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V/0003/2016

8. Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster

Vorlagen 07.04.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2016, TOP 25

Beschlussvorlage

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Vorlage_857-97_Historikerpreis

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Ansehen

Beschlussvorlage

6836 Zeichen

V/0003/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtarchiv 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
8. Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.04.2016 Kulturausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt dem Vo rschlag der Verwaltun g zu, die 8 . Verleihung des Historikerpreises der 
Stadt Münster f ür das Jahr  2016/2017 vorzusehen. Es wird gewünscht und angeregt, die Verle i-
hung in den Rahmen des Gedenkens an den Beginn der Reformation 1517 zu stellen (500  Jahre 
Reformation). Das Preisgeld beträgt 12.500 €. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Grundsatzentscheidung des Rates vom 
18.09.1997 über die Zusammensetzung der Jury das Historische Seminar der Westfälischen Wi l-
helms-Universität, den Vorstand des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands 
und den Vorstand des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands  e. V. um die Benennung je 
eines Jury-Mitglieds zu bitten sowie eine konstituierende Sitzung vorzubereiten. 
 
Als Vertreter der Ratsfraktionen werden in die Jury entsandt: 
 
Für die CDU-Fraktion: _________________________ 
Für die SPD-Fraktion: _________________________ 
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: _________________________ 
Für die FDP-Fraktion: _________________________ 
Für die Fraktion DIE LINKE: _________________________ 
 
3. Der Historikerpreis soll künftig mit einem Förderpreis für junge Historiker/innen verbunden we r-
den. Das Preisgeld beträgt 3.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, Kriterien für Zielgruppen die-
ses Förderpreises und Verfahren für die Auswahl von Preisträgern zu erarbeiten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0003/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Lambacher 
Ruf: 
492 47 00 
E-Mail: 
Lambacher@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0003/2016 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Verleihung Historikerpreis 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 040
6 
Stadtarchiv    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2016 10.000  
Produktgruppe 040
6 
Stadtarchiv  12.500 
3.000 
Historikerpreis 
Förderpreis 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2017 15.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen 2017 sind nicht im Haushaltsplan bei der oben 
genannten Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssa tzung 2017 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung für den Historikerpreis: 
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 05.11.2014 befürwortet, dass die 8. Verleihung des Histor i-
kerpreises der Stadt Münster entsprechend den vom Rat am 10.09.1997 (Vorlage 857/97  – Kult.) 
verabschiedeten Grundsätzen (s. Anlage) im Jahr 2016/2017 erfolgen soll. 
 
Der Historikerpreis der Stadt Münster hat seit seiner ersten Verleihung im Jahr  1981 in der Fachö f-
fentlichkeit sehr große Reputation erlangt und genießt im Feuilleton und über Deutschland hinaus 
eine hohe Aufmerksamkeit. Dies ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass zahlreiche Histor i-
ker von europäischem Rang ausgezeichnet wurden. 
 
Zu den Preisträgern der vergangenen Jahre gehören: 
 
1981 Prof. Dr. Gordon A. Craig 
1984 Prof. Dr. Thomas Nipperdey 
1988 Prof. Dr. Hans-Peter Schwarz 
1993 Prof. Dr. Jacques Le Goff 
1998 Prof. Dr. Konrad Repgen 
2003 Prof. Dr. Reinhart Koselleck 
2008 Prof. Henryk Samsonowicz 
 
Als thematischer Schwerpunkt bietet sich für die 8. Prämierung das Erinnern an den Beginn der R e-
formation 1 517 an. Es besteht die Chance, einen/eine Wissenschaftler/ -in auszuzeichnen, der/die 
sein/ihr Forschen auf die Zusammenhänge von Staat, Gesellschaft und Religion in der G eschichte 
gelegt hat. 
 
Die Zusammensetzung der Jury wird auch weiterhin entsprechend d es Grundsatzbeschlusses des 
Rates vom 13.06.1979 (Vorlage 279/79 [Kult. 10]) sowie den Ergänzungsbeschlüssen vom 
19.03.1980 und 07.10.1981 (Vorlage Nr. 362/81 [Kult. 12]) erfolgen. Neben den vom Rat bestim mten 
Vertretern und Vertreterinnen der Ratsfraktionen, dem Oberbürgermeister und der Kulturdezernentin

- 3 - 
V/0003/2016 
wird je ein Vertreter/eine Vertreterin 
 
 des Fachbereichs Geschichte der WWU Münster und  
 des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands und 
 des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands e. V. 
 
eingeladen. 
 
