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V/0719/2016

Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale)

Vorlagen 01.09.2016

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Förderrichtlinie_Anlage_1_Teil2

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Förderrichtlinie_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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Förderrichtlinie_Anlage_1_Teil2

4881 Zeichen

Erläuterungen zu Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) 
Motor und Fahrwerk 
Auswirkung auf 
Fahrgastnach- 
frage (Mehrerlöse) 
12m 18m 12m 18m 
Erdgas 52.000,00 € 52.000,00 € 41.600,00 € 41.600,00 € nein 
Elektro 405.000,00 € Einzelfallprüfung 324.000,00 € nein 
Hybrid seriell 115.000,00 € 185.000,00 € 92.000,00 € 148.000,00 € nein
Hybrid parallel 90.000,00 € 125.000,00 € 72.000,00 € 100.000,00 € nein 
Brennstoffzelle 1.100.000,00 € 1.250.000,00 € 880.000,00 € 1.000.000,0 0 € nein 
Automatikgetriebe 5.000,00 € 5.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € nein 
Kneelingfunktion (einseitiges Absenken des Fahrzeuges an Haltestellen) 500,00 € 500,00 € 400,00 € 400,00 € ja 
Anhängerkupplung 500,00 € - 400,00 € nein 
Reifenluftdruckkontrollgerät 600,00 € 700,00 € 480,00 € 560,00 € nein 
Klima und Elektrik 
Vollklimatisierung des Fahrgastraumes, je nach Fahrzeugtyp 
(mit einer Anlage, die kühlen, entfeuchten und wärmen kann) 13.200,00 € 20.000,00 € 10.560,00 € 16.000,00 € ja 
Elektrische Kühlgeräte (Förderung gilt pro Kühlgerät) 8.800,00 € - 7.040,00 € - ja 
Dachkanalheizung 
(beschreibt eine besonders effiziente Möglichkeit, das Fahrzeug zu belüften 
und zu heizen) 
5.900,00 € 9.650,00 € 4.720,00 € 7.720,00 € ja 
Doppelverglaste getönte Scheiben 1.300,00 € 1.900,00 € 1.040,00 € 1.520,00 € nein 
Fahrtzielanzeigen mit 24 x 192 Punkten (2-zeilig) 2.200,00 € 2.200,00 € 1.760,00 € 1.760,00 € nein 
Vorbereitung für die im vorgesehenen Einsatzgebiet übliche 
Lichtsignalanlagenbeeinflussung (Datenfunk) 2.021,00 € 2.021,00 € 1.616,80 € 1.616,80 € nein 
Erläuterungen zu Anlage 1 :
Die einzelnen Merkmale werden gemäß der in der Tabelle ausgewiesenen Anschaffungskosten im Rahmen der Förderung berücksichtigt. Diese Anschaffungskosten 
orientieren sich an den zur Zeit üblichen Marktpreisen für diese Ausstattungsmerkmale. Sollten zukünftig marktbedingt Anpassungen der Preise erforderlich werden, so 
liegt die Zuständigkeit dafür bei der Verwaltung. 
Anschaffungskosten Fördersätze 
(80% der Anschaffungskosten)

