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V/1089/2017

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster

Vorlagen 31.01.2018

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Anlage 2 Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Wasserversorgungskonzept Münster Januar 2018

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Anlage 2 Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen

2551 Zeichen

Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen Anlage 2 
 
Versorgungsschritt/Ort Ursache Anlass Art der Gefährdung 
Wassergewinnungsanlagen Betriebsstörungen  
• Ausfall einzelner WW sowie 
Fremdbezug 
 
Quantitativ 
• Ausfallrisiko der quanti- 
tativen Versorgungssi- 
cherheit 
 
Einzugsgebiet  
 
Landwirtschaft:  
• Gülleausbringung 
• Pflanzenschutzmitteleinsatz 
(PBSM) 
• Verschmutzung durch Vieh- 
tritt 
• Erosion durch Ackerbau 
• Unfälle mit landw. Transport- 
fahrzeugen(Güllefass, Feld- 
spritze)  
 
Chemisch: 
• Eintrag von Nährstoffen 
• Eintrag von PBSM 
• Eintrag von Tier-
Arzneimittel 
 
Mirkobiologisch: 
• Eintrag von Keimen  
 
Einzugsgebiet Verkehr  
• Unfälle mit austretenden Be- 
triebsmittel 
• Gefahrstofftransporte 
• Straßenabläufe mit belaste- 
ten Niederschlagswasser 
 
Chemisch: 
• Eintrag von Betriebsmit- 
teln wie Öl und Treibstoff  
Einzugsgebiet Versiegelung  
• Erhöhter Abfluss von Nieder- 
schlagswasser in die Kanali- 
sation 
 
Quantitativ: 
• Reduzierung der 
Grundwasserneubildung 
Einzugsgebiet Abwasser  
• Leckagen in kommunalen 
Abwasserkanälen 
Chemisch: 
• Eintrag von Abwasser in 
den Grundwasserkörper 
 
Mikrobiologisch: 
• Eintrag von Keimen 
 
Einzugsgebiet Altlasten  
• Auswaschung von wasserge- 
fährdenden Stoffen 
Chemisch: 
• Eintrag von wasserge- 
fährdenden Stoffen in 
den Grundwasserkörper 
 
Wassergewinnungsanlagen  Grundwasseranreicherung mit 
Ems-Wasser  
 
Chemisch: 
• Eintrag von wasserge- 
fährdenden Stoffen 
• Eintrag von Stoffen aus 
Kläranlagen (Human- 
pharmaka) 
 
Wassergewinnungsanlagen Grundwasseranreicherung  mit 
DEK-Wasser   
 
Chemisch: 
• Eintrag von wasserge- 
fährdenden Stoffen 
• Havarien

Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen Anlage 2 
 
Einzugsgebiet Grundwasserschaden:  
• Bromacil und TFA im Grund- 
wasserkörper 
 
Chemisch: 
• Bromacil und TFA im 
Grundwasserkörper 
 
Einzugsgebiet Industrie und Gewerbe  
• Störungen und Unfälle 
Chemisch: 
• Eintrag von wasserge- 
fährdenden Stoffen in 
den Grundwasserkörper 
  
Einzugsgebiet Feuerwehreinsätze:  
• Einsatz von Schaumbildnern 
und Verunreinigungen bei 
Löschwasserentnahmen 
Chemisch: 
• Eintrag von wasserge- 
fährdenden Stoffen (z.B. 
PFT) in den Grundwas- 
serkörper 
• Eintrag von wasserge- 
fährdenden Stoffen in 
das Trinkwassernetz 
 
Mirkobiologisch: 
• Eintrag von Keimen in 
das Trinkwassernetz 
 
Eigenwasserversorgung Unsachgemäßer Gebrauch:  
• Hausbrunnen nicht nach allg. 
Regeln der Technik 
Chemisch: 
• Keine fachgerechte Auf- 
bereitung des Trinkwas- 
sers

Beschlussvorlage

14077 Zeichen

V/1089/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.02.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das Wasserversorgungskonzept zur aktuellen Situation und zukünftigen Ausgestaltung der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung wird in der Fassung, die in der Anlage 1 beigefügt ist, 
beschlossen und der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
Warum ein Wasserversorgungskonzept? 
Die öffentliche Wasserversorgung ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge und damit traditionell 
eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Die Gemeinde hat gem. § 50 Wasserhaushalts-
gesetz (WHG) die Pflicht, die Trink- sowie die Löschwasservers orgung sicherzustellen. Mit der am 
06.06.2016 beschlossenen Novelle des Landeswassergesetz es (LWG) NRW haben die Gemeinden 
gem. § 38 Abs. 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserve r-
sorgung aufzustellen, woraus ersichtlich wird, dass die Wasserversorgung langfristig sichergestellt ist. 
Das Konzept ist erstmalig zum 1. Januar 2018 der zuständigen Behörde vorzulegen und alle sechs 
Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 11. April 2017 wurde aufgrund der erstmaligen Erstellung 
der Konzepte die inhaltliche Substanz als Schwerpunkt benannt und die Bezirksregierungen wurden 
gebeten, auf die Vorlage der Wasserversorgungskonzepte bis zum 30.06.2018 zu achten.  
 
Am 12.07.2017 hat der Rat im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage V/0324/2017, „Die Zukunft 
der Wasserversorgung in Münster – Neustrukturierung der Wasserversorgung (Dipol)“ den Beschluss 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1089/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1089/2017 
gefasst, dass das Wasserversorgungskonze pt von der Verwaltung nach den Vorgaben des Umwel t-
ministeriums und auf der Grundlage der Eckpunkte des Dipol-Konzeptes zu erstellen ist. 
Welches Ziel wird mit dem Wasserversorgungskonzept verfolgt? 
Das Wasserversorgungskonzept ist in intensiver Zusammenarb eit zwischen der Verwaltung (Amt für 
Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten, Feuerwehr, Amt für Stadtentwicklung , 
Stadtplanung, Verkehrsplanung sowie Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) und de r 
Stadtwerke Münster GmbH erarbeitet worden. Das Wasserversorgungskonzept basiert auf der aktuel-
len wasserwirtschaftlichen Situation der Stadt Münster sowie auf ihrer Entwicklung. Neben der öffent-
lichen werden auch die private Trinkwasserversorgung - in Form der zahlreichen Eigenwasserversor-
gungsanlagen im gesamten Stadtgebiet  - sowie die Löschwasserversorgung in die Betrachtung ei n-
bezogen. Entsprechend den Vorgaben des Umweltministeriums wird d ie Trinkwassernotversorgung 
gemäß Wassersicherstellungsgesetz (W asSiG) sowie Zivil - und Katastrophenschutzgesetz (ZSKG), 
welche die Wasserversorgung im Katastrophenfall regel n, im Wasserversorgungskonzept nicht b e-
trachtet.  
 
Das Wasserversorgungskonzept macht jetzige sowie zukünftige wasserwirtschaftliche Entscheidu n-
gen und deren Gr undlagen transparent mit dem Ziel , eine nachhaltige und sichere Trinkwasserve r-
sorgung zu gewährleisten.  
 
Die Inhalte des Wasserversorgungskonzepts  sollen an dieser Stelle zusammenfassend beschrieben 
werden. Das Wasserversorgungskonzept in se iner ausführlichen und detaillierten Darstellung ist in 
der Anlage 1 enthalten.  
 
Zum Wasserversorgungskonzept  
Mit dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept (s. Anlage 1) kommt die Stadt Münster der gesetz-
lichen Verpflichtung gemäß § 38 LWG  nach. Folgende Inhalte werden nach Vorgabe des Erlasses 
zum Wasserversorgungskonzept des MKULNV NRW, heute Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz, vom 11.04.2017 behandelt. In den Kapiteln 1 bis 7 wird die derzeitige 
Versorgungssituation dargestellt und die Entwicklung zu den einzelnen Inhalten prognostiziert. In den 
Kapiteln 8 (Gefährdungsanalyse) und 9 (Maßnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserve r-
sorgung) werden die aktuelle und die zukünftige wasserwirtschaftliche Ausrichtung da rgestellt. Bei 
der Entwicklungserwartung stehen die Bevölke rungs- und Flächenentwicklung und somit  der prog-
nostizierte Wasserbedarf im Vordergrund. 
Die aktuelle Situation der öffentlichen Wasserversorgung 
Die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Münster ist sichergestellt. Derzeit wird die Brutto-
Netzeinspeisung für die Stadt Münster von rund 17,4 Mio. m³/a (Kapitel 9.2.1, Abbildung 36) gedeckt. 
Die Trinkwasserproduktion wird von den vier Wasserwerken  (WW) Kinderhaus, Geist, Hohe Ward 
und Hornheide sowie einem Fremdbezug von der Gelsenwasser AG (ca. 28%) gewährleistet. Das 
Wasserwerk Kinderhaus bezieht sein Rohwasser allein aus dem Grundwasserkörper, während an 
den anderen Wasserwerken das Grundwasser mit Oberflächenwasser aus dem Dortmund -Ems-
Kanal sowie der Ems (WW Hornheide, 12% der gesamten Infiltrationsmenge) durch Infiltration ang e-
reichert wird (Kapitel 2.2). Die Beschaffenheit des Trinkwassers ist als  sehr gut zu bewerten. Die S i-
cherung der den örtlichen Verhältnissen angemessene n und ausreichenden Löschwasserversorgung 
(Grundschutz) ist grundsätzlich aus dem Trinkwassernetz ge währleistet (Kapitel 7.2.3). Die Versor-
gung durch Eigenwasserversorgungsanlagen im gesamten Stadtgebiet ist hinsichtlich der relevanten 
Qualitätsparameter als unauffällig zu beschreiben.  
Gefährdungsanalyse 
Auf Grundlage der in Kapitel 1 bis 7 gewonnenen Erkenntnis se wurden für die öffentliche Wasserver-
sorgung die in der Anlage 2 aufgezählten Gefährdungen identifiziert. Die überwiegende Zahl der g e-
nannten Gefährdungen durch Lan dwirtschaft, Verkehr, Kanalisation, Versiegelung, Unfälle etc. we r-
den für alle Wasserschutzgebiete im Allgemeinen benannt. In den  urbaner geprägten Wasserschutz-
gebieten Geist und Kinderhaus sind die Nutzungskonflikte, gegenüber denen in den Wasserschut z-
gebieten Hornheide-Haskenau und Hohe Ward, in der Intensität größer. Insbesondere die Belastu n-

- 3 - 
V/1089/2017 
gen der Grundwasserkörper durch den Schadstoff Bromacil sowie die altlastbedingte potenzielle Ge-
fährdung des Grundwassers durch die höhere Zahl an Altlasten sind hie r zu nennen. Die Grundwas-
seranreicherung ist mit einem Anteil von 55% an der gesamten Trinkwasserproduktion bereits heute 
charakteristisch für die Trinkwassergewinnung der Stadt Münster.  Durch die Anreicherung mit Obe r-
flächenwasser besteht ein weiterer pot enzieller Eintragspfad für Schadstoffe in d as Grundwasser, 
welcher jedoch durch eine vorgeschaltete Aufbereitungsstufe (Aktivkohlefiltration) auf ein Minimum 
reduziert wird. Dieses aufbereitete Anreicherungswasser führt aufgrund seiner Beschaffenheit zu e i-
ner Qualitätsverbesserung des geförderten Grundwassers (Kapitel 8.2.4.1).  Oberflächenwasser aus 
dem Dortmund-Ems-Kanal bzw. der Ems wird in vier von fünf Wasserschutzgebieten infiltriert. 
 
Trotz der aufgeführten Gefährdungen ist die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt.  Die g e-
troffenen Maßnahmen zum Schutz der Qualität des Roh -, Grund- und Oberflächenwassers zur Ein-
haltung der Regeln und des Standes der Technik bei der Entnahme sowie Maßnahmen zum spars a-
men Verbrauch des Wassers  stellen da s sicher. D ie Stadt Münster kommt somit ihrer Sicherste l-
lungspflicht nach.  
Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung  
Den größten Einfluss auf die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung hat die 
prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster (Kapitel 1). Damit sind zwei Faktoren 
verbunden, die für die öffentliche Wasserversorgung entscheidende Größen darstellen. 
 
Zum einen ist damit ein erheblicher Bedarf an Flächen für den Wohnungsbau und für das Gewerbe 
verbunden (Kapitel 1). Zum anderen steigt  durch die nach der aktuellen IT.NRW Prognose  erwartete 
Bevölkerungszunahme (plus ca. 30.000 Ein wohner 2016 - 2029 bzw. 42.000 - 2041) der prognosti-
zierte Wasserbedarf weit über die derzeitig technisch realisierbare Trinkwasserproduktionsmenge 
(Kapitel 9.2.1.1). Gemäß der Wasserbedarfsprognose für das Versor gungsgebiet wird im Jahre 2029 
eine prognostizierte Netzeinspeisung von 19,9 Mio. m³/a erforderlich sein, um den Wasserbedarf zu 
decken (Kapitel 3.2). Die aktuell realisierbare Eigenproduktion an Trinkwasser liegt bei rund 13,4 Mio. 
m³/a. Auch mit der derzei tigen Abnahmemenge von ca. 4,8 Mio. m³/a Trinkwasser von der Gelse n-
wasser AG wird die prognostizierte Netzeinspeisung für das Jahr 20 29 nicht gewährleistet. Dadurch 
ergibt sich ein grundsätzlicher Handlungsbedarf, um auch in Zukunft eine sichere, qualitativ hochwe r-
tige und nachhaltige öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. 
 
Maßnahmenseitig wird zwischen kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen unterschieden. Die kurz-
fristigen Maßnahmen (Kap. 9.1.) sind solche, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungssta-
dium beziehungsweise in der Umsetzung befinden. Ziel der in Tabelle 1 aufgeführten Maßnahmen ist 
es in der Regel , die Trink wasserproduktion zu erhöhen, die Versorgungssicherheit zu verbessern 
oder eine höhere Qualität des Trinkwassers zu erreichen.  Als bedeutende Neuerung ist an dieser 
Stelle die Direktaufbereitung als kurzfristige Maßnahme  zu nennen. Bei der Direktaufbereitun g han-
delt es sich um ein zukunftsorientiertes Aufbereitungsverfahren der Membrantechnologie, mit we l-
chem Oberflächenwasser, hier Wasser aus dem DEK, zu Trinkwasser aufbereitet wird. 
Tabelle 1: Übersicht der kurzfristigen Maßnahmen 
Maßnahme Ziel 
Leitungsbau einer Rohwasser- sowie 
Infiltrationsleitung  
(Kapitel 9.1.1) 
 Erhöhung der Grundwasseranreicherung 
 Vorbereitung zur Implementierung der Direktaufberei-
tung 
 Substituierung von Ems-Wasser durch DEK-Wasser 
Grundwasseranreicherung 
(Kapitel 9.1.2.1) 
 Erhöhung der Gesamtfördermenge 
Grundwasseranreicherung  
(Kapitel 9.1.2.2) 
 Optimierung der Infiltrationsmenge

- 4 - 
V/1089/2017 
Maßnahme Ziel 
Grundwasseranreicherung  
(Kapitel 9.1.2.2.1) 
 Verbesserung der Wasserqualität für die Infiltration 
 Schutz der Bodenpassage 
Grundwasseranreicherung 
(Kapitel 9.1.2.2.2) 
 Abkehr von der Ems 
 Höhere Qualität des Oberflächenwassers (DEK-
Wasser) für die Infiltration 
Direktaufbereitung 
(Kapitel 9.1.3) 
 Erhöhung der Trinkwasserproduktion 
 Erhöhung der Trinkwasserqualität 
 Minderung der Wasserhärte  
Loop-Leitung Hornheide 
(Kapitel 9.1.4) 
 Erhöhung der Versorgungssicherheit 
 Abdeckung von Stundenspitzen 
Wasserschutzgebietsverfahren 
Hohe Ward (Kapitel 9.1.5) 
 Präventionsmaßnahme zum Schutz des DEK-
Wassers durch die Minderung landwirtschaftlicher 
Einflüsse  
 
Als langfristige Maßnahme und um den zukünftigen Anforderungen der öffentlichen Wasserverso r-
gung gerecht zu werden, verfolgt die Stadtwerke Münster GmbH die Umstrukturierung der Wasse r-
werke. Dieses Konzept wird wegen der Konzentration auf zwei Wasserwerke Dipo l genannt. Die Um-
setzung dieser Umstrukturierung ist nicht vor 2023 abgeschlossen.  
 
Das Dipol-Konzept umfasst folgende Eckpunkte: 
 Erhöhung der Trinkwasserproduktion durch Ertüchtigung der WW Hornheide und Hohe Ward, 
 Außerbetriebnahme der WW Kinderhaus und Geist, 
 Aufrechterhaltung des Fremdwasserbezugs in gleicher Größenordnung wie heute. 
 
Im ersten Schritt wird eine Trinkwasserproduktionsmenge von 15,2 Mio. m³/a angestrebt. Eine weitere 
Steigerung der Produktionsmenge wäre durch optionale Ausbaustufen der Direktaufbereitung möglich 
(Wasserbedarfsprognose 22,8 Mio. m³/a bis 2041). 
 
Im Dipol-Konzept wird die zukünftige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung - insbe-
sondere durch die Ausweitung der Nutzung von Oberflächenwasser aus dem DEK - gewährleistet. 
Einerseits mit Hilfe der Direktaufbereitung am Standort Hornheide-Haskenau und andererseits durch 
die Erhöhung der konventionellen Anreicherung an den Wasserwerkstandorten  Hornheide-
Haskenau und Hohe Ward.  
 
Die Außerbetriebnahme des WW Geist würde in diesem Bereich zu einem Grundwasseranstieg 
führen. Durch die Einrichtung eines Grundwasserhaltungsbetriebs soll  negativen Auswirkungen auf 
Dritte aber auch auf d en Grundwasserkörper durch mögliche Auswaschungen a us Altlasten, die 
zurzeit in grundwasserfreien Bereichen liegen, wirksam vorgebeugt werden.  
 
Entscheidung über das Dipol–Konzept: Gemäß dem Ratsbeschluss vom 12.07.2017 zur Vorlage 
V/0324/2017 soll über das Dipol-Konzept erst als Ganzes entschieden werden, wenn die Bezirksre-
gierung das vorliegende Wasserversorgungskonzept geprüft hat. 
 
 
Weiteres Vorgehen:  
Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss zum Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster  wird 
die Verwaltung das Wasserversorgungskonzept der Bezirksregier ung vorlegen. Die gesetzliche R e-
gelung sieht vor: Wenn das Konzept nach sechs Monaten nicht beanstandet wird, kann die G e-
meinde davon ausgehen, dass sie ihre Wasserversorgungspflicht ordnungsgemäß erfüllt.  Die Be-
zirksregierung hat eine zeitnahe Prüfung in Aussicht gestellt.

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V/1089/2017 
Zukünftig ist nach § 38 des Landeswassergesetzes NRW alle sechs Jahre ein fortgeschriebenes 
Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung vorzulegen. Dadurch ist das Wasserversorgung s-
konzept hinsichtlich der Versorgung mit Trinkwasser e in Managementinstrument zur Absicherung der 
gemeindlichen Sicherstellungspflicht. 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Matthias Peck 
 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster, Januar 2018 
Anlage 2 - Tabellarische Übersicht zu möglichen Gefährdungen

Anlage 1 Wasserversorgungskonzept Münster Januar 2018

148815 Zeichen

Wasserversorgungs-
konzept für die Stadt 
Münster 
nach § 38 Absatz 3 LWG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Januar 2018

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster  
Jahr 2018

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster  
Jahr 2018 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis  
Einführung ................................................................................................................ 1 
1 Gemeindegebiet ................................................................................................. 2 
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur .......................................................... 2 
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose ........ 3 
1.3 Hydrogeologie ................................................................................................ 5 
2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems ............................................ 6 
2.1 Übersicht ........................................................................................................ 6 
2.2 Wasserwerke ................................................................................................. 7 
 Aufbereitungskapazitäten ....................................................................... 7 2.2.1
 Aufbereitungsschemata .......................................................................... 7 2.2.2
 Kleinanlagen zur Eigenversorgung ....................................................... 10 2.2.3
2.3 Organisation der Wasserversorgung .............................................................11 
2.4 Rechtliche-/Vertragliche Rahmenbedingungen .............................................11 
 Zulässige Entnahmemengen ................................................................ 11 2.4.1
 Zulässige Anreicherungsmengen .......................................................... 12 2.4.2
 Befristungen .......................................................................................... 13 2.4.3
 Besondere Auflagen und Nebenbestimmungen.................................... 13 2.4.4
2.4.4.1 Grundwasseranreicherung ............................................................. 13 
2.4.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung ............................................ 13 
2.4.4.3 Erweitertes Monitoring ................................................................... 14 
2.4.4.3.1 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM)-Metaboliten ...................... 14 
2.4.4.3.2 Trifluoracetate (TFA) ................................................................. 14 
2.4.4.4 Bromacil-Analytik ........................................................................... 15 
2.5 Qualifikationsnachweise/Zertifizierung ..........................................................15 
2.6 Absicherung der Versorgung ........................................................................15 
 Fremdbezug .......................................................................................... 15 2.6.1
 Notfallbetrieb Ems ................................................................................. 16 2.6.2
 Druckerhöhungsanlage Stadtmitte ........................................................ 16 2.6.3
 Notstromversorgung ............................................................................. 16 2.6.4
 Objekt- und Gebäudeschutz ................................................................. 16 2.6.5
 Maßnahmenplan ................................................................................... 17 2.6.6
3 Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf ....................................................18

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster  
Jahr 2018 
 
 
3.1 Wasserabgabe (Historie) ..............................................................................18 
3.2 Prognose Wasserbedarf ...............................................................................18 
4 Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) 
sowie mögliche zukünftige Veränderungen ..........................................................20 
4.1 Wasserressourcenbeschreibung ...................................................................20 
 Genutzte Ressourcen ........................................................................... 20 4.1.1
 Ungenutzte Ressourcen ....................................................................... 22 4.1.2
4.2 Wasserbilanz ................................................................................................23 
4.3 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter 
Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels .............................24 
5 Rohwasserüberwachung / Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit 
Rohwasser / Trinkwasser........................................................................................26 
5.1 Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser .......26 
 Oberflächenwasserüberwachung .......................................................... 26 5.1.1
 Grundwasserüberwachung ................................................................... 26 5.1.2
 Rohwasserüberwachung ...................................................................... 27 5.1.3
5.1.3.1 Lage der Förderbrunnen ................................................................ 27 
5.1.3.2 Rohwasser-Analytik ....................................................................... 29 
 Trinkwasserüberwachung ..................................................................... 29 5.1.4
5.1.4.1 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche 
Wasserversorgung) ...................................................................................... 29 
5.1.4.2 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche 
Trinkwasserversorgung) ............................................................................... 30 
5.1.4.3 Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung) ....................................... 30 
5.2 Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser .........................................32 
 Oberflächenwasser ............................................................................... 32 5.2.1
 Rohwasser ............................................................................................ 32 5.2.2
 Trinkwasser (öffentliche Versorgung) ................................................... 33 5.2.3
 Trinkwasser (Eigenversorgung) ............................................................ 35 5.2.4
6 Wassertransport ...............................................................................................39 
6.1 Übersicht .......................................................................................................39 
6.2 Instandhaltung ..............................................................................................40 
7 Wasserverteilung ..............................................................................................41 
7.1 Plan des Wasserverteilnetzes .......................................................................41

