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V/0054/2015

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2015

Vorlagen 02.02.2015

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05_02_2015_Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Münster

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Beschlussvorlage

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05_02_2015_Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Münster

148294 Zeichen

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Arbeitsmarkt- und  
Integrationsprogramm 2015 
Jobcenter Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 2 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
_____________________________________ 
 
Impressum:  
Herausgeber: Jobcenter Münster,  
 Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,  
 48151 Münster 
 
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit 
  
Münster, Dezember 2014 
 
Foto: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 3 - 
Inhalt 
 
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ........................ - 4 - 
1.1. Münster – Kurzportrait ................................ ................................ .................... - 4 - 
1.2. Organisation des Jobcenters Münster ................................ ............................. - 4 - 
1.3. Arbeitsmarkt in Münster ................................ ................................ .................. - 5 - 
1.3.1. Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt ............ - 5 - 
1.3.2. Integrationen nach Berufskennziffern und  Wirtschaftsklassen im Jobcenter 
Münster ................................ ................................ ................................ ....................... - 7 - 
1.4. Arbeitskräfteangebot SGB III/II ................................ ................................ ...... - 10 - 
1.4.1. Kunden im Jobcenter Münster ................................ ................................ ...... - 13 - 
1.4.1.1. Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten ..... - 16 - 
1.4.1.2.  Bedarfslagen ................................ ................................ ...............................  - 22 - 
1.4.2. Dynamische Entwicklung ................................ ................................ .............. - 29 - 
1.5. Grundsicherung im Vergleich ................................ ................................ ........ - 30 - 
1.6. Passive Leistungen ................................ ................................ ....................... - 32 - 
1.7. Gender ................................ ................................ ................................ .......... - 33 - 
2. Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015 ................................ . - 34 - 
2.1. Zielerreichung 2014 ................................ ................................ ...................... - 34 - 
2.2 Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015 ................................ . - 36 - 
2.2.1 Bundesziele (§ 48b SGB II) ................................ ................................ ........... - 36 - 
2.2.2 Unterstützende Ziele zu den geschäftspolitischen Schwerpunkten in NRW .. - 39 - 
2.2.3 Kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder ................................ .......... - 43 - 
3 Ausrichtung 2015 ................................ ................................ ........................ - 45 - 
3.2 Finanzen ................................ ................................ ................................ ....... - 45 - 
3.3 Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle ................................ ........ - 46 - 
3.4 Förderinstrumente im Einzelnen ................................ ................................ ... - 47 - 
3.5 Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a Nr. 1 – 4 SGB II ............... - 58 - 
3.6  weitere kommunale Leistungen mit Bezug zum SGB II ................................ . - 63 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 4 - 
 
1. Ausgangssituation 
1.1. Münster – Kurzportrait 
Münster ist eine Universitäts- und Verwaltungsstadt in Westfalen im Zentrum des Mün s-
terlandes. In der kreisfreien Stadt leben über 300.000 Einwohner. Rund 53.6001 junge 
Menschen studieren in der drittgrößten Universit ätsstadt Deutschlands. Der Schwe r-
punkt des münsterschen Arbeitsmarktes liegt im tertiären Bereich. Gesundheit - und So-
zialwesen, Finanz - und Versicherungsdienstleistungen, Handel, freiberufliche, wisse n-
schaftliche sowie technische Dienstleistungen prägen de n Münsterschen Arbeitsmarkt. 
Insgesamt sind in Münster 150.500 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.  
1.2. Organisation des Jobcenters Münster 
Die Organisationsstruktur der Abteilung „Markt und Integration“ wurde an die zielgru p-
penorientierten Beratungs- und Förderangebote des Jobcenters Münster angepasst. 
Amtsleitung
Beauftragte für 
Chancengleichheit
59.02 Fachstelle 
Verwaltung
59.01 Fachstelle
Recht
59.16 Front- und 
Backoffice M&I
59.11 Fachstelle 
U 25
59.14 Fachstelle 3
Ü25
59.12 Fachstelle  1
Ü 25 und AGVS
59.13 Fachstelle 2 
Ü25
59.15 Fachstelle
50plus
59.10 Abteilung
Markt & Integration
59.28 Front- und 
Backoffice Leistung
59.21 Fachstelle 
Selbständige
59.22 Fachstelle  1 
Mitte
59.23 Fachstelle 2
Mitte
59.24 Fachstelle 3
Mitte
59.25 Fachstelle 1
Nord
59.26 Fachstelle 2
Nord
59.27 Fachstelle
Hiltrup
59.20 Abteilung 
Leistungsgewährung
Organisation, IKS-
Koordination, Planung
Stand: 01.01.2015
Neu: 
59.17 Fachstelle 
„Maßnahmen“ – MMM und 
Perspektivzentrum 59.29 Fachstelle 
Neuanträge
                                                                                                                               Abbildung 1 
                                                
1 Studierende in Münster im Wintersemester 2013/2014

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 5 - 
Seit dem 01.01.2015 ist in der Fachstelle 59.17 „Maßnahmemanagement“ das nach der 
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung  (AZAV) zertifizierte „ Per-
spektivzentrum“ im Jobcenter Münster implementiert (vgl. Vorlage Nr. V/0365/2013). Im 
„Perspektivzentrum“ werden di e bisher von der Volkshochschule durchgeführten  stabili-
sierenden und aktivierenden Angebote durchgeführt.  
1.3. Arbeitsmarkt in Münster 
1.3.1. Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt 
Als regionales Oberzentrum bietet Münster spezifische Infra struktur- und Dienstlei s-
tungsangebote wie z.B. Spezialgeschäfte, Fachkliniken, Regionalbehörden, Fach - und 
Hochschulen, durch die neben dem Grundbedarf und dem mittelfristigen auch der spez i-
fische Bedarf gedeckt werden kann. Diese Funktionsausstattung spie gelt sich auch in 
der Verte ilung der Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen wider: Der Tertiäre Sektor 
dominiert mit fast 90 % (Quelle: Stadt Münster, Stand 2011) vor dem Produzierenden 
Sektor mit knapp 10 %. Bedeutende Sektoren sind das Gesundheits - und Sozialwesen 
mit 26.144 Beschäftigten sowie der Handel mit 20.422 Beschäftigten (siehe auch Abbil-
dung Nr. 2).  
 
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach ausgewählten 
Wirtschaftsabschnitten/ Wirtschaftsabteilungen/ Wirtschaftsgruppen 
Wirtschaftsabschnitte / Wirtschaftsabteilungen / 
Wirtschaftsgruppen 
SV-pflichtige Beschäftigte am 
Stichtag Ende… 
Dez. 
2013 
Dez. 
2012 
Verände-
rung zum 
Vorjahr 
in % 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 150.499 148.057 1,6 
Gesundheits- und Sozialwesen 26.144 24.986 4,6 
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraf t-
fahrzeugen 20.422 19.575 4,3 
Öff. Verwaltung, Sozialversicherung, Körperscha f-
ten 12.943 12.927 0,1 
Erbringung von Finanz - und Versicherungsdiens t-
leistungen 11.296 11.161 1,2 
Erbringung von freiberuflichen, wi ssenschaftlichen 
und technischen Dienstleistungen 10.163 9.687 4,9 
Information und Kommunikation 9.568 9.417 1.6 
Baugewerbe 4.831 4.946 -2,3 
Gastgewerbe 4.645 4.549 2,1 
Überlassung von Arbeitskräften 4.171 4.454 -6,4 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2013                                                                        Abbildung 2 
 
Im Vergleich zum Vorjahr (Stand Dez. 2012) stieg die Anzahl der sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten in diesen Segmenten um 4,6 bzw. 4, 3 %, während die A nzahl 
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 1,6 % wuchs. Eine rüc k-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 6 - 
läufige Entwicklung lässt sich in den Bereichen Baugewerbe ( -2,3 %) und Überla ssung 
von Arbeitskräften (- 6,4 %) beobachten. 
Wird nach dem Anforder ungsniveau der einzelnen Tätigkeiten differenziert (vgl. Abbil-
dung Nr. 3), dann kann festgestellt werden, dass 12 % der sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten in Münster Helfertätigkeiten ausüben, ca. 70 % arbeiten als Fac hkräfte 
oder Spezialisten.2 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
nach der Klassifikation der Berufe (KIdB 2010) 
 
 (Anforderungsniveau/ 
Berufshauptgruppen/-gruppen 
KldB2010) 
Anteile 
in %  
Dez. 13 
Beschäftigte am 
Stichtag Ende…  
Verände-
rung zum 
Vorjahr in 
% Dez. 13 Dez. 12 
Insgesamt 100 150.719 148.057 1,6 
darunter:  
Nach Anforderungsniveau der 
ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010)   
  
  
Helfer   12,0  
                        
18.058 17.515 1,2 
Fachkraft   56,8  
                                             
85.659 84.221 1,6 
Spezialist   15,1  
                                             
22.687 22.154 2,8 
Experte   15,9  
                                             
23.908 23.676 2,4 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2013                                                                     Abbildung 3 
 
Der Vergleich zum Vorjahr (2012) illustriert, dass die Zahl derjenigen, die Helfertätigke i-
ten ausüben, zwar gewachsen ist (1,2 %), aber unter dem Durchschnitt von 1,6 % liegt. 
Dagegen steigt der relative un d absolute Anteil der „Spezialisten“ und „E xperten“. Diese 
arbeiten u .a. im sozialen Bereich, im Finanz - und Versicherungswesen oder erbringen 
freiberufliche, wissenschaftliche oder technische Dienstleistungen. Vo raussetzungen 
sind neben einer mehrjährige n beruflichen Ausbildung bzw. einem (Fach -) Hochschu l-
studiums Berufserfahrung sowie vertiefende Weiterbildungsqualifikationen. Z.B. werden 
im „Office“- Bereich verstärkt Mitarbeiter/Innen gesucht, die über Spezialkenntnisse (u.a. 
Personal und Arbeitsrecht, Lohn- und Bilanzbuchhaltung) verfügen. 
 
Die Bedeutung der Wirtschaftsbereiche Handel sowie Finanz - und Versicherungswesen 
für den Arbeitsmarkt Münster zeigt sich auch anhand der gemeldeten Berufsausbi l-
dungsstellen. Bis zum August 2014 wurden insgesamt 2 .255 Ausbildungsstellen gemel-
det (vgl. Abbildung 4). 151 Ausbildungsstellen entfallen dabei auf den Beruf „Kaufmann/-
frau- Einzelhandel“. Der Bereich „Gesundheit und Soziales“ ist in den Top 10 l ediglich 
durch „Medizinische/r Fachangestellter“ vertreten (68 gemeldete Stellen).3  
                                                
2 Das Anforderungsniveau bildet die Komplexität der auszuübenden Tätigkeit ab. Für weitere Informationen siehe auch die 
Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) unter www.statistik.arbeitsagentur.de. 
3 Diese Unterrepräsentanz dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in diesem Diagramm nur betriebliche Berufsausbil-
dungsstellen erfasst werden. Das Ausbildungsspektrum im Sozialen Sektor umfasst darüber hinaus u. a. schulische oder 
universitäre Ausbildungen bzw. Qualifikationen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 7 - 
Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen 
Top 10 der Berufe 
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl 151 105 98 97 90 68 68 56 55 53
Kaufmann/-frau - 
Einzelhandel
Bankkaufmann/-
frau
Kaufmann/-frau - 
Groß- und 
Außenhandel 
Kfm.-
Versich./Finanzen 
- Versicherung
Kaufmann/-frau - 
Büromanagement
Industriekaufmann
/-frau
Medizinische/r 
Fachangestellte/r Koch/Köchin Verkäufer/in Friseur/in
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2014, Berichtsjahr: 2013/2014                            Abbildung 4 
 
Bis zum August 2014 haben sich 1.615 Bewerber/Innen für eine Berufsausbildungsstelle 
gemeldet (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Wird diese Anzahl ins Verhäl t-
nis zu den gemeldeten Berufsausbildungsstellen gesetzt, dann ergibt sich ein Quotient 
von 1,39. Die s bedeutet, dass in Münster auf eine/n Bewerber/in 1,39 Berufsausbi l-
dungsstellen kommen. Im Vergleich dazu haben die umliegenden Kreise Borken, Coe s-
feld, Steinfurt und Ware ndorf im Schnitt einen Quotienten von 0,76 bis 0,79, in NRW  
liegt er bei 0,71. 4 Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf Ausbildung für Jugendl i-
che in Münster sehr gut. Es lässt sich dabei eine steigende Tendenz im Wettbewerb um 
Auszubildende beobachten: Unternehmen engagieren sich noch stärker als in den Vo r-
jahren, um Jugendliche zu g ewinnen. Dass Ausbildungsstellen nicht besetzt werden, 
liegt u. a. an einem Mangel an geeigneten Bewerbungen5.   
 
1.3.2. Integrationen nach Berufskennziffern und Wirtschaftsklassen im Jo bcenter 
Münster 
Nachdem der Arbeitsmarkt in Münster im Allgemeinen dargestell t wurde, soll nun im 
Folgenden auf die Frage eingegangen werden, in welche Berufe die erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Jobcenter Münster im Jahr 2014 (Berichtsmonat Januar bis 
September) eingemündet 6 sind. Hierfür wurde durch das Controlling des Job center 
Münster eine entsprechende Auswertung generiert7.  
 
Im Berichtsjahr wurden bis zum Auswertungszeitpunkt insgesamt 2.432 Leistungsbe-
rechtigte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse integriert. Von den 
2.432 integrierten Personen sind ca. 40 % Frauen und 60 % Männer. 
 
                                                
4 Siehe auch „Wege in die Berufsausbildung in Nordrhein -Westfalen“, herausgegeben von der G.I.B. G esellschaft für 
innovative Beschäftigungsförderung mbH. 
5 Quelle, IHK-Ausbildungsumfrage 2014, IHK-NRW 
6  Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 
7  Quelle: Controlling des Jobcenter Münster, eigene Auswertung vom 11.09.2014.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 8 - 
Die „Top 10“ der Integrationen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur marginal verän-
dert (vgl. Abbildung 5). Lediglich der Beruf der „Verkäufer/in“ musste dem des „Taxifah-
rer/in“ weichen. Mit 780 Integrationen erfolg ten bereits fast 32 % aller Integrationen im 
Berichtszeitraum bei diesen Berufsgruppen. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrac h-
tung fällt auf, dass die meisten männlichen Leistungsberechtigten eine Beschäftigung als 
„Helfer-Lagerwirtschaft/Transport“ (136 Integrationen) bzw. „Tätigkeit ohne Berufsbezug“ 
(96 Integrationen) oder „Helfer-Reinigung“ (75 Integrationen) aufnehmen. Bei den weibli-
chen Leistungsberechtigten dominieren „Helferin-Reinigung“ (91 Integrationen), „Helf e-
rin-Verkauf“ (56 Integrationen) bzw. „Helferin-Küche“ (36 Integrationen). 
 
Sozialversicherungspflichtige Integrationen 
„Top 10“ – berufsübergreifend 
0
20
40
60
80
100
120
140
160Anzahl der Integrationen
m
w
m 75 136 96 46 13 31 26 34 35 19
w 91 15 17 36 56 19 18 3 0 14
Helfer/in - 
Reinigung
Helfer/in - 
Lagerwirtschaft, 
Transport
Tätigkeitsangabe 
ohne Berufsbezug Helfer/in - Küche Helfer/in - Verkauf Call-Center-
Agent/in
Helfer/in - Büro, 
Verwaltung
Auslieferungsfahr
er/in (nicht 
Verkaufsfahrer/in)
Taxifahrer/in Helfer/in - 
Gastgewerbe
 
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014                                                                                                   Abbildung 5 
 
Ein gesonderter Blick auf die „Top 10“ Helferberufe unterstreicht die Bedeutung von T ä-
tigkeiten, die keine bzw. nur eine geringe berufliche Qualifikation voraussetzen (vgl. Ab-
bildung 6): Im Bewertungszeitraum wurden 625 Integrationen gezäh lt. Dies bedeutet, 
dass jeder vierte Leistungsberechtigte einen Helferberuf aus den „Top 10“ aufnimmt.  
 
Insgesamt kann vor dem Hintergrund der bereits skizzierten Verteilung und Entwicklung 
des Anforderungsniveaus der ausgeübten Tätigkeiten festgestellt werden, dass sich das 
Gros der Integrationen im Jobcenter Münster im „Helfer“- Anforderungsniveau befindet.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 9 - 
 
Sozialversicherungspflichtige Integrationen 
„Top 10“ Helferberufe 
0
20
40
60
80
100
120
140
160Anzahl der Integrationen
m
w
m 75 136 46 13 26 19 22 19 6 3
w 91 15 36 56 18 14 0 1 13 16
Helfer/in - 
Reinigung
Helfer/in - 
Lagerwirtschaft, 
Transport
Helfer/in - Küche Helfer/in - Verkauf Helfer/in - Büro, 
Verwaltung
Helfer/in - 
Gastgewerbe
Helfer/in - 
Hochbau
Lager- und 
Transportarbeiter/i
n
Helfer/in - 
Altenpflege
Helfer/in - 
Hauswirtschaft
 
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014                                                                                                  Abbildung 6 
 
Dementsprechend sind die Integrationsanteile der Berufsfelder, die ein berufsspezif i-
sches Fach-, Spezial- oder Expertenwissen voraussetzen, unterrepräsentiert. Dazu g e-
hören neben d em Bereich des Handels, der öffentlichen Verwaltung, der Finanz - und 
Versicherungswirtschaft auch der wachsende Sektor „Gesundheit und Soziales“ (vgl. 
Abbildung 7). In dem letztgenannten Segment konnten im Beobachtungszeitra um 203 
Integrationen beobachtet werden. Dies sind ca. 8 % aller Integrationen.  
 
Sozialversicherungspflichtige Integrationen 
„Top 10“ Gesundheit und Soziales 
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20Anzahl der Integrationen
m
w
m 5 2 6 3 7 1 0 4 0 0
w 19 18 13 16 7 8 8 4 7 7
Sozialarbeiter/in / 
Sozialpädagoge/-
pädagogin
Erzieher/in Helfer/in - 
Altenpflege
Helfer/in - 
Hauswirtschaft
Sozialhelfer/in/-
assistent/in
Pharmazeutisch-
technische/r 
Assistent/in
Fachkraft - 
Betreuung Zahnarzt/-ärztin Zahnmedizinische/
r Fachangestellte/r
Hauswirtschaftsge
hilfe/-gehilfin
 
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014                                                                                                  Abbildung 7 
 
Hinsichtlich des steigenden Fachkräftebedarfs vor allem in den Bereichen der Altenpfl e-
ge, Erziehung oder Hauswirtschaft rentieren sich Investitionen in die Aus - und Weiterbil-
dung: Teilnehmende an entsprechenden Förderprogrammen ha ben meistens unmitte l-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 10 - 
bar im Anschluss an die Qualifizierung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
aufgenommen. Wie der Abbildung 7 deutlich zu entnehmen ist, ist der Frauenanteil bei 
den Integrationen in Tätigkeiten mit mindestens Fachkraftniveau deutlich höher. Generell 
lässt sich wie auch im Vorjahr festhalten, dass sich die Chancen auf eine (nachhaltige) 
Beschäftigung mit steigendem Qualifikationsniveau erhöhen , und zwar über alle Wir t-
schaftsbereiche hinweg. 
 
In diesem Zusammenhang spielen sch ulische und betriebliche Ausbildungen eine wic h-
tige Rolle. Im Berichtsjahr konnten 328 Leistungsberechtigte in eine Ausbildung integriert 
werden, davon bildet der Anteil der Frauen  die überwiegende Mehrheit8. Dies wird auch 
anhand der Top -10-Ausbildungsintegrationen veranschaulicht (vgl. Abbildung  8). Wä h-
rend bei den männlichen Leistungsberechtigten die Ausbildungsberufe „Verkäufer“, 
„Kaufmann-Einzelhandel“ sowie „KFZ-Mechatroniker“ in der Rangliste ganz oben stehen, 
präferieren weibliche Leistungsberechtigte die Berufe „Friseurin“, „(Zahn -)Medizinische 
Fachangestellte“ oder „Verkäuferin“.  
 
Sozialversicherungspflichtige Integrationen  
„Top 10“ Ausbildung 
0
2
4
6
8
10
12
14
16
Anzahl der Integrationen
m
w
m 12 1 0 0 7 1 2 2 1 7
w 10 14 13 13 6 8 7 6 6 0
Verkäufer/in Friseur/in Zahnmedizinische/r 
Fachangestellte/r
Medizinische/r 
Fachangestellte/r
Kaufmann/-frau - 
Einzelhandel Servicekraft Kaufmann/-frau - 
Bürokommunikation
Gesundheits- und 
Krankenpfleger/in Altenpfleger/in
Kraftfahrzeugmecha
troniker/in - 
Personenkraftwagen
 
Quelle: eigene Auswertung, Stand 11.09.2014                                                                                                    Abbildung 8 
 
Werden die Integrationen den einzelnen Wirtschaftsbere ichen zugeordnet, dann kann 
der größte Teil  im Segment „Gesundheit und Soziales“ beobachtet werden. Diese sind 
unter anderem auch das Resultat einer  spezifischen Beratung durch die Integration s-
fachkräfte und der gezielten und passgenauen Beschaffung von Förderangeboten (z.B. 
das Angebot „Eignung und Coaching für soziale Berufe“). 
  
