V/0721/2014
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2015
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Anlagen 1 und 2
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0721/2014 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2015 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 35,26 € 33,27 € 26,61 € 1/6 Stundensatz 5,88 € 5,55 € 4,44 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0721/2014 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Wertstoffgemische e) Styropor f) Flachglas g) Reifen h) Grünabfälle i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM j) Mineralwolle k) Asbestabfälle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 30,00 €/t 60,00 €/t 45,00 €/t 140,00 €/t 195,00 €/t 45,00 €/t 170,00 €/t 130,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0721/2014 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2014 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 11.12.2013 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 35,32 € 33,65 € 26,95 € 1/6 Stundensatz 5,89 € 5,61 € 4,49 € Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,97 € 2,87 € 2,65 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,97 € 2,87 € 2,65 € Sonntags 25% 3,71 € 3,59 € 3,32 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,19 € 5,02 € 4,64 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 20,03 € 19,38 € 17,91 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0721/2014 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 30,00 €/t b) Altholz A IV 60,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Wertstoffgemische 130,00 €/t e) Styropor 60,00 €/t f) Flachglas 60,00 €/t g) Reifen 2,50 €/Stück h) Grünabfälle 45,00 €/t i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t j) Mineralwolle 195,00 €/t k) Asbestabfälle 140,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Beschlussvorlage
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V/0721/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2015
Beratungsfolge
02.12.2014 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2015“ wird beschlossen
(Anlage 1).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festset-
zung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festset-
zung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Personalkosten
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngr uppen wurden anhand der Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2014 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich
Vorlagen-Nr.:
V/0721/2014
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
12.11.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0721/2014
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im W esentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten
und ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita r-
beiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand.
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 sinkt
um 1,3% auf 26,61 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 1,1% auf 33,27
Euro und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 sinkt um 0,2% auf 35,26 Euro.
Sachkosten
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt-
und Betriebskosten. Für die Kalkulatio n der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der B e-
triebsabrechnung ermittelten Ist -Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich
keine Veränderungen der Stundensätze. Neu aufgenommen wurden Radwegbetreuungsgeräte mit
einem Stundensatz von 13,50 Euro.
Entgelte für die Annahme von Abfällen
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages.
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung 2 in der MBRA Münster ist für AWM -Kunden ein pri-
vatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 E uro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden
ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern (si e-
he dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.).
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß ke i-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die bi ologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablag e-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige Gebühr 230,00 Euro/to beträgt
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um di e-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllg e-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt.
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlage 1: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2015
Anlage 2: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2014
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j) bis k)
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0721/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37