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster  
Jahr 2018 
 
 
7.2 Auslegung des Verteilnetzes .........................................................................41 
 Wasserdruck ......................................................................................... 43 7.2.1
 Fließgeschwindigkeit ............................................................................. 44 7.2.2
 Löschwasserentnahme ......................................................................... 45 7.2.3
7.3 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit, 
Schadensfälle, Substanzerhalt ..............................................................................46 
7.4 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen ..............................................49 
8 Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus den Kapitel 1-7 .................51 
8.1 Identifizierung möglicher Gefährdungen .......................................................51 
 Netz- und wasserwerksseitige Risiken .................................................. 51 8.1.1
8.1.1.1 Netzstörungen................................................................................ 51 
8.1.1.2 Ausfallszenarien............................................................................. 51 
 Urbanität ............................................................................................... 52 8.1.2
 Altlasten ................................................................................................ 52 8.1.3
 Auftreten besonderer Parameter ........................................................... 54 8.1.4
8.1.4.1 Bromacil ......................................................................................... 55 
8.1.4.2 TFA ................................................................................................ 55 
 Landwirtschaft ....................................................................................... 55 8.1.5
8.1.5.1 Einflussnahme auf die Grund-/Rohwasserqualität ......................... 55 
8.1.5.2 Kannenbach und Offerbach als Direktzuflüsse in den DEK ........... 55 
 Grundwasseranreicherung .................................................................... 56 8.1.6
8.1.6.1 Ems ................................................................................................ 57 
8.1.6.2 Dortmund-Ems-Kanal .................................................................... 57 
 Löschmitteleinsatz ................................................................................ 57 8.1.7
8.2 Entwicklungsprognose Gefährdungen ..........................................................58 
 Netz- und wasserwerksseitige Risiken .................................................. 58 8.2.1
8.2.1.1 Netzstörungen................................................................................ 58 
8.2.1.2 Ausfallszenarien............................................................................. 58 
 Urbanität ............................................................................................... 58 8.2.2
 Auftreten besonderer Parameter ........................................................... 58 8.2.3
8.2.3.1 Bromacil ......................................................................................... 58 
8.2.3.2 TFA ................................................................................................ 59 
 Landwirtschaft ....................................................................................... 59 8.2.4
8.2.4.1 Nitrat .............................................................................................. 59

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster  
Jahr 2018 
 
 
8.2.4.2 Kannenbach/Offerbach .................................................................. 60 
 Grundwasseranreicherung .................................................................... 61 8.2.5
 Brandbekämpfung und Löschmitteleinsatz ........................................... 61 8.2.6
9 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen 
Wasserversorgung ..................................................................................................62 
9.1 Kurzfristige Maßnahmen ...............................................................................62 
 Leitungsbau einer Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den 9.1.1
Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide .............................................. 62 
9.1.1.1 Notverbund Ems ............................................................................ 63 
 Grundwasseranreicherung .................................................................... 64 9.1.2
9.1.2.1 Erweiterung der Versickerungsbecken im WGG Hohe Ward ......... 64 
9.1.2.2 Optimierung der Infiltrationsorgane im WGG Hornheide ................ 64 
9.1.2.2.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitung Hornheide ....... 64 
9.1.2.2.2 Bewilligungsverfahren Hornheide .............................................. 64 
 Direktaufbereitung ................................................................................. 65 9.1.3
 Zweite Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) ....... 65 9.1.4
 Wasserschutzgebietsverfahren Hohe Ward: Kooperativer Gewässer-    9.1.5
schutz in den Einzugsgebieten der Bäche Kannenbach und Offerbach ........... 66 
9.2 Langfristige Maßnahmen ..............................................................................66 
 Wasserwerksumstrukturierung DIPOL .................................................. 66 9.2.1
9.2.1.1 Ausgangslage ................................................................................ 67 
9.2.1.2 Bewertung ...................................................................................... 68 
9.2.1.3 Umsetzung ..................................................................................... 69 
9.2.1.4 Grundwasserhaltungsbetrieb ......................................................... 70 
9.2.1.5 Prüfung des Einflusses der Wasserwerksumstrukturierung auf die 
Eigenwasserversorgungsanlagen ................................................................ 71 
Literaturverzeichnis ................................................................................................72 
Abkürzungen ............................................................................................................73 
Abbildungsverzeichnis ...........................................................................................74 
Tabellenverzeichnis ................................................................................................76

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
1 
 
 
 
Einführung 
Die öffentliche Wasserversorgung ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge und damit 
traditionell eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Die Gemeinde hat gem. § 50 WHG 
die Pflicht , die Trink - sowie die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Mit der am 06.06.2017 
beschlossenen Novelle des Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden gem. §  38 Abs. 3 
ein Konzept über den Stand und di e zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen, 
woraus ersichtlich wird, dass diese langfristig sichergestellt ist. 
Mit dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept kommt die Stadt Münster dieser gesetzlichen 
Verpflichtung nach. Es wird dargelegt,  wie die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit der 
Stadtwerke Münster GmbH -  in Ihrer Funktion als lokaler Wasserversorger – die öffentliche 
Wasserversorgung gewährleistet.  
Das Wasserversorgungskonzept enthält die wesentlichen Angaben über den Stand und di e 
Entwicklung der Wasserversorgung, ohne sensible Daten offenzulegen. Die Tiefe der Darstellung 
der einzelnen Aspekte ist abhängig von der Bedeutung für die Sicherstellung der öffentlichen 
Wasserversorgung. Die Gliederung entspricht den Vorgaben aus der An lage des Erlasses zum 
Wasserversorgungskonzept des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und 
Verbraucherschutz NRW (MULNV NRW) vom 11.04.2017. 
Das Gros der zur Darlegung der öffentlichen Trinkwasserversorgung erforderlichen Informationen 
liegt fa chlich bedingt bei der Stadtwerke Münster GmbH. Diese Informationen wurden mit den 
relevanten Informationen de r Feuerwehr, dem Amt für Gesundheit, Veterinär - und 
Lebensmittelangelegenheiten, dem Amt für Stadtentwicklung , Stadtplanung, Verkehrsplanung 
sowie dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  der Stadt Münster in enger 
Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH zu dem vorliegenden Konzept verarbeitet. 
Komplementiert wurden diese Inhalte durch eine Datenbereitstellung der münsterNETZ GmbH a ls 
lokalen Netzbetreiber sowie des Büros Schmidt + Partner aus Bielefeld als beratende 
Hydrogeologen. Die relevanten Informationen für den Bezug von Trinkwasser aus dem 
Wasserwerk (WW) Haltern wurden aus dem Wasserversorgungskonzept der Gelsenwasser AG 
übernommen und stehen als Anlage des vorliegenden Dokuments zur Verfügung.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
2 
 
1 Gemeindegebiet 
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur 
Münster gehört als wissensbasiertes und urban geprägtes Oberzentrum mit einem Stadtgebiet von 
302 km² zu den flächenmäßig grö ßten Städten in Nordrhein -Westfalen. Die Stadtstruktur von 
Münster ist siedlungsstrukturell und durch das idealtypische Grünsystem klar gegliedert (Abbildung 
1).  
 
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
3 
 
Das Stadtzentrum bilden die Altstadt und die frühen Stadterweiterungsgebiete innerhalb des 
zweiten Tangentenringes (Innenstadt). Hieran schließen sich im Süden und Nordosten die 
weiteren Teile der Kernstadt an. Neben der K ernstadt ist die Siedlungsstruktur von Münster durch 
zwei Ringe von Stadtteilen geprägt. Die Stadtteile des inneren Rings (innere Außenstadtteile) 
gehörten bereits vor der Kommunalen Neugliederung 1975 zum Stadtgebiet von Münster. Der 
äußere Ring von Außen stadtteilen hat seinen Ursprung in den zehn ehemaligen 
Umlandkommunen, die im Rahmen der Kommunalen Neugliederung zum 01.01.1975 in die Stadt 
Münster eingegliedert wurden. 
Die Promenade gliedert die Altstadt von der Innenstadt, im zweiten Grünring liegen d ie inneren 
Außenstadtteile, die i.d.R. durch einen der sieben Grünzüge getrennt werden. D ie äußeren 
Außenstadtteile liegen im dritten Grünring, der gleichzeitig den Übergang zur Münsterländer 
Parklandschaft schafft. 
Die räumlich strukturelle Gliederung wir d von zwei bedeutenden Funktionsräumen überlagert. 
Hierbei handelt es sich zum einen um die City als zentralstem Stadtraum, zum anderen um den 
„Universitätssektor“, der sich über die Altstadt hinaus weit nach Westen erstreckt. 
Münster ist der Einwohner - und Arbeitsplatzschwerpunkt des Münsterlandes (Kreise Borken, 
Coesfeld, Warendorf, Steinfurt). Nach den Aussagen des Regionalplans Münsterland strahlt das 
Oberzentrum Münster noch weit über das Münsterland hinaus aus. Dies führt aufgrund des 
erheblichen Beru fseinpendlerüberschusses dazu, dass die Tagbevölkerung von Münster mit 
361.302 (30.06.2015) erheblich über der Nachtbevölkerung mit 304.708 liegt.  
Hinzu kommen die Bildungseinpendler (Schüler, Studierende), deren Zahl von IT.NRW nicht mehr 
aktuell ausgewiesen wird, sowie die Gästeankünfte in Beherbungsbetrieben (2016: 626 431) mit 
einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,1 Tagen. Hinzu kommen noch die Tagestouristen. 
Auch erhöhen weitere oberzentrale Funktionen wie z.B. die Kliniken und Krankenhäuse r und die 
Studierenden mit Zweitwohnsitz die Zahl der Menschen in Münster, die nicht über die 
Einwohnerstatistik erfasst werden. Hieraus wird deutlich, dass - neben der im Folgenden 
dargestellten Bevölkerungsentwicklung -  auch die Funktion von Münster als Oberzentrum Einfluss 
auf den städtischen Trinkwasserbedarf hat. 
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose 
Das Oberzentrum Münster gehörte in den letzten Jahren zu den Städten mit dem dynamischsten 
Bevölkerungswachstum in Deutschland. Auch zukünftig wird für Münster ein erheblicher 
Bevölkerungsanstieg prognostiziert. So prognostiziert der Landesbetrieb Information und Technik 
NRW (IT.NRW) für den Zeitraum 01.01.2014 – 01.01.2040 einen Anstieg von 299.708 E inwohner 
(Ew.). auf 349.353 Ew.  (+ 49.645 Ew.). Diese Prognose ist der Erstellung des 
Wasserversorgungskonzeptes zugrunde gelegt worden, da für die wasserrechtliche Zulassung von 
Grundwasserentnahmen die Zahlen von IT.NRW zu verwenden sind.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
4 
 
Die gesamtstädtische Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2015 – 2030 bestätigt die mit 
dieser Prognose formulierte Wachstumserwartung. Nach der Basisvariante „Dynamischer 
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ würde die Bevölkerung von 305.235 Ew. (31.12.2015) auf 
326.204 (Ew.) im Jahr 2030 (31.12 ) ansteigen (+20.969 Ew.). Nach dem Szenario „Erweiterte 
Flüchtlingszuwanderung“ ergibt sich sogar eine Vorausberechnung von 347.484 Ew. Ende 2030 (+ 
42.249 Ew.). Zum 31.12.2016 ist die gesamtstädtische Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 
in der Basisva riante „Dynamischer Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort“ eingetroffen  
(Abbildung 2). 
 
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - Bestände und münsteraner Vorrausberechnung von 2015-2039 im Vergleich zur 
Prognose von IT.NRW 
 Auch für die Zahl der Erwerbspersonen geht IT.NRW von einem erheblichen Wachstum aus. So 
soll die Zahl der Erwerbspersonen in Münster von 164.229 (01.01.2014) auf 185.700 im Jahr 2025 
ansteigen. Für Anfang 2040 wird von IT.NRW  ein Wert von 180.400 Erwerbspersonen 
prognostiziert. 
Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung von Münster ist der Flächennutzungsplan auf 
Basis der Vorgaben des Regionalplans Münsterland. Der Flächennutzungsplan stammt aus dem 
Jahr 2004 und wurde d urch mehr als 80 Änderungen kontinuierlich for tentwickelt. Das hohe 
Einwohner-, Beschäftigten- und Studierendenwachstum der letzten Jahre hat dazu geführt, dass 
die planerischen Flächenreserven fortgeschrieben werden müssen. So beschäftigt sich die 
Planungswerkstatt 2030 mit der Identifizierung neuer Flächen für den Wohnungsbau, um auf 
dieser Grundlage das Wohnsiedlungsflächenkonzept (WSFK) fortzuschreiben. Nach den ersten 
Sitzungen der Planungswerkstatt zeichnet für den Zeitraum 2025 – 2030 ein Bedarf 50 -70 ha 
(Bruttofläche)ab.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
5 
 
Für den Bereich der Gewerbeflächen trifft das Gewerbeflächenkonzept aus dem Jahr 2016 
diesbezügliche Aussagen. Mit rd. 65 ha (Nettofläche) lag die ermittelte Manövriermasse an 
verfügbaren Gewerbeflächen zum Stichtag 31.12.2015 quant itativ zwar über dem Sollwert von 50 
ha (Nettofläche), wies jedoch deutliche angebotsstrukturelle und lageräumliche Defizite auf. Für 
den kurz - bis mittelfristigen Zeitraum sollen rund 32 ha  (Nettofläche), die bereits im FNP als 
gewerbliche Baufläche darge stellt sind, durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Herstellung 
der Erschließung baureif gemacht werden. Darüber hinaus werden für die perspektivische 
Sicherung von Gewerbe - und Industrieflächen sowie auch von Büromarktflächen innerhalb eines 
Suchraums im Westen des Stadtgebietes, entlang der Achse der Bundesautobahn A1, über den 
planungsrechtlichen Rahmen des Regionalplans Münsterland hinausgehend, weitere 
Flächenpotenziale auf eine mögliche Aktivierung in späteren Jahren hin geprüft. 
Im Sinne einer fl ächensparenden Kommune besitzt selbstverständlich die Wiedernutzung von 
Flächen eine vorrangige Bedeutung. Zu nennen sind hier vorrangig die Wiedernutzug der 
ehemaligen York - und Oxfordkaserne (zusammen 76 ha), der ehemaligen britischen 
Wohnstandorte, nich t mehr genutzter Flächen in den Stadthäfen I und II sowie ehemaliger 
Gewerbestandorte (z.B. Beresa, Lancier). Allerdings reichen diese Fläche angesichts der hohen 
Nachfrage und der prognostizierten Bedarfe nicht aus. 
1.3 Hydrogeologie 
Das Stadtgebiet Münster g ehört zum Kernmünsterland. Es wird nach Westen, Norden und Osten 
von den Sandlandschaften des West- und Ostmünsterlandes umschlossen, während im Süden die 
Lösslandschaften der Hellwegbörden und des Emscherlandes angrenzen. Geologisch hebt es sich 
durch ans tehende bzw. kaum überlagerte Oberkreideschichten deutlich von den benachbarten 
Landschaften ab. 
Das Stadtgebiet wird zentral von Norden nach Süd -Osten vom Münsterländer Kiessandzug 
gequert, der sich morphologisch als breiter, teilweise bis zu 10 m hoher W all aus seiner direkten 
Umgebung hervorhebt. Die Brunnen der WW Kinderhaus, Geist und Hohe Ward erschließen die 
Schichten des Münsterländer Kiessandzugs, welche aus Mittel - bis Grobsand bestehen, zur 
Wassergewinnung (s. Abbildung 3). Entlang der Ems sind j ungeiszeitliche, kiesige Ablagerungen 
der Uremsrinne verbreitet, die ebenfalls eine gute Durchlässigkeit aufweisen und für die 
Grundwasserförderung in den WGG Gittrup, Haskenau und Hornheide genutzt werden. Außerhalb 
des Münsterländer Kiessandzuges und der  Uremsrinne sind im Stadtgebiet Münster weitflächig 
geringdurchlässige Schichten verbreitet, die für eine Grundwassernutzung nicht in Frage kommen 
(vgl. Kapitel 4.1.2).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
6 
 
2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems 
2.1 Übersicht 
Heute betreibt die Stadtwerke Münster GmbH ( SWMS) vier Wasserwerke (WW) im Stadtgebiet 
Münster: Hornheide und Kinderhaus im Norden sowie Hohe Ward und Geist im Süden  der Stadt 
(Tabelle 1). 
Die Wasserschutzgebiete ( WSG) der dazugehörigen Wassergewinnungsgebiete ( WGG) (vgl. 
Kapitel 5.1.3.1) „Gittrup / „Hornheide“ / „ Haskenau“ (WW Hornheide), „Kinderhaus -Nord“ / 
“Kinderhaus-Süd“ (WW Kinderhaus), „Preußenstadion “1 / „Vennheideweg“ / „Ro landweg“2 (WW 
Geist) sowie „Hohe Ward“ (WW Hohe Ward) umfassen in Summe ein e Fläche von rund 3.700 ha . 
Dies entspricht in etwa 12 % der gesamtstädtischen Fläche Münsters. 
An den vier Standorten werden derzeit rund 75 % des städtischen Wasserbedarfs produziert - der 
weit größte Teil in Hornheide und Hohe Ward  (WW Kinderhaus ca. 3 %; WW Geist ca. 6 %) . Die 
restlichen 25 % des Trinkwasserbedarfs werden über das WW Haltern (Gelsenwasser AG) an der 
Übergabestation in Albachten zugeliefert (s. Abbildung 3). 
 
Abbildung 3: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG) 
                                            
1 „Preußenstadion“ und „Hammer Straße“ werden in diesem Konzept synonym verwendet.  
2 „Rolandweg“ und „Hiltrup“ werden in diesem Konzept synonym verwendet.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
7 
 
Da das natürliche Dargebot die erforderlichen Fördermengen an Rohwasser zur 
Trinkwasserproduktion nicht decken kann, wird Münsters Grundwasser b ereits heute in 
Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung zwischen 50 und 60 % mit 
Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ( DEK) (Infiltration an den Standorten 
Haskenau, Gittrup, Geist-Vennheideweg und Hohe Ward) sowie der Ems (Infiltration am Standort 
Hornheide) angereichert. Die entsprechenden Entnahmestellen sind in Abbildung 3 dargestellt. Um 
gegebenenfalls mitgeführten unerwünschten Stoffen entgegenzuwirken, durchläuft das für die 
Infiltration entnommen e Oberflächenwasser an allen Standorten vor der Einleitung in die 
Bodenpassage eine Aktivkohlefiltration (AKF) (vgl. Kapitel 2.2.2). 
 
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien 
2.2 Wasserwerke 
 Aufbereitungskapazitäten 2.2.1
 
Tabelle 2: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen 
Tabelle 2 zeigt die derzeit - technisch realisierbaren - maximalen Aufbereitungs-, 
Netzeinspeisungs- sowie Produktionsmengen je WW auf. Die Auflistung veranschaulicht, dass die 
WW Hornheide und Hohe Ward die zwei wesentlichen Standbeine Münsters 
Trinkwasserversorgung darstellen (vgl. Kapitel 2.1). 
 Aufbereitungsschemata 2.2.2
In Münster stellt die Filtration des zum Zwecke der Grundwasseranreicherung entnommenen 
Oberflächenwassers - mittels AKF - den ersten Reinigungss chritt im Rahmen der 
Wasserwerk Wasserschutzgebiete Brunnengalerie
Hornheide Hornheide-Haskenau (1.029 ha)
Gittrup (412 ha)
Hornheide (12 Förderbrunnen)
Haskenau (25 Förderbrunnen)
Gittrup (4 Förderbrunnen)
Kinderhaus Kinderhaus (652 ha) Kinderhaus-Nord (3 Förderbrunnen)
Kinderhaus-Süd (1 Förderbrunnen)
Geist Geist (655 ha)
Preußenstadion (2 Förderbrunnen)
Vennheideweg (8 Förderbrunnen)
Rolandweg (3 Förderbrunnen)
Hohe Ward Hohe Ward (1.051 ha) Hohe Ward (30 Förderbrunnen)
Wasserwerk
Max.
Aufbereitung
in m³/h
Max.
Netzeinspeisung
in m³/h
Technisch realisierbare
Produktionsmenge
in m³/a
Hornheide 1.200 1.000 6.100.000
Kinderhaus 300 220 600.000
Geist 600 1.500 1.500.000
Hohe Ward 1.000 930 5.200.000

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
8 
 
Aufbereitungskette dar (vgl. Kapitel 2.1). Aufgrund der natürlichen Filtrations- bzw. Abbauprozesse 
innerhalb des Grundwasserleiters müssen - der Infiltration nachgelagert  - lediglich Eisen - und 
Mangananteile aus dem geförderten Grundwasser entfernt werden um die Vorgaben der TrinkwV 
einzuhalten.  
 
