V/0489/2020
Kulturförderung in Corona-Zeiten
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Anlage A
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Anlage A zur V/0489/2020 Kurzüberblick Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Krise wird ein Überblick zur Lage der freien Kulturak- teure, ihrer Kompensationsstrategien auf Basis bestehender Regelungen und Hilfsprogramme von Bund u. Land sowie der kommunalen Förderpraxis gegeben. Vor dem Hintergrund des auch perspektivisch eingeschränkten Kulturbetriebs mit Einnahmeverlusten und Mehraufwendungen in Folge, wird ein Unterstützungsfonds zur Struktursicherung der institutionell geförderten Einrich- tungen eingerichtet Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir sind auch nach Überwinden der Corona-Krise eine Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden auch nach Überwinden der Corona-Krise als kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln. Teilziel: Struktursicherung der institutionell geförderten Kultureinrichtungen als zentrale und profes- sionelle Orte der Kulturproduktion und -präsentation in den verschiedenen Sparten und Genres sowie Unterstützung der Kulturschaffenden mit weiteren Maßnahmen bei perspekti- visch bestehenden eingeschränkten Produktions- und Präsentationsbedingungen. Zielerreichung: Die institutionell geförderten Kultureinrichtungen sind am Ende des Jahres nicht in ihrer Existenz bedroht. Trotz einschränkender Bedingungen können Kulturveranstaltungen freier Kulturakteure und Kultureinrichtungen stattfinden und ein attraktives Programm sowie ggf. auf neuen Wegen Innovationen bieten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0489/2020 V/0489/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kulturförderung in Corona-Zeiten Beratungsfolge 03.06.2020 Kulturausschuss Einbringung 17.06.2020 Kulturausschuss Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass die Kultur – insbesondere die nicht kommunal ve r- fasste – in besonderer Weise von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie betroffen ist. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass zur Stabilisierung der freien Kulturszene insbeso n- dere die Aufrechterhaltung bewilligter kommunaler Fördermittel erforderlich ist und sich gerade in Krisenzeiten die langjährige Förderpraxis bewährt, nach der keine pauschale Rückford e- rung, sondern Einzelfallprüfungen erfolgen, wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona - Pandemie abgesagt oder verschoben werden mussten / müssen oder nur zum Teil realisiert werden können. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die durch die Kulturverwaltung bewilligten Projektförderungen für freie Träger grundsätzlich im Rahmen der für die a llgemeine Projekt- förderung von kulturellen Vorhaben geltenden und maßgeblichen Kriterien sowie Zielmaßg a- ben erfolgen. Der Rat beschließt, dass sie unter flexibler Anpassung an die corona -bedingten Veränderungen für Kulturveranstalter und Kulturinitiativen abgewickelt werden. 4. Der Rat der Stadt Münster begrüßt das erwiesene starke Bemühen der freien Kulturträger, un- ter Rückgriff auf jeweils aktuelle Regelungen und Hilfeprogramme von Bund und Land einric h- tungsspezifische Kompensationsstrategien zur Überwindu ng der Krise anzuwenden. Der Rat begrüßt zudem die von ihnen eigeninitiativ organisierten Spenden- und Benefizaktionen sowie Kulturamt 29.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-4100 Schnell@stadt-muenster.de - 2 - V/0489/2020 die Intention der Stadt, diese zu unterstützten und auszubauen sowie ggf. ein eigenes Spe n- denformat umzusetzen. 5. Zusätzlich und er gänzend sowie subsidiär zu den angekündigten weiteren Hilfsprogrammen von Bund und Land sind kommunale Mittel zur gezielten Struktur- und Existenzsicherung insti- tutionell geförderter und regelgeförderter freier Kulturbetriebe und Kulturträger erforderlich. Der Rat beschließt daher die Einrichtung eines kommunalen Unterstützungsfonds i. H. v. 400.000 Euro. II. Finanzielle Auswirkungen: Der kommunale Unterstützungsfonds ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/ Kulturför- derung Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 400.