Wie in den vergangenen Jury-Zusammensetzungen, soll die Jury auf ihrer konstituierenden Sitzung je 
einen/eine 
 
 Journalisten/Journalistin, 
 Professor/Professorin der Geschichtswissenschaften an einer auswärtigen Hochschule und  
 Hochschullehrer/-lehrerin einer anderen Fachdisziplin 
 
kooptieren. Die Jury befasst sich mit geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen für den Historike r-
preis der Stadt Münster und wählt mit einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mi t-
glieder einen verbindlichen Vorschlag für den Rat der Stadt Münster aus. In einem Ratsb eschluss 
wird der Vorschlag anschließend bestätigt.  
 
In den vergangenen Jahren konnte die Jury immer hochkarätig besetzt werden, weil namhafte Mi t-
glieder der historischen Zunft und andere Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen die Berufung in die 
Jury als ehrenvolle Aufgabe wahrnehmen.   
 
Begründung für den Förderpreis: 
Erstmalig soll der Historikerpreis um einen Förderpreis für Nachwuchswissenschaftler/ -innen ergänzt 
werden, um die Bedeutung der heutigen Geschichtsforschung zu stärken. Die Stadt Münster honoriert 
damit nicht nur die oftmals langjährige Forschungsarbeit von jungen Akademikern/ -innen, sondern 
würdigt im Besonderen auch das persönliche Wagnis, sich für eine wissenschaftli che Karriere in der 
Geschichtsforschung zu entscheiden. Dementsprechend soll nicht das Gesamtwerk eines Wisse n-
schaftlers/einer Wissenschaftlerin in den Mittelpunkt gestellt werden, sondern hervorragende Zw i-
schenergebnisse und Leistungen im voranschreitende n Forschungsprozess talentie rter Forscher/ -
innen. 
 
Für die Mitarbeit in einer zu bildenden Jury sollen neben Vertretern/ -innen aus Politik und Verwaltung 
auch Persönlichkeiten aus nichtstädtischen Institutionen und Einrichtungen der Geschichtsarbeit bzw. 
Wissenschaft (Verein/Kommission bzw. Universität) gewonnen werden. Ihre Aufgabe wird es sein, 
dem Rat eine/-n geeignete/-n Kandidatin/-en für den Erhalt des Förderpreises vorzuschlagen. 
 
Die Ergänzung des Historikerpreises um einen Förderpreis für Nachwuchswissenschaftler/-innen 
schärft überdies Münsters Profil als Wissenschaftsstadt.  
 
i. V. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage 
Vorlage 857/97 – Kult. – vom 14.08.1997

Vorlage_857-97_Historikerpreis

7905 Zeichen

DER OBERSTADTDIREKTOR 
  
Vorlagen-Nr.  
  
857/97 
 
Kult 
  
Amt / Dienststelle 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Datum  
Dezernat IV 
 
  
14.08.1997 
 zur Behandlung in 
  
Betrifft 
Grundsätze für die Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster 
      
      
      
   
Beratungsfolge 
28.08.2007 Kulturausschuß 
03.09.1997 Haupt- und Finanzausschuß 
10.09.1997 Rat 
 
Beschlußvorschlag 
 
1. Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Grundsätze für die Verleihung des Historikerpreises 
auf der Basis der Ratsbeschlüsse der Jahre 1978 bis 1981 sowie der bisherigen Verleihungen neu zu fas-
sen. 
 
2. Er beschließt die in der Anlage formulierten Grundsätze; diese sind für die zukünftigen Verleihungen des 
Historikerpreises maßgeblich. 
 
Begründung 
 
1. Stiftung des Preises 
 
 Die Stiftung des Historikerpreises der Stadt Münster erfolgte durch Ratsbe schluß am 25.10.1978. Der B e-
schlußtext (Vorlage 380/78 [Kult 15]) hat folgenden Wortlaut: 
 
 "1. Anläßlich der 330-Jahr-Feier des Westfälischen Friedens stiftet die Stadt Münster einen Historikerpreis. 
 
