V/0418/2016
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Pumpenhaus)
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Beschlussvorlage
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V/0418/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung des Gesellschaftsvertrages der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Pumpenhaus) Beratungsfolge 15.09.2016 Kulturausschuss Vorberatung 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 28.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH wird zugestimmt. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH wird ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Für die Beteiligung der Stadt Münster an der Gesellschaft hatte die Bezirksregierung Münster eine Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 GO NRW von der Pflicht zur Aufstellung und Pr ü- fung der Jahresabschlüsse der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH nach den HGB -Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erteilt. Eine weitere Anwendung dieser Ausnahmegenehmigung kommt aufgrund g eänderter Rahmenbedingungen – bezogen auf die Höhe der erzielten Jahreserträge – nicht mehr in Betracht. Vorlagen-Nr.: V/0418/2016 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 12.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0418/2016 Demzufolge muss in Ziffer 17.1 des Gesellschaftsvertrages zwingend eine Regelung aufgeno mmen werden, wonach für die Aufstellung und Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageb erichts die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des dritten Buches des HGB entsprechend gelten. Im weiteren Abstimmungsprozess kamen dann noch redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertr a- ges sowie gemeindewirtschaftsre chtliche Anpassungen nach der aktuellen Fassung der GO NRW hinzu. Eine Synopse mit den geänderten und/oder ergänzten Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH ist beigefügt (Anlage). Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH ist der Bezirksregie- rung gem. § 115 Abs. 1 GO anzuzeigen. Der Beirat der Gesellschaft wird in seiner Sitzung am 15.09.2016 über die Änderungen beraten. Über das Ergebnis der Beratungen wird mündlich berichtet. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
Synopse_stand 160512
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20.60.0003 12.05.2016 Herr Scholz 2043 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Pumpenhaus) Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages Alte Fassung Neue Fassung (Änderungen fett ) Bemerkungen/Hinweise Ziffer 2: Gegenstand der Gesellschaft/Gemeinnützigkeit 2.2 Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung vo n Kunst und Kultur. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung und Unterhaltung des Theaters im Pumpenhaus entsprechend der nachfolgend genannten Zielsetzungen. 2.5 (Bislang nicht vorhanden) 2.2 Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung vo n Kunst und Kultur. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung und Unterhaltung des Theaters im Pumpenhaus entsprechend der nachfolgend genannten Zielsetzungen. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW. Sie ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GO NRW so zu führen, steuern und kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. 2.5 Für die Gesellschaft findet das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen „Insbesondere“ ersatzlos streichen gem. MIK-Erlaß vom 25.10.2011 Redaktionelle Ergänzung. Eingefügt auf Anregung der BezReg Münster. Eingefügt gem. LGG NRW (LGG NRW) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Ziffer 8: Beirat 8.1 Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: - Je ein Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Münster; die vom Rat der Stadt Münster entsandt werden. - Der/Die Oberbürgermeister/in oder ein/eine von ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r bzw. Angestellte/r - Die jeweilige Leitung des Kulturamtes Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen. Ziffer 8: Beirat 8.1 Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: - Je ein Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Münster; die vom Rat der Stadt Münster entsandt werden. - Der/Die Oberbürgermeister/in oder ein/eine von ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r bzw. Angestellte/r - Die jeweilige Leitung des Kulturamtes Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu bene nnen. Die Mitglieder haben die Interessen der Stadt Münster zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie sind verpflichtet ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen und haben den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Eingefügt gem. § 113 I GO Eingefügt gem. § 113 V GO Ziffer 11: Aufgaben des Beirats 11.2 Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beratung der Vorlagen