V/0054/2015
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2015
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05_02_2015_Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Münster
148294 Zeichen
- 1 -
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2015
Jobcenter Münster
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 2 -
_____________________________________
Impressum:
Herausgeber: Jobcenter Münster,
Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,
48151 Münster
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
Münster, Dezember 2014
Foto: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 3 -
Inhalt
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ........................ - 4 -
1.1. Münster – Kurzportrait ................................ ................................ .................... - 4 -
1.2. Organisation des Jobcenters Münster ................................ ............................. - 4 -
1.3. Arbeitsmarkt in Münster ................................ ................................ .................. - 5 -
1.3.1. Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt ............ - 5 -
1.3.2. Integrationen nach Berufskennziffern und Wirtschaftsklassen im Jobcenter
Münster ................................ ................................ ................................ ....................... - 7 -
1.4. Arbeitskräfteangebot SGB III/II ................................ ................................ ...... - 10 -
1.4.1. Kunden im Jobcenter Münster ................................ ................................ ...... - 13 -
1.4.1.1. Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten ..... - 16 -
1.4.1.2. Bedarfslagen ................................ ................................ ............................... - 22 -
1.4.2. Dynamische Entwicklung ................................ ................................ .............. - 29 -
1.5. Grundsicherung im Vergleich ................................ ................................ ........ - 30 -
1.6. Passive Leistungen ................................ ................................ ....................... - 32 -
1.7. Gender ................................ ................................ ................................ .......... - 33 -
2. Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015 ................................ . - 34 -
2.1. Zielerreichung 2014 ................................ ................................ ...................... - 34 -
2.2 Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015 ................................ . - 36 -
2.2.1 Bundesziele (§ 48b SGB II) ................................ ................................ ........... - 36 -
2.2.2 Unterstützende Ziele zu den geschäftspolitischen Schwerpunkten in NRW .. - 39 -
2.2.3 Kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder ................................ .......... - 43 -
3 Ausrichtung 2015 ................................ ................................ ........................ - 45 -
3.2 Finanzen ................................ ................................ ................................ ....... - 45 -
3.3 Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle ................................ ........ - 46 -
3.4 Förderinstrumente im Einzelnen ................................ ................................ ... - 47 -
3.5 Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a Nr. 1 – 4 SGB II ............... - 58 -
3.6 weitere kommunale Leistungen mit Bezug zum SGB II ................................ . - 63 -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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1. Ausgangssituation
1.1. Münster – Kurzportrait
Münster ist eine Universitäts- und Verwaltungsstadt in Westfalen im Zentrum des Mün s-
terlandes. In der kreisfreien Stadt leben über 300.000 Einwohner. Rund 53.6001 junge
Menschen studieren in der drittgrößten Universit ätsstadt Deutschlands. Der Schwe r-
punkt des münsterschen Arbeitsmarktes liegt im tertiären Bereich. Gesundheit - und So-
zialwesen, Finanz - und Versicherungsdienstleistungen, Handel, freiberufliche, wisse n-
schaftliche sowie technische Dienstleistungen prägen de n Münsterschen Arbeitsmarkt.
Insgesamt sind in Münster 150.500 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
1.2. Organisation des Jobcenters Münster
Die Organisationsstruktur der Abteilung „Markt und Integration“ wurde an die zielgru p-
penorientierten Beratungs- und Förderangebote des Jobcenters Münster angepasst.
Amtsleitung
Beauftragte für
Chancengleichheit
59.02 Fachstelle
Verwaltung
59.01 Fachstelle
Recht
59.16 Front- und
Backoffice M&I
59.11 Fachstelle
U 25
59.14 Fachstelle 3
Ü25
59.12 Fachstelle 1
Ü 25 und AGVS
59.13 Fachstelle 2
Ü25
59.15 Fachstelle
50plus
59.10 Abteilung
Markt & Integration
59.28 Front- und
Backoffice Leistung
59.21 Fachstelle
Selbständige
59.22 Fachstelle 1
Mitte
59.23 Fachstelle 2
Mitte
59.24 Fachstelle 3
Mitte
59.25 Fachstelle 1
Nord
59.26 Fachstelle 2
Nord
59.27 Fachstelle
Hiltrup
59.20 Abteilung
Leistungsgewährung
Organisation, IKS-
Koordination, Planung
Stand: 01.01.2015
Neu:
59.17 Fachstelle
„Maßnahmen“ – MMM und
Perspektivzentrum 59.29 Fachstelle
Neuanträge
Abbildung 1
1 Studierende in Münster im Wintersemester 2013/2014
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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Seit dem 01.01.2015 ist in der Fachstelle 59.17 „Maßnahmemanagement“ das nach der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifizierte „ Per-
spektivzentrum“ im Jobcenter Münster implementiert (vgl. Vorlage Nr. V/0365/2013). Im
„Perspektivzentrum“ werden di e bisher von der Volkshochschule durchgeführten stabili-
sierenden und aktivierenden Angebote durchgeführt.
1.3. Arbeitsmarkt in Münster
1.3.1. Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt
Als regionales Oberzentrum bietet Münster spezifische Infra struktur- und Dienstlei s-
tungsangebote wie z.B. Spezialgeschäfte, Fachkliniken, Regionalbehörden, Fach - und
Hochschulen, durch die neben dem Grundbedarf und dem mittelfristigen auch der spez i-
fische Bedarf gedeckt werden kann. Diese Funktionsausstattung spie gelt sich auch in
der Verte ilung der Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen wider: Der Tertiäre Sektor
dominiert mit fast 90 % (Quelle: Stadt Münster, Stand 2011) vor dem Produzierenden
Sektor mit knapp 10 %. Bedeutende Sektoren sind das Gesundheits - und Sozialwesen
mit 26.144 Beschäftigten sowie der Handel mit 20.422 Beschäftigten (siehe auch Abbil-
dung Nr. 2).
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach ausgewählten
Wirtschaftsabschnitten/ Wirtschaftsabteilungen/ Wirtschaftsgruppen
Wirtschaftsabschnitte / Wirtschaftsabteilungen /
Wirtschaftsgruppen
SV-pflichtige Beschäftigte am
Stichtag Ende…
Dez.
2013
Dez.
2012
Verände-
rung zum
Vorjahr
in %
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 150.499 148.057 1,6
Gesundheits- und Sozialwesen 26.144 24.986 4,6
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraf t-
fahrzeugen 20.422 19.575 4,3
Öff. Verwaltung, Sozialversicherung, Körperscha f-
ten 12.943 12.927 0,1
Erbringung von Finanz - und Versicherungsdiens t-
leistungen 11.296 11.161 1,2
Erbringung von freiberuflichen, wi ssenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen 10.163 9.687 4,9
Information und Kommunikation 9.568 9.417 1.6
Baugewerbe 4.831 4.946 -2,3
Gastgewerbe 4.645 4.549 2,1
Überlassung von Arbeitskräften 4.171 4.454 -6,4
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2013 Abbildung 2
Im Vergleich zum Vorjahr (Stand Dez. 2012) stieg die Anzahl der sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten in diesen Segmenten um 4,6 bzw. 4, 3 %, während die A nzahl
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 1,6 % wuchs. Eine rüc k-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 6 -
läufige Entwicklung lässt sich in den Bereichen Baugewerbe ( -2,3 %) und Überla ssung
von Arbeitskräften (- 6,4 %) beobachten.
Wird nach dem Anforder ungsniveau der einzelnen Tätigkeiten differenziert (vgl. Abbil-
dung Nr. 3), dann kann festgestellt werden, dass 12 % der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in Münster Helfertätigkeiten ausüben, ca. 70 % arbeiten als Fac hkräfte
oder Spezialisten.2
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
nach der Klassifikation der Berufe (KIdB 2010)
(Anforderungsniveau/
Berufshauptgruppen/-gruppen
KldB2010)
Anteile
in %
Dez. 13
Beschäftigte am
Stichtag Ende…
Verände-
rung zum
Vorjahr in
% Dez. 13 Dez. 12
Insgesamt 100 150.719 148.057 1,6
darunter:
Nach Anforderungsniveau der
ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010)
Helfer 12,0
18.058 17.515 1,2
Fachkraft 56,8
85.659 84.221 1,6
Spezialist 15,1
22.687 22.154 2,8
Experte 15,9
23.908 23.676 2,4
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2013 Abbildung 3
Der Vergleich zum Vorjahr (2012) illustriert, dass die Zahl derjenigen, die Helfertätigke i-
ten ausüben, zwar gewachsen ist (1,2 %), aber unter dem Durchschnitt von 1,6 % liegt.
Dagegen steigt der relative un d absolute Anteil der „Spezialisten“ und „E xperten“. Diese
arbeiten u .a. im sozialen Bereich, im Finanz - und Versicherungswesen oder erbringen
freiberufliche, wissenschaftliche oder technische Dienstleistungen. Vo raussetzungen
sind neben einer mehrjährige n beruflichen Ausbildung bzw. einem (Fach -) Hochschu l-
studiums Berufserfahrung sowie vertiefende Weiterbildungsqualifikationen. Z.B. werden
im „Office“- Bereich verstärkt Mitarbeiter/Innen gesucht, die über Spezialkenntnisse (u.a.
Personal und Arbeitsrecht, Lohn- und Bilanzbuchhaltung) verfügen.
Die Bedeutung der Wirtschaftsbereiche Handel sowie Finanz - und Versicherungswesen
für den Arbeitsmarkt Münster zeigt sich auch anhand der gemeldeten Berufsausbi l-
dungsstellen. Bis zum August 2014 wurden insgesamt 2 .255 Ausbildungsstellen gemel-
det (vgl. Abbildung 4). 151 Ausbildungsstellen entfallen dabei auf den Beruf „Kaufmann/-
frau- Einzelhandel“. Der Bereich „Gesundheit und Soziales“ ist in den Top 10 l ediglich
durch „Medizinische/r Fachangestellter“ vertreten (68 gemeldete Stellen).3
2 Das Anforderungsniveau bildet die Komplexität der auszuübenden Tätigkeit ab. Für weitere Informationen siehe auch die
Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) unter www.statistik.arbeitsagentur.de.
3 Diese Unterrepräsentanz dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in diesem Diagramm nur betriebliche Berufsausbil-
dungsstellen erfasst werden. Das Ausbildungsspektrum im Sozialen Sektor umfasst darüber hinaus u. a. schulische oder
universitäre Ausbildungen bzw. Qualifikationen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen
Top 10 der Berufe
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl 151 105 98 97 90 68 68 56 55 53
Kaufmann/-frau -
Einzelhandel
Bankkaufmann/-
frau
Kaufmann/-frau -
Groß- und
Außenhandel
Kfm.-
Versich./Finanzen
- Versicherung
Kaufmann/-frau -
Büromanagement
Industriekaufmann
/-frau
Medizinische/r
Fachangestellte/r Koch/Köchin Verkäufer/in Friseur/in
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2014, Berichtsjahr: 2013/2014 Abbildung 4
Bis zum August 2014 haben sich 1.615 Bewerber/Innen für eine Berufsausbildungsstelle
gemeldet (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Wird diese Anzahl ins Verhäl t-
nis zu den gemeldeten Berufsausbildungsstellen gesetzt, dann ergibt sich ein Quotient
von 1,39. Die s bedeutet, dass in Münster auf eine/n Bewerber/in 1,39 Berufsausbi l-
dungsstellen kommen. Im Vergleich dazu haben die umliegenden Kreise Borken, Coe s-
feld, Steinfurt und Ware ndorf im Schnitt einen Quotienten von 0,76 bis 0,79, in NRW
liegt er bei 0,71. 4 Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf Ausbildung für Jugendl i-
che in Münster sehr gut. Es lässt sich dabei eine steigende Tendenz im Wettbewerb um
Auszubildende beobachten: Unternehmen engagieren sich noch stärker als in den Vo r-
jahren, um Jugendliche zu g ewinnen. Dass Ausbildungsstellen nicht besetzt werden,
liegt u. a. an einem Mangel an geeigneten Bewerbungen5.
1.3.2. Integrationen nach Berufskennziffern und Wirtschaftsklassen im Jo bcenter
Münster
Nachdem der Arbeitsmarkt in Münster im Allgemeinen dargestell t wurde, soll nun im
Folgenden auf die Frage eingegangen werden, in welche Berufe die erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Jobcenter Münster im Jahr 2014 (Berichtsmonat Januar bis
September) eingemündet 6 sind. Hierfür wurde durch das Controlling des Job center
Münster eine entsprechende Auswertung generiert7.
Im Berichtsjahr wurden bis zum Auswertungszeitpunkt insgesamt 2.432 Leistungsbe-
rechtigte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse integriert. Von den
2.432 integrierten Personen sind ca. 40 % Frauen und 60 % Männer.
4 Siehe auch „Wege in die Berufsausbildung in Nordrhein -Westfalen“, herausgegeben von der G.I.B. G esellschaft für
innovative Beschäftigungsförderung mbH.
5 Quelle, IHK-Ausbildungsumfrage 2014, IHK-NRW
6 Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
7 Quelle: Controlling des Jobcenter Münster, eigene Auswertung vom 11.09.2014.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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Die „Top 10“ der Integrationen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur marginal verän-
dert (vgl. Abbildung 5). Lediglich der Beruf der „Verkäufer/in“ musste dem des „Taxifah-
rer/in“ weichen. Mit 780 Integrationen erfolg ten bereits fast 32 % aller Integrationen im
Berichtszeitraum bei diesen Berufsgruppen. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrac h-
tung fällt auf, dass die meisten männlichen Leistungsberechtigten eine Beschäftigung als
„Helfer-Lagerwirtschaft/Transport“ (136 Integrationen) bzw. „Tätigkeit ohne Berufsbezug“
(96 Integrationen) oder „Helfer-Reinigung“ (75 Integrationen) aufnehmen. Bei den weibli-
chen Leistungsberechtigten dominieren „Helferin-Reinigung“ (91 Integrationen), „Helf e-
rin-Verkauf“ (56 Integrationen) bzw. „Helferin-Küche“ (36 Integrationen).
Sozialversicherungspflichtige Integrationen
„Top 10“ – berufsübergreifend
0
20
40
60
80
100
120
140
160Anzahl der Integrationen
m
w
m 75 136 96 46 13 31 26 34 35 19
w 91 15 17 36 56 19 18 3 0 14
Helfer/in -
Reinigung
Helfer/in -
Lagerwirtschaft,
Transport
Tätigkeitsangabe
ohne Berufsbezug Helfer/in - Küche Helfer/in - Verkauf Call-Center-
Agent/in
Helfer/in - Büro,
Verwaltung
Auslieferungsfahr
er/in (nicht
Verkaufsfahrer/in)
Taxifahrer/in Helfer/in -
Gastgewerbe
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014 Abbildung 5
Ein gesonderter Blick auf die „Top 10“ Helferberufe unterstreicht die Bedeutung von T ä-
tigkeiten, die keine bzw. nur eine geringe berufliche Qualifikation voraussetzen (vgl. Ab-
bildung 6): Im Bewertungszeitraum wurden 625 Integrationen gezäh lt. Dies bedeutet,
dass jeder vierte Leistungsberechtigte einen Helferberuf aus den „Top 10“ aufnimmt.
Insgesamt kann vor dem Hintergrund der bereits skizzierten Verteilung und Entwicklung
des Anforderungsniveaus der ausgeübten Tätigkeiten festgestellt werden, dass sich das
Gros der Integrationen im Jobcenter Münster im „Helfer“- Anforderungsniveau befindet.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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Sozialversicherungspflichtige Integrationen
„Top 10“ Helferberufe
0
20
40
60
80
100
120
140
160Anzahl der Integrationen
m
w
m 75 136 46 13 26 19 22 19 6 3
w 91 15 36 56 18 14 0 1 13 16
Helfer/in -
Reinigung
Helfer/in -
Lagerwirtschaft,
Transport
Helfer/in - Küche Helfer/in - Verkauf Helfer/in - Büro,
Verwaltung
Helfer/in -
Gastgewerbe
Helfer/in -
Hochbau
Lager- und
Transportarbeiter/i
n
Helfer/in -
Altenpflege
Helfer/in -
Hauswirtschaft
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014 Abbildung 6
Dementsprechend sind die Integrationsanteile der Berufsfelder, die ein berufsspezif i-
sches Fach-, Spezial- oder Expertenwissen voraussetzen, unterrepräsentiert. Dazu g e-
hören neben d em Bereich des Handels, der öffentlichen Verwaltung, der Finanz - und
Versicherungswirtschaft auch der wachsende Sektor „Gesundheit und Soziales“ (vgl.
Abbildung 7). In dem letztgenannten Segment konnten im Beobachtungszeitra um 203
Integrationen beobachtet werden. Dies sind ca. 8 % aller Integrationen.
Sozialversicherungspflichtige Integrationen
„Top 10“ Gesundheit und Soziales
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20Anzahl der Integrationen
m
w
m 5 2 6 3 7 1 0 4 0 0
w 19 18 13 16 7 8 8 4 7 7
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagoge/-
pädagogin
Erzieher/in Helfer/in -
Altenpflege
Helfer/in -
Hauswirtschaft
Sozialhelfer/in/-
assistent/in
Pharmazeutisch-
technische/r
Assistent/in
Fachkraft -
Betreuung Zahnarzt/-ärztin Zahnmedizinische/
r Fachangestellte/r
Hauswirtschaftsge
hilfe/-gehilfin
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014 Abbildung 7
Hinsichtlich des steigenden Fachkräftebedarfs vor allem in den Bereichen der Altenpfl e-
ge, Erziehung oder Hauswirtschaft rentieren sich Investitionen in die Aus - und Weiterbil-
dung: Teilnehmende an entsprechenden Förderprogrammen ha ben meistens unmitte l-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 10 -
bar im Anschluss an die Qualifizierung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
aufgenommen. Wie der Abbildung 7 deutlich zu entnehmen ist, ist der Frauenanteil bei
den Integrationen in Tätigkeiten mit mindestens Fachkraftniveau deutlich höher. Generell
lässt sich wie auch im Vorjahr festhalten, dass sich die Chancen auf eine (nachhaltige)
Beschäftigung mit steigendem Qualifikationsniveau erhöhen , und zwar über alle Wir t-
schaftsbereiche hinweg.
In diesem Zusammenhang spielen sch ulische und betriebliche Ausbildungen eine wic h-
tige Rolle. Im Berichtsjahr konnten 328 Leistungsberechtigte in eine Ausbildung integriert
werden, davon bildet der Anteil der Frauen die überwiegende Mehrheit8. Dies wird auch
anhand der Top -10-Ausbildungsintegrationen veranschaulicht (vgl. Abbildung 8). Wä h-
rend bei den männlichen Leistungsberechtigten die Ausbildungsberufe „Verkäufer“,
„Kaufmann-Einzelhandel“ sowie „KFZ-Mechatroniker“ in der Rangliste ganz oben stehen,
präferieren weibliche Leistungsberechtigte die Berufe „Friseurin“, „(Zahn -)Medizinische
Fachangestellte“ oder „Verkäuferin“.
Sozialversicherungspflichtige Integrationen
„Top 10“ Ausbildung
0
2
4
6
8
10
12
14
16
Anzahl der Integrationen
m
w
m 12 1 0 0 7 1 2 2 1 7
w 10 14 13 13 6 8 7 6 6 0
Verkäufer/in Friseur/in Zahnmedizinische/r
Fachangestellte/r
Medizinische/r
Fachangestellte/r
Kaufmann/-frau -
Einzelhandel Servicekraft Kaufmann/-frau -
Bürokommunikation
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in Altenpfleger/in
Kraftfahrzeugmecha
troniker/in -
Personenkraftwagen
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014 Abbildung 8
Werden die Integrationen den einzelnen Wirtschaftsbere ichen zugeordnet, dann kann
der größte Teil im Segment „Gesundheit und Soziales“ beobachtet werden. Diese sind
unter anderem auch das Resultat einer spezifischen Beratung durch die Integration s-
fachkräfte und der gezielten und passgenauen Beschaffung von Förderangeboten (z.B.
das Angebot „Eignung und Coaching für soziale Berufe“).