 2. Dieser Preis trägt den Namen 'Historikerpreis der Stadt Münster', wird mit 20 000 DM dotiert, zum ersten 
Mal im Jahre 1979 und ab 1983 im Abstand von 5 Jahren verliehen. 
 
 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Beginn des Jahres 1979 die Beschlußfassung des Rates über 
die genaue Festlegung des Stiftungszweckes und die Zusammenstellung der Jury vorzubereiten." 
 
 Die Vorbereitungen zogen sich über das Ende der Ratswahlperiode 1974 bis 1979 hin. Zum ersten Mal wurde 
der Preis durch den neuen Rat erst im Jahre 1981 verliehen. 
 
2. Stiftungszweck 
 
 Die Festlegung des Stiftungszwecks erfolgte erst im Zuge der Beratungen über die erste Verleihung des Histo-
rikerpreises. An der Formulierung waren die Mitglieder der dazu berufenen Jury wesentlich beteiligt. In seiner 
Sitzung am 07. Oktober 1981 faßte der Rat den Beschluß über die Formulierung des Stiftungszwecks (Vorla-
ge 362/81 [Kult 12]); sie hat folgenden Wortlaut: 
 
 "Mit dem Historikerpreis der Stadt Münster soll ein herausragendes Werk der Geschichtsschreibung ausge-
zeichnet werden, das auf hohem fachlichen Niveau eine Epoche oder Entwicklung der europäischen G e-
Beschlußvorlage an den Rat X 
 
öffentlicher   
 
nichtöffentl.  
 
 
Sitzung 
 
 
 
Sitzung 
...

- 2 - 
 
schichte mit ihren Gegenwartsbezügen darlegt und das in Form und Sprache Beachtung über Fachkreise 
hinaus findet." 
 
 Bei der 4. Verleihung des Historikerpreises an den französischen Mediävisten Jacques Le Goff ist die Jury in 
ihrer Begründung für die Auswahl des Preisträgers über diesen engen Begründungsrahmen hinausgegan-
gen. In der Begrün dung der Jury, die der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24.03.1993 (Vor -
lage 392/93 - Kult.) einstimmig beschlossen hat, heißt es: 
 
 "Mit Le Goff soll einer der wichtigsten Historiker Frankreichs, besonders für sein Werk 'Die Geburt des Fege-
feuers', ausgezeichnet werden. Le Goff gilt als führender Vertreter der s. g. Annales -Schule, die weit über 
Frankreich hinaus die moderne Geschichtswissenschaft beeinflußt hat. Die Deutung von Lebenssituationen 
und der Komplexität von Individuen in ihrer Gesellschaft haben den Wissenschaftlern und einem breiten 
Publikum einen neuen und unmittelbaren Zusammenhang in die europäischen Dimensionen des Mittelalters 
vermittelt." 
 
3. Zusammensetzung der Jury 
 
 Die Zusammensetzung der Jury ist vom Rat in einem Grundsatzbeschluß vom 13.06.1979 (Vorl a-
ge 279/79 [Kult. 10]) sowie Ergänzungen durch Beschlüsse vom 19.03.1980 und 07.10.1981 (Vorla-
ge Nr. 362/81 [Kult. 12]) wie folgt festgelegt worden: 
 
 - je ein Historiker der Fachbereiche Geschichte der Westfälischen Wilhelms-Universität und der Pädago-
gischen Hochschule Westfalen-Lippe/Abteilung Münster 
  (Anmerkung: Nach Integration der pädagogischen Hochschule in die Westfälische Wilhelms-Universität 
ist von dort von der 2. Verleihung des Historikerpreises an nur noch ein Vertreter entsandt worden), 
 - je ein Vertreter des Verbandes der Historiker Deutschlands und des Geschichtslehrerverbandes, 
 - je ein Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Münster, 
 - der Oberbürgermeister, der Oberstadtdirektor und der Kulturdezernent. 
 