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pr o- duktgruppe bisher nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen. Der Rat stimmt der zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen übe r- planmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000, - € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die Deckung d er überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch corona -bedingte Mi n- deraufwendungen im Gesamtbudget der Stadt Münster. Begründung: I. Vorbemerkung Münster ist Kulturstadt – und das soll sie in ihrem Facettenreichtum, ihrer Vielfalt, Qualität und L e- bendigkeit auch bleiben. Die Kultur, gerade auch die gewachsene freie Szene mit ihren Einrichtungen und zahlreichen Akteuren, prägt neben den kommunalen Kultureinrichtungen unsere Stadt in beso n- derer Weis e – wirkt in hohem Maße identitätsstiftend, prägt ihr Erscheinungsbild und Image und schafft zahlreiche Arbeitsplätze. Mit entsprechenden Zielformulierungen im Rahmen des Integrierten Stadtmarketingprozesses sowie der aktuellen Zukunftsstrategie Münsters Zukünfte 20 / 30 / 50 wird deutlich, dass Kultur Teil der Lebensbasis aller Bürgerinnen und Bürger ist. Sie fördert maßgeblich den gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert Pluralismus und ist Grundpfeiler ein er lebendigen D e- mokratie. Gerade in Krisenzeiten ist dies umso wichtiger und unbedingt zu schützen. Von den Auswirkungen und Maßnahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie ist aber die Kultur – die Kultureinrichtungen wie auch die Künstlerinnen und Künstle r der verschiedenen Sparten – in ho- hem Maße betroffen. Die temporäre Schließung von Einrichtungen, Veranstaltungsverbote und auch die perspektivisch deutlich eingeschränkten Produktions - und Präsentationsbedingungen führen zu existenzbedrohlichen Einnahmeverlusten und erforderlichen Mehraufwendungen, um den jeweils ge l- tenden Hygienemaßnahmen gerecht zu werden. Ohne zusätzliche Maßnahmen und finanzielle U n- - 3 - V/0489/2020 terstützung wird den Einrichtungen sowie freischaffenden Akteuren bei anhaltender Einschränkung die Existenzgrundlage entzogen. Damit drohen die gewachsenen und stark professionalisierten Struk- turen wegzubrechen und ein kultureller Flurschaden, dem es mit einer Reihe von Maßnahmen entg e- genzuwirken gilt. II. Bundes- und Landesebene Auf Bundes- und Landesebene sind eine Re ihe von Anstrengungen unternommen w orden, um den Kunst- und Kulturbetrieb soweit wie möglich aufrecht zu erhalten: 1. Zentrale Maßnahme ist die Stabilität und Aufrechterhaltung der institutionellen Förderung der Ku l- tureinrichtungen und -träger (z.B. Theater im Pumpenhaus, Cuba Kultur) sowie der bereits bewilligten und noch in Prüfung befindlicher Projekt - und Programmförderungen auch dann, wenn Veranstaltu n- gen und Projekte aufgrund der Corona -Pandemie abgesagt, nur zum Teil realisiert oder verschoben werden müssen. Dies gilt auch für den Bereich gemeinwohlorientierter Weiterbildung und politischer Bildung (z.B. Kreativhaus Münster, Bennohaus), in dem die bewilligten Förderungen beibehalten und beschleunigt ausgezahlt wurden. Auch die Landesprogramme „Kultur und Schule“ sowie „Kulturrucksack NRW“, an denen viele Kultu r- schaffende Münsters beteiligt sind, wurden vollumfänglich ausgezahlt. In größtmöglicher Flexibilität können / sollen die Projekte und Programme durch Änderungen an die Situation angepasst werden z.B. durch Terminverschiebung, durch alternative Leistungserbringung durch Verlagerung in den digitalen Raum sowie Konzeptänderungen mit Realisierung analoger Fo r- mate unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen. Ist ein Veranstaltungsa usfall nicht vermeid- bar, werden Ausfallkosten als zuwendungsfähige Ausgaben und Ausfallhonorare in Anlehnung an das Kurzarbeitergeld in Höhe von max. 67 % des vereinbarten Honorars anerkannt. 2. Eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen zielen in einer Ersthilfe darauf ab, den in Not geratenen freien Kultureinrichtungen und -schaffenden unbürokratisch finanzielle Soforthilfen zur Überbrückung der Ausfallzeiten bis hin zur individuellen Existenz sicherung zu bieten. Neben Regelungen zur Senkung der Aufwendungen (z.B. Herabsetzung KSK, GEMA, Steuerstundungen u.a.) s owie Entschädigungs- und Zusatz leistungen (Entschädigung für Quarantäne , Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, E r- leichterte Inanspruchnahme der Grund sicherung / des Arbeitslosengeld II) wurden verschiede ne f i- nanzielle Soforthilfeprogramme gestartet: - mit dem Soforthilfeprogramm des Landes NRW (Gesamtvolumen 5 Mio. €) für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die professionell tätig sind und pandemiebedingte Einnahmeve r- luste nachweisen können, wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als existenzsichernde Ei n- malzahlung von maximal 2.000 € gewährt. Das Programm startete am 20. März und war am 9. April bereits ausgeschöpft. Am 12. Mai wurde bekannt gegeben, dass die Finanzmittel auf 32 Mio. € aufgestockt wurden, so dass die bislang unbeschiedenen Anträge aus den Monaten März und April nun bearbeitet werden können und bereits positiv beschiedene Anträge auf pauschal 2.000 € erhöht werden. - mit dem Soforthilfeprogramm für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solosel bstständige und Gründer vom Bund und Wirtschaftsministerium NRW (Gesamtvolumen 50 Mrd. €), bei denen sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert haben oder die vorhandenen Mi t- tel nicht reichen, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen oder der Betrieb auf behördliche Anordnung geschlossen wurde, werden abgestuft nach der Beschäftigtenzahl Soforthilfen in Höhe von 9.000 €, 15.000 €, 25.000 € für die folgenden drei Monate nach Datum der Antra g- stellung gewährt. Das Programm startete Anfang April mit Antragsfrist bis 31. Mai. Am 12. Mai - 4 - V/0489/2020 gab das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW bekannt, dass nach neuer Regelung auch ein Anteil von 2.000 € für Lebenshaltungskosten für die Monate März und April verwendet werden darf. 3. Das Land NRW stellt zudem rund 4,4 Mio. € zur Verfügung, um gemeinnützige Kultureinrichtungen zu unterstützen, die sich im hohen Maße durch eigene Einnahmen finanzieren. Sie kommen insb e- sondere soziokulturellen Zentren sowie ni cht-kommunalen Kinder- und Jugendtheatern mit qualitativ hochwertigen künstlerischen Angeboten zu Gute, denen schwere Einnahmeverluste aufgrund der coronabedingten Schließungen und Veranstaltungsabsagen entstanden sind. 4. Am 6. Mai wurde vom Bund das Programm NEUSTART (Gesamtvolumen 10 Mio. €) aufgelegt, mit dem kleinere und mittlere Kultureinrichtungen (Museen, Ausstellungshallen, Veranstaltungsorte von Konzert- und Theaterveranstaltungen, Soziokulturelle Zentren) darin unterstützt werden sollen, die Voraussetzungen für den Start nach pandemiebedingter Schließung zu schaffen. Gefördert werden investive Maßnahmen zwischen 10.000 € und 50.000 € pro Kultureinrichtung im Bereich Um - und Ausstattungsmaßnahmen sowie Schutzvorrichtungen und Besuchersteuerung bis hin zur Einführung und Anpassung der digitalen Ausstattung und IT -Infrastruktur, um den geltenden Hygienevorschriften entsprechen zu können. Auch in diesem Programm erfolgt die Bearbeitung und Bewilligung der A n- träge im „Windhundprinzip“ nach Reihenfolge ihres Eingangs bis alle Mittel vergeben wurden, spätes- tens am 15. Oktober. Zuwendungsfähig sind ausschließlich investive Maßnahmen, personelle Meh r- aufwendungen können nicht geltend gemacht werden. 