1.4. Arbeitskräfteangebot SGB III/II
Nachdem bislang der Fokus auf die Stru ktur und die Verteilung der sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten in Münster im Allgemeinen sowie die Arbeitsmarktintegrationen für
das Jobcenter Münster im Besonderen beschrieben wurden, soll nun im Folge nden das
Arbeitskräfteangebot des SGB III und im Speziellen des SGB II analysiert werden.
8 Die Anzahl der weiblichen eLb liegt bei 176, die Anzahl der männlichen eLb bei 152.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) erwartet für 2014 und 2015 eine
Zunahme des realen Bruttoinlandproduktes (BIP) um 1,5 bzw. 1,4 %. Diese Wachstums-
raten werden nicht ausreichen, die Arbeit slosigkeit signifikant zu reduzieren. Zwar wird
die Erwerbstätigkeit weiter steigen (nach Prognose des IAB um 270.000 Personen), die
Arbeitslosigkeit jedoch (fast) stagnieren. So wird vom IAB nur eine moderate Abnahme
der Arbeitslosigkeit um bundesweit 20.000 Personen prognostiziert.
Etwas positiver schätzt die Bundesregierung die Erwartungen für 2015 ein. Dort wird von
einem Wachstum des BIP von 2,0 % und einem Rückgang der Arbeitslosen um 35.000
Personen für 2015 ausgegangen.
Eckdaten der Prognose für Münster
Prognose
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Reales Bruttoinlandsprodukt (Veränderung
gegenüber dem Vorjahr in %
Deutschland + 4,1 + 3,6 + 0,4 + 0,1 + 1,5 + 1,4
Nordrhein-Westfalen + 3,3 + 2,6 + 0,4 - 0,1 + 1,1 *
Erwerbstätige
Deutschland 41.020.000 41.570.000 42.033.000 42.281.000 42.622.000 42.887.000
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % + 0,3 + 1,3 + 1,1 + 0,6 + 0,8 + 0,6
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Deutschland 28.033.420 28.787.490 29.142.661 29.884.370 30.184.000 30.614.000
Nordrhein-Westfalen 5.922.760 6.067.637 6.121.188 6.271.642 * *
Münster 142.861 146.703 148.057 152.589 * *
Arbeitslosenquote
Deutschland
7,7
7,1
6,8
6,9
6,7
6,6
Nordrhein-Westfalen
8,7
8,1
8,1
8,3 8,4** *
Münster
6,0
5,9
6,1
6,0 6,1** *
Eckwerte SGB II
Bedarfsgemeinschaften 10.569 10.481 10.744 10.863 10.942** 11.051
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % + 2,8 - 0,83 + 2,51 + 1,11 + 0,73 + 1,0
erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.146 13.903 14.013 14.282 14.412** 14.556
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % + 1,67 - 1,72 + 0,79 + 1,92 +0,91 + 1,0
Quellen: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) -Kurzbericht 18/2014, Information und Technik NRW, Pressemitteilung, Rheinisch -
Westfälisches Institut für Wirtschaftsförderung (RWI), Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnung
* Prognosezahlen liegen noch nicht vor
** Arbeitslosenquote: errechneter Mittelwert Januar 2014 bis August 2014,
Bedarfsgemeinschaften bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte: errechneter Mittelwert Januar 2014 bis Mai 2014
Abbildung 10
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 12 -
Die geschil derten geringen Effekte auf der Arbeitskräfteangebotsseite werden vorde r-
gründig im Bereich des SGB III spürbar werden, da dort ein größeres Potential an qual i-
fizierten Arbeitskräften gemeldet ist. Für den Bereich des SGB II ist hing egen von einer
weiteren Zunahme der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auszugehen.
Die Strukturdaten des Arbeitskräfteangebotes SGB III und SGB II in Münster gestalten
sich wie folgt:
Bestand an Arbeitssuchenden
Insgesamt SGB III SGBII
Insgesamt 15.548 5.459 10.089
Bestand an Arbeitslosen
Insgesamt 9.930 3.232 6.698
Männer 5.423 54,6% 1.735 53,7% 3.688 55,1%
Frauen 4.507 45,4% 1.497 46,3% 3.010 44,9%
15 bis unter 25 Jahre 996 10,0% 434 13,4% 562 8,4%
dar. 15 bis unter 20 Jahre 156 1,6% 45 1,4% 111 1,7%
50 Jahre und älter 2.814 28,3% 872 27,0% 1.942 29,0%
dar. 55 Jahre und älter 1.643 16,5% 577 17,9% 1.066 15,9%
Langzeitarbeitslose 3.856 38,8% 332 10,3% 3.524 52,6%
dar. 25 bis unter 55 Jahre 2.771 27,9% 136 4,2% 2.635 39,3%
dar. 55 Jahre und älter 954 9,6% 189 5,8% 765 11,4%
Schwerbehinderte 546 5,5% 167 5,2% 379 5,7%
Ausländer 1.826 18,4% 365 11,3% 1.461 21,8%
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, Stand: August 2014 Abbildung 11
In beiden Rechtskreisen herrscht bis auf die Gruppe der Langzeita rbeitslosen und die
Gruppe der Ausländer annähernd die gleiche Stru ktur vor. Hier wird deutlich, dass die
o.g. strukturellen Probleme im Bereich des SGB II ihren Ausdruck finden : 52,6 % der
Arbeitslosen gelten als langzeitarbeitslos.
Insgesamt stellt sich die Struktur in der Grundsicherung für Arbeit in Münster wie folgt
dar:
Bedarfsgemeinschaften
davon
10.950
mit 1 Person 6.190
mit 2 Personen 2.015
mit 3 Personen 1.369
mit 4 Personen 761
mit 5 und mehr Personen 615
Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 12
Arbeitsmarktreport, Nürnberg, August 2014
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 13 -
Insgesamt
Männer
Frauen
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.770 10.402 10.368
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.317 7.039 7.278
davon
unter 25 Jahre 2.757 1.313 1.444
25 bis unter 50 Jahre 8.250 3.921 4.329
50 bis unter 55 Jahre 1.437 807 630
55 Jahre und älter 2.017 1.128 889
darunter
Deutsche 10.898 5.473 5.425
Ausländer 3.373 1.605 1.768
darunter
Alleinerziehende 2.109 115 1.994
Langzeitleistungsbezieher 9.180 4.257 4.923
davon nach Altersgruppen
17 bis unter 25 Jahre 1.222
25 bis unter 35 Jahre 1.932
35 bis unter 50 Jahre 3.260
50 Jahre und älter 2.766
darunter Alleinerziehende 1.603
darunter Ausländer 1.964
darunter ohne abgeschl. Berufsausbildung 4.320
darunter Schwerbehinderte 474
Selbständig erwerbstätige Alg II Bezieher 260
Bruttoeinkommen bis 450 Euro 1.562
450 bis 850 Euro 621
über 850 Euro 663
bisherige Verweildauer* 2 bis 4 Jahre 2.395
bisherige Verweildauer* 4 Jahre und länger 5.904
*bisherige Verweildauer im SGB II - Hinweis: Bezug auf Bestand an LZB im Berichtsmonat Dezember 2013
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten nach ausgewählten Merkmalen, Nürnberg, September 2014 (Datenstand Mai 2014) Abbildung 13
1.4.1. Kunden im Jobcenter Münster
Die rund 14.300 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters Münster werden
unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen individuell und profe s-
sionell unterstützt. Die Kundinnen und Kunden werden entsprechend ihrer zielgru ppen-
spezifischen Bedürfnisse von speziellen Fachleuten beraten. Innerhalb der Zie lgruppen
ist unter Berücksichtigung der geschäftspolitischen Ziele, Schwerpunkt die Akt ivierung
und Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 14 -
Das Jobcenter Münster unterscheidet bei der individuellen Beratung zwischen folgenden
Personengruppen:
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
25 bis 49-Jährige
über 50-Jährige / „50plus“
Alleinerziehende
Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden
Gründungswillige und Selbstständige
Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind jeweils einer Zielgruppe zugeordnet und
werden von spezialisierten Jobcoaches beraten. Die Organisationsstruktur des Jobce n-
ters Müns ter ist entsprechend ausgerichtet (vgl. Ziff. 1.2). Eine Ausnahme bilden die
Kundinnen und Kunden mit Migrationsvorgeschichte bzw. die der Ausländer. Diese Pe r-
sonengruppe taucht in allen anderen Zielgruppen auf. Nur im Team „MAMBA“ (Münsters
Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeit s-
marktintegration in Münster und im Münsterland) werden ausschließlich Bleibeberechti g-
te und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt beraten.
Anteile der Zielgruppen
16%
39%
24%
13%
5% 1% 2%
U25 25-49 50-64 Alleinerziehende Reha/SB Selbständige MAMBA
Abbildung 14
39 % der Kundinnen und Kunden sind (über) 25 – 49 Jahre alt und werden in den Sac h-
gebieten „Ü25 -49 betreut (ohne Alleinerziehende, Schwerbehinderte /Gleichgestellte,
Rehabilitanden und Selb stständige). Die zweitgrößte Zielgruppe bilden die Kundinnen
und Kunden über 50 Jahre. Dieser Per sonengruppe wird im Kontext der demograph i-
schen Entwicklung eine steigende Bedeutung zukommen.
Ein Hauptaugenmerk wird auch auf die zielgruppenspezifischen Bedürfnisse der jungen
Menschen (16 %) und Alleinerziehenden (13 %) gelegt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 15 -
Infolge der demografischen Entwicklung wird erwartet, dass auch die Zahl der Menschen
mit Behinderung weiter steigen wird. Darunter befinden sich auch vielfach ältere Lei s-
tungsberechtigte. Zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Urs ache
einer Schwerbehinderung. Derzeit sind 5 % der Kundinnen und Kunden der Zie lgruppe
der Schwerbehinderten und Rehabilitanden zugeordnet.
Kleinste Zielgruppe mit einem Anteil von 1 % sind die Selbstständigen.
2 % der Kundinnen und Kunden w erden im Rahmen des Projektes „MAMBA“ ( Münsters
Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeit s-
marktintegration in Münster und im Münsterland) von spezialisierten Jobcoaches ber a-
ten.
Die Auswertung bezogen auf „Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ erfolgt ges ondert,
da diese in allen o.g. Zielgruppen vorzufinden sind. Um eine Migrationsbetrachtung der
Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der abgeschotteten
Statistikdienststelle der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen M igrations-
informationen aus dem Melderegister der Stadt Münster angereichert. Die Statisti k-
dienststelle erstellt dann unter Beachtung des Datenschutzes a ggregierte statistische
Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen Integrationszent-
rum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration für die Kundendaten des Jobcenters
angewendet werden. Rund 97 % der verarbeitenden Daten konnten so eindeutig ermit-
telt werden.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters
mit und ohne Migrationsvorgeschichte
21%
8%
9%
11%
51%
Ausländer Aus-/Spätaussiedler
sonstige Eingebürgerte Kinder ohne pers. aber mit vererbter Migrationsgeschichte
Personen ohne erkennbare Migrationsgeschichte
Stand: April 2014 Abbildung 15
Fast die Hälfte aller Le istungsberechtigten hat eine Migrationsvorgeschichte. Den grö ß-
ten Anteil in dieser Gruppe bilden die ausländischen Leistungsberechtigten mit 21 %,
gefolgt von den Kindern ohne eigene, aber mit vererbter Migrationsvorgeschichte (9 %).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 16 -
Insgesamt betrachtet sind die Anteile beider Geschlechter gleich hoch:
Abbildung 16
So stellt es sich auch in der Zielgruppe „U25“ dar. In den anderen Zielgruppen sind
Frauen und Männer unterschiedlich stark vertreten. Charakterisierend ist der hohe Anteil
der Frauen in der Zielgruppe „Alleinerziehende“. Rund 97 % der Alleinerziehenden sind
Frauen, während in den übrigen Zielgruppen der Anteil der Männer höher ist. Gründe
sind hierfür u.a., dass Männer häufiger in Single -Haushalten leben, was oft finanzielle
Probleme mit sich bringt. In Ehe- bzw. Lebensgemeinschaften wird die Frau bei Bedür f-
tigkeit in der Regel vom Partner mitversorgt. Es kommt vor, dass Frauen bzw. Ehe- /
Lebensgemeinschaften zwar rechnerisch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben,
dies aber nicht wissen oder keinen Antrag auf unterstützende Leistungen stellen wollen.
1.4.1.1. Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten
Da eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt immer mehr auf beruflicher Qualif i-
kation beruht und Globalisierung, sozialer und technischer Wandel auch aus gesamtwirt-
schaftlicher Sicht ein hochqualifiziertes Arbeitskräfteangebot erfordert, wurden im Ra h-
men der Planungsworkshops auch die Strukturdaten bezogen auf Schulbildung, Be rufs-
ausbildung, Einkommen und Förder- bzw. Entwicklungszielen berücksichtigt. Vergleicht
man die Qualifikationsanforderungen (vgl. Ziff. 1.3), die an Beschäftigte gestellt werden,
mit den Qualifikationsprofilen der Leistungsberechtigten (Abbildung 17 – 25), werden
erhebliche Diskrepanzen deutlich.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 17 -
Schulbildung9
Ein fehlender Schulabschluss macht die Aufnahme einer Berufsausbildung oder de n
erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben so gut wie unmöglich. Auch die Chancen für
Hauptschülerinnen und Hauptschüler , einen regulären Aus bildungsplatz zu erhalten,
haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechter. 55,3 %10 der
Leistungsberechtigten haben nachwei slich keinen Schulabschlusss (30,4 %), den
Abschluss der Sonderschule L/G (1,4%) oder aber einen Hauptschulabschluss (23,5%).
Stand: 01.10.2014 Abbildung 17
Stand: 01.10.2014 Abbildung 18
9 Es wurden nur 83,7 % aller Leistungsberechtigten des Jobcenters Münster statistisch erfasst. Nicht erfasst wurden
folgende Fälle: „ohne Angabe“, Abbrüche auf weiterführenden Schule (ohne Fachhochschul-/Hochschulabschluss und
ohne Fachhochschulreife), Leistungsberechtigte, die keiner Fachstelle zugeordnet sind.
10 Für die Berechnung wurden die Daten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 25,49, 50-64, Alleinerziehende,
Reha/SB, Selbstständige, MAMBA sowie die Daten der arbeitslosen Jugendlichen zu Grunde gelegt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 18 -
Für die nähere Betrachtung der Personengruppe „U25“ sind die Daten der arbeitslosen
Jugendlichen und jungen Erwachsene n zu berücksichtigen. Wie bereits unter Ziff. 1.3.
(vgl. auch Abbildung 4) festgestellt wurde, gibt es i n Münster ein gutes Ausbildungsan-
gebot. Auch hier gilt : Je besser die Schulbildung der J ugendlichen, desto eher steigen
die Chancen in Ausbildung (ggf. auch in Arbeit) integriert zu werden.
40,9 % der 562 Arbeitslosen unter 25 Jahren haben nachweislich keinen
Schulabschlusss (18,7 %), den Abschluss der Sonderschule L/G (3,9 %), oder aber
einen Hauptschulabschluss (18,3%). Problematisch ist, dass rund 80 % 20 bis 24 Jahre
alt sind (vgl. Abbildung 11) , da diese besonders schwer zu erreichen sind. Daher
erlangen Angebote, die auch auf Schulabschlüsse vorbereiten , sowie alternative
außerschulische Schulangebote – wie beispiels weise die Produktionsschule /
außerschulischer Lernort – einen immer höheren Stellenwert. Ziel ist es, die
Jugendlichen und jungen Erwachsenen so früh wie möglich mit nachschulischen
Angeboten zu erreichen.
Schulbildung
Arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren
0
10
20
30
40
50
60
70
80
m 59 14 68 66 13 8 0 0
w 46 8 35 63 13 9 2 4
kein Schul-
abschluss
Abschluss
Sonder-
schule L/G
Haupt-
schul-
abschluss
Fachober-
schulreife
Fachhoch-
schulreife Abitur
Fachhoch-
schul-
abschluss
Hoch-
schul-
abschluss
Stand: 01.10.2014 Abbildung 19
Berufsausbildung11
Alleine 58,6 %12 aller Leistungsberechtigten haben keine abgschlossene
Berufsausbildung. Bei Leistungsberechtigten mit abgeschlossener Berufsausbildung
kommt oftmals erschwerend hinzu, dass der erlernte Beruf bereits einige Jahre ni cht
mehr ausgeübt wurde oder aber der erlernte Beruf z.B. aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr ausgeübt werden kann
11 In der Statistik wurden nicht alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster erfasst. Nicht erfasst wurden folgende
Fälle: „ohne Angabe“, die Kundinnen und Kunden, die keiner Fachstelle zugeordnet sind.
12 Für die Berechnung wurden die Daten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 25,49, 50-64, Alleinerziehende,
Reha/SB, Selbstständige, MAMBA sowie die Daten der arbeitslosen Jugendlichen zu Grunde gelegt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 19 -
Auch für die Berufsausbildung gilt, je qualifizierter der Leistungsberechtigte ist und je
aktueller die Qualifikationen sind, desto höh er steigen die Chancen auf eine existenzsi-
chernde Beschäftigung. Ein wichtiges Instrument z ur Förderung der beruflichen
Qualifikation sind berufliche Weiterbildungen, wie z.B. einzelbetriebliche Umschulungen,
Vorbereitungen auf (Teilzeit -) Umschulungen, ka ufmännische, technische oder
gewerbliche Qualifizierungen (vgl. Abbildung 36).
Berufsausbildung
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
U25 1 791 9 81 23 5 8 6
25-49 2759 1 55 1 205 65 28 52 74 21 8
50-64 1 392 119 945 32 25 25 91 1 64
Alleinerziehende 1 01 8 44 451 45 8 30 18 35
Reha/SB 301 10 297 5 3 4 16 27
Selbstständige 41 4 26 5 2 6 13
M AM BA 1 62 12 3 4 5 11
ohne abgeschl.
Berufsausbildung
in Deutschland
nicht anerkannte
Berufsausbildung
außer-/
betriebliche
Ausbildung
Berufs-
fach-
schule
Fachschule
in Deutschland
nicht anerkannter
Hochschulabschl
Fach
hoch-
schule
Hoch-
schule
Stand: 01.10.2014 Abbildung 20
Berufsausbildung
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Anteil Männer - Frauen
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
m 3629 180 1524 46 24 42 97 246
w 3835 173 1484 129 51 74 116 228
ohne abgeschl.
Berufsausbildung
in Deutschland
nicht anerkannte
Berufsausbildung
außer-/
betriebliche
Ausbildung
Berufs-
fach-
schule
Fachschule
in Deutschland
nicht anerkannter
Hochschulabschlu
Fach
hoch-
schule
Hoch-
schule
Stand: 01.10.2014 Abbildung 21
Insbesondere jungen Menschen ist nach der Schule möglichst rasch ein e
Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen. Von großer
Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 20 -
der Stabsstelle „Übergang Schule -Beruf“ im Amt für Schule und Weiterbildung, den
Berufsberatungen der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe, der Jugendberufshilfe sowie
anderen Akteuren.
Insgesamt haben 63,8 % der insgesamt 562 arbeitslosen Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen unter 25 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Hierbei ist zu b e-
rücksichtigen, dass alleine 105 Jugendliche und junge Erwachsene keinen Schula b-
schluss besitzen (vgl. Abbildung 19). Insbesondere f ür die Personengruppe, die noch
nicht ausbildungsreif ist oder bei der beispielsweise eine Einstiegsqualifizierung oder
eine Standard BvB ( Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) nicht in Betracht kommt,
werden spezielle Förderungen angeboten (z.B. BvBpro, Integrationshilfen für besonders
benachteiligte Jugendliche).
