2234/2024
Pilotanwendung der Piktogrammkette für den Radverkehr
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Mitteilung Ausschuss
2446 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 23.08.2024 2234/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Verkehrsausschuss 10.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Pilotanwendung der Piktogrammkette für den Radverkehr Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat Anfang 2023 die Anwendung sogenannter Piktogrammketten zugelassen. Der Erlass führt hierzu folgendes aus: „Bei Piktogrammketten handelt es sich um alleinstehende Radverkehr- Sinnbilder, die im Bereich des rechten Fahrbahnrands öffentlicher Straßen aufgebracht werden, um den Kraftfahrzeugverkehr in besonderen Einzelfällen auf das Vorhandensein und die besondere Schutzbedürftigkeit des Radverkehrs hinzuweisen. Piktogrammketten zielen hauptsächlich darauf ab, die Verkehrssicherheit des Radverkehrs und das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu verbessern; mit ihnen können aber auch Lückenschlüsse im Netz von Radverkehrsanlagen gekennzeichnet werden.“ Die Verwaltung hat sich auf Grundlage des Erlasses im Rahmen eines internen Abstimmungs- prozesses auf drei Pilotanwendungsfälle im Stadtgebiet verständigt. Hier sollen mittels ver- schiedener Verkehrserhebungen, Erfahrungen mit der Piktogrammkette gesammelt werden. Die Auswertungen der Verkehrserhebungen wird etwa 6 bis 12 Monate nach Maßnah- menumsetzung erfolgen, sodass im Anschluss eine Übertragbarkeit auf weitere Straßen- räume geprüft wird. Die Anwendung der Piktogrammkette soll grundsätzlich dort erfolgen, wo eine besonders zweckdienliche Wirkung entfaltet wird bspw. auf Routen mit hoher Netzbedeu- tung für den Radverkehr. Sie sollen die Verkehrssicherheit dort steigern, wo in absehbarer Zeit keine weitergehenden Umplanungen für den Radverkehr umgesetzt werden (können). Sie sollen keineswegs als optimale bzw. dauerhafte Lösung verstanden werden, sondern eine be- helfsmäßige Lösung zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Bestand. Die konkreten Anwendungsfälle umfassen in einem ersten Schritt folgende Straßen: - Mommsenstraße (zw. Dürener Straße und Sülzgürtel) - Odenthaler Straße (zw. Berliner Straße und Ende Ortsdurchfahrt) - Niehler Straße (zw. Niehler Kirchweg und Graditzer Straße 2 Die Umsetzung der Markierungen wird noch für 2024 (III. oder IV. Quartal) angestrebt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Mommsenstraße
- Dürener Straße
- Odenthaler Straße
- Berliner Straße
- Niehler Straße
- Niehler Kirchweg
- Graditzer Straße 2
- Sülzgürtel
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 2234/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.08.2024
- Erstellt
- 17.07.2024 15:14