1.4. Arbeitskräfteangebot SGB III/II 
Nachdem bislang der Fokus auf die Stru ktur und die Verteilung der sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten in Münster im Allgemeinen sowie die Arbeitsmarktintegrationen für 
das Jobcenter Münster im Besonderen beschrieben wurden, soll nun im Folge nden das 
Arbeitskräfteangebot des SGB III und im Speziellen des SGB II analysiert werden.  
                                                
8 Die Anzahl der weiblichen eLb liegt bei 176, die Anzahl der männlichen eLb bei 152.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 11 - 
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) erwartet für 2014 und 2015 eine 
Zunahme des realen Bruttoinlandproduktes (BIP) um 1,5 bzw. 1,4 %. Diese Wachstums-
raten werden nicht ausreichen, die Arbeit slosigkeit signifikant zu reduzieren. Zwar wird 
die Erwerbstätigkeit weiter steigen (nach Prognose des IAB um 270.000 Personen), die 
Arbeitslosigkeit jedoch (fast) stagnieren. So wird vom IAB nur eine moderate Abnahme 
der Arbeitslosigkeit um bundesweit 20.000 Personen prognostiziert.  
 
Etwas positiver schätzt die Bundesregierung die Erwartungen für 2015 ein. Dort wird von 
einem Wachstum des BIP von 2,0 % und einem Rückgang der Arbeitslosen um 35.000 
Personen für 2015 ausgegangen. 
  
 
Eckdaten der Prognose für Münster 
 
  Prognose 
  2010 2011 2012 2013 2014 2015 
Reales Bruttoinlandsprodukt (Veränderung 
gegenüber dem Vorjahr in %             
Deutschland  + 4,1 + 3,6 + 0,4 + 0,1 + 1,5 + 1,4 
Nordrhein-Westfalen + 3,3 + 2,6 + 0,4 - 0,1 + 1,1 * 
              
Erwerbstätige             
Deutschland  41.020.000 41.570.000 42.033.000 42.281.000 42.622.000 42.887.000 
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % + 0,3 + 1,3 + 1,1 + 0,6 + 0,8 + 0,6 
              
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte             
Deutschland  28.033.420 28.787.490 29.142.661 29.884.370 30.184.000 30.614.000 
Nordrhein-Westfalen 5.922.760 6.067.637 6.121.188 6.271.642 * * 
Münster 142.861 146.703 148.057 152.589 * * 
              
Arbeitslosenquote             
Deutschland                   
7,7    
                  
7,1    
                 
6,8    
                 
6,9    
                 
6,7    
                 
6,6    
Nordrhein-Westfalen                  
8,7    
                  
8,1    
                  
8,1    
                 
8,3     8,4**   *  
Münster                  
6,0    
                 
5,9    
                  
6,1    
                 
6,0     6,1**   *  
              
Eckwerte SGB II              
Bedarfsgemeinschaften 10.569 10.481 10.744 10.863 10.942** 11.051 
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % + 2,8 - 0,83 + 2,51 + 1,11 + 0,73  + 1,0 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.146 13.903 14.013 14.282 14.412** 14.556 
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % + 1,67 - 1,72 + 0,79 + 1,92 +0,91 + 1,0 
 
Quellen: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) -Kurzbericht 18/2014, Information und Technik NRW, Pressemitteilung, Rheinisch -
Westfälisches Institut für Wirtschaftsförderung (RWI), Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnung                         
* Prognosezahlen liegen noch nicht vor       
** Arbeitslosenquote: errechneter Mittelwert Januar 2014 bis August 2014,  
   Bedarfsgemeinschaften bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte: errechneter Mittelwert Januar 2014 bis Mai 2014  
Abbildung 10

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 12 - 
Die geschil derten geringen Effekte auf der Arbeitskräfteangebotsseite werden vorde r-
gründig im Bereich des SGB III spürbar werden, da dort ein größeres Potential an qual i-
fizierten Arbeitskräften gemeldet ist. Für den Bereich des SGB II ist hing egen von einer 
weiteren Zunahme der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auszugehen.  
 
Die Strukturdaten des Arbeitskräfteangebotes SGB III und SGB II in Münster gestalten 
sich wie folgt: 
 
 
Bestand an Arbeitssuchenden 
 
  Insgesamt SGB III  SGBII  
Insgesamt  15.548   5.459   10.089   
Bestand an Arbeitslosen 
Insgesamt  9.930  3.232  6.698  
Männer 5.423 54,6% 1.735 53,7% 3.688 55,1% 
Frauen 4.507 45,4% 1.497 46,3% 3.010 44,9% 
15 bis unter 25 Jahre 996 10,0% 434 13,4% 562 8,4% 
dar. 15 bis unter 20 Jahre 156 1,6% 45 1,4% 111 1,7% 
50 Jahre und älter 2.814 28,3% 872 27,0% 1.942 29,0% 
dar. 55 Jahre und älter 1.643 16,5% 577 17,9% 1.066 15,9% 
Langzeitarbeitslose 3.856 38,8% 332 10,3% 3.524 52,6% 
dar. 25 bis unter 55 Jahre 2.771 27,9% 136 4,2% 2.635 39,3% 
dar. 55 Jahre und älter 954 9,6% 189 5,8% 765 11,4% 
Schwerbehinderte 546 5,5% 167 5,2% 379 5,7% 
Ausländer  1.826 18,4% 365 11,3% 1.461 21,8% 
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, Stand: August  2014               Abbildung 11 
 
In beiden Rechtskreisen herrscht bis auf die Gruppe der Langzeita rbeitslosen und die 
Gruppe der Ausländer annähernd die gleiche Stru ktur vor. Hier wird deutlich, dass die 
o.g. strukturellen Probleme im Bereich des SGB II ihren Ausdruck finden : 52,6 % der 
Arbeitslosen gelten als langzeitarbeitslos.  
 
Insgesamt stellt sich die Struktur in der Grundsicherung für Arbeit in Münster wie folgt 
dar: 
 
Bedarfsgemeinschaften 
davon 
10.950 
  
  mit 1 Person 6.190 
  mit 2 Personen 2.015 
  mit 3 Personen 1.369 
  mit 4 Personen  761 
  mit 5 und mehr Personen 615 
Statistik der Bundesagentur für Arbeit     Abbildung 12 
Arbeitsmarktreport, Nürnberg, August 2014

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 13 - 
 
 
 
Insgesamt 
 
Männer  
 
Frauen 
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.770 10.402 10.368 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte   14.317 7.039 7.278 
davon      
  unter 25 Jahre 2.757 1.313 1.444 
  25 bis unter 50 Jahre 8.250 3.921 4.329 
  50 bis unter 55 Jahre 1.437 807 630 
  55 Jahre und älter 2.017 1.128 889 
darunter      
  Deutsche 10.898 5.473 5.425 
  Ausländer 3.373 1.605 1.768 
darunter      
  Alleinerziehende   2.109 115 1.994 
Langzeitleistungsbezieher 9.180 4.257 4.923 
davon nach Altersgruppen    
17 bis unter 25 Jahre 1.222 
25 bis unter 35 Jahre 1.932 
35 bis unter 50 Jahre 3.260 
50 Jahre und älter 2.766 
 
 
darunter Alleinerziehende 1.603   
darunter  Ausländer 1.964   
darunter ohne abgeschl. Berufsausbildung 4.320   
darunter Schwerbehinderte 474   
Selbständig erwerbstätige Alg II Bezieher 260   
Bruttoeinkommen bis 450 Euro 1.562   
                                   450 bis 850 Euro 621   
                                   über 850 Euro 663   
bisherige Verweildauer* 2 bis 4 Jahre 2.395   
bisherige Verweildauer*  4 Jahre und länger 5.904   
*bisherige Verweildauer im SGB II - Hinweis: Bezug auf Bestand an LZB im Berichtsmonat Dezember 2013 
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten nach ausgewählten Merkmalen, Nürnberg, September 2014 (Datenstand Mai 2014)                                 Abbildung 13 
 
 
1.4.1. Kunden im Jobcenter Münster 
Die rund 14.300 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters Münster werden 
unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen individuell und profe s-
sionell unterstützt. Die Kundinnen und Kunden werden  entsprechend ihrer zielgru ppen-
spezifischen Bedürfnisse von speziellen Fachleuten beraten. Innerhalb der Zie lgruppen 
ist unter Berücksichtigung der geschäftspolitischen Ziele, Schwerpunkt die Akt ivierung 
und Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 14 - 
Das Jobcenter Münster unterscheidet bei der individuellen Beratung zwischen folgenden 
Personengruppen:   
 
 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre 
 25 bis 49-Jährige 
 über 50-Jährige / „50plus“ 
 Alleinerziehende 
 Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden 
 Gründungswillige und Selbstständige 
 
Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind jeweils einer Zielgruppe zugeordnet und 
werden von spezialisierten Jobcoaches beraten. Die Organisationsstruktur des Jobce n-
ters Müns ter ist entsprechend ausgerichtet (vgl. Ziff. 1.2). Eine Ausnahme  bilden die 
Kundinnen und Kunden mit Migrationsvorgeschichte bzw. die der Ausländer. Diese Pe r-
sonengruppe taucht in allen anderen Zielgruppen auf. Nur im Team „MAMBA“ (Münsters 
Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeit s-
marktintegration in Münster und im Münsterland) werden ausschließlich Bleibeberechti g-
te und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt beraten.  
 
Anteile der Zielgruppen
16%
39%
24%
13%
5% 1% 2%
U25 25-49 50-64 Alleinerziehende Reha/SB Selbständige MAMBA
 
Abbildung 14  
 
39 % der Kundinnen und Kunden sind (über) 25 – 49 Jahre alt und werden in den Sac h-
gebieten „Ü25 -49 betreut (ohne Alleinerziehende, Schwerbehinderte /Gleichgestellte, 
Rehabilitanden und Selb stständige). Die zweitgrößte Zielgruppe bilden die Kundinnen 
und Kunden über 50 Jahre. Dieser Per sonengruppe wird im Kontext der demograph i-
schen Entwicklung eine steigende Bedeutung zukommen. 
 
Ein Hauptaugenmerk wird auch auf die zielgruppenspezifischen Bedürfnisse der jungen 
Menschen (16 %) und Alleinerziehenden (13 %) gelegt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 15 - 
Infolge der demografischen Entwicklung wird erwartet, dass auch die Zahl der Menschen 
mit Behinderung weiter steigen wird. Darunter befinden sich auch vielfach ältere Lei s-
tungsberechtigte. Zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Urs ache 
einer Schwerbehinderung. Derzeit sind 5 % der Kundinnen und Kunden der Zie lgruppe 
der Schwerbehinderten und Rehabilitanden zugeordnet.  
 
Kleinste Zielgruppe mit einem Anteil von 1 % sind die Selbstständigen. 
 
2 % der Kundinnen und Kunden w erden im Rahmen des Projektes „MAMBA“ ( Münsters 
Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeit s-
marktintegration in Münster und im Münsterland)  von spezialisierten Jobcoaches ber a-
ten.  
 
Die Auswertung bezogen auf „Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ erfolgt ges ondert, 
da diese in allen o.g. Zielgruppen vorzufinden sind. Um eine Migrationsbetrachtung der 
Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der abgeschotteten 
Statistikdienststelle der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen M igrations-
informationen aus dem Melderegister der Stadt Münster angereichert. Die Statisti k-
dienststelle erstellt dann unter Beachtung des Datenschutzes a ggregierte statistische 
Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen Integrationszent-
rum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration für die Kundendaten des Jobcenters 
angewendet werden. Rund 97 % der verarbeitenden Daten konnten so eindeutig ermit-
telt werden. 
 
Kundinnen und Kunden des Jobcenters
mit und ohne Migrationsvorgeschichte
21%
8%
9%
11%
51%
Ausländer Aus-/Spätaussiedler
sonstige Eingebürgerte Kinder ohne pers. aber mit vererbter Migrationsgeschichte
Personen ohne erkennbare Migrationsgeschichte 
Stand: April 2014                     Abbildung 15 
 
Fast die Hälfte aller Le istungsberechtigten hat eine Migrationsvorgeschichte. Den grö ß-
ten Anteil in dieser Gruppe bilden die ausländischen Leistungsberechtigten mit 21 %, 
gefolgt von den Kindern ohne eigene, aber mit vererbter Migrationsvorgeschichte (9 %).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 16 - 
Insgesamt betrachtet sind die Anteile beider Geschlechter gleich hoch: 
 
 
Abbildung  16 
 
So stellt es sich auch in der Zielgruppe „U25“ dar. In den anderen Zielgruppen sind 
Frauen und Männer unterschiedlich stark vertreten. Charakterisierend ist der hohe Anteil 
der Frauen in der Zielgruppe „Alleinerziehende“. Rund 97 % der Alleinerziehenden sind 
Frauen, während in den übrigen Zielgruppen der Anteil der Männer höher ist. Gründe 
sind hierfür u.a., dass Männer häufiger in Single -Haushalten leben, was oft finanzielle 
Probleme mit sich bringt. In Ehe- bzw. Lebensgemeinschaften wird die Frau bei Bedür f-
tigkeit in der Regel vom Partner mitversorgt. Es kommt vor, dass Frauen  bzw. Ehe- / 
Lebensgemeinschaften zwar rechnerisch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, 
dies aber nicht wissen oder keinen Antrag auf unterstützende Leistungen stellen wollen.  
 
1.4.1.1. Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten 
Da eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt immer mehr auf beruflicher Qualif i-
kation beruht und Globalisierung, sozialer und technischer Wandel auch aus gesamtwirt-
schaftlicher Sicht ein hochqualifiziertes Arbeitskräfteangebot  erfordert, wurden im Ra h-
men der Planungsworkshops auch die  Strukturdaten bezogen auf Schulbildung, Be rufs-
ausbildung, Einkommen und Förder- bzw. Entwicklungszielen berücksichtigt. Vergleicht 
man die Qualifikationsanforderungen (vgl. Ziff. 1.3), die an Beschäftigte gestellt werden, 
mit den Qualifikationsprofilen der Leistungsberechtigten (Abbildung 17 – 25), werden 
erhebliche Diskrepanzen deutlich.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 17 - 
Schulbildung9 
Ein fehlender Schulabschluss macht die Aufnahme einer Berufsausbildung oder de n 
erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben so gut wie unmöglich. Auch die Chancen für 
Hauptschülerinnen und Hauptschüler , einen regulären Aus bildungsplatz zu erhalten, 
haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechter. 55,3 %10 der 
Leistungsberechtigten haben nachwei slich keinen Schulabschlusss (30,4  %), den 
Abschluss der Sonderschule L/G (1,4%) oder aber einen Hauptschulabschluss (23,5%).  
 
 
Stand: 01.10.2014                            Abbildung 17 
 
Stand: 01.10.2014                   Abbildung 18 
                                                
9 Es wurden nur 83,7 % aller Leistungsberechtigten des Jobcenters Münster statistisch erfasst. Nicht erfasst wurden 
folgende Fälle: „ohne Angabe“, Abbrüche auf weiterführenden Schule (ohne Fachhochschul-/Hochschulabschluss und 
ohne Fachhochschulreife), Leistungsberechtigte, die keiner Fachstelle zugeordnet sind. 
10 Für die Berechnung wurden die Daten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 25,49, 50-64, Alleinerziehende, 
Reha/SB, Selbstständige, MAMBA sowie die Daten der arbeitslosen Jugendlichen zu Grunde gelegt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 18 - 
Für die nähere  Betrachtung der Personengruppe „U25“ sind die Daten der arbeitslosen  
Jugendlichen und jungen Erwachsene n zu berücksichtigen. Wie bereits unter Ziff. 1.3. 
(vgl. auch Abbildung 4) festgestellt wurde,  gibt es i n Münster ein gutes Ausbildungsan-
gebot. Auch hier gilt : Je besser die Schulbildung der J ugendlichen, desto eher steigen 
die Chancen in Ausbildung (ggf. auch in Arbeit) integriert zu werden.  
 
40,9 % der 562 Arbeitslosen unter 25 Jahren haben nachweislich keinen 
Schulabschlusss (18,7 %), den Abschluss der Sonderschule L/G (3,9 %), oder aber 
einen Hauptschulabschluss (18,3%). Problematisch ist, dass rund 80 % 20 bis 24 Jahre 
alt sind  (vgl. Abbildung 11) , da diese besonders schwer zu erreichen sind.  Daher 
erlangen Angebote, die auch auf Schulabschlüsse vorbereiten , sowie alternative 
außerschulische Schulangebote – wie beispiels weise die Produktionsschule / 
außerschulischer Lernort – einen immer höheren Stellenwert. Ziel ist es, die 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen so früh wie möglich mit nachschulischen 
Angeboten zu erreichen. 
 
Schulbildung
 Arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren
0
10
20
30
40
50
60
70
80
m 59 14 68 66 13 8 0 0
w 46 8 35 63 13 9 2 4
kein Schul-
abschluss
Abschluss
Sonder-
schule L/G
Haupt-
schul-
abschluss
Fachober- 
schulreife
Fachhoch-
schulreife Abitur 
Fachhoch-
schul-
abschluss
Hoch-
schul-
abschluss
 
Stand: 01.10.2014                      Abbildung 19 
 
Berufsausbildung11 
Alleine 58,6 %12 aller Leistungsberechtigten haben keine abgschlossene 
Berufsausbildung. Bei Leistungsberechtigten mit abgeschlossener Berufsausbildung 
kommt oftmals erschwerend hinzu, dass der erlernte Beruf bereits einige Jahre ni cht 
mehr ausgeübt wurde oder aber der erlernte Beruf z.B. aus gesundheitlichen Gründen 
nicht mehr ausgeübt werden kann  
 
                                                
11 In der Statistik wurden nicht alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster erfasst. Nicht erfasst wurden folgende 
Fälle: „ohne Angabe“, die Kundinnen und Kunden, die keiner Fachstelle zugeordnet sind. 
12 Für die Berechnung wurden die Daten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 25,49, 50-64, Alleinerziehende, 
Reha/SB, Selbstständige, MAMBA sowie die Daten der arbeitslosen Jugendlichen zu Grunde gelegt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 19 - 
Auch für die Berufsausbildung gilt, je qualifizierter der Leistungsberechtigte ist und je 
aktueller die Qualifikationen sind, desto höh er steigen die  Chancen auf eine existenzsi-
chernde Beschäftigung.  Ein wichtiges Instrument z ur Förderung der beruflichen 
Qualifikation sind berufliche Weiterbildungen, wie z.B. einzelbetriebliche Umschulungen, 
Vorbereitungen auf (Teilzeit -) Umschulungen, ka ufmännische, technische oder 
gewerbliche Qualifizierungen (vgl. Abbildung 36).  
 
Berufsausbildung
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
U25 1 791 9 81 23 5 8 6
25-49 2759 1 55 1 205 65 28 52 74 21 8
50-64 1 392 119 945 32 25 25 91 1 64
Alleinerziehende 1 01 8 44 451 45 8 30 18 35
Reha/SB 301 10 297 5 3 4 16 27
Selbstständige 41 4 26 5 2 6 13
M AM BA 1 62 12 3 4 5 11
ohne abgeschl. 
Berufsausbildung
in Deutschland 
nicht anerkannte 
Berufsausbildung
außer-/ 
betriebliche 
Ausbildung
Berufs-
fach-
schule
Fachschule
in Deutschland 
nicht anerkannter 
Hochschulabschl
Fach
hoch-
schule
Hoch- 
schule
 
Stand: 01.10.2014                   Abbildung 20 
 
Berufsausbildung
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
 Anteil Männer - Frauen
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
m 3629 180 1524 46 24 42 97 246
w 3835 173 1484 129 51 74 116 228
ohne abgeschl. 
Berufsausbildung
in Deutschland 
nicht anerkannte 
Berufsausbildung
außer-/ 
betriebliche 
Ausbildung
Berufs-
fach-
schule
Fachschule
in Deutschland 
nicht anerkannter 
Hochschulabschlu
Fach
hoch-
schule
Hoch- 
schule
 
Stand: 01.10.2014                      Abbildung 21 
 
Insbesondere jungen Menschen ist nach der Schule möglichst rasch ein e 
Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen. Von großer 
Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 20 - 
der Stabsstelle „Übergang Schule -Beruf“ im Amt für Schule und Weiterbildung, den 
Berufsberatungen der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe, der Jugendberufshilfe sowie 
anderen Akteuren. 
 
