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V/0798/2010

Überplanmäßige Mittelbereitstellung in den Teilergebnisplänen des Sozialamtes im Haushaltsjahr 2010

Vorlagen 26.10.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2010, TOP 13.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0798/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in den Teilergebnisplänen des Sozialamtes im Haushaltsjahr 
2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
10.11.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf Grund der Ausgabeentwicklung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende 
nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Kommunaler Anteil) wird der Bereitstellung 
überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.320.000 € in der Produktgruppe 0501 „Grundsiche-
rung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil)“ gem. § 83 GO NRW zu-
gestimmt. 
 
2. Für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb und 
außerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch wird der Bereit-
stellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.577.000 €  in der Produktgruppe 0502 „Si-
cherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II)“ gem. § 83 GO NRW zugestimmt. 
 
3. Entsprechend des tatsächlichen Mittelabflusses im Bereich der Beratung und Leistung bei 
Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch wird der Bereitstellung 
überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.284.000 €   in der Produktgruppe 0503 „Sicherung 
besonderer sozialer Bedarf“ gem. § 83 GO NRW zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Zum Beschlusspunkt 1: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitssu-
chende nach dem SGB II 
(Kommunaler Anteil) 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 1.320.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0798/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Woltering 
Ruf: 
492 50 11 
E-Mail: 
WolteringA@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0798/2010 
 
Deckung:  
a) Mehrerträge in der Produktgruppe 0501 „Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem 
SGB II (Kommunaler Anteil)“, Zeile 6 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“, in Höhe 
von 288.810 €. 
b) Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern 
und ähnliche Abgaben“ (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer)  in Höhe von 
1.031.190 €. 
 
Zum Beschlusspunkt 2: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
(ohne SGB II) 
  
 
 
 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 1.577.000  
 
Deckung:  
Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen 
und sonstige Finanzaufwendungen“ in Höhe von 827.000 € und 
Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähn-
liche Abgaben“ (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) in Höhe von 750.000 €. 
 
Zum Beschlusspunkt 3: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 1.284.000  
 
Deckung:  
Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen 
und sonstige Finanzaufwendungen“ in Höhe von 1.284.000 €. 
 
 
Begründung: 
 
Zum Beschlusspunkt 1:
 
 
Zur Kalkulation: 
 
Die Kalkulation des Bedarfs für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 
(Kommunaler Anteil) in Höhe von 47.615.000 € erfolgte im Juni 2009 unter Berücksichtigung der 
Fallzahlen und der Ausgabeentwicklung. Der Bedarf setzt sich aus den Aufwendungen für Unterkunft 
und Heizung in Höhe von 46.600.000 € und für einmalige Leistungen in Höhe von 1.015.000 € zu-
sammen. Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde mit einem Anstieg der Fallzahlen ge-
rechnet. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ein leichter Anstieg ab (Personen 01/09: 19.830, 
02/09: 19.876, 03/09: 19.907). Weitere verlässliche Zahlen lagen noch nicht vor. Die Kalkulation war

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V/0798/2010 
mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren (Höhe der Regelleistung, Arbeitsmarktentwicklung, Mietpreis-
entwicklung/Anhebung der Höchstgrenzen, Energiepreisentwicklung) verbunden. 
 
Der erhöhte Aufwand ist auf eine Steigerung der Fallzahlen und eine Kostensteigerung zurückzufüh-
ren. Der Anstieg zeichnet sich bei den Personen wie folgt ab: 01/10 = 20.122, 02/10 = 20.270, 03/10 
= 20.334, 04/10 = 20.353, 05/2010 = 20.312, 06/2010 = 20.241). Weitere verlässliche Zahlen liegen 
noch nicht vor. Während die Fallzahlen ab Mai wieder rückläufig sind, zeichnet sich diese Entwick-
lung bei den Ausgaben noch nicht ab. Um eine Einschätzung der Entwicklung der Kosten für Unter-
kunft und Heizung vornehmen zu können, muss neben der Zahl der hilfeberechtigten Personen auch 
die Höhe der Leistung prognostiziert werden.  Die Prognose kann aber nur einen ungefähren Richt-
wert darstellen, da die Kosten, wie oben dargestellt, von vielen Faktoren beeinflusst werden. Dem-
entsprechend werden die Ausgaben in den kommenden Monaten voraussichtlich wie folgt ansteigen:  
 
Ausgabestand 30.09.2010 = 36.425.868 € + 3 Monate x je 4.185.000 € = 48.980.868 € 
Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 48.980.000 €  
Mehrbedarf: 1.365.000 € 
Ein Betrag in Höhe von 45.000 € kann durch Minderaufwendungen an anderer Stelle gedeckt wer-
den und verringert den Mehrbedarf auf 1.320.000 €. 
 