Berufsausbildung
Arbeitslose Jungendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
0
50
100
150
200
250
m 203 2 21 1 1 0 0
w 147 0 15 7 2 5 1
ohne
abgeschlossene
Berufsausbildung
in Deutschland
nicht anerkannte
Berufsausbildung
außer-
/betriebliche
Ausbildung
Berufsfach-
schule Fachschule
Fach-
hoch-
schule
Hoch-
schule
Stand: 01.10.2014 Abbildung 22
Einkommensstruktur aus Erwerbstätigkeit13
67,5 % der Leistungsbeziehenden erzielen kein Einkommen.
32,5 % der Leistungsbeziehenden sind sogenannte Aufstocker. Sie erhalten neben
Erwerbseinkommen auch Transferleistungen und reduzieren ihre Hilfebedürftigkeit und
damit ihre Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. Eine (Teilzeit -) Beschäftigung
kann der erste Schritt der Integration in den Arbeitsmarkt bedeuten und weitere
berufliche Perspektiven und Chancen eröffnen. Andererseits gelingt es dem Großteil der
Aufstocker langfristig nicht, mit dem erzielten Erwerbseinkommen ihren eigenen
Lebensunterhalt und ggf. den ihres Haushalts vollständig zu bestreiten. Insbesondere
die hohen Mietkosten in Münster erschweren den Weg aus dem Leistungsbezug. Für
13 In der Statistik wurden nicht alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster erfasst. Nicht erfasst wurden die
Kundinnen und Kunden, die keiner Fachstelle zugeordnet sind.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 21 -
Leistungsberechtigte, die einer niedrig entlohnten Tätigkeit nachgehen, (Allein -)
Erziehenden oder gesundheitlich Eingeschränkten , ist der Zugang zu einer
existenzsichernden Beschäftigung besonders schwer.
Wie bereits bei den Statistiken zur Schul - und Berufsausbildung stellt sich das Bild beim
Einkommen sowohl bei Männern als auch bei Frauen ähnlich dar. Es ist anzumerken,
dass die tatsächliche Einkommensstruktur nicht 1:1 erfasst werden kann, da nur offiziell
angemeldete (Mini-) Jobs statistisch erfasst werden.
Einkommen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
kein Einkommen 1735 3567 2112 1107 519 25 188
bis 450,00 € 266 921 671 312 89 27 29
450,01 € bis 850,00 € 147 341 252 121 46 39 5
über 850,00 € 86 578 241 211 64 49 19
U25 25-49 50-64 Allein-
erziehende Reha/SB Selbständige MAMBA
Stand: 01.10.2014 Abbildung 23
Einkommen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Anteil Männer - Frauen
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
m 4656 1120 431 598
w 4597 1195 520 650
kein Einkommen bis 450,00 € 450,01 € bis 850,00 € über 850,00 €
Stand: 01.10.2014 Abbildung 24
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 22 -
Kundenaufteilung nach Förderzielen
Die im Rahmen der fa:z Logik 14 im Jobcenter durchgeführten Hilfeplanungen ergeben,
dass bei über 2/3 der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münsters zunächst andere
Ziele als eine Arbeitsaufnahme in den 1. Arbeitsmarkt verfolgt werden müssen.
Kundenaufteilung nach Förderzielen
Direktvermittlung
26%
Prozessfähigkeit
21%Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
27%
Wettbewerbsfähigkeit
26%
Abbildung 25
1.4.1.2. Bedarfslagen
Neben den allgemeinen Kundenstrukturdaten wurde n im Rahmen der jährlichen A r-
beitsmarktplanung auch die individuellen Bedarfe der jeweiligen Zielgruppen (vgl. Abbil-
dung 14) analysiert und berücksichtigt. Es folgt eine Kurzbeschreibung der Personen-
gruppen und Hinweise zu exemplarischen Handlungsbedarfen.
„U25“
Der Fachstelle 59.11 „U 25 “ des Jobcenters Münster sind ca. 2.500 Jugendliche und
junge Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahren zugeordnet. Von diesen Jugendli-
chen und jungen Erwachsenen besuchen ca. 1.000 Jugendliche eine allg emein- oder
berufsbildende Schule bzw. befinden sich i n einem Angebot der aktiven Arbeitsförd e-
rung. Die Jugendlichen bringen großes Interesse für die Erlangung eines Schula b-
schlusses und eines Ausbildung sabschlusses mit. Sie haben Entwicklungspotential und
können noch leicht lernen. Der Wunsch nach einer gesi cherten Zukunft, traditionellen
Wertvorstellungen wie ein fester Job mit einem einträglichen Einkommen, um eigenstän-
dig ohne Sozialleistungen zu leben, eine Familie, ggf. ein eigenes Haus , wird häufig ge-
äußert, wenn nach eigenen Zielen gefragt wird. Auf de m Weg dorthin wird oftmals ein
höherer Schulabschluss angestrebt. Dennoch gelingt es nicht allen Jugendlichen ta t-
sächlich einen Schulabschluss zu erreichen. Um die Zahl der Jugendlichen ohne Schul-
abschluss zu verringern, Abbrüchen entgegenzuwirken und den Übergang von der
Schule in den Beruf sicher zu ermöglichen , werden erwerbsfähige leistungsberechtigte
Schülerinnen und Schüler von spezialisierten Jobcoaches beraten.
14 Fallsteuerungskonzept der Stadt Münster / fa:z© = Förderansatz : Ziel
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 23 -
Im Übergang von der Schule in den Beruf informieren die Jobcoaches in Abstimmung
mit d er Agentur für Arbeit und der Stabsstelle „Übergang Schule -Beruf“ über folgende
Themen:
Besuch weiterführender Schulen
berufsbildende Alternativen oder
Fördermaßnahmen und -instrumente.
Bei nicht erreichtem Schulabschluss gelingt es häufig bei vorliegende r Motivation über
eine Fördermaßnahme den Schulabschluss nachzuholen.
Da eine langfristige Integration in Ausbildung wichtiger ist als eine kurzfristige Integration
in den Arbeitsmarkt, erfolgt die Unterstützung gemäß dem Leitsatz „Ausbildung vor kurz-
fristiger Integration“. Die Unterstü tzung der Ausbildungssuchenden erfolgt aktiv nach
einem 10-Punkteplan unter Berücksichtigung des jeweiligen Quartals eines Kalenderjah-
res sowie des Schulentlassjahres.
Zur zusätzlichen Unterstützung der Ausbildungssuchenden wurde eine gemeinsame
Jugendservicestelle mit der Agentur für Arbeit eingerichtet. Die gemeinsamen Teamb e-
ratungen der Jobcoaches mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit finden seit dem
01.04.2014 in 2 -wöchentlichem Abstand statt. Die häufigsten Anlie gen, die bearbeitet
wurden waren die allgemeine berufliche Orientierung, Beratung hinsichtlich eines Au s-
bildungswunsches sowie die Frage nach passenden Angeboten zur Überbrückung bis
zur Aufnahme einer Ausbildung. In besonders komplexen Lebenslagen der Jugendlichen
können Beschäftigte des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien oder auch des A m-
tes für Schule und Weiterbildung an den Fachbesprechungen teilnehmen.
Erst wenn eine Ausbildung nicht in Frage kommt oder auch hierfür kein Wunsch geweckt
werden kann (z. B. mittels einer an eine Ausbildung heranführenden Maßna hme), wird
kurzfristig eine Integration in Arbeit angesteuert. Hier erfolgt unter Zuhilfenahme der
Vernetzung mit dem Arbeitgeber – und Vermittlungsservice des Jobcenters und z.B.
durch Praktika in Betrieben während einer Aktivierungsmaßnahme die Vermittlung in den
Arbeitsmarkt.
„25 bis 49-Jährige“
Die Personengruppe der 25 bis 49 -Jährigen (hier ohne Alleinerziehende, Selbständige,
Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
stellt mit 39 % Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die größte Pers o-
nengruppe.
So wie auch bei den anderen Zielgruppen festzustellen ist, ist der Großteil der 25 -49
Jährigen mit dem dauerhaften Bezug von Grundsicher ungsleistungen unzufrieden und
strebt ein „auskömmliches“ Einkommen an, das dauerhaft zur Hilfeunabhängigkeit führt.
Die Herausforderung bei dieser Personengruppe besteht darin die Potentiale des Ei n-
zelnen mit den Anforderungen am Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen und so die eine
Möglichkeit bilateral zu entwickeln, eine nachhaltige Integration in den allgemeinen A r-
beitsmarkt zur e rzielen und dann gemeinsam und konsequent an der Erreichung der
dafür notwendigen Entwicklungsziele zu arbeiten. Hierbei zeigt der Jobcoach mögliche
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 24 -
Wege und passgenaue Unterstützungsangebote auf. Die Umsetzung liegt dann bei j e-
dem Einzelnen, ohne dessen Mitarbeit die Erreichung der gesteckten Ziele nicht möglich
ist. Eine nicht zu unte rschätzende Aufgabe ist es deshalb auch, die Eigenverantwortung
aufzuzeigen und Hilfestellung zu leisten , damit die Leistungsberechtigten diese auch
übernehmen können (siehe hierzu Ausführungen zu § 16a SGB II, Ziff. 3.4).15
Die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt sind bei dieser sehr hetero genen Per-
sonengruppe unterschiedlich hoch. Daher ist auch ein breit gefächertes Unterstützung s-
portfolio erforderlich, wie aus den folgenden Ausführungen deutlich wird.
18 % der 25 - 49-Jährigen werden als Direktvermittlungskunden eingeschätzt, bei denen
allenfalls das Bewerbungs- und Stellensucherverhalten gestärkt werden muss. Hier kann
eine Intensivierung der Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche zum g e-
wünschten Erfolg führen. Dieses Ziel wird mit einem entsprechenden Angebot aktiv ve r-
folgt.
Gleichrangig damit wird mit einer weiteren Gruppe der 25 –49-Jährigen das Entwic k-
lungsziel Stärkung der Qualifikation verfolgt, auch wenn nicht für alle Leistungsberechtig-
ten der Qualifizierungsbedarf bzw. das konkrete Qualifizierungsziel schon feststeht. Of t-
mals ist im Vorfeld eine berufliche (Neu -)Orientierung notwendig. Diese u mfasst eine
Auseinandersetzung der Kundinnen und Kunden mit den eigenen Interessen und Fähi g-
keiten ebenso wie die Beschäftigung mit dem Arbeitsmarkt (Nachfrage, Anford erungen).
Allerdings muss auch festgestellt werden, dass nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürft i-
gen qualifizierungsfähig sind. Hier gilt es die Qualifizierungsfähigkeit erst herz ustellen
bzw. nach Alternativen zu suchen.
Ca. 63 % dieser Personengruppe sind Langzeitleis tungsbeziehende. Sie waren also un-
abhängig davon, ob sie bereits eine Tätigkeit ausüben, innerhalb der vergangenen 24
Monate mindestens 21 Monate hilfebedürftig gemäß § 9 SGB II. Die Ursachen hie rfür
sind vielfältig. Ein Teil dieser Personengruppengruppe er zielt bereits ein Einkommen,
das aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig sicherzustellen.
Bei jedem zehnten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegen so gravierende gesundheitl i-
che Einschränkungen vor, dass es vorrangig darum geht, die Leistungsfähigkeit zu stabi-
lisieren, bevor weitere Ziele angegangen werden können.
„50plus“
Die Gruppe der 3.276 erwerbfähigen Leistungsberechtigten über 50 Jahre wächst ten-
denziell, da das Rentenalter steigt, geburtenschwache Jahrgänge in Rente gehen und
geburtenstarke Jahrgänge nachrücken.
Viele der Älteren bringen Qualitäten wie Zuverlässigkeit, Berufserfahrung und Pro b-
lemlösungskompetenzen mit, die förderlich bei der Integration in Arbeit sind. Bei rund 30
% der über 50 -Jährigen wird auf Grund des resso urcen- und zielorientierten Beratungs-
ansatzes davon ausgegangen , dass eine Integration in Arbeit direkt oder nach einer
Qualifizierung möglich ist. Darüber hinaus hat das Projekt „Impuls 50plus“ – in dem moti-
15 exemplarisch: gilt auch für andere Personengruppen des Jobcenters
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 25 -
vierte Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen intensiv (1:50) betreut
werden – gezeigt, dass auch bei dieser Personengruppe in 10% der Fälle pro Jahr eine
Integration in Arbeit erreicht werden konnte.
Problematisch für Ältere ist, dass sie zwar seltener arbeitslos werden, wenn sie aber erst
einmal arbeitslos sind, haben sie es schwerer als Jüngere wieder Arbeit zu finden. Daher
ist der Anteil der Langzeitleistungsbezieher unter den über 50 -jährigen mit 80 % auch
besonders hoch. Das liegt nicht nur an den Vorbehalten der Arbeitgeber, so ndern auch
an objektiv vorhandenen Leistungseinschränkungen.
Bei 44 % der Älteren geht es in der Hilfeplanung um die Stabilisierung der Erwerbsfähi g-
keit. Das heißt, dass in der Regel multiple gesundheitliche Einschränkungen vorliegen,
welche die Integrat ion in Arbeit schwierig oder unmöglich machen. Daher wurden im
Laufe der Jahre Angebote der Jobcoaches, wie Impuls 50plus, das Individualcoaching
oder „Gesundheitsmaßnahmen“ wie „A ktiv und fit in den Job“ entwickelt, die da , wo es
möglich erscheint die Beschäftigungsfähigkeit wieder so weit herstellen, dass es möglich
ist, einen leistungsgerechten Arbeitsplatz zu finden. Bei den Jobcoaches 50plus dreht
sich daher die Beratung in der Mehrzahl der Fälle nicht um Arbeit, so ndern um Hilfen,
die Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen, oder darum, bei nicht (mehr) vorhand e-
ner Erwerbsfähigkeit den Weg in andere Unterstützungssysteme zu finden.
Bis zum 31.12.2015 kann das Jobcenter Münster noch die besonderen Fördermöglic h-
keiten des Projektes „Perspektive 50plus“ des Bundesministeriums für Arbeit und Sozi a-
les nutzen.
„Alleinerziehende“
Das Jobcenter betreut zurzeit 1.751 allein erziehende Bedarfsgemeinschaften (1 .689
Frauen und 62 Männer ). In dieser Gruppe sind alle Alleinerziehenden, die einen laufe n-
den Leistungsanspruch haben und erwerbsfähig sind.
Grundsätzlich gilt, dass die Chancen auf eine (nachhaltige) Beschäftigung mit zune h-
mendem Qualifikationsniveau steigen. Allerdings verfügt ein Großteil der Alleinerziehe n-
den (ca. 59 %16) nicht über eine den Anforderun gen des Arbeitsmarktes entsprechende
Qualifikation. Hinzu kommt , dass der größte Teil zu diesem Zeitpunkt auch nicht oder
grundsätzlich nicht „qualifizierungsfähig“ ist. Hier steht vorrangig die Stärkung der Ra h-
menbedingungen, der Leistungsfähigkeit oder d er entsprechenden Soft Skills im Fokus.
Darüber ist in der Vergangenheit mehrfach berichtet worden. An dieser Stelle soll daher
exemplarisch über ein Projekt berichtet werden, in dem es um die genaue Analyse der
Alleinerziehenden geht, die faktisch qualifizierungsgeeignet sind.
Projekt „ Erhebung der Qualifizierungspotenziale Alleinerziehender“:
Das Team Alleinerziehende sah sich immer wieder damit ko nfrontiert, dass nur ein sehr
geringer Teil der Gruppe auch tatsächlich an einer konkreten Maßnahme zum Er werb
einer abschlussbezogenen Qualifizierung teilnahm. Diese Au ffälligkeit wurde in einem
teaminternen Projekt näher beleuchtet mit dem Ziel zu klären, wie viele Alleinerziehende
tatsächlich qualifiziert werden können.
16 59 % der Alleinerziehenden haben keinen qualifizierten Berufsabschluss.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 26 -
In einem ersten Schritt wurden diejen igen herausgefiltert, die grundsätzlich für eine a b-
schlussbezogene Qualifizierung geeignet erscheinen. Betrachtet wurde die Gruppe der
Alleinerziehenden im Alter bis 35 Jahre mit Kind(ern) > 3 Jahren . Das waren im Erh e-
bungszeitraum 232 Alleinerziehende. In einem zweiten Schritt wurde die erhobene
Gruppe einem weiteren kriterienhinterlegten Auswahlverfa hren unterzogen. Folgende
Ausschlussgründe für ein Qualifizierungsangebot konnten ausgemacht werden:
Ausschlussgründe Anzahl der
Alleinerziehenden
Deutschkenntnisse nicht ausreichend 14
befindet sich bereits in Qualifizierungsvorbereitung 12
Kognitive Voraussetzungen nicht ausreichend 14
Anderweitige berufliche Planungen 32
Keine Motivation/ keine Mitwirkung 49
Gesundheitliche Einschränkung ( physisch/ psychisch) der Mutter 37
Gesundheitliche Einschränkung (physisch/ psychisch) des Kindes 12
Kinderbetreuung nicht ausreichend 6
Pflege von Angehörigen 2
Schwangerschaft 15
Umzug 2
kein Schulabschluss 3
keine Angabe 8
Demnach könnten 26 (11,3 %) de r 232 alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten nach der vertieften Betrachtung bzw. Einschätzung der Jobcoaches direkt in
eine abschlussbezogene Qualifizierung einmünden. Für knapp 89 % der Alleinerziehen-
den kommt dies nicht in Frage, obwohl zunächst davon ausgegangen worden war.
Die Ergebnisse legen zum einen nahe, dass der Blick auf diese Zielgruppe über
eine eher kategorisierende Fallsteuerung hinaus ganzheitlich und beweglich sein
muss, um mit den Kundinnen und Kunden Ziele zu vereinbare n, die auch tatsächlich zu
erreichen sind und an den zur Verfügung stehenden Ressourcen an zuknüpfen. Dies ist
im Übrigen auch für die anderen Zielgruppen anzunehmen. Zum anderen bedeutet das
für die Planung der Angebote klärende und vorbereitende Elemente mitzuplanen, die
ggf. nachsteuernde Funktionen übernehmen können. Hier soll beispielsweise zur Vera n-
schaulichung das Modul „ Vorbereitung Teilzeiterstausbildung“ genannt werden.
„Menschen mit Migrationsvorgeschichte“
Die persönliche Migrationsvorgeschichte jedes E inzelnen ist differenziert zu betrachten.
Es kann sich um Bleiberechtigte mit Zugang zum Arbeitsmarkt handeln, genauso wie um
Personen, die bereits in Deutschland geboren und aufgewachsen und deren Eltern Mi g-
rantinnen bzw. Migranten sind (sogenan nter vererbter Migrationshintergrund). Nennens-
wert ist, dass fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über eine Migr a-
tionsvorgeschichte verfügt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 27 -
Eine detaillierte statistische „Migrationsbetrachtung“ ist noch nicht möglich (siehe Se ite
15). Hinweise zu Ressourcen und Bedarfen können aber am Beispiel der Leistungsb e-
rechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit – die den größten Anteil an der Zie l-
gruppe ausmachen – festgestellt werden. Demnach verfügt fast die Hälfte aller ausländi-
schen Leistungsberechtigten über keinen Berufsabschluss und 2/3 über keinen (ane r-
kannten) Berufsabschluss. Hier gilt es Unterstützung anzubieten. Dies beginnt mit e iner
Vielzahl von Sprachkursen über passgenaue Qualifikationen bis hin zum Erwerb eines
Berufsabschlusses.
