V/0719/2016
Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale)
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Förderrichtlinie_Anlage_1_Teil2
4881 Zeichen
Erläuterungen zu Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale)
Motor und Fahrwerk
Auswirkung auf
Fahrgastnach-
frage (Mehrerlöse)
12m 18m 12m 18m
Erdgas 52.000,00 € 52.000,00 € 41.600,00 € 41.600,00 € nein
Elektro 405.000,00 € Einzelfallprüfung 324.000,00 € nein
Hybrid seriell 115.000,00 € 185.000,00 € 92.000,00 € 148.000,00 € nein
Hybrid parallel 90.000,00 € 125.000,00 € 72.000,00 € 100.000,00 € nein
Brennstoffzelle 1.100.000,00 € 1.250.000,00 € 880.000,00 € 1.000.000,0 0 € nein
Automatikgetriebe 5.000,00 € 5.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € nein
Kneelingfunktion (einseitiges Absenken des Fahrzeuges an Haltestellen) 500,00 € 500,00 € 400,00 € 400,00 € ja
Anhängerkupplung 500,00 € - 400,00 € nein
Reifenluftdruckkontrollgerät 600,00 € 700,00 € 480,00 € 560,00 € nein
Klima und Elektrik
Vollklimatisierung des Fahrgastraumes, je nach Fahrzeugtyp
(mit einer Anlage, die kühlen, entfeuchten und wärmen kann) 13.200,00 € 20.000,00 € 10.560,00 € 16.000,00 € ja
Elektrische Kühlgeräte (Förderung gilt pro Kühlgerät) 8.800,00 € - 7.040,00 € - ja
Dachkanalheizung
(beschreibt eine besonders effiziente Möglichkeit, das Fahrzeug zu belüften
und zu heizen)
5.900,00 € 9.650,00 € 4.720,00 € 7.720,00 € ja
Doppelverglaste getönte Scheiben 1.300,00 € 1.900,00 € 1.040,00 € 1.520,00 € nein
Fahrtzielanzeigen mit 24 x 192 Punkten (2-zeilig) 2.200,00 € 2.200,00 € 1.760,00 € 1.760,00 € nein
Vorbereitung für die im vorgesehenen Einsatzgebiet übliche
Lichtsignalanlagenbeeinflussung (Datenfunk) 2.021,00 € 2.021,00 € 1.616,80 € 1.616,80 € nein
Erläuterungen zu Anlage 1 :
Die einzelnen Merkmale werden gemäß der in der Tabelle ausgewiesenen Anschaffungskosten im Rahmen der Förderung berücksichtigt. Diese Anschaffungskosten
orientieren sich an den zur Zeit üblichen Marktpreisen für diese Ausstattungsmerkmale. Sollten zukünftig marktbedingt Anpassungen der Preise erforderlich werden, so
liegt die Zuständigkeit dafür bei der Verwaltung.
Anschaffungskosten Fördersätze
(80% der Anschaffungskosten)
Erläuterungen zu Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale)
Vorbereitung RBL-System 490,00 € 540,00 € 392,00 € 432,00 € nein
RBL - System "Rechnergestütztes oder rechnergesteuertes
Betriebsleitsystem"
E-Ticketingfähiger Borderchner, zusätzliche optische Strecken-
Anzeigeelemente und hochqualitativer Haltestellenansage, einschl.