Insgesamt haben 63,8 % der insgesamt 562  arbeitslosen Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen unter 25 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Hierbei ist zu b e-
rücksichtigen, dass alleine 105 Jugendliche und junge Erwachsene keinen Schula b-
schluss besitzen (vgl. Abbildung 19).  Insbesondere f ür die  Personengruppe, die noch 
nicht ausbildungsreif ist oder bei der  beispielsweise eine Einstiegsqualifizierung oder 
eine Standard BvB ( Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) nicht in Betracht kommt, 
werden spezielle Förderungen angeboten (z.B. BvBpro, Integrationshilfen für besonders 
benachteiligte Jugendliche). 
 
Berufsausbildung
Arbeitslose Jungendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre 
0
50
100
150
200
250
m 203 2 21 1 1 0 0
w 147 0 15 7 2 5 1
ohne 
abgeschlossene 
Berufsausbildung
in Deutschland 
nicht anerkannte 
Berufsausbildung
außer-
/betriebliche 
Ausbildung
Berufsfach-
schule Fachschule
Fach-
hoch-
schule
Hoch-
schule
 
Stand: 01.10.2014                     Abbildung 22  
 
 
Einkommensstruktur aus Erwerbstätigkeit13 
67,5 % der Leistungsbeziehenden erzielen kein Einkommen.  
 
32,5 % der Leistungsbeziehenden sind sogenannte Aufstocker. Sie erhalten neben 
Erwerbseinkommen auch Transferleistungen und reduzieren ihre Hilfebedürftigkeit und 
damit ihre Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. Eine (Teilzeit -) Beschäftigung 
kann der erste Schritt der Integration in den Arbeitsmarkt bedeuten und weitere 
berufliche Perspektiven und Chancen eröffnen. Andererseits gelingt es dem Großteil der 
Aufstocker langfristig nicht, mit dem erzielten Erwerbseinkommen ihren eigenen 
Lebensunterhalt und ggf. den ihres Haushalts vollständig zu bestreiten. Insbesondere 
die hohen Mietkosten in Münster erschweren den Weg aus dem Leistungsbezug. Für 
                                                
13 In der Statistik wurden nicht alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster erfasst. Nicht erfasst wurden die 
Kundinnen und Kunden, die keiner Fachstelle zugeordnet sind.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 21 - 
Leistungsberechtigte, die einer niedrig entlohnten Tätigkeit nachgehen, (Allein -) 
Erziehenden oder gesundheitlich Eingeschränkten , ist der Zugang zu einer 
existenzsichernden Beschäftigung besonders schwer. 
  
Wie bereits bei den Statistiken zur Schul - und Berufsausbildung stellt sich das Bild beim 
Einkommen sowohl bei Männern als auch bei Frauen ähnlich dar. Es ist anzumerken, 
dass die tatsächliche Einkommensstruktur nicht 1:1 erfasst werden kann, da nur offiziell 
angemeldete (Mini-) Jobs statistisch erfasst werden. 
 
Einkommen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
kein Einkommen 1735 3567 2112 1107 519 25 188
bis 450,00 € 266 921 671 312 89 27 29
450,01 € bis 850,00 € 147 341 252 121 46 39 5
über 850,00 € 86 578 241 211 64 49 19
U25 25-49 50-64 Allein-
erziehende Reha/SB Selbständige MAMBA
 
Stand: 01.10.2014                     Abbildung 23 
 
Einkommen 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Anteil Männer - Frauen
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
m 4656 1120 431 598
w 4597 1195 520 650
kein Einkommen bis 450,00 € 450,01 € bis 850,00 € über 850,00 €
 
Stand: 01.10.2014                      Abbildung 24

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 22 - 
Kundenaufteilung nach Förderzielen 
Die im Rahmen der fa:z Logik 14 im Jobcenter durchgeführten Hilfeplanungen ergeben, 
dass bei über 2/3 der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münsters zunächst andere 
Ziele als eine Arbeitsaufnahme in den 1. Arbeitsmarkt verfolgt werden müssen.    
 
Kundenaufteilung nach Förderzielen
Direktvermittlung
26%
Prozessfähigkeit
21%Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit
27%
Wettbewerbsfähigkeit
26%
 
Abbildung 25 
1.4.1.2.  Bedarfslagen  
Neben den allgemeinen  Kundenstrukturdaten wurde n im Rahmen der jährlichen A r-
beitsmarktplanung auch die individuellen Bedarfe der jeweiligen Zielgruppen (vgl. Abbil-
dung 14) analysiert und berücksichtigt. Es folgt eine Kurzbeschreibung  der Personen-
gruppen und Hinweise zu exemplarischen Handlungsbedarfen. 
 
„U25“ 
Der Fachstelle 59.11 „U 25 “ des Jobcenters Münster sind ca. 2.500 Jugendliche und 
junge Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahren zugeordnet. Von diesen Jugendli-
chen und jungen Erwachsenen  besuchen ca. 1.000 Jugendliche eine allg emein- oder 
berufsbildende Schule  bzw. befinden sich i n einem Angebot der aktiven Arbeitsförd e-
rung. Die Jugendlichen bringen großes Interesse für die Erlangung eines Schula b-
schlusses und eines Ausbildung sabschlusses mit. Sie haben Entwicklungspotential und 
können noch leicht lernen. Der Wunsch nach einer gesi cherten Zukunft, traditionellen 
Wertvorstellungen wie ein fester Job mit einem einträglichen Einkommen, um eigenstän-
dig ohne Sozialleistungen zu leben, eine Familie, ggf. ein eigenes Haus , wird häufig ge-
äußert, wenn nach eigenen Zielen gefragt wird. Auf de m Weg dorthin wird oftmals ein 
höherer Schulabschluss angestrebt. Dennoch gelingt es nicht allen  Jugendlichen ta t-
sächlich einen Schulabschluss zu erreichen. Um die Zahl der  Jugendlichen ohne Schul-
abschluss zu verringern, Abbrüchen entgegenzuwirken und den Übergang von der 
Schule in den Beruf sicher zu ermöglichen , werden erwerbsfähige leistungsberechtigte 
Schülerinnen und Schüler von spezialisierten Jobcoaches beraten.  
 
                                                
14 Fallsteuerungskonzept der Stadt Münster / fa:z© = Förderansatz : Ziel

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 23 - 
Im Übergang von der Schule in den Beruf informieren die Jobcoaches in Abstimmung 
mit d er Agentur für Arbeit und der Stabsstelle „Übergang Schule -Beruf“ über folgende 
Themen: 
 Besuch weiterführender Schulen 
 berufsbildende Alternativen oder 
 Fördermaßnahmen und -instrumente. 
 
Bei nicht erreichtem Schulabschluss gelingt es häufig bei vorliegende r Motivation über 
eine Fördermaßnahme den Schulabschluss nachzuholen. 
 
Da eine langfristige Integration in Ausbildung wichtiger ist als eine kurzfristige Integration 
in den Arbeitsmarkt, erfolgt die Unterstützung gemäß dem Leitsatz „Ausbildung vor kurz-
fristiger Integration“. Die Unterstü tzung der Ausbildungssuchenden erfolgt aktiv nach 
einem 10-Punkteplan unter Berücksichtigung des jeweiligen Quartals eines Kalenderjah-
res sowie des Schulentlassjahres. 
Zur zusätzlichen Unterstützung der Ausbildungssuchenden wurde eine gemeinsame 
Jugendservicestelle mit der Agentur für Arbeit eingerichtet. Die gemeinsamen Teamb e-
ratungen der Jobcoaches mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit finden seit dem 
01.04.2014 in 2 -wöchentlichem Abstand statt. Die häufigsten Anlie gen, die bearbeitet 
wurden waren die allgemeine berufliche Orientierung, Beratung hinsichtlich eines Au s-
bildungswunsches sowie die Frage nach passenden Angeboten zur Überbrückung bis 
zur Aufnahme einer Ausbildung. In besonders komplexen Lebenslagen der Jugendlichen 
können Beschäftigte des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien oder auch des A m-
tes für Schule und Weiterbildung an den Fachbesprechungen teilnehmen.  
 
Erst wenn eine Ausbildung nicht in Frage kommt oder auch hierfür kein Wunsch geweckt 
werden kann (z. B. mittels einer an eine Ausbildung heranführenden Maßna hme), wird 
kurzfristig eine  Integration in Arbeit angesteuert. Hier erfolgt unter Zuhilfenahme der 
Vernetzung mit dem Arbeitgeber – und Vermittlungsservice des Jobcenters und z.B. 
durch Praktika in Betrieben während einer Aktivierungsmaßnahme die Vermittlung in den 
Arbeitsmarkt. 
 
 
„25 bis 49-Jährige“ 
Die Personengruppe der 25 bis 49 -Jährigen (hier ohne Alleinerziehende, Selbständige, 
Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
stellt mit 39 % Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die größte Pers o-
nengruppe.  
 
So wie auch bei den anderen Zielgruppen festzustellen ist, ist der Großteil der 25 -49 
Jährigen mit dem dauerhaften Bezug von Grundsicher ungsleistungen unzufrieden und 
strebt ein „auskömmliches“ Einkommen an, das dauerhaft zur Hilfeunabhängigkeit führt. 
Die Herausforderung bei dieser Personengruppe besteht darin die Potentiale des Ei n-
zelnen mit den Anforderungen am Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen und so die eine 
Möglichkeit bilateral zu entwickeln, eine nachhaltige Integration in den allgemeinen A r-
beitsmarkt zur e rzielen und dann gemeinsam und konsequent an der Erreichung der 
dafür notwendigen Entwicklungsziele zu arbeiten. Hierbei zeigt  der Jobcoach mögliche

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 24 - 
Wege und passgenaue Unterstützungsangebote auf. Die Umsetzung liegt dann bei j e-
dem Einzelnen, ohne dessen Mitarbeit die Erreichung der gesteckten Ziele nicht möglich 
ist. Eine nicht zu unte rschätzende Aufgabe ist es deshalb auch, die  Eigenverantwortung 
aufzuzeigen und Hilfestellung zu leisten , damit die Leistungsberechtigten diese auch 
übernehmen können (siehe hierzu Ausführungen zu § 16a SGB II, Ziff. 3.4).15 
 
Die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt sind bei dieser sehr hetero genen Per-
sonengruppe unterschiedlich hoch. Daher ist auch ein breit gefächertes Unterstützung s-
portfolio erforderlich, wie aus den folgenden Ausführungen deutlich wird.  
 
18 % der 25 - 49-Jährigen werden als Direktvermittlungskunden eingeschätzt,  bei denen 
allenfalls das Bewerbungs- und Stellensucherverhalten gestärkt werden muss. Hier kann 
eine Intensivierung der Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche zum g e-
wünschten Erfolg führen. Dieses Ziel wird mit einem entsprechenden Angebot aktiv ve r-
folgt. 
 
Gleichrangig damit wird mit einer weiteren Gruppe der 25 –49-Jährigen das Entwic k-
lungsziel Stärkung der Qualifikation verfolgt, auch wenn nicht für alle Leistungsberechtig-
ten der Qualifizierungsbedarf bzw. das konkrete Qualifizierungsziel schon feststeht. Of t-
mals ist im Vorfeld eine berufliche (Neu -)Orientierung notwendig. Diese u mfasst eine 
Auseinandersetzung der Kundinnen und Kunden mit den eigenen Interessen und Fähi g-
keiten ebenso wie die Beschäftigung mit dem Arbeitsmarkt (Nachfrage, Anford erungen). 
Allerdings muss auch festgestellt werden, dass nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürft i-
gen qualifizierungsfähig sind. Hier gilt es die Qualifizierungsfähigkeit erst herz ustellen 
bzw. nach Alternativen zu suchen. 
 
Ca. 63 % dieser Personengruppe sind Langzeitleis tungsbeziehende. Sie waren also un-
abhängig davon, ob sie bereits eine Tätigkeit ausüben, innerhalb der vergangenen 24 
Monate mindestens 21 Monate hilfebedürftig gemäß § 9 SGB II. Die Ursachen hie rfür 
sind vielfältig. Ein Teil dieser Personengruppengruppe er zielt bereits ein Einkommen, 
das aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig sicherzustellen. 
 
Bei jedem zehnten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegen so gravierende gesundheitl i-
che Einschränkungen vor, dass es vorrangig darum geht, die Leistungsfähigkeit zu stabi-
lisieren, bevor weitere Ziele angegangen werden können.   
 
„50plus“ 
Die Gruppe der 3.276 erwerbfähigen Leistungsberechtigten über 50 Jahre wächst ten-
denziell, da das Rentenalter steigt, geburtenschwache Jahrgänge in Rente gehen und 
geburtenstarke Jahrgänge nachrücken.  
 
Viele der Älteren bringen Qualitäten  wie Zuverlässigkeit, Berufserfahrung und Pro b-
lemlösungskompetenzen mit, die förderlich bei der Integration in Arbeit sind. Bei rund 30 
% der über 50 -Jährigen wird auf Grund des resso urcen- und zielorientierten Beratungs-
ansatzes davon ausgegangen , dass eine Integration in Arbeit direkt oder nach einer 
Qualifizierung möglich ist. Darüber hinaus hat das Projekt „Impuls 50plus“ – in dem moti-
                                                
15 exemplarisch: gilt auch für andere Personengruppen des Jobcenters

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 25 - 
vierte Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen intensiv (1:50) betreut 
werden – gezeigt, dass auch bei dieser Personengruppe in 10% der Fälle pro Jahr eine 
Integration in Arbeit erreicht werden konnte.  
 
Problematisch für Ältere ist, dass sie zwar seltener arbeitslos werden, wenn sie aber erst 
einmal arbeitslos sind, haben sie es schwerer als Jüngere wieder Arbeit zu finden. Daher 
ist der Anteil der Langzeitleistungsbezieher unter den über 50 -jährigen mit 80  % auch 
besonders hoch. Das liegt nicht nur an den Vorbehalten der Arbeitgeber, so ndern auch 
an objektiv vorhandenen Leistungseinschränkungen.  
 
Bei 44 % der Älteren geht es in der Hilfeplanung um die Stabilisierung der Erwerbsfähi g-
keit. Das heißt, dass in der Regel multiple gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, 
welche die Integrat ion in Arbeit schwierig oder unmöglich machen. Daher wurden im 
Laufe der Jahre Angebote der Jobcoaches, wie Impuls 50plus, das Individualcoaching 
oder „Gesundheitsmaßnahmen“ wie „A ktiv und fit in den Job“ entwickelt, die da , wo es 
möglich erscheint die Beschäftigungsfähigkeit wieder so weit herstellen, dass es möglich 
ist, einen leistungsgerechten Arbeitsplatz zu finden. Bei den Jobcoaches 50plus dreht 
sich daher die Beratung in der Mehrzahl der Fälle nicht um Arbeit, so ndern um Hilfen, 
die Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen, oder darum, bei nicht (mehr) vorhand e-
ner Erwerbsfähigkeit den Weg in andere Unterstützungssysteme zu finden. 
 
Bis zum 31.12.2015 kann das Jobcenter Münster noch die besonderen Fördermöglic h-
keiten des Projektes „Perspektive 50plus“ des Bundesministeriums für Arbeit und Sozi a-
les nutzen. 
 
„Alleinerziehende“ 
Das Jobcenter betreut zurzeit 1.751 allein erziehende Bedarfsgemeinschaften (1 .689 
Frauen und 62 Männer ). In dieser Gruppe sind alle Alleinerziehenden, die einen laufe n-
den Leistungsanspruch haben und erwerbsfähig sind. 
Grundsätzlich gilt, dass die Chancen auf eine (nachhaltige) Beschäftigung mit zune h-
mendem Qualifikationsniveau steigen. Allerdings verfügt ein Großteil der Alleinerziehe n-
den (ca. 59 %16) nicht über eine den Anforderun gen des Arbeitsmarktes entsprechende 
Qualifikation. Hinzu kommt , dass der größte Teil zu diesem Zeitpunkt auch nicht oder 
grundsätzlich nicht „qualifizierungsfähig“  ist. Hier steht vorrangig die Stärkung der Ra h-
menbedingungen, der Leistungsfähigkeit oder d er entsprechenden Soft Skills im Fokus. 
Darüber ist in der Vergangenheit mehrfach berichtet worden.  An dieser Stelle soll daher  
exemplarisch über ein Projekt berichtet werden, in dem es um die genaue Analyse der 
Alleinerziehenden geht, die faktisch qualifizierungsgeeignet sind.  
 
Projekt „ Erhebung der Qualifizierungspotenziale Alleinerziehender“: 
Das Team Alleinerziehende sah sich immer wieder damit ko nfrontiert, dass nur ein sehr 
geringer Teil der Gruppe auch tatsächlich an einer konkreten Maßnahme zum Er werb 
einer abschlussbezogenen Qualifizierung teilnahm. Diese Au ffälligkeit wurde in einem 
teaminternen Projekt näher beleuchtet mit dem Ziel zu klären, wie viele Alleinerziehende 
tatsächlich qualifiziert werden können. 
                                                
16 59 % der Alleinerziehenden haben keinen qualifizierten Berufsabschluss.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 26 - 
In einem ersten Schritt wurden diejen igen herausgefiltert, die grundsätzlich für eine a b-
schlussbezogene Qualifizierung geeignet erscheinen.  Betrachtet wurde die Gruppe der 
Alleinerziehenden im Alter bis 35 Jahre mit Kind(ern) > 3 Jahren . Das waren im Erh e-
bungszeitraum 232 Alleinerziehende.  In einem zweiten Schritt wurde die erhobene 
Gruppe einem weiteren kriterienhinterlegten Auswahlverfa hren unterzogen. Folgende 
Ausschlussgründe für ein Qualifizierungsangebot konnten ausgemacht werden:   
 
Ausschlussgründe Anzahl der 
Alleinerziehenden 
Deutschkenntnisse nicht ausreichend 14 
befindet sich bereits in Qualifizierungsvorbereitung 12 
Kognitive Voraussetzungen nicht ausreichend 14 
Anderweitige berufliche Planungen 32 
Keine Motivation/ keine Mitwirkung 49 
Gesundheitliche Einschränkung ( physisch/ psychisch) der Mutter 37 
Gesundheitliche Einschränkung (physisch/ psychisch) des Kindes 12 
Kinderbetreuung nicht ausreichend 6 
Pflege von Angehörigen 2 
Schwangerschaft 15 
Umzug 2 
kein Schulabschluss 3 
keine Angabe 8 
 
Demnach könnten 26 (11,3 %) de r 232 alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten nach der vertieften Betrachtung bzw. Einschätzung der Jobcoaches direkt in 
eine abschlussbezogene Qualifizierung einmünden. Für knapp 89 % der Alleinerziehen-
den kommt dies nicht in Frage, obwohl zunächst davon ausgegangen worden war.  
 
Die Ergebnisse legen zum einen nahe, dass der Blick auf diese Zielgruppe über 
eine eher kategorisierende Fallsteuerung hinaus ganzheitlich und beweglich sein 
muss, um mit den Kundinnen und Kunden Ziele zu vereinbare n, die auch tatsächlich zu 
erreichen sind und an den zur Verfügung stehenden Ressourcen an zuknüpfen. Dies ist 
im Übrigen auch für die anderen Zielgruppen anzunehmen. Zum anderen bedeutet das 
für die Planung der Angebote klärende und vorbereitende Elemente mitzuplanen, die 
ggf. nachsteuernde Funktionen übernehmen können. Hier soll beispielsweise zur Vera n-
schaulichung das Modul „ Vorbereitung Teilzeiterstausbildung“ genannt werden. 
 
 
„Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ 
Die persönliche Migrationsvorgeschichte jedes E inzelnen ist differenziert zu betrachten. 
Es kann sich um Bleiberechtigte mit Zugang zum Arbeitsmarkt handeln, genauso wie um 
Personen, die bereits in Deutschland geboren und aufgewachsen und deren Eltern Mi g-
rantinnen bzw. Migranten sind (sogenan nter vererbter Migrationshintergrund). Nennens-
wert ist, dass fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über eine Migr a-
tionsvorgeschichte verfügt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 27 - 
Eine detaillierte statistische „Migrationsbetrachtung“ ist noch nicht möglich (siehe Se ite 
15). Hinweise zu Ressourcen und Bedarfen können aber am Beispiel der Leistungsb e-
rechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit – die den größten Anteil an der Zie l-
gruppe ausmachen – festgestellt werden. Demnach verfügt fast die Hälfte aller ausländi-
schen Leistungsberechtigten über keinen Berufsabschluss und 2/3 über keinen (ane r-
kannten) Berufsabschluss. Hier gilt es Unterstützung anzubieten. Dies beginnt mit e iner 
Vielzahl von Sprachkursen über passgenaue Qualifikationen bis hin zum Erwerb eines 
Berufsabschlusses.  
 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte bringen eine Vielzahl von Ressourcen mit, die es 
positiv zu nutzen und zu stärken gilt, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermögl i-
chen. Die Muttersprache in Kombination mit guten Deutschkenntnissen b ietet eine 
Chance, gerade in der globalisierten Arbeitswelt. Deshalb ist es unerlässlich , die (noch 
nicht) ausreichenden Deutschkenntnisse zu verbessern, immer mit Blick auf die ang e-
strebte Tätigkeit. 
 