 
Abbildung 4: Aufbereitungsschema Hornheide-Haskenau-Gittrup 
 
 
Abbildung 5: Aufbereitungsschema Kinderhaus 
a   Gittrup, Haskenau (DEK)
b   Hornheide (Ems)
a   1 Pumpe (Gelmer, DEK)
b   2 Pumpen (Hornheide, Ems)
a   4 Filter (Gelmer, DEK)
b   2 Filter (Hornheide, Ems)
a   9 Becken (Gittrup, DEK)
a   3 Becken (Haskenau, DEK)
b   4 Becken (Hornheide, Ems)
4 Brunnen (Gittrup, DEK)
25 Brunnen (Haskenau, DEK)
12 Brunnen (Hornheide, Ems)
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 12 Filter
7 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 5.000 m³) Vges. 10.000 m³
8 Trinkwasserpumpen 4 Pumpen Qmax,ges. 1.000 m³/h
1 Oberflächenwasser
2 Entnahme Oberflächenwasser
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration)
4 Infiltrationsbecken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen)
1a Rohwassergewinnung Nord (Vertikalfilterbrunnen) 3 Brunnen
1b Rohwassergewinnung Süd (Vertikalfilterbrunnen) 1 Brunnen
2 Filtration (Aktivkohle-Festbett) 1 Filter
3 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 3 Filter
4 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 300 m³) Vges. 600 m³
5 Trinkwasserpumpen 3 Pumpen Qmax,ges. 220 m³/h

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Jahr 2018 
 
9 
 
 
 
Abbildung 6: Aufbereitungsschema Geist 
 
 
Abbildung 7: Aufbereitungsschema Hohe Ward 
Auch wenn eine Desinfektion des  Trinkwassers in der Regel nicht notwendig ist, steht für den 
Bedarfsfall an jedem Wasserwerk in Münster eine betriebsbereite Desinfektionsanlage. 
Um Diffusi onseinflüsse aus verbrauchereigenen (meistens in Kupferleitungen ausgeführten) 
Hauswasserinstallationen zu vermeiden, werden -  gemäß (TrinkwV) - an Münsters Wasserwerken 
zum Schutz der Rohrleitung  dem Trinkwasser geringe Mengen Phosphat als Korrosionsinhibitor 
zugegeben. 
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 1 Pumpe
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 2 Filter
4 Infiltrationsbecken 6 Becken
5 Rohwassergewinnung Geist (Vertikalfilterbrunnen)  
a Preußenstadion 2 Brunnen
b Vennheideweg 8 Brunnen
c Rolandweg 3 Brunnen
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 4 Filter
7 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 6.000 m³) Vges. 12.000 m³
8 Trinkwasserpumpen 4 Pumpen Qmax,ges. 1.500 m³/h
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 3 Pumpen
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 6 Filter
4 Infiltrationsbecken 18 Becken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen) 30 Brunnen
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 6 Filter
7 Trinkwasserspeicher 2 Behälter (je 2.500 m³) Vges. 5.000 m³
8 Trinkwasserpumpen 4 Pumpen Qmax,ges. 930 m³/h

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
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 Kleinanlagen zur Eigenversorgung 2.2.3
Die Trinkwassergewinnung aus Kleinanlagen zur Eigenversorgung unterliegt den rechtlichen 
Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. Eigenwasserversorgungsanlagen sind gemäß § 3 Nr. 
2 Buchstabe b Trinkwasserverordnung ( TrinkwV) „Anlagen einschließlich des dazugehörigen 
Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen oder im Rahmen 
einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden….“ (dezentrale kleine Wasserwerke 
z.B. Kleina nlagen mit Vermietung) und nach Buchstabe c „Anlagen einschließlich der 
dazugehörigen Trinkwasser -Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser zur 
eigenen Nutzung entnommen werden“ (Kleinanlagen zur Eigenversorgung). 
 
Abbildung 8: Verteilung der Eigenwasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
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Betreiber einer Eigenwasserversorgungsanlage sind gemäß der Trinkwasserverordnung 
verpflichtet, den Betrieb dieser Anlage beim Gesundheitsamt (gemäß § 13 TrinkwV) anzuzeigen. 
Im gesamten Stadtgebiet wurden 1.722 Eigenwasserversorgungsanlagen dem Gesundheitsamt 
angezeigt. Abbildung 8 zeigt die Verteilung der Standorte auf das Stadtgebiet.  
Bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung müss en mindestens die allgemein 
anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Das Trinkwasser muss den Anforderungen 
der §§ 5 bis 7a der Trinkwasserverordnung entsprechen.  Gemäß § 16 Abs. 5 der 
Trinkwasserverordnung liegt bei Eigenwasserversorgungsanlagen  mit gewerblicher Nutzung bzw. 
Vermietung dem Gesundheitsamt ein Maßnahmeplan vor , mit Angaben, wie in Fällen von 
Abweichungen vorgegangen wird und wer informiert werden muss (vgl. Kapitel 5.2.4). 
2.3 Organisation der Wasserversorgung 
Tabelle 3 bildet die Organisationsstruktur Münsters Trinkwasserversorgung ab , inklusive der 
hierfür erforderlichen vertraglichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des 
Fremdbezugs, der Lieferung und den genehmigungsbehördlichen Voraussetzungen zur 
Produktion von Trinkwasser. 
 
Tabelle 3: Organisation der Wasserversorgung 
2.4 Rechtliche-/Vertragliche Rahmenbedingungen 
 Zulässige Entnahmemengen 2.4.1
Die nachfolgen de Tabelle 4 stellt eine Auflistung der durch die Wasserrechte der SWMS 
genehmigten Grundwasserfördermengen je WGG dar. Analog zu den technisch realisierbaren 
Produktionsmengen der WW Hornheide und Hohe Ward (vgl. Kapitel 2.2.1) wird auch durch die 
aufgezeigten zulässigen Maximal-Brutto-Fördermengen die Gewichtung dieser beiden Standorte 
für Münsters Trinkwasserversorgung unterstrichen.  
der Stadtwerke Münster GmbH
zur Entnahme von Grundwasser
erteilt durch die Bezirksregierung Münster
Organisationstruktur
Vertragliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Konzessionsvertrag
über die Lieferung von Trink- und Brauchwasser
Vereinbart am 20.07.2004 (Laufzeit bis 31.12.2023)
zwischen
der Stadt Münster und
Stadtwerke Münster GmbH
Bezugsanteile
Wasserverband Westdeutsche Kanäle
zur Oberflächenwasserentnahme
aus dem DEK
in Höhe von 42.234 m³/d
Wasserversorger
Stadtwerke Münster GmbH
Netzbetreiber
münsterNETZ GmbH
Liefervertrag
über den Bezug
von Trinkwasser aus dem WW Haltern
Vereinbart am 14.02.2006 (Laufzeit bis 31.12.2020)
zwischen
der Gelsenwasser AG und
Stadtwerke Münster GmbH
Wasserrechtliche Erlaubnisse
(unterschieden zwischen Gewinnungsgebieten)
der Stadtwerke Münster GmbH
zur Oberflächenwasserentnahme/Grundwasseranreicherung
erteilt durch die Bezirksregierung Münster
Wasserrechtliche Bewilligungen
(unterschieden zwischen Gewinnungsgebieten)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
12 
 
Da die am Standort Preußenstadion geförderten Mengen am Vennheideweg aufgrund der 
Bromacil-Thematik wieder infiltriert werden (vgl. Kapitel 2.4.4.4) und somit nicht der direkten 
Trinkwasseraufbereitung zugeführt werden können, belaufen sich die Wasserrechte der SWMS in 
Summe auf 18,58 Mio. m³/a. Durch die Bezirksregierung Münster sind die Wasserrechte der 
SWMS -  einschließlich des Fremdbezugs – derzeit auf 21,83 Mio. m³/a begrenzt. 
 
Tabelle 4: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen 
 Zulässige Anreicherungsmengen 2.4.2
Die zum Zwecke der  Grundwasseranreicherung (vgl. Kapitel 2.1 sowie 2.4.4.1) erteilten 
wasserrechtlichen Erlaubnisse legen die jeweils genehmigten Oberflächenwasserentnahme- sowie 
Anreicherungsmengen fest. Diese werden mit Tabelle 5 inklusive der entsprechenden Entnahme- 
bzw. Anreicherungsstandorte aufgezeigt. 
 
Tabelle 5: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen 
m³/h m³/d m³/a
450 8.000 3.130.000
700 12.500 4.380.000
150 3.000 1.000.000
250 6.000 770.000
50 1.200 300.000
125 3.000 630.000
345 7.100 1.400.000
110 2.200 400.000
70 1.600 300.000
180 1.600 300.000
Hohe Ward 1.300 31.200 7.000.000
Genehmigte Mengen
Brunnengalerie
Hornheide
Hornheide
Kinderhaus
Geist
Wasserwerk
Haskenau
Gittrup
Kinderhaus-Nord
Kinderhaus-Süd
Kinderhaus-Süd bei Bromacil-Belastung < 0,1 µg/l
Vennheideweg
Vennheideweg ohne Anreicherungserlaubnis
Preußenstadion
Rolandweg
Hohe Ward
m³/h m³/d m³/a
Oberflächenwasserentnahme Ems 400 8.750 2.500.000
9 Infiltration Hornheide (in 4 Infiltrationsbecken) 400 8.750 2.500.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (PW KÜ bei km 78,093) 550 10.800 3.700.000
Haskenau (in 3 Infiltrationsteichen) 400 8.300 3.000.000
Gittrup (in 9 Infiltrationsbecken) 150 2.500 700.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (PW 11 bei km 64,705) 275 5.034 1.000.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 275 5.034 1.000.000
Grundwasserentnahme Preußenstadion 70 1.600 300.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 70 1.600 300.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (PW 9 bei km 60,382) 1.000 24.000 5.500.000
9 Infiltration Hohe Ward (in 18 Infiltrationsbecken) 1.000 24.000 5.500.000
Erlaubte Mengen
Hornheide
9 Infiltration
Geist
Hohe Ward
Wasserwerk Entnahme
Anreicherung
Entnahmestelle
Anreicherungsstandort

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 Befristungen 2.4.3
Die der SWMS durch die Bezirksregierung Münster erteilten Wasserrechte unterliegen 
Befristungen, welche in Tabelle 6 - differenziert zwisch en Bewilligung (Grundwasserentnahme) 
und Erlaubnis (Oberflächenwasserentnahme sowie Grundwasseranreicherung) - aufgelistet sind.
 
Tabelle 6: Laufzeiten der wasserrechtlichen Bewilligungen / Erlaubnisbescheide 
 Besondere Auflagen und Nebenbestimmungen 2.4.4
Bis auf die Bromacil-Analytik (vgl. Kapitel 8.1.4.1) mit ihrer Fokussierung auf die WGG Kinderhaus-
Süd und Geist-Preußenstadion (Kapitel 2.4.4.4)  sowie das Kapitel 2.4.4.1, welches ausschließlich 
Standorte mit angeschlossener Infiltration berücksichtigt, beziehen sich  die nachfolgenden, 
behördlich festgelegten Auflagen und Nebenbestimmungen auf alle WGG der SWMS. 
2.4.4.1 Grundwasseranreicherung 
Die Grundwasseranreicherung wird in Abhängigkeit von der Grundwassergewi nnung gesteuert, 
um eine Überbewirtschaftung des Grundwasserleiters sowie eine Beeinträchtigung des 
Naturhaushalts zu verhindern. Die Bewirtschaftung erfolgt nach einem  festgelegten Betriebsplan 
und mit Steuerungszielen. 
Zum Zweck der Grundwasseranreicheru ng darf - gemäß behördlicher Auflage - im Normalbetrieb 
nur das in der dafür vorgesehenen AKF-Anlage vorgereinigte Oberflächenwasser aus dem DEK 
bzw. der Ems in den in Tabelle 5 aufgeführten Höchstmengen in den Unt ergrund eingeleitet 
werden. 
2.4.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung 
Für die förderbedingten Absenkungsbereiche sind landwirtschaftliche Ertragsfeststellungen durch 
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen  (durch die 
vom befristet bis
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 06.04.2005 31.12.2035
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 06.04.2005 31.12.2020
Kinderhaus Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 30.03.2009 31.03.2039
Geist
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung
28.12.1990 31.12.2020
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 22.09.2014 30.09.2044
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 22.09.2014 30.09.2029
Bescheid
Hornheide
Hohe Ward
Wasserwerk Wasserrecht

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Bezirksregierung Münster beauftragt) . Dieser erkundet jährlich während der Vegetationsperiode 
die Bestellungsverhältnisse und begutachtet die Erträge. Die Entschädigungssummen etwaiger 
förder- oder anreicherungsbedingte r Ertragsminderungen bzw. Schäden werden vom 
Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens anhand einer auf aktuellen Marktanalysen 
basierenden Datengrundlage festgelegt und entsprechend von der  SWMS an die betroffenen 
Landwirte ausgezahlt. 
2.4.4.3 Erweitertes Monitoring 
Das erweiterte Monitoring dient zur Überw achung und Erfassung von Parametern bzw. 
Parametergruppen, die aufgrund aktueller Ereignisse, Aufbereitungsprobleme und/oder sowohl 
temporär begrenzter als auch langfristiger A nforderungen von EU, Bund, Land, Bezirksregierung 
oder auf Grund lokaler Notwend igkeiten, gefordert werden. Der Umfang des Monitorings ergibt 
sich in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde bzw. deren Anforderungen. 
Mit den nachfolgenden Kapiteln 2.4.4.3.1 und 2.4.4.3.2 wird die aktuelle Festlegung des 
erweiterten Monitorings aufgezeigt. Die entsprechenden Turnusse der Analytik sind den jeweiligen 
Tabellen des Kapitels 5.1 zu entnehmen. 
2.4.4.3.1 Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM)-Metaboliten 
In Abstimmung mit der  Bezirksregierung Münster wird das Rohwasser  - neben den typischen 
relevanten Metaboliten - fortlaufend auf sogenannte "nicht relevante" P BSM-Metaboliten 
untersucht. Diesbezüglich gilt als maßgebliche Datenquelle eine vom Umweltbundesamt 
fortgeschriebene Tabelle. Je nach Befundlage der vorangegangenen Untersuchungen sowie unter 
Differenzierung der Parameter mit und ohne zugewiesenen Gesundheitlichen Orientierungswert 
(GOW) werden unterschiedliche Untersuchungsschema angewendet. 
2.4.4.3.2 Trifluoracetate (TFA) 
Vor dem  Hintergrund erhöhter Befunde von TFA (vgl. Kapitel 8.1.4.2) in den überwiegend 
landwirtschaftlich geprägten Einzu gsgebieten für die öffentliche Trinkw asserversorgung des 
Münsterlandes sind seit Februar 2017 weitere Untersuchun gen zur Verbesserung der Datenlage 
vorzunehmen. Die Analytik ist in Form von Rohmisch - oder Reinwasseruntersuchungen im Zu - 
bzw. Ablauf der Aufbereitungsanlagen durchzuführen. Die Analysenergebnisse sind an das 
MKULNV NRW sowie an die Bezirksregierung Müns ter weiterzuleiten. Im Falle von Befunden > 
1,5 µg/l (Überschreitung des halben GOW) im Roh - oder Reinwasser sollen weitere gezielte 
Untersuchungen zur Ermittlung der Eintragspfade an einzelnen Brunnen oder Brunnengruppen 
durchgeführt und TFA in das Unters uchungsprogramm der „nicht relevanten“ Metaboliten 
aufgenommen werden (vgl. Kapitel 5.1).

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2.4.4.4 Bromacil-Analytik 
Gemäß wasserrechtlicher Auflage werden d ie am Standort Geist -Preußenstadion3 geförderten 
Grundwassermengen aufgrund eines hier vorliegenden Grundwasserschadens durch erhöhte 
Bromacil-Belastungen (vgl. Kapitel 8.1.4.1) über eine Aktivkohlefiltration (AKF) aufbereitet und am 
Standort Geist-Vennheideweg in gleicher Menge über Infiltrationsbecken dem Grundwasser wieder 
zugeführt (vgl. Tabelle 4). 
Aufgrund der erhöhten Bromacil -Belastung wird das am Standort Kinderhaus -Süd geförderte 
Rohwasser - im Gegensatz zu dem aus dem WGG Kinderhaus -Nord - grundsätzlich einer AKF 
zugeführt. Im weiteren Prozess werden beide Rohwässer zusammengeführt und gleichzeitig 
aufbereitet. Grundsätzlich ist die zeitliche und räumliche Tendenz der Bromacil -Belastung 
rückläufig. Gleichwohl liegt bei einer Trinkwassernut zung in den WGG Kinderhaus -Süd und Geist-
Preußenstadion - aufgrund der teilweise sporadischen, teilweise kontinuierlichen Überschreitungen 
des Grenzwertes in einzelnen Förderbrunnen um den Faktor 1,5 bis 3 - weiterhin die 
Notwendigkeit einer Aufbereitung auf unbestimmte Zeit vor. 
2.5 Qualifikationsnachweise/Zertifizierung 
In Bezug auf die Trinkwasserproduktion liegen der SWMS die mit Tabelle 7 nachfolgend 
aufgeführten Zertifizierungen vor. 
  
Tabelle 7: Zertifikate 
2.6 Absicherung der Versorgung 
 Fremdbezug 2.6.1
Die Gelsenwasser AG liefert der SWMS - gemäß des zwischen beiden Unternehmen 
abgeschlossenen Wasserlieferungsvertrags vom 14.02.2006  (s. Tabelle 3, S. 11) - einen Anteil 
des in Münster benötigten Trinkwassers aus dem WW in Haltern. Die Gelsenwasser AG ist 
verpflichtet, der SWMS an der von ihr gewünschten und von beiden Vertragspartnern 
gemeinschaftlich festgelegten Übergabestelle in Albachten (s. Abbildung 3, S. 6) jährlich 4,8 Mio. 
m³ Trinkwasser mit einer Stundenspitze von 876 m³/h - nach Können und Vermögen bis zu 1.200 
m³/h - vorzuhalten. 
                                            
3 Standort Geist-Preußenstadion wird synonym zu Geist-Hammer Straße verwendet.  
Zertifiziert nach Inhalt Geltungsbereich Gültigkeit
DIN EN ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsystem Wassergewinnung und -aufbereitung 14.09.2018
DIN EN ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsystem
Planung, Bau und Betrieb von Netzen und 
Verteilung in der Elekrizitäts-, Gas-, Wasser- und 
Fernwärmeversorgung und Straßenbeleuchtung
14.09.2018
DVGW Arbeitsblatt W 1000 Technisches Sicherheitsmanagement Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung, 
Wasserwerke 18.10.2018

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 Notfallbetrieb Ems 2.6.2
Gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis darf aus der Ems - im Bereich des WGG Haskenau - bei 
unerwartetem Ausfall der Entnahme aus dem DEK am PW KÜ (s. Tabelle 5, S. 23) - zusätzlich zur 
zugelassenen Ems -Entnahmemenge im Bereich WGG Hornheide  - Oberflächenwasser in einer 
Menge bis zu 400 m³/Stunde, 8.300 m³/Tag, 3.000.000 m³/Jahr und in gleicher Menge in der 
Brunnengalerie Haskenau über drei Infiltrationsteiche versickert werden (Notfallbetrieb). 
 
 Druckerhöhungsanlage Stadtmitte 2.6.3
Mit der  im Jahre 2016 fertiggestellte n Druckerhöhungsanlage (DEA) Stadtmitte, welche s ich im 
unmittelbaren Bereich der Uni -Behälter an der Corren sstraße befindet (s. Abbildung 29, S. 49), 
wurden die hier vorliegenden Speicherkapazitäten stadtnetzseitig eingebunden.  
Im Rahmen der Planung für die Auslegung der DEA wurden diverse Netzberechnungen unter 
Berücksichtigung von Ausfallszenarien sowie Schwachlastzeiten  durchgeführt, so dass  sowohl 
heute als auch in Zukunft der innerstädtische Druck in Bedarfs- und Spitzenzeiten gehalten werden 
kann. 
 Notstromversorgung 2.6.4
Die WW Hornheide, Geist und Hohe Ward können im Falle eines längerfristigen Stromausfalls 
anhand von  Notstromaggregaten weiterhin Trinkwassermengen in das Versorgungsnetz 
einspeisen. Gleichermaßen kann das  WW in Haltern notstromgebunden die Lieferverpflichtungen 
gegenüber der SWMS uneingeschränkt erfüllen.  
Zur Absicherung der Druckerhöhung im Versorgungsnetz verfügt die DEA Stadtmitte über ein 
separates Notstromaggregat ausreichender Größe. 
 
 Objekt- und Gebäudeschutz 2.6.5
Die Wassergewi nnungs- und Aufbereitungsgebäude  der SWMS  verfügen über ein en 
Gebäudeschutz, welcher in seiner technischen Ausführung gewährleistet, dass das Personal der 
rund um die Uhr besetzten  Verbundleitstelle unverzüglich über den  Versuch eines unbef ugten 
Eindringens alarmiert wird. Gleiches gilt für den elektronischen Objektschutz der einzelnen 
Förderbrunnen, durch welchen  ausnahmslos jedes Öffnen  der Brunnenstube  mitgeteilt sowie 
dokumentiert wird. 
Neben den technischen sowie baulichen Schutzmechani smen erfolgen im Rahmen betrieblicher 
Aktivitäten zudem regelmäßige Überwachungen.

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 Maßnahmenplan 2.6.6
Gemäß Trinkwasserverordnung ist jedes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einen 
Maßnahmenplan zu erstellen, welcher die örtlichen Gegebenheiten der Wass erversorgung 
berücksichtigt. Dieser bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes. 
Es wird beschrieben, wie bei Nichteinhaltung von Qualitätsparametern die Wasserversorgung 
aufrechterhalten werden kann und welche Meldewege einzuhalten sind, beispi elsweise in Fällen 
von mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen, insbesondere für Wasserversorgungen ohne 
kontinuierliche Desinfektion. Ziel dieser Regelungen ist, den Verbraucher - möglichst ohne 
Nutzungseinschränkung - jederzeit mit hygienisch einwand freiem Trinkwasser zu versorgen. Der 
Einsatz von Desinfektionsmitteln bedarf der Genehmigung des Gesundheitsamtes und der 
Bekanntmachung beim Verbraucher.

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3 Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf 
3.1 Wasserabgabe (Historie) 
 
Abbildung 9: Trinkwasserabgabe der Stadtwerke Münster GmbH von 2006 bis 2016 
Abbildung 9 stellt die ausschließlich mit Endkunden abgerechnet en Wasserabgaben dar. Andere 
Wassermengen, wie beispielsweise Wasserverluste im Netz, Löschwasserentnahmen oder 
betriebliche Eigenverbräuche , finden  aufgrund pauschalisierter  und/oder berechneter  
Quantifizierungen in dieser Darstellung keine Berücksichtigung . Für den in Abbildung 9 
betrachteten Zeitraum schwankten diese Mengen in Summe zwischen 4 und 8 Prozent der hier 
dargestellten jährlichen Wasserabgaben. 
Das Diagramm veranschaulicht, dass der jährliche Gesamtverbrauch an Trinkwasser in Münster  
trotz steigender Einwohnerzahlen  seit 2006 relativ konstant bei  rund 16 Mio. m³ liegt.  Begründet 
wird dieser Widerspruch durch den personenbezogenen Verbrauch, welcher bis ca. 2014  einen 
stetigen Rückgang verzeichnen konnte. Das veränderte Verbraucherverhalten ist in erster Linie auf 
den vermehrten Einsatz wassersparender Haushaltsgeräte zurückzuführen, jedoch durch die  
maximal mögliche  Wassereinsparung einzelner Geräte funktional begrenzt . Eine Ausschöpfung 
des Einsparpotenzials spiegelt sich in der  bereits eingetretene n Stagnation des 
personenbezogenen Verbrauchs der rund letzten drei Jahre bzw. in dem  damit einhergehenden 
Anstieg der Abgabemengen an private Haushalte (vgl. Abbildung 9) wider und unterstreicht 
zugleich, dass das prognostizierte Bevölkerungswachstum (vgl. Kapitel 3.2) zwangsläufig zu einer 
erhöhten Trinkwasserabgabe der SWMS führen wird.  
3.2 Prognose Wasserbedarf 
Der Wasserbedarf stellt die durch den Wasserversorger potentiell bereitzustellende Menge an 
Trinkwasser dar.

