V/0944/2015
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2015 und Anträge 2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
12696 Zeichen
V/0944/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2015 und Anträge 2016 Beratungsfolge 02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2015 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2016, wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorha n- denen Gebietsb ezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau - Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis geno mmen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter s i- cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt un d rechtzeitig vor Beschluss des jeweiligen Haushaltsplanes. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für inve s- tive Maßnahmen. Vorlagen-Nr.: V/0944/2015 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0944/2015 Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentsche i- dungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichti gung der zum Zei t- punkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit de r Vorlage Nr. V/0659/2014 am 04.02.2015 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 2015 zum Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Aufgrund der Abstimmungen zum Haushalt des Landes N RW hat das Land NRW die Antragsfrist für das Programmjahr 2016 vom 30.10.2015 auf den 31.12.2015 verschoben. Damit soll den Kommunen Planungssicherheit für zukünftige Förderprojekte geben werden und gleichzeitig kö n- nen aktuelle Entwicklungen des Bundes und des Landes mit einfließen. Gespräche mit der Bezirksregierung Münster haben, wie auch in den Vorjahren, den deutlichen Hinweis ergeben, dass das Land NRW bei der Städtebauförderung Einsparungen erzielen muss und insoweit ältere Bewilligungsbescheide und vorhandene Bewilligungsreste bei den Kommunen im besonderen Fokus des Landesministeriums stehen. Entsprechend den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Förderma ßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsb eschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Folgende Gebietsk ategorien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an den Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf Entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reakto r- sicherheit sollen die Gebietsbezüge nach dem Sanierungsrecht zukünftig auslaufen, so dass neue Maßnahmen in reinen Sanierungsgebieten nicht mehr bewilligt werden. Insgesamt beträgt der Gesamtra hmen der Bundesfinanzhilfen für das Jahr 2015 650,0 Mio. Euro. Für die nächsten Jahre sind, nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen, in etwa gleiche hohe Ansätze zu erwarten, Festlegungen erfolgen aber jährlich auf der Basis des Bundeshau s- halts. Die Finanzausstattung der einzelnen Programme auf Bundesebene beträgt: 150,0 Mio. Euro Soziale Stadt; 105,0 Mio. Euro Stadtumbau Ost; 105,0 Mio. Euro Stadtumbau West; 110,0 Mio. Euro Aktive Stadt - und Ortsteilzentren; 70,0 Mio. Euro Städtebaulicher Denkmals chutz Ost; 40,0 Mio. Euro Städtebaulicher Denkma lschutz West; 70,0 Mio. Euro Kleine Städte und Gemeinden. Das Land Nordrhein -Westfalen übe rnimmt die bereit gestellten Bundesmittel und ergänzt ihren Anteil mit eigenen Landesmitteln. Daraus wird dann für NRW das Gesamtbudget der Städt e- bauförderung gebildet. - 3 - V/0944/2015 Die Kernanliegen der Programme auf Bundes- und Landesebene sind im Wesentlichen: Soziale Stadt: Sozialen Zusammenhalt unterstützen (Integration), Stadtumbau West: Funktionsverluste auffangen, demografischen Wandel gestalten, Aktive Zentren: Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren stärken, Städtebaulicher Denkmalschutz: Stadtidentität bewahren und weiter entwickeln, Kleine Städte und Gemeinden: Zentrale Versorgungsfunktionen und interkommunale Z u- sammenarbeit fördern. Neben den Kernanliegen setzt NRW folgende Förderschwerpunkte: Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktio nsverbesserung kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung 1. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i- chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0541/1992) Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Gebietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung i m Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz u- stellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksicht igen sowie die Handlungserfordernisse klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umset- zung darstellen. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinterlegt werden. G leichzeitig sollen damit alle Ma ßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und kombiniert werden, um eine möglichst hohe Woh lfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darz u- stellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Die bestehenden Integrierten Handlungskonzepte für den Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel und Kinderhaus-Brüningheide werden überarbeitet und aktualisiert. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2015 (zu bea ntragende, bewilligte und laufende Maßnahmen) wieder. - 4 - V/0944/2015 2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Neben dem Sachstand 201 5 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e- schlusspunkt 2 im Jahr 2015/16 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2016 gestellt werden soll. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss des Haupt - und Finanzausschus- ses zu dieser Vorlage die u.g. Anträge fristgerecht ste llen können. Die gewählte Reihenfolge stellt dabei die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen dar: Soziale Stadt Kinderhaus -Brüningheide: Energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bü rgerhauses Kinderhaus mit Hallenbad, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimierung der baulichen Strukturen; Ergänzung s- antrag (2.Baustufe); Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Bildung eines „Stadttores Ost“, städt e- bauliche En twicklung im Bereich Wolbecker Straße -Salzstraße-Servatiiplatz-Eisenbahn- straße-Friedrichstraße bestehend aus den Teilen: Neubau Paul -Gerhardt-Haus mit U m- feldgestaltung Paul -Gerhardt-Haus und denkmalgeschützter Erlöser -Kirche; denkmalg e- rechte Gestaltung/Wiederherstellung der Frei- und Grünflächen am Iduna -Hochhaus; Wie- derholungsantrag/Neuantrag; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke Innenstadt, Einric h- tung eines Quartiersmanagements als Geschäftsstelle zur Unterstützung der ehr enamtli- chen Arbeit der ISI bei Ausweitung der Themenfelder, Anschubfinanzierung bzw. Ers t- ausstattung, Neuantrag; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung und Ma ß- nahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Neuantrag. Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßna hmen zu gegebener Zeit Anträge g e- stellt werden: Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungsschwe r- punkt Hauptbahnhof Umfeld, Planungs- und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz); ISG Bahnhofsviertel und ISI, Entwicklungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche : Bauliche Maßnahmen zur Anpassung der Gestaltung und Inwertsetzung des öffentlichen Raumes; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Barrierefreier Zugang zum historischen Rathaus, ggf. Wiederholungsantrag; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Dachsanierung Stad t- weinhaus, sowie digitales Informationsangebot bzw. Präsentationsplattform im histor i- schen Rathaus, in Zusammenhang mit dem Europäischen Kulturerbesiegel; Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung wei- terer Bausteine, Illumination Dominikanerkirche; Stadtumbau West – Konversion York -Kaserne, Oxford -Kaserne: z.B. Städte bauliche Neuordnung zur Wieder - und Zwischennutzung von Brachflächen und mindergenutzten Flächen, Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes, je nach Projek t- fortgang; Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der Ergebnisse aus dem stä d- tebaulich-wohnungswirtschaftlichen Gutachten auf Anregung des Ministeriums und dem Entwicklungskonzept zur Schaffung einer tragfähigen Zukunftsperspektive für das Woh n- quartier. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Sachstandsbericht 2015 – Städtebauförderung in Münster
0944-2015 Anlage 1 Sachstandsbericht 2015
26102 Zeichen
1
Anlage 1
zur Vorlage V/0944/2015
Sachstandsbericht 2015 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes NRW
Von den im Jahr 2014 gestellten Förderanträgen sind das Projekt „Aktives Zentrum Münster-
Altstadt/Bahnhofsviertel: Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahnhof Umfeld Westseite (Berliner
Platz)“ mit 417.000 € und das Projekt „Soziale Stad t Kinderhaus: Energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinderhaus einschließlich Hal-
lenbad“ mit 3.192.000 € in das Stadterneuerungsprogramm 2015 aufgenommen worden.
Das Projekt „Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrier efreier Zugang zum historischen Rat-
haus, bauliche Anpassung“ und das Projekt „Aktives Zentrum Münster-
Altstadt/Bahnhofsviertel: Bildung eines „Stadttores Ost“, städtebauliche Entwicklung im Be-
reich Wolbecker Straße-Salzstraße-Servatiiplatz-Eis enbahnstraße-Friedrichstraße: Neubau
Paul-Gerhardt-Haus mit Umfeldgestaltung Paul-Gerhar dt-Haus und denkmalgeschützter Er-
löser-Kirche; denkmalgerechte Gestaltung/Wiederhers tellung der Frei- und Grünflächen am
Iduna-Hochhaus“ fanden aufgrund einer Einschätzung des Ministeriums wegen fehlender
Projektreife bzw. noch offener Finanzierungsfragen keine Aufnahme in das STEP 2015. Für
beide Maßnahmen kann die Stadt Münster, bei Vorlieg en der entsprechenden Unterlagen,
erneut Anträge auf Städtebauförderung stellen.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er – gesamtstädtisch alle in den letzten
Jahren bereits bewilligten sowie die geplanten und 2015/16 zu beantragenden Maßnahmen
und Förderprojekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Über-
blick über den aktuellen Stand der Bearbeitung in D urchführung, Planung oder Abrechnung
befindlicher Maßnahmen.
2
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusam-
menhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsv iertel einen Gebietsbezug „Aktives
Zentrum Münster-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen (vgl. Vorlage
V/0902/2008). Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmen übersicht mit einem Integrierten
Handlungskonzept für den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-
Innenstadt“ vorgelegt. Dieses Integrierte Handlungskonzept soll bis zum 2.Quartal 2016
überarbeitet und aktualisiert werden.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt entwickelt werden. Dabei
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch ei nen großen Finanzierungsanteil aus
dem Eigenanteil, um das Anliegen entsprechend zu un terstützen. Viele Maßnahmen konnten
zwischenzeitlich bereits, auch unter Inanspruchnahm e von Städtebaufördermitteln, realisiert
werden.
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft
Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) sind derzeit zwe i Organisationen engagiert um Maßnah-
men und Projekte in der Innenstadt und im Bahnhofsv iertel durch privates Engagement zu
unterstützen. Die Initiative Starke Innenstadt plant derzeit, dass Engagement für die Alt-
stadt durch den Einsatz einen professionellen Quartiersmanagements weiter zu verbes-
sern. So sollen analog zur ISG durch das Quartiersm anagement einzelne Projekte noch bes-
ser koordiniert und entwickelt werden.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es
des Hauptbahnhof es Münster ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimm ten
und grundlegenden Planungen und Konzepte dazu liege n alle seit langem vor und wurden
aufgrund der Abhängigkeit zum Baufortschritt für de n Neu- bzw. Umbau des Empfangsge-
bäudes durch die Deutsche Bahn AG mehrfach verschob en. Die Gestaltung des letzten Bau-
abschnittes der Bahnhofstraße / des Berliner Platze s und die komplette Neugestaltung des
Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) sind unt er Inanspruchnahme von Städtebauför-
dermitteln vorgesehen. Bereits vorliegende Bewillig ungen wurden aufgrund der Verzögerun-
gen der Umsetzung in Absprache der Beteiligten zurückgegeben.
Da der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof im Rahmen der
Bahnflächenentwicklung im ausdrücklichen Interesse des Landes NRW liegt, haben Bezirks-
regierung und Ministerium einen erneuten Antrag der Stadt Münster zur Fortführung der
Umfeldgestaltung Hauptbahnhof u nterstützt und gem. STEP 2015 zur Bewilligung vorge -
sehen. Die derzeit laufenden Rohbaumaßnahmen der DB AG zum Neubau des Empfangs-
gebäudes sollen, entsprechend dem aktuellen Zeitpla n der DB AG, Ende 2016 abgeschlos-
sen sein, so dass ab diesem Zeitpunkt – parallel zu m Innenausbau des Gebäudes - die noch
fehlenden Flächen des Bahnhofsvorplatzes Westseite gestaltet werden können.
Für die Ostseite des Hauptbahnhofes haben die DB AG und die Stadt Münster gemeinsam
einen Investorenwettbewerb durchgeführt, in dem auc h Aussagen zu Planungen zur Neuge-
staltung des Bahnhofsvorplatzes Ostseite enthalten sind. Entsprechend der Empfehlung der
Jury verhandeln DB AG und Stadt derzeit mit einem k onkreten Bieter. Ziel ist es, einen Bau-
beginn für das Gebäude Ostseite direkt nach dem End e der Baumaßnahmen Westseite und
der Freigabe der Flächen auf der Ostseite zu erreic hen, ggf. ab Sommer 2017. Daran an-
schließend wäre eine mögliche Platzgestaltung ab Anfang 2019 denkbar.
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Inn enstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist
die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen privat en Zusammenschlüsse untereinander
3
wie auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mi t dem Stadtraum im Gebiet der ISI
bzw. der ISG. Einen besonderen Stellenwert nimmt hi erbei die Windthorststraße ( Zukunfts-
raum Windthorststraße ) als Verbindungselement zwischen Hauptbahnhof und Altstadt ein,
welche die beiden privaten Akteure ISI und ISG verbindet.
Dazu soll durch veränderte und verbesserte Gestaltu ng die Aufenthaltsqualität und Verweil-
dauer in diesem Straßenabschnitt sowie in den angre nzenden Randbereichen erhöht wer-
den. Nachdem hier noch einige Vorberatungen der beiden Vereine abgewartet wurden, konn-
te Ende 2014 die Vorbereitungsphase für das Projekt gestartet werden. Im Jahr 2015 wurden
in verschiedenen Beteiligungsstufen die Anlieger, Eigentümer und Nutzer neben den Planern
in das Verfahren mit einbezogen, so dass Ende Septe mber 2015 mit dem Entwurf des Büros
LohausCarl erste Ergebnisse vorlagen. Das Auswahlgr emium hat den beiden Vereinen und
der Stadt Münster empfohlen, auf dieser Basis die n ächsten Schritte, bis hin zu einer bauli-
chen Umsetzung, einzuleiten.
Im Schnittpunkt zwischen dem Bahnhofsquartier, der Promenade und der historischen Alt-
stadt befindet sich rund um den Servatiiplatz ein S tadtquartier, welches aufgrund seiner ak-
tuellen Nutzungsstruktur und Gestaltung dringend ei ner städtebaulichen Optimierung zuge-
führt werden sollte. Baumaßnahmen haben im Umfeld d ieses Quartiers bereits stattgefunden
und für eine deutliche Aufwertung der angrenzenden Bereiche gesorgt.
Nunmehr ist beabsichtigt, das Quartier „ Stadttor Ost (Arbeitsbegriff)“ im Bereich Wolbecker
Straße-Salzstraße-Servatiiplatz-Eisenbahnstraße-Friedrichstraße insgesamt städtebaulich
weiter zu entwickeln. Dabei sollen drei Einzelmaßna hmen, entsprechend den Landesvorga-
ben, zu einem gemeinsamen Städtebauförderantrag zusammen gefasst werden: Der Neubau
des Paul-Gerhardt-Hauses mit der Umfeldgestaltung Paul-Gerhardt-Haus und Erlöser-
Kirche sowie ggf. dem gesamten Projekt Paul-Gerhard t-Quartier; die denkmalgerechte Ge-
staltung und Wiederherstellung der Frei- und Grünflächen am Iduna-Hochhaus entspre-
chend dem ursprünglichen Entwurfskonzept von Kraeme r, Pfennig, Sieverts; der Fortfüh-
rung der „ Lichtachse Bahnhofstraße “ über die Grünfläche südlich Servatiiplatz bis zur
Promenade (Salzstraße). Ergänzend könnte auch der b enachbarte Kinderspielplatz in ein
Gesamtkonzept mit einbezogen werden. Die beteiligte n privaten Akteure würden dabei den
Eigenanteil für die jeweiligen Projekte übernehmen, so dass die Stadt maßnahmeabhängig
nur den erforderlichen Mindestanteil von 10% der förderfähigen Gesamtkosten zu tragen hät-
te.
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch viel fältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei
ist es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich , dass die öffentlich zugänglichen Platzräu-
me, Straßen und Wege bespielt, inszeniert und genut zt werden. Gleichwohl soll die diese
Räume umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentl ichen Raum aufweisen und mit
diesem harmonieren, teilweise verbunden über eine L ichtinszenierung, hergeleitet aus dem
Masterplan Licht für die Münsteraner Altstadt. Nach dem die Beleuchtung der Ludgerikirche
von der Öffentlichkeit positiv aufgenommen wurde, k onnte gemeinsam mit der Kaufmann-
schaft mit der Illumination des Erbdrostenhofes und der Clemenskirche an diesen Erfolg
angeknüpft werden. Die Inwertsetzung des Harsewinkelplatzes mittels einer Lichtinstallation
ist Ende 2014 erfolgt, so dass alle Komponenten des Antrages umgesetzt wurden. In Zu-
sammenhang mit dem Lichtkonzept Altstadt könnten be i entsprechender Finanzierung weite-
re Projekte wie z.B. die Illumination der Dominikanerkirche gefördert werden.
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszu-
schüsse zur funktionalen Verbesserung im Quartier i n den kommunalen Gebäudebestand
der kernhaushalte gelenkt werden. Zu diesen Gemeinb edarfseinrichtungen gehören insbe-
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentre ffs, Sportstätten zur Unterstützung des
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. In die-
sem Zusammenhang fördert das MBWSV daher verstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringerung
4
der CO²-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Die anstehenden Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfassen auch
Maßnahmen der energetischen Sanierung und zur Barri erefreiheit nachdem die Fassaden in
den letzten Jahren bereits entsprechend hergerichte t wurden, so dass nach Vorgesprächen
mit der Bezirksregierung von einer grundsätzlichen Fördermöglichkeit ausgegangen werden
kann. Sofern bis zum Antragsstichtag die notwendige Reife der vorzulegenden Unterlagen
erreicht ist, wird ein entsprechender Antrag gestel lt werden, andernfalls erfolgt der Antrag
zum nächstmöglichen Stichtag.
Ein Verfügungsfonds kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterent wicklung der
Münster aner Innenstadt bieten. Die vorhandenen Potentiale der privaten Pa rtner bieten zu-
dem gute Möglichkeiten,
gemeinsam die City als Ort der Begegnung, als Markt platz und als
Motor der Stadtentwicklung - entsprechend dem Leitg edanken - zu stärken. Um das Verfah-
ren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-In nenstadt (Gebietsbezug gem. Vor-
lage V/0902/2008) zu optimieren und möglichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen
Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen, wurde der Verfügungsfonds mit Beschluss
des Rates 2012 (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) eingeri chtet und unter ein Oberthema gestellt:
„Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität und zur
Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“.
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, das s privates Engagement und öffentliche
Mittel zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die
Stadt sein. So können beispielsweise bauliche Verbe sserungen im öffentlichen Stadtraum
verbunden werden mit komplementären Maßnahmen auf F lächen privater Eigentümer oder
durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.
Der Bewilligungszeitraum für den Verfügungsfonds en dete am 31.12.2013. Der Beirat Verfü-
gungsfonds hatte in seiner Sitzung am 25.06.2013 be reits angeregt, einen Folgeantrag zu
stellen und für die neue Förderperiode des Verfügun gsfonds einen höheren Ansatz zu wäh-
len, um damit das private Engagement entsprechend z u würdigen und optional finanzielle
Variationsmöglichkeiten für mögliche zukünftige Maß nahmen und Projekte im Verfügungs-
fonds zu sichern. Das MBWSV ist diesem Antrag gefol gt und hat im STEP 2014 180.000 Eu-
ro an Fördermitteln für die Fortsetzung des Verfügungsfonds Münster-Innenstadt bereit-
gestellt.
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nic ht bekannt sein müssen – sowohl der
privaten als auch der öffentlichen Akteure können g rundsätzlich über den Verfügungsfonds
mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Müns-
ter-Innenstadt und die Vorgaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten
werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.
Die hohen Ansprüche an die Gestaltung Münsters woll te die Stadt gemeinsam mit Eigentü-
mern, Anliegern und Bewohnern in einem Verfahren zu sammen führen und im Rahmen ei-
nes städtebaulichen Wettbewerb s für den Bereich Hörster Parkplatz Ideen und Vorschlä-
ge zur zukünftigen baulichen Nutzbarkeit dieses Sta dtquartiers sowie zur Einbindung dieses
Quartiers in die Stadtstruktur entwickeln lassen.
Sofern der Rat der Stadt Münster beschließen sollte , die Entwicklung des Quartiers „Hörster
Parkplatz / Bült / Hörster Straße / Korduanenstraße “ wieder aufzunehmen, so dass auch die
Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgen kan n, wird ein erneuter Antrag auf Städ-
tebauförderung gestellt werden.
Im Rahmen des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ soll auch die Zugänglichkeit von einzel-
nen prägenden Baudenkmälern verbessert werden, so d ass sie ihre Rolle im Stadtgebiet
noch besser ausüben können als bisher und dann wirk lich für alle Menschen barrierefrei er-
reichbar und nutzbar sein werden. So war aus diesem Programm – abgestimmt mit der
Denkmalpflege – der Einbau eines barrierefreien Zugang s über einen Aufzug zum histori-
5
schen Rathaus geplant. Nicht vorhersehbare Veränderungen am Umbau konzept und zu-
sätzliche Erweiterungen haben zu einem weiteren Abs timmungs- und Planungsbedarf und
zeitlichen Verzögerungen geführt, so dass die Maßna hme vorerst nicht umgesetzt werden
konnte.
Zwischenzeitlich zeichnet sich eine Lösungsmöglichkeit ab, die noch weiterer Abstimmungen
bedarf. Sofern bis zum Antragsstichtag die notwendi gen Vereinbarungen getroffen werden
können, wird ein entsprechender Antrag auf Basis de r bereits erarbeiteten Unterlagen ge-
stellt werden.
Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen sowie ihrer besonderen innenräumlichen
Qualität und Anlage bietet die Dominikanerkirche ein großes Potential für unterschiedlichste
Nutzungsmöglichkeiten, die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baudenkmals wie
auch dem hochzentralen Standort gerecht werden. Ent sprechend dem Ratsbeschluss zur
Vorlage V/0779/2014 wird das Gebäude profaniert und anschließend zur Vermarktung durch
Vermietung mit dem Ziel einer angemessenen Nutzung ausgeschrieben. Sobald eine ab-
schließende Entscheidung zur zukünftigen Nutzung getroffen ist, wird die Stadt, je nach Kon-
zept, versuchen, Städtebaufördermittel zu beantragen.
Kinderhaus
Für die Entwicklung einer baulichen Aufwertungsstra tegie (vgl. Vorlage V/0422/2010 – Vor-
bereitung von wohnungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet „Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide“) sind Aussagen zum Zustand des W ohnungsbestandes erforderlich, die
mit dem ergänzenden bausubstanziellen Gutachten aufgezeigt worden sind. Das Gutach-
ten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen Stadt bezahlt werden. Diese Ergebnisse führ-
ten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zukunf tsgerichteten Ansatz gezeigt und die
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante verti efend zu untersuchen und zu bewerten.
Dazu wurden seitens des Landes NRW Fördermittel für einen städtebaulichen Maßnah-
menplan bereitgestellt.
Dieser ist weitgehend vorbereitet und im Herbst 201 5 dem Fördergeber vorab vorgestellt
werden. Damit liegt eine gemeinsam erarbeitete und belastbare Entwicklungsperspektive für
das Quartier Kinderhaus-Brüningheide für die nächsten 10 - 20 Jahre vor. Dies könnte, einen
entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Münste r vorausgesetzt, in ein Folgeprojekt
im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau West“ münden, welches dann nach Vorstel-
lung und Beratung in den Folgejahren Schwerpunkt de r Beantragung weiterer Städtebauför-
der- und Wohnungsbaufördermittel sein könnte.
Entsprechend dem „ Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung “ des BMVBS wurden in dem Be-
teiligungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzep t Kinderhaus unterschiedliche Module
bearbeitet und im Rahmen der jeweiligen Projekte un d Ansätze nachfolgend gemeinsam Lö-
sungsmöglichkeiten entwickelt und diskutiert. Dabei werden die einzelnen Schritte im Rah-
men eines Forschungsvorhabens durch das Bundesinsti tut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung (BBSR) betreut und begleitet. Das Bürgerbete iligungsverfahren wurde extern mode-
riert und zum Ende des Jahres 2013 abgeschlossen.
Mit dem Bürgerbeteiligungsverfahren verknüpft ist d ie Erstellung des Stadtteilentwick-
lungskonzeptes für den Stadtteil Kinderhaus, welches – abgeleitet aus dem Beteiligungs-
verfahren - die Chancen und Entwicklungsperspektive n sowie konkrete Projekte aufzeigen
soll. Einzelne Projekte könnten dann nach Vorstellu ng und Beratung in den Fachgremien in
den Folgejahren Gegenstand der Beantragung weiterer Städtebaufördermittel sein.
Das Land NRW fördert aktuell die funktionale Verbesserung von Gemeinbedarfseinrich-
tungen im kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse zur funktionalen Verbesse-
rung der Einrichtungen im Quartier. Zu diesen Gemei nbedarfseinrichtungen gehören insbe-
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentre ffs, Sportstätten zur Unterstützung des
6
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. In die-
sem Zusammenhang setzt das MBWSV aktuell verstärkt auf die funktionale Verbesserung im
kommunalen Gebäudebestand und fördert daher u.a. Ma ßnahmen zur Verringerung der
CO²-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Aufgrund der aktuellen Problemlage zum Bürgerhaus K inderhaus nach dem Starkregener-
eignis vom Juli 2014 hat die Stadt, in Absprache mi t dem Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr die ohnehin anstehende n Wiederherstellungs- und Ersatz-
baumaßnahmen sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am
Bürgerhaus Kinderhaus sowie dem Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag zu-
sammen gefasst. Dieser ist im Jahr 2015 in einer er sten Tranche bewilligt worden. Für das
STEP 2016 wird ein Folgeantrag gestellt, um die zwe ite Tranche der insgesamt geplanten
Fördersumme für Münster zu sichern.
Wolbeck
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen ha t die Verwaltung entsprechend den Mög-
lichkeiten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 20 08) für zusammenhängende Bereiche in
den Stadtteilen Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und
Ortsteilzentrum “ im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. V orlagen V/0239/2009
und V/0348/2009), die jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engag ement der Akteure vor Ort in einem
breit angelegten Diskussions- und Moderationsprozes s ein Integriertes Handlungskonzept –
mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam erarb eitet (vgl. Vorlage V/0272/2012). Für
die Umsetzung eines Teils der vorgeschlagenen Maßna hmen hat die Stadt Münster im Jahr
2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der im J ahr 2013 entsprechend bewilligt wurde
und Gestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Zentrum von Wolbeck ermöglicht.
Daher wird die Neugestaltung des Marktplatz es sowie des Platz es an der Neustraße der-
zeit zur Umsetzung vorbereitet und in 2016 realisie rt. Das Programm zur Fassadenbegrü-
nung im historischen Wigbold war bis zum Ende 2015 ange legt, hat aber nicht die im Bür-
gerbeteiligungsverfahren erhoffte Nachfrage auslösen könne.
Sobald Entscheidungen zum Thema Eschstraße getroffe n werden können, werden die Um-
gestaltung der Münsterstraße im historischen Wigbol d sowie die ergänzende Platzgestaltung
zur Antragsreife gebracht.
Gremmendorf / Gievenbeck
Für die Entwicklung ehemaliger Kasernenflächen ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von
Städtebaufördermittel konzeptabhängig möglich. Daru nter fallen dann auch Wettbewerbe,
Bürgerbeteiligungen und Planungsverfahren. Sofern n icht ein anderer Maßnahmenträger die
Kosten übernimmt, wären diese bei nachfolgenden inv estiven Maßnahmen grundsätzlich
anrechnungsfähig. Die Stadt Münster hat daher die b eiden Förderanträge die nur auf die
Planungsverfahren ausgerichtet waren, zurückgezogen.
Sofern abschließende Entscheidungen zur zukünftigen städtebaulichen Situation und Nut-
zungsstruktur getroffen worden sind und für die Ent wicklung der Konversionsflächen dauer-
haft unrentierliche Kosten entstehen, soll versucht werden über das Programm Stadtumbau
West eine entsprechende Förderung zu erreichen. Alt ernativ dazu laufen Gespräche mit Be-
zirksregierung und Ministerium um ggf. über die eur opäischen Förderprogramme (EFRE und
ESF) weitere Förderzugänge ergänzend erschließen zu können.
7
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumm e:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
/circle6 ISG Bahnhofsviertel, Planungsprozess Zukunft Stadtraum
Windthorststraße (Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, An-
passung der Gestaltung, Inwertsetzung, Beteiligungsverfahren
/circle6 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt), restliche Teilmaßnahme
/circle6 Neugestaltung des Hauptbahnhofumfeldes mit den Teilmaßnahmen
Berliner Platz (ehm. 3.BA) und Bremer Platz (Planung und Umbau)
2013-2015
Maßnahme in Durchführung
2013
Bewilligung aufgehoben
2015
Bewilligt im STEP 2015
83.538,00 €
558.000,00 €
417.000,00 €
Schwerpunkt City/Altstadt
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt, Fortsetzung 2014-2018
/circle6 ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof
/circle6 Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori-
schen Rathaus, bauliche Anpassung
/circle6 Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori-
schen Rathaus, bauliche Anpassung
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Umbau und
Umnutzung des Denkmals Dominikanerkirche
/circle6 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energ etische Sa-
nierung und Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlic hen Nutzbar-
keit des Stadthauses 1
/circle6 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements als Ge-
schäftsstelle zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der ISI bei
Ausweitung der Themenfelder
/circle6 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Bildung eines
„Stadttores Ost“, städtebauliche Entwicklung im Bereich Wolbecker
Straße-Salzstraße-Servatiiplatz-Eisenbahnstraße-Friedrichstraße:
Neubau Paul-Gerhardt-Haus mit Umfeldgestaltung Paul-Gerhardt-
Haus und denkmalgeschützter Erlöser-Kirche; denkmalgerechte Ge-
staltung/Wiederherstellung der Frei- und Grünflächen am Iduna-
Hochhaus
2014
Bewilligung aufgehoben
2014-2018
Maßnahme in Durchführung
2013-2014
Maßnahme abgeschlossen
2014
Bewilligung aufgehoben
2015
Im STEP nicht berücksichtigt
2014
Antrag zurück gezogen
2015
Antragstellung
2015
Antragstellung
2015
Antragstellung
59.619,00 €
180.000,00 €
114.240,00 €
311.490,00 €
280.851,00 €
587.400,00 €
Kostenschätzung
noch nicht ab-
schließend
Kostenschätzung
noch nicht ab-
schließend
Kostenschätzung
noch nicht ab-
schließend
Kinderhaus
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnah-
men der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (Restmittel anteilig)
• Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Kinder-
haus im Rahmen des Projektaufrufes Bürgerbeteiligung des BMVBS
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen (Ergänzungsantrag)
2011-2014
Maßnahme abgeschlossen
2012-2014
Maßnahme abgeschlossen
2015
Bewilligt im STEP 2015
2015
Antragstellung (Ergänzung)
105.000,00 €
50.000,00 €
3.192.000,00 €
1.543.500,00 €
Wolbeck
/circle6 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksich-
tigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaßnahmen
im historischen Wigbold
2013-2016
Maßnahme in Durchführung
301.000,00 €
Übersicht 201 5 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Friedrichstraße
- Bahnhofstraße
- Windthorststraße
- Salzstraße
- Korduanenstraße
- Neustraße
- Münsterstraße
- Bremer Platz
- Servatiiplatz
- Berliner Platz
- Harsewinkelplatz
- Wolbecker Straße
- Eisenbahnstraße
- Brüningheide
- Eschstraße
- Stubengasse
- Kinderhaus
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0944/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37