V/0798/2010
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in den Teilergebnisplänen des Sozialamtes im Haushaltsjahr 2010
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Beschlussvorlage
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V/0798/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Überplanmäßige Mittelbereitstellung in den Teilergebnisplänen des Sozialamtes im Haushaltsjahr 2010 Beratungsfolge 09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf Grund der Ausgabeentwicklung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Kommunaler Anteil) wird der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.320.000 € in der Produktgruppe 0501 „Grundsiche- rung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil)“ gem. § 83 GO NRW zu- gestimmt. 2. Für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch wird der Bereit- stellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.577.000 € in der Produktgruppe 0502 „Si- cherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II)“ gem. § 83 GO NRW zugestimmt. 3. Entsprechend des tatsächlichen Mittelabflusses im Bereich der Beratung und Leistung bei Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch wird der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.284.000 € in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarf“ gem. § 83 GO NRW zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Zum Beschlusspunkt 1: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitssu- chende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil) Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 1.320.000 Vorlagen-Nr.: V/0798/2010 Auskunft erteilt: Herr Woltering Ruf: 492 50 11 E-Mail: WolteringA@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0798/2010 Deckung: a) Mehrerträge in der Produktgruppe 0501 „Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil)“, Zeile 6 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“, in Höhe von 288.810 €. b) Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“ (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) in Höhe von 1.031.190 €. Zum Beschlusspunkt 2: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II) Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 1.577.000 Deckung: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ in Höhe von 827.000 € und Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähn- liche Abgaben“ (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) in Höhe von 750.000 €. Zum Beschlusspunkt 3: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 1.284.000 Deckung: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ in Höhe von 1.284.000 €. Begründung: Zum Beschlusspunkt 1: Zur Kalkulation: Die Kalkulation des Bedarfs für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil) in Höhe von 47.615.000 € erfolgte im Juni 2009 unter Berücksichtigung der Fallzahlen und der Ausgabeentwicklung. Der Bedarf setzt sich aus den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 46.600.000 € und für einmalige Leistungen in Höhe von 1.015.000 € zu- sammen. Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde mit einem Anstieg der Fallzahlen ge- rechnet. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ein leichter Anstieg ab (Personen 01/09: 19.830, 02/09: 19.876, 03/09: 19.907). Weitere verlässliche Zahlen lagen noch nicht vor. Die Kalkulation war - 3 - V/0798/2010 mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren (Höhe der Regelleistung, Arbeitsmarktentwicklung, Mietpreis- entwicklung/Anhebung der Höchstgrenzen, Energiepreisentwicklung) verbunden. Der erhöhte Aufwand ist auf eine Steigerung der Fallzahlen und eine Kostensteigerung zurückzufüh- ren. Der Anstieg zeichnet sich bei den Personen wie folgt ab: 01/10 = 20.122, 02/10 = 20.270, 03/10 = 20.334, 04/10 = 20.353, 05/2010 = 20.312, 06/2010 = 20.241). Weitere verlässliche Zahlen liegen noch nicht vor. Während die Fallzahlen ab Mai wieder rückläufig sind, zeichnet sich diese Entwick- lung bei den Ausgaben noch nicht ab. Um eine Einschätzung der Entwicklung der Kosten für Unter- kunft und Heizung vornehmen zu können, muss neben der Zahl der hilfeberechtigten Personen auch die Höhe der Leistung prognostiziert werden. Die Prognose kann aber nur einen ungefähren Richt- wert darstellen, da die Kosten, wie oben dargestellt, von vielen Faktoren beeinflusst werden. Dem- entsprechend werden die Ausgaben in den kommenden Monaten voraussichtlich wie folgt ansteigen: Ausgabestand 30.09.2010 = 36.425.868 € + 3 Monate x je 4.185.000 € = 48.980.868 € Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 48.980.000 € Mehrbedarf: 1.365.000 € Ein Betrag in Höhe von 45.000 € kann durch Minderaufwendungen an anderer Stelle gedeckt wer- den und verringert den Mehrbedarf auf 1.320.000 €. Zur Deckung a: Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund zurzeit 23,0 vom Hundert der laufenden Leistungen für Unter- kunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II. Nicht erstattet werden die sonstigen, nicht laufenden Leistungen, wie z. B. Wohnungsbeschaffungskosten sowie die einmaligen Leistungen. Auf Grund der aktuellen Hochrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie der zu erwartenden Erträge in diesem Bereich, ergibt sich folgende Leistungsbeteiligung: lfd. Unterkunftskosten 47.170.000 € abzüglich Erträge 435.300 € berücksichtungsfähige Ausgaben 46.734.700 € x 23,0 % Bundesbeteiligung 10.748.981 € ursprünglich geplante Erstattung 10.460.170 € Mehrertrag als Deckung: 288.811 € ~ 288.810 € Zum Beschlusspunkt 2: Die Kalkulation des Bedarfs für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung au- ßerhalb und innerhalb von Einrichtungen für Personen nach § 41 Abs. 2 und 3 SGB XII in Höhe von 15.335.000 € erfolgte im vergangenem Jahr in Anlehnung an die Fallzahlen- und Ausgabeentwicklung. Die Steigerung des Aufwands wird durch die Fallzahlsteigerung sowie durch höhere Aufwendungen im Einzelfall und steigende Miet- und Nebenkostenabrechnungen verur- sacht. Während im Juni 2009 noch 2.666 Personen im Leistungsbezug waren, betrug die Zahl im September 2010 bei 2.791. Ausgabestand 30.09.2010 = 12.551.274 € + 3 Monate x je 1.453.500 € = 16.911.774 € Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 16.912.000 € Mehrbedarf: 1.577.000 € Zum Beschlusspunkt 3: In der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarf“ entsteht ein Mehrbedarf im Bereich des Produktes 050301 „Beratung und Leistung bei Pflegebedürftigkeit“. a) Aufwendungszuschuss Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflegeeinrichtungen - 4 - V/0798/2010 Für die Investitionskostenförderung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen gem. § 11 Landespflegegesetz i.V.m. §§ 1 bis 3 Pflegeeinrichtungsförderverordnung ergibt sich aufgrund der derzeitigen Ausgabeentwicklung gegenüber dem Ansatz in Höhe von 396.000 € ein Mehrbedarf in Höhe von 134.000 €. Die von den Heimen berechneten Investitionskosten sind, insbesondere bei den neuen Heimen, gestiegen. Ausgabestand 30.09.2010 = 379.847 € + 3 Monate x je 50.000 € = 529.847 € Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 530.000 € Mehrbedarf: 134.000 € b) Leistungen in vollstationären Einrichtungen Die Steigerung der Aufwendungen in diesem Bereich resultiert vorwiegend aus Fallzahlsteigerun- gen. Während im Juni 2009 noch 617 Personen im Leistungsbezug waren, betrug die Zahl im Sep- tember 2010 bei 661. Gegenüber dem Ansatz in Höhe von 7.005.000 € ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 505.000 €. Der jetzt kalkulierte Ansatz in Höhe von 7.510.000 € entspricht in etwa dem Rechnungsergebnis 2009 in Höhe von 7.450.923 €. Ausgabestand 30.09.2010 = 5.491.394 € + 3 Monate x je 673.000 € = 7.510.394 € Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 7.510.000 € Mehrbedarf: 505.000 € Ein Betrag in Höhe von 5.000 € kann durch Minderaufwendungen an anderer Stelle gedeckt werden und verringert den Mehrbedarf auf 500.000 €. c) Pflegewohngeld Im Bereich des Pflegewohngeldes nach dem Landespflegegesetz lag die Zahl der Pflegewohn- geldempfänger im Juni 2009 noch bei 798 und ist bis September 2010 auf 835 um 4,6 % gestie- gen, während sie gegenüber dem 31.12.2009 (850 Fälle) um 15 Fälle gesunken ist. Die hier zu erwartende Aufwandssteigerung (Rechnungsergebnis 2009: 5.020.682 €, Ansatz: 4.800.000 €, Prognose: 5.450.000 €) hat verschiedene Ursachen. Neben der Fallzahlsteigerung sind die von den Heimen berechneten Investitionskosten, insbesondere bei den neuen Heimen, gestiegen. Ebenfalls sind höhere Nachzahlungsbeträge im Rahmen von Jahresabrechnungen angefallen, die zeitversetzt bearbeitet werden. Ausgabestand 30.09.2010 = 4.025.245 € + 3 Monate x je 475.000 € = 5.450.245 € Voraussichtlicher Bedarf 2010: ~ 5.450.000 € Mehrbedarf: 650.000 € In Vertretung gez. Thomas Paal
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0798/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37