Einzelrohwässer (Kinderhaus -Nord / Kinderhaus -Süd) geschuldet. Bezogen auf das WW Geist
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide Bezug
Wassertemperatur °C 12,9 12,4 11,4 12,0 12,3
pH-Wert ohne 7,4 7,4 7,4 7,4 7,5
Leitfähigkeit, elektr. bei 25°C µS/cm 699 601 742 676 491
Calcium (Ca) mg/l 104,3 83,1 116,6 99,3 72,2
Magnesium (Mg) mg/l 9,1 6,0 11,8 6,4 4,4
Eisen (Fe), gesamt mg/l <0,015 <0,015 <0,015 <0,015 <0,015
Mangan (Mn), gesamt mg/l <0,005 <0,005 <0,005 0,01 <0,005
Fluorid (F), gesamt mg/l 0,15 0,17 0,08 0,12 0,16
Aluminium (Al), gesamt mg/l <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 <0,02
Chlorid (Cl) mg/l 43,8 47,5 42,1 48,6 29,3
Nitrat (NO3) mg/l 14,2 12,2 15,6 9,0 18,0
Nitrit (NO2) mg/l <0,015 <0,015 <0,015 <0,015 <0,015
Sulfat (SO4) mg/l 89,6 57,6 108,8 70,5 48,3
Natrium (Na) mg/l 27,6 29,9 23,9 31,1 19,2
Kalium (K) mg/l 6,7 4,6 5,3 4,9 5,1
TOC mg/l 1,93 1,76 1,83 2,44 2,79
Gesamthärte °dH (mmol/l) 16,6 (2,97) 13,0 (2,32) 19,0 (3,41) 15,4 (2,74) 11,2 (1,98)
Härtebereich ohne hart (3) mittel (2) hart (3) hart (3) mittel (2)
Karbonathärte °dH 11,6 9,6 12,6 11,5 8,2
Säurekapazität bis pH 4,3 mmol/l 4,15 3,44 4,49 4,13 2,92
Basekapazität bis pH 8,2 mmol/l 0,36 0,31 0,45 0,41 0,20
Wasserwerk
(Mittelwert 2006 - 2016)Parameter Einheit
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
35
wird die Bromacil -Elimination durch eine Grundwassersanierung (Rohwasser Preußenstadion)
erzielt (vgl. Kapitel 2.4.4.4).
Aufgrund der erst seit Februar 2017 durchgeführten TFA -Analytik (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2) reicht die
bislang vorliegende Daten grundlage nicht aus, um repräsentative Ga nglinien bzw. einen
Entwicklungstrend des Parameters TFA darzustellen. Jedoch lagen die bisher gemessenen TFA -
Konzentrationen im Trinkwasser der SWMS bzw. des Bezugs über die Gelsenwasser AG mit
einem erfassten Spitzenwert von 2,5 µg/l allesamt unterhalb des GOW von 3 µg/l.
Trinkwasser (Eigenversorgung) 5.2.4
Durch weiterführende Kontrollen der Eigenwasserversorgungsanlagen konnte belegt werden, dass
der Gesundheitsschutz im Sinne der Trinkwasserverordnung generell gewährleistet ist. Jedoch
konnten bei den regel mäßigen Überwachungen durch das Gesundheitsa mt
Trinkwasserverunreinigungen und schadhafte Eigenwasserversorgu ngsanlagen festgestellt
werden. Durch Beratung, Nachuntersuchung und Anordnungsmaßnahmen des Gesundheitsamtes
wird in diesen Fällen eine gefahrlose Nutzung der betroffenen Eigenversorgungsanlagen wieder
hergestellt.
Bei Überschreitungen von bakteriologischen Parametern werden keine Ausnahmegenehmigungen
vom Gesundheitsamt erteilt. Bis zur unverzüglichen Sanierung wird ein Abkochgebot erteilt oder
die Verwendung von gekauftem abgepacktem Wasser empfohlen. Tabelle 16 zeigt
Grenzwertüberschreitungen von bakteriologischen Parametern für das Jahr 2016.
Parameter Grenzwert
n. TrinkwV
Anzahl Proben
Überschreitungen
Anzahl Anlagen
Überschreitungen
Zugelassene
Abweichungen
Begründung
f. Zulassung
Koloniezahl
bei 22°C /
36°C
100 KBE/
ml
110 69 0 -
Coliforme
Keime
0 KBE/ ml 126 106 0 -
E. coli 0 KBE/ ml 27 26 0 -
Enterokokken 0 KBE/ ml 21 21 0 -
Tabelle 16: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2016) (Eigenversorgung)
Im Rahmen der Überwachung der Eigenwasserversorgungsanlagen wurden vereinzelt
Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern festgestellt. Daraufhin wurde in der Regel
eine eingeschränkte Nutzung des Trinkwassers vom Gesundheitsamt angeordnet. Entweder
befristet bis zur Sanierung und/oder bis zur Vorlage eines negativen Befundes . W eitere geogen
bedingte Grenzwertüberschreitungen ohne gesundheitliche R elevanz bl ieben ohne
Anordnungsmaßnahmen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
36
In Tabelle 17 werden Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern über einen
repräsentativen Zeitraum (die 3 Jahre entsprechen einem Prüfzyklus aller
Eigenwasserversorgungsanlagen) dargestellt.
Parameter Grenzwert
n. TrinkwV
Anzahl
Über-
schreitunge
n
Zugelassene
Ab-
weichungen
Begründung für Zulassung
Ammonium
0,5 mg/l 488 488 Der max. nachgewiesene Wert von 6,41 mg/l
hat in dieser Höhe keine gesundheitliche
Relevanz. Ammonium dient als
Indikatorparameter für Fremdeinträge und ist
im Zusammenhang mit dem Anstieg weiterer
Parameterkonzentrationen zu betrachten.
Die Überschreitungen des Grenzwertes sind
bei den einzelnen
Eigenwasserversorgungsanlagen nicht
dauerhaft.
Nitrat
50 mg/l 35 35 Information zu Gesundheitsgefährdung und
Empfehlung zur eingeschränkten Nutzung:
Das Wasser darf nicht zur
Lebensmittelzubereitung bis zur erfolgreichen
Brunnensanierung verwendet werden.
Die Überschreitungen des Grenzwertes sind
bei den einzelnen
Eigenwasserversorgungsanlagen nicht
dauerhaft.
Tabelle 17: Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern (2014- 2016) (Eigenversorgung)
Neben der Regelüberwachung gem. TrinkwV werden a nlassbezogene Überprüfung en
durchgeführt. Diese sind Einzeluntersuchungen über einen unbestimmten Zeitraum . 1998 wurden
bei einer Routineuntersuchung der Wasserwerke der Stadt Münster
Pflanzenschutzmittelrückstände in Form von Bromacil im Grundwasserleiter in der Nähe des
Wasserwerks Münster Kinderhaus ermittelt. Da das Gesundheitsamt auch Überwachungsbehörde
für die öffentliche Wasserversorgung durch die Stadtwerke ist, wurde das Gesundheitsamt über
den Befund umgehend informiert. Daraufhin wurde ein Untersuchungsprogramm erstellt und
potentiell betroffene Eigenwasserversorgungsanlagen auf Bromacil und weitere
Pflanzenschutzmittel (PBSM) untersucht (Tabelle 18).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
37
Parameter Grenzwert
n. TrinkwV
Anzahl
Überschreitungen
Zugelassene
Abweichungen
Begründung f.
Zulassung
Bromacil (1998) 0,1 µg/l 7 (max. 8,75 µg/l) 7 Befristete Abweichung
gem. Empfehlung des
BGA bis 10µg/l (1998)
bis entweder
- Folgeuntersu-
chungen
negativ.waren
(6)
- Einbau von
Kohlefiltern (1)
oder
- Anschluss ans
öffentliche
Trinkwassernetz
/Stilllegung der
Eigenwasserver
sorgunsanlage
erfolgte (4)
Simacin (1998) 0,1 µg/l 2 (max. 0,21 µg/l) 2
Diuron (1998) 0,1 µg/l 1 (0,25 µg/l) 1
Isoproturon
(1998)
0,1 µg/l 1 (0,1 µg/l) 1
Aromatischer
Geruch (2004)
3 TON (bei
23°C)
5 0
Folgeuntersuchungen waren negativ (3).
Einbau von Kohlefiltern (1).
Anschluss ans öffentliche
Trinkwassernetz/Stilllegung der
Eigenwasserversorgungsanlage (1).
Tabelle 18: Anlassbezogene Untersuchungen (Eigenwasserversorgung)
Da trotz umfä nglicher Untersuchungen keine Quelle für die Verunreinigung ausgemacht werden
konnte, wurden die ermittelten Eigenwasserversorgungsanlagen mit positiven PBSM -Werten - wie
in der Tabelle 18 beschrieben - entweder mit Kohlefiltern ausgestattet oder stillgelegt bzw. ein
Anschluss an das öffentliche Netz durchgeführt . Bei 6 Nachuntersuchungen wurden keine
Grenzwertüberschreitungen mehr nachgewiesen.
2004 wurde bei einer jährlichen Routineuntersuchung einer Eigenwasserv ersorgungsanlage ein
aromatischer Geruch bei der Probenahme festgestellt. Auf Anordnung des Gesundheitsamtes
wurde die Probe auf flüchtige organische Komponenten (VOC) untersucht (Tabelle 18). Aufgrund
des positiven Ergebnisses und des nachgewiesenen Stoffes ging man von einer nicht angezeigten
Havarie mit Ölen, Schmierstoffen o.ä aus. Auch hier erstellte das Gesundheitsamt ein
Untersuchungsprogramm, wodurch weitere Wasserversorgungsanlagen ermittelt wurden, bei
denen das Wasser einen aromatischen Geruch ausströmte. Daraufhin hat sich ein
Anlagenbetreiber direkt an das öffentliche Netz anschließen lassen. Bei drei geruchsauffälligen
Anlagen konnten keine VOC im Trinkwasser nachgewiesen werden und der Betreiber mit de n
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
38
nachgewiesenen VOC hat eine Kohlefilteranlage einbauen lassen. Eine Quelle für die
Verunreinigung konnte nicht gefunden werden.