5. Auf Bundesebene ist ein nationales Konjunkturprogramm a ngekündigt, mit dem vor allem auch privat getragene Theater, Musikclubs, Festivals und Kinos in den Monaten abgesichert werden sollen, in denen kein Regelbetrieb möglich ist. Von diesem Programm können in Münster perspektivisch in s- besondere kreativwirtschaftliche Unternehmen wie z.B. Hot Jazz Club, Schlosstheater, GOP sowie auch das Boulevard Theater, das WBT und das GOP profitieren. III. Kommunale Ebene Das Kulturamt der Stadt Münster stand von Beginn der Krise in engem Kontakt zu den freien Kultu r- akteuren. Alle freien Kulturschaffenden sowie institutionell geförderten Kultureinrichtungen wurden kontinuierlich per Mail, Sondernewslettern und auf der Homepage des Kulturamt s über vorhandene Unterstützungsmaßnahmen und Soforthilfeprogramme, aktuelle und sp ezifische Förderprogramme der Fachverbände sowie sonstige wichtige Hinweise informiert. Institutionelle Förderung / Kultureinrichtungen Um sich früh ein umfassendes und vertiefendes Bild zur Lage der Einrichtungen zu verschaffen, hat das Kulturamt zudem mit allen institutionell geförderten Einrichtungen, die höhere kommunale Z u- schüsse erhalten und/oder bei denen höhere Belastungen (fehlende Eintritts -/ Mieteinnahmen) zu erwarten sind, mündliche und schriftliche Umfragen durchgeführt. Zu den alternativen Szenarien „Ein- richtungsschließung bzw. Veranstaltungsverbot a) bis Ende April und b) bis Ende Juni“ wurden A s- pekte abgefragt wie die Höhe der erwarteten Belastungen/Entlastungen, der Umgang mit Ausfallent- schädigungen, das förderrechtliche Vorgehen anderer (öffentlicher) Fördergeber, Kompensationsstra- tegien unter Berücksichtigung diverser Regelungen (Kurzarbeit, Steuererleichterungen, KSK etc.) sowie der Inanspruchnahme der Sonder- und Soforthilfen des Landes und des Bundes. Im Ergebnis der Umfrage haben sich die Akteure unter Nutzung der verschiedenen Unterstützung s- maßnahmen mit jeweils e inrichtungsspezifischen Kompensationsstrategien schnell und effektiv auf - 5 - V/0489/2020 die Krisensituation gestellt. Mehrheitlich konnten die Einrichtungen von den Hilfspaketen für Solo- selbstständige und Kleinunternehmen von Land und Bund profitieren. Hervorzuheben sind zudem die von einigen Trägern eigeninitiativ, kreativ und sehr erfolgreich real i- sierten Spendenaktionen mit Erlösen von 5.000 € bis 60.000 € zum Abbau ihres jeweili gen Defizits. Darüber hinaus wurden Kampagnen gestartet wie z.B. das „Autotheater“ -Benefizkonzert „Münster für Künstler“ – federführend realisiert vom WDR, dem Wolfgang Borchert Theater, dem Cineplex und der Stadt Münster – dessen Erlöse einer Solidargemeinschaft von zehn verschiedenen Kulturakteuren zu Gute kommen. Aktuell wurde federführend von dem Placebo -Theater, der Filmwerkstatt Münster und AE-Rental die professionelle digitale Kulturplattform „Culture Club Münster“ für Live -Präsentationen geschaffen, deren Einnahmen jeweils einer Kulturinstitution der freien Münsteraner Kulturszene z u- fließen werden, um die Spielstätten zu erhalten und Finanzierungslücken zu überbrücken. Die Stadt Münster unterstützt die Kampagnen und prüft derzeit Möglichkeiten ihrer Erweiterung sowie ggf. auch die Realisierung einer eigenen Spendenaktion wie beispielsweise eine Kulturlotterie. Mit Stand von Anfang April gingen die Kulturträger mehrheitlich davon aus, dass sie bei stabiler Fö r- derung von Land und Kommune eine Betriebs stillegung bis einschließlich Ende Juni weitestgehend überbrücken können. Bei aktuell noch gegebener Liquidität sind allerdings deutliche finanzielle Schieflagen beim Theater Titanick sowie insbesondere beim Wolfgang Borchert Theater zu verzeic h- nen, die durch Spendenaktionen etwas gemindert werden konnten. Einzelakteure Das Kulturamt steht zudem in Kontakt mit den Sprechern der Atelierhäuser sowie insbesondere in einem intensiven Austausch mit dem Sprecherteam von moNOkultur. Nach Rückmeldung haben zahlreiche Kunst- und Kulturschaffende Anträge beim Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW (i.H.v. 2.000 €) gestellt. Nach Auskunft der B e- zirksregierung standen im Regierungsbezirk Münster im Rahmen dieses Programms 600.000 € zur Verfügung, von denen 349 Anträge (von