Menschen mit Migrationsvorgeschichte bringen eine Vielzahl von Ressourcen mit, die es
positiv zu nutzen und zu stärken gilt, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermögl i-
chen. Die Muttersprache in Kombination mit guten Deutschkenntnissen b ietet eine
Chance, gerade in der globalisierten Arbeitswelt. Deshalb ist es unerlässlich , die (noch
nicht) ausreichenden Deutschkenntnisse zu verbessern, immer mit Blick auf die ang e-
strebte Tätigkeit.
Ein besonderes Augenmerk soll auf die Personen gericht et werden, die im Ausland b e-
reits eine Qualifikation/ einen Berufsabschluss erworben haben. Die Möglichkeiten einer
Anerkennung sind konsequent zu verfolgen, Hilfestellung „im Dschungel“ der Anerke n-
nungsverfahren zu geben sowie Wegweiser beim Zurechtfinden innerhalb der vielfältigen
Beratungslandschaft zu sein. Bei fehlenden (Teil -) Qualifikationen sollen diese passg e-
nau und an dem Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet und ermöglicht werden. Die
Chancen die für diese Personengruppe aufgrund des Fachkräftem angels bestehen, sol-
len genutzt werden. In 2015 ist erstmalig eine „Weiterbildungsmesse“ innerhalb des Jo b-
centers speziell für Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte geplant.
Aus der täglichen Beratungserfahrung konnte eine weitere Gruppe von Leistungsberech-
tigten mit Migrationsvorgeschichte ausgemacht werden, die eine „direkte“ Arbeitsau f-
nahme anstrebt und deshalb kein Interesse an einer umfangreichen Qualifikation
und/oder der Erwerb von weiteren vertieften Sprachkenntnissen hat. Spezielle Inte grati-
onsangebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte unterstützen diese Gruppe bei
der Stellensuche und im Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus werden Kenntnisse über
die „Gepflogenheiten“ des deutschen Arbeitsmarktes und die Erwartungen von Arbeitg e-
bern vermittelt.
Ein Stolperstein bei der Integration in Arbeit kann das unterschiedliche Rollenverhäl tnis
innerhalb der Familie sowie andere Einstellungen zu beruflicher Beschäftigung sein.
Diese lassen sich nicht immer im Einklang mit den Erwartungen und A nforderungen des
Arbeitsmarktes bringen. Erklärtes Ziel ist es , kultursensibel auf diese besonderen Hü r-
den einzugehen und aufmerksam zu machen und in einem weiteren Schritt mögliche
Lösungen und Hilfestellungen zu geben. Innerhalb dieser Angebote sollen in sbesondere
die Ressourcen Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und die Lebenspraktischen Komp e-
tenzen gestärkt werden.
Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Münster sollen weiter in
Ihrer Beratungskompetenz gestärkt werden. Für 2015 wi rd deshalb erneut ein Fortbi l-
dungsangebot zur interkulturellen Kompetenz geplant.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 28 -
„Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden“
Teilhabe am Arbeitsleben ist im Hinblick auf ökonomische Selb stständigkeit, soziale An-
erkennung, Status und Selbstwert sowie sozialer Einbindung insbesondere für Me n-
schen mit Behinderung, aber auch für Rehabilitanden von großer Bedeutung. Allerdings
mindern die vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen der rund 1.100 Menschen
dieser Personengruppe die Fähigkeiten zur Partizipation am Arbeits- und Berufsleben.
Die meisten Betroffenen stehen vor der Herausforderung , sich (permanent) beruflichen
Neuorientierungen stellen zu müssen. Insbesondere, wenn die Erkrankung erst im sp ä-
teren Verlauf ihrer Erwerbsbiographie aufgetreten i st oder sich zunehmen d verschlim-
mert. Daher gilt es vor allem auf ihre Talente und nicht auf die Defizite zu schauen.
Zwangsläufig besteht aber der vorgeschaltete Unterstützungsbedarf bei der Stabilisi e-
rung der Leistungsfähigkeit. Bei ca. 42 % der Leistung sberechtigten mit Behinderung ist
die Ressource der psychischen wie physischen Leistungsfähigkeit zu stärken. Bei dieser
Personengruppe werden im Vorfeld zu einer angestrebten Arbeitsaufnahme Angebote
unterbreitet, die zu einer Verbesserung der Leistungsfä higkeit beitragen, um den Anfo r-
derung des allgeme inen Arbeitsmarktes bestehen zu können. Als ein wirkungsvolles
Instrument hat sich u.a. die Arbeitsgelegenheit erwiesen.
Neben den individuellen Unterstützungsbedarfen dieser Zielgruppe spielt auch die A k-
zeptanz der Unternehmen eine große Rolle. Unternehmen – die Menschen mit Behinde-
rung bzw. Rehabilitanden beschäftigen – berichten über positive Erfahrungen, z.B. wird
die Motivation, Leistungsbereitschaft sowie das Engagement geschätzt oder der positive
Einfluss auf die Unternehmenskultur genannt. Gleichwohl ist aber festzustellen, dass
viele Unternehmen keine Kenntnisse im Umgang mit Mitarbeitenden – die eine Behinde-
rung mitbringen – haben. Aus diesem Grunde soll auch die Arbeitgeberansprache durch
das Jobcenter modifiziert werden. Unternehmen sollen verstärkt über spezielle (finanziel-
le) Einglied erungshilfen (auch Probebeschäftigung) informiert werden. Zudem soll mit
Unterstützung des Arbeitgeber - und Vermittlungsservices die Akquise neuer geeigneter
Unternehmen sowie die Herstellung passgenauer Kontakte mit potenziellen Bewerbe n-
den erreicht werden.
„Gründungswillige und Selbstständige“
Die Gruppe der Selbst ständigen lässt sich grob untergliedern in diejenigen, die „grü n-
dungsinteressiert“ sind , und diejenige n, die bereits eine selbständige Tätigkeit aufg e-
nommen haben („Bestandsselbstständige“).
Bei den Gründungsinteressierten führen die Integrationsfachkräfte in Eigenregie die B e-
ratung und die Koordinierung durch: sei es beispielsweise durch frühzeitige Info rmati-
onsgespräche oder durch die Einbeziehung der Expertise der lok alen Netzwerkpartner
(z.B. Wirtschaftsförderung Münster). Es sollen die Gründungsvorhaben unterstützt we r-
den, die mittel- bis langfristig „selbsttragend“ sind – also zur Hilfeunabhängigkeit führen.
Sollte sich im Coachingprozess darstellen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann,
dann richtet sich der Fokus auf Alternativen auf dem sozialversicherungspflichtigen A r-
beitsmarkt.
Das Gleiche gilt auch für die Gruppe der Bestandsselb stständigen. Auch hier finden sich
Personen, bei denen durch ein individuelles Coaching die bereits aufgenommene sel b-
ständige Tätigkeit zielführend unterstützt, stabilisiert und ausgebaut werden kann. Dane-
ben lassen sich auch Unternehmungen identifizieren, bei den en eine Rückführung der
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 29 -
selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Täti gkeit
zielführender ist. Im Sinne einer qualifizierten „Ausstiegsberatung“ werden zusa mmen
mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht nur Strate gien konzipiert, wie die
selbstständige Tätigkeit zurückgeführt werden kann, sondern auch gemeinsam Perspe k-
tiven für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit entwickelt.
1.4.2. Dynamische Entwicklung
Im Zeitverlauf ist zu beobachten, dass sich der Bestand an Bedarfsgemeinschaften, er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten , Arbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden
nicht signifikant verändert hat.
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, erwerbfähigen Leistungsberechtigten
Langzeitleistungsbeziehenden und Arbeitslosen für die Jahre 2006 - 2014
(Jahresdurchschnittswerte*)
* Für 2014 wurden bei den Arbeitslosen lediglich die Monate Januar bis Oktober,
13.906
14.720
14.050 13.914 14.146 13.904 14.013 14.282 14.447
10.612 10.591
10.198 10.281 10.569 10.481 10.744 10.863 10.968
9.087 8.989 9.109 9.208
7.756
6.989
6.205 6.238 5.904 6.232 6.515 6.327 6.475
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
erwerbsfähige Leistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaften Langzeitleistungsbeziehende Arbeitslose
Abbildung 26
Beobachtet man allerdings die unterjährigen Bewegungen, so stellt man fest, dass die
durchschnittlichen monatlichen Zugangs - und Abgangsraten bei jeweils rund 670 Zu -
und Abgängen liegen (vgl. Abbildung 27), trotz einer Nachhaltigkeitsquote der Integratio-
nen in sozialversicherungspflichtige-Beschäftigung, die über dem Landesdurchschnitt
liegt17.
Diese Dynamik stellt das Jobcenter vor große Herausforderung en im Planungs- und Be-
ratungsprozess sowie im Bereich der passiven Leistungsgewährung.
17 http://www.mais.nrw.de/08_PDF/001/SGB-II-Report-1-Quartal-2014.pdf
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 30 -
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB)
Zu- und Abgänge
-
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1.000
Zugänge eLb Abgänge eLb
Zugänge eLb 652 730 650 739 638 613 749 726 638 649 625 611
Abgänge eLb 631 736 860 834 682 637 622 619 653 615 674 585
Juli 2013 August
2013
Septembe
r 2013
Oktober
2013
November
2013
Dezember
2013
Januar
2014
Februar
2014
März
2014 April 2014 Mai 2014 Juni 2014
Abbildung 27
1.5. Grundsicherung im Vergleich
Ein wichtiger Faktor für die jährliche Arbeitsmarktplanung ist auch der Vergleich mit a n-
deren Jobcentern. Im Rahmen des Benchmarking werden zur Gegenübe rstellung mit
dem Jobcenter Münster insbesondere zwei Vergleichsgruppen herangezogen: die zug e-
lassenen kommunalen Träger (zkT) in NRW (18 Jobcenter) sowie die städtischen Job-
center in NRW (22 Jobcenter).
Berichtsmonat: September 2014 Abbildung 28
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 31 -
Berichtsmonat: September 2014 Abbildung 29
Das Jobcenter Münster belegt im Vergleich mit den städtischen Jobcentern in NRW in
den Kategorien Arbeitslosenquote und Integrationsquote die Spitzenpositionen. Der Ver-
gleich der Jugendarbeitslosenquote zeigt den zweitbesten Wert aller Städte in NRW. Bei
der Betrachtung der Kennzahl zur Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsb e-
ziehern platziert sich Münster mit Rang 10 im Mittelfeld.
Die Gegenüberstellung der Kennzahlen der zkT in NRW verdeutlicht, dass das Jobce n-
ter Münster durchweg überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt. Bessere Werte erreichen
ausschließlich Landkreise . A uf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und
Voraussetzungen sind diese j edoch lediglich bedingt mit denen der städtischen Jobce n-
ter vergleichbar.
Auch der Vergleich mit dem Land NRW zeigt die starke Positionierung des Jobcenter s
Münster, es werden deutlich bessere Ergebnisse erreicht als im Landesdurchschnitt.
Eine Ausnahme stellt lediglich die Kennzahl zur Veränderung des Bestands an Langzeit-
leistungsbeziehern dar, hier wird der Durchschnittswert für NRW knapp verfehlt.
Insgesamt ist festzustellen, dass das Jobcenter Münster im interkommunalen Ve rgleich
gute bis sehr gute Platzierungen erreicht. Die effektive Arbeit des Jobcenters ist auch im
Jahr 2015 fortzuführen und stetig auszubauen. Zudem wird im Jahr 2015 erneut der F o-
kus auf den Bereich des Langzeitleistungsbezugs gelegt, um auch für diese Kennzahl
eine positive Entwicklung - einhergehend mit einer höheren Platzierung im interkomm u-
nalen Bereich - zu erreichen, wenngleich hier die Rahmenbedingungen in Münster in s-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 32 -
besondere im Hinblick auf die hohen Unterkunftskosten eine signifikante Verbesserung
erschweren.
1.6. Passive Leistungen
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
sowie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen für Bildung und
Teilhabe. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld umfassen den Regelbedarf, Mehrbe darfe,
den Bedarf für Unterkunft und Heizung und einmalige Bedarfe. Im Jahr 2013 hat das
Jobcenter monatlich etwa 11.000 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 21.000 Personen Lei s-
tungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Unter B erücksichtigung der Zu -
und Abgänge in das bzw. aus dem Leistungssystem haben ann ähernd 30.000 Personen
Leistungen bezogen. Die finanziellen Aufwendungen für die Lei stungen zur Sicherung
des Lebensunterhaltes betrugen 117,9 Mio. € und verteilen sich wie folgt:
Verteilung der finanziellen Aufwendungen
für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialversicherungsbeiträge 45,5 Mio. €
Leistungen für Unterkunft und Heizung 52,0 Mio. €
Einmalige Leistungen 2,0 Mio. €
Leistungen für Bildung und Teilhabe 650 Tsd. €
Die Regel - und damit auch die Mehrbedarfe werden jährlich zum 01. Januar entspr e-
chend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Außerdem steigen aufgrund der
Preisentwicklungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt die Aufwendung en für Unter-
kunft und Heizung. Da nur ein Teil der Leistungsberechtigten an der Lohnentwicklung
teilhat, führen die Preissteigerungen zu höheren individuellen Ansprüchen. Außerdem
wird der anspruchsberechtigte Personenkreis um Haushalte und Personen erweit ert, die
in der Vergangenheit ihren Lebensunterhalt noch decken konnten, deren Einko mmen
aber nach Anhebung der Regelbedarfe und/oder Miete nicht mehr ausreicht. Au fgrund
der genannten Faktoren zeichnet sich für das Jahr 2014 sowohl bei den vom Bund f i-
nanzierten Regel - und Mehrbedarfen als auch bei den Leistungen für Unterkunft und
Heizung eine Steigerungsrate von ca. 4,5 % ab. Damit nimmt Münster voraussich tlich
einen Platz im ersten Drittel unter den 22 städtischen Jobcentern in NRW ein.
Unter den ca. 21.000 Leistungsbeziehenden sind ca. 7.200 Kinder, Jugendliche und jun-
ge Erwachsene mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe . Das Lei s-
tungsspektrum reicht von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen für Ausflüge und Mit-
tagessen über Lernförderung und Beiträge für Musiku nterricht und Sportvereine bis hin
zur Übernahme von Kosten für weitere Freizeitma ßnahmen. Im September 2014 haben
2.123 Personen Leistungen für Bildung und Teilh abe erhalten. Schwerpunkte bildeten
die Zuschüsse zur gemeinsamen M ittagsverpflegung in Kindertageseinrichtu ngen und
Schulen sowie die soziale und kulturelle Teilhabe mit ca. 1 .500 bzw. 800 Leistungsb e-
ziehenden.
Die Verwaltung hat die Inanspruchnahme der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im
Rahmen einer Untersuchung nä her betrachtet und darüber berichtet (Vorlage
V/0854/2014) mit der geplanten Einführung der Bildungskarte (Vorlage V/0931/2014)
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 33 -
sollen wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme durch Erleichteru n-
gen des Zugangs sowie der Antrags- und Abrechnungsverfahren ergriffen werden.
1.7. Gender
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip in der Grun d-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 3 SGB II). Die Ver-
antwortung zur Umsetzung dieses Prinzips liegt bei der Beauftragten für Chancengleich-
heit am Arbeitmarkt (BCA) gem. § 18e SGB II.
Die vom Jobcenter Münster eingesetzten Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen
geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
entgegen wirken (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 4 Ziffer 3 SGB II) und einen Beitrag zur Angle i-
chung der Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt leisten. Diesem An-
spruch wird das Jobcenter Münster gerecht und lässt sich anhand des Vergleichs der
statistischen Werte der Mindestbeteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven A r-
beitsmarktpolitik sowie der realisierten Frauenförderung an den genannten Maßnahmen
belegen. Im gleitenden 12 -Monatsdurchschnitt von August 2013 bis Juli 2014 hat der
statistische Wert d er Mindestbeteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven A r-
beitsmarktpolitik entsprechend ihrem Anteil an Arbeitslosen und ihrer relativen Betro f-
fenheit von Arbeitslosigkeit bei 38,7 % gelegen, der vom Jobcenter Münster real isierte
Anteil von Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegt bei 41,8 % (Quel-
le: Statistik der BA, Oktober 2014). Insbesondere bei Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung hat die realisierte Frauenförderung mit 47,1 % ebenso wie bei
Maßnahmen zur Förderun g der beruflichen Weiterbildung mit 49,0 % deutlich über den
vorgegebenen Zielförderdaten von 38,7% gelegen.
Auch für 2015 wird d ie Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso wie die Gleichste l-
lung von Frauen und Männern in besonderer Weise bei der indiv iduellen und gleiche r-
maßen zielgruppenorientierten Beratung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb) sowie bei der Planung und Beschaffung von zielgruppenorientierten Maßnahmen
berücksichtigt. Beispielsweise wird bei Gruppenmaßnahmen für (Allein -)Erziehende und
Personen, die sich der Pflege von Angehörigen widmen, darauf geachtet, dass sie in
Teilzeit realisiert werden. Zudem werden sowohl für (Allein -)Erziehende als auch für e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) ohne Kind/er Maßnahmen der aktiven Arbeits-
marktpolitik angeboten, in denen die Optimierung der individuell unterschiedlichen Ra h-
menbedingungen zur Verbesserung der eigenen Work -Life-Balance ein zentraler B e-
standteil ist.
Auf regionaler Ebene besteht eine enge Kooperation mit den Beauftragt en für Chancen-
gleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der Jobcenter des Kreises Borken, des Kreises Coe s-
feld, des Kreises Steinfurt, des Kreises Warendorf und der Stadt Hamm. Dieser region a-
le Arbeitskreis der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) wird im 4.
Quartal 2015 die jährlich stattfindende Fachtagung aller Beauftragten für Chance n-
gleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) von Jobcentern in gemeinsamer wie kommunaler Tr ä-
gerschaft des Landes Nordrhein -Westfalen im Münste rland ausrichten. Im Fokus der
Fachtagung wird der Umgang mit erwerbsfähigen Leistungsberec htigten in prekären
Beschäftigungsverhältnissen stehen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 34 -
Gemeinsam mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und der Deutschen Rentenversicherung richtet die Be-
auftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobce nter Münster auch
2015 eine halbjährlich stattfindende Informationsveranstaltung zum Thema „Erwerbsa r-
beit von Frauen und Rente“ aus.
2. Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015
2.1. Zielerreichung 2014
Als Basis zur Bestimmung der Zielwerte zu den Bundeszielen (§ 48b SGB II) und Hand-
lungsschwerpunkte 2015 wurden u.a. die Ergebnisse aus 2014 zugrunde gelegt. Insbe-
sondere sind in diesem Zusammenhang die Ziele zur Verbe sserung der Inte gration in
Erwerbsarbeit und die Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehe nden zu
nennen.
Das Jobcenter Münster hat im Jahr 2014 bis zum Juni 2014 1.498 Leistungsbeziehende
in eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit, eine B erufsausbildung oder eine
selbstständige Tätigkeit integriert. Dies entspricht im Jahresfortschritt einer Integration s-
quote von 10,4 %.
Mit dem Land Nordrhein-Westfalen wurde vereinbart, dass das Ziel erreicht ist, wenn die
Integrationsquote des Jobcenter Münster am Jahresende 22,7 % beträgt. Bei unterjähr i-
ger Betrachtung ergibt sich für Juni 2014 ein Zielwert von 9,8 %.
Abbildung 30
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 35 -
Abbildung 31
Die Voraussetzungen für einen Langzeitleistungsbezug liegen vor, wenn e rwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, in 21 der letzten 24 M o-
nate hilfebedürftig waren.
Bis zum Juni 2014 fielen im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt 9.208 Leistungsbezi e-
hende unter den Langzeitleistungsbezug.