2016 wurde die Verunreinigung des Trinkwassers durch das Pflanzenschutzmittel
Trifluoressigsäure (TFA) in der Presse diskutier t. Hier sah das Gesundheitsamt keinen
Handlungsbedarf in Bezug auf das Trinkwasser der Eigenwasserversorger, da aus den
Untersuchungsergebnissen der Stadtwerke hervorging, dass im Einzugsbereich des Wasserwerks
Kinderhaus sowohl im Roh - als auch im Netzwas ser der TFA -Wert < 0,5µg/l, also unter dem
derzeit diskutierten Gesundheitsorientierungswert (GOW) (vgl. Kapitel 5.2.2 sowie 5.2.3) lag.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
39
6 Wassertransport
6.1 Übersicht
Das Wassertransportnetz (Abbildung 22) der münsterNETZ GmbH dient dazu, das Trinkwasser
von den WW bzw. der Übergabestation in Albachten (Fremdbezug Gelsenwasser AG) zu den
jeweiligen Versorgungsgebieten zu transportieren („Hauptverteilungsfunktion“).
Das Transportnetz mit den Dimensionen in DN 500 / 600 / 700 ist ca. 60 km lang, umfasst ein
Volumen von etwa 15.000 m³ und hat ein Durchschnittsalter von 64 Jahren.
Abbildung 22: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
40
6.2 Instandhaltung
Dichtheitsmessung
Anhand der „momentanen Zufluss messung“ gemäß des DVGW Arbeitsblattes W 392 erfolgt im
Transportnetz die Dichtheitsmessung und damit die Erfassung möglicher Wasserverluste. Das
Verfahren wird zustandsabhängig durchgeführt.
Erneuerungsstrategie
Trotz geringer Schadensrate des Wassertransportnetzes werden sukzessive Teilstrecken erneuert
(seit dem Jahr 2000 wurden über 2,8 km erneuert).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
41
7 Wasserverteilung
7.1 Plan des Wasserverteilnetzes
Abbildung 23: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster
7.2 Auslegung des Verteilnetzes
Das Trinkwassernetz (Abbildung 23) der münsterNETZ hat eine Gesamtlänge von 1.091 km. Es
handelt sich um ein vermaschtes / historisch gewachsenes Netz. Alle außenliegenden Stadtteile
werden zweiseitig versorgt, um die Versorgungssicherheit auch außerhalb der Kernstadt zu
ermöglichen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
42
Entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W 410 ist die maßgebliche Bezugsgröße für die
Netzauslegung der Spitzendurchfluss für eine Stunde. Auf Grundlage von Verbrauchsmesswerten
erfolgt letztendlich die Auslegung und Dimensionierung des Netzes.
Mit zunehmender Bevölkerung der Stadt Münster wird nicht nur der Gesamtwasserbedarf (m³/a)
steigen (vgl. Kapitel 3.2 sowie Kapitel 9.2.1), sondern auch die täglichen Stundenspitzen, sowohl
in der Menge (> 4.000 m³/h) als auch in der Häufigkeit.
Weitere Fakten zum Verteilnetz
• ca. 54.000 Wasserhausanschlüsse
• ca. 9.200 Unterflurhydranten
• ca. 14.400 Wasserabsperrschieber / Klappen
• ca. 370 Be- und Entlüftungsarmaturen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
43
Wasserdruck 7.2.1
Abbildung 24: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von 4.000 m³/h)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
44
Fließgeschwindigkeit 7.2.2
Abbildung 25: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz
Auf Basis einer Spitzenlastberechnung liegen die maximalen Fließgeschwindigkeiten an sechs
Stellen (von insgesamt 37.000 Netzpu nkten) im gesamten Versorgungsgebiet der Stadt Münster
zwischen 2,7 und 2,6 m/s (Abbildung 25). Da es sich hierbei um ein zeitlich begrenztes Ereignis
handelt (Stundenspitzenlast), kann diese kurzfristige minimale Erhöhung der Fli eßgeschwindigkeit
um ca. 0,1 – 0,2 m/s toleriert werden.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
45
Auch zur Spitzenlastzeit können die Versorgungsdrücke e ntsprechend der DVGW Vorgaben
(Arbeitsblatt W 400-1) grundsätzlich eingehalten werden.
Löschwasserentnahme 7.2.3
Ein bedeutender Bestandteil der öffen tlichen Wasserversorgung ist die Löschwasserversorgung.
Die Stadt Münster hat die Pflicht (§ 38 Abs. 1 LWG) Anlagen zur Sicherstellung einer den örtlichen
Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung vorzuhalten. Dies entspricht dem
Grundschutz nach de m Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG)4. Für die Stadt Münster wurden die Belange der
Löschwasserversorgung auch in den aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplan aufgenommen und
durch den Rat am 17.02.20165 beschlossen.
Die der Löschwasserversorgung dienenden technischen Einrichtungen sind in der Hauptsache
Versorgungsleitungen des Trinkwassernetzes mit angeschlossenen Hydranten . Unabhängig von
der Trinkwasserinstallation werden durch die Stadt Münster aktuell noch zwei Löschwasserteiche
im Stadtteil Albachten ( Möselerhook und Tweehues/Niederort) betrieben. Daneben dienen große
Gewässer, die ganzjährig gesichert eine Löschwasserentnahme gewährleisten, wie z.B. der As -
see, der Dortmund -Ems-Kanal sowie die Flüsse Werse und Ems, als potentielle Entnahmemög -
lichkeiten.
Diese Einrichtungen sind in technischen Regelwerken und Normen hinreichend beschrieben.
Richtwerte für die ausreichende Bemessung der Löschwasserversorgung von Baugebieten im
Sinne der Baunutzungsverordnung sind im Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
(DVGW) Arbeitsblatt W 405 angegeben.
Im Stadtgebiet Münster sind ca. 9.200 Unterflurhydranten installiert (vgl. Kapitel 7.2). Die bauliche
Ausführung, die W artung und der Betrieb liegen in der konzessionierten Zuständigkeit der
Stadtwerke Münster GmbH. Die Lieferung von Löschwasser und die kostenfreie Nutzung durch die
Feuerwehr Münster ist vertraglich geregelt. Abstimmungsbedarf zwischen der Stadtwerke Münst er
GmbH und der Feuerwehr Münster wird aktuell im Bereich der Hydrantenabstände gesehen.
Laut DVGW - Arbeitsblatt W 405 umfasst der Löschbereich normalerweise sämtliche
Löschwasserentnahmestellen im Umkreis von 300 m um das Brandobjekt.
Löschwasserentnahmestellen sollen eine Löschwasserentnahmemenge von mind. 24 m³/h über
die Dauer von zwei Stunden ermöglichen.
Aktuell sind in den DVGW -Arbeitsblättern keine festen Hydrantenabstände mehr angegeben. Auf
Grundlage des Merkblattes der Arbeitsgemeinschaft der L eiter der Berufsfeuerwehren (AGBF)-
Bund zu den DVGW-Arbeitsblättern W 405, W 331 und W 400 vom 16.11.2009 hält die Feuerwehr
4 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember
2015 (GV. NRW. S. 886)
5 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster, V/0948/2015
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
46
Münster aus einsatztaktischen Gesichtspunkten eine Ent-fernung der Hydranten untereinander von
max. 150 m für erforderlich. Hierdurch ergibt sich eine Entfernung zwischen den Gebäuden an der
Straßenkante und den nächsten Hydranten von max. 75 m.
Das Versorgungssystem ist zur Sicherstellung des Grundschutzes so ausgelegt, dass bei der
Entnahme aus dem Rohrnetz der Trinkwasserinstallati on ein Mindestdruck von 1,5 bar an der
jeweiligen Entnahmestelle gegeben ist und zugleich die Versorgung mit Trinkwasser weiterhin
gewährleistet wird. Grundsätzlich wird in Münster der Grundschutz aus dem Trinkwassernetz
gewährleistet.
Die Grenze der komm unalen Löschwasservorhaltung wird dort gezogen, wo eine „erhöhte
Brandlast oder Brandgefährdung“ eine höhere Löschwasserversorgung erfordert (Objektschutz).
Wird eine über den Grundschutz hinausgehende Versorgung für den Objektschutz notwendig, so
ist der zusätzliche Löschwasserbedarf durch den Bauherren sicherzustellen. Objekte, die unter
diese Betrachtung fallen, sind z. B. Objekte mit erhöhtem Brandrisiko bzw. einem erhöhten Risiko
für Personen oder Einzelobjekte in den Außenbereichen. Angelehnt an die j eweiligen
Erfordernisse wird der Löschwasserbedarf durch die Brandschutzdienststelle ermittelt. Die
Bereitstellung des zusätzlichen Löschwasserbedarfs erfolgt in diesen Fällen nicht über das
öffentliche Trinkwassernetz und wird durch den jeweiligen Bauherr n im Einvernehmen mit der
Brandschutzdienststelle realisiert.
7.3 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit,
Schadensfälle, Substanzerhalt
Abbildung 26: Werkstoffverteilung im Wasserversorgungsnetz
0
50
100
150
200
250
300
350
400
km
Werkstoff
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
47
Abbildung 27: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes
Abbildung 28: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes (exkl. ca. 8 km unbekannt)
Die aktuelle Instandhaltungsquote (Rehabilitationsrate) der münsterNETZ GmbH beträgt 1,1 %.
0
50
100
150
200
250
300
350
km
Nennweite
0
5
10
15
20
25
30
35
40
1880
1906
1911
1922
1925
1928
1931
1934
1937
1940
1946
1949
1952
1955
1958
1961
1964
1967
1970
1973
1976
1979
1982
1985
1988
1991
1994
1997
2000
2003
2006
2009
2012
2015
km
Jahr
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
48
Tabelle 19: Spezifisch reale Wasserverluste der Stadtwerke Münster GmbH (bezogen auf das Gesamtnetz)
Gemäß DVGW Arbeitsblatt W 392 sind die Wasserverluste der Stadtwerke Münster GmbH als
„gering“ zu klassifizieren.
Zur Vorbeugung und Vermeidung von Wasserverlusten werden die in Tabelle 20 aufgelisteten
Inspektionen und Wartungsmaßnahmen vorgenommen.
Tabelle 20: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz
Im Transportnetz liegen seit 1993 insgesamt sechs dokumentierte Leitungsschäden vor. Armatur -
und Fremdschäden sind hierbei nicht berücksichtigt. Dementsprechend ist gemäß DVGW
Arbeitsblatt W 400-3 die Rohrschadensrate des Transportnetzes mi t unter 0,1 Schäden je km und
Jahr als „niedrig“ zu klassifizieren. Gleiches gilt für das Gesamtnetz (vgl. Tabelle 21).
