V/0241/2006
Bebauungsplan Nr. 453 - Beschluss über die Anregungen - Satzungsbeschluss
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V-0241-2006-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 241/2006 1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 1.1 In den Sondergebieten sind: • technologie- und forschungsorientierte Be- triebe, die auf Kooperation mit Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen zielen sowie • Büros, Praxen, Forschungs- und Entwick- lungslabore, Produktionseinrichtungen (technologieorientiertes Gewerbe) und stu- dentisches Wohnen zulässig. (§ 11 (2) BauNVO) 1.2 Die Höhe der Oberkante der Erdgeschoss- Fußböden wird auf max. 0,75 m festgesetzt. (§ 9 (2) BauGB) 1.3 Das Überschreiten der max. Traufhöhen durch notwendige Aufbauten der Aufzugsanlagen um max. 3,0 m sowie eine Ausgleichung an die be- stehende Dachform ist ausnahmsweise zulässig. (§ 31 (1) BauGB) 1.4 Bezugspunkt für die Höhenangaben ist die O- berkante der fertiggestellten Straße (Fahrbahn), gemessen in der Mitte der jeweiligen Fassaden- länge. Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen aufsteigendem Mauer- werk und Dachhaut. (§ 9 (2) BauGB, § 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 1.5 Bei der Einhaltung der GFZ kann ausnahmswei- se die GRZ um 0,1 erhöht werden, wenn ein Ausgleich für die zusätzlich versiegelten Flächen durch eine entsprechende Begrünung erfolgt. Für jeden Quadratmeter, der über die festge- setzte GRZ hinausgeht, ist 1,0 qm intensiv be- grünte Dachfläche zu erstellen. (§ 31 (1) BauGB) 1.6 Nebenanlagen und Stellplätze sind nur innerhal b der überbaubaren Flächen und in den dafür ge- kennzeichneten Flächen zulässig. (§ 12 (6) BauNVO) 1.7 An den festgesetzten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nut- zungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelberei- chen nach DIN 4109 erfüllt werden. (§ 9 (1) 24 BauGB) 1.8 Die Flächen zwischen den Straßenbegren- zungslinien und den vorderen Baugrenzen und zu den öffentlichen Grünflächen sind dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für notwendige Zu- fahrten von max. 7,5 m Breite sind zulässig. Entlang der übrigen Grundstücksgrenzen ist ein mind. 3,0 m breiter Grünstreifen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. (§ 9 (1) 25 a und b BauGB) 1.9 Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je angefangene 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum zu pflanzen und dauer- haft zu erhalten. Die Baumstandorte sind aus klimaökologischen Gründen so anzuordnen, dass die Baumkronen die Stellplätze beschat- ten. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche als Baumscheibe von mind. 2,50 m x 2,50 m oder als durchgehender Pflanzstreifen in einer Breite von mind. 2,0 m vorzusehen. Die Vegeta- tionsfläche darf nicht Bestandteil der bauord- nungsrechtlich nachzuweisenden Stellplatzflä- che sein (keine Ausnutzung von Überhangflä- chen). (§ 9 (1) 25 a und b BauGB) 2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 2.1 Grundstückseinfriedungen sind im Vorgartenbe- reich - zwischen Straßenbegrenzungslinie und der festgesetzten Baugrenze - unzulässig. In den seitlichen und rückwärtigen Bereichen sind Sicherheitszäune bis 1,80 m Höhe über Ge- lände und nur in einem Abstand von mind. 2,0 m von der Straßenbegrenzungslinie zulässig. Dazu zählen auch die Grenzen zu öffentlichen Grün- flächen. Zwischen privaten Grundstücken sind Sicherheitszäune auf der Grenze zulässig. 2.2 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leis- tung zulässig. Hinweisschilder in Vorzonen sind bis zu einer Größe von 1,5 qm ebenfalls zuläs- sig. Außenwerbung als unbeleuchtete Schriftzüge oder selbstleuchtende, filigrane Einzelbuchsta- ben bzw. Firmenzeichen sind bis 0,8 m Höhe bei max. 25 % der jeweiligen Fassadenlänge zuläs- sig. Die Werbeanlagen sind bis unterhalb der Fensterbrüstung des obersten Geschosses zu- lässig. 3. Hinweis Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je- derzeit archäologische Funde und Befunde auf- treten sowie Bodendenkmale (d. h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Ver- färbungen in der natürlichen Bodenbeschaffen- heit) entdeckt werden. Gem. § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung ei- nes Bodendenkmals unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie - Landesmuse- um und Amt für Bodendenkmalpflege, Münster (Tel.: 02 51/21 05-252) unverzüglich anzuzei- gen, wobei die Fundstelle nach § 16 (1) DSchG NRW unverändert zu erhalten ist. Diese Ver- pflichtung erlischt nach § 16 (2) DSchG NRW drei Tage nach Zugang der Anzeige, bei schrift- licher Anzeige spätestens eine Woche nach de- ren Absendung. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist von 3 Werktagen verlängern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung eines Bodendenkmals dies erfordert. Der Baubeginn ist der Stadt oder dem Westf. Museum für Archäologie rechtzeitig anzuzeigen.