Mit dem Land Nordrhein -Westfalen wurde für 2014 als Ziel vereinbart, dass der durc h-
schnittliche Jahresbestand um 1,5 % zu senken ist. Bezogen auf die absolute Zahl der
Langzeitleistungsbeziehenden bedeutet dies, dass am Jahresende durchschnittlich
8.979 Leistungsbeziehende unter den Langz eitleistungsbezug fallen dü rfen. Unterjährig
ergibt sich zu Juni 2014 ein Zielwert in Höhe von 8.958 Langzeitleistungsbeziehenden.
Der Zielwert wird derzeit um 289 Personen nicht erreicht. Es ist dennoch festzuha lten,
dass der Jahresdurchschnittswert der Langzeitleistungsbeziehenden in Münster - entge-
gen dem Bundes- und Landestrend - seit Jahresbeginn gesunken ist.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 36 -
Abbildung 32
Die weiteren Ergebnisse zum Geschäftsjahr 2014 werden im Eingliederungsbericht
im 2. Quartal 2015 veröffentlicht.
2.2 Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015
2.2.1 Bundesziele (§ 48b SGB II)
Im Zuge der Zielplanung wird dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit sför-
derung, Verbraucherschutz, Arbeitsförderung im III. Quartal eines laufe nden Jahres ein
möglicher Zielkorridor für die Bundesziele des Folgejahres vorg eschlagen. Diese dienen
als Basis für die Verhandlungen mit dem Land.
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Für 2015 wird unterstellt, dass das gesetzlich normierte Ziel „Verringerung der Hilfeb e-
dürftigkeit“ wie bereits im Vorjahr nicht mit konkreten Zielwerten zu beplanen ist, sondern
im Rahmen eines Monitorings beobachtet wird.
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
von 0,1 % bis 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr
Strategie Aktivität
a) gezieltere Beratungsangebote, ver-
besserte Angebotskonzepte
Durchführung von Angeboten in Selbstvor-
nahme
b) mehr Transparenz über Stellenange-
bote im Münsterland
Prüfung, ob ein Jobportal/Jobbörse im Job-
center sinnvoll eingerichtet werden kann
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 37 -
c) Ausbau der Dienstleistung für Arbeit-
geber im Joboffice
Ausweitung der Vorstellungen von Arbeitge-
bern im Joboffice
d) Entwicklung von Förderstrategien zur
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen
zu a) Das Perspektivzentrum des Jobcenters Münster wird ab Januar 2015 systema-
tisch einen Beratungsansatz weiterentwickeln und erproben, der systemisch -
lösungsorientiert ausgerichtet ist. Da es wirkungsorientiert gesteuert wird, wird
eine präzise Evaluation der Erfolge und Misserfolge möglich sein. Die positiv
wirksamen Ansätze sollen - mit dem Ziel von arbeitsweltlichen und sozialen
Integration - längerfristig in das Regelsystem der Beratung im Jobcenter Mün s-
ter implementiert werden.
zu b) Eine g emeinsame Jobbörse mit den Jobcentern des Münsterlandes (Borke n,
Coesfeld, Steinfurt und Warendorf) wird nicht implementiert. Zu prüfen ist, i n-
wieweit die Einrichtung eines Jobportals oder einer Jobbörse für Münster sinn-
voll und umsetzbar ist.
zu c) Auch 2015 ist wieder eine Jobmesse geplant, in der sich die Arbei tgeber prä-
sentieren können. Darüber hinaus sind weitere Aktivitäten mit Schwerpunkth e-
men wie z.B. Präsentationen einzelner Arbeitgeber im Joboffice geplant.
zu d) Für alle Leistungsberechtigten werden Angebote zur Zielerreichung zur Verf ü-
gung gestellt, e xemplarisch sind das Bewerbercenter und Maßnahmen bei e i-
nem Arbeitgeber zu nennen. Darüber hinaus gibt es aber auch zielgruppenspe-
zifische Angebote, wie zum Beispiel:
U25: Schulabschluss Plus ( nachholen des H auptschulabschlusses, inkl.
sozialpädagogischer Begleitung)
50plus: Triangel (Bewerbungswerkstatt, Jobinterviews, Testverfahren und
praktische Erprobung)
(Allein-) Erziehende : Erziehende auf de m Weg in Erwerbsarbeit (Modul 3
„Jobcoaching“)
Reha/SB: Maßnahme für Gehörlose (Einzelcoaching, inkl. Nachbetr euung
bei Arbeitsaufnahme)
Migrantinnen und Migranten : Sprachkurse, Unterstützung bei der Anerke n-
nung von ausländischen Berufsabschlüssen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug oder
Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher
von 0,0 bis max. +1,0 % im Vergleich zum Vorjahr
Strategie Aktivität
a) Anreiz für erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte schaffen
verstärkter Einsatz von Einstiegsgeld bei so-
zialversicherungspflichtiger Beschäftigung
b)
Fokus setzen auf Bedarfsgemein-
schaften mit Jugendlichen, die 17
Jahre alt werden
Analyse und Handlungsstrategien entwickeln
c) Entwicklung von Förderstrategien zur
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen
zu a) Um einen Anreiz zur Übe rwindung der Hilfebedürftigkeit zu schaffen, wird das
Jobcenter Münster verstärkt den Einsatz von Einstiegsgeld bei sozialversich e-
rungspflichtiger Beschäftigung prüfen.
zu b)
Mit der Abteilungsleitung und den Fachstellenleitungen wird hierzu im 1. Qua r-
tal ein Auftakt-Workshop stattfinden.
zu c) Das Jobcenter bietet eine Vielzahl von qualifizierenden Angeboten für alle Leis-
tungsberechtigten an mit dem Ziel , langfristigen Leistungsbezug zu vermeiden.
Darüber hinaus gibt es aber auch zielgruppenspezifische Angebote, wie zum
Beispiel:
U25: Im Rahmen der Schülerbetreuung wird die Einmündung i n Ausbildung
aktiv nach dem „10-Punkte-Plan“ unterstützt. Am Anfang eines jeden Jahres
wird geprüft, ob der „10-Punkte-Plan“ zu modifizieren ist.
50plus: Impuls 50plus (Dauer bis zu 3 Jahre, persönliche und berufliche
Standortbestimmung, Berufs(neu)orientierung, Jobcoaching, etc.)
(Allein-) Erziehende: Vorbereitung auf eine (Teilzeit-) Erstausbildung, Erzie-
hende auf dem Weg in Erwerbsarbeit (Modul 1 „Frühzeitige Aktivierung“)
Reha/SB: Jobcoaching (berufliche Orientierung und Vermittlung in Arbeit)
Migrantinnen und Migranten : Integrationsseminar (u.a. berufliche Orienti e-
rung, Bewerbungsmanagement, Arbeitsrecht, Praktikum)
Selbstständige: Individualcoaching (u.a. Stabilisierung der Selbststä ndig-
keit, ggf. Erarbeitung von Beschäftigungsalternativen)
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 39 -
2.2.2 Unterstützende Ziele zu den geschäftspolitischen Schwerpunkten in NRW
Nachhaltige und Existenzsichernde Integration
Strategie Aktivität
a)
Verstetigung der Quote
"Vermittlung in Existenzsichernde
Beschäftigung"
Vermittlungen in existenzsichernde Beschäfti-
gung mindestens auf dem gleichen Niveau,
wie im Jahr 2014
b) Vermeidung von Drehtüreffekten
Die Jobcoaches des Jobcenters entwickeln
nachhaltig angelegte Dienstleistungsketten
(inkl. Nachbetreuung) für Leistungsberechtig-
te
c) Entwicklung von Förderstrategien zur
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen
zu a.) Die Quote der Vermittlungen in existenzsichernde Beschäftigung liegt derzeit
leicht über dem Landesdurchschnitt, aber hohe Kosten der Unterkunf t machen
eine erhebliche Steigerung unwahrscheinlich.
zu b.)
Die strategischen Leitsätze des Jobcenters beinhalten dieses Ziel bereits . So
werden u.a. auch Aufstocker weiterhin von den Jobcoaches begleitend beraten,
mit dem Ziel der existenzsichernden Beschäftigung.
zu c.) Mit dem Modul der Nachbetreuung bei Arbeitsaufnahme wurden bereits in der
Vergangenheit gute Erfahrungen gesammelt, daher wird das Angebot für alle
Zielgruppen ausgebaut
Ue25: Begleitendes Einzelcoaching bei Arbeitsaufnahme / einer betriebli-
chen Einzelumschulung oder umschulungsbegleitende Hilfen
U25: ausbildungsbegleitende Hilfen
(Allein-) Erziehende: „Stabilisierung TZ-Erstausbildung“
Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern
Die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wird im Vergleich zum
Vorjahr erneut um 5 % gesteigert.
Strategie Aktivität
a) Beteiligung an Drittmittel finanzierten
Projekten
Antragstellung/Durchführung des ESF-
Programms für Langzeitbeziehende
b)
Verbesserung der sozialen und be-
ruflichen Teilhabe und die mittelfristi-
ge Integration besonders benachtei-
ligter Zielgruppen in den ersten
Arbeitsmarkt
Einsatz von weiterer öffentlich geförderter
Beschäftigung (20 geplante Eintritte)
c) Sicherstellung der sozialen Teilhabe Entwicklung eines Projektes in Zusammenar-
beit mit dem Sozialamt
d) Entwicklung von Förderstrategien zur
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 40 -
zu a) Das Jobcenter Münster wird einen Förderantrag für das ESF-Bundesprogramm
zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stellen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt im Rahmen
des ESF -Bundesprogrammes Zuwendungen an Jobcenter, die für langzeita r-
beitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozia l-
gesetzbuch (SGB II) Perspektiven einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung
in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Die Förderung soll Jobcentern er-
möglichen, gezielt Arbeitgeber für Langzeitbeziehende zu gewinnen. Darüber
hinaus sollen Qualifizierungsdefizite ausgeglichen werden, Teilnehmende nach
Aufnahme der Beschäftigung intensiv betreut und die Beschäftigungsverhält-
nisse auf diese Weise nachhaltig stabilisiert werden. Anfängliche M inderleis-
tungen der Arbeitnehmenden sollen den Arbeitgebern ausgeglichen werden.
zu b)
Mit öffentlich geförderter Beschäftigung soll durch Schaffung von sozialvers i-
cherungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden mit Coaching und arbeitsmark t-
naher Qualifizierung die berufliche Integration von Menschen , die in mehreren
Ressourcenbereichen einer Stärkung bedürfen ermöglicht werden.
zu c) Das Jobcenter wird gemeinsam mit dem Sozialamt ein Projek t zur Sicherstel-
lung der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft ent wickeln mit dem Ziel der s o-
zialen Partizipation. Dabei soll die Kundengruppe der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten des SGB II im Fokus stehen, die laut ärztlichen / psychiatr i-
schen Gutachten zwar mindestens 3 Stunden pro Tag einer Beschäftigung
nachgehen, dies aber aus verschiedensten Gründen de facto nicht können.
Daher kann nicht Ziel die Integration in Arbeit sein, sonder n vielmehr die S i-
cherstellung der sozialen Teilhabe. Dies können u.a. Aktivitäten sein in Bezug
auf ehrenamtliches Engagement oder d ie Hinführung zur Teilnahme an best e-
henden stadtteilorientierten Angeboten.
zu d) Neu konzipierte Angebote (weitere Angebote siehe Abbildung 35):
Spezielles Inte nsivcoaching für Langzeitleistungsbeziehende , da s A ngebot
richtet sich an alle Zielgruppen.
Jobbrücke: Betreuung Wohnungsloser und Erarbeitung von Wohn - und Be-
rufsperspektiven
Jobwerkstatt: Arbeitsgelegenheiten mit flankierender Maßnahme zur Akt i-
vierung und Eingliederung (vgl. § 45 SGB III), Training von Schlüsselqualif i-
kationen, Einzelcoaching und Vermittlung
Angebote für psychisch und physisch Beeinträchtigte (Arbeitsdiagnostik und
Erprobung für psychisch Beeinträchtigte)
Spezielle Angebote für Jugend liche und junge Erwachsene sind auf Seite
42 aufgeführt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 41 -
Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen
nach § 16a SGB II verbessern
Strategie Aktivität
a) Zusammenarbeit mit Anbietern und
Dritten fokussieren
Erstellung eines Kooperations- und Vernet-
zungsberichtes und Einführung eines Träger-
dialoges für Anbieter von kommunalen Ein-
gliederungsleistungen
b)
Konsequente Angebotsunterbreitung
der kommunalen Eingliederungsleis-
tungen gegenüber Kundinnen und
Kunden
Controlling der Inanspruchnahme implemen-
tieren
c) Entwicklung von Handlungsstrategien
Entwicklung einer Handlungsstrategie für jede
Leistung nach § 16a SGB II am Beispiel der
Zielgruppe "Alleinerziehende"
zu a) Neben der Steuerung der sonstigen Leistungen mit Bezug zum SGB II soll
auch die Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen mit in de n Ko-
operations- und Vernetzungsbericht aufgenommen werden.
Zur Verbesserung der Vernetzung und Zusammenarbeit wird das Jobcenter
zukünftig einen regelmäßigen Trägerdialog für Anbieter von kommun alen Ein-
gliederungsleistungen einführen.
zu b) Die Maßnahmenbesetzung der vom Jobcenter beschafften Förderangebote zur
Aktivierung und Weiterbildung wird regelmäßig ausgewertet. Die se Beobach-
tung soll um die Inanspruchnahme der je weiligen Angebote der kommunalen
Eingliederungsleistungen ergänzt werden, um bei Bedarf nachsteuern zu kö n-
nen.
zu c) Die Prozesse zur Erbringung und Inanspruchnahme kommunaler Einglied e-
rungsleistungen sind beschrieben und erprobt. Zur Ermittlung der Wirksamkeit
im Zusammenspiel mit den Eingliederungsleistungen nach dem SGB III/II sollen
entsprechende Handlungsstrategien entwickelt werden.
Verbesserung der Integration Jugendlicher, insbesondere in den Ausbildungs-
markt und Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit
Senkung der Jugendarbeitslosenquote in Münster im Bereich des SGB II
um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr
Strategie Aktivität
a) Ausbildungschancen verbessern Jugendservicestelle verstetigen
b)
Kein Abschluss ohne Anschluss:
Erweiterung und Systematisierung der
Angebote in Zusammenarbeit mit Amt
40
Weitere konstruktive Teilnahme an der Ge-
staltung der Übergangsprozesse
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 42 -
c) Außerbetriebliche Ausbildung fördern Ausweitung der Berufsausbildungsplätze in
außerbetrieblichen Einrichtungen um 50 %
d) Außerschulischer Lernort / Produkti-
onsschule NRW
Prüfung, ob ein verzahntes gesamtstädti-
sches Angebot möglich und sinnvoll ist
e) Entwicklung von Förderstrategien zur
Zielerreichung
Konkrete Angebote für Jugendliche und jun-
ge Erwachsene unter 25 Jahre
zu a) Zum 01.04.2014 wurde die Jugendservicestelle gemeinsam mit der Agentur für
Arbeit eingerichtet. Die gemeinsamen Teamberatungen der Jobcoaches mit der
Berufsberatung sollen im Jahr 2015 weiterentwickelt werden (siehe Seite 23).
zu b)
Die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 sollen aufeina n-
der abgestimmt werden und so für jeden Einzelnen Wirkung zeigen. Hierzu wird
die bereits in 2014 begonnene Workshopreihe abgeschlossen.
zu c) Für das Jahr 2015 sind insgesamt 8 integrative und 17 kooperative außerb e-
triebliche Ausbildungsplätze geplant, wobei grundsätzlich ein quantitativer
Spielraum besteht.
zu d) Die bereits begonnenen Abstimmungsgespräche mit der Stabsstelle „Übergang
Schule-Beruf“ und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien zu Inhalten,
Bedarfen, Abgrenzungen etc. wird fortgeführt.
zu e) Im Folgenden werden exemplarisch zwei neue Angebote zur Vermeidung der
Jugendarbeitslosigkeit genannt:
Werkstattbüro koKA – kreativ-orientiert mit Kurs auf Ausbildung/Arbeit:
Im Rahmen dieses Angebots werden langzeitarbeitslose bzw. von Lan g-
zeitarbeitslosigkeit bedrohte junge Erwachsene unter 25 Jahren mit und oh-
ne Schulabschluss bei der Entwicklung ihrer beruflichen Perspektiven u n-
terstützt. Mit Hilfe der theaterpädagogischen Biografiearbeit und praktischer
Erprobungen in Betrieben werden die Kompetenzen und Stärken der jungen
Erwachsenen gefördert und Berufswünsche herauskristallisiert. Bei Au f-
nahme einer Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschä f-
tigung erfolgt eine bis zu 6-monatige Nachbetreuung der Teilnehmenden.
Berufsausbildungsfindung:
Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25
Jahren mit Schulabschluss, die auf der Suche nach einem betrieblichen
Ausbildungsplatz sind und über erste Berufserfahrungen (z.B. durch die a k-
tuelle Ausübung eines Minijobs) verfügen. Im Rahmen des Angebo ts sind
den Teilnehmenden grundlegende Qualifizi erungen (z.B. Verbesserung der
Englischkenntnisse, Aneignung von kaufmännischen Grundkenntnissen,
etc.) ebenso wie das Absolvieren von betrieblichen Praktika zu individuellen
Zeitpunkten zu ermöglichen, um ih re Chancen auf den Erhalt eines betrie b-
lichen Ausbildungsplatzes deutlich zu erhöhen. Bei Aufnahme einer betrieb-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 43 -
lichen Ausbildung erfolgt eine bis zu 3 -monatige Nachbetreuung der jungen
Erwachsenen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Angebo ten, die unter Ziffer 3
aufgeführt sind.
2.2.3 Kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder
Langzeitleistungsbeziehende
Schwerpunkt: Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes in Münster
Strategie Aktivität
a)
Neue Perspektiven für (schwer-) be-
hinderte Arbeitnehmende und Ar-
beitgebende entwickeln
Teilnahme an dem Programm des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
zur intensivierten Eingliederung und Beratung
von schwerbehinderten Menschen
b) Netzwerkarbeit intensivieren entsprechende Aktivitäten werden
im Jahr 2015 entwickelt
c)
Der Arbeitgeber- und Vermittlungs-
service spezialisiert sein Dienstleis-
tungsangebot zur Unterstützung von
Betrieben bei der Einstellung und
weiteren Beschäftigung von Men-
schen mit Behinderung.
Akquise neuer Arbeitgeber und Anbahnung
passgenauer Kontakte mit potenziellen Be-
werbenden
d.) Entwicklung von Förderstrategien zur
Zielerreichung
Konkrete Angebote für (schwer-) behinderte
Arbeitnehmende
zu a) Das Jobcenter Münster hat gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und Le rnen
fördern e.V. einen Förderantrag beim Projektträger eingereicht. Gerichtet ist
das Projekt an arbeitslose schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichg e-
stellte, die Leistungen nach dem SGB III/ und SGB II erhalten, insbesondere:
„Langzeitarbeitslose“ und „Ältere“. Es ist geplant , in der Zeit von Juni 2015 bis
August 2017 insgesamt 27 Teilnehmende in drei Projektdurchläufen für jeweils
9 Monate zu begleiten (inkl. Nachbetreuung).
In einer rechtskreisübergreifenden Initiative und Kooperation werden die A n-
tragstellenden in einem strukturierten Prozess die potenziell vorhandene b e-
triebliche Arbeitskraftnachfrage und die Ressourcen der Arbeit suchenden Pr o-
jektteilnehmenden identifizieren, aktivieren und zusammenführen. Es sollen
konkrete Arbeitsplatzangebote f ür konkrete Menschen entwickelt werden. Die
standardisierten Verfahren, die im Projektverlauf erfolgreich entwickelt und e r-
probt worden sind, sollen nachhaltig und verbindlich in den institutionellen Lei s-
tungsspektren der Antragstellenden implementiert wer den. So soll in der Reg i-
on auf Dauer ein signifikanter Mehrwert – mehr Erwerbsbeteiligung für die o.g.