Tabelle 21: Schadensraten im Gesamtnetz (2013 - 2016)
Jahr m³/(km*h)
2013 0,1
2014 0,04
2015 0,04
2016 0,06
Anzahl Betriebsmittel Wartungsintervall
9.167 Hydranten (Unterflur) Alle 4 Jahre
14.350 Wasserschieber/Klappen Alle 8 Jahre
369 Be- und Entlüfter Einmal jährlich
29 Brücken – Überprüfung der Leitungen Alle 3 Jahre
49 Bundesbahn-Querungen Alle 3 Jahre
340
Endstrang-Spülhydranten
Anzahl weiter abnehmend durch gezielte Rückbaumaßnahmen
(vgl. 2004 = 800 Stück)
Alle 3 Monate
Jahr Schadensrate pro Kilometer Rohrleitung
2013 0,066
2014 0,05
2015 0,068
2016 0,053
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Jahr 2018
49
7.4 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen
Abbildung 29: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl. Fassungsvermögen) und
Druckerhöhungsanlagen (DEA)
Tabelle 22: Volumina der Trinkwasserbehälter
Tabelle 23: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen
Trinkwasserbehälter Volumen (brutto) Volumen (netto)
Hornheide 2 x 5.000 m³ 9.700 m³
Kinderhaus 2 x 300 m³ 420 m³
Geist 2 x 6.000 m³ 10.180 m³
Hohe Ward 2 x 2.500 m³ 4.180 m³
Uni / Stadtmitte 2 x 4.000 m³ 5.940 m³ *
* Zusammensetzung: 2.800 m³ Reserve Universitätsklinikum + 3.140 m³ stadtnetzseitig verfügbare Menge
DEA Vordruck Nachdruck
Roxel 3,5 bar 5,0 bar
Gievenbeck 2,9 bar 4,7 bar
Nienberge 2,4 bar 4,7 bar
Roxel/Nienberge 4,1 bar 4,2 bar
Stadtmitte - 3,4 bar
Uni - 7,0 bar
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
50
Das Trinkwassernetz ist in drei Druckzonen aufgeteilt. Die Druckzone 1 (s. Abbildung 30, in grün)
ist die grö ßte Druckzone. Die Druckzone 2 (in rot) befindet sich im westlichen Stadtgebiet. Der
durchschnittliche Druck liegt in beiden Zonen bei etwa 3,8 bar.
Bei der Druckzone 3 (in blau) handelt es sich um das „Universitätsnetz“ , welches mit erhöhtem
Druck gefahr en wird (7 bar) , um eine ausreichende Wasserversorgung der „Bettentürme“ des
Universitätsklinikums Münster sicherzustellen.
Abbildung 30: Druckzonen im Trinkwassernetz
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
51
8 Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus den Kapitel 1-7
8.1 Identifizierung möglicher Gefährdungen
Netz- und wasserwerksseitige Risiken 8.1.1
8.1.1.1 Netzstörungen
Die in Tabelle 20 (S. 48) aufgeführten Inspektionen und Wartungsmaßnahmen dienen neben der
Instandhaltung des Versorgungsnetzes zugleich der Identifizierung (z.B. anhand von
Druckverlusten) etwaiger infrastruktureller Schwachstellen (s. Tabelle 21, S. 48). Diese werden im
Bedarfsfall durch entsprechende Rohrleitungsbaumaßnahmen beseitigt.
Mit einer aktuellen jährlichen Instandsetzungsquote von 1,1 Prozent verfügt das Gesamtnetz über
ein relativ junges Durchschnittsalter von rund 34 Jahren.
8.1.1.2 Ausfallszenarien
Durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wasser (IWW) wurden im Jahr 2014 die Ergebnisse
einer durch die SWMS in Auftrag gegebenen Risikobewertung im Hinblick auf die quantitative
Versorgungssicherheit vorgestellt.
Insgesamt wurden vier Ausfallszenarien betrachtet:
Ausfall einzelner Wassergewinnungen/WW bei mittlerem Fremdbezug
Ausfall einzelner Wassergewinnungen/WW bei vertraglich maximal zugesichertem
Fremdbezug
Ausfall einzelner Wassergewinnungen/WW bei maximal möglichem Fremdbezug
Ausfall Fremdbezug
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass in d en untersuchten Ausfallszenarien 1 bis 3 ein
mittlerer Tageswasserbedarf durch die Kapazitäten der SWMS bei Nutzung des Fremdbezugs
durch die Gelsenwasser AG abgedeckt werden kann.
Während der mittlere Wasserbedarf gedeckt werden kann, ist mit einer Beein trächtigung der
Trinkwasserversorgung an einigen wenigen Spitzenbedarfstagen sowie bei aufeinanderfolgenden
Tagen mit größeren Tageswasserbedarfsmengen zu rechnen. Insbesondere ein Ausfall eines der
maßgeblich zur Trinkwasserproduktion beitragenden WW Hohe Ward und Hornheide (s. Tabelle 2,
S. 7) kann - selbst bei Einspeisung des maximalen vertraglich zugesicherten Fremdbezugs - zu
quantitativen Engpässen führen.
Im Zuge einer nachgelagerten und ebenfalls vom IWW durchgeführte n Untersuchung zur
Systemleistungsfähigkeit wurde zudem festgestellt, dass der Bau einer zweiten Ausspeiseleitung
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
52
aus dem WW Hornheide - auch vor dem Hintergrund der Anbindung an das WW Haltern durch
lediglich einer einzigen Leitung - die Versorgungssicherheit erheblich steigern wird.
Urbanität 8.1.2
Aus Sicht der Trinkwassergewinnung verfügen die WSG Kinderhaus und Geist - einhergehend mit
einem urban geprägten Wassereinzugsgebiet - über zahlreiche Gefährdungspotentiale
unterschiedlicher Typisierung.
Industrie und Gewerbe
Ein Teil der in den WSG ansässigen Betriebe verarbeitet oder arbeitet mit wassergefährdenden
Stoffen (z.B. T ankstellen, industrielle Großbetriebe ), welche störungs - oder unfall bedingt eine
kritische Kontamination des Grundwasserleiters zur Folge haben können.
Verkehr
Im Gegensatz zu den übrigen WGG weisen die WSG Kinderhaus und Geist jeweils eine
vergleichsweise hohe Verkehrsinfrastruktur auf. Hierdurch ergeben sich zahlreiche potentielle
Risiken, insbesondere im Zusammenh ang mit den Transporten bzw. verkehrsunfallbedingten
Austritten von wassergefährdenden Stoffen.
Versiegelung
Eine bereits in den letzten Jahren verstärkte sowie perspektivisch weiter zunehmende
Flächenversiegelung führt zu einem erhöhten Abfluss von Niede rschlagswasser in die städtische
Kanalisation und kann infolgedessen auch zu einer Reduzierung der natürlichen
Grundwasserneubildung in den Wassereinzugsgebieten führen.
Abwasser
Bedingt durch ihre urbanen Siedlungsstrukturen verfügen die WSG Kinderhaus un d Geist über
kommunale Abwasserkanäle. Einhergehend mit der Leitungslänge steigt das potentielle Risiko
einer Leckage und folglich die Gefahr einer grundwassergefährdenden Infiltration von Abwasser in
das Grundwasser . In den WSG betreibt das Tiefbauamt de r Stadt Münster einen erhöhten
Aufwand bei den Dichtheitsprüfungen des Kanalisationsnetz, um Leckagen frühzeitig zu erkennen.
Reparaturen am Kanalisationsnetz in den WSG werden vorrangig durchgeführt.
Altlasten 8.1.3
In den Wasserschutzgebieten Hornheide -Haskenau, Kinderhaus, Geist und Hohe Ward sind
derzeit 110 bodenschutzrechtlich relevante Flächen bekannt. Diese Flächen werden durch die
Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt Münster in dem sogenannten Altlastenkataster
erfasst.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
53
Die räumliche Verteilung auf die einzelnen Wasserschutzgebiete ist der Tabelle 24 zu entnehmen.
Aufgrund der vielfältigen früheren sowie aktuellen Nutzungen insbesondere im
Wasserschutzgebiet Geist sind vergleichsweise viele bodenschutzrelevante Flächen vorhanden.
Wasserschutzgebiet Summe Altlast -
/Verdachtsfläche
Davon
Altstandorte
Davon
Altablagerungen
Fläche in
m²
Schädliche
Bodenveränderung
Hohe Ward 2 0 2 21.900 0
Hornheide
Haskenau
6 5 1 2.174400 0
Kinderhaus 22 7 15 308.900 3
Geist 72 37 35 1.197.600 5
Tabelle 24: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG
Diese Flächen mit anthropogener Vornutzung sind grundsätzlich geeignet, Gefahren, erhebliche
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
(§ 2 BBodSchG). Die Altlastenverdachtsflächen werden systematisch bewertet (Abbildung 31) und
Abbildung 31: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen
entsprechend des Bearbeitungsfortschritts sind die Flächen in verschiedene Kategorien eingestuft,
wie z. B.:
Altlastverdächtige Fläche, Verdachtsfläche einer schädlichen Bodenveränderung
Flächen in der Untersuchung (orientierende Untersuchungen, Detai luntersuchungen zur
Gefährdungsabschätzung)
Fläche, von der bei derzeitiger Nutzung keine Gefahr ausgeht
Altlast, schädliche Bodenveränderung
Sanierungsuntersuchung
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
54
Dauerhafte Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
Sanierte Fläche mit Überwachung
Sanierte Fläche ohne Überwachung
Nachrichtliche Führung (Verdacht ausgeräumt, komplett saniert)
In Abhängigkeit vom festgestellten Gefährdungspotential werden nach entsprechender Bewertung
durch die UBB die notwendigen Maßnahmen veranlasst, um eine Gefahr für die im BB odSchG
definierten Wirkungspfade (Mensch, Nutzpflanze, Grundwasser) abzuwehren.
Für das Wasserschutzgebiet Geist sind zur Zeit nachfolgend fünf bodenschutzrechtlich relevante
Flächen aufgeführt (Tabelle 25)
Altlasten-/
Verdachtsfläche
Straße Altstandort,
Altablagerungen
Verfahrensstatus
951 Gorenkamp Altablagerung Erstbewertet, untersucht,
saniert/gesichert,
Überwachung
910 Vennheide Altablagerung Erstbewertet, untersucht,
keine Gefährdung,
Überwachung
911 Hammer Straße Altstandort Erstbewertet, untersucht,
saniert/gesichert,
Überwachung
916A Merkureck Altablagerung Erstbewertet, untersucht,
derzeit ergänzende
Überwachung
90028 Hammer Straße Bestehende Tankstelle Erstbewertet, untersucht,
saniert, Überwachung
Tabelle 25: Bodenschutzrechtlich relevante Flächen im WSG Geist
Bei einigen Flächen sind jedoch Kontaminationen nachgewiesen worden, die unter bestimmten
Rahmenbedingungen zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität führen u nd sich damit
negativ auf die Trinkwassergewinnung auswirken können. Diese Flächen werden im Rahmen
eines Grundwassermonitorings überwacht.