Zur Deckung a: 
Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund zurzeit 23,0 vom Hundert der laufenden
 Leistungen für Unter-
kunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II. Nicht erstattet werden die sonstigen, nicht laufenden 
Leistungen, wie z. B. Wohnungsbeschaffungskosten sowie die einmaligen Leistungen. Auf Grund 
der aktuellen Hochrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie der zu 
erwartenden Erträge in diesem Bereich, ergibt sich folgende Leistungsbeteiligung: 
 
lfd. Unterkunftskosten 47.170.000 € 
abzüglich Erträge      435.300 € 
berücksichtungsfähige Ausgaben 46.734.700 € 
x 23,0 % Bundesbeteiligung 10.748.981 € 
ursprünglich geplante Erstattung 10.460.170 € 
Mehrertrag als Deckung:      288.811 € 
  ~ 288.810 € 
 
Zum Beschlusspunkt 2:
 
 
Die Kalkulation des Bedarfs für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung au-
ßerhalb und innerhalb von Einrichtungen für Personen nach § 41 Abs. 2 und 3 SGB XII  in 
Höhe von 15.335.000 € erfolgte im vergangenem  Jahr  in  Anlehnung  an die Fallzahlen- und 
Ausgabeentwicklung. Die Steigerung des Aufwands wird  durch die Fallzahlsteigerung sowie durch 
höhere Aufwendungen im Einzelfall und steigende Miet- und Nebenkostenabrechnungen verur-
sacht. Während im Juni 2009 noch 2.666 Personen im Leistungsbezug waren, betrug die Zahl im 
September 2010 bei 2.791. 
Ausgabestand 30.09.2010 = 12.551.274 € + 3 Monate x je 1.453.500 € = 16.911.774 € 
Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 16.912.000 €  
Mehrbedarf: 1.577.000 € 
 
Zum Beschlusspunkt 3:
 
 
In der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarf“ entsteht ein Mehrbedarf im 
Bereich des Produktes 050301 „Beratung und Leistung bei Pflegebedürftigkeit“. 
 
a) Aufwendungszuschuss Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflegeeinrichtungen

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V/0798/2010 
Für die Investitionskostenförderung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen gem. § 11 
Landespflegegesetz i.V.m. §§ 1 bis 3 Pflegeeinrichtungsförderverordnung ergibt sich aufgrund der 
derzeitigen Ausgabeentwicklung gegenüber dem Ansatz in Höhe von 396.000 € ein Mehrbedarf in 
Höhe von 134.000 €. Die von den Heimen berechneten Investitionskosten sind, insbesondere bei 
den neuen Heimen, gestiegen. 
Ausgabestand 30.09.2010 = 379.847 € + 3 Monate x je 50.000 € = 529.847 € 
Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 530.000 €  
Mehrbedarf: 134.000 € 
 
b) Leistungen in vollstationären Einrichtungen 
 
Die Steigerung der Aufwendungen in diesem Bereich resultiert vorwiegend aus Fallzahlsteigerun-
gen. Während im Juni 2009 noch 617 Personen im Leistungsbezug waren, betrug die Zahl im Sep-
tember 2010 bei 661. Gegenüber dem Ansatz in Höhe von 7.005.000 € ergibt sich ein Mehrbedarf 
in Höhe von 505.000 €. Der jetzt kalkulierte Ansatz in Höhe von 7.510.000 € entspricht in etwa 
dem Rechnungsergebnis 2009 in Höhe von 7.450.923  €.  
Ausgabestand 30.09.2010 = 5.491.394 € + 3 Monate x je 673.000 € = 7.510.394 € 
Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 7.510.000 €  
Mehrbedarf: 505.000 € 
Ein Betrag in Höhe von 5.000 € kann durch Minderaufwendungen an anderer Stelle gedeckt werden 
und verringert den Mehrbedarf auf 500.000 €. 
 
c) Pflegewohngeld  
 
Im Bereich des Pflegewohngeldes nach dem Landespflegegesetz lag die Zahl der Pflegewohn-
geldempfänger im Juni 2009 noch bei 798 und ist bis September 2010 auf 835 um 4,6 % gestie-
gen, während sie gegenüber dem 31.12.2009 (850 Fälle) um 15 Fälle gesunken ist. Die hier zu 
erwartende Aufwandssteigerung (Rechnungsergebnis 2009: 5.020.682 €, Ansatz: 4.800.000 €, 
Prognose: 5.450.000 €) hat verschiedene Ursachen.  Neben der Fallzahlsteigerung sind die von 
den Heimen berechneten Investitionskosten, insbesondere bei den neuen Heimen, gestiegen. 
Ebenfalls sind höhere Nachzahlungsbeträge im Rahmen von Jahresabrechnungen angefallen, die 
zeitversetzt bearbeitet werden. 
Ausgabestand 30.09.2010 = 4.025.245 € + 3 Monate x je 475.000 € = 5.450.245 € 
Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 5.450.000 €  
Mehrbedarf: 650.000 € 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal

Beratungsverlauf (3)

09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Rat
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0798/2010
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37