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Die durch die Genehmigungsbehörde festgelegten und anhand standardisierter Ansätze 
ermittelten Kalkulationsfaktoren bzw. Prognosegrößen der Wasserbedarfsprognose umfassen 
neben der Reinwasserabgabe an die Bevölkerung - basierend auf der Vorausberechnung vo n 
IT.NRW - zudem die Wassermengen für Rohrnetzspülungen, Löschwasserentnahmen, Abgabe an 
Standrohre (Bauwasserabgabe) sowie die Lieferung an Großabnehmer - zuzüglich entsprechender 
Sicherheitszuschläge sowie dem Eigenbedarf der WW. 
Für das Versorgungsgebie t der SWMS (vgl. Kapitel 7.1) wurde im Rahmen des 
Wasserrechtsantrages für das WW Hohe Ward die Wasserbedarfsprognose entsprechend dem 
allgemein gültigem Merkblatt der Bezirksregierung Münster für das Jahr 2041 aufgestellt (vgl. [1]) 
und unter Zugrundelegung der Bevölkerungsvorausberechnung gemäß IT.NRW aktualisiert. 
Die Bedarfsprognose bezieht sich auf das gesamte Versorgungsgebiet unter Einbeziehung aller 
Wassergewinnungsanlagen der  SWMS einschließlich Fremdbezug und stellt sich 
zusammenfassend folgendermaßen dar: 
Die Reinwasserabgabe netto wird unter Berücksichtigung der einzelnen Prognosegrößen im Jahre 
2041 bei rund 20,44 Mio. m³/a liegen. Zuzüglich der zu erwartenden realen Wasse rverlustmengen 
beträgt die Netzeinspeisung damit brutto rund 21,77 Mio. m³/a. Dieser berechneten Menge wurde - 
gemäß behördlicher Anforderung - ein 5 -prozentiger Sicherheitszuschlag aufgerechnet, so dass 
sich die prognostizierte Netzeinspeisung für das Jah r 2041 im Versorgungsgebiet brutto gerundet 
zu 22,80 Mio. m³/a ergibt (vgl. [1]). 
Inklusive der prognostizierten Eigenbedarfsmenge berechnet sich der Bedarf im 
Versorgungsgebiet für das Jahr 2041 auf rund 22,92 Mio. m³/a.

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20 
 
4 Mengenmäßiges Wasserdargebot für  die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) sowie 
mögliche zukünftige Veränderungen 
4.1 Wasserressourcenbeschreibung 
 Genutzte Ressourcen 4.1.1
 
Abbildung 10: Geologie im Stadtgebiet Münster [2]

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Das Flachlandgebiet des  mittleren Münsterlandes zwischen Ems und Lippe ist durch die weite 
Verbreitung grundwassergeringleitender Oberkreide -Festgesteine sowie weitreichende 
Ablagerungen geringdurchlässiger quartärer Lockergesteine (Grundmoräne) gekennzeichnet. Die 
Festgesteine liegen zum Teil frei zutage, zum Teil auch unter nur geringmächtigen 
Lockergesteinsschichten (Abbildung 10). 
Den Hauptgrundwasserleiter bilden sandig -kiesige Lockergesteine des Quartärs, die das oberste 
Grundwasserstockwerk mit freier, u ngespannter Grundwasseroberfläche darstellen. Die quartären 
Sedimente grundwasserführender Schichten sind trotz unterschiedlicher Genese und Alter 
hydraulisch miteinander verbunden. Größere Lockergesteinsmächtigkeiten der quartären 
Deckschichten sind an rinnenförmige Eintiefungen gebunden. Sie sind als Ur -Rinnen der heutigen 
Wasserläufe bzw. früherer Schmelzwasserrinnen aufzufassen. Außerhalb der Rinnenzonen sind 
die Lockergesteinsschichten häufig nur als dünner Sedimentschleier vorhanden. 
Die Festgesteins-Grundwassergeringleiter weisen keine oder lediglich eine geringe Wasserführung 
in ihrer oberflächennahen klüftigen Auflockerungszone auf, die für eine nennenswerte 
Grundwassergewinnung nicht nutzbar ist. 
In Abbildung 11 werden die für eine Grundwassergewinnung geeigneten (Grundwasserleiter) 
sowie ungeeigneten (Grundwassernichtleiter) Bereiche zusammenfassend dargestellt. In der Karte 
sind zugleich die mit der geplanten Wasserwerksumstrukturierung (vgl. Kapitel 9.2.1) 
einhergehenden Veränderungen innerhalb Münsters Wasserschutzgebietskulisse berücksichtigt. 
Die von den WW genutzten Grundwasserleiter bestehen aus dem Münsterländer Kiessandzug, der 
nur als schmales Band ausgebilde t ist, sowie aus den flächenhaft verbreiteten, eiszeitlichen 
Ablagerungen der Uremsrinne (Niederterrassen der Ems). Ein zweites, gespanntes 
Grundwasserstockwerk liegt in großer Tiefe in den Kalksteinen des Cenomans und Turons vor, hat 
jedoch wegen des stark versalzenen Wassers (Sole) keine wasserwirtschaftliche Bedeutung.

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Abbildung 11: Bestehende Wassergewinnungsanlagen und Abgrenzung der Einzugsgebiete bei Entnahme in Höhe des 
derzeit bestehenden Wasserrechts 
 Ungenutzte Ressourcen 4.1.2
Wie Abbildung 11 veranschaulicht, wird der überwiegende Teil der grundwasserführenden 
Bereiche (Münsterländer Kiessandzug, Niederterrasse der Ems) im Stadtgebiet Münster bereits 
durch die bestehenden WW genutzt. Es sind daher keine nennenswerten ungenutzten, und somit

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23 
 
zukünftig potentiell nutzbaren, grundwasserbürtigen Rohwasser -Ressourcen im Stadtgebiet 
Münster mehr ausgebildet. 
4.2 Wasserbilanz 
 
Tabelle 8: Wasserrechts- und Entnahmesituation sowie Grundwasserbilanz 
Im Rahmen der Bilanzierung wurden mit den beiden Ansätzen GROWA und GLADIS zwei - 
hinsichtlich ihrer Berechnungsverfahren unterschiedliche - flächendifferenzierte Zuweisungen der 
Grundwasserneubildungsrate berücksichtigt, um einerseits die Bilanz für ein Normaljahr zu 
ermitteln (GLADIS) und andererseits die Bilanzverhältnisse einer mehrjährigen Trockenperiode 
abzubilden. Während der GLADIS -Ansatz für die Berechnung der mittleren zu erwartenden 
Grundwasserneubildungsrate heran gezogen werden kann, eignet  sich der eigentlich für die 
niederschlagsarme norddeutsche Tiefebene entwickelte GROWA-Ansatz eher für die orientierende 
Ermittlung der reduzierten Grundwasserneubildung in einer Folge von Trockenjahren. 
Wie die Tabelle 8 veranschaulicht, errechnet sich die tatsächlich ausschöpfbare 
Grundwassernettoentnahme aus den zur öffentlichen Trinkwasserversorgung dienenden WW der 
SWMS zu in Summe rund 6,67 Mio.m³/a.  Gemäß GLADIS-Ansatz, der einem d urchschnittlichen

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24 
 
Normaljahr gleichgesetzt werden kann, steht demgegenüber ein grundwasserbürtiges Dargebot 
von r und 6,45 Mio. m³/a . In den WGG Kinderhaus -Süd und Haskenau ist für die 
Dargebotsdeckung zudem ein Uferfiltratanteil (Nienbergerbach bzw. Werse)  zu berücksichtigen. 
Bei durchschnittlichen oder überschüssigen Grundwasserneubildungsraten ist das 
Grundwasserdargebot somit ausreichend, um die ausschöpfbare Grundwassernettoentnahme 
sicher zu decken. 
Deutlich wird aber auch, dass - ohne entsprechende In filtration - nur noch ein geringes 
wasserrechtliches Erhöhungspotential besteht. In einer Folge von Trockenjahren, wie sie zum Teil 
auch in den letzten Jahren vorlagen, ist ein Defizit von bis zu ca. 1,30 Mio. m³/a zu erwarten. 
Wobei die bislang verfügbare n, offiziellen Klimaprognosen zu einer anderen Einschätzung 
kommen (vgl. Kapitel 4.3) und davon ausgehen, dass sich der Klimawandel nach derzeitigem 
Ermessen eher positiv auf die Grundwasserneubildung im Bereich  des Münsterlandes auswirken 
dürfte. 
4.3 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter 
Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels 
Auf Basis der bisherigen Klimamodelle lassen sich mögliche Auswirkungen eines zukünftigen 
Klimawandels auf die Grundwassergewinnung ableiten. 
Für die Wassergewinnung ergeben sich aus dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für 
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Klimaauswirkung Nordrhein -Westfalen (vgl. [3]) 
und aus verschiedenen Untersuchungen zur Auswirkung des Klimawandels auf die 
Wasserwirtschaft (vgl. [4]) folgende Schlussfolgerungen: 
1. Betrachtungszeitraum 2021 - 2050 
Vom Herbst bis zum Frühjahr kann mit einer Erhöhung der relat iven Niederschlagsmenge von bis 
zu 14 % gerechnet werden. Diese Erhöhung trägt vom Herbst bis zum Frühjahr zur 
Grundwasserneubildung in der Region NRW bei. Des Weiteren kann in den Sommermonaten mit 
einer Schwankung der relativen Niederschlagsmenge zwische n -0,2 und +7,0 % gerechnet 
werden. Der Forschungsbericht zeigt, dass der Klimawandel sich nach dem derzeitigen 
Kenntnisstand bis zum Jahr 2050 nicht negativ auf die Grundwasserneubildung in NRW auswirkt. 
Es kann sogar mit einer Zunahme der relativen Niederschlagsmenge von 2 bis 9 % im Jahresmittel 
gerechnet werden. 
2. Betrachtungszeitraum 2071 – 2100 
Bis zum Jahr 2100 erhöht sich der relative Niederschlag vom Herbst bis zum Frühjahr auf bis zu 
19 %. Demgegenüber reduziert sich der relative Niederschlag in den Sommermonaten um -14 bis -
20 %. Es ist eine stärkere Verschiebung der Grundwasserneubildung im Zeitraum Herbst bis 
Frühjahr zu verzeichnen. Im Jahresmittel jedoch schwankt die relative Niederschlagsmenge 
zwischen 0 bis 6 %.

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25 
 
Dies stellt sich in anderen Bundesländern anders dar. Dort sind relative Niederschlagsmengen im 
Jahresmittel von -4 % bis +2 % zu verzeichnen. 
Abschließend kann gesagt werden, dass sich nach derzeitigem Ermessen der Klimawandel eher 
positiv auf die Grundwasserneubildung im Bereich NR W auswirken dürfte (vgl. [3] und [5]). 
Aufgrund der langfristigen Tendenz zu geringeren Sommerniederschlägen ist jedoch auch damit 
zu rechnen, dass der Wasserbedarf in den Sommermonaten ansteigen wird. 
Die auf Basis der GROWA 2011 Daten aufgestellte Grundwasserbilanz (s. Tabelle 8) belegt jedoch 
auch, dass in Trockenjahren und vor allem in einer Folge von Trockenjahren im Stadtgebiet 
Münster ein Grundwasserdef izit (ca. 1,30 Mio. m³/a) zu erwarten ist, das gegebenenfalls durch 
eine Mehrmenge der Infiltration ausgeglichen werden muss (vgl. Kapitel 8.1.6).

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26 
 
5 Rohwasserüberwachung / Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit 
Rohwasser / Trinkwasser 
5.1 Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser 
 Oberflächenwasserüberwachung 5.1.1
Das entnommene Wasser des DEK sowie der Ems ist gemäß wasserrechtlicher Auflage durch ein 
geeignetes Labor mindestens zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) a uf die Parameter der Gruppen I 
und II des § 50 LWG sowie die P BSM der Rohwasserüberwachungsrichtlinie zu untersuchen . Da 
die Grundwasseranreicherung in Münster einen essentiellen Stellenwert im Rahmen der 
Trinkwassergewinnung einnimmt, wurde  die behördlich auferlegte analytische Überwachung des 
hierfür verwendeten Oberflächenwassers  (s. Abbildung 3, S. 6) - insbesondere des DEK - im 
Hinblick auf die Anzahl der Probenahmen sowie des Probenumfangs erweitert (s. Tabelle 9). 
  
Tabelle 9: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems) 
Ergänzend wurde im Juni 2015 ein monatlich zu beprobendes Messstellennetz zwischen dem DEK 
in Senden und der Entnahmestelle für das Anreicherungswasser in der Hohen Ward implementiert. 
Vorrangiges Ziel dieser Untersuchungsreihe ist - neben seiner Funktion als Vorwarnsystem - die 
Überprüfung einer qualitativen Einflussnahme der in den DEK mündenden Bäche Kannenbac h 
und Offerbach (vgl. Kapitel 8.1.5.2, s. Abbildung 32). 
 Grundwasserüberwachung 5.1.2
Zur qualitativen Überwachung des von der Infiltration unbeeinflussten und ausschließlich auf die 
natürliche Grundwasserneubildung zurückzuführenden landseitigen Grundwasserzustroms 
befinden sich in jedem WSG  - an hydrogeologisch ausgewählten Standorten - zahlreiche 
Grundwasser- sowie Fließgewässermessstellen. Neben einer verdachts- und/oder themenbedingt 
singulär durchgeführten Analytik erfolgt  eine regelmäßige Beprobung dieser Messstellen  
entsprechend der in Tabelle 10 aufgeführten Umfänge und Häufigkeiten. 
 
Tabelle 10: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen 
Bezeichnung Turnus Beprobung
LWG § 50 zzgl. ausgewählte Parameter 3x/Jahr (April, August und November)
Spurenstoffanalytik * 1x/Monat
TFA-Analytik nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 1x/Monat
Oberflächenwasser
alle Entnahmestellen (* ausgenommen PW 11)
Bezeichnung Turnus Beprobung
LWG § 50 Parametergruppe I 2x/Jahr (April und Oktober)/
alle 2 Jahre 2x/Jahr (Januar und Juli)
LWG § 50 Parametergruppe I + II 2x/Jahr (April und Oktober)
LWG § 50 Parametergruppe PBSM
2x/Jahr (April und Oktober); alle 2 Monate 
(gerade Monate) nur für Messstellen 
i.V.m. Bromacilbelastung
Grundwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (inkl. Fließgewässer)

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Zugleich dienen die Messstellennetze der WSG (vgl. Abbildung 12) dem Monitoring der hier 
vorliegenden Grundwasserstände und bilden infolgedessen die Basis für zahlreiche quantitative 
Aspekte der Wasserwirtschaft, wie beispielsweise  der systematischen Grundwasseranreicherung 
(vgl. Kapitel 2.4.4.1), der landwirtschaftlichen Beweissicherung (vgl. Kapitel 2.4.4.2) oder der 
Wasserbilanzierung (vgl. Kapitel 4.2). 
 
Abbildung 12: Messstellennetze zur Erfassung der Wasserstände 
 Rohwasserüberwachung 5.1.3
5.1.3.1 Lage der Förderbrunnen 
 
Abbildung 13: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hornheide-Haskenau (Stand Mai 2017)

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Abbildung 14: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Gittrup (Stand Mai 2017) 
 
Abbildung 15: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Kinderhaus (Stand Mai 2017) 
 
Abbildung 16: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Geist (Stand Mai 2017)

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Abbildung 17: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hohe Ward (Stand Mai 2017) 
5.1.3.2 Rohwasser-Analytik 
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine 
regelmäßige Beprobung des Rohwassers anhand der mit Tabelle 11 aufgelisteten 
Parametergruppen sowie Turnusse. 
 
Tabelle 11: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen 
 Trinkwasserüberwachung 5.1.4
5.1.4.1 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche Wasserversorgung) 
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine 
regelmäßige Beprobung des Trinkwassers anhand der mit Tabelle 12 aufgelisteten 
Parametergruppen sowie Turnusse. 
 
Tabelle 12: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen 
Bezeichnung Turnus Beprobung
LWG § 50 Parametergruppe I 1x/Monat
LWG § 50 Parametergruppe I + II alle 3 Jahre im April
LWG § 50 Parametergruppe PBSM 2x/Jahr (April und Oktober)
Arzneimittel 4x/Jahr (Januar, April, Juli und Oktober)
Mikrobiologische Untersuchung 1x/Woche (Montag)
Bakteriologische Untersuchung * 2x/Jahr (April und Oktober)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Rohwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (* ausgenommen Kinderhaus)
(Gesamtrohwässer aller Förderbrunnen)
Bezeichnung Turnus Beprobung
Mikrobiologische Untersuchung 2x/Woche (Montag und Freitag)
Suspect-Target-Screening 2x/Jahr (Juni und Dezember)
Routinemäßige Untersuchung gem. TrinkwV 1x/Woche (Mittwoch)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Umfassende Untersuchung gem. TrinkwV 2x/Jahr (März und September)
TFA-Analytik 2x/Jahr (März und September)
Trinkwasser
alle Netzeinspeisungen
(Wasserwerke/Übergabestation Albachten)

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5.1.4.2 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche Trinkwasserversorgung) 
Im Wasserverteilnetz (s. Abbildung 23, S. 41) befinden sich insgesamt 26 Netzprobenstellen, die in 
vier Messstellengruppen aufgeteilt sind (s. Abbildung 18). Diese werden durch das zertifizierte 
Personal der SWMS in einem Turnus von vier Wochen alternierend beprobt. 
 
Abbildung 18: Netzprobenstellen 
Zur Aufrechterhaltung der Wassergüte erfolgt mittels eines Spülprogrammes a n insgesam t 34 0 
Spülhydranten eine turnusmäßige (alle 3 Monate) Spülung des Wasserversorgungsnetzes. 
5.1.4.3 Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung) 
Trinkwasser aus Eigenwasserversorgungsanlagen wird jährlich/dreijährlich gemäß § 14 und 
§ 19 Abs. 5 Trinkwasserverordnung untersucht . Das Gesundheitsamt überwacht gem. § 18 
TrinkwV die Einhaltung der Betreiberpflichten.  
Gemäß § 16 Abs. 1 - 3 der Trinkwasserverordnung muss jede Grenzwertüberschreitung, 
wahrnehmbare Geschmacksbeeinträchtigung, Trübung, Verfärbung sowie a ußergewöhnliche 
Vorkommnisse in der Umgebung des Hausbrunnens dem Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet 
werden. Abhilfemaßnahmen oder erforderliche Nutzungseinschränkungen werden mit dem 
Gesundheitsamt abgesprochen. 
Alle drei Jahre findet eine Besichtigung der Eigenwasserversorgungsanlage durch das 
Gesundheitsamt statt. Diese schließt die dazugehörigen Schutzzonen, oder, wenn solche nicht

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festgesetzt sind, die Umgebung der Eigenwasserfassungsanlage, soweit sie für die 
Wassergewinnung von Bedeutung ist mit ein. 
Die Trinkwasseruntersuchungen sind vom Betreiber bei einem nach TrinkwV zugelassenen 
Trinkwasserlabor zu beauftragen und die Ergebnisse sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Die in 
Tabelle 13 aufgeführten Parameter werden in Münster jährlich bzw. dreijährlich im Trinkwasser von 
Kleinanlagen ohne Vermietung (Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c) 
untersucht. 
Jährliche Trinkwasseruntersuchung Dreijährliche Trinkwasseruntersuchung 
Wassertemperatur bei Probenahme Wassertemperatur bei Probenahme 
pH-Wert pH-Wert 
Leitfähigkeit bei 25°C Leitfähigkeit bei 25°C 
Geruch Geruch  
Geschmack Geschmack 
Färbung Färbung 
Trübung  Trübung 
Koloniezahl bei 22°C / 36°C Säurekapazität bei pH 4,3 
Coliforme Bakterien Nitrat 
E. coli Ammonium 
Enterokokken Oxidierbarkeit 
 Chlorid 
 Natrium 
 Kalium 
 Gesamthärte 
 
alle bakteriologischen Parameter der jährlichen 
Untersuchung 
Tabelle 13: Parameterumfang der Trinkwasseruntersuchung gem. TrinkwV (Eigenversorgung) 
Der Parameterumfang für Kleinanlagen mit Vermietung/gewerblicher Nutzung 
(Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe b) kann variieren , ist aber im 
Wesentlichen gleich. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit können gem. § 20 TrinkwV auch 
zusätzliche Parameter vom Gesundheitsamt eingefordert werden, wenn es unter Berücksichtigung

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
32 
 
der Umstände des Einzelfalles zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstel lung 
einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich ist ( vgl. 5.2.4 ). 
5.2 Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser 
 Oberflächenwasser 5.2.1
Da die Lippe - in Hamm durch den Datteln -Hamm-Kanal an da s Westdeutsche Kanalnetz 
angebunden - als vorrangige Wasserbezugsquelle für den DEK fungiert, spiegelt sich ihre gute 
Wasserqualität regelmäßig in der in Kapitel 5.1.1 aufgeführten Beprobung des DEK indirekt wider. 
Zugleich unterstreichen die im DEK - insbesondere im direkten analytischen Vergleich zur Ems - 
entsprechend niedrigen Konzentrationen der zu detektierenden Parameter aus dem Bereich der 
Humanpharmaka, dass das Kanalsystem nicht als Vorflut für Kläranlagen genutzt werden darf. 
Um daher - neben den in Kapitel 9.1.1 aufgezeigten quantitativen Aspekten - im Sinne der 
Versorgungssicherheit sowie des Minimierungsgebotes präventiv zu handeln, wird durch bere its 
eingeleitete Maßnahmen (vgl. Kapitel 9.1.1) eine Abkehr von der Ems - respektive Konzentration 
auf den DEK - zum Zwecke der Grundwasseranreicherung aktiv umgesetzt. 
 Rohwasser 5.2.2
Analog zum jährlich veröffen tlichten Parameterumfang der Trinkwasseranalytik (vgl. Tabelle 15) 
liefert Tabelle 14 einen Überblick über die Beschaffenheit der jeweiligen Gesamtrohwässer. 
 
