V/0926/2021
Installation und Betrieb von Videoübertragungssystemen auf kommunalen Sportanlagen
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0926/2021 Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb von Videoübertragungs- systemen auf kommunalen Sportanlagen - Live-Streaming - I. Rechtliche Vorgaben: 1. Es dürfen ausschließlich Seniorenspiele (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)) gestreamt werden. Bei im S eniorenspielbetrieb eingesetzten Spielerinnen und Spielern unter 18 Jah ren sind entsprechende Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 a DSGVO einzuholen. 2. Der Verantwortliche (Verein) muss vor Beginn des Spiels deutlich darauf hinweisen, dass gefilmt wird und eine Übertragung im Internet erfolgt, zum Beispiel auf der Homepage, durch Aushang im Eingangsbereich oder auf Tickets. Der Zuschauer muss die Möglichkeit erhalten, sich außerhalb des Bildbereichs aufzuhalten. 3. Die Vereine sind bei der Erstellung des Material s für die Einhaltung der datenschutz- rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Dies betr ifft auch das Einholen der erforderlichen Einwilligungen sowie die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. 4. Die Gastmannschaft ist rechtzeitig zu informiere n und sollte die Möglichkeit eines Vetos erhalten. 5. Die Sportvereine müssen vertraglich mit dem Stre amingdienst Anbieter sicherstellen, dass Live-Übertragungen nicht an Wettanbieter weite rvermittelt werden können, um die Platzierung von Wetten auf Amateursport sowie W etten auf Ereignisse, an denen Minderjährige teilnehmen gem. § 21 Abs. 1a Staatsve rtrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaats vertrag 2021 – GlüStV 2021) auszuschließen. 6. Die Vereine stellen sicher, dass die Betreiber d ie Kamerasysteme nur für die genannten Zwecke und Zeiten einsetzen. Die Vereine stellen sicher, dass die Kamera außerhalb dieser Zeiten und Zwecke nicht genutzt we rden können. Die Kameraobjektive sind zu verhüllen, abzudecken oder es ist durch andere technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nicht versehentlich andere Personen insbesondere Kinder und Jugendliche gefilmt werden können. 7. Gefilmt werden darf nur die Totale, d.h. Verzich t auf jegliche Zoomfunktion. 8. Es erfolgt keine Aufzeichnung und keine Veröffen tlichung auf Videokanälen. II. Vorgaben der Verwaltung 1. Der Standort der Hardware sowie eventuell erford erliche Leitungsverlegungen sind zwingend mit dem Sportamt und dem Amt für Immobilienmanagement vor Installation abzustimmen. Hierfür ist eine Dokumentation der Sta ndorte nötig. Für die Verkehrssicherheit der Hardware sind die Vereine ve rantwortlich. Eine Haftung seitens der Stadt ist ausgeschlossen. Anlage 1 zur Vorlage V/0926/2021 2. Die Publikation soll sich auf die Bereitstellung eines Livestreams auf der Vereinshomepage, idealerweise in einem zugangsbesch ränkten Bereich (LogIn) für die Vereinsmitglieder und die Gastmannschaft, fokussieren. 3. Eine mediale Zugänglichkeit der Öffentlichkeit ü ber ausgewählte Plattformen (z.B. sporttotal.tv und soccerwatch.tv) ist nach vereinsi nterner Prüfung und Abschluss eines Vertrages zwischen Verein und Streamingdienst möglich. 4. Bei der Übertragung muss der Streamingdienst ein e eigene Internetverbindung nutzen. Die städtischen Leitungen dürfen für das Streaming nicht verwendet werden. 5. Die Vereine sind für die Sicherung der Kamerasys teme gegen Diebstahl und Vandalismus verantwortlich. Auch sind die Vereine v erantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 6. Die Sportvereine tragen die Kosten für die Insta llation, den Betrieb und etwaige Zusatzleistungen. Die Stadt Münster trägt keine Kos ten. Die Stadt ist nicht verpflichtet, die erforderliche technische Infrastruktur zu schaffen. 7. Sollten sich Vereine nicht an die genannten Rahm enbedingungen halten, insbesondere gegen Bestimmungen des Datenschutzes v erstoßen, kann die Stadt Münster die Nutzung von Streamingdiensten untersagen.
Anlage A
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Anlage A zur V/0926/2021 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage sollen Vereine die Möglichkeit erhalten, Ihre Spiele zu streamen um über Werbeeffekte weitere Einnahmequellen zu generieren sowie neue Vereinsmitglieder zu gewinnen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Vereinen eine Möglichkeit zu eröffnen, weitere Einnahmequellen zu generieren und Mitglieder zu gewinnen, um den steigenden Kostendruck auffangen zu können Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein X Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig . Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0926/2021 V/0926/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Installation und Betrieb von Videoübertragungssystemen auf kommunalen Sportanlagen Live-Streaming Beratungsfolge 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.01.2022 Sportausschuss Vorberatung 08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass in und auf städtischen Sportanlagen Vereinen unter Beachtung der als Anlage 1 beigefügten Rahmenbedingungen gestattet wird, Sportveranstaltungen durch den Einsatz von Kamerasystemen live zu übertragen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Sportamt 23.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Peters T elefon:492-5210 PetersR@stadt-muenster.de - 2 - V/0926/2021 Begründung: Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die Sportvereine sind an die Stadt Münster mit der Bitte herangetreten, Videoübertragungssysteme - Kamerasysteme bestehend aus Hard- und Software - auf kommunalen Sportanlagen zu installieren bzw. installieren zu lassen. Die Vereine erhoffen sich dadurch eine Erhöhung ihrer medialen Reichweite und eine mögliche Steigerung ihrer Präsenz in der Öffentlichkeit. Damit verbunden ist auch das Ziel, über Werbeeffekte weitere Einnahmequellen zu generieren sowie neue Vereinsmitglieder zu gewinnen. Dies sind berechtigte Interessen der Vereine. Den Vereinen soll unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Anlage 1) die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Spiele in und auf kommunalen Sportanlagen in eigener Verantwortung live zu streamen. Hinweis: Die Rahmenbedingungen umfassen nicht die Spielübertragungen des USC Münster e.V., WWU Baskets des UBC Münster e.V. sowie SC Preußen 06 e. V. Diese Spiele werden in der Sport- und Veranstaltungshalle Berg Fidel bzw. Stadion an der Hammer Str. ausgetragen, für die gesonderte Regelungen bestehen. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e.V. als Interessenvertretung der Sportvereine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb von Videoübertragungssystemen auf kommunalen Sportanlagen - Live-Streaming -
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0926/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2021
- Erstellt
- 16.12.2021 19:20