Ein besonderes Augenmerk soll auf die Personen gericht et werden, die im Ausland b e-
reits eine Qualifikation/ einen Berufsabschluss erworben haben. Die Möglichkeiten einer 
Anerkennung sind konsequent zu verfolgen, Hilfestellung „im Dschungel“ der Anerke n-
nungsverfahren zu geben sowie Wegweiser beim Zurechtfinden innerhalb der vielfältigen 
Beratungslandschaft zu sein. Bei fehlenden (Teil -) Qualifikationen sollen diese passg e-
nau und an dem Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet und ermöglicht werden. Die 
Chancen die für diese Personengruppe aufgrund des Fachkräftem angels bestehen, sol-
len genutzt werden. In 2015 ist erstmalig eine „Weiterbildungsmesse“ innerhalb des Jo b-
centers speziell für Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte geplant. 
 
Aus der täglichen Beratungserfahrung konnte eine weitere Gruppe von Leistungsberech-
tigten mit Migrationsvorgeschichte ausgemacht werden, die eine „direkte“ Arbeitsau f-
nahme anstrebt und deshalb kein Interesse an einer umfangreichen Qualifikation 
und/oder der Erwerb von weiteren vertieften Sprachkenntnissen hat. Spezielle Inte grati-
onsangebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte unterstützen diese Gruppe bei 
der Stellensuche und im Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus werden Kenntnisse über 
die „Gepflogenheiten“ des deutschen Arbeitsmarktes und die Erwartungen von Arbeitg e-
bern vermittelt. 
Ein Stolperstein bei der Integration in Arbeit kann das unterschiedliche Rollenverhäl tnis 
innerhalb der Familie sowie andere Einstellungen zu beruflicher Beschäftigung sein. 
Diese lassen sich nicht immer im Einklang mit den Erwartungen und A nforderungen des 
Arbeitsmarktes bringen. Erklärtes Ziel ist es , kultursensibel auf diese besonderen Hü r-
den einzugehen und aufmerksam zu machen und in einem weiteren Schritt mögliche 
Lösungen und Hilfestellungen zu geben. Innerhalb dieser Angebote sollen in sbesondere 
die Ressourcen Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und die Lebenspraktischen Komp e-
tenzen gestärkt werden. 
 
Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Münster sollen weiter in 
Ihrer Beratungskompetenz gestärkt werden. Für 2015 wi rd deshalb erneut ein Fortbi l-
dungsangebot  zur interkulturellen Kompetenz geplant.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 28 - 
„Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden“  
Teilhabe am Arbeitsleben ist im Hinblick auf ökonomische Selb stständigkeit, soziale An-
erkennung, Status und Selbstwert sowie  sozialer Einbindung insbesondere für Me n-
schen mit Behinderung, aber auch für Rehabilitanden von großer Bedeutung. Allerdings 
mindern die vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen der rund 1.100 Menschen 
dieser Personengruppe die Fähigkeiten zur Partizipation am Arbeits- und Berufsleben.  
 
Die meisten Betroffenen stehen vor der Herausforderung , sich (permanent) beruflichen 
Neuorientierungen stellen zu müssen. Insbesondere, wenn die Erkrankung erst im sp ä-
teren Verlauf ihrer Erwerbsbiographie aufgetreten i st oder sich zunehmen d verschlim-
mert. Daher gilt es vor allem auf ihre Talente und nicht auf die Defizite zu schauen. 
Zwangsläufig besteht aber der vorgeschaltete Unterstützungsbedarf bei der Stabilisi e-
rung der Leistungsfähigkeit. Bei ca. 42 % der Leistung sberechtigten mit Behinderung ist 
die Ressource der psychischen wie physischen Leistungsfähigkeit zu stärken. Bei dieser 
Personengruppe werden im Vorfeld zu einer angestrebten Arbeitsaufnahme Angebote 
unterbreitet, die zu einer Verbesserung der Leistungsfä higkeit beitragen, um den Anfo r-
derung des allgeme inen Arbeitsmarktes bestehen zu können. Als ein wirkungsvolles 
Instrument hat sich u.a. die Arbeitsgelegenheit erwiesen. 
 
Neben den individuellen Unterstützungsbedarfen dieser Zielgruppe spielt auch die A k-
zeptanz der Unternehmen eine große Rolle. Unternehmen – die Menschen mit Behinde-
rung bzw. Rehabilitanden beschäftigen – berichten über positive Erfahrungen, z.B. wird 
die Motivation, Leistungsbereitschaft sowie das Engagement geschätzt oder der positive 
Einfluss auf die Unternehmenskultur genannt. Gleichwohl ist aber festzustellen, dass 
viele Unternehmen keine Kenntnisse im Umgang mit Mitarbeitenden – die eine Behinde-
rung mitbringen – haben. Aus diesem Grunde soll auch die Arbeitgeberansprache durch 
das Jobcenter modifiziert werden. Unternehmen sollen verstärkt über spezielle (finanziel-
le) Einglied erungshilfen (auch Probebeschäftigung) informiert werden. Zudem soll mit 
Unterstützung des Arbeitgeber - und Vermittlungsservices die Akquise neuer geeigneter 
Unternehmen sowie die Herstellung passgenauer Kontakte mit potenziellen Bewerbe n-
den erreicht werden. 
 
„Gründungswillige und Selbstständige“ 
Die Gruppe der Selbst ständigen lässt sich grob untergliedern in diejenigen, die „grü n-
dungsinteressiert“ sind , und diejenige n, die bereits eine selbständige Tätigkeit aufg e-
nommen haben („Bestandsselbstständige“).  
Bei den Gründungsinteressierten führen die Integrationsfachkräfte in Eigenregie die B e-
ratung und die Koordinierung durch: sei es beispielsweise durch frühzeitige Info rmati-
onsgespräche oder durch die Einbeziehung der Expertise der lok alen Netzwerkpartner 
(z.B. Wirtschaftsförderung Münster). Es sollen die Gründungsvorhaben unterstützt we r-
den, die mittel- bis langfristig „selbsttragend“ sind – also zur Hilfeunabhängigkeit führen. 
Sollte sich im Coachingprozess darstellen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, 
dann richtet sich der Fokus auf Alternativen auf dem sozialversicherungspflichtigen A r-
beitsmarkt. 
Das Gleiche gilt auch für die Gruppe der Bestandsselb stständigen. Auch hier finden sich 
Personen, bei denen durch ein individuelles Coaching die bereits aufgenommene sel b-
ständige Tätigkeit zielführend unterstützt, stabilisiert und ausgebaut werden kann. Dane-
ben lassen sich auch Unternehmungen identifizieren, bei den en eine Rückführung der

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 29 - 
selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Täti gkeit 
zielführender ist. Im Sinne einer qualifizierten „Ausstiegsberatung“ werden zusa mmen 
mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht nur Strate gien konzipiert, wie die 
selbstständige Tätigkeit zurückgeführt werden kann, sondern auch gemeinsam Perspe k-
tiven für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit entwickelt. 
 
1.4.2. Dynamische Entwicklung 
Im Zeitverlauf ist zu beobachten, dass sich der Bestand an Bedarfsgemeinschaften, er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten , Arbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden 
nicht signifikant verändert hat.  
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, erwerbfähigen Leistungsberechtigten 
Langzeitleistungsbeziehenden und Arbeitslosen für die Jahre 2006 - 2014 
(Jahresdurchschnittswerte*)
* Für 2014 wurden bei den Arbeitslosen lediglich die Monate Januar bis Oktober,
13.906
14.720
14.050 13.914 14.146 13.904 14.013 14.282 14.447
10.612 10.591
10.198 10.281 10.569 10.481 10.744 10.863 10.968
9.087 8.989 9.109 9.208
7.756
6.989
6.205 6.238 5.904 6.232 6.515 6.327 6.475
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
erwerbsfähige Leistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaften Langzeitleistungsbeziehende Arbeitslose
 
Abbildung 26 
 
Beobachtet man allerdings die unterjährigen Bewegungen, so stellt man fest, dass die 
durchschnittlichen monatlichen Zugangs - und Abgangsraten bei jeweils rund 670 Zu - 
und Abgängen liegen (vgl. Abbildung 27), trotz einer Nachhaltigkeitsquote der Integratio-
nen in sozialversicherungspflichtige-Beschäftigung, die über dem Landesdurchschnitt 
liegt17.  
 
Diese Dynamik stellt das Jobcenter vor große Herausforderung en im Planungs- und Be-
ratungsprozess sowie im Bereich der passiven Leistungsgewährung. 
 
 
                                                
17 http://www.mais.nrw.de/08_PDF/001/SGB-II-Report-1-Quartal-2014.pdf

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 30 - 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB)
 Zu- und Abgänge
-
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1.000
Zugänge eLb Abgänge eLb
Zugänge eLb 652 730 650 739 638 613 749 726 638 649 625 611
Abgänge eLb 631 736 860 834 682 637 622 619 653 615 674 585
Juli 2013 August 
2013
Septembe
r 2013
Oktober 
2013
November 
2013
Dezember 
2013
Januar 
2014
Februar 
2014
März 
2014 April 2014 Mai 2014 Juni 2014
 
Abbildung 27 
1.5. Grundsicherung im Vergleich   
Ein wichtiger Faktor für die jährliche Arbeitsmarktplanung ist auch  der Vergleich mit a n-
deren Jobcentern. Im Rahmen des Benchmarking werden zur Gegenübe rstellung mit 
dem Jobcenter Münster insbesondere zwei Vergleichsgruppen herangezogen: die zug e-
lassenen kommunalen Träger (zkT) in NRW (18 Jobcenter) sowie die städtischen Job-
center in NRW (22 Jobcenter). 
 
 
           Berichtsmonat: September 2014                                                                                                      Abbildung 28

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 31 - 
 
           Berichtsmonat: September 2014                                                                                                      Abbildung 29 
 
Das Jobcenter Münster belegt im Vergleich mit den städtischen Jobcentern in NRW in 
den Kategorien Arbeitslosenquote und Integrationsquote die Spitzenpositionen. Der Ver-
gleich der Jugendarbeitslosenquote zeigt den zweitbesten Wert aller Städte in NRW. Bei 
der Betrachtung der Kennzahl zur Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsb e-
ziehern platziert sich Münster mit Rang 10 im Mittelfeld. 
 
Die Gegenüberstellung der Kennzahlen der zkT in NRW verdeutlicht, dass das Jobce n-
ter Münster durchweg überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt. Bessere Werte erreichen 
ausschließlich Landkreise . A uf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und 
Voraussetzungen sind diese j edoch lediglich bedingt mit denen der städtischen Jobce n-
ter vergleichbar. 
 
Auch der Vergleich mit dem Land NRW zeigt die starke Positionierung des Jobcenter s 
Münster, es werden deutlich bessere Ergebnisse erreicht als im Landesdurchschnitt. 
Eine Ausnahme stellt lediglich die Kennzahl zur Veränderung des Bestands an Langzeit-
leistungsbeziehern dar, hier wird der Durchschnittswert für NRW knapp verfehlt. 
 
Insgesamt ist festzustellen, dass das Jobcenter Münster im interkommunalen Ve rgleich 
gute bis sehr gute Platzierungen erreicht. Die effektive Arbeit des Jobcenters ist auch im 
Jahr 2015 fortzuführen und stetig auszubauen. Zudem wird im Jahr 2015 erneut der F o-
kus auf den Bereich des Langzeitleistungsbezugs gelegt, um auch für diese Kennzahl 
eine positive Entwicklung - einhergehend mit einer höheren Platzierung im interkomm u-
nalen Bereich - zu erreichen, wenngleich hier die Rahmenbedingungen in Münster in s-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 32 - 
besondere im Hinblick auf die hohen Unterkunftskosten eine signifikante Verbesserung 
erschweren.  
 
1.6.  Passive Leistungen 
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind Arbeitslosengeld II, Sozialgeld 
sowie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen für Bildung und 
Teilhabe. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld umfassen den Regelbedarf, Mehrbe darfe, 
den Bedarf für Unterkunft und Heizung und einmalige Bedarfe.  Im Jahr 2013 hat das 
Jobcenter monatlich etwa 11.000 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 21.000 Personen Lei s-
tungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Unter B erücksichtigung der Zu - 
und Abgänge in das bzw. aus dem Leistungssystem haben ann ähernd 30.000 Personen 
Leistungen bezogen.  Die finanziellen Aufwendungen für die Lei stungen zur Sicherung 
des Lebensunterhaltes betrugen 117,9 Mio. € und verteilen sich wie folgt: 
 
Verteilung der finanziellen Aufwendungen 
für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes  
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialversicherungsbeiträge 45,5 Mio. € 
Leistungen für Unterkunft und Heizung 52,0 Mio. € 
Einmalige Leistungen 2,0 Mio. € 
Leistungen für Bildung und Teilhabe 650 Tsd. € 
 
Die Regel - und damit auch die Mehrbedarfe werden jährlich zum 01. Januar entspr e-
chend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Außerdem steigen aufgrund der 
Preisentwicklungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt die Aufwendung en für Unter-
kunft und Heizung. Da nur ein Teil der Leistungsberechtigten an der Lohnentwicklung 
teilhat, führen die Preissteigerungen zu höheren individuellen Ansprüchen. Außerdem 
wird der anspruchsberechtigte Personenkreis um Haushalte und Personen erweit ert, die 
in der Vergangenheit ihren Lebensunterhalt noch decken konnten, deren Einko mmen 
aber nach Anhebung der Regelbedarfe und/oder Miete nicht mehr ausreicht. Au fgrund 
der genannten Faktoren zeichnet sich für das Jahr 2014 sowohl bei den vom Bund f i-
nanzierten Regel - und Mehrbedarfen als auch bei den Leistungen für Unterkunft und 
Heizung eine Steigerungsrate von ca. 4,5 % ab. Damit nimmt Münster voraussich tlich 
einen Platz im ersten Drittel unter den 22 städtischen Jobcentern in NRW ein. 
 
Unter den ca. 21.000 Leistungsbeziehenden sind ca. 7.200 Kinder, Jugendliche und jun-
ge Erwachsene mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe . Das Lei s-
tungsspektrum reicht von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen für Ausflüge und Mit-
tagessen über Lernförderung und Beiträge für Musiku nterricht und Sportvereine bis hin 
zur Übernahme von Kosten für weitere Freizeitma ßnahmen. Im September 2014 haben 
2.123 Personen Leistungen für Bildung und Teilh abe erhalten. Schwerpunkte bildeten 
die Zuschüsse zur gemeinsamen M ittagsverpflegung in Kindertageseinrichtu ngen und 
Schulen sowie die soziale und kulturelle Teilhabe mit ca. 1 .500 bzw. 800 Leistungsb e-
ziehenden. 
 
Die Verwaltung hat die Inanspruchnahme der  Leistungen zur Bildung und Teilhabe  im 
Rahmen einer Untersuchung nä her betrachtet und darüber berichtet (Vorlage 
V/0854/2014) mit der geplanten Einführung der Bildungskarte (Vorlage V/0931/2014)

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 33 - 
sollen wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme durch Erleichteru n-
gen des Zugangs sowie der Antrags- und Abrechnungsverfahren ergriffen werden. 
 
1.7. Gender 
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip in der Grun d-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. §  1 Absatz 2 Satz 3 SGB II). Die Ver-
antwortung zur Umsetzung dieses Prinzips liegt bei der Beauftragten für Chancengleich-
heit am Arbeitmarkt (BCA) gem. § 18e SGB II.  
Die vom Jobcenter Münster eingesetzten Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen 
geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) 
entgegen wirken (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 4 Ziffer 3 SGB II) und einen Beitrag zur Angle i-
chung der Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt leisten. Diesem An-
spruch wird das Jobcenter Münster gerecht und lässt sich anhand des Vergleichs der 
statistischen Werte der Mindestbeteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven A r-
beitsmarktpolitik sowie der realisierten Frauenförderung an den genannten Maßnahmen 
belegen. Im gleitenden 12 -Monatsdurchschnitt von August 2013 bis Juli 2014 hat der 
statistische Wert d er Mindestbeteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven A r-
beitsmarktpolitik entsprechend ihrem Anteil an Arbeitslosen und ihrer relativen Betro f-
fenheit von Arbeitslosigkeit bei 38,7  % gelegen, der vom Jobcenter Münster real isierte 
Anteil von Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegt bei 41,8 % (Quel-
le: Statistik der BA, Oktober 2014). Insbesondere bei Maßnahmen zur Aktivierung und 
beruflichen Eingliederung hat die realisierte Frauenförderung mit 47,1  % ebenso wie bei 
Maßnahmen zur Förderun g der beruflichen Weiterbildung mit 49,0  % deutlich über den 
vorgegebenen Zielförderdaten von 38,7% gelegen.  
 
Auch für 2015 wird d ie Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso wie die Gleichste l-
lung von Frauen und Männern in besonderer Weise bei der indiv iduellen und gleiche r-
maßen zielgruppenorientierten Beratung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
(eLb) sowie bei der Planung und Beschaffung von zielgruppenorientierten Maßnahmen 
berücksichtigt. Beispielsweise wird bei Gruppenmaßnahmen für (Allein -)Erziehende und 
Personen, die sich der Pflege von Angehörigen widmen, darauf geachtet, dass sie in 
Teilzeit realisiert werden. Zudem werden sowohl für (Allein -)Erziehende als auch für e r-
werbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) ohne Kind/er Maßnahmen der aktiven Arbeits-
marktpolitik angeboten, in denen die Optimierung der individuell unterschiedlichen Ra h-
menbedingungen zur Verbesserung der eigenen Work -Life-Balance ein zentraler B e-
standteil ist. 
 
Auf regionaler Ebene besteht eine enge Kooperation mit den Beauftragt en für Chancen-
gleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der Jobcenter des Kreises Borken, des Kreises Coe s-
feld, des Kreises Steinfurt, des Kreises Warendorf und der Stadt Hamm. Dieser region a-
le Arbeitskreis der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) wird im 4. 
Quartal 2015 die jährlich stattfindende Fachtagung aller Beauftragten für Chance n-
gleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) von Jobcentern in gemeinsamer wie kommunaler Tr ä-
gerschaft des Landes Nordrhein -Westfalen im Münste rland ausrichten. Im Fokus der  
Fachtagung wird der Umgang mit erwerbsfähigen Leistungsberec htigten in prekären 
Beschäftigungsverhältnissen stehen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 34 - 
 
Gemeinsam mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der 
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und der Deutschen Rentenversicherung richtet die Be-
auftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobce nter Münster auch 
2015 eine halbjährlich stattfindende Informationsveranstaltung zum Thema „Erwerbsa r-
beit von Frauen und Rente“ aus.  
 
 
  
2. Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015 
2.1. Zielerreichung 2014 
Als Basis zur Bestimmung der Zielwerte zu den Bundeszielen (§ 48b SGB II) und Hand-
lungsschwerpunkte 2015 wurden u.a. die Ergebnisse aus 2014 zugrunde gelegt.  Insbe-
sondere sind in diesem Zusammenhang die Ziele zur Verbe sserung der Inte gration in 
Erwerbsarbeit und die Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehe nden zu 
nennen. 
 
Das Jobcenter Münster hat im Jahr 2014 bis zum Juni 2014 1.498 Leistungsbeziehende 
in eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit, eine B erufsausbildung oder eine 
selbstständige Tätigkeit integriert. Dies entspricht im Jahresfortschritt einer Integration s-
quote von 10,4 %.  
Mit dem Land Nordrhein-Westfalen wurde vereinbart, dass das Ziel erreicht ist, wenn die 
Integrationsquote des Jobcenter Münster am Jahresende 22,7 % beträgt. Bei unterjähr i-
ger Betrachtung ergibt sich für Juni 2014 ein Zielwert von 9,8 %.    
 
Abbildung 30

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 35 - 
 
Abbildung 31 
Die Voraussetzungen für einen Langzeitleistungsbezug liegen vor, wenn e rwerbsfähige 
Leistungsberechtigte, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, in 21 der letzten 24 M o-
nate hilfebedürftig waren.  
Bis zum Juni 2014 fielen im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt 9.208 Leistungsbezi e-
hende unter den Langzeitleistungsbezug.  
Mit dem Land Nordrhein -Westfalen wurde für 2014 als Ziel vereinbart, dass der durc h-
schnittliche Jahresbestand um 1,5 % zu senken ist. Bezogen auf die absolute Zahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden bedeutet dies, dass am Jahresende durchschnittlich 
8.979 Leistungsbeziehende unter den Langz eitleistungsbezug fallen dü rfen. Unterjährig 
ergibt sich zu Juni 2014 ein Zielwert in Höhe von 8.958 Langzeitleistungsbeziehenden. 
Der Zielwert wird derzeit um 289 Personen nicht erreicht. Es ist dennoch festzuha lten, 
dass der Jahresdurchschnittswert der Langzeitleistungsbeziehenden in Münster - entge-
gen dem Bundes- und Landestrend - seit Jahresbeginn gesunken ist.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 36 - 
Abbildung 32 
 
Die weiteren Ergebnisse zum Geschäftsjahr 2014 werden im Eingliederungsbericht 
im 2. Quartal 2015 veröffentlicht.        
   