Zielgruppe – geschaffen werden.
Falls keine Förderzusage erteilt wird, wird das Jobcenter prüfen , in wie weit die
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 44 -
Projektidee anderweitig umgesetzt werden kann.
zu b)
Ansätze für den Ausbau des Netzwerkes könnten sich aus dem Programm des
BMAS zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinde rten
Menschen ergeben. In diesem Projekt wird zwischen institutionsbezogener und
fallbezogener N etzwerkarbeit unterschieden. Ziel ist es , auf beiden Ebenen
systematisch geregelte Kontakte aufzubauen.
zu c) Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice wird auf Grundlage des neu erarbe i-
teten Dienstleistungsangebotes bis zum 21.12.2015 insgesamt 15 Arbei tgeber
akquirieren und Kontakte zu passgenauen Bewerbenden herstellen.
zu d) Ein bewährtes Förderangebot für Menschen mit Behinderungen sind Arbeitsge-
legenheiten (AGH). Für diese Personengruppe hält das Jobcenter bei AGH -
Trägern eine Auswahl mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern vor.
Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Die Aktivierungsquote der Personengruppe der arbeitslosen Ausländer/-innen be-
trägt entsprechend dem Anteil an Arbeitslosen 22 % aller Aktivierungen
Strategie Aktivität
a) gezieltere Bereitstellung von Förder-
angeboten
Erweiterung der Datenerhebung in Bezug auf
Potenziale und Förderbedarfe
b) Kultursensibilität bei Angeboten des
Jobcenters Berücksichtigung in Leistungsbeschreibungen
c)
Unterstützung bei der Anerkennung
von ausländischen Berufsabschlüs-
sen
Transparenz schaffen in Kooperation mit dem
Kommunalen Integrationszentrum (KI) und
Frauen & Beruf, Mitarbeiterschulungen, Ein-
bindung der Volkshochschule Münster
d) Netzwerkarbeit und Kooperationen
ausbauen Arbeitgeberansprache ausbauen
e) Kultursensibilität bei Arbeitgebern
fördern
Beteiligung an einem Projekt des Kommuna-
len Integrationszentrums (KI) sowie der Koor-
dinierungsstelle für Migration und Interkultu-
relle Öffnung
f)
Beteiligung an dem Projekt "Stark im
Beruf - Mütter mit Migrationshinter-
grund"
Zusage zur Beteiligung an dem Projekt wird
aktuell geprüft
g)
spezielles Beratungsangebot für Mig-
rantinnen, Migranten und Bleibebe-
rechtigte
Fortführung des Projektes "MAMBA"
zu a) Die Datenerhebung der Kundenstrukturdaten für Menschen mit Migrationsvo r-
geschichte wird ab dem 31.12.2014 sukzessive weiterentwickelt. Weitere
Kennzahlen, die neu erhoben werden sollen , sind u.a. „Schul - und Berufsbil-
dung“, „Erziehende“, „Stadtbezirke“, „Einkommensstruktur“. Die Erhebung qu a-
litativer Daten steht im Vordergrund.
zu b) Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren wird die Berücksichtigung der Kultu r-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 45 -
sensibilität in der Leistungsbeschreibung zukünftig grundsätzlich mit aufg e-
nommen.
zu c) Das Jobcenter Münster wird mit der Volkshochschu le Münster kooperieren, die
seit 2014 Jugendliche und Erwachsene zur Anerkennung de r ausländischen
Schul- oder Hochschulabschlüsse beraten. Zudem werden in Kooperation mit
dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) und Frauen & Beruf konkrete Str a-
tegien zur Verbesserung der Zugänge zur Beratung – insbesondere für Migran-
tinnen und Migranten – entwickelt.
zu d) Das Jobcenter Münster wird den Austausch und die Vernetzung mit dem Ve r-
band Internationaler Unternehmen in Münster und Umgebung (VIU) fokussi e-
ren.
zu e) Beteiligung an einem gemeinsamen Projekt mit dem Kommunalen Integrations-
zentrum und weiteren Akteuren der Arbeitsgruppe „Interkulturelle Öffnung“.
Geplant ist eine Ansprache /Sensibilisierung von klein- und mittelständische n
Unternehmen zur Interkulturellen Öffnung vor dem Hintergrund des Fachkrä f-
temangels.
zu f) Die Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH hat einen entspre-
chenden Förderantrag gestellt. Das Jobcenter wird sich bei Förderzusage an
dem Projekt beteiligen.
zu g)
Das Netzwe rk hat angekündigt, dass ein Folgeantrag gestellt wird. Das Jo b-
cernter wird sich erneut als Partner an dem Projekt beteiligen und die etablie r-
ten Strukturen zur Umsetzung des Projektes im Jobcenter mit kleineren Anpa s-
sungen beibehalten, so dass das Projekt nahtlos weitergeführt werden kann.
3 Ausrichtung 2015
3.2 Finanzen
Nach der Eingliederungsmittelverordnung vom 18. Dezember 2014 des B undesministe-
rium für Arbeit und Soziales stehen dem Jobcenter Münster für das HHJ 2015 Eingliede-
rungsmittel in Höhe 9.906.6 78,00 Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel zur Ausf i-
nanzierung von Förderungen gem. § 16e a. F. in Höhe von 761.876,00 Euro. Insgesamt
stehen damit Mittel in Höhe von 10.668.554,00 Euro zur Verfügung.
Der Umschichtungsbetrag in den Verwaltungshaushalt wird ca. 600.000,- € betragen 18.
Im Ergebnis wären dies rund 10, 1 Mio. Euro, die 2015 wie folgt eingesetzt werden wü r-
den (ohne Einnahmen aus dem Forderungseinzug).
18 2013 betrug der Planwert der Mittelumschichtung in den Verwaltungshaushalt 1,3 Millionen Euro und 2014
1,0 Millionen Euro
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 46 -
3.3 Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle
Nach fachlich inhaltlichen Planungen mit B eteiligung des örtlichen Beirates sowie weit e-
ren Fachämtern der Stadtver waltung wurde auf Grundlage der Ziele 2015 und g e-
schäftspolitischen Handlungsschwerpunkte, der Kundenstrukturdaten sowie der aktue l-
len Entwicklung des Arbeitsmarktes der Förderb edarf (Förderinstrumente, Maßnahmein-
halte, -module, Teilnehmerplätze, etc.) für das Jahr 2015 ermittelt und zielgruppenspez i-
fische Schwerpunkte benannt.
Demnach stellt sich die Verteilung des Eingliederungstitels 201519 auf die verschiedenen
Instrumente des SGB II bzw. SGB III wie folgt dar:
Abbildung 33
Mit den insgesamt aus dem Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mitteln und der
vorstehenden Verteilung auf die verschiedenen Förderinstrumente können rund 7.000
Förderungen realisiert werden. Diese v erteilen sich auf die unterschiedlichen Förderin-
strumente wie folgt:
Förderinstrument Rechts-
grundlage
Förderfälle
2015
Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung § 45 SGB III 2.880
Förderung der beruflichen Weiterbildung § 81 SGB III 549
Arbeitsgelegenheiten § 16d SGB II 260
Eingliederungszuschuss § 88 SGB III 118
Eingliederungszuschuss für behinderte und schwe r- § 90 SGB III 36
19 Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 wird im Rahm en der eingeplanten Haushalt smittel umgesetzt. Im
Fall einer Überschreitung dieses Rahmens will der Rat bis zu 100.000 Euro überplanmäßig bereitstellen (Beschluss vom
11.12.2013, V/0622/2013).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 47 -
Förderinstrument Rechts-
grundlage
Förderfälle
2015
behinderte Menschen
Vermittlungsbudget § 44 SGB III 2.668
Freie Förderung § 16f SGB II 92
Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16e SGB II 20
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben § 117 SGB III 14
Probebeschäftigung § 46 SGB III 50
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) § 76 SGB III 25
Einstiegsgeld §16b SGB II 183
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) § 75 SGB III 30
Einstiegsqualifizierung (EQ) § 54a SGB III 18
Leistung zur Eingliederung von Selbstständigen § 16c SGB II 43
Gesamt 6.986
Abbildung 34
Bei der Verteilung des Eingliederungstitels sowie bei der Verteilung der Förderfälle ist
ein kontinuierlicher Wandel festzustellen. Bisher hat der finanzielle Schwerpunkt bei der
Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 81 SGB III) gelegen. Mittlerweile hat sich der
Schwerpunkt auf die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung verl a-
gert. Grund hierfür ist zum einen, dass Qualifizierungsmaßnahmen oftmals ein Bedarf an
(mehreren) Aktivierungs - und Stabilisierungsmaßnahmen (Förderketten) voransteht.
Zum anderen wurden einige münsterspezifische Maßnahmen im Sinne des § 45 SGB III
angereichert und Förderungen der beruflichen Weiterbildung in Maßnahmen zur Aktivi e-
rung und Eingliederung umgewandelt.
3.4 Förderinstrumente im Einzelnen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III. So sind unter anderem betriebliche
und schulische Einzel - und Gruppenmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Ei n-
gliederung vorgesehen. Zudem werden individuelle und zielgruppenspezifisch e Ma ß-
nahmen bereitgestellt, um passgenaue Förderketten anbieten zu kö nnen. Insgesamt
sind über 2.900 Maßnahmeeintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Ei n-
gliederung geplant.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015
Nr
. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ
* TZ*
1 Mobiles Fallclearing
Modul 1: Individuelle
Aktivierung der Teilneh-
menden zur Mitwirkung
in der Fallsteuerung,
sozialintegrative Hilfen,
aufsuchende Sozialarbeit,
Berufswegplanung
Ue25
lfd.
Ein-
stieg
12 Monate 25
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 48 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015
Nr
. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ
* TZ*
Modul 2: Individuelle
Unterstützung der Teil-
nehmenden bei der Um-
setzung der Hilfeplanung
Ue25 12 Monate 25
2
Begleitung der
ABC Messung
Ue25
50plus
lfd.
Ein-
stieg
1 Tag 720
3
Begleitendes Einzel-
coaching bei Arbeits-
aufnahmen / betriebli-
chen Einzelumschulun-
gen
Stabilisierung der Be-
schäftigung
Ue25
50plus
(Allein-) Erziehen-
de
lfd.
Ein-
stieg
modular 30
4 Aktiv und Fit in den Job
Stärkung der physischen
und psychischen Fähig-
keit mit dem Ziel einer
passenden Arbeit nach-
zugehen bzw. alternativ
an den Integrationsaktivi-
täten der Stadt Münster
mitzuwirken
50plus 1.
Quartal 6 Monate 15
5 Basiskompetenzen für
Arbeit Frauen
Erhöhung der Grund-
kompetenz, Lesen und
Schreiben, Lerntraining,
Gesundheitsförderung,
EDV, Mathematik, beruf-
liche Orientierung,
Schnupperpraktikum
Ue25
50plus
1.
Quartal
und
3.
Quartal
jeweils 12
Wochen 24
6 Basiskompetenzen für
Arbeit Männer
Erhöhung der Grund-
kompetenz, Lesen und
Schreiben, Lerntraining,
Gesundheitsförderung,
EDV, Mathematik, beruf-
liche Orientierung,
Schnupperpraktikum
Ue25
50plus
1.
Quartal
und
3.
Quartal
jeweils 12
Wochen 20
7 Jobcoaching
Berufliche Orientierung
und Vermittlung in Arbeit
inkl. Nachbetreuung
Rehabilitanden
/Schwerbehindert
e
lfd.
Ein-
stieg
6 - 12 Monate 84
8 Erziehende auf dem
Weg in Erwerbsarbeit
Modul 1: Persönliche und
berufliche Standortbe-
stimmung, frühzeitige
Aktivierung
(Allein-) Erziehen-
de
lfd.
Ein-
stieg
4 Monate 110
Modul 2: Entwicklung
beruflicher Perspektiven
und Strategien
(Allein-) Erziehen-
de
lfd.
Ein-
stieg
3 Monate 55
Modul 3: Jobcoaching (Allein-) Erziehen-
de
lfd.
Ein- 6 Monate 30
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 49 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015
Nr
. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ
* TZ*
stieg
9
Maßnahme zur Stabili-
sierung und Motivation
von Haftentlassenen
Unterstützung von haft-
bedrohten Menschen zur
Haftvermeidung oder
zum Erhalt der Wohn-
und Arbeitsverhältnisse
bei Ersatzfreiheitsstrafen
Ue25
lfd.
Ein-
stieg
6 Monate 25
10
Vorbereitung auf eine
Teilzeiterstausbildung
2016
Profiling (Stärken, Kom-
petenzen), berufliche
Zielplanung, Unterstüt-
zung bei der Organisation
der Kinderbetreuung
(Allein-) Erziehen-
de
4.
Quartal 3 Monate 25
11
Individuelles Coaching
zur Unterstützung der
Aufnahme einer Teil-
zeit-erstausbildung
2015
Abgleich beruflicher
Wünsche und Vorstellun-
gen mit dem regionalen
Ausbildungs- und Ar-
beitsmarkt, Unterstüt-
zung bei der Suche nach
einer Ausbildungsstelle in
TZ und bei der Organisa-
tion der Kinderbetreuung
(Allein-) Erziehen-
de
1.
Quartal 6 Monate 22
12 Stabilisierung der TZ-
Erstausbildung 2015
Individuelles Coaching in
den ersten Monaten der
TZ-Erstausbildung
(Allein-) Erziehen-
de
3.
Quartal individuell 20
13 Fit mit Kind
Stärkung der Erzieh-
ungskompetenzen, Ent-
lastungsstrategien entwi-
ckeln
(Allein-) Erziehen-
de
2.
Quartal 12 Wochen 12
14 Clearingstelle Plus U25
Modul 1 – Clearingstelle:
Individuelle Aktivierung
junger Erwachsener zur
Mitwirkung in der Fall-
steuerung, sozialintegra-
tive Hilfen, aufsuchende
Sozialarbeit, Berufsweg-
planung
U25
lfd.
Ein-
stieg
max. 6 Monate 25
mtl.
Modul 2 - Integrationshil-
fen: Individuelle Unter-
stützung junger Erwach-
sener bei der Umsetzung
der Hilfeplanung
U25
lfd.
Ein-
stieg
max.
12 Monate 12
mtl.
Modul 3 - Ad -Hoc-
Betreuung:
Individuelle, kurzfristige
und auf ein Anliegen
ausgerichtete Unterstüt-
U25 3.
Quartal 1 Tag 3
mtl.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 50 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015
Nr
. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ
* TZ*
zung junger Erwachsener
15 Tagelöhner Tages- und Selbststruktur,
Bestandsaktivierung
Ue25
50plus
lfd.
Ein-
stieg
max. 66
Std./TN 8
mtl.
16 Jobwerkstatt
Training der Schlüssel-
qualifikationen, Einzel-
coaching, Vermittlung
Ue25
50plus
lfd.
Ein-
stieg
jeweils 6-9
Monate 30
17 Transit
Individualcoaching
marktnaher Teilnehmen-
der bei Bewerbungsakti-
vitäten (Erstellung/ Über-
arbeitung von Bewer-
bungsunterlagen, Vorbe-
reitung auf Vorstellungs-
gespräche, etc.)
Ue25
lfd.
Ein-
stieg
4 Monate 30
18
Intensivcoaching für
Langzeitleistungs-
beziehende
Reprofiling, Individual-
coaching, Vermittlung Alle
lfd.
Ein-
stieg
6 - 12
Monate 75
19 Bewerbercenter Bewerbungstraining Alle
lfd.
Ein-
stieg
individuell 600
20
Werkstattbüro koKA –
kreativ-orientiert mit
Kurs auf Arbeit / Ausbil-
dung
Abgleich beruflicher
Vorstellungen mit dem
regionalen Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt, Medi-
en- und theaterpädago-
gische Biografiearbeit,
Praktika, Nachbetreuung
bei Integration der zuvor
langzeitarbeitslosen bzw.
von Langzeitarbeitslosig-
keit bedrohten jungen
Erwachsenen in Ausbil-
dung oder Arbeit
U25
lfd.
Ein-
stieg
12 Monate
+
6 Monate
Nachbetreu-
ung
19
21 Psychologische Eig-
nungsuntersuchung Berufseignungstest Alle
lfd.
Ein-
stieg
1 Tag 60
22
Integrationshilfen für
besonders benachteilig-
te Jugendliche
Individuelle Unterstüt-
zung bei der Regulierung
persönlicher Belange und
Krisensituationen, aufsu-
chende Sozialarbeit,
Entwicklung beruflicher
Perspektiven, Berufser-
kundungen durch Prakti-
ka, ggf. Vorbereitung auf
die Externe Prüfung zum
Erwerb des Hauptschul-
abschlusses
U25
lfd.
Ein-
stieg
6 – 12 Monate - 25
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 51 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015
Nr
. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ
* TZ*
23 Umschulungsbegleiten-
de Hilfen (ubH)
Stützunterricht (Hauptfä-
cher der Berufsschule)
Betriebliche
Umschüler/innen
lfd.
Ein-
stieg
individuell 32
24
Vermittlungscoaching –
Transport / Lager /
Logistik
Coaching Ue25
50plus
2.
Quartal 4 Monate 24
25 Gemma
Entwicklung einer realisti-
schen Berufswegplanung
unter Berücksichtigung
der persönlichen und
familiären Situation
Junge Frauen
unter 25 Jahren
lfd.
Ein-
stieg
max. 12 Mo-
nate 8
26 Lernort Süd
Stabilisierung, Berufs-
orientierende und sozi-
alpädagogische Ange-
bote, Vermittlung von
Tagesstruktur
U25
lfd.
Ein-
stieg
max. 12 Mo-
nate 9
27
Maßnahme für Gehör-
lose und Menschen mit
Hörbehinderung
Einzelcoaching, Nachbe-
treuung bei Arbeitsauf-
nahme
Rehabilitanden
/Schwerbehindert
e
lfd.
Ein-
stieg
individuell 10
28 Maßnahmen bei einem
Arbeitgeber Alle
lfd.
Ein-
stieg
individuell 120
29
Vorbereitung auf eine
betriebliche Umschu-
lung (VZ und TZ)
Vorbereitung auf eine
betriebliche (Teilzeit-/
Vollzeit-) Umschulung
Ue25
(Allein-) Erziehen-
de
3.
Quartal ca. 9 Monate 32
30
Individualcoaching für
Neukundinnen und
Neukunden mit akade-
mischem Abschluss
(in Planung)
Individuelle Unterstüt-
zung marktnaher Akade-
mikerinnen und Akade-
miker bei Bewerbungs-
bemühungen
Alle
lfd.
Ein-
stieg
individuell 60
31
Intensivcoaching für
langzeitarbeitslose
Akademikerinnen und
Akademiker
(in Planung)
Entwicklung neuer beruf-
licher Perspektiven
Ue25
50plus
2.
Quartal - 30
32
Ganzheitliche Beratung
von Bedarfsgemein-
schaften
(in Planung)
Beratung von allen in
einer Bedarfsgemein-
schaft lebenden Leis-
tungsempfänger/innen
Alle 2.
Quartal 6 Monate - 20
33 Jobbrücke
Individuelle Betreuung
von Wohnungslosen, Er-
arbeitung von Wohn- und
Berufsperspektiven
Alle
lfd.
Ein-
stieg
1 – 2 Jahre 15
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 52 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015
Nr
. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ
* TZ*
34
Stärkung der lebens-
praktischen Kompeten-
zen von Langzeitarbeits-
losen
(in Planung)
Erarbeitung einer Ent-
wicklungsperspektive Alle 3.
Quartal _ 20
35 Einzelcoaching
Unterschiedliche Schwer-
punkte und Zielrichtun-
gen (z.B. Stabilisierung
der Beschäftigung, Eig-
nung für pflegeri-
sche/soziale Berufe,
Migranten/-innen)
Alle
lfd.