Auftreten besonderer Parameter 8.1.4
Das Grund -/Rohwasser und/oder Trinkwasser wird derzeit (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2 sowie 2.4.4.4)
fortlaufend auf nachfolgende Parameter in einem behördlich abgestimmten Turnus (vgl. Kapitel
5.1.3.2 sowie 5.1.4.1) analysiert.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
55
8.1.4.1 Bromacil
Der seit 1990 nicht länger als Herbizid zugelassene Wirkstoff Bromacil - gemäß TrinkwV mit einem
Grenzwert von 0,1 µg/l belegt - liegt in den WGG Kinderhaus-Süd sowie WGG Preußenstadion im
Grundwasserleiter vor und ist auch heute noch - wenn auch te ndenziell rückläufig - im Grund -
sowie Rohwasser analytisch nachweisbar (vgl. Kapitel 8.2.3.1). Demgemäß liegt für beide WGG
eine behördliche Auflage zur Überwachung bzw. Umsetzung von entsprechenden
Vorkehrungsmaßnahmen (AKF) vor (vgl. Kapitel 2.4.4.4).
8.1.4.2 TFA
Der Umweltkontaminant Trifluoracetat (TFA) wurde - aufgrund erhöhter Befunde im Münsterland -
im Februar 2017 behördlich in das erweiterte Monitoring aufgenommen (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2).
TFA ist das Salz der Trifluoressigsä ure und tritt im Oberflächen - sowie Grundwasser unter
anderem als Metabolit des Herbizids Flurtamone auf. Als Parameter wird TFA in der TrinkwV nicht
explizit aufgeführt, so dass aktuell kein Grenzw ert, jedoch ein GOW seitens des
Umweltbundesamtes in Höhe von 3 µg/l vorliegt. Da es sich bei TFA um einen mobilen, biologisch
schwer abbaubaren sowie sehr gut wasserlöslichen Parameter handelt, wird er weder natürlich
(innerhalb der Boden - und/oder Uferpassage) noch adsorptiv (mittels AKF) noch oxidativ (mittels
Ozonung) entfernt. Hinsichtlich einer TFA -Entfernung scheint derzeit lediglich der Einsatz von
Membranverfahren (z.B. Direktaufbereitung, vgl. Kapitel 9.1.3) erfolgsversprechend (vgl. [6]).
Landwirtschaft 8.1.5
8.1.5.1 Einflussnahme auf die Grund-/Rohwasserqualität
Im Hinblick auf die P BSM-Analytik liegen weder an den Vorfeldmessstellen (Grundwasser) der
WGG noch an den jeweiligen Förderbrunnen (Rohwa sser) kritische Mess werte vor. Auch der
öffentlich viel diskutierte Parameter Nitrat stellt im Rohwasser der SWMS bislang kein Problem dar
(vgl. Kapitel 5.2.1), ist für den Standort Kinderhaus jedoch mit einem erhöht en Risiko verbunden
(vgl. Kapitel 8.2.4.1).
8.1.5.2 Kannenbach und Offerbach als Direktzuflüsse in den DEK
Trotz der hervorragenden Wasserqualität des DEK wird durch die SWMS - in enger Abstimmung
mit der Bezirksregierung Münster - anhand einer monatlich analysierten Messstellenkette zwischen
Senden und Münster seit Juni 2015 überprüft, ob und inwiefern die beiden in den DEK direkt
einleitenden Bäche Kannenbach und Offerbach mit ihren stark landwirtschaftlich geprägten
Einzugsgebieten eine qualitative Einflussnahme auf das Infiltrationswasser haben (s. Abbildung
32).
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Jahr 2018
56
Abbildung 32: Verlauf und Einzugsgebiete der Gewässer Kannenbach und Offerbach inkl. Probenahmestellen
Hinsichtlich der Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln (Metaboliten) zeigt ein Vergleich der
bisherigen Ergebnisse zwischen der Analytik am DEK und der Analytik an beiden Bächen
korrelierende Stoffkonzentrationen auf. Folglich stellen beide Bäche nachweislich Eintragspfade
landwirtschaftlicher Immissionen in den DEK dar.
Grundwasseranreicherung 8.1.6
In Münster wird das natürliche Grundwasserdargebot durch eine Infiltration von zuvor gereinigte m
Oberflächenwasser aus dem DEK bzw. der Ems angereichert (vgl. Kapitel 2.1).
Die Entnahme aus der Ems macht rund 12 % des gesamten in Münster zur
Grundwasseranreicherung entnommenen Oberflächenwassers aus. Somit stammt der Großteil
des Infiltrationswassers aus dem DEK.
Im Hinblick auf das in Kapitel 4.2 angeführte Gefährdungspotenzial eines klimabedingten Defizits
im natürlichen Grundwasserdargebot kann die in Kapitel 2.4.4.1 erwähnte systematische
Anreicherung als Steuerungsmodul etwaigen negativen Auswirkungen - bezogen auf das
Ausschöpfungspotenzial des Grundwasserleiters - durch eine verstärkte Infiltration
entgegenwirken.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
57
8.1.6.1 Ems
Als natürliches Fließgewässer ist die Ems, bedingt durch ihr zum Teil exponier tes Einzugsgebiet,
potentiellen industriellen, urbanen sowie landwirtschaftlichen Emissionen ausgesetzt. Zudem
fungiert sie flussaufwärts, vor der Entnahmestelle in Münster, an diversen Stellen als Vorfluter für
kommunale Kläranlagen.
Im analytischen Vergl eich zum DEK spiegeln sich diese Umstände in der Qualität des
Oberflächenwassers aus der Ems wider (vgl. Kapitel 5.2.1). Vor diesem Hintergrund verfolgt die
SWMS grundsätzlich eine Abkehr von der Ems, respektive Konzentration auf die ausschließliche
Entnahme von Oberflächenwasser aus dem DEK , unter Beibehaltung eines Notverbunds zur Ems
(vgl. Kapitel 9.1.1.1).
8.1.6.2 Dortmund-Ems-Kanal
Im Vergleich zur Ems weist der DEK einen ausreichenden Abstand zu landwirtschaftlichen Flächen
auf. Somit ist er grundsätzlich vor einem Eintrag von landwirtschaftlichen Immissionen geschützt
(Ausnahmen stellen die Einleitungen zweier Bäche dar, vgl. Kapitel 8.1.5.2). Auch ein indirekter
Eintrag durch kontaminiertes Grundwasser kann aufgrund der Abdichtung durch die Kanalsohle
prinzipiell ausgeschlossen werden. Da das Kanalsystem zudem nicht als Vorflut für Kläranlagen
genutzt werden darf, sind die in der Ems hierfür indikativ nachweisbaren anthropogenen
Spurenstoffe im DEK vergleichsweise gering bzw. liegen sogar unterhalb ihrer
Bestimmungsgrenze (vgl. Kapitel 5.2.1).
Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer langanhaltenden und an allen Entna hmestellen eingeleiteten
Unterbrechung der Oberflächenwasserentnahme aus dem DEK ist aus den oben genannten
Gründen als gering zu betrachten. Insbesondere ausschließlich an der Wasseroberfläche
treibende Schadstoffe, wie beispielsweise durch eine Havarie f reigesetztes Öl, müssen nicht
zwangsläufig eine Unterbrechung der Oberflächenwasserentnahme bewirken.
Löschmitteleinsatz 8.1.7
Da poly - und perfluorierte Chemikalien (PFC) kritische Kontaminaten für den Grundwasserleiter
darstellen, sollte im Falle einer Brandbe kämpfung innerhalb Münsters
Wasserschutzgebietskulissen - unter Abwägung der Konsequenzen und sofern wirksame
Alternativmittel und/oder -techniken vorliegen bzw. anwendbar sind - auf den Einsatz von
fluorhaltigen Schaumlöschmitteln durch die Feuerwehr Müns ter verzichtet werden (vgl. Kapitel
8.2.6).
Daneben ist nicht vollkommen auszuschließen, dass im Falle eines Großbrands durch einen
hierdurch notwendigen gebietsübergreifenden Löscheinsatz externe Feuerwehreinheiten auf
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58
Löschmittel mit perfluorierenden Tensiden (PFT) zurückgreifen und infolgedessen PFC in das
Grundwasser gelangen können.
8.2 Entwicklungsprognose Gefährdungen
Netz- und wasserwerksseitige Risiken 8.2.1
8.2.1.1 Netzstörungen
Konkrete Problembereiche innerhalb des Gesamtnetzes können in Bezug auf Störfälle derzeit
nicht ausgemacht werden. Demzufolge wird - hinsichtlich der Netzerneuerung zur
Risikominimierung - die bislang durchgeführte Praxis der Instandhaltung weiterverfolgt.
8.2.1.2 Ausfallszenarien
Bezogen auf eine Störung im Wassertransportnetz (s. Abbildung 22, S. 27) ist das WW Hohe Ward
- aufgrund seiner doppelten Netzanbindung - gegenüber dem aktuell noch einseitig angebundenen
WW Hornheide mit einer deutlich geringeren Ausfallwa hrscheinlichkeit behaftet. Entsprechend der
Risikobewertung des IWW (vgl. Kapitel 8.1.1.2) trägt die durch den derzeitigen Bau der Loop -
Leitung (vgl. Kapitel 9.1.4) erzielte zukünftige Redundanz der Ausspeisung am Standort Hornheide
maßgeblich zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei.
Urbanität 8.2.2
Vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt stellt die damit einhergehende Zunahme der
Bebauungsdichte ein grundsätzliches Risiko für die öffentliche T rinkwasserversorgung in Münster
dar. Um die bereits heute angespannte Situation des Grundwasserdargebots nicht zu verschärfen,
sind weitere Versiegelungen in den Einzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung
möglichst zu vermeiden und Maßnahmen , die einer weiteren Versieglung entgegenwirken zu
stärken. Damit die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit durch ausreichende
Grundwasserfördermengen weiterhin gewährleistet ist.