2.2  Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte 2015 
2.2.1 Bundesziele (§ 48b SGB II) 
Im Zuge der Zielplanung wird dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit sför-
derung, Verbraucherschutz, Arbeitsförderung im III. Quartal eines laufe nden Jahres ein 
möglicher Zielkorridor für die Bundesziele des Folgejahres vorg eschlagen. Diese dienen 
als Basis für die Verhandlungen mit dem Land. 
 
 
Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
Für 2015 wird unterstellt, dass das gesetzlich normierte Ziel „Verringerung der Hilfeb e-
dürftigkeit“ wie bereits im Vorjahr nicht mit konkreten Zielwerten zu beplanen ist, sondern 
im Rahmen eines Monitorings beobachtet wird. 
 
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit  
 von 0,1 % bis 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr 
  Strategie Aktivität 
a) gezieltere Beratungsangebote, ver-
besserte Angebotskonzepte 
Durchführung von Angeboten in Selbstvor-
nahme  
b) mehr Transparenz über Stellenange-
bote im Münsterland 
Prüfung, ob ein Jobportal/Jobbörse im Job-
center sinnvoll eingerichtet werden kann

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 37 - 
c) Ausbau der Dienstleistung für Arbeit-
geber im Joboffice 
Ausweitung der Vorstellungen von Arbeitge-
bern im Joboffice   
d) Entwicklung von Förderstrategien zur 
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen 
 
zu a) Das Perspektivzentrum des Jobcenters Münster wird ab Januar 2015 systema-
tisch einen Beratungsansatz weiterentwickeln und erproben, der systemisch -
lösungsorientiert ausgerichtet ist. Da es wirkungsorientiert gesteuert wird, wird 
eine präzise Evaluation der Erfolge und Misserfolge möglich sein. Die positiv 
wirksamen Ansätze sollen - mit dem Ziel von arbeitsweltlichen und sozialen 
Integration - längerfristig in das Regelsystem der Beratung im Jobcenter Mün s-
ter implementiert werden.  
 
zu b)  Eine g emeinsame Jobbörse  mit den Jobcentern des Münsterlandes (Borke n, 
Coesfeld, Steinfurt und Warendorf)  wird nicht implementiert. Zu prüfen ist, i n-
wieweit die Einrichtung eines Jobportals oder einer  Jobbörse für Münster sinn-
voll und umsetzbar ist.  
 
zu c) Auch 2015 ist wieder eine Jobmesse  geplant, in der sich die Arbei tgeber prä-
sentieren können. Darüber hinaus sind weitere Aktivitäten mit Schwerpunkth e-
men wie z.B. Präsentationen einzelner Arbeitgeber im Joboffice geplant. 
 
zu d) Für alle Leistungsberechtigten werden Angebote zur Zielerreichung zur Verf ü-
gung gestellt, e xemplarisch sind das Bewerbercenter und Maßnahmen bei e i-
nem Arbeitgeber zu nennen. Darüber hinaus gibt es aber auch zielgruppenspe-
zifische Angebote, wie zum Beispiel: 
 U25: Schulabschluss Plus ( nachholen des H auptschulabschlusses, inkl. 
sozialpädagogischer Begleitung) 
 50plus: Triangel (Bewerbungswerkstatt, Jobinterviews, Testverfahren und 
praktische Erprobung) 
  (Allein-) Erziehende : Erziehende auf de m Weg in Erwerbsarbeit (Modul 3 
„Jobcoaching“) 
 Reha/SB: Maßnahme für Gehörlose (Einzelcoaching, inkl. Nachbetr euung 
bei Arbeitsaufnahme) 
 Migrantinnen und Migranten : Sprachkurse, Unterstützung bei der Anerke n-
nung von ausländischen Berufsabschlüssen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 38 - 
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug oder  
Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher  
von 0,0 bis max. +1,0 % im Vergleich zum Vorjahr 
  Strategie Aktivität 
a) Anreiz für erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte schaffen 
verstärkter Einsatz von Einstiegsgeld bei so-
zialversicherungspflichtiger Beschäftigung 
b) 
Fokus setzen auf Bedarfsgemein-
schaften mit Jugendlichen, die 17 
Jahre alt werden 
Analyse und Handlungsstrategien entwickeln 
c) Entwicklung von Förderstrategien zur 
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen 
 
zu a) Um einen Anreiz zur Übe rwindung der Hilfebedürftigkeit zu schaffen, wird das  
Jobcenter Münster verstärkt den Einsatz von Einstiegsgeld bei sozialversich e-
rungspflichtiger Beschäftigung prüfen.  
 
zu b)  
 
Mit der Abteilungsleitung und den Fachstellenleitungen wird hierzu im 1. Qua r-
tal ein Auftakt-Workshop stattfinden. 
 
zu c) Das Jobcenter bietet eine Vielzahl von qualifizierenden Angeboten für alle Leis-
tungsberechtigten an mit dem Ziel , langfristigen Leistungsbezug zu vermeiden. 
Darüber hinaus gibt es aber auch zielgruppenspezifische Angebote, wie zum 
Beispiel: 
 U25: Im Rahmen der Schülerbetreuung wird die Einmündung i n Ausbildung 
aktiv nach dem „10-Punkte-Plan“ unterstützt. Am Anfang eines jeden Jahres 
wird geprüft, ob der „10-Punkte-Plan“ zu modifizieren ist. 
 50plus: Impuls 50plus  (Dauer bis zu 3 Jahre, persönliche und berufliche 
Standortbestimmung, Berufs(neu)orientierung, Jobcoaching, etc.) 
 (Allein-) Erziehende: Vorbereitung auf eine (Teilzeit-) Erstausbildung, Erzie-
hende auf dem Weg in Erwerbsarbeit (Modul 1 „Frühzeitige Aktivierung“) 
 Reha/SB: Jobcoaching (berufliche Orientierung und Vermittlung in Arbeit)  
 Migrantinnen und Migranten : Integrationsseminar (u.a. berufliche Orienti e-
rung, Bewerbungsmanagement, Arbeitsrecht, Praktikum) 
 Selbstständige: Individualcoaching (u.a. Stabilisierung der Selbststä ndig-
keit, ggf. Erarbeitung von Beschäftigungsalternativen)

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 39 - 
2.2.2 Unterstützende Ziele zu den geschäftspolitischen Schwerpunkten in NRW 
Nachhaltige und Existenzsichernde Integration 
  Strategie Aktivität 
a) 
Verstetigung der Quote 
"Vermittlung in Existenzsichernde 
Beschäftigung" 
Vermittlungen in existenzsichernde Beschäfti-
gung mindestens auf dem gleichen Niveau, 
wie im Jahr 2014 
b) Vermeidung von Drehtüreffekten 
Die Jobcoaches des Jobcenters entwickeln 
nachhaltig angelegte Dienstleistungsketten 
(inkl. Nachbetreuung) für Leistungsberechtig-
te  
c) Entwicklung von Förderstrategien zur 
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen 
 
zu a.) Die Quote der Vermittlungen in existenzsichernde Beschäftigung liegt derzeit 
leicht über dem Landesdurchschnitt, aber hohe Kosten der Unterkunf t machen 
eine erhebliche Steigerung unwahrscheinlich. 
 
zu b.)  
 
Die strategischen Leitsätze des Jobcenters beinhalten dieses Ziel bereits . So 
werden u.a. auch Aufstocker weiterhin von den Jobcoaches begleitend beraten, 
mit dem Ziel der existenzsichernden Beschäftigung. 
 
zu c.) Mit dem Modul der Nachbetreuung bei Arbeitsaufnahme wurden bereits in der 
Vergangenheit gute Erfahrungen gesammelt, daher wird das Angebot für alle 
Zielgruppen ausgebaut 
 Ue25: Begleitendes Einzelcoaching bei Arbeitsaufnahme / einer betriebli-
chen Einzelumschulung oder umschulungsbegleitende Hilfen 
 U25: ausbildungsbegleitende Hilfen 
 (Allein-) Erziehende: „Stabilisierung TZ-Erstausbildung“ 
 
Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern 
 Die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wird im Vergleich zum 
Vorjahr erneut um 5 % gesteigert. 
  Strategie Aktivität 
a) Beteiligung an Drittmittel finanzierten 
Projekten 
Antragstellung/Durchführung des ESF-
Programms für Langzeitbeziehende 
b) 
Verbesserung der sozialen und be-
ruflichen Teilhabe und die mittelfristi-
ge Integration besonders benachtei-
ligter Zielgruppen in den ersten  
Arbeitsmarkt 
Einsatz von weiterer öffentlich geförderter 
Beschäftigung (20 geplante Eintritte) 
c) Sicherstellung der sozialen Teilhabe   Entwicklung eines Projektes in Zusammenar-
beit mit dem Sozialamt   
d) Entwicklung von Förderstrategien zur 
Zielerreichung Konkrete Angebote für alle Zielgruppen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 40 - 
 
zu a) Das Jobcenter Münster wird einen Förderantrag für das ESF-Bundesprogramm 
zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II 
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stellen. 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt im Rahmen 
des ESF -Bundesprogrammes Zuwendungen an Jobcenter, die  für langzeita r-
beitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem  Zweiten Buch Sozia l-
gesetzbuch (SGB II) Perspektiven einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung 
in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Die Förderung  soll Jobcentern er-
möglichen, gezielt Arbeitgeber für Langzeitbeziehende zu gewinnen. Darüber 
hinaus sollen Qualifizierungsdefizite ausgeglichen werden, Teilnehmende nach 
Aufnahme der Beschäftigung intensiv betreut  und die  Beschäftigungsverhält-
nisse auf diese Weise  nachhaltig stabilisiert  werden. Anfängliche M inderleis-
tungen der Arbeitnehmenden sollen den Arbeitgebern ausgeglichen werden. 
 
zu b)  
 
Mit öffentlich geförderter Beschäftigung soll durch Schaffung von sozialvers i-
cherungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden mit Coaching und arbeitsmark t-
naher Qualifizierung die berufliche Integration von Menschen , die in mehreren 
Ressourcenbereichen einer Stärkung bedürfen ermöglicht werden.   
 
zu c) Das Jobcenter wird gemeinsam mit dem Sozialamt ein Projek t zur Sicherstel-
lung der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft ent wickeln mit dem Ziel der s o-
zialen Partizipation. Dabei soll die Kundengruppe der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten des SGB II im Fokus stehen, die laut ärztlichen / psychiatr i-
schen Gutachten zwar mindestens 3 Stunden pro Tag einer Beschäftigung 
nachgehen, dies aber aus verschiedensten Gründen de facto nicht können. 
Daher kann nicht Ziel die Integration in Arbeit sein, sonder n vielmehr die S i-
cherstellung der sozialen Teilhabe. Dies können u.a. Aktivitäten sein in Bezug 
auf ehrenamtliches Engagement oder d ie Hinführung zur Teilnahme an best e-
henden stadtteilorientierten Angeboten.    
 
zu d) Neu konzipierte Angebote (weitere Angebote siehe Abbildung 35): 
 Spezielles Inte nsivcoaching für Langzeitleistungsbeziehende , da s A ngebot 
richtet sich an alle Zielgruppen. 
 Jobbrücke: Betreuung Wohnungsloser und Erarbeitung von Wohn - und Be-
rufsperspektiven 
 Jobwerkstatt: Arbeitsgelegenheiten mit flankierender Maßnahme zur Akt i-
vierung und Eingliederung (vgl. § 45 SGB III), Training von Schlüsselqualif i-
kationen, Einzelcoaching und Vermittlung 
 Angebote für psychisch und physisch Beeinträchtigte (Arbeitsdiagnostik und 
Erprobung für psychisch Beeinträchtigte) 
 Spezielle Angebote für Jugend liche und junge Erwachsene sind auf Seite 
42 aufgeführt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 41 - 
Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen  
nach § 16a SGB II verbessern 
  Strategie Aktivität 
a) Zusammenarbeit mit Anbietern und 
Dritten fokussieren 
Erstellung eines Kooperations- und Vernet-
zungsberichtes und Einführung eines Träger-
dialoges für Anbieter von kommunalen Ein-
gliederungsleistungen 
b) 
Konsequente Angebotsunterbreitung 
der kommunalen Eingliederungsleis-
tungen gegenüber Kundinnen und 
Kunden 
Controlling der Inanspruchnahme implemen-
tieren 
c) Entwicklung von Handlungsstrategien 
Entwicklung einer Handlungsstrategie für jede 
Leistung nach § 16a SGB II am Beispiel der 
Zielgruppe "Alleinerziehende" 
 
zu a) Neben der Steuerung der sonstigen Leistungen mit Bezug zum SGB II soll 
auch die Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen mit in de n Ko-
operations- und Vernetzungsbericht aufgenommen werden. 
Zur Verbesserung der Vernetzung und Zusammenarbeit wird das Jobcenter 
zukünftig einen regelmäßigen Trägerdialog für Anbieter von kommun alen Ein-
gliederungsleistungen einführen. 
 
zu b)  Die Maßnahmenbesetzung der vom Jobcenter beschafften Förderangebote zur 
Aktivierung und Weiterbildung  wird regelmäßig ausgewertet. Die se Beobach-
tung soll um die Inanspruchnahme der je weiligen Angebote der kommunalen 
Eingliederungsleistungen ergänzt werden, um bei Bedarf nachsteuern zu kö n-
nen. 
  
zu c) Die Prozesse zur Erbringung und Inanspruchnahme kommunaler Einglied e-
rungsleistungen sind beschrieben und erprobt. Zur Ermittlung der Wirksamkeit 
im Zusammenspiel mit den Eingliederungsleistungen nach dem SGB III/II sollen 
entsprechende Handlungsstrategien entwickelt werden. 
 
 
 
Verbesserung der Integration Jugendlicher, insbesondere in den Ausbildungs-
markt und Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit 
Senkung der Jugendarbeitslosenquote in Münster im Bereich des SGB II 
um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr 
  Strategie Aktivität 
a) Ausbildungschancen verbessern Jugendservicestelle verstetigen 
b) 
Kein Abschluss ohne Anschluss: 
Erweiterung und Systematisierung der 
Angebote in Zusammenarbeit mit Amt 
40 
Weitere konstruktive Teilnahme an der Ge-
staltung der Übergangsprozesse

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 42 - 
c) Außerbetriebliche Ausbildung fördern Ausweitung der Berufsausbildungsplätze in 
außerbetrieblichen Einrichtungen um 50 % 
d) Außerschulischer Lernort / Produkti-
onsschule NRW 
Prüfung, ob ein verzahntes gesamtstädti-
sches Angebot möglich und sinnvoll ist 
e) Entwicklung von Förderstrategien zur 
Zielerreichung 
Konkrete Angebote für Jugendliche und jun-
ge Erwachsene unter 25 Jahre  
 
zu a) Zum 01.04.2014 wurde die Jugendservicestelle gemeinsam mit der Agentur für 
Arbeit eingerichtet. Die gemeinsamen Teamberatungen der Jobcoaches mit der 
Berufsberatung sollen im Jahr 2015 weiterentwickelt werden (siehe Seite 23). 
   
zu b)  
 
Die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 sollen aufeina n-
der abgestimmt werden und so für jeden Einzelnen Wirkung zeigen. Hierzu wird 
die bereits in 2014 begonnene Workshopreihe abgeschlossen. 
 
zu c) Für das Jahr 2015 sind insgesamt 8 integrative und 17 kooperative außerb e-
triebliche Ausbildungsplätze geplant, wobei grundsätzlich ein quantitativer 
Spielraum besteht.  
 
zu d) Die bereits begonnenen Abstimmungsgespräche mit der Stabsstelle „Übergang 
Schule-Beruf“ und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien zu Inhalten, 
Bedarfen, Abgrenzungen etc. wird fortgeführt. 
 
zu e) Im Folgenden werden exemplarisch  zwei neue Angebote zur Vermeidung der 
Jugendarbeitslosigkeit genannt:  
 
 Werkstattbüro koKA – kreativ-orientiert mit Kurs auf Ausbildung/Arbeit:  
Im Rahmen dieses Angebots werden langzeitarbeitslose bzw. von Lan g-
zeitarbeitslosigkeit bedrohte junge Erwachsene unter 25 Jahren mit und oh-
ne Schulabschluss bei der Entwicklung ihrer beruflichen Perspektiven u n-
terstützt. Mit Hilfe der theaterpädagogischen Biografiearbeit und praktischer 
Erprobungen in Betrieben werden die Kompetenzen und Stärken der jungen 
Erwachsenen gefördert und Berufswünsche herauskristallisiert. Bei Au f-
nahme einer Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschä f-
tigung erfolgt eine bis zu 6-monatige Nachbetreuung der Teilnehmenden.  
 
 Berufsausbildungsfindung:  
Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 
Jahren mit Schulabschluss, die auf der Suche nach einem betrieblichen 
Ausbildungsplatz sind und über erste Berufserfahrungen (z.B. durch die a k-
tuelle Ausübung eines Minijobs) verfügen. Im Rahmen des Angebo ts sind 
den Teilnehmenden grundlegende Qualifizi erungen (z.B. Verbesserung der 
Englischkenntnisse, Aneignung von kaufmännischen Grundkenntnissen, 
etc.) ebenso wie das Absolvieren von betrieblichen Praktika zu individuellen 
Zeitpunkten zu ermöglichen, um ih re Chancen auf den Erhalt eines betrie b-
lichen Ausbildungsplatzes deutlich zu erhöhen. Bei Aufnahme einer betrieb-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 43 - 
lichen Ausbildung erfolgt eine bis zu 3 -monatige Nachbetreuung der jungen 
Erwachsenen.  
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Angebo ten, die unter Ziffer 3 
aufgeführt sind. 
  
 
 
2.2.3 Kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder 
Langzeitleistungsbeziehende 
 Schwerpunkt: Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes in Münster 
  Strategie Aktivität 
a) 
Neue Perspektiven für (schwer-) be-
hinderte Arbeitnehmende und Ar-
beitgebende entwickeln 
Teilnahme an dem Programm des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 
zur intensivierten Eingliederung und Beratung 
von schwerbehinderten Menschen 
 
b) Netzwerkarbeit intensivieren entsprechende Aktivitäten werden  
im Jahr 2015 entwickelt 
c) 
Der Arbeitgeber- und Vermittlungs-
service spezialisiert sein Dienstleis-
tungsangebot zur Unterstützung von 
Betrieben bei der Einstellung und 
weiteren Beschäftigung von Men-
schen mit Behinderung. 
Akquise neuer Arbeitgeber und Anbahnung 
passgenauer Kontakte mit potenziellen Be-
werbenden  
d.) Entwicklung von Förderstrategien zur 
Zielerreichung 
Konkrete Angebote für (schwer-) behinderte 
Arbeitnehmende 
 
zu a) Das Jobcenter Münster hat gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und Le rnen 
fördern e.V. einen Förderantrag beim Projektträger eingereicht. Gerichtet ist 
das Projekt an arbeitslose schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichg e-
stellte, die Leistungen nach dem SGB III/ und SGB II erhalten, insbesondere: 
„Langzeitarbeitslose“ und „Ältere“. Es ist geplant , in der Zeit von Juni 2015 bis 
August 2017 insgesamt 27 Teilnehmende in drei Projektdurchläufen für jeweils 
9 Monate zu begleiten (inkl. Nachbetreuung). 
In einer rechtskreisübergreifenden Initiative und Kooperation werden die A n-
tragstellenden in einem strukturierten Prozess die potenziell vorhandene b e-
triebliche Arbeitskraftnachfrage und die Ressourcen der Arbeit suchenden Pr o-
jektteilnehmenden identifizieren, aktivieren und zusammenführen. Es sollen 
konkrete Arbeitsplatzangebote f ür konkrete Menschen entwickelt werden. Die 
standardisierten Verfahren, die im Projektverlauf erfolgreich entwickelt und e r-
probt worden sind, sollen nachhaltig und verbindlich in den institutionellen Lei s-
tungsspektren der Antragstellenden implementiert wer den. So soll in der Reg i-
on auf Dauer ein signifikanter Mehrwert – mehr Erwerbsbeteiligung für die o.g. 
Zielgruppe – geschaffen werden.   
Falls keine Förderzusage erteilt wird, wird das Jobcenter prüfen , in wie weit die

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 44 - 
Projektidee anderweitig umgesetzt werden kann. 
 
zu b)  
 
Ansätze für den Ausbau des Netzwerkes könnten sich aus dem Programm des 
BMAS zur  intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinde rten 
Menschen ergeben. In diesem Projekt wird zwischen institutionsbezogener und 
fallbezogener N etzwerkarbeit unterschieden. Ziel ist es , auf beiden Ebenen 
systematisch geregelte Kontakte aufzubauen.  
 
zu c) Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice wird auf Grundlage des neu erarbe i-
teten Dienstleistungsangebotes bis zum 21.12.2015 insgesamt 15 Arbei tgeber 
akquirieren und Kontakte zu passgenauen Bewerbenden herstellen.   
 