Ein-
stieg
individuell 48
36 Training Soft Skills
(in Planung)
Herstellung der
Wettbewerbsfähigkeit Alle - - 80
37
Arbeitserprobung für
physisch Beeinträchtigte
Feststellung eigener
Kompetenzen und ge-
sundheitlicher Möglich-
keiten zur Berufsintegra-
tion; Simulation von
beruflichen Tätigkeiten
unter therapeutischer
Beobachtung; Integrati-
onscoaching in Einzel-
und Gruppenform
Alle
lfd.
Ein-
stieg
modular 45
38
Arbeitsdiagnostik für
psychisch Erkrankte und
Krankheitseinsichtige
Diagnostische Testverfah-
ren und Arbeitserprobung Alle
lfd.
Ein-
stieg
6 Wochen 30
39
Berufspraktische Wie-
dereingliederung für
psychisch Erkrankte und
Krankheitseinsichtige
Stabilisierung, praktische
Erprobung, betriebliche
Praktika, Vermittlung
Alle
lfd.
Ein-
stieg
6 Monate 20
40
Triangel
Bewerbungswerkstatt:
Jobinterviews, Testver-
fahren und praktische
Erprobung
50plus
lfd.
Ein-
stieg
8 Wochen 100
41
Integrationstraining für
gesundheitlich beein-
trächtigte erwerbsfähi-
ge Leistungsberechtigte
in Vollzeit
Coaching: Berufliche
Orientierung für Men-
schen mit gesundheitli-
chen Einschränkungen
und Menschen mit Be-
hinderung inkl. Praktika
Schwerpunkt: Psychische
Einschränkungen
Ue25
50plus
1.
Quartal 26 Wochen
24
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 53 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015
Nr
. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ
* TZ*
42
Integrationsvorberei-
tung für gesundheitlich
beeinträchtigte er-
werbsfähige Leistungs-
berechtigte in Teilzeit
Coaching: Berufliche
Orientierung für Men-
schen mit gesundheitli-
chen Einschränkungen
und Menschen mit Be-
hinderung inkl. prakti-
scher Erprobungen in
einem Werkraum
Schwerpunkt: Psychische
Einschränkungen
Ue25
50plus
2.
Quartal 26 Wochen
24
VZ* = Vollzeit
TZ* = Teilzeit
Abbildung 35
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Wie bereits ausführlich dargestellt , erhöht das Vorhandensein einer abgeschlossenen
Qualifizierung oder Ausbildung grundsätzlich die Chancen der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten (eLb) auf eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Zudem wirken Fö r-
derungen der beruflichen Weiterbi ldung dem drohenden Fachkräfte mangel entgegen .
Daher sind ca . 550 Förderungen der betrieblichen Weiterbildung mit Bildungsgutschei-
nen geplant. Davon sind ca. 120 Bildungsgutscheine für Einzelfallförderungen und ca. 40
Bildungsgutscheine für betriebliche Einzelumschulungen vorgesehen.
Förderung der Beruflichen Weiterbildung - Planung 2015
Nr
.
Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ* TZ*
1 Lernwerkstatt
Stärkung der Persönlich-
keit, Förderung der
lebenspraktischen Kom-
petenzen, Verbesserung
der Lernkompetenz
sowie Kulturtechniken
Ue25 lfd. Ein-
stieg
6 Mona-
te 40
2 Lernwerkstatt –
Interkulturell
Stärkung der Persönlich-
keit, Förderung der
lebenspraktischen Kom-
petenzen, Verbesserung
der Lernkompetenz
sowie Kulturtechniken
und Sprachtraining
Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte
lfd. Ein-
stieg 6 Monate 36
3
Integrationsseminar
für Migrantinnen und
Migranten
Berufliche Orientierung,
Bewerbungsmanage-
ment, Arbeitsrecht,
Praktikum
Menschen mit Migrati-
onsvor-
geschichte
1.
Quartal 4 Monate 36
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 54 -
Förderung der Beruflichen Weiterbildung - Planung 2015
Nr
.
Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ* TZ*
4
Technisch-
gewerbliches Trai-
ningscenter
Eignungsfeststellung,
Qualifizierung in ver-
schiedenen Gewerken
Ue25 lfd. Ein-
stieg
individu-
ell 20
5
Qualifizierung
Transport / Lager/
Logistik
Schulungen, Prüfungen,
Führerscheine
Ue25
50plus
lfd. Ein-
stieg
individu-
ell 37
6 Gabelstaplerfahrer -
Spezialist
Gabelstaplerschulung,
Perfektionstraining,
Lagergrundlagen inkl.
Ladungssicherung und
Gefahrgut, kundenorien-
tiertes Verhalten, Prakti-
kum
Ue25
50plus
2.
Quartal 4 Monate 24
7 Training on the Job
Individuelles Coaching,
Praktikum, arbeitsplatz-
bezogene Qualifizierung,
Vermittlung
Ue25
50plus
lfd. Ein-
stieg 9 Monate 40
8 Hauswirtschaft als
Beruf
Eignungsfeststellung,
Hauswirtschaft
in Theorie und Praxis
Ue25
(Allein-) Erziehende
1.
Quartal
4 Wo-
chen 30
Vorbereitung auf die
Externenprüfung
Ue25
(Allein-) Erziehende
2.
Quartal
15 Mona-
te
15
9 Step by Step
Schrittweise Qualifizie-
rung zur Vorbereitung
auf Arbeit/Ausbildung,
Organisation der Sicher-
stellung der Kinderbe-
treuung, Berufsorientie-
rung, Praktika
(Allein-) Erziehende
lfd. Ein-
stieg
12 Mona-
te 23
10 Altenpflege Gemäß Ausbildungsver-
ordnung Ue25 individuell 24 Mona-
te 5
11 Altenpflegehilfe Gemäß Ausbildungsver-
ordnung Ue25 individuell 12 Mona-
te 25
12
Alltagsbeglei-
ter/innen für De-
menzerkrankte
Gemäß § 87 b SGB XI Ue25 individuell 3 Monate 20
13 Betriebliche Ein-
zelumschulungen - Alle - 24 Mona-
te 40
14 Einzelfallförderungen - Alle individuell individu-
ell 123
15 Bürokaufmann/-frau
(überbetrieblich)
Gemäß Ausbildungsver-
ordnung
Rehabilitanden
/Schwerbehinderte
3.
Quartal
21 Mona-
te 3
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 55 -
Förderung der Beruflichen Weiterbildung - Planung 2015
Nr
.
Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfäl-
le
VZ* TZ*
16 Kaufmännische
Qualifizierung
Verschiedene Fachmodu-
le (inkl. MS-Office, SAP,
etc.), Callcenter, Bewer-
bungstraining, Lager-
EDV, Englisch für das
Büro, Buchhaltung
Ue25
50plus
lfd. Ein-
stieg
individu-
ell 32
VZ* = Vollzeit
TZ* = Teilzeit
Abbildung 36
Freie Förderung
Die Freie Förderung nach § 16f SGB III bietet einen erweiterten Gestaltungsspie lraum.
Dieser soll vor allem genutzt werden, um unter Beachtung des Umgehungs - und Aufsto-
ckungsverbotes der Basisinstrumente neue Eingliederungsleistungen zu entwickeln.
Damit werden weitergehende Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und jugendl i-
che erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden Vermittlungshemmni ssen
ermöglicht.
Insgesamt sind für das Jahr 2015 ca. 90 Förderfälle geplant. Dabei ist zwischen Einzel -
und Gruppenmaßnahmen und Einzelfallförderung in Form von Geldleistungen zu unter-
scheiden.
Einzel- und Gruppenmaßnahmen
Freie Förderung - Planung 2015
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ*
TZ*
1 Individualcoaching für
Selbstständige
Erarbeitung von Beschäfti-
gungsalternativen und
Heranführung Selbständiger
an eine sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung
Selbst-
ständige 3. Quartal modular 10
2
Berufsausbildungs-
findung
Vermittlung von Jugendli-
chen mit Schulabschluss in
eine betrielbliche Ausbil-
dung und Nachbetreuung
bei Aufnahme einer betrieb-
lichen Ausbildung
U25 1. Quartal modular 20
3 Schulabschluss Plus
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozialpäda-
gogischer Begleitung
U25 3. Quartal 12 Monate
14
VZ* = Vollzeit
TZ*= Teilzeit
Abbildung 37
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 56 -
Einzelfallförderung in Form von Geldleistungen (Probebeschäftigung)
Die Förderung erfolgt gemäß § 16f SGB II in Ausweitung (Aufstockung) der Reg e-
lungen des § 46 SGB III. Diese Ausweitung ist nur für den Personenkreis der Lang-
zeitarbeitslosen u nd Jugendliche n mit besonders schwerwiegenden Vermitt lungs-
hemmnissen möglich. Es sind rund 50 Förderfälle im Rahmen der Probebeschäft i-
gung geplant. Eine Bewilligung kann erfolgen, wenn die Prognoseentscheidung ge-
troffen wird , dass innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mit den Basisi n-
strumenten die Beendigung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit durch Integrati-
on und/oder das Erzielen von Integrationsfortschritten voraussichtlich nicht erreicht
werden kann.
Weitere Förderangebote zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbe s-
serung der Integrationschancen
Vermittlungsbudget
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs - oder Arbeitsplatz und bei
der Arbeitsaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer
(auch schulischen) Ausbildung sind rund 2. 670 Förderfälle gem. § 44 SGB I II g e-
plant.
Eingliederungszuschuss (EGZ) – Zusammenarbeit mit dem Arbeitge ber- und
Vermittlungsservice (AGVS)
Das Antragsverfahren zum EGZ einschließlich der Bearbeitung wird in der Regel
vom AGVS in enger Abstimmung mit dem Jobcoach durchgeführt. Im Jahr 2015
plant das Jobcenter Münster ca. 120 Förderfälle.
Förderung von Arbeitsverhältnissen
Mit öffentlich geförderter Beschäftigung sollen durch Schaffung von sozialversich e-
rungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden mit Coaching und arbeitsmarktnaher Qua-
lifizierung die berufliche Integration von Menschen mit mehreren Vermittlungshem m-
nissen ermöglicht werden. Geplant sind insgesamt 20 Teilnehmerplätze.
Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Das AGH-Angebot bleibt 2015 konstant bei 260 Teilnehmerplätzen.
Arbeitsgelegenheiten eignen sich sehr gut, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte
zu stabilisieren und an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Im Rahmen individ u-
eller Förderketten dienen Arbeitsgelegenheiten dazu, auf andere Maßnahmen aufzu-
bauen oder den Übergang in and ere Maßnahmen oder eine (sozialversicherung s-
pflichtige) Arbeit vorzubereiten. Im Jobcenter Münster sind 2014 insgesamt 15 z u-
sätzliche AGH-Plätze eingerichtet worden, die in ein Aktivierungscoaching eingebu n-
den sind.
Einstiegsgeld
Gemäß § 16b SGB II ist e s möglich, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichti-
gen Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld als anrechnungsfreien Zuschuss zu gewähren.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 57 -
Das Jobcenter Münster plant für einen zusätzlichen Anreiz zur Arbeitsaufnahme
ca.160 Förderfälle.
Förderangebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Um den betrieblichen Ausbildungserfolg zu sichern, sind auch für das Jahr 201 5
ausbildungsbegleitende Hilfen (u.a. Nachhilfe, sozialpädagogische Betreuung) g e-
mäß § 75 SGB III geplant. Das Jobcenter Münster sieht Bedarf für bis zu 30 Jugend-
liche.
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Für Jugendliche, die den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung (noch) nicht
gerecht werden können, werden 25 außerbetriebliche Ausbild ungsplätze gemäß
§ 76 SGB III für 2014 angeboten. Erfahrungsgemäß ist die kooperative BaE (fac h-
theoretische Ausbildung bei einem Bildungsträger, fachpraktische Ausbildung bei e i-
nem Kooperationsbetrieb) wirkungsvoller als die integrative BaE (fachtheoretisc he
und fachpraktische Unterweisung bei einem Bildungsträger). Daher sind 20 koopera-
tive BaE-Plätze und 5 integrative BaE-Plätze geplant, wobei grundsätzlich ein quanti-
tativer Spielraum besteht.
Mit rund 100 verschiedenen Ausbildungsangeboten ist eine groß e Vielfalt an Ausbi l-
dungsberufen gegeben. Damit kann das Jobcenter Münster auf die Berufswünsche
und Neigungen der jungen Menschen eingehen.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) sind genau wie im Jahr 201 4
insgesamt 18 Förderfälle geplant.
Förderangebote für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Probebeschäftigung
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung bis zu einer
Dauer von drei Monaten erstattet werden. Voraussetzung der För derung ist, dass
dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine
vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen is t (vgl.
§ 46 SGB III). Für das Jahr 2015 sind 50 Förderfälle geplant.
Eingliederungszuschuss
Gemäß § 90 SGB III können für behinderte und schwerbehinderte Menschen beson-
dere Eingliederungszuschüsse gewährt werden. Das Jobcenter Münster geht von 36
Förderfällen Im Jahr 2015 aus.
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Im Rahmen der Unterstützungsmöglichkeiten nach § 117 SGB III sind insgesamt 14
Förderfälle geplant.
Förderangebote zur Existenzsicherung und für Selbstständige
Einstiegsgeld
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 58 -
Die Förderung durch Einstiegsgeld hat als Zielrichtung die Überwindung der Hilfeb e-
dürftigkeit, nicht deren Reduzierung (vgl. § 16b SGB II). Förderentscheidungen zum
Einstiegsgeld werden im Team „Selbstständige“ getroffen. Für das Jahr 2015 sind 20
Förderfälle geplant.
Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
Insgesamt sind 40 Förderfälle im Sin ne des § 16c SGB II geplant. Darüber hinaus
bietet das Team „Selbstständige“ qualifizierte und intensive Beratungsg espräche an.
Da die Wirtschaftsförderung und das Jobcenter Münster eng verzahnt sind und diese
Zusammenarbeit in Zukunft noch ausbauen wollen, kann sich die Zielgruppe alterna-
tiv auch bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen.
Förderangebote Dritter
Perspektive 50 plus
Im Rahmen des Projektes sind 3 Maßnahmen mit ca. 90 Eintritten für das Jahr 2015
geplant.
ESF-Sprachkurse
Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland
können Personen mit Migrationsvorgeschichte Maßnahmen der Sprachförderung,
kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen und so ihre
Chancen auf dem Arbeitsm arkt erhöhen. Im Stadtgebiet Münster gibt es ein großes
Angebot an allgemeinen und speziell berufsbezogenen Sprachkursen.
Integrationskurse
Ebenfalls gibt es ein breitgefächertes Angebot an Integrationskursen. Diese beinha l-
ten sowohl Sprachkur se als auch Orientierungskurse für Menschen mit Migration s-
vorgeschichte.
Sonstige
Darüber hinaus gibt es weitere Bildungsangebote der Agentur für Arbeit Münster
(z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (pro)), die auch von den Kunden und
Kundinnen des Jobcenters genutzt werden können, ebenso wie Bildungsmaßna h-
men, die von anderen Jobcentern oder Arbeitsagenturen im Bundesgebiet angeb o-
ten werden.
3.5 Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a Nr. 1 – 4 SGB II
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der Besonderheit des Em pfängerkreises von Leistu n-
gen der Grundsicherung nach SGB II ( z.B. Langzeitbezug, Erwerbsbiografien mit Unte r-
brechungen, schwierige Rahmenbedingungen, gesundheitliche Einschrä nkungen ) in
§ 16a Nr. 1 - 4 SGB II kommunale Unterstützungs- und Beratungsleistungen geregelt,
die im Vorfeld oder parallel zu der Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirksam
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 59 -
werden sollen. Es handelt sich um Förderleistungen, die dem Grundsatz der Freiwilli g-
keit, der Offenheit und der Ergebnisoffenheit folgen.
In Ziffer 1 - 4 werden die Leistungen inhaltlich bestimmten Unterstützungsbereichen z u-
geordnet:
§ 16a- Leistung Zuständiges
Fachamt
Beteiligter Kooperations-
partner/ Leistungserbringer
Betreuung minderjähriger
und behinderter Kinder,
§ 16a Ziffer 1
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Familienbüro
Häusliche Pflege von
Angehörigen,
§ 16a Ziffer 1
Sozialamt Informationsbüro Pflege im G e-
sundheitshaus
Schuldnerberatung,
§ 16a Ziffer 2
Sozialamt Sozialamt, Verbraucherzentrale
Münster, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie,
Arbeiterwohlfahrt, Caritas
Psychosoziale Betreuung,
§ 16a Ziffer 3
Gesundheitsamt
Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien
Sozialamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Kommunaler Sozialdienst
Migrationsberatung: AWO, DRK,
Caritas, Beratun gs- und Bi l-
dungszentrum der Diakonie
Suchtberatung,
§ 16a Ziffer 4
Gesundheitsamt
Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien
Caritas, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie
Drogenhilfe der Stadt Mün ster:
Drobs
Abbildung 38
Das SGB II hat bei der Ausgestaltung des Gesetzes Erfahrungen aus dem Fürsorgesy s-
tem des BSHG einfließen lassen.
Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass arbeitsmarktpolitische Instrumente allein oftmals
nicht ausreichen, um eine Integration und damit weitestgehende selbstständige Sich e-
rung des Lebensunterhaltes zu ermöglichen. Die persönliche Lebenssituation vieler
Leistungsberechtigten weist zum Teil komplexe verfestigte Problemlagen auf, die eine
unmittelbare Erwerbsintegration auf dem allg emeinen Arbeitsmarkt erschweren oder
sogar verhindern.
Der Gesetzgeber hat es nicht versäumt , den Eingliederungsleistungen bes timmte The-
menbereiche/ Lebensbereiche zuzuordnen, um eine ganzheitliche und umfassende B e-
treuung zu gewährleisten, wenn sie denn für die Eingliederung erforderlich ist. Neben
eher klar definierten Leistungen wie Schuldnerberatung oder Suchtberatung la ssen die
Leistungen „Betreuung von minderjährigen Kindern und die Psycho-soziale Betreuung“
viele Spielräume bei der Ausgestaltung zu.
Daraus hat sich in Münster eine Vielfalt von Angeboten entwickelt, die einen kompete n-
ten fachlichen und menschlichen Umgang mi t den unterschiedlichen Lebenslagen e r-
möglichen. Hier sei beispielhaft die Gestaltung der psycho -sozialen Betreuung genannt.
Das Sozialamt, das Amt für Kinder, Jugend liche und Familie und das Gesundheitsamt
halten im Rahmen des § 16a SGB II teilweise sehr spezifische Angebote für die erwerbs-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 60 -
fähigen Leistungsberechtigten vor, d.h. zwei Fachdienste, ein § 16a-spezifisches Fach-
dienstangebot und vier Beratungsstellen erbringen Leistungen zur psycho -sozialen Be-
treuung (Abbildung 38).
Die „leistungsauslösenden“ I ndikationen sind in einem intensiven Prozess gemeinsam
erarbeitet worden. Damit konnte sicher gestellt werden, dass die individuellen Bedarfe im
Kontext der Erwerbsintegration gesehen werden.
Der Gesamtprozess von Beauftragung, Wahrnehmung und Rückmeldung ist sowohl auf
der Ebene der Kommunikation und praktischen Umsetzung mit den Beteiligten geregelt
wie auch in den entsprechen den Fachverfahren im Jobcenter implementiert. Damit sind
wichtige Voraussetzungen erfüllt, um den § 16 a SGB II umzusetzen.
Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, die Rahmenbedingungen im Jobcenter
bei der Betreuung der Leistungsberechtigten so zu gestalten, dass sich die Menschen in
der Beratung soweit öffnen, dass sich daraus Rückschlüsse auf Unterstützungs - und
Betreuungserfordernisse ziehen lassen.
