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V/0926/2021

Installation und Betrieb von Videoübertragungssystemen auf kommunalen Sportanlagen

Vorlagen 16.12.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.02.2022, TOP 4

Anlage 1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

3971 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0926/2021 
 
 
 
 
 
Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb von Videoübertragungs-
systemen auf kommunalen Sportanlagen - Live-Streaming -  
 
 
 
I. Rechtliche Vorgaben: 
 
1. Es dürfen ausschließlich Seniorenspiele (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO)) gestreamt werden. Bei im S eniorenspielbetrieb 
eingesetzten Spielerinnen und Spielern unter 18 Jah ren sind entsprechende 
Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 a DSGVO einzuholen. 
 
2. Der Verantwortliche (Verein) muss vor Beginn des  Spiels deutlich darauf hinweisen, 
dass gefilmt wird und eine Übertragung im Internet erfolgt, zum Beispiel auf der 
Homepage, durch Aushang im Eingangsbereich oder auf Tickets. Der Zuschauer muss 
die Möglichkeit erhalten, sich außerhalb des Bildbereichs aufzuhalten. 
 
3. Die Vereine sind bei der Erstellung des Material s für die Einhaltung der datenschutz-
rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Dies betr ifft auch das Einholen der 
erforderlichen Einwilligungen sowie die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. 
 
4. Die Gastmannschaft ist rechtzeitig zu informiere n und sollte die Möglichkeit eines 
Vetos erhalten. 
 
5. Die Sportvereine müssen vertraglich mit dem Stre amingdienst Anbieter sicherstellen, 
dass Live-Übertragungen nicht an Wettanbieter weite rvermittelt werden können, um 
die Platzierung von Wetten auf Amateursport sowie W etten auf Ereignisse, an denen 
Minderjährige teilnehmen gem. § 21 Abs. 1a Staatsve rtrag zur Neuregulierung des 
Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaats vertrag 2021 – GlüStV 2021) 
auszuschließen. 
 
6. Die Vereine stellen sicher, dass die Betreiber d ie Kamerasysteme nur für die 
genannten Zwecke und Zeiten einsetzen. Die Vereine stellen sicher, dass die Kamera 
außerhalb dieser Zeiten und Zwecke nicht genutzt we rden können. Die 
Kameraobjektive sind zu verhüllen, abzudecken oder es ist durch andere technische 
Maßnahmen sicherzustellen, dass nicht versehentlich andere Personen insbesondere 
Kinder und Jugendliche gefilmt werden können. 
 
7. Gefilmt werden darf nur die Totale, d.h. Verzich t auf jegliche Zoomfunktion. 
 
8. Es erfolgt keine Aufzeichnung und keine Veröffen tlichung auf Videokanälen. 
 
 
 
II. Vorgaben der Verwaltung  
 
1. Der Standort der Hardware sowie eventuell erford erliche Leitungsverlegungen sind 
zwingend mit dem Sportamt und dem Amt für Immobilienmanagement vor Installation 
abzustimmen. Hierfür ist eine Dokumentation der Sta ndorte nötig. Für die 
Verkehrssicherheit der Hardware sind die Vereine ve rantwortlich. Eine Haftung 
seitens der Stadt ist ausgeschlossen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0926/2021 
 
 
2. Die Publikation soll sich auf die Bereitstellung  eines Livestreams auf der 
Vereinshomepage, idealerweise in einem zugangsbesch ränkten Bereich (LogIn) für 
die Vereinsmitglieder und die Gastmannschaft, fokussieren.  
 
3. Eine mediale Zugänglichkeit der Öffentlichkeit ü ber ausgewählte Plattformen (z.B. 
sporttotal.tv und soccerwatch.tv) ist nach vereinsi nterner Prüfung und Abschluss 
eines Vertrages zwischen Verein und Streamingdienst möglich. 
 
 
4. Bei der Übertragung muss der Streamingdienst ein e eigene Internetverbindung 
nutzen. Die städtischen Leitungen dürfen für das Streaming nicht verwendet werden. 
 
5. Die Vereine sind für die Sicherung der Kamerasys teme gegen Diebstahl und 
Vandalismus verantwortlich. Auch sind die Vereine v erantwortlich für die Einhaltung 
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 
 
6. Die Sportvereine tragen die Kosten für die Insta llation, den Betrieb und etwaige 
Zusatzleistungen. Die Stadt Münster trägt keine Kos ten. Die Stadt ist nicht 
verpflichtet, die erforderliche technische Infrastruktur zu schaffen.  
 
7. Sollten sich Vereine nicht an die genannten Rahm enbedingungen halten, 
insbesondere gegen Bestimmungen des Datenschutzes v erstoßen, kann die Stadt 
Münster die Nutzung von Streamingdiensten untersagen.

Anlage A

1120 Zeichen

Anlage A zur V/0926/2021
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage sollen Vereine die Möglichkeit erhalten, Ihre Spiele zu streamen um über
Werbeeffekte weitere Einnahmequellen zu generieren sowie neue Vereinsmitglieder zu gewinnen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Vereinen eine Möglichkeit zu eröffnen, weitere
Einnahmequellen zu generieren und Mitglieder zu gewinnen, um den steigenden Kostendruck
auffangen zu können
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X
Bereits veranschlagt? Ja Nein X
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beschlussvorlage

3022 Zeichen

V/0926/2021
V/0926/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Installation und Betrieb von Videoübertragungssystemen auf kommunalen Sportanlagen
Live-Streaming
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
26.01.2022 Sportausschuss Vorberatung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass in und auf städtischen Sportanlagen Vereinen unter
Beachtung der als Anlage 1 beigefügten Rahmenbedingungen gestattet wird,
Sportveranstaltungen durch den Einsatz von Kamerasystemen live zu übertragen.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Sportamt
23.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Peters
T elefon:492-5210
PetersR@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0926/2021
Begründung:
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung
Die Sportvereine sind an die Stadt Münster mit der Bitte herangetreten, Videoübertragungssysteme -
Kamerasysteme bestehend aus Hard- und Software - auf kommunalen Sportanlagen zu installieren
bzw. installieren zu lassen.
Die Vereine erhoffen sich dadurch eine Erhöhung ihrer medialen Reichweite und eine mögliche
Steigerung ihrer Präsenz in der Öffentlichkeit. Damit verbunden ist auch das Ziel, über Werbeeffekte
weitere Einnahmequellen zu generieren sowie neue Vereinsmitglieder zu gewinnen. Dies sind
berechtigte Interessen der Vereine.
Den Vereinen soll unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Anlage 1) die Möglichkeit
eröffnet werden, ihre Spiele in und auf kommunalen Sportanlagen in eigener Verantwortung live zu
streamen.
Hinweis:
Die Rahmenbedingungen umfassen nicht die Spielübertragungen des USC Münster e.V., WWU
Baskets des UBC Münster e.V. sowie SC Preußen 06 e. V. Diese Spiele werden in der Sport- und
Veranstaltungshalle Berg Fidel bzw. Stadion an der Hammer Str. ausgetragen, für die gesonderte
Regelungen bestehen.
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e.V. als Interessenvertretung der
Sportvereine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen
dieser Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die
Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb von
Videoübertragungssystemen auf kommunalen Sportanlagen - Live-Streaming -

Beratungsverlauf (9)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2022 Sportausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0926/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2021
Erstellt
16.12.2021 19:20