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2234/2024

Pilotanwendung der Piktogrammkette für den Radverkehr

Mitteilung Ausschuss 23.08.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.10.2024, TOP 6.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2446 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 23.08.2024 
 2234/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
 
Pilotanwendung der Piktogrammkette für den Radverkehr 
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat 
Anfang 2023 die Anwendung sogenannter Piktogrammketten zugelassen. 
Der Erlass führt hierzu folgendes aus: 
 
„Bei Piktogrammketten handelt es sich um alleinstehende Radverkehr- 
Sinnbilder, die im Bereich des rechten Fahrbahnrands öffentlicher Straßen 
aufgebracht werden, um den Kraftfahrzeugverkehr in besonderen 
Einzelfällen auf das Vorhandensein und die besondere Schutzbedürftigkeit 
des Radverkehrs hinzuweisen. Piktogrammketten zielen hauptsächlich 
darauf ab, die Verkehrssicherheit des Radverkehrs und das subjektive 
Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu verbessern; mit ihnen können 
aber auch Lückenschlüsse im Netz von Radverkehrsanlagen gekennzeichnet 
werden.“  
 
Die Verwaltung hat sich auf Grundlage des Erlasses im Rahmen eines internen Abstimmungs-
prozesses auf drei Pilotanwendungsfälle im Stadtgebiet verständigt. Hier sollen mittels ver-
schiedener Verkehrserhebungen, Erfahrungen mit der Piktogrammkette gesammelt werden. 
Die Auswertungen der Verkehrserhebungen wird etwa 6 bis 12 Monate nach Maßnah-
menumsetzung erfolgen, sodass im Anschluss eine Übertragbarkeit auf weitere Straßen-
räume geprüft wird. Die Anwendung der Piktogrammkette soll grundsätzlich dort erfolgen, wo 
eine besonders zweckdienliche Wirkung entfaltet wird bspw. auf Routen mit hoher Netzbedeu-
tung für den Radverkehr. Sie sollen die Verkehrssicherheit dort steigern, wo in absehbarer 
Zeit keine weitergehenden Umplanungen für den Radverkehr umgesetzt werden (können). Sie 
sollen keineswegs als optimale bzw. dauerhafte Lösung verstanden werden, sondern eine be-
helfsmäßige Lösung zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Bestand. 
 
Die konkreten Anwendungsfälle umfassen in einem ersten Schritt folgende Straßen: 
 
- Mommsenstraße (zw. Dürener Straße und Sülzgürtel) 
- Odenthaler Straße (zw. Berliner Straße und Ende Ortsdurchfahrt) 
- Niehler Straße (zw. Niehler Kirchweg und Graditzer Straße

2 
 
 
Die Umsetzung der Markierungen wird noch für 2024 (III. oder IV. Quartal) angestrebt. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (4)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Mommsenstraße
  • Dürener Straße
  • Odenthaler Straße
  • Berliner Straße
  • Niehler Straße
  • Niehler Kirchweg
  • Graditzer Straße 2
  • Sülzgürtel
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
2234/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.08.2024
Erstellt
17.07.2024 15:14