Erläuterungen zu Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) 
Vorbereitung RBL-System 490,00 € 540,00 € 392,00 € 432,00 € nein 
RBL - System "Rechnergestütztes oder rechnergesteuertes 
Betriebsleitsystem" 
E-Ticketingfähiger Borderchner, zusätzliche optische Strecken- 
Anzeigeelemente und hochqualitativer Haltestellenansage, einschl. 
Halterungen, Befestigungsmaterial, Verkabelung und Montage 
9.386,00 € 9.386,00 € 7.508,80 € 7.508,80 € ja 
Automatisches Fahrgastzählsystem 6.000,00 € 9.000,00 € 4.800,00 € 7.200,00 € nein 
Vorbereitung Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung 800,00 € 800,00 € 640,00 € 640,00 € nein 
Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung 80 0,00 € 800,00 € 640,00 € 640,00 € nein 
Vorbereitung Entwerter 300,00 € 300,00 € 240,00 € 240,00 € nein 
Entwerter 1.200,00 € 1.200,00 € 960,00 € 960,00 € nein 
Innenraum und Sonstiges 
Regionalbus-Bestuhlung 
Bezeichnung einer bestimmten Qualitätsstufe / pro Sitz 89,00 € 89,00 € 71,20 € 71,20 € ja 
Schwanenhals-Mikrofon oder in der Kopfstütze integriertes Mikrofon 485,00 € 485,00 € 388,00 € 388,00 € nein
TFT-Bildschirm incl. Halterung, pro Stück 2.850,00 € 2.850,00 € 2.280,00 € 2.280,00 € ja 
Vorbereitung Videoüberwachung mit Speichersystem 1.0 00,00 € 1.500,00 € 800,00 € 1.200,00 € nein 
Videoüberwachungsanlage mit Speichersystem 4.350,00 € 4.950,00 € 3.480,00 € 3.960,00 € ja 
Standheizung 1.500,00 € 1.600,00 € 1.200,00 € 1.280,00 € nein 
Aussenkamera zur Überwachung des "Toten Winkels" 800 ,00 € 800,00 € 640,00 € 640,00 € nein 
zusätzliche Haltewunsch-Knöpfe je 25,00 € je 25,00 € je 20,00 € je 20,00 € nein 
Außenschwenkschiebetür / -schwingtür 4.500,00 € 4.500,00 € 3.600,00 € 3.600,00 € nein 
Rückhaltesystem für Rollstühle 1.200,00 € 1.200,00 € 960,00 € 960,00 € nein 
Xenon-Fahrlicht 600,00 € 600,00 € 480,00 € 480,00 € nein 
Sicherheitsgurte für Zulassung auf 100 km/h 6.500,00 € 8.200,00 € 5.200,00 € 6.560,00 € nein 
erhöhte Sitzplatzkapazität für alle Fz-Typen und -Arten nach dieser Richtlinie 2.240 Euro pro Sitzplatz / Gemeinfläche 
Abmeldung eines Fahrzeuges im Förderjahr bei Neubeschaffung wird pauschal mit 20.000 Euro gefördert. 
Ersatzbeschaffung Bedingung: Alter des Fahrzeuges: 10 bis 15 Jahre alt oder mit einer Betriebsleistung 
von 600.000 km bis 900.000 km 
Pauschale für die Antragstellung für Auftragsunternehmen pro Antrag 500,00 Euro 
Sonstiges für im Linienverkehr eingesetze Taxen 
Auswirkung auf 
Fahrgastnach- 
frage (Mehrerlöse) 
Auffahrrampe Elektr. Lift Auffahrrampe Elektr. Lift 
Umbau/Freiflächen zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen 4.600,00 € 7.400,00 € 3.680,00 € 5.92 0,00 € ja 
                neu/Ergänzung 
Anschaffungskosten Fördersätze 
(80% der Anschaffungskosten)

Förderrichtlinie_Anlage_1

2111 Zeichen

Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) i.d.F. gem. Ratsbeschluss vom 28.09.2016 
Motor und Fahrwerk Innenraum und Sonstiges 
Erdgas Rückhaltesystem für Rollstühle 
Elektro Regionalbusbestuhlung 
Bezeichnung einer bestimmten Qualitätsstufe pro Sitz 
Hybrid seriell Schwanenhals-Mikrofon oder in der Kopfstütze integriertes Mikrofon 
Hybrid parallel TFT-Bildschirm incl. Halterung, pro Stück 
Brennstoffzelle Vorbereitung Videoüberwachungsanlage mit Speichersystem 
Automatikgetriebe Videoüberwachung mit Speichersystem 
Kneelingfunktion (einseitiges Absenken des Fahrzeuges an Haltestellen) Standheizung 
Anhängerkupplung Aussenkamera zur Überwachung des "Toten Winkels" 
Reifenluftdruckkontrollgerät zusätzliche Haltewunsch-Knöpfe 
Klima und Elektrik Aussenschwenkschiebetür/ -schwingtür 
Vollklimatisierung des Fahrgastraumes, je nach Fahrzeugtyp 
(mit einer Anlage, die kühlen, entfeuchten und wärmen kann) Xenon-Fahrlicht 
Elektrische Kühlgeräte (Förderung gilt pro Kühlgerät) Sicherheitsgurte 
Dachkanalheizung 
(beschreibt eine besonders effiziente Möglichkeit, das Fahrzeug zu belüften und zu heizen) Ersatzbeschaffung 
Doppelverglaste getönte Scheiben Pauschale für die Antragstellung für Auftragsunternehmen 
Fahrtzielanzeigen mit 24 x 192 Punkten (2-zeilig) Sonstiges für im Linienverkehr eingesetzte Taxen 
Vorbereitung für die im vorgesehenen Einsatzgebiet übliche 
Lichtsignalanlagenbeeinflussung (Datenfunk) Umbau/Freiflächen zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen 
Vorbereitung RBL - System (für genaue Beschreibung siehe nächstes Feld) 
RBL - System "Rechnergestütztes oder rechnergesteuertes Betriebsleitsystem" 
E-Ticketingfähiger Borderchner, zusätzliche optische Strecken-Anzeigeelemente und 
hochqualitativer Haltestellenansage, einschl. Halterungen, Befestigungsmaterial, 
Verkabelung und Montage 
Automatisches Fahrgastzählsystem 
Vorbereitung Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung 
Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung 
Vorbereitung Entwerter 
Entwerter 
          neu/Ergänzung