Halterungen, Befestigungsmaterial, Verkabelung und Montage
9.386,00 € 9.386,00 € 7.508,80 € 7.508,80 € ja
Automatisches Fahrgastzählsystem 6.000,00 € 9.000,00 € 4.800,00 € 7.200,00 € nein
Vorbereitung Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung 800,00 € 800,00 € 640,00 € 640,00 € nein
Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung 80 0,00 € 800,00 € 640,00 € 640,00 € nein
Vorbereitung Entwerter 300,00 € 300,00 € 240,00 € 240,00 € nein
Entwerter 1.200,00 € 1.200,00 € 960,00 € 960,00 € nein
Innenraum und Sonstiges
Regionalbus-Bestuhlung
Bezeichnung einer bestimmten Qualitätsstufe / pro Sitz 89,00 € 89,00 € 71,20 € 71,20 € ja
Schwanenhals-Mikrofon oder in der Kopfstütze integriertes Mikrofon 485,00 € 485,00 € 388,00 € 388,00 € nein
TFT-Bildschirm incl. Halterung, pro Stück 2.850,00 € 2.850,00 € 2.280,00 € 2.280,00 € ja
Vorbereitung Videoüberwachung mit Speichersystem 1.0 00,00 € 1.500,00 € 800,00 € 1.200,00 € nein
Videoüberwachungsanlage mit Speichersystem 4.350,00 € 4.950,00 € 3.480,00 € 3.960,00 € ja
Standheizung 1.500,00 € 1.600,00 € 1.200,00 € 1.280,00 € nein
Aussenkamera zur Überwachung des "Toten Winkels" 800 ,00 € 800,00 € 640,00 € 640,00 € nein
zusätzliche Haltewunsch-Knöpfe je 25,00 € je 25,00 € je 20,00 € je 20,00 € nein
Außenschwenkschiebetür / -schwingtür 4.500,00 € 4.500,00 € 3.600,00 € 3.600,00 € nein
Rückhaltesystem für Rollstühle 1.200,00 € 1.200,00 € 960,00 € 960,00 € nein
Xenon-Fahrlicht 600,00 € 600,00 € 480,00 € 480,00 € nein
Sicherheitsgurte für Zulassung auf 100 km/h 6.500,00 € 8.200,00 € 5.200,00 € 6.560,00 € nein
erhöhte Sitzplatzkapazität für alle Fz-Typen und -Arten nach dieser Richtlinie 2.240 Euro pro Sitzplatz / Gemeinfläche
Abmeldung eines Fahrzeuges im Förderjahr bei Neubeschaffung wird pauschal mit 20.000 Euro gefördert.
Ersatzbeschaffung Bedingung: Alter des Fahrzeuges: 10 bis 15 Jahre alt oder mit einer Betriebsleistung
von 600.000 km bis 900.000 km
Pauschale für die Antragstellung für Auftragsunternehmen pro Antrag 500,00 Euro
Sonstiges für im Linienverkehr eingesetze Taxen
Auswirkung auf
Fahrgastnach-
frage (Mehrerlöse)
Auffahrrampe Elektr. Lift Auffahrrampe Elektr. Lift
Umbau/Freiflächen zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen 4.600,00 € 7.400,00 € 3.680,00 € 5.92 0,00 € ja
neu/Ergänzung
Anschaffungskosten Fördersätze
(80% der Anschaffungskosten)
Förderrichtlinie_Anlage_1
2111 Zeichen
Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) i.d.F. gem. Ratsbeschluss vom 28.09.2016
Motor und Fahrwerk Innenraum und Sonstiges
Erdgas Rückhaltesystem für Rollstühle
Elektro Regionalbusbestuhlung
Bezeichnung einer bestimmten Qualitätsstufe pro Sitz
Hybrid seriell Schwanenhals-Mikrofon oder in der Kopfstütze integriertes Mikrofon
Hybrid parallel TFT-Bildschirm incl. Halterung, pro Stück
Brennstoffzelle Vorbereitung Videoüberwachungsanlage mit Speichersystem
Automatikgetriebe Videoüberwachung mit Speichersystem
Kneelingfunktion (einseitiges Absenken des Fahrzeuges an Haltestellen) Standheizung
Anhängerkupplung Aussenkamera zur Überwachung des "Toten Winkels"
Reifenluftdruckkontrollgerät zusätzliche Haltewunsch-Knöpfe
Klima und Elektrik Aussenschwenkschiebetür/ -schwingtür
Vollklimatisierung des Fahrgastraumes, je nach Fahrzeugtyp
(mit einer Anlage, die kühlen, entfeuchten und wärmen kann) Xenon-Fahrlicht
Elektrische Kühlgeräte (Förderung gilt pro Kühlgerät) Sicherheitsgurte
Dachkanalheizung
(beschreibt eine besonders effiziente Möglichkeit, das Fahrzeug zu belüften und zu heizen) Ersatzbeschaffung
Doppelverglaste getönte Scheiben Pauschale für die Antragstellung für Auftragsunternehmen
Fahrtzielanzeigen mit 24 x 192 Punkten (2-zeilig) Sonstiges für im Linienverkehr eingesetzte Taxen
Vorbereitung für die im vorgesehenen Einsatzgebiet übliche
Lichtsignalanlagenbeeinflussung (Datenfunk) Umbau/Freiflächen zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen
Vorbereitung RBL - System (für genaue Beschreibung siehe nächstes Feld)
RBL - System "Rechnergestütztes oder rechnergesteuertes Betriebsleitsystem"
E-Ticketingfähiger Borderchner, zusätzliche optische Strecken-Anzeigeelemente und
hochqualitativer Haltestellenansage, einschl. Halterungen, Befestigungsmaterial,
Verkabelung und Montage
Automatisches Fahrgastzählsystem