 - Diese "Kernjury" kooptiert auf ihrer konstituierenden Sitzung: 
 
  - einen Journalisten 
  - einen Professor der Geschichtswissenschaften an einer auswärtigen Hochschule 
  - einen Hochschullehrer einer anderen Fachdisziplin 
 
4. Verfahrensregelungen für die Juryarbeit 
 
 - Durch die oben genannten Grundsatzbeschlüsse des Rates ist festgelegt worden, daß die Jury einen 
verbindlichen Vorschlag für die Preisverleihung erarbeitet, der durch Ratsbeschluß bestätigt wird. 
 
 - Die Entscheidungen der Jury bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mit-
glieder. 
 
i. V. 
gez. 
Helga Boldt 
Stadträtin 
  
...

- 3 - 
 
Anlage 
 
Grundsätze für die Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster 
 
1.  Stiftung und bisherige Verleihungen des Preises 
 
Die Stadt Münster hat anläßlich des 330- Jahre-Jubiläums des Westfälischen Friedens im Jahre 1978 ei-
nen „Historikerpreis der Stadt Münster“ gestiftet. Er ist von 1981 bis 1993 viermal verliehen worden: 
 
1. Verleihung 1981 an Prof. Dr. Gordon A. Craig, 
2. Verleihung 1984 an Prof. Dr. Thomas Nipperdey, 
3. Verleihung 1988 an Prof. Dr. Hans-Peter Schwarz, 
4. Verleihung 1993 an Prof. Dr. Jacques Le Goff. 
 
Er war jeweils mit 20 000 DM dotiert. 
Der Preis wird in Zukunft im Abstand von 5 Jahren verliehen. Mit der 5. Verleihung im Jahre 1998 wird die 
Dotation auf 25 000 DM erhöht. 
 
2. Stiftungszweck 
 
Mit dem Historikerpreis der Stadt Münster soll ein herausragendes Werk der Geschichtsschreibung und/oder 
das Gesamtœuvre einer Historikerin/eines Historikers ausgezeichnet werden, das auf hohem fachlichen Ni-
veau eine Epoche oder Entwicklung der europäischen Geschichte mit ihren Gegenwartsbezügen erforscht 
und beschreibt und das in Form und Sprache Beachtung über Fachkreise hinaus findet. 
 
3. Zusammensetzung der Jury 
 
Der Jury gehören als geborene Mitglieder an: 
 
− die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Münster als Juryvorsitzende/Juryvorsitzender 
− die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Münster 
− die Leiterin/der Leiter des Stadtarchivs als nicht stimmberechtigtes, „geschäftsführendes“ Jurymitglied 
 
Folgende Institutionen, Verbände und Gruppierungen sind jeweils von der Juryvorsitzenden/dem Juryvorsit-
zenden zu bitten, eine Vertreterin/einen Vertreter in die Jury zu entsenden: 
 
− der Fachbereich Geschichte/Philosopie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 
− der Verband der Historiker Deutschlands e. V. 
− der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e. V. 
− die Fraktionen im Rat der Stadt Münster 
 
Diese "Kernjury" kooptiert auf ihrer konstituierenden Sitzung: 
− eine Journalistin/einen Journalisten 
− eine Professorin/einen Professor der Geschichtswissenschaften an einer anderen    Universität 
− eine Professorin/einen Professor einer anderen Fachdisziplin 
 
4. Verfahrensregeln 
 
− Die Jury hat die Aufgabe, eine geeignete Kandidatin/einen geeigneten Kandidaten für die Verleihung des 
Historikerpreises der Stadt Münster zu ermitteln. Sie legt jeweils selbst die dafür geegneten Verfahrens-
regeln fest. 
 
− Die Entscheidungen der Jury bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mi t-
glieder. 
 
− Der Rat der Stadt prüft den diesen Grundsätzen entsprechenden Ablauf der Entscheidungsfindung und 
bestätigt den Vorschlag der Jury durch Ratsbeschluß. 
 
− Die organisatorische Federführung für die Verleihung des Historikerpreises einschließlich der Betreuung 
der Jury wird dem Stadtarchiv übertragen. 
 
− Die für die Verleihung erforderlichen Haushaltsmittel sind rechtzeitig zu beantragen und im Rahmen der 
Etat-Beratungen bereitzustellen.

Beratungsverlauf (3)

21.04.2016 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0003/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37