Mandari Insight

V/0540/2012

Besetzung der Einigungsstelle nach LPVG

Vorlagen 18.07.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 12

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5042 Zeichen

V/0540/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung der Einigungsstelle nach LPVG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die bei der Stadt Münster na ch § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG 
NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung 
für die Dauer der laufenden Wahlperiode (01.07.2012 – 30.06.2016) berufen: 
 
a) Herr Horst-Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht, zum Vorsitzenden 
b) Herr Thomas Gerretz, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, zum 
stellvertretenden Vorsitzenden 
 
2. Die Zahl der Beisitzer/ -innen einschließlich der Vertreter/ -innen wird im Einvernehmen mit 
der Personalvertretung auf 12 festgesetzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde und der 
Personalvertretung zu benennende Beisitzer/-innen) 
 
3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/ -innen in die Einigungsstelle 
entsandt: 
 
a) Herr Michael Willamowski, Amtsleiter 
b) Herr Rainer Uetz, Dezernent 
c) Frau Michaela Heuer, Justiziarin 
d) Herr Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter 
e) Frau Monika Rasche, Amtsleiterin 
f) Frau Christiane Köhling, Fachstellenleiterin 
 
Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die drei Te ilnehmer/-innen, die für die oberste 
Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0540/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Gottlob 
Ruf: 
492 11 20 
E-Mail: 
Gottlob@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.08.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0540/2012 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalve rtretung eine Eini-
gungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellvertr e-
tung und Beisitzer/ -innen. Auf die vorsitzende Person und d eren Stellvertretung haben sich die 
oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten 
nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Beisitzer/ -innen werden für das jeweilige Einste l-
lungsverfahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretung s-
gesetzes sein. 
 
Die Einigungsstelle tritt auf Antrag des Leiters/der Leiterin der Dienststelle oder der Personalvertre-
tung zusammen, wenn in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung der Personalvertretung unte r-
liegen, zwischen dem Leiter/der Leiterin der Dienststelle und der Per sonalvertretung keine Ein i-
gung erzielt wird. Die Personalvertretung kann die Entscheidung der Einigungsstelle auch dann 
beantragen, wenn der Leiter/die Leiterin der Dienststelle über einen Antrag nach § 66 Absatz 4 
LPVG nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.  
 
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertre-
tung und 6 Beisitzern/Beisitzerinnen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Pe r-
sonalvertretung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/-innen benannt 
werden. 
 
Die Neufassung des LPVG im Jahr 2011 brachte folgende Änderungen: 
 Die oberste Dienstbehörde und die Personalvertretung haben sich innerhalb von 2 Monaten 
nach Beginn der Wahlperiode zunächst nur a uf die vorsitzende Person und deren Stellve r-
tretung zu einigen. Nach der alten Fassung des LPVG hatten sie sich ebenfalls über die 
Anzahl der Beisitzer/-innen zu einigen 
 Die Beisitzer/-innen werden nunmehr für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt. 
 
Vom Grunde her ist damit zunächst nur die vorsitzende Person sowie der/die Stellve rtreter/-in in 
die Einigungsstelle zu berufen. Das bedeutet, dass solange kein Einigungsstellenverfahren in Aus-
sicht steht, auch keine Beisitzer/-innen benannt werden müssen. Da nach wie vor der Rat die Be i-
sitzer/-innen benennt, könnten zeitliche Probleme entstehen, wenn kurzfristig ein Einigungsstellen-
verfahren angesetzt wird, entsprechend Beisitzer/-innen zu benennen sind, der Rat jedoch zeitnah 
nicht tagt. Dies könnte notfalls über eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO erfolgen. 
 
Um hier jedoch nicht in entsprechende zeitliche Bedrängnis zu geraten, schlägt die Verwaltung 
vor, bereits jetzt die Beisitzer/ -innen zu benennen. Einige andere Kommunen in NRW verfahren  
ebenso. 
 
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Pers o-
nalvertretung Herrn Horst -Dieter Krasshöfer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie Herrn 
Thomas Gerretz zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einig ungsstelle zu berufen und die Zahl 
der Beisitzer/-innen auf 12 festzulegen (6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalve r-
tretung) und bereits jetzt  entsprechend dem Beschlussvorschlag zu benennen.  
 
 
In Vertretung 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0540/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37