insgesamt ca. 1.000 Anträgen) bewilligt werden konnten. Bearbeitung und Bewilligung erfolgte bis Ausschöpfung der Mittel am 9. April im „Windhundprinzip“. Insbesondere Bildende Künstler, für die der erforderliche Nachwe is des Verdienstausfalls komplexer ist, konnten von dem Programm bislang offensichtlich weniger profitieren. Nach Bekanntgabe der Aufstockung der Mittel dieses Soforthilfeprogramms am 12. Mai können die Bearbeitung und ggf. Bewilligung der noch ausstehenden ca. 650 Anträge erfolgen. Zahlreiche weitere freie Kulturschaffende aus Münster haben Mittel aus dem Hilf spaket für Sol o- selbstständige und Kleinunternehmen beantragt und erhalten, die jedoch zunächst ausschließlich zur Begleichung von Betriebskosten eingesetzt werden konnten. Mit Bekanntgabe der Nachbesserung dieses Programms am 12. Mai können nun auch Lebens unterhaltungskosten i.H.v. 2.000 € für die Monate März und April geltend gemacht werden. Nach Auskunft des Jobcenters hatten zudem bis Anfang Mai 18 freischaffende Künstler/-innen und 35 Kreativwirtschaftler unterschiedlicher Branchen Grundsicherung beantragt. Projektförderungen Die akute Corona-Pandemie zwingt dazu, alternative Umsetzungsformen kultureller Projekte zu wä h- len und dabei auch neue, digitale Umsetzungsstrategien zu erproben. Die vielfältigen, bereits erfol g- ten „Verlagerungen in den digitale n Raum“ sowie digitalen partizipativen Angebote und ästhetischen Experimente verweisen dabei sowohl auf Optimierungserfordernisse als auch auf die Chancen und Potentiale neuer Formate, die es nachhaltig zu entwickeln gilt. Der erzwungene „Digitalisierung s- schub“ hat bereits jetzt zu einer Vielzahl neuer (Denk -)Ansätze und Perspektiven der Präsentation und Produktion geführt, verbunden mit neuen Ansätzen der Interaktion und Beteiligun g sowie der - 6 - V/0489/2020 Zielgruppenansprache und -bindung. Im Ideal werden auch neue Pub likumskreise erschlossen und mit einem neu entdeckten Mix analoger und digitaler Elemente die Entwicklung künstlerischer Praxis angeregt und bereichert. Im Rahmen der sukzessiven Lockerungsschritte werden aktuell häufig auch die jeweils ursprünglich vorgesehenen analogen Formate modifiziert und dahingehend entwickelt, den einschränkenden B e- dingungen und einer „Kultur auf Abstand“ Rechnung tragen zu können sowie neue Orte der Präsenta- tion in Betracht zu ziehen und nutzen zu können. Hier führen die erforderlichen hohen Raumanforde- rungen bei „indoor-Formaten“ sowie das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu sehr kreativen Ideen kleinformatiger Umsetzungen in den Kultureinrichtungen sowie zu künstler i- schen Interventionen und Inszenierungen an be sonderen öffentlichen (Un -)Orten oder in „ kulturfer- nen“ Einrichtungen. In der Krise steckt eine Chance, die hohe Kompetenz der Stadt Münster im B e- reich der „Kunst und Öffentlichkeit“ weiterzuentwickeln und mit entsprechenden Mitteln zu unterstü t- zen. Eine Reihe von Zuwendungsträgern hat zudem zeitliche Verschiebungen von Veranstaltungen / Au f- führungen in die zweite Jahreshälfte vorgenommen bzw. vorgesehen. Trotz sukzessiv erfolgenden Lockerungen ist dennoch weiterhin von eingeschränkten Präsentationsbeding ungen in den Kulturein- richtungen auszugehen. Für die Existenzsicherung der freien Kulturschaffenden haben daher die bereits zugewiesenen und bewilligten kommunalen Projektfördermittel eine hohe Relevanz. Die übliche Förderpraxis erlaubt es, in begründeten Fällen und in Abstimmung mit dem Kulturamt im laufenden Verfahren förderunschä d- liche Modifikationen vorzunehmen. Wie dargestellt und im Sinne der kommunalen Kulturförderung wird hiervon nun in deutlich höherem Umfang Gebrauch gemacht. Die Möglichkeit, Projekte förderun- schädlich auch überjährig zu verschieben, kann zu einer Entlastung und zur Vermeidung einer zu hohen Veranstaltungsdichte in der zweiten Jahreshälfte beigetragen werden. Lässt sich im ungünstigsten Fall der Ausfall einer Veranstaltung nicht vermeiden, können in ähnlicher