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V/0721/2014

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2015

Vorlagen 25.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 26.1

Anlagen 1 und 2

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Beschlussvorlage

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Anlagen 1 und 2

4899 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0721/2014 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2015 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,26 € 33,27 € 26,61 €
1/6 Stundensatz 5,88 € 5,55 € 4,44 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0721/2014 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Wertstoffgemische 
e) Styropor 
f) Flachglas 
g) Reifen 
h) Grünabfälle 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 
j) Mineralwolle 
k) Asbestabfälle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
30,00 €/t 
60,00 €/t 
45,00 €/t 
140,00 €/t 
195,00 €/t 
45,00 €/t 
170,00 €/t 
130,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0721/2014 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2014 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 11.12.2013 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,32 € 33,65 € 26,95 €
1/6 Stundensatz 5,89 € 5,61 € 4,49 €
Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,97 € 2,87 € 2,65 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,97 € 2,87 € 2,65 €
Sonntags 25% 3,71 € 3,59 € 3,32 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,19 € 5,02 € 4,64 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 20,03 € 19,38 € 17,91 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0721/2014 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 30,00 €/t 
b) Altholz A IV 60,00 €/t 
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t 
d) Wertstoffgemische 130,00 €/t 
e) Styropor 60,00 €/t 
f) Flachglas 60,00 €/t 
g) Reifen 2,50 €/Stück 
h) Grünabfälle 45,00 €/t 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t 
j) Mineralwolle 195,00 €/t 
k) Asbestabfälle 140,00 €/t 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.

Beschlussvorlage

4587 Zeichen

V/0721/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.12.2014 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2015“ wird beschlossen 
(Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festset-
zung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festset-
zung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme 
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngr uppen wurden anhand der Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2014 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0721/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
12.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0721/2014 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im W esentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten 
und ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita r-
beiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 sinkt 
um 1,3% auf 26,61 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 1,1% auf 33,27 
Euro und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 sinkt um 0,2% auf 35,26 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- 
und Betriebskosten. Für die Kalkulatio n der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der B e-
triebsabrechnung ermittelten Ist -Kosten zugrunde gelegt.  Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich 
keine Veränderungen der Stundensätze. Neu aufgenommen wurden Radwegbetreuungsgeräte mit 
einem Stundensatz von 13,50 Euro. 
 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. 
 
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung 2 in der MBRA Münster ist für AWM -Kunden ein pri-
vatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 E uro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden 
ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern (si e-
he dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.). 
 
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß ke i-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die bi ologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablag e-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige Gebühr 230,00 Euro/to beträgt 
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um di e-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllg e-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to. 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage 1: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2015 
Anlage 2: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2014 
 
  
                                                
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j) bis k) 
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)

Beratungsverlauf (3)

02.12.2014 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 26.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0721/2014
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37