der Geschäftsführung zu Rechtsgeschäften, die der Gesellschafterversammlung zur ausschließlichen Entscheidung vorbehalten sind. b) Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans (Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsplan) einschließlich des Stellenplanes sowie der Ziffer 11: Aufgaben des Beirats 11.2 Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beratung der Vorlagen der Geschäftsführung zu Rechtsgeschäften, die der Gesellschafterversammlung zur ausschließlichen Entscheidung vorbehalten sind. b) Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans (Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsplan) einschließlich des Stellenplanes sowie Streichen. Verlagerung der Zuständigkeit in die Gesellschafterversammlung Nachtragspläne und der 5-jährigen Finanz- und Investitionsplanung. c) Entgegennahme und Beratung des Berichtes über die Jahresabschlussprüfung; Vorschlag zum Jahresabschluss und zur Entlastung an die Gesellschafterversammlung. d) Bestellung des Jahresabschlussprüfers. e) Beschlussfassung zur Übernahme neuer oder anderer Aufgaben im Rahmen des in Ziffer 2. formulierten Gesellschaftszweckes f) Genehmigung von Dienstverträgen mit einer Laufze it von mehr als sechs Monaten. der Nachtragspläne und der 5 -jährigen Finanz - und Investitionsplanung. b) Entgegennahme und Beratung des Berichtes über die Jahresabschlussprüfung; Vorschlag zum Jahresabschluss und zur Entlastung an die Gesellschafterversammlung. c) Bestellung des Jahresabschlussprüfers. d) Beschlussfassung zur Übernahme neuer oder anderer Aufgaben im Rahmen des in Ziffer 2. formulierten Gesellschaftszweckes e) Genehmigung von Dienstverträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten. Die 5-fährige Finanz- und Investitionsplanung ist der Stadt Münster zur Kenntnis zu bringen. gem. § 108 V 1 c GO Eingefügt gem. § 108 III 1b GO Ziffer 14: Einberufung der Gesellschafterversammlung 14.4 (Bislang nicht vorhanden) Ziffer 14: Einberufung der Gesellschafterversammlung 14.4 Ziffer 8.1, Satz 3 gilt für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung entsprechend. Eingefügt gem. § 113 I und V GO Ziffer 15: Rechte der Gesellschafterversammlung h) (Bislang nicht vorhanden) Ziffer 15: Rechte der Gesellschafterversammlung h) Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans (Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsplan) einschließlich des Stellenplanes sowie der Nachtragspläne und der 5-jährigen Finanz- und Investitionsplanung. Eingefügt gem. § 108 V 1 c GO Ziffer 17: Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung 17.1 Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Ziffer 17: Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung 17.1 Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und Lagebericht sind von der Geschäftsführung in den ersten drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. 17.5 (Bislang nicht vorhanden) 17.6 (Bislang nicht vorhanden) Verlustrechnung und Anhang) und Lagebericht sind von der Geschäftsführung in den ersten drei Monaten nac h Schluss des Geschäftsjahres aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des dritten Buches des HGB entsprechend. Im Lagebericht oder im Zusammenhang damit ist zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zielerreichung Stellung zu nehmen. 17.5 Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. 17.6 Vorbehaltlich weitergehender oder entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften sind nach dem Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen („Transparenzgesetz“) vom 17.12.2009 die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates oder einer ähnlichen Einrichtung (Beirat) im Anhang zum Jahresabschluss jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Eingefügt gem. § 108 I 8 GO Eingefügt gem. § 108 III 1 GO Eingefügt gem. § 108 III 1 GO Eingefügt gem. § 108 I 9 GO Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppe unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB anzugeben. Die individualisierte Ausweispflicht gilt auch für: a) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt sind, b) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag, c) während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und d) Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. Ziffer 18: Dauer, Auflösung, Beginn 18.1 Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Gesellschaft beginnt am heutigen Tage. Ziffer 18: Dauer, Auflösung, Beginn 18.1 Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Satz 2 ersatzlos streichen. Redaktionelle Änderung Ziffer 20: Gründungskosten Die Gründungskosten trägt die Gesellschaft bis zur Höhe von 3.000,00 DM für die Notarkosten und die Kosten der Eintragung ins Handelsregister. Ersatzlos streichen Redaktionelle Änderung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0418/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37