zu d) Ein bewährtes Förderangebot für Menschen mit Behinderungen sind Arbeitsge-
legenheiten (AGH). Für diese Personengruppe hält das Jobcenter bei AGH -
Trägern eine Auswahl mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern vor. 
 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Die Aktivierungsquote der Personengruppe der arbeitslosen Ausländer/-innen be-
trägt entsprechend dem Anteil an Arbeitslosen 22 % aller Aktivierungen  
  Strategie Aktivität 
a) gezieltere Bereitstellung von Förder-
angeboten 
Erweiterung der Datenerhebung in Bezug auf 
Potenziale und Förderbedarfe 
b) Kultursensibilität bei Angeboten des 
Jobcenters  Berücksichtigung in Leistungsbeschreibungen  
c) 
Unterstützung bei der Anerkennung 
von ausländischen Berufsabschlüs-
sen 
Transparenz schaffen in Kooperation mit dem 
Kommunalen Integrationszentrum (KI) und 
Frauen & Beruf, Mitarbeiterschulungen, Ein-
bindung der Volkshochschule Münster 
d) Netzwerkarbeit und Kooperationen 
ausbauen Arbeitgeberansprache ausbauen  
e) Kultursensibilität bei Arbeitgebern 
fördern 
Beteiligung an einem Projekt des Kommuna-
len Integrationszentrums (KI) sowie der Koor-
dinierungsstelle für Migration und Interkultu-
relle Öffnung  
f) 
Beteiligung an dem Projekt "Stark im 
Beruf - Mütter mit Migrationshinter-
grund" 
Zusage zur Beteiligung an dem Projekt wird 
aktuell geprüft 
g) 
spezielles Beratungsangebot für Mig-
rantinnen, Migranten und Bleibebe-
rechtigte 
Fortführung des Projektes "MAMBA" 
 
zu a) Die Datenerhebung der Kundenstrukturdaten für Menschen mit Migrationsvo r-
geschichte wird ab dem 31.12.2014 sukzessive weiterentwickelt. Weitere 
Kennzahlen, die neu erhoben werden sollen , sind u.a. „Schul - und Berufsbil-
dung“, „Erziehende“, „Stadtbezirke“, „Einkommensstruktur“. Die Erhebung qu a-
litativer Daten steht im Vordergrund. 
 
zu b)  Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren wird die Berücksichtigung der Kultu r-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 45 - 
 sensibilität in der Leistungsbeschreibung zukünftig grundsätzlich mit aufg e-
nommen.  
 
zu c) Das Jobcenter Münster wird mit der Volkshochschu le Münster kooperieren, die 
seit 2014 Jugendliche und Erwachsene zur Anerkennung de r ausländischen 
Schul- oder Hochschulabschlüsse beraten.  Zudem werden in Kooperation mit 
dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) und Frauen & Beruf konkrete Str a-
tegien zur Verbesserung der Zugänge zur Beratung – insbesondere für Migran-
tinnen und Migranten – entwickelt. 
 
zu d) Das Jobcenter Münster wird den Austausch und die Vernetzung mit dem Ve r-
band Internationaler Unternehmen in Münster und Umgebung (VIU) fokussi e-
ren.  
 
zu e) Beteiligung an einem gemeinsamen Projekt mit dem Kommunalen Integrations-
zentrum und weiteren Akteuren der Arbeitsgruppe „Interkulturelle Öffnung“.  
Geplant ist eine Ansprache /Sensibilisierung von klein- und mittelständische n 
Unternehmen zur Interkulturellen Öffnung vor dem Hintergrund des Fachkrä f-
temangels. 
 
zu f) Die Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH hat einen entspre-
chenden Förderantrag gestellt. Das Jobcenter wird sich bei Förderzusage an 
dem Projekt beteiligen. 
 
zu g) 
 
Das Netzwe rk hat angekündigt, dass ein Folgeantrag gestellt wird. Das Jo b-
cernter wird sich erneut als Partner an dem Projekt beteiligen und die etablie r-
ten Strukturen zur Umsetzung des Projektes im Jobcenter mit kleineren Anpa s-
sungen beibehalten, so dass das Projekt nahtlos weitergeführt werden kann. 
 
 
3 Ausrichtung 2015  
3.2 Finanzen 
Nach der Eingliederungsmittelverordnung vom 18. Dezember 2014 des B undesministe-
rium für Arbeit und Soziales stehen dem Jobcenter Münster für das HHJ 2015 Eingliede-
rungsmittel in Höhe 9.906.6 78,00 Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel zur Ausf i-
nanzierung von Förderungen gem. § 16e a. F. in Höhe von 761.876,00 Euro. Insgesamt 
stehen damit Mittel in Höhe von 10.668.554,00  Euro zur Verfügung. 
Der Umschichtungsbetrag in den Verwaltungshaushalt wird ca. 600.000,- € betragen 18. 
Im Ergebnis wären dies rund 10, 1 Mio. Euro, die 2015 wie folgt eingesetzt werden wü r-
den (ohne Einnahmen aus dem Forderungseinzug). 
 
                                                
18 2013 betrug der Planwert der Mittelumschichtung in den Verwaltungshaushalt 1,3 Millionen Euro und 2014  
  1,0 Millionen Euro

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 46 - 
3.3 Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle  
Nach fachlich inhaltlichen Planungen mit B eteiligung des örtlichen Beirates sowie weit e-
ren Fachämtern der Stadtver waltung wurde auf Grundlage der Ziele 2015 und g e-
schäftspolitischen Handlungsschwerpunkte, der Kundenstrukturdaten sowie der aktue l-
len Entwicklung des Arbeitsmarktes der Förderb edarf (Förderinstrumente, Maßnahmein-
halte, -module, Teilnehmerplätze, etc.) für das Jahr 2015 ermittelt und zielgruppenspez i-
fische Schwerpunkte benannt.  
 
Demnach stellt sich die Verteilung des Eingliederungstitels 201519 auf die verschiedenen 
Instrumente des SGB II bzw. SGB III wie folgt dar:   
 
 
Abbildung 33 
 
Mit den insgesamt aus dem Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mitteln und der 
vorstehenden Verteilung auf die verschiedenen Förderinstrumente können rund 7.000 
Förderungen realisiert werden. Diese v erteilen sich auf die unterschiedlichen Förderin-
strumente wie folgt: 
 
Förderinstrument Rechts- 
grundlage 
Förderfälle 
2015 
Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung § 45 SGB III 2.880 
Förderung der beruflichen Weiterbildung § 81 SGB III 549 
Arbeitsgelegenheiten  § 16d SGB II  260 
Eingliederungszuschuss  § 88 SGB III   118 
Eingliederungszuschuss für behinderte und schwe r- § 90 SGB III 36 
                                                
19 Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 wird im Rahm en der eingeplanten Haushalt smittel umgesetzt. Im 
Fall einer Überschreitung dieses Rahmens will der Rat bis zu 100.000 Euro überplanmäßig bereitstellen (Beschluss vom 
11.12.2013, V/0622/2013).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 47 - 
Förderinstrument Rechts- 
grundlage 
Förderfälle 
2015 
behinderte Menschen 
Vermittlungsbudget § 44 SGB III 2.668 
Freie Förderung § 16f SGB II 92 
Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16e SGB II 20 
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben § 117 SGB III 14 
Probebeschäftigung § 46 SGB III 50 
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) § 76 SGB III 25 
Einstiegsgeld §16b SGB II 183 
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) § 75 SGB III 30 
Einstiegsqualifizierung (EQ) § 54a SGB III 18 
Leistung zur Eingliederung von Selbstständigen § 16c SGB II 43 
Gesamt  6.986 
Abbildung 34 
 
Bei der Verteilung des Eingliederungstitels sowie bei der Verteilung der Förderfälle ist 
ein kontinuierlicher Wandel festzustellen. Bisher hat der finanzielle Schwerpunkt bei der 
Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 81 SGB III) gelegen. Mittlerweile hat sich der 
Schwerpunkt auf die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung verl a-
gert. Grund hierfür ist zum einen, dass Qualifizierungsmaßnahmen oftmals ein Bedarf an 
(mehreren) Aktivierungs - und Stabilisierungsmaßnahmen (Förderketten) voransteht. 
Zum anderen wurden einige münsterspezifische Maßnahmen im Sinne des § 45 SGB III 
angereichert und Förderungen der beruflichen Weiterbildung in Maßnahmen zur Aktivi e-
rung und Eingliederung umgewandelt.  
3.4 Förderinstrumente im Einzelnen 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Aktivierung 
und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III. So sind unter anderem betriebliche 
und schulische Einzel - und Gruppenmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Ei n-
gliederung vorgesehen. Zudem werden individuelle und zielgruppenspezifisch e Ma ß-
nahmen bereitgestellt, um passgenaue Förderketten anbieten zu kö nnen. Insgesamt 
sind über 2.900 Maßnahmeeintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Ei n-
gliederung geplant. 
 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015 
Nr
.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ
* TZ* 
1 Mobiles Fallclearing 
 
Modul 1: Individuelle 
Aktivierung der Teilneh-
menden zur Mitwirkung 
in der Fallsteuerung, 
sozialintegrative Hilfen, 
aufsuchende Sozialarbeit, 
Berufswegplanung  
 
Ue25 
lfd. 
Ein-
stieg 
12 Monate   25

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 48 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015 
Nr
.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ
* TZ* 
 
Modul 2: Individuelle 
Unterstützung der Teil-
nehmenden bei der Um-
setzung der Hilfeplanung 
 
Ue25 12 Monate   25 
2 
 
Begleitung der  
ABC Messung 
 
 Ue25 
50plus 
lfd. 
Ein-
stieg 
1 Tag   720 
3 
Begleitendes Einzel-
coaching bei Arbeits-
aufnahmen / betriebli-
chen Einzelumschulun-
gen 
Stabilisierung der Be-
schäftigung 
Ue25 
50plus 
(Allein-) Erziehen-
de 
lfd. 
Ein-
stieg 
modular 30 
4 Aktiv und Fit in den Job  
Stärkung der physischen 
und psychischen Fähig-
keit mit dem Ziel einer 
passenden Arbeit nach-
zugehen bzw. alternativ 
an den Integrationsaktivi-
täten der Stadt Münster 
mitzuwirken 
50plus 1. 
Quartal 6 Monate   15 
5 Basiskompetenzen für 
Arbeit Frauen 
Erhöhung der Grund-
kompetenz, Lesen und 
Schreiben, Lerntraining, 
Gesundheitsförderung, 
EDV, Mathematik, beruf-
liche Orientierung, 
Schnupperpraktikum 
Ue25 
50plus 
1. 
Quartal 
und 
3. 
Quartal 
jeweils 12 
Wochen   24 
6 Basiskompetenzen für 
Arbeit Männer 
Erhöhung der Grund-
kompetenz, Lesen und 
Schreiben, Lerntraining, 
Gesundheitsförderung, 
EDV, Mathematik, beruf-
liche Orientierung, 
Schnupperpraktikum 
Ue25 
50plus 
1. 
Quartal 
und 
3. 
Quartal 
jeweils 12 
Wochen   20 
7 Jobcoaching 
Berufliche Orientierung 
und Vermittlung in Arbeit 
inkl. Nachbetreuung 
Rehabilitanden 
/Schwerbehindert
e 
lfd. 
Ein-
stieg 
6 - 12 Monate 84 
8 Erziehende auf dem 
Weg in Erwerbsarbeit 
Modul 1: Persönliche und 
berufliche Standortbe-
stimmung, frühzeitige 
Aktivierung 
(Allein-) Erziehen-
de 
lfd. 
Ein-
stieg 
4 Monate   110 
Modul 2: Entwicklung 
beruflicher Perspektiven 
und Strategien 
(Allein-) Erziehen-
de 
lfd. 
Ein-
stieg 
3 Monate   55 
Modul 3: Jobcoaching (Allein-) Erziehen-
de 
lfd. 
Ein- 6 Monate   30

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 49 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015 
Nr
.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ
* TZ* 
stieg 
9 
Maßnahme zur Stabili-
sierung und Motivation 
von Haftentlassenen 
Unterstützung von haft-
bedrohten Menschen zur 
Haftvermeidung oder 
zum Erhalt der Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse 
bei Ersatzfreiheitsstrafen 
Ue25 
lfd. 
Ein-
stieg 
6 Monate 25 
10 
Vorbereitung auf eine 
Teilzeiterstausbildung 
2016 
Profiling (Stärken, Kom-
petenzen), berufliche 
Zielplanung, Unterstüt-
zung bei der Organisation 
der Kinderbetreuung 
(Allein-) Erziehen-
de 
4. 
Quartal 3 Monate   25 
11 
Individuelles Coaching 
zur Unterstützung der 
Aufnahme einer Teil-
zeit-erstausbildung 
2015 
Abgleich beruflicher 
Wünsche und Vorstellun-
gen mit dem regionalen 
Ausbildungs- und Ar-
beitsmarkt, Unterstüt-
zung bei der Suche nach 
einer Ausbildungsstelle in 
TZ und bei der Organisa-
tion der Kinderbetreuung 
(Allein-) Erziehen-
de 
1. 
Quartal 6 Monate   22 
12 Stabilisierung der TZ-
Erstausbildung 2015 
Individuelles Coaching in 
den ersten Monaten der 
TZ-Erstausbildung 
(Allein-) Erziehen-
de 
3. 
Quartal individuell   20 
13 Fit mit Kind 
Stärkung der Erzieh- 
ungskompetenzen, Ent-
lastungsstrategien entwi-
ckeln 
(Allein-) Erziehen-
de 
2. 
Quartal 12 Wochen   12 
14 Clearingstelle Plus U25 
 
Modul 1 – Clearingstelle:  
Individuelle Aktivierung  
junger Erwachsener zur 
Mitwirkung in der Fall-
steuerung, sozialintegra-
tive Hilfen, aufsuchende 
Sozialarbeit, Berufsweg-
planung 
 
U25 
lfd. 
Ein-
stieg 
max. 6 Monate   25 
mtl. 
 
Modul 2 - Integrationshil-
fen: Individuelle Unter-
stützung junger Erwach-
sener bei der Umsetzung 
der Hilfeplanung 
 
U25 
lfd. 
Ein-
stieg 
max.  
12 Monate   12 
mtl. 
 
Modul 3 - Ad -Hoc-
Betreuung:  
Individuelle, kurzfristige 
und auf ein Anliegen 
ausgerichtete Unterstüt-
U25 3. 
Quartal 1 Tag   3 
mtl.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 50 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015 
Nr
.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ
* TZ* 
zung junger Erwachsener 
  
15 Tagelöhner Tages- und Selbststruktur, 
Bestandsaktivierung 
Ue25 
50plus 
lfd. 
Ein-
stieg 
max. 66 
Std./TN   8 
mtl. 
16 Jobwerkstatt 
Training der Schlüssel-
qualifikationen, Einzel-
coaching, Vermittlung 
Ue25 
50plus 
lfd. 
Ein-
stieg 
jeweils 6-9 
Monate   30 
17 Transit 
 
Individualcoaching 
marktnaher Teilnehmen-
der bei Bewerbungsakti-
vitäten (Erstellung/ Über-
arbeitung von Bewer-
bungsunterlagen, Vorbe-
reitung auf Vorstellungs-
gespräche, etc.) 
 
Ue25 
lfd. 
Ein-
stieg 
4 Monate 30   
18 
Intensivcoaching für 
Langzeitleistungs- 
beziehende 
Reprofiling, Individual-
coaching, Vermittlung Alle  
lfd. 
Ein-
stieg 
6 - 12 
Monate    75 
19 Bewerbercenter Bewerbungstraining Alle  
lfd. 
Ein-
stieg 
individuell 600 
20 
Werkstattbüro koKA – 
 kreativ-orientiert mit 
Kurs auf Arbeit / Ausbil-
dung 
 
Abgleich beruflicher 
Vorstellungen mit dem 
regionalen Ausbildungs- 
und Arbeitsmarkt, Medi-
en- und theaterpädago- 
gische Biografiearbeit, 
Praktika, Nachbetreuung 
bei Integration der zuvor 
langzeitarbeitslosen bzw. 
von Langzeitarbeitslosig-
keit bedrohten jungen 
Erwachsenen in Ausbil-
dung oder Arbeit 
U25 
lfd. 
Ein-
stieg 
12 Monate  
+ 
6 Monate 
Nachbetreu-
ung 
  19 
21 Psychologische Eig-
nungsuntersuchung Berufseignungstest Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
1 Tag 60 
22 
Integrationshilfen für 
besonders benachteilig-
te Jugendliche  
 
Individuelle Unterstüt-
zung bei der Regulierung 
persönlicher Belange und 
Krisensituationen, aufsu-
chende Sozialarbeit, 
Entwicklung beruflicher 
Perspektiven, Berufser-
kundungen durch Prakti-
ka, ggf. Vorbereitung auf 
die Externe Prüfung zum 
Erwerb des Hauptschul-
abschlusses 
 
U25 
lfd. 
Ein-
stieg 
6 – 12 Monate - 25

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 51 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015 
Nr
.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ
* TZ* 
23 Umschulungsbegleiten-
de Hilfen (ubH) 
 
Stützunterricht (Hauptfä-
cher der Berufsschule) 
 
Betriebliche 
Umschüler/innen 
lfd. 
Ein-
stieg 
individuell 32 
24 
 
Vermittlungscoaching – 
Transport / Lager / 
Logistik 
 
Coaching Ue25 
50plus 
2. 
Quartal 4 Monate   24 
25 Gemma 
Entwicklung einer realisti-
schen Berufswegplanung 
unter Berücksichtigung 
der persönlichen und 
familiären Situation 
Junge Frauen 
unter 25 Jahren 
lfd. 
Ein-
stieg 
max. 12 Mo-
nate   8 
26 Lernort Süd 
Stabilisierung, Berufs-
orientierende und sozi-
alpädagogische Ange-
bote, Vermittlung von 
Tagesstruktur 
U25 
lfd. 
Ein-
stieg 
max. 12 Mo-
nate   9 
27 
Maßnahme für Gehör-
lose und Menschen mit 
Hörbehinderung 
Einzelcoaching, Nachbe-
treuung bei Arbeitsauf-
nahme 
Rehabilitanden 
/Schwerbehindert
e 
lfd. 
Ein-
stieg 
individuell   10 
28 Maßnahmen bei einem 
Arbeitgeber  Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
individuell   120 
29 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Umschu-
lung (VZ und TZ) 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche (Teilzeit-/ 
Vollzeit-) Umschulung 
Ue25  
(Allein-) Erziehen-
de 
3. 
Quartal ca. 9 Monate 32 
30 
 
Individualcoaching für 
Neukundinnen und 
Neukunden mit akade-
mischem Abschluss 
 (in Planung) 
 
Individuelle Unterstüt-
zung marktnaher Akade-
mikerinnen und Akade-
miker bei Bewerbungs-
bemühungen 
Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
individuell 60 
31 
 
Intensivcoaching für 
langzeitarbeitslose 
Akademikerinnen und 
Akademiker 
(in Planung) 
 
Entwicklung neuer beruf-
licher Perspektiven 
Ue25 
50plus 
2. 
Quartal -   30 
32 
Ganzheitliche Beratung 
von Bedarfsgemein- 
schaften  
(in Planung) 
 
Beratung von allen in 
einer Bedarfsgemein-
schaft lebenden Leis-
tungsempfänger/innen 
 
Alle  2. 
Quartal 6 Monate  - 20 
33 Jobbrücke 
Individuelle Betreuung 
von Wohnungslosen,  Er-
arbeitung von Wohn- und 
Berufsperspektiven 
Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
1 – 2 Jahre   15

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 52 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015 
Nr
.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ
* TZ* 
34 
Stärkung der lebens-
praktischen Kompeten-
zen von Langzeitarbeits-
losen  
(in Planung) 
Erarbeitung einer Ent-
wicklungsperspektive Alle 3. 
Quartal _   20 
35 Einzelcoaching  
 
Unterschiedliche Schwer-
punkte und Zielrichtun-
gen (z.B. Stabilisierung 
der Beschäftigung, Eig-
nung für pflegeri-
sche/soziale Berufe, 
Migranten/-innen)  
Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
individuell   48 
36 Training Soft Skills  
(in Planung) 
Herstellung der 
Wettbewerbsfähigkeit Alle - -   80 
37 
 
Arbeitserprobung für 
physisch Beeinträchtigte 
 
 
Feststellung eigener 
Kompetenzen und ge-
sundheitlicher Möglich-
keiten zur Berufsintegra-
tion; Simulation von 
beruflichen Tätigkeiten 
unter therapeutischer 
Beobachtung; Integrati-
onscoaching in Einzel- 
und Gruppenform 
 
Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
modular   45 
38 
 
Arbeitsdiagnostik für 
psychisch Erkrankte und 
Krankheitseinsichtige 
 
Diagnostische Testverfah-
ren und Arbeitserprobung Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
6 Wochen   30 
39 
 
Berufspraktische Wie-
dereingliederung für 
psychisch Erkrankte und 
Krankheitseinsichtige 
 
Stabilisierung, praktische 
Erprobung, betriebliche 
Praktika, Vermittlung 
Alle 
lfd. 
Ein-
stieg 
6 Monate   20 
40 
 
 
Triangel 
Bewerbungswerkstatt: 
Jobinterviews, Testver-
fahren und praktische 
Erprobung 
50plus 
lfd. 
Ein-
stieg 
8 Wochen   100 
41 
 
 
 
 
Integrationstraining für 
gesundheitlich beein-
trächtigte erwerbsfähi-
ge Leistungsberechtigte 
in Vollzeit 
 
 
Coaching: Berufliche 
Orientierung für Men-
schen mit gesundheitli-
chen Einschränkungen 
und Menschen mit Be-
hinderung inkl. Praktika 
Schwerpunkt: Psychische 
Einschränkungen 
 
Ue25 
50plus 
1. 
Quartal 26 Wochen 
 
24

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 53 - 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2015 
Nr
.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebo-
tes Zielgruppe Beginn Dauer 
Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ
* TZ* 
42 
 
 
 
 
Integrationsvorberei-
tung für gesundheitlich 
beeinträchtigte er-
werbsfähige Leistungs-
berechtigte in Teilzeit 
 
 
Coaching: Berufliche 
Orientierung für Men-
schen mit gesundheitli-
chen Einschränkungen 
und Menschen mit Be-
hinderung inkl. prakti-
scher Erprobungen in 
einem Werkraum 
Schwerpunkt: Psychische 
Einschränkungen 
 
Ue25 
50plus 
2. 
Quartal 26 Wochen  
 
24 
 
VZ* = Vollzeit 
TZ* = Teilzeit 
Abbildung 35 
Förderung der beruflichen Weiterbildung 
Wie bereits ausführlich dargestellt , erhöht das Vorhandensein einer abgeschlossenen 
Qualifizierung oder Ausbildung grundsätzlich die Chancen der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten (eLb) auf eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Zudem wirken Fö r-
derungen der beruflichen Weiterbi ldung dem drohenden Fachkräfte mangel entgegen . 
Daher sind ca . 550 Förderungen  der betrieblichen Weiterbildung  mit Bildungsgutschei-
nen geplant. Davon sind ca. 120 Bildungsgutscheine für Einzelfallförderungen und ca. 40 
Bildungsgutscheine für betriebliche Einzelumschulungen vorgesehen. 
 