Anwendung der Regelungen von Bund und Land die bereits erfolgten Ausgaben im Rahmen der g e- währten Zuwendung als zuwendungs fähige Ausgaben anerkannt werden (Beispiele: Materialkosten, Stornokosten, Mietkosten). Ebenfalls in ähnlicher Anwendung der Regelu ng von Bund und Land können mit Orientierung am Kurzarbeitergeld Ausfallhonorare bis max. 67 % des vereinbarten Honorars / der vereinbarten Gage zuwendungsrechtliche Berücksichtigung finden. Mit dieser Regelung wird dem spezie llen Produkt i- onsprozess von kulturellen Projekten Rechnung getragen, bei dem der Großteil der Leistungen (wie z.B. Recherche, Konzepterstellung, Kuration, Dramaturgie, Proben etc.) im Vorfeld der eigentlichen Präsentation (Aufführung, Veranstaltung) absolviert wird. Dem entspricht auch, dass im gängigen Zuwendungsverfahren bei größeren Projekten Abschlagza h- lungen im Produktionsprozess gewährt werden. Eine Nichthonorierung der Leistungen im Produktionsprozess künstlerischer Projekte käme einem rückwirkenden Verdienstausfall gleich. Eine vereinheitlichte Orientierung an den pauschalierten Au s- fallhonoraren des Landes NRW bei unvermeidbarem Veranstaltungsausfall in Folge der Corona - Pandemie ist zudem sinnvoll, um die Erstellung von Verwendungsnachweis - und Prüfverfahren bei den von Land und Kommune geförderten Projekten zu vereinfachen. Eine entsprechende Handhabung erfolgt bereits oder ist aktuell in Abstimmung auch in anderen Kommunen in NRW (z.B. Dortmund, Düsseldorf, Köln, und Aachen). Neuanträge sind ins besondere dann förderungswürdig, wenn sie den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie mit qualitätsvollen Strategien begegnen und erforderliche Reflexionsräume schaffen, Gemeinschaftsbildend wirken und der Isolat ion speziel- ler Zielgruppen (z.B. älteren Menschen) entgegenwirken, (dafür) ggf. auch neue Kooperationen ei n- - 7 - V/0489/2020 gehen und neue Orte aufsuchen bzw. in einer mobilen und „flüchtigen“ Weise agieren, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Förderungswürdig si nd zudem Projekte, die das Spektrum digitaler Möglichkeiten ausloten und erproben, dabei auch neue ästhetische Strategien und Umse t- zungsformen erwarten lassen, in innovativer Verschränkung analoger und digitaler Räume operieren, durch digitale Netzwerke Wa hrnehmbarkeiten erhöhen sowie neue Zugänge schaffen und dabei in s- gesamt einen qualitätsvollen Umgang mit den technischen Anforderungen und eine entsprechend qualifizierte Expertise / Kooperation aufweisen. Die Kulturschaffenden sind damit gefordert – und be- reits sehr ambitioniert, tatkräftig und dynamisch dabei – eine Kulturpraxis „auf Abstand“ und unter fragilen gesellschaftlichen Umständen – zu qualifizieren und beispielgebende, auch nachhaltig wi r- kende Entwicklungsimpulse für die kulturelle Praxis zu setzen. IV. Einrichtung eines Unterstützungs fonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen und - trägern bei Corona-bedingten Krisensituationen Bei absehbar auch perspektivisch deutlich eingeschränkten Kulturbetrieb ab dem zweiten Halbjahr sind die Kultureinrichtungen nicht mehr in der Lage, die damit einhergehenden Einnahmeverluste und Mehraufwendungen bei Beachtung der Hygienevorschriften aus eigenen Kräften zu kompensieren . Die Defizite aus der ersten Jahreshälfte können nicht abgebaut werde n, sondern werden sich stat t- dessen noch weiter erhöhen. Die Einrichtungen sind somit absehbar in ihrer Existenz gefährdet. Die über Jahre entwickelten und aufgebauten regelgeförderten Kultureinrichtungen sind die zentrale Grundlage der lebendigen Kulturlandschaft Münsters. Gerade die für Münster charakteristische Struk- tur mit den i.d.R. „schlanken“ Einrichtungen mit „Plattformcharakter“ für Veranstaltungen Dritter hat sich in der akuten Krisenphase bislang als widerstandsfähig erwiesen. Das verzahnte Zusammenspiel von institutioneller Förderung dieser „Ankerpunkte“ im Freien Bereich und der Projektförderung durch das Kulturamt, durch die Dritte befähigt und bezuschusst