V-0241-2006-Anlage-1-Anregungen.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 241/2006 ... Bebauungsplan Nr. 453: Wissenschaftspark (Mendelstraße / Gievenbecker Weg / Röntgenstraße) Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauu ngsplanes Nr. 453 vom 07.04.2003 bis zum 07.05.2003 wurden zu den geplanten Festsetz ungen des Bebauungsplanes Nr. 453 folgende Anregungen vorgetragen: 1. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb weist darauf hin, dass die vorrangige Zielsetzung der Planung sein müsse, eine funktionsfähige Hochsc hullandschaft zu erhalten und bei Bedarf kurzfristig ausbauen zu können. Es werden im Einzelnen folgende Anregungen vorgetragen: 1.1 Inhalt: Auf dem Flurstück 110 (Standort der Fachhochschule) sollte die überbaubare Fläche erweitert werden. Der Erweiterungsbedarf kann durch veränderte Aufgabenstellungen und einen Zuwachs an Studentenzahlen entstehen. Die Fachhochschule (FH) muss sich auf dem Grundstück daher kurzfristig erweitern können, ohne den Standort in Fra- ge zu stellen bzw. aufzugeben. Stellungnahme der Verwaltung: Die Fachhochschule hat an der Corrensstraße mit ihr er Höhenentwicklung eine beson- dere städtebauliche Bedeutung. Eine Aufstockung des Bestandes, um einen Zuwachs der Studentenzahlen aufnehmen zu können, würde das Ortsbild erheblich beeinträchti- gen. Insofern ist für einen kurzfristigen Erweiteru ngsbedarf auf dem Grundstück nur ei- ne entsprechende bauliche Entwicklung in westlicher Richtung möglich. Das erweiterte Baufenster soll eine bis zu IV- geschossige Bebauun g aufnehmen können mit einer geänderten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6. Eine ger ingfügige Erweiterung des Bau- fensters an der Ecke Corrensstraße / Röntgenstraße führt nicht zu negativen städte- baulichen Auswirkungen. Das Baufenster wird erweitert. Die GRZ wird auf 0,6 und die GFZ auf 2,0 festgesetzt. (Beschlussvorschlag 1.1.1) 1.2 Inhalt: Auf dem Flurstück 274 (Mendelstraße / Corrensstraße ) sollte die überbaubare Fläche erweitert werden, um eine optimale Bebauung zu ermö glichen und die Ausnutzung des Grundstücks zu verbessern. Stellungnahme der Verwaltung: Das Grundstück lässt eine bis zu VI- geschossige Ba uweise zu. Gerade an Kreu- zungsbereichen können Fassaden durch Vor- und Rücks prünge lebhaft gestaltet wer- den. Hierzu gehört auch, dass Gebäude eine entsprec hende Vorfläche - Abstand zur Straßenbegrenzungslinie - einhalten. Da die Straße im Kreuzungsbereich aufgeweitet ist, sollte der bis zu VI- geschossige Baukörper nicht näher an die Grundstücksgrenze heranrücken. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.1) - 2 - ... 1.3 Inhalt: Auf dem Flurstück 350 (früher 266, Studentenwohnanl age östlich der Busso-Peus- Straße) sollte die überbaubare Fläche erweitert wer den, damit Erweiterungsabsichten nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Wohnanlage für Studenten besteht aus drei Solit ärbauten. Dieser Charakter einer lockeren, offenen Bebauung sollte durch unkontrolli erte Erweiterungen möglichst nicht gefährdet werden. Eine lockere Bebauung bleibt erhalten, wenn man ein en weiteren Baukörper in der gleichen Bauform, wie bereits vorhanden, ergänzt. H ierfür sollte das Baufenster ge- ringfügig, jedoch nicht in dem Umfang, wie vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vorgeschlagen, nach Westen erweitert werden. Der Anregung sollte also teilweise gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.1.2) 1.4 Inhalt: Auf dem Flurstück 353 (ehemals 256, östlich Busso-P eus-Straße / südlich der Stu- dentenwohnanlage) sollte eine IV- geschossige Bebau ung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 bzw. 0,6 und einer Geschossflächenzah l (GFZ) von 2,2 sowie eine Traufhöhe (TH) von max. 16,75 m zugelassen werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum im Baugebiet unterschiedliche Festsetzungen g emacht werden, wenn das städ- tebauliche Ziel ist, hier eine optisch relativ einheitliche Struktur zu entwickeln. Stellungnahme der Verwaltung: In Anlehnung an das östlich angrenzende Grundstück (MPI) soll auch eine IV- ge- schossige Bebauung an der Busso-Peus-Straße ausgefü hrt werden können. Sämtliche Baufelder weisen dann in diesem Bereich eine einheitliche Geschosshöhe mit einer TH von max. 16,75 m aus. Um eine lockere Bebauung zu e rreichen, soll die GRZ 0,6 nicht überschritten werden. Eine weitergehende Verdichtun g lässt sich - bezogen auf die di- rekt angrenzende vorhandene Bebauung (Studentenwohn anlage) und geplanter Be- bauung (Max-Planck-Institut) - städtebaulich nicht rechtfertigen. Der Anregung sollte gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.1.3) 1.5 Inhalt: Auf dem Flurstück 75 (Mendelstraße / Gievenbecker W eg) sollte eine V- oder VI- ge- schossige Bauweise und eine GRZ von 0,8 zugelassen werden. In dieser exponierten Lage ließe sich durch die Spiegelung der bereits vo rhandenen Bebauung (Studenten- wohnanlage) optisch eine Art Eingangstor zum Wissenschaftspark erzeugen. Stellungnahme der Verwaltung: Südlich der Mendelstraße ist eine bis zu IV- gescho ssige Bebauung vorhanden (Tech- nologiehof / ICB) bzw. geplant. Lediglich entlang der Corrensstraße wird eine bis zu VI- geschossige Bebauung durch Festsetzungen im Bebauun gsplan zugelassen. Eine - 3 - ... Eckbebauung im Bereich Busso-Peus-Straße / Mendelst raße durch eine höhere Be- bauung als Eingangstor zum Wissenschaftspark kann n icht nachvollzogen werden und wäre städtebaulich nicht begründbar. Der Wissenscha ftspark soll als Ganzes städte- baulich in Erscheinung treten und nicht durch Beton ung einzelner Standorte zergliedert werden. Nördlich der Mendelstraße sowie westlich de r Busso-Peus-Straße sind Grün- flächen wie das Kinderbachtal mit Hecken und Bäumen . Der FNP stellt für diese Berei- che auch Grünflächen dar. Eine Bebauung als Abschlu ss zur freien Landschaft sollte sich allenfalls am Bestand orientieren und nicht du rch eine deutliche Überhöhung do- minant und ortsbildbeeinträchtigend wirken. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.2) 1.6 Inhalt: Für das eigenständige Flurstück 272 (Mendelstraße 7 ) ist eine eigene Zu- und Abfahrt vom Gievenbecker Weg vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Gievenbecker Weg ist von der Corrensstraße in w estlicher Richtung bis zum Wen- dehammer fertiggestellt. Eine Zu- und Abfahrt sah d er Ausbauplan für das Grundstück nicht vor. Das eigenständige Flurstück erfordert eine ordnungs gemäße Zu- und Abfahrt. Sie soll- te vom Gievenbecker Weg aus erfolgen. Der Anregung sollte gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.1.4) 1.7 Inhalt: Damit sich auch die Hochschulen in diesem Gebiet er weitern können, sollte im ge- samten Plangebiet die Art der baulichen Nutzung ein heitlich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule / Wissenschaften oder nu r als Hochschule mit dem Zu- satz, dass hier auch studentisches Wohnen und techn ologie- und forschungsorientierte Betriebe, die auf Kooperation mit Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtun- gen zielen, zulässig sind, ausgewiesen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Wis senschaftspark sehen als Art der baulichen Nutzung Sondergebiete mit der Zweckbe stimmung Hochschule oder al- ternativ Wissenschaften vor. Um auf mögliche baulic he Erweiterungen oder Verände- rungen am Hochschulstandort flexibel reagieren zu k önnen, sollte für das gesamte Sondergebiet einheitlich die Zweckbestimmung Hochsc hule / Wissenschaften festge- setzt werden. Für die noch unbebauten Grundstücke ergibt sich so ein größeres Spekt- rum an Nutzungsmöglichkeiten. Der Anregung sollte gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.1.5) Die zulässigen Nutzungen in den Sondergebieten werd en in den entsprechenden text- lichen Festsetzungen (Punkt 1.1 der textlichen Fest setzungen) konkretisiert. (Be- schlussvorschlag 1.1.11) - 4 - ... 2. Der Rechtsanwalt Dr. Vietmeier (Baumeister Recht sanwälte) vertritt die Interessen der Eigentümer der Grundstücke Gievenbecker Weg Nr. 12 6 und 128, welche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 453 l iegen. Im Einzelnen werden fol- gende Anregungen vorgetragen: 2.1 Inhalt: Die Eingeber weisen darauf hin, dass die Grundstück e seit 1977 durch den Bebau- ungsplan Nr. 188 als „Sondergebiet Hochschule“ über plant sind. Der künftige Bebau- ungsplan Nr. 453 setze für die beiden Grundstücke „ Sondergebiet Wissenschaften“ fest. Da beabsichtigt sei, die bestehenden Wohnhäuser wei terhin langfristig zu nutzen, wird angeregt, die Festsetzungen auf dem benachbarten Gr undstück so zu ändern, dass ein verträgliches Nebeneinander gewährleistet werden kann. Die überbaubaren Flächen des Sondergebietes reichen bis auf 8,00 m und mit einer Traufhöhe von max. 16,75 m an die beiden Grundstück sgrenzen heran. Auf der östlich angrenzenden Fläche sind in einem Abstand von mehr als 100 m zum Wohnhaus Gievenbecker Weg 126 bereits 3 Gebäude des Technologiehofes errichtet worden. Der Zwischenbereich ist derzeit als Stellplatzanlage an gelegt. Die Belästigung durch die zu- und abfahrenden Fahrzeuge sei gering. Aufgrund der Festsetzungen des Bebau- ungsplanes sei künftig die Errichtung eines weitere n Baukörpers nahe der Grund- stücksgrenze mit verschattender Wirkung möglich. Fü r die Technologiehof-Entwicklung sei es keine besondere Einschränkung, wenn ein weit eres Gebäude etwas mehr Ab- stand zum Grundstück der Eingeber einhalten würde. Der Zwischenraum könnte wei- terhin als Stellplatzanlage genutzt werden. Gleiches gelte für die derzeit noch unbebaute Fläch e westlich des Grundstücks Gie- venbecker Weg 128. Auch hier sollte die Stellplatza nlage zum Grundstück hin ausge- richtet und die künftige Bebauung abgerückt werden. Auf den noch unbebauten Sondergebietsflächen südlic h des Gievenbecker Weges rei- che die Baugrenze für eine IV- geschossige Bebauung bis auf 8,00 m an die Straßen- begrenzungslinie und damit entsprechend nah an die auf der gegenüberliegenden Sei- te des Weges liegenden Wohnhäuser heran. Ein größer er Abstand zwischen der ge- planten Bebauung und der Straßenbegrenzungslinie so llte gewählt werden. Eine höhe- re Bebauung südlich der Wohnhäuser hätte erhebliche Auswirkungen auf die Be- lichtung der Wohngrundstücke. Um nachteilige Auswirkungen für die Besonnung der G rundstücke der Eingeber zu vermeiden, sollte die Bebauung einen Abstand von 16 ,00 m zur Straßenbegrenzungs- linie einhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Der Wissenschaftspark soll vorrangig von eigenen Ei nrichtungen der Universität und von eng an die Universität angelegten Instituten be siedelt werden. Erste Bauschritte sind bereits umgesetzt worden. IV- bis VI- geschossige Bauten an der Correns- und Mendelstraße, mehrgeschossige Studentenwohnheime an der Busso-Peus-Straße sowie g roße Freiflächen nördlich der Hautklinik prägen die Örtlichkeit. Weitere Baustufen und Realisierungsabschnitte sollen den Wissenschaftspark zu einem hochschuldominierend en Gebiet entstehen lassen. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung sind d ie Festsetzungen des Bebau- ungsplanes darauf ausgerichtet, die Entwicklung des Wissenschaftsparkes zu steuern. - 5 - ... Eine angemessene Dichte und Geschosszahl der Bebauu ng mit einer lockeren Durch- grünung mit entsprechender Erschließung sollen mögl ichst ideale Standortvorausset- zungen schaffen. In der Abwägung dieser Zielsetzung einer hochschulo rientierten Nutzung des Plange- bietes sollte an der konsequenten Umsetzung des Kon zeptes Wissenschaftspark fest- gehalten werden. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.3) 2.2 Inhalt: Die Wohnhäuser werden über den Gievenbecker Weg ers chlossen. Auch die Garagen sind nach dorthin ausgerichtet. Eine Erschließung v on der Mendelstraße wie im Be- bauungsplanentwurf vorgesehen, würde die dort angelegten Gärten zerschneiden. Es wird angeregt, in der Begründung zum Bebauungspl an ausdrücklich darauf hinzu- weisen, dass die Grundstücke vom Gievenbecker Weg s o lange angefahren werden können, wie die dort vorhandenen Wohnhäuser Bestandsschutz genießen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf weist berei ts unter Punkt 6.4 - Erschlie- ßung - darauf hin, dass die beiden Wohnhäuser Gieve nbecker Weg 126/128 im Rah- men des Bestandsschutzes weiterhin von der Busso-Pe us-Straße aus über den Gie- venbecker Weg erschlossen sind und in Zukunft weite rhin angefahren werden können. An dem Status der Erschließung ändert sich demnach nichts. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Grundstücke - der Bebauungspla n gibt die Möglichkeit hierzu - di- rekt von der Mendelstraße aus erschlossen werden. Ein Beschluss erübrigt sich. 2.3 Inhalt: Unzutreffend sei, dass nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hin- sicht für die im Plangebiet lebenden Menschen nicht zu erwarten seien und daher ein Sozialplan nicht erforderlich sei. Die massive Bebauung mit Bürogebäuden in bisher noc h landwirtschaftlich geprägtem Umfeld der Wohnhäuser werde eine deutliche Verschle chterung der Wohnqualität und eine erhebliche Wertminderung für die Grundstücke z ur Folge haben. Diese Auswir- kungen sollten im Rahmen der Abwägung der privaten Belange berücksichtigt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Seit ca. 25 Jahren werden die Flächen südlich der M endelstraße für die Hochschuler- weiterung vorgesehen. Das Grundstück der Eingeber w ird durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 188 bereits für eine bis zu VIII- geschossige Bebauung überplant. Demgegenüber sieht die Neuplanung lediglich eine ma x. IV- geschossige Bebauung vor, die zudem seitliche Abstände zwischen den Bauf enstern von 13 - 15 m einhalten wird. Gegenüber der heutigen Situation wird die Realisier ung der Planung deutliche Verän- derungen hervorrufen, diese betreffen jedoch haupts ächlich die Gestaltung des Umfel- - 6 - ... des. Die bestandsgeschützte Wohnnutzung ist im Wese ntlichen mit der angestrebten Institutsbebauung vereinbar. Die stärksten Beeinträchtigungen resultieren heute bereits aus der Verkehrsbelastung auf der Mendelstraße. Die Qualität des Wohnens ist von daher nicht mit der in üblichen Wohngebieten vergleichbar. Von einer Wertminderung durch die Planung ist nicht auszugehen. Wenn die Ansied- lungserfolge der Stadt Münster (Technologiehof, ICB , CeNTech, MPI) sich fortsetzen, ist eher von einer Wertsteigerung für die Grundstüc ke im Wissenschaftspark auszuge- hen. Daher ist ein Sozialplan nicht erforderlich. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.4) 3. Der Rechtsanwalt Przytulla vertritt die Interess en des Eigentümers des Grundstücks Gievenbecker Weg Nr. 83, welches innerhalb des Gelt ungsbereiches des Bebauungs- planes Nr. 453 liegt. Im Einzelnen werden folgende Anregungen vorgetragen: 3.1 Inhalt: Die Eingeber bemängeln, dass die seit 1970 im Berei ch zwischen der Corrensstraße, der Mendelstraße und der Röntgenstraße entstandene Bebauung ohne Rücksicht auf die damit verbundene Verschlechterung der Wohnquali tät für ihr Grundstück realisiert wurde. Auch der Strukturplan Gievenbeck und das städtebaul iche Gutachten Wissenschafts- park sei ohne Berücksichtigung der im Plangebiet Wohnenden erstellt worden. Die Gül- tigkeit der Zielaussagen dieser Planungen wird aufg rund ihres Alters von 30 bzw. 10 Jahren bezweifelt. Der tatsächliche Planungsanlass sei das Max-Planck-Institut (MPI) und die Zufahrt über die Röntgenstraße. Stellungnahme der Verwaltung: Seit dem Beginn der Planungen für den Ausbau der Un iversität westlich des II. Tan- gentenringes wurde die Fläche südlich der Mendelstr aße und westlich der Correns- straße immer als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der Strukturplan Gievenbeck sah die Entwicklung des Stadtteils zum Wohn- und Universitä tsstandort vor. Mehr als 20 Be- bauungspläne wurden auf der Basis des Strukturplans Gievenbeck aufgestellt, u. a. auch der Bebauungsplan Nr. 188: Corrensstraße. Während des Aufstellungsverfahrens wurde der Bebauungsplanentwurf im Mai 1975 und im J anuar 1977 erneut öffentlich ausgelegt, ehe er am 28.11.1977 Rechtskraft erlangte. Die städtebauliche Zielsetzung des Ausbaus der Univ ersität in für die 1970er Jahre ty- pischer großmaßstäblicher bis VIII- geschossiger Ba uweise wurde somit unter Beteili- gung der Bürger entwickelt. Der Ausbau der Universität geriet Ende der 1970er J ahre ins stocken. Deshalb wurde zunächst nur die Fachhochschule an der Corrensstraß e realisiert, während die restli- chen Flächen lediglich für Universitätszwecke vorgehalten wurden. Die Bemühungen der Stadt Münster zur Förderung des Technologietransfers zwischen der Universität und der anwendungsorientierten Wirt schaft führten Ende der 1980er Jahre zum städtebaulichen Konzept Wissenschaftspark . Mit dem Technologiehof und dem Institut für Chemo- und Biosensorik (ICB) wurde n die ersten Bausteine dieses Konzeptes realisiert. - 7 - ... Aktueller Planungsanlass sind das CeNTech und das M ax-Planck-Institut, womit die städtebauliche Planung gegenüber der des rechtskräf tigen Bebauungsplanes Nr. 188 deutlich verändert wird. Die Bebauung ist überwiege nd IV- geschossig. Die Erschlie- ßung erfolgt über Stichstraßen. Der Gievenbecker Weg wird als historische Verbindung von Gievenbeck zu Innenstadt beibehalten. Das Gebie t wird stark durchgrünt. Damit wird deutlich, dass die Schaffung zeitgemäßer Stand ortqualitäten für forschungsorien- tierte Arbeitsplätze Anlass für die aktuelle Bebauungsplanänderung ist. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.5) 3.2 Inhalt: Die Festsetzung von Sondergebieten mit der Zweckbes timmung Wissenschaften und Hochschule sei irreführend. Tatsächlich sei die Ans iedlung von Wirtschaftsunterneh- men und nicht die von öffentlichen Einrichtungen ge plant. Das werde auch durch die Festsetzungen zu Werbeanlagen deutlich, da öffentliche Einrichtungen keiner Werbung bedürften. Stellungnahme der Verwaltung: Zielsetzung der Planung ist es, die Kooperation von Hochschule und Wirtschaft durch die Ansiedlung von Einrichtungen mit einer ausgeprä gten Forschungsorientierung zu stärken. Hierbei kann es sich sowohl um universitär e Institute wie auch um privat fi- nanzierte Forschungseinrichtungen handeln, wie die bereits realisierten Beispiele bele- gen. Im Hinblick auf den von der Stadt Münster ange strebten Technologietransfer ist die Ansiedlung forschungsorientierter Unternehmen ausdrücklich gewünscht. Um diese Zielsetzung planungsrechtlich zu sichern w erden nur solche Einrichtungen zugelassen, die auf Kooperation mit der Universität und einen hohen Forschungsanteil angewiesen sind. Die Festsetzung von Sondergebieten regelt nur die Art der zulässi- gen Nutzung, nicht jedoch die Organisationsform (öffentlich/privat). Als Ansprechpartner der Wirtschaft müssen die künft igen Nutzer des Wissenschafts- parks in geeigneter Form auf sich aufmerksam machen können, deshalb werden Re- gelungen über Werbeanlagen im Bebauungsplan aufgenommen. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.6) 3.3 Inhalt: Es wird bemängelt, dass die Planung in eine seit Ja hren gewachsene Struktur ein- greife. Auf die vorhandenen Wohngebäude werde keine rlei Bezug genommen. Die Wohnsituation in den ein- bis zweigeschossigen Wohn gebäuden würde durch die ge- plante IV - VI- geschossige Wissenschaftsbebauung unerträglich beeinträchtigt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bebauungsplanbegründung stellt die aktuelle, he terogene Situation dar. Sie wird einerseits von den IV - VI- geschossigen Bauten an der Correns- und Mendelstraße sowie andererseits von den großen Freiflächen nördl ich der Hautklinik geprägt. Neben dem mehrgeschossigen Studentenwohnheim an der Busso -Peus-Straße gibt es ledig- lich an der Mendelstraße zwei und westlich der Fach hochschule drei Wohngebäude äl- terer Entstehungszeit. - 8 - ... Der Wandel von einem landwirtschaftlich genutzten B ereich zu einem hochschuldomi- nierten Gebiet ist vor Ort nachvollziehbar. Entspre chend der städtebaulichen Zielset- zung in diesem Bereich sind die Festsetzungen des B ebauungsplanes darauf ausge- richtet, hierfür möglichst ideale Standortvorausset zungen zu schaffen. Hierzu zählen eine angemessene Dichte und Geschosszahl der Bebauu ng, eine Durchgrünung und angemessene Erschließung. In der Abwägung dieser Zielsetzung mit der Forderun g der Eingeber nach einer Be- rücksichtigung kleinteiliger, wohngebietstypischer Maßstäblichkeit ist - gerade im Hin- blick auf die seit langem von der Stadt Münster ver folgte Zielsetzung einer hochschul- orientierten Nutzung des Plangebietes - der konsequ enten Umsetzung des Konzeptes Wissenschaftspark der Vorzug zu geben. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.7) 3.4 Inhalt: Es wird kritisiert, dass die heutige Freifläche als Kulturlandschaft mit relativ geringem ökologischen Wert bezeichnet wird. Es sei nicht nac hvollziehbar, dass eine Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich se in soll. Immerhin würden große Teile des Plangebietes künftig versiegelt. Stellungnahme der Verwaltung: Der ökologische Wert von Freiflächen wird maßgeblic h durch das Vorhandensein wert- voller Landschaftselemente wie Wallhecken, großkron ige Bäume, Gewässer sowie durch eine Vielfalt von Biotopstrukturen geprägt. D ie Aufzählung macht deutlich, dass die landwirtschaftlichen Brachflächen im Plangebiet tatsächlich keinen ausgeprägten ökologischen Wert besitzen. Die Erforderlichkeit einer UVP richtet sich nach de n gesetzlichen Vorgaben der UVP- Änderungsrichtlinie. Das Plangebiet wird nicht erst malig überplant, sondern es existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine intensive bauliche Nutzung zulässt. Die Fläche für das MPI, die außerhalb des Geltungsb ereiches des rechtskräftigen Be- bauungsplanes liegt, erfordert wegen ihrer geringen Größe keine UVP. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.8) 3.5 Inhalt: Es wird bemängelt, dass die geplante Erschließung n icht bei den Grundzügen der Pla- nung dargelegt werde. Die Planung berücksichtige zu wenige Stellplätze im öffentli- chen Straßenraum. Bei der geplanten dichten Nutzung sei damit zu rechnen, dass der Besucherverkehr nicht von den öffentlichen Straßen bewältigt werden könne. Stellungnahme der Verwaltung: Als Grundzüge der Planung werden in der Bebauungspl anbegründung nur die grund- sätzlichen Merkmale der Erschließung - hier: Die Au sbildung von Stichstraßen - ge- nannt. Näheres wird im Kapitel Erschließung ausgeführt. Maßgeblich für die Erschließungsplanung ist die Err eichbarkeit jedes Standortes, die Orientierung und Auffindbarkeit im Gebiet sowie lei stungsgerechte Ausbaubreiten. Je- - 9 - ... der künftige Bauherr im Plangebiet muss die durch s ein Bauvorhaben ausgelösten Stellplatzerfordernisse auf seinem eigenen Grundstü ck nachweisen. Die Stellplätze entlang der öffentlichen Straße dienen lediglich als Ergänzung. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.9) 3.6 Inhalt: Die geplante Verlängerung der Röntgenstraße sei mit erheblichen Nachteilen für die Wohnsituation der Eingeber verbunden. - Die Röntgenstraße liege ca. 2 bis 3 m höher als da s Gartengrundstück. Die ge- plante Verlängerung der Straße würde also in Höhe d er Schlafräume im 1. OG in nur 15 m Entfernung vorbeiführen. - Der Höhenunterschied erfordere zusätzliche Straßen fläche für die Böschungen. - Die Realisierung der Straße erfordere die Verlegun g von Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen sowie einer Fernwärmeleitung. - Die Trasse zerschneide die Gartenfläche. - Die begradigte Trasse führe zu höheren Geschwindig keiten und damit zu mehr Lärm. Es wird daher angeregt, die Trasse der Röntgenstraß e über die Stellplätze des Univer- sitätsgeländes zu führen bzw. das MPI über die Stic hstraße von der Busso-Peus- Straße aus zu erschließen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Trasse der geplanten Röntgenstraße liegt tatsäc hlich höher als die nördlich an- grenzenden Gartenflächen. Die Planung berücksichtig t bereits einen seitlichen Ver- kehrsgrünstreifen, der für die notwendige Böschung vorgesehen ist. Es ist beabsichtigt, diese Böschung mit einer dichten Bepflanzung zu ver sehen, sodass die angrenzenden Gartenflächen vor Einblickmöglichkeiten abgeschirmt werden. Das MPI wird seinen Haupteingang nach Süden zur Hau tklinik ausrichten. Für die Auf- findbarkeit dieser bedeutenden Forschungseinrichtun g insbesondere für auswärtige Besucher ist es daher von besonderer Bedeutung, mög lichst auf direktem Weg dorthin gelangen zu können. Deshalb wird die bereits mit de m rechtskräftigen Bebauungsplan verfolgte Zielsetzung, die Röntgenstraße nach Westen zu verlängern, beibehalten. Um den Eingriff in das Grundstück der Eingeber so g ering wie möglich zu gestalten wurde die öffentliche Verkehrsfläche von 23 m auf c a. 11,5 m Breite reduziert. Außer- dem verschwenkt sie nach Süden. Die ursprüngliche T rasse (Bebauungsplan Nr. 188) verläuft direkt an der Südseite der vorhandenen Woh ngebäude. Durch die Umplanung konnte immerhin ein Abstand von 15 m zwischen Wohnh aus und Röntgenstraße er- reicht werden. Ohne Durchschneidung des ca. 40 m ti efen Gartengrundstückes ist die gewünschte direkte Zufahrt von der Corrensstraße allerdings nicht möglich. Die vorgeschlagenen Anbindungen von der Busso-Peus- Straße bzw. über den Stell- platz der Universität würden das MPI von der Rückse ite erschließen und scheiden da- her aus. - 10 - ... Da auf der Röntgenstraße nur mit Anliegerverkehr zu rechnen ist, ist mit keinen nach- haltigen Störungen durch Lärmeinwirkungen zu rechnen. Wegen der in Teilbereichen zu verlegenden Fernwärme leitung ist der technische Auf- wand für die Erschließung relativ hoch. Dennoch ist er im Hinblick auf die Neuordnung des Bereiches vertretbar. Der Anregung, die MPI-Zufahrt zu verlegen, sollte n icht gefolgt werden. (Beschlussvor- schlag 1.2.10) 3.7 Inhalt: Hinsichtlich des Immissionsschutzes werde in der Be bauungsplanbegründung nicht dargelegt, warum aktiver Lärmschutz in Form eines Lärmschutzwalles oder einer Wand nicht in Betracht komme. Es wird angeregt, einen ak tiven Lärmschutz zum Schutz der Wohngebäude des Eingebers vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Plangebiet ist Lärmimmissionen durch den Kfz-Ve rkehr insbesondere auf der Mendelstraße und der Busso-Peus-Straße ausgesetzt. Die Verkehrsprognose geht von 19800 Kfz pro Tag auf der Mendelstraße und von 1020 0 Kfz pro Tag auf der Busso- Peus-Straße, aber nur von 2100 Kfz pro Tag auf der Corrensstraße aus. Unter Berück- sichtigung der geplanten hochschul- und wissenschaf tsorientierten Nutzungen im Plangebiet, die auch das vorhandene Studentenwohnen an der Busso-Peus-Straße berücksichtigen, kommt das Lärmgutachten zu dem Erg ebnis, dass nur entlang der Mendelstraße und der Busso-Peus-Straße Maßnahmen zu m Schutz der dort lebenden und arbeitenden Menschen gegen Verkehrslärm erforderlich sind. Weshalb aktiver Lärmschutz ausscheidet, legt die Be bauungsplanbegründung dar. Ei- ne Wand oder ein Wall würden eine Barriere zwischen dem Wissenschaftspark und der Umgebung darstellen. Dies wäre unvereinbar mit dem angestrebten repräsentativen Gebietscharakter, der insbesondere durch eine anspr uchsvolle Architektur und starke Durchgrünung auf sich aufmerksam machen soll. Da die Röntgenstraße nur als Stichstraße geplant is t, wird das Verkehrsaufkommen gegenüber heute zwar höher sein, insgesamt jedoch s o gering, dass dadurch keine nachhaltigen Auswirkungen zu erwarten sind. Ein Lär mschutzwall ist daher nicht erfor- derlich. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.11) 3.8 Inhalt: Es wird dargelegt, dass die Grundstückseigentümer n icht bereit seien, für die Verwirkli- chung der Planung die erforderlichen Flächen zu ver äußern. Insofern sei die Planung in wesentlichen Teilen nicht umsetzbar. Da der Beba uungsplan damit erkennbar nicht durchführbar sei, sei er unwirksam. Stellungnahme der Verwaltung: Die Entwicklung des Wissenschaftsparks ist für die Bemühungen der Stadt Münster zur Förderung des Technologietransfers von besonderer B edeutung. Einrichtungen und Unternehmensgründungen von zum Teil internationaler Bedeutung sind hier bereits - 11 - ... vorhanden und sollen hier auch künftig angesiedelt werden. Insofern ist die Berück- sichtigung dieser Ansiedlungserfordernisse von besonderer Bedeutung. Da, wo die Planung zu Eingriffen in private Flächen führt, wurde versucht, so weit wie möglich auf die privaten Belange Rücksicht zu nehme n. So wurde z. B. die Röntgen- straße gegenüber dem Trassenverlauf im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 188 deut- lich vom Wohnhaus der Eingeber abgesetzt, sodass ei ne Gartennutzung auch künftig möglich sein wird. Vor dem Hintergrund der für die Stadt wichtigen Ent wicklungen, die im Wissenschafts- park anstehen wird sich die Stadt intensiv bemühen, die erforderlichen Flächen für die Umsetzung der Planung zu erwerben. Hierfür eine bei den Seiten gerecht werdende Lösung zu finden erfordert u. U. eine etwas längere Zeitdauer. Deshalb wäre es ver- früht, zum jetzigen Zeitpunkt von der Nichtdurchführbarkeit der Planung auszugehen. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.12) 4. Stadtwerke Münster GmbH 4.1 Inhalt: Es wird angeregt, die 2 Trafostandorte im Plangebie t - im Bereich südlich Gievenbe- cker Weg und südlich der Mendelstraße - festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung: Die vorhandenen Trafostandorte sollten nur durch ei n Symbol gekennzeichnet werden, um so eine größere Standortflexibilität erreichen z u können. Eine Trafostation ist be- reits in den Räumlichkeiten des Technologiehofes integriert. Für die zwei Trafostandorte im Plangebiet werden Pl anzeichen im Bebauungsplan auf- genommen. (Beschlussvorschlag 1.1.6) 5. RWE Net AG 5.1 Inhalt: Es wird angeregt, ein vorhandenes Infokabel entlang der Corrensstraße planungs- rechtlich abzusichern. Stellungnahme der Verwaltung: Das vorhandene Kabel des informationstechnischen Ne tzes sollte im Bebauungsplan dargestellt, und, dort wo es nicht innerhalb öffent licher Flächen liegt, mit einem Lei- tungsrecht abgesichert werden, um es bei weiteren p lanerischen Überlegungen be- rücksichtigen zu können. Der Anregung sollte gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.1.7) 6. Ein im Plangebiet am Gievenbecker Weg ansässiges Unternehmen regt an, in dem Grünstreifen zwischen Gievenbecker Weg und Verlänge rung der Röntgenstraße einen Rad- und Fußweg vorzusehen, um ‚kurze Wege’ innerhalb des Wissenschaftsparks zu gewährleisten. - 12 - Stellungnahme der Verwaltung: Innerhalb der Grünanlage ist schon jetzt ein Rad- u nd Fußweg vorgesehen. Darauf weist bereits die Begründung zur Offenlegung hin (B egründung, Punkt 4.3 – Innere Er- schließung –). Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 7. Im Laufe des Verfahrens ergaben verwaltungsinter ne Detailplanungen noch folgende Änderungserfordernisse: 7.1 Auf der Nordseite der vorhandenen Röntgenstraße , parallel zur Fachhochschule, befin- det sich ein schmaler Grünstreifen im städtischen E igentum. Die Bepflanzung ist in die Außenanlagen der Fachhochschule bereits integriert. Der Grünstreifen ist als Privatflä- che im Bebauungsplan auszuweisen, da er für den wei teren Ausbau der Röntgen- straße in diesem Bereich nicht mehr benötigt wird. (Beschlussvorschlag 1.1.8) 7.2 Auf der Ostseite der Busso-Peus-Straße ist die südliche Teilfläche des Flurstückes 354 bisher als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur E ntwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche)“ vorgesehen. Die Fläche wurde für Erweiterungszwecke an die Univ ersität veräußert. Eine Bereit- stellung als Ausgleichsfläche scheidet somit aus. E in Ausgleichserfordernis besteht aufgrund der heutigen planungsrechtlichen Situation (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 188) ohnehin nicht (s. hierzu auch Begründung 5.2 – Grünflächen –). Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklu ng von Boden, Natur und Land- schaft wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungspl anes herausgenommen. Die entsprechende textliche Festsetzung (textliche Fest setzung 1.10) entfällt. (Beschluss- vorschlag 1.1.9) 7.3 Innerhalb der öffentlichen Grünfläche zwischen Gievenbecker Weg und Röntgenstraße ist der Standort eines Regenrückhaltebeckens vorges ehen. Die Größe und Lage des Rückhaltebeckens wird verändert. Entsprechend ist auch die öffentliche Grünfläche zu- rückzunehmen. (Beschlussvorschlag 1.1.10)
Beschlussvorlage
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V/0241/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 453: Wissenschaftspark (Mendelstraße / Gievenbecker Weg / Röntgenstraße) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 453: Wissen- schaftspark (Mendelstraße / Gievenbecker Weg / Röntgenstraße) wird wie folgt Beschluss ge- fasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 453 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Die überbaubaren Flächen auf dem Flurstück 110 (Standort der Fachhochschule) werden in westlicher Richtung über die vorhandenen Stellplätze (Flurstücke 159 und 173) sowie an der Ecke Corrensstraße / Röntgenstraße erweitert. Die Grund- flächenzahl wird auf 0,6 und die Geschossflächenzahl auf 2,0 festgesetzt. (Anlage 1, Punkt 1.1) 1.1.2 Das Baufenster auf dem Flurstück 350 (Studentenwohnanlage östlich der Busso- Peus-Straße) wird geringfügig nach Westen erweitert. (Anlage 1, Punkt 1.3) 1.1.3 Auf dem Flurstück 353 (östlich Busso-Peus-Straße / südlich der Studentenwohn- anlage) ist eine IV- geschossige Bebauung sowie eine Traufhöhe von maximal 16,75 m zulässig. (Anlage 1, Punkt 1.4) 1.1.4 Für das Flurstück 272 (Mendelstraße 7) wird eine eigene Zu- und Abfahrt vom Gie- venbecker Weg festgesetzt. (Anlage 1, Punkt 1.6) 1.1.5 Das gesamte Plangebiet erhält als Art der baulichen Nutzung einheitlich die Zweckbestimmung Hochschule / Wissenschaften. (Anlage 1, Punkt 1.7) Vorlagen-Nr.: V/0241/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 10.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0241/2006 1.1.6 Für die zwei Trafostandorte im Plangebiet werden Planzeichen im Bebauungsplan aufgenommen. (Anlage 1, Punkt 4.1) 1.1.7 Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Kabel des informations- technischen Netzes wird durch ein Leitungsrecht abgesichert. (Anlage 1, Punkt 5.1) 1.1.8 Auf der Nordseite der Röntgenstraße im Bereich der Fachhochschule wird die öf- fentliche Verkehrsfläche bis zur vorhandenen Straßengrenze zurückgenommen. (Anlage 1, Punkt 7.1) 1.1.9 Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zwischen Busso-Peus-Straße und Hautklinik wird aus dem Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Die entsprechende text- liche Festsetzung entfällt. (Anlage 1, Punkt 7.2) 1.1.10 Die Größe und Lage des Regenrückhaltebeckens wird verändert. Entsprechend wird die öffentliche Grünfläche zwischen Gievenbecker Weg und Röntgenstraße zurückgenommen. (Anlage 1, Punkt 7.3) 1.1.11 Die zulässigen Nutzungen in den Sondergebieten werden in den textlichen Fest- setzungen konkretisiert. (Anlage 1, Punkt 1.7) 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 453: Wissenschaftspark (Mendelstraße / Gievenbecker Weg / Röntgenstraße) nicht gefolgt: 1.2.1 auf dem Flurstück Nr. 274 (Mendelstraße / Corrensstraße) die überbaubaren Flä- chen zu erweitern. (Anlage 1, Punkt 1.2) 