Förderung der Beruflichen Weiterbildung - Planung 2015 
Nr
. 
Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ* TZ* 
1 Lernwerkstatt 
 
Stärkung der Persönlich-
keit, Förderung der 
lebenspraktischen Kom-
petenzen, Verbesserung 
der Lernkompetenz 
sowie Kulturtechniken  
 
Ue25 lfd. Ein-
stieg  
 6 Mona-
te   40 
2 Lernwerkstatt –  
Interkulturell 
 
Stärkung der Persönlich-
keit, Förderung der 
lebenspraktischen Kom-
petenzen, Verbesserung 
der Lernkompetenz 
sowie Kulturtechniken 
und Sprachtraining  
Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte  
lfd. Ein-
stieg  6 Monate    36 
3 
Integrationsseminar 
für Migrantinnen und 
Migranten  
Berufliche Orientierung, 
Bewerbungsmanage-
ment, Arbeitsrecht, 
Praktikum  
Menschen mit Migrati-
onsvor- 
geschichte  
1.  
Quartal  4 Monate    36

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 54 - 
Förderung der Beruflichen Weiterbildung - Planung 2015 
Nr
. 
Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ* TZ* 
4 
Technisch-
gewerbliches Trai-
ningscenter 
Eignungsfeststellung, 
Qualifizierung in ver-
schiedenen Gewerken 
Ue25 lfd. Ein-
stieg 
individu-
ell  20 
5 
Qualifizierung   
Transport / Lager/ 
Logistik 
Schulungen, Prüfungen, 
Führerscheine 
Ue25 
50plus 
lfd. Ein-
stieg 
individu-
ell 37 
6 Gabelstaplerfahrer - 
Spezialist  
 
Gabelstaplerschulung, 
Perfektionstraining, 
Lagergrundlagen inkl. 
Ladungssicherung und 
Gefahrgut, kundenorien-
tiertes Verhalten, Prakti-
kum    
Ue25 
50plus  
2.  
Quartal  4 Monate  24   
7 Training on the Job 
Individuelles Coaching,  
Praktikum, arbeitsplatz-
bezogene Qualifizierung, 
Vermittlung 
Ue25 
50plus 
lfd. Ein-
stieg 9 Monate 40 
8 Hauswirtschaft als 
Beruf 
 
Eignungsfeststellung,  
Hauswirtschaft 
in Theorie und Praxis 
 
Ue25 
(Allein-) Erziehende 
1.  
Quartal 
4 Wo-
chen   30 
 
Vorbereitung auf die  
Externenprüfung 
Ue25 
(Allein-) Erziehende 
2.  
Quartal 
15 Mona-
te  
15 
9 Step by Step 
Schrittweise Qualifizie-
rung zur Vorbereitung 
auf  Arbeit/Ausbildung, 
Organisation der Sicher-
stellung der Kinderbe-
treuung, Berufsorientie-
rung, Praktika 
 
(Allein-) Erziehende 
lfd. Ein-
stieg 
12 Mona-
te   23 
10 Altenpflege  Gemäß Ausbildungsver-
ordnung Ue25 individuell 24 Mona-
te   5 
11 Altenpflegehilfe Gemäß Ausbildungsver-
ordnung Ue25 individuell 12 Mona-
te 25   
12 
Alltagsbeglei-
ter/innen für De-
menzerkrankte 
Gemäß § 87 b SGB XI Ue25 individuell 3 Monate  20 
13 Betriebliche Ein-
zelumschulungen -  Alle -  24 Mona-
te 40   
14 Einzelfallförderungen - Alle individuell individu-
ell 123 
15 Bürokaufmann/-frau 
(überbetrieblich) 
Gemäß Ausbildungsver-
ordnung 
Rehabilitanden 
/Schwerbehinderte 
3.  
Quartal 
21 Mona-
te 3

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 55 - 
Förderung der Beruflichen Weiterbildung - Planung 2015 
Nr
. 
Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfäl-
le 
VZ* TZ* 
16 Kaufmännische 
Qualifizierung  
Verschiedene Fachmodu-
le (inkl. MS-Office, SAP, 
etc.), Callcenter, Bewer-
bungstraining, Lager-
EDV, Englisch für das 
Büro, Buchhaltung 
Ue25 
50plus 
lfd. Ein-
stieg 
individu-
ell 32 
VZ* = Vollzeit 
TZ* = Teilzeit 
Abbildung 36 
 
Freie Förderung 
Die Freie Förderung nach § 16f SGB III bietet einen erweiterten Gestaltungsspie lraum. 
Dieser soll vor allem genutzt werden, um unter Beachtung des Umgehungs - und Aufsto-
ckungsverbotes der Basisinstrumente neue Eingliederungsleistungen zu entwickeln. 
Damit werden weitergehende Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und jugendl i-
che erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden Vermittlungshemmni ssen 
ermöglicht. 
Insgesamt sind für das Jahr 2015 ca. 90 Förderfälle geplant. Dabei ist zwischen Einzel - 
und Gruppenmaßnahmen und Einzelfallförderung in Form von Geldleistungen  zu unter-
scheiden. 
 
 Einzel- und Gruppenmaßnahmen 
Freie Förderung - Planung 2015 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ* 
 
TZ* 
 
1 Individualcoaching für 
Selbstständige 
Erarbeitung von Beschäfti-
gungsalternativen und 
Heranführung Selbständiger 
an eine sozialversicherungs-
pflichtige  Beschäftigung 
Selbst-
ständige 3. Quartal modular   10 
2 
Berufsausbildungs- 
findung   
 
Vermittlung von Jugendli-
chen mit Schulabschluss  in 
eine betrielbliche Ausbil-
dung und Nachbetreuung 
bei Aufnahme einer betrieb-
lichen Ausbildung 
U25 1. Quartal modular   20 
3 Schulabschluss Plus 
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozialpäda-
gogischer Begleitung 
U25 3. Quartal 12 Monate 
  
14 
VZ* = Vollzeit       
TZ*=  Teilzeit       
Abbildung 37

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 56 - 
 Einzelfallförderung in Form von Geldleistungen (Probebeschäftigung) 
Die Förderung erfolgt gemäß §  16f SGB II in Ausweitung (Aufstockung) der Reg e-
lungen des § 46 SGB III. Diese Ausweitung ist nur für den Personenkreis der  Lang-
zeitarbeitslosen u nd Jugendliche n mit besonders schwerwiegenden Vermitt lungs-
hemmnissen möglich. Es sind rund 50 Förderfälle im Rahmen der Probebeschäft i-
gung geplant. Eine Bewilligung kann erfolgen, wenn die Prognoseentscheidung ge-
troffen wird , dass innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mit den Basisi n-
strumenten die Beendigung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit durch Integrati-
on und/oder das Erzielen von Integrationsfortschritten voraussichtlich nicht erreicht 
werden kann.   
 
 
Weitere Förderangebote zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbe s-
serung der Integrationschancen 
 
 Vermittlungsbudget 
Zur Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs - oder Arbeitsplatz und bei 
der Arbeitsaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer 
(auch schulischen) Ausbildung sind rund 2. 670 Förderfälle gem. § 44 SGB I II g e-
plant. 
 
 Eingliederungszuschuss (EGZ) – Zusammenarbeit mit dem Arbeitge ber- und 
Vermittlungsservice (AGVS) 
Das Antragsverfahren zum EGZ einschließlich der Bearbeitung wird in der Regel 
vom AGVS in enger Abstimmung mit dem Jobcoach durchgeführt. Im Jahr  2015 
plant das Jobcenter Münster ca. 120 Förderfälle. 
 
 Förderung von Arbeitsverhältnissen 
Mit öffentlich geförderter Beschäftigung sollen durch Schaffung von sozialversich e-
rungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden mit Coaching und arbeitsmarktnaher Qua-
lifizierung die berufliche Integration von Menschen mit mehreren Vermittlungshem m-
nissen ermöglicht werden. Geplant sind insgesamt 20 Teilnehmerplätze. 
 
 Arbeitsgelegenheiten (AGH) 
Das AGH-Angebot bleibt 2015 konstant bei 260 Teilnehmerplätzen.  
Arbeitsgelegenheiten eignen sich sehr gut, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
zu stabilisieren und an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Im Rahmen individ u-
eller Förderketten dienen Arbeitsgelegenheiten dazu, auf andere Maßnahmen aufzu-
bauen oder den Übergang in and ere Maßnahmen oder eine (sozialversicherung s-
pflichtige) Arbeit vorzubereiten. Im Jobcenter Münster sind 2014 insgesamt 15 z u-
sätzliche AGH-Plätze eingerichtet worden, die in ein Aktivierungscoaching eingebu n-
den sind. 
 
 Einstiegsgeld  
Gemäß § 16b SGB II ist e s möglich, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichti-
gen Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld als anrechnungsfreien Zuschuss zu gewähren.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 57 - 
Das Jobcenter Münster plant für einen zusätzlichen Anreiz zur Arbeitsaufnahme 
ca.160 Förderfälle. 
 
Förderangebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren 
 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 
Um den betrieblichen Ausbildungserfolg zu sichern, sind auch für das Jahr 201 5 
ausbildungsbegleitende Hilfen (u.a. Nachhilfe, sozialpädagogische Betreuung) g e-
mäß § 75 SGB III geplant. Das Jobcenter Münster sieht Bedarf für bis zu 30 Jugend-
liche. 
 
 Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) 
Für Jugendliche, die den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung (noch) nicht 
gerecht werden können, werden 25 außerbetriebliche Ausbild ungsplätze gemäß 
§ 76 SGB III für 2014 angeboten. Erfahrungsgemäß ist die kooperative BaE (fac h-
theoretische Ausbildung bei einem Bildungsträger, fachpraktische Ausbildung bei e i-
nem Kooperationsbetrieb) wirkungsvoller als die integrative BaE (fachtheoretisc he 
und fachpraktische Unterweisung bei einem Bildungsträger). Daher sind 20 koopera-
tive BaE-Plätze und 5 integrative BaE-Plätze geplant, wobei grundsätzlich ein quanti-
tativer Spielraum besteht. 
 
Mit rund 100 verschiedenen Ausbildungsangeboten ist eine groß e Vielfalt an Ausbi l-
dungsberufen gegeben. Damit kann das Jobcenter Münster auf die Berufswünsche 
und Neigungen der jungen Menschen eingehen. 
 
 Einstiegsqualifizierung (EQ) 
Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB  III) sind genau wie im Jahr 201 4 
insgesamt 18 Förderfälle geplant.  
 
Förderangebote für behinderte und schwerbehinderte Menschen 
 Probebeschäftigung 
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung bis zu einer 
Dauer von drei Monaten erstattet werden. Voraussetzung der För derung ist, dass 
dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine 
vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen is t (vgl. 
§ 46 SGB III). Für das Jahr 2015 sind 50 Förderfälle geplant. 
 
 Eingliederungszuschuss 
Gemäß § 90 SGB III können für behinderte und schwerbehinderte Menschen beson-
dere Eingliederungszuschüsse gewährt werden. Das Jobcenter Münster geht von 36 
Förderfällen Im Jahr 2015 aus.  
 
 Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 
Im Rahmen der Unterstützungsmöglichkeiten nach § 117 SGB III sind insgesamt 14 
Förderfälle geplant. 
 
Förderangebote zur Existenzsicherung und für Selbstständige 
 Einstiegsgeld

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 58 - 
Die Förderung durch Einstiegsgeld hat als Zielrichtung die Überwindung der Hilfeb e-
dürftigkeit, nicht deren Reduzierung (vgl. § 16b SGB II). Förderentscheidungen zum 
Einstiegsgeld werden im Team „Selbstständige“ getroffen. Für das Jahr 2015 sind 20 
Förderfälle geplant. 
 
 Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen 
Insgesamt sind 40 Förderfälle im Sin ne des § 16c SGB II geplant. Darüber hinaus 
bietet das Team „Selbstständige“ qualifizierte und intensive Beratungsg espräche an. 
Da die Wirtschaftsförderung und das Jobcenter Münster eng verzahnt sind und diese 
Zusammenarbeit in Zukunft noch ausbauen wollen, kann sich die Zielgruppe alterna-
tiv auch bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen.  
 
Förderangebote Dritter 
 
 Perspektive 50 plus 
Im Rahmen des Projektes sind 3 Maßnahmen mit ca. 90 Eintritten für das Jahr 2015 
geplant.   
 
 
 ESF-Sprachkurse 
Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland 
können Personen mit Migrationsvorgeschichte Maßnahmen der Sprachförderung, 
kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen und so ihre 
Chancen auf dem Arbeitsm arkt erhöhen. Im Stadtgebiet Münster gibt es  ein großes 
Angebot an allgemeinen und speziell berufsbezogenen Sprachkursen.  
 
 Integrationskurse 
Ebenfalls gibt es ein breitgefächertes Angebot an Integrationskursen. Diese beinha l-
ten sowohl Sprachkur se als auch  Orientierungskurse für Menschen mit Migration s-
vorgeschichte. 
 
 Sonstige 
Darüber hinaus gibt es weitere Bildungsangebote der Agentur für Arbeit Münster  
(z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (pro)), die auch von den Kunden und 
Kundinnen des Jobcenters genutzt werden können, ebenso wie Bildungsmaßna h-
men, die von anderen Jobcentern oder Arbeitsagenturen im Bundesgebiet angeb o-
ten werden. 
 
 
 
3.5 Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a Nr. 1 – 4 SGB II 
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der Besonderheit des Em pfängerkreises von Leistu n-
gen der Grundsicherung nach SGB II ( z.B. Langzeitbezug, Erwerbsbiografien mit Unte r-
brechungen, schwierige Rahmenbedingungen, gesundheitliche Einschrä nkungen ) in 
§ 16a Nr. 1 - 4 SGB II kommunale Unterstützungs- und Beratungsleistungen geregelt, 
die im Vorfeld oder parallel zu der Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirksam

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 59 - 
werden sollen. Es handelt sich um Förderleistungen, die dem Grundsatz der Freiwilli g-
keit, der Offenheit und der Ergebnisoffenheit folgen.  
 
In Ziffer 1 - 4 werden die Leistungen inhaltlich bestimmten Unterstützungsbereichen z u-
geordnet: 
 
§ 16a- Leistung Zuständiges  
Fachamt 
Beteiligter Kooperations-
partner/ Leistungserbringer 
Betreuung minderjähriger 
und behinderter Kinder,  
§ 16a Ziffer 1 
Amt für Kinder,  Jugendliche 
und Familien 
Familienbüro 
Häusliche Pflege von 
Angehörigen,  
§ 16a Ziffer 1 
Sozialamt Informationsbüro Pflege im G e-
sundheitshaus 
Schuldnerberatung,   
§ 16a Ziffer 2  
Sozialamt Sozialamt, Verbraucherzentrale 
Münster, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie, 
Arbeiterwohlfahrt, Caritas  
Psychosoziale Betreuung,  
§ 16a Ziffer 3 
 Gesundheitsamt 
 Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien 
 Sozialamt 
Sozialpsychiatrischer Dienst 
Kommunaler Sozialdienst 
 
Migrationsberatung: AWO, DRK, 
Caritas, Beratun gs- und Bi l-
dungszentrum der Diakonie 
Suchtberatung,  
§ 16a Ziffer 4 
 Gesundheitsamt 
 Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien 
Caritas, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie 
Drogenhilfe der Stadt Mün ster: 
Drobs 
                                                                                                                                                                              Abbildung 38 
 
Das SGB II hat bei der Ausgestaltung des Gesetzes Erfahrungen aus dem Fürsorgesy s-
tem des BSHG einfließen lassen. 
Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass arbeitsmarktpolitische Instrumente allein oftmals 
nicht ausreichen, um eine Integration und damit weitestgehende selbstständige Sich e-
rung des Lebensunterhaltes  zu ermöglichen.  Die persönliche Lebenssituation vieler  
Leistungsberechtigten weist zum Teil komplexe verfestigte Problemlagen auf, die eine 
unmittelbare Erwerbsintegration auf dem allg emeinen Arbeitsmarkt erschweren oder 
sogar verhindern. 
Der Gesetzgeber hat es nicht versäumt , den Eingliederungsleistungen bes timmte The-
menbereiche/ Lebensbereiche zuzuordnen, um eine ganzheitliche und umfassende B e-
treuung zu gewährleisten, wenn sie denn für die Eingliederung erforderlich ist.  Neben 
eher klar definierten Leistungen wie Schuldnerberatung oder Suchtberatung la ssen die 
Leistungen „Betreuung von minderjährigen Kindern und die Psycho-soziale Betreuung“ 
viele Spielräume bei der Ausgestaltung zu. 
Daraus hat sich in Münster eine Vielfalt von Angeboten entwickelt, die einen kompete n-
ten fachlichen und menschlichen Umgang mi t den unterschiedlichen Lebenslagen e r-
möglichen. Hier sei beispielhaft die Gestaltung der psycho -sozialen Betreuung genannt. 
Das Sozialamt, das Amt für Kinder, Jugend liche und Familie und das Gesundheitsamt 
halten im Rahmen des § 16a SGB II teilweise sehr spezifische Angebote für die erwerbs-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 60 - 
fähigen Leistungsberechtigten vor, d.h. zwei Fachdienste, ein §  16a-spezifisches Fach-
dienstangebot und vier Beratungsstellen erbringen Leistungen zur psycho -sozialen Be-
treuung (Abbildung 38). 
Die „leistungsauslösenden“ I ndikationen sind in einem intensiven Prozess gemeinsam 
erarbeitet worden. Damit konnte sicher gestellt werden, dass die individuellen Bedarfe im 
Kontext der Erwerbsintegration gesehen werden. 
Der Gesamtprozess von Beauftragung, Wahrnehmung und Rückmeldung ist sowohl auf 
der Ebene der Kommunikation und praktischen Umsetzung mit den Beteiligten geregelt 
wie auch in den entsprechen den Fachverfahren im Jobcenter implementiert. Damit sind 
wichtige Voraussetzungen erfüllt, um den § 16 a SGB II umzusetzen. 
Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, die Rahmenbedingungen im Jobcenter 
bei der Betreuung der Leistungsberechtigten so zu gestalten,  dass sich die Menschen in 
der Beratung soweit öffnen, dass sich daraus Rückschlüsse auf Unterstützungs - und 
Betreuungserfordernisse ziehen lassen. 
Neben klaren äußeren Faktoren (z.B. Zeit , Betreuungsschlüssel, geschäftspolitische 
Ziele etc.) muss der Jobcoach viel Beratungskompetenz mitbringen, um auf wertschä t-
zende respektvolle Weise ein Vertrauensverhältnis und Arbeitsbündnis herzustellen, das 
es erlaubt, mit der Kundin/ dem Kunden einen gemeinsamen Prozess zu gestalten, der 
Zielvereinbarungen und die Inanspruchnahme entsprechender Angebote ermöglicht. 
Gelingt dies nicht, so ist der akzeptierende Zugang, der sich aus der Frei willigkeit der 
Inanspruchnahme ergibt, nicht möglich. 
 