Tabelle 14: Mittelwerte ausgewählter Parameter im Rohwasser für den Zeitraum 2006 bis 2016 
Die durch die Rohwasserüberwachungsrichtlinie zu untersuchenden Parameter aus dem Bereich 
der PBSM - zuzüglich der in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster festgelegten 
Erweiterung - wiesen für die Gesamtrohwässer aller WW im Zeitraum von 2006 bis 2016 keine 
Auffälligkeiten auf. Dies gilt demzufolge auch für Nitrat, dessen Konzentrationen dauerhaft 
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide
Aluminium (Al), gesamt mg/l 0,02 0,03 0,04 0,02
Calcium (Ca) mg/l 135,5 85,5 122,4 102,8
Chlorid (Cl) mg/l 47,8 47,2 43,7 48,2
Eisen (Fe), gesamt mg/l 0,62 0,67 0,94 0,78
Fluorid (F) mg/l 0,13 0,18 0,09 0,12
Kalium (K) mg/l 8,7 4,8 5,6 5,0
Magnesium (Mg) mg/l 13,2 6,2 12,2 6,7
Mangan (Mn), gesamt mg/l 0,10 0,05 0,13 0,25
Natrium (Na) mg/l 29,3 28,9 24,5 30,6
Nitrat (NO3) mg/l 14,4 10,5 14,0 7,8
Nitrit (NO2) mg/l 0,03 0,06 0,05 0,04
Sulfat (SO4) mg/l 132,4 62,9 116,6 74,2
TOC mg/l 1,96 1,92 2,02 2,99
Parameter Einheit
Rohwasser
(Mittelwert 2006 - 2016)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
33 
 
unterhalb von 25 mg/l lagen (vgl. Abbildung 19). 
 
Abbildung 19: Nitrat-Messwerte in den Gesamtrohwässern für den Zeitraum 2006 bis 2016 
Demgegenüber konnte im gleichen Zeitraum der Kontaminant Bromacil im Einzelrohwasser des  
WGG Kinderhaus-Süd in stetig messbaren Konzentration en detektiert werden . Durch die 
praktizierte Aktivkohlefiltration konnte die Einhaltung des Grenzwertes der TrinkwV  von 0,1 µg/l 
jedoch ununterbrochen gewährleistet werden (s. Abbildung 20). 
 
Abbildung 20: Bromacil-Messwerte im Einzelrohwasser Kinderhaus-Süd für den Zeitraum 2006 bis 2016 
Aufgrund der erst seit Februar 2017 durchgeführten TFA -Analytik (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2) reicht die 
bislang vorliegende Datengrundlage nicht aus, um repräsentative Ganglinien  bzw. einen 
Entwicklungstrend des Parameters TFA darzustellen. Jedoch lagen die bisher gemessenen TFA -
Konzentrationen in allen Rohwä ssern der SWMS mit einem erfassten Spitzenwert von 1,8 µg/l 
unterhalb des GOW von 3 µg/l.  
 Trinkwasser (öffentliche Versorgung) 5.2.3
Mit Tabelle 15 werden die für den ausgewählten repräsentativen Zeitraum von 10 Jahren (2006 - 
2016) gebildeten Mittelwerte der von der SWMS jä hrlich veröffentlichten Trinkwasseranalytik 
aufgezeigt.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
34 
 
 
Tabelle 15: Mittelwerte der veröffentlichten Parameter im Trinkwasser für den Zeitraum 2006 bis 2016 
Zwischen 2006 und 2016 konnte im Rahmen der  kontinuierlichen und umfassenden Analytik an 
den Wasserwerksausgängen kein kritischer Parameter  im Trinkwasser ausgemacht werden.  
Demzufolge lagen auch die Nitrat-Konzentrationen an allen Netzeinspeisungen dauerhaft 
unterhalb des Grenzwertes der TrinkwV (vgl. Abbildung 21). 
 
Abbildung 21: Nitrat-Messwerte an den Wasserwerksausgängen bzw. der Übergabestation (ab 2006) 
Der an den Standorten Kinderhaus -Süd sowie Geist -Preußenstadion vorliegende 
Grundwasserschaden dur ch Bromacil ließ sich im Trinkwasser der jeweiligen WW nicht 
nachweisen (unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze) . Am WW Kinderhaus ist diese 
deutliche Reduzierung der Kombination aus AKF-Aufbereitung des Einzelrohwassers (Kinderhaus-
Süd) und abschließender Zusammenführung der beiden  zu Trinkwasser aufbereiteten 
Einzelrohwässer (Kinderhaus -Nord / Kinderhaus -Süd) geschuldet. Bezogen auf das  WW Geist  
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide Bezug
Wassertemperatur °C 12,9 12,4 11,4 12,0 12,3
pH-Wert ohne 7,4 7,4 7,4 7,4 7,5
Leitfähigkeit, elektr. bei 25°C µS/cm 699 601 742 676 491
Calcium (Ca) mg/l 104,3 83,1 116,6 99,3 72,2
Magnesium (Mg) mg/l 9,1 6,0 11,8 6,4 4,4
Eisen (Fe), gesamt mg/l <0,015 <0,015 <0,015 <0,015 <0,015
Mangan (Mn), gesamt mg/l <0,005 <0,005 <0,005 0,01 <0,005
Fluorid (F), gesamt mg/l 0,15 0,17 0,08 0,12 0,16
Aluminium (Al), gesamt mg/l <0,02 <0,02 <0,02 <0,02 <0,02
Chlorid (Cl) mg/l 43,8 47,5 42,1 48,6 29,3
Nitrat (NO3) mg/l 14,2 12,2 15,6 9,0 18,0
Nitrit (NO2) mg/l <0,015 <0,015 <0,015 <0,015 <0,015
Sulfat (SO4) mg/l 89,6 57,6 108,8 70,5 48,3
Natrium (Na) mg/l 27,6 29,9 23,9 31,1 19,2
Kalium (K) mg/l 6,7 4,6 5,3 4,9 5,1
TOC mg/l 1,93 1,76 1,83 2,44 2,79
Gesamthärte °dH (mmol/l) 16,6 (2,97) 13,0 (2,32) 19,0 (3,41) 15,4 (2,74) 11,2 (1,98)
Härtebereich ohne hart (3) mittel (2) hart (3) hart (3) mittel (2)
Karbonathärte °dH 11,6 9,6 12,6 11,5 8,2
Säurekapazität bis pH 4,3 mmol/l 4,15 3,44 4,49 4,13 2,92
Basekapazität bis pH 8,2 mmol/l 0,36 0,31 0,45 0,41 0,20
Wasserwerk
(Mittelwert 2006 - 2016)Parameter Einheit

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Jahr 2018 
 
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wird die Bromacil -Elimination durch eine Grundwassersanierung (Rohwasser Preußenstadion) 
erzielt (vgl. Kapitel 2.4.4.4). 
Aufgrund der erst seit Februar 2017 durchgeführten TFA -Analytik (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2) reicht die 
bislang vorliegende Daten grundlage nicht aus,  um repräsentative Ga nglinien bzw. einen 
Entwicklungstrend des Parameters TFA darzustellen. Jedoch lagen die bisher gemessenen TFA -
Konzentrationen im Trinkwasser der SWMS bzw. des Bezugs über die Gelsenwasser AG mit 
einem erfassten Spitzenwert von 2,5 µg/l allesamt unterhalb des GOW von 3 µg/l.  
 Trinkwasser (Eigenversorgung) 5.2.4
Durch weiterführende Kontrollen der Eigenwasserversorgungsanlagen konnte belegt werden, dass 
der Gesundheitsschutz im Sinne der Trinkwasserverordnung generell gewährleistet ist. Jedoch 
konnten bei  den regel mäßigen Überwachungen durch das Gesundheitsa mt 
Trinkwasserverunreinigungen und schadhafte Eigenwasserversorgu ngsanlagen festgestellt 
werden. Durch Beratung, Nachuntersuchung und Anordnungsmaßnahmen des Gesundheitsamtes 
wird in diesen Fällen eine gefahrlose  Nutzung der betroffenen Eigenversorgungsanlagen  wieder 
hergestellt.  
Bei Überschreitungen von bakteriologischen Parametern werden keine Ausnahmegenehmigungen 
vom Gesundheitsamt erteilt. Bis zur unverzüglichen Sanierung wird ein Abkochgebot erteilt oder 
die Verwendung von gekauftem abgepacktem Wasser empfohlen. Tabelle 16 zeigt 
Grenzwertüberschreitungen von bakteriologischen Parametern für das Jahr 2016. 
Parameter Grenzwert 
n. TrinkwV 
Anzahl Proben 
Überschreitungen 
Anzahl Anlagen 
Überschreitungen 
Zugelassene 
Abweichungen 
Begründung 
f. Zulassung 
Koloniezahl 
bei 22°C / 
36°C 
100 KBE/ 
ml 
110 69 0 - 
Coliforme 
Keime 
0 KBE/ ml 126 106 0 - 
E. coli 0 KBE/ ml 27 26 0 - 
Enterokokken 0 KBE/ ml 21 21 0 - 
Tabelle 16: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2016) (Eigenversorgung) 
Im Rahmen der Überwachung der  Eigenwasserversorgungsanlagen wurden vereinzelt 
Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern festgestellt. Daraufhin wurde in der Regel 
eine eingeschränkte Nutzung des Trinkwassers vom Gesundheitsamt angeordnet. Entweder 
befristet bis zur Sanierung und/oder bis zur Vorlage eines negativen Befundes . W eitere geogen 
bedingte Grenzwertüberschreitungen ohne gesundheitliche R elevanz bl ieben ohne 
Anordnungsmaßnahmen.

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Jahr 2018 
 
36 
 
In Tabelle 17 werden Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern über einen 
repräsentativen Zeitraum (die 3 Jahre entsprechen einem Prüfzyklus aller 
Eigenwasserversorgungsanlagen) dargestellt.  
Parameter Grenzwert 
n. TrinkwV 
Anzahl 
Über-
schreitunge
n 
Zugelassene 
Ab-
weichungen 
Begründung für Zulassung 
Ammonium  
 
0,5 mg/l 488 488 Der max. nachgewiesene Wert von 6,41 mg/l 
hat in dieser Höhe keine gesundheitliche 
Relevanz. Ammonium dient als 
Indikatorparameter für Fremdeinträge und ist 
im Zusammenhang mit dem Anstieg weiterer 
Parameterkonzentrationen zu betrachten. 
Die Überschreitungen des Grenzwertes sind 
bei den einzelnen 
Eigenwasserversorgungsanlagen nicht 
dauerhaft. 
Nitrat 
 
50 mg/l 35 35 Information zu Gesundheitsgefährdung und 
Empfehlung zur eingeschränkten Nutzung: 
Das Wasser darf nicht zur 
Lebensmittelzubereitung bis zur erfolgreichen 
Brunnensanierung verwendet werden. 
Die Überschreitungen des Grenzwertes sind 
bei den einzelnen 
Eigenwasserversorgungsanlagen nicht 
dauerhaft. 
Tabelle 17: Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern (2014- 2016) (Eigenversorgung) 
Neben der Regelüberwachung gem. TrinkwV werden a nlassbezogene Überprüfung en 
durchgeführt. Diese sind Einzeluntersuchungen über einen unbestimmten Zeitraum . 1998 wurden 
bei einer Routineuntersuchung der Wasserwerke der Stadt Münster 
Pflanzenschutzmittelrückstände in Form von Bromacil im Grundwasserleiter in der Nähe des 
Wasserwerks Münster Kinderhaus ermittelt. Da das Gesundheitsamt auch Überwachungsbehörde 
für die öffentliche Wasserversorgung durch die Stadtwerke ist, wurde das Gesundheitsamt über 
den Befund umgehend informiert. Daraufhin wurde ein Untersuchungsprogramm erstellt  und 
potentiell betroffene Eigenwasserversorgungsanlagen auf Bromacil und weitere 
Pflanzenschutzmittel (PBSM) untersucht (Tabelle 18).

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Jahr 2018 
 
37 
 
Parameter Grenzwert 
n. TrinkwV 
Anzahl 
Überschreitungen 
Zugelassene 
Abweichungen 
Begründung f. 
Zulassung 
Bromacil (1998) 0,1 µg/l 7 (max. 8,75 µg/l) 7 Befristete Abweichung 
gem. Empfehlung des 
BGA bis 10µg/l (1998) 
bis entweder 
- Folgeuntersu-
chungen 
negativ.waren 
(6) 
- Einbau von 
Kohlefiltern (1) 
oder 
- Anschluss ans 
öffentliche 
Trinkwassernetz
/Stilllegung der 
Eigenwasserver
sorgunsanlage 
erfolgte (4) 
Simacin (1998) 0,1 µg/l 2 (max. 0,21 µg/l) 2 
Diuron (1998) 0,1 µg/l 1 (0,25 µg/l) 1 
Isoproturon 
(1998) 
0,1 µg/l 1 (0,1 µg/l) 1 
Aromatischer 
Geruch (2004) 
3 TON (bei 
23°C) 
5 0 
Folgeuntersuchungen waren negativ (3). 
Einbau von Kohlefiltern (1). 
Anschluss ans öffentliche 
Trinkwassernetz/Stilllegung der 
Eigenwasserversorgungsanlage (1). 
Tabelle 18: Anlassbezogene Untersuchungen (Eigenwasserversorgung) 
Da trotz umfä nglicher Untersuchungen keine Quelle für die Verunreinigung ausgemacht werden 
konnte, wurden die ermittelten Eigenwasserversorgungsanlagen mit positiven PBSM -Werten - wie 
in der Tabelle 18 beschrieben - entweder mit Kohlefiltern ausgestattet oder  stillgelegt bzw. ein 
Anschluss an das öffentliche Netz durchgeführt . Bei  6 Nachuntersuchungen wurden keine 
Grenzwertüberschreitungen mehr nachgewiesen.  
2004 wurde bei einer jährlichen Routineuntersuchung einer Eigenwasserv ersorgungsanlage ein 
aromatischer Geruch bei der Probenahme festgestellt. Auf Anordnung des Gesundheitsamtes 
wurde die Probe auf flüchtige organische Komponenten (VOC) untersucht  (Tabelle 18). Aufgrund 
des positiven Ergebnisses und des nachgewiesenen Stoffes ging man von einer nicht angezeigten 
Havarie mit Ölen, Schmierstoffen o.ä aus. Auch hier erstellte das Gesundheitsamt ein 
Untersuchungsprogramm, wodurch weitere Wasserversorgungsanlagen ermittelt wurden, bei 
denen das Wasser einen aromatischen Geruch ausströmte. Daraufhin hat sich ein 
Anlagenbetreiber direkt an das öffentliche Netz anschließen lassen. Bei drei geruchsauffälligen 
Anlagen konnten keine VOC im Trinkwasser nachgewiesen werden und der Betreiber mit de n

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
38 
 
nachgewiesenen VOC hat eine Kohlefilteranlage einbauen lassen. Eine Quelle für die 
Verunreinigung konnte nicht gefunden werden. 
2016 wurde die Verunreinigung des Trinkwassers durch das Pflanzenschutzmittel 
Trifluoressigsäure (TFA) in der Presse diskutier t. Hier sah das Gesundheitsamt keinen 
Handlungsbedarf in Bezug auf das Trinkwasser der Eigenwasserversorger, da aus den 
Untersuchungsergebnissen der Stadtwerke hervorging, dass im Einzugsbereich des Wasserwerks 
Kinderhaus sowohl im Roh - als auch im Netzwas ser der TFA -Wert < 0,5µg/l, also unter dem 
derzeit diskutierten Gesundheitsorientierungswert (GOW) (vgl. Kapitel 5.2.2 sowie 5.2.3) lag.

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Jahr 2018 
 
39 
 
6 Wassertransport 
6.1 Übersicht 
Das Wassertransportnetz (Abbildung 22) der münsterNETZ GmbH dient dazu, das Trinkwasser 
von den WW bzw. der Übergabestation in Albachten (Fremdbezug Gelsenwasser AG) zu den 
jeweiligen Versorgungsgebieten zu transportieren („Hauptverteilungsfunktion“). 
Das Transportnetz mit den Dimensionen in DN 500 / 600 / 700 ist ca. 60 km lang, umfasst ein 
Volumen von etwa 15.000 m³ und hat ein Durchschnittsalter von 64 Jahren. 
 
Abbildung 22: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten

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Jahr 2018 
 
40 
 
6.2 Instandhaltung 
Dichtheitsmessung 
Anhand der „momentanen Zufluss messung“ gemäß des DVGW Arbeitsblattes W 392 erfolgt im 
Transportnetz die Dichtheitsmessung und damit die Erfassung möglicher Wasserverluste. Das 
Verfahren wird zustandsabhängig durchgeführt. 
Erneuerungsstrategie 
Trotz geringer Schadensrate des Wassertransportnetzes werden sukzessive Teilstrecken erneuert 
(seit dem Jahr 2000 wurden über 2,8 km erneuert).

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Jahr 2018 
 
41 
 
7 Wasserverteilung 
7.1 Plan des Wasserverteilnetzes 
 
Abbildung 23: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster 
7.2 Auslegung des Verteilnetzes 
Das Trinkwassernetz (Abbildung 23) der münsterNETZ hat eine Gesamtlänge von 1.091 km. Es 
handelt sich um ein vermaschtes / historisch gewachsenes Netz. Alle außenliegenden Stadtteile 
werden zweiseitig versorgt, um die Versorgungssicherheit auch außerhalb der Kernstadt zu 
ermöglichen.

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Jahr 2018 
 
42 
 
Entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W 410 ist die maßgebliche Bezugsgröße für die 
Netzauslegung der Spitzendurchfluss für eine Stunde. Auf Grundlage von Verbrauchsmesswerten 
erfolgt letztendlich die Auslegung und Dimensionierung des Netzes. 
Mit zunehmender Bevölkerung der Stadt Münster wird nicht nur der Gesamtwasserbedarf (m³/a) 
steigen (vgl. Kapitel 3.2 sowie Kapitel 9.2.1), sondern auch die täglichen Stundenspitzen, sowohl 
in der Menge (> 4.000 m³/h) als auch in der Häufigkeit. 
Weitere Fakten zum Verteilnetz 
• ca. 54.000 Wasserhausanschlüsse 
• ca. 9.200 Unterflurhydranten 
• ca. 14.400 Wasserabsperrschieber / Klappen 
• ca. 370 Be- und Entlüftungsarmaturen

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Jahr 2018 
 
43 
 
 Wasserdruck 7.2.1
 
Abbildung 24: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von 4.000 m³/h)

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Jahr 2018 
 
44 
 
 Fließgeschwindigkeit 7.2.2
 
Abbildung 25: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz 
Auf Basis einer Spitzenlastberechnung liegen die maximalen Fließgeschwindigkeiten an sechs 
Stellen (von insgesamt 37.000 Netzpu nkten) im gesamten Versorgungsgebiet der Stadt Münster 
zwischen 2,7 und 2,6 m/s  (Abbildung 25). Da es sich hierbei um ein zeitlich begrenztes Ereignis 
handelt (Stundenspitzenlast), kann diese kurzfristige minimale Erhöhung der Fli eßgeschwindigkeit 
um ca. 0,1 – 0,2 m/s toleriert werden.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
45 
 
Auch zur Spitzenlastzeit können die Versorgungsdrücke e ntsprechend der DVGW Vorgaben 
(Arbeitsblatt W 400-1) grundsätzlich eingehalten werden. 
 Löschwasserentnahme 7.2.3
Ein bedeutender Bestandteil der öffen tlichen Wasserversorgung ist die Löschwasserversorgung. 
Die Stadt Münster hat die Pflicht (§ 38 Abs. 1 LWG) Anlagen zur Sicherstellung einer den örtlichen 
Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung vorzuhalten. Dies entspricht dem 
Grundschutz nach de m Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz (BHKG)4. Für die Stadt Münster wurden die Belange der 
Löschwasserversorgung auch in den aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplan aufgenommen und 
durch den Rat am 17.02.20165 beschlossen. 
Die der Löschwasserversorgung dienenden technischen Einrichtungen sind in der Hauptsache 
Versorgungsleitungen des Trinkwassernetzes mit angeschlossenen Hydranten . Unabhängig von 
der Trinkwasserinstallation werden durch die Stadt Münster aktuell noch zwei Löschwasserteiche 
im Stadtteil Albachten ( Möselerhook und Tweehues/Niederort) betrieben. Daneben dienen große 
Gewässer, die ganzjährig gesichert eine Löschwasserentnahme gewährleisten, wie z.B. der As -
see, der Dortmund -Ems-Kanal sowie die Flüsse Werse  und Ems, als potentielle Entnahmemög -
lichkeiten. 
Diese Einrichtungen sind in technischen Regelwerken und Normen hinreichend beschrieben. 
Richtwerte für die ausreichende Bemessung der Löschwasserversorgung von Baugebieten im 
Sinne der Baunutzungsverordnung sind im Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches 
(DVGW) Arbeitsblatt W 405 angegeben. 
Im Stadtgebiet Münster sind ca. 9.200 Unterflurhydranten installiert (vgl. Kapitel 7.2). Die bauliche 
Ausführung, die W artung und der Betrieb liegen in der konzessionierten Zuständigkeit der 
Stadtwerke Münster GmbH. Die Lieferung von Löschwasser und die kostenfreie Nutzung durch die 
Feuerwehr Münster ist vertraglich geregelt. Abstimmungsbedarf zwischen der Stadtwerke Münst er 
GmbH und der Feuerwehr Münster wird aktuell im Bereich der Hydrantenabstände gesehen. 
Laut DVGW - Arbeitsblatt W 405 umfasst der Löschbereich normalerweise sämtliche 
Löschwasserentnahmestellen im Umkreis von 300 m um das Brandobjekt. 
Löschwasserentnahmestellen sollen eine Löschwasserentnahmemenge von mind. 24 m³/h über 
die Dauer von zwei Stunden ermöglichen.  
 Aktuell sind in den DVGW -Arbeitsblättern keine festen Hydrantenabstände mehr angegeben. Auf 
Grundlage des Merkblattes der Arbeitsgemeinschaft der L eiter der Berufsfeuerwehren  (AGBF)-
Bund zu den DVGW-Arbeitsblättern W 405, W 331 und W 400 vom 16.11.2009 hält die Feuerwehr 
                                            
4 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 
2015 (GV. NRW. S. 886) 
5 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster, V/0948/2015

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
46 
 
Münster aus einsatztaktischen Gesichtspunkten eine Ent-fernung der Hydranten untereinander von 
max. 150 m für erforderlich. Hierdurch ergibt sich eine Entfernung zwischen den Gebäuden an der 
Straßenkante und den nächsten Hydranten von max. 75 m. 
Das Versorgungssystem ist zur Sicherstellung des Grundschutzes so ausgelegt, dass bei der 
Entnahme aus dem Rohrnetz der Trinkwasserinstallati on ein Mindestdruck von 1,5 bar an der 
jeweiligen Entnahmestelle gegeben ist und zugleich die Versorgung mit Trinkwasser weiterhin 
gewährleistet wird.  Grundsätzlich wird in Münster der Grundschutz aus dem Trinkwassernetz 
gewährleistet.  
Die Grenze der komm unalen Löschwasservorhaltung wird dort gezogen, wo eine „erhöhte 
Brandlast oder Brandgefährdung“ eine höhere Löschwasserversorgung erfordert (Objektschutz). 
Wird eine über den Grundschutz hinausgehende Versorgung für den Objektschutz notwendig, so 
ist der zusätzliche Löschwasserbedarf durch den Bauherren sicherzustellen. Objekte, die unter 
diese Betrachtung fallen, sind z. B. Objekte mit erhöhtem Brandrisiko bzw. einem erhöhten Risiko 
für Personen oder Einzelobjekte in den Außenbereichen. Angelehnt an die j eweiligen 
Erfordernisse wird der Löschwasserbedarf durch die Brandschutzdienststelle ermittelt. Die 
Bereitstellung des zusätzlichen Löschwasserbedarfs erfolgt in diesen Fällen nicht über das 
öffentliche Trinkwassernetz und wird durch den jeweiligen Bauherr n im Einvernehmen mit der 
Brandschutzdienststelle realisiert. 
7.3 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit, 
Schadensfälle, Substanzerhalt 
 
Abbildung 26: Werkstoffverteilung im Wasserversorgungsnetz 
0
50
100
150
200
250
300
350
400
km 
Werkstoff

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
47 
 
 
Abbildung 27: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes 
 
Abbildung 28: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes (exkl. ca. 8 km unbekannt) 
Die aktuelle Instandhaltungsquote (Rehabilitationsrate) der münsterNETZ GmbH beträgt 1,1 %. 
0
50
100
150
200
250
300
350
km 
Nennweite 
0
5
10
15
20
25
30
35
40
1880
1906
1911
1922
1925
1928
1931
1934
1937
1940
1946
1949
1952
1955
1958
1961
1964
1967
1970
1973
1976
1979
1982
1985
1988
1991
1994
1997
2000
2003
2006
2009
2012
2015
km 
Jahr

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Jahr 2018 
 
48 
 
 
Tabelle 19: Spezifisch reale Wasserverluste der Stadtwerke Münster GmbH (bezogen auf das Gesamtnetz) 
Gemäß DVGW Arbeitsblatt W 392 sind die Wasserverluste der Stadtwerke Münster GmbH als 
„gering“ zu klassifizieren. 
Zur Vorbeugung und Vermeidung von Wasserverlusten werden die in Tabelle 20 aufgelisteten 
Inspektionen und Wartungsmaßnahmen vorgenommen. 
 