Vorbereitung Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung
Betriebsfunk oder Handy mit Freisprecheinrichtung
Vorbereitung Entwerter
Entwerter
neu/Ergänzung
Beschlussvorlage
4433 Zeichen
V/0719/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-
Pauschale)
hier: Ergänzung eines neuen Fördermerkmals
Beratungsfolge
21.09.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen Vorberatung
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ergänzung der Anlage 1 (Förderung von im Linienverkehr eingesetzten Taxen, die zur Beförde-
rung von Menschen im Rollstuhl geeignet sind) wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Begründung:
Im Rahmen der Novellierung des ÖPNVG NRW wurde im Jahre 2011 für die ÖPNV-Aufgabenträger
Stadt Münster und die vier Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt auf Grun d-
lage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW eine neue Förderrichtlinie eingeführt, mit dem Ziel, eine im
Grundsatz einheitliche ÖP NV-Förderung für das gesamte Münsterland zu gewährleisten. Diese Fö r-
derrichtlinie regelt die Weiterleitung der Mittel aus dem ÖPNVG NRW (Pa uschale nach § 11 Abs. 2)
an die im Münsterland im ÖPNV tätigen Verkehrsunternehmen. Durch die Förderung soll für die an-
tragsberechtigten Verkehrsunternehmen ein Anreiz geschaffen werden, gemeinwirtschaftliche Ve r-
pflichtungen im Rahmen des ÖPNV zu erbringen.
Vorlagen-Nr.:
V/0719/2016
Auskunft erteilt:
Frau Stienhans
Ruf:
492-6104
E-Mail:
Stienhans@stadt-muenster.de
Datum:
22.08.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0719/2016
Fördermittel wurden bislang unmittelbar für Neuanschaffungen von Linienbussen im ÖPNV g ewährt,
wenn diese mit gemeinwirtschaftlichen Merkmalen ausgestattet sind. Anlage 1 der Rich tlinie führt die
förderfähigen gemeinwirtschaftlichen Ausstattungsmerkmale auf und weist diesen einen Fördersatz
von jeweils 80 % der zu Grunde gelegten Anschaffungskosten zu. Diese Zuwendu ng wird als Z u-
schuss und als eigenständige gemeinwirtschaftliche Maßnahme gewährt.
Aufgrund eines Änderungsantrages der SPD vom 10.02.2016 wurde die Verwaltung durch Ratsb e-
schluss zur Vorlage V/0626/2015/1 beauftragt zu prüfen, die aktuelle Förderrichtli nie dahing ehend
anzupassen, dass auch im Linienverkehr eingesetzte Taxen, die zur Beförderung von Me nschen im
Rollstuhl geeignet sind, gefördert werden können. Hierdurch soll ein Anreiz für Taxiunternehmer g e-
schaffen werden, Fahrzeuge für den Einsatz als T axibus bereit zu halten, die für Menschen nutzbar
sind, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Gemäß Ziffer 3.3 der Förderrichtlinie sind grundsätzlich Inhaber von Liniengenehmigungen nach § 42
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) antragsberechtigt. Im S tadtgebiet Münster trifft dies auf die
konzessionierten Verkehrsunternehmen zu. Taxibusse besitzen daher kein eigenes Antrag srecht,
können jedoch über antragsberechtigte Verkehrsunternehmen in die Förderung einbezogen werden.
Eine Förderung wird gemäß Zi ffer 2.3 nur im Rahmen der Beschaffung von Neufahrzeugen oder
neuwertigen Fahrzeugen gewährt, sofern diese jährlich mindestens zu zwei Dritteln ihrer Betriebsleis-
tung im Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG, dabei aber überwiegend, d.h. mehr als 50 % a lleine im
Linienverkehr nach § 42 PBefG eingesetzt werden (Ziffer 7.6).
Die Anlage 1 der Richtlinie wird um das zusätzliche Ausstattungsmerkmal „ Umbau/Freiflächen zur
Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen“ erweitert. Die Anschaffungskosten orienti eren sich
an den zurzeit üblichen durchschnittlichen Marktpreisen für dieses Ausstattungsmerkmal. Die Verwal-
tung wird die Anschaffungskosten und den daraus abgeleiteten Fördersatz bei Bedarf überprüfen und
ggf. aktualisieren, wenn dieses aus Gründen der Preise ntwicklung oder aufgrund von technischen
Modernisierungen begründet ist.
Die Anpassungen werden zum Förderjahr 2017 übernommen und gelten nur für die Richtlinie der
Stadt Münster. Die Richtlinien der übrigen Münsterlandkreise bleiben hiervon unberührt.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Geänderte Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2
ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0719/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37