 
Die nachfolgende Tabelle erlaubt einen Überblick über die jeweils gedeckten Bedarfe 
der einzelnen Leistungen im Zeitraum September 2013 – November 2014. Damit sind 
die Kundinnen und Kunden gemeint, di e über ein Beauftragungsschreiben beim jeweil i-
gen Träger angekommen sind und aktiv an der § 16a- Situation arbeiten. 
Die aufgeführten Beauftragungen sind im entsprechenden System des Jobcenters e r-
fasst worden.  
 
  erfasste, bereits 
gedeckte Bedarfe 
 
§ 16a Nr. 1 
 
Betreuung von minderjährigen oder 
behinderten Kindern 
 
Häusliche Pflege von Angehörigen 
 
 
        14 
 
 
          5 
 
§ 16a Nr. 2 
 
 
Schuldnerberatung 
 
        42 
 
§ 16a Nr. 3 
 
 
Psycho- soziale Betreuung 
(soz.- psychiatrischer Dienst, Migra-
tionsberatung, KSD) 
 
 
      125

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 61 - 
§ 16a Nr. 4 
 
Suchtberatung           5 
 
 
Die Situation der ungedeckten Bedarfe soll, bezogen auf die Leistungen 1 -4, durch die 
Zahlen des Monats Oktober illustriert werden. Ungedeckt heißt, dass der Bedarf festg e-
stellt und mit der Kundin/ dem Kunden besprochen worden ist, die Beauftragung auf dem 
Weg ist, der Erstkontakt mit dem Träger aber noch aussteht. 
 
 
 
 
  
 
erfasste, noch u n-
gedeckte Bedarfe im 
Oktober 2014 
 
§ 16a Nr. 1 
 
Betreuung von minderjährigen 
oder behinderten Kindern 
 
Häusliche Pflege von Angehörigen 
 
 
             0 
 
 
             5 
 
§ 16a Nr. 2 
 
 
Schuldnerberatung 
 
            10 
 
§ 16a Nr. 3 
 
 
Psycho- soziale Betreuung 
(soz.- psychiatrischer Dienst, Mi g-
rationsberatung, KSD) 
 
 
            
            17 
 
§ 16a Nr. 4 
 
Suchtberatung 
 
               0 
 
Analog zum Planungsprozess des Eingliederungstitels (arbeitsmarktpolitische Instr u-
mente) muss sich die Umsetzung des §  16a auch immer wieder einer kritischen B e-
standsaufnahme unterziehen und ggf. neue/andere Angebote s chaffen, Bedarfsgrößen 
anpassen, Unstimmigkeiten im Verfahren ausräumen und die Qualität der Leistungen 
sichern. 
 
Beispielhaft soll ein zukünftiges Projekt mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fam i-
lien dargestellt werden: 
 
Die Leistung des §16a Nr. 1 SG B II (Betreuung von minderjährigen oder behinderten 
Kindern) unterscheidet sich von den anderen kommunalen Eingliederungsleistungen. In 
besonderer Weise gibt es eine Abgrenzungsproblematik zu anderen Sozialgesetzb ü-
chern, vor allem zum SGB VIII. Das SGB VII I regelt die Rechtsansprüche für die Betreu-
ung von minderjährigen Kindern umfänglich.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 62 - 
Ein Anspruch auf Kinderbetreuung nach §  16a SGB II ist dann gegeben, wenn die fe h-
lende Kinderbetreuung der Aufnahme einer Beschäftigung entgegensteht. Es muss also 
einen Wirkungszusammenhang zwischen der Erwerbsintegration und der kommunalen 
Eingliederungsleistung bestehen. Dabei ist der Anspruch aus §  16a SGB II immer dann 
als vorrangig anzusehen, wenn die Kinderbetreuung notwendig ist, um Erwerbsarbeit 
auszuüben oder an einer Fördermaßnahme zur Integration teilzunehmen. 
In den Abstimmungsgesprächen zwischen dem Jobcenter und dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien sind eben diese Betreuungsbedarfe im Sinne des §16a SGB II 
theoretisch beschrieben worden. 
Die Leistung nach § 16a SGB II umfasst zurzeit auch ein Beratungsangebot des Famili-
enbüros, wo zusätzliche oder erweiterte Betreuungserfordernisse, die im Zusamme n-
hang mit der Aufnahme einer Erwerbsarbeit oder der Teilnahme an einer Förderma ß-
nahme entstehen, erfasst u nd wenn möglich bearbeitet werden. In  Einzelfällen konnten 
Lösungen angeboten werden.   
 
 
Im Herbst 2014 hat sich eine neue Arbeitsgruppe aus Mitarbeiter/innen beider Ämter 
konstituiert, die, bezogen auf eine ausgewählte Betreuungsproblematik, ein Projekt ent-
wickeln wird. 
Angedacht wird ein Projekt, das Betreuungsengpässe bei der Aufnahme von Arbeit für 
einen bestimmten Zeitraum (z.B. Probezeit) überbrückt. Darüber hinaus soll das Ma t-
ching zwischen Betreuungserfordernissen und bereits bestehenden Betreuungs möglich-
keiten bei der Randzeitenbetreuung verbessert werden. Nähere Einzelheiten können 
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht berichtet werden. 
 
 
Die Ausgestaltung und Umsetzung des §  16a SGB II wird von allen Beteiligten als Pr o-
zess wahrgenommen, der gemeinsam gestaltet werden muss. 
Dazu gehören Auswertungsgespräche und Prozessreflektionen der beteiligten Ämter 
und Leistungserbringer. 
Am 18.12.2014 hat sich der AK Schuldnerberatungsstellen mit Vertreter/innen des Soz i-
alamts und des Jobcenters getroffen, u m die Arbeit des zurückliegenden Jahres zu b e-
trachten. Bezogen auf die implementierten Prozesse konnte insgesamt ein positives R e-
sümee gezogen werden. 
Der AK Schuldnerberatungsstellen legte eine Statistik über die Anzahl der Beauftragu n-
gen vor. Diese bezog sich auf den Zeitraum März 2013 bis November 2014. 
Danach gab es in diesem Zeitraum 135 Beauftragungen, die durch das Jobcenter initiiert 
wurden. Gleichzeitig nahmen 723 weitere Personen, die Leistungen nach dem SGB II 
erhalten, die Beratung der Schuldner beratungsstellen in Anspruch. Insgesamt haben 
also 858 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine der fünf Beratungsstellen aufgesucht, 
um die Schuldensituation zu regulieren. 
Die hohe Anzahl der Personen, die ohne Unterstützung des Jobcenters ihre finanziell e 
Lage klären, ist auffallend hoch. Dafür gibt es mehrere Begründungen. Zum einen ist der 
Bekanntheitsgrad der in Münster tätigen Beratungsstellen sehr hoch und wird durch den 
weit verbreiteten Flyer immer wieder unterstützt. Zum anderen löst eine Verschuldung je 
nach Höhe der Schulden einen massiven existenziellen Druck auf die verschuldeten 
Personen aus. Dies scheint sich direkt auf das Selbsthilfepotential der Kundinnen und 
Kunden auszuwirken. Außerdem ist nicht bekannt, wie viele Ratsuchende es vorgez o-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 63 - 
gen haben, die Beratungsstelle eigenständig anzusteuern, nachdem das Thema im Jo b-
center angesprochen wurde. 
 
Abschließend soll kurz auf einen Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit 
und Soziales aus dem letzten Jahr  hingewiesen werden. Die von Kaps und Kaltenborn 
durchgeführte Studie untersucht , wie die kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung 
des SGB II einbezogen werden können. Sie stellen fest, dass viele rechtliche Fragen  
bislang nicht beantwortet worden sind, z.B. ist das Verhältnis von Fachaufsicht und Ziel-
steuerung nicht geklärt bzw. ist grundsätzlich nicht geklärt, ob eine Zielsteuerung übe r-
haupt gewollt ist.  Auch sind die Wirkungen der Leistungen auf die gesetzlichen Wi r-
kungsziele nicht bekannt, was wird eigentlich von wem wie gesteuert? Die Studie kommt 
auch zu dem Ergebnis, dass ein System messbarer Zielindikatoren fehlt und  grundsätz-
lich die Transparenz zum Einsatz und vor allem zur Wirkung noch nicht gegeben ist. 
Problematisch ist u.U. auch die rechtskreisübergreifende Wahrnehmung der kommuna-
len Leistungen (siehe besonders § 16a Nr. 1 SGB II). 
 
3.6  weitere kommunale Leistungen mit Bezug zum SGB II 
Neben den kommunalen Eingliederungsleitungen , die im § 16a SGB II geregelt sind , 
wird eine Vielzahl kommunaler Leistungen erbracht, die einen Bezug zu den ei nzelnen 
Zielgruppen des SGB II haben. Diese sind so gestaltet, dass darauf aufbauend oder p a-
rallel die speziellen Leistungen des SGB II zum Einsatz kommen können oder im Ra h-
men von Prävention Leistungen aus dem SGB II nicht erforderlich werden.   
 
konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte 
Junge, sozial benachteiligte und bildung s-
ferne weibliche Jugendliche und junge 
Frauen 
Projekt "gemma" 
Jugendliche bis 25 Jahre  Projekt "Schulabschluss plus - Erwerb des 
Hauptschulabschlusses 10 A mit sozialp ä-
dagogischem Coaching" (ehemals Arbeiten 
und Lernen) 
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit b e-
drohte Menschen, von Armut Betroffene, 
und sozial benachteiligte Menschen   
Unterstützung von Arbeitslosen, von Armut 
Betroffenen und sozial b enachteiligten 
Menschen 
Frauen u. Mädchen ab 16 Orientierungsgespräche, Beratung, Krise n-
intervention, Gewaltschutzberatung 
Frauen u. Mädchen Schulungen zur Computernutzung (Pr o-
gramme), Sicherheit im Internet,  Nutzung 
weiterer (neuer) Medien  
Frauen u. Mädchen ab 16 Beratungs- und Therapieangebot, auch mit 
psychischen Erkrankungen z.B. Ess -
Störung, Dissoziativer Identitätsstörung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 64 - 
konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte 
Frauen und Mädchen ab 14 Jahren (B e-
troffene), deren Bezugspersonen und 
Fachkräfte/ BeraterInnen 
Frauen-Notruf, Beratung und No truf für 
vergewaltigte und sexuell belästigte Fra u-
en und Mädchen 
Frauen und Mädchen, spezielle Angebote 
für Frauen und Mädchen mit Behinderung 
Sportangebote/ Selbstbehauptung u. -
verteidigung für Frauen und Mädchen 
Stärkung der Selbstbehauptung von Fra u-
en und Mädchen, Präventionsarbeit zum 
Thema Gewalt gegen Frauen und Mä d-
chen 
arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit b e-
drohte Jugendliche unter 25 Jahren 
Arbeitsmarktrelevante Grundkompetenzen 
im Lernort Süd 
Kinder und Jugendliche von Eltern, die 
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Soz i-
alhilfe, Leistungen nach dem Asylbewe r-
berleistungsgesetz, den Kinderzuschlag 
oder Wohngeld beziehen 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bi l-
dungs- und Teilhabepaket (BuT) in weite r-
führenden Schulen in Münster 
arbeitslose Jugendlich e im Alter von 17 - 
24 Jahre, die bisher von Maßnahmen der 
Arbeitsverwaltung nicht erreicht werden 
konnten  
Stadtteilwerkstatt Nord  
Jugendliche im Alter von 17 - 24 Jahre, die 
im Leistungsbezug des SGB II sind 
Stadtteilwerkstatt Nord Erwerb von Schlüs-
selqualifikationen, Berufsorientierung, Ve r-
besserung der Ausbildungsfähigkeit 
Schüler/innen münsterscher Schulen, die 
den Münsterpass haben bzw. entspr e-
chende Leistungen beziehen 
Übernahme der Schulbuchkosten / Eige n-
anteil für Schüler/innen münsteraner Sch u-
len 
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit b e-
drohte Menschen 
Arbeitslosenberatung 
von Gewalt betroffene oder bedrohte Fra u-
en  
Fachberatungsstellen zum Gewaltschut z-
gesetz 
von Gewalt bedrohte oder betroffene Fra u-
en und ihre Kinder 
Frauenhäuser 
von Armut Betroffene und sozial benachtei-
ligte Menschen,  Kinder, Jugendliche und  
Erwachsene mit Migrationsvorgeschichte  
Wohngebietsbezogene Unterstützungs - 
und Integrationsangebote in Münster Berg 
Fidel 
von Armut Betroffene und sozial benachtei-
ligte Menschen,  Kind er, Jugendliche und 
Erwachsene, Familien, ältere Menschen 
Wohngebietsbezogene Beratung, Begle i-
tung und Unterstützung im Südviertel 
Straffällige, Inhaftierte und Haftentlassene, 
deren Angehörige sowie weitere Personen 
gem. Kap. 8 SGB XII 
Beratung von Inhaftierten, Haftentlassenen 
und deren Angehörigen  
Menschen mit besonderen sozialen 
Schwierigkeiten wie z.B. U -Häftlinge, 
Strafentlassene, wohnungslose 
Hilfen für Personen mit besonderen sozi a-
len Schwierigkeiten

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 65 - 
konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte 
Mieterinnen und Mieter mit Anspruch auf 
Leistungen nach dem SGB II, Kap. 3 oder 
4 SGB XII oder nach dem AsylbLG 
Mieterberatungsscheine  
in Münster wohnende Personen mit A n-
spruch auf Leistungen nach dem SGB II, 
Kap. 3 oder 4 SGB XII, AsylbLG oder Ki n-
dergeldzuschlag beziehende Familien  
Münster-Pass 
Wohnungslose Menschen bis 25 Jahre, die 
aufgrund der Wohnungslosigkeit bislang 
keine Maßnahmen der beruflichen Bildung 
etc. durchführen konnten 
U 25 Projekt 
Menschen in schwierigen sozialen und 
wirtschaftlichen Lebenslagen 
Sozialberatung 
Kinder, Jugendl iche und Erwachsene mit 
Migrationsvorgeschichte, von Armut B e-
troffene, arbeitslose, psychisch kranke und 
sozial benachteiligte Menschen   
Wohngebietsbezogene Information, Ber a-
tung und Unterstützung Kinderhaus -
Brüningheide; hier: Kinderhauser Arbeit s-
loseninitiative e.V. (KAI) 
Alleinstehende, wohnungslose Männer HUK / Übernachtungsangebot für wo h-
nungslose Männer 
Wohnungslose alleinstehende Frauen  Übernachtungsangebot für wohnungslose 
Frauen 
Haushalte, die wohnungslos  oder von 
Wohnungslosigkeit bedroht sind 
Wohnraumversorgung, Hilfen für Wo h-
nungslose 
Eltern von Kindern und Jugendlichen, Ki n-
der und Jugendliche  
Beratung im Rahmen der Erziehung von 
Kindern / Jugendlichen Beratung von E l-
tern in Fragen der Partnerschaft, Trennung 
und Scheidung Beratung bei dr ohender 
Wohnungslosigkeit 
junge Volljährige und junge Menschen bis 
zur Vollendung des 25. Lebensjahres  
Fertigung von Stellungnahmen zur Ane r-
kennung der Kosten für Unterkunft und 
Heizung bei jungen Volljährigen und ju n-
gen Menschen bis zur Vollendung des 2 5. 
Lebensjahres (§ 22 Abs. 4 SGB II). 
Kinder und Jugendliche von Eltern, die 
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Soz i-
alhilfe, Leistungen nach dem Asylbewe r-
berleistungsgesetz, den Kinderzuschlag 
oder Wohngeld beziehen 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bi l-
dungs- und Teilhabepaket (BuT) in Grund - 
und Förderschulen in Münster 
Suchtgefährdete und abhängige Droge n-
konsument/innen 
Drogenberatung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 
 
- 66 - 
konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte 
Schwangere, Paare,  Mütter, Väter und 
Kinder bis zur Vollendung des 3. Leben s-
jahres 
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere,  Müt-
ter und Kinder – zum Schutz des ungeb o-
ren Lebens“ der Stadt Münster - Träger: 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Alle Schwangerschaftsberatungsstellen  in 
Münster (ProFamilia, SKF, Diakonie Müns-
ter, Donum Vitae, Schwangerschaftsber a-
tung im Kommun alen Sozialdienst) haben 
Zugriff auf den Sonderfonds. 
Jugendliche und junge Erwachsene mit 
dem Lebensmittelpunkt Straße 
Streetwork 
Personen mit Suizidgefährdung darunter 
ggf. auch Kunden des Jobcenters nach 
SGB II 
Krisenhilfe durch eine psychosoziale Ber a-
tungsstelle 
Personen mit schweren psychiatrischen 
Erkrankungen (Psychosen) und mit pos t-
traumatischen Belastungsstöru n-
gen,darunter auch Kunden des Jobcenters 
nach SGB II 
Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch 
kranke Menschen im Psycho -Sozialen 
Zentrum 
Menschen mit psychischer Erkrankung 
darunter ggf. auch Kunden des Jobcenters  
Gemeinnütziger Betrieb für Personen, die 
aufgrund psychischer Erkrankungen a r-
beitslos sind 
Psychisch / psychiatrisch auffällige Kunden 
des Jobcenters 
Kommunale Eingliederungsl eistung: Ps y-
chosoziale Betreuung  
Suchtabhängige und deren Angehörige, 
darunter auch Kunden des Jobcenters 
nach SGB II 
Suchtberatung (legale Drogen) 
Suchtabhängige und deren Angehörige, 
darunter auch Kunden des Jobcenters 
nach SGB II 
Suchtberatung (legale Drogen) 
in Münster wohnende Kinder und Jugendl i-
che < 18 J. mit Anspruch auf Leistungen 
nach dem SGB II, Kap. 3 oder 4 SGB XII, 
AsylbLG oder Wohngeld, Kinder in Hau s-
halten mit Kindergeldzuschlagsberecht i-
gung und anderen Haushalten mit geri n-
gem Einkommen 
Förderfond Stiftung Mitmachkinder der 
Kommunalen Stiftung Bürgerwaisenhaus

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 
 - 67 - 
konkrete Zielgruppe Bezeichnung des Angebotes /Inhalte 
Junge, sozial benachteiligte und bildung s-
ferne weibliche Jugendliche und junge 
Frauen 
Gemma! 
Psychisch Kranke oder psychisch Beei n-
trächtigte mit Krankenheitseinsicht 
Arbeitsdiagnostik

Beschlussvorlage

3583 Zeichen

V/0054/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.02.2015 Integrationsrat Vorberatung 
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
12.03.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, 
Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung  beschlossenen Schwerpunktset-
zung (Vor lage V/0745/2014) wird das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters 
Münster für 2015 beschlossen.    
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt und Integrationsprogramms des Jobcenters Münster 2015  
erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2015 wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan  
Aufwand 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
 
Zeile im Teile r-
gebnisplan Bezeichnung Jahr Betrag Hinweise 
15 Transferaufwendungen 
 
2015 
 
10.100.000 €  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0054/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Schölling 
Ruf: 
60918-310 
E-Mail: 
Schoelling@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0054/2015 
06 Kostenerstattung und Kos-
tenumlagen 2015 10.100.000 €  
 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013, (V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Übe r-
schreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000 Euro überpl anmä-
ßig bereitzustellen.     
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen , abgestimmte wirkungsorientierte und aufeinander 
bezogene Handlungsstrategien der Jugend -, Gesundheits -, Migrations -, Schul - und Sozialpolitik 
mit Bezug zum SGB II zu ent wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der 
verschiedenen Ämter und die Zielplanung des SGB II verzahnt werden (Vorlage V/0980/2013).  
 
Die Planungen zum Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm 2015  hat das Jobcenter mit Fachäm-
tern – die Bezug zum SGB II haben – in den jährlichen Zielgruppenworkshops durchgeführt. Paral-
lel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu Zielen und gemeinsamen E r-
wartungen stattgefunden hat. Weiter haben neben den Fachämtern  Mitglieder des örtlichen Beira-
tes an den Planungsworkshops teilgenommen, so dass die Planung auf einer breiten Ebene der 
Akteure der örtlichen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden hat. 
 
Auf Basis der Ergebnisse hat das Jobcenter Münster ein Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 
erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Schwerpunkten , Strategien, Aktivi-
täten und Maßnahmen der gesetzliche Auftrag sowie die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, B e-
endigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster um-
gesetzt werden sollen.    
 
Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr de n zuständigen Fachaus-
schüssen und anderen  fachlich betroffenen politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt - 
und Integrationsprogramm 2015 vor. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage:  
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (7)

18.02.2015 Integrationsrat
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.04.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludgeriplatz 4
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0054/2015
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37