Tabelle 20: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz 
Im Transportnetz liegen seit 1993 insgesamt sechs dokumentierte Leitungsschäden vor. Armatur - 
und Fremdschäden sind hierbei nicht berücksichtigt. Dementsprechend ist gemäß DVGW 
Arbeitsblatt W 400-3 die Rohrschadensrate des Transportnetzes mi t unter 0,1 Schäden je km und 
Jahr als „niedrig“ zu klassifizieren. Gleiches gilt für das Gesamtnetz (vgl. Tabelle 21). 
 
Tabelle 21: Schadensraten im Gesamtnetz (2013 - 2016) 
Jahr m³/(km*h)
2013 0,1
2014 0,04
2015 0,04
2016 0,06
Anzahl Betriebsmittel Wartungsintervall
9.167 Hydranten (Unterflur) Alle 4 Jahre
14.350 Wasserschieber/Klappen Alle 8 Jahre
369 Be- und Entlüfter Einmal jährlich
29 Brücken – Überprüfung der Leitungen Alle 3 Jahre
49 Bundesbahn-Querungen Alle 3 Jahre
340
Endstrang-Spülhydranten
Anzahl weiter abnehmend durch gezielte Rückbaumaßnahmen 
(vgl. 2004 = 800 Stück)
Alle 3 Monate
Jahr Schadensrate pro Kilometer Rohrleitung
2013 0,066
2014 0,05
2015 0,068
2016 0,053

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7.4 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen 
 
Abbildung 29: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl. Fassungsvermögen) und 
Druckerhöhungsanlagen (DEA) 
 
Tabelle 22: Volumina der Trinkwasserbehälter 
 
Tabelle 23: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen 
Trinkwasserbehälter Volumen (brutto) Volumen (netto)
Hornheide 2 x 5.000 m³ 9.700 m³
Kinderhaus 2 x 300 m³ 420 m³
Geist 2 x 6.000 m³ 10.180 m³
Hohe Ward 2 x 2.500 m³ 4.180 m³
Uni / Stadtmitte 2 x 4.000 m³ 5.940 m³ *
* Zusammensetzung: 2.800 m³ Reserve Universitätsklinikum + 3.140 m³ stadtnetzseitig verfügbare Menge
DEA Vordruck Nachdruck
Roxel 3,5 bar 5,0 bar
Gievenbeck 2,9 bar 4,7 bar
Nienberge 2,4 bar 4,7 bar
Roxel/Nienberge 4,1 bar 4,2 bar
Stadtmitte - 3,4 bar
Uni - 7,0 bar

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Das Trinkwassernetz ist in drei Druckzonen aufgeteilt. Die Druckzone 1 (s. Abbildung 30, in grün) 
ist die grö ßte Druckzone. Die Druckzone 2 (in rot) befindet sich im westlichen Stadtgebiet. Der 
durchschnittliche Druck liegt in beiden Zonen bei etwa 3,8 bar.  
Bei der Druckzone 3 (in blau) handelt es sich um das „Universitätsnetz“ , welches mit erhöhtem  
Druck gefahr en wird (7 bar) , um eine ausreichende Wasserversorgung der „Bettentürme“ des 
Universitätsklinikums Münster sicherzustellen. 
 
Abbildung 30: Druckzonen im Trinkwassernetz

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8 Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus den Kapitel 1-7 
8.1 Identifizierung möglicher Gefährdungen 
 Netz- und wasserwerksseitige Risiken 8.1.1
8.1.1.1 Netzstörungen 
Die in Tabelle 20 (S. 48) aufgeführten Inspektionen und Wartungsmaßnahmen  dienen neben der 
Instandhaltung des Versorgungsnetzes zugleich der Identifizierung  (z.B. anhand von 
Druckverlusten) etwaiger infrastruktureller Schwachstellen (s. Tabelle 21, S. 48). Diese werden im 
Bedarfsfall durch entsprechende Rohrleitungsbaumaßnahmen beseitigt. 
Mit einer aktuellen jährlichen Instandsetzungsquote von 1,1 Prozent verfügt das Gesamtnetz über 
ein relativ junges Durchschnittsalter von rund 34 Jahren. 
8.1.1.2 Ausfallszenarien 
Durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wasser (IWW) wurden im Jahr 2014 die Ergebnisse 
einer durch die SWMS in Auftrag gegebenen Risikobewertung im Hinblick auf die quantitative 
Versorgungssicherheit vorgestellt. 
Insgesamt wurden vier Ausfallszenarien betrachtet: 
 Ausfall einzelner Wassergewinnungen/WW bei mittlerem Fremdbezug 
 Ausfall einzelner Wassergewinnungen/WW bei vertraglich maximal zugesichertem 
Fremdbezug 
 Ausfall einzelner Wassergewinnungen/WW bei maximal möglichem Fremdbezug 
 Ausfall Fremdbezug 
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass in d en untersuchten Ausfallszenarien 1 bis 3 ein 
mittlerer Tageswasserbedarf durch die Kapazitäten der SWMS bei Nutzung des Fremdbezugs 
durch die Gelsenwasser AG abgedeckt werden kann.  
Während der mittlere Wasserbedarf gedeckt werden kann, ist mit einer Beein trächtigung der 
Trinkwasserversorgung an einigen wenigen Spitzenbedarfstagen sowie bei aufeinanderfolgenden 
Tagen mit größeren Tageswasserbedarfsmengen zu rechnen.  Insbesondere ein Ausfall eines der 
maßgeblich zur Trinkwasserproduktion beitragenden WW Hohe Ward und Hornheide (s. Tabelle 2, 
S. 7) kann - selbst bei Einspeisung des maximalen vertraglich zugesicherten Fremdbezugs - zu 
quantitativen Engpässen führen. 
Im Zuge einer nachgelagerten und ebenfalls vom IWW durchgeführte n Untersuchung zur 
Systemleistungsfähigkeit wurde zudem festgestellt, dass der Bau einer zweiten Ausspeiseleitung

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aus dem WW Hornheide - auch vor dem Hintergrund der Anbindung an das WW Haltern durch 
lediglich einer einzigen Leitung - die Versorgungssicherheit erheblich steigern wird. 
 Urbanität 8.1.2
Aus Sicht der Trinkwassergewinnung verfügen die WSG Kinderhaus und Geist - einhergehend mit 
einem urban geprägten Wassereinzugsgebiet - über zahlreiche Gefährdungspotentiale 
unterschiedlicher Typisierung. 
Industrie und Gewerbe 
Ein Teil der  in den WSG ansässigen Betriebe verarbeitet oder arbeitet mit wassergefährdenden 
Stoffen (z.B. T ankstellen, industrielle Großbetriebe ), welche störungs - oder unfall bedingt eine 
kritische Kontamination des Grundwasserleiters zur Folge haben können. 
Verkehr 
Im Gegensatz zu den übrigen WGG weisen die WSG Kinderhaus und Geist jeweils eine 
vergleichsweise hohe Verkehrsinfrastruktur auf. Hierdurch ergeben sich zahlreiche potentielle 
Risiken, insbesondere im Zusammenh ang mit  den Transporten bzw. verkehrsunfallbedingten 
Austritten von wassergefährdenden Stoffen. 
Versiegelung 
Eine bereits in den letzten Jahren verstärkte sowie  perspektivisch weiter zunehmende 
Flächenversiegelung führt zu einem erhöhten Abfluss von Niede rschlagswasser in die städtische 
Kanalisation und  kann infolgedessen auch zu einer Reduzierung der natürlichen 
Grundwasserneubildung in den Wassereinzugsgebieten führen. 
Abwasser 
Bedingt durch ihre  urbanen Siedlungsstrukturen verfügen die WSG Kinderhaus un d Geist  über 
kommunale Abwasserkanäle. Einhergehend mit der Leitungslänge steigt das potentielle Risiko 
einer Leckage und folglich die Gefahr einer grundwassergefährdenden Infiltration von Abwasser in 
das Grundwasser . In den WSG betreibt das Tiefbauamt de r Stadt Münster einen erhöhten 
Aufwand bei den Dichtheitsprüfungen des Kanalisationsnetz, um Leckagen frühzeitig zu erkennen. 
Reparaturen am Kanalisationsnetz in den WSG werden vorrangig durchgeführt.  
 Altlasten 8.1.3
In den Wasserschutzgebieten Hornheide -Haskenau, Kinderhaus, Geist und Hohe Ward sind 
derzeit 110 bodenschutzrechtlich relevante Flächen bekannt. Diese Flächen werden durch die 
Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt Münster in dem sogenannten Altlastenkataster 
erfasst.

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Die räumliche Verteilung auf die einzelnen Wasserschutzgebiete ist der Tabelle 24 zu entnehmen. 
Aufgrund der vielfältigen früheren sowie aktuellen Nutzungen insbesondere im 
Wasserschutzgebiet Geist sind vergleichsweise viele bodenschutzrelevante Flächen vorhanden. 
Wasserschutzgebiet Summe Altlast -
/Verdachtsfläche 
Davon 
Altstandorte 
Davon 
Altablagerungen 
Fläche in 
m² 
Schädliche 
Bodenveränderung 
Hohe Ward 2 0 2 21.900 0 
Hornheide 
Haskenau 
6 5 1 2.174400 0 
Kinderhaus 22 7 15 308.900 3 
Geist 72 37 35 1.197.600 5 
Tabelle 24: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG 
Diese Flächen mit anthropogener Vornutzung sind grundsätzlich geeignet, Gefahren, erhebliche 
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen 
(§ 2 BBodSchG). Die Altlastenverdachtsflächen werden systematisch bewertet (Abbildung 31) und 
 
 
Abbildung 31: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen 
entsprechend des Bearbeitungsfortschritts sind die Flächen in verschiedene Kategorien eingestuft, 
wie z. B.: 
 Altlastverdächtige Fläche, Verdachtsfläche einer schädlichen Bodenveränderung 
 Flächen in der Untersuchung (orientierende Untersuchungen, Detai luntersuchungen zur 
Gefährdungsabschätzung) 
 Fläche, von der bei derzeitiger Nutzung keine Gefahr ausgeht 
 Altlast, schädliche Bodenveränderung 
 Sanierungsuntersuchung

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54 
 
 Dauerhafte Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen 
 Sanierte Fläche mit Überwachung 
 Sanierte Fläche ohne Überwachung 
 Nachrichtliche Führung (Verdacht ausgeräumt, komplett saniert) 
In Abhängigkeit vom festgestellten Gefährdungspotential werden nach entsprechender Bewertung 
durch die UBB die notwendigen Maßnahmen veranlasst, um eine Gefahr für die im BB odSchG 
definierten Wirkungspfade (Mensch, Nutzpflanze, Grundwasser) abzuwehren. 
Für das Wasserschutzgebiet Geist sind zur Zeit nachfolgend fünf bodenschutzrechtlich relevante 
Flächen aufgeführt (Tabelle 25)  
Altlasten-/ 
Verdachtsfläche 
Straße Altstandort, 
Altablagerungen 
Verfahrensstatus 
951 Gorenkamp Altablagerung Erstbewertet, untersucht, 
saniert/gesichert, 
Überwachung 
910 Vennheide Altablagerung Erstbewertet, untersucht, 
keine Gefährdung, 
Überwachung 
911 Hammer Straße Altstandort Erstbewertet, untersucht, 
saniert/gesichert, 
Überwachung 
916A Merkureck Altablagerung Erstbewertet, untersucht, 
derzeit ergänzende 
Überwachung 
90028 Hammer Straße Bestehende Tankstelle Erstbewertet, untersucht, 
saniert, Überwachung 
Tabelle 25: Bodenschutzrechtlich relevante Flächen im WSG Geist 
Bei einigen Flächen sind jedoch Kontaminationen nachgewiesen worden, die unter bestimmten 
Rahmenbedingungen zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität führen u nd sich damit 
negativ auf die Trinkwassergewinnung auswirken können. Diese Flächen werden im Rahmen 
eines Grundwassermonitorings überwacht.  
 Auftreten besonderer Parameter 8.1.4
Das Grund -/Rohwasser und/oder Trinkwasser wird derzeit  (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2 sowie 2.4.4.4) 
fortlaufend auf nachfolgende Parameter in einem behördlich abgestimmten Turnus (vgl. Kapitel 
5.1.3.2 sowie 5.1.4.1) analysiert.

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Jahr 2018 
 
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8.1.4.1 Bromacil 
Der seit 1990 nicht länger als Herbizid zugelassene Wirkstoff Bromacil - gemäß TrinkwV mit einem 
Grenzwert von 0,1 µg/l belegt - liegt in den WGG Kinderhaus-Süd sowie WGG Preußenstadion im 
Grundwasserleiter vor und ist auch heute noch - wenn auch te ndenziell rückläufig - im Grund - 
sowie Rohwasser analytisch nachweisbar (vgl. Kapitel 8.2.3.1). Demgemäß liegt für beide WGG 
eine behördliche Auflage zur Überwachung bzw. Umsetzung von entsprechenden 
Vorkehrungsmaßnahmen (AKF) vor (vgl. Kapitel 2.4.4.4). 
8.1.4.2 TFA 
Der Umweltkontaminant Trifluoracetat (TFA) wurde - aufgrund erhöhter Befunde im Münsterland - 
im Februar 2017 behördlich in das erweiterte Monitoring aufgenommen (vgl. Kapitel 2.4.4.3.2). 
TFA ist  das Salz der Trifluoressigsä ure und tritt im Oberflächen - sowie Grundwasser unter 
anderem als Metabolit des Herbizids Flurtamone auf. Als Parameter wird TFA in der TrinkwV nicht 
explizit aufgeführt, so dass aktuell kein Grenzw ert, jedoch ein GOW seitens des 
Umweltbundesamtes in Höhe von 3 µg/l vorliegt. Da es sich bei TFA um einen mobilen, biologisch 
schwer abbaubaren sowie sehr gut wasserlöslichen Parameter handelt, wird er weder natürlich 
(innerhalb der Boden - und/oder Uferpassage) noch adsorptiv (mittels AKF) noch oxidativ (mittels 
Ozonung) entfernt. Hinsichtlich einer TFA -Entfernung scheint derzeit lediglich der Einsatz von 
Membranverfahren (z.B. Direktaufbereitung, vgl. Kapitel 9.1.3) erfolgsversprechend (vgl. [6]). 
 Landwirtschaft 8.1.5
8.1.5.1 Einflussnahme auf die Grund-/Rohwasserqualität 
Im Hinblick auf die P BSM-Analytik liegen weder an den Vorfeldmessstellen (Grundwasser) der 
WGG noch an den jeweiligen Förderbrunnen (Rohwa sser) kritische Mess werte vor. Auch der 
öffentlich viel diskutierte Parameter Nitrat stellt im Rohwasser der SWMS bislang kein Problem dar 
(vgl. Kapitel 5.2.1), ist für den Standort Kinderhaus jedoch mit einem erhöht en Risiko verbunden 
(vgl. Kapitel 8.2.4.1). 
8.1.5.2 Kannenbach und Offerbach als Direktzuflüsse in den DEK 
Trotz der hervorragenden Wasserqualität des DEK wird durch die SWMS  - in enger Abstimmung 
mit der Bezirksregierung Münster - anhand einer monatlich analysierten Messstellenkette zwischen 
Senden und Münster seit Juni 2015 überprüft, ob und inwiefern die beiden in den DEK direkt 
einleitenden Bäche Kannenbach und Offerbach mit ihren stark landwirtschaftlich geprägten 
Einzugsgebieten eine qualitative Einflussnahme auf das Infiltrationswasser haben  (s. Abbildung 
32).

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Jahr 2018 
 
56 
 
 
Abbildung 32: Verlauf und Einzugsgebiete der Gewässer Kannenbach und Offerbach inkl. Probenahmestellen 
Hinsichtlich der Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln (Metaboliten) zeigt ein Vergleich der  
bisherigen Ergebnisse zwischen der Analytik am DEK und der Analytik  an beiden  Bächen 
korrelierende Stoffkonzentrationen auf. Folglich stellen beide Bäche nachweislich Eintragspfade 
landwirtschaftlicher Immissionen in den DEK dar. 
  Grundwasseranreicherung 8.1.6
In Münster wird das natürliche Grundwasserdargebot durch eine Infiltration von zuvor gereinigte m 
Oberflächenwasser aus dem DEK bzw. der Ems angereichert (vgl. Kapitel 2.1). 
Die Entnahme aus der Ems macht rund 12 % des gesamten in Münster zur 
Grundwasseranreicherung entnommenen Oberflächenwassers aus. Somit stammt der Großteil 
des Infiltrationswassers aus dem DEK. 
Im Hinblick auf das in Kapitel 4.2 angeführte Gefährdungspotenzial eines klimabedingten Defizits 
im natürlichen Grundwasserdargebot kann die in Kapitel 2.4.4.1 erwähnte systematische 
Anreicherung als Steuerungsmodul etwaigen negativen Auswirkungen - bezogen auf das 
Ausschöpfungspotenzial des Grundwasserleiters - durch eine verstärkte Infiltration 
entgegenwirken.