Beschlussvorlage

4433 Zeichen

V/0719/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-
Pauschale) 
hier: Ergänzung eines neuen Fördermerkmals 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
                       Behinderungen Vorberatung 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
    
Der Ergänzung der Anlage 1 (Förderung von im Linienverkehr eingesetzten Taxen, die zur Beförde-
rung von Menschen im Rollstuhl geeignet sind) wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine.  
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Novellierung des ÖPNVG NRW wurde im Jahre 2011 für die ÖPNV-Aufgabenträger 
Stadt Münster und die vier Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt auf Grun d-
lage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW eine neue Förderrichtlinie eingeführt, mit dem Ziel, eine im 
Grundsatz einheitliche ÖP NV-Förderung für das gesamte Münsterland zu gewährleisten. Diese Fö r-
derrichtlinie regelt die Weiterleitung der Mittel aus dem ÖPNVG NRW (Pa uschale nach § 11 Abs. 2) 
an die im Münsterland im ÖPNV tätigen Verkehrsunternehmen. Durch die Förderung soll für die  an-
tragsberechtigten Verkehrsunternehmen ein Anreiz geschaffen werden, gemeinwirtschaftliche Ve r-
pflichtungen im Rahmen des ÖPNV zu erbringen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0719/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Stienhans 
Ruf: 
492-6104 
E-Mail: 
Stienhans@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0719/2016 
Fördermittel wurden bislang unmittelbar für Neuanschaffungen von Linienbussen im ÖPNV g ewährt, 
wenn diese mit gemeinwirtschaftlichen Merkmalen ausgestattet sind. Anlage 1 der Rich tlinie führt die 
förderfähigen gemeinwirtschaftlichen Ausstattungsmerkmale auf und weist diesen einen Fördersatz 
von jeweils 80 % der zu Grunde gelegten Anschaffungskosten zu. Diese Zuwendu ng wird als Z u-
schuss und als eigenständige gemeinwirtschaftliche Maßnahme gewährt.  
 
Aufgrund eines Änderungsantrages der SPD vom 10.02.2016 wurde die Verwaltung durch Ratsb e-
schluss zur Vorlage V/0626/2015/1 beauftragt zu prüfen, die aktuelle Förderrichtli nie dahing ehend 
anzupassen, dass auch im Linienverkehr eingesetzte Taxen, die zur Beförderung von Me nschen im 
Rollstuhl geeignet sind, gefördert werden können. Hierdurch soll ein Anreiz für Taxiunternehmer g e-
schaffen werden, Fahrzeuge für den Einsatz als T axibus bereit zu halten, die für Menschen nutzbar 
sind, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.  
 
Gemäß Ziffer 3.3 der Förderrichtlinie sind grundsätzlich Inhaber von Liniengenehmigungen nach § 42 
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) antragsberechtigt. Im S tadtgebiet Münster trifft dies auf die 
konzessionierten Verkehrsunternehmen zu. Taxibusse besitzen daher kein eigenes Antrag srecht, 
können jedoch über antragsberechtigte Verkehrsunternehmen in die Förderung einbezogen werden.  
 
Eine Förderung wird gemäß Zi ffer 2.3 nur im Rahmen der Beschaffung von Neufahrzeugen oder 
neuwertigen Fahrzeugen gewährt, sofern diese jährlich mindestens zu zwei Dritteln ihrer Betriebsleis-
tung im Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG, dabei aber überwiegend, d.h. mehr als 50 % a lleine im 
Linienverkehr nach § 42 PBefG eingesetzt werden (Ziffer 7.6).  
 
Die Anlage 1 der Richtlinie wird um das zusätzliche Ausstattungsmerkmal „ Umbau/Freiflächen zur 
Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen“ erweitert. Die Anschaffungskosten orienti eren sich 
an den zurzeit üblichen durchschnittlichen Marktpreisen für dieses Ausstattungsmerkmal. Die Verwal-
tung wird die Anschaffungskosten und den daraus abgeleiteten Fördersatz bei Bedarf überprüfen und 
ggf. aktualisieren, wenn dieses aus Gründen der Preise ntwicklung oder aufgrund von technischen 
Modernisierungen begründet ist.  
 
Die Anpassungen werden zum Förderjahr 2017 übernommen  und gelten nur für die Richtlinie der 
Stadt Münster. Die Richtlinien der übrigen Münsterlandkreise bleiben hiervon unberührt.  
 
 
 
In Vertretung  
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:  
Geänderte Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 
ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale)

Beratungsverlauf (4)

21.09.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0719/2016
Typ
Vorlagen
Datum
01.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37