Ferner führt das Bevölkerungswachstum zwangsläufig zu einem steigenden Trinkwasserbedarf,
welcher in seiner prognostizierten Höhe (vgl. Kapitel 3.2) mit der derzeitigen Wasserwerksstruktur
bzw. den hiermit technisch realisierbaren Trinkwasserproduktionsmengen langfristig nicht gedeckt
werden kann.
Auftreten besonderer Parameter 8.2.3
8.2.3.1 Bromacil
Im Zuge eines im Januar 2017 durch das Büro Schmidt + Partner vorgelegten hydrogeologischen
Gutachtens wurde n unter anderem auch die im Bereich Geist (WGG Preußenstadion) sowie
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Jahr 2018
59
Kinderhaus (WGG Kinderhaus-Süd) vorliegenden Grundwasserschäden - bedingt durch erhöhte
Bromacil-Belastungen (vgl. Kapitel 2.4.4.4) - näher betrachtet und abschließend bewertet.
Zusammenfassend konnte durch die Hydrogeologen festgehalten werden, dass zwar in beiden
WGG die Belastungen rückläufig sind, jedoch aufgrund der teilweise in einzelnen Förderbrunnen
weiterhin zu detektierenden - sporadischen und/oder kontinuierlichen - Überschreitungen des
Grenzwertes der TrinkwV um den Faktor 1,5 bis 3 eine Sanierungserforder nis (AKF) im Rahmen
der Trinkwasserproduktion fortbesteht.
8.2.3.2 TFA
Aufgrund der erst seit Februar 2017 durchgeführten TFA -Analytik reicht die bislang vorliegende
Datengrundlage im analysierten Roh- sowie Trinkwasser nicht aus, um repräsentative Ganglinien
bzw. einen Entwicklungstrend des Parameters TFA darzustellen . Es kann bislang lediglich
festgehalten werden, dass mit der durchgeführten Analytik weder im Roh - noch Trinkwasser
Überschreitungen des GOW festgestellt werden konnten (vgl. Kapitel 5.2.1 bzw. 5.2.3). Nach
aktuellem Wissensstand sind entsprechend geringe Konzentrationen unterhalb des GOW als
toxikologisch irrelevant zu bewerten (vgl. [6]).
Landwirtschaft 8.2.4
Seit 1991 wird in Münsters Wasserschutzgebieten eine auf Beratungs - und Fördermaßnahmen
basierende - und im Sinne des Minimierungsgebotes auch zukünftig unerlässliche - Kooperation
zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft betrieben. Jede Landwirtin/jeder Landwirt,
die/der eine oder mehrere Flächen in einem Kooperationsgebiet bewirtschaftet, kann auf
freiwilliger Basis und kostenfrei Mitglied der Kooperation werden.
Im Hinblick auf den Grundwasserschutz ist die Kooperation von praktischer Bedeutung, da
pflanzenseitig nicht aufgenommene und/oder witterungsbedingte Rückstände von Dünge - und
Pflanzenbehandlungsmitteln im Zuge der natürlichen Grundwasserneubildung in das Grundwasser
gelangen. Das erklärte Ziel des kooperativen Gewässerschutzes ist daher eine be darfsorientierte
Anwendung bzw. praxisnahe Reduzierung wassergefährdender Stoffe im Rahmen
landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Um dieses Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können, erarbeitet
ein im engen Austausch mit der SWMS stehender Gewässerschutzberater g emeinsam mit den
Landwirtinnen/Landwirten individuelle Lösungsstrategien für standort - und/oder betriebsbezogene
Probleme. Zielführende Maßnahmen werden dabei entsprechend eines mit den Mitgliedern
abgestimmten Förder - und Maßnahmenkatalogs finanziell gefö rdert. Zugleich werden mittels
spezieller Bodenproben messbare Erfolge prämiert.
8.2.4.1 Nitrat
In Münster lag der innerhalb der letzten 10 Jahre im Rohwasser gemessene Maximalwert mit 35
mg/l (Einzelrohwasser) deutlich unter dem Grenzwert gemäß TrinkwV (50 mg/l). Somit ist eine
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Jahr 2018
60
explizite Nitratbeseitigung im Gesamtrohwasser derzeit nicht erforderlich (vgl. Kapitel 5.2.1).
Neben der Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft (vgl. Kapitel 8.2.4)
sind die unkritischen Nitratmesswerte im Rohwasser größtenteils der in Münster praktizierten
Grundwasseranreicherung geschuldet (vgl. Kapitel 2.1). Aufgrund der sich daraus ergebe nen
Verdünnungseffekte im Untergrund werden landseitige Nitrataufkommen im Grundwasser deutlich
abgeschwächt.
Dass landseitige sowie mitunter auch steigende Nitratbelastungen vorhanden sind, zeigen
Analysen diverser Grundwassermessstellen, die sich zum Tei l auch im Zustrom einzelner
Brunnengalerien befinden. Die hier erfassten Messwerte von bis zu 160 mg/l (November 2015 im
WSG Hohe Ward) sind für eine Veredlungsregion wie das Münsterland nicht untypisch und hätten
ohne Durchmischung mit angereichertem Ober flächenwasser deutlich kritischere Auswirkungen
auf die Rohwasserqualität.
Im Vergleich zu den Gewinnungsgebieten, in denen eine künstliche Anreicherung des
Grundwassers praktiziert wird, können die Nitratkonzentrationen im Grundwasser des
Gewinnungsgebietes Kinderhaus jedoch ausschließlich anhand eines natürlichen Nitratabbaus
(Denitrifikation) im Grundwasserleiter reduziert werden. Voraussetzung für den
Denitrifikationsprozess ist das Zusammentreffen von Nitrat und geeigneten Reduktionsmitteln, die
als Nährstoffe für Wachstum und Energiestoffwechsel der beteiligten Bakterien dienen. Da diese
im Boden natürlich vorkommenden Reduktionsmittel bei der Denitrifikation unwiderruflich
aufgebraucht werden, verringert sich das natürliche Nitratabbauvermögen des Gru ndwasserleiters
sukzessive bis es schlussendlich nicht mehr vorhanden ist (vgl. [7]). Somit haben die landseitigen
Nitratbelastungen in Kinderhaus in ihrer heutigen Konzentration bei fortschreitender Reduzierung
langfristig deutlich stärkere Auswirkungen auf die Rohwasserqualität des WGG Kinderhaus.
8.2.4.2 Kannenbach/Offerbach
Da beide Einzugsgebiete wasserundurchlässige Schichten aufweisen, können insbesondere in
niederschlagsreichen Perioden als Folge der Übersättigung des Bodens Pflanzenschutzmittel bzw.
deren Metaboliten durch Run -off- oder Erosions -Effekte in die Bäche und folglich in den DEK
gelangen. Zusätzlich können Dränagen, wie sie in beiden Einzugsgebieten zahlreich vorzufinden
sind, den Wasserabfluss in die Bäche unter besti mmten Witterungsbedingungen signifikant
anheben und infolgedessen das Austragsrisiko insbesondere persistenter Wirkstoffe erhöhen.
Auf Basis bisheriger Klimamodelle ist davon auszugehen, dass sich die relative
Niederschlagsmenge in den Jahren 2021 bis 2050 vom Herbst bis zum Frühjahr bis zu 14 %
erhöhen wird (vgl. Kapitel 4.3). Vor diesem Hintergrund könnten die Auswirkungen des
Klimawandels zukünftig gegebenenfalls zu einer Verschärfung des Gefährdungspotenzials beider
Bäche führen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
61
Grundwasseranreicherung 8.2.5
Die Abkehr von der Ems zur Entnahme von Oberflächenwasser wird sowohl aus quantitativen als
auch aus den in Kapitel 5.2.1 aufgezeigten qualitativen Gründen mit dem Leitungsbau einer
Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den WGG Haskenau und Hornheide umgesetzt
(vgl. Kapitel 9.1.1).
Bei einem dauerhaften und für alle Entnahmestellen geltenden Ausfall der
Oberflächenwasserentnahme a us dem DEK liefert der natürliche Speichervorrat des
Grundwasserleiters in allen WGG kurzfristig die Möglichkeit, auch ohne eine
Grundwasseranreicherung ausreichend Trinkwasser zu produzieren. Unabhängig der
unterschiedlichen Ausfallsszenarien (alle oder e inzelne DEK -Entnahmestellen) besteht neben
einer Erhöhung des Bezugs von Trinkwasser aus dem WW in Haltern zudem weiterhin die
Möglichkeit, über einen Notverbund Wasser aus der Ems zu beziehen (vgl. Kapitel 9.1.1.1).
Brandbekämpfung und Löschmitteleinsatz 8.2.6
Bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz besteht die Gefahr, dass
Trinkwasser sowohl in hygienischer als auch chemisch -physikalischer Weise verändert bzw.
kontaminiert werden kann. Es ist durch verschiedene Erei gnisse belegt, dass Trinkwasser durch
Tätigkeiten der Feuerwehr verunreinigt wurde. Daher wurde diese Problematik innerhalb einer
gemeinsamen Fachempfehlung der AGBF und des Deutschen Feuerwehrverbandes aufgegriffen.
Aktuell befindet sich die Feuerwehr Mün ster in der Umsetzung dieser Fachempfehlung. Hierbei
werden insbesondere die Armaturen zur Wasserentnahme sowie die Einsatzfahrzeuge technisch
angepasst und die Einsatzkräfte entsprechend geschult.
Der Einsatz von Zusatzstoffen im Löschwasser ist in den W asserschutzgebieten zum Schutz des
Rohwassers möglichst zu vermeiden. Um nach Möglichkeit einem potentiellen Einsatz von PFC -
haltigen Feuerlöschmitteln (vgl. Kapitel 8.1.7) vorzubeugen, besteht für Brände in Fas sungsnähe
grundsätzlich die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der SWMS mittels Auffüllung und exklusiver
Bereitstellung der vorhandenen Infiltrationsteiche (s. Tabelle 5, S. 12) zusätz liche
Löschwasserkapazitäten zu generieren.