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Jahr 2018 
 
57 
 
8.1.6.1 Ems 
Als natürliches Fließgewässer ist die Ems, bedingt durch ihr zum Teil exponier tes Einzugsgebiet, 
potentiellen industriellen, urbanen sowie landwirtschaftlichen Emissionen ausgesetzt. Zudem 
fungiert sie flussaufwärts, vor der Entnahmestelle in Münster, an diversen Stellen als Vorfluter für 
kommunale Kläranlagen. 
Im analytischen Vergl eich zum DEK spiegeln sich diese Umstände in der Qualität des 
Oberflächenwassers aus der Ems wider  (vgl. Kapitel 5.2.1). Vor diesem Hintergrund verfolgt die 
SWMS grundsätzlich eine Abkehr von der Ems, respektive  Konzentration auf die ausschließliche 
Entnahme von Oberflächenwasser aus dem DEK , unter Beibehaltung eines Notverbunds zur Ems 
(vgl. Kapitel 9.1.1.1). 
8.1.6.2 Dortmund-Ems-Kanal 
Im Vergleich zur Ems weist der DEK einen ausreichenden Abstand zu landwirtschaftlichen Flächen 
auf. Somit ist er grundsätzlich vor einem Eintrag von landwirtschaftlichen Immissionen geschützt 
(Ausnahmen stellen die Einleitungen zweier Bäche dar, vgl. Kapitel 8.1.5.2). Auch ein indirekter 
Eintrag durch kontaminiertes Grundwasser kann aufgrund der Abdichtung durch die Kanalsohle 
prinzipiell ausgeschlossen werden. Da das Kanalsystem zudem nicht als Vorflut für Kläranlagen 
genutzt werden darf, sind die in der Ems hierfür indikativ nachweisbaren anthropogenen 
Spurenstoffe im DEK vergleichsweise gering bzw. liegen sogar unterhalb ihrer 
Bestimmungsgrenze (vgl. Kapitel 5.2.1). 
Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer langanhaltenden und an allen Entna hmestellen eingeleiteten 
Unterbrechung der Oberflächenwasserentnahme aus dem DEK ist aus den oben genannten 
Gründen als gering zu betrachten. Insbesondere ausschließlich an der Wasseroberfläche 
treibende Schadstoffe, wie beispielsweise durch eine Havarie f reigesetztes Öl, müssen nicht 
zwangsläufig eine Unterbrechung der Oberflächenwasserentnahme bewirken. 
 Löschmitteleinsatz 8.1.7
Da poly - und perfluorierte Chemikalien  (PFC) kritische Kontaminaten für den Grundwasserleiter 
darstellen, sollte im Falle einer Brandbe kämpfung innerhalb Münsters 
Wasserschutzgebietskulissen - unter Abwägung der Konsequenzen und sofern wirksame 
Alternativmittel und/oder -techniken vorliegen  bzw. anwendbar sind  - auf den Einsatz von 
fluorhaltigen Schaumlöschmitteln durch die Feuerwehr Müns ter verzichtet werden (vgl. Kapitel 
8.2.6). 
Daneben ist nicht vollkommen auszuschließen, dass im Falle eines Großbrands durch einen 
hierdurch notwendigen gebietsübergreifenden Löscheinsatz externe Feuerwehreinheiten auf

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Jahr 2018 
 
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Löschmittel mit perfluorierenden Tensiden (PFT) zurückgreifen und infolgedessen PFC in das 
Grundwasser gelangen können. 
8.2 Entwicklungsprognose Gefährdungen 
 Netz- und wasserwerksseitige Risiken 8.2.1
8.2.1.1 Netzstörungen 
Konkrete Problembereiche innerhalb des Gesamtnetzes können  in Bezug auf Störfälle  derzeit 
nicht ausgemacht werden.  Demzufolge wird - hinsichtlich der Netzerneuerung zur 
Risikominimierung - die bislang durchgeführte Praxis der Instandhaltung weiterverfolgt. 
8.2.1.2 Ausfallszenarien 
Bezogen auf eine Störung im Wassertransportnetz (s. Abbildung 22, S. 27) ist das WW Hohe Ward 
- aufgrund seiner doppelten Netzanbindung - gegenüber dem aktuell noch einseitig angebundenen 
WW Hornheide mit einer deutlich geringeren Ausfallwa hrscheinlichkeit behaftet. Entsprechend der 
Risikobewertung des IWW (vgl. Kapitel 8.1.1.2) trägt die durch den derzeitigen Bau der Loop -
Leitung (vgl. Kapitel 9.1.4) erzielte zukünftige Redundanz der Ausspeisung am Standort Hornheide 
maßgeblich zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei. 
 Urbanität 8.2.2
Vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt stellt die damit einhergehende Zunahme der 
Bebauungsdichte ein grundsätzliches Risiko für die öffentliche T rinkwasserversorgung in Münster 
dar. Um die bereits heute angespannte Situation des Grundwasserdargebots nicht zu verschärfen, 
sind weitere Versiegelungen in den Einzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung 
möglichst zu vermeiden und Maßnahmen , die einer weiteren Versieglung entgegenwirken zu 
stärken. Damit die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit durch ausreichende 
Grundwasserfördermengen weiterhin gewährleistet ist. 
Ferner führt das Bevölkerungswachstum zwangsläufig zu einem steigenden Trinkwasserbedarf, 
welcher in seiner prognostizierten Höhe (vgl. Kapitel 3.2) mit der derzeitigen Wasserwerksstruktur 
bzw. den hiermit technisch realisierbaren Trinkwasserproduktionsmengen langfristig nicht gedeckt 
werden kann. 
 Auftreten besonderer Parameter 8.2.3
8.2.3.1 Bromacil 
Im Zuge eines im Januar 2017 durch das Büro Schmidt + Partner vorgelegten hydrogeologischen 
Gutachtens wurde n unter anderem auch die im Bereich Geist  (WGG Preußenstadion)  sowie

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Jahr 2018 
 
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Kinderhaus (WGG Kinderhaus-Süd) vorliegenden Grundwasserschäden - bedingt durch erhöhte  
Bromacil-Belastungen (vgl. Kapitel 2.4.4.4) - näher betrachtet und abschließend bewertet. 
Zusammenfassend konnte durch die Hydrogeologen festgehalten werden, dass zwar in beiden 
WGG die Belastungen rückläufig sind, jedoch aufgrund der teilweise in einzelnen Förderbrunnen 
weiterhin zu detektierenden - sporadischen und/oder kontinuierlichen - Überschreitungen des 
Grenzwertes der TrinkwV um den Faktor 1,5 bis 3 eine Sanierungserforder nis (AKF) im Rahmen 
der Trinkwasserproduktion fortbesteht. 
8.2.3.2 TFA 
Aufgrund der erst seit Februar 2017 durchgeführten TFA -Analytik reicht die bislang vorliegende 
Datengrundlage im analysierten Roh- sowie Trinkwasser nicht aus, um repräsentative Ganglinien 
bzw. einen Entwicklungstrend des Parameters TFA darzustellen . Es  kann bislang lediglich 
festgehalten werden, dass  mit der durchgeführten Analytik weder  im Roh - noch Trinkwasser 
Überschreitungen des GOW festgestellt werden konnten  (vgl. Kapitel 5.2.1 bzw. 5.2.3). Nach 
aktuellem Wissensstand sind entsprechend geringe Konzentrationen unterhalb des GOW als 
toxikologisch irrelevant zu bewerten (vgl. [6]). 
 Landwirtschaft 8.2.4
Seit 1991 wird in Münsters Wasserschutzgebieten eine auf Beratungs - und Fördermaßnahmen 
basierende - und im Sinne des Minimierungsgebotes auch zukünftig unerlässliche - Kooperation 
zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft betrieben. Jede Landwirtin/jeder  Landwirt, 
die/der eine oder mehrere Flächen in einem Kooperationsgebiet bewirtschaftet, kann auf 
freiwilliger Basis und kostenfrei Mitglied der Kooperation werden. 
Im Hinblick auf den Grundwasserschutz ist die Kooperation von praktischer Bedeutung, da 
pflanzenseitig nicht aufgenommene und/oder witterungsbedingte Rückstände von Dünge - und 
Pflanzenbehandlungsmitteln im Zuge der natürlichen Grundwasserneubildung in das Grundwasser 
gelangen. Das erklärte Ziel des kooperativen Gewässerschutzes ist daher eine be darfsorientierte 
Anwendung bzw. praxisnahe Reduzierung wassergefährdender Stoffe im Rahmen 
landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Um dieses Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können, erarbeitet 
ein im engen Austausch mit der SWMS stehender Gewässerschutzberater g emeinsam mit den 
Landwirtinnen/Landwirten individuelle Lösungsstrategien für standort - und/oder betriebsbezogene 
Probleme. Zielführende Maßnahmen werden dabei entsprechend eines mit den Mitgliedern 
abgestimmten Förder - und Maßnahmenkatalogs finanziell gefö rdert. Zugleich werden mittels 
spezieller Bodenproben messbare Erfolge prämiert. 
8.2.4.1 Nitrat 
In Münster lag der innerhalb der letzten 10 Jahre im Rohwasser gemessene Maximalwert mit 35 
mg/l (Einzelrohwasser) deutlich unter dem Grenzwert gemäß TrinkwV (50 mg/l).  Somit ist eine

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Jahr 2018 
 
60 
 
explizite Nitratbeseitigung im Gesamtrohwasser derzeit nicht erforderlich  (vgl. Kapitel 5.2.1). 
Neben der Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft  (vgl. Kapitel 8.2.4) 
sind die unkritischen Nitratmesswerte im Rohwasser größtenteils der in Münster praktizierten 
Grundwasseranreicherung geschuldet (vgl. Kapitel 2.1). Aufgrund der sich daraus ergebe nen 
Verdünnungseffekte im Untergrund werden landseitige Nitrataufkommen im Grundwasser deutlich 
abgeschwächt. 
Dass landseitige sowie mitunter auch steigende Nitratbelastungen vorhanden  sind, zeigen 
Analysen diverser Grundwassermessstellen, die sich zum Tei l auch im Zustrom einzelner 
Brunnengalerien befinden. Die hier erfassten Messwerte von bis zu 160 mg/l  (November 2015 im 
WSG Hohe Ward) sind für eine Veredlungsregion wie das Münsterland nicht untypisch und hätten 
ohne Durchmischung mit angereichertem Ober flächenwasser deutlich kritischere Auswirkungen 
auf die Rohwasserqualität. 
Im Vergleich zu den Gewinnungsgebieten, in denen eine künstliche Anreicherung des 
Grundwassers praktiziert wird, können die Nitratkonzentrationen im Grundwasser des 
Gewinnungsgebietes Kinderhaus jedoch ausschließlich  anhand eines natürlichen Nitratabbaus 
(Denitrifikation) im Grundwasserleiter reduziert werden. Voraussetzung für den 
Denitrifikationsprozess ist das Zusammentreffen von Nitrat und geeigneten Reduktionsmitteln, die 
als Nährstoffe für Wachstum und Energiestoffwechsel der beteiligten Bakterien dienen. Da diese 
im Boden natürlich vorkommenden Reduktionsmittel bei der Denitrifikation unwiderruflich 
aufgebraucht werden, verringert sich das natürliche Nitratabbauvermögen des Gru ndwasserleiters 
sukzessive bis es schlussendlich nicht mehr vorhanden ist  (vgl. [7]). Somit haben die landseitigen 
Nitratbelastungen in Kinderhaus in ihrer heutigen Konzentration  bei fortschreitender Reduzierung 
langfristig deutlich stärkere Auswirkungen auf die Rohwasserqualität des WGG Kinderhaus. 
8.2.4.2 Kannenbach/Offerbach 
Da beide Einzugsgebiete wasserundurchlässige Schichten aufweisen, können insbesondere in 
niederschlagsreichen Perioden als Folge der Übersättigung des Bodens Pflanzenschutzmittel bzw. 
deren Metaboliten durch Run -off- oder Erosions -Effekte in die Bäche und folglich in den DEK 
gelangen. Zusätzlich können Dränagen, wie sie in beiden Einzugsgebieten zahlreich vorzufinden 
sind, den Wasserabfluss in die Bäche unter besti mmten Witterungsbedingungen signifikant 
anheben und infolgedessen das Austragsrisiko insbesondere persistenter Wirkstoffe erhöhen. 
Auf Basis bisheriger Klimamodelle ist davon auszugehen, dass sich die relative 
Niederschlagsmenge in den Jahren 2021 bis 2050  vom Herbst bis zum Frühjahr bis zu 14 % 
erhöhen wird (vgl. Kapitel 4.3). Vor diesem Hintergrund könnten die Auswirkungen des 
Klimawandels zukünftig gegebenenfalls zu einer Verschärfung des Gefährdungspotenzials  beider 
Bäche führen.

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Jahr 2018 
 
61 
 
 Grundwasseranreicherung 8.2.5
Die Abkehr von der Ems zur Entnahme von Oberflächenwasser wird sowohl aus quantitativen als 
auch aus den in Kapitel 5.2.1 aufgezeigten qualitativen Gründen mit dem Leitungsbau einer  
Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den WGG Haskenau und Hornheide umgesetzt 
(vgl. Kapitel 9.1.1). 
Bei einem dauerhaften und für alle Entnahmestellen geltenden Ausfall der 
Oberflächenwasserentnahme a us dem DEK liefert der natürliche Speichervorrat des 
Grundwasserleiters in allen WGG kurzfristig die Möglichkeit, auch ohne eine 
Grundwasseranreicherung ausreichend Trinkwasser zu produzieren. Unabhängig der 
unterschiedlichen Ausfallsszenarien (alle oder e inzelne DEK -Entnahmestellen) besteht neben 
einer Erhöhung des Bezugs von Trinkwasser aus dem WW in Haltern zudem weiterhin die 
Möglichkeit, über einen Notverbund Wasser aus der Ems zu beziehen (vgl. Kapitel 9.1.1.1). 
 Brandbekämpfung und Löschmitteleinsatz 8.2.6
Bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz besteht die Gefahr, dass 
Trinkwasser sowohl in hygienischer als auch chemisch -physikalischer Weise verändert bzw. 
kontaminiert werden kann. Es ist durch verschiedene Erei gnisse belegt, dass Trinkwasser durch 
Tätigkeiten der Feuerwehr verunreinigt wurde. Daher wurde diese Problematik innerhalb einer 
gemeinsamen Fachempfehlung der AGBF und des Deutschen Feuerwehrverbandes aufgegriffen. 
Aktuell befindet sich die Feuerwehr Mün ster in der Umsetzung dieser Fachempfehlung. Hierbei 
werden insbesondere die Armaturen zur Wasserentnahme sowie die Einsatzfahrzeuge technisch 
angepasst und die Einsatzkräfte entsprechend geschult.  
Der Einsatz von Zusatzstoffen im Löschwasser ist in den W asserschutzgebieten zum Schutz des 
Rohwassers möglichst zu vermeiden. Um nach Möglichkeit einem potentiellen Einsatz von PFC -
haltigen Feuerlöschmitteln (vgl. Kapitel 8.1.7) vorzubeugen, besteht für Brände in Fas sungsnähe 
grundsätzlich die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der SWMS mittels Auffüllung und exklusiver 
Bereitstellung der vorhandenen Infiltrationsteiche (s. Tabelle 5, S. 12) zusätz liche 
Löschwasserkapazitäten zu generieren. 
Sofern Zusatzstoffe (Schaummittel) zur Sicherstellung des Einsatzerfolges notwendig sein sollten, 
werden grundsätzlich die zuständigen Behörden (i.d.R.  die untere Umweltbehörde im Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) zur Gefahrenabwehr und Abstimmung der weiteren 
Vorgehensweise (ggf. Analytik, Außerbetriebnahme von Brunnen etc.) unterrichtet. Um dieses im 
Einsatzfall bei der Abwägung der notwendigen Einsatzmaßnahmen berücksichtigen zu können, 
müssen die  Feuerwehr Münster sowie die untere Umweltbehörde jederzeit über  die hierzu 
notwendigen Informationen (Lage und Ausdehnung der Wasserschutzzonen) verfügen.

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Jahr 2018 
 
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9 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung 
9.1 Kurzfristige Maßnahmen 
 Leitungsbau einer Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den 9.1.1
Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide 
Um die Wasserversorgung für Münster, insbesonde re mit Blick auf den in Kapitel 3.2 
prognostizierten Bedarf  langfristig sicherzustellen, sind zum Zwecke der zwangsläufig  zu 
erhöhenden Grundwasseranreicherung sowie der zu implementierenden Direktaufbereitung (vgl. 
Kapitel 9.1.3) neue Rohrleitungen zwischen dem WGG Haskenau und dem WW Hornheide auf 
einer Länge von ca. 3.500 m zu verlegen. 
Die parallel in einer Trasse verlaufenden Leitungen (Abbildung 33) dienen sowohl zum Transport 
von aus dem DEK entnommenen Oberflächenwasser zur weiteren Aufbereitung  am Standort 
Hornheide (DN 600) als auch zu dessen anteiligem Rücktransport als aufbereitetes 
Infiltrationswasser in das WGG Haskenau (DN 400) (vgl. Kapitel 9.1.2.2.1) - unter Beibehaltung 
eines Notverbunds zur Ems (vgl. Kapitel 9.1.1.1). 
Um die mit der von der SWMS  - aus qualitativen (vgl. Kapitel 5.2.1 und 8.1.6.1) sowie den oben 
aufgeführten quantitativen Gründen - angestrebten Abkehr von d er Ems wegbrechenden  
Oberflächenwasserentnahmemengen zu subs tituieren, bedarf es  neben dem grundsätzl ich 
erhöhten Verbrauch und Transport an Oberflächenwasser am bzw. zum Standort Hornheide einer 
Anpassung des hierfür verwendeten Pumpwerks. Diese erfolgt im Zuge des Rohrleitungsbaus in 
Form eines Neubaus.

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Jahr 2018 
 
63 
 
 
Abbildung 33: Trassenverlauf der Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen dem WSG Haskenau und dem WSG 
Hornheide 
9.1.1.1 Notverbund Ems 
Es ist vorgesehen, dass mit der  zukünftigen Konzentration auf den DEK d ie in Kapitel 2.6.2 
angeführte Entnahmestelle für den  Notfallbetrieb aus der Ems weiterhin als Rückfallebene zur 
Aufrechterhaltung einer Grundwasseranreicherung im WSG Hornheide -Haskenau zur Verfügung 
stehen wird. 
Im Gegensatz zum Status Quo  wird es hier die - aktuell sich bereits in Umsetzung befindliche - 
Infrastruktur ermöglichen, dass im Falle eines langanhaltenden Ausfalls der 
Oberflächenwasserentnahme aus dem DEK nicht nur das WGG Haskenau mit  Infiltrationswasser 
aus der Ems versorgt wird, sondern zugleich das WGG Hornheide. Dieser quantitative Vorteil wird 
insofern durch einen qualitativen bedingt, als das im Notfall aus der Ems bezogene Wasser vom 
WGG Haskenau zunächst zum Zwecke einer Aufbereitung mittels modernisierter AKF (vgl. Kapitel 
9.1.2.2.1) in das WGG Hornheide geleitet und von dort auf die Infiltrationsorgane beider WGG 
verteilt wird.  Da dementsprechend hierfür die aktuell genehmigten Entnahmemengen 
(Notfallbetrieb aus der Ems ) (vgl. Kapitel 2.6.2) perspektivisch nicht ausreichen werden, wird eine 
mit der Genehmigungsbehörde bereits erörterte Erhöhung der wasserrechtlichen Erlaubnis 
angestrebt.

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Jahr 2018 
 
64 
 
 Grundwasseranreicherung 9.1.2
9.1.2.1 Erweiterung der Versickerungsbecken im WGG Hohe Ward 
Zur Optimierung des im Wasserrecht festgeschriebenen Versickerungs- und Entnahmekonzepts 
im WGG Hohe Ward ist - in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster - eine 
Erweiterung der Versickerungsbecken para llel der nordwestlichen sowie südöstlichen 
Brunnenreihe vorgesehen. Durch diese Maßnahme wird eine höhere Gesamtfördermenge 
realisiert, ohne dass es zu stärkeren landseitigen Auswirkungen auf die Grundwasserstände 
kommt. 
9.1.2.2 Optimierung der Infiltrationsorgane im WGG Hornheide 
Aufgrund wasserundurchlässiger Schichten im Untergrund gestaltet sich am Standort Hornheide  
die Infiltration in einfachen Versickerungsbecken - analog zu denen im WGG Hohe Ward - weniger 
effizient. Um das Anreicherungswasser  - zukünftig ausschließlich aus dem DEK entnommen (vgl. 
Kapitel 8.2.1) - daher verstärkt sowie adäquat vorgefiltert in den Grundwasserleiter führen  zu 
können, sind im WGG Hornheide zukünftig alle Versickerungsbecken mit Sickerbrunnen 
ausgestattet. Die wasserrechtliche Basis der erhöhten Infiltrationsmenge wird im Zuge eines 
separaten Verfahrens geschaffen (vgl. Kapitel 9.1.2.2.2). 
9.1.2.2.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitung Hornheide 
Vorbehaltlich der Zustimmung d urch die Genehmigungsbehörde wird im  Zuge einer 
Modernisierung der bestehenden AKF-Anlage im WGG Hornheide zukünftig eine Aufbereitung des 
aus dem DEK entnommenen Oberflächenwassers in Form eines Hybridprozesses aus Flockung, 
Pulveraktivkohledosierung sowi e polymerer Ultrafiltrationsmembran implementiert. Diese 
Verfahrenskombination - am Standort Hohe Ward mittels wissenschaftlich begleiteten 
Pilotversuchs bereits erfolgreich erprobt - gewährleistet durch die Produktion eines partikelfreien 
Filtrates den bestmöglichen Schutz der Bodenpassage im WGG Hornheide sowie Haskenau. 
9.1.2.2.2 Bewilligungsverfahren Hornheide 
Aufgrund der durch die Abkehr von der Ems infrastrukturell bedingten und folglich  vom DIPOL 
losgelösten Außerbetriebnahme der Wassergewinnungsanlage Gittru p (vgl. Kapitel 9.2.1) ist 
geplant, die Gesamtentnahmemenge d es WGG Hornheide um 1 Mio. m³/a sowie die 
Infiltrationsmenge um 0,7 Mio. m³/a zu steigern.  Diese Planung - mit den in Kapitel 9.1.1 sowie 
9.1.2.2 aufgeführten und perspektivisch 2018 abgeschlossenen Maßnahmen bereits angestoßen - 
entspricht einer Verlagerung von Gittrup nach Hornheide und ist nicht mit einer Erhö hung der 
zurzeit bewilligten Gesamtentnahme verbunden.

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Jahr 2018 
 
65 
 
 Direktaufbereitung 9.1.3
Bei der Direktaufbereitung handelt es sich um ein druckgetriebenes Membranverfahren, in 
welchem Oberflächenwasser zunächst über eine Vorfiltration und in einem zweiten Schritt über 
eine Nanofiltration/Umkehrosmose aufbereitet wird.  
Das zukunftsorientierte Aufbereitungsverfahren der Membrantechnologie  ermöglicht es  
grundsätzlich, dem in den Prozess geleiteten Oberflächenwasser nahezu alle  Spurenstoffe (vgl. 
Kapitel 8.1.4.2) - insbesondere jene, die mit ei nem Grenzwert der TrinkwV belegt sind - sowie 
anthropogene Kleinstpartikel (Mikroplastik) zu entziehen. In diesem Zuge werden aus dem Wasser 
gleichermaßen alle wichtigen Mineralien  - unter anderem auch die Härtebildner - entfernt. Somit 
wird prozessabschließend das mit der Direktaufbereitung gewonnene  Wasser obligatorisch dem 
konventionell aufbereiteten Trinkwasser im Trinkwasserspeicher beigegeben. In diesem Zuge ist 
die Reduzierung der Wasserhärte (auf den Härtebereich mittel) neben der priorisierten 
Spurenstoffelemination als  positiver Nebeneffekt der Direktaufbereitung am WW Hornheide  zu 
betrachten. 
 Zweite Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) 9.1.4
Aktuell erfolgt die Ausspeisung aus dem WW Hornheide mittels einer einzigen Ausspeiseleitung in 
das Versorgungsnetz (s. Abbildung 22, S. 39). Für die Erhöhung der Versorgungssicherheit sowohl 
im Status Quo mit vier WW als auch im DIP OL mit zwei WW wird durch den Bau einer neuen 
Loop-Leitung zwis chen dem WW Hornheide und der Anbindung an das Versorgungsnetz am 
Hohen Heckenweg und dem Schifffahrter Damm eine zweite Ausspeiseleitung realisiert (Abbildung 
34, Bau in 2017/2018). 
Insbesondere im Hinblick auf den prognostiziert en Bevölkerungszuwachs, des damit verbundenen 
erhöhten Trinkwasserbedarfs sowie der sich bereits heute abzeichnenden Zunahme von klimatisch 
bedingten Stundenspitzen (vgl. Kapitel  4.3) werden mit der Loop -Leitung mengen- und 
qualitätsinduzierte (bedingt durch Druckänderungen/Fließumkehr) Risiken deutlich reduziert  (vgl. 
Kapitel 8.1.1.2).

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66 
 
 
Abbildung 34: Geplanter Trassenverlauf der zweiten Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) (Stand 
Juli 2017) 
 Wasserschutzgebietsverfahren Hohe Ward: Kooperativer Gewässer-    9.1.5
schutz in den Einzugsgebieten der Bäche Kannenbach und Offerbach 
Beide Bäche stellen Eintragspfade landwirtschaftlicher Immission en in den DEK dar (vgl. Kapitel 
8.1.5.2). Um in den Einzugsgebieten kooperative Gewässerschutzmaßnahmen durch eine 
begleitete Wasserschutzberatung initiieren, intensivieren und adäquat kontrollieren zu können, 
wird im Zuge des anstehenden Wasserschutzgebietsverfahrens angestrebt, die Einzugsgebiete 
beider Bäche - im Sinne des Minimierungsgebotes sowie einer nachhaltigen Vorsorgestrategie - in 
die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft aufzunehmen (vgl. Kapitel 8.2.4.1). 
9.2 Langfristige Maßnahmen 
 Wasserwerksumstrukturierung DIPOL 9.2.1
Unter Berücksichtigung aller zuvor genannten Risiken ist d as Ergebnis einer ganzheitlichen, 
strategischen Betrachtung der Trinkwasserversorgu ng in Münster die Konzentration auf eine 
Wassergewinnung und –aufbereitung an zukünftig nur noch zwei Standorten  bzw. die 
Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus . Aufgrund der Nord-Süd-Ausrichtung der dann 
verbleibenden Wasserwerke Hornheide und Hohe Ward wird die geplante Wasserwerksstruktur als 
DIPOL bezeichnet (vgl. Abbildung 35). Die Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen wird 
voraussichtlich nicht vor 2023 vollumfassend abgeschlossen sein.

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67 
 
 
Abbildung 35: Umsetzung DIPOL 
In Konsequenz führt eine Außerbetriebnahme der WW - respektive der dort betriebenen 
Grundwasserförderung zu Trinkwasserzwecken  - zwangsläufig zu einer Aufhebung der 
dazugehörigen WSG. Neben der daraus resultierenden Ver änderung der 
Wasserschutzgebietskulisse berücksichtigt Abbildung 35 zugleich die generelle Kompensation des 
Standorts Gittrup. Diese wird im WGG Hornheide mittels der - größtenteils bereits durchgeführten - 
Optimierung der Infiltr ationsorgane erfolgen (vgl. Kapitel 9.1.2.2) und ist durch die vom DIPOL 
losgelöste, grundsätzliche Ems-Abkehr (vgl. Kapitel 8.1.6.1) bzw. durch den hierfür notwendigen 
Rohrleitungsbau (vgl. Kapitel 9.1.1) infrastrukturell begründet. 
9.2.1.1 Ausgangslage 
Das prosperierende Münster kann seit Jahren ein  verstärktes Bevölkerungswachstum 
verzeichnen, welches sich prognostiziert auch in den Folgejahren fortschreiben lässt. So ist der 
aktuellsten Bevölkerungsprognose des Landes NRW (IT.NRW) zu entnehmen, dass Münster bis 
2029 auf rund 337.000 Einwohner  bzw. um die Größe einer Stadt  in der Größenordnung von 
Emsdetten oder Greven gewachsen sein wird. 
Um sich  daher frühzeitig auf die damit einh ergehenden Herausforderungen im Bereich der 
Trinkwasserversorgung vorzubereiten, wurde  - intensiver seit dem Jahr 2012  - vor dem 
Hintergrund eines grundsätzlichen Sanierungsbedarfs der WW die aktuelle Wasserinfrastruktur 
einer der Bevölkerungsp rognose ange passten Netzeinspeisung (exkl. Sicherheitszuschlag) in 
Höhe von 19,9 Mio. m³/a gegenübergestellt.  Dies entspricht der  Menge an Trinkwasser, dessen

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
68 
 
Aufbereitung - unter Berücksichtigung potentieller Maximalverbräuche - für eine ausreichende  
Trinkwasserbereitstellung technisch realisierbar sein muss. 
Mit der  analog dazu kalkulierten prognostizierten Netzeinspeisung für das Jahr 2041 (21,8 Mio. 
m³/a ekl. Sicherheitszuschlag bzw. 22,8 Mio. m³/a , vgl. Kapitel 3.2) wur de die Veranschlagung 
entsprechend der behördlichen Vorgabe hinsichtlich wasserrechtlicher Genehmigungsplanungen  
auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW ( rund 349.000 Einwohner in 2041 ) 
zeitlich fortgeschrieben (s. Abbildung 36). 
 
Abbildung 36: Bevölkerungsprognose und Trinkwasserbedarf bis 2041 
Es kann festgehalten werden, dass d ie aktuelle Wasserinfrastruktur die in Abbildung 36 
dargestellten zusätzlich erforderlichen Erz eugungskapazitäten nicht her gibt, da die  aktuell 
technisch realisierbare Trinkwasserproduktion in Summe rund 13,4 Mio. m³/a umfasst. 
Demzufolge ergibt sich ein grundsätzlicher Handlungsbedarf, um a uch in Zukunft eine sichere, 
qualitativ hochwertige, nachha ltige und wirtschaftlich optimierte, also auch für die gesamte Stadt 
kostengünstige, Trinkwasserversorgung sicherzustellen. 
9.2.1.2 Bewertung 
Das prognostizierte Bevölkerungswachstum führt langfristig zu einem erhöhten Trinkwasserbedarf. 
Aus versorgungssicherheits technischer Sicht - bedingt durch die Einzelanbindung an das WW 
Haltern (vgl. Kapitel 8.1.1) - sowie dem Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung bietet sich nur 
eine Stärkung der Eigenproduktion an. Diesbezügli ch wurden diverse Optionen betrachtet und 
bewertend gegenübergestellt. Hierbei wurden die heutigen und zukünftigen Rahmenparameter 
hinsichtlich benötigter Investitions -/Sanierungskosten, Eigenerzeugungsmengen (fehlende 
Ausbaupotentiale an den Standorten Ki nderhaus und Geist) sowie des Fremdbezugs durch die 
Gelsenwasser AG berücksichtigt.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
69 
 
Als Ergebnis stellte sich die Konzentration auf die einzigen ausbaufähigen und von den 
aufgezeigten Risiken der Urbanität (vgl. Kapitel 8.1.2), Altlasten (vgl. Kapitel 8.1.3) sowie 
extensivierten Landwirtschaft (vgl. Kapitel 8.2.4.1) unwesentlich bzw. nicht tangierten Standorte 
Hornheide und Hohe Ward als die sinnvollste der betrachteten Varianten dar  (vgl. Anlage zur 
Vorlage V/0324/2017, Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster - Neustrukturierung der 
Wasserversorgung (DIPOL)). 
9.2.1.3 Umsetzung 
Im Zuge der im DIPOL fokussierten ortsnahen Trinkwasserversorgung müssen die mit der 
Außerbetriebnahme der WW Kinderhaus und Geist wegfallenden Trinkwasserproduktionsmengen 
durch eine Ertüchtigung der verblei benden WW Hornheide und Hohe Ward kompensiert werden. 
Die Produktionsaufstockung wird hierbei  - neben einer konventionellen Erhöhung der 
Grundwasserfördermengen an beiden WW  - am WW Hornheide durch die Implementierung einer 
Direktaufbereitung nach dem neus ten Stand der Technik erfolgen.  Mit der  zunächst anvisierten 
ersten Ausbaustufe der modular erweiterbaren Direktaufbereitung (vgl. Kapitel 9.1.3) wird bereits 
eine zusätzliche Produktionsleistung von 2,8 Mio. m³/a erzielt  (s. Tabelle 26). Die optional 
darauffolgenden Ausbaustufen ermöglichen eine flexible und sichere Bereitstellung des  
prognostizierten Trinkwasserbedarfs auch über das Jahr 2041 hinaus. 
 
Tabelle 26: Geplante Wasserrechts- sowie mögliche Produktionsmengenverteilung bei Umsetzung DIPOL 
Aufgrund ihrer technischen Ausrichtung ermöglicht die neue Aufbereitung grundsätzlich eine 
verbesserte Reaktion auf absehbare Herausforderungen im Bereich der Spurenstoffreduktion u nd 
sichert somit langfristig steigende Qualitätsansprüche  (vgl. Kapitel 9.1.3). Diese resultieren aus 
einer kontinuierlich fortschreitenden Analytik und den damit einhergehenden Anforderungen der 
TrinkwV. Ein weiterer qualitati ver Vorteil des DIPOL -Konzepts ist die verstärkte 
Grundwasseranreicherung mit ausschließlich aus dem DEK entnommenen Oberflächenwasser, 
wodurch ein vergleichsweise intensiveres Entgegenwirken potentieller Grundwasserbelastungen 
(wie z.B. Nitrat) ermöglicht wird (vgl. 8.1.6.2). 
Der Fremdbezug von Trinkwasser aus dem WW Haltern stellt bei zukünftigen Trinkwasserabgaben 
vorrangig die Mengen bereit, die durch die favorisierte ortsnahe Trinkwassergewinnung nicht 
abgedeckt werden können. Durch die Umsetzung des DIPOLs ist es bis 2029 Ziel, ca. 80 % des 
Hornheide Haskenau Direktaufbereitung
Wasserrechte 
(genehmigt/geplant) in m³/a 7.000.000 4.130.000 4.380.000 3.360.000 18.870.000
Erlaubnisse DEK-Entnahme 
(genehmigt/geplant) in m³/a 5.500.000 3.200.000 3.000.000 3.360.000 15.060.000
DEK-Entnahme
Infiltration/Direktaufbereitung in m³/a 4.100.000 2.100.000 2.000.000 3.360.000 11.560.000
Produktionsmenge* in m³/a 5.600.000 3.300.000 3.500.000 2.800.000 15.200.000
WW Hornheide
WW Hohe Ward SUMME
* kalkulierte Produktionsmengenverteilung unter Annahme einer uneingeschränkten Anlagenverfügbarkeit

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Jahr 2018 
 
70 
 
Wasserbedarfs über die Eigengewinnung und 20 % über den Fremdbezug darzustellen. Mit Blick 
auf die Versorgungssicherheit bietet die Anbindung an die bestehende Versorgungsleitung der 
Gelsenwasser AG vor allem die Möglichkeit, im Not - und Bedarfsfall auf die maximal mögliche 
Bezugsmenge zurückzugreifen. 
Unter der grundsätzlich vorausgesetzt en Schaffung ausreichender Subs titutionskapazitäten am 
Standort Hornheide ist mit de m strukturierten Rückzug aus den  WSG Kinderhaus und Geist 
voraussichtlich nicht vor 2023 zu rechnen.  
9.2.1.4 Grundwasserhaltungsbetrieb 
Aufgrund der hydrogeologischen Struktur im Bereich des WSG Geist sind bei Außerbetriebnahme 
der Wassergewinnungsanlagen Rolandweg, Vennheideweg und Hammer Str. weitflächige 
Grundwasserstandsaufhöhungen von 2 bis 3 m zu erwarten  [8]. Negative Umweltauswirkungen 
wären dadurch nicht auszuschließen. Laut Gutachten des Büros Schmidt + Partner könnte dies rd. 
900 Objektstrukt uren (Bäume, Biotope und andere Grünstrukturen, Versickerungsanlagen, 
Altlasten, Gebäude, Sportanlagen) potentiell betreffen.   
Um etwaigen negativen Umweltauswirkungen eines Grundwasseranstiegs auf das natürliche 
Niveau vorzubeugen, wird die SWMS unter Ge nehmigungsvorbehalt der Stadt Münster eine 
Grundwasserhaltung umsetzen. Durch den Grundwasserhaltungsbetrieb wird die 
Außerbetriebnahme im Ergebnis zu keinem relevanten Anstieg des Grundwasserstands führen.  
Der Grundwasserhaltungsbetrieb wird durch ein Grundwassermonitoring begleitet, um den Betrieb 
zu optimieren und gegebenenfalls die geförderte Entnahmemenge reduzieren zu können, ohne 
negative Umweltauswirkungen durch die Aufgabe der Wassergewinnungsanlagen  befürchten zu 
müssen. 
Dieses Konzept ist geeig net, den Status Quo zu erhalten und negative Umweltauswirkungen der 
Außerbetriebnahme auszuschließen. Durch die Grundwasserhaltung wird einer Vernässung 
entgegengewirkt, die u.a. Gebäudeschäden verursachen und die Funktion von 
Versickerungsanlagen beeinträchtigen könnte. Gleiches gilt für Beeinträchtigungen - bedingt durch 
einen Grundwasseranstieg - von Biotopen sowie Boden- und Naturdenkmälern. Zudem kann somit 
eine Auswaschung von Schadstoffen aus bislang grundwasserfreien Bereichen von 
Altablagerungen durch die Außerbetriebnahme der WW Geist ausgeschlossen werden.    
Gleichwohl ist im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens eine Prüfung der 
möglichen Umweltfolgen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen.

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9.2.1.5 Prüfung des Einflusses der Wasserwerksumstrukturierung auf die 
Eigenwasserversorgungsanlagen 
Im Rahmen des Dipolkonzeptes hat das Gesundheitsamt einen neuen Untersuchungsplan erstellt, 
um den derzeitigen Stand der Eigenwasserversorgu ngsanlagen in Bezug auf PBSM (u.a. 
Bromacil) zu dokumentieren, die stromabwärts vom Wasserwerk Kinderhaus liegen und evtl. 
negativ beeinflusst werden können, wenn das Wasserwerk zurückgebaut wird.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
72 
 
Literaturverzeichnis 
 
[1]  Schmidt und Partner, „Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gem. § 
10 WHG zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen der Wassergewinnungsanlage 
Hohe Ward sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 10 
WHG zur Entnahme von Oberflächenwass,“ Bielefeld, 2013. 
[2]  Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Geologische Karte 1:100.000. Blatt C 
4310 Münster. Krefeld., 1990.  
[3]  D. Jacob, et al., „Klimaauswirkungen und Anpassung in Deutschland. Phase 1: 
Erstellung regionaler Klimaszenarien für Deutschland,“ in Climate Change 11/2008, 
Umweltbundesamt (Hrsg.), 2008.  
[4]  IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH , 
„Folgen des Klimawandels für die Wasserwirtschaft – Herausforderungen und 
Lösungen. Mülheim an der Ruhr: IWW,“ in 20. Mülheimer Wassertechnisches Seminar, 
2007.  
[5]  W. Buchner, „Veränderungen verschiedener Rahmenbedingungen und ihre 
Auswirkungen auf die gewässerschonende Landbewirtschaftung,“ in Tagung der 
Wasserschutzberater/innen, 20./21.11, Haus Düsse in Bad Sassendorf, 2007.  
[6]  H.-J. Brauch, K. Nödler und M. Scheurer, „Vorkommen und Bedeutung von 
Trifluoracetat (TFA) für die Wasserversorgung,“ TZW Aktuell – Nachrichten aus dem 
Technologiezentrum Wasser (42): 2, 2017.  
[7]  A. Bergmann, et al., Abschlussbericht – Konsequenzen nachlassenden 
Nitratabbauvermögens in Grundwasserleitern, Bonn: DVGW, 2013.  
[8]  Schmidt und Partner, Abschlussbericht: Prüfung der Grundwasserstandsänderung und 
ihrer Auswirkungen bei Außerbetriebnahme der Wasserwerke WW Vennheideweg und 
WW Kinderhaus, 2017.

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Abkürzungen 
AKF 
 
AGBF 
 
BGA 
Aktivkohlefiltration 
 
Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren 
 
Bundesgesundheitsamt 
 
DEA Druckerhöhungsanlage 
DEK Dortmund-Ems-Kanal 
DN Nennweite 
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches 
 
Ew. 
 
GOW 
Einwohner 
 
Gesundheitlicher Orientierungswert 
 
ha Hektar 
IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
LWG Landeswassergesetz 
m³/a Kubikmeter pro Jahr 
m³/d Kubikmeter pro Tag 
m³/h Kubikmeter pro Stunde 
MULNV NRW Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des 
Landes Nordrhein-Westfalen 
PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel 
PW Pumpwerk 
Qmax Maximaler Volumenstrom 
SWMS Stadtwerke Münster GmbH 
TFA Trifluoracetate 
TrinkwV Trinkwasserverordnung 
Vges 
 
WSFK 
Gesamtvolumen 
 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 
 
WGG 
 
Wassergewinnungsgebiet 
 
WR Wasserrecht 
WSG Wasserschutzgebiet 
WW Wasserwerk 
µg/l Mikrogramm pro Liter

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Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster) ......................... 2 
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - Bestände und münsteraner Vorrausberechnung von 
2015-2039 im Vergleich zur Prognose von IT.NRW ................................ ................................ ........ 4 
Abbildung 3: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG) ................................ ... 6 
Abbildung 4: Aufbereitungsschema Hornheide-Haskenau-Gittrup ................................ ................... 8 
Abbildung 5: Aufbereitungsschema Kinderhaus ................................ ................................ .............. 8 
Abbildung 6: Aufbereitungsschema Geist ................................ ................................ ........................ 9 
Abbildung 7: Aufbereitungsschema Hohe Ward ................................ ................................ .............. 9 
Abbildung 8: Verteilung der Eigenwasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet ...............................  10 
Abbildung 9: Trinkwasserabgabe der Stadtwerke Münster GmbH von 2006 bis 2016 ................... 18 
 Abbildung 10: Geologie im Stadtgebiet Münster [2] ................................ ................................ ...... 20 
Abbildung 11: Bestehende Wassergewinnungsanlagen und Abgrenzung der Einzugsgebiete bei 
Entnahme in Höhe des derzeit bestehenden Wasserrechts ................................ .......................... 22 
Abbildung 12: Messstellennetze zur Erfassung der Wasserstände ................................ ................ 27 
Abbildung 13: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hornheide-Haskenau (Stand 
Mai 2017) ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 27 
Abbildung 14: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Gittrup (Stand Mai 2017) ....... 28 
Abbildung 15: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Kinderhaus (Stand Mai 2017)28 
Abbildung 16: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Geist (Stand Mai 2017) ......... 28 
Abbildung 17: Lage und Bezeichnung der Förderbrunnen im WGG Hohe Ward (Stand Mai 2017)29 
Abbildung 18: Netzprobenstellen ................................ ................................ ................................ ... 30 
Abbildung 19: Nitrat-Messwerte in den Gesamtrohwässern für den Zeitraum 2006 bis 2016 ........ 33 
Abbildung 20: Bromacil-Messwerte im Einzelrohwasser Kinderhaus-Süd für den Zeitraum 2006 bis 
2016 ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 33

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Abbildung 21: Nitrat-Messwerte an den Wasserwerksausgängen bzw. der Übergabestation (ab 
2006) ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 34 
Abbildung 22: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten ................................ ....... 39 
Abbildung 23: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster ................................ ................................ .. 41 
Abbildung 24: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von 
4.000 m³/h) ................................ ................................ ................................ ................................ .... 43 
Abbildung 25: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz ................................ ................................ ........ 44 
Abbildung 26: Werkstoffverteilung im Wasserversorgungsnetz ................................ ..................... 46 
Abbildung 27: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes ................................ ........................... 47 
Abbildung 28: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes (exkl. ca. 8 km unbekannt) ..................... 47 
Abbildung 29: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl. 
Fassungsvermögen) und Druckerhöhungsanlagen (DEA) ................................ ............................. 49 
Abbildung 30: Druckzonen im Trinkwassernetz ................................ ................................ ............. 50 
Abbildung 31: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen ................................ ................. 53 
Abbildung 32: Verlauf und Einzugsgebiete der Gewässer Kannenbach und Offerbach inkl. 
Probenahmestellen ................................ ................................ ................................ ....................... 56 
Abbildung 33: Trassenverlauf der Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen dem WSG 
Haskenau und dem WSG Hornheide ................................ ................................ ............................. 63 
Abbildung 34: Geplanter Trassenverlauf der zweiten Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide 
(Loop-Leitung) (Stand Juli 2017) ................................ ................................ ................................ ... 66 
Abbildung 35: Umsetzung DIPOL ................................ ................................ ................................ .. 67 
Abbildung 36: Bevölkerungsprognose und Trinkwasserbedarf bis 2041 ................................ ........ 68

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Jahr 2018 
 
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Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien ....................... 7 
Tabelle 2: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen ................................ .... 7 
Tabelle 3: Organisation der Wasserversorgung ................................ ................................ ............. 11 
Tabelle 4: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen ................................ ...... 12 
Tabelle 5: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen ... 12 
Tabelle 6: Laufzeiten der wasserrechtlichen Bewilligungen / Erlaubnisbescheide ......................... 13 
Tabelle 7: Zertifikate ................................ ................................ ................................ ...................... 15 
Tabelle 8: Wasserrechts- und Entnahmesituation sowie Grundwasserbilanz ................................  23 
Tabelle 9: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems) ................................ ..... 26 
Tabelle 10: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen ................................ ...............................  26 
Tabelle 11: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen ................................ ................................ .. 29 
Tabelle 12: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen ................................ ................................ . 29 
Tabelle 13: Parameterumfang der Trinkwasseruntersuchung gem. TrinkwV (Eigenversorgung) ... 31 
Tabelle 14: Mittelwerte ausgewählter Parameter im Rohwasser für den Zeitraum 2006 bis 2016 .. 32 
Tabelle 15: Mittelwerte der veröffentlichten Parameter im Trinkwasser für den Zeitraum 2006 bis 
2016 ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 34 
Tabelle 16: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2016) 
(Eigenversorgung) ................................ ................................ ................................ ......................... 35 
Tabelle 17: Grenzwertüberschreitungen bei chemischen Parametern (2014- 2016) 
(Eigenversorgung) ................................ ................................ ................................ ......................... 36 
Tabelle 18: Anlassbezogene Untersuchungen (Eigenwasserversorgung) ................................ ..... 37 
Tabelle 19: Spezifisch reale Wasserverluste der Stadtwerke Münster GmbH (bezogen auf das 
Gesamtnetz) ................................ ................................ ................................ ................................ .. 48 
Tabelle 20: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz ................................ ..................... 48

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster   
Jahr 2018 
 
77 
 
Tabelle 21: Schadensraten im Gesamtnetz (2013 - 2016) ................................ ............................. 48 
Tabelle 22: Volumina der Trinkwasserbehälter ................................ ................................ .............. 49 
Tabelle 23: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen ................................ .... 49 
Tabelle 24: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG................................ ................................ .. 53 
Tabelle 25: Bodenschutzrechtlich relevante Flächen im WSG Geist................................ .............. 54 
Tabelle 26: Geplante Wasserrechts- sowie mögliche Produktionsmengenverteilung bei Umsetzung 
DIPOL ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 69

Beratungsverlauf (3)

27.02.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Hammer Straße
  • Vennheideweg 8
  • Rolandweg 3
  • Gorenkamp
  • Schifffahrter Damm
  • Preußenstadion 2
  • Möselerhook
  • Kinderhaus 300
  • Hohe Ward 1
  • Promenade
  • Niederort
  • Merkureck
  • Heckenweg
  • Werse
  • Tweehues

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Details

Aktenzeichen
V/1089/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37