werden, Veranstaltungen, Projekte und Programmreihen in diese Häuser einzuspeisen , ermöglicht eine hohe Flexibilität. Neben dem eigenen Programmangebot der Einrichtungen tragen die Projekte und Pr o- grammreihen der freien Initiativen maßgeblich zum jeweiligen Profil der Häuser bei (z. B. freie The a- terproduzenten für das Pumpenhaus, Initiativen der jungen Literatur und Musikinitiativen für das Cuba etc.) Die Einrichtungen sind damit auch existentiell wichtig als Kooperationspartner und Koproduktion s- partner für die freien Kulturakteure dieser Stadt. Sie garantieren in der Regel professionel le und adä- quate Rahmenbedingungen für die Umsetzung freier Kulturprojekte mit professionellem Anspruch. Ihre hohe Relevanz wurde nicht zuletzt auch durch Beschlüsse des Kulturausschusses bzw. des R a- tes zur dynamischen Anhebung der Regelförderungen bestätigt. Die Maßnahmen von Bund und Land haben wichtige „erste Hilfeleistungen“ geboten. Von der Auswei- tung und Nachbesserung der Soforthilfeprogramme des Landes NRW können nun insbesondere freie Kulturschaffende (Solounternehmer) profitieren. Mit dem Programm NEUSTART des Bundes werden investive Anschaffungen ermöglicht für eine Infrastruktur und Ausrüstung unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften. Von dem angekündigten Konjunkturprogramm profitieren insbesondere kreati v- wirtschaftliche Unternehmen und private Theater. Ergänzend und subsidiär dazu, wird ein kommunales Unterstützungsprogramm zur gezielten Stru k- tursicherung der Kultureinrichtungen bei weiteranhaltenden Corona-bedingten Schäden und der Rea- lisierung einer „Kultur auf Abstand“ aufgelegt. Die Hö he des erforderlichen Finanzvolumens für das Unterstützungsprogramm wurde seitens der Kulturverwaltung auf Grundlage der vorliegenden Wirtschaftspläne und der Umfrageergebnisse zu - 8 - V/0489/2020 den Corona bedingten Defiziten und Bedarfen im ersten Halbjahr abgeleitet – und bei aller gegeb e- nen Planungsunsicherheit – erstellt. Das Programm ist auf 400.000 € begrenzt. Antragsberechtigt sind: - Die vom Kulturamt mit politischem Beschluss institutionell geförderten Kultureinrichtungen - Die vom Kulturamt mit politischem Beschluss regelgeförderten Initiativen und Vereine mit ganzjährigem Kulturprogramm Wichtige Voraussetzung ist, dass der Fortbestand der Kultureinrichtungen und Initiativen / Vereine aufgrund der Auflagen zur Vermeidung des Infektionsrisikos in dem Betrachtungsz eitraum Juli bis Dezember ohne finanzielle Hilfe gefährdet ist. Der Unterstützungsfonds kann in Anspruch genommen werden bei: - unverschuldetem Einnahmeverlust (mindestens 15 % der Einnahmen des Vergleichszeitraums 2019) in Folge der Corona-Pandemie, der auf der Kostenseite nicht aufgefangen werden kann (z.B. Einsparung Mieten, Gagen, Personal) - Steigerung (mindestens 15 %) von entstandenen oder entstehenden Kosten (z.B. Personal- kosten, Mieten, Werbung, digitale Umsetzungsstrategien) in Folgen der Corona-Pandemie, die auf der Einnahmeseite nicht aufgefangen werden können - fehlendem erforderlichem Eigenanteil zur Antragstellung in Förderverfahren, die im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Einrichtung zweckdienlich ist. - Nachweis des aktiven Bemühens (Antragstellungen) bei relevanten Programmen von Bund und Land NRW - Nachweis, dass ein „gesunder“ Betrieb vor der Corona-Krise bestand Ersetzt wird ein Einnahmeausfall von bis 50 % der Einnahmen aus dem Vergleichszeitraum 2019 sowie Steigerung von entstandenen oder entst ehenden nicht vermeidbaren Kosten bis 30 % (im A b- gleich mit bisherigem Wirtschaftsplan). Übernommen werden kann zudem der erforderliche Eigena n- teil im Rahmen von Förderverfahren, wenn dies der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr möglich ist und die Förderung im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Einrichtung relevant ist. Gewährt werden kann eine Aufstockung der bisherigen kommunalen Förderung um einen pausch a- lierten Betrag in Höhe von: 5.000 €, 10.000 €, 15.000 € … bis maximal 50.000 €. Pro Institution / Initiative kann nur eine einmalige Zuwendung bewilligt werden. Im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises kann die Summe nachträglich geringer ausfal- len und es können entsprechende Rückforderungen entstehen. Insbesondere Förderungen Dritter, die sich aus anderen Förderprogrammen aufgrund der Corona -Pandemie ergeben, sind im Verwe n- dungsnachweis anzugeben. Das kommunale Unterstützungsprogramm ist subsidiär angelegt. Bei Überkompensation können sich Rückforderungen ergeben. Um die Einr ichtungen / Initiativen möglichst zügig in der Wiederaufnahme ihres Betriebes zu unte r- stützen, können Anträge ab 1. Juli eingereicht werden. Die Anträge werden nach Reihenfolge des Antragseingangs möglichst umgehend im Kulturamt g e- prüft und bei bestehender Förderungswürdigkeit bewilligt. Im Vorfeld des Programmstarts sind Vorge- spräche mit den potentiellen Antragstellern vorgesehen. Bei erwiesenem hohen Engagement der freien Kulturträger, ihre Existenz aus eigenen Kräften in der akuten Krise zu sichern, muss und kann mit dem Unterstützungsfonds gezielt ihre Zukunftsfähigkeit in den sehr herausfordernden kommenden Monaten hergestellt werden. - 9 - V/0489/2020 V. Weitere Unterstützungsmaßnahmen Mit dem Ziel, sich über die aktuelle Lage der Kulturschaffenden, die besonderen Herausforderungen, Probleme und ggf. alternativen Konzepte in Corona -Zeiten auszutauschen, hat Oberbürgermeister Markus Lewe Anfang Mai zu dem Kulturgespräch „Kultur trotzt Corona“ eingeladen. Gezielt waren 25 Vertreter/innen der verschiedenen Sparten, der freien und kommunalen Einrichtungen sowie relevan- ter Sprecherkreise von Kulturverbünden angefragt worden, um ein möglichst umfassendes Bild von Vertretern der Kultureinrichtungen wie auch von einzelnen Kulturschaffenden aus den verschiedenen Genres zu erhalten. Neben den drängenden Fragen der finanziellen Zukunft, Existenzsicherung und Planungssicherheit fanden insbesondere Fragen und Aspekte der Produktion und Präsentation unter den einschränke n- den Hygienevorschriften breiten Raum: Die angekündigten und sukzessiven Lockerungen sind nach jeweils geltenden Coronaschutzveror d- nungen mit strengen Hygiene - und Schutzmaßnahmen verbunden. Weiterhin gilt z.B., dass in g e- schlossenen Räumen Konzerte und Aufführungen bis auf weiteres untersagt sind, die örtlichen B e- hörden allerdings Ausnahmen für Veranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauern zulassen können. Die Kulturakteure wünschen sich hier für die behördliche Abstimmung ihrer Öffnungs - und Veransta l- tungskonzepte sowie ggf. erforderlichen Genehmigungen einen zentralen Ansprechpartner bei der Stadt. Zwischenzeitlich konnte eine entsprechende zentrale Stelle eingerichtet worden, die über die Corona-Hotline sowie per Mail erreichbar ist. Bei entsprechenden Anfragen an das Kulturamt, wird dieses auch hier eine flankierende „Lotsenfunktion“ einnehmen. Auch für den Probebetrieb sind entsprechende Hygienemaßnahmen und Abstandregelungen zu b e- achten. Für verschiedene Kulturakteure zieht dies den Bedarf nach größeren oder auch mehr Räu m- lichkeiten nach sich. Auf der anderen Seite haben Einrichtungen mit eingeschränktem Spielbetrieb angekündigt und angeboten, temporär Räume zur Verfügung stellen zu können. Das Kulturamt wird an der Schnittstelle eingehender Angebots - und Suchanfragen vermitteln und diese mit Zustimmung der Akteure veröffentlichen. Verabredet wurde zudem der weitere regelmäßige Austausch in einer kleineren Arbeitsrunde zu den Problemen und Fragestellungen, die sich in Folge der Corona -Krise und ihrem weiteren Verlauf ste l- len werden. Ziel dabei bleibt es, zeitnah auf die jeweils akuten Bedarfe mit entsprechenden Maßna h- men reagieren zu können. Das Kulturdezernat wird auch weiterhin zu größeren Besetzungen mit den Kulturschaffenden einladen. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0489/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37