Sofern Zusatzstoffe (Schaummittel) zur Sicherstellung des Einsatzerfolges notwendig sein sollten,
werden grundsätzlich die zuständigen Behörden (i.d.R. die untere Umweltbehörde im Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) zur Gefahrenabwehr und Abstimmung der weiteren
Vorgehensweise (ggf. Analytik, Außerbetriebnahme von Brunnen etc.) unterrichtet. Um dieses im
Einsatzfall bei der Abwägung der notwendigen Einsatzmaßnahmen berücksichtigen zu können,
müssen die Feuerwehr Münster sowie die untere Umweltbehörde jederzeit über die hierzu
notwendigen Informationen (Lage und Ausdehnung der Wasserschutzzonen) verfügen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
62
9 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
9.1 Kurzfristige Maßnahmen
Leitungsbau einer Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den 9.1.1
Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide
Um die Wasserversorgung für Münster, insbesonde re mit Blick auf den in Kapitel 3.2
prognostizierten Bedarf langfristig sicherzustellen, sind zum Zwecke der zwangsläufig zu
erhöhenden Grundwasseranreicherung sowie der zu implementierenden Direktaufbereitung (vgl.
Kapitel 9.1.3) neue Rohrleitungen zwischen dem WGG Haskenau und dem WW Hornheide auf
einer Länge von ca. 3.500 m zu verlegen.
Die parallel in einer Trasse verlaufenden Leitungen (Abbildung 33) dienen sowohl zum Transport
von aus dem DEK entnommenen Oberflächenwasser zur weiteren Aufbereitung am Standort
Hornheide (DN 600) als auch zu dessen anteiligem Rücktransport als aufbereitetes
Infiltrationswasser in das WGG Haskenau (DN 400) (vgl. Kapitel 9.1.2.2.1) - unter Beibehaltung
eines Notverbunds zur Ems (vgl. Kapitel 9.1.1.1).
Um die mit der von der SWMS - aus qualitativen (vgl. Kapitel 5.2.1 und 8.1.6.1) sowie den oben
aufgeführten quantitativen Gründen - angestrebten Abkehr von d er Ems wegbrechenden
Oberflächenwasserentnahmemengen zu subs tituieren, bedarf es neben dem grundsätzl ich
erhöhten Verbrauch und Transport an Oberflächenwasser am bzw. zum Standort Hornheide einer
Anpassung des hierfür verwendeten Pumpwerks. Diese erfolgt im Zuge des Rohrleitungsbaus in
Form eines Neubaus.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
63
Abbildung 33: Trassenverlauf der Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen dem WSG Haskenau und dem WSG
Hornheide
9.1.1.1 Notverbund Ems
Es ist vorgesehen, dass mit der zukünftigen Konzentration auf den DEK d ie in Kapitel 2.6.2
angeführte Entnahmestelle für den Notfallbetrieb aus der Ems weiterhin als Rückfallebene zur
Aufrechterhaltung einer Grundwasseranreicherung im WSG Hornheide -Haskenau zur Verfügung
stehen wird.
Im Gegensatz zum Status Quo wird es hier die - aktuell sich bereits in Umsetzung befindliche -
Infrastruktur ermöglichen, dass im Falle eines langanhaltenden Ausfalls der
Oberflächenwasserentnahme aus dem DEK nicht nur das WGG Haskenau mit Infiltrationswasser
aus der Ems versorgt wird, sondern zugleich das WGG Hornheide. Dieser quantitative Vorteil wird
insofern durch einen qualitativen bedingt, als das im Notfall aus der Ems bezogene Wasser vom
WGG Haskenau zunächst zum Zwecke einer Aufbereitung mittels modernisierter AKF (vgl. Kapitel
9.1.2.2.1) in das WGG Hornheide geleitet und von dort auf die Infiltrationsorgane beider WGG
verteilt wird. Da dementsprechend hierfür die aktuell genehmigten Entnahmemengen
(Notfallbetrieb aus der Ems ) (vgl. Kapitel 2.6.2) perspektivisch nicht ausreichen werden, wird eine
mit der Genehmigungsbehörde bereits erörterte Erhöhung der wasserrechtlichen Erlaubnis
angestrebt.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
64
Grundwasseranreicherung 9.1.2
9.1.2.1 Erweiterung der Versickerungsbecken im WGG Hohe Ward
Zur Optimierung des im Wasserrecht festgeschriebenen Versickerungs- und Entnahmekonzepts
im WGG Hohe Ward ist - in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster - eine
Erweiterung der Versickerungsbecken para llel der nordwestlichen sowie südöstlichen
Brunnenreihe vorgesehen. Durch diese Maßnahme wird eine höhere Gesamtfördermenge
realisiert, ohne dass es zu stärkeren landseitigen Auswirkungen auf die Grundwasserstände
kommt.
9.1.2.2 Optimierung der Infiltrationsorgane im WGG Hornheide
Aufgrund wasserundurchlässiger Schichten im Untergrund gestaltet sich am Standort Hornheide
die Infiltration in einfachen Versickerungsbecken - analog zu denen im WGG Hohe Ward - weniger
effizient. Um das Anreicherungswasser - zukünftig ausschließlich aus dem DEK entnommen (vgl.
Kapitel 8.2.1) - daher verstärkt sowie adäquat vorgefiltert in den Grundwasserleiter führen zu
können, sind im WGG Hornheide zukünftig alle Versickerungsbecken mit Sickerbrunnen
ausgestattet. Die wasserrechtliche Basis der erhöhten Infiltrationsmenge wird im Zuge eines
separaten Verfahrens geschaffen (vgl. Kapitel 9.1.2.2.2).
9.1.2.2.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitung Hornheide
Vorbehaltlich der Zustimmung d urch die Genehmigungsbehörde wird im Zuge einer
Modernisierung der bestehenden AKF-Anlage im WGG Hornheide zukünftig eine Aufbereitung des
aus dem DEK entnommenen Oberflächenwassers in Form eines Hybridprozesses aus Flockung,
Pulveraktivkohledosierung sowi e polymerer Ultrafiltrationsmembran implementiert. Diese
Verfahrenskombination - am Standort Hohe Ward mittels wissenschaftlich begleiteten
Pilotversuchs bereits erfolgreich erprobt - gewährleistet durch die Produktion eines partikelfreien
Filtrates den bestmöglichen Schutz der Bodenpassage im WGG Hornheide sowie Haskenau.
9.1.2.2.2 Bewilligungsverfahren Hornheide
Aufgrund der durch die Abkehr von der Ems infrastrukturell bedingten und folglich vom DIPOL
losgelösten Außerbetriebnahme der Wassergewinnungsanlage Gittru p (vgl. Kapitel 9.2.1) ist
geplant, die Gesamtentnahmemenge d es WGG Hornheide um 1 Mio. m³/a sowie die
Infiltrationsmenge um 0,7 Mio. m³/a zu steigern. Diese Planung - mit den in Kapitel 9.1.1 sowie
9.1.2.2 aufgeführten und perspektivisch 2018 abgeschlossenen Maßnahmen bereits angestoßen -
entspricht einer Verlagerung von Gittrup nach Hornheide und ist nicht mit einer Erhö hung der
zurzeit bewilligten Gesamtentnahme verbunden.
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Jahr 2018
65
Direktaufbereitung 9.1.3
Bei der Direktaufbereitung handelt es sich um ein druckgetriebenes Membranverfahren, in
welchem Oberflächenwasser zunächst über eine Vorfiltration und in einem zweiten Schritt über
eine Nanofiltration/Umkehrosmose aufbereitet wird.
Das zukunftsorientierte Aufbereitungsverfahren der Membrantechnologie ermöglicht es
grundsätzlich, dem in den Prozess geleiteten Oberflächenwasser nahezu alle Spurenstoffe (vgl.
Kapitel 8.1.4.2) - insbesondere jene, die mit ei nem Grenzwert der TrinkwV belegt sind - sowie
anthropogene Kleinstpartikel (Mikroplastik) zu entziehen. In diesem Zuge werden aus dem Wasser
gleichermaßen alle wichtigen Mineralien - unter anderem auch die Härtebildner - entfernt. Somit
wird prozessabschließend das mit der Direktaufbereitung gewonnene Wasser obligatorisch dem
konventionell aufbereiteten Trinkwasser im Trinkwasserspeicher beigegeben. In diesem Zuge ist
die Reduzierung der Wasserhärte (auf den Härtebereich mittel) neben der priorisierten
Spurenstoffelemination als positiver Nebeneffekt der Direktaufbereitung am WW Hornheide zu
betrachten.
Zweite Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) 9.1.4
Aktuell erfolgt die Ausspeisung aus dem WW Hornheide mittels einer einzigen Ausspeiseleitung in
das Versorgungsnetz (s. Abbildung 22, S. 39). Für die Erhöhung der Versorgungssicherheit sowohl
im Status Quo mit vier WW als auch im DIP OL mit zwei WW wird durch den Bau einer neuen
Loop-Leitung zwis chen dem WW Hornheide und der Anbindung an das Versorgungsnetz am
Hohen Heckenweg und dem Schifffahrter Damm eine zweite Ausspeiseleitung realisiert (Abbildung
34, Bau in 2017/2018).
Insbesondere im Hinblick auf den prognostiziert en Bevölkerungszuwachs, des damit verbundenen
erhöhten Trinkwasserbedarfs sowie der sich bereits heute abzeichnenden Zunahme von klimatisch
bedingten Stundenspitzen (vgl. Kapitel 4.3) werden mit der Loop -Leitung mengen- und
qualitätsinduzierte (bedingt durch Druckänderungen/Fließumkehr) Risiken deutlich reduziert (vgl.
Kapitel 8.1.1.2).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
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66
Abbildung 34: Geplanter Trassenverlauf der zweiten Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) (Stand
Juli 2017)
Wasserschutzgebietsverfahren Hohe Ward: Kooperativer Gewässer- 9.1.5
schutz in den Einzugsgebieten der Bäche Kannenbach und Offerbach
Beide Bäche stellen Eintragspfade landwirtschaftlicher Immission en in den DEK dar (vgl. Kapitel
8.1.5.2). Um in den Einzugsgebieten kooperative Gewässerschutzmaßnahmen durch eine
begleitete Wasserschutzberatung initiieren, intensivieren und adäquat kontrollieren zu können,
wird im Zuge des anstehenden Wasserschutzgebietsverfahrens angestrebt, die Einzugsgebiete
beider Bäche - im Sinne des Minimierungsgebotes sowie einer nachhaltigen Vorsorgestrategie - in
die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft aufzunehmen (vgl. Kapitel 8.2.4.1).
9.2 Langfristige Maßnahmen
Wasserwerksumstrukturierung DIPOL 9.2.1
Unter Berücksichtigung aller zuvor genannten Risiken ist d as Ergebnis einer ganzheitlichen,
strategischen Betrachtung der Trinkwasserversorgu ng in Münster die Konzentration auf eine
Wassergewinnung und –aufbereitung an zukünftig nur noch zwei Standorten bzw. die
Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus . Aufgrund der Nord-Süd-Ausrichtung der dann
verbleibenden Wasserwerke Hornheide und Hohe Ward wird die geplante Wasserwerksstruktur als
DIPOL bezeichnet (vgl. Abbildung 35). Die Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen wird
voraussichtlich nicht vor 2023 vollumfassend abgeschlossen sein.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
67
Abbildung 35: Umsetzung DIPOL
In Konsequenz führt eine Außerbetriebnahme der WW - respektive der dort betriebenen
Grundwasserförderung zu Trinkwasserzwecken - zwangsläufig zu einer Aufhebung der
dazugehörigen WSG. Neben der daraus resultierenden Ver änderung der
Wasserschutzgebietskulisse berücksichtigt Abbildung 35 zugleich die generelle Kompensation des
Standorts Gittrup. Diese wird im WGG Hornheide mittels der - größtenteils bereits durchgeführten -
Optimierung der Infiltr ationsorgane erfolgen (vgl. Kapitel 9.1.2.2) und ist durch die vom DIPOL
losgelöste, grundsätzliche Ems-Abkehr (vgl. Kapitel 8.1.6.1) bzw. durch den hierfür notwendigen
Rohrleitungsbau (vgl. Kapitel 9.1.1) infrastrukturell begründet.
9.2.1.1 Ausgangslage
Das prosperierende Münster kann seit Jahren ein verstärktes Bevölkerungswachstum
verzeichnen, welches sich prognostiziert auch in den Folgejahren fortschreiben lässt. So ist der
aktuellsten Bevölkerungsprognose des Landes NRW (IT.NRW) zu entnehmen, dass Münster bis
2029 auf rund 337.000 Einwohner bzw. um die Größe einer Stadt in der Größenordnung von
Emsdetten oder Greven gewachsen sein wird.
Um sich daher frühzeitig auf die damit einh ergehenden Herausforderungen im Bereich der
Trinkwasserversorgung vorzubereiten, wurde - intensiver seit dem Jahr 2012 - vor dem
Hintergrund eines grundsätzlichen Sanierungsbedarfs der WW die aktuelle Wasserinfrastruktur
einer der Bevölkerungsp rognose ange passten Netzeinspeisung (exkl. Sicherheitszuschlag) in
Höhe von 19,9 Mio. m³/a gegenübergestellt. Dies entspricht der Menge an Trinkwasser, dessen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster
Jahr 2018
68
Aufbereitung - unter Berücksichtigung potentieller Maximalverbräuche - für eine ausreichende
Trinkwasserbereitstellung technisch realisierbar sein muss.
Mit der analog dazu kalkulierten prognostizierten Netzeinspeisung für das Jahr 2041 (21,8 Mio.
m³/a ekl. Sicherheitszuschlag bzw. 22,8 Mio. m³/a , vgl. Kapitel 3.2) wur de die Veranschlagung
entsprechend der behördlichen Vorgabe hinsichtlich wasserrechtlicher Genehmigungsplanungen
auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW ( rund 349.000 Einwohner in 2041 )
zeitlich fortgeschrieben (s. Abbildung 36).
Abbildung 36: Bevölkerungsprognose und Trinkwasserbedarf bis 2041
Es kann festgehalten werden, dass d ie aktuelle Wasserinfrastruktur die in Abbildung 36
dargestellten zusätzlich erforderlichen Erz eugungskapazitäten nicht her gibt, da die aktuell
technisch realisierbare Trinkwasserproduktion in Summe rund 13,4 Mio. m³/a umfasst.
Demzufolge ergibt sich ein grundsätzlicher Handlungsbedarf, um a uch in Zukunft eine sichere,
qualitativ hochwertige, nachha ltige und wirtschaftlich optimierte, also auch für die gesamte Stadt
kostengünstige, Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
9.2.1.2 Bewertung
Das prognostizierte Bevölkerungswachstum führt langfristig zu einem erhöhten Trinkwasserbedarf.
Aus versorgungssicherheits technischer Sicht - bedingt durch die Einzelanbindung an das WW
Haltern (vgl. Kapitel 8.1.1) - sowie dem Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung bietet sich nur
eine Stärkung der Eigenproduktion an. Diesbezügli ch wurden diverse Optionen betrachtet und
bewertend gegenübergestellt. Hierbei wurden die heutigen und zukünftigen Rahmenparameter
hinsichtlich benötigter Investitions -/Sanierungskosten, Eigenerzeugungsmengen (fehlende
Ausbaupotentiale an den Standorten Ki nderhaus und Geist) sowie des Fremdbezugs durch die
Gelsenwasser AG berücksichtigt.
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Als Ergebnis stellte sich die Konzentration auf die einzigen ausbaufähigen und von den
aufgezeigten Risiken der Urbanität (vgl. Kapitel 8.1.2), Altlasten (vgl. Kapitel 8.1.3) sowie
extensivierten Landwirtschaft (vgl. Kapitel 8.2.4.1) unwesentlich bzw. nicht tangierten Standorte
Hornheide und Hohe Ward als die sinnvollste der betrachteten Varianten dar (vgl. Anlage zur
Vorlage V/0324/2017, Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster - Neustrukturierung der
Wasserversorgung (DIPOL)).
9.2.1.3 Umsetzung
Im Zuge der im DIPOL fokussierten ortsnahen Trinkwasserversorgung müssen die mit der
Außerbetriebnahme der WW Kinderhaus und Geist wegfallenden Trinkwasserproduktionsmengen
durch eine Ertüchtigung der verblei benden WW Hornheide und Hohe Ward kompensiert werden.
Die Produktionsaufstockung wird hierbei - neben einer konventionellen Erhöhung der
Grundwasserfördermengen an beiden WW - am WW Hornheide durch die Implementierung einer
Direktaufbereitung nach dem neus ten Stand der Technik erfolgen. Mit der zunächst anvisierten
ersten Ausbaustufe der modular erweiterbaren Direktaufbereitung (vgl. Kapitel 9.1.3) wird bereits
eine zusätzliche Produktionsleistung von 2,8 Mio. m³/a erzielt (s. Tabelle 26). Die optional
darauffolgenden Ausbaustufen ermöglichen eine flexible und sichere Bereitstellung des
prognostizierten Trinkwasserbedarfs auch über das Jahr 2041 hinaus.
Tabelle 26: Geplante Wasserrechts- sowie mögliche Produktionsmengenverteilung bei Umsetzung DIPOL
Aufgrund ihrer technischen Ausrichtung ermöglicht die neue Aufbereitung grundsätzlich eine
verbesserte Reaktion auf absehbare Herausforderungen im Bereich der Spurenstoffreduktion u nd
sichert somit langfristig steigende Qualitätsansprüche (vgl. Kapitel 9.1.3). Diese resultieren aus
einer kontinuierlich fortschreitenden Analytik und den damit einhergehenden Anforderungen der
TrinkwV. Ein weiterer qualitati ver Vorteil des DIPOL -Konzepts ist die verstärkte
Grundwasseranreicherung mit ausschließlich aus dem DEK entnommenen Oberflächenwasser,
wodurch ein vergleichsweise intensiveres Entgegenwirken potentieller Grundwasserbelastungen
(wie z.B. Nitrat) ermöglicht wird (vgl. 8.1.6.2).
Der Fremdbezug von Trinkwasser aus dem WW Haltern stellt bei zukünftigen Trinkwasserabgaben
vorrangig die Mengen bereit, die durch die favorisierte ortsnahe Trinkwassergewinnung nicht
abgedeckt werden können. Durch die Umsetzung des DIPOLs ist es bis 2029 Ziel, ca. 80 % des
Hornheide Haskenau Direktaufbereitung
Wasserrechte
(genehmigt/geplant) in m³/a 7.000.000 4.130.000 4.380.000 3.360.000 18.870.000
Erlaubnisse DEK-Entnahme
(genehmigt/geplant) in m³/a 5.500.000 3.200.000 3.000.000 3.360.000 15.060.000
DEK-Entnahme
Infiltration/Direktaufbereitung in m³/a 4.100.000 2.100.000 2.000.000 3.360.000 11.560.000
Produktionsmenge* in m³/a 5.600.000 3.300.000 3.500.000 2.800.000 15.200.000
WW Hornheide
WW Hohe Ward SUMME
* kalkulierte Produktionsmengenverteilung unter Annahme einer uneingeschränkten Anlagenverfügbarkeit
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Wasserbedarfs über die Eigengewinnung und 20 % über den Fremdbezug darzustellen. Mit Blick
auf die Versorgungssicherheit bietet die Anbindung an die bestehende Versorgungsleitung der
Gelsenwasser AG vor allem die Möglichkeit, im Not - und Bedarfsfall auf die maximal mögliche
Bezugsmenge zurückzugreifen.
Unter der grundsätzlich vorausgesetzt en Schaffung ausreichender Subs titutionskapazitäten am
Standort Hornheide ist mit de m strukturierten Rückzug aus den WSG Kinderhaus und Geist
voraussichtlich nicht vor 2023 zu rechnen.
9.2.1.4 Grundwasserhaltungsbetrieb
Aufgrund der hydrogeologischen Struktur im Bereich des WSG Geist sind bei Außerbetriebnahme
der Wassergewinnungsanlagen Rolandweg, Vennheideweg und Hammer Str. weitflächige
Grundwasserstandsaufhöhungen von 2 bis 3 m zu erwarten [8]. Negative Umweltauswirkungen
wären dadurch nicht auszuschließen. Laut Gutachten des Büros Schmidt + Partner könnte dies rd.
900 Objektstrukt uren (Bäume, Biotope und andere Grünstrukturen, Versickerungsanlagen,
Altlasten, Gebäude, Sportanlagen) potentiell betreffen.
Um etwaigen negativen Umweltauswirkungen eines Grundwasseranstiegs auf das natürliche
Niveau vorzubeugen, wird die SWMS unter Ge nehmigungsvorbehalt der Stadt Münster eine
Grundwasserhaltung umsetzen. Durch den Grundwasserhaltungsbetrieb wird die
Außerbetriebnahme im Ergebnis zu keinem relevanten Anstieg des Grundwasserstands führen.
Der Grundwasserhaltungsbetrieb wird durch ein Grundwassermonitoring begleitet, um den Betrieb
zu optimieren und gegebenenfalls die geförderte Entnahmemenge reduzieren zu können, ohne
negative Umweltauswirkungen durch die Aufgabe der Wassergewinnungsanlagen befürchten zu
müssen.
Dieses Konzept ist geeig net, den Status Quo zu erhalten und negative Umweltauswirkungen der
Außerbetriebnahme auszuschließen. Durch die Grundwasserhaltung wird einer Vernässung
entgegengewirkt, die u.a. Gebäudeschäden verursachen und die Funktion von
Versickerungsanlagen beeinträchtigen könnte. Gleiches gilt für Beeinträchtigungen - bedingt durch
einen Grundwasseranstieg - von Biotopen sowie Boden- und Naturdenkmälern. Zudem kann somit
eine Auswaschung von Schadstoffen aus bislang grundwasserfreien Bereichen von
Altablagerungen durch die Außerbetriebnahme der WW Geist ausgeschlossen werden.
Gleichwohl ist im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens eine Prüfung der
möglichen Umweltfolgen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen.
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9.2.1.5 Prüfung des Einflusses der Wasserwerksumstrukturierung auf die
Eigenwasserversorgungsanlagen
Im Rahmen des Dipolkonzeptes hat das Gesundheitsamt einen neuen Untersuchungsplan erstellt,
um den derzeitigen Stand der Eigenwasserversorgu ngsanlagen in Bezug auf PBSM (u.a.
Bromacil) zu dokumentieren, die stromabwärts vom Wasserwerk Kinderhaus liegen und evtl.
negativ beeinflusst werden können, wenn das Wasserwerk zurückgebaut wird.
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Literaturverzeichnis
[1] Schmidt und Partner, „Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gem. §
10 WHG zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen der Wassergewinnungsanlage
Hohe Ward sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 10
WHG zur Entnahme von Oberflächenwass,“ Bielefeld, 2013.
[2] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Geologische Karte 1:100.000. Blatt C
4310 Münster. Krefeld., 1990.
[3] D. Jacob, et al., „Klimaauswirkungen und Anpassung in Deutschland. Phase 1:
Erstellung regionaler Klimaszenarien für Deutschland,“ in Climate Change 11/2008,
Umweltbundesamt (Hrsg.), 2008.
[4] IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH ,
„Folgen des Klimawandels für die Wasserwirtschaft – Herausforderungen und
Lösungen. Mülheim an der Ruhr: IWW,“ in 20. Mülheimer Wassertechnisches Seminar,
2007.
[5] W. Buchner, „Veränderungen verschiedener Rahmenbedingungen und ihre
Auswirkungen auf die gewässerschonende Landbewirtschaftung,“ in Tagung der
Wasserschutzberater/innen, 20./21.11, Haus Düsse in Bad Sassendorf, 2007.
[6] H.-J. Brauch, K. Nödler und M. Scheurer, „Vorkommen und Bedeutung von
Trifluoracetat (TFA) für die Wasserversorgung,“ TZW Aktuell – Nachrichten aus dem
Technologiezentrum Wasser (42): 2, 2017.
[7] A. Bergmann, et al., Abschlussbericht – Konsequenzen nachlassenden
Nitratabbauvermögens in Grundwasserleitern, Bonn: DVGW, 2013.
[8] Schmidt und Partner, Abschlussbericht: Prüfung der Grundwasserstandsänderung und
ihrer Auswirkungen bei Außerbetriebnahme der Wasserwerke WW Vennheideweg und
WW Kinderhaus, 2017.
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Abkürzungen
AKF
AGBF
BGA
Aktivkohlefiltration
Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren
Bundesgesundheitsamt
DEA Druckerhöhungsanlage
DEK Dortmund-Ems-Kanal
DN Nennweite
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
Ew.
GOW
Einwohner
Gesundheitlicher Orientierungswert
ha Hektar
IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen
LWG Landeswassergesetz
m³/a Kubikmeter pro Jahr
m³/d Kubikmeter pro Tag
m³/h Kubikmeter pro Stunde
MULNV NRW Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen
PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
PW Pumpwerk
Qmax Maximaler Volumenstrom
SWMS Stadtwerke Münster GmbH
TFA Trifluoracetate
TrinkwV Trinkwasserverordnung
Vges
WSFK
Gesamtvolumen
Wohnsiedlungsflächenkonzept
WGG
Wassergewinnungsgebiet
WR Wasserrecht
WSG Wasserschutzgebiet
WW Wasserwerk
µg/l Mikrogramm pro Liter
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster) ......................... 2
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - Bestände und münsteraner Vorrausberechnung von
2015-2039 im Vergleich zur Prognose von IT.NRW ................................ ................................ ........ 4
Abbildung 3: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG) ................................ ... 6
Abbildung 4: Aufbereitungsschema Hornheide-Haskenau-Gittrup ................................ ................... 8
Abbildung 5: Aufbereitungsschema Kinderhaus ................................ ................................ .............. 8
Abbildung 6: Aufbereitungsschema Geist ................................ ................................ ........................ 9
Abbildung 7: Aufbereitungsschema Hohe Ward ................................ ................................ .............. 9
Abbildung 8: Verteilung der Eigenwasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet ............................... 10
Abbildung 9: Trinkwasserabgabe der Stadtwerke Münster GmbH von 2006 bis 2016 ................... 18
Abbildung 10: Geologie im Stadtgebiet Münster [2] ................................ ................................ ...... 20
Abbildung 11: Bestehende Wassergewinnungsanlagen und Abgrenzung der Einzugsgebiete bei
Entnahme in Höhe des derzeit bestehenden Wasserrechts ................................ .......................... 22
Abbildung 12: Messstellennetze zur Erfassung der Wasserstände ................................ ................ 27
Abbildung 13: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hornheide-Haskenau (Stand
Mai 2017) ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 27
Abbildung 14: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Gittrup (Stand Mai 2017) ....... 28
Abbildung 15: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Kinderhaus (Stand Mai 2017)28
Abbildung 16: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Geist (Stand Mai 2017) ......... 28
Abbildung 17: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hohe Ward (Stand Mai 2017)29
Abbildung 18: Netzprobenstellen ................................ ................................ ................................ ... 30
Abbildung 19: Nitrat-Messwerte in den Gesamtrohwässern für den Zeitraum 2006 bis 2016 ........ 33
Abbildung 20: Bromacil-Messwerte im Einzelrohwasser Kinderhaus-Süd für den Zeitraum 2006 bis
2016 ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 33
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Abbildung 21: Nitrat-Messwerte an den Wasserwerksausgängen bzw. der Übergabestation (ab
2006) ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 34
Abbildung 22: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten ................................ ....... 39
Abbildung 23: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster ................................ ................................ .. 41
Abbildung 24: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von
4.000 m³/h) ................................ ................................ ................................ ................................ .... 43
Abbildung 25: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz ................................ ................................ ........ 44
Abbildung 26: Werkstoffverteilung im Wasserversorgungsnetz ................................ ..................... 46
Abbildung 27: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes ................................ ........................... 47
Abbildung 28: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes (exkl. ca. 8 km unbekannt) ..................... 47
Abbildung 29: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl.
Fassungsvermögen) und Druckerhöhungsanlagen (DEA) ................................ ............................. 49
Abbildung 30: Druckzonen im Trinkwassernetz ................................ ................................ ............. 50
Abbildung 31: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen ................................ ................. 53
Abbildung 32: Verlauf und Einzugsgebiete der Gewässer Kannenbach und Offerbach inkl.
Probenahmestellen ................................ ................................ ................................ ....................... 56
Abbildung 33: Trassenverlauf der Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen dem WSG
Haskenau und dem WSG Hornheide ................................ ................................ ............................. 63
Abbildung 34: Geplanter Trassenverlauf der zweiten Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide
(Loop-Leitung) (Stand Juli 2017) ................................ ................................ ................................ ... 66
Abbildung 35: Umsetzung DIPOL ................................ ................................ ................................ .. 67
Abbildung 36: Bevölkerungsprognose und Trinkwasserbedarf bis 2041 ................................ ........ 68
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien ....................... 7
Tabelle 2: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen ................................ .... 7
Tabelle 3: Organisation der Wasserversorgung ................................ ................................ ............. 11
Tabelle 4: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen ................................ ...... 12
Tabelle 5: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen ... 12
Tabelle 6: Laufzeiten der wasserrechtlichen Bewilligungen / Erlaubnisbescheide ......................... 13
Tabelle 7: Zertifikate ................................ ................................ ................................ ...................... 15
Tabelle 8: Wasserrechts- und Entnahmesituation sowie Grundwasserbilanz ................................ 23
Tabelle 9: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems) ................................ ..... 26
Tabelle 10: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen ................................ ............................... 26
Tabelle 11: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen ................................ ................................ .. 29
Tabelle 12: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen ................................ ................................ . 29
Tabelle 13: Parameterumfang der Trinkwasseruntersuchung gem. TrinkwV (Eigenversorgung) ... 31
Tabelle 14: Mittelwerte ausgewählter Parameter im Rohwasser für den Zeitraum 2006 bis 2016 .. 32
Tabelle 15: Mittelwerte der veröffentlichten Parameter im Trinkwasser für den Zeitraum 2006 bis
2016 ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 34
Tabelle 16: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2016)
(Eigenversorgung) ................................ ................................ ................................ ......................... 35
Tabelle 17: Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern (2014- 2016)
(Eigenversorgung) ................................ ................................ ................................ ......................... 36
Tabelle 18: Anlassbezogene Untersuchungen (Eigenwasserversorgung) ................................ ..... 37
Tabelle 19: Spezifisch reale Wasserverluste der Stadtwerke Münster GmbH (bezogen auf das
Gesamtnetz) ................................ ................................ ................................ ................................ .. 48
Tabelle 20: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz ................................ ..................... 48
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Tabelle 21: Schadensraten im Gesamtnetz (2013 - 2016) ................................ ............................. 48
Tabelle 22: Volumina der Trinkwasserbehälter ................................ ................................ .............. 49
Tabelle 23: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen ................................ .... 49
Tabelle 24: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG................................ ................................ .. 53
Tabelle 25: Bodenschutzrechtlich relevante Flächen im WSG Geist................................ .............. 54
Tabelle 26: Geplante Wasserrechts- sowie mögliche Produktionsmengenverteilung bei Umsetzung
DIPOL ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 69
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (15)
- Hammer Straße
- Vennheideweg 8
- Rolandweg 3
- Gorenkamp
- Schifffahrter Damm
- Preußenstadion 2
- Möselerhook
- Kinderhaus 300
- Hohe Ward 1
- Promenade
- Niederort
- Merkureck
- Heckenweg
- Werse
- Tweehues
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1089/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37