mandari

2. Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 - Windmühlenweg -; hier: 1) Aufstellungsbeschluss 2) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Verwaltungsvorlage 05 - 16 1098/2017 vom 20.06.2017

Stand: Am 20.06.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2017

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    TOP 5. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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