V/0141/2017
Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster
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Anlage 1_Bericht Klimaanpassungskonzept 12_2015
620480 Zeichen
KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Danksagung
Wir danken all
en Personen, die sich engagiert und ko nstruktiv an der Erstellung dieses Klimaanpassungs-
konzeptes beteiligt haben.
Die Anlage 10.1 enthält eine Aufstellu ng dieser Akteure sowie Hinweise zu deren Einbindung in die Kon-
zepterstellung.
Lesehinweis
Nicht allgemein verständliche Fachbegriffe werden im Glossar unter Punkt 10.3 erläutert.
Auftraggeber
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Bearbeitung
BKR Aachen Noky & Simon Partnerschaft
Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6
52066 Aachen
www.bkr-ac.de
Stefan Frerichs | Andrea Kranefeld | Bernd Noky | Monika Oligschläger | André Simon
in Kooperation mit
RWTH Aachen, Geographisches Institut,
Lehr- und Forschungsgebiet Physische Geographie und Klimatologie
Wüllnerstraße 5b
52062 Aachen
www.klimageo.rwth-aachen.de
Dr. Gunnar Ketzler | Dr. Katja Petzold | Prof. Dr. Christoph Schneider
Titelbild
Stefan Frerichs | BKR Aachen
Dezember 2015
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Zusammenfassung
Die Auswirkungen des globalen Klimawandels haben auch die Stadt Münster erreicht. In den letzten Jahren
war die Stadt bereits mehrfach von Extremwetterereignis sen betroffen. Besonders in Erinnerung geblieben ist
dabei das Starkregenereignis vom Juli 2014. Aber auch schleichende Klimaveränderungen zeigen sich bereits
in vielen Bereichen – etwa bei der Entwicklung der Jahresmitteltemperaturen, die seit einigen Jahren kontin u-
ierlich ansteigen und im Sommer zu häufigeren Hitzewellen führen. Absehbar ist, dass diese Veränderungen
in den nächsten Jahren ihren Fortgang finden werden.
Eine Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels im Münsteraner Stadtgebiet ist daher unerläs s-
lich. Vor diesem Hintergrund gab das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster im
Frühjahr 2014 ein Klimaanpassungskonzept in Auftrag, dass von BKR Aachen in Zusammenarbeit mit dem Geo-
graphischen Institut der RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Physische Geographie und Klimatologie
bearbeitet wurde.
Das Klimaanpassungskonzept setzt sich auf der räumlichen Zielebene der Ge samtstadt Münster mit wesentl i-
chen Leitfragen auseinander.
Welche konkreten Auswirkungen hat der Klimawandel auf Münster?
Neben einer Analyse der räumlich -klimatischen Ausgangslage der Stadt, der Auswertung bisheriger Extrem-
wetterereignisse und deren Auswi rkungen erfolgte insbesondere die Auseinandersetzung mit den zukünftigen
Herausforderungen des Klimawandels. Diese basiert zum einen auf regionalen Daten und Prognosen, zum
anderen aber auch auf eigenen Erhebungen und Modellierungen.
In 2010 lag die jährl iche Durchschnittstemperatur in Münster bei 10,2°C. Die langjährige durchschnittliche
Jahresmitteltemperatur hat in Münster (Messstation Flughafen Münster/Osnabrück) von 9,2 °C (1961-1990)
auf 9,9°C (1981-2010) zugenommen (DWD 2015). Deutlich erkennbar ist bereits die Ausbildung einer sog e-
nannten städtischen Wärmeinsel, die Temperaturen in der Kernstadt liegen ca. 2°C über dem Niveau des u n-
bebauten Umlands. Dieser im Vergleich zur Stadtgröße moderate Mittelwert geht auf die lockere Bebauung s-
struktur und die starke Durchgrünung zurück.
Bis 2030 ist von einer klimawandelbedingten Erwärmung um rund 0,4°C auszugehen. 2050 werden die jährl i-
chen Durchschnittstemperaturen im Umland bereits bei rund 11,7°C liegen, in 2100 bei Fortschreibung der
bisherigen Entwicklung bei rund 13,3°C. Die Temperaturunterschiede zwischen Umland und Stadt bleiben v o-
raussichtlich etwa gleich. Heißt: auch in Zukunft ist die Innenstadt nochmals rund zwei Grad wärmer als das
Umland. Das von besonders hohen Temperaturen – etwa bei Hitzeereignissen – betroffene Gebiet weitet sich
deutlich aus. Auch die Neben wärmeinseln in den größeren Ortsteilzentren von Münster weisen deutlichere
Ausprägungen auf.
Bezogen auf Niederschläge ist davon auszugehen, dass sich die Monatsniederschläge im Winter erhöhen und
die Sommerniederschlagssumme abnimmt. Die Winterniederschläge werden vermehrt als Regen fallen. Eine
Zunahme der Extrem wetterereignisse (Starkregen) ist wahrscheinlich, im Sommer häufiger in der Form von
intensiven Starkniederschlägen, im Winter in Form von langandauernden Niederschlagsphasen.
Welche Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus?
Anhand der Handlungsfelder der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel wird aufgezeigt, we l-
che sektoralen Betroffenheiten in der Stadt Münster bereits bestehen bzw. in Zukunft zu erwarten sind. Z u-
gleich wird verdeutlicht, in welchen Handlungsfeldern die Stadt Münster bereits vielfältige Anstrengungen u n-
ternommen hat, den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken (auch wenn dies in Teilbereichen
unter anderen Gesichtspunkten erfolgte). Die langjährige Tradition der Stadt Münster, Umweltanforderungen
in der Stadtentwicklung zu berücksichtigen, versetzt die Stadt heute in eine gute Ausgangsposition, den Folgen
des Klimawandels entgegenzutreten.
In der Überlagerung der Wohnstandorte sensitiver Bevölkerungsgruppen mit der heutigen und künftigen
Wärmeinsel zeigt sich, dass diese eher weniger von dem Temperaturerhöhungen und deren Folgen betroffen
sind bzw. sein werden. Allerdings liegen viele soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten, Sch u-
len oder Senioreneinrichtungen im Kernbereich der städtischen Wärmeinsel. Diese weisen einen besonderen
Handlungsbedarf auf.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Für die Fließgewässer Ems, Münstersche Aa und Werse besteht bereits heute ein signifikantes Hochwasserri-
siko, das sich im Zuge der Auswirkungen des Klimawandels voraussichtlich verstärken wird. Insbesondere mit
der Umsetzung der Maßgaben der Wasserrahmenrichtlinie ist die Stadt Münster aber auf die gewässergebu n-
denen Hochwässer relativ gut vorbereitet.
Die Häufigkeit und Intensität von außergewöhnlichem Starkregen kann aufgrund der besonderen topograf i-
schen Gegebenheiten zu Überflutungen von Stadtbereichen führen. Während sel tene Starkregen mittlerer bis
geringer Wahrscheinlichkeit bereits heute weitgehend beherrschbar sind, sind gegenüber außergewöhnlichen
Starkregenereignissen mit sehr geringer Wiederkehrwahrscheinlichkeit weitergehende Analysen sowie Vo r-
sorgemaßnahmen sinnvoll. Gegen diesen Ereignistyp wird es allerdings keinen vollständigen Schutz geben
können. Andere Vorsorgemaßnahmen wie Versicherungslösungen der potenziell Betroffenen sind notwendig
und sinnvoll.
Welche Strategie ist geeignet, den Auswirkungen des Klimawandels in Münster entgegenzuwirken?
Um den angestrebten Zustand der Stadt Münster unter den Bedingungen des Klimawandels zu beschreiben,
wird das Bild eines Schirms genutzt. Daraus wurden Ziele zum Schutz vor Überwärmung, zur Anpassung an
Trockenheit, zur Vorsorge und Anpassung an außergewöhnlichen Starkregen sowie zur Vorsorge vor Sturm-
schäden abgeleitet.
Im Bereich Temperatur ist die Stadt Münster aufgrund ihrer naturräumlichen und siedlungsstrukturellen Prä-
gung, aber vor allem aufgrund ihres bisherigen – auf den Verzicht auf starke baulic he Verdichtung bzw. Sie d-
lungserweiterungen sowie auf den Erhalt von Grünstrukturen gerichteten – Planens und Handelns vergleichs-
weise gut auf die Auswirkungen des Klimawandels eingestellt. Durch Ausnutzung von Begrünungspotentialen
in Kombination mit Verzicht auf Verdichtung am falschen Ort kann sogar ein Teil der erwarteten negativen
Temperatureffekte aufgefangen werden.
Für den Umgang mit außergewöhnlichem Starkregen liegen in der Stadt konzeptionelle und planerische A n-
sätze vor, vor allem zum Umgang mit Hochwässern entlang der Aa und Werse. Weiterer Planungs- und Hand-
lungsbedarf besteht aber noch im Hinblick auf den Umgang mit außergewöhnlichen Starkregenereignissen.
In Bezug auf Trockenheit bzw. die Versorgung mit Trinkwasser ist das Risiko von Klimawan delfolgen im Ver-
gleich zu anderen Regionen vergleichsweise klein, da die Region grundsätzlich als (grund)wasserreich gilt.
Gleichwohl besteht Bedarf an Forschung, Information und Abstimmung zwischen den Nutzern des Trinkwa s-
sers. Gleichwohl wird es zukünftig zunehmend sinnvoll, Niederschlagswasser für länger andauernde Trocke n-
phasen zwischenspeichern zu können, um es bspw. für die Bewässerung von Grünflächen und Bäumen nutzen
zu können.
Erkennbar ist, dass das Thema Sturm mit den größten Unsicherheiten behaftet ist, was die Auswirkungen des
Klimawandels angeht.
Insgesamt wird deutlich, dass die Stadt Münster aufgrund ihrer verantwortungsbewussten Stadt -, Grün- und
Freiraumentwicklung einen guten stadtklimatischen Komfort aufweist, der im Hinblick auf den Klimawandel
erhalten und weiter entwickelt werden soll.
Welche Maßnahmen tragen in Münster zur Anpassung an den Klimawandel bei?
Das aufgabenspezifische Anpassungskonzept umfasst die Entwicklung und Beschreibung von konkre ten, auf
die besonderen Anforderungen Münsters zugeschnittenen Anpassungsmaßnahmen zum Schutz vor Überwä r-
mung, zur Anpassung an Trockenheit, zur Vorsorge und Anpassung an außergewöhnlichen Starkregen sowie
zur Vorsorge vor Sturmschäden.
Das räumliche Anpassungskonzept verortet die einzelnen Maßnahmenvorschläge auf der Maßstabsebene des
gesamten Stadtgebietes in Übersichtskarten zu den Themenbereichen Temperatur und Wasser – soweit mög-
lich und darstellbar. Beispielhaft werden die mögliche Eignung und Verortung von Maßnahmen(- paketen) auf
Quartiersebene durch vier Lupen detailliert.
Im (bauleit -)planerischen Anpassungskonzept werden Darstellungs - und Festsetzungsmöglichkeiten zur I n-
tegration der Anpassungserfordernisse in die vorbereitende und verbindliche Ba uleitplanung sowie weitere
räumliche und sektorale Planungen aufgezeigt.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Akteursbeteiligung
Die Anpassung an den Klimawandel ist eine Querschnittsaufgabe. Die Akzeptanz der Handlungsansätze, Stra-
tegien und Planungen setzt eine frühzeitig einsetzende Information und Beteiligung maßgeblicher Akteure
aus Verwaltung, Nicht-Verwaltungs-Organisationen und diverser Interessengruppen voraus, um insbesondere
eine fachliche Vernetzung der unterschiedlichen Akteure aus Verwaltung und anderen Einrichtungen und
Verbänden zu initiieren und das vorhandene Akteurswissen sowie die Fach - und Ortskenntnisse abzufragen
und in den weiteren Planungsprozess einfließen zu lassen.
Die in die Konzepterstellung einbezogenen Akteure sollten zugleich als Multiplikatoren für die Ve rbreitung
der gemeinsam erarbeiteten Anpassungserfordernisse und -maßnahmen gewonnen werden.
Insgesamt wurden über 50 Personen unterschiedlicher Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Verbände in
den Themenbereich Klimawandelanpassung in Münster involviert.
Fazit
Die Stadt Münster ist gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels weniger anfällig als Städte in ve r-
gleichbarer Größenordnung. Dies liegt vor allem in der Lagegunst der Stadt Münster in der Westfälischen
Bucht, den Stadtstrukturen sowie der vorsorgenden Stadt- und Freiraumentwicklung begründet, die seit vielen
Jahren die Maxime der räumlichen Entwicklung der Stadt Münster bildet.
Klimawandelanpassung fängt in der Stadt Münster nicht bei NULL an. Vielmehr haben zahlreiche Akteure
aus unterschiedl ichen Bereichen langjährige Vorarbeiten geleistet. Diese resultieren teilweise aus anderen
Vorzeichen und Antrieben – bspw. dem Flächensparen – leisten aber dennoch bereits einen Beitrag zur A n-
passung an den Klimawandel.
Die absehbaren Betroffenheiten Münsters im Klimawandel resultieren dabei weniger durch Veränderungen
des Temperaturregimes als vielmehr durch Veränderungen in der Häufigkeit und Intensität der Niederschl ä-
ge.
Der bisherige Prozess der Akteursbeteiligung im Rahmen der Erstellung des Anpassungskonzeptes kann nur
ein erster Anfang gewesen sein. Mit Fertigstellung des Anpassungsgutachtens beginnt die Umsetzungsphase,
die fortdauernd von einer dauerhaften Arbeitsgruppe aus maßgeblichen Akteuren der Verwaltung und and e-
rer Einrichtungen und Verbände innerhalb des Stadtgebietes gesteuert und begleitet werden sollte.
Darüber hinaus müssen die herausgearbeiteten Auswirkungen des Klimawandels einschließlich der Anpa s-
sungserfordernisse und -maßnahmen einer breiten Stadtöffentlichkeit kommuniziert werden.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Gliederung
1 Einleitung: Anpassung an den Klimawandel .............................................................. 1
2 Die Ausgangslage in Münster ...................................................................................... 3
2.1 Naturraum und Nutzungen ......................................................................................... 3
2.2 Siedlungsstruktur .......................................................................................................... 7
2.2.1 Bau- und Siedlungsstrukturen: Bebauung, Dichte & Form .......................... 7
2.2.2 Bevölkerungsdichte und Altersstruktur .........................................................10
2.2.3 Soziale Infrastrukturen ...................................................................................12
2.2.4 Grün- und Freiflächen ....................................................................................13
2.3 Stadtklima und Lufthygiene .......................................................................................15
2.3.1 Thermische Belastungen .................................................................................15
2.3.2 Nächtliche Abkühlung ....................................................................................20
2.3.3 Niederschlag ....................................................................................................24
2.3.4 Wind .................................................................................................................25
2.3.5 Lufthygiene ......................................................................................................26
2.4 Tendenzen der städtischen Entwicklung ...................................................................29
2.4.1 Klimaschutzkonzept 2020 ...............................................................................29
2.4.2 Demografische Entwicklung ...........................................................................29
2.4.3 Stadtentwicklung & Verkehr ..........................................................................31
3 Die Stadt Münster im Klimawandel: Bisherige Erfahrungen .................................. 37
3.1 Regionale Klimaprojektionen ....................................................................................37
3.2 Hochwasserrisiko- und –gefahrenkarten ...................................................................40
3.3 Bisherige Extremwetterereignisse ..............................................................................41
4 Münster im Klimawandel: Zukünftige Herausforderungen .................................... 44
4.1 voraussichtliche Klimawandelfolgen für Münster ....................................................44
4.1.1 Temperatur ......................................................................................................44
4.1.2 Niederschlag ....................................................................................................49
4.1.3 Wind .................................................................................................................50
4.1.4 Luftqualität ......................................................................................................50
4.2 Handlungsfelder mit besonderen Herausforderungen und Handlungsbedarfen in
der Stadt Münster ........................................................................................................51
4.2.1 Menschliche Gesundheit .................................................................................52
4.2.2 Bau- und Siedlungsstrukturen / Bauwesen ....................................................54
4.2.3 Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft ...........................................................57
4.2.4 Boden ...............................................................................................................71
4.2.5 Landwirtschaft ................................................................................................. 75
4.2.6 Wald- und Forstwirtschaft ..............................................................................79
4.2.7 Flora und Fauna, Biologische Vielfalt ...........................................................83
4.2.8 Energiewirtschaft und Klimaschutz ...............................................................87
4.2.9 Mobilität, Verkehr & Verkehrsinfrastruktur ................................................89
4.2.10 Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen ................................93
4.2.11 Tourismuswirtschaft ........................................................................................97
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
4.2.12 Katastrophenschutz ........................................................................................ 98
4.2.13 Raum-, Regional- und Bauleitplanung ....................................................... 102
4.3 Priorisierung der Handlungsbedarfe ....................................................................... 106
4.3.1 Sektorale Spezifizierung ............................................................................... 106
4.3.2 Räumliche Spezifizierung ............................................................................. 107
5 Münster im Klimawandel: Kommunale Gesamtstrategie für die
Klimawandelanpassung ........................................................................................... 110
5.1 Leitbild & Ziele ........................................................................................................ 111
5.1.1 Leitbild: Ein Schirm für Münster ................................................................ 111
5.1.2 Die 10 Grundsätze der Klimawandelanpassung in Münster ..................... 115
5.2 Leitlinien und Ziele .................................................................................................. 117
Vor Überwärmung schützen! ................................................................................... 118
An Trockenheit anpassen! ....................................................................................... 119
Auswirkungen von seltenen und außergewöhnlichen Starkregen
minimieren/mindern! .................................................................................... 120
Sturmschäden minimieren! ...................................................................................... 121
5.3 Gesamtstrategie ........................................................................................................ 122
6 Maßnahmenkatalog ................................................................................................ . 124
6.1 Aufgabenspezifisches Anpassungskonzept ............................................................. 124
6.1.1 Zusammenstellung der Maßnahmen ........................................................... 126
6.1.2 Allgemeine und übergreifende Maßnahmen .............................................. 128
6.1.3 Schutz vor Überwärmung ............................................................................. 133
6.1.4 Anpassung an Trockenheit ........................................................................... 150
6.1.5 Minimierung der Auswirkungen von Starkregen ....................................... 159
6.1.6 Minimierung von Sturmschäden .................................................................. 175
6.2 Räumliches Anpassungskonzept ............................................................................. 180
6.2.1 Gesamtstädtische Karten ............................................................................. 180
6.2.2 Ausgewählte Lupen ...................................................................................... 184
6.3 Bauleitplanerisches Anpassungskonzept (Toolbox Bauleitplanung) ................... 189
6.3.1 Klimawandelcheck in der Bauleitplanung .................................................. 189
6.3.2 Vorsorge und Schutz vor Überflutungen in der Bauleitplanung .............. 190
6.3.3 Vorsorge vor Belastungen durch Wärme / Hitze in der Bauleitplanung.. 191
6.3.4 Toolbox der Bauleitplanung zur Klimaanpassung ..................................... 192
6.3.5 Begründungen / Umweltprüfung ................................................................. 194
7 Akteursbeteiligung und –mobilisierung.................................................................. 196
8 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................... 199
8.1 Besondere Zielgruppen ............................................................................................ 199
8.2 Instrumente & Formate ........................................................................................... 201
8.3 Vorgehensweise ........................................................................................................ 201
9 Monitoring und Controlling .................................................................................... 203
9.1 Grundlagen des Monitorings und des Controllings ............................................... 203
9.2 Aufgaben ................................................................................................................... 203
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
9.3 Prüfmatrix ..................................................................................................................204
9.3.1 Allgemeine und übergreifende Maßnahmen ..............................................204
9.3.2 Schutz vor Überwärmung .............................................................................205
9.3.3 Anpassung an Trockenheit ...........................................................................207
9.3.4 Minimierung der Auswirkungen von Starkregen ........................................208
9.3.5 Minimierung von Sturmschäden ..................................................................209
9.4 Berichterstattung .......................................................................................................210
10 Anlagen ..................................................................................................................... 211
10.1 Beteiligte Akteure .....................................................................................................211
10.2 Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................213
10.3 Glossar .......................................................................................................................215
10.4 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ......................................................................218
10.5 Quellenverzeichnis ....................................................................................................221
10.6 Rechtsgrundlagen ......................................................................................................226
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 1
1 Einleitung: Anpassung an den Klimawandel
Als Folge der Treibhausgasemissionen sind die Durchschnittstemperaturen in den letzten 100 Jahren weltweit
bereits um 1°K gestiegen. Gemäß den Angaben des IPCC wird sich diese globale Erwärmung in den nächsten
Jahrzehnten kontinuierlich fortsetzen und zu einer spürbaren Änderung des weltweiten Klimageschehens fü h-
ren. Für Deutschland im Ganzen werden langfristig der weitere Anstieg der Jahresmitteltemperaturen, die
Zunahme von heißen Tagen, jahreszeitliche Verschiebungen des Niederschlagsregimes sowie die Häufung
und Intensivierung von Extremwetterereignissen vorausgesagt.
Die verschiedenen Regionen Deutschlands unterliegen aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten unte r-
schiedlichen Betroffenheiten. Insbesondere Städte weisen aufgrund der baulichen Dichte, der großen Bevö l-
kerungsanzahl sowie der hohen Sachwerte besondere Empfindlichkeiten gegenüber den klimatischen Verän-
derungen auf.
Dem Klimawandel kann die Stadt Münster auf zwei Wegen entgegenwirken. Auf der einen Seite leistet di e
Stadt bereits heute einen aktiven Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase, insbesondere Kohlendioxid, die
als einer der Hauptursachen des anthropogen verursachten Klimawandels gelten. Im Bereich dieses Klim a-
schutzes ist die Stadt Münster bereits sehr aktiv und im bundesweiten Maßstab einer der Vorreiter. U.a. im
Klimaschutzkonzept 2020 sind wesentliche Ziele und Maßgaben aufgeführt, die zur Stärkung der Nutzung der
regenerativen Energien und zur Energieeinsparung im Stadtgebiet beitragen (siehe auch Kapitel 2.4.1).
Auf der anderen Seite bleibt Münster bereits heute nicht vom Klim a-
wandel und seinen Folgen verschont: I n den letzten Jahren war die
Stadt bereits mehrfach von den Auswirkungen des Klimawandels
durch Extremwetterereignisse betroffen. Auch schleichende Klimaver-
änderungen zeigen sich in vielen Bereichen . Daher ist auch eine A n-
passung an die Folgen des Klimawandels im Stadtgebiet erforderlich.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des Klimaanpassungsko n-
zeptes, aufbauend auf den vorliegenden Daten, Planungen und Ko n-
zepten sowie notwendigen ergänzenden Untersuchungen, Projektionen
und Analysen eine integrierte gesamtstädtische Ge samtstrategie zu
entwickeln und die entsprechenden Handlungsbedarfe und Han d-
lungsmöglichkeiten darzulegen. Die Leitfragen des zu erarbeitenden
Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster sind dabei:
• Welche konkreten Auswirkungen hat der Klimawandel auf
Münster?
• Welche Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten
ergeben sich heute und in Zukunft daraus?
• Welche integrierte Gesamtstrategie ist geeignet, den Auswir-
kungen des Klimawandels in Münster entgegenzuwirken?
• Welche (Vorsorge-)Maßnahmen tragen in Münster zur Umset-
zung der Gesamtstrategie und damit zur Anpassung an den
Klimawandel bei?
Aufbau und Ablauf der Untersuchung
Inhalte, Aufbau und Ablauf des Anpassungskonzeptes orientieren sich
an den Anforderungen der Förderrichtlinie „Klimaschutzteilkonzepte
– Klimaanpassungskonzepte“ des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (Stand: 28.07.2014).
Die Bestandsaufnahme setzt sich aus unterschiedlichen Aspekten z u-
sammen, die klimatische, naturräumliche und siedlungsstrukturelle
Rahmenbedingungen aufgreifen (siehe Kapitel 2 ). Kapitel 3 umfasst
Auswertungen bisheriger E rfahrungen mit klimawandelbed ingten
Auswirkungen in Münster.
Vorgehensweise und Verfahrensablauf
2 STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Das Kapitel 4 Handlungsbedarfe beinhaltet eine konkrete Analyse der voraussichtlichen Klimawandelfolgen
sowie der kommunalen Betroffenheiten Münsters.
Neben der thematischen Gliederung erfolgt auch eine Analyse der konkreten räumlichen Betroffenheiten.
Bezogen auf die Exposition wird dargestellt, wo und wie sich im Stadtgebiet von Münster bestimmte Klima -
und Lufthygieneparameter unter dem Einfluss des globalen Klimawandels und unter den klimatischen Effe k-
ten fortgesetzter Siedlungsentwicklung ändern.
Abbildung 1: Fachlich-inhaltlicher Ansatz des Anpassungsgutachtens
Quelle: eigene Darstellung
Parallel werden Faktoren der Sensitivität betrachtet, um Sozialstrukturen, Siedlungs- und Freiraumstrukturen
zu identifizieren, die gegenüber den Veränderungen des Stadtklimas und den Folgewirkungen des Klimawa n-
dels besonders empfindlich sind und unterschiedliche Widerstands- und Anpassungsfähigkeiten aufweisen.
Aus einer räumlichen Überlagerung von Expositions - und Sensitivitätsfaktoren werden die vulnerablen Berei-
che mit besonderem Handlungsbedarf hinsichtlich klimawandel -bedingter Auswirkungen abgeleitet (Kapitel
4.3).
Auf Basis der Bestandsaufnahme sowie der Ableitung und Priorisierung der Handlungsbedarfe wird in Kapitel
5 eine Gesamtstrategie als integrativer Han dlungsrahmen für die Klimaanpassung der Stadt Münster ausgea r-
beitet.
Als übergreifende Maxime der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels wird ein gesamtstädtisches
und übergreifendes Leitbild formuliert, das alle stadtrelevanten Handlungsfelder integriert. Daraus werden
für die einzelnen Handlungsfelder der Klimawandelanpassung konkrete Leitlinien und Ziele abgeleitet.
Die Leitlinien und Ziele werden in Kapitel 6 auf den verschiedenen Fach -, Planungs- und Maßstabsebenen
durch jeweils geeignete raumbezogene und weitere Anpassungsmaßnahmen konkretisiert.
Abschließend werden Konzepte für eine Akteurs - und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein Controlling -
Konzept erarbeitet.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 3
2 Die Ausgangslage in Münster
Der Untersuchungsraum des Klimaanpassungskonzepts umfasst das gesamte Stadtgebiet in einer Größe von
rund 300 km². Es berücksichtigt sowohl bebaute als auch unbebaute Bereiche.
2.1 Naturraum und Nutzungen
Lage im Raum
Die Stadt Münster liegt im Norddeutschen Tiefland in einer Entfernung von ca. 180 km von der Nordsee in
einer zur Hauptwindrichtung Südwest offenen Lage. Die Umgebung Münsters ist durch die flache Westfäli-
sche Tieflandsbucht mit den mehr als 30 km bzw. mehr als 50 km entfernt liegenden Randhöhen des Teut o-
burger Waldes im Norden und des Süderberglands im Süden geprägt.
Im näheren Umfeld des Stadtgebiets sind zudem die etwa 15 km entfernten flachen Höhenzüge der Baum-
berge im Westen (bis ca. 182 m ü. NN) und der etwa 30 km entfernten Beckumer Berge im Südosten (bis ca.
174 m ü. NN) sowie das von Südost nach Nordwest verlaufende Emstal (bei etwa 40 m ü. NN am Nordrand
des Stadtgebiets von Bedeutung.
Abbildung 2: Das Stadtgebiet von Münster und die großräumige Lage
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
Die klimatische Situation Münsters entspricht in der generellen Ausprägung den typischen mitteleuropäischen
Verhältnissen mit einer Tendenz zu milden Wintern und gemäßigten Sommern sowie zu häufigen Luftma s-
senwechseln mit nicht seltenen Niederschlägen. Vorherrschende Windrichtung ist Südwest, im Sommer sind
Abweichungen hiervon häufiger als im Winter. Entsprechend der Lage im Tiefland sind die Niederschlag s-
mengen aber insgesamt moderat. Da das Niederschlagsmaximum im Sommer liegt und es sich eher um ko n-
vektive Niederschläge (Schauer, Gewitter etc.) handelt, sind auch zwischen solchen Niederschlagsereignissen
liegende Phasen der Trockenheit typisch.
4 STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Eine Besonderheit stellen die Windverhältnisse dar. Aufgrund der Nähe zur Küste in Kombination mit dem
flachen Relief treten Windstillen insgesamt sehr viel seltener als im Süden und Osten Mitteleuropas auf (mit
einem Maximum im Sommer).
Geländesituation im Stadtgebiet
Die Höhenunterschiede im Stadtgebiet sind bis auf den Höhenzug bei Nienberge im Nordwesten insgesamt
gering (höchster Punkt: ca. 97 m ü. NN im Nordwesten, tiefster Punkt: ca. 40 m ü. NN im Nordosten).
Abbildung 3: Höhenverhältnisse im Stadtgebiet von Münster –
Erhebungen und Talzüge von Münsterscher Aa, Werse und Ems
Quelle: eigene Darstellung auf Basis Stadt Münster – Vermessungs- und Katasteramt 2014a
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 5
Das Kleinrelief – bestehend aus den flachen Talzügen der Münsterschen Aa, der Werse und der Ems ei n-
schließlich der Niederungen verschiedener Kleingewässer – spielt sowohl für die Entwässerung als auch für
lokale Kaltluftströme allerdings eine erhebliche Rolle.
Prägende Nutzungen im Stadtgebiet
Die Landnutzung im Umfeld der Stadt ist geprägt durch die typische Münsterländer Parklandschaft mit ei nem
Wechsel aus landwirtschaftlichen, Wald - und Siedlungsflächen und Hofanlagen im Außenbereich . Rund 46%
des Stadtgebietes befinden sich noch in landwirtschaftlicher Nutzung. Davon werden zirka 83% als Acker b e-
wirtschaftet, rund 16% als Dauergrünland. Der Anteil an Sonderkulturen ist relativ gering (IT.NRW Land-
wirtschaftszählung – Haupterhebung 2010) . Nähere Informationen zum Themenfeld Landwirtschaft enthält
das Kapitel 4.2.5.
Abbildung 4: Anteil der Flächennutzungen in Münster
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-
Westfalen (IT.NRW)
Im Sinne des Landesentwicklungsplans Nordrhein -Westfalen (Entwurf, Stand 25.6.2013) gilt Münster mit e i-
nem Waldanteil von annähernd 18% als waldarm. Größere zusammenhängende Waldbestände liegen vor a l-
lem im Süden des Stadtgebietes (siehe auch Kapitel 4.2.6).
Zirka 6% des Stadtgebietes stehen aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit unter Naturschutz. Nähere
Informationen zum Arten- und Biotopschutz und zur biologischen Vielfalt enthält das Kapitel 4.2.7.
Zirka 30% der Stadt sind bebaute Fläche oder werden als Verkehrsfläche genutzt.
Wasser in der Stadt
Die Stadt Münster wird von einem dichten Netz an Fließgewässern durchzogen. Hauptgewässer sind die We r-
se und die Münstersche Aa, die der Ems zufließen. Diese bildet im Nordosten die Stadtgrenze.
Der Dortmund-Ems-Kanal quert als künstliche Wasserstraße das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung.
Größtes Stillgewässer ist der rund 40 ha große Aasee im Westen der Kernstadt, der durch einen Aufstau der
Münsterschen Aa künstlich angelegt wurde.
19,7
8,8
0,4 4,5
45,9
17,8
2,8
0,3
Gebäude- und Freifläche
Verkehrsfläche
Betriebsfläche
Erholung
Landwirtschaft
Wald und Forst
Wasser
andere Nutzungen
6 STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Abbildung 5: G ewässersystem der Stadt Münster
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz © Land NRW, Recklinghau-
sen, http://www.lanuv.nrw.de, siehe auch LANUV 2015b
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 7
2.2 Siedlungsstruktur
2.2.1 Bau- und Siedlungsstrukturen: Bebauung, Dichte & Form
Münsters Stadtstruktur entspricht einer Solitärstadt ohne direkte räumliche Verflechtungen mit anderen
Stadtstrukturen im Umfeld. Das Stadtgebiet ist in einen Innenstadtbereich und einen umliegenden Ring von
kleinen Ortsteilen geglieder t, die durch mehr oder weniger breite Grünstreifen oder Flächen mit landwirt-
schaftlicher Nutzung voneinander abgegrenzt sind.
Abbildung 6: Flächennutzung im Stadtgebiet von Münster
Quelle: eigene Darstellung, Basis: Stadt Münster – Vermessungs- und Katasteramt 2014b
8 STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Wohnbauflächen und Gewerbege biete sind grundsätzlich sowohl in Mü nster selbst als auch den Ortsteilen
vorhanden. Die Innenstadt ist im Wesentlichen frei von Industrie -/ Gewerbegebieten ; größere Gewerbefl ä-
chen finden sich im Süden und Südosten längs des Dortmund-Ems -Kanals. Die Strukturelemente der Mün s-
terländer Parklandschaft mit einer Mischung aus inselhaften Waldflächen in der Agrarlandschaft finden sich
auch im Stadtgebi et von Münster. Eine Besonderheit sind die vielen Wasserflächen (Aasee, Dortmund- Ems-
Kanal, Rieselfelder).
Der Kernbereich in der historischen Altstadt sowie verschiedene Ortsteilzentren (bspw. in Mauritz und Geist)
weisen relativ hohe bauliche Dichte n auf. Diese Zentren sind umgeben von Stadtbereichen mäßiger Dichte
(aufgelockerte Zeilen - und Reihenbebauung), die zum Bebauungsrand hin in Siedlungsbereiche geringer
Dichte übergehen (zumeist Ein - und Zweifamilienhausgebiete, Reihenhausgebiete) . Im Umfeld der zusa m-
menhängenden städtischen Bebauung befindet sich die Ortsteile Münsters , die in ihren Innenbereichen teils
schon etwas höhere Dichten aufweisen; meist aber insgesamt durch geringe Dichte geprägt sind. Der Freiraum
ist durch einen Vielzahl von Einzelgehöften strukturiert.
Abbildung 7: Beispiele für Bebauungsstrukturen im Stadtgebiet von Münster
links: Innenstadt mit hoher baulicher Dichte
rechts: Stadtteil Roxel mit geringerer Dichte
Quelle: eigene Darstellung, Basis: Stadt Münster – Vermessungs- und Katasteramt 2014b
Eine Zuordnung zu klimarelevanten strukturellen Einheiten („Topoklimate “) liegt für Mü nster vor (Stadt
Münster 1992). Entsprechend dem damaligen Stand der Technik basierte diese auf teilweise nicht genau
quantifizierbaren Größen. Im Rahmen der Datenaufbereitung für das Anpassungskonzept wurde als Ergä n-
zung eine auf rein quantitativen Bebauungsdaten für Stadtzellen basierende Klassifizierung nach dem System
der „Klimatope “ (nach Stock et al. 1992) mit den siedlungsstrukturellen Einheiten „Innenstadt “, Stadt “,
„Siedlung“ und „Freiland“ durchgeführt (Abbildung 8), wobei dem Klimatop „Freiland“ aufgrund ihrer Struk-
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 9
tur auch Siedlungsbereiche wie Sprakel und Gelmer zugeordnet sind 1. Diese Vorgehensweise bietet die Mö g-
lichkeit einer späteren Überprüfung von Veränderungen.
Abbildung 8: Zuordnung der Stadtzellen zu klimarelevanten siedlungsstrukturellen Einheiten in Münster
Quelle: eigene Darstellung, Daten: eigene Berechnung aus Daten Stadt Münster – Vermessungs-
und Katasteramt 2014b
1 In der Analyse erwies sich der Umfang der Bebauung in Sprakel und Gelmer nach den im Text genannten Kla s-
sifizierungsmerkmalen in Relation zur Gesamtfläche als relativ gering. Beide Stadtteile sind zudem in Bezug auf
die Bevölkerungszahl mit Abstand die beiden kleinsten Münsters außerhalb der geschlossenen Bebauung (und
dabei etwa gleich groß); Sprakel hat lt. Statistik der Stadt Münster 2014 eine Einwohnerzahl von 3102 aufzuwe i-
sen, Amelsbüren 6244 und Nienberge 6769. Vor diesem Hintergrund werden Sprakel und Gelmer als kleinere
Siedlungsbereiche nicht in der thematischen Karte dargestellt.
10 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
2.2.2 Bevölkerungsdichte und Altersstruktur
In Münster wohnen zurzeit 298.518 Einwohner in 162.500 Haushalten 2. Dies entspricht einer durchschnittl i-
chen Haushaltsgröße von 1,81 Personen. Den größten Anteil nehmen mit 53,4% Ei n-Personen-Haushalte ein,
gefolgt von Zwei-Personen-Haushalten mit 26,9%. In über 26.000 Haushalten leben Kinder.
Die Bevölkerungsdichte ist ein Maß dafür, wie groß die Zahl der Einwohner ist, die von wohnortbezogenen
Klimawirkungen betroffen sein kann. In Münster befinden sich die Gebiete mit flächenhaft relativ hoher B e-
völkerungsdichte – berechnet auf Basis von Stadtzellen – im Norden, Osten und Süden der Innenstadt (Kreuz-
viertel, Mauritz, Geist) bzw. stellenweise in einigen der kleinen Zentren am Stadtrand (bspw. Kinderhaus).
Gebiete sehr geringer Bevölkerungsdichte liegen nicht nur am Stadtrand, sondern – abgesehen von Gewerbe-
gebieten – auch in innenstadtnahen Wohngebieten im Westen und Norden (bspw. Sentrup).
Abbildung 9: Bevölkerungsstruktur – Einwohnerdichte nach Stadtzellen
Quelle: eigene Darstellung, Basis Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung (2014d
2 Angaben zur wohnberechtigten Bevölkerung, Stand 31.12.2013; Quellen:
* Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 2014a
* Stadt Münster 2014a
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 11
Demografische Besonderheit der Stadt Münster ist die hohe Anzahl an Studenten (> 50.000 Studierende).
Dies spiegelt sich bspw. im Durchschnittsalter der Münsteraner wieder, das bei 41,2 Jahren liegt. Die Alters-
struktur der Bevölkerung wird hier in ihrem räumlichen Zusammenhang behandelt, da einige Altersgruppen
besonders empfindlich auf klimatische Belastungssituationen reagieren (Kinder, ältere Menschen).
Abbildung 10: Bevölkerungsstruktur – Altersstruktur; Gebiete mit hohen Anteilen ausgewählter Altersgrup-
pen (Schraffuren: hohe Anteile von zwei Gruppen = rot + gelb bzw. rot + blau)
Quelle: eigene Darstellung, Basis Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung (2014d)
12 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Die Altersgruppe der 45 - bis 65 -Jährigen wird herausgehoben, weil angenommen wird, dass ein Teil dieses
Personenkreises seinen Wohnort nicht mehr wechseln wird, es sich hierbei also um die zukünftige Gruppe der
klimatisch besonders sensiblen älteren Menschen handelt. Über das Wohn - und vor allem Umzugsverhalten
der Personengruppe Ü 65 ist nichts bekannt.
In Abbildung 10 sind diejenigen Stadtzellen dargestellt, in denen klimawandelrelevante Altersgruppen jeweils
deutlich überdurchschnittlich vertreten sind (Kinder, ältere Menschen). Bereiche, in denen mehr als eine
Gruppe überdurchschnittlich vertreten ist, sind selten (in der Darstellung durch entsprechende Mischfarben
gekennzeichnet). Deutlich überdurchschnittliche Anteile der betrachteten Altersgruppen sind fast ausschließ-
lich in den Stadtzellen in den kleinen Zentren bzw. dörflichen Bereichen am Stadtrand zu finden; in den
Kernbereichen der Stadt herrscht eher Altersmischung vor. Eine Ausnahme stellen ältere alleinstehende
Frauen über 65 Jahre dar, die zu 42,5% in der Innenstadt leben.
In einigen Fällen handelt es sich um eine räumliche Trennung, die sich als Aufteilung der Altersgruppen nach
Teilräumen zusammenhängender Siedlungsbereiche darstellt (bspw. Kinderhaus). Größere Gebiete mit deu t-
lich überdurchschnittlichem Anteil Alter (ggf. in Verbindung mit hohem Anteil von Personen zwischen 45 und
65 Jahren) liegen im Süden der Stadt (bspw. Hiltrup, Gremmendorf).
2.2.3 Soziale Infrastrukturen
Während die empfindlichen Altersgruppen der Bevölkerung eher in den Randbereichen der Stadt in übe r-
durchschnittlichen Anteilen wohnhaft sind, ist die Lage von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stärker
auf das Zentrum hin ausgerichtet.
Bei den Krankenhäusern sind 7 von 11 Standorten relativ nahe an der Innenstadt gelegen, so dass hier eine
deutliche Konzentration vorliegt. Die Pflegeeinrichtungen sind demgegenüber deutlich auf das gesamte b e-
baute Stadtgebiet verteilt. Allerdings gibt es im Zentrum deutlich mehr solcher Einrichtungen als es die räu m-
lichen Verteilungsschwerpunkte von Einwohnern über 65 Jahren erwarten lässt. Einrichtungen für kleinere
Kinder (Kitas) sind ebenfalls – e twas abweichend vom Verteilungsmuster der Wohnorte von Kindern bis 6
Jahren – recht gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt; Ähnliches gilt für die Schulen. Bei den Einrichtungen für
kleinere Kinder (Kitas) ist die Anzahl von Einrichtungen im Innenstadtbereich relativ gering, bei den Schulen
– insbesondere den weiterführenden – eher relativ hoch (mit einem Nebenschwerpunkt in Mauritz).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 13
Abbildung 11: Lage sozialer Infrastrukturen m Stadtgebiet
Quelle: eigene Darstellungen auf Basis Stadt Münster – Vermessungs- und Katasteramt 2014c
2.2.4 Grün- und Freiflächen
Die Erhaltung und weitere Entwicklung der siedlungsbezogenen Grün - und Freiflächen folgt einem grünord-
nerischen Gesamtkonzept, der ‘Grünordnung Münster’. Sie ist Bestandteil des raumfunktionalen Gesamtko n-
zeptes der Stadt als Grundlage der vorbereitenden Bauleitplanung. (siehe Kapitel 0 ). Insgesamt verfügt die
Stadt Münster über rund 1.000 h a Grün- und Freiflächen unterschiedlicher Struktur und Nutzungen. Der
größte Anteil entfällt dabei auf öffentliche Grünflächen und Parks, die 2013 eine Fläche von 374 ha umfassen.
Räumlich konzentrieren sich die Flächen in den Bereichen der höchsten baulichen bzw. Bevölkerungsdichten
(Kernstadt und angrenzende Stadtteile).
14 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Tabelle 1: Entwicklung ausgewählter Grünflächen in Münster
Quelle: Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz 2014a
2009 2010 2011 2012 2013*
öffentliche Grünflächen [ha] 348 354 355 360 374
Öffentl. Grünflächen je Einwohner 12,6 12,7 12,3 12,4 12,7
Spielplatzflächen [ha] 63 64 64 61 49*
Anzahl Spielplätze [Stück] 330 334 336 313 314
Einzelbäume / überwiegend Straßenbäume ge-
mäß Baumdatei [Stück] 46.554 47.209 47.816 48.330 47.880
* ab 2013 Flächenabgrenzungen von Spiel- und Grünflächen bereinigt, daher Abzug bei Spielflä-
chen und Zuwachs bei Grünflächen
Abbildung 12: Grün- und Sportflächen in der Kernstadt Münster
Quelle: eigene Darstellung auf Basis Grünflächeninformation der Stadt Münster und ALKIS-
Daten
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 15
2.3 Stadtklima und Lufthygiene
2.3.1 Thermische Belastungen
Jahresmitteltemperaturen
Die Entwicklung der Durchschnittstemperaturen in Münster zeigt bereits deutlich die Auswirkungen des Kli-
mawandels. Die Eckdaten der Temperatur haben sich seit dem Sachstand der Klimaanalyse 1992 verändert.
Die Lufttemperatur ist im Zeitraum 1981 -2010 landesweit gegenüber dem Zeitraum davor deutlich und hoc h-
signifikant gestiegen. In Münster (Flughafen Münster/Osnabrück) hat die Mitteltemperatur von 9,2 °C (1961-
1990) auf 9,9°C (1981-2010) zugenommen (DWD 2015).
Abbildung 13: Entwicklung der Jahresmitteltemperaturen in Nordrhein-Westfalen im Jahresmittel
Jahresmittel der minimalen (Tmin), mittleren (Tmittel) und maximalen (Tmax) Tagestemperatu-
ren in NRW im Zeitraum 1901 – 2008 (blau). (Datengrundlage: DWD)
Zusätzlich sind die dekadisch gleitenden Mittel gezeigt (rot) sowie lineare Trends der Mitteltempe-
ratur (grau für 1901 – 2008, schwarz für 1979 – 2008).
Quelle: LANUV 2010
Weitere Temperaturkenngrößen
Die Extremwertstatistik von Hitze - und Niederschlagsereignissen ist in den letzten zwei Jahrzehnten Gege n-
stand intensiver klimatologischer Forschung gewesen. Auch wenn die Datenreihen der meisten mitteleuropä i-
schen Klimastationen noch relativ kurz sind (< 100 Jahre) in Relation zu den langen Wiederkehrzeiten sehr
extremer Ereignisse (> 100 Jahre), wird derzeit davon ausgegangen, dass bereits in den letzten Jahrzehnten
Zunahmen eingetreten sind. Der Hitzesommer 2003 in Europa wird daher nicht als besonders seltenes Erei g-
nis einer unveränderten Häufigkeit von Extremwetterereignis sen bewertet, sonders als eines von häufigeren
Ereignissen im Rahmen einer heute schon in Richtung zu Extremwerten verschobenen Häufigkeitsverteilung
(Garcia et al. 2010).
Entsprechend Tabelle 2
haben sich nicht nur die Mittelwerte, sondern auch andere Temperaturkenngrößen
zwischenzeitlich verändert. Insbesondere hat die Zahl der Tage mit besonders hoher Temperatur („heiße Ta-
ge“, Tax ≥ 30°C) von 3,6 pro Jahr (1961-1990) auf 7,8 (1994-2005) zugenommen.
16 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Tabelle 2: Temperaturdaten für Münster (FMO = Flughafen Münster-Osnabrück, im Vergleich: Innen-
stadtstation STI – Stadthaus I)
Quelle: eigene Darstellung
1961-90 1981-2010 1994-2005
Mittel
FMO 9,2°C 9,9°C 10,1°C
STI 11,9°C
Heiße Tage Tax ≥ 30°C
FMO 3,6 6,9 7,8
STI 27,6
Stunden T ≥ 30°C
FMO 31,3
STI 206,9
Tropennächte Tmin ≥ 20°C
FMO 0,6
STI 6,2
Extrem heiße Tage Tmax ≥ 35°C
FMO 0,35
STI 0,7
Stadt-Umland-Differenz
Mittelwert 1,8 K
Stadt-Umland-Differenz
absolutes Maximum 9,9 K
Stadt-Umland-Differenz
mittleres Maximum 2,6 K
Die Intensität der städtischen Wärmeinsel der Stadt Münster beträgt im Mittel 1,8 K (Temperaturdifferenz
Station STI Stadthaus I in der Innenstadt und FMO Flughafen Münster- Osnabrück deutlich außerhalb der
Stadt). Die im Tagesverlauf in der Regel abends bzw. nachts auftretende größte Intensität beträgt durc h-
schnittlich 2,6 K; der höchste gemessene Wert betrug 9,9 K. Dies stimmt mit den Ergebnissen älterer Unters u-
chungen in Münster überein. Auch wenn es derzeit keine lange Zeitreihe der Stadt -Umland-
Temperaturdifferenzen gibt, deuten die Ergebnisse nicht darauf hin, dass sich die Intensität der städtischen
Wärmeinsel seit der Stadtklimaanalyse 1992 wesentlich verstärkt hat.
In Vergleichen der Intensität der Wärmeinsel von Städten bspw. in Nordrhein-Westfalen liegt Münster in e i-
nem Wertebereich, der aufgrund der Stadtgröße zu erwarten ist (MUNLV 2009). Solche Vergleiche sind al-
lerdings im Detail oft problematisch, da die Datenlage für die verschiedenen Orte sehr unterschiedlich ist
(Langzeitmessungen / Messfahrten / zufällige Extremwerte) und zudem die Reliefverhältnisse nicht berüc k-
sichtigt sind. Überdies kann die oft zufällige Lage von City- bzw. Umlandstationen in Senken bzw. auf Kuppen
erhebliche Auswirkungen auf die Differenzen haben.
Für die Gesamtbewertung der thermischen Belastung von Münster ist einerseits das Temperaturniveau heran-
zuziehen. Bei den am Rande von Großstädten liegenden Stationen in Tabelle 3 hat Münster von den im Tie f-
land liegenden Stationen das niedrigste Temperaturniveau und die geringste Zahl von heißen Tagen. Ande-
rerseits sind in einer Gesamtbewertung nicht allein die gemessene Temperatur sondern auch die sonstigen b i-
oklimatischen Einflussgrößen wie Wind und Strahlung zu berücksichtigen. Aufgrund der geringen Entfernung
zur Nordsee liegen die Windgeschwindigkeiten im Münsterland großflächig mit über 4 m/s höher als in weiten
Bereichen von NRW. Der Wind kühlt und mindert so die physiologische Belastung bei hohen Temperaturen.
In Bezug auf die Sonnenscheindauer liegt Münster eher im Bereich des NRW-Mittels. Allerdings reduziert die
starke Durchgrünung der Stadt durch den Schatten der Bäume die Zusatzbelastung durch Einstrahlung.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 17
Abbildung 14: Maximale Stadt-Umland-Temperaturdifferenzen in Nordrhein-Westfalen
Quelle: MUNLV 2009
Tabelle 3: Temperaturdaten von Münster und anderen Städten in NRW (1961-1990)
Quelle: eigene Zusammenstellung
Jahresmitteltemperatur heiße Tage
(Tmax ≥ 30°C)
Siegen (263 m ü. NN) 8,6°C 5,2
Münster (62 m ü. NN) 9,2°C 3,6
Aachen (202 m ü. NN) 9,7°C 3,5
Köln / Wahn (92 m ü NN) 9,7°C 6,7
Duisburg-Laar (21 m ü.
NN)
10,0°C 8,4
Untersuchungsrahmen für Münster
Im Rahmen der vorliegenden Anpassungsstudie wurde ein auf mobilen Lufttemperaturmessungen basiere n-
der geostatistischer Ansatz verwendet.
Hierzu wurden mit Messfahrzeugen (PKW, Fahrrad) Temperaturdaten in 2 m Höhe über Grund in hoher
räumlicher Auflösung zusammen mit Positionsdaten erfasst , mit Landnutzungsinformationen verknüpft und
zu einem geostatistischen Modell verarbeitet. Auf Basis dieses Modells, der für das ganze Stadtgebiet vorli e-
genden Landnutzungsdaten sowie einer Statistik der Stadt-Umland-Temperaturdifferenzen wurde ein Tempe-
raturmodell der städtischen Wärmeinsel in Münster für drei Zeitschnitte entwickelt: zur Zeit des Tempera-
turmaximums am Nachmittag, am frühen Abend sowie am späten Abend zum Zeitpunkt der einsetzenden
nächtlichen Abkühlung (siehe Karte 1 – Lage und Intensität der städtischen Wärmeinsel in Münster 2014).
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
geostatistische Modellierung auf
Basis von Daten aus Messfahrten
(späte Abendsituation)
Karte 1: Lage und Intensität der städtischen Wärmeinsel in Münster 2014
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 19
In der Stadtklimaanalyse 1992 wurde die Frage diskutiert, ob ein Zusammenwachsen von Teilwärmeinseln zu
erwarten bzw. wie es zu verhindern ist, da dies eine zusätzliche Verstärkung der Wärmeinsel zur Folge haben
könnte. Aus den aktuellen Untersuchungen der Lufttemperatur geht hervor, dass heute eine scharfe Tre n-
nung einer Haupt- und Nebenwärmeinseln nicht vorliegt, dass allerdings ein regelrechtes Zusammenwachsen
bislang nicht erfolgt ist. Dies geht of fensichtlich auf die trotz deutlicher Bebauungszunahmen entsprechend
der Empfehlungen der Stadtklimaanalyse 1992 vorhandenen Entlastungsflächen ohne Bebauung zurück
(Grün- und Freiflächenflächen mit Klimafunktionenlaut Grünordnung Münster).
Größere Wasserflächen begünstigen die Durchlüftung und haben einen thermisch ausgleichenden Effekt. Im
Stadtgebiet von Münster gibt es einige Wasserflächen mit dieser Wirkung, von denen der Aasee und der
Dortmund-Ems-Kanal größere Ausdehnung haben und sich teilweise in unmittelbarer Nähe zu dichterer B e-
bauung befinden (siehe Abbildung 6). Auch die zahlreichen kleineren Wasserflächen können kleinräumig po-
sitive Klimaeffekte bewirken. Beide Effekte wirken sowohl über dem Gewässer selbst als auch in die Umge-
bung hinein.
Bedeutung des Aasees
Die speziellen klimatischen Wirkungen des Aasees sind für die Belüftung der Innenstadt von Münster von e r-
heblicher Bedeutung. Dies betrifft allgemein den Aasee als große zusammenhänge Wasserfläche, die in
Hauptwindrichtung der Innenstadt vorgelagert ist. Eine im Umland der Stadt beginnende und sich auf durc h-
schnittlich 200 m Breite bis an den Rand der Innenstadt ziehende Fläche ohne Reibungselemente hat eine
Kanalisierung des Windes und erhöhte Transportleistungen zur Folge.
Die Auswirkungen des Aasees auf einströmende nächtliche Kaltluft sind von den Unterschieden von Wasser-,
Landoberflächen- und Lufttemperatur a bhängig. Relativ kaltes Wasser erleichtert den Kaltlufttransport , wo-
gegen Wasser mit einer Temperatur über der der einströmende n Kaltluft diese erwärmt und ihr Fortkommen
in Richtung Innenstadt entweder erschwert oder sogar verhindert. Im Verlauf einer sommerlichen Hitzeperi-
ode setzt die Erwärmung des Wassers sehr viel langsamer als die der Luft ein. Die Wassertemperatur ist bis i n
den Abend hinein niedriger als die Lufttempera tur. D ie Kaltluftzufuhr über das Wasser kann daher schon
nachmittags beginnen und ist dann bis in die frühen Nachtstunden möglich. Erst bei länger andauernden Hi t-
zeperioden schwächt sich die kühlende Wirkung ab, bis sie schließlich aussetzt.
Abbildung 15: Lage des Aasees in der Stadt Münster
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
20 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Abbildung 16: Kaltluftzufuhr in die Innenstadt über den Aa-See. Zusammenhang zwischen Lufttemperatur
[°C] und Wassertemperatur [°C]
Station Flughafen Münster-Osnabrück bzw. Auslauf Aa-See um den 23.7.2012
Quelle: eigene Darstellung, Basisdaten: DWD 2015, Stadt Münster – Amt für Grünflächen und
Umweltschutz 2014d
Durch ein statistisches Modell auf Basis von Luft - und Wassertemperaturdaten aus mehreren Jahren wurde
die Beziehung zwischen den beteiligten Größen im Rahmen der Erstellung dieses Anpassungskonzepts anal y-
siert. An den in Bezug auf sommerliche Hitzebelastung besonders wichtigen heißen Tagen (Lufttemperatur ≥
30°C) war die Kaltluftzufuhr über den Aasee in allen Fällen bis 20 Uhr, immerhin in 5 von 6 Fällen noch bis
nach 22 Uhr und in 3 von 6 Fällen bis nach 24 Uhr möglich.
2.3.2 Nächtliche Abkühlung
Die nächtliche Abkühlung bei Strahlungswetterlagen ist eng mit der Reliefsituation verbunden. Diese wurde
im Rahmen der Stadtklimaanalyse Münster (1992) entsprechend der allgemeinen Aufgabenstellung überwi e-
gend großräumig betrachtet. Das Stadtzentrum von Münster befindet sich im Bereich des Aatales und kann
bei entsprechenden Wetterlagen insbesondere nachts unter dem Einfluss von lokaler Kaltluft aus einem gro-
ßen Einzugsgebiet stehen. Di es bedingt verstärkte nächtliche Abkühlung, die bei Hitzep erioden bioklimatisch
wirksam ist. Trotz geringen Gefälles kann gerade auch bei den lufthygienisch problematischen austauscha r-
men Wetterlagen Luft aus dem Umland der Stadt in die Innenstadt gelangen, wodurch die Luftqualität positiv
beeinflusst wird.
Für dieses Anpassungskonzept war eine genauere Betrachtung erforderlich. In Bezug auf lokale Kaltlufta b-
flüsse lagen außer der Stadtklimaanalyse zwar noch weitere Einzelergebnisse aus verschiedenen Fallstudien
vor, eine flächendeckende Bestandsaufnahme fehlte ab er. E s wurde zunächst eine detaillierte Aufbereitung
der vorliegenden Höhendaten vorgenommen. Auf dieser Basis erfolgte eine zweistufige, zunächst vereinfac h-
te, großräumige, dann höher aufgelöste kleinräumige, flächendeckende Analyse auf Basis des Kaltluftabfluss-
models KLAM_21 des Deutschen Wetterdienstes. Hier wird ein Modelllauf mit den vorliegenden Relief - und
Bebauungsinformationen für eine windstille Nacht betrachtet. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die
Wasserflächen bei Sonnenuntergang die gleiche Temperatur aufweist wie alle anderen Flächen außerhalb der
Stadt.
Das neue Modellergebnis bestätigt die Bedeutung des Aatals als wirksames Einzugsgebiet für Kaltluft (siehe
Karte 2 – Strömungsverhältnisse in der Kaltluft 2014). Kaltluft fließt auch aus anderen Richtungen in das
Stadtgebiet ein, sogar in einigen Bereichen, in denen dies aufgrund der Gefälleverhältnisse bislang nicht e r-
wartet wurde (bspw. im Aatal nördlich von Münster). Dies ist möglich, weil bei geringen Höhenunterschieden
des Geländes nicht allein die Neigung der Unterlage , sondern auch das Gefälle innerhalb der verbreitet um
30 m (stellenweise zwischen kaum 20 m bis über 40 m) mächtigen Kaltluftschicht die Strömungsrichtung b e-
stimmt.
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 2: Strömungsverhältnisse in der Kaltluft 2014
Modellergebnisse,
3 h nach Sonnenuntergang;
hellrot: Gebiete werden nicht von
Kaltluft erreicht
22 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
In den frühen Nachtstunden (3 h nach Sonnenuntergang) strömt Kaltluft nach den Modellergebnissen durch
praktisch alle vorhandenen Freiflächenzüge in die Bebauung ein . Die Kaltluft wird dabei durch Wechselwi r-
kung mit den (warmen) Gebäuden teilweise aufgezehrt bzw. nach oben abgelenkt , weshalb die Volumenstr ö-
me innerhalb der Bebauung schnell abnehmen. Es ergeben sich mehrere deutliche sowie einige kleinere Kalt-
luftbahnen.
Ausschnitt Aatal : Lokale Kaltluft wird gebündelt
über den Grünzug Westliches Aatal (v ergl. Abbil-
dung 23) und den Aasee in Richtung Innenstadt
geleitet. Innerhalb der Bebauung spielen innerer
Grünring und die sonstigen gesicherten Freiräume
eine Rolle bei der Verteilung der einströmenden
Kaltluft; außerdem sickert Kaltluft seitlich in lo-
ckere Bebauung ein.
Ausschnitt Kinderhaus : Ein Teil der aus dem
oberen Aatal stammenden Kaltluft überströmt
zwischen Kinderhaus und Gievenbeck die flache
Wasserscheide in Richtung Kinderbach und U p-
penberg, wobei der Grünflächenzug Vorbergsh ü-
gel-Gasselstiege überquert wird; über den Grü n-
zug Nördliches Aatal dringt außerdem Kaltluft in
Richtung Innenstadt vor.
Ausschnitt Werseniederung : Lokale Kaltluft aus
der Werseniederung dringt durch den Freifl ä-
chenzug Lüttkenbeck -Loddenbach von Osten her
in Richtung Mauritz und Geist vor.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 23
Von Nordosten her strömt Kaltluft flächenhaft in die – hier lockere – Bebauung ein, wobei eine gewisse Kana-
lisierung im Zuge des Freiflächenzuges Hoppengarten- Edelbach an den größeren Windpfeilen (= höhere
Strömungsgeschwindigkeit) bzw. der etwas dunkleren Blaufärbung (= höherer Volumenstrom) zu erkennen
ist. Im Süden sind zwei stärkere Bündelungsbereiche lokaler Kaltluft zu erkennen: von Südosten her strömt
Kaltluft aus der oberen Werseniederung entlang von schmalen Grünflächenzügen beiderseits von Angelmod-
de in den Südosten von Geist ein, im Südwesten zwischen Hiltrup und Geist auf breiter Front in den Süden;
der Grünflächenzug Vennheide-Davert scheint eher kleinräumige Kaltluftbewegungen in Richtung Hiltrup zu
leiten.
Die Strömungsgeschwindigkeiten dieser Kaltluftströme sind – anders als im Bergland – gering und liegen ver-
breitet unterhalb der Ansprechschwelle konventioneller Messinstrumente. Sie sind also im Gelände nicht o h-
ne weiteres messtechnisch nachweisbar. Dafür ist der Kaltluftabfluss weniger auf die Talachsen konzentriert
als im Bergland, sondern eher breitflächig, so dass sich insgesamt erhebliche in die Stadt gerichtete Volume n-
ströme ergeben.
Die in die Stadt einströmende Kaltluft bewirkt einen deutlichen Temperaturrückgang im bebauten Bereich
(siehe Abbildung 17). Dieser beträgt in der randlichen Bebauung und im Einflussbereich der Grünflächenzüge
und sonstigen Belüftungsbahnen am frühen Abend bis ca. 2 K, auf den stadtnahen Freiflächen und in den Ei n-
zelsiedlungen im Umfeld der Stadt 2 K bis 5 K und im Bereich stärkerer Kaltluftansammlungen im Tal von Aa
und Ems mehr als 5 K.
Abbildung 17: Temperaturverhältnisse in der Kaltluft (Modellergebnisse, 3 h nach Sonnenuntergang)
Quelle: eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen
24 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Im späteren Verlauf der Nacht bleibt nach den Modellergebnissen der Kaltluftabfluss durch das Tal der Aa
erhalten, alle anderen lokalen Kaltluftströme gehen allerdings bis zum Morgen in eine großräumige Kaltluf t-
strömung ein, die von Südosten kommend dem Emstal nordwestwärts folgt. In der späten Nacht werden auch
die am frühen Abend nicht erreichten Teile der Innenstadt von Kaltluft erreicht.
2.3.3 Niederschlag
Wie die Temperaturen haben sich auch die Niederschlagssummen seit dem Sachstand der Klimaanalyse ve r-
ändert. Allerdings ist ein lediglich schwach zunehmender und nicht signifikanter langfristiger Trend erkennbar
(Klimaatlas NRW). Die mittlere Niederschlagssumme ist für die Station Flughafen Münster / Osnabrück von
756 mm im Zeitraum 1961- 1990 auf 782 mm im Zeitraum 1981- 2010 angestiegen (DWD 2015). Neben der
Änderung der Niederschlagsmenge wird davon ausgegangen, dass als Folge des Klimawandels eine Verschi e-
bung der Häufigkeitsverteilung von Extremwetterereignissen erfolgt. So werden die extremen Wind - und Nie-
derschlagsereignisse im Münste rland 2014 vom DWD (2014) explizit als typisch für den einsetzenden Klim a-
wandel bewertet und werden mit einer schon beobachteten und weiter erwarteten Zunahme der Großwette r-
lage Tief Mitteleuropa in Verbindung gebracht.
Der aktuelle Starkregenkatalog KOSTRA-2000 (DWD 2000) zeigt für den Bereich Münster für verschiedene
Dauerstufen (5 Minuten bis 72 Stunden) und Wiederkehrzeiten (0,5 Jahre bis 100 Jahre) die Niederschlag s-
höhen (in mm) und die Niederschlagsspende (in l/s*ha). Die folgende Tabelle 4 gibt eine Auswahl dieser Wer-
te wieder.
Tabelle 4: Dauerstufen und Wiederkehrzeiten
Quelle: eigene Zusammenstellung nach DWD 2000
T 1,0 2,0 5,0 50,0 100,0
D hN rN hN rN hN rN hN rN hN rN
15,0 min 9,8 108,3 12,3 137,2 15,8 175,3 24,4 271,2 27,0 300,0
60,0 min 15,5 43,1 19,8 55,0 25,5 70,7 39,7 110,3 44,0 122,2
6,0 h 23,1 10,7 28,4 13,2 35,4 16,4 52,9 24,5 58,2 26,9
24,0 h 32,5 3,8 38,9 4,5 47,4 5,5 68,6 7,9 75,0 8,7
48,0 h 45,0 1,7 54,8 2,1 67,7 2,6 100,2 3,9 110,0 4,2
T Wiederkehrzeit (in [a]): mittlere Zeitspanne, in der ein Ereignis einen Wert
einmal erreicht oder überschreitet
D Niederschlagsdauer einschließlich Unterbrechungen (in [min, h])
hN Niederschlagshöhe (in [mm])
rN Niederschlagsspende (in [l/s*ha])
Der KOSTRA-Fortschreibungsbericht des Deutschen Wetterdienstes (Quelle DWD 2005) weist für den nord-
rhein-westfälisch-niedersächsischen Grenzbereich im Großraum Münster für den Sommer ein größeres G e-
biet aus, in dem in der jüngeren Vergangenheit (1971 -2000) extremere Niederschlagsereignisse als in früheren
Perioden beobachtet wurden. Deshalb wurde die Jährlichkeit von bisher relativ selten auftretenden Ereigni s-
sen zurückgestuft.
Für den Großraum Münster bedeutet das konkret, dass es hier – wie in wenigen anderen Gebiete in Deutsc h-
land – bereits in der jüngsten Vergangenheit zu deutlichen Zunahmen der Häufigkeit von Extremwerten des
Niederschlags gekommen ist. Vormals als 100 -jährig angesehene Ereignisse werden demnach jetzt als 75 -, 50-
oder 25 jährige Ereignisse bewertet (grüne und blaue Bereiche in Abbildung 18).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 25
Sommer Winter
Abbildung 18: Häufigere Starkniederschläge im Münsterland
Jährlichkeit der Starkniederschlagshöhen für T = 100 a der Dauerstufe D = 24 h von KOSTRA-
DWD beurteilt aus KOSTRA-DWD-2000 (Ausschnitt)
Quelle: Abteilung Hydrometeorologie, DWD 2005 (Ausschnitt)
2.3.4 Wind
Generell liegen im Münsterland aufgrund der Nähe zur Nordsee im Mittel großflächig Windgeschwindigke i-
ten über 4 m/s (in 10m über Grund) vor. Dies ist in NRW nur in den nordwestlichen Teilen des Landes bzw.
auf den Höhenlagen der Mittelgebirge der Fall.
An der Station Flughafen Münster/Osnabrück nehmen die Windgeschwindigkeiten seit 1989 allerdings allg e-
mein ab. Dies betrifft die Tagesmittel der Windgeschwindigkeiten und auch die Höchstwerte. Auch Sturme r-
eignisse (Windstärke 9 und mehr) haben in den letzten Jahren erkennbar abgenommen . Ausweislich der D a-
ten des Deutschen Wetterdienstes hat es seit Mitte der 1990er Jahre kein Ereignis der Stärke 12 mehr geg e-
ben und auch die Häufigkeiten der Stärken 9 -11 nehmen erkennbar ab. In NRW gibt es allerdings auch Stat i-
onen mit gegenläufigem Trend. Ob es sich hier um Zufall oder einen Sondereffekt an der Station Mün s-
ter/Osnabrück bzw. im Münsterland handelt, ist an dieser Stelle nicht zu klären, zumal sowohl die räumlich
zufällige Verteilung von Windspitzen („Downbursts “) als auch die komplexe Landnutzung die Messdaten von
Stationen beeinflussen können.
Sicherheitshalber sollte nicht davon ausgegangen werden, dass die Abnahmen einen abgesicherten Trend da r-
stellen. Tatsachlich treten auch weiterhin Unwetter mit erheblichem Schadenspotenzial auf, bei denen vie l-
leicht auch eher der Zeitpunkt während der Belaubungsphase als die Windstärke eine Veränderung anzeigt.
In Zusammenhang mit dem Pfingstunwetter 2014 (Ela; siehe Kapitel 3.3) ist es so in Münster zu erheblichen
Sturmschäden gekommen; insbesondere waren auch viele Stadtbäume betroffen.
Ansteigende durchschnittliche Windgeschwindigkeiten erhöhen die Verdunstung und vermindern das Wa s-
serdargebot.
Auf der anderen Seite reduzieren h öhere Windgeschwindigkeiten die physiologische Belastung und senken
bei hohen Temperaturen und die Luft schadstoffbelastung bei gegebenem Emissionsniveau. Innerhalb von
Städten nimmt die mittlere Windgeschwindigkeit allerdings allgemein ab, so dass Wärmebelastung und Schad-
stoffniveau bei sonst gleichen Bedingungen zunehmen.
26 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Abbildung 19: Sturmereignisse der Windstärken Bft. 9, 10, 11 und 12 seit 1989
(Flughafen Münster/Osnabrück)
Quelle: eigene Zusammenstellung auf Datenbasis DWD 2015
2.3.5 Lufthygiene
Der für die Stadt Münster 2009 aufgestellte Luftreinhalteplan (LRP) zur Verringerung der Feinstaub - und
Stickstoffdioxidbelastung wurde 2014 fortgeschrieben. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich die Belastungssituation
zwar stellenweise verbessert hat, aber weiterhin Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für NO 2 vorlie-
gen (Bült, siehe Abbildung 20).
Abbildung 20: Trend der NO2-Jahresmittelwerte im Untersuchungsgebiet in Münster. Verkehrsstandorte Bült,
Steinfurter Straße, Weseler Straße; städtische Hintergrundstation Gut Insel / Geist
Quelle: Bezirksregierung Münster 2014a und Stadt Münster - Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz 2015c
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 27
Als Hauptverursacher für die Stickstoffoxid- Belastung an den untersuchten Mess -punkten wurden lokaler
Straßenverkehr und die Hintergrundbelastung ausgemacht sowie an Punkten mit besonders hoher Busfre-
quenz der Bus -Verkehr. Zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation sind Änderungen an den Fahrzeugen
und dem Management der Busflotte sowie Verschärfung der bestehenden Umweltzone geplant. Mit diesen
Maßnahmen sollen zukünftig die Grenzwertüberschreitungen vermieden werden.
Unabhängig von diesen Maßnahmen gibt es – entsprechend der messpunktbezogenen Aufgabenstellung – im
Luftreinhalteplan keine Einschätzung zur flächen haften Immissionssituation aller Quellen . E s liegen auch
keine weiteren geeigneten Informationen vor, mit denen die Luftbelastung flächenhaft beurteilt werden kann.
Auf Basis der vorliegenden Informationen zur Emissionssituation kann zumindest die flächenhafte Verteilung
von Quellen für Luftschadstoffe nachvollzogen werden. Wegen der höheren Bedeutung für Münster wird dies
hier anhand der Stickoxidemissionen durchgeführt, auch weil diese am besten dokumentiert sind.
Aus den Emissionskarten zum Luftreinhalteplan kann geschlossen werden, dass es bei den Linienquellen für
Emissionen aus dem Straßenverkehr relativ große Dichten im Süden und Osten des Innenstadtbereichs gib t.
Hier verlaufen auch die Leitlinien des Schiffs - und Bahnverkehrs, die zwar in der Gesamtstadt betragsmäßig
deutlich geringere Gesamtemissionen als der Straßenverkehr aufweisen, in Bezug auf flächenbezogene Emi s-
sionsdichten in diesem Gebiet beim Schiffsverkehr stellenweise ähnliche Größenordnungen erreichen können
(NO2-Emissionen aus dem Schiffsverkehr ≥ 3500 kg/(km²*a) laut LRP 2014).
Aus den linienbezogenen Emissionsdaten zum Straßenverkehr und der Rasterdaten zu Emissionen aus
Schiffsverkehr sowie den Offroad-Quellen einschließlich Industrie ergibt sich ein flächendeckendes Emiss i-
onsmuster (siehe Karte 3 – Räumliche Lage der NOx -Emissionen). Danach stellen die außerhalb des beba u-
ten Bereichs der Stadt verlaufenden Autobahnen die hauptsächlichen Leitlinien für Emissionen zudem mit
dem höchsten Emissionsniveau dar. Im Süden und Osten der Innenstadt (Geist, Mauritz) befinden sich auf
etwas niedrigerem Niveau weitere Bereiche mit höheren Emissionen; dieses schließt teilweise Quellen an
dicht bebauten Arealen ein. Im übrigen Stadtgebiet liegen verteilt einzelne Emissionsschwerpunkte auf mäß i-
gen Niveau teils mit innerhalb der Bebauung und teils in Bereichen mit Freiraumfunktionen.
Für die Immissionssituation kann hieraus unter Berücksichtigung der in Abhängigkeit von der Bebauungsdich-
te stehenden Durchlüftung geschlossen werden, dass im dichter bebauten Innenstadtrandbereich relativ hohe
Emissionswerte auch außerhalb der kritischen Messpunkte mit einem relativ hohen Immissionspoten zial für
Stickoxidkonzentrationen einhergehen können . Dies ist insbesondere im Osten der Innenstadt (Mauritz) der
Fall. In weniger dicht bebauten und näher an Belüftungsbahnen gelegenen Bereichen (Geist) wird erwartet,
dass ein ähnlich hohes Emissionsniveau wie im Innenstadtrandbereich mit eher mäßigem Immissionsniveau
verbunden ist.
Die PM
10 –Konzentrationen liegen wie in den vergangenen Jahren unterhalb der Schwellenwerte (LANUV
2014c). Da jedoch die Feinstaubkonzentrationen stark von der jeweiligen Wetterlage abhängen, ist die Einha l-
tung der Richtwerte bzw. die Reduzierung der Emissionen vor dem Hintergrund größerer Variabilität im Ei n-
treten bestimmter Wetterlagen von hoher Relevanz.
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 3: Räumliche Lage der NOx-Emissionen
NOx-Emissionen aus
Straßen- und Schiffsverkehr sowie
Offroad-Quellen einschließlich
Industrie
Quelle:
Stadt Münster 2015, LANUV 2015a
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 29
2.4 Tendenzen der städtischen Entwicklung
Die Stadt Münster betreibt seit langem ein planungsbegleitendes Umweltmanagement. Insgesamt haben die in
den vergangenen Jahren ergriffenen Maßnahmen bewirkt, dass sich die städtische Situation in Hinblick auf zu
erwartende zukünftige Klimaänderungen derzeit günstig darstellt. Insbesondere sind zu nennen:
• Klimaschutzkonzept 2020 von 2009 und entsprechende Klimaschutz-Maßnahmen,
• die Aussagen und Planungshinweise der Stadtklimaanalyse Münster von 1992,
• Grünsystem / Freiraumkonzept und
• eine darauf abgestimmte Siedlungsentwicklung.
2.4.1 Klimaschutzkonzept 2020
Ziel der Stadt Münster ist eine CO2-Reduzierung von 40% gegenüber 1990 und ein Anteil von 20% an erneu-
erbaren Energien am gesamtstädtischen Energiebedarf bis 2020. Das aktuelle Klimaschutzkonzept beschreibt
die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden soll.
Die wichtigsten Maßnahmen umfassen eine weiter e Intensivierung der Bürgeransp rache im aktiven Klim a-
schutz, Aktivitäten zur Gebäudesanierung, Kampagnen für kleine und mittlere Unternehmen und Ausbau der
Fernwärme in der Fläche; außerdem sind Maßnahmen im Bereich Verkehr und zum Ausbau der erneuerb a-
ren Energien geplant. Auf der organisatorischen Ebene soll neben den kommunalen Akteuren durch Net z-
werke, Selbstverpflichtungen und Patenschaften eine noch breitere Mitwirkung der Bevölkerung erreicht we r-
den.
Insgesamt decken erneuerbare Energien in 2014 5% des gesamtstädtischen Energieverbrauchs der Stadt
Münster ab.
Die Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen wurde in Münster schon seit 1995 über das Instrument der kostende-
ckenden Einspeisev ergütung durch die Stadtwerke Münster gefördert . Ziel war eine Leistung von 1 MWp.
Vor dem Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 waren schon über 400 kWp installiert, das 1 MW -Ziel wurde
2002 erreicht. Heute sind in der Stadt 43 MWp installiert.
Im Entsorgungszentrum Coerde findet eine umfassende energetische Nutzung von Abfallenergien statt. D e-
poniegas, Klärgas und Biogas aus den Abfällen der Biotonne werden in einer großen BHKW -Anlage ve r-
stromt.
Der Ausbau der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung erfolgt überwiegend durch Landwirte selbst – aller-
dings häufig ohne vollständige Wärmenutzung. Stand heute existieren 12 Biogasanlagen im Stadtgebiet (45
GWh Strom, 35 GWh Wärme).
Die Ausweisung von Windenergievorranggebieten im Flächennutzungsplan hat die Errichtung von Anlagen
ermöglicht, die insgesamt jährlich 35 GWh Strom erzeugen. Derzeit (2015) erfolgt die 65. Änderung des FNP
mit dem Ziel, weiter Konzentrationsflächen darzustellen und somit den weiteren Ausbau der Windenergiea n-
lagen zu ermöglichen.
Weitere Informationen, auch zum Thema Beratung der Öffentlichkeit, Ausbau der Fernwärme sowie zur Alt-
bausanierung können dem Klimaschutzkonzept 2020 der Stadt Münster entnommen werden.
Unter anderem im Bereich der Gebäudetechnik wird eine Wechselwirkung des Klimaschutzkonzepts mit
Maßnahmen der Klimaanpassung erwartet. Ähnliches gilt für die Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr (Ve r-
hinderung einer zukünftigen weiteren Zunahme des motorisierten Individualverkehrs, langfristige Verlag e-
rung auf den Umweltverbund Fuß, Rad, ÖPNV sowie Maßnahmen zum Stadt-Umland-Verkehr).
2.4.2 Demografische Entwicklung
Bereits seit dem Jahr 2000 weist die Stadt Münster ein positives Saldo an Wanderungsbewegungen auf (Stadt
Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 2014 ). Infolge dessen und aufgrund e i-
nes Geburtenüberschusses ist die Bevölkerungszahl seit 2005 kontinuierlich angewachsen. Die größten Wa n-
derungsgewinne sind in der Altersgruppe der 18 - bis 24-Jährigen zu verzeichnen. In erster Linie sind diese auf
zuziehende Studenten zurückzuführen.
30 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Bis 2020 stellt sich die Entwicklung im Vergleich zu Ende 2013 wie folgt dar (Stadt Münster – Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 2014c):
• Die wohnberechtigte Bevölkerung wird insgesamt um 4,2% auf 310.995 Einwohner steigen.
• Deutliche Zunahmen ergeben sich in der Altersgruppe „U3“ (+ 12,6%) sowie bei den 3- bis 6-Jährigen
(+13,2%). Um 10,4% zunehmen wird die für die Grundschulen relevante Altersgruppe für der 6- bis 10-
Jährigen
• Ein deutlicher Zuwachs ergibt sich in der Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen (60 -< 65 Jahre
+21,4%; 65 -< 70 Jahre + 31,0%; 70 J. und älter + 8,0%.
Abbildung 21: Bevölkerungsprognose der Stadt Münster
Quelle: Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 2014c
Für das Land NRW liegt darüber hinaus eine neue B evölkerungsprognose 2014 bis 204 0 vor, die für Münster
noch deutlich höhere Einwohnerzuwächse bis auf 349.400 Einwohner aufweist (it.nrw 2015). Auch wenn diese
Prognosen die örtlichen Besonderheiten und Entwicklungen nicht ausreichend berücksichtigen können und
insoweit kritisch hinterfragt werden müssen, ist diesem Umstand im Hinblick auf zeitlich weiterführende En t-
wicklungskonzeptionen Rechnung zu tragen, bspw. durch ein Monitoring der tatsächlichen Entwicklung und
eine regelmäßige Aktualisierung der kommunalen Bevölkerungsprognose.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 31
2.4.3 Stadtentwicklung & Verkehr
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre orientiert sich die Stadt Münster intensiv am Leitbild der nachhaltigen
Siedlungsentwicklung. Die grundlegende Basis der Stadtentwicklung bildet ein raumfunktionelles Gesamtkon-
zept „Münster 2010“ (Angaben nach Stadt Münster 1994).
Abbildung 22: Raumfunktionelles Gesamtkonzept „Münster 2010“
Quelle: Stadt Münster 1994
32 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Integraler Bestandteil ist u.a. ein grünordnerisches Konzept, das ein System aus sieben radialen Hauptgrün-
zügen und drei Grünringen umfasst. Während der 1. Grünring – die Promenade – weitgehend geschlossen ist,
sichert der „lückige “ 2. Ring gemeinsam mit den Radialen die unbebauten Zwischenräume zwischen Inne n-
stadt und den einzelnen Stadtteilen. Das Zielkonzept „ Freizeit und Erholung “ überlagert Grünzüge und –
ringe sowie innerstädtische Grünflächen mit Maßgaben zu Freizeit- und Erholungsschwerpunkten.
Abbildung 23: Grünsystem – Freiraumkonzept der Stadt Münster
Quelle: Stadt Münster 1994
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 33
Der Umweltplan bildet darüber hinausgehend Funktionsgebiete für den Klimaschutz sowie den Grundwasser-
und Bodenschutz sowie ökologische Ausgleichsräume im Stadtgebiet ab. Insbesondere die Grünzüge und –
ringe übernehmen wesentliche stadtklimatische Funktionen.
Das integrierte Gesamtkonzept führt alle grundsätzlichen Ziele für Wohnen, Arbeiten, Verkehr sowie Grün
und Umwelt zusammen und bildet seit Mitte der 1990er Jahre die Grundlage für die Münsteraner Stadten t-
wicklung.
Es bildete u.a. die Basis für die Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans, der seit 2004
wirksam ist. Dieser orientiert sich am Leitbild e iner nachhaltigen räumlichen Entwicklung und integriert u.a.
die folgenden Maßgaben (Stadt Münster 2014b):
• Orientierung an den städtebaulichen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmi-
schung” und „dezentrale Konzentration”; unterstützt durch Stadterneuerung und Stadtumbau,
• Vorrang der Innenentwicklung, Außenentwicklung nur an stadt- und umweltverträglichen Standorten,
Planung neuer Wohnsiedlungsschwerpunkte in der Nähe von Versorgungszentren und Schienenhalte-
punkten
• Skizzierung räumlicher Schwerpunkte (Konversionsflächen, Stadterneuerungs-/ Umstrukturierungsgebie-
te)
• Grünsystem zur Gliederung der räumlichen Siedlungsstruktur, inkl. Zielkonzept „Freiraum und Erho-
lung“ und „Landschaftspflegerische Gesamtkonzeption für Ersatzmaßnahmen“
• Umweltplan mit Darstellung der raumbezogenen Umweltbelange aus planerischer Sicht (Grundlagenplä-
ne und „Räumliches Leitmodell Umwelt und Entwicklungsziele“)
„Die Stadt Münster bietet mit ihrer kompakten, multifunktionalen Innenstadt als Hauptzentrum, einem pol y-
zentrischen System gut funktionierender, eigenständiger Stadtteile und einem Grünsystem, das die räumliche
Siedlungsstruktur beispielhaft gliedert, hervorragende städtebauliche und naturräumliche Qualitäten und V o-
raussetzungen, um auch die weitere Siedlungsentwicklung der Stadt im Sinne einer „ nachhaltigen räumlichen
Entwicklung” – orientiert an den genannten Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nu t-
zungsmischung” und „dezentrale Konzentration” – auszurichten.“ (Stadt Münster 2014b, Seite 16).
34 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Tendenzen der realen Stadtentwicklung
Eine Tendenz zum Zusammenwachsen von Kern und umliegenden kleinen Zentren war in der Stadtklimaan a-
lyse 1992 festgestellt und dort mit der Befürchtung negativer stadtklimatischer Effekte verbunden wo rden.
Zwischenzeitliche Veränderungen des Baubestands durch städtebauliche Erweiterungen und Nachverdichtu n-
gen wurden deshalb näher untersucht.
Abbildung 24: Flächen des Baulandprogramms 2015 – 2020 gemäß Ratsbeschluss vom 16.09.2015
Quelle: Stadt Münster
Eine Übersichtskartierung von Bebauungsänderungen in den Stadtzellen auf Basis von Luftbildern ergab, dass
sich in den letzten 20 Jahren vor allem am Stadtrand Zunahmen der Bebauung ergeben haben. In einigen
vormals wenig bebauten Stadtzellen sind Zunahmen von mehr 50% bezogen auf den Umfang der früher b e-
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 35
bauten Fläche eingetreten. In den bereits früher dicht bebauten Stadtzellen und im ländlichen Umland sind
die Zunahmen meist gering (kleiner als 5%), in der Innenstadt gab es einzelne kleinere Bebauungsrückna h-
men.
Trotz der nicht unerheblichen Bebauungszunahmen ist es gegenüber der Situation in den 1990er Jahren bisher
nicht zu einschneidenden Veränderungen der klimatisch relevanten Eckdaten der Bebauungsdichte geko m-
men. Das zentrale Anliegen der Stadtklimaanalyse 1992, ein regelrechtes Zusammenwachsen der Teilwä r-
meinseln und damit eine zusätzliche Verstärkung der städtischen Wärmeinsel durch entsprechende planeri-
sche Maßnahmen zu verhindern, scheint bislang erfolgreich umgesetzt zu sein.
Baulandprogramm 2015 – 2020
Grundsätzliches Ziel der Stadt Münster ist eine bedarfsgerechte und sparsame Flächenentwicklung. Aufgrund
der hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen – zurzeit sind mindestens 1.500 Wohneinheiten jährlich erforder-
lich – nutzt die Stadt intensiv vorhandene Konversionspotenziale. Neben der York - und Oxfordkaserne wer-
den ehemalige militärische Wohnstandorte sowie Gewerbestandorte nachgenutzt (Stadt Münster 2014b).
Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Wohnungsmarkts ituation werden darüber hinaus an geeigneten
Standorten neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Basis dafür bilden das Kommunale Handlungskonzept Woh-
nen, das Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025 (2013) und das Baulandprogramm 2015 – 2020
(Stand Ratsbeschluss 16.09.2015).Darüber hinaus besteht die Aufgabe, im Hinblick auf die weitere Bevölk e-
rungsentwicklung Vorsorge für die Wohnungsversorgung zu treffen (siehe Kapitel 2.4.2) . Die Abbildung 24
zeigt die Standorte im Stadtgebiet, die in diesem Zuge für die Entwicklung von Wohnbauflächen vorgesehen
sind.
Verkehr
Das Gesamtverkehrsaufkommen in der Stadt Münster lag 2007 bei 1.435.500 Wegen am Tag (LK Argus 2010).
Dies entspricht 3,8 Wegen bzw. Fahrten pro Werktag und Einwohner. Der Anteil der Radfahrenden am g e-
samten Verkehrsaufkommen in der „Fahrradhauptstadt “ Münster ist nach wie vor sehr hoch. Über 70% der
Münsteraner nutzen Verkehrsmittel des Umweltverbundes. Begründet liegt das unter anderem in der gut au s-
gebauten Radwegeinfrastruktur. Darüber hinaus sind auch die äußeren Stadtteile im maximal 20 Minuten -
Takt mit Bussen an die Innenstadt angebunden sind (Stadt Münster 2014b).
Abbildung 25: Verkehrsmittelwahl in Münster(Modal split)
Quelle: Stadt Münster 2014d
Die Bedeutung Münsters als Arbeitsplatz für Einpendler macht der hohe Kfz -Anteil bei Fahrten ab ca. 10 km
deutlich. Allerdings nutzt ein größerer Teil der Pendler auch das SPNV -Angebot. Insgesamt haben die Bahn-
höfe Münsters eine tägliche Frequenz von über 60.000 Fahrgästen, über 52.000 davon allein der Hauptbah n-
hof (Stadt Münster 2014b).
36 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Die mittel- bis langfristige Verkehrsentwicklung ist nach LK Argus (2010) durch folgende Aspekte geprägt:
• Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung, verbunden mit der demografischen Entwicklung, führt
nicht zur einem kontinuierlichen Wachstum des Verkehrsaufkommens
• Vielmehr hängt das Gesamtverkehrsaufkommen stark von der Entwicklung der Pendlerverflechtungen
und des Kfz-Verkehrs Auswärtiger ab.
• Die Zunahme der Nutzung von Elektrofahrrädern lässt eine weitere Verschiebung des Modal Splits hin
zur Nutzung des Rads erwarten.
Gemäß Entwurf des 3.Nahverkehrsplan s (Stadt Münster 2014d) ergeben sich u.a. daraus Handlungserforde r-
nisse zur Optimierung und zum Ausbau des Nahverkehrsnetzes:
• Beibehaltung und Weiterentwicklung der Liniennetzstruktur mit Konzentration auf die Hauptachsen,
• hohe Erschließungsqualität im Außenbereich, zusätzliche Einrichtung dezentraler Verknüpfungspunkte,
• Attraktive Anbindung der Außenstadtteile an den Kernstadtbereich, zentrale Erreichbarkeit der Altstadt
und des Hauptbahnhofs aus allen Außenstadtteilen gewährleisten,
• Optimierung der Erschließung von Stadtteilen, Gewerbegebieten sowie von Freizeit-und Gastronomiebe-
reichen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 37
3 Die Stadt Münster im Klimawandel:
Bisherige Erfahrungen
In diesem Kapitel werden die für die Region vorhandenen Grundlagenuntersuchungen, Daten und Modelle
zu Klimawandel und Klimafolgen zusammengestellt und hinsichtlich relevanter Klimawandelauswirkungen auf
die Kommune ausgewertet. Im Mittelpunkt stehen Probleme, Herausforderungen und Chancen, die auf die
Stadt Münster durch die Veränderung des Klimas zukommen.
Die bisherige n Erfahrungen mit den Folgen außerordentlicher Wetterereignisse in der Kommune (und im
Umland, bspw. Hochwasser, Hitzeperioden, Sturm) werden zusammengetragen und analysiert. Diese Erfa h-
rungen sind der Anlass für eine Bestandsaufnahme, die untersuchen soll , welche Bereiche oder Aufgaben der
Kommune besonders verletzlich sind und/oder sich künftig klimawandelbedingt verändern könnten (vgl. Kapi-
tel 4.1, 4.2 und 4.3).
Es erfolgt eine Auswertung von
• Klima- und Niederschlagsdaten,
• Einsatzdaten zu ausgewählten Hitze- und Niederschlagsereignissen,
• Zeitungsberichten, Rats- und Ausschussvorlagen.
3.1 Regionale Klimaprojektionen
Entwicklung der Temperaturen
Die allgemeine Temperaturentwicklung für Münster wird aus den derzeit verfügbaren Ergebnissen von
Klimamodellrechnungen abgeleitet. Diese basieren auf dem RCP8.5 Szenario der IPCC Berichte.
Die Jahresmitteltem peratur im Raum Münster hat bereits zugenommen (siehe Kapitel 2.3.1.), für die ko m-
menden Jahrzehnte werden weitere Zunahmen erwartet (siehe Tabelle 5). Für den Zeitraum 2010 – 2030 wird
von einer Zunahme der Mitteltemperaturen um 0,4 K, bei den Höchsttemperaturen um 0,5 K ausgegangen.
Aussagen dazu, ob sich die Zunahmen auch in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts fortsetzen werden, sind
naturgemäß mit deutlich größeren Unsicherheiten behaftet, als es bei Aussagen für den hier zu untersuche n-
den Zeitraum bis 2030 der Fall ist.
Zur Temperaturentwicklung für die Stadt Münster berechnet das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung
folgende Werte (siehe Tabelle 5). Nach den Modellrechnungen ist neben steigenden Temperaturen von einer
Verringerung der Frost- und Eistage und weiterer Zunahme der heißen und Sommertage auszugehen.
Tabelle 5: Temperaturentwicklung und besondere Tage für die Münster (Temperaturen in °C, Schwan-
kungsbreiten in Klammern)
Quelle: PIK 2014
Zur Einordnung der erwarteten Temperaturverhältnisse ist darauf hinzuweisen, dass sich hohe Jahresmitte l-
temperaturen und als kühl empfundene Witterungsperioden keineswegs ausschließen. Auch in Zukunft wird
der Witterungsverlauf im Jahr – entsprechend einer maritimen Grundprägung – voraussichtlich über lange
Zeiträume durch eher mäßige Temperaturen geprägt sein und auch weiterhin Kälteeinbrüche nicht ausschli e-
ßen. Die Zunahmen der Jahresmitteltemperaturen werden sich insbesondere in Form einzelner Perioden mit
extrem hohen Temperaturen auswirken.
2011-2020 2021-2030 2031-2040 2041-2050 2051-2060
Maximaltemperatur 13.8 (12.5…15.3) 14.4 (13.1…15.8) 15.1 (13.7…16.3) 15.7 (14.3…17.0) 16.1 (14.9…17.4)
Mitteltemperatur 9.9 (8.6…11.2) 10.4 (9.1…11.7) 11.0 (9.7…12.1) 11.5 (10.2…12.7) 11.9 (10.8…13.0)
Minimaltemperatur 6.2 (4.8…7.3) 6.6 (5.3…7.8) 7.2 (5.9…8.2) 7.6 (6.3…8.7) 7.9 (6.8…8.9)
Sommertage 27 (13…47) 32 (16…53) 38 (21…58) 45 (26…67) 49 ( 32…70)
Heiße Tage 4 (0…13) 6 (0…16) 7 (2…17) 9 (3…21) 11 (3…21)
Frosttage 59 (33…93) 52 (26…84) 43 (22…71) 36 (17…65) 31 ( 13…57)
Eistage 11 (1…39) 10 (1…31) 6 (0…27) 4 (0…20) 3 ( 0…16)
38 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Abbildung 26: Zunahme von Hitzewellen nach Großlandschaften
Quelle: PIK 2009
Generell wird im PIK-Bericht (2009) erwartet, dass die Dauer von Hitzewellen in der Westfälischen Bucht in
einem Umfang zunehmen wird, wie es in anderen Teilen Nordrhein -Westfalens eher nicht der F all ist. Dies
dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass das Münsterland – wie Teile der Eifel – bisher sehr selten
die entsprechenden Temperaturschwellen erreicht hat, wodurch die Zunahme stärker auffällt. Im Rheinland
(einschließlich dem Ruhrgebiet) fällt die Zunahme geringer aus, vermutlich weil die Schwellenwerte bisher
schon häufiger überschritten wurden. Im Sauerland ist wegen der Höhenlage wohl auch in den nächsten Jah r-
zehnten kaum häufiger mit dem Überschreiten der Schwellenwerte zu rechnen. Im Münsterland setzen die
erwarteten Temperaturzunahmen demnach auf einem solchen Niveau sommerlicher Temperaturen an, dass
die Schwelle zwischen angenehmer sommerlicher Schönwetterperiode zu belastender Hitzewelle wahrneh m-
bar häufiger überschritten wird.
Niederschlag
Beim Niederschlag wird entsprechend der NRW -Anpassungsstrategie davon ausgegangen, dass geringe Zu-
nahmen im Jahresmittel auftreten, dass es aber zu größerer räumlicher und zeitlicher Differenzierung kommt.
Speziell wird eine Zunahme von Extre mwetterereignissen erwartet. Hierfür spricht einerseits, dass nach den
Modellen bei leicht zunehmenden Jahressummen häufigere Perioden ohne Niederschlag auftreten. So wird
die Anzahl der Tage ohne Niederschlag nach dem RCP8.5 Szenario von 173 ,8 im Zeitraum 2001 – 2010 konti-
nuierlich auf 189,0 in der Dekade 2051 – 2060 ansteigen; notwendigerweise muss sich die Niederschlagsmenge
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 39
an den anderen Tagen erhöhen. Andererseits deuten die in Kapitel 2.3.2. vorgestellten Erkenntnisse auf eine
schon erfolgende Zunahme extremer Niederschlagsereignisse im Münsterland hin; das Extremwetterereignis
am 28.7.2014 wird auch mit einer längerfristigen Veränderung der Häufigkeit von Wetterlagen in Verbindung
gebracht. Hinzu kommt, dass im stark maritim geprägte n Klima Mitteleuropas ein steigender Temperatu r-
trend erwartungsgemäß mit häufigeren bzw. intensiveren sommerlichen Hitzewellen und Zufuhr heißer, tropi-
scher Luftmassen verbunden sein wird, die wiederum Starkniederschlagsereignisse häufiger werden lassen
bzw. verstärken.
In Bezug auf Schnee wird für das Münsterland im Zeitraum 2036 – 2065 gegen-über 1961 – 1990 mit Rüc k-
gängen um 50% bei der Zahl der Tage mit ausschließlich Schneefall und um mehr als 75% bei der Zahl der
Tage mit Schneedecke von 20 cm und mehr ausgeg angen (PIK 2009). Nicht auszuschließen ist aber, dass auch
der Schneefall in Form von Extremwetterereignissen auftritt.
Zur Entwicklung von Hagelereignissen liegen keine belastbaren Daten vor; es wird zwar eine Zunahme von
Unwetterereignisse erwartet, die oft mit Hagel verbunden sein können, nach den Untersuchungen des DWD
in Bezug auf das Starkregenereignis im Juli 2014 in Münster muss dies keinesfalls auch eine Zunahme von
Hagelereignissen bedeuten.
Wind
In Bezug auf den Wind weisen die Klimaprojektionen für Münster eine andere Tendenz auf als der Trend der
Messdaten. Für das Münsterland wird für den Zeitraum 2036 – 2065 eine Zunahme der Tage mit Windstärke
12 (Orkan) um 40 bis 60% gegenüber dem Zeitraum 1961 – 1990 angesetzt.
Abbildung 27: Relative Veränderung der jährlichen Anzahl der Orkantage im Zeitraum 2036-2065 im Ver-
gleich zu 1961-1990
Quelle: PIK 2009
40 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
3.2 Hochwasserrisiko- und –gefahrenkarten
Überschwemmungsgebiete
Hochwassergefährdete Bereiche an Fließgew ässern werden bereits seit vielen Jahren ermittelt und durch ord-
nungsbehördliche Verordnung festgesetzt, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts - und Kulturgüter vor Hoc h-
wassergefahren zu schützen. Diese festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u.a. dem Erhalt oder der
Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen und der Regelung des Hochwasserabflusses.
Die „festgesetzten Überschwemmungsgebiete“ beziehen sich dabei auf ein Hochwasserereignis, das statistisch
einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Entsprechende Gebiete sind in Münster an Aa, Ems und ihren Nebe n-
gewässern Werse, Angel, Piepen - und Emmerbach ausgewiesen. Zusätzlich wurde von der Stadt Münster ein
Überschwemmungsgebiet am Gievenbach, der der Aa zufließt, ermittelt (Stadt Münster – Amt für Grünflä-
chen und Umweltschutz 2015b).
Hochwasserrisiko- und –gefahrenkarten
Zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Hochwasservorsorge sowie des Risikomanagements in Europa
wurde 2007 die EG -Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie erlassen. Darauf basierend werden heute sog.
„Hochwassergefahren- und –risikokarten“ dargestellt. Diese wurden im Bereich Münster für drei verschiede-
ne Hochwasserszenarien aufgestellt
• für ein Hochwasser mit einer hohen Wahrscheinlichkeit (HQhäufig), welches statistisch gesehen ca. alle 20
Jahre auftritt,
• für ein Hochwasser mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit, welches ca. alle 100 Jahre auftritt (HQ100) so-
wie
• für ein Extrem-Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).
In den Gefahrenkarten werden die Überflutungsflächen und – tiefen dargestellt. Dabei werden Gebiete ohne
technische Schutzeinrichtungen von Gebieten, welche nur bei Versagen der vorhandenen Schutzeinrichtung
überschwemmt werden, unterschieden. Die Hochwasserrisikokarten bauen auf den Gefahrenkarten auf u nd
zeigen zusätzlich die durch Hochwasser bedrohten Nutzungen und Einrichtungen , wie beispielsweise Schulen,
Kindergärten und Seniorenheime.
Für das Stadtgebiet von Münster liegen Hochwasserrisiko - und –gefahrenkarten für die Ems, die Münstersche
Aa und die Werse vor (siehe auch www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Gebietsansicht).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 41
3.3 Bisherige Extremwetterereignisse
Eine absehbare Auswirkung des Klimawandels ist die Zunahme extremer Wetterereignisse – sowohl in Bezug
auf die Temperaturen als auch auf Ni ederschlag und Wind. Einige dieser Extremwetterereignisse haben die
Stadt Münster in den letzten Jahren bereits getroffen.
Hitzewelle 2003
Während der Hitzewelle 2003 lag in Münster die mittlere Temperatur im Som mer um 3,1 K über dem klima-
tologischen Mittelwert der Jahre 1961 – 1990. Der mittlere Wert für Deutschland lag bei 3 ,4 K über dem kli-
matologischen Durchschnitt.
Direkt bezifferbare Schäden waren in Münster gering, auch wenn die Hitzebelastung wahrgenommen wurde.
Laut IPCC sind die Auswirkungen der Hitzewelle 2003 wahrscheinlich mit dem Klimawandel verbunden. Die
hohen Temperaturen zeigten auch Auswirkungen auf die Wasserqualität. So weist die im Auftrag des Amtes
für Grünflächen und Umweltschutz durchgeführte Studie „Überwachungsmonitoring des Münsterschen A a-
sees 2003“ auf die Problematik der Cyanobakterien im Zusammenhang mit der Hitzewelle hin.
Eisereignis November 2005
Das vom Deutschen Wetterdienst als Münsterländer Schneechaos bezeichnete Extremwetterereignis führte
Ende November 2005 zu einem 30-stündigen Dauerschneefall mit Schneehöhen von bis zu 40 cm im nördl i-
chen Münsterland. Ein Sturmtief über der Nordsee lenkte im Bereich der Kaltfront feucht -kalte Nordmeerluft
nach Westfalen. Die Schneelast des Nassschnees verursachte zusammen mit den Sturmböen einstürzende
Bäume und abknickende Strommasten von Hochspannungs -Überlandleitungen. Der daraus folgende mehrt ä-
gige Stromausfall wird als größter in der Geschichte der Bundesrepublik beziffert (Weiss 2007).
Kyrill 2007
Am 18. Januar 2007 traf der Sturm Kyrill auch auf das Münsteraner Stadtgebiet und richtete größere Schäden
an. Nach Angaben der Feuerwehr Münster war der „ Kyrill-Einsatz“ der bis zu diesem Zeitpunkt größte der
Nachkriegszeit. Innerhalb von 24 Stunden wurden 940 Einsätze koordiniert (Stadt Münster 2008).
Insbesondere der städtische Baumbestand war betroffen. 1.000 Bäume in Grünanlagen, 300 Bäume an Stra-
ßen sowie 200 Bäume in landschaftsgerechten Pflanzungen fielen dem Sturm zum Opfer. Darüber entstanden
10.000 Festmeter Sturmholz im Wald , der Windwurf erstreckte sich auf eine Waldfläche von 53 ha (Gövert
2015).
Sturmtief „Manni“ 2013
Das Sturmtief Manni mit Windstärke 11 richtete am 20. Juni 2013 größere Schäden im Stadtgebiet Münsters
an. Knapp 400 Schäden wurden nach dem Sturm gemeldet, darunter 14 Personen- oder Sachschäden (Schäfer
2013).
Stärkere Schäden waren vor allem im städtischen Baumbestand zu verzeichnen, sowohl in Grünflächen als
auch im Wald. Neben den „anfälligen“ Pappeln und Weiden waren auch gesunde Eichen betroffen. Bereits 14
Tage nach dem Ereignis lagen die Sachkosten zur Folgenbeseitigung bei rund 100. 000 Euro (Maschinenein-
sätze und zu ersetzende Bäume) . Hinzu kamen hohe Personalkosten (Höller 2013). Insgesamt war das Jahr
2013 durch eine Vielzahl von Extremwetterereignissen geprägt. Neben „Manni“ verursachte Tief Andreas im
Zeitraum vom 26. bis 29. Juli Hagelschäden. Eine Unwetterfront im August zog mit Gewitter, Sturm und H a-
gel über das Stadtgebiet. Die Orkantiefs Christian (28. Oktober) und Xaver (um den Nikolaustag) waren we i-
tere Ereignisse in diesem Jahr.
Pfingststurm „Ela“ 2014
Das Sturmtief „Ela “ verursachte an Pfingsten 2014 in NRW große Schäden. Pressemeldungen beziffern die
Schäden des Multizellengewitters mit einer Superzelle an Autos und Häusern auf insgesamt 650 Millionen
Euro. Ela sei für die Sachversicherer der zweitteuerste Sommersturm der vergangenen 15 Jahre (GDV – Die
Deutschen Versicherer 2014). Nur das Sturmtief „Andreas“ habe Ende Juli 2013 mit 1,9 Milliarden Euro noch
höhere private Sachschäden verursacht.
42 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Niederschlagsereignis Quintia 2014
„Am 28.7.2014 wurde die Stadt Münster beim Durchzug des Gewittertiefs Quintia von einem schweren Ex t-
remniederschlagsereignis getroffen; an der stationären Messs telle Münster Hauptkläranlage des LANUV
NRW wurden bis zu 163,5 mm Niederschlag in 1 Stunde und 292 mm in sieben Stunden gemessen . Ursache
für die extremen Niederschläge waren mehrere starke Gewitterzellen, die über Münster hinwegzogen und
zeitweise über Münster festlagen.
Etwa gegen 15.00 Uhr wurde das Stadtgebiet von Südosten her von einer ersten Regenfront erreicht, die in
nordwestlicher Richtung über das Stadtgebiet zog. Begleitet wurde die Regenfront von zum Teil heftigen
Windböen, die etwa gegen 16.00 Uhr im Bereich der Stadtmitte (Aasee) die Heftigkeit einer Windhose bzw.
eines Tornados annahmen. Nach einer kurzen Wetterberuhigung gegen 17.00 Uhr (bezogen auf die Stadtmi t-
te) bildeten sich nachfolgend kontinuierlich neue, sehr heftige Regen - bzw. Gewitterzellen unmittelbar östlich
des Stadtgebietes und zogen dann ebenfalls in nordwestlicher Richtung über das Stadtgebiet. Außergewöhnli-
che Niederschlagsmengen trafen dabei gegen 19.00 Uhr die östlichen Stadtgebiete (Mauritz) und gegen 20.00
Uhr den Norden der Stadt (Kinderhaus).
Die unwetterartigen Niederschläge endeten etwa gegen 24.00 Uhr. Betroffen war nahezu das gesamte Stad t-
gebiet. Ausgenommen von den extremen Auswirkungen war lediglich der äußerste Westen des Stadtgebietes
(Roxel). Neben dem Gebiet der Stadt Münster war insbesondere auch die Stadt Greven im Kreis Steinfurt von
dem gleichen Unwetter extrem betroffen.“ (Stadt Münster 2014a)
Die lokalen Fallböen mit extrem hohen Windgeschwindigkeiten in der Anfangsphase des Unwetters haben zu
massiven Schäden am Baumbestand geführt, wobei auch gesunde Bäume im Stamm brachen (mdl. Aussage
Prof. Klemm). Im Bereich des städtischen Baumbestandes wurden ca. 450 Bäume geschädigt. 250 davon mus s-
ten gefällt werden, da von ihnen eine potenzielle Gefahr ausging. Teilweise lag die Ursache in dem durch die
massiven Niedersch läge extrem aufgeweichten Unter grund, der den Bäumen nicht mehr den erforderlichen
Halt bieten konnte. (Stadt Münster 2014a)
Abbildung 28: Einsatzschwerpunkte aufgrund des Niederschlagsereignisses 28.07.2014 (Ausschnitt)
Quelle: eigene Darstellung, Datenbasis Stadt Münster
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 43
Die extrem intensiven Niederschläge führten im gesamten Stadtgebiet nahezu flächendeckend zu Überflutu n-
gen, die weder von der Kanalisation, noch von den Fließgewässern auf-genommen werden konnten. Als Folge
wurden zahlreiche Keller sowie tieferliegende Geländeflächen überflutet. Auf den Straßen wurden an vielen
Stellen des Stadtgebietes auch die Bordsteine überspült, so dass das Wasser auch die Erdgeschosse bzw. Kel-
lereinläufe der Gebäude erreichte. Verschärfend wirkt, dass bei Extremniederschlägen in Verbindung mit B ö-
en in der Vegetationsperiode Straßeneinläufe durch Laub verstopfen können. Bei einigen Gebäuden in Ge-
ländesenken wurden auch Erdg eschossbereiche geflutet , bspw. Hunnebecke – Baugebiet Waltruper Weg,
Igelbach – Kinderhaus, Canisiusgraben – Mecklenbeck und Aa – Kanalstraße (Stadt Münster 2014a ). Beson-
dere Gefahrensituationen und Schäden entstanden in Tiefparterre- bzw. Kellerbereichen. (ebd.)
Während des Unwetters im Juli 2014 kam es zu einigen Ausfällen und Beeinträchtigungen im Abwassersystem
der Stadt Münster, die im Bericht der Stadt Münster dokumentiert sind (Stadt Münster 2014a):
• Überflutung des Kellers des Betriebsgebäudes der Hauptkläranlage mit dem Ausfall der Telefonanlage
und der Überwachungssoftware der Kläranlagen,
• dezentrale Pumpwerke konnten teilweise nicht mehr zentral gesteuert werden, sondern mussten manuell
bedient werden,
• leicht geminderten Reinigungsleistungen in den Kläranlagen aufgrund kleinerer starkregentypischer Stö-
rungen,
• Ausfall von Schmutzwasserpumpwerken aufgrund von Überflutungen der Pumpenräume durch Oberflä-
chenwasser und kurzzeitiger Stromausfall (teilweise über Notstromaggregate ausgeglichen).
• Der Ausfall dieser Pumpwerke hatte keine Auswirkungen auf die Überflutungen von Keller- und Erdge-
schossräumen durch oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser über die Straßen und Gärten.
Aufgrund der Überflutungen wurden mutmaßlich Heizöl und weitere Schadstof fe im fünfstelligen Literb e-
reich in die Umwelt freigesetzt und in Gewässer eingebracht. Aufgrund der hohen Wasserstände in Verbi n-
dung mit den gesteigerten Strömungsgeschwindigkeiten ist es dabei in der Regel jedoch nur zu geringen Ver-
weilzeiten der Schadstoffe gekommen.
Durch Verunreinigungen besonders betroffen waren die Gewässer Kinderbach, die Münstersche Aa mit ve r-
schiedenen Nebengewässern sowie der Brockbach mit Einmündung in den Edelbach und die Werse. Hier war
es erforderlich, an verschie denen Stellen Ölsperren zu errichten, die teilweise über mehrere Wochen in den
Gewässern verbleiben und gewartet werden mussten. Die Verunreinigungen in den Gewässern resultierten im
Wesentlichen aus geborstenen Heizöltankanlagen sowie ausgetretenen Kfz -Betriebsstoffen durch überflutete
Tiefgaragen und abgestellte Fahrzeuge. (Stadt Münster 2014a)
Als Folge der g roßflächigen Überflutungen kam es zu erheblichen Personen - und Sachschäden, dabei auch
zwei Todesfällen im Stadtgebiet und es wurden Wasserschäden an Gebäuden, Stromausfälle und Ausfall von
Schmutzwasserpumpen und anderen technischen Infrastrukturen registriert. Die Einsatzorte sind über große
Teile des Stadtgebiets verteilt , wobei sich örtliche Schwerpunkte abzeichnen. Ablauf und Schadensbild sind in
einem umfangreichen Bericht der Stadt Münster dokumentiert. (Stadt Münster 2014a)
Eine klimatologische Einordnung des Extremwetterereignis ses wurde durch den Deutschen Wetterdienst vo r-
genommen (DWD 2014). Ein Vergleich der verschiedenen Niederschlagsdaten aus Bodenmessungen untere i-
nander sowie mit Radardaten ergab, dass die am Boden gemessenen Niederschlagsmengen mit den mittels
Radarmessungen ermittelten relativ gut übereinstimmen. Damit lässt sich belegen, dass das Ereignis tatsäc h-
lich eines der intensivsten je in Deutschland gemessenen Niederschlagsereignisse war, wobei in Mitteleuropa
allerdings noch deutlich stärkere Ereignisse möglich sind.
Besonders auffällig ist aber, dass es sich bei dem Ereignis offensichtlich nicht um ein typisches sommerliches
Wärmegewitter gehandelt hat. Wie die Radaranalysen ergeben haben, fehlten feste Niederschläge – insbeson-
dere Hagel, Graupel etc. – in den Gewitterwolken fast völlig und es gab praktisch nur flüssige Niederschlag s-
anteile bis in große Höhen. Dies entspricht einem Niederschlagstyp, der üblicherweise bei Monsunereignissen
auftritt.
44 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
4 Münster im Klimawandel:
Zukünftige Herausforderungen
Auf Basis der kommunalen Gegebenheiten einerseits und der voraussichtlichen Klimawandelfolgen andere r-
seits werden nachfolgend konkrete Betroffenheiten identifiziert und priorisiert.
Der Prognosehorizont liegt dabei schwerpunktmäßig auf dem Jahr 2030. Zwar treten maßgebliche Klimave r-
änderungen erst ab Mitte bis Ende des Jahrhunderts ein und in 2030 sind noch keine maßgeblichen Klimaä n-
derungen zu erwarten. Aber mit dem Blick auf das Jahr 2030 gelingt es,
• einen überschaubaren Zeitrahmen zu betrachten
• dem Zeitrahmen der Stadtplanung zu entsprechen
• prioritäre Handlungsräume aufzuzeigen
Zugleich ist davon auszugehen, dass die Prognosemethoden und -tools in den nächsten Jahren besser und si-
cherer in ihren Aussagen werden. Darüber hinaus ist ein weiterer Informationsgewinn zu erwarten. Insofern
ist das Anpassungsgutachten auch nicht als statisches Projekt anzusehen. Es bedarf vielmehr der fortlaufenden
Kontrolle und Fortschreibung (siehe auch Kapitel 9).
Nachfolgend erfolgt eine Analyse, in welchen Handlungsfeldern besondere Herausforderungen durch langfri s-
tige Klimaveränderungen und (extreme) Wetterereignisse für die Stadt Münster entstehen. Dies umfasst so-
wohl Risiken als auch Chancen für die künftige Stadtentwicklung.
4.1 voraussichtliche Klimawandelfolgen für Münster
4.1.1 Temperatur
Die in Zusammenhang mit regionalen Klimaprojektionen verwendeten Modelldaten beziehen sich auf den
Großraum Münster und gelten insbesondere für das Umland (beispielweise repräsentiert durch die Station
Flughafen Münster/Osnabrück). In der Stadt selbst überlagern Effekte der städtischen Wärmeinsel diesen
Trend. Für den Zeitraum 1994 -2005 kann die Wärmeinselintensität mit einem Mittelwert von etwa 1,8 K
(abends um 2,6 K) messtechnisch ziemlich genau bestimmt werden; es wird mangels anderer Erkenntnisse
davon ausgegangen, dass sich die Wärmeinselintensität relativ zum Umland klimawandelbedingt nicht ändert.
Die innerstädtischen Temperaturen werden einerseits durch die klimawandelbedingte Erwärmung insgesamt
ansteigen und andererseits durch zukünftige bauliche Veränderungen beeinflusst. Die durch den Klimawandel
bedingte Erwärmung der Stadt wird das Temperaturniveau bis 2030 insgesamt anheben, so dass sich die räu m-
liche innerstädtische Wärmebelastung ausgehend von der Temperaturverteilung entsprechend Kapitel 2.3.1.
in den Bereich höherer Temperaturen verschieben wird (siehe Abbildung 29). Das Potenzial für die städtische
Wärmebelastung in Münster wird als hoch, allerdings nicht sehr hoch, wie in allen von der Größe her ve r-
gleichbaren NRW-Städten, eingeschätzt (siehe Abbildung 30). Die räumliche Verteilung der Wärmebelastung
ist derzeit nachmittags (zum Zeitpunkt des Temperaturmaximums) und abends (mit Beginn der Nachtsituat i-
on) sehr ähnlich; es wird davon ausgegangen, dass dies auch weiter so sein wird.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 45
Abbildung 29: Jahresmitteltemperaturen für Münster. 1961 – 2010: Messdaten, 2030 – 2100: Projektionen
von Klimamodellen
Schwarze Rechtecke: Umlandstation Flughafen Münster / Osnabrück (untere Reihe), Innenstadt-
station Stadthaus I (oberer Wert; nur 1994-2005). Gelber Balken: Schwankungsbereich der Jah-
resmitteltemperatur innerhalb der Stadt Münster; blassgelber Bereich: natürliche Variabilität der
Jahresmittelwerte.
Quelle: eigene Darstellung, Daten PIK 2014, Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz 2014b
Abbildung 30: Potenzial für die Ausbildung einer urbanen Hitzeinsel der Gemeinden in NRW
Quelle: PIK 2009
Die zukünftige Veränderung nächtlicher Kaltluftabflüsse kann nicht näher beschrieben werden. Für die auf
den nächtlichen Kaltluftabfluss einwirkenden Klimaparameter (insbesondere Strahlungsbilanz) gibt es keine
seriösen Klimaszenarien; daher wird davon ausgegangen, dass der allgemeine Antrieb für nächtlichen Kal t-
luftabfluss grundsätzlich unverändert bleibt, zumal auch der Stadt- Umland-Temperaturgegensatz als konstant
angenommen wird.
46 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Für die nächtlichen Kaltluftabflüsse wird – wie für die Wärmebelastung tagsüber – zudem davon ausgegangen,
dass die bekannten Bauvorhaben (Baulandprogramm 2015 – 2020; siehe Kapitel 2.4) insgesamt für die G e-
samtstadt keine erheblichen Auswirkungen haben. In beiden Fällen können jedoch durch zukünftige aber de r-
zeit nicht absehbare Nachverdichtungen im Gebäudebestand flächenhaft erhebliche Effekte eintreten. Auße r-
dem sind kleinräumige Wirkungen möglich.
Die räumliche Verteilung von Gebieten mit zukünftiger Wärmebelastung in der Abendsituation (höchste I n-
tensität der Wärmeinsel, große gesundheitliche Bedeutung der abendlichen Abkühlung) wird sich demnach in
Form einer vergrößerten zentralen städtischen Wärmeinsel, einer leicht verstärkten Ausbildung von sekundä-
ren Wärmeinseln und einer leicht verstärkten Tendenz zum Verschmelzen benachbarter Wärmeinseln darste l-
len (siehe Karte 4 – Lage und Intensität der städtischen Wärmeinsel in Münster 2030). Die Abkü hlung der
zentralen städtischen Wärmeinsel im Verlauf der Nacht wird dabei in größeren Bebauungsclustern dadurch
verzögert, dass nächtliche Kaltluftzufuhr sehr gering bleibt.
In einigen Fällen sind Wirkungen von Vorhaben im Rahmen des Baulandprogramms 2015 – 2020 auf die nä-
here Umgebung (wenige Hundert Meter) der Standorte durch Ausbildung einer kleinen lokalen Wärmeinsel
möglich. In mehreren Fällen handelt es sich dabei um Umnutzungen bzw. Konversionsflächen, so dass Ve r-
schlechterungen der klimatischen Situation gegenüber den erwarteten Verhältnissen entsprechend Abbildung
31 leicht vermieden und sogar Verbesserungen erreicht werden können. Teilweise liegen Neubauvorhaben am
Rand der zusammenhängen städtischen Bebauung innerhalb von Grünzügen und damit innerhalb von in die
Stadt gerichteten Kaltluftströmen. Dies ist in den Ortsteilen Amelsbüren, Hiltrup, Gremmendorf und Ange l-
modde bzw. Sankt Mauritz und Gievenbeck der Fall. Bei einer solchen Lage sind – neben Effekten auf die nä-
here Umgebung – auch Fernwirkungen (u.U. über mehrere Kilometer) auf den Südteil der Innenstadt bzw.
den Ortsteil Geist möglich . Ob diese Bauflächen eine reduzierte Kaltluftzufuhr nach sich ziehen, damit die
Erwärmungstendenzen verstärken und die Ausbildung einer sekundären Wä rmeinsel im Ortsteil Geist fö r-
dern, sollte durch eine Modellbetrachtung im Detail mit erhöhter Modellauflösung untersucht werden (siehe
Maßnahme H10).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 47
Abbildung 31: Derzeitige Abflussverhältnisse von Kaltluft in Münster (Ausschnitt).
Zusätzlich: Flächen des Baulandprogramms 2015 – 2020.
Quelle: eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
(Abendsituation) entsprechend Kapitel 2.3.1 bzw. Abbildung 15
Karte 4: Lage und Intensität der städtischen Wärmeinsel in Münster 2030
Abendsituation
entsprechend Kapitel 2.3.1 bzw.
Karte 1
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 49
4.1.2 Niederschlag
Beim Niederschlag erweist sich der derzeitige Stand der Klimamodellierung insbesondere im Hinblick auf
Aussagen zur künftigen räumlichen und zeitlichen Niederschlagsverteilung im Raum Münster als besonders
unbefriedigend.
Einerseits zeigt schon der KOSTRA -Fortschreibungsbericht von 2005 deutliche Veränderungen der auf Stat i-
onsdaten basierenden Extremwertstatistik im Großraum Münster in Richtung auf deutliche Zunahmen von
Extremwetterereignissen, wie sie 2014 sehr massiv eingetreten sind. Allerdings stehen im Großraum Münster
– im Gegensatz zum Ru hrgebiet – relativ wenige Stationsdaten zur Verfügung, was die räumliche Aussag e-
kraft sehr stark reduziert. Andererseits liefern die Modellergebnisse trotz vielerlei indirekter Hinweise auf z u-
künftig häufigere Extremwetterlagen keine belastbaren Daten dazu bzw. zeigen keine erheblichen Verände-
rungen an.
Aufgrund der großen räumlichen Unsicherheit der aktuellen Extremwertstatistik im Münsterland und den al l-
gemein extrem schwach abgesicherten Modelldaten zur zukünftigen Entwicklung des Niederschlagsregimes
sind keine räumlich aufgelösten Aussagen für den Raum Münster möglich, die über Kapitel 3.1 hinausgehen.
Es liegt aber auf der Hand, dass sich die räumliche Verteilung von Auswirkungen von möglichen zukünftigen
Starkregenereignissen im Stadtgebiet sehr eng v on Topografie, Gewässerausbau, Nutzungs - und Bebauungs-
strukturen, Entwässerungseinrichtungen und Kanalisation abhängen wird, wie sie in Kapitel 3.2 beschrieben
bzw. wie sie insbesondere aus dem Ereignis am 28.7.2014 bekannt sind.
Diesem Muster wird aber die jahreszeitliche Verteilung der Extremwetterereignisse nicht entsprechen. Kurz-
zeitige Starkregen sind an konvektive Prozesse gebunden , die typischerweise im Sommerhalbjahr auftreten;
vermutlich wird bei zunehmenden Starkregen die Menge des Niederschlags außerhalb solcher Ereignisse im
Sommerhalbjahr noch mehr abnehmen. Im Winter sind umgekehrt größere Mengen Niederschlag eher aus
länger andauernden bzw. häufigeren Niederschlagsereignissen wahrscheinlich („Landregen“, „Schmuddelwet-
ter“). Mehr Niederschläge aus lange anhaltenden Ereignissen bspw. im Winterhalbjahr können ihrerseits aber
auch Hochwasserbelastungen bewirken (wobei mit langfristig rückläufigen Schneehöhen gerechnet wird; PIK,
2009).
Ungewöhnliche hohe Niederschlagssummen – wie in Münster Ende Juli 2014 – werden als durch bestimmte
Großwetterlagen (GWL) begünstigt angesehen. Insbesondere die GWL „Tief Mitteleuropa“ wird hier g e-
nannt. Laut DWD (2014) trat die GWL Tief Mitteleuropa im Juli 2014 an 8 Tagen auf. Projektionsrechnu n-
gen gehen von einer Verdoppelung der Häufigkeit dieser Wetterlage von 8 Tagen im Jahr 1950 auf 15 Tage
pro Jahr in 2100 aus. In den nächsten Jahrzehnten geht der DWD allgemein von einer Zunahme der Häufi g-
keit solcher Extremwetterereignisse aus.
Tabelle 6: Niederschlag nach Jahreszeiten (in mm). 1961-1990: gemessen; 2021-2040 Projektion
Quelle: eigene Darstellung auf Basis PIK 2014
Jahr Frühjahr Sommer Herbst Winter
1961-1990 774,7 177,7 211,8 191,2 191,4
2021-2040 794,4 166,45 186,2 199,3 234,55
Tabelle 7: Klimatologische Wasserbilanz nach Jahreszeiten (in mm). 1961-1990: gemessen; 2021-2040
Projektion
Quelle: eigene Darstellung auf Basis PIK 2014
Jahr Frühjahr Sommer Herbst Winter
1961-1990 199,2 4,1 -79,5 109,1 162,9
2021-2040 176,95 -12,85 -103,3 109,25 180,45
50 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Bei der Wasserbilanz (siehe Tabelle 7) wird deutlich, wie sich zukünftig Niederschlag und Temperaturniveau
(Verdunstung) voraussichtlich überlagern. Weniger Niederschläge und höhere Temperaturen (= höhere Ve r-
dunstung) bewirken im Sommer eine Zunahme des Wasserdefizits, während der Wasserüberschuss im Winter
zunimmt.
4.1.3 Wind
Die Diskrepanz zwischen derzeitigem Trend und langfristigen Projektionen basiert möglicherweise auf einer
derzeit stattfindenden Umstellung der atmosphärischen Zirkulation, deren Ablauf und Folgen noch nicht ve r-
standen sind. Möglicherweise überlagert sich gerade eine Abnahme von Winterstürmen mit einer Zunahme
von sommerlichen Extremwetterereignis sen mit Beteiligung tropischer Luftmassen. Dies könnte speziell in
den Tiefländern besondere Sturmereignisse auslösen. Da hierzu aber keine verlässlichen Daten vorliegen,
wird für diese Studie allgemein davon ausgegangen, dass die Windverhältnisse in Münster im Projektionszei t-
raum als unverändert angesehen werden.
4.1.4 Luftqualität
In Bezug auf die zukünftige Luftbelastungssituation kann allgemein ein leichter Rückgang der Emissionen von
Luftschadstoffen bis 2030 angenommen werden, wobei sich die räumlichen Emissionsmuster dabei nicht völlig
ändern aber uneinheitlich entwickeln werden. Voraussichtlich werden beim Straßenverkehr die aktuellen
Brennpunkte weniger hoch belastet sein (beabsichtigte Effekte des Luftreinhalteplans 2014), allerdings we r-
den aufgrund der Verkehrsprognosen in der Fläche keine durchgreifenden Veränderungen erwartet.
Durch die Kombination aus neuen Baugebieten und zunehmender Holzfeuerung bzw. Zunahme von anderen
Festbrennstoffen können räumliche Verlagerungen von Hausbrand- Emissionen erfolgen, die allerdings auf
Basis der vorliegenden Daten nicht genau angebbar sind. Emissionen aus dem Hausbrand können aufgrund
der zunehmenden Temperaturen abnehmen.
Für Stickoxide und PM10 wird insgesamt eine stagnierende bis schwach abnehmende Tendenz erwartet. Für
Ozon sind keine belastbaren Projektionen möglich.
Wegen der Abhängigkeit der Luftqualität vom jeweiligen Witterungsverlauf besteht ein Zusammenhang zum
Klimawandel. Gegenwärtig können die klimatologischen Randbedingungen für die Ausbreitung von Luf t-
schadstoffen noch nicht ausreichend mit Klimawandelszenarien verknüpft werden; es deutet sich aber an, dass
sich in Bezug auf den Wind weniger die mittleren als mehr die Extremverhältnisse ändern werden, also neben
extrem guten auch möglicherweise extrem schlechte Belüftungsverhältnisse häufiger auftreten. Durch die g e-
plante leichte Zunahme der Bebauung kann es zu einer leichten Zunahme der Oberflächenrauigkeit mit der
Folge einer leichten Abnahme der Verdünnung von Schadstoffen kommen. Die Intensität dieses Effekts kann
nicht quantitativ vorhergesagt werden, es ist aber möglich, dass eine zukünftige Reduktion von Emissionen
hierdurch zumindest teilweise kompensiert wird. Dementsprechend wird für 2030 davon ausgegangen, dass
weiterhin Phasen bzw. Bereiche mit problematischer Luftqualität bestehen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 51
4.2 Handlungsfelder mit besonderen Herausforderungen und
Handlungsbedarfen in der Stadt Münster
Die thematische Gliederung orientiert sich grundsätzlich an den Handlungsfeldern sowie Querschnittsthemen
der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS, Deutsche Bundesregierung 2008) 3.
Abbildung 32: Handlungsfelder der DAS
Quelle: eigene Darstellung auf Basis Deutsche Bundesregierung 2008
Die aus dem Klimawandel entstehenden städtischen Handlungsbedarfe werden anhand verschiedener Aspek-
te beschrieben
• Sektoral: In welchen Handlungsfeldern der DAS besteht vordringlicher Anpassungsbedarf?
• Räumlich: Welche Stadtbereiche sind – besonders häufig und/oder intensiv – von bestimmten Effekten
betroffen und weisen andererseits hohe Schadenspotenziale gegenüber den Klimaeffekten auf?
• Zeitlich: Ab wann sind diese Bereiche betroffen – unter Berücksichtigung von Vorbelastungen und künf-
tigen Auswirkungen des Klimawandels sowie der zeitlichen Wirksamkeit bestimmter Anpassungsmaß-
nahmen?
3 Die Fischerei spielt keine wesentliche Rolle in Münster. Alle Vorsorge- und Gefahrenabwehrmaßnahmen in den
übrigen Handlungsfeldern können ggf. synergetisch hier ebenfalls wirksam sein.
Darüber hinaus verfügt die Stadt Münster über Standorte und Einrichtungen der Finanzwirtschaft. Welche Fo l-
gen der Klimawandel für dies Standorte haben kann, wird in Kapitel 4.2.2 und 4.2.10 Industrie und Gewerbe,
Handel und Dienstleistungen behandelt.
52 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
4.2.1 Menschliche Gesundheit
Leitfrage: Welche primären und sekundären Auswirkungen haben vor allem die steigenden Temperaturen auf die
Gesundheit der Bevölkerung? Welche Personengruppen sind besonders betroffen?
Der Klimawandel hat vielfältige direkte und indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Witt e-
rungs- und Klimaveränderungen führen dazu, dass Infektionskrankheiten sowie nicht -übertragbare Krankhei-
ten (wie Herz -Kreislauf-Erkrankungen und allergische Erkrankungen) oder Verletzungen durch Extremwe t-
terereignisse zunehmen könnten.
Hitzeereignisse
Hitzeereignisse wirken sich negativ auf das menschliche Wohlbefinden und die Gesundheit aus. Unter u n-
günstigen Umständen kommt es zu einer Zunahme von Krankheiten und Todesfällen. Überwärmung, ggf. in
Kombination mit weiterhin relativ hoher Luft belastung, kann insbesondere für sensitive Bevölkerungsgruppen
zur Belastung werden. Dazu zählen vor allem ältere Einwohnerinnen und Einwohner, Kleinkinder sowie Men-
schen mit gesundheitlichen Einschränkungen, wie bspw. Herz /Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. Zu be-
achten sind auch die unterschiedlichen Aktivitäten der Bevölkerung im Tagesverlauf.
Zukünftig nimmt auch in Münster die Zahl der alten und hochbetagten Menschen zu (siehe u.a. Kapitel
2.4.2). Damit treten die altersbedingten Krankheiten häufiger auf. Eine hitzebedingte Übersterblichkeit kon n-
te bislang in Münster nicht beobachtet werden, was u.a. auch daran liegt, dass die Stadt nicht zu den ‚Hot -
Spots’ in Deutschland zählt (vgl. Kapitel 4.1).
Tatsächlich leben absehbar auch in Zukunft nur relativ wenige der empfindlichen Bevölkerungsgruppen in der
Wärmeinsel Innenstadt, da diese überwiegend in den klimatisch begünstigten und stärker durchgrünten Ort s-
teilen am Stadtrand leben (siehe Kapitel 2.2.2 ). Eine Ausnahme stellen ältere alleinstehende Frauen (> 65
Jahre) dar, die zu 42,5% in der wärmebelasteten Innenstadt leben. Gerade für diese Personengruppe sowie für
weitere empfindliche Bevölkerungsgruppen ohne familiäre Einbindung werden geeignete Anpassungskonze p-
te benötigt , um sie zu Hause erreichen, bei Hitzeereignissen unterstützen und ihnen ggf. helfen zu können.
Grundsätzlich sollten dabei kleinräumige, quartiersbezogene Lösungen gesucht werden. Gleiches trifft auf die
sozialen Einrichtungen zu, die im Bereich der städtischen Wärmeinsel konzentriert vorkommen (siehe Kapitel
0).
Bei andauernden Hitzeereignissen bietet das Gesundheitsamt der Stadt Münster zur Hitzevorsorge bereits
heute Informationsangebote, die in der telefonischen Beratung oder bei Hitzeereignissen über die Presse we i-
tergegeben werden. Alteneinrichtungen oder Kindergärten fragen selbst beim Gesundheitsamt nach und las-
sen sich beraten.
In den Freibädern ist in den letzten Jahren keine Zunahme von hitzebedingten Unfällen, Krankheiten o.ä. zu
beobachten. Für die Badegäste und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aber berei ts vermehrt
Schutzvorrichtungen vor zu großer Sonneneinstrahlung bereitgestellt, wie bspw. Sonnensegel im Spiel - und
Planschbeckenbereich. Andererseits soll das Sonnenbaden auch nicht übermäßig erschwert werden. Weitere
Maßnahmen erfolgen im Bereich der Dienstkleidung (bspw . Kopfbedeckung, Sonnenbrillen) und sonstiger
Ausrüstung ( bspw. Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtsch utzfaktor). Des Weiteren erfolgt eine Informati-
onsvermittlung (Unterweisungen) an die Angestellten.
Eine technische Klimatisierung zur Anpassung der Raumtemperatur ist, außer in Bereichen mit technischer
Notwendigkeit, für Arbeitsstätten der Stadtverwaltung Münster nicht vorgesehen. Neben wirtschaftlich ve r-
tretbaren Möglichkeiten zu Gebäudeoptimierungen stehen somit in erster Linie organisatorische Maßnahmen
und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung.
Der Schutz der Beschäftigten vor übermäßiger UV -Strahlung in relevanten Tätigkeitsfeldern (z.B. Badau f-
sicht, Außendiensttätigkeiten des Ordnungsamtes) wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksic h-
tigt.
Krankheitserreger und Hygiene
Das zunehmend mildere Klima mit wärmeren Wintern begünstigt d ie Ausbreitung von Krankheitserregern ,
die in Deutschland bereits heimisch sind und sich weiter nordwärts ausbreiten (zum Beispiel Hantaviren sowie
Borrelien und FSME-Viren, die durch Zecken übertragen werden).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 53
Überdies können nicht in Deutschland heimische Erreger , die eher zufällig durch Menschen oder Tiere ei n-
geschleppt werden, sich durch veränderte Klimabedingungen zukünftig auch in Deutschland ansiedeln und
übertragen werden. Ein Beispiel ist die Etablierung der „Asiatischen Tigermücke “, Aedes (Stegomyia) albopic-
tus in Deutschland, die Dengue- oder Chikungunya-Viren übertragen kann.
Vereinzelt werden auch in Münster Zeckenarten aus Südost -Europa beobachtet. Ein Befall der in Münster
lebenden Zeckenarten mit FSME -Erregern ist nicht dokumentiert. In den letzten Jahren erfolgte insoweit
auch keine Meldung einer FSME -Erkrankung eines Münsteraner Bürgers. Auch werden neue Stechmücke n-
arten beobachtet, die mit diesem verbundenen Krankheitserreger bislang jedoch nicht.
Dagegen wird eine leichte Zunahme von ‚exotischen’ Krankheiten beobachtet, die sich aber nicht ursächlich
dem Klimawandel zuordnen lassen. Sie können auch von Fernreisenden eingeschleppt worden sein.
Ansteigende Temperaturen wirken sich auch auf die Sicherheit beziehungsweise Haltbarkeit von Leben smit-
teln aus und durch Starkregen ausgelöste Überflutungen kann vor allem die Sicherheit der privaten dezentra-
len Trinkwasserversorgung beeinträchtigt werden. Andererseits kann lang andauernde Trockenheit die Filte r-
kapazität des Bodens mit negativen Auswirkungen auf die Grundwasserqualität schwächen. Bisher liegen aber
in Münster keine negativen Erfahrungen zur Entwicklung der Trinkwasserqualität aufgrund längerer Tro-
ckenperioden oder Überschwemmungen vor.
Infektionen durch Salmonellen, Campylobacter und andere Erreger aus verdorbenen Lebensmitteln zählen
bereits jetzt zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Bei fortschreitender Erwärmung ist zu befürchten, dass
die Zahl solcher Magen- Darm-Erkrankungen ansteigt. Bei den Aufräumarbeiten nach dem Starkregen von
Juli 2014 traten Fälle von Leptospirose im Münsteraner Stadtgebiet auf.
Gesundheitliche Folgen von Extremwetterereignissen, wie Hitzeperioden, Starkniederschlägen, Hochwasser
oder Stürmen, sind in erster Linie Verletzungen mit zum Teil tödlichem Ausgang wie bspw. die Übersterblich-
keit im Zusammenhang mit andauernden Hitzeereignissen, Schwerverletzte und Todesfälle durch umstürze n-
de Bäume, herabfallende Äste oder Bauteile oder auch durch Überflutungen von Kellerräumen oder Unfällen
als Folgen von Starkregen und Sturzfluten. Im Zusammenhang mit dem Starkregen vom Juli 2014 kamen zwei
Menschen ums Leben.
Eine Zunahme von allergischen Reaktionen steht im Zusammenhang mit länger und zeitlich verschoben au f-
tretenden Luftallergenen. Überdies breiten sich bereits seit längerer Zeit in den Grün - und Freiflächen der
Stadt Münster Neophyten aus. Dazu gehören unter anderem Ambrosia artemisiifolia (Beifußblättriges Tra u-
benkraut) mit starkem allergenen Potenzial sowie Heracleum mantegazzianum (Herkulesstaude) mit photot o-
xischer Wirkung.
Zusätzliche klimabedingte Gesundheitsfolgen sind in Zukunft möglich:
• Häufigere sommerliche Hochdruckwetterlagen könnten die Bildung von bodennahem Ozon begünstigen,
das zu Atembeschwerden führen kann,
• verstärkte Sonneneinstrahlung kann das Hautkrebsrisiko erhöhen und
• nachteilige Veränderungen von Ökosystemen (wie Wälder), die der Mensch als Erholungsraum oder für
ein ausgeglichenes lokales Stadtklima benötigt, könnten die Gesundheit zusätzlich beeinträchtigen.
Gesundheitliche Auswirkungen zunehmender sommerlicher Hitzeereignisse können sich ungünstig mit den
Effekten weiterhin phasen- bzw. gebietsweise schlechter Luftqualität überlagern. Hier sind insbesondere neg a-
tive Wechselwirkungen auf die Atmungsorgane und das Herz -Kreislauf-System zu nennen. Dies kann insb e-
sondere bei empfindlichen bzw. vorbelasteten Bevölkerungsgruppen während Hitzeereignissen in den Gebi e-
ten mit besonders ungünstiger Überlagerung der Fall sein (siehe Kapitel 0).
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die Wärmeinsel in der Stadt Münster ist im Vergleich mit anderen Städten nur moderat ausgebildet. Zudem
leben – mit Ausnahme ältere r alleinstehender Frauen – nur relativ wenige der empfindlichen Bevölkerung s-
gruppen in diesen Bereichen. Anders sieht die Situation bei sozialen Infrastrukturen aus: ein räumlicher
Schwerpunkt diese Einrichtungen liegt in der Münsteraner Innenstadt. Diese weist bereits heute Überwä r-
mungstendenzen auf, die sich im Zuge des fortlaufenden Klimawandels verstärken werden.
54 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
4.2.2 Bau- und Siedlungsstrukturen / Bauwesen
Leitfrage: Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf die bestehenden und neuen Gebäude– sowohl bezogen
auf Hitzebelastungen als auch gegenüber Starkniederschlägen (Überflutungen, Dachlasten)?
Klimafolgenforscher erwarten, dass sich der Klimawandel zunehmend auch auf das Bauwesen auswirken
könnte. Denn lang anhaltende Hitzewellen im Sommer, zunehmende Niederschlagsmengen vor allem im Win-
ter, Extremniederschläge im Sommer sowie stärkere Stürme könnten eine Gefahr für Gebäude, Bauwerke
und die zugehörigen Infrastrukturen wie die Kanalisation darstellen.
In Münster wurden während der vergangenen Sturmereignisse neben einer großen Anzahl an Bäumen auch
zahlreiche Gebäude direkt durch den Wind oder indirekt durch umstürzende Bäume beschädigt (siehe Kapitel
3.3).
Im Zusammenhang mit lokal begrenzten Starkregenereignissen , zuletzt und am intensivsten im Juli 2014,
wurden zahlreiche Keller und niedrig gele gene Gebäudeteile überflutet. N eben zahlreichen privaten Gebä u-
den waren davon auch städtische Einrichtungen und Infrastrukturen betroffen. Dabei kam es straßenzugweise
zu Stromausfällen und Ausfällen von Pumpen im Kanalsystem. Besonders problematisch erweisen sich dabei
ungenügend gesicherte Heizöltanks, die bei Überschwemmungen oder Überflutungen aufschwimmen bzw.
auslaufen und damit eine Umweltgefährdung hervorrufen.
Durch die Veränderung des Niederschlagsregimes kann sich indirekt im Bereich der Tonmergelablagerungen
des Campans am westlichen Ortsrand von Gievenbeck sowie nördlich von Nienberge bis an den Rand von
Kinderhaus
4 die Tragfähigkeit des Untergrundes ändern (siehe Abbildung 33, folgende Seite). Der Tonmergel
vergrößert durch Wasseraufnahme sein Volumen und verringert es bei Austrocknung. Feuchtere Winter und
trockenere Sommer können diesen Prozess verstärken und zu langsamen Bodenbewegungen führen. Unter
ungünstigen Umständen (unterschiedliche Ausdehnung und damit Hebe - und Senkvorgängen auf kurzer Di s-
tanz) können Bauschäden auftreten , sofern Bauteile unterschiedlich angehoben und abgesenkt werden.
Gleichmäßige Hebe- und Senkprozesse sind dagegen für Gebäude in der Regel unschädlich.
Zunehmende winterliche Niederschläge in der Form von Schnee (siehe Kapitel 3.1 ) vergrößern die Schneelas-
ten auf Gebäuden und können insoweit ein Problem für die Sicherheit darstellen, vor allem auch, sofern Ph o-
tovoltaikanlagen installiert sind. Bereits 2010 ist in Münster ein Hallendach durch Schneelasten eingestürzt
(allerdings aufgrund eines Baufehlers).
Vor allem in dicht bebauten Siedlungsbereichen überlagern sich Temperaturerhöhungen in Folge des Klima-
wandels mit Effekten des Stadtklimas. Die Stadtklimaeffekte mit Auswirkungen auf die Gesundheit könnten
durch den Klimawandel zusätzlich verstärkt werden (Städtische Wärmeinsel, siehe 2.3.1und 4.1.1). Zur Min-
derung der städtischen Hitzeinseleffekte hat die Stadt in der Vergangenheit das Programm „Grün gegen
Grau“ zur Flächenentsiegelung und Hofbegrünung angeboten . Gründächer werden heute bei der Bemessung
der Abwassergebühren berücksichtigt. Daneben ver folgt die Stadt weiterhin mit großem Engagement ihr
Grünflächenkonzept zum Schutz und zur Entwicklung klimarelevanter Grünflächen und Grünzüge bei der
Siedlungsentwicklung (siehe Kapitel 0). Allerdings stellt gerade die Nachverdichtung im Innenbereich in einer
wachsenden Stadt wie Münster (siehe Kapitel 2.4.2 ) eine potenzielle Beeinträchtigung für den bestehenden
Klimakomfort dar, sofern Luftleitbahnen verkleinert oder versperrt bzw. Grünflächenanteile durch Überba u-
ung verkleinert werden oder verloren gehen. Hier sind ggf. Maßnahmen zur Minderung oder zur Kompensat i-
on zu ergreifen, wie bspw. Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen.
Die Folgen häufiger auftretender feuchter Winter sowie einer potenziell längeren Sonneneinstrahlung im
Sommer hingegen sind zurzeit noch nicht abschätzbar. Grundsätzlich könnten sich hieraus aber Anforderun-
gen an das Bauwesen zur Vorsorge und zum Schutz von Menschen und Sachgütern vor Auswirkungen des
Klimawandels ergeben . Hierbei bestehen große Synergien zu Maßnahmen des Klimaschutzes, insbesondere
der energetischen Gebäudesanierung, die bereits Schwerpunktthema der Klimaschutzaktivitäten in Münster
ist (siehe Kapitel 2.4.1).
4 Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.) (1976): Deutscher Planungsatlas. Band I: Nordrhein-
Westfalen. Lieferung 8 Geologie. Hannover
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 55
Abbildung 33: Vorkommen der Tonmergelablagerungen im Stadtgebiet Münsters
Quelle: eigene Darstellung auf Basis Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz
(2014c)
Bauplanung, -technik und - ausführung haben in Deutschland einen hohen Standard und sind für ve r-
schiedenste Klimabeanspruchungen ausgelegt, beziehungsweise können an diese angepasst werden. Rechtli-
che und technische Anforderungen an das Bauen werden grundsätzlich relativ zügig an n eue Entwicklungen
und Erkenntnisse angepasst (bspw. durch Erhöhung der Lastannahmen um 10% oder 20%) n. Normen im
Bauwesen und Bemessungshilfen, die diesen Normen zugrunde liegen (bspw. Karten mit Schlagregenzonen),
orientieren sich aktuell allerdings im Wesentlichen an Beobachtungsdaten der Vergangenheit. Daten über
mögliche klimatische Entwicklungen in der Zukunft werden dagegen nicht berücksichtigt. Da Gebäude und
Infrastrukturen häufig mehr als hundert Jahre genutzt werden, wäre dies jedoch künftig als freiwillige Vorsor-
gemaßnahme von Bauwilligen zu empfehlen.
56 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Klimawandelbedingt kann es zu Änderungen des Heizwärme- und Kühlungsbedarfs kommen. Im Winterhalb-
jahr wird Heizungsbedarf weiter bestehen, auch wenn sich dieser Bedarf auf Grund steigender Temperaturen
wahrscheinlich leicht verringern wird. Dies kann Auswirkungen auf den Betrieb von Fernwärmesystemen h a-
ben, wie sie in Münster betrieben werden.
Höhere durchschnittliche Sommertemperaturen und zwischenzeitlich längere Hitzeperioden machen insb e-
sondere für Dachgeschosswohnungen spezifische Anpassungsmaßnahmen durch einen guten sommerlichen
Wärmeschutz, bspw. durch Einplanung von Verschattungselementen, geeigneter Wärmedämmung oder eine
optimale Gebäudeausrichtung notwendig . Technische Anlagen zur Klimatisierung, vor allem im Wohnung s-
bau, sind in diesen F ällen in der Regel nicht nötig, lassen sich aber vermutlich in einigen Fällen nicht verme i-
den. Insgesamt ergibt sich ein spezifischer Beratungsbedarf für Gebäudeeigentümer und Wohnungsnutzer.
Diese Maßnahmen kombinieren Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung und ergänzen sich auf vo r-
teilhafte Weise. Tatsächlich könnte der massive Zubau von Einzelklimageräten sogar zu einer Verschärfung
der städtischen Überwärmung (und einer Erhöhung des sommerlichen Energieverbrauchs) führen, da die G e-
räte als Wärmepum pen Wärme von innen in den Außenbereich verlagern und Abwärme und Feuchtigkeit
emittieren.
Das Sanierungsprogramm der Stadt (umgerechnet 7,5 Mio. Euro seit 1997) wird v.a. bei Mehrfamiliengebäu-
den gut nachgefragt. Bestimmte Stadtbereiche wie bspw. Kinderhaus (Schleife) haben aufgrund ihrer Gebä u-
desubstanz einen erhöhten Sanierungsbedarf. Siedlungsträger sind hier verschiedene Wohnungsbaugesel l-
schaften.
Kontrollierte Lüftungssysteme werden in Zukunft nicht nur den regelmäßigen Austausch verbrauchter Luft
gegen frische Luft sicherstellen. Es besteht künftig wahrscheinlich auch der Bedarf, die Frischluft – vorzugs-
weise unter Nutzung erneuerbarer Energien – im Winterhalbjahr zu erwärmen und im Sommer bei Hitzeperi-
oden herabkühlen zu können. Dabei kommen bereits seit einigen Jahren Systeme zur kontrollierte n Lüftung
mit Wärmerückgewinnung zum Einsatz.
Da Extremwetterereignisse aller Voraussicht nach häufiger werden, hat die erhaltende Bauvorsorge einen b e-
sonders hohen Stellenwert. Hier kann die Stadt Münster ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und den eigenen
Gebäudebestand und seine Freiflächen die öffentlichen Siedlungsfreiflächen modellhaft anpassen (insbeson-
dere Straßen und Plätze, zum Thema Grünflächen siehe Kapitel 4.2.7) . Des Weiteren hat sie die Möglichkeit,
die zukünftige Bebauung im planungsrechtlich zulässigen Rahmen zu steuern.
Im Bereich des privaten Bauens, das den überwiegenden Teil der Siedlungsstrukturen der Stadt betrifft, erge-
ben sich im Übrigen Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Regelungen zu Umwelt-/Klimastandards in städ-
tebaulichen Verträgen und Grundstückskaufverträgen sowie von Förderprogrammen sowie Information und
Kommunikation gegenüber Gebäudeei gentümern und - nutzern, Bauherren und Architekten, wobei die Mö g-
lichkeiten der Bauberatung und des Baugenehmigungsverfahrens genutzt werden können.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Aufgrund des hohen Baustandards in Deutschland sind die Gebäude in der Regel gut an die klimatischen B e-
dingungen und extreme Wetterereignisse im Rahmen der bisher bekannten Bemessungsgrenzen am Standort
angepasst. Voraussichtlich werden im Zuge des Klimawandels zukünftig Häufigkeit und Intensität von extre-
men Wetterereignissen zunehmen, die die Bemessungsgrenzen gegenüber Hitze, Kälte, Wind oder Niede r-
schlag überschreiten oder es treten im Umfeld der Gebäude wetterbedingte Zustände auf, gegen die die G e-
bäude nicht geschützt sind. Dies betrifft einerseits langanhaltende Hitzewellen, außergewöhnliche Nieder-
schläge in Form von Regen und Schnee und extreme Winde (Orkan, Fallböen) und andererseits Risiken
durch umstürzende Bäume oder wild abfließendes Wasser über Grundstücksfreiflächen und Verkehrsflächen.
Gegen dies e zusätzlichen Belastungen und Risiken des Gebäudebestandes können verschiedene Vorsorg e-
maßnahmen am Gebäude einerseits und im Umfeld der Gebäudestandorte durch die Gebäudenutzer und die
Stadt ergriffen werden. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf eine entsprechende Sicherung von Öltanks zu
legen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 57
4.2.3 Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft
Leitfrage: Welche Bereiche sind durch Überschwemmungen und Überflutungen betroffen? Reicht die Wasserversor-
gung in den zunehmend heißen und trockenen Sommermonaten noch aus?
Die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt zeigen sich in langfristigen Trends
(bspw. in den Grundwasserständen oder der Veränderung der Gewässergüte) wie auch im häufigeren Auftre-
ten von Extremwetterereignis sen (bspw . Hochwasser, Sturzfluten und anhaltende Trockenheit/ Dürren).
Durch den Klimawandel ergeben sich erhöhte Herausforderungen an das komplexe Zusammenspiel der G e-
wässernutzungen, woraus vielfältige Anpassungserfordernisse für die Wasserwirtschaft, die Siedlungswasse r-
wirtschaft und den Hochwasserschutz erwachsen.
Grundwasservorkommen, Wassergewinnung und -versorgung
Im Prinzip ist das Münsterland eine wasserreiche Region. Im Stadtgebiet Münster liegen zwei Grundwasse r-
vorkommen überregionaler Bedeutung. Der Münsterländer Ki es-Sand-Zug quert das Stadtgebiet in Nord-
Süd-Richtung. Die Ur -Ems-Rinne tangiert das Stadtgebiet im Nordosten. Beide Grundwasservorkommen
spielen eine wesentliche Rolle bei der lokalen Wasserversorgung. Die kommunale Wassergewinnung erfolgt in
Münster zu 75% durch Grundwasser bzw. in das Grundwasser eingeleitetes vorbehandeltes Oberflächenwa s-
ser aus dem Dortmund- Ems-Kanal über die Wasserwerke Geist, Hohe Ward, Kinderhaus im Münsterländer
Kies-Sand-Zug sowie Hornheide / Haskenau und Gittrup im Bereich der U remsrinne D er Rest von 25%
stammt von Gelsenwasser aus dem Halterner Stausee. Zurzeit bestehen Überlegungen, mittelfristig die Wa s-
serwerksstruktur von vier auf zwei Wasserwerke zu reduzieren (Dipolkonzept, Stadtwerke Münster 2014).
Die Stadt Münster hat einen jährlichen Wasserbedarf von rund 16 Mio. m³/Jahr. Der Bedarf ist seit längerem
konstant bzw. nimmt leicht ab. Unter den gewerblich-industriellen Betrieben finden sich keine besonders auf-
fälligen Wasserverbraucher. Größte städtische Verbraucher sind die (städtischen) Schwimmbäder. Sie haben
neben dem Bedarf für die Beckenfüllung und Duschzwecke der Besucher einen hohen Wasserbedarf für die
Filterspülung, insgesamt rund 30l/Gast und bei rund 800.000 Gästen im Jahr insgesamt 24.000 m³/Jahr.
Der gesamte st ädtische Wasserbedarf ist im Sommer mit den höchsten stündlichen Mengen (m³/h) zu ve r-
zeichnen. Dies ist jedoch in der Regel immer nur kurzfristig zu beobachten. Das langjährige Monitoring des
Grundwassers in den Wasserschutzgebieten Münsters zeigt in der Vergangenheit während anhaltender Ph a-
sen höherer Temperatur und geringen Niederschlags mehrfach ein Absinken des Grundwasserspiegels und
eine anschließende Erholungsphase. Dies ist über viele Jahrzehnte in einem gewissen Zyklus wiederkehrend
zu beobachten.
Neben möglichen künftigen Engpässen in der Trinkwasserversorgung können in einzelnen Stadtbereichen –
allerdings nicht auf Grund der Wassergewinnung in den Wasserschutzgebieten, da diese nur wenig bebaut sind
und sich auch nur auf wenige Bereiche der Stadt ausdehnen – unter Umständen Bauschäden auftreten, in de-
nen schrumpfungsgefährdete (z.B. schlufftonige) Böden den Baugrund bilden (siehe auch Kapitel 4.2.2).
Rechts und links des Münsterländer Kies-Sand-Zug findet sich ein klüftiges Kreidegebirge, das in seinen Spa l-
ten teilweise Grundwasser birgt, aus dem rund 5.000 bis 10.000 Personen und der Wasserbedarf der Landwirt-
schaft aus rund 2.000 Einzelversorgungsanlagen gedeckt wird (landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich,
Viehtränke, Bewässerung). Das Gesundheitsamt kontrolliert diese Anlagen jährlich auf mikrobielle Belastu n-
gen und alle 3 Jahre auf physikalisch-chemische Belastungen.
Ein klimawandelbedingt häufigeres Auftreten von Trockenperioden in den Sommermonaten stellt ein Risiko
für landwirtschaftliche Betriebe dar, zum einen im Hinblick auf die Wasserversorgung der Feldfrüchte und
zum anderen im Hinblick auf die Versorgung des Viehs mit Wasser. Trockenperioden mit mangelnder Wa s-
serverfügbarkeit können auch Auswirkungen auf den gewerblich-industriellen Sektor haben. Besonders auffäl-
lige Wasserverbraucher finden sich aber nicht unter den Münsteraner Betrieben (siehe Kapitel 4.2.10, Info r-
mationsgespräch Wirtschaft am 01.07.2014 in Münster).
Überdies führen sie zu verstärkter Austrocknung der Feuchtgebiete und Moore. Dies wirkt sich negativ auf
die Fähigkeit intakter Feuchtgebiete und Moore aus, Starkregenereignisse abzupuffern (siehe auch Kapitel
4.2.7).
Bei Überflutungen besteht die grundsätzliche Gefahr, dass belastetes Wasser in die vor allem privaten dezent-
ralen Trinkwassergewinnungsanlagen und -leitungen eindringt. Bei den kleineren Gewinnungsanlagen im A u-
58 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
ßenbereich kommt es allerdings im Zusammenhang mit Starkregenereignissen immer wieder zu Störungen
durch eindringendes Oberflächenwasser. Nach Überflutungen lassen die Betroffenen i.d.R. das Wasser ko n-
trollieren.
Zur Vermeidung dieser Problematik bei Starkregen/Überflutungen werden bei den zentralen öffentlichen
Wasser-Gewinnungsanlagen die betroffenen Gebiete für eine entsprechende Zeit außer Betrieb genommen.
Dies ist eine vorbeugende Maßnahme zur Sicherstellung der Qualität des Trinkwassers, welche schon seit vi e-
len Jahren praktiziert wird, daher sind die zentralen Gewinnungsanlagen gut geschützt. Vor Wiederinbetrie b-
nahme erfolgt eine Beprobung.
Abbildung 34: Grundwasservorkommen und Wassergewinnung
(rot – Münsterländer Kiessandzug bzw. Ur-Ems-Rinne, blau – Abgrenzung der Wasserschutzgebiete
in die Zonen I, II und III)
Quelle: eigene Darstellung. Datenbasis Stadt Münster
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 59
Trinkwassernotbrunnen sind derzeit nicht in ausreichender Kapazität vorhanden (Informationsgespräch Hitze
am 02.07.2014 in Münster). Mögliche Probleme werden aber weniger im Wasserdargebot als vielmehr durch
Stromausfälle gesehen. Die Trinkwasserversorgungsanlagen sind über Notstromanlagen abgesichert. Es e r-
folgt ein weiterer Ausbau der Sicherheit mit der Umsetzung des Dipol-Konzeptes.
Hochwasser und Gewässerunterhaltung
Die Gewässerunterhaltung im Stadtgebiet wird vom Tiefbauamt sowie fünf Wasser - und Bodenverbände
durchgeführt. Seit Mitte der 80er Jahre wird die ökologische Gewässerentwicklung verfolgt, wobei die Hoch-
wasservorsorge bei allen ökologischen Gewässerentwicklungen geprüft und ggf. verbessert wird. Umsetzung s-
fahrpläne gem. WRRL liegen für alle berichtspflichtigen Gewässer vor. D ies sind Münstersche Aa, Mecke l-
bach, Kinderbach, Flothbach, Werse, Kreuzbach, Angel, Piepenbach, Emmerbach, Getterbach, Kannenbach
und Offerbach. Die Aa wurde in den Jahren 2012 – 2014 in Teilbereichen oberhalb des Aasees renaturiert..
Für die Fließgewässer Ems, Münstersche Aa und Werse wurde ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko
ermittelt.
• Die Ems verläuft mäandrierend an der nordöstlichen Grenze des Stadtgebietes durch einen überwiegend
landwirtschaftlich (Ackerbau und Grünland) genutzten Bereich, der Teil der FFH-Gebiete Emsaue und
Große Bree ist. Selbst bei einem extremen Hochwasser sind nur wenige Wohngrundstücke und gewerblich
genutzte Flächen im Außenbereich betroffen. Hier liegt das Wasserschutzgebiet Haskenau, das bei
Hochwasserereignissen betroffen ist.
• Die Werse verläuft durch den gesamten östlichen Teil des Stadtgebietes, von Angelmodde im Süden bis
Gelmer im Norden, dabei ist ihr Lauf natürlich und die Überschwemmungsbereiche sind größtenteils frei
von Wohnbebauung. Insgesamt lassen sich kaum Unterschiede zwischen Hochwasserereignissen mit ho-
her, mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit feststellen.
Gemäß Hochwasserrisikokarte sind in Angelmodde bei einem häufigen Hochwasserereignis etwa 600
Anwohner betroffen, wobei auch Bereiche an der Angel (Nebengewässer der Werse) mit Wohngrundstü-
cken überflutet werden können. Bei einem extremen Hochwasser ist eine „evakuierungsbedürftige Ein-
richtung (beispielsweise Kindergarten, Schule, Seniorenheim)“ betroffen. Im Stadtteil Wolbeck, durch
den die Angel fließt, sind im Hochwasserfall 100-1000 Anwohner durch Überschwemmung ihrer Grund-
stücke betroffen.
Östlich von Gremmendorf sind im Hochwasserfall ca. 60 bis 70 Anwohner betroffen. Südöstlich von
Sankt-Mauritz sind 600 Anwohner und ein Freibad, nordöstlich von Sankt-Mauritz sind etwa 300 Anwoh-
ner betroffen.
Westlich von Handorf ist im Hochwasserfall eine IVU-Anlage (genehmigungspflichtige industrielle oder
landwirtschaftliche Anlagen, die der IVU
5-Richtlinie unterliegen), ein Campinglatz, eine Gärtnerei und
mehrere Wohnhäuser, die direkt an der Werse im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, betrof-
fen; die Kläranlage Mariendorf in diesem Bereich ist stillgelegt. Dabei ist bereits bei häufig auftretendem
Hochwasser mit einer Überflutung zu rechnen. Gemäß Risikokarte sind davon 300 Anwohner betroffen.
Das Überschwemmungsgebiet des Werseunterlaufs wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Acker-
bau und Grünland) und ist Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes. Bei Gelmer mündet die Werse in
die Ems. Hier liegt wiederum das Wasserschutzgebiet Haskenau, das auch von Hochwässern an der Wer-
se betroffen ist
• Die Münstersche Aa durchfließt die Stadt von Westen nach Norden und wird im Aasee künstlich ange-
staut, anschließend verläuft sie durch das Stadtzentrum. Bei häufig auftretenden Hochwasserereignissen
ist nicht mit größeren Schäden zu rechnen. Im Falle eines Jahrhunderthochwasser werden Freiflä-
chen/Parkanlagen wie beispielweise die Westerholt’sche Wiese, Außenanlagen der Universität sowie der
Bischöfliche Garten überspült. Bei einem HQextrem sind über 1000 Anwohner durch die Überschwem-
mung ihrer Grundstücke betroffen, evakuierungsbedürftige Einrichtungen liegen außerhalb der hochwas-
sergefährdeten Bereiche.
Die Wahrscheinlichkeit für Hochwasser an Werse, Münsterscher Aa und deren Zuflüssen durch häufigere und
intensivere Starkniederschläge wird klimawandelbedingt steigen (siehe auch Kapitel 3.2). Durch wärmere
5 Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
60 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Winter wird zudem der Anteil von Schnee am insgesamt im Winter steigenden Gesamtniederschlag abne h-
men. Die zeitliche Speicherung als Schnee reduziert sich, sodass Niederschlag zu unmittelbarem Abfluss führt
und die winterliche Hochwassergefahr steigt. Gleichzeitig bestehen Anzeichen dafür, d ass im Winter bei b e-
stimmten Ost -Wetterlagen aufgrund der verminderten arktischen Eisbedeckung außergewöhnliche Nieder-
schläge als Schneefall auftreten können, wie zuletzt 2010, 2012 und 2013 (Rahmstorf 2013). Der Hochwasser-
schutzplanung kommt insoweit künftig eine noch stärkere Bedeutung zu.
Die mögliche Zunahme extremer Niederschlagsereignisse verstärkt die Gefahr von Erosion und bewirkt mö g-
licherweise, dass Schadstoffe, Dünge - und Pflanzenschutzmittel aus unterschiedlichsten Bereichen in Grund-
und Oberflächengewässer gelangen. Allerdings sind wasserbedingte Erosionserscheinungen in Münster bisher
nur sehr untergeordnet aufgetreten (siehe auch Kapitel 4.2.4).
Hochwasserereignisse verschlechtern oft die Wasserqualität, beispielsweise durch Umlagerung kontam inierter
Sedimente, Überflutung von Industrie - und Kläranlagen sowie privater Heizöltanks. Zusätzlich bergen
Starkregenereignisse die Gefahr, dass Mischkanalisationen in Siedlungsgebieten entlastet werden müssen, was
zu einem erhöhten Stoffeintrag in Gewässer führt. Krankheitserreger können dadurch stellenweise extrem
häufig vorkommen.
Sommer-niedrige Wasserstände in Oberflächengewässern erhöhen die Konzentration unerwünschter Stoffe
im Wasser. Diese Stoffe belasten das Ökosystem und können im Falle von Trinkwassergewinnung aus Uferfil t-
raten einen erhöhten Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung bedeuten.
Häufigeres Auftreten von Niedrigwasserperioden durch meist sommerliche Trockenzeiten haben darüber hi n-
aus Auswirkungen auf die ökologische Situation der Gewässer. Eine gleichzeitige zunehmende Erwärmung
der Wasser- und Bodentemperaturen aquatischer Systeme im Sommer bewirkt u.a., dass der Sauerstoffgehalt
der Gewässer sinkt. Für Wassertiere und - pflanzen bedeutet das neben den hohen Wassertemperaturen und
eingeschränktem Wasservolumen zusätzlichen Stress. Darüber hinaus belasten Einleitungen, beispielsweise
aus Kläranlagen, aber auch diffuse Einträge wegen des verschlechterten Verdünnungsverhältnisses die Gewä s-
ser in verstärktem Maße.
Seen
Der Aasee weist bei Starkniederschlägen aufgrund von sprunghaft ansteigenden Zuflüssen und seines relativ
geringen Volumens (geringe Wassertiefe) deutliche Pegeländerungen auf. Pfingsten 2014 erhöhte sich der Zu-
fluss der Aa oberhalb des Aasees in kurzer Zeit von 200 l/s auf 17.000 l/s und der Pegel stieg von 15 cm auf 2,2
m. Dabei wurden die Seeuferwege zeitweise überflutet. (1. Informationsgespräch Stadt - und Umweltplanung,
Freiraumschutz am 02.07.2014 in Münster).
In Münster kann es unter ungünstigen Umständen im Aasee zu einem verstärkten Auftreten von Cyanobakt e-
rien (Blaualgen) kommen. Das Gewässer ist auch nicht als Badesee geeignet, weil Grenzwerte der EU -
Badegewässerrichtlinie nicht eingehalten werden können. Langfristig wird an einer Sanierung gearbeitet, w o-
bei auch Einrichtungen der Universität Münster beteiligt sind. Die Belastung des Aasees mit Cyanobakterien
wird über ein Monitoringkonzept überwacht, bei Bedarf wird durch Einleitung von Eisen- III-Chlorid eing e-
griffen.
Die Temperatur der Oberflächengewässer wie des Aasees wird im Zuge des Klimawandels zunehmen, da
durch den Kontakt mit der höheren Lufttemperatur Wärme eingetragen wird. Bei einigen Gewässern sind
auch die ansteigenden Grundwassertemperaturen relevant, da schon die Quellwassertemperaturen zunehmen.
Mit höherer Wassertemperatur nimmt die Vermehrung der Cyanobakterien stark zu und es kann bei deutlich
steigenden Temperaturen zu weiteren Problemen kommen. Es sollte also nicht nur auf eine Entgiftung, so n-
dern zur Vorbeugung auch auf eine thermische Sanierung geachtet werden. Eine derartige Sanierung ist in
Art und Umfang aber ein bisher nicht geklärtes Problem.
Ein weiterer Effekt höherer Wassertemperatur ist die Abnahme der Löslichkeit von Gasen, was speziell im
Sommer in Bezug auf den Sauerstoffgehalt von Bedeutung ist. Bei Stillgewässern wird dieser nur durch reinen
Gasaustausch an der Oberfläche geregelt, während bei Fließgewässern noch ein mechanischer Eintrag durch
Luftblasen hinzukommt. Die Stillgewässer des Tieflands wie der Aasee sind also zuerst von klimawandelb e-
dingt erhöhter Gefahr von sommerlichem Sauerstoffmangel betroffen.
Schließlich schwächt sich bei zunehmenden Wassertemperaturen die Funktion des Aasees als Kaltluftleitbahn
in die Innenstadt ab.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 61
Stadtentwässerung
Zur Beseitigung und Behandlung von Schmutzwasser und Niederschlagswas ser betreibt das Tiefbauamt der
Stadt Münster ein Kanalnetz von insg esamt 1.740 km Länge. Das Netz entsorgt das Stadtgebiet von Münster
und der verschiedenen Ortsteile und umfasst sowohl Misch- als auch getrennte Schmutz- und Regenwasserka-
näle, wobei mit Ausnahme von Bereichen der Innenstadt von Münster, Albachten, Roxel, Nienberge und
Wolbeck sowie der Ortslage von Sprakel eine Trennkanalisation vorliegt. Die meisten Siedlungen aus den
50er bis 70er Jahren werden über Mischkanalisationssystem e entwässert, was bei fehlenden Rückstausiche-
rungen, die allerdings vorgeschrieben sind, bei von Starkregen problematisch ist.
Abbildung 35: Einzugsgebiete Regenwasser im Stadtgebiet von Münster
Grün – Einzugsgebiete Regenwasser vorhanden / geplant
Gelb – Einzugsgebiete Mischwasser
Quelle: Stadt Münster – Tiefbauamt 2014
Die vielen Einzelgehöfte im Außenbereich sind teilweise nicht an die Kanalisation angeschlossen und das
Schmutzwasser wird dort in Kleinkläranlagen behandelt oder abflusslosen Sickergruben zwischengelagert, die
regelmäßig geräumt werden müssen.
Das Schmutz- und Mischwasser wird über 86 Pumpwerke und 235 Kleinpumpwerke insgesamt 5 Kläranlagen
zugeleitet: Hauptkläranlage Coerde, Kläranlagen Am Loddenbach, Hiltrup, Geist, Häger. Niederschlagswa s-
ser wird überdies in 23 Regenklärbecken behandelt und über 9 Regenüberlaufbecken sowie 64 Regenrückhal-
62 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
tebecken im Kanal und 18 Regenrückhalt ebecken im Bereich von Gewässern zurückgehalten. Dabei werden
zwei Arten von Regenrückhaltebecken unterschieden:
• Regenrückhaltebecken, die sowohl im Verlauf von Fließgewässern oder am Auslauf von Kanalisationen
liegen können und die überwiegend als Feuchtbiotop, das in niederschlagsarmen Zeiten auch trocken fal-
len kann, angelegt werden, werden im FNP als Ver- und Entsorgungsanlagen durch das Planzeichen RRB
dargestellt,
• Regenrückhaltebecken mit ständigem Wasserstand (bspw. als Teichanlage) werden im FNP als Wasser-
flächen, mit dem zusätzlichen Symbol R dargestellt.
Abwasserpumpwerke auf Stadtteilebene sind hochwassersicher ausgebaut, Kleinpumpwerke werden im Über-
flutungsfall/Überlastungsfall abgeschaltet.
Die Abwasserbeseitigung ist in der Entwässerungssatzung der Stadt Münster geregelt, die u.a. auch Schut z-
maßnahmen gegen Rückstau aus dem Kanal bei extremen Niederschlagsereignissen vorschreibt 6. Die techn i-
sche Durchführung der Abwasserbeseitigung wird über das Abwasserbeseitigungskonzept gesteuert, das Ende
2014 in der 6. Fortschreibung beschlossen worden ist. Ziel des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes ist
u.a.
• Anschluss von Streusiedlungen,
• Kanalsanierung,
• Regenwasserbehandlung
• Umsetzung der Zielvorgaben der EG-WRRL zur Schaffung eines guten chemischen und ökologischen
Zustandes der oberirdischen Gewässer durch Prüfung der Wirkung der Maßnahmen auf die Gewässer.
Starkregen und Überflutungen
Seltene Starkregenereignisse und ihre Ableitung werden in Münster bei der Abwasserplanung derzeit schon
berücksichtigt. Die verschiedenen Stadtteile unterscheiden sich dabei je nach Nutzungsart und -intensität, B e-
bauungsdichte und Lage im Hinblick auf die Risiken und Schadenspotenziale. Für Kanalsanierungen werden
Überflutungsnachweise für Niederschlagsereignisse mit einer 10-jährigen Eintrittswahrscheinlichkeit, bei U n-
terführungen mit einer 30-jährigen Eintrittswahrscheinlichkeit erstellt.
Im Nachgang zum Starkregenereignis vom Juli 2014 sind im Einzugsbereich der von Verunreinigungen am
stärksten betroffenen Gewässer weitere 80 Heizöllageranlagen ermittelt worden, die einer direkten Sanierung
und Nachsorge bedurften. Einige von diesen Tankanlagen wurden durch Überflutung vollständig zerstört.
Kellerüberflutungen entstehen hauptsächlich durch oberflächlich eindringendes Wasser in Keller- bodennahe
Gebäudeöffnungen wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Zugänge sowie auch im Bereich der Mischkanalisation
bei fehlenden bzw. nicht funktionsfähigen Rückstausicherungen durch Kanalrückstau und. Problematisch ist
die Überflutung von Aufenthaltsräumen bei Souterrainwohnungen. Nach derartigen Ereignissen wird von der
Stadt verstärkt auf diesen Zusammenhang hingewiesen. Entsprechende Beratungen werden angeboten.
Potenzielle Gefahren durch Starkregen
Seltene und außergewöhnliche Starkniederschläge können einerseits zu Oberflächenabfluss und daraus resu l-
tierender Überflutung führen, zum anderen aber auch selbst Schäden auslösen. Bei seltenen und außerg e-
wöhnlichen Starkniederschlägen sind meistens darüber hinaus die begleitenden Wetterumstände (Hagel,
Sturm, Gewitter) bei der Gefährdungsbetrachtung einzubeziehen. Niederschlag in Form von Hagel kann be i-
spielsweise ebenso wie durch Sturmböen angewehtes Laub zu einer Verstopfung der Straßeneinläufe führen,
so dass es trotz nicht ausgelasteter Kanalisation zu Überflutungen kommen kann. Eine Gefährdung durch a b-
fließenden Starkregen kann auftreten durch:
• Hangabfluss (wild abfließendes Wasser), der außerhalb, am Rand oder innerhalb von Siedlungsgebieten
entstehen kann und sich in die Siedlungsflächen hinein bewegt. Hangabfluss kann über bebaute Grund-
stücke abfließen und dort zu Schäden führen. Er kann auch kanalisierten Gebieten zufließen und dort zu
6 Schutz gegen Rückstau: § 14 Abs. 7 EWS Münster (Ortssatzung über die Entwässerung der Grundstücke und
den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage in der Stadt Münster - Entwässerungssatzung (EWS)-66.01
vom 21.11.2012 (Amtsblatt Stadt Münster 2012 S. 216))
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 63
einer Überlastung der Kanalisation führen. Talwärts führende Wege oder Geländesenken sind häufig die
bevorzugten Abflussbahnen.
• Hochwasserabflüsse im Gewässer können zur Überlastung der betroffenen Gewässer einschließlich der
Bauwerke und Anlagen an den Gewässern führen. Die ausufernden Wassermengen können ebenfalls ka-
nalisierten Gebieten zufließen und zu einer Überlastung der Kanalisation führen. Besondere Gefahren-
punkte sind zu gering bemessene Brücken und Durchlässe, verrohrte Abschnitte mitsamt den häufig vor-
handenen Zulaufrechen oder stark verkrautete, mit Abfällen verschüttete Gewässerabschnitte (Gras-
schnitt). Häufig wurde der Gewässerverlauf in Siedlungen geändert und folgt nicht mehr dem Taltiefsten.
Weiterhin kann infolge von seltenen und außergewöhnlichen Starkniederschlägen oder Zufluss von außerhalb
eine Überlastung der Grundstücksentwässerungsanlagen und der Kanalisation erfolgen:
• Die Überlastung der Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke kann die Dachentwässerungs-
systeme, Fallrohre und Grundleitungen, Grundstücksentwässerungsleitungen, die Hofentwässerung und
Regenwasserspeicher- und Versickerungsanlagen betreffen. Häufiger ist jedoch der Fall, dass durch
Rückstau aus der Kanalisation eine Überflutung oder eine Teileinstau der unter der Rückstauebene lie-
genden Kellerräume erfolgt. Problematisch ist dies bei Souterrainwohnungen.
• Die Überschreitung der Kapazität der Kanäle und Anlagen der öffentlichen Kanalisation kann sowohl bei
Misch- wie Trennsystemen vorkommen. Wenn verrohrte Bäche an die Kanalisation angeschlossen sind,
kann sich die Abflusserhöhung noch verstärken. Durch den Druckabfluss (oder auch durch den steigen-
den Luftdruck) können die Schachtdeckel angehoben werden, Schächte werden häufig dabei auch baulich
in Mitleidenschaft gezogen. Der austretende Abfluss kann entlang des Straßenverlaufs in Gefällerichtung
abfließen, falls Bordsteine in ausreichender Höhe vorhanden sind. Fehlen die Bordsteine oder sind sie
beispielsweise bei Grundstückszufahrten abgesenkt, kann der Straßenabfluss über die Grundstückzufahr-
ten den Gebäuden zufließen. Das auf den Straßen abfließende Wasser sammelt sich dann in den vorhan-
denen Geländesenken und kann ggf. durch die vorhandenen Straßeneinläufe wieder abgeleitet werden.
Bei von außen den kanalisierten Flächen zulaufendes Wasser kann die Kapazität der Straßeneinläufe
überschritten werden, Schlamm, Laub und Äste können diese verstopfen.
Bei vielen seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen treten die beschriebenen Prozesse gleic h-
zeitig auf und können sich gegenseitig verstärken. Hochwasser in den Bächen kann beispielsweise Rückstau in
die Regenwassereinläufe der Kanalisation bewirken oder durch Überflutung beispielsweise die Kläranlage
schädigen. Der Stofftransport bei Hang - und Gewässerabfluss kann ebenfalls die Funktionsfähigkeit des Ka-
nalnetzes beinträchtigen.
Wichtig ist der Hinweis, dass die technischen Abwassersysteme nicht für die geordnete und schadlose Able i-
tung von seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen ausgelegt werden können und auch nicht
müssen: Der tech nische und finanzielle Aufwand ist viel zu hoch und mit immensen Eingriffen in die städt i-
sche Infrastruktur und das bestehende städtische Gefüge verbunden. Gesetzliche Grundlagen und technische
Regeln beschränken über die Definition differenzierter Bemessu ngsregeln insoweit die Abwasserbeseit i-
gungspflichten von Grundstückseigentümern und Kommunen. Auch Gewässer können gerade im Stadtgebiet
nicht so gestaltet werden, dass sie jedes mögliche Hochwasserereignis aufnehmen können, da hierfür bereits
der notwendige Raum fehlt. Überflutungen durch seltenen und außergewöhnlichen Starkregen und durch
Hochwasser sind auch in unserer hochtechnisierten Welt nicht vermeidbar und es stellt sich der gesamten
Stadtgesellschaft die Aufgabe, sich auf derartige Ereignisse bestmöglich vorzubereiten.
Die DWA Arbeitsgruppe ES 2.5 beschreibt die Starkregenvorsorge insoweit als „kommunale Gemeinschaft s-
aufgabe“, bei der neben der originären Fachdisziplin der Stadtentwässerung auch die Disziplinen der Arch i-
tektur, Stadt- und Straßenpl anung sowie die Bauherrinnen und Bauherren in die Planungen einzubeziehen
sind (DWA 2013; vgl. Abbildung 36). Insoweit empfiehlt es sich, unterschiedliche Intensitäten von Starkregen
in Betracht zu ziehen und bei der Planung auch daran angepasste Maßnahmen abzuleiten.
Starkregensimulation für Münster
Zur Abschätzung zukünftiger potenzieller Gefahren durch selten en und vor allem außergewöhnlichen Stark-
regen im Stadtgebiet von Münster wurde im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes Münster mit Hilfe eines
GIS eine Simulation eines außergewöhnlichen Starkregen über das digitale Höhenmodell des Stadtgebietes
mit einer Auflösung von 1 m durchgeführt. Der gewählte außergewöhnliche Starkregen entspricht dem ‚a u-
64 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
ßergewöhnlichen Starkregen‘, den die DWA Arbeitsgruppe ES 2.5 in ihrer Klassifikation von Starkregeninten-
sitäten verwendet.
Abbildung 36 Schutz vor Starkregenfolgen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe: Maßnahmenkategorien
Quelle: LANUV 2014, S. 112 (in Anlehnung an das Arbeitsblatt der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.5)
Für die Erstellung einer Gesamtübersicht der topografisch begründeten Abflusswege im Stadtgebiet wurde
überdies eine Abflussanalyse über einem vergröberten Höhenmodell mit einer Auflösung von 5 m durchg e-
führt.
Als Modellregen wurde ein Blockregen von 90l/m ² über 60 Minuten (=90mm) angesetzt. Dies entspricht ei-
nem Niederschlagsereignis, das zwischen den Extremwerten des KOSTRA -Atlas mit einer 100 -jährigen Wie-
derkehrwahrscheinlichkeit und dem Ereignis vom Juli 2014 liegt . Auch wenn das Ereignis vom Juli 2014 deu t-
lich über diesem Modellregen liegt, stellt das Modell eine sinnvolle Analy se da, da es die potenziellen Gefa h-
renpunkte beim Abfluss des Niederschlagswasser im Stadtgebiet deutlich hervortreten lässt und es ermöglicht,
Schwerpunkträume für vertiefte Untersuchungen zu identifizieren. Für die Ableitung konkreter Maßnahmen
ist dieses Modell allerdings nicht geeignet.
Mit Hilfe der Simulation lassen sich Fließwege und Wasserstände im Zuge eines außerge wöhnlichen Starkre-
genereignisses im gesamten Stadtgebiet von Münster erkennen und die besonders betroffenen Flächen und
kritische Infrastruktureinrichtungen identifizieren (siehe Karten 5, 6 und 7). Die Fließgeschwindigkeit des a b-
fließenden Niederschlagswassers stellt aufgrund der Topografie von Münster kein besonderes Problem dar
und wird weiter nicht gesondert betrachtet.
Durchlässe für Gewässer unter Straßen stellen potenzielle Abflusshindernisse dar und werden ebenfalls GIS -
technisch durch die Verschneidung von Straßen und Gewässern ermittelt. Schließlich wird die Sensitivität
neuer Baugebietet hinsichtlich der Gefahr von Überflutungen durch Starkregen betrachtet. H ierfür werden
die Flächen des Baulandprogrammes 2015 – 2020 der Stadt Münster überprüft.
Die Ergebnisse der Klassifizierung und Zusammenfassung von flächen - und standortspezifischen Wasserstä n-
den aufgrund der Starkregensimulation umfassen folgende Klassifizierungen:
• Abflusswege zeigen den Abfluss des simulierten Niederschlags im Gelände auf der Basis des vergröberten
Höhenmodells mit 5 m Auflösung (siehe Karte 5). Die Unterteilung der Liniensegmente zeigt die Anzahl
der Zuflüsse des jeweiligen Segments; je größer die Zahl, desto größer der Einzugsbereich und die poten-
zielle Wassermenge, die hier fließen kann; die Pfeile an den Segmentenden zeigen die jeweilige Fließrich-
tung an. Die Abflusswege gehen über kurz oder lang in Gewässer über. Innerhalb des Siedlungsbereichs
liegen die Abflusswege häufig in Verkehrsflächen und zeigen somit deren Bedeutung für Speicherung und
Ableitung von Niederschlagswasser auf. An den Siedlungsrändern zeigen die Abflusswege mögliche Ge-
fahren durch wild abfließendes Wasser für die dortigen Grundstücke und Gebäude auf.
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Gewässerklasse
0
1
2
Abflusswege
2
3
4
5
6
7
Karte 5: Gewässernetz und Abflussweg
66 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
• Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen7 liegen im Außenbereich (siehe Karte 6). Diese Flächenkate-
gorie stellt potenzielle Rückhalteräume für den Starkregen dar.
• Bereiche mit überfluteten Siedlungsflächen8 liegen im Innenbereich; es handelt sich um Wohnbauflä-
chen, Gewerbe- und Industrieflächen sowie sonstige baulich genutzte Siedlungsflächen, auf denen das
Wasser im Durchschnitt höher steht, als auf 75% aller berechneten Rasterzellen, d.h. knapp 5 cm; in Teil-
bereichen dieser Flächen liegen die Wasserstände teilweise deutlich höher. Diese Flächenkategorie stellt
eine potenzielle Gefahrenzone durch Überflutung bei Starkregen für die Flächennutzungen dar. Betrof-
fen sind einzelne Stadtbereiche in der gesamten Stadt. Dies Flächen sollten mit Hilfe detaillierter Nieder-
schlags-Abflussmodelle unter Einbeziehung der Kanalisation detailliert hinsichtlich potenzieller Gefahren
und Risiken überprüft werden
• Bereiche mit überfluteten Verkehrsflächen sind Stadtbereiche, in denen auf Straßen, Plätze und Wege
das Wasser als Ergebnis der Simulationsrechnung im Durchschnitt höher als 0,1 Meter (= Bordsteinhö-
he) stehen kann. In diesen Bereichen stellen die Verkehrsflächen einerseits potenzielle Gefahrenquellen
für die benachbarten Grundstücke und Gebäude dar (insoweit wird ein Puffer um die ALKIS-
Flächenkategorie von 25 m als Symbol für die Gefährdung dargestellt); der Verkehr kann erheblich be-
hindert werden und damit auch direkt oder indirekt der Einsatz der Hilfskräfte. Andererseits handelt es
sich um Rückhalteräume und Abflusswege, auf denen das Niederschlagswasser aufstaut (gespeichert)
wird und abfließen kann, im besten Fall schadlos direkt oder indirekt in den nächsten Vorfluter oder die
Kanalisation. Betroffen sind Bereiche in weiten Teilen der Stadt.
• Baulandprogramm zeigt die Flächen im Stadtgebiet, die im städtischen Baulandprogramm 2015 – 2020
für eine städtebauliche Entwicklung vorgesehen sind.
• Nicht weiter gekennzeichnete Flächen und Bereiche sind nicht generell gefahrenfrei! Auch hier kann es
ggf. bei Vorliegen ungünstiger Umstände, bspw. kleinen Geländesenken, Kanalüberstau oder Kanalrück-
stau zu eng begrenzten Überflutungen der Grundstücke oder von Kellern durch Starkregen kommen. Im
Außenbereich zeigen ungekennzeichnete Flächen Bereiche an, von denen das Niederschlagswasser gut
abfließt und entweder in Gewässern die Hochwassergefahr erhöht oder direkt in angrenzende Siedlungs-
bereiche fließt.
7 ALKIS-Flächenkategorien Heide, Landwirtschaft, Sumpf, Unland, vegetationslose Fläche, Wald), durchschnitt-
licher Wasserstand auf der Fläche > 0.044952 m (=3. Quantil der Gesamtberechnung) und Größe der ALKIS-
Fläche > 5.000 m²
8 ALKIS-Flächenkategorien Fläche besonderer funktionaler Prägung, Fläche gemischter Nutzung, Industrie und
Gewerbefläche, Wohnbaufläche, durchschnittlicher Wasserstand auf der Fläche > 0.044952 m (=3. Quantil der
Gesamtberechnung) und Größe der ALKIS-Fläche > 5.000 m²
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 6: Potenziell überflutete Fläche
Baulandprogramm
Überflutete Verkehrsflächen
Bereiche mit überfluteten Verkehrsflächen
Bereiche mit überfluteten Siedlungsflächen
Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen
68 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
• Wasserstand an kritischen Infrastrukturen9 klassifiziert den maximalen Wasserstand innerhalb eines
Puffers von 2 m um die Gebäude der jeweiligen Einrichtungen (siehe Karte 7). Je höher der Wasserstand,
desto größer die Gefahr, dass das Gebäude von Überflutung betroffen und die Funktion durch eindrin-
gendes Wasser gestört wird.
• Schnittpunkte Gewässer – Straßen zeigt potenzielle Abflusshindernisse, da sich an diesen Stellen Durch-
lässe befinden können, die entweder nicht leistungsfähig für die an fließende Wassermenge sind, oder
durch Geschwemmsel blockiert sind. In beiden Fällen besteht die Gefahr eines Rückstaus und in Folge
von Überflutungen von angrenzenden Flächen und der Straße
9 ALKIS-Kategorien Feuerwehr, Gebäude der Kläranlage, Gebäude für Fernmeldewesen, Gebäude für Gesund-
heitswesen, Gebäude für Sicherheit und Ordnung, Gebäude zur Elektrizitätsversorgung, Gebäude zur Entsor-
gung, Gebäude zur Wasserversorgung, Heizwerk, Polizei, Pumpstation, Krankenhaus, Tankstelle, Umformer,
Umspannwerk, Wasserwerk
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 7: Kritische Infrastrukturen
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Wasserstand an krit. Infrastrukturen
P > 0,10 - 0,20 m
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Q > 0,50 - 0,93 m
Rettungswege
70 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Das Münsterland ist grundsätzlich eine wasserreiche Region, so dass auch in künftigen Perioden heißer Te m-
peraturen und wenigen Niederschlags eine Grundversorgung mit Trinkwasser gesichert sein müsste. Gleic h-
wohl ist ein Abgleich der unterschiedlichen Trinkwassernutzer erforderlich, um ein Priorisierung der Wa s-
sernutzung bei Engpässen sicherzustellen. Neben der Quantität ist auch die Qualität des Grundwassers in den
kommenden Jahren sicherzustellen. Hier gilt im Besonderen, den vorsorgenden Gewässerschutz und vor allem
die Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen voranzutreiben, vor allem durch weitere Kooperationen zwi-
schen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft.
Der Aasee als größtes Stillgewässer der Stadt Münster ist bereits heute thermisch belastet. In Zusammenhang
mit den prognostizierten Klimaänderungen werden sich diese Effekte voraussichtlich weiter verstärken.
Für die Fließgewässer Ems, Münstersche Aa und Werse besteht bereits heute ein signifikantes Hochwasserri-
siko, das sich im Zuge der Auswirkungen des Klimawandels voraussichtlich verstärken wird. Mit der Umse t-
zung der Maßgaben der Wasserrahmenrichtlinie (Renaturierungen, Schaffung von Randstreifen sowie R e-
tentionsraum) sowie der Erstellung der Hochwassergefahren - und –risikokarten ist die Stadt Münster aber auf
die gewässergebundenen Hochwässer relativ gut vorbereitet.
Die Häufigkeit und Intensität von außergewöhnlichem Starkregen kann sich klimawandelbedingt erhöhen und
zu Überflutungen von Stadtbereichen führen. Gefährdungen von Personen und Sachgütern sind in Folge mö g-
lich und Infrastruktureinrichtungen können in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Während se l-
tene Starkregen mittlerer bis geringer Wahrscheinlichkeit weitgehend beherrschbar sind (vgl. Abbildung 36),
sind gegenüber außergewöhnlichen Starkregenereignissen mit sehr geringer Wiederkehrwahrscheinlichkeit
weitergehende Analysen sowie Vorsorgemaßnahmen sinnvoll.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 71
4.2.4 Boden
Leitfrage: Wie wirken sich die Klimaveränderungen auf den Boden aus und welche Konsequenzen resultieren da r-
aus für die Landnutzungen?
Natürliche Böden sind u.a. Speicher für CO2, Wasser und Nährstoffe und bilden die Produktionsgrundlage für
Land- und Forstwirtschaft. In Bezug auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels kommt dem Boden
eine besondere Bedeutung zu. Beeinträchtigungen seiner Funktionen im Naturhaushalt haben Auswirkungen
auf die Landnutzungen und die biologische Vielfalt.
Das Stadtgebiet von Münster wird mittig durch den von Süden nach Norden verlaufenden Kiessand- Rücken
(Münsterländer Kiessandzug) geteilt. Der westliche Bereich des Stadtgebietes wird dem Klei -Münsterland mit
Lehm- und Sandlößböden (Kleiböden) zugeordnet. Die östliche Hälfte des Stadtgebietes gehört z um Sand-
münsterland (Wolbecker und Handorfer Sandebene, Stadt Münster 2004).
Abbildung 37: Bodenkarte der Stadt Münster (Maßstab 1.100.000)
Quelle: Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz (2014c)
72 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Insgesamt überwiegen in Münster lehmig, schluffige Sandböden (Stadt Münster – Amt für Grünflächen und
Umweltschutz 2014c). Die vorherrschenden Bodentypen sind stauwasser- (Pseudogleye/ Stauwasserböden)
oder grundwassergeprägt (Gleye). Häufig sind zudem Podsole und Braunerden.
Schutzwürdige Böden
Eine besondere Schutzwürdigkeit als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere weisen Böden auf Extrem-
standorten auf, wie sie bspw. in Mooren bestehen. Moore sowie grund- und stauwassergeprägte Böden mit
hohem organischen Anteil (Moorgleye, Anmoore, Anmoorgleye) reagieren besonders empfindlich auf Verä n-
derungen des Bodenwasserhaushaltes, was im Zuge des Klimawandels neben dem bereits erwähnten H u-
musabbau u.a. zu einer verstärkten Entwässerung bei Sommertrockenheit führt. In Münster betrifft dies insb e-
sondere die Niedermoorbereiche östlich des Werseunterlaufs im Nordosten des Stadtgebietes sowie die A n-
moorgleye entlang der Werse (s. Kapitel 4.2.7).
Die fruchtbaren Braunerden im Umfeld der Werse sowie die Parabraunerden entlang des Meckelbaches we i-
sen für den Naturhaushalt eine hohe Regelungs - und Pufferfunktion (Wasser- , Nähr - und Schadstoffe) auf
und sind besonders interessant für die Land - und Forstwirtschaft. Vom Geologischen Dienst NRW werden sie
daher als besonders schutzwürdig eingestuft . Höhere Temperaturen und weniger Niederschläge in den So m-
mermonaten führen zu einem Humusabbau, der den Klimawandel verstärkt, da in den Böden große Mengen
an CO2 gespeichert sind. Um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten , sind Anpassungsmaßnahmen in
Land- und Forstwirtschaft erforderlich (s. Kapitel 4.2.5 und 4.2.6).
Wasserspeichervermögen und Niederschlagsversickerung
Böden sind in der Lage , Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern oder ins Grundwasser abzugeben
Dadurch reduzieren sie den Oberflächenabfluss und tragen zur Abflussregulierung bei ( Ad-hoc-AG Boden
2007).
Im Sinne des vorsorgenden Boden - und Hochwasserschutzes ist es sinnvoll und notwendig, Böden mit einem
hohen Wasserspeichervermögen (ausgedrückt in der nutzbaren Feldkapazität) zu erhalten und von Bebauung
freizuhalten. In Münster betrifft dies insbesondere die Böden im direkten Einzugsgebiet des Meck elbaches
sowie der Werse.
Besonders geeignet für die Niederschlagsversickerung (Versickerungseignung im 2 -Meter-Raum) sind die
Böden des Kies-Sand-Zuges sowie die Böden im Nord- Osten des Stadtgebietes. Gerade im Bereich des Kies -
Sand-Zuges sind größere Te ile überbaut; im Freiraum liegen hier die Trinkwasserschutzgebiete. Beides er-
schwert die Versickerung von Niederschlagswasser.
Der überwiegende Bereich des Stadtgebietes wird hingegen aufgrund des hohen Einflusses von Grund- oder
Stauwasser eher als ungeeignet für die Niederschlagsversickerung bewertet (vgl. Karte 8).
Erosionsgefährdung
Böden können sowohl durch Wind als auch durch oberflächig abfließendes Wasser erodieren. Die Erosion des
Oberbodens ist insofern kritisch, da sie eine Abtragung des humosen Oberbodens bewirkt, und so eine Schä-
digung der landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bewirkt, als auch Schäden am Ort der
Ablagerung verursacht (sog. Offsite-Schäden bspw. auf Straßen und in Häusern).
Gemäß der Bodenkarte der Stadt Münster ist die Erodierbarkeit des Oberbodens im mittleren Bereich des
Stadtgebietes, wo ein Großteil der o.g. Böden mit hohen Grobschluff - und Feinstsandanteilen liegt, als sehr
hoch (K-Faktor 0,5 bis 0,58) eingestuft (siehe Karte 8). Auffällig ist zudem die hohe Erodierbarkeit (K -Faktor
0,3 bis 0,5) in den Bachauen (u.a. von Werse, Emmerbach, Münsterscher Aa und Meckelbach).
Da das Stadtgebiet von Münster aber insgesamt ein flaches Relief a ufweist, fällt die tatsächliche Erosion ins-
gesamt eher ger ing aus und tritt nur lokal begrenzt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf . Besonders
betroffen sind Ackerböden , die zeitweilig nicht bewachsen sind, bspw. Schwarzbrachen oder Ackerschläge
unmittelbar nach der Einsaat . Nach starken Niederschlägen in der Umbruchphase sind teilweise Gewässer
durch Bodeneintrag betroffen (bspw. Aa).
Schäden durch Winderosion sind im Stadtgebiet Münsters bisher nicht bekannt (Informationsgespräch Pl a-
nung am 02.07.2014 in Münster).
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 8: Wasserdurchlässigkeit und Erosionsgefährung der Böden
Erosionsgefährdung durch Wasser
Wasserdurchlässige Böden
74 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Starkniederschläge und damit auch die Anzahl der erosiven Ereignisse werden im Zuge des Klimawandels
häufiger auftreten. D ie stärkste Zunahme erosiver Ereignisse wird in den Monaten Juni bis August zu ve r-
zeichnen sein. In den Monaten Mai, September und Oktober wird eine leichte Zunahme erwartet (MKUNLV
NRW 2011a). Die damit verbundenen Auswirkungen auf das Münsteraner Stadtgebiet sind zurzeit noch nicht
absehbar. Es wird erwartet, dass die ggf. von Wassererosion betroffenen Landwirte aus Eigeninteresse geei g-
nete Vorsorgemaßnahmen gegen die Erosion ergreifen werden, bspw. pflügen einer doppelten Furche am
tiefgelegenen Ackerrand.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die für eine Niederschlagsversickerung geeigneten, im Bereich des Kies-Sand-Zuges gelegenen Böden sind in
größeren Teilen überbaut, im Freiraum liegen Trinkwasserschutzgebiete. Beides erschwert die Versickerung
von Niederschlagswasser.
Vor allem aufgrund des nur wenig bewegten Reliefs treten bisher kaum Erosionserscheinungen im Stadtge-
biet Münsters auf.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 75
4.2.5 Landwirtschaft
Leitfrage: Welche Vorkehrungen müssen für eventuelle Trockenperioden getroffen werden? K ann die Landwir t-
schaft von den Klimaveränderungen profitieren?
In Münster werden rund 46% der Stadtfläche landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die landwirtschaftlichen Fl ä-
chen prägen große Teile des Freiraums. Insgesamt 355 Betriebe bewirtschaften eine Gesamtfläche von 13.224
ha, dies entspricht einer durchschnittlichen landwirtschaftlichen Nutzfläche von etwa 37,3 ha/Betrieb. Bei den
Betrieben handelt es sich zumeist um Einzelhoflagen.
Verteilung der landwirtschaftlichen Nutzungen
Im Stadtgebiet von Münster befinden sich heute landwirtschaftliche Nutzflächen überwiegend auf Pseudogley,
Gley, Braunerde, Podsol oder Graubraunem Plaggenesch. Die grundwasserbeeinflussten Böden im Stadtg e-
biet ließen ursprünglich nur eine Grünlandnutzung zu. Um diese Standorte ackerbaulich nutzbar zu machen,
werden seit Beginn der 60er Jahren Grünlandstandorte insbesondere auf Gley- und Pseudogleyböden umg e-
brochen (Landwirtschaftskammer NRW 2008). Der größte Anteil der Fläche wird daher heute von Ackerland
eingenommen (LDB NRW 2010). Dauergrünlandflächen machen etwa 16% aus und befinden sich meist in
Hofnähe. Dauerkulturen wie Spargel und Erdbeeren spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Tabelle 8: Landwirtschaftliche Betriebe und deren landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Kulturarten
für Münster
Quelle: Landwirtschaftszählung (LDB NRW 2010)
Bodennutzungsart
Anzahl Betriebe ha
Ackerland Gesamt 296 10.945
Dauerkulturen 27 154
Dauergrünland 276 2.115
Auf den 10.945 ha ackerbaulich genutzter Fläche stellt Getreide die wichtigste Fruchtartengruppe dar. Davon
nehmen wiederrum Weizen und Winterweizen (einschließlich Dinkel und Einkorn) den größten Anteil ein.
Weitere wichtige Anbaufrüchte sind Mais sowie Pflanzen zur Grünernte 10 (Landwirtschaftszählung, LDB
NRW 2010). Eine zunehmende Bedeutung hat der Anbau von Energiepflanzen (insbesondere Mais) zur Bi o-
gaserzeugung oder Raps zur Gewinnung von Biodiesel.
Der Ackerbau in Münster dient in erster Linie dem Anbau von Futtermitteln, da das Münsterland traditionell
ein starker Standort für die Veredlung ist (insbesondere Ferkelzucht, Schweine - und Bullenmast, WLV 2015).
Bei der Landwirtschaftszählung 2010 wurden in Münster 282 landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung s o-
wie 19.171 Großvieheinheiten erfasst. Dabei handelt es sich um Rinder, Schweine, Schafe und Legehennen
(1/2 Jahr und älter) (LDB NRW 2010). Während die Milchviehhaltung in der Vergangenheit an Bedeutung
verloren hat, sind die Rindfleischproduktion sowie vor allem die Mastschweineproduktion angestiegen (LWK
Westfalen-Lippe 2001).
In Münster gibt es 117 Gartenbaubetriebe, die eine gärtnerische Fläche von 319 ha und 15,3 ha Hochglasfl ä-
che bewirtschaften. Den größten Anteil nimmt der Zierpflanzenbau ein. Weitere Sparten sind Baumschulen,
Gemüseanbau, Obstanbau Friedhofsgärtnerei (LWK Westfalen -Lippe 2001) sowie Garten - und Landschafts-
bau (LW NRW 2008).
Der Anbau von Gemüse wird durch leichtere Böden begünstigt, weshalb die se Betriebsart überwiegend im
nordöstlichen Stadtgebiet zu finden ist. Obst wird in Münster nur von sechs Betrieben angebaut (LWK Wes t-
falen-Lippe 2001).
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Münster sind insgesamt rückläufig. Allein in den vergangen 10
10 Pflanzen zur Grünernte sind Kulturen, die in grünem Zustand als Ganzpflanze geerntet werden. Die Nutzung
kann sowohl für Futter als auch für Energiezwecke erfolgen (Bayrisches Landesamt für Statistik 2015).
76 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Jahren konnte ein Rückgang von rund 4% verzeichnet werden. Von 1989 bis 1998 belief sich der Flächenve r-
lust sogar auf 10%. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen einem hohen Nutzungsdruck und sollten entspre-
chend der Bodenschutzklausel des BauGB (§ 1 Abs. 2 BauGB) möglichst nicht für Siedlungszwecke oder als
Ausgleichsfläche genutzt werden.
Grundlegende Auswirkungen des Klimawandels
Aus dem Klimawandel resultieren in NRW und somit auch in Münster durchaus Vorteile für die Landwirt-
schaft. Die steigenden CO 2-Gehalte fördern insbesondere das Wachstum von C3-Pflanzen wie Getreide, Grä-
ser, Zuckerrüben und Kartoffeln (sog. ꞌKohlendioxiddüngungꞌ). C4 -Pflanzen wie Mais und Hirse profitieren
von längeren Wärmeperioden sowie höhere n Strahlungsintensitäten, so dass auch für diese Gruppe höhere
Erträge erwartet werden. Versuche haben aber auch gezeigt, dass das schnellere Wachstum zu einer vermi n-
derten Qualität der Futterpflanzen (niedrigerer Proteingehalt von Blättern und Früchten) führen kann
(MKUNLV 2011b).
Positiv wirkt sich zudem der frühere Beginn der Vegetationsperiode sowie die Verlängerung der phänolog i-
schen Vegetationszeit in der münsterländischen Tieflandsbucht um 11 Tage aus, da sie den Anbau von mehre-
ren Kulturen pro Jahr ermöglichen (LWK NRW 2012).
Versuche der Landwirtschaftskammer zeigen aber auch, dass der Anbau von Arten wie bspw. Sommergetreide
und Leguminosen durch die Zunahme von Wetterextremen kritischer wird. Wintergetreide, insbesondere
Winterweizen, der am spätesten im Jahr gesät wird und am schwächsten bewurzelt ins Frühjahr startet, ist
durch die Zunahme von Wärmeperioden im Frühjahr gefährdet, da insbesondere junge Pflanzen durch Wa s-
sermangel geschädigt werden können (LWK NRW 2012).
Vor allem Maiskulturen haben einen hohen Wasserbedarf, so dass diese teilweise bereits heute bewässert
werden. Wasserquellen sind Brunnen, aber auch Fließgewässer, die in den entsprechenden Trockenperioden
ohnehin schon durch einen geringen Wasserpegel gekennzeichnet sind (siehe Kapitel 4.2.3 ). Zudem erweist
sich gerade Maisanbau aufgrund der geringen Bodendeckung anfällig gegenüber Erosion bei Starkregenereig-
nissen.
Auswirkungen auf Bodenfruchtbarkeit und Nährstoffversorgung
Die Bodenfruchtbarkeit wird entscheidend vom Humusgehalt der Böden bestimmt. Ob Böden humusreich
oder humusarm sind, hängt stark von den Standortbedingungen ab. Schwere und feuchte Böden sind eher
humusreicher, trockene Sand - und Lössböden sind eher humusarm. In Münster liegen besonders fruchtbare
Böden (Parabraunerde) mit einem hohen Humusgehalt im Einzugsbereich des Meckelbaches im Westen des
Stadtgebietes. Höhere Bodenwertzahlen (> 55) weisen zudem die Braunerden entlang der Werse sowie die
Pseudogleye auf, die insbesondere im westlichen Stadtgebiet zu finden sind.
Die Böden sind die größten natürlichen CO
2-Speicher. Dem Humus kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Je
höher sein Gehalt, desto mehr CO2 kann im Boden gespeichert werden. Es ist anzunehmen, dass höhere
Temperaturen zukünftig zu einem verstärkten Abbau von Humus führen werden (MKUNLV 2011b), was
wiederum Auswirkungen auf die Nährstoffversorgung der Böden nach sich zieht. So resultiert bspw. aus dem
Temperaturanstieg ein erhöhter Nährstoffumsatz. Bei Starkregenereignissen wird der humose Oberboden a b-
geschwemmt und es erhöht sich die Auswaschung von Stickstoff, Schwefel, Kali und Kalk. In Trockenperioden
wiederrum steigt die Ausgasung von Ammoniak aus den Böden an. Dies macht eine Anpassung der Fruchta r-
tenfolge sowie der Düngung von landwirtschaftlichen Flächen und Gartenbaukulturen erforderlich (LWK
NRW 2012). Der Anbau von Hackfrüchten und Energiepflanzen ist beispielsweise stark humuszehrend und in
geringerem Maße auch der Anbau von Getreide. Um eine ausgeglichene Humusbilanz zu erzielen bzw. H u-
mus aufzubauen, müssen daher humusaufbauende Kulturarten wie beispielsweise Kleegras, das als Grünfutter
oder Silage verwendet werden kann, in die Fruchtfolge integriert werden.
Auswirkungen auf die Wasserversorgung
Bei grundwasserfreien Böden ist die nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraums das wesentliche Maß
für die pflanzenverfügbare Bodenwassermenge. Die höchsten Werte in Münster erzielen die fruchtbaren Par a-
braunerden im Einzugsgebiet des Meckelbaches sowie die Braunerden im Einzugsgebiet der Werse (sehr hohe
nutzbare Feldkapazität, > 200 mm). Eine hohe nutzbare Feldkapazität weisen große Bereiche im Stadtgebiet
auf, dazu zählen insbesondere Braunerden, Pseudogleye und Gleye (> 140 bis 200 mm).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 77
Auf stark oder sehr stark grundwasserbeeinflussten Böden verzögert sich das Pflanzenwachstum zu Beginn der
Vegetationsperiode aufgrund der Wassersättigung bzw. des damit verbundenen Luftmangels. Zudem erwä r-
men sich die Böden deutlich später. Insbesondere in Trockenzeiten kann durch den kapillaren Aufstieg aus
dem Grundwasser aber auch Wasser für die Nutzpflanzen nachgeliefert werden (GD NRW 2014). Die durch
den Klimawandel früher einsetzende Vegetationsperiode, die höheren Temperaturen sowie die niedrigeren
Niederschläge während der Sommermonate werden sich auf diesen Böden vermutlich positiv auswirken.
Durch höhere Niederschläge im Winter besteht aber auch ein höheres Risiko von Bodenverdichtungen bei der
Bearbeitung.
Auf landwirtschaftlichen Flächen ist die Fruchtwahl u.a. von der Wasserversorgung der Böden abhängig. So
leidet Winterweizen auf leichten Sandböden schnell unter Wassermangel (L WK NRW 2008). Landwirtschaft-
lichen Nutzflächen auf leichten Sandböden (u.a Podsole) liegen insbesondere im Nordosten von Münster s o-
wie im Bereich des Kiessandzuges. Auf diesen Standorten kann eine erhöhte Gefahr von Ernteausfällen durch
Trockenschäden entstehen.
Die Landwirte im Außenbereich versorgen sich und ihren Betrieb größtenteils über eigene Grundwasserbrun-
nen (vgl. Kapitel 4.2.3). Eine gezielte Bewässerungslandwirtschaft wie beispielsweise bei Gemüse- und Ga r-
tenbau sowie bei Erdbeerkulturen ist in Münster bisher eher die Ausnahme.
Trockenperioden im Frühjahr, die durch den Klimawandel zunehmen werden, erfordern die Anpassung der
Anbaufrüchte, bspw. kann dies mehr Maisanbau bedeuten. Mais wird derzeit teilweise auch schon als Zw i-
schenfrucht angebaut und anschließend zur energetischen Nutzung verwendet (LWK NRW 2008).
Zunahme von Erkrankungen und Schädlingen
Durch steigende Temperaturen ist eine Zunahme wärme liebender Schädlinge wie Kartoffelkäfer, Blattläuse
und Maiszünsler, die Zunahme von Primärschäden durch Blattfraß, die Zunahme von Schadpilzen sowie die
Einwanderung schwer bekämpfbarer Schadpflanzen anzunehmen (LWK NRW 2012).
Um die optimale Menge an Pflanzenschutzmitteln zu ermitteln, wurde von der Universität Münster ein Pflan-
zenschutzberatungssystem entwickelt, dass anhand von Wetterdaten und – vorhersagen die Zeiträume identifi-
zieren kann, zu denen ein erhöhter Befall der Ackerfrüchte durch Pflanzenerreger erwartet wird (MKUNLV
2011a).
Auswirkungen auf den Gartenbau
Die durch den Klimawandel ansteigenden CO
2-Gehalte wirken sich, bei ausreichender Wasserverfügbarkeit,
positiv auf das Pflanzenwachstum der gartenbaulichen Produkte aus. Bisher ist die Verfügbarkeit von Wasser
im Gartenbau nicht problematisch (LWK NRW 2012). In trockenen Sommern ist aber nicht auszuschließen,
dass es zukünftig insbesondere auf den leichten, sandigen Böden im Nordosten von Münster zu Engpässen
kommt.
Da Starkregenereignisse die Ertragssicherheit von Freilandkulturen gefährden können, ist davon auszugehen,
dass zukünftig der Anbau unter Glas und Folie zunehmen wird.
Auswirkungen auf die Tierproduktion
Durch den Klimawandel wird sich die Weideperiode um fast zwei Wochen verlängern (LWK NRW 2012). Die
Zunahme von extremen Wetterlagen zieht grundsätzlich negative Auswirkungen auf die Nutztiere nach sich.
So können vor allem erhöhte Temperaturen während der Sommermonate (Hitzestress) zu einer erhöhten
Körpertemperatur, einem erhöhtem Wasserbedarf und einer sinkenden Futteraufnahme, Stoffwechselpro b-
lemen, Leistungsdepressionen, bis hin zu einer reduzierten Immunabwehr und einer verminderten Fruchtba r-
keit führen. Davon betroffen sind insbesondere Rinder und, Schafe im Freiland und in Außenklimaställen.
Infolge einer geschwächten Immunabwehr können die Tiere verstärkt durch Parasiten wie Nematoden, Leb e-
regel, Bandwürmer oder auch neue Erreger wie beispielsweise die afrikanische Schweinepest beeinträchtigt
werden (LWK NRW 2012). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Auswirkungen auch das Stadtg e-
biet von Münster betreffen werden.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die Landwirtschaft in Münster ist durch Ackerbau und Viehhaltung geprägt. Durch höhere Temperaturen
und längere Vegetationsperioden profitiert die Münsteraner Landwirtschaft einerseits von den Auswirkungen
des Klimawandels.
78 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Andererseits ist nicht auszuschließen, dass gerade wasserintensive Kulturen von den geringeren Niederschl ä-
gen in den Sommermonaten betroffen sein werden, Tiere leiden zudem verstärkt unter Hitzestress.
Darüber hinaus ist eine Zunahme klimawandelbedingter Erkrankungen und Schädlinge sowohl im Pflanzen-
bau als auch in der Tierzucht nicht unwahrscheinlich.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 79
4.2.6 Wald- und Forstwirtschaft
Leitfrage: Welche Auswirkungen sind auf die Münsteraner Wälder zu erwarten?
Der Wald erfüllt verschiedene Funktionen . Neben seiner großen Bedeutung als Kohlenstoff - und Wasserspei-
cher, trägt er maßgeblich zur Sauerstoffproduktion bei, filtert Feinstaub aus der Luft, dient Tieren und Pfla n-
zen als Lebensraum und wird zur Erholung genutzt. In Münster erfüllt der Wald derzeit insbesondere folge n-
de Funktionen (Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz 2014d):
Erholungswald Das angenehme Waldklima bietet Erholungssuchenden insbesondere an he i-
ßen Tagen eine Abkühlung.
Wasserschutzwald Allgemein besitzen Waldböden bspw. verglichen mit Landwirtschaftsflächen
eine höhere Speicherkapazität für infiltriertes Wasser (bis zu 80 l/m2 pro Stun-
de)
So schützen ca. 80 ha Stadtwald durch seine Filter- und Speicherwirkung
Trinkwasservorkommen in den Wasserschutzgebieten in der Hohen Ward und
in Kinderhaus.
Lebensraum für Pflanzen
und Tiere
Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind eine Vielzahl von Waldbereichen
als Schutzgebiete gesichert (Bsp. FFH -u. Vogelschutzgebiet Davert sowie
schutzwürdige Biotopbereiche im Dyckburger Wald).
Klimaschutzwald Der Wald ist als Sauerstoffproduzent von immenser Bedeutung für das Stadt-
klima. Er mindert Temperaturextreme und sorgt dadurch gegenüber den wä r-
meren bebauten Bereichen für Luftbewegung und Luftaustausch. 175 Hektar
Stadtwald – besonders in Mecklenbeck, Roxel und Nienberge sowie im beba u-
ten Stadtgebiet – haben besondere Klimaschutzfunktionen
Wirtschaftsfaktor bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Stadt als auch für Privatleute
Waldgeschichte und heutige Nutzung
Bis 500 v. Chr. war das heutige Stadtgebiet vollständig mit Wald (Birken, Kiefern, Buchen und Eichen) b e-
deckt. Danach lässt sich durch die Nutzung, wie beispielsweise Hausbrand und Städtebau eine Abnahme bis
etwa zum Jahr 1800 verzeichnen. Die so entstandenen verarmten Standorte stellen heute Heideflächen dar,
die sich von der Hohen Ward bis zur Gelmerheide durch das ganze Stadtgebiet ziehen. Der heutige Wald ent-
stand zu Beginn des 19. Jahrhunderts durch Einführung einer geregelten Forstwirtschaft und planmäßiger
Aufforstungen (insbesondere mit Kiefern und Eichen) sowie durch die Anlage neuer Waldflächen im Zuge
der Industrialisierung.
Mit dem Beginn der Wasserversorgung aus der Hohen Ward im Jahre 1906 wurden die dort ausgewiesenen
Trinkwasserschutzzonen vor allem mit Kiefern und Fichten bepflanzt.
Nach der Aufgabe der Abwasserklärung in den Rieselfeldern im Norden der Stadt und dem B au der Haup t-
kläranlage sowie der zentralen Mülldeponien wurde nicht bewaldetet e Flächen in dem dazwischenliegenden
Bereich vor allem mit Eichen, Edellaubhölzern und Lärchen bepflanzt (Stadt Münster – Amt für Grünflächen
und Umweltschutz 2014d).
Heute sind rund 18% des Stadtgebietes mit Wald bestockt (IT.NRW 2015). Waldschwerpunkte sind ꞌ Die Da-
vertꞌ im Süden, der ‘ Wolbecker-Tiergarten’ und die ‘Hohe Ward’ im Südosten sowie der ꞌWaldkomplex west-
lich Gut Loevelingloh ꞌ und die daran angrenzenden ꞌ Großen Tinnen Bü scheꞌ, der Hainbuchen-
Eichenwaldkomplex ‘Loddenbüsche’ nordöstlich von Hiltrup und der Laubmischwaldkomplex östlich ‘Hs.
Markfort’.
80 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Waldstruktur und -bewirtschaftung
Der städtische Forstbetrieb bewirtschaftet rund 900 ha Waldfläche ( Stadt Münster – Amt für Grünflächen
und Umweltschutz 2014d). Die restlichen Waldflächen im Stadtgebiet befinden sich im Privatbesitz.
Abbildung 38: Baumartenverteilung des Münster Stadtwaldes
Quelle: Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz 2014e
Bedeutendste Baumart des Stadtwaldes ist die Stieleiche als Charakterbaum des Münsterlandes. Sie bildet mit
einem Anteil von 42% die Hauptbaumart. Begleitbaumarten sind Buche, Hainbuche, Bergahorn, Esche, V o-
gelkirsche, Flatterulme, Winterlinde, Walnuss und Eberesche.
Gemäß der Biotoptypenkartierung liegt der Anteil an Eichenwäldern im Stadtgebiet bei etwa 37% (Stadt
Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz 2014d). Buchenwälder stocken auf etwa 10% der Waldfl ä-
che und Hainbuchenwälder auf etwa 14%. Der Anteil an Nadelwäldern liegt für die Fichte bei rund 9% und
für die Kiefer bei etwa 10%
11.
Bei der Bewirtschaftung steht eine standortgerechte naturnahe Waldbewirtschaftung im Fokus, die u.a. die
Schaffung einer vertikaler Schichtung des Waldes, die Anlage von Waldrändern, die Umwandlung von Nadel-
wäldern in naturnahe Mischwälder sowie das Belassen von Totholz im Wald beinhaltet.
In den Naturwaldzellen ‘Teppes Viertel’ im Wolbecker Tiergarten sowie ‘ Amelsbüren’ in der Davert werden
Waldbestände sich selbst überlassen und die natürliche Entwicklung insbesondere in Hi nblick auf den Klim a-
wandel beobachtet.
Gefährdungen des Waldes
Gemäß den Untersuchungen zum Waldzustandsbericht (MKUNLV 2014) ist eine kontinuierliche Verschlec h-
terung des Waldzustands in NRW seit Beginn der Aufzeichnungen in den 80er Jahren des letzten Jahrhu n-
derts erkennbar. Die Ergebnisse des Berichts zeigen für das Jahr 2014 die stärkste Kronenverlichtung an
Bäumen in NRW, dabei sind Laubbäume stärker als Nadelbäume betroffen . Die deutlichste Kronenverlic h-
tung zeigte sich 2014 bei der Buche, die zudem stark durch Käferbefall betroffen war.
Zu beobachten ist, dass Schädlinge wie bspw. Eichenprozessionsspinner, Buchenspringrüssler oder der Buc h-
drucker an der Fichte, sowie Baumerkrankungen wie die Buchen- und Eichenkomplexerkrankung zugeno m-
11 Bei den Prozentangaben ist zu berücksichtigen, dass der Bereich zwischen Gelmer und Handorf im Nordosten
von Münster nicht in der Biotoptypenkartierung mit erfasst wurde.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 81
men haben. Die Schädlinge zeigen dabei oft ein exponentielles Wachstum und können so große Schäden ve r-
ursachen (MKUNLV 2014).
Windbruch- bzw. Sturmwurfrisiken bestehen insbesondere in falsch bestockten Forstbeständen sowie in B e-
ständen, die bereits durch Baumerkrankungen oder den Befall mit Schädlingen vorgeschädigt sind. Laut
MKUNLV (2012) besteht für Münster generell ein geringes Sturmwurfrisiko. Die gefährlichen Stürme ko m-
men dabei nicht aus der vorherrschenden Windrichtung Südwest, sondern aus Nordwest (Stadt Münster –
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 2014d).
Bislang treten Wald- und Feldbrände eher selten und lediglich in kleinem Umfang auf; betroffen sind v.a. B e-
reiche im Kies -Sand-Zug. Da die Waldbrandgefahr durch eine Erhöhung der Trockenperioden zunehmen
wird, wird dies zukünftig stärker bei der Bewirtschaftung dieser Waldgebiete (Hohe Ward) zu berücksichtigen
sein, wozu u.a. auch die Information von Erholungssuchenden gehört (bspw. Verbot von offenem Feuer).
Auswirkungen des Klimawandels
Das in Münster vorherrschende subatlantische Klima ist allgemein günstig für das Waldwachstum. Durch den
Klimawandel werden auf gut wasserversorgten Standorten infolge höherer Temperaturen und dem CO 2-
Düngeeffekt deutliche Biomassezuwächse und höhere Erträge erwartet (MKUNLV 2012).
Einschränkend ist zu berücksichtigen, dass sich höhere Temperaturen und weniger Niederschläge während
der Vegetationsperiode zu einem erhöhten Trockenstress führen, der wiederum ein höhere Risiko von Kala-
mitäten (Massenerkrankung von Forstbeständen, bspw. bekannt durch großflächigen Befall von Fichtenb e-
ständen mit Borkenkäfern) sowie Störungen des Holzmarktes und der natürlichen Waldfunktionen nach sich
ziehen kann (UBA 2011). Dieser Trockenstress während der Sommermonate betrifft vor allem die Fichtenbe-
stände, die vereinzelt insbesondere in den Waldschwerpunktbereichen im Süden und Südosten von Münster
vorkommen. Weitere trockenheitsanfällige Waldbereiche finden sich überwie gend im Bereich des Kiessan d-
zuges sowie im Süden des Stadtgebietes. Vor allem in diesen Bereichen ist eine Umwandlung in naturnahe
Bestände sowie das Einbringen von hitzetoleranten Arten erforderlich.
Der NABU Münster beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem Waldklimafonds -Projekt "Fit für den Klim a-
wandel" (Forschungsprojekt) eine entsprechende Fläche in der Hohen Ward genauer zu untersuchen. Es we r-
den verschiedene Verfahren zum Halten des Niederschlagswassers im Bereich der Waldflächen umgesetzt, um
dadurch stärkere Schwankungen zwischen Trocken - und Nassperioden zu minimieren. Die Stadtwerke Mün s-
ter haben sich dazu bereit erklärt, diese Fläche zu diesem Zweck an den NABU zu veräußern.
Bei den in Münster vorherrschenden grund- und stauwasserbeeinflussten Böden besteht zudem die Gefahr,
dass durch die Zunahme von Niederschlägen während der Wintermonate das Wurzelwerk der Bäume und
damit deren Vitalität beeinträchtigt werden kann. Dies betrifft vor allem die Fichtenbestände. Besser ang e-
passt sind hingegen die wenige Waldflächen in den Überschwemmungsgebieten, da sie naturgemäß häufig
wechselnde Wasserstände sowie eine zeitweilige Überflutung aushalten können.
Problematisch ist eine starke Wassersättigung der Waldböden, dass sie kein weiteres Regenwasser mehr au f-
nehmen können. Normalerweise ist die Infiltration in einem ungestörten Waldboden mit bis zu 80 l/m
2 pro
Stunde in der Regel so hoch, dass auch bei Starkregen kein Infiltrationsüberschuss und damit auch kein Obe r-
flächenabfluss entsteht. Maßgeblich für das Wasserspeichervermögen der Böden ist dabei die Wurzelmasse
(Lange et al. 2012). Umso wichtiger sind daher zukünftig standortangepasste Baumarten.
Die klimawandelbedingte Abnahme der Bodenfröste in Münster fördert die Ausbreitung wärmeliebender
Baumarten wie Robinie und Esskastanie (vgl. Kapitel 4.2.7), birgt aber auch die zunehmende Gefahr von B o-
denverschlämmung, wodurch der Boden schlechter befahrbar ist und Gefügeschäden entstehen können.
Wald- und Flurbrände sind in Münster bisher nur in sehr untergeordnetem Ausmaß aufgetreten. Durch die
klimawandelbedingte Zunahme von Trockenheit während der Vegetationsperiode wird ein Anstieg der Wald-
brandgefahr in Münster vorhergesagt. Bei der Analyse vergangener Waldbrände in NRW zeigt sich, dass in s-
besondere Nadelwaldbestände von Waldbränden betroffen sind. Für die Stadt Münster wird von einer Erhö-
hung der Tage mit Waldbrandrisiko von durchschnittlich 4 – 8 (Zeitraum 1961 -1990) auf 12 – 16 Tage (Zei t-
raum 2036- 2065) ausgegangen. Zudem wird mit einer Verschiebung des höchsten Waldbrandrisikos vom
Frühjahr in die Sommermonate gerechnet (PIK 2009).
Gemäß der für NRW durchgeführten Sturmwurfrisikoanalyse besteht für Nadelwälder ein höheres
Sturmwurfrisiko als für Laubwälder. Dabei zeigten sich überproportional große Sturm flächen auf sehr tr o-
ckenen und mäßig frischen Standorten sowie auf tonig -schluffigen Böden, feinbodenarmen Standorten und
82 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Böden mit einer mittleren Bodenwertzahl (ca. 30 -40). Für Münster wurde das Sturmwurfrisiko insgesamt als
gering eingestuft (PIK 2009).
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Einerseits profitiert auch die Münsteraner Forstwirtschaft durch verstärkte Biomassezuwächse direkt von den
Auswirkungen des Klimawandels.
Andererseits ist gerade auch der forstliche Sektor in Münster von klimawandelbedingten Veränderungen b e-
troffen. Neben dem Trockenstress in den wärmeren und niederschlagsärmeren Sommermonaten kommt vor
allem das erhöhte Windbruch- bzw. Sturmwurfrisiko – gerade in nicht standortgerechten Nadelwaldbeständen
– hinzu. Eine Zunahme forstlicher Schädlinge ist nicht auszuschließen.
Wald- und Flurbrände sind in Münster bisher nur in sehr untergeordnetem Ausmaß aufgetreten. Eine Zu-
nahme dieses Risikos ist in Zukunft nicht auszuschließen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 83
4.2.7 Flora und Fauna, Biologische Vielfalt
Leitfrage: Welche Auswirkungen haben die geänderten Klimabedingungen auf Arten und Biotope? Welche seltenen
und geschützten Arten und Lebensräume sind besonders betroffen?
Bäume in der Stadt Münster
Die Stadt Münster verfügt über einen Bestand von üb er 100.000 Einzelbäumen an Straßen und in Grünanla-
gen. Jeder einzelne Baum bindet CO 2 und filtert Feinstaub aus der Luft. Bemerkenswert ist zudem die Wir-
kung auf den Temperaturanstieg des Bodens sowie de r Umgebungstemperatur. Eine Straße ohne Bäume er-
wärmt sich um etwa 1 K/h, eine Straße, die zur Hälf te mit Bäumen beschattet is t hingegen nur um 0,1 K/h.
Durch die Transpiration (Verdunstung) der Bäume sinkt die Umgebungstemperatur der Luft um etwa 0,3 K/h
ab (Kuttler, W. 2009).
Das Stadtklima stellt besondere An forderungen an die Auswahl der Pfla nzen, insbesondere an die Straßen-
bäume. Verglichen mit der freien La ndschaft ist die Strahlungsintensität sowie die Lufttemperatur höher und
die Versorgung mit Wasser beschränkt. Im Zuge des Klim awandels werden sich diese Faktoren noch verstär-
ken. Die Wasserversorgung der Pflanzen ist deshalb vo n erheblicher Bedeutung, weil der Abkühlungseffekt
von Vegetation ganz wesentlich vom in den Blättern zur Verdunstung verfügbaren Wasser abhängt.
Die zunehmende Gefährdung von Straßenbäumen durch Witterungsextreme führt auch zu einer Verringerung
ihrer Vitalität und damit einer höheren Anfälligkeit gegenüber Schädlingen, wie dem Eichenprozessionsspin-
ner, und Baumkrankheiten. Die Stad tbäume, insbesondere die Platane, leiden zunehmend unter dem Befall
mit Massariapilzen. Die Rinde von Kastanien wird vers tärkt vom Bakterium Pseudomonas syringae befallen,
das Stamm- und Astrisse sowie das Welken einzelner As tpartien auslöst und im schlimmsten Fall zum Abster-
ben der gesamten Krone führen kann. Zudem wandern durch den Klimawandel neue Schädlinge wie bei-
spielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer ein (G ALK 2009). Der Aufwand sowie die Kosten für die Kon-
trolle der Bäume steigen.
Schutzgebiete und Biotopverbund
In Münster gibt es eine Vielzahl von Schutzgebieten. Davon sind allein 2.100 ha als Naturschutzgebiete festge-
setzt. In den Stadtrandbereichen von Münster liegen die FFH-Gebiete Emsaue und Große Bree, die beide
große Auenbereiche der Ems umfassen, sowie Wolbecke r Tiergarten und Davert, die bedeutende Waldgebie-
te darstellen. Die Davert, die im Südwesten des Stadtgeb ietes liegt, ist gleichzeitig auch als Vogelschutzgebiet
ausgewiesen. Ein weiteres Vogelschutzgebiet, das VSG Rieselfelder Münster ist durch die Verrieselung von
Abwasser (1901 bis 1975) entstanden und weist heute eine internationaler Bedeutung als Rast- und Brutplatz
für Wat- und Entenvögel auf. Erhaltenswert ist zude m das südwestlich an Münster angrenzende FFH-Gebiet
‘Venner Moor’.
Die Schutzgebiete in Münster sind durch ein Biotopverbundsystem miteinander vernetzt. Von herausragender
Bedeutung sind dabei insbesondere Fließgewässer wie die Werse mit ihren Nebenbächen, die Ems mit ihren
Auen sowie die Münstersche Aa, aber auch Höhenzüge wie der Nienberger Kalkrück en. Allerdings bestehen
Barrieren innerhalb des Verbundsystems, bspw. in Form größerer Straßen.
Gerade dem Biotopverbund kommt im Klimawandel eine Schlüsselrolle zu, da insbesondere die Tierarten
über ihn in kühlere Regionen auswandern können.
Besonderer Handlungsbedarf für Pflanzen und Tiere
Besonderer Handlungsbedarf besteht für Arten und Le bensräume, die vom Klimawandel negativ beeinflusst
werden. In einer Empfindlichkeitsanalyse (MKUNLV 2010b) wurden Tier- un d Pflanzenarten sowie Lebens-
raumtypen identifiziert, die besonders empfindlich au f Klimaveränderungen reagieren und für die daher ein
besonderer Handlungsbedarf abgelei tet wird. Dazu wurden 1.900 Pflanz enarten, 1.200 Tierarten und 48 ver-
schiedene Lebensräume betrachtet. Im Ergebnis wurde ermittelt, dass 26 Proz ent der untersuchten Tierarten,
zwölf Prozent der Pflanzenarten und 38 Prozent der Le bensräume negativ auf die Klimaerwärmung reagieren
bzw. reagieren werden.
Klimaverlierer sind vor allem Kälte liebende Arten, die kein e Möglichkeiten haben, auf kühlere Regionen
auszuweichen, sowie bestimmte Arten der Feuchtlebe nsräume wie bspw. Arten aus den Tiergruppen Amphi-
bien und Fische.
84 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Doch es gibt nicht nur Klimaverlierer, sondern auch Klimagewinner . Wärme liebende Arten wie Reptilien o-
der Heuschrecken können von den zu erwartenden höheren Temperaturen profitieren und sich ausbreiten
oder sich neu in Nordrhein-Westfalen ansiedeln.
Für die Maßnahmenplanung, zum Schutz und Erhalt der Klimaverlierer, wurde aufgrund der Vielzahl der e r-
mittelten klimasensiblen Arten eine Priorisierung vorgenommen, die Arten beinhaltet die zusätzlich
• dem Schutz nach FFH-RL oder Vogelschutz-RL unterliegen
• für deren Erhalt NRW eine besondere Verantwortung hat, etwa weil sie weltweit gefährdet sind oder nur
hier vorkommen,
• Zielarten des Naturschutzes in NRW sind,
• auf der Roten Liste NRW als mindestens ‘gefährdet’ eingestuft sind
Für diese Arten besteht in der Folge ein besonderer Handlungsbedarf.
Bewertungskriterien für die Empfindlichkeitsanalyse der Farn- und Blütenpflanzen waren die Zeigerwerte
Temperatur-, Feuchte-, und Nährstoffzahl nach Ellenberg sowie der Arealtyp nach Oberndorfer und die Au s-
breitungsart und Strategie nach Frank & Klotz ( ILÖK 2009). Demnach besteht in Münster besonderer Han d-
lungsbedarf für Pflanzen auf kühl-feuchten Moorstandorten sowie in Feuchtlebensräumen wie Nasswiesen
und Feuchtheiden (s. dazu auch Unterkapitel Lebensraumtypen mit besonderem Handlungsbedarf).
Tiere reagieren insgesamt empfindlicher als Pflanzen auf Klimaveränderungen , insbesondere bezogen auf
Temperatur- und Niederschlagsveränderung, Lebensraum, Areal und Lebenszyklus (ILÖK 2009) . Bei den
Kriterien Temperatur- und Niederschlagsveränderung wurde die jeweilige Temperatur- bzw. Feuchtepräf e-
renz der Art betrachtet. Für das Kriterium Lebensraum wurde betrachtet, ob sich der Lebensraum durch den
Klimawandel verändert. Beim Kriterium Areal spielten u.a. die Arealgröße in NRW sowie die Lage des Areals
sowie dessen mögliche Verschiebung durch Klimaveränderungen eine Rolle. In Bezug auf den Lebenszyklus
wurde eine Einschätzung vorgenommen, ob sich bspw. die Dauer der Entwicklungsphasen und deren Auftre-
ten im Jahresverlauf verschieben, die Reproduktion der Art zu - oder abnimmt und welchen Einfluss die Ve r-
fügbarkeit von Nahrungs- und Wirtspflanzen (die ebenfalls durch den Klimawandel beeinflusst wird) auf den
Lebenszyklus der Art hat.
Da für Münster bisher keine flächendeckenden und aktuellen Daten zum Vorkommen aller klimasensiblen
Tierarten vorliegen, wird auf die Zusammenstellung der planungsrelevanten Arten des LANUV zurückgegri f-
fen und daraus die Arten mit besonderem Handlungsbedarf ausgewählt (LANUV 2014b). Die Vorkommen
sind je Messtischblattquadrant angegeben und liefern so einen Anhaltspunkt, welche Tierarten mit besonde-
rem Handlungsbedarf potenziell in Münster vorkommen
12. Die Auswahl in der nachfolgenden Tabelle b e-
schränkt sich auf Arten aus den Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und Amphibien, da dem LANUV keine
Vorkommen planungsrelevanter Arten aus den Gruppen Weichtiere, Schmetterlinge, Käfer und Libellen im
Stadtgebiet von Münster bekannt sind.
Tabelle 9: ‚ Klimaverlierer‘ – Planungsrelevante und klimasensible Tierarten in Münster
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von LANUV 2014b und MKUNLV 2010b
Tiergruppe Planungsrelevante/ klimasensib-
le Tierart
Erhaltungszustand
(ATL)
Besondere Verantwor-
tung NRWs
Säugetiere
Große Bartfledermaus ungünstig/unzureichend
Teichfledermaus günstig !
Kleine Bartfledermaus günstig
Rauhautfledermaus günstig !
Vögel Schilfrohrsänger ungünstig/schlecht
12 Dabei ist zu beachten, dass die Messtischblattquadranten teilweise über die Stadtgrenze von Münster hinausg e-
hen und somit nicht zwangsläufig alle in der Tabelle aufgeführten Arten auch im Stadtgebiet von Münster vo r-
kommen müssen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 85
Tiergruppe Planungsrelevante/ klimasensib-
le Tierart
Erhaltungszustand
(ATL)
Besondere Verantwor-
tung NRWs
Krickente ungünstig/unzureichend
Wiesenpieper günstig (sich verschlechternd) !
Weißstorch günstig !
Wachtelkönig ungünstig/schlecht !
Kleinspecht ungünstig/unzureichend
Bekassine ungünstig/schlecht
Uferschnepfe ungünstig/schlecht
Feldschwirl ungünstig/unzureichend
Nachtigall günstig
Großer Brachvogel ungünstig/unzureichend
Rotschenkel ungünstig/schlecht
Kiebitz ungünstig/unzureichend (sich ver-
schlechternd)
Amphibien
Laubfrosch ungünstig/schlecht (sich verbes-
sernd)
Knoblauchkröte ungünstig/schlecht
Kleiner Wasserfrosch günstig
Reptilien Zauneidechse günstig
Lebensraumtypen / § 62-Biotope mit besonderem Handlungsbedarf
Im Rahmen einer Empfindlichkeitsanalyse (ILÖK 2009) wurden die Auswirkungen des Klimawandel s auf
FFH-Lebensraumtypen und § 62-Biotope untersucht. Als Bewertungskriterien wurden Veränderungen des
Wasser- und Nährstoffhaushalts, der b iotischen Interaktionen, des Störungsregimes sowie des Verbreitung s-
gebiets herangezogen. Im Ergebnis werden vor allem für Moore, Feucht - und Nassgrünland sowie Erle n-
bruchwälder stark negative Auswirkungen infolge des Klimawandels erwartet (MKULNV NRW 2010). In der
nachfolgenden Tabelle ist eine Übersicht über die wesentlichen vom LANUV aufgeführten Lebensraumtypen
im Stadtgebiet von Münster sowie ihre Lage in den Schutzgebiete n aufgeführt (LANUV 2014a). Die Datenl a-
ge über entsprechende Lebensraumtypen außerhalb der Schutzgebiete ist ungleich lückenhafter. Daten liegen
bspw. über die Biotopkatasterkartierung des LANUV vor, darin e rfasste Bereiche sind u.a. eutrophe Stillge-
wässer in der Coerder Heide sowie der Flutrasen westlich von Hiltrup.
Tabelle 10: Ü bersicht über die wesentlichen FFH-Lebensraumtypen und §62-Biotope mit besonderem
Handlungsbedarf im Stadtgebiet von Münster
Quelle: LANUV 2014a
LRT Name Vorkommen in oder an Münster angrenzend
3150 Natürliche eutrophe Seen
und Altarme
NSG Huronensee, FFH- Gebiet Emsaue, Biotopkatasterfläche
Werse-Aue bei Handorf , Biotopkatasterfläche Meckelbach mit
Ausgleichsflächen nördlich Mecklenbeck
3260 Fließgewässer mit Unterwas-
servegetation
FFH-Gebiet Emsaue inkl. Unterlauf der Werse, FFH Gebiet
Große Bree, sowie Woestebach westlich an VSG Rieselfelder
Münster angrenzend
4010 Feuchtheiden mit Glocken-
heide
NSG Bonnenkamp, Biotopkatasterfläche Grünland-Feuchtheide
Waldkomplex Schießstand Coerde
86 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
LRT Name Vorkommen in oder an Münster angrenzend
9160 Sternmieren-Eichen-
Hainbuchenwald
FFH-Gebiet Wolbecker Tiergarten, FFH -Gebiet bzw. NSG D a-
vert, NSG Vorbergs Hügel, NSG Rottbusch, Woestebach wes t-
lich an VSG Rieselfelder Münster angrenzend, Waldkomplex
ꞌAlvingheideꞌ zwischen Albachten und Roxel
91D0* Moorwald FFH-Gebiet Venner Moor, FFH-Gebiet bzw. NSG Davert
yAC4 Erlen-Bruchwald VSG Rieselfelder Münster, FFH -Gebiet Große Bree, NSG
Huronensee, NSG Feuchtgebiet Handorf sowie gesetzlich g e-
schütztes Biotop am Standortübungsplatz Handorf , gesetzlich
geschützte Biotop nördlich der Warendorfer Straße
yEC Nass- und Feuchtgrünländer VSG Rieselfelder Münster, gesetzlich geschützte Biotope am
Standortübungsplatz Handorf , Feuchtgrünlandkomplex in der
Brüningheide, Münstersches Aatal zwischen Ahlertweg (Haus
Ahlert) im Norden und Bahnlinie im Süden
yFK Quellen GB im Buchenwald ꞌBussmann’s Busch ꞌ mit Quellbachsystem
(innerhalb eines LSG)
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die Stadt Münster besitzt einen sehr umfangreichen Baumbestand, der vor allem auch die Kernbereiche der
Stadt prägt. Aufgrund seiner klimatischen und lufthygienischen Wirksamkeit ist dieser Baumbestand die
„Grüne Lunge“ Münsters, die auch unter Aspekten des Klimawandels seine Wirksamkeit entfaltet.
Darüber hinaus ist die Stadt Münster durch einen höheren Anteil an seltenen und gefährdeten Arten und L e-
bensräumen gekennzeichnet, die unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden. Dazu gehören in erste
Linie wasserabhängige Lebensräume und die darauf angewiesenen Arten.
Die Funktion und Bedeutung eines durchgehenden und barrierefreien Biotopverbundes wird gerade unter
Aspekten der Klimaänderungen in den nächsten Jahren verstärkt an Bedeutung gewinnen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 87
4.2.8 Energiewirtschaft und Klimaschutz
Leitfrage: Ist die Elektrizitätsübertragung und Netzsicherheit bei Wetterextremen gesichert? Liegen Versorgungsein-
richtungen in gefährdeten Bereichen?
Auswirkungen der Klimaveränderungen können sich tendenziell auch auf die Energiewirtschaft auswirken.
Mögliche Auswirkungen in der Energiewirtschaft ergeben sich für Münster vor allem für das Angebot und die
Nachfrage an Elektrizität und Wärme, aber auch für die Bereiche Elektrizitätsübertragung und -verteilung.
Extreme Wetterereignisse wie Stürme, anhaltende Trockenheit/Dürren und Hoch - und Niedrigwasser können
den Betrieb von Anlagen und Einrichtungen zur Umwandlung von Energie sowie zum Energietransport und
zur Energieversorgung beeinträchtigen.
Während des Starkregenereignisses im Juli 2014 fiel in zahlreichen Straßenzügen durch Wassereintritt in meh-
reren technischen Einrichtungen, wie Umspannwerke und Trafostationen, sowie Baugruben der Strom aus .
Besonders betroffen waren die Ortsteile Kinderhaus, Handorf, Wienburg, Coerde, Mauritz, Nienberge und
Amelsbüren. Durch Stromausfall in mehreren Trafostationen sowie Störungen der Hausinstallation waren
kurzzeitig bis zu 24.000 Haushalte betroffen. 2005 fiel in Teilen des Münsterlandes der Strom aus, da Teile der
oberirdischen Strommasten aufgrund hoher Schnee- und Eislasten zusammenbrachen.
Als ein Ergebnis der Starkregensimulation (siehe Kapitel 4.2.3) wurden auch technische Infrastruktureinric h-
tungen zur Stromverteilung hinsichtlich ihrer potenziellen Überflutung bei Starkregen geprüft. Potenziell b e-
troffene Standorte können aufgezeigt und sollten zukünftig überprüft und ggf. abgesichert werden . Das Tie f-
bauamt überprüft derzeit die Pumpwerke hinsichtlich ihrer Anfälligkeit gegenüber extreme n Überflutungen.
Die Feuerwehr plant die systematische Erfassung von technischen Systemen wie bspw. Anlagen und Einric h-
tungen für die Stromversorgung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Telekommunikation etc. I n diesem
Zusammenhang kann die Anfälligkeit dieser Anlagen und Einrichtungen gegen Wetterextreme aufgenommen
werden. Die folgende Tabelle zeigt die potenzielle Betroffenheit verschiedener aus dem ALKIS abgeleiteter
energierelevanter Gebäudestandorte.
Tabelle 11 Potenziell durch Überflutung betroffene Infrastrukturen der Energieversorgung
Quelle: Eigene Berechnung auf der Basis des DHM
Max. Wasserstand in 2 m
Umkreis um das Gebäude
Gebäude zur
Elektrizitätsver-
sorgung
Heizwerk Umformer Umspannwerk
< 0,1 m 3 0 364 0
0,1 – < 0,2 m 2 0 152 0
0,2 – < 0,5m 12 3 396 1
>= 0,5 m 1 0 8 0
Ein allgemeiner Temperaturanstieg senkt wahrscheinlich den Bedarf an Heizenergie, gerade in Kombination
mit der besser werdenden Dämmung und Heiztechnik. Intensivere Hitzeperioden können sich aber in einer
verstärkten Nachfrage nach Elektrizität aufgrund intensiverer Nutzung von Klimaanlagen zur Gebäudekü h-
lung niederschlagen (Rechenzentren, Komfortzuwachs, Kühlgeräte ). Verstärkter Schutz der Gebäude vor e i-
ner übermäßigen Erwärmung, insbesondere durch Dämmung und Außenverschattung und Minimierung inn e-
rer Wärmelasten, kann dem entgegenwirken und eine Entlastung beim Stromverbrauch bringen (siehe Kapitel
4.2.2). Da wahrscheinlich nicht alle Gebäude optimal wärmegedämmt werden können, dürfte der hitzebeding-
te Strombedarf während der Sommerzeit insgesamt jedoch tendenziell zunehmen. In Hitzesommern wie im
Jahr 2003 erhöhte sich der Stromverbrauch von Haushalten und Unternehmen durch die intensive Nutzung
von Klimaanlagen zur Gebäudekühlung. Auf der anderen Seite stehen zu diesen Zeiten mittlerweile erhebl i-
che Mengen an Erneuerbarem Strom aus Photovoltaikanlagen zur Verfügung.
Klimaänderungen können sich auch auf den Ertrag und die Sicherheit von Anlagen zur Erzeugung von erne u-
erbaren Energien auswirken. So ist es beispielsweise möglich, dass der Ertrag der Biomassennutzung wesen t-
88 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
lich von den Folgen des Klimawandels beeinflusst wird. Ferner ist davon auszugehen, dass die Anforderungen
an die Standfestigkeit von Solar- und Windenergieanlagen angesichts drohender Starkwinde zukünftig steigen
werden.
Andererseits können dezentrale und diversifizierte Erzeugungsstrukturen, die erneuerbare Energien ei n-
schließen, die Versorgungssicherheit tendenziell erhöhen, vor allem wenn sich die Erzeugungsstrukturen g e-
genseitig ergänzen. Dies gilt insbesondere bei Extremwetterereignissen.
Das wachsende Feld der Energiemeteorologie erforscht, wie die Energieerzeugung aus den zeitlich und räu m-
lich wechselnden Energieträgern Wind und Sonne an veränderte klimatische Bedingungen angepasst werden
kann.
Mögliche Risiken in der Versorgung und Vorsorgemaßnahmen werden in einer Bund- Länder-Arbeitsgruppe
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) „Krisenvorsorge in der Stromwirtschaft “
gemeinsam mit der Energiewirtschaft verschiedene Krisenszenarien und die im Rahmen der Vorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes und des Energiesicherungsgesetzes möglichen Maßnahmen erörtert. Die Entwick-
lung von Strategien zu Klimafolgen und Anpassung an Klimaänderungen im Bereich Energiewirtschaft ist a l-
lerdings im Wesentlichen von der Energiewirtschaft selbst zu leisten.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die Energieversorgung von Münster ist im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels als insgesamt sicher ei n-
zustufen.
Änderungen im Stromverbrauch sind klimawandelbedingt möglich, wobei sich der Verbrauch nach derzeit i-
gem Erkenntnisstand im Jahresverlauf nivelliert. Die Klimaschutzaktivitäten der Stadt zur Senkung des
Stromverbrauchs einerseits und die Schaffung erneuerbarer Energien andererseits verbessern dabei die Ve r-
sorgungssicherheit.
Probleme wie bspw. Stromausfälle können bei bestimmten extremen, seltenen Wetter ereignissen auftreten,
die durch einfache bauliche Vorsorgemaßnahmen zumeist vermieden werden können oder die sich in kurzer
Zeit beseitigen lassen. Hierfür sind in der Regel die Stromversorgungsunternehmen verantwortlich, die von
städtischen Dienststellen unterstützt werden können.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 89
4.2.9 Mobilität, Verkehr & Verkehrsinfrastruktur
Leitfrage: Welche Straßen und welche Bahnanlagen weisen eine besondere Empfindlichkeit gegenüber den Auswir-
kungen des Klimawandels (Überflutung, Sturmschäden) auf?
Extreme Wetterlagen, die Schnee, Eis, Nebel, Hagel, Hitzewellen, Stürme, Starkregen oder Hoch- und Nied-
rigwasser in Flüssen mit sich bringen, können den Verkehr auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft behi n-
dern.
Klimawandelbedingt häufiger auftretende seltene oder außergewöhnliche Starkregen beeinträchtigen den
Straßenverkehr bspw. durch schlechte Sichtverhältnisse und nasse Fahrbahnen bis hin zu Überflutungen ga n-
zer Straßenzüge. Hangrutsche und Unterspülungen führen bspw. zur Destabilisierung und Zerstörung von
Straßen- und Bahntrassenabschnitten. So traten an der BAB A1 nördlich des AK Münster-Nord sanierung s-
bedürftige Böschungsschäden durch das außergewöhnliche Starkregenereignis vom Juli 2014 auf . D ie ko m-
munalen Straßen Sudmühlenstraße sowie Max -Klemens-Kanal wurden unterspült und mussten saniert we r-
den.
Beeinträchtigungen des Verkehrs können sich im Fall von außergewöhnlichen Starkregen ereignissen auch
dadurch ergeben, dass Straßenabschnitte aufgrund von Überflutungen selbst für die Einsatzfahrzeuge der Ret-
tungsdienste unpassierbar werden. A uch liegen gebliebene Kraftfahrzeuge können zu erheblichen Behinde-
rungen für den übrigen Verkehr oder die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes führen, wie dies im Juli 2014
passierte. Das Wasser stand auf Straßen im Bereich von Unterführungen und Senken so hoch, dass Fahrzeuge
umspült wurden bzw. teilweise in den Wassermassen versanken. In einzelnen Fällen mussten Personen aus
den PKW aus unmittelbarer Gefahr gerettet werden. Von den Überflutungen waren auch Hauptverkehrsac h-
sen betroffen, wie bspw. die Umgehungsstraße. (vgl. Kapitel 4.2.3).
Abbildung 39 zeigt die Auswertung der Starkregensimulation in Bezug auf die Straßenverkehrsflächen des
ALKIS: In der Karte sind die ALKIS- Straßenverkehrsflächen als überflutete Verkehrsflächen hervorgehoben,
die aufgrund des Modellregens von 90mm in 60 Minuten im Durchschnitt einen Wasserstand von 10 cm und
mehr aufweisen (= höher als Bordsteinkante). Sie zeigen zum einen die Straßenbereiche, bei denen es zu B e-
hinderungen für den Verkehr.
90 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Abbildung 39 Sensitivität von Straßenverkehrsflächen gegenüber Starkregen
Quelle: eigene Darstellung, Basis: Stadt Münster – Vermessungs- und Katasteramt 2014b
Stürme können direkt zu Behinderungen führen oder über Windwurf Straßen, Gleise und Stromleitungen
blockieren oder schädigen. Beim Sturmereignis Ela Pfingsten 2014 und dem Starkregenereignis im Juli 2014
wurden viele Straßen im gesamten Stadtgebiet durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume blockiert ,
die zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führten; überdies kam es zu Sachschäden an Gebäuden und Fahr-
zeugen und auch Personenschäden in Fahrzeugen, die von herabstürzenden Ästen bzw. Bäumen getroffen
wurden.
Lang anhaltende Hitze schadet auch der Straßeninfrastruktur. Hohe Oberflächentemperaturen weichen den
Straßenbelag auf, sodass Spurrillen entstehen und die Straßen langfristig Schäden nehmen , wenn Fahrzeuge
darüber fahren.
Die Auswirkungen von Hitze, die möglicherweise infolge des Klimawandels eintreten, werden allerdings als
beherrschbar eingeschätzt, denn modifizierte Baustoffe können Straßen zukünftig hitzebeständiger machen .
Außergewöhnliche Starkniederschläge werden auch zukünftig zu Verkehrsbehinderungen führen, da ihre A b-
leitung über die Abwasserkanalisation technisch und wirtschaftlich nicht möglich ist. Überdies wird es zum
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 91
Schutz von Sachwerten und Personen zukünftig notwendig sein, Straßenverkehrsflächen als Überflutun gspuf-
fer und zur Ableitung außergewöhnlicher Starkregen zu nutzen (Notwasserwege).
Aufgrund hoher Baustandards sind die Straßen in Münster nicht auffällig hitzeempfind lich. Die Haltestellen-
bereiche, die hohen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind, werden bspw. in Beton ausgeführt. Die
Wärmerückstrahlung von den dunklen Asphaltflächen stellt allerdings eine zusätzliche Belastungsquelle für
Menschen, Tiere und Vegetation dar. Das Tiefbauamt denkt insofern über den zukünftigen Einsatz von hell e-
rem Asphalt nach , der sowohl die Verkehrsflächen weniger empfindlich gegenüber Überhitzung macht und
dadurch andererseits auch die Überwärmung der Straßenräume mindert . (Informationsgespräch Vorsorge vor
Hitzebelastungen und Gesundheitsvorsorge; Trockenheitsvorsorge am 02.07.2014)
Bei steigenden Temperaturen im Winter als Folge des Klimawandels werden möglicherweise Frostschäden an
Straßen und Brücken seltener und in geringerer Höhe auftreten sowie Unfallgefahren aufgrund von Schnee -
und Eisglätte auf Straßen abnehmen. Hier wird es darauf ankommen, durch sorgfältiges Monitoring die g e-
genläufigen Auswirkungen zu beobachten.
Durch Hitzewellen in den Sommermonaten können die Unfallzahlen steigen, da bei hohen Temperaturen i. d.
R. die Konzentrationsfähigkeit sinkt.
Anhaltende Hitze kann den Reisekomfort von Fahrgästen des ÖPNV beeinträchtigen und in Extremsituati o-
nen zu gesundheitlichen Problemen führen (überfüllter Fahrgastraum, längere Aufenthalt, direkte Sonnenei n-
strahlung und hohe Temperaturen). Der ÖPNV wird zu ein em hohen Anteil von Frauen genutzt, die zur B e-
rufstätigkeit (siehe 4.2.10) und bei der Betreuung von Kindern und alten Menschen auf die Nutzung des
ÖPNV angewiesen sind. Gerade bei Extremwetterlagen und deren Folgen ist ein Großteil derjenigen, die b e-
ruflich für die gesundheitliche Versorgung von besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen zuständig ist,
überproportional abhängig vom ÖPNV, um zur Arbeit zu gelangen.
Die Stadtwerke Münster als Träger des Personennahverkehrs in der Stadt beschäftigen sich bereits seit länge-
rem zur Sicherstellung des Fahrkomforts für die Kunden und der Fahrer mit dem Thema Hitze: 75% der
Fahrzeuge sind bereits mit Klimaanlagen ausgestattet, um eine Höchsttemperatur von 28°C zu gewährleisten.
Probleme bereiten derzeit noch St andplätze ohne Schatten, in denen sich die Fahrzeuge stark aufheizen. Der
Betrieb der Klimaanlagen erhöht den Dieselverbrauch und die Fahrzeugemissionen, weshalb auf eine emissi-
onsarme und energieeffiziente Kühltechnik umgestellt wird; insoweit werden 12 neue Fahrzeuge mit elektrisch
betriebenen Klimaanlagen getestet.
Neben den Standplätzen für die Fahrzeuge an den Endhaltestellen benötigen auch die Wartebereiche für die
Fahrgäste Schatten.
Für die Dauer von extremen Wettereignissen (Sturm, Niederschlag) kann es sinnvoll sein, besondere Verha l-
tensregeln für die Fahrzeugführer einzuführen, um die Fahrgäste möglichst wenig zu gefährden (bspw. Ab-
stellplätze abseits von Gefahrenbereichen wie dem Sturzbereich von Bäumen oder in Geländesenken).
Im Schienenverkehr betreffen die möglichen Folgen des Klimawandels vor allem die Infrastruktur. Der Pen d-
lerverkehr ist gegenüber Störungen im Zugverkehr sensibel. Allgemein ist die Wirtschaft von Störungen des
Straßen- und Bahnverkehrs bei Extremwetterereignissen betroffen.
Direkt bei Sturm gefährdet sind hoch ragende Anlagen der Stromversorgung sowie Signale durch umstürzen-
de Bäume. Bei der Durchführung von Vorsorgemaßnahmen (Baumkontrollen, Sicherungsschnitte bzw. Rüc k-
schnitte) muss beachtet werden, dass viele solcher Bäume auf Privatgrund stehen.
Die Bahntrassen im Bereich von Münster sind hochwasserfrei ausgebaut . Gleichwohl war der Betrieb im Juli
2014 eingeschränkt, da Gleisabschnitte überspült wurden und vor Wiederinbetriebnahme kontrolliert werden
mussten. Die Oberlei tungen können überdies bei Sturm von umstürzenden Bäumen beschädigt werden, wie
dies Pfingsten 2014 geschehen ist. Bei längerfristigen Unterbrechung der Bahnverbindungen sind ggf. Pers o-
nen zu versorgen / unterzubringen, die nicht mehr weiter transportiert werden können.
Im Juli 2014 kam es im Bereich der Deutschen Bahn allerdings zu Beeinträchtigungen des Betriebes, da Bah n-
strecken überflutet oder unterspült wurden und die Funktionsfähigkeit der Strecken erst überprüft werden
musste.
Die Nutzbarkeit der Binnenschifffahrtsstraßen hängt entscheidend von der meteorologischen und hydrolog i-
schen Situation im Flusseinzugsgebiet der Wasserstraße ab. Der Dortmund- Ems-Kanal ist für den Ware n-
transport bedeutsam und einige Betriebe in Münster nutzen die Schifffahrt für ihre Versorgung und ihren A b-
satz. Bspw. verfügt das Gewerbegebiet Hansa -Business-Park über zwei Anlegestellen, die einerseits für die
92 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Anlieferung von Baumaterial für die Erschließung genutzt wurden, andererseits der Belieferung eines größ e-
ren Futtermittelbetriebes dienen.
Der Dortmund-Ems-Kanal wird zurzeit im Stadtgebiet verbreitert (letzter Bauabschnitt).
Im Bereich der Kanalstrecken wie dem Dortmund-Ems -Kanal sind längerfristige Veränderungen des Wa s-
serdargebotes entscheidender als eine Zunahme von Schwankungen, da hier die Wasserstände durch Bewirt-
schaftungsmaßnahmen stabil gehalten werden können. Klimawandelbedingt wird eine bessere winterliche
Nutzbarkeit des Mittellandkanals erwartet; damit wird auch Münster besser erreichbar werden.“
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die Funktionsfähigkeit der Straßen in Münster kann bei extremen Wetterereignissen beeinträchtigt werden:
Überflutungen durch extremen Niederschlag, Blockaden durch herabfallende (größere) Äste und umstürze n-
de Bäume oder auch Beschädigungen bei anhaltender und großer Hitze sind möglich. In der Folge kann es
gerade bei extremen Niederschlags - oder Windereignissen zu Behinderungen des Verkehrs und damit auch
der Rettungsdienste kommen. Auch der Schienenverkehr kann bei extremen Wettereignissen durch Überfl u-
tungen und Blockaden beeinträchtigt werden.
Anhaltende Hitzeereignisse stellen eine Belastung für die Straßeninfrastruktur dar, gegenüber der bauliche
Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können. Der Komfort des ÖPNV fü r seine Fahrgäste leidet ebenfalls
unter Hitze, zu dessen Sicherung Maßnahmen zur Verschattung und Kühlung sinnvoll sind.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 93
4.2.10 Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
Leitfrage: Welche Bereiche mit einer hohen Dichte an Arbeitsplätzen und empfindlichen Strukturen sind besonders
von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen?
Der Klimawandel birgt Risiken für die Unternehmen. Besonders häufigere Extremwetterereignisse wie
Starkniederschläge, anhaltende Trockenheit/ Dürren, Stürme, Tornados, Sturzfluten oder Hochwasser kön n-
ten Industrie- und Gewerbeanlagen und deren Betrieb unmittelbar betreffen. Daneben kommen Betriebsei n-
schränkungen durch wetterbedingte Unterbrechungen der vor- oder nachgelagerten Beschaffungs - oder Ab-
satzwege einschließlich der Verkehrswege oder Behinderungen für die Beschäftigten in Betracht.
Extremwetterereignisse stellen nicht nur Risiken für die Beschäftigten sondern auch für die Umwelt dar, s o-
weit aus Anlagen gefährliche Stoffe freigesetzt werden könnten. Für Industrieanlagen, in denen gefährliche
Stoffe in höheren Mengen gelagert werden oder zum Einsatz kommen, gelten bereits heute grundsätzliche Si-
cherheitsanforderungen gegen Gefahren der Überschwemmung oder andere Extremwetterereignisse. Dabei
sind die betrieblichen Sicherheitsmanagementsysteme im Hinblick auf die möglichen Extremwettereignisse
regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anpassung bedeutet in diesem Zusammenhang,
sich rechtzeitig auf die geänderten Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Schäden der Auswirkungen
des Klimawandels einzustellen.
Wetterbedingte Unterbrechungen der Beschaffungs- und Absatzwege einschließlich der Verkehrswege kö n-
nen unter Umständen zu kostspieligen Unterbrechungen in der Produktion führen. Längerfristige U nterbre-
chungen können Industrieunternehmen treffen, die große Mengen an Rohstoffen benötigen oder ihre Produk-
te verschiffen. Störungen der Wasser- und Stromversorgung oder Telekommunikation können schließlich fast
alle Arten von Unternehmen zwingen, ihren Betrieb zeitweise einzustellen.
Für Industriestandorte ist ebenso wie bei der Energiewirtschaft die zuverlässige Versorgung mit Rohstoffen
bedeutsam. Es muss gegebenenfalls vorgesorgt werden, falls Verkehrsträger wie Straße, Schiene oder Wasse r-
straßen witterungsbedingt nicht zur Verfügung stehen. Für bestehende oder geplante Industriestandorte sind
national wie international die Auswirkungen des Klimawandels zu be rücksichtigen. Dabei ist für Unterne h-
men neben tatsächlichen Schadensereignissen auch ein möglicherweise zunehmender Planungsbedarf für
künftige Entscheidungen zu erwarten (nach StädteRegion Aachen 2012).
• Zerstörung bzw. Abnutzung von Vermögensgegenständen durch klimatische Einflüsse,
• Ausfall bzw. Beeinträchtigung von Produktions-, Liefer- und Arbeitsprozessen (insbesondere bei just-in-
time-Prozessen mit geringen Pufferkapazitäten),
• Funktionsstörungen hitzeempfindlicher Maschinen sowie Lagerungseinschränkungen bei temperaturan-
fälligen Produkten,
• sinkender Temperaturkomfort und Einschränkungen der Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern durch
Hitzestress an schlecht klimatisierten Arbeitsplätzen,
• Versorgungsengpässe bzw. -ausfälle durch Witterungseinflüsse auf den Verkehr und auf technische Infra-
strukturen der Energie- und Wasserversorgung,
• steigende Nachfrage nach Energie für die Kühlung von Gebäuden infolge zunehmender Temperaturen,
• wachsender Energiebedarf für Wasseraufbereitung aufgrund veränderter Gewässerqualität und Grund-
wasserstände,
• Einschränkungen von Produktionsprozessen bei brauchwasserabhängigen Unternehmensbranchen durch
sinkendes Dargebot während Trockenperioden.
Neben Risiken bietet der Klimawandel auch Chancen für Unternehmen:
Chancen der klimatischen Veränderungen
• Senkung der Heizkosten durch steigende Temperaturen (Verbesserung der betrieblichen Energiebilanz),
• wachsende Optionen der Wind- und Sonnenenergienutzung,
• Reduzierung der Lieferabstände bei landwirtschaftlichen Produkten durch Erweiterung der regionalen
Anbaupotenziale.
94 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Chancen einer Anpassung an Klimafolgen
• erhöhte Nachfrage nach innovativen Technologien zur Ressourcen- und Energieeinsparung (bspw. was-
sersparende Verfahren) sowie zur Gebäudeklimatisierung (bspw. Abwärmenutzung),
• steigender Bedarf an Beratungsdienstleitungen im In- und Ausland (Anpassungsconsulting) und an bauli-
chen Schutzsystemen (bspw. Hochwasserschutz, intelligente Fassaden etc.),
• Vermeidung von Arbeitsausfällen und Liquiditätsrisiken,
• Wettbewerbsvorteile durch Prozess- und Standortsicherheit,
• Vertrauens- und Imagegewinne (Zuverlässigkeit, Anpassungsfähigkeit).
Situation in Münster
Die Betriebs- und Beschäftigungsstruktur von Münster ist überwiegend durch Dienstleistungsbranchen, ö f-
fentliche Verwaltung etc. gekennzeichnet. Von den rund 153.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in
Münster arbeiten über 86% in diesem Sektor (Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Dienstleistungen).
Im produzierenden Gewerbe sind rund 13% der Arbeitskräfte tätig, in der Land- und Forstwirtschaft arbeitet
unter 1% der erwerbstätigen Bevölkerung ( Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung 2014b).
Zwischen dem 1995 und 2013 ist die Zahl der sozialversich erungspflichtig Beschäftigten um über 31.000 Be-
schäftigte gestiegen, was einer Steigerung von 27,0% entspricht (Stadt Münster 2014b).
Zusammen mit den nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Münster rund 200.000 Pers o-
nen (Stadt Münster 2014b).
Die Stadt weist insgesamt einen deutlichen Einpendlerüberschuss von über 50.000 Personen auf (91.014 e r-
werbstätige Einpendler gegenüber 37.820 Auspendlern; Stadt Münster 2014b).
Handel und Dienstleistungen
Bedeutende Dienstleistungsbetriebe in Münster sind im öffentlichen Sektor die Stadtverwaltung Münster, die
Universität Münster, die Oberfinanzdirektion Münster, die Bezirksregierung Münster und Polizei und im pri-
vaten Sektor die Provinzial-Versicherungen, die LVM-Versicherungen, die Sparkasse Münster die GAD -
Unternehmensgruppe und die Stadtwerke Münster. Ihre Standorte liegen in der Regel im Innenstadtbereich,
teilweise auch a n Sonderstandorten am Stadtrand. In der Innenstadt konzentrieren sich überdies Einrichtu n-
gen und Standorte der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Dienstleistungen mit überwiegend weiblichen
Beschäftigten (vgl. Kapitel 0).
Die Verwaltungsgebäude, ob in der Stadt oder an Sonderstandorten oder in Gewerbegebieten, unterliegen
grundsätzlich denselben Einflüssen durch klimatische Effekte und die Folgen des Klimawandels wie alle baul i-
chen Anlagen; insofern ergeben sich Überschneidungen zu Kapitel 4.2.2. Als Besonderheiten lassen sich fo l-
gende Punkte hervorheben:
• Das Rechenzentrum der Stadt zieht aus dem Keller des Stadthauses in das 2. OG der neuen Feuerwache
um.
• Städtische Verwaltungsgebäude verfügen i.d.R. über Sonnenschutz; eine Klimatisierung erfolgt lediglich
in Ausnahmefällen.
• Die zunehmende IT-Ausstattung in Verwaltungen, Behörden, aber auch Schulen erhöht nicht nur den
Energieverbrauch, sondern auch den Kühlbedarf. Hier sind neue, effiziente Lösungen notwendig (Erd-
kühler, Wärmetauscher).
Industrie und Gewerbe, Handwerk
Entsprechend der Lage im landwirtschaftlich geprägten Münsterland stellt die H erstellung von Nahrungs- und
Futtermitteln den Umsatzstärksten Wirtschaftszweig im produzierenden Gewerbe in Münster dar. Darunter
fallen sowohl Betriebe der Futtermittelerzeu gung, wie bspw. AGRAVIS Raiffeisen AG , als auch verarbeiten-
de Betriebe wie Westfleisch.
Die meisten Beschäftigten finden sich im Wirtschaftszweig Maschinenbau, gefolgt von den Wirtschaftszweigen
Herstellung v on Nahrungs- und Futtermitteln , Herstellung v on Gummi- und Kunststoffwaren, Herstellung
von Druckerzeugnissen Vervielfältigung von Ton-, Bild -, Datenträger und Herstellung v on Metallerzeugni s-
sen. Bedeutende Industrie- und Gewerbeunternehmen in Münster in den genannten Wirtschaftszweigen sind
Armstrong (Isoliermaterialien), Hengst (Autoteile), Winkhaus (Türschließanlagen).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 95
Der Wirtschaftszweig ‚H erstellung von chemischen Erzeugnissen’ ist aus d atenschutzrechlichen Gründen st a-
tistisch nicht ausgewiesen . I n diesem Zweig finden sich in Münster zwei bedeutende Unternehmen (Brillux
(Farben), BASF Coatings (Farben und Lacke).
Tabelle 12 Bedeutende Wirtschaftszweige im verarbeitenden Gewerbe von Münster
Quelle: IT.NRW, Stand: 09.04.2015 / 15:50:14
Wirtschaftszweig Betriebe Beschäftigte Umsatz
Herstellung von Nahrungs- und
Futtermitteln 17 1.428 612.343.910
Maschinenbau 14 2.009 475.523.124
Herstellung von Gummi- und
Kunststoffwaren 3 693 197.732.244
Herstellung von Glaswaren, Ke-
ramik, Verarbeitung von Steinen
u. Erden
10 . 113.050.758
Herstellung von Metallerzeugnis-
sen 5 407 68.982.632
Herstellung von Druckerzeugnis-
sen, Vervielfältigung von Ton-,
Bild-, Datenträgern
5 444 54.750.915
Abbildung 40 Gewerbegebiete mit potenziellen Überflutungen
Quelle: ALKIS, Stadt Münster, BKR Aachen
96 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Insgesamt verfügt Münster über rund 40 Gewerbegebiete unterschiedlicher Größe; Gewerbeflächen in den
Stadtteilen sind zumeist gemischt genutzt (Betriebsstrukturen). Bedeutende Gewerbegebiete sind Hessenweg,
Loddenheide, Hansa-Business-Park bei Amelsbüren und Hiltrup.
In den neueren Gewerbegebieten werden üblicherweise Regenrückhaltevorrichtungen, Grünflächen u.ä. fes t-
gesetzt, die auch den Klimawandelfolgen entgegenwirken; vereinzelt sind auch Mulden -Rigolen-Systeme zur
Niederschlagswasserversickerung vorhanden.
Die Starkregensimulation (siehe Kapitel 4.2.3) zeigt für eine Reihe von Gewerbegebieten potenz ielle Überflu-
tungen der Betriebsgrundstücke und der Erschließungsstraßen auf. Während des Unwetterereignisses im Juli
2014 kam es zu wenigen Einsätzen in Gewerbegebieten. Tatsächlich verfügen Gewerbebauten in der Regel
über keine Kellerräume, die überflutet werden können. Auch sind Gebäudeentwässerung und Kanalleitungen
in diesen Bereichen mutmaßlich so leistungsfähig, dass die großen Wassermengen gut abgeleitet werden kon n-
ten. In diesen Bereichen sind insofern detaillierte Nachberechnungen unter Einbeziehung der privaten und
öffentlichen Entwässerungsanlagen sinnvoll.
Die großflächigen und teils sehr wenig begrünten Gewerbegebiete haben zudem Einfluss auf die Temperatu r-
gestaltung in der Stadt und können zur weiteren Überwärmung beitragen. Gerade die gewerblich genutzten
Bereiche im Südosten der Innenstadt am Kanal sollten hinsichtlich einer Vermeidung der Ausbreitung der
städtischen Wärmeinsel betrachtet und entwickelt werden.
Die Handwerkskammer informiert Handwerksbetriebe über neue Techniken zum ba ulichen Kälte- und Wär-
meschutz als Marktchance. Bauwerksabdichtung ist derzeit ein Thema für Fortbildungen und Zertifizierung
von Betrieben.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die Stadt Münster verfügt über einige große Gewerbegebiete und eine Reihe von bedeutenden privaten und
öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen. Die Flächen, Anlagen und Gebäude und damit ihre Betriebs -
und Funktionsfähigkeit können durch extreme Wetterereignisse beeinträchtigt werden, insbesondere sofern
sensible Einrichtungen und Anlagen in Kellergeschossen liegen, die bei extremen Niederschlägen überflutet
werden können.
Auf der anderen Seite können die großflächig versiegelten und wenig begrünten Gewerbeflächen zur Übe r-
wärmung der angrenzenden Stadtbereiche beitragen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 97
4.2.11 Tourismuswirtschaft
Leitfrage: Wie wirken sich klimatische Veränderungen auf die touristische Bedeutung Münsters aus?
Der globale Klimawandel und seinen regionalen Folgen kann auch Einfluss auf den Tourismus haben. Ext-
remwetterereignisse können Reisende und Besucher ebenso wie die einheimische Bevölkerung gefährden und
die touristische Infrastruktur beeinträchtigen . Insofern ergeben sich Handlungserfordernisse, die sich nicht
grundlegend von denen im Handlungsfeld Bauwesen (Kapitel 4.2.2), Landwi rtschaft (Kapitel 4.2.5), Wald -
und Forstwirtschaft (Kapitel 4.2.6) und Flora, Fauna, biologische Vielfalt (Kapitel 4.2.7) unterscheiden.
Andererseits können veränderte klimatische Bedingungen dem Tourismus aber auch neue Möglichkeiten e r-
öffnen, beispielsweise durch steigende Besucherzahlen in der bisherigen Nebensaison oder Verlagerungen der
Tourismusströme von südlichen in nördliche Regionen. Bisher verbringen viele Deutsche den Sommerurlaub
im Mittelmeerraum. Da in Südeuropa in Zukunft während der Hauptsaison häufiger damit gerechnet werden
muss, dass die Lufttemp eratur Tageshöchstwerte von 40°C und mehr erreicht, müssen die Reisenden mit ve r-
stärktem Hitzestress rechnen, der insbesondere das Befinden älterer Menschen und Kinder beeinträchtigen
kann. In Deutschland dagegen können steigende Temperaturen und geringere Niederschläge im Sommer den
Tourismus eher begünstigen, beispielsweise durch eine verlängerte Sommersaison. Das Potsdam -Institut für
Klimaforschung geht davon aus, dass Deutschland als Reiseland attraktiver wird. Schätzungen zufolge kön n-
ten 25 bis 30% mehr Touristen nach Deutschland kommen.
Allerdings könnten in Zukunft auch in Deutschland die Sommertemperaturen – zumindest in einzelnen Ja h-
ren – in Bereiche steigen, die für bestimmte Tourismuszweige nachteilig sind.
Münster ist heute ein bedeutendes Ziel für den Städtetourismus und Zentrum der Radtouristik im Münste r-
land. Als Oberzentrum wird die Stadt ebenfalls intensiv als Einkaufsziel besucht . Daneben finden in Münster
Messen und Kongresse i m Messe- und Congresszentrum / Halle Münsterland, aber auch an der Universität
mit entsprechenden Besucherzahlen statt.
Hotels und andere Unterkünfte für Besucher konzentrieren sich im Innenstadtbereich mit einem Schwerpunkt
am Hauptbahnhof, sowie verteilt auf das Stadtgebiet.
Schwerpunkte für gastronomische Angebote finden sich traditionell im Kreuzviertel (Kreuzstraße, Rosenstra-
ße, Jüdefelderstraße) sowie als neuere Entwicklung am Stadthafen I. Im Übrigen finden sich vielfältige Ang e-
bote im Stadtzentrum und verteilt auf das gesamte Stadtgebiet.
Besucher können im Stadtbereich ebenso wie die Bevölkerung von allen (negativen) Folgen des Klimawandels
unmittelbar betroffen sein: Starkregen und Überflutungen , Extremwind, Hitze. Erholungssuchende im A u-
ßenbereich, seien es Radfahrer oder Spaziergänger und Wanderer, werden mutmaßlich neben den o.g. Ex t-
remwetterereignissen bei entsprechenden Wetterlagen mit größerer Hitze und Sonneneinstrahlung konfro n-
tiert sein, gegen die sich schützen müssen und gegen die Vorsorge betrieben werden kann.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Insgesamt wird der Tourismus als kein wesentliches Handlungsfeld für das Anpassungskonzept Münster ang e-
sehen, da alle Vorsorge - und Gefahrenabwehrmaßnahmen in den übrigen Handlungsfeldern synergetisch
wirksam sind.
98 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
4.2.12 Katastrophenschutz
Leitfrage: Auf welche Klimawandelfolgen müssen sich Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Organisatio-
nen einstellen?
Im Katastrophenschutz wirken alle nicht polizeilichen Organisationen und Einheiten der Gefahrenabwehr,
insbesondere die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk sowie die privaten Hilfsorganisationen, unter der g e-
meinsamen Leitung durch die (untere) Katastrophenschutzbehörde (hier: Stadt Münster) mit. Bei der Fü h-
rung im Katastrophenschutz wird zwischen der operativ -taktischen Führung der Einsatzkräfte durch die Ei n-
satzleitung der Feuerwehr und der administrativ -organisatorischen Führung aller Verwaltungsbereiche durch
den Krisenstab unterschieden.
Der Katastrophenschutz ist grundsätzlich bereits heute auf die Bewältigung von Extremwetterereignis sen und
Großschadenslagen eingestellt, da es in der Vergangenheit immer wieder zu derartigen Ereignissen kam.
Wenn zukünftig häufigere und heftigere wetter- und klimainduzierte Katastrophenfälle eintreten, können
neue Herausforderungen für auf Basis landesrechtlicher Regelungen organisierten Katastrophenschutz en t-
stehen, die seine materiellen Ressourcen, das Krisen- und Notfallmanagement sowie die Planung des operat i-
ven Einsatzes betreffen. Gleichzeitig wirken sich diese Herausforderungen auf den Selbstschutz und die
Selbsthilfemaßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern aus.
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen die künftige Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereigni s-
sen, wie Stürme, Starkregen und Hochwasser, die Menschenleben bedrohen und hohe Schadenssummen ve r-
ursachen. Besonders gefährdet sind Kritische Infrastrukturen (KRITIS) wie Energie - und Wasserversorgung,
Transport und Verkehr sowie Telekommunikations - und Informationstechnik, die die Funktion „gesellschaf t-
licher Lebensadern“ haben. Die besondere Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen ergibt sich durch deren
gegenseitige Abhängigkeiten. Ausfälle der Stromversorgung oder der Informationstechnik haben zahlreiche
Folgeeffekte und ziehen Störungen und Ausfälle in allen anderen KRITIS-Sektoren nach sich.
Der Schutz kritischer Infrastrukturen
13 stellt somit e ine besondere Herausforderung im Katastrophenschutz
dar. Nur ein geringer Teil der Einrichtungen k ritischer Infrastrukturen befindet sich in öffentlichem Besitz.
Mehr als 80% werden von privaten oder privatisierten Unternehmen betrieben oder gesteuert, die damit auch
die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen verantworten. Durch die staatliche Verantwortung für die zuverlä s-
sige Versorgung der Bürger im Krisenfall ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Land NRW ,
Stadt Münster und den privaten Unternehmen unverzichtbar.
Neben der baulichen Verstärkung (physische Härtung) von Gebäuden und Systemen wie etwa Wasser- oder
Stromnetzen sind Notfall - und Evakuierungspläne, Warnsysteme und Informationsm öglichkeiten weitere
wichtige Vorsorgemaßnahmen für den Katastrophenfall. Technische Maßnahmen zum vorbeugenden Hoc h-
wasser- oder Küstenschutz, Anpassungen in der Wasserwirtschaft, Schutz der menschlichen Gesundheit, Si-
cherstellung der Verkehrs- oder Energieinfrastruktur, räumliche Planung oder baulicher Schu tz sind als vo r-
beugende Maßnahmen für den Katastrophenschutz von entscheidender Bedeutung.
Für die eventuell notwendige Weiterentwicklung des Katastrophenschutz es sind in erster Linie Kenntnisse
über die künftige Entwicklung der Auftretenshäufigkeit von Extremwetterereignis sen, wie etwa Stürme und
Starkregen, wichtig. Jenseits der Weiterentwicklung von Einsatztaktik und Einsatztechnik ist die Risikokom-
munikation mit allen Betroffenen wie Unternehmen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern von Bedeutung.
Situation im Bundesgebiet
Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wo Defizite im Katastrophenschutz liegen.
Handlungsbedarf gibt es bspw. im Hinblick auf technische Ausstattung, Informations- und Meldewege, Kom-
munikation und Koordination der zuständigen Katastrophenschutzbehö rden und operative Kräfte sowie zei t-
nahe, eindeutige und effektive Warnung und Information der Bevölkerung.
13 Im Anpassungskonzept Münster werden kritische Infrastrukturen aus dem ALKIS abgeleitet und beinhalten
Gebäude und Anlagen für Feuerwehr, Klä ranlage, Fernmeldewesen, Gesundheitswesen, Sicherheit und Or d-
nung, Elektrizitätsversorgung, Entsorgung, Wasserversorgung, Heizwerk, Polizei, Pumpstation, Krankenhaus,
Tankstelle, Umformer, Umspannwerk, Wasserwerk.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 99
Situation in Münster
Die Aussagen zur Situation im Bundesgebiet gelten grundsätzlich auch für Stadt Münster, wo die Erfahrungen
aus der Bewältigung des Starkregenereignisses vom Juli 2014 systematisch ausgewertet wurden (Stadt Münster
2014a, Bezirksregierung Münster 2014c). Die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes in Münster (Feuerwehr,
Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk, private Hilfsorganisationen) sind hoch qualifiziert und werden laufend
weiter geschult. Anhand vergangener Ereignisse wird die Einsatzfähigkeit laufend überprüft und ggf. verbe s-
sert. Auch werden die technischen Hilfsmittel (Fahrzeuge, Einsatzmittel, Schutzausrüstungen etc.) laufend
überprüft und ggf. ergänzt und erneuert (bspw. im Nachgang zum Ereignis vom Juli 2014). Von den Folgen
des Klimawandels ist der Katastrophenschutz jedoch auch in Münster in mehrfacher Hinsicht betroffen:
• Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen werden voraussichtlich zunehmen und damit wer-
den sich auch Gefahren und Schadenspotenziale weiter erhöhen. Dies hat Auswirkungen auf die Anfor-
derungen an die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte von Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe und
ihre technischen Hilfsmittel zur Bewältigung der dann eintretenden Schadensfälle. Der ablaufende Kli-
mawandel zeigt sich bei Amt 37 / Feuerwehr bspw. u.a. auch an der Zunahme von Einsätzen im Bereich
der technischen Hilfeleistungen in Folge von Überflutungen, Sturmereignissen u.ä. in den letzten beiden
Jahrzehnten. Um auf neue Herausforderungen angemessen reagieren zu können (und aus Erfahrungen
zu lernen), finden regelmäßig Führungskräfteschulungen zu verschiedenen Einsatztypen statt, u.a. auch
Extremniederschlagsereignisse und Hochwasser.
Abbildung 41 Versorgungsnetz der Feuerwehr-Vorbehaltsstraßen im Stadtgebiet von Münster (Ausschnitt)
Quelle: Beiplan 4 zum FNP 2004 der Stadt Münster
100 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Abbildung 42 Wasserstand auf Feuerwehr-Vorbehaltsstraßen (Ausschnitt)
Quelle: ALKIS, Stadt Münster, BKR Aachen
• Die Standorte von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und die Infrastrukturen, die zur
Bewältigung von Schadensereignissen benötigt werden, können ebenfalls von Extremwetterereignissen be-
troffen werden, wie dies in der Vergangenheit schon festgestellt wurde: Ausfall von Kommunikationsstruk-
turen, Stromausfälle, Ausfall von Computeranlagen etc. können auch die Hilfskräfte treffen (Stichwort ‚kri-
tische Infrastrukturen’). Allerdings sind Einrichtungen der Feuerwehr und der anderen Hilfskräfte in Müns-
ter gem. Hochwasserrisikomanagement nicht von Hochwasser betroffen.
• Die Einsatzkräfte selbst können durch außergewöhnliche Extremwetterereignisse betroffen sein, wobei
diese Kräfte am besten geschult sind, gefährliche Situationen zu erkennen und ohne Beeinträchtigung zu
bewältigen. Gleichwohl sind laufende Schulungen notwendig, um bspw. die in den letzten Jahren häufig
auftretenden Gefahrensituationen durch sturmbedingte Schäden am Baumbestand zu beseitigen („Um-
gang mit sturmgeschädigten Bäumen unter Spannung – Sägen unter Spannung“). Die DLRG schult
Deichbaufachkundige und stellt diese im Überflutungsfall zur Verfügung. Sofern Einsätze in den Som-
mermonaten notwendig sind, können Sonneneinstrahlung und Hitze die Einsatzkräfte, die in Schutzklei-
dung arbeiten, zusätzlich stark beeinträchtigen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 101
• Einsatzkräfte können durch den Kontakt mit umweltgefährdenden Stoffen oder auch Krankheitserregern
gefährdet sein. Neben der Schulung, um derartige Gefahren zu erkennen werden die Einsatzkräfte der
Feuerwehr regelmäßig gesundheitlich untersucht und gegen verschiedene Krankheiten geimpft; die übri-
gen Hilfskräfte können dies ebenfalls als Angebot wahrnehmen.
• Überflutete Straßen, umgestürzte Bäume, liegen gebliebene Kraftfahrzeuge blockieren die Straßen und
können die Einsatzfahrzeuge behindern. Im Beiplan V4 zum FNP 2004 der Stadt Münster sind die für die
Rettungsdienste relevanten Straßenabschnitte als Feuerwehr-Vorbehaltsstraßen bzw. ‚Versorgungsnetz
der Rettungswege’ dargestellt (siehe Abbildung 41) . Mit Hilfe der Starkregensimulation eines außerge-
wöhnlichen Ereignisses von 90 mm Niederschlag innerhalb von 60 Minuten wurden die Abschnitte des
Netzes identifiziert, die potenziell überdurchschnittlich hohe Wasserstände aufweisen können und bei de-
nen nach vertiefter Analyse ggf. entlastende/vorsorgende Maßnahmen notwendig sind. In der Karte wer-
den überdies die Unterführungen dargestellt, die bei Starkregen überflutet werden (siehe Abbildung 42
und vgl. Kapitel 4.2.9). Nach Einschätzung der Feuerwehr stellen überflutete Straßen in Münster für die
Einsatzkräfte bis zum Starkregenereignis vom 28.07.2014 kein grundsätzliches Problem dar, da ausrei-
chend Ausweichrouten vorhanden waren und die Fahrzeuge i.d.R. watfähig sind. Die Feuerwehrfahrzeu-
ge sind Allrad-angetrieben und mit Schneeketten ausgerüstet. An den Fahrzeugen ist der maximale Was-
serstand markiert, den die Fahrzeuge unbeschadet durchfahren können. Während des extremen Starkre-
gens am 28.07.2014 allerdings konnte die Feuerwehr auch mit Allrad getriebenen Fahrzeugen nicht mehr
jede Einsatzstelle erreichen, vier ältere Einsatzfahrzeuge wurden durch Wasserschlag im Motor irrepara-
bel beschädigt. Auch wenn Einsatzfahrzeuge die (überfluteten) Straßen noch passieren können, stellen
liegen gebliebene Fahrzeuge ein Problem dar, zum einen, da sie die Straßen blockieren, zum anderen, da
die Insassen ggf. Hilfe benötigen.
• Extreme Ereignisse werden zunehmend größere Bevölkerungsteile betreffen, denen die Einsatzkräfte hel-
fen müssen und die unter ungünstigen Umständen zeitweise in Noteinrichtungen untergebracht und ver-
sorgt werden müssen. Hier ist es wichtig zu wissen, welche städtischen Einrichtungen voraussichtlich
nutzbar sind, bspw. hochwasserfrei.
• Stromausfälle können Personen, die auf medizinische Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte angewiesen sind,
in Gefahr bringen. Die Stadt Münster als Katastrophenschutzbehörde und Trägerin des Rettungsdienstes
versucht insofern, Informationen zu derartigen Personengruppen zusammenzustellen, um den möglichen
Hilfebedarf abschätzen zu können.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Klimawandelbedingt werden Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignis sen voraussichtlich zune h-
men und damit werden sich auch Gefahren und Schadenspotenziale für Münster weiter erhöhen. Grundsätz-
lich lassen sich nicht alle Schadensereignisse verhindern und auch Vorsorgemaßnahmen haben ihre (Bemes-
sungs-)Grenzen. In diesen Fällen versuchen die Feuerwehr und die anderen in der Gefahrenabwehr der Stadt
Münster mitwirkenden Organisationen den Bürgerinnen und Bürgern Rettung, Schutz und Hilfe zu bringen
und die Funktionsfähigkeit der wesentlichen kritischen Infrastrukturen zu erhalten.
Auch die Infrastrukturen, Hilfsmittel und Einsatzkräfte der Rettungsdienste selbst können in Folge extremer
Wettereignisse durch Überflutungen, Blockaden, Ausfall von technischen Systemen wie den Kommunikat i-
onseinrichtungen betroffen sein, was zu Behinderungen der Einsätze führen kann.
Die Rettungsdienste in Münster sind insgesamt gut auf die Bewältigung von (Groß)Schadensereignissen vo r-
bereitet und bereiten sich so weit möglich auch auf die Zunahme und Intensivierung von extremen Wetterei g-
nissen vor. Sie werten jeden Einsatz im Hinblick auf den Ablauf aus und nutzen die Erfahrungen zur Verbe s-
serung ihrer Einsatzvorplanung. Dabei zeigen sich auch Defizite, die behoben werden (bspw. im Hinblick auf
technische Ausstattung, Informations- und Meldewege, Kommunikation und Koordination sowie die Informa-
tion und Warnung der Bevölkerung).
102 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
4.2.13 Raum-, Regional- und Bauleitplanung
Leitfrage: Welche städtischen Bereiche sind insbesondere von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen? Wie
haben Stadt- und Grünplanung darauf bereits vorsorgend reagiert?
Die Raum-, Regional- und Bauleitplanung stehen am Anfang der Risikovermeidungskette vor Überflutungs-
gefahren und Hitzefolgen, da sie räumliche Vorsorgekonzepte entwickeln, die Planungsdokumente hohe B e-
standsdauer und rechtliche Verbindlichkeit besitzen und bis zur praktischen Umsetzung der Planinhalte tei l-
weise lange Vorlaufzeiten entstehen. Der räumlichen Planung kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, auf den
unterschiedlichen räumlichen Ebenen die verschiedene n Nutzungsansprüche an den Raum miteinander zu
vereinbaren.
Räumliche Planung kann mit den bereits bestehenden rechtlichen und planerischen Instrumenten sowohl
Klimaschutz als auch Anpassung unterstützen. Möglicherweise häufiger auftretende Naturgefahren können
dazu führen, dass natürliche Ressourcen nur noch eingeschränkt genutzt werden können und bestehende und
geplante Siedlungsnutzungen an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden müssen . Gleichzeitig
besteht ein hoher Nutzungsdruck, da Anpassungsmaßnahmen oft ebenfalls Raum beanspruchen.
In Städten und Ballungsräumen sorgt die räumliche Planung – zusammen mit der Landschaftsplanung – für
zusammenhängende, nicht bebaute Gebiete (Grünzüge) und Frischluftschneisen, die vor allem einer Ü ber-
wärmung im Sommer vorbeugen helfen. Während Siedlungen und Gebäude in jüngster Zeit im Rahmen der
Bauleitplanung und Objektplanung häufig im Hinblick auf maximale Sonneneinstrahlung optimiert werden,
was im Winter energetisch von Vorteil sein kann, muss auch die Planung künftig noch stärker nach Lösungen
zur Vermeidung einer übermäßigen Erwärmung von Gebäuden und Erholungsflächen im Sommer suchen.
Die Regionalplanung hat bereits seit der Raumordnungsnovelle 2008 die Aufgabe, den räumlichen Erforde r-
nissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, Rechnung zu tragen (§ 2
Abs. 2 Nr. 6 ROG). Im neuen Regionalplan Münsterland (2013) wird diesem Grundsatz durch verschiedene
Festlegungen im Hinblick auf die Vorsorge vor Hitzefolgen und Überflutungsgefahren durch entsprechende
textliche und zeichnerische Ziele und Grundsätze zum Freiraumschutz und zur Freiraumentwicklung sowie
zum Hochwasserschutz Rechnung getragen, denen die Stadt Münster bereits jetzt mit den von ihr verfolgten
Strategien entspricht (siehe Infokasten Regionalplan Münsterland.
Infokasten Regionalplan Münsterland
Festlegungen des Regionalplans Münster zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Grundsatz 6: Dem Klimawandel bei der künftigen räumlichen Entwicklung Rechnung tragen!
Die zukünftige räumliche Entwicklung im Münsterland soll auch den raumbedeutsamen Aspekten des prog-
nostizierten Klimawandels Rechnung tragen. Dazu sind bei allen raumbedeutsamen Planungen Maßnahmen
zu entwickeln und umzusetzen, die sowohl dem Klimawandel entgegenwirken als auch der Anpassung an den
Klimawandel dienen. Hierbei kommt der kommunalen Bauleitplanung als konkreter Handlungsebene eine
besondere Bedeutung zu.
Grundsatz 33: Niederschlagswasser berücksichtigen!
Bei Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete bzw. bei großflächiger Erneuerung der Erschließungsinf-
rastruktur soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation,
begrenzt auf eine gewässerverträgliche Menge, ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer scha d-
los eingeleitet werden.
Quelle: Regionalplan Münsterland 2013
Vor dem Hintergrund der für Münster erwarteten Klimaänderungen und ihren Folgen sowie ihren spezifi-
schen Handlungsmöglichkeiten steht die räumliche Planung vor folgenden raumbedeutsamen Aufgabenfel-
dern, die dem Instrumentarium der Stadtplanung zugänglich sind:
• die Vorsorge und der Schutz vor Überflutungen durch Hochwasser und Starkregen sowie
• die Vorbeugung und Minderung von Hitzebelastungen sowie anhaltender Trockenheit.
Bei der Bewältigung dieser Aufgaben stellen sich der Stadtplanung zusammen mit der Grün - und Freiraum-
planung und den Fachplanungen der Fachbehörden schwerpunktmäßig folgenden Aufgaben:
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 103
• Flächenvorsorge zur Freihaltung von Fließgewässern einschließlich des natürlichen Entwicklungskorri-
dors,
• Flächenvorsorge für Notwasserwege im Siedlungsraum,
• Flächenvorsorge zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche,
• Flächen- und Risikovorsorge sowie Flächensteuerung zum Schutz vulnerabler Siedlungs- und Infrastruk-
turen vor Hochwasser und Überflutungen,
• Schadensminderung durch Regenwassermanagement,
• Vorsorge vor den Auswirkungen längeren Trockenperioden,
• Flächenvorsorge zur Freihaltung, Sicherung und Entwicklung klimaökologisch und lufthygienisch bedeut-
samer Frei- und Ausgleichsflächen (Entlastungsflächen) im Siedlungsraum und Sicherung der Frischluft-
zufuhr in bebauten Bereichen,
• Minderung zu erwartender bzw. bereits bestehender Hitzebelastungen im Siedlungsraum sowie
• Vorsorge vor den Auswirkungen von Starkwindereignissen
und dies – wo sinnvoll und möglich – in Verknüpfung mit
• räumlichen Strategien zur Begrenzung des Energieverbrauchs und klimarelevanter Emissionen,
• flächensparender und umweltschonender Fortentwicklung der Siedlungs- und Infrastrukturen.
In Bezug auf die Anpassung sind die Instrumente der Stadtplanung vor allem für die Umsetzung des integrat i-
ven Ansatzes von großer Bedeutung (siehe Kapitel 6.3, Tabelle 14).
Situation in Münster
Die Grundsätze einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung werden in Münster schon lange verfolgt. Wichtige
Grundlagen hierfür sind das Raumfunktionale Konzept „Münster 2010“, der Umweltplan und der Grünord-
nungsplan. Sie sind Grundlage für den heute bereits vorhandenen hohen Klimakomfort:
• Vorrang der Innenentwicklung,
• Gewährleistung der Mobilität durch Förderung des Umweltverbundes,
• soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklung des Gebäudebestandes,
• Verfolgung einer engagierten und ambitionierten kommunalen Klimaschutzpolitik,
• Schutz und Entwicklung von Grünzügen aus dem Freiraum bis ins Stadtzentrum und Grünringen um das
Zentrum und die Ortsteile von Münster als Vorrangflächen zur Freiraumnutzung; Differenzierung im
Zielkonzept Freizeit und Erholung und Zielkonzept Naturraum,
• Schutz und Entwicklung der Naturgüter Oberflächengewässer, Grundwasser, Kaltluftentstehung und
Kaltluftbahnen im Umweltplan.
Aufgrund des absehbar anhaltenden hohen Bevölkerungswachstums und der hohen Nachfrage nach Wohn -
und Gewerbeflächen verfolgt die Stadt Münster ein differenziertes Konzept zur Siedlungsflächenentwicklung,
die u.a. im Baulandprogramm 2015-2020 der Stadt definiert sind:
Innenentwicklung durch Aktivierung von Bauflächenpotenzialen und Nachverdichtung im Innenbereich. De r-
zeit erfolgt rund die Hälfte der Bautätigkeit von Münster im Innenbereich durch Umnutzung und Nachve r-
dichtung in Trägerschaft privater Investoren. Die Stadt selbst verfolgt zwei Pilotprojekte zur Nachverdichtung
in Hiltrup-Ost und im Bahnhofsquartier. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sind bei privatwirtschaftlich en
Maßnahmen auf baurechtliche Möglichkeiten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beschränkt, bei
städtischen Eigenvorhaben können weitergehende Ziele verfolgt werden. Bei Vorhaben der Nachverdichtung
im Bereich des Kerns der städtischen Wärmeinsel bzw. in Bereichen, die vermutlich zukünftig dazu gehören,
sollten vorhandene Belüftungsfunktionen im Rahmen dieser Handlungsmöglichkeiten den Vorrang haben
und ggf. in besonders kritischen Fällen durch einen Bestandsbebauungsplan gesichert werden. Auch im B e-
reich der Entwicklung im Bestand (im Wesentlichen nicht beplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB) ist im
begründeten Einzelfall eine Bauleitplanung zur Durchsetzung bestimmter (ggf. auch klimaanpassungsreleva n-
ter Maßnahmen und) Ziele nicht ausgeschlossen.
Umstrukturierung und Aufwertung älterer Gewerbeflächen und Umnutzung /Konversion von ehemaligen m i-
litärischen Liegenschaften. Insbesondere im Umkreis des Hafens ist seit einigen Jahren ein umfangreicher
Umstrukturierungs- und Aufwertungsprozess mit dem Ziel im Gange, hochwertige und stadtverträgliche Nu t-
zungen zu entwickeln (Halle Münsterland und Messe - und Congresszentrum, Dienstleistungs- und Freizeitan-
104 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
gebote am Stadthafen, u.a. Stadthaus 3). Die Maßnahmen am Hafen werden nach Maßgabe des Masterplans
Hafen entwickelt.
Siedlungsflächenentwicklung am Rand der Ortsteile für Wohnen und für Gewerbe. Am Rand der Ortsteile
um das Zentrum von Münster werden in den nächsten Jahren eine Reihe von Flächen für Wohnnutzungen
und für Gewerbe entwickelt (siehe u.a. Abbildung 24). Die Flächen sind mit den Zielen der Stadt Münster für
eine freiraumschonende und umweltgerechte Entwicklung abgestimmt. In einigen Bereichen zeigt die
Starkregensimulation Abflusswege im Bereich der neuen Bauflächen . In diesen Bereichen sollten wasserwirt-
schaftliche und planerische Anpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Grundlage für das Bauflächenkonzept ist die Bevölkerungsprognose 2030 von IT.NRW für das Land NRW,
die an die Verhältnisse im Regierungsbezirk angepasst wurde . Eine aktuellere Prognose von IT.NRW zeigt
ein weitergehendes Bevölkerungswachstum (siehe Kapitel 2.4.2). Schwerpunkt der derzeitigen Siedlungsent-
wicklung sind die Konversionsstandorte Oxford-Kaserne und York-Kaserne, für die der Einstieg ins Baulei t-
planverfahren erfolgt ist. Auf der Ebene des städtebaulichen Entwurfs soll für beide Konversionsflächen der
Aspekt des Überflutungsschutzes durch eine temporäre Nutzung von Grün- und Freiflächen einfließen.
Planerische Anpassungsmaßnahmen können die im Folgenden beschriebenen Bausteine umfassen; teilweise
werden sie jetzt schon verfolgt. Das Ziel, die Verschmelzung von randlichen Nebenwärmeinseln mit dem
Hauptbereich der städtischen Wärmeinsel zu verhindern, sollte durch planerische Maßnahmen weiter verfolgt
werden.
Vorsorge und Schutz vor Überflutungen
Auf den Schutz und die Vorsorge vor zunehmende Hochwasserrisiken sollte sowohl durch planerische Siche-
rungsmaßnahmen (insbesondere Freihaltung von Bebauung in überschwemmungsgefährdeten Bereichen und
Anpassung von Baugebieten an Überflutungsgefahren durch geeignete Hinweise Kennzeichnungen und Fes t-
setzungen) als auch durch Maßnahmen der Wasserwirtschaft besonderes Augenmerk gelegt werden(siehe Ka-
pitel 4.2.3).
Ein wirksames ergänzendes Mittel zur Minderung von Hochwa sser (und gleichzeitigem Beitrag zur Grun d-
wasserneubildung) ist die ausreichende, dezentrale Niederschlagversickerung , die allerdings in Münster nur
eingeschränkt funktioniert (siehe Kapitel 4.2.4 ). Daneben greift auch eine dezentrale Niederschlagsrückha l-
tung. Beide Maßnahmen entfalten im Hinblick auf häufige und auch seltene Starkregen eine entlastende Wi r-
kung. Bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen verlieren sie jedoch ihre entlastende Wirkung und we r-
den von den Wassermengen gleichsam überflutet.
In einer Reihe von Bebauungsplänen hat die Stadt Münster aus Gründen des ökologischen Umgangs mit Ni e-
derschlagswasser auf der Basis der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergese t-
zes Festsetzungen zur dezentralen Niederschlagswasserentsorgung/Regenwasserentsorgung und Niede r-
schlagsrückhaltung getroffen, die synergetisch auch der Minderung des Abflusses häufiger und seltener Stark-
regen beitragen, so bspw.
• Bebauungsplan Nr. 396: Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelhove – Festsetzung von
Rasenpflaster- oder Rasengittersteinen sowie von großkronigen, heimischen Laubbäumen je sechs Stell-
plätzen,
• Bebauungsplan Nr. 404: Loddenheide – Alberloher Weg / An den Loddenbüschen – Festsetzung von
Dachbegrünung auf Gebäuden in Massivbauweise sowie Festsetzung von Regenklärbecken und Regen-
rückhaltebecken in einer Grünanlage,
• Bebauungsplan Nr. 409: Technologiepark / Steinfurter Straße – Regenwasserentsorgung über eine grund-
stücksbergreifende Entwässerungsmulde mit Festsetzungen zur Freihaltung der Mulde vor Zäunen und
sonstigen baulichen Anlagen und zur Freihaltung von Bäumen, Büschen oder Sträuchern),
• Bebauungsplan Nr. 521: Kinderhaus – Westlich Gasselstiege / Nördlich Wilkinghege – Festsetzung von
Entwässerungsmulden).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 105
Vorsorge vor Belastungen durch Wärme / Hitze
Unter dem Aspekt der Gesundheit kann bei der Steuerung der Siedlungsentwicklung zukünftig verstärkt b i-
oklimatischen Belastungsgebieten Rechnung tragen, wie sie in den Karten zu den überwärmungsgefährdeten
Bereichen festgelegt sind (siehe Karten 4 bzw. 9).
Durch das voraussichtlich häufigere Auftreten von Wä rmeperioden und Hitzewellen im Sommer wird sich der
der „Wärmeinseleffekt“ in Münster verstärken – allerdings auf einem absehbar moderaten Niveau, das erst
langfristig bedenklich wird. Zur Vorsorge vor und Milderung von Hitzefolgen müssen Frisch- und Kaltluftent-
stehungsgebiete sowie - abflussbahnen im Rahmen der Siedlungsentwicklung freigehalten werden. Innerhalb
des Siedlungsbestandes von Münster gilt es, den (bereits heute hohen) Grünflächenanteil der Siedlungsfl ä-
chen zu sichern und zu erhöhen (Baumbestand, Frei - und Grünflächen, unversiegelte und begrünte Grun d-
stücksflächen, Dach- und Fassadenbegrünung).
Außerdem sollte für innerstädtische Bereiche mit schlechten Voraussetzungen für die Durchlüftung (Bloc k-
randbebauung) ein Konzept für Innenhofentwicklung zu „Klimaoasen“ entwickelt werden.
Zusammenfassung: Folgen des Klimawandels für Münster
Die Planung von Stadt- und Freiräumen steht am Anfang der Risikovermeidungskette vor Überflutungsgefah-
ren und Hitzefolgen, da sie räumliche Vorsorgekonzepte entwickeln, die Planungsdokumente hohe Bestands-
dauer und rechtliche Verbindlichkeit besitzen und bis zur praktischen Umsetzung der Planinhalte teilweise
lange Vorlaufzeiten entstehen. Der Stadt - und Freiraumplanung kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, die
verschiedenen Nutzungsansprüche an die Stadt miteinander zu vereinbaren und dabei die Anforderungen zur
Anpassung der Stadt- und Freiraumstrukturen an die Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Münster hat bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine gute Ausgangsposition. Die Grundsätze
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung werden in Münster schon lange verfolgt. Wichtige Grundlagen hie r-
für sind das Raumfunktionale Konzept „Münster 2010“, der Umweltplan und die Grünordnung. Sie sind
Grundlage für den heute bereits vorhandenen hohen Klimakomfort.
Die Bauleitplanung kann in der im Wesentlichen bereits gebauten Stadt Münster im Nachhinein im Sie d-
lungsbestand nur relativ geringfügig Einfluss nehmen bzw. im Sinne einer Klimaanpassung umsteuern. Bei
Neubaugebieten – z.B. im Rahmen der Umsetzung des Baulandprogramms 2015 – 2020 – sind die Einfluss -
und Steuerungsmöglichkeiten dagegen ungleich größer.
Zukünftig wird es im Hinblick auf den Klimawandel insbesondere darauf ankommen, die Stadt an die erwart-
bare Zunahme von außergewöhnlichen Starkregenere ignissen und Belastungen durch Wärme / Hitze anzu-
passen und hierfür geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Hierfür können die vorhandenen
Instrumente der Stadt- und Freiraumplanung genutzt werden.
106 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
4.3 Priorisierung der Handlungsbedarfe
Aus einer räumlichen Überlagerung von Expositions - und Sensitivitätsfaktoren werden die vulnerablen Bere i-
che mit besonderem Handlungsbedarf hinsichtlich der identifizierten klima wandel-bedingten Auswirkungen
abgeleitet.
• sektoral (In welchen Handlungsfeldern der DAS besteht vordringlicher Anpassungsbedarf?),
• räumlich (Welche Stadtbereiche sind – besonders häufig und/oder intensiv – von be-stimmten Effekten
betroffen und weisen andererseits hohe Schadenspotenziale gegen-über den Klimaeffekten auf?)
4.3.1 Sektorale Spezifizierung
Die städtische Wärmeinsel ist in Münster aufgrund der günstigen Ausgangslage moderat einzuschätzen . Vor-
teilhaft wirken der Klimakomfort aufgrund der guten Durch- und Begrünung der Stadt insbesondere der
Wohnviertel, der systematische Schutz der Kaltluf tbahnen im Rahmen der Hauptgrünzüge s und die solitäre
Lage der Stadt innerhalb eines ländlich geprägten Umfeld ohne große Höhenunterschiede.
Bei extremen Hitzeperioden muss dennoch davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Gesundheitsge-
fahr für empfindliche und vorbelastete Personengruppen besteht; hierfür sollten Notfallpläne vorbereitet we r-
den. Bei einem dem Untersuchungszeitraum folgenden weiter anhaltendem Erwärmungstrend in der 2. Jah r-
hunderthälfte wird auch in Münster so häufig ein Temperaturniveau mit erheblicher Hitzebelastung erreicht
werden, dass die Negativeffekte der städtischen Wärmeinsel stärker in den Vordergrund treten. Da eine kl i-
mawandelgerechte Sanierung von Städten nur durch langfristige Maßnahmen möglich ist, sollten bereits h eute
entsprechende Vorsorgemaßnahmen vorbereitet und umgesetzt sowie planerische Vorhaben im Hinblick auf
die zukünftigen Anforderungen optimiert werden.
Der zunehmende Trend zur Häufung und Intensivierung von extremen Niederschlagsereignissen , häufig in
Verbindung mit extremen Winden stellt die Stadt vor neue Herausforderungen. Zwar kann die Stadt auch hier
auf Vorerfahrungen zurückgreifen und hat bereits vorsorgende Maßnahmen geplant und umgesetzt, doch hat
zuletzt das Niederschlagsereignis vom Juli 2014 die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten für die Stadt aufg e-
zeigt. Die Notwendigkeit, weitergehende Maßnahmen in fachspezifischen und übergreifenden Handlungsfe l-
dern mit allen Akteuren der Stadtgesellschaft energisch in die Wege zu leiten, wird deutlich. Dabei wird die
Stadt nicht allein von extremen Sommerniederschlägen aufgrund von Konvektivereignissen betroffen sein ,
sondern es wird zumindest für die erste Hälfte dieses Jahrhunderts auch die wachsende Wahrscheinlichkeit
von extremen Winterniederschlägen in der Form von Schnee diskutiert (Rahmstorf 2013). Gleichzeitig muss
mit einer Zunahme von längeren Trockenphasen im Sommer gerechnet werden, die ihre ganz spezifischen
Anforderungen an Vorsorgemaßnahmen stellen.
Außergewöhnliche Niederschläge (in Verbindung mit Starkwind) stellen eine unmittelbare Gefahr für Me n-
schen und Sachgüter dar; neben großräumigen Sturmereignissen sind hierbei insbesondere auch Fallböen
(‚Down burst’) an der Front von Gewitterzellen relevant. Zwar ist in Münster aufgrund der ebenen Topografie
in der Regel nicht mit hohen Fließgeschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefahren zu rechnen, doch
kann einfließendes Wasser in Kellern und Aufenthaltsräumen im Souterrain von Gebäuden Menschen übe r-
raschen und in Gefahr bringen. Überflutungen des Stadtgebietes verursachen unmittelbar Schäden an Sachg ü-
tern, können zum Ausfall von technischen Infrastrukturen wie der Stromversorgung, Informations - und
Kommunikationseinrichtungen und dem Abwassersystem etc. führen, den Verkehr beeinträchtigen und zum
Erliegen bringen und schließlich in Gewässern zu Hochwasser mit den jeweiligen spezifischen Gefahren füh-
ren.
Bei der Planung und Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen gegenüber diesen Extremwetterereignissen wird es
darauf ankommen, neben den verschiedenen städtischen Dienststellen auch die übrigen staatlichen Stellen
und vor allem auch Bürger und Gewerbetreibende zu aktivieren.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine besondere Betroffenheit und vordringlicher Handlungsbedarf in den
folgenden Handlungsfeldern der DAS
• Wasserhaushalt, Wasserwirtschaft,
• Menschliche Gesundheit,
• Querschnittsthema: Katastrophenschutz,
• Querschnittsthema: Raum-, Regional- und Bauleitplanung.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 107
Infokasten Kommunale Beispiele für baulich-räumliche Klimaanpassungsmaßnahmen
Karlsruhe liegt in der wärmsten Zone Deutschlands und ist aufgrund seiner Lage im Oberrheingraben b e-
sonders durch sommerliche Hitze betroffen. Zur Vorsorge vor der erwarteten Zunahme von Dauer und I n-
tensität von Hitzeperioden hat die Stadt den „ Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ entwickelt, der
Maßnahmen für die baulich-räumliche Entwicklung der Stadt umfasst. Die Maßnahmen sind in der Form von
Bausteinen für die verschiedenen relevanten Stadtstrukturtypen von Karlsruhe im Hinblick auf die spezif i-
schen Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten entwickelt und können nun in den jeweiligen Bereichen in
der Planung berücksichtigt werden.
Bremen wird regelmäßig von außergewöhnlichen Starkregenereignissen getroffen und weist im Sommer trotz
der Nähe zur Nordsee Überwärmungstendenzen in den dichter bebauten Innenstadtbezirken auf. Zur Vo r-
sorge vor Verschlechterungen durch die bauliche Entwicklung der Stadt und im Hinblick auf die klimatischen
Veränderungen im Zuge des Klimawandels hat die Stadt im Rahmen der parallelen N euaufstellung von Flä-
chennutzungsplan und Landschaftsplan eine Reihe von Darstellungen in den FNP aufgenommen: vorhande-
ne und geplante Grünverbindungen, Bauflächen mit zu sichernden Grünfunktionen/besondere Pla nungser-
fordernis bei Innenentwicklungsvorhaben, Historische Ortskerne/Gebiete mit prägendem Altbaumbestand.
Zur Vorsorge vor Überwärmung werden im FNP mit der Darstellung „Bauflächen mit zu sichernden Grü n-
funktionen/besondere Planungserfordernis bei Innenentwicklungsvorhaben“ werden Gebiete gekennzeic h-
net, in denen bei Innenentwicklungen nach § 34 BauGB, bei der Aufstellung neuer Bauleitpläne oder durch
begleitende Grünordnungspläne besondere Rücksicht auf vorhandenes Grün genommen wird; damit wird u.
a. sichergestellt, dass Anforderungen des Klimawandels bei der Freiraumnutzung auch b ei weiter angestreb-
ter Innenentwicklung berücksichtigt werden.
Zur Vorsorge vor Überflutungen durch Starkregen sind in einem Beiplan zum FNP Stadtbereichen für eine
wassersensible Stadtentwicklung zur Minderung, Drosselung und gelenkten Ableitung des Niederschlagswa s-
sers festgelegt; die Maßnahmen in diesen Gebieten umfassen bspw.
• Schaffung von Versickerungsanlagen,
• Erhöhung der Verdunstung durch Rückhaltung, offene Wasserflächen oder bewachsene Systeme, wie
Dachbegrünungen oder begrünte Sickermulden,
• gezielten Mitbenutzung von Verkehrs- und Freiflächen zum Rückhalt extremer Niederschlagsspitzen,
• erhöhten Gebäudeanordnung,
• Verhinderung baulicher Engstellen und Abflusshindernisse oder zur Anpassung von Geländeneigungen
und Abflusswegen,
• Schaffung von Niederschlagszwischenspeichern und Festsetzung von Notwasserwegen
• sowie zum gezielten Objektschutz an besonders sensiblen Einrichtungen (Stromversorgung, Rettungswe-
sen etc.).
4.3.2 Räumliche Spezifizierung
Temperatur
In Bezug auf sommerliche Wärmebelastung ergibt eine Überlagerung aus zukünftigem Kernbereich der städ-
tischen Wärmeinsel bzw. Gebieten mit relativ hohem Emissionsniveau bzw. mit geringer Abkühlung wegen
geringer nächtlicher Kaltluftzufuhr einerseits und mit der Lage von Gebieten mit überdurchschnittlich hohem
Anteil von Personen aus empfindlichen Bevölkerungsgruppen bzw. empfindlichen Einrichtungen andererseits
folgendes Bild:
• Höhere Wärmebelastung tags bzw. abends und geringe Kaltluftzufuhr nachts fallen insbesondere östlich
der Innenstadt (Mauritz) und – allerdings etwas schwächer ausgeprägt - im Süden (Geist) zusammen.
• Wärmebelastete Gebiete mit hohem Anteil von Personen aus empfindlichen Bevölkerungsgruppen sind
nur kleinräumig bzw. eingeschränkt vorhanden. Es gibt lediglich am Rand der Innenstadt bzw. in Geist
einzelne Teilflächen, wo dies der Fall ist. In Hiltrup gibt es eine größere Überlagerungsfläche mit einer al-
lerdings nur ansatzweise vorhandenen Nebenwärmeinsel (siehe Karte 9).
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 9: Wärmebelastung 2030 – Belastungs- und Risikogebiete
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 109
• In Bezug auf empfindliche Einrichtungen stellt sich die Überlagerung so dar, dass es großflächig in der
Innenstadt und ihren Randbereichen viele solcher Einrichtungen gibt, die in wärmsten Teilen der städti-
schen Wärmeinsel bzw. in Gebieten mit zusätzlich hohem Emissionsniveau liegen (die geringe Kaltluftzu-
fuhr spielt hier lediglich bei den Einrichtungen mit Wohnfunktion eine Rolle). Die entsprechenden Ein-
richtungen sollten darauf hin untersucht werden, ob dies im Einzelfall ein tatsächliches Problem darstellt
bzw. – wenn ja – wie mittelfristig Anpassungsmaßnahmen aussehen können (siehe Kapitel 6).
• Außerhalb der Innenstadt bzw. der direkt angrenzenden Gebiete (Kreuzviertel, Mauritz) besteht insbe-
sondere in Geist die Gefahr einer Verstärkung der schon ansatzweise ausgebildeten Wärmeinsel. In Sen-
trup und teilweise auch in Hiltrup ist zumindest das Potenzial für eine Wärmeinselbildung vorhanden.
Niederschlag und Wasserhaushalt
Der Abfluss außergewöhnlicher Niederschläge differenziert sich im Stadtgebiet entsprechend der Topografie,
der Bodeneigenschaften, dem Bewuchs, der Flächennutzung, der Nähe zur nächsten Vorflut oder der Anbi n-
dung an das Kanalisationsnetz und anderer Faktoren. Zur Abschätzung der unterschiedlichen Betroffenheit
des Stadtgebietes und vor allem der Siedlungsbereich von Münster wurde im Rahmen dieses Anpassungsko n-
zeptes eine vereinfachte Starkregensimulation für einen Modellregen von 90 mm in 60 Minuten auf der Basis
lediglich der Topografie in einem 1m -Raster berechnet, um einen Überblick über den Wasserstand und die
Abflusswege zu gewinnen
14. Diese Simulation bietet einen ersten Überblick über die mutmaßlich besonders
betroffenen Stadtbereiche und gibt somit Hinweise, wo vertiefte Untersuchungen notwendig und ggf. welche
Maßnahmen sinnvoll sein können; für die Ableitung konkreter Maßnahmen ist diese Simulation nicht geei g-
net. Entsprechend dieser Simulation differenziert sich das Stadtgebiet in vier Flächentypen, in denen die A b-
flusswege die Fließrichtung angeben (siehe Karte 6):
• Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen
15 liegen im Außenbereich in einem Ring um das Stadtzent-
rum mit Schwerpunkt im Südwesten und Nordosten. Diese Flächenkategorie stellt potenzielle Rückhalte-
räume für den Starkregen dar.
• In den Bereichen mit überfluteten Siedlungsflächen16 steht das Wasser im Durchschnitt höher als auf
75% aller berechneten Rasterzellen, d.h. knapp 5 cm. Diese Flächenkategorie stellt eine potenzielle Ge-
fahrenzone durch Überflutung bei Starkregen für die Flächennutzungen dar. Betroffen sind einzelne
Stadtbereiche in der gesamten Stadt mit einem Schwerpunkt in den Gewerbeflächen von Loddenheide.
• Bereiche mit überfluteten Verkehrsflächen sind Stadtbereiche, in denen auf Straßen, Plätzen und Wegen
das Wasser als Ergebnis der Simulationsrechnung im Durchschnitt höher als 0,1 Meter (= Bordsteinhö-
he) stehen kann. In diesen Bereichen stellen die Verkehrsflächen einerseits potenzielle Gefahrenquellen
für die benachbarten Grundstücke und Gebäude dar. Der Verkehr kann erheblich behindert werden und
damit auch direkt oder indirekt der Einsatz der Hilfskräfte. Andererseits handelt es sich um Rückhalte-
räume und Abflusswege, auf denen sich das Niederschlagswasser aufstaut (und damit ‚gespeichert‘ wird)
und abfließen kann, im besten Fall schadlos direkt oder indirekt in den nächsten Vorfluter oder die Kana-
lisation. Betroffen sind weite Teile der Stadt.
• Nicht weiter gekennzeichnete Flächen und Bereiche sind nicht generell gefahrenfrei! Auch hier kann es
ggf. bei Vorliegen ungünstiger Umstände, bspw. kleinen Geländesenken, zu eng begrenzten Überflutun-
gen durch Starkregen kommen. Im Siedlungsbereich kann kleinräumiger Oberflächenabfluss auf Flächen
unterhalb der Erhebungsschwelle von 5000 m² Überflutungen an der Geländeoberfläche durch Kanal-
überstau verursachen, oder Gebäude werden durch Kanalrückstau über die Hausanschlussleitungen ge-
flutet. Im Außenbereich zeigen ungekennzeichnete Flächen Bereiche an, von denen das Niederschlags-
wasser gut abfließt und entweder in Gewässern die Hochwassergefahr erhöht oder direkt in angrenzende
Siedlungsbereiche fließt.
14 Eine Beschreibung der Starkregensimulation findet sich im Anhang.
15 ALKIS-Flächenkategorien Heide, Landwirtschaft, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Wald), durchschnittl.
Wasserstand auf der Fläche > 0.044952 m (=3. Quantil der Gesamtberechnung), Flächengröße > 5.000 m²
16 ALKIS-Flächenkategorien Fläche besonderer funktionaler Prägung, Fläche gemischter Nutzung, Industrie und
Gewerbefläche, Wohnbaufläche, durchschnittl. Wasserstand auf der Fläche > 0.044952 m (=3. Quantil der Ge-
samtberechnung), Flächengröße > 5.000 m²
110 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
5 Münster im Klimawandel: Kommunale Gesamtstrategie für die
Klimawandelanpassung
Unumstößlicher Fakt ist: Der Klimawandel ist in Münster angekommen. Deutlich machen dies nicht zuletzt
die zunehmende Anzahl von Extremwetterereignissen der letzten Jahre, die die Stadt Münster stark getroffen
haben sowie die nachweisbaren Veränderungen bei Durchschnittstemperaturen und der Niederschlagsverte i-
lung.
Diese Veränderungen werden auch in den nächsten Jahren weitergehen: Ausmaß und Stärke de r zukünftigen
Klimaveränderungen und deren Auswirkungen auf die Stadt Münster bis zum Jahr 2030 oder sogar darüber
sind zwar nicht in allen Details absehbar, die in Kapitel 3 und 4 aufgezeigten Trends und Prognosen geben
aber ein ungefähres Bild davon, welchen Herausforderungen sich die Stadt Münster in den nächsten Jahren zu
stellen hat.
Die Anpassung an den Klimawandel ist ein (nicht ganz) neues und wichtiges Thema der künftigen Stadt ent-
wicklung – sowohl bezogen auf Anpassungserfordernisse in bestehenden Quartieren und Landschaften als
auch bei neuen städtebaulichen und sonstigen Entwicklungen. Daraus erwachsen Anforderungen und Aufg a-
ben für die vielen Akteure, die sich täglich mit der Stadt Münster, ihren Einwohnern und der künftigen Ent-
wicklung auseinandersetzen. Münster kann dabei an die bewährten Planungsstrategien und -k onzepte anknüp-
fen, die bereits seit vielen Jahren Leitlinien der Stadtentwicklung sind und die der Stadt heute eine gute Au s-
gangsposition bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels verschaffen.
Die Anpassung an den Klimawandel i st eine Querschnittsaufgabe, die viele unterschiedliche Akteure einbi n-
det und quer durch alle Handlungsfelder der Stadt reicht. Insofern ist der mit dem Klimawandel verbundene
Planungs- und Umsetzungsprozess als ganzheitliche Aufgabe zu verstehen, die aber zugleich einen orienti e-
renden Rahmen benötigt. Auf Grundlage der Bestandsanalysen, der bisherigen umfangreichen Aktivitäten der
Stadt, aber auch einer Auswertung von erfolgversprechenden Ansätzen anderer Kommunen wird daher eine
gesamtstädtische und überg reifende Gesamtstrategie ( „Leitbild“) entwickelt, die alle stadtrelevanten Han d-
lungsfelder umfasst und den integrativen Handlungsrahmen für Vorsorge und Anpassung an den Klimawa n-
del für die Stadt Münster bildet.
Aus diesem Leitbild werden konkrete Leitlin ien und Ziele abgeleitet, die Rahmenbedingungen für die künft i-
ge Entwicklung der Stadt Münster bilden.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 111
5.1 Leitbild & Ziele
5.1.1 Leitbild: Ein Schirm für Münster
Warum überhaupt ein Leitbild?
Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird in Münster als Aufgabe der kommunalen Entwicklung in
verschiedenen Handlungsfeldern angenommen. Die Stadt hat aufgrund der bereits früh einsetzenden aktiven
Umweltplanung und ihrer Umsetzung in der Siedlungs - und Freiraumentwicklung eine gute Ausgangsposition
und kann auf vielfältige Erfahrungen bei der nachhaltigen Siedlungsentwicklung zurückgreifen. Allerdings b a-
sieren diese Strategien und Erfahrungen auf einem vergangenen und statischen Umweltzustand. Der Klim a-
wandel stellt insoweit eine neue Qualität dar, da er zu dynamisch sich verändernden Umweltzuständen führt.
Die Aspekte des Klimawandels wurden bisher auch nur fachspezifisch, bspw. im Rahmen der Gefahrenabwehr
oder auch im Zusammenhang mit konzeptionellen Planungen der Grünflächen und Siedlungsflächen betrac h-
tet.
Aufgabe des Klimaanpassungskonzeptes Münster ist es nun, alle Aspekte zusammenzuführen und eine ko m-
munale Gesamtstrategie sowie einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Zugleich soll ein Diskurs in Verwa l-
tung, Politik und Öffentlichkeit angestoßen werden, um das Thema ‚Anpassung an den Klimawandel ’ über ei-
nen kurz- bis mittelfristigen Zeitrahmen zum integrativen Bestandteil aller Diskussionen zur künftigen Stadt-
entwicklung zu machen (‚Mainstreaming’).
Das Leitbild bildet dafür den ganzheitlichen Rahmen und beschreibt den ‚wünschenswerten’ Zustand. Es bie-
tet zugleich für die handelnden Akteure einen roten Faden für notwendige Maßnahmen.
Arbeiten mit Unsicherheiten
„Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen. Sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein. “ Pe-
rikles (um 500 – 429 v. Chr.), athenischer Politiker und Feldherr
Die absehbaren Auswirkungen des Klimawandels sind grundsätzlich bekannt – es wird wärmer, das Niede r-
schlagsregime verschiebt sich, starke Regenfälle nehmen in Intensität und Häufigkeit zu. Die Unsicherheiten
in den vorliegenden regionalen Prognosen sowie gerade in den lokalen Ausarbeitungen für die Stadt Münster
sind aber bisher immer noch relativ groß. Daher lassen sich keine verlässlichen Parameter für die Zukunft a b-
leiten, anhand derer bestimmte Entscheide ausgerichtet werden können (bspw. max. Niederschlagsintensit ä-
ten oder höchste zu erwartende Sommertemperaturen in 50 Jahren etc.). Sicher ist nur, Klima und das damit
zusammenhängende Wetter ändern sich.
Bestehende städtische Systeme mit ihren vielfältigen und komplexen Verflechtungen aus Bebauung und Fre i-
raum benötigen aber lange Zeiträume für Veränderungen.
• Beispiel 1: Ein heute gepflanzter Baum wird seine volle klimatische Wirkung – Verschattung, Verduns-
tung und Staubbindung – erst entfalten, wenn die Krone ausreichend groß ist. Dieser Zustand wird frü-
hestens 10 bis 15 Jahre nach der Pflanzung erreicht.
• Beispiel 2: Es ist davon auszugehen, dass heute nahezu 90% der Stadt Münster bereits gebaut sind. Gera-
de in diesen Bestandsquartieren unterliegen aber notwendige Veränderungen einem langen Prozess, da
nicht direkt in das bauliche und Freiraumgefüge eingegriffen werden kann. Die Vorbereitung entspre-
chender Maßnahmen (Strategie und Planung) muss aber bereits heute vorliegen. Dies stellt eine 2-
Generationenaufgabe dar!
• Beispiel 3: Die durchgeführten Modellrechnungen sind noch immer sehr grobskalig. Die Grenzziehungen
in den Karten sind daher bewusst offen gehalten.
Somit wird deutlich, dass die Anpassung an die zukünftigen Folgen des Klimawandels JETZT beginnen muss.
Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit müssen insofern vorausschauend handeln, um negative Folgen des
Klimawandels zu vermeiden oder künftig abmildern zu können. Lokales Agieren steht damit klar vor reagi e-
ren.
Die bes tehenden Unsicherheiten im Hinblick auf den tatsächlichen Verlauf des Klimawandels und seiner
Auswirkungen auf Münster werden in die folgenden Betrachtungen, vor allem in die Maßnahmenplanung,
einbezogen. Zugleich muss die hohe Dynamik der Klimaveränderungen berücksichtigt werden, die ausre i-
chend flexible Handlungsansätze erfordert.
112 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind so genannte „low regret -“ und „no regret“-Maßnahmen. Diese
entfalten ihre Wirksamkeit auch unabhängig von den Auswirkungen des Klimawandels. Sie sind städtebaulich,
freiraumplanerisch, ökonomisch, ökologisch sowie sozial sinnvoll und leisten einen wesentlichen Beitrag zu
einer lebenswerten Stadt Münster.
Exkurs: Städtebauliche Leitbilder und Anpassung an den Klimawandel
In einer Studie zu r klimawandelgerechten Stadtentwicklung hat sich das BBSR (2009a) mit der Rolle best e-
hender, in der Fachwelt anerkannter städtebaulicher Leitbilder und Instrumente in Bezug auf die Anpassung
an die Folgen des Klimawandels auseinandergesetzt. Diese wurden einer Bewertung anhand der folgenden
Aspekte unterzogen:
• Effizienz: Welcher Beitrag wird zur Verringerung des Ressourcenumsatzes, Abfall- und Verkehrsvermei-
dung und zur Verringerung von CO
2-Emissionen geleistet?
• Exposition: Dient das Leitbild der Minimierung der Ausweitung der Siedlungsfläche und zur Verringe-
rung der Exposition der Siedlungsflächen gegenüber Klimaänderungen? Dient es gleichzeitige der Erhal-
tung von CO2-Senken im Freiraum?
• Diversität: Schafft es hohe Diversität der Siedlungsstruktur im Wechsel zwischen Infrastruktur, Gebäuden
und Grünbereichen als Voraussetzung für ein angenehmes Stadtklima
• Redundanz: Vermeidet es monostrukturelle städtebauliche Entwicklungen zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems bei vorübergehendem Ausfall einzelner Teile?
Die Ergebnisse der Bewertung sind in Tabelle 13 zusammenfassend dargestellt.
Die Übersicht zeigt, dass Elemente aus unterschiedlichen städtebaulichen Leitvorstellungen Ansatzpunkte für
eine klimagerechte und in Bezug auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels tragfähige Stadtentwic k-
lung beinhalten. Erforderlich ist der Abgleich zwischen hoher städtebaulicher Dichte auf der einen und au s-
reichenden Grünanteilen auf der anderen Seite, verbunden mit einem gut verteilten Angebot erforderlicher
Infrastrukturen.
Beste Voraussetzungen bilden die Leitvorstellungen der kompakten Stadt und der dezentralen Konzentration;
dieses Leitbild findet sich in der Stadtstruktur von Münster wieder und ist auch Grundlage für die Planung s-
prinzipien der Stadt.
Planungsprinzipien der Stadt Münster
Mit Blick auf die allgemeinen Planungsprinzipien der Stadt Münster, die sich auch im raumfunktionellen G e-
samtkonzept „Münster 2010“ oder in den Zielen des Flächennutzungsplans für Ziele für die weitere räumliche
Entwicklung widerspiegeln, wird deutlich, dass die bisherigen Maßgaben der Stadt Münster zur Siedlungs - und
Freiraumentwicklung bereits einen wesentlichen Beitrag zur klimawandelangepassten Stadt geleistet haben.
Tabelle 13: Bewertung städtebaulicher Leitbilder
Quelle: BBSR 2009a (verändert)
Leitbild Effizienz Exposition Diversität Redundanz
kompakte Stadt
+
Durch Kompaktheit
günstige Kostenbilanz
(geringer Grunder-
werb, niedrige Infra-
strukturkosten, nied-
rige Energiekosten)
+
Kompakter Kern bie-
tet Möglichkeit, ge-
fährdete Bereiche in
Außenbereichen zu
meiden
o
Vermeidung mono-
funktionaler Sied-
lungsräume zugunsten
vielfältiger Nut-
zungsmischungen inkl.
Durchgrünung, Ge-
fahr zu hoher Dichte
im Zentrum
o
Starke Ausrichtung
auf das Zentrum, wo
sich auch kritische
Infrastrukturen kon-
zentrieren
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 113
Leitbild Effizienz Exposition Diversität Redundanz
dezentrale Konzentration
+
Bündelung von Infra-
strukturen in Zentren
und Achsen
o
Bündelung der Sied-
lungsentwicklung,
Freihalten von Frei-
räumen. Gefahr, dass
durch Entwicklung
der Versorgungsstruk-
tur ins Umland weite-
re Flächeninan-
spruchnahme in der
Peripherie begünstigt
werden
+
Durchmischung von
Wohnsiedlungsberei-
chen, Arbeitsplatz-,
Versorgungs- und
Freizeitzentren, mo-
torisierte Individual-
verkehre werden ver-
mieden und außer-
dem Freiräume erhal-
ten
o/+
Lokal: starke Ausrich-
tung auf Zentrum, wo
sich kritische Infra-
strukturen konzent-
rieren
Regional: Aufbau de-
zentraler Zentrensys-
teme und kleinräumi-
ger Achsenkonzepte
erhöht die Redundanz
des Systems
Zwischenstadt
-
Flächendeckende An-
siedlung ohne konkre-
te räumliche Schwer-
punkte mit geringer
Dichte; ÖPNV-Netz
ist in einem solchen
Gebiet nur schwer
umzusetzen
-
Entwicklung findet
zwischen Städten, oft
auch in gefährdeten
Gebieten, statt.
+
Innerhalb der Zwi-
schenstadt recht kurze
Wege und gute Ver-
sorgung der Bewoh-
ner.
o
Weiträumige Aus-
dehnung der Zwi-
schenstadt; disperse
Siedlungs- und Infra-
struktur, aber in der
Regel kein ÖPNV.
Neuere Achsen-
modelle
o
Bündelung von Infra-
strukturen, Gefahr
nicht geplanter dis-
perser Siedlungsent-
wicklung
+
Bündelung der Sied-
lungsentwicklung ent-
lang von Achsen; frei
halten gefährdeter
Gebiete
o
Großräumige Diversi-
tät, kleinräumig Ge-
fahr zu hoher Ver-
dichtung
-
Starke Ausrichtung
auf Achsen und das
Zentrum (Betroffen-
heit kritischer Infra-
struktur)
Die bisher geltenden Prinzipien der Stadt Münster,
• neue Siedlungsentwicklungen weitgehend auf Nachverdichtungen und Nachnutzungen bspw. von Kaser-
nengeländen zu konzentrieren,
• ein Zusammenwachsen von Stadtteilen zu verhindern, bei gleichzeitigem Erhalt der Grünstrukturen,
• Standorte von baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen sorgfältig auszuwählen
sollten daher auch in Zukunft unbedingt weitergeführt und ausgebaut werden. Mit der Grünordnung als fe s-
ten Bestandteil der Münsteraner Planungskultur ist darüber hinaus bereits ein wichtiger Ansatz gewählt, um
den Klimakomfort in der Stadt aufrecht zu erhalten.
Die Stadt Münster weist somit aufgrund ihrer verantwortungsbewussten St adt-, Grün- und Freiraumentwick-
lung einen guten stadtklimatischen Komfort auf, der im Hinblick auf den Klimawandel erhalten und weiter
entwickelt werden soll.
114 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Das Leitbild: Ein Schirm für Münster
Um den angestrebten Zustand der Stadt Münster unter den Bedingungen des Klimawandels abstrakt und
nachvollziehbar zu beschreiben, wird das Bild eines SCHIRMS genutzt. Dieser Schirm bietet
• Schutz vor starken Regen- und anderen Niederschlagsereignissen, wie sie die Stadt Münster bereits in den
letzten Jahren und auch in Zukunft zu bewältigen hat
• Schatten bei Sonne und Wärme und damit angenehme Aufenthaltsbedingungen
Die Ausgestaltung dieses Schirms führt im Endeffekt zu einer resilienten Stadt Münster, die zugleich wide r-
standsfähig und anpassungsfähig gegenüber den schleichenden und extremen Auswirkungen des Klimawa n-
dels ist.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 115
5.1.2 Die 10 Grundsätze der Klimawandelanpassung in Münster
1. In Münster dient die Anpassung an die Folgen des sich dynamisch entwickelnden Klimawandels dem
Schutz
• der Münsteraner Stadtbewohner, vor allem der empfindlichen Bevölkerungsgruppen, die die sozi-
alen Einrichtungen im Bereich der städtischen Wärmeinsel nutzen,
• der städtischen Infrastrukturen, vor allem der Ver- und Entsorgungseinrichtungenvor den Folgen
von Starkregen sowie
• des in Gebäuden und anderen Einrichtungen gebundenen Kapitals, auch hier insbesondere vor
den Auswirkungen von Starkregenereignissen.
Sie benötigt einen fach - und sektorenübergreifenden Handlungsansatz und umfasst Siedlungs - und
Freiraumstrukturen sowohl im Bestand als auch in der Planung. Die bestehenden Ansätze des ämte r-
übergreifenden Austauschs in Münster sind in diesem Sinne fortzuführen.
2. Klimawandelanpassung berührt verschiedene räumliche Ebenen der Stadt Münster. Neben gebäude -
und grundstücksbezogenen Maßnahmen sind Ansätze in der Nachbarschaft und im Quartier ebenso
erforderlich wie gesamtstädtische oder sogar interkommunale und regionale Erfordernisse. Dabei gibt
es je nach Auswirkungskomplex jeweils räumliche Unterschiede im Hinblick auf die Schwerpunkte der
Klimawandelfolgen innerhalb der Stadt, bspw. im Hinblick auf die Wärmeinsel der Stadt oder die b e-
sonders von Überflutungen bedrohten Stadtbereiche. Dies ist in den jeweiligen Stufen der räumlichen
und der Fachplanung zu berücksichtigen.
Bestehende Ansätze der räumlichen Planung wie das im raumfunktionelle Gesamtkonzept „Münster
2010“, die bestehenden Maßgaben zur Flächennutzungsplanung oder auch die Grünstruktur bilden
dabei eine gute Basis, auf der aufgebaut wird.
3. Chancen und Potenziale für eine Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels liegen in Münster
insbesondere in der Optimierung des baulichen Bestandes, vorhandener Infrastrukturen und best e-
hender Grün- und Freiflächen. Insoweit ist die Innenentwicklung in Münster in einem Abgleich aus
stadtklimatisch verträglicher Nachverdichtung und der Aufrechterhaltung bzw. Schaffung eines ausre i-
chenden Grünanteils zu gestalten.
Auch bei der Entwicklung neuer Quartiere – bspw. im Rahmen des Baulandprogramms 2015 – 2020,
insbesondere der Gestaltung der Konversionsstandorte, Infrastrukturen und Grünbausteine sind alle
technischen, organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel zu
nutzen.
4. Schnell umsetzbare Maßnahmen mit vorzeigbaren Ergebnissen („Quick wins “), die bestenfalls wenig
kosten und einen großen Effekt erzielen, tragen dazu bei, das Thema Anpassung in die Diskussion zu
bringen und die Tür zu öffnen für die Umsetzung weiterer Maßnahmen der Klimawandelanpassung.
Die Stadt übernimmt dabei eine Vorbildfunktion bei der Gestaltung ihrer Liegenschaften.
Erfolgversprechend ist ein Zurückgreifen auf bestehende und in der Stadt bekannte und eingeführte
Strukturen – wie etwa „Münster bekennt Farbe“.
5. Anpassung an den Klimawandel in Münster kann nur im Miteinander der Akteure der Stadtgesel l-
schaft in einer interdisziplinären Herangehensweise gelingen. Eigene Interessen zurückstellen, eigenes
Wissen und eigene Stärken in den Prozess einbringen, offene und konstruktive Diskussionen sind die
Erfolgsvoraussetzungen für eine erfolgreiche Klimaanpassungspolitik in Münster.
Mit der Akteurseinbindung im Rahmen der Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes ist ein erster
Schritt getan, der aber verstetigt werden muss (siehe auch Kapitel 7).
6. Neben planerischen Gesichtspunkten erlangen kommunikative und partizipative Aspekte bei der Pla-
nung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen eine wichtige Funktion (siehe Kapitel 8 ). Best e-
hende Angebote wie das offene Angebot der Facebook -Seiten oder fachspezifische Angebote wie die
Online-Informationsseiten des Tiefbauamtes der Stadt Münster bieten dafür bereits einen guten A n-
satz.
116 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Die Wohn- und arbeitende Bevölkerung in Münster, Gewerbetreibende, Landwirte, Vereine u.a. sind
über Auswirkungen des Klimawandels zielgruppengerecht zu informieren und zu sensibilisieren. Da
Klimawandelanpassung nur bedingt eine hoheitliche Aufgabe ist, muss an die Eigenverantwortung j e-
des Einzelnen appelliert werden und konkrete Wege zur Umsetzung sind aufzuzeigen; flankierend
kann das Angebot von Fördermitteln hilfreich sein.
7. Die Aufgabe ‚ Klimawandelanpassung’ muss langfristig sowie generationenübergreifend weitergeführt
werden, um die möglichen gesellschaftlichen und ökonomischen Folgekosten so gering wie möglich zu
halten. Dies betrifft u.a. die notwendige Anpassung des Kanal - und Straßensystems an Starkregene r-
eignisse oder die Anpassung der Grünflächen sowohl an Trockenheit als auch als (Zwischen -)Speicher
für starke Niederschlagsereignisse.
Zugleich muss das Maßnahmenkonzept die notwendige Flexibilität aufweisen, um Unsicherheiten in
der Prognose bestimmter Klimawandelfolgen abpuffern zu können und sich leicht an zukünftige Er-
kenntnisse und Ziele anpassen lassen. Instrumente des Monitorings gewinnen in diesem Zusamme n-
hang größere Bedeutung (siehe Kapitel 9).
8. Vorsorge geht vor Reaktion. Die Entscheidung zur Umsetzung bestimmter Vorsorgemaßnahmen muss
natürlich einer Kosten- Nutzen-Betrachtung unterzogen werden. In den meisten Fällen ist jedoch da-
von auszugehen, dass Vorsorgemaßnahmen weniger Kosten verursachen als die (finanzielle) Bewä lti-
gung von Schadensfällen. In diesem Sinne ist auch der empfohlene „Klimawandelcheck in der Bauleit-
planung“ zu interpretieren (siehe Kapitel 6.3)
9. Viele Instrumente und Maßnahmen zur Klimawandela npassung der Stadt Münster sind nicht grun d-
sätzlich neu und bereits Praxis der Stadt- und Freiraumentwicklung von Münster. Insoweit knüpfen sie
an vorhandene Erkenntnisse und Instrumente an. Im Kontext der Klimaanpassung mit seinem dynam i-
schen Verlauf erlangen sie aber neue Bedeutung, müssen angepasst und ergänzt werden. Insoweit sind
bereits vorliegende Konzepte der Stadt Münster selbst aber auch anderer Städte, die bereits heute mit
extremen Klimaeffekten zu tun haben, auch maßgeblich für die Anpassung an den Klimawandel.
10. Die Anforderungen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind nicht separat zu b e-
trachten, sondern in Abgleich mit anderen städtischen Entwicklungen und Anforderungen. Für die
Stadt Münster sind dies u.a. das noch anhaltende Bevölkerungswachstum bei gleichzeitig einsetzendem
demografischem Wandel und die unverändert anhaltende wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Die
Anpassung an den Klimawandel kann dabei ein Impuls für entsprechende Modernisierungen sein oder
aber integrativer Bestandteil von Maßnahmen aus anderem Anlass. Sich hieraus ergebende Synergien
können einen Mehrgewinn für die Stadtentwicklung bedeuten und sollten nutzbar gemacht werden.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 117
5.2 Leitlinien und Ziele
Das Leitbild der Stadt Münster wird in Form von vier Leitlinien mit jeweils drei Zielen konkretisiert, die in
der folgenden Übersicht zusammenfassend dargestellt sind. Diese folgen nicht nur den Handlungsfeldern der
DAS. Sie orientieren sich vielmehr an den Anpassungserfordernissen, die durch die verschiedenen Aspekte
des Klimawandels hervorgerufen werden:
• Schutz vor Überwärmung
• Anpassung an Trockenheit
• Vorsorge und Anpassung an außergewöhnlichen Starkregen
• Vorsorge vor Sturmschäden
Wie bereits in der Bestandsaufnahme sowie im Leitbild und in der Gesamtstrategie beschrieben, kann die
Stadt Münster dabei auf umfangreiche Vorarbeiten, Konzepte und durchgeführte Maßnahmen zurückgreifen,
die bereits einen wesentlichen Beitrag zur Abpassung an den Klimawandel geleistet haben.
Die folgende Abbildung enthält in Form einer Ampel- Bewertung eine gutachterliche Einschätzung, in we l-
chen Handlungsfeldern diese Vorarbeiten der Stadt Münster bereits erfolgreich im Sinne der Klimawandela n-
passung umgesetzt wurden.
• Grün: Die bisherigen Ansätze und Maßnahmen, die zumeist in anderem Zusammenhang umgesetzt wur-
den, bilden bei weiterer Durchführung eine ausreichende Basis zur Anpassung an den Klimawandel.
• Gelb: Die bisher verfolgten Ansätze und durchgeführten Maßnahmen bieten erste Ansätze zur Anpas-
sung an den Klimawandel, müssen aber an die konkreten Auswirkungen bzw. an die Dynamik des Klima-
wandels angepasst werden.
• Rot: Entsprechende Handlungsansätze und Maßnahme werden in der Stadt Münster bisher gar nicht o-
der nur unzureichend verfolgt.
Eine detailliertere Erläuterung enthalten die nachfolgenden Zielbeschreibungen.
Abbildung 43: Gesamtstrategie: Zielsystem der Münsteraner Anpassung an den Klimawandel
Quelle: eigene Darstellung
118 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Vor Überwärmung schützen!
Gesundheit und Wohlbefinden sicherstellen.
Grundsätzlich ist das Temperaturgefälle zwischen Innenstadt und Umland in Münster im Vergleich zu ande-
ren Großstädten aufgrund der solitären Lage im grünen Münsterland, dem System der Hauptgrünzüge und
der guten Durchgrünung weiter Teile der Stadt eher moderat ausgeprägt. Aber bei steigenden Temperaturen
und einer Häufung extrem heißer Tage ist sicherzustellen, dass sowohl in Gebäuden als auch in den Freirä u-
men der Stadt Münster annehmbare bioklimatische Bedingungen gegeben sind, die gesunde Wohn - und Ar-
beitsverhältnisse ermöglichen. Dies geht einher mit einer Reduzierung lufthygienischer Belastungen und einer
klimaangepassten Standortwahl und Ausgestaltung neuer Baugebiete und Baukörper.
Der klimatische Komfort ist in den bereits heute bzw. künftig besonders von Wärme betroffenen Bereichen
der Stadt sicherzustellen, insbesondere in und im Umfeld der sozialen Einrichtungen, die in diesen Bereichen
liegen (siehe Karte 9). Neben einer architektonisch-technischen Anpassung der Gebäude ist das Personal ent-
sprechend zu schulen, das Auftreten und die Verbreitung neuer klimawandelbedingter Krankheitserreger sind
zu beobachten. Das städtische Bus -System ist zur Vorsorge vor Überhitzung durch Sonneneinstrahlung anzu-
passen (Fahrzeugflotte, Haltestellen). Insgesamt sollen in Münster gesunde Wohn -, Arbeits- und Freizeitbe-
dingungen sichergestellt werden.
Klimaoasen fördern und Grün vermehren.
Die heutige Klimagunst von Münster hängt im Wesentlichen vom System der Hauptgrünzüge sowie von der
Anzahl, Größe und Lage der vorhandenen innerstädtischen Grünflächen ab. Kleinräumig profitiert die Stadt
Münster dabei von einer vergleichsweise guten Ausstattung mit Bäumen und Grünflächen in der Stadt, die es
für die Zukunft zu sichern und auszubauen gilt. Dies ist sowohl bei der Entwicklung neuer Bau- und Verkehrs-
flächen als auch bei der Umstrukturierung bestehender Quartiere und Infrastrukturen zu berücks ichtigen –
sowohl in Stadtplanung und Städtebau als auch in der Architektur und Freiflächengestaltung. Vom Siedlung s-
rand in die Bebauung hinein steht die Vermehrung bzw. Vernetzung von Grünstrukturen mit guter Belü f-
tungsfunktion im Vordergrund.
Innerhalb der dichten innerstädtischen Bebauung kann eine zusätzliche Belüftung nur im Ausnahmefall er-
reicht werden. Hier sollte das Ziel sein, in verdichteten Bereichen wie etwa dem Kreuzviertel lokale Klimao a-
sen in den Straßenräumen und Innenhöfen als Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahme zu entwickeln. Bei
Neu- und Nachpflanzungen von Bäumen im Straßenraum und in Grünflächen ist auf eine Hitzeverträglichkeit
der Arten zu achten.
Den Anforderungen der wachsenden Stadt Münster ist über einen planerischen Abgleich zwischen Nachve r-
dichtungsmöglichkeiten und ausreichender Begrünung Genüge zu tun. Dabei sind auch die Potenziale zu b e-
trachten, die die Begrünung von Fassaden und Dächern als Ausgleich für die Verdichtung der Baustrukturen
bietet.
Belüftung sichern.
Insbesondere die nächtliche Abkühlung und die damit verbundene Ermöglichung eines guten Schlafs sind
wichtige Aspekte zur Gesundheitssicherung der Münsteraner Bevölkerung. Es gilt daher, die nächtliche
Durchlüftung der bebauten Bereiche über das bestehende System der Hauptgrünzüge auch in Zukunft sicher-
zustellen. Die entsprechenden Flächen mit wichtigen Klimafunktionen sind von Bebauung freizuhalten. Das
bestehende System der Grünordnung bietet dafür die besten Voraussetzungen.
Kaltluft wird zudem über bebaute Bereiche aus Richtung Süden und Nordwesten in die Innenstadt getragen
(siehe Karte 2 ). In diesen Bereichen sind die bauliche Dichte und Höhe so zu gestalten, dass keine Ve r-
schlechterung der Belüftungsfunktion eintritt; dies gilt auch für die Standortwahl von Bäumen.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 119
An Trockenheit anpassen!
Bevölkerung versorgen.
Grundsätzlich ist das Münsterland eine wasserreiche Region und die Trinkwasserversorgung der Münsteraner
Bevölkerung sichergestellt. Durch das absehbare Verschieben der klimatologischen Wasserbila nz – bedingt
durch weniger Niederschläge und höhere Temperaturen im Sommer – ist aber eine Zunahme des Wasserdef i-
zits im Sommer wahrscheinlich. Oberstes Ziel muss sein, über ein frühzeitiges Monitoring der Grundwasse r-
stände, eine entsprechende Abstimmung zwischen den Wassernutzern (Stadtwerke Münster, Landwirtschaft,
Gewerbe) und angepasste Förderung die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dauerhaft sicherzustel-
len, und dies sowohl am Wohn- als auch an anderen Aufenthaltsplätzen (Schule, Ausbildung, Arbeit, Freizeit).
Gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung gewährleisten
Die für die Produktion erforderliche Wasserversorgung im gewerblich -industriellen, aber vor allem im land-
wirtschaftlichen Sektor ist in den trocken- warmen Sommermonaten sicherzust ellen. Da keine besonders au f-
fälligen Wasserverbraucher unter den Gewerbe - und Industriebetrieben sind, betrifft dies vor allem die B e-
wässerung landwirtschaftlicher Kulturen der Münsteraner Landwirtschaft und die Versorgung des Viehb e-
standes.
Die Sicherstellung dieser Versorgung muss in Abgleich mit den Anforderungen der Trinkwasserversorgung
der Bevölkerung erfolgen (Prioritätensetzung, siehe vorhergehendes Ziel). Alternative Formen der Wasse r-
versorgung, bspw. durch die Nutzung von Brauchwasser, sind zu prüfen und umzusetzen.
Städtisches Grün versorgen.
Das städtische Grün kann die ihm zugedachte Wohlfahrts - und vor allem stadtklimatische Funktion gerade in
den wärmeren Sommermonaten nur bei einer ausreichenden Wasserversorgung wahrnehmen. Insbesondere
die Grünflächen und Baumstandorte in den bereits heute bzw. künftig überwärmten Bereichen der Innenstadt
von Münster müssen dieser Funktion weiterhin nachkommen können. Eine Standort - und Artenwahl sowie
angepasste Pflegezyklen - und Konzepte sind sukzessive an die sich verändernden Verhältnisse anzupassen,
bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Bewässerung zu entwickeln (bspw. Bau von Zi s-
ternen). Die Wasserversorgung für die öffentlichen Grünflächen ist durch eine Bevorratung von Niede r-
schlagswasser sicherzustellen.
Neben den innerstädtischen Grünflächen ist ein weiteres Augenmerk auf die landschaftlichen Freiräume der
Stadt Münster zu legen. Ein größerer Teil der seltenen und geschützten Biotope und Arten innerhalb des
Stadtgebietes korrelieren eng mit dem Wasserhaushalt. Die vorliegenden Schutz - und Managementkonzepte
sind unter den Maßgaben des Klimawandels zu prüfen und anzupassen.
120 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Auswirkungen von seltenen und außergewöhnlichen Starkregen minimieren/mindern!
Bevölkerung schützen.
Seltener und außergewöhnlicher Starkregen, der nicht mehr von Gewässern und Kanalisation der Stadt au f-
genommen werden kann, birgt zahlreiche direkte und indirekte Gefahren für die Gesundheit der Menschen in
Münster – gerade auch bei wärmeren Temperaturen – und für die Sachgüter in sich. Neben unmittelbaren Ge-
fahren durch fließendes oder stehendes Wasser bestehen Risiken aufgrund der Verbreitung von Krankheitse r-
regern. Mögliche Gefahren sind in Zukunft soweit möglich zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern.
Möglichst schadloser Abfluss, (temporäre) Rückhaltung und Versickerung des seltenen und teilweise auch des
außergewöhnlichen Niederschlags müssen vor allem in den stärker gefährdeten Bereichen (überflutete Sied-
lungs- und Verkehrsflächen, siehe Karte 6 ) angestrebt werden, wobei ein vollständiger Schutz aus technischen
und wirtschaftlichen Gründen gerade bei den außergewöhnlichen Starkregen nicht oder nur unter günstigen
Umständen möglich ist . Die Stadt Münster muss in diesem Sinne weitgehend ‚porös’ gehalten werden, was
dem Wasser- und Naturhaushalt insgesamt sowie der Vorsorge vor Trockenheit zu Gute kommt. Die Einsat z-
fähigkeit der Feuerwehr und anderer Einrichtungen des Katastrophenschutzes muss in jedem Fall gewährlei s-
tet sein.
Für verbleibende Risiken du rch außergewöhnlichen Starkregen sind Maßnahmen zur Eigenvorsorge und Ei-
gensicherung durch die Münsteraner Bevölkerung vorzusehen und durch Informationsangebote und ggf. För-
dermaßnahmen zu unterstützen. Bestehende und neue Informationsangebote sollten über Gefahren und A n-
passungsmöglichkeiten informieren.
Sachgüter sichern.
Überflutungen und Überschwemmungen aufgrund von Hochwasser und extremem Starkregen führen zu h o-
hen volkswirtschaftlichen Schäden durch direkte Beeinträchtigungen von Gebäuden und Infrastrukturen sowie
durch die eingeschränkte Nutzbarkeit dieser Einrichtungen, wie das Starkregenereignis vom Juli 2014 nac h-
drücklich gezeigt hat.
Eine Vermeidung bzw. Minderung entsprechender Schäden an vulnerablen Gebäude -, Verkehrs- sowie Ver-
und Entsorgungsstrukturen muss die Maxime von Vorsorgestrategien und der künftiger Entwicklung sein –
vor allem in den Bereichen, die in Karte 2 als überflutungsgefährdet herausgearbeitet wurden (Siedlungs- und
Verkehrsflächen). Dazu tragen neben architektonisch -technischen Maßnahmen auch planerische Aspekte wie
die Integration von Notwasserwegen in die städtebauliche Entwicklung neuer Baugebiete bei – etwa im Ra h-
men des Baulandprogramms 2015 – 2020. Bei anstehenden Sanierungen und Umbauten im Bestand sind en t-
sprechende Maßgaben ebenfalls zu berücksichtigen. Die Stadt kann überdies Bewohnerinitiativen anregen
und unterstützen, die gemeinsam ihre Wohngebäude schützen wollen.
Die Sicherung und Verbesserung der Wasserrückhaltung in der Fläche kann einen wesentlichen Beitrag lei s-
ten. Die Doppelnutzung von Freiflächen auch zur temporären Wasserrückhaltung ist hierzu ein vielverspre-
chender Ansatz.
An bestimmte Extremwetterereignisse ist aber keine vollständige Anpassung möglich. Hier ist eine Abwägung
zwischen Kosten (wie teuer ist die Anpassung?) und Nutzen (welcher Schaden kann entstehen?) erforderlich,
bestimmte Schadensereignisse sind in diesem Sinne zu akzeptieren und durch Versicherungslösungen abzus i-
chern.
Versorgung gewährleisten.
Auch im Falle eines extremen Sta rkniederschlags muss die Funktionssicherheit und Erreichbarkeit techn i-
scher Ver- und Entsorgungs-Infrastrukturen wie Telefonanlagen, Trafostationen oder Pumpwerke, von Kra n-
kenhäusern sowie anderen Versorgungseinrichtungen sichergestellt werden. Dies erfordert eine entspreche n-
de Erfassung und einen klimawandelsicheren (Aus)Bau dieser Einrichtungen sowie der erforderlichen Zuw e-
gungen. Einen guten Ansatz bietet dafür u.a. die Darstellung der Rettungswege im Beiplan V4 zum FNP 2004.
Vorhandene Ansätze zur Erfassung entsprechender Infrastrukturen bei Feuerwehr und Tiefbauamt sind z u-
sammenzuführen und abzugleichen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Unterführungen im Straßennetz zu legen, die im Schadensfall schnell wi e-
der passierbar zu machen sind, wobei ggf. auch zusätzliche technische Einrichtungen einzuplanen sind (Pu m-
pen u.ä.).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 121
Sturmschäden minimieren!
Bevölkerung schützen.
Extreme Sturmereignisse mit hohen Windgeschwindigkeiten stellen eine erhebliche Gefahr für die Gesund-
heit der Münsteraner Bevölkerung sowie für Sachwerte und die Funktionsfähigkeit der Stadt dar. Unklar ist
jedoch, ob bestimmte Stadträume vorrangig betroffen sein können. Ziel ist es daher, auf gesamtstädtischer
Ebene kommunikativ auf diese Gefahren hinzuweisen sowie vorsorgend zu gestalten und zu kontrollieren.
Gebäudebesitzer sind auf die potenziellen Gefahren hinzuweisen und Vorsorgemaßnahmen anzuregen
(sturmsichere Bedachungen und Dachaufbauten, regelmäßige Kontrolle des privaten Baumbestandes).
Sachgüter sichern.
Die Sicherung durch Sturm gefährdeter Infrastrukturen und Gebäude als (betriebswirtschaftlicher) Selbs t-
zweck, aber auch zur Gewährleistung einer ungestörten Nutzbarkeit, sind als Ziel festzuhalten. Dies betrifft in
erster Linie Dächer und Fassaden größerer Industrie - und Gewerbebetriebe sowie Gebäude mit Aufbauten
(Antennen o.ä.).
Um Schäden durch stürzende Bäume zu minimieren, sind ausreichende Abstände von Bebauungen zu größe-
ren Baumbeständen / Wald festzulegen.
Stadtgrün anpassen.
Gerade ältere Bäume weisen eine hohe Anfälligkeit gegenüber Starkwinden und Stürmen auf. Sie besitzen
aber zugleich eine hohe ökologische, klimatische und ästhetische Wertigkeit, wie bspw. der Baumbestand en t-
lang der Promenade. Ziel muss es daher sein, diesen Bestand auch unter Bedingungen des Klimawan dels zu
erhalten, bspw. durch ein Erhöhung von Kontrollgängen und entsprechende Pflege - und Sicherungsmaßnah-
men.
Bei der künftigen (Um)Gestaltung von ‚Grünflächen ’ im weiteren Sinne sind die besonderen Anforderungen
an einer Sturmfestigkeit sicherzustellen, um den Nutzen für das Stadtklima, aber vor allem auch die Naherho-
lung sicherzustellen.
122 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
5.3 Gesamtstrategie
Die erforderlichen Leitlinien und Ziele sowie die daraus in Kapitel 6 abgeleiteten Maßnahmen zur Anpassung
an den Klimawandel in Münster bauen auf einem umfangreichen Akteurswissen und planerischen Ansätzen
auf, die in Münster seit langer Zeit gemeinsamer Konsens der Stadtentwicklung sind.
Klimawandelanpassung fängt daher in der Stadt Münster nicht bei NULL an. Vielmehr haben zahlreiche A k-
teure aus unterschiedlichen Bereichen langjährige Vorarbeiten geleistet. Diese resultieren teilweise aus and e-
ren Vorzeichen und Antrieben – bspw. dem Flächensparen – leisten aber dennoch bereits einen Beitrag zur
Anpassung an den Klimawandel.
In diesem Sinne
• ist die Stadt Münster im Bereich Temperatur sowohl aufgrund ihrer naturräumlichen Prägung, aber vor
allem aufgrund ihres bisherigen Planens und Handelns vergleichsweise gut aufgestellt. Grünordnung und
raumstrukturelles Konzept stellen sicher, dass viele Stadtbereiche mit Frisch- und Kaltluft versorgt wer-
den. Die Stadt verfügt darüber hinaus über einen hohen Grünflächenanteil sowohl im privaten als auch
im öffentlichen Bereich sowie über einen umfangreichen Baumbestand.
Diese grünen Strukturen / Klimaoasen zu erhalten, zu sichern und weiter auszubauen, ist eine der vor-
dringlichen Aufgaben für die Klimawandelanpassung in Münster.
Damit eng verbunden ist die Klärung der Frage, wo aus stadtklimatischer Sicht eine weitere Nachverdich-
tung möglich ist, um den erforderlichen Wohnraum für die wachsende Münsteraner Bevölkerung bereit-
stellen zu können.
• liegen für den Umgang mit außergewöhnlichem Starkregen erste konzeptionelle und planerische Ansätze
vor, vor allem zum Umgang mit Hochwässern entlang der Aa und Werse. Aus gutachterlicher Sicht be-
steht aber noch weiterer Planungs- und Handlungsbedarf zu Fragen des Auftretens und des Umgangs mit
außergewöhnlichen Starkregenereignissen. Grundsätzlich wird deutlich: Gefahren durch außergewöhnli-
chen Starkregen entstehen aufgrund der topografischen Gegebenheiten nicht durch die „schnell fließende
Welle“, sondern eher durch stehendes, nicht oder nur schlecht abfließendes Wasser.
Die im Rahmen des Anpassungskonzeptes durchgeführte Modellierung zeigt im Überblick in dieser Hin-
sicht gefährdete Siedlungsbereiche sowie für Rückhaltung geeignete Freiraumbereiche. Der Themen-
komplex ist aber unter wasserwirtschaftlichen bzw. entwässerungstechnischen Aspekten vertieft zu be-
trachten, vor allem in Hinblick auf den Schutz von Sachgütern und Personen durch öffentliche und pri-
vate Aktivitäten im Sinne der vom DWA geforderten kommunalen Gemeinschaftsaufgabe .
Gerade mit Blick auf die seltenen und auch außergewöhnlichen Niederschlagsereignisse ist die multifunk-
tionale Nutzung von Freiflächen, Straßen und Plätzen für den Aufenthalt, aber auch die temporäre
Rückhaltung und die möglichst schadlose Ableitung von Niederschlagswasser (Notwasserwege), eine Zu-
kunftsaufgabe, die bei Neubau oder Sanierung entsprechender Flächen zu berücksichtigen ist (Umset-
zung des Leitbildes der wassersensiblen Stadtentwicklung). Im Hinblick auf die außergewöhnlichen Nie-
derschläge sind überdies auch persönliche Vorsorgemaßnahmen der potenziell betroffenen Bevölkerung
notwendig.
• ist in Bezug auf Trockenheit bzw. die Versorgung mit Trinkwasser das Risiko von Klimawandelfolgen im
Vergleich zu anderen Regionen vergleichsweise klein, da die Region grundsätzlich als (grund)wasserreich
gilt. Gleichwohl besteht Bedarf an Forschung, Information und Abstimmung zwischen den Nutzern des
Trinkwassers.
• ist erkennbar, dass das Thema Sturm mit den größten Unsicherheiten behaftet ist, was die Auswirkungen
des Klimawandels angeht. Hier besteht weiterer übergreifender Forschungsbedarf, insbesondere zur Häu-
figkeit und Intensität von künftigen Starkwindereignissen. Dies ist allerdings nicht Aufgabe der Stadt
Münster, vielmehr sollte die Stadt hierbei von Forschungsergebnissen des Landes NRW oder auch des
Bundes profitieren.
Sehr deutlich ist, dass die Anpassung an den Klimawandel eine umfangreiche und zeitlich ausgreifende Au f-
gabe ist, die von vielen Akteuren der Münsteraner Verwaltung getragen werden muss (Zweigenerationenau f-
gabe). Empfehlungen zum Umsetzungszeitraum bzw. der Priorität der einzelnen Maßnahmen enthalten die
Maßnahmendossiers in Kapitel 6. Die entsprechenden Maßnahmen sind allerdings in vielen Fällen nicht von
weiteren Aufgaben der Stadtentwicklung losgelöst zu sehen, sondern sind in anstehende Neubauten, Umba u-
ten und Sanierungen von Quartieren, Grünflächen, Straßen und Plätzen, Architekturen und Infrastrukturen
zu integrieren. Insoweit ist ein integratives Denken und die ‚automatische’ Integration der Anpassungserfo r-
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 123
dernisse in die Planungs - und Verwaltungsabläufe erforderlich. Eine Aufnahme des Themenkanons „Klim a-
wandelanpassung“ in die im Rahmen des Stadtentwicklungs - und Stadtmarketingprozess erarbeiteten Ziele
und Leitorientierungen (ISM) der Stadt Münster ist daher empfehlenswert (Mainstreaming).
Mit Blick auf das breite Spektrum der anstehenden Aufgaben ist die Klimawandelanpassung in Münster nicht
die Aufgabe bzw. das Werk einer einzelnen Fachdisziplin oder Person, sondern sie ist vielmehr eine Gemei n-
schaftsaufgabe aller Akteure zu verstehen. In vielen Verwaltungseinheiten ist das Thema bereits angekommen
und wird dort bearbeitet. Zurzeit fehlt allerdings eine Verwaltungsstelle, die die unterschiedlichen Aktivitäten
zusammenbringt, koordiniert und für eine ämterübergreifende Abstimmung und Information verantwortlich
ist. Diese Stelle sollte geschaffen werden.
Klimawandelanpassung ist auch in Münster nicht allein als hoheitliche Aufgabe zu verstehen. Vielmehr ber u-
hen viele mögliche Vorsorge - und Anpassungsmaßnahmen auf der Eigeninitiative von Privaten – sowohl
Haus- und Wohnungseigentümern als auch Gewerbetreibenden. Diese sind über eine umfangreiche und wi e-
derkehrende Kampagne über die spezifischen Klimawandelfolgen in Münster zu informieren, zugleich sind
geeignete Anpassungsmaßnahmen und Hinweise zu deren Finanzierung aufzuzeigen und Aktivitäten zu un-
terstützen.
124 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
6 Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog benennt und beschreibt Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich städtischer
Verwaltung und Einrichtungen zumindest initiiert, im besten Fall aber auch umgesetzt werden können. Die
Struktur des Maßnahmenkataloges ergibt sich aus dem Leitbild und konkretisiert die Leitlinien und Ziele . Er
besteht aus drei Bausteinen:
• Ein aufgabenspezifisches Anpassungskonzept umfasst die Entwicklung und Beschreibung von konkreten,
auf die besonderen Anforderungen Münsters zugeschnittenen Anpassungsmaßnahmen (Dossiers für die
jeweiligen Maßnahmen), siehe Kapitel 6.1
• Ein räumliches Anpassungskonzept verortet die einzelnen Maßnahmenvorschläge auf der Maßstabsebene
des gesamten Stadtgebietes in Übersichtskarten zu den Themenbereichen Temperatur und Wasser – so-
weit möglich und darstellbar. Beispielhaft werden die mögliche Eignung und Verortung von Maßnah-
men(-paketen) auf Quartiersebene durch vier Lupen detailliert. Siehe Kapitel 6.2
• Im (bauleit-)planerischen Anpassungskonzept werden Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten zur
Integration der Anpassungserfordernisse in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sowie wei-
tere räumliche und sektorale Planungen (bspw. Gewässerentwicklungsplanung, Landschaftsplanung, Ge-
sundheitsvorsorge) aufgezeigt. Siehe Kapitel 6.3
In Hinblick auf die Variationsbreite und Unsicherheiten von Klimaprojektionen werden im Anpassungsko n-
zept vorrangig solche Maßnahmen entwickelt, die bereits bestehende (lokal -)klimatische Problemlagen ve r-
bessern und im Hinblick auf den Klimawandel deren Verschlechterung minimieren oder verhindern (sog. ‚no -
regret’-Maßnahmen). Insbesondere handelt es sich dabei um Vorsorgemaßnahmen.
6.1 Aufgabenspezifisches Anpassungskonzept
Das Kapitel enthält die Beschreibung von Anpassungsmaßnahme n gemäß den in Kapitel 5 beschriebenen
Leitlinien und Zielen.
Beispiele guter Praxis der Stadt Münster, aber auch anderer Kommunen und Planungsträger werden in die
Betrachtungen integriert. Vor dem Hintergrund der im Anpassungskonzept dargestellten neuen Erkenntnisse
finden insofern die bisher von der Stadt Münster bereits initiierten bzw. durchgeführten Maßnahmen Berück-
sichtigung.
Die einzelnen Maßnahmenempfehlungen werden in Dossiers beschrieben , die neben einer allgemeinen Be-
schreibung der Maßnahme Angaben zu Umsetzungsstrategien, Kosten, Handlungszeiträumen und Prioritäten,
maßgeblichen Akteuren und Kooperationspartnern, Verantwortlichkeiten sowie Erfolgsindikatoren enthalten.
Darüber hinausgehend werden mögliche Synergien und Konflikte der Maßnahmen in den jewei ligen Hand-
lungsfeldern herausgearbeitet – auch in Abgleich mit den Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Münster.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 125
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
Signet, zum Quervergleich mit den
Maßnahmenkarten 10, 11 und 12
sowie den vier Lupen (räumliches
Anpassungskonzept unter 6.2)
Kurzfristig:
Umsetzung innerhalb des nächsten
Jahres
Mittelfristig:
Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
Langfristig:
Umsetzung innerhalb von 10 Jahren
3-stufig: von
Gering:
nachrangige Maßnahme
bis
Hoch:
vorrangige Maßnahme
Maßnahme
Kurze Benennung der Maßnahme
Kurzbeschreibung
Erklärungen zu Inhalten und Hintergründen der Maßnahme, Hinweise und Strategien zur Umsetzung
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering:
Umsetzbarkeit ohne erkennbar großen Mittelaufwand;
bspw. durch Integration in bestehende Tätigkeiten und
Abläufe
Mittel:
Ausgaben in Höhe von maximal 50.000 €
Hoch:
Ausgaben in Höhe von über 50.000 €, z.T. langjährige
Finanzierung
Hinweis, welchen Handlungsfeldern die Maßnahme zu-
zuordnen ist (Doppelnennungen sind möglich)
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Benennung eines zuständigen Akteurs innerhalb der
Stadtverwaltung als Initiator bzw. laufender „Kümm e-
rer“
Benennung unterstützender Dienststellen und anderer
Akteure
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Kenngrößen, die den Erfolg der Maßnahme sichtbar /
messbar machen
Hinweise auf mögliche Wechselbeziehungen und Syner-
gien (+) mit bzw. Konflikte (- ) zu anderen Anpassungs-
erfordernissen, zu Klimaschutzaktivitäten oder anderen
Handlungserfordernissen der Stadtentwicklung
Abbildung 44: Musterdossier für die Beschreibung der Anpassungsmaßnahmen
Quelle: eigene Darstellung
126 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
6.1.1 Zusammenstellung der Maßnahmen
Kürzel Maßnahme
Allgemeine und übergreifende Maßnahmen
A1 Personalstelle „Klimawandelanpassung“
A2 Informationskampagne „Klimawandel in Münster“
A3 Warn- und Informationssystem
A4 Interkommunale Abstimmung
Schutz vor Überwärmung
Gesundheit und Wohlbefinden sicherstellen
H1 Schutzmaßnahmen für soziale Einrichtungen in wärmebelasteten Bereichen
H2 Gestaltung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen
H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse
H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen
H5 Beobachtung von neuen Krankheitserregern
Klimaoasen fördern und Grün vermehren
H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils
H7 Angepasste Gestaltung von Verkehrsflächen
H8 Optimierung von Gebäuden bei Neubau
H9 Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Belüftung sichern
H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen
H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie
H12 Sanierung des Aasees
Anpassung an Trockenheit
Bevölkerung versorgen
T1 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
Gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung gewährleisten
T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept
T3 Risikokarte Trockenrisse
Städtisches Grün versorgen
T4 Anpassung der Grünflächen
T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume
T6 Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie Schutz vor Waldbränden
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 127
Kürzel Maßnahme
Minimierung der Auswirkungen von Starkregen
Bevölkerung schützen
S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte bei Extremwetterereignissen ständig weiterentwickeln
Sachgüter sichern
S2 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Siedlungsflächen
S3 Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 2015 – 2020
S4 Berücksichtigung von Notwasserwegen
S5 Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum
S6 Überflutungsangepasste Bauweisen
S7 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen
S8 Vorsorgemaßnahmen Abflusswege und Gewässerdurchlässe
S9 Gewässerrenaturierung
Versorgung gewährleisten
S10 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen
S11 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege
S12 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall
Minimierung von Sturmschäden
Bevölkerung schützen
W1 Warnung vor und Vorsorgeempfehlungen gegenüber Starkwind verbessern
Sachgüter sichern
W2 Schutz von Gebäuden
W3 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden
Stadtgrün anpassen
W4 Anpassung/Prüfung des städtischen Baumbestandes
W5 Prüfung und Anpassung der Waldbestände
128 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
6.1.2 Allgemeine und übergreifende Maßnahmen
A1 Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
A1 Kurzfristig hoch
Maßnahme
Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“
Schaffung einer zentralen koordinierenden Verwaltungseinrichtung
Kurzbeschreibung
Die Anpassung an den Klimawandel ist als Querschnittsaufgabe zu begreifen und bedarf einer integrierten Zu-
sammenarbeit aller maßgeblich en Akteure in Verwaltung und bei sonstigen städtischen Einrichtungen und O r-
ganisationen der Stadt Münster. Erste Ansätze einer ämterübergreifenden Abstimmung wurden bei der Erste l-
lung des Anpassungskonzeptes konzipiert und umgesetzt.
Die Schaffung einer Ma nagementstelle ist maßgeblich zur dauerhaften und institutionalisierten Koordinierung
der gesamtstädtischen Anstrengungen . Die Stelle sollte mit einer Person besetzt werden. Diese sollte auf einen
unterstützenden Arbeitskreis zurückgreifen können , dem themen- und aufgabenspezifisch Mitarbeiter aus den
Fachabteilungen angehören.
Hauptaufgabe dieser Managementstelle ist die dauerhafte Etablierung des Informations - und Erfahrungsau s-
tausches zwischen betroffenen Dienststellen und Akteuren und eine Koordinierung der Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung . Des Weiteren ist sie für die Integration von Anpassung s-
aufgaben an den Klimawandel in das Verwaltungshandeln in den verschiedenen berührten Dienststellen zustä n-
dig (Mainstreaming).
Sie stellt die fortlaufende Information der politischen Gremien sicher und leistet Beiträge zur Öffentlichkeitsa r-
beit. Zugleich ist sie für die Erstellung des regelmäßigen Monitoringberichtes (siehe Kapitel 9) zuständig.
Sie kann auch im Sinne eines stadtinternen Trägers öffentlicher Belange (TÖB) dafür Sorge tragen, dass Aspek-
te der Klimawandelanpassung in alle maßgeblichen (städtischen und regionalen) Planungen integriert werden
(Bauleitplanung gem. BauGB, Landschaftsplanung gem. BNatSchG, informelle Verfahren wie städtebauliche
Wettbewerbe).
Schließlich initiiert und koordiniert sie verschiedene kommunale und regionale Akteursnetzwerke zum Thema
Klimawandelanpassung, bspw. im Bereich Gewerbe und Industrie oder der interkommunalen Abstimmung (sie-
he A4 Interkommunale Abstimmung).
Zu überlegen wäre, ob diese Stelle im Krisenfall zusätzlich die Funktion einer zentralen Kontakt - und Koordi-
nierungsstelle übernimmt, die Initiativen und Hilfsangebote koordiniert sowie den erforderlichen Informations-
fluss sicherstellt.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
hoch; f inanzierbar über die Förderung Klima schutz-
manager/in des BMUB (bis zu 65% der Sach - und
Personalkosten)
übergreifend
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Personalstelle (neu zu schaffen) Vom Klimawandel betroffene Dienststellen und A k-
teure
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Einrichtung der Stelle
Arbeitsberichte / Jahresberichte
+ A2 | A3 | A4
ggf. organisatorische Verknüpfung mit Themenb e-
reich Klimaschutz
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 129
A2 Informationskampagne „Klimawandel in Münster“
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
A2 Kurzfristig hoch
Maßnahme
Informationskampagne „Klimawandel in Münster“
Konzeption und Durchführung einer Informationskampagne
Kurzbeschreibung
Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist zunächst ein Kommunikationskonzept zu entwickeln (siehe auch Kapitel
8).
Ziel der Informationskampagne ist die Verbreitung von Wissen über möglichen Folgen und Auswirkungen s o-
wie Anpassungserfordernisse und – maßnahmen in der Stadt Münster (Informations - und Verhaltensvorsorge).
Besonderer Fokus liegt dabei auf einer Bewusstseinsbildung sowie einer Aktivierung der Bevölkerung (breite
Öffentlichkeit, Hauseigentümer etc.) , von Schulen und Vereinen sowie anderen Institutionen zur Mitwirkung
bei der Umsetzung der Anpassungserfordernisse . Dazu gehören bspw. die bereits heute üblichen Hinweise zur
Verhaltensvorsorge bei Hitze (siehe. 4.2.1), zum Selbstschutz und zur Risikovorsorge gegenüber Starkregen und
Überflutungen (siehe Kapitel 4.2.3) oder auch (zukünftig) gegenüber neue Krankheitserreger (siehe Kapitel
4.2.1).
In die Informationsarbeit sind unterschiedlicher Aspekte des Klimawandels wie etwa Hitzeeinwirkung, verstärk-
te UV-Strahlung und lufthygienische Belastung, Gefahr neuer Krankheitserreger und Neobiota sowie Gefahren
von Sturzregen zu integrieren.
Instrumente der Informationskampagne sind
• Forcierte Berichterstattung in Presse und Medien, ggf. Medienpartnerschaften mit örtlichen / regionalen
Zeitungsverlagen oder Rundfunksendern
• Internetangebote (Wiki, soziale Medien, App u.ä.)
• Flyer und Broschüren
• Informationsveranstaltungen
Zielgruppenspezifische Angebote für
• die allgemeine Bevölkerung: Selbstschutz und Risikovorsorge, bspw. bei Starkregenereignissen
• Spezifische Altersgruppen (Senioren, Kinder): Verhaltensvorsorge bei Hitze
• Spezifische Berufsgruppen (Bau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft): Verhaltensvorsorge bei Hitze
Nach einer ersten umfassenden Kampagne sind in regelmäßigen Abständen „Erinnerungsveröffentlichungen “
vorzunehmen.
Nähere Informationen enthält auch das Kapitel 8.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Mittel übergreifend
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Personalstelle „Klimawandelanpassung “ in Koopera-
tion mit Presse- und Informationsamt
Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung,
Tiefbauamt, Feuerwehr, Gesundheitsamt
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl von Veröffentlichungen
Anzahl von Seitenaufrufen
Besucherzahlen Info-Veranstaltungen
+ mit allen Maßnahmen
130 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
A3 Warn- und Informationssystem
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
A3 mittel hoch
Maßnahme
Warn- und Informationssystem
Einführung eines zielgruppenorientierten sowie ereignisabhängigen Warn- und Informationssystems
Kurzbeschreibung
Eine effizientes Warn - und Informationssystem hilft den städtischen Dienststellen, Rettungsdienste, Gewerb e-
treibenden, Versorgungsträgern und der Bevölkerung bei Umsetzung von angemessenen Vorsorgemaßnahmen
gegenüber verschiedenen Extremwetterereignis sen. Dabei ist zwischen kurzfristig eintretenden Ereignissen wie
Sturm und extremen Niederschlägen und länger andauernden Ereignissen wie bspw. Hitze und Trockenheit zu
unterscheiden, die jeweils unterschiedliche Reaktionsmuster zur Vorsorge zur Voraussetzung haben. Des We i-
teren ist zwischen unterschiedlichen Zielgruppen für Informationsangebote und Warnhinweisen zu untersche i-
den, die jeweils unterschiedliche Betroffenheiten gegenüber den Ereignissen oder auch Zugänge zu den zur
Verfügung stehenden Medien haben.
Es sollte durch geeignete technische Maßnahmen sichergestellt werden, dass das System auch im Problemfall
funktioniert (Notfallpläne, Notstromversorgung).
Im Einzelnen sollten im Hinblick auf Schadensereignisse und Zielgruppen bspw. folgende Punkte beachtet we r-
den:
Typ Zielgruppe Medium Inhalt der Warn- und Informationsangebote
Starkregen
Feuerwehr FEWIS FEWIS, FEWIS -Konrad und webKonrad vom DWD sind ein
Vorwarnsystem gegenüber konvektive n Niederschlagsereignisse
mit deren Hilfe im zeitlichen Vorgriff auf den wahrscheinlichen
Eintritt des Ereignisses Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden
können (Warnung der Bevölkerung, Beräumung von Engpun k-
ten an Gewässerdurchlässen etc.) ; FEWIS wird bereits von der
Feuerwehr Münster genutzt.
Bevölke-
rung
Rundfunk, neue
Medien (T witter,
Facebook, Mün s-
ter-App etc.)
Vorwarnung vor Starkregen zur Sicherung der Wohnung / des
Hauses gegenüber Überflutungen (Dach -/Keller-/Fenster, Haus-
/Kellertüren, Garagen etc.).
Infrastruk-
turbetreiber
Fachdienst, Tel e-
fon, Email
Sicherung von technischen Infrastruktureinrichtungen gegenüber
potenziellen Wassereintritten und Systemausfällen
Hochwasser Bürger in
gefährdeten
Bereichen
Presse, Rundfunk,
neue Medien
Verbesserung des Hochwasserwarnsystems
Hitzewelle sensible
Personen
Presse, Rundfunk,
neue Medien
Verhaltenstipps bei Hitze, Trinkempfehlungen etc.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 131
Angehörige,
Nachbarn,
Vertrau-
ensperso-
nen hilfsb e-
dürftiger
Personen,
Pflegediens-
te
Presse, Rundfunk,
neue Medien
Erinnerung, sich um hilfsbedürftige Personen im Umfeld zu
kümmern; Verhaltenstipps bei Hitze, Trinkem pfehlungen, No t-
rufnummern etc.
Krippen,
Kindergär-
ten, Schu-
len, Alten -
und Pfleg e-
einrichtun-
gen
Fachdienst, Tel e-
fon, Email
Alters- und gesundheitsabhängige Vorsorge - und Schutzempfeh-
lungen für die jeweiligen Zielgruppen
Anhaltende Trockenheit Grund-
stückseigen-
tümer, Gar-
tennutzer
Presse, Rundfunk,
neue Medien
Aufforderungen und Empfehlungen zum Wassersparen,
Hinweise zum Bau und Betrieb von privaten Zisternen,
ggf. Hinweise, kein Wasser zu sparen, um Schmutzwasserkanal i-
sation funktionsfähig zu erhalten
Landwirte Fachdienst, Tel e-
fon, Email
Fachhinweise zum Umgang mit Trockenheit, Unterstützungs -
und Hilfsangebote zur Wasserversorgung
Wind Märkte und
Veranstal-
tungen
Baufirmen
Fachdienst, Tel e-
fon, Email
Warnsystem u.a. für „fliegende Bauten“ wie Veranstaltungszelte,
Marktstände, aber auch Baugerüste und Kräne etc.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Mittel Bauwesen, Wasserwirtschaft, Energiewirtschaft, Mob i-
lität, Industrie und Gewerbe, Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Feuerwehr, Presse- und Informationsamt DWD, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung – Datenverarbeitung und Statistik
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Einführung der Systeme Wechselwirkungen zu vielen Maßnahmen, insbeso n-
dere
+ A2 | H1 | H5 | S1 | S8 | W1
132 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
A4 Interkommunale Abstimmung
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
A4 Mittelfristig mittel
Maßnahme
Interkommunale Abstimmung
Regionales Akteursnetzwerk zur Klimawandelanpassung
Kurzbeschreibung
Viele Klimawandelfolgen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen machen nicht an den kommunalen Gre n-
zen halt. Unter anderem betrifft das die Themenbereiche Hochwasserschutz oder auch die Sicherstellung näch t-
licher Kaltluftentstehung und –transport.
Auch zeigt der Ablauf vergangener Ereignisse, dass interkommunale Zusammenarbeit bei der Bewältigung von
Schadenslagen notwendig ist, bspw. im Bereich des Katastrophenschutzes durch die vorgeplante überörtliche
Hilfe (vüH) oder im Bereich des Netz werkbetriebes der Arbeitskreis Notfallmanagement der Cite q mit den
Kreisen Warendorf und Coesfeld sowie der Stadt Hamm zum interkommunalen Austausch und die gegenseitige
Unterstützung im Notfall.
Vor diesem Hintergrund ist eine interkommunale und regionale Abstimmung von Informationen und Erfahru n-
gen sowie Vorsorge- und Anpassungsstrategien an die Auswirkungen des Klimawandels empfehlenswert.
Zu diesem Zweck kann ein regionales Akteursnetzwerk initiiert werden, das aufgaben - und themenspezifisch
zusammentritt. Ein Austausch wird insbesondere mit den Nachbarkommunen Altenberge und Greven (Kreis
Steinfurt), Telgte, Everswinkel, Sendenhorst und Drensteinfurt (Kreis Warendorf) sowie Ascheberg, Senden
und Havixbeck (Kreis Coesfeld) empfohlen. Bestehende interkommunale Organisationsstrukturen und Aktivitä-
ten der Stadtregion Münster sind dabei zu berücksichtigen und können auch für den Austausch über Aspekte
des Klimawandels genutzt werden. So hat sich die Stadtregion Münster bereits des gemeinsamen Themas Kl i-
maschutz angenommen, eine Erweiterung des Themenkanons um den Bereich Klimawandelanpassung ist denk-
bar.
Die regionale Zusammenarbeit umfasst des Weiteren die gemeinsame Hilfe und Unterstützung bei Einsätzen
im Extremwetterereignisfall auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Nähere Information enthält das Kapitel 7.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
gering Raum-, Regional- und Bauleitplanung, Katastrophen-
schutz, Wasserwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Personalstelle „Klimawandelanpassung“ Stadtregion Münster, Bezirksregierung Münster,
Nachbarkommunen, Nachbarkreise
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Zustandekommen Akteursnetzwerk
Häufigkeit des Informationsaustausches
+ H5 | H10 | T1 | T5 | S7
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 133
6.1.3 Schutz vor Überwärmung
Gesundheit und Wohlbefinden sicherstellen
H1 Schutzmaßnahmen für soziale Einrichtungen in wärmebelasteten Bereichen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H1 Mittelfristig hoch
Maßnahme
Schutzmaßnahmen für soziale Einrichtungen in wärmebelasteten Bereichen
Kurzbeschreibung
Ältere und kranke Menschen, Kinder und andere gesundheitlich anfällige Personen sind gegenüber Hitze b e-
sonders empfindlich. Neben Maßnahmen zur Verhaltensvorsorge und Unterstützung dieser Personen stellt auch
die Anpassung von Aufenthaltsräumen an Hitzeereignisse eine wirksame Vorsorgemaßnahme dar. Betroffen
hiervon sind soziale Einrichtungen, in denen sich die sensiblen Personengruppen regelmäßig und für einen lä n-
geren Zeitraum des Tages oder dauerhaft aufhalten, d.h. Kindergärten, (Grund)Schulen, Krankenhäuser, T a-
geseinrichtungen für alte Menschen, Alten - und Pflegeeinrichtu ngen, gerade wenn diese in den überwärmten
Bereichen der Stadt Münster liegen. Zur Lage der besonders betroffenen Einrichtungen siehe Karte 3 bzw. K a-
pitel 2.2.3.
Die Sicherstellung optimaler klimatischer Bedingungen in Bestandsgebäuden kann im Zuge von ans tehenden
Gebäudesanierungen berücksichtigt werden. Sonnenschutz an Fenstern ist ebenso wie die Schaffung von ‚Kl i-
maschutzräumen’, d.h. klimatisierte Räume als Rückzugsbereich denkbar. Soweit möglich, sollte im unmittelba-
ren Umfeld um Einrichtungen für die empfindlichen Personen der Grünanteil erhöht werden, bspw. durch
Dach- und Fassadenbegrünung oder durch die Schaffung kleiner Grünflächen als Klimaoasen mit Verschat-
tungselemente (Sonnensegel, Vegetation). Als Mindeststandard für die Außenbereiche von Kindergärten sollte
die Maßgabe des Umweltamtes mit 300 m² Fläche pro Gruppe weiterhin eingehalten werden. Ist dies nicht zu
gewährleisten, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen, bspw. durch Umsetzung einer intensiven Dachb e-
grünung oder die Bereitstellung von Freiflächen in unmittelbarer Nähe der betroffenen Einrichtung.
Bei der Standortwahl und Planung neuer Einrichtungen sollten Anforderungen an die Vorsorge vor Überwä r-
mung wie auch andere Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden. Dies umfasst die Standortwahl wie auch
die Gebäudeausrichtung sowie die Gebäudeplanung und technische Ausstattung , ist aber in Abgleich mit ande-
ren Anforderungen zu gestalten, bspw. die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben . Ausreichend große und im
Sommer beschattete Au ßenflächen sind einzuplanen. Um dies gewährleisten zu können, ist die Gebäudearch i-
tektur anzupassen (Mehrgeschossigkeit unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Unfallsicherheit).
Die Anforderungen im Pflegebereich zur Anpassung an den Klimawandel sind vielfältig. Sie beinhalten eine
verstärkte Überwachung und Beeinflussung des Trinkverhaltens der Pflegebedürftigen, die Steuerung des
Raumklimas, die Anpassung von Kleidung und Kopfbedeckung und eine hitzevermeidende Gestaltung des T a-
gesablaufes. Bei der Medikamentenversorgung sind Wirkstoffe, die das Risiko einer Hitzekrankheit erhöhen
oder auch Präparate, die eine ausreichende Kühlung benötigen, besonders in den Blick zu nehmen.
Maßnahmen auf institutioneller Ebene umfassen Fortbildungen der Ärzte und Pflegekräfte, eine verstärkte
Kontrolle von Pflegeeinrichtungen bei Hitzewarnungen durch die Heimaufsicht, die Aufstellung von Notfallpl ä-
nen für Pflegeheime und Krankenhäuser bei Hitzewellen oder auch die wissenschaftliche Überwachung von
Veränderungen beim Auftreten bestimmter Infektionskrankheiten. Vorhandene Medien wie etwa die Melded a-
tenbank für Infektionskrankheiten sind als Teil der gesetzlichen Infektionsüberwachung und Meldepflicht be-
reits vorhanden.
Neben dem Pflegebereich ist auch die Information und Schulung von Erziehern und Erzieherinnen , (Grund-
schul-)Lehrern und -Lehrerinnen empfehlenswert, um sie hinsichtlich der Wirkung von Hitze und die Vorsorge
vor hitzebedingte Schäden zu sensibilisieren (Hyperthermieerkrankungen und neue Krankheitsbilder).
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
134 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
mittel bis hoch Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Gesundheitsamt Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien, Amt für Immobilienm a-
nagement, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Bereitstellung angemessener Freiflächen
Anzahl durchgeführter Schulungen
+ A2 | A3 | H2 | H4 | H5 | H 8 | H9 | T1 | S2 | S1 1
| W2
- Klimaschutz durch erhöhten Energie verbrauch bei
Kühlung
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 135
H2 Gestaltung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H2 Mittelfristig mittel
Maßnahme
Gestaltung von Arbeitsplätzen
Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse in der Stadtverwaltung/für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung so-
wie in sonstigen öffentlichen Einrichtungen
Kurzbeschreibung
Die Stadt Münster verfügt über eine große Anzahl von Arbeitsplätzen sowohl für Einwohner als auch für Pen d-
ler. Vor allem in den überwärmten Bereichen der Stadt Münster kommt daher der Sicherung gesunder Arbeit s-
verhältnisse und der Wahrung des Klimakomforts in den städtischen Arbeitsgebäuden ( Büro- und Werkstatt-
nutzungen) eine besondere Bedeutung zu . Möglichkeiten bestehen angefangen bei der Gebäudeausrichtung
und -gestaltung, den Einsatz von Verschattungselementen bis hin zur Ausgestaltung der entsprechenden Ge-
bäudetechnik. Entsprechende Konzept - und Maßnahmenbausteine sind in einigen Verwaltungsgebäuden b e-
reits umgesetzt, in vielen anderen steht dies noch aus. Hierfür ist zunächst eine Bestandsaufnahme des gebäude-
spezifischen Kühlbedarfs durchzuführen (basierend auf der Klimaschutz-bezogenen Bestandsaufnahme).
Die Klimatisierung von Büroräumen mit Einzelklimageräten ist in Münster aus Klimaschutzgründen aufgrund
des hohen Strombedarfs nicht erwünscht. Stattdessen sollen in städtischen Gebäuden Bauvorsorgemaßnahmen
ergriffen werden. Diese umfassen Wärmedämmmaßnahmen an Dach und Fassade, den Einsatz heller Materia-
lien (albedo), Begrünungsmaßnahmen am und im Umfeld der Gebäude sowie Nachtlüftungskonzepte. Ergän-
zend zu diesen bereits in einigen Verwaltungsgebäuden umgesetzten Maßnahmen können ‚Klimaschutzräume ’
(klimatisierte Räume als Rückzugsbereich) geschaffen werden. Für städtische Büroarbeitsplätze lassen sich die
Regelungen der ArbeitsstättenVO in der Praxis nicht immer umsetzen. Daher sind hier persönliche Maßna h-
men der Verhaltensvorsorge notwendig (leichte Kleidung, ausreichende Getränkeversorgung). Weitere Ei n-
flussmöglichkeiten bestehen durch eine Verlagerung der Arbeitszeiten in die kühleren Tages - bzw. sogar Jah-
reszeiten (flexible Arbeitszeitmodelle, gleitende Arbeitszeit).
Regelungen zum Sonnen- und Hitzeschutz für alle städtischen Außendienstmitarbeiter sind zu treffen . Für Au-
ßenarbeitsplätze sind bei Hitze Maßnahmen der Verhaltensvorsorge und der Gestaltung der Arbeitszeiten no t-
wendig (Pausen -, Arbeitszeitregelungen, Bereitstellung von Verschattungselementen, persönliche Schutzkle i-
dung, Hautschutz etc.). Für eine entsprechende Gestaltung nichtstädtischer Arbeitsplätze ist ein Informations -
und Beratungsangebot für die jeweiligen Arbeitergeber durch die Koordinierungsstelle „Klimaanpassung “ zu
schaffen (Informationsmaterialien und -veranstaltungen, Fördermittelvermittlung, Arbeitskreis etc.).
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering bis mittel, bis hoch bei investiven Maßnahmen Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Personal- und Organisationsamt , Arbeits - und G e-
sundheitsschutz, Personalstelle „Klimaanpassung“
Amt für Immobilienmanagement, Bauordnungsamt,
Amt für Schule und Weiterbildung, Tiefbauamt,
Sportamt, IHK, Handwerkskammer, Landwirtschaft s-
kammer
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Max. gemessene Innenraumtemperaturen an den A r-
beitsplätzen
Anzahl angepasster Verwaltungsgebäude
Umsetzung neuer / angepasster Arbeitszeitmodelle
Durchgeführte Beratungen
+ A2 | A3 | H3 | H4 | H 5 | H6 | H8 | H9 | S2 | S10
| S12 | W2
- Klimaschutz durch erhöhten Energieverbrauch bei
Kühlung durch Kleinklimageräte
136 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H3 mittel- bis langfristig mittel
Maßnahme
Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse
Anpassung des ÖPNV an zunehmend intensivere Hitzeereignisse zum Schutz von Fahrgästen und Fahrzeugfü h-
rern
Kurzbeschreibung
Das ÖPNV -System (Fahrzeuge, Haltestellen, Linienführung) weist besondere Empfindlichkeiten gegenüber
dem Klimawandel auf. Neben Beeinträchtigungen durch Hitze ist das System auch Beeinträchtigungen durch
Starkregen und Sturm ausgesetzt (siehe S12).
Die Busse heizen sich aufgrund ihrer großen Fensterflächen schnell und stark auf, Haltestellen und die warte n-
den Fahrgäste sind in vielen Fällen der Sonne ebenso ungeschützt ausgesetzt wie die Linienführung notwendi-
gerweise über weite Strecken auch. Mittlerweile werden die Fahrzeuge mit Ausnahme älterer Fahrzeuge klim a-
tisiert. Allerdings erhöhen die Geräte den Energieverbrauch der Fahrzeuge . Da ihre Kühlleistung zugleich be-
grenzt ist, werden verträgliche Businnentemperaturen gerade bei extremen Außentempertaturen überschritten.
Im Hinblick auf die zunehmenden Spitzentemperaturen einerseits und die Lebensdauer der Fahrzeuge andere r-
seits sollte die Leistungsfähigkeit der Klimageräte in den Fahrzeugen ausreichend dimensioniert und insoweit
auch auf höhere Maximaltemperaturen als bislang üblich ausgelegt werden (‚Klimawandelzuschlag’). Bei der
Wahl der Technik sollte – wie bereits in weiten Teilen der Busse Standard – auf eine möglichst energieeffiziente
Technik geachtet werden, um die Betriebskosten und den Ausstoß von Treibhausgasen möglichst zu minimi e-
ren. Aktive Kühlung durch Klimageräte sollte durch passive Maßnahmen zur Reduzierung der Sonneneinstra h-
lung in den Fahrgastraum verbunden werden (wärmereflektierende Folien).
Wartende Fahrgäste sind an den Haltestellen durch ausreichenden Sonnenschutz vor Überhitzung zu schützen ,
sofern dort keine entsprechenden Bedingungen oder Einrichtungen vorhanden sind (Verschattung durch G e-
bäude oder Bäume, ausreichend dimensionierte Wartehäuschen). Als Schutzmaßnahmen kommen temporäre
und dauerhafte Verschattungselemente, Sonnenschutzdächer und Vegetationselemente/Bäume oder die Pla t-
zierung von Haltestellen im Schatten angrenzender Gebäude in Frage.
Neben den Haltestellen sollten vor allem die Buswartepunkte (Betriebshöfe, Endstationen) ausreichenden Hi t-
zeschutz bieten, um die Fahrzeugführer zu schützen und das Aufheizen der Fahrzeuge zu verhindern. Zu prüfen
sind dafür architektonische und / oder grünplanerische Maßnahmen, architektonische Lösungen auch in Zu-
sammenhang mit einer energetischen Nutzung bspw. über Fotovoltaik -Paneele). In Zusammenarbeit mit der
münster school of architecture ist auch ein studentischer Ideenwettbewerb für entsprechende Lösungen denk-
bar.
Für die Anpassung des ÖPNV -Systems (Fahrzeuge, Haltestellen, Buswartepunkte) sollte ein Gesamtkonzept
erstellt werden, das mit dem Grünflächenkonzept und dem Verkehrs entwicklungskonzept abgestimmt werden
sollte (bspw. Festlegung von Pflanzstandorten für Bäume, Lage und Platzbedarf für Wartestellen und Buswart e-
punkte).
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
hoch
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ve r-
kehrsplanung, Stadtwerke Münster
Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Tiefbauamt
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anteil ausreichend klimatisierter Busse am Gesam t-
busbestand
Anzahl beschatteter Haltestellen
+ A2 | H7 | S8 | S12
- Klimaschutz durch erhöhten Energiever brauch bei
Kühlung
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 137
H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H4 Kurzfristig mittel
Maßnahme
Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen
Trinkpaten für ältere Menschen | Trinkbrunnen an Schulen
Kurzbeschreibung
Andauende Hitze stellt eine gesundheitliche Belastung dar, der mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr begegnet
werden soll. Gerade bei älteren Personen ist immer wieder festzustellen, dass diese aus verschiedenen Gründen
vergessen, ausreichend zu trinken. Auch Kinder benötigen bei Hitze ausreichend Trinkwasser, haben aber in
bestimmten Situationen keinen Möglichkeit oder Gelegenheit, Trinkwasser zu bekommen. Mit geeigneten
Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass vor allem diese Bevölkerungskollektive ausreichend versorgt we r-
den. Möglich sind folgende Maßnahmen:
Trinkpaten die (allein lebenden) älteren Personen vor allem in Hitzeperioden regelmäßig ausreichend Wass er
und andere geeignete Getränke bereitstellen und damit auch einen „Blick “ auf den allgemeinen Gesundheitszu-
stand dieser Personen haben. Diese Aufgaben können Angehörige übernehmen, aber auch Nachbarn oder Pfl e-
gedienste im Rahmen ihrer Pflegeleistungen. Die Einrichtung eines Netzwerks – getragen durch Sozialverbände
oder auch durch die Nachbarschaft – ist auch für die Stadt Münster sinnvoll. Insbesondere für die hohe Anzahl
älterer alleinstehender Frauen über 65 Jahre, die in der wärmebelasteten Innenstadt leben. (Beispiel der guten
Praxis aus Oberursel, Gröger 2010)
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Flüssigkeitsversorgung gerade in der Innenstadt ist in Zusammenarbeit
mit den Einzelhändlern das Aufstellen von Wasserspendern in den Geschäften zu initiieren. Darüber hinaus ist
mit den Gastronomen eine Vereinbarung denkbar, dass diese in Hitzeperioden kostenlos Leitungswasser zur
Verfügung stellen.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
mittel Menschliche Gesundheit
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Gesundheit, Veterinär und Lebensmittelan-
gelegenheiten (Initiator)
IHK, Einzelhandelsverband, Gastronomieverband
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl Trinkpaten
Anzahl teilnehmender Geschäfte und Gastronomiebe-
triebe
+ A2 | A3
138 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
H5 Beobachtung von neuen Krankheitserregern
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H5 Langfristig gering
Maßnahme
Beobachtung von neuen Krankheitserregern
Monitoringsystem für neue Krankheitsbilder und Schädlinge
Kurzbeschreibung
Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit der Einwanderung und Einbürgerung von Krankheitserregern
und Schädlingen für Menschen, Tiere und Pflanzen gerechnet, die bislang aufgrund der niedrigen Durc h-
schnittstemperaturen keine ausreichenden Lebensbedingungen in der Region Münster vorgefunden haben. Es
handelt sich bspw. um die Übertragung von FSME-Viren durch Zeckenbisse oder die die Verbreitung des Mas-
sariapilzes als Baumschädling (Platanen).
Wärmere Durchschnittstemperaturen bieten auch Pflanzen neue Lebensbedingungen, die bislang hier nicht
vorkamen. Zwar kann die Einwanderung einerseits als natürlicher Anpassungsprozess an sich ändernde L e-
bensbedingungen betrachtet werden, andererseits sind die neuen Arten auch mit Risiken für den Menschen
verbunden, da sie teilweise starke Allergien verursachen können. Dazu gehört bspw. Ambrosia artemisiifolia
(Beifußblättriges Traubenkraut).
Bislang wurden noch keine neuen klimawandelbedingten Krankheitserreger in Münster beobachtet. Eine leichte
Zunahme von ‚exotischen ’ Krankheiten liegt vermutlich in der Einschleppung durch Fernreisende begründet.
Gleichwohl empfiehlt es sich, Beobachtungs - und Vorsorgesysteme für das Auftreten neuer Krankheitserreger
oder -bilder und Schädlingen
• bei Menschen,
• Nutz- und Wildtieren sowie
• im städtischen Baumbestand
einzurichten bzw. zu etablieren, die beim Gesundheitsamt (Krankheitserreger für Menschen und Tiere, Vekt o-
ren) bzw. Amt für Grünflächen und Umweltschutz (Pflanzenschädlinge und -krankheiten) geführt werden.
Gleiches gilt für neu einwandernde Pflanzenarten, die ein hohes allergenes Potenzial aufweisen und für deren
Erkennen und Bekämpfung Sorge zu tragen ist („Bekämpfungsstrategie“).
Die Datenerhebung und die Monitoringsystem e bieten die Sicherheit, Schadensfällen vorsorgen rechtzeitig ei n-
greifen zu können, um größere Schäden zu verhindern.
Das Monitoring sollte darüber hinaus mit einer Informationsangeboten und Vorsorgeempfehlungen für die
Münsteraner Bevölkerung verknüpft werden.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Mittel Menschliche Gesundheit, Landwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Gesundheit, Veterinär und Lebensmittela n-
gelegenheiten, Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz
Krankenhäuser, Krankenkassen, Landwirtschaft s-
kammer
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Etablierung entsprechender Beobachtungs- und Vo r-
sorgesysteme
+ A2 | A3 | H1 | T4
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 139
Klimaoasen fördern und Grün vermehren
H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H6 Mittelfristig mittel
Maßnahme
Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils
Optimierung und Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen Bereich
Kurzbeschreibung
Aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben werden Grünflächen auch in Zukunft nicht mit dem alleinigen Ziel gesta l-
tet, eine maximale Kühlwirkung zu erzielen. Einem ausreichenden Angebot an Schattenplätzen und der ve r-
stärkten Verwendung des Gestaltungselementes Wasser sollte jedoch bei künftigen Planungen eine erhöhte B e-
deutung beigemessen werden. Dies gilt besonders für Grünflächen, die im überwärmten Bereich der Stadt
Münster liegen und / oder die von empfindlichen Bevölkerungsgruppen genutzt werden , wie z.B. Schulsportan-
lagen, Spielplätze, Pausenhöfe oder Grünanlagen im Umfeld von Alten- und Pflegeheimen.
Für die Stadt Münster bedeutet dies vor allem im überwärmten Bereich („Vorrangzone “ zur Schaffung von
Klimaoasen), siehe auch Karte 5a.
• den Erhalt und die Weiterentwicklung der Grünordnung Münster, vor allem das Freihalten der Belüftungs-
bahnen in die Innenstadt und eine angepasste Gestaltung und Pflege dieser Bereiche (siehe H10) zur Si-
cherstellung der nächtlichen Kaltluftversorgung
• die Erhaltung und Bereitstellung ausreichender großer Außenanlagen im Umfeld sozialer Einrichtungen
(siehe H1)
• die Nutzung der Entsiegelungspotenziale von Schulhöfen, die in vielfach vollflächig versiegelt sind. Auch
beim Neubau von Schulen sind entsprechende Grünflächenanteile einzuplanen.
• die Erhaltung und Schaffung von Parks und sonstigen Grünflächen beim Neubau von Wohn- und Gewer-
bequartieren: integratives Mitdenken eines ausreichenden Anteils. In Bereichen, für die ein B-Plan aufge-
stellt wird, ist dies über die Festsetzung von Grünflächen oder die Festlegung einer Grundflächenzahl und
dem Ausschluss einer Überschreitung für Nebenanlagen regelbar. Zu weiteren Möglichkeiten siehe auch
Kapitel 6.3
Bei Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB sind bei Flächen im städtischen Besitz Regelungen über Kaufver-
träge und / oder städtebauliche Verträge möglich. Grundsätzlich ist auch die Aufstellung einer entspre-
chenden Gestaltungssatzung denkbar, die ausreichende Grünanteile in den überwärmten Bereichen sicher-
stellt.
• Zur Erhöhung des Grünanteils tragen Festsetzungen bspw. von Dach- und Fassadenbegrünung oder die
Festsetzung einer verbindlichen Begrünung von Tiefgaragen bei.
Mindeststandards bei Dachbegrünungen: Substrataufbau mindestens 8 cm ab einer zusammenhängenden
Gesamtfläche von 50 m²
Mindeststandard bei Tiefgaragen: Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen oder sonstigen unterirdischen
Gebäudeteilen ist eine mindestens 150 cm starke Substratschicht aufzubringen, durchwurzelbares Substrat-
volumen mindestens 60 m³ je Baumstandort
• das Prüfen der Möglichkeiten im baulichen Bestand über „Nachbarschaftsgrün“, Erhaltung und Entwick-
lung kleinerer Grünflächen im Kern zur Abschwächung der Wärmeinsel, klimagerechte Gestaltung von
Plätzen (Erhöhung des Baumanteils, Verschattungselemente, Wasser als Gestaltungselement)
• Im privaten Bereich sind Anreizsysteme zur Begrünung zu schaffen (Information und Förderung, siehe
H9). Denkbar ist auch ein Förderprogramm zur Pflanzung von Bäumen im privaten Bereich.
• Die Sportanlagen Münsters liegen i.d.R. in Grünanlagen und weisen an ihren Rändern Schatten spenden-
den Baumbestand auf, der auch in Zukunft zu erhalten ist. Bei einigen Sportplätzen wurde der Natur-
durch Kunstrasen ersetzt. Dieser heizt sich in der Sonne stark auf und muss daher zur Kühlung vor Benut-
zung gewässert werden. Der Wasserbedarf ist dennoch geringer als bei Naturrasen.
Die Aspekte der Klimawandelanpassung sind in die Fortschreibungen der Leitpläne „Frei- und Grünflächen“,
140 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
„Spielplätze“ sowie „Kleingärten“ zu integrieren.
Eine optimale Kühlleistung erzielen insgesamt von Bäumen locker überstellte und zerstreut mit Sträuchern b e-
pflanzte Wiesenflächen (Savannen prinzip). Gerade die Ränder der Flächen sollten dabei nicht zu dicht b e-
pflanzt werden, um die Ausbreitung der kühlen Luft in die angrenzenden Bereiche zu verbessern. In größeren
Grünanlagen ist die Anlage offener Wasserflächen zu prüfen. Kühlende Wirkung entfaltet Wasser dabei vor al-
lem in bewegter Form oder durch Nutzbarkeit zum Baden.
Indirekt können die erzielbaren Kühleffekte von Grünflächen dadurch gesteigert werden, dass ihre Aufen t-
haltsqualität verbessert und durch entsprechende Angebote der Nutzwert erhöht wird. So kommen die Kühlwir-
kungen einer größeren Zahl von Menschen zugute. Eine stärkere Öffnung halböffentlicher Grünflächen , wie
z.B. von Kleingärten zu prüfen.
Die stärkere Durchgrünung des Siedlungsbereiches trägt auch zur Verbesserung der lufthygienischen Situation
bei (Filterung von Feinstaub).
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Mittel bis hoch Bau- und Siedlungsstrukturen; Flora und Fauna, Bi o-
logische Vielfalt
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ve r-
kehrsplanung, Bauordnungsamt
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl neu geschaffener Grünflächen
Anzahl entsiegelter Schulhöfe
+ A2 | H7 | H9 | H10 | H11 | H12 | T4 | S4 | S5 |
W4
+ Klimaschutz (CO2-Speicherung)
- Innenentwicklung / Nachverdichtung
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 141
H7 Angepasste Gestaltung von Verkehrsflächen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H7 Mittelfristig mittel
Maßnahme
Angepasste Gestaltung von Verkehrsflächen
Gestaltung von Straßen und Stellplätzen / Begrünung von Stellplätzen
Kurzbeschreibung
Die Dimensionierung der Verkehrsflächen sollte auf das unbedingt erforderliche Maß ein gegrenzt werden (Be-
rücksichtigung bei Neubau, ggf. Rückbau bei Sanierung) . Beim Neubau von Verkehrsflächen so llten Komp o-
nenten und Materialien mit einer geringen Wärmeleit- und -speicherfähigkeit und einer höherer Durchlässig-
keit (dies vor allem auf Park- und Stellplätzen)ausgewählt werden. Bei der Auswahl von Farbgebung und Mat e-
rial sollten hellere Oberflächen, bspw. durch Beimischungen in bituminösen Fahrbahndecken geschaffen we r-
den, da sie weniger Hitze speichern.
Öffentliche Freiflächen, Park- und Stellplätze sollten stärker begrünt werden. Die Begrünung von Stellplätzen
an öffentlichen Einrichtungen sollte dabei Vorbildcharakter aufweisen. Beispielhaft ist der Bereich vor dem
Stadthaus 2 am Ludgerikreisel oder der Parkplatz Hörstestraße (bei Nicht-Umsetzung des B-Plans) zu nennen.
Dies betrifft aber auch Park- und Stellplätze sowie sonstige versiegelte Freiflächen von Institutionen und G e-
werbetreibenden. Sie können bei bestehenden Gebäude n und Flächen über die Informationskampagne Klim a-
wandelanpassung einbezogen werden. Bei Neubauten sollten Festsetzungen in B -Plänen zu mehr Grün auf den
Grundstücken verpflichtet werden. Diese Festsetzung ist im üblichen Rahmen Münsters die Regel: je 6 Stel l-
plätze ist ein Baum zu pflanzen.
Maßnahmenprogramm der Stadt „500 Bäume gegen die Erwärmung“
Grundsätzlich ist die Stadt Münster bereits gut mit Bäumen versorgt. Besonders aber in den Bereichen, wo sich
der Wärmeinseleffekt zukünftig verstärkt, sollte im Detail geprüft werden, ob noch weitere Bäume im öffentli-
chen Raum auf Straßen und Plätzen angepflanzt werden können und wo Potenziale gerade in dicht bebauten
Bereichen liegen. Beispiel der guten Praxis aus Düsseldorf: Zurzeit erstellt die Stadt Düsseldorf unter dem Ti-
tel „1.000 Bäume für die Stadt “ ein Handlungsk onzept für die Pflanzung von zusätzlichen 1.000 Bäumen im
Stadtgebiet. Straßen und öffentliche Plätze werden untersucht, ob und wo Baumpflanzungen sinnvoll und
machbar sind. Eine vergleichbare Untersuchung „500 Bäume gegen die Erwärmung “ ist auch für die Stadt
Münster vorstellbar , um den Baumbestand im öffentlichen Raum weiter zu erhöhen. Eine Finanzierung ist
bspw. über eine erneute „Aktion Bürgerbäume “ denkbar, die nach Kyrill erfolgreich in Münster funktioniert
hat.
Daneben hat die Optimierung bestehender Baumstandorte im öffentlichen Verkehrsraum eine hohe Priorität,
um deren Standortbedingungen zu verbessern. Die für Neupflanzungen geltenden Standards , vor allem zur
Größe der Baumscheiben, sind auch bei bestehenden Bäumen umzusetzen, insbesondere die Sicherstellung e i-
ner ausreichend großen Baumscheibe.
Bei der Grüngestaltung der Stadt sind Wechselwirkungen mit der lufthygienischen Situation, vor allem der Be-
lüftungsunktion zu berücksichtigen. Nicht jede Straße sollte dicht mit Bäumen bepflanzt werden, ggf. muss auf
andere Art en der Begrünung zurückgegriffen werden. Alle Maßnah men sollten zudem darauf hin überprüft
werden, wie die Strahlungseigenschaften von Straßen und Gebäude und Vegetation in Wechselwirkung stehen .
Eine Aufhellung ist dabei eher auf unvermeidlich großen, vegetationslosen Flächen sinnvoll.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
hoch Bau- und Siedlungsstrukturen
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ve r-
kehrsplanung, Verkehrsbetriebe
142 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl entsiegelter Flächen
Anzahl neu gepflanzter Bäume
+ H7 | H9 | S2 | S4 | S5 | S8
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 143
H8 Optimierung von Gebäuden bei Neubau
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H8 Kurzfristig mittel
Maßnahme
Optimierung von Gebäuden bei Neubau
Kurzbeschreibung
Neue sowie in Umstrukturierung befindliche Stadtquartiere sollten sowohl städtebaulich als auch architekt o-
nisch auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren.
Städtebaulich trägt die Anordnung der Gebäudekörper in Relation zu den Freiflächen zu einer ausreichenden
Durchlüftung bei. Bei der Gebäudestellung ist darüber hinaus eine ausreichende Verschattung zu berücksicht i-
gen (Sommer: Verschattung, Winter: Verschattungsfreiheit). Der Einbau von Verschattungselemen ten ist eine
denkbare Alternative.
Darüber hinaus sind auf der architektonischen Ebene a ngepasste Baumaterialien zu verwenden. Dies betrifft
vor allem die Berücksichtigung des Albedo-Effektes bei der Oberflächengestaltung (Farbe). Ein Abgleich mit
stadtgestalterischen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten ist dabei erforderlich: die Verwendung der r e-
lativ dunklen Ziegelsteinklinker hat Tradition in Münster. Insoweit sollte sich die hellere Farbgestaltung auf den
Dachbereich konzentrieren, wo schon leichte Aufhellungen spürbare Temperaturreduzierungen bewir ken kön-
nen. Schwerpunktmäßig sind die entsprechenden Maßnahmen in Gewerbegebieten umsetzbar.
Die Einfluss - und Regelungsmöglichkeiten der Stadt Münster für Neubauten im privaten Bereich erstrecken
sich auf Beratungsleistungen sowie auf Festsetzungen in Bebauungsplänen (vgl. Tabelle 14). Bei Bereichen, die
nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, sind denkbar:
• Gestaltung städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter
• Information und Beratung, Erstellung eines Gestaltungs- / Maßnahmenhandbuches, ggf. auch in Zusam-
menarbeit mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, siehe auch „Handlungsstrategie für den Um-
gang mit Starkregenereignissen“ (Stadt Dortmund 2014)
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
mittel Bauwesen, Raum-, Regional- und Bauleitplanung
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Bauordnungsamt Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ve r-
kehrsplanung, Immobilienmanagement, Architekten-
kammer Nordrhein-Westfalen
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl angepasster Entwürfe
Anzahl (erfolgreicher) Beratungsgespräche
Modellvorhaben
+ A2 | H9 | H10 | T3 | S2 | S3 | S4 | S6 | W2
144 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
H9 Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H9 Kurz- bis mittelfristig Mittel (bis hoch)
Maßnahme
Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Kurzbeschreibung
Gerade Innenhofentsiegelungen und Fassadenbegrünungen können einen wesentlichen Beitrag zu Reduzierung
von Umfang und Intensität der städtischen Wärmeinsel schaffen. Modellierungen aus Berlin zeigen Tempera-
turreduzierungen von bis zu 10°C über entsiegelten Flächen sowie positive Beitr äge zum Bioklima. Dachbegr ü-
nungen leisten hingegen vor allem einen Beitrag zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Innenhofentsiege-
lungen und – begrünungen sollten – wo aufgrund der Bodeneigenschaften möglich – mit Maßnahmen zur R e-
genwasserrückhaltung und –versickerung kombiniert werden.
Die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt Münster sind bei Neubauprojekten über entsprechende Festsetzungen
in den Bebauungsplänen gegeben. Im baulichen Bestand ist dies er Einfluss hingegen eingeschränkt. Eine U m-
setzung entsprechender Maßnahmen im privaten und im gewerblichen Bereich kann daher in erster Linie durch
verschiedene Anreize gefördert werden:
• umfangreiche vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsinformation (Marketing): Bereitstellung von
Informationsmaterial, Schaffung von Beratungsangeboten (siehe u.a. Fassadenbegrünung: Informationen
und Tipps, zusammengestellt vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
• Schaffung finanzieller Anreize: Aufstellung eines Förderprogramms Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrü-
nung, räumliche Fokussierung auf die wärmebelasteten Bereichen.
Verweise auf die Regelungen der Abwassergebührenordnung der Stadt Münster mit dauerhaften Ermäßi-
gungen bei der Niederschlagswassergebühr
• Durchführung entsprechender Begrünungen im öffentlichen Bereich mit Vorbildcharakter: alle geeigneten
Dächer und Fassaden werden bei Neu- und Umbauten öffentlicher Gebäude begrünt.
Entsprechende Begrünungsmaßnahmen, vor allem mit Rank- und Kletterpflanzen bieten sich vor allem
auch für Straßen und Plätze an, die sich nicht für Baumpflanzungen eignen (siehe H8)
• Festsetzungen von Begrünungsmaßnahmen in B-Plänen
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering – hoch Bauwesen, Wasserwirtschaft, Industrie und Gewerbe ,
Raum-, Regional- und Bauleitplanung
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz Bauordnungsamt, Amt für Stadtentwicklung, Stad t-
planung und Verkehrsplanung , Presse- und Informati-
onsamt
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl bewilligter Förderanträge
Begrünte öffentliche Gebäude
+ A2 | H1 | H2 | H4 | H6 | H7 | H8 | H10| T2 | S5
+ Klimaschutz (CO2-Speicherung)
- ggf. W2
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 145
Belüftung sichern
H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H10 Kurzfristig hoch
Maßnahme
Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen
Kurzbeschreibung
Über Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftbahnen wird dem Siedlungsraum kühle bzw. unbelastete Luft zugeführt.
Sie dienen dem Transport von Luftmassen zwischen thermisch wenig belasteten bzw. Frischluftentstehungsg e-
bieten sowie den verdichteten, thermisch und lufthygienisch vorbelasteten Stadtgebieten. Insoweit tragen sie zur
Abkühlung und zur Minderung der lufthygienischen Belastung bei.
Von erhöhter Bedeutung sind die unbebauten Talzüge der Münsterschen Gewässer wie Aa und Werse, die über
ihr Relief eine Kanalisierung von bodennahen Windströmungen bewirken. Weitere potenzielle Luftleit -, Frisch-
luft- bzw. Kaltluftbahnen sind lineare Grünanlagen oder son stige bedeutende Freiraumachsen, im Einzelfall
auch Verkehrsachsen wie breite Bahntrassen. Hauptverkehrsstraßen sind in dieser Hinsicht nur von eing e-
schränktem Wert, soweit jedenfalls – tageszeitlich – der Kfz-Verkehr als Quelle für lufthygienische Belastu ngen
wirkt bzw. hohe Versiegelung eine Abkühlungswirkung einströmender Kaltluft mindert.
Die Stadt Münster verfügt mit der Grünordnung über ein etabliertes Konzept von Hauptgrünzügen. Der hohe
Klimakomfort der Stadt basiert nicht zuletzt auf dem Erhalt dieses Systems. Im Hinblick auf den Klimawandel
sollte dieses System weiterhin verfolgt und vor funktionalen Einschränkungen bewahrt werden. Das grundsätzl i-
che System sollte durch Festlegung konkreter Bebauungsgrenzen definiert werden (siehe auch Kapitel 6.3 ). Der
fortgeschriebene FNP hat die Belange der Grünordnung Münster (und hier insbesondere auch die Hauptgrü n-
züge als von Besiedlung frei zu haltende Freiräume) integriert. Die Rücksichtnahme auf die Hauptelemente der
Grünordnung (Hauptgrünzüge und Grünringe) ist in der Stadt Münster ein Grundkonsens.
Darüber hinaus erfolgt ein Kaltlufttransport auch über bestehende Bauflächen, vor allem südlich und nordwes t-
lich der Kernstadt (Geist, Mauritz).
Die Wirkung von Kaltluftabflüssen auf die Bebauung ist generell auf die unmittelbare Nachbarschaft von Kal t-
luftbahnen begrenzt, solange die Schichtdicke der Kalt -/Frischluft die Höhe der städtischen Bebauung nicht
deutlich übertrifft. Häufig erschweren bereits bestehende Stadtstrukturen die Belüftung über Luftleitbahnen, so
dass primär zumindest die Ausweisung von Belüftungszonen dort erreicht werden sollte, wo in offener Beba u-
ungsstruktur noch Platz vorhanden ist. Nach Mayer et al. (1994) sollten effiziente Ventilationsbahnen folgende
Mindesteigenschaften aufweisen: eine aerodynamische Rauigkeit (Unebenheit der Oberfläche) von z0 ≤ 0,5 m
bei einem Längen -/Breitenverhältnis von 20:1 (Länge ≥ 1000 m, Breite ≥ 50m). Zur Verzahnung von Ventilat i-
onsbahnen mit der Umgebung können auch schmalere Lücken wirksam sein.
Ein weiterer, den Austausch hemmender Faktor ist die Wirkung von hoher und dichter Vegetation als Strö-
mungshindernis im Bereich von Luftleit -, Frischluft - bzw. Kaltluftbahne n. Die Vegetation führt zur Reduzi e-
rung der bodennahen Windgeschwindigkeit („Windfänger“ ), so dass der Austausch erschwert sein kann. Beso n-
ders nachteilig wirkt sich dieser Effekt auf strahlungsnächtliche, häufig nur schwach ausgebildete Kaltluftabflü s-
se aus. Innerhalb der klimatisch wirksamen Luftleitbahnen sollten Hindernisse vermieden werden bspw. durch
die Optimierung des Vegetationsbestandes (Vegetationsmanagement zur Verringerung der Rauigkeit, z.B.
durch mittelfristigen Ersatz von quer verlaufenden Vegetationsbeständen durch längs angeordnete).
Im Verlauf von in die Stadt gerichteten Grünflächenzügen liegen Bauflächen des Wohnbaulandprogramms 2015
– 2020 im Bereich von in die Stadt gerichteten Kaltluftströmen
• am Rand der zusammenhängen städtischen Bebauung (interne Kennung 431-01, 464-05)
• in den Ortsteilen Amelsbüren (983-04), Hiltrup (959-04), Gremmendorf (814-04) und Angelmodde (862-
03) bzw.
• Sankt Mauritz (712-02) und Gievenbeck (525-08),
so dass neben Effekten auf die nähere Umgebung auch Fernwirkungen (u.U. über mehrere Kilometer) auf den
Südteil der Innenstadt bzw. den Ortsteil Geist möglich sind. Eine reduzierte Kaltluftzufuhr könnte dort Erwär-
146 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
mungstendenzen verstärken und die Ausbildung einer sekundären Wärmeinsel im Ortsteil Geist fördern. D ies
sollte ggf. durch vertiefende mikroskalige Untersuchungen zu diesen Bauvorhaben geklärt werden (Modellb e-
trachtung im Detail mit erhöhter Modellauflösung , bspw. über MUKLIMO) . Lage und Ausprägung angrenze n-
der bebauter Bereiche sind im Sinne von „Vorbelastungen“ in die Modellierungen einzubeziehen.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering bis mittel Bauwesen, Stadtplanung
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs-
planung
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Freihaltung der vorhandenen Luftleit -, Frischluft- und
Kaltluftleitbahnen
+ H6 | H8 | H11| H12 | T6 | S4 | W5
- Innenentwicklung / Nachverdichtung
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 147
H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H11 mittelfristig hoch
Maßnahme
Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie
Kurzbeschreibung
Die Stadt Münster hat mit der Festlegung des raumfunktionalen Konzept es und der Grünordnung bereits einen
wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des Klimakomforts in der Stadt geleistet. Zurzeit steht die Stadt aber vor
der Herausforderung, Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen. Die Entwicklungsperspektiven
und -ziele der künftigen Siedlungsstruktur sollten sich dabei auch an den stadtklimatischen Rahmenbedingu n-
gen orientieren.
• Vorrang der Innenentwicklung (wie bereits gehandhabt), u.a. zum Freihalten von Frischluft- und Kaltluf-
tentstehungsgebieten und -leitbahnen im Außenbereich. Hierfür detaillierte Klimamodellierung zur genau-
eren Abgrenzung entsprechender Leitbahnen. Aber:
• Abgleich zwischen Nachverdichtung und Grünflächenerhöhung: „Innenverdichtung nicht um jeden Preis“:
Schwerpunktsetzung abgeleitet aus der Analyse der überwärmten Bereiche, Beschränkung intensiver Nach-
verdichtungsansätze auf die Ortsteile, nicht in der wärmebelasteten Kernstadt (siehe Karte 5a)
• Berücksichtigung der Ergebnisse der Starkregensimulation, Freihalten überflutungsgefährdeter Bereiche
und Berücksichtigung von Notwasserwegen
• in Bereichen mit hohen Versiegelungsgraden: Erhöhung der Begrünung zum Ausgleich und als Kompensa-
tion
Maßnahmen zur Steuerung der Innenentwicklung und – nachverdichtung in Abgleich mit einer ausreichenden
Begrünung sind
• der Abgleich des vorhandenen Baulücken- und Nachverdichtungskatasters mit stadtklimatischen Aspekten
(Lage zu Kaltluftleitbahnen, Versiegelungsgrad bzw. Grünausstattung der Grundstücke/der Umgebung,
Wirkgefüge)
• Maßgaben für ein mikroklimatisches Screening für Neubaumaßnahmen in den überwärmungsgefährdeten
Stadtbereichen gem. Karte 5a (Auflage für das Baugenehmigungsverfahren) zur Klärung, welche klimati-
schen Auswirkungen die Neubebauung hätte
• das planerische „Mitdenken“ von Klimaoasen: Begrünungsmaßnahmen auf dem Grundstück (auch Gebäu-
debegrünung)und im nahen Umfeld als klimatischer Ausgleich für Verschlechterungen des Mikroklimas
durch Bebauung
• in Gebieten mit B-Plan (bspw. auf den Konversionsflächen York-Kaserne in Gremmendorf sowie Oxford-
Kaserne in Gievenbeck: Steuerung über die Grundflächenzahl sowie über die Geschossigkeit von Neubau-
ten, Berücksichtigung ausreichender Grünflächenanteile
• in § 34-Gebieten ggf. die Steuerung der künftigen Entwicklung durch Aufstellen von Bebauungsplänen oder
den (Zwischen)Erwerb von Grundstücken und Weiterveräußerung mit entsprechenden Kaufvertragsrege-
lungen. Im Innenbereich gem. § 34 BauGB ist im begründeten Einzelfall eine Bauleitplanung zur Durchset-
zung auch klimaanpassungsrelevanter Maßnahmen und Ziele grundsätzlich sinnvoll. Eine systematische
Überplanung des Innenbereichs durch B-Pläne ist allerdings mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, so
dass vor Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans das Aufwand-Nutzen-Verhältnis abzuschätzen
ist.
Das Beispiel guter Praxis: Dichtemodell Konstanz 2020
Städtebauliche Maßgaben sind in Konstanz der Vorrang der Innenentwicklung und die Ausrichtung der räuml i-
chen Entwicklung auf die Erhaltung und den Ausbau der vorhandenen Zentren. Vor diesem Hintergrund en t-
stand ein Dichtemodell (Stadt Konstanz 2006), dass
• innerstädtische Verdichtungspotenziale und deren Grenzen aufzeigt
• Vorgaben für städtebauliche Dichten in den einzelnen Stadtbereichen festlegt (Einwohnerdichten, bauliche
Dichten anhand GRZ, GFZ und Geschossigkeit) enthält
148 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
• Mögliche Bauformen im Bereich der städtischen Reserveflächen aufzeigt
Ein vergleichbares Modell für Münster kann Bereiche aufzeigen, in denen Nachverdichtung unter bestimmten
Maßgaben und Intensitäten möglich ist. Dieses auf Blockebene angelegte Dichtekonzept sollte städteba uliche
und stadtökologische Mindeststandards definieren und grobe Vorgaben für die jeweilige Fläche enthalten (Maß
der baulichen Nutzung in Fläche und baulicher Höhe, Gebäudestellung, Grünflächenanteile). I n Anfängen
wurde ein entsprechender Ansatz bereits für zwei Pilotquartiere (Bahnhofsgebiet und Hiltrup- Ost) geprüft .
Dies kann ein Baustein zur Erstellung eines Raumfunktionalen Konzeptes sein (Strategien für eine systemat i-
sche Innenentwicklung, Entwicklung von angemessenen und akzeptierten städtebaulichen Leitbildern für ve r-
schiedene Siedlungsräume, siehe auch Stadt Münster 2014b).
Zu berücksichtigen ist die Frage, welche Geschossigkeiten in der Stadt Münster in welchen Bereichen verträ g-
lich umsetzbar sind.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Mittel; hoch, sofern Grunderwerbskosten anfallen,
aber Mittelrückflüsse bei Veräußerung
Bauwesen, Raum-, Regional- und Bauleitplanung
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ve r-
kehrsplanung
Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Immobil i-
enmanagement
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Erstellung des Konzeptes + H6 | H8 | H10 | S3 | S4 | S5
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 149
H12 Sanierung des Aasees
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
H12 Langfristig hoch
Maßnahme
Sanierung des Aasees
Kurzbeschreibung
Der in der Stadt gelegene Aasee stellt für Münster ein Alleinstellungsmerkmal für urbanen Freizeitwert dar, das
in ähnlicher Form nur in ganz wenigen mitteleuropäischen Städten vorhanden ist und dementsprechend weit
bekannt ist. Ein Verlust der hiermit verbundenen Funktionen durch klimawandelbedingte Verschlechterungen
des ökologischen und thermischen Gewässerzustands sollte unbedingt vermieden werden.
Unter Einbeziehung der klimatischen Fragestellungen ist dringend ein Verbundkonzept für eine Sanierung fü r
den wegen seiner Lage direkt an der Innenstadt grundsätzlich sehr positiven und wichtigen Aasee zu entwickeln,
das bei den auf der Aasee -Konferenz 1994 beschlossenen und seitdem eingeleiteten Maßnahmen ansetzt und
diese fortschreibt und dabei mit anderen Maßnahmen verbindet. Hierbei soll versucht werden, die thermischen
und auf die Wasserqualität bezogenen Problemlagen mit ineinandergreifenden administrativen, technischen
und partizipativen Mitteln zu lösen. Die hierfür aufzuwendenden, möglicherweise nicht unerheblichen Mittel
müssen in Relation zur langfristig ansonsten vermutlich nicht zu vermeidenden Situation einer im Sommer eher
zu einer allgemeinen Belästigung werdenden und gemiedenen Wasserfläche gesehen werden.
Kurz- bis mittelfristig ist der Nährstoffeintrag in den Aasee weiter zu reduzieren bzw. zu kontrollieren. Mögliche
Maßnahmen zur Sauerstoffanreicherung (mechanische Belüftung) sind zu prüfen.
Langfristig ist eine Entwicklungsperspektive des Gewässers ins Auge zu fassen. Ziel ist die Reduzierung der ho-
hen Wassertemperaturen im Sommer. Insoweit umfasst dies eine limnologische Aufgabenstellung mit dem N e-
beneffekt der Lösung gewässerökologischer Fragen und einer Stabilisierung des Erholungs - und Freizeitwerts.
Die bisher schon vorgenommenen Überlegungen sollten vor dem Hintergrund der vermutlich großen Bede u-
tung des Vorhabens für die Attraktivität der Stadt intensiviert und erweitert werden. Es wird hier keine Mö g-
lichkeit gesehen, einen einfachen Lösungsvorschlag zu machen. Vermutlich wird eine günstige Lösung denkbare
verschiedene Maßnahmen bündeln müssen (Kühlung der einströmenden Gewässer durch Uferbeschattung, pa r-
tielle Vertiefung mit Sohlenabdichtung etc.).
Darüber hinaus sind eine auf das Innenstadtklima von Münster bezogene Detailuntersuchung und ein entspre-
chendes Monitoringkonzept für die Wechselwirkung zwischen Aasee und Innenstadt sinnvoll. Ziel sind genau e-
re Kenntnisse und die Möglichkeit, bei Hitzeperioden genau über den Zustand Bescheid zu wissen und sachg e-
rechte Empfehlungen geben zu können. Dies umfasst insbesondere einen langfristigen Betrieb einer automat i-
schen kombinierten hydrologisch-meteorologischen Station am Aasee in stadtnaher Lage.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Hoch Wasserwirtschaft, menschliche Gesundheit
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt Amt für Grünflächen und Umwelt -schutz, Amt für
Gesundheit, Veterinär und Lebensmittelangelegenhei-
ten, AG Klimatologie i m Institut für Landschaftsök o-
logie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Vermeidung der Belastung mit Cyanobakterien und
anderen hygienischen und Geruchsproblemen
Stabilisierung der Wassertemperaturen
+ H6 | H10 | S5 | S9
150 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
6.1.4 Anpassung an Trockenheit
Bevölkerung versorgen
T1 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
T1 Mittel- bis Langfristig hoch
Maßnahme
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
Grundwassermonitoring und Konzept zur Trinkwasserversorgung
Kurzbeschreibung
Grundsätzlich ist das Münsterland eine wasserreiche Region, in der auch nach heutigem Wissen künftig keine
größeren Engpässe bei der Trinkwasserversorgung zu erwarten sind. Das langjährige Monitoring des Grundwas-
sers in den Wasserschutzgebieten Münsters zeigte aber in der Vergangenheit während anhaltender Trockenpha-
sen bereits mehrfach ein Absinken des Grundwasserspiegels (und eine anschließende Erholungsphase ) (Infor-
mationsgespräch Vorsorge vor Hitzebelastungen und Gesundheitsvorsorge; Trockenheitsvorsorge am
02.07.2014). Ob die Gefahr eines Trinkwasserengpasses in Zukunft wahrscheinlicher wird, ist in einem separa-
ten Gutachten zu klären.
Um möglichen Engpässen der Trinkwasserversorgung, die aus der weiteren Verschiebung der klimatischen
Wasserbilanz hervorgehen können, vorzubeugen und ausreichende Wassermengen für
• die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung
• den Wasserbedarf der Landwirtschaft
• den gewerblichen Bedarf
• die Bewässerung öffentlicher Grünflächen und Parks
• die Nutzung / Schiffbarkeit des Kanals sicherzustellen,
ist darüber hinaus langfristig eine Abstimmung zwischen Versorgern und Nutzern erforderlich , welche Versor-
gungsprioritäten bei stark sinkenden Grundwasserständen und gleichzeitig hohem Bedarf greifen. Im eintreten-
den Krisenfall ist dabei der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ein Vorrang vor den anderen Nutzungen
einzuräumen. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer B eratungsstelle für Landwirte und Gewerb e-
treibende mit höherem Wasserbedarf sinnvoll.
Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine ausreichende Anzahl an Trinkwassernotbrunnen (1. Informa-
tionsgespräch Hochwasser- und Überflutungsschutz, Katastrophenschutz am 01.07.2014). Diese Versorgung s-
dichte dieser Infrastrukturen ist daher sukzessive zu erhöhen.
Die Wassergewinnungsanlagen sind im Hochwasserfall ausreichend vor Verschmutzungen zu schützen. Ist dies
in den Wassergewinnungsanlagen innerhalb der Wasserschutzgebiete bereits sichergestellt, sind vor allem Ei n-
zelquellen/ Brunnen nicht ausreichend gegen Verschmutzungen im Hochwasserfall geschützt . D iese werden
nach dem Starkregenereignis vom Juli 2014 im Rahmen der obligatorischen Überprüfung sukzessive durch das
Gesundheitsamt begangen.
Treffen Perioden mit höheren Temperaturen und geringen Niederschlagsraten zusammen, ist es erforderlich,
den Wasserverbrauch in Privathaushalten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang bieten sich an
• Informations- und Beratungsangebote. Siehe dazu auch die bestehenden Angebote des Umweltwegweisers
der Stadt Münster unter
www.stadt-muenster.de/ms/umweltamt/umweltwegweiser/
Regelungen zur Bewässerung von Gärten und anderen privaten Grünflächen im Krisenfall: Definition von
Schwellen, ab denen eine Wässerung privater Gartenflächen mit Trinkwasser unterbunden wird (siehe auch T2)
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
gering Menschliche Gesundheit, Wasserwirtschaft, Landwirt-
schaft, Gewerbe und Industrie, Verkehr
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 151
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Stadtwerke Münster, Amt für Gesundheit, Veterinär -
und Lebensmittelangelegenheiten
Presse- und Informationsamt , Landwirtschaftskam-
mer, Wirtschaftsförderung, Handwerkskammer
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Höhe des Wasserverbrauchs
Ausreichende Wasserversorgung
+ H4 | T2 | T4 | S5 | S7 | S8 | S10
152 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung gewährleisten
T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
T2 Langfristig mittel
Maßnahme
Niederschlags- und Brauchwasserkonzept
Erstellung und Umsetzung eines Niederschlags- und Brauchwasserkonzeptes für städtische Grünflä chen, Haus-
halte, Gewerbe und Industrie sowie Landwirtschaft
Kurzbeschreibung
Grundsätzlich können Niederschlagswasser sowie Anteile des häuslichen Abwassers als Grauwasser genutzt
werden. Mögliche Einsatzgebiete sind die Bewässerung von Grünflächen, Sportflächen und Gärten, Spül - und
Reinigungszwecke in Haushalten und Gewerbe oder für die Kühlung. Für die Brauchwassernutzung liegen b e-
reits seit Jahren gute Erfahrungen vor. Die notwendigen technischen Regeln für die Erstellung und den Betrieb
von Brauchwasseranlagen wurden erstellt.
Das Brauchwasser kann oberflächlich in Becken oder Teichen oder unterirdisch in Zisternen sowie anderen ge-
eigneten Speichern gesammelt und gelagert werden. Insbesondere die Rückhaltung von Niederschlagswasser in
Teichen hat in der münsterländischen Landwirtschaft eine lange Tradition. E s finden sich im Umfeld der Ho f-
anlagen häufig Teiche als Löschwasservorrat, aber auch zur Viehtränke.
Welche Rolle die Brauchwasserwirtschaft für städtische Grünflächen, Sportplätze, Haushalte, Gewerbe und I n-
dustrie sowie Landwirtschaft haben kann, sollte in einem vertiefenden umsetzungsorientierten Konzept unte r-
sucht werden. Da rin sollten neben den potenziell zur Verfügung stehenden Wassermengen einerseits und den
Verbrauchern andererseits auch Fragen der Lagerung, zur Integration der erforderlichen Infrastrukturen in
Landschaft, Stadt und Gebäude, der Hygiene oder auch der Bedeutung für die Starkregen - und Hochwasservor-
sorge beantwortet werden. Auf die Regelungen der Abwassergebührenordnung der Stadt Münster mit mögli-
chen Ermäßigungen der Niederschlagswassergebühr bei Flächen mit Rückhaltevolumen ist hinzuweisen.
Im öffentlichen Bereich ist zu prüfen, wo sich die Anlage von Zisternen und anderen (unterirdischen) Speiche r-
einrichtungen technisch und wirtschaftlich darstellen lässt (siehe T4).
Rückhaltemöglichkeiten im Siedlungsbereich sowie in der freien Landschaft sollten geprüft werden. Dabei sol l-
ten u.a. folgende Optionen berücksichtigt werden:
• Erschließung alternativer Wasserquellen für die Beregnung/Bewässerung, bspw. Hochwasserspeicher- oder
Regenrückhaltebecken
• Einstau in Entwässerungsgräben
• Freihalten von Überschwemmungsgebieten von Versiegelung und Bebauung
• Möglichst Freihalten von Böden mit hohem Wasserspeichervermögen bzw. Festsetzung von Vorgaben zur
Minimierung der Flächenversiegelung (z.B. durch Einsatz von Rassengittersteinen)
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering bis mittel, im öffentlichen Raum hoch Bauwesen, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Indus t-
rie und Gewerbe
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Stadtwerke Münster Amt für Grünflächen und Umweltschutz – Untere
Wasserbehörde, Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung und Verkehrsplanung, Landwirtschaftskammer,
Handwerkskammer, IHK
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anteil Regen- und Brauchwassernutzung am Gesam t-
wasserverbrauch
+ A2 | H9 | T1 | T4
- Flächenbedarf durch Siedlungsentwicklung
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 153
T3 Risikokarte Trockenrisse
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
T3 langfristig mittel
Maßnahme
Risikokarte Trockenrisse
Kurzbeschreibung
Bestimmte Böden ändern im Zuge von Trock nungsprozessen und anschließender Wiederaufnahme von Wasser
ihr Volumen. Dies führt an der Bodenoberfläche zu Absenk - und Hebungsvorgängen. Nicht auszuschließen ist,
dass dieses Phänomen im Zuge des Klimawandels durch Änderungen des Niederschlagsregimes und damit ve r-
bundene länger andauernde Trockenphasen und verstärkten Fluktuationen der Grundwasserstände verstärkt
auftritt.
Unklar ist zurzeit, wie stark humose Böden auf die Klimaänderungen reagieren werden. Ein Humusabbau ist
aber in Regionen wahrscheinlich, in denen die Durchschnittstemperaturen zunehmen und zugleich die Nieder-
schlägen bzw. Bodenwassergehalte abnehmen (LABO 2010).
In Münster betrifft dies Bereiche mit Mergelvorkommen (siehe Kapitel 4.2.2, Karte Risiko ). Diese Bereiche
sollten im Rahmen einer vertiefenden Untersuchung hinsichtlich der Gefahr von verstärkten Bodenbewegungen
untersucht. Hinweise zur Anpassung des vorhandenen und ggf. neuen Gebäudebestandes sind zu erarbeiten.
Die Erkenntnisse können in einer Risikokarte Trockenrisse / Senkungen zusammengefasst und zur Grundlage
für planerische und bauordnungsrechtliche Verfahren gemacht werden.
Böden mit hohem Humusgehalt – in Münster vor allem die Niedermoorböden – sind auch künftig von einer Be-
bauung freizuhalten.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
mittel Bauwesen, Boden, Wasserwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz – Untere
Bodenschutzbehörde
Amt für Grünflächen und Umweltschutz – Untere
Wasserbehörde
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Durchführung + A2 | H8 | S3 | S6 | W2
154 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Städtisches Grün versorgen
T4 Anpassung der Grünflächen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
T4 mittel hoch
Maßnahme
Anpassung der Grünflächen und Baumstandorte
Städtisches Grün durch Pflege und Gestaltung vor Trockenheit schützen
Kurzbeschreibung
Die Grünflächenpflege, insbesondere der Umfang und die Häufigkeit der Bewässerung, muss angepasst werden,
damit das städtische Grün seine klimawirksame Funktion aufrechterhalten kann. Dazu bietet sich u.a. die Er-
stellung eines Brauchwasserkonzeptes an (siehe T2) . Geeignete Systeme zur Wasser bevorratung auf öffentl i-
chen Grünflächen sind zu untersuchen, bspw. die Einrichtung von Zisternen.
Besonders betroffen sind die Grünflächen, die innerhalb der überwärmten Bereiche der Stadt Münster liegen.
Besonders zu berücksichtigen ist dabei, dass gerade diese Grünflächen ausgleichend auf den Temperaturhau s-
halt wirken sollen, dieser Funktion aber bei zu großer Trockenheit nicht mehr nachkommen können.
Eine entsprechende (bauliche und gestalterische) Anpassung der Grünflächen bietet sich an, wenn diese in aus
anderen Gründen anstehende Sanierungs - oder Neugestaltungsmaßnahmen integriert wird. Eine wirksame
Maßnahme ist der vermehrte Einsatz von Bodendeckender Vegetation, um eine Austrocknung der darunter li e-
genden Flächen durch direkte Sonneneinstrahlung zu minimieren.
Grundsätzlich gilt ins Münster das Prinzip, Baumbestände nicht zu bewässern. Um die Vitalität der Gehölze zu
gewährleisten, sind die derzeit am besten an den Klimawandel angepasste Gehölzarten auszuwählen sowie auch
weiterhin ausreichend große Baumscheiben/Pflanzbeete anzulegen.
Bei der Baumarten-/-sortenwahl sind zukünftig stärker hitzetolerante Arten zu berücksichtigen, wobei aber i m-
mer noch auf eine ausreichende Frosthärte (Münster: Winterhärtezone 7) geachtet werden muss. Zudem sollten
die Gehölze möglichst sturmsicher sicher. Die bisher häufig verwendeten Baumarten wie z.B. Platane müssen
dementsprechend neu bewertet werden.
Es sollten auch „neue “ Baumarten und – züchtungen verwendet werden, die an diese Voraussetzungen a nge-
passt sind. Für die Auswahl geeigneter Arten kann die Klimaartenmatrix für Stadtbaumarten und – sträucher
(KLAM-Stadt; BdB 2008) oder auch die GALK -Straßenbaumliste (GALK 2015) herangezogen werden. Dar-
über hinaus sollten auch Erfahrungen aus anderen Ländern zur Baumartenverwendung (Temperatur/Wind) ge-
nutzt werden.
Auch eine höhere Vielfalt an Arten und Sorten bei den künftigen Pflanzungen – auch bei Pflanzaktionen inner-
halb einer Straße – bietet größere Sicherheit gegenüber klimabedingten Ausfällen.
Bei der künftigen Artenauswahl sollte auch die Problematik der Emissionen flüch tiger organischer Substanzen
(biogene VOC)durch bestimmte Baumarten berücksichtigt werden. Vor allem Pappeln und Platanen produzie-
ren diese VOC, die bei Kontakt mit anthropogenen Emissionen von Stickstoffoxiden bodennahes Ozon erze u-
gen.
Entsprechende Erfahrungen zur Artenauswahl liegen in Münster bereits vor, zudem besteht ein ständiger Au s-
tausch mit anderen Kommunen (auch über die GALK). Die Testergebnisse bestehender Baumpflanzungen sind
zu nutzen.
Gerade zum Schutz vor Trockenheit hat auch die die Optimierung bestehender Baumstandorte im öffentlichen
Verkehrsraum eine hohe Priorität, um deren Standortbedingungen zu verbessern. Die für Neupflanzungen gel-
tenden Standards, vor allem zur Größe der Baumscheiben, sind auch bei bestehenden Bäumen umzusetzen, in s-
besondere die Sicherstellung einer ausreichend großen Baumscheibe.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
mittel Bau- und Siedlungsstrukturen; Flora und Fauna, Bi o-
logische Vielfalt
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 155
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz Tiefbauamt, Sportamt
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl der Bestandsausfälle
Anteil Brauchwasser am Gesamtwasserbedarf
+ H6 | H10 | T2 | S4 | S5 | W4
156 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
T5 langfristig mittel
Maßnahme
Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume
Stärkung des Biotopverbundsystems
Kurzbeschreibung
Lebensräume der klimasensiblen Tierarten mit besonderem Handlungsbedarf sollten im Detail identifiziert
(bspw. anhand von FFH -Standarddatenbögen; Biotopkataster- Beschreibungen oder gezielten Kartierungen)
und langfristig über Schutzgebietsausweisungen gesichert werden. Um die Vielzahl der zu betrachtenden Arten
einzuschränken, sollte der Fokus auf den Arten liegen, die vom LANUV NRW als planungsrelevant eingestuft
sind (vgl. Tabelle 9 in Kapitel 4.2.7) . Falls diese Arten in bereits vorhandenen Schutzgebieten oder dem Bi o-
topverbundsystem vorkommen, sollten sie als seltene / gefährdete Zielarten aufgenommen werden, für die die
Stadt Münster eine besondere Verantwortung trägt. Ihre Bestandsentwicklung sollte über ein Monitoring weiter
verfolgt werden.
Zukünftig besteht ein besonderer Handlungsbedarf zum Erhalt der wasserabhängigen Lebensräume. Die B e-
dingungen für Pflanzen in Feuchtlebensräumen wie Nasswiesen und Feuchtheiden sollten erhalten und verbe s-
sert werden. Dabei spielt die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts , wie sie z.B.
bereits für das FFH-Gebiet Davert als Schutzmaßnahme festgelegt ist, eine entscheidende Rolle (Wiedervernäs-
sung, Renaturierung). Die vom LANUV NRW erfassten FFH -Lebensraumtypen und §62-Biotope liegen bisher
überwiegend in Schutzgebieten (s. Tabelle 10 in Kapitel 4.2.7) . Diese Liste ist nicht abschließend und sollte auf
ihre Aktualität geprüft und fortgeschrieben werden. Weitere k limasensible Lebensraumtypen außerhalb der
FFH-Gebiete sollten im Stadtgeb iet identifiziert und werden, entsprechende Pflege - und Managementmaßnah-
men sind zu entwickeln.
Es sollte geprüft werden, ob die vom Geologischen Dienst NRW als schutzwürdige Böden eingestuften Nieder-
moore im Nordosten von Münster noch vorhanden sind. Diese werden teilweise als Acker genutzt. Diese Berei-
che sollten aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und wiedervernässt werden (Umsetzung bspw. über
Ökokonten und Flächenpools).
Das bereits sehr umfassende Biotopverbundsystem sollte weiter ausgebaut werden, damit klimasensible Tierart
bei einer Verschlechterung der Standortbedingungen in andere Lebensräume ausweichen können. Insbesondere
betrifft dies die Überwindung / Entfernung von Wanderungshindernissen innerhalb der Verbundkorridore. Dies
gilt insbesondere für die wasserabhängigen Lebensräume. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten – wie bis-
her schon üblich – weiterhin gezielt zur Stärkung des Biotopverbunds genutzt werden.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
mittel Flora und Fauna, Biologische Vielfalt
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz - Untere
Landschaftsbehörde, Bezirksregierung Münster
Amt für Grünflächen und Umweltschutz - Untere
Wassersbehörde; Landwirte; LANUV NRW
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
langfristiger Erhalt der Feuchtgebiete + H6 | T1 | T6 | S8 | W5
+ CO2 Speicherung (Klimaschutz)
- Flächennutzung Siedlung u. Landwirtschaft
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 157
T6 Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie Schutz vor Waldbränden
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
T6 Langfristig mittel
Maßnahme
Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie Schutz vor Waldbränden
Kurzbeschreibung
Die Linie der bereits seit vielen Jahren praktizierten naturnahen Waldbewirtschaftung im Münsteraner Stadt-
wald sollte weiter verfolgt werden. Der Laubholzanteil ist sukzessive weiter zu erhöhen, um sog. „klimaplast i-
sche Wälder“ zu schaffen, die stabil und anpassungsfähig auf den Klimawandel reagieren können.
Für die Entwicklung eines „Zukunftswald“ in Münster sollten u.a. folgende Baumarten auf geeigneten Standor-
ten zukünftig häufiger angepflanzt werden (nach MKUNLV 2012):
• Trockenheits- und hitzetolerante Baumarten: Baumarten mit breiter ökologischer Amplitude, Pionier-
baumarten (z.B. Birke, Eberesche, Zitterpappel, Erle, Lärche, Kiefer, Schwarzkiefer) oder wärmeliebende
Arten und Arten, die auf warmtrockene Standorte spezialisiert sind (z.B. Elsbeere, Mehlbeere, Feldahorn,
Traubeneiche, Hainbuche, Winterlinde, Robinie, Roteiche, Esskastanie, Nussarten, Kiefer)
• Heimische, derzeit konkurrenzschwache Baumarten, die im Zuge des Klimawandels an Konkurrenzkraft
gewinnen werden: seltene Baumarten (z.B. Sorbus-Arten, Wildobst, Nuss)
Die Maßnahmen sind in der forstlichen Planung (Forsteinrichtung) zu berücksichtigen.
Schutz vor Schäden durch Insekten
Monitoring der Schadorganismen (Beispiel Eichenprozessionsspinner), damit rechtzeitig Einschlags- und Flä-
chenräumungsmaßnahmen eingeleitet werden können (s. auch Maßnahme H5).
Waldbrandmonitoring und Umbau waldbrandgefährdeter Bestände
Bisher traten Wald- und Feldbrände eher selten und lediglich in kleinem Umfang auf. In Münster gibt es auch
nur wenige größere und zusammenhängende Nadelwaldbestände. Aufgrund der natürlicherweise recht trock e-
nen Sandböden sollten aber insbesondere der großflächige Kiefernbestand auf der Hohen Ward im Süden sowie
die Nadelwaldbestände in den Heidegebieten im Nordosten des Stadtgebietes auf ihre Waldbrandgefährdung
hin überprüft werden.
Um das Wandbrandrisiko zu reduzieren, sollte geprüft werden, ob die Nadelholzbestände zu laubholzreicheren
Mischbeständen umgebaut werden können. Auch sollte geprüft werden, ob bereits genügend Waldbrandriegel,
Schutz- und Wundstreifen angelegt wurden und ob genügend Löschwasserentnahmestellen im Brandfall zur
Verfügung stehen.
Waldbrandereignisse entstehen oftmals durch fahrlässiges Verhalten von Waldbesuchern (MKUNLV NRW
2015b). Daher sollte die Öffentlichkeit verstärkt auf diesen Zusammenhang hingewiesen werden und zwar b e-
reits im Frühjahr bei Anstieg der Temperaturen.
Bei Bauvorhaben in Waldnähe sollte weiterhin der Mindestabstand von 35 m eingehalten werden.
Informationen für andere Waldbesitzer
Nur 20% des Münsteraner Wald unterliegen den Einflussmöglichkeiten der Stadt. Insoweit sollten die genan n-
ten forstlichen Anpassungsmaßnahmen auch an andere Waldbesitzer im Stadtgebiet Münsters vermittelt we r-
den. Dies umfasst in erster Linie Privatwaldbesitzer, da davon auszugehen ist, dass bei der Bewirtschaftung des
Waldes in Bundes- oder Landesbesitz entsprechende Maßgaben bereits heute berücksichtigt werden.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
mittel Raum-, Regional- und Bauleitplanung; Katastrophen-
schutz; Wald- und Forstwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster) Feuerwehr, Waldbesitzer
158 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anzahl der Waldbrände
Anzahl der Beratungen von Privatwaldbesitzern
+ H10 | T5 | S7 | S8 | W5
+ Klimaschutz (CO2-Speicherung)
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 159
6.1.5 Minimierung der Auswirkungen von Starkregen
Bevölkerung schützen
S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte bei Extremwetterereignissen weiterentwickeln
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S1 kurzfristig hoch
Maßnahme
Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte bei Extremwetterereignissen weiterentwickeln
Anpassung der Einsatzpläne der Rettungskräfte an neue Erkenntnisse zur Bewältigung der Folgen des Klim a-
wandels
Kurzbeschreibung
Der Ablauf jeden Extremwetterereignisses ist anders und stellt jeweils ganz eigene Anforderungen an die Re t-
tungskräfte. Erfolgreiche Einsätze hängen von der Kompetenz, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit der Einsat z-
kräfte ebenso ab, wie von einer ausreichenden Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln ab.
Wie bisher auch sollen auch zukünftig Einsatzpläne für verschiedene Einsatztypen an neue Erkenntnisse aus
dem Ablauf vergangener Ereignisse angepasst werden. Dies können eigene Erkenntnisse sein (wie bspw. aus
dem Starkregenereignis vom Juli 2014), die spezifische räumliche Einsatzregeln enthalten können, oder E r-
kenntnisse aus anderenorts abgelaufene Ereignisse, die eher Ereignis- spezifische Regeln umfassen und vorra n-
gig über das Fortbildungsangebot der staatlichen und privaten Katastrophenschutzverbände vermittelt werden.
Als Grundlage für die laufende Optimierung der Einsatzpläne sollten die Einsätze sowie die festgestellten bzw.
gemeldeten Schäden im Anschluss an ein Extremwetterereignis nach einheitlichen Kriterien dokumentiert und
ausgewertet werden, wobei auf die Praktikabilität der Dokumentation (Beschränkung des Arbeitsaufwandes)
und Relevanz der gesammelten Informationen geachtet werden sollte . Kriterien könnten bspw. sein: aussag e-
kräftige, einheitlich definierte Schlagworte zu relevanten Schadensbildern (bspw. geringfügige, mittlere, massive
Kellerüberflutung, Überflutung von Straßenabschnitten, umgestürzte Bäume, Dachziegel weggeweht, Höhe der
Überflutung, Umfang der Schäden; als Formular mit Ankreuzliste), konkrete Ursache für Schäden (bspw. Ke l-
lerüberflutung aufgrund von Kanalrückstau/aufgrund von oberflächig eindringendem Wasser/aufgrund Hoc h-
wasser am Gewässer), Aufwand Einsatz (Dauer, Hilfsmittel, Anzahl Einsatzkräfte).
Das Starkregenereignis vom Juli 2014 zeigte auf, dass die Feuerwehr -Leitstelle der großen Anzahl an Notrufen
personell sowie technisch nicht gewachsen war. Die entsprechenden Kapazitäten sind daher auszubauen. Para l-
lel ist dafür Sorge zu tragen, dass ein neuer Einsatzleitrechner eine geo referenzierte Darstellung von Notrufa d-
ressen und eine Übertragung auf ein GPS in den Einsatzfahrzeugen ermöglicht.
Schließlich ist es für die Einsatzfähigkeit der Hilfskräfte unabdingbar, dass ihre baulichen Anlagen und Infra-
strukturen (Garagen, Sammelstellen, Leittechnik etc.) auch bei Extremwetterereignis sen funktionsfähig bleiben.
Insofern sollten alle baulichen Infrastrukturen im Hinblick auf ihre Gefährdung geprüft und ggf. gesichert we r-
den.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering bis mittel, bei größeren investiven Maßnahmen
auch hoch
Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Feuerwehr THW, Arbeiter-Samariter-Bund etc.
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Durchgeführte bzw. besuchte Fortbildungsveransta l-
tungen
Anschaffung technischer Ausrüstung
+ A2 | A3 | A4 | H5 | S8 | S10 | S11 | S12
160 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Sachgüter sichern
S2 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Siedlungsflächen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S2 kurzfristig hoch
Maßnahme
Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Siedlungsflächen
Prüfung potenziell überfluteter Siedlungs - und Verkehrsflächen im Hinblick auf möglicher Gefahren durch sel-
tenen und auch außergewöhnlichen Starkregen
Kurzbeschreibung
Die besonders von Überflutungen betroffenen Siedlungsflächen, die in Karte 5b dargestellt sind, sollten hi n-
sichtlich der tatsächlichen Überflutung im Starkregenfall näher untersucht werden, insbesondere durch Berüc k-
sichtigung der Leistungsfähigkeit der Grundstücks- und Gebietsentwässerung, (bspw. Kanalnetz-gekoppelte Ab-
flusssimulation, bei der Erstellung eines Überstaunachweises, im Rahmen von Kanalsanierungen, Anschluss
neuer Einleiter u.a.) und ggf. angepasste Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden . Auch soll das Potenzial der
Grundstücksfreiflächen im Hinblick auf seltene Niederschlagsereignisse zur schadlosen Rückhaltung und über-
dies im Hinblick auf außergewöhnliche Niederschläge auch zur Ableitung als Notwasserweg geprüft werden. So-
fern reale Gefahren der Überflutung bestehen, können Hinweise für die schadlose grundstücksbezogene Rüc k-
haltung oder schadlose Ableitung sowie der Schutz potenziell gefährdeter Nutzungen durch bauliche Maßna h-
men vor Überflutungen formuliert werden.
Mögliche Vorsorgemaßnahmen können bspw. die Berücksichtigung der potenziellen Rückhaltung und Able i-
tung bei der Straßengestaltung bspw. im Rahmen von Baumaßnahmen an den Straßen, Straßenumgestaltungen,
angepasste Profilierung von Straßenquerschnitten mit Bordsteinen (auf Barrierefreiheit achten) oder im V -
Profil sein. Zu prüfen sind auch häufigere Reinigungen von Straßeneinläufen in betroffenen Bereichen.
Der Schutz potenziell gefährdeter Nutzungen kann durch (nachträgliche) bauliche Maßnahmen erreicht werden
(Einbau und regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen in den Hausanschlussleitungen, Schutz von Kel l-
eröffnungen vor Zufluss durch Einfriedung oder druckwasserdichte Fenster und Türen etc.). Die potenziell b e-
troffenen Grundstückeigentümer können durch gezielte Information und Beratung über die potenzi ellen Ge-
fahren und mögliche (bauliche) Vorsorgemaßnahmen aufgeklärt werden.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering (im Vergleich zu den potenziellen Schäden),
mittel bis hoch je nach konkreter Maßnahme
Bauwesen, Wasserwirtschaft, Industrie und Gewerbe,
Handel und Dienstleistungen, Mobilität, Verkehr &
Verkehrsinfrastruktur, Stadtplanung, Katastrophen-
schutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz
– Untere Wasserbehörde
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs-
planung
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Hektar überprüfte Fläche + H6-9 | H11 | T2 | T4 | S3-6 | S8 | S10 | S11
- Barrierefreiheit
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 161
S3 Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 2015 – 2020
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S3 kurzfristig hoch
Maßnahme
Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 2015 – 2020
Überprüfung der im Baulandprogramm 2015 – 2020dargestellten Flächen im Hinblick auf Überflutungsgefa h-
ren durch Starkregen und Ableitung ortspezifischer Anpassungsmaßnahmen (‚wassersensible Stadtplanung’)
Kurzbeschreibung
Die Starkregensimulation zeigt für die Flächen des Baulandprogramms 2015 – 2020 spezifische Gefahren im
Fall von Starkregenereignissen durch Abflusswege oder Einstau von Niederschlagswasser in Geländevertiefu n-
gen auf; die Flächen des Baulandprogrammes 2015 – 2020 sind in Karte 6 dargestellt.
Diese potenziellen Gefahren sollten im Rahmen konkreter Planungen berücksichtigt und ortspezifische Vorso r-
gemaßnahmen vorgesehen und im städtebaulichen Entwurf und ggf. durch bauleitplanerische Festsetzungen
umgesetzt werden, wie bspw. Freihaltung von Abflusswegen bzw. Durchleitung von abfließendem Niede r-
schlagswasser bei Extremwetterereignis sen (‚Notwasserwege’) und Schaffung von ausnahmsweisen Rückhaltu n-
gen in Grün- und Freiflächen oder durch Straßen - und Platzgestaltung (‚wassersensible Stadtplanung ’), Siche-
rung von Gebäudenutzungen durch Festsetzung von Grundstückshöhenlagen, Fußbodenniveaus in Aufenthalt s-
räumen, Hinweisen für die Bauausführung von Kellerfenstern und -türen, u.a. Eine Übersicht mit geeigneten
Festsetzungsmöglichkeiten findet sich in Kapitel 6.3.2 und 6.3.4.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering Bauwesen, Stadtplanung, Wasserwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung , Verkehr s-
planung
Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz
– Untere Wasserbehörde, Bauordnungsamt
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Einführung eines Klimawandelchecks in der Baulei t-
planung (siehe Kapitel 6.3)
+ H6-9 | S2 | S4-6 | S10 | W2 | W3
- Barrierefreiheit
162 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
S4 Berücksichtigung von Notwasserwegen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S4 mittel hoch
Maßnahme
Berücksichtigung von Notwasserwegen
Freihaltung von Notwasserwegen bei der Siedlungsentwicklung und Entwicklung von Notwasserwegen im Sie d-
lungsbestand
Kurzbeschreibung
Überflutungen von Siedlungsbereichen aufgrund von Starkregen stellen ein großes Problem für die Siedlung s-
entwässerung dar, da das Kanalnetz nicht auf außergewöhnliche Niederschlagsmengen ausgelegt werden kann.
Zwar ist die Gebietsentwässerung gut auf die Bewältigung häufiger und auch mittlerer Regenereignisse