1.2.2 auf dem Flurstück 75 (Mendelstraße / Gievenbecker Weg) eine V- oder VI- ge- schossige Bauweise und eine Grundflächenzahl von 0,8 zuzulassen. (Anlage 1, Punkt 1.5) 1.2.3 die überbaubaren Flächen östlich und westlich der Flurstücke 67 und 202 an der Mendelstraße weiter von diesen mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken ab- zurücken sowie für die künftige Bebauung südlich der Wohnhäuser auf der ge- genüberliegenden Seite des Gievenbecker Weges einen Abstand von 16,00 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. (Anlage 1, Punkt 2.1) 1.2.4 einen Sozialplan aufzustellen. (Anlage 1, Punkt 2.3) 1.2.5 die Wohnqualität für die im Plangebiet Wohnenden planerisch stärker zu berück- sichtigen und die Gültigkeit der Zielaussagen für die Planungen erneut zu prüfen. (Anlage 1, Punkt 3.1) 1.2.6 dass die Festsetzung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Wissen- schaften und Hochschule irreführend ist. (Anlage 1, Punkt 3.2) 1.2.7 dass die Wohnsituation in den vorhandenen Wohngebäuden durch die geplante Bebauung unerträglich beeinträchtigt wird. (Anlage 1, Punkt 3.3) 1.2.8 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. (Anlage 1, Punkt 3.4) - 3 - V/0241/2006 1.2.9 die Erschließung des Plangebietes in der Bebauungsplanbegründung unter dem Punkt „Grundzüge der Planung“ eingehender zu behandeln und die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu erhöhen. (Anlage 1, Punkt 3.5) 1.2.10 die Trasse der Röntgenstraße über die Stellplätze des Universitätsgeländes zu führen bzw. das Max-Planck-Institut über die Stichstraße von der Busso-Peus- Straße aus zu erschließen. (Anlage 1, Punkt 3.6) 1.2.11 einen aktiven Lärmschutz zum Schutz der Wohngebäude auf dem Flurstück 65 (Gievenbecker Weg 79, 83) vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 3.7) 1.2.12 dass der Bebauungsplan, wegen der fehlenden Bereitschaft von Eigentümern, we- sentliche Flächen zur Verwirklichung der Planung zu veräußern, unwirksam ist. (Anlage 1, Punkt 3.8) 2. Der gemäß den vorstehenden Beschlussvorschlägen geänderte Entwurf des Bebauungspla- nes Nr. 453: Wissenschaftspark (Mendelstraße / Gievenbecker Weg / Röntgenstraße) wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GO NW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 453 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 453 tritt der Bebauungsplan Nr. 188: Cor- rensstraße (Naturwissenschaftlicher Bereich II) außer Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 222: Ver- bindung Von-Esmarch-Straße / Gievenbecker Ring tritt, soweit er vom Bebauungsplan Nr. 453 überlagert wird, teilweise außer Kraft. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes noch erforderlichen Kosten werden z. Z. auf ca. 470.000 € geschätzt. Begründung: 1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 453: Wissenschaftspark (Mendel- straße / Gievenbecker Weg / Röntgenstraße) wurde vom Rat der Stadt Münster am 19.03.2003 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 453 hat vom 07.04.2003 bis zum 07.05.2003 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dar- gestellten Anregungen vorgetragen. Aufgrund der vorgebrachten Anregungen ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 453 ge- ändert worden. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde an- stelle einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes den Eigentümern der von den Änderungen betroffenen Grundstücke Gelegenheit zur Stellungnahme im Rah- men einer eingeschränkten Beteiligung gegeben. Die vorgetragenen Stellungnahmen sind e- benfalls in der Anlage 1 aufgeführt. Über die Anregungen und Stellungnahmen soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.12 Beschluss gefasst werden. 2. Die gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.11 vorgesehenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und entsprechen den Wünschen der Eingeber / Eigentümer, die im Rahmen einer eingeschränkten Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. - 4 - V/0241/2006 Somit kann der Bebauungsplan Nr. 453 gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlos- sen werden. Der Bebauungsplan Nr. 453 überplant den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 188: Corrensstraße (Naturwissenschaftlicher Bereich II). Teilweise wird auch der Bebauungsplan Nr. 222: Verbindung Von-Esmarch-Straße / Gievenbecker Ring überplant. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes treten der Bebauungsplan Nr. 188 insgesamt und der Bebau- ungsplan Nr. 222 teilweise, soweit er von dem neuen Plan überlagert wird, außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 222 können als eigen- ständige Festsetzungen bestehen bleiben. 3. Sowohl der zwischenzeitlich realisierte Ausbau des Gievenbecker Weges bis zum Wende- hammer und die Erstellung des Regenrückhaltebeckens mit Graben als auch die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes aufgrund der Anregungen führen zu einer Reduzierung der Kos- ten im Bereich Straßenbau und Entwässerung. Die ursprünglich geschätzten Reali- sierungskosten in Höhe von 1,5 Mio. € vermindern sich hierdurch auf ca. 470.000 €. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: 1. Anregungen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0241-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf
92 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage Nr. 241/2006 Bebauungsplan Nr. 453 -Verkleinerung- Maßstab: 1:2500
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bebauungsplan Nr. 453 (amtlicher Umring) amtlich
- Mendelstraße 7
- Röntgenstraße
- Corrensstraße
- Busso-Peus-Straße
- Von-Esmarch-Straße
- Gievenbecker Weg 126
Bebauungsplan Nr. 453
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wissenschaftspark (Mendelstraße / Gievenbecker Weg / Röntgenstraße)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0241/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37