Neben klaren äußeren Faktoren (z.B. Zeit , Betreuungsschlüssel, geschäftspolitische
Ziele etc.) muss der Jobcoach viel Beratungskompetenz mitbringen, um auf wertschä t-
zende respektvolle Weise ein Vertrauensverhältnis und Arbeitsbündnis herzustellen, das
es erlaubt, mit der Kundin/ dem Kunden einen gemeinsamen Prozess zu gestalten, der
Zielvereinbarungen und die Inanspruchnahme entsprechender Angebote ermöglicht.
Gelingt dies nicht, so ist der akzeptierende Zugang, der sich aus der Frei willigkeit der
Inanspruchnahme ergibt, nicht möglich.
Die nachfolgende Tabelle erlaubt einen Überblick über die jeweils gedeckten Bedarfe
der einzelnen Leistungen im Zeitraum September 2013 – November 2014. Damit sind
die Kundinnen und Kunden gemeint, di e über ein Beauftragungsschreiben beim jeweil i-
gen Träger angekommen sind und aktiv an der § 16a- Situation arbeiten.
Die aufgeführten Beauftragungen sind im entsprechenden System des Jobcenters e r-
fasst worden.
erfasste, bereits
gedeckte Bedarfe
§ 16a Nr. 1
Betreuung von minderjährigen oder
behinderten Kindern
Häusliche Pflege von Angehörigen
14
5
§ 16a Nr. 2
Schuldnerberatung
42
§ 16a Nr. 3
Psycho- soziale Betreuung
(soz.- psychiatrischer Dienst, Migra-
tionsberatung, KSD)
125
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 61 -
§ 16a Nr. 4
Suchtberatung 5
Die Situation der ungedeckten Bedarfe soll, bezogen auf die Leistungen 1 -4, durch die
Zahlen des Monats Oktober illustriert werden. Ungedeckt heißt, dass der Bedarf festg e-
stellt und mit der Kundin/ dem Kunden besprochen worden ist, die Beauftragung auf dem
Weg ist, der Erstkontakt mit dem Träger aber noch aussteht.
erfasste, noch u n-
gedeckte Bedarfe im
Oktober 2014
§ 16a Nr. 1
Betreuung von minderjährigen
oder behinderten Kindern
Häusliche Pflege von Angehörigen
0
5
§ 16a Nr. 2
Schuldnerberatung
10
§ 16a Nr. 3
Psycho- soziale Betreuung
(soz.- psychiatrischer Dienst, Mi g-
rationsberatung, KSD)
17
§ 16a Nr. 4
Suchtberatung
0
Analog zum Planungsprozess des Eingliederungstitels (arbeitsmarktpolitische Instr u-
mente) muss sich die Umsetzung des § 16a auch immer wieder einer kritischen B e-
standsaufnahme unterziehen und ggf. neue/andere Angebote s chaffen, Bedarfsgrößen
anpassen, Unstimmigkeiten im Verfahren ausräumen und die Qualität der Leistungen
sichern.
Beispielhaft soll ein zukünftiges Projekt mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fam i-
lien dargestellt werden:
Die Leistung des §16a Nr. 1 SG B II (Betreuung von minderjährigen oder behinderten
Kindern) unterscheidet sich von den anderen kommunalen Eingliederungsleistungen. In
besonderer Weise gibt es eine Abgrenzungsproblematik zu anderen Sozialgesetzb ü-
chern, vor allem zum SGB VIII. Das SGB VII I regelt die Rechtsansprüche für die Betreu-
ung von minderjährigen Kindern umfänglich.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 62 -
Ein Anspruch auf Kinderbetreuung nach § 16a SGB II ist dann gegeben, wenn die fe h-
lende Kinderbetreuung der Aufnahme einer Beschäftigung entgegensteht. Es muss also
einen Wirkungszusammenhang zwischen der Erwerbsintegration und der kommunalen
Eingliederungsleistung bestehen. Dabei ist der Anspruch aus § 16a SGB II immer dann
als vorrangig anzusehen, wenn die Kinderbetreuung notwendig ist, um Erwerbsarbeit
auszuüben oder an einer Fördermaßnahme zur Integration teilzunehmen.
In den Abstimmungsgesprächen zwischen dem Jobcenter und dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien sind eben diese Betreuungsbedarfe im Sinne des §16a SGB II
theoretisch beschrieben worden.
Die Leistung nach § 16a SGB II umfasst zurzeit auch ein Beratungsangebot des Famili-
enbüros, wo zusätzliche oder erweiterte Betreuungserfordernisse, die im Zusamme n-
hang mit der Aufnahme einer Erwerbsarbeit oder der Teilnahme an einer Förderma ß-
nahme entstehen, erfasst u nd wenn möglich bearbeitet werden. In Einzelfällen konnten
Lösungen angeboten werden.
Im Herbst 2014 hat sich eine neue Arbeitsgruppe aus Mitarbeiter/innen beider Ämter
konstituiert, die, bezogen auf eine ausgewählte Betreuungsproblematik, ein Projekt ent-
wickeln wird.
Angedacht wird ein Projekt, das Betreuungsengpässe bei der Aufnahme von Arbeit für
einen bestimmten Zeitraum (z.B. Probezeit) überbrückt. Darüber hinaus soll das Ma t-
ching zwischen Betreuungserfordernissen und bereits bestehenden Betreuungs möglich-
keiten bei der Randzeitenbetreuung verbessert werden. Nähere Einzelheiten können
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht berichtet werden.
Die Ausgestaltung und Umsetzung des § 16a SGB II wird von allen Beteiligten als Pr o-
zess wahrgenommen, der gemeinsam gestaltet werden muss.
Dazu gehören Auswertungsgespräche und Prozessreflektionen der beteiligten Ämter
und Leistungserbringer.
Am 18.12.2014 hat sich der AK Schuldnerberatungsstellen mit Vertreter/innen des Soz i-
alamts und des Jobcenters getroffen, u m die Arbeit des zurückliegenden Jahres zu b e-
trachten. Bezogen auf die implementierten Prozesse konnte insgesamt ein positives R e-
sümee gezogen werden.
Der AK Schuldnerberatungsstellen legte eine Statistik über die Anzahl der Beauftragu n-
gen vor. Diese bezog sich auf den Zeitraum März 2013 bis November 2014.
Danach gab es in diesem Zeitraum 135 Beauftragungen, die durch das Jobcenter initiiert
wurden. Gleichzeitig nahmen 723 weitere Personen, die Leistungen nach dem SGB II
erhalten, die Beratung der Schuldner beratungsstellen in Anspruch. Insgesamt haben
also 858 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine der fünf Beratungsstellen aufgesucht,
um die Schuldensituation zu regulieren.
Die hohe Anzahl der Personen, die ohne Unterstützung des Jobcenters ihre finanziell e
Lage klären, ist auffallend hoch. Dafür gibt es mehrere Begründungen. Zum einen ist der
Bekanntheitsgrad der in Münster tätigen Beratungsstellen sehr hoch und wird durch den
weit verbreiteten Flyer immer wieder unterstützt. Zum anderen löst eine Verschuldung je
nach Höhe der Schulden einen massiven existenziellen Druck auf die verschuldeten
Personen aus. Dies scheint sich direkt auf das Selbsthilfepotential der Kundinnen und
Kunden auszuwirken. Außerdem ist nicht bekannt, wie viele Ratsuchende es vorgez o-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
- 63 -
gen haben, die Beratungsstelle eigenständig anzusteuern, nachdem das Thema im Jo b-
center angesprochen wurde.
Abschließend soll kurz auf einen Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales aus dem letzten Jahr hingewiesen werden. Die von Kaps und Kaltenborn
durchgeführte Studie untersucht , wie die kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung
des SGB II einbezogen werden können. Sie stellen fest, dass viele rechtliche Fragen
bislang nicht beantwortet worden sind, z.B. ist das Verhältnis von Fachaufsicht und Ziel-
steuerung nicht geklärt bzw. ist grundsätzlich nicht geklärt, ob eine Zielsteuerung übe r-
haupt gewollt ist. Auch sind die Wirkungen der Leistungen auf die gesetzlichen Wi r-
kungsziele nicht bekannt, was wird eigentlich von wem wie gesteuert? Die Studie kommt
auch zu dem Ergebnis, dass ein System messbarer Zielindikatoren fehlt und grundsätz-
lich die Transparenz zum Einsatz und vor allem zur Wirkung noch nicht gegeben ist.
Problematisch ist u.U. auch die rechtskreisübergreifende Wahrnehmung der kommuna-
len Leistungen (siehe besonders § 16a Nr. 1 SGB II).
3.6 weitere kommunale Leistungen mit Bezug zum SGB II
Neben den kommunalen Eingliederungsleitungen , die im § 16a SGB II geregelt sind ,
wird eine Vielzahl kommunaler Leistungen erbracht, die einen Bezug zu den ei nzelnen
Zielgruppen des SGB II haben. Diese sind so gestaltet, dass darauf aufbauend oder p a-
rallel die speziellen Leistungen des SGB II zum Einsatz kommen können oder im Ra h-
men von Prävention Leistungen aus dem SGB II nicht erforderlich werden.
konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte
Junge, sozial benachteiligte und bildung s-
ferne weibliche Jugendliche und junge
Frauen
Projekt "gemma"
Jugendliche bis 25 Jahre Projekt "Schulabschluss plus - Erwerb des
Hauptschulabschlusses 10 A mit sozialp ä-
dagogischem Coaching" (ehemals Arbeiten
und Lernen)
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit b e-
drohte Menschen, von Armut Betroffene,
und sozial benachteiligte Menschen
Unterstützung von Arbeitslosen, von Armut
Betroffenen und sozial b enachteiligten
Menschen
Frauen u. Mädchen ab 16 Orientierungsgespräche, Beratung, Krise n-
intervention, Gewaltschutzberatung
Frauen u. Mädchen Schulungen zur Computernutzung (Pr o-
gramme), Sicherheit im Internet, Nutzung
weiterer (neuer) Medien
Frauen u. Mädchen ab 16 Beratungs- und Therapieangebot, auch mit
psychischen Erkrankungen z.B. Ess -
Störung, Dissoziativer Identitätsstörung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte
Frauen und Mädchen ab 14 Jahren (B e-
troffene), deren Bezugspersonen und
Fachkräfte/ BeraterInnen
Frauen-Notruf, Beratung und No truf für
vergewaltigte und sexuell belästigte Fra u-
en und Mädchen
Frauen und Mädchen, spezielle Angebote
für Frauen und Mädchen mit Behinderung
Sportangebote/ Selbstbehauptung u. -
verteidigung für Frauen und Mädchen
Stärkung der Selbstbehauptung von Fra u-
en und Mädchen, Präventionsarbeit zum
Thema Gewalt gegen Frauen und Mä d-
chen
arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit b e-
drohte Jugendliche unter 25 Jahren
Arbeitsmarktrelevante Grundkompetenzen
im Lernort Süd
Kinder und Jugendliche von Eltern, die
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Soz i-
alhilfe, Leistungen nach dem Asylbewe r-
berleistungsgesetz, den Kinderzuschlag
oder Wohngeld beziehen
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bi l-
dungs- und Teilhabepaket (BuT) in weite r-
führenden Schulen in Münster
arbeitslose Jugendlich e im Alter von 17 -
24 Jahre, die bisher von Maßnahmen der
Arbeitsverwaltung nicht erreicht werden
konnten
Stadtteilwerkstatt Nord
Jugendliche im Alter von 17 - 24 Jahre, die
im Leistungsbezug des SGB II sind
Stadtteilwerkstatt Nord Erwerb von Schlüs-
selqualifikationen, Berufsorientierung, Ve r-
besserung der Ausbildungsfähigkeit
Schüler/innen münsterscher Schulen, die
den Münsterpass haben bzw. entspr e-
chende Leistungen beziehen
Übernahme der Schulbuchkosten / Eige n-
anteil für Schüler/innen münsteraner Sch u-
len
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit b e-
drohte Menschen
Arbeitslosenberatung
von Gewalt betroffene oder bedrohte Fra u-
en
Fachberatungsstellen zum Gewaltschut z-
gesetz
von Gewalt bedrohte oder betroffene Fra u-
en und ihre Kinder
Frauenhäuser
von Armut Betroffene und sozial benachtei-
ligte Menschen, Kinder, Jugendliche und
Erwachsene mit Migrationsvorgeschichte
Wohngebietsbezogene Unterstützungs -
und Integrationsangebote in Münster Berg
Fidel
von Armut Betroffene und sozial benachtei-
ligte Menschen, Kind er, Jugendliche und
Erwachsene, Familien, ältere Menschen
Wohngebietsbezogene Beratung, Begle i-
tung und Unterstützung im Südviertel
Straffällige, Inhaftierte und Haftentlassene,
deren Angehörige sowie weitere Personen
gem. Kap. 8 SGB XII
Beratung von Inhaftierten, Haftentlassenen
und deren Angehörigen
Menschen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten wie z.B. U -Häftlinge,
Strafentlassene, wohnungslose
Hilfen für Personen mit besonderen sozi a-
len Schwierigkeiten
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte
Mieterinnen und Mieter mit Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II, Kap. 3 oder
4 SGB XII oder nach dem AsylbLG
Mieterberatungsscheine
in Münster wohnende Personen mit A n-
spruch auf Leistungen nach dem SGB II,
Kap. 3 oder 4 SGB XII, AsylbLG oder Ki n-
dergeldzuschlag beziehende Familien
Münster-Pass
Wohnungslose Menschen bis 25 Jahre, die
aufgrund der Wohnungslosigkeit bislang
keine Maßnahmen der beruflichen Bildung
etc. durchführen konnten
U 25 Projekt
Menschen in schwierigen sozialen und
wirtschaftlichen Lebenslagen
Sozialberatung
Kinder, Jugendl iche und Erwachsene mit
Migrationsvorgeschichte, von Armut B e-
troffene, arbeitslose, psychisch kranke und
sozial benachteiligte Menschen
Wohngebietsbezogene Information, Ber a-
tung und Unterstützung Kinderhaus -
Brüningheide; hier: Kinderhauser Arbeit s-
loseninitiative e.V. (KAI)
Alleinstehende, wohnungslose Männer HUK / Übernachtungsangebot für wo h-
nungslose Männer
Wohnungslose alleinstehende Frauen Übernachtungsangebot für wohnungslose
Frauen
Haushalte, die wohnungslos oder von
Wohnungslosigkeit bedroht sind
Wohnraumversorgung, Hilfen für Wo h-
nungslose
Eltern von Kindern und Jugendlichen, Ki n-
der und Jugendliche
Beratung im Rahmen der Erziehung von
Kindern / Jugendlichen Beratung von E l-
tern in Fragen der Partnerschaft, Trennung
und Scheidung Beratung bei dr ohender
Wohnungslosigkeit
junge Volljährige und junge Menschen bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Fertigung von Stellungnahmen zur Ane r-
kennung der Kosten für Unterkunft und
Heizung bei jungen Volljährigen und ju n-
gen Menschen bis zur Vollendung des 2 5.
Lebensjahres (§ 22 Abs. 4 SGB II).
Kinder und Jugendliche von Eltern, die
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Soz i-
alhilfe, Leistungen nach dem Asylbewe r-
berleistungsgesetz, den Kinderzuschlag
oder Wohngeld beziehen
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bi l-
dungs- und Teilhabepaket (BuT) in Grund -
und Förderschulen in Münster
Suchtgefährdete und abhängige Droge n-
konsument/innen
Drogenberatung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte
Schwangere, Paare, Mütter, Väter und
Kinder bis zur Vollendung des 3. Leben s-
jahres
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Müt-
ter und Kinder – zum Schutz des ungeb o-
ren Lebens“ der Stadt Münster - Träger:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Alle Schwangerschaftsberatungsstellen in
Münster (ProFamilia, SKF, Diakonie Müns-
ter, Donum Vitae, Schwangerschaftsber a-
tung im Kommun alen Sozialdienst) haben
Zugriff auf den Sonderfonds.
Jugendliche und junge Erwachsene mit
dem Lebensmittelpunkt Straße
Streetwork
Personen mit Suizidgefährdung darunter
ggf. auch Kunden des Jobcenters nach
SGB II
Krisenhilfe durch eine psychosoziale Ber a-
tungsstelle
Personen mit schweren psychiatrischen
Erkrankungen (Psychosen) und mit pos t-
traumatischen Belastungsstöru n-
gen,darunter auch Kunden des Jobcenters
nach SGB II
Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch
kranke Menschen im Psycho -Sozialen
Zentrum
Menschen mit psychischer Erkrankung
darunter ggf. auch Kunden des Jobcenters
Gemeinnütziger Betrieb für Personen, die
aufgrund psychischer Erkrankungen a r-
beitslos sind
Psychisch / psychiatrisch auffällige Kunden
des Jobcenters
Kommunale Eingliederungsl eistung: Ps y-
chosoziale Betreuung
Suchtabhängige und deren Angehörige,
darunter auch Kunden des Jobcenters
nach SGB II
Suchtberatung (legale Drogen)
Suchtabhängige und deren Angehörige,
darunter auch Kunden des Jobcenters
nach SGB II
Suchtberatung (legale Drogen)
in Münster wohnende Kinder und Jugendl i-
che < 18 J. mit Anspruch auf Leistungen
nach dem SGB II, Kap. 3 oder 4 SGB XII,
AsylbLG oder Wohngeld, Kinder in Hau s-
halten mit Kindergeldzuschlagsberecht i-
gung und anderen Haushalten mit geri n-
gem Einkommen
Förderfond Stiftung Mitmachkinder der
Kommunalen Stiftung Bürgerwaisenhaus
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte
Junge, sozial benachteiligte und bildung s-
ferne weibliche Jugendliche und junge
Frauen
Gemma!
Psychisch Kranke oder psychisch Beei n-
trächtigte mit Krankenheitseinsicht
Arbeitsdiagnostik
Beschlussvorlage
3583 Zeichen
V/0054/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2015 Beratungsfolge 18.02.2015 Integrationsrat Vorberatung 24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 12.03.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung beschlossenen Schwerpunktset- zung (Vor lage V/0745/2014) wird das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster für 2015 beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt und Integrationsprogramms des Jobcenters Münster 2015 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2015 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Aufwand Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile im Teile r- gebnisplan Bezeichnung Jahr Betrag Hinweise 15 Transferaufwendungen 2015 10.100.000 € Vorlagen-Nr.: V/0054/2015 Auskunft erteilt: Herr Schölling Ruf: 60918-310 E-Mail: Schoelling@stadt-muenster.de Datum: 30.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0054/2015 06 Kostenerstattung und Kos- tenumlagen 2015 10.100.000 € Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013, (V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Übe r- schreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000 Euro überpl anmä- ßig bereitzustellen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen , abgestimmte wirkungsorientierte und aufeinander bezogene Handlungsstrategien der Jugend -, Gesundheits -, Migrations -, Schul - und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu ent wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiedenen Ämter und die Zielplanung des SGB II verzahnt werden (Vorlage V/0980/2013). Die Planungen zum Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm 2015 hat das Jobcenter mit Fachäm- tern – die Bezug zum SGB II haben – in den jährlichen Zielgruppenworkshops durchgeführt. Paral- lel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu Zielen und gemeinsamen E r- wartungen stattgefunden hat. Weiter haben neben den Fachämtern Mitglieder des örtlichen Beira- tes an den Planungsworkshops teilgenommen, so dass die Planung auf einer breiten Ebene der Akteure der örtlichen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden hat. Auf Basis der Ergebnisse hat das Jobcenter Münster ein Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Schwerpunkten , Strategien, Aktivi- täten und Maßnahmen der gesetzliche Auftrag sowie die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, B e- endigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster um- gesetzt werden sollen. Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr de n zuständigen Fachaus- schüssen und anderen fachlich betroffenen politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2015 vor. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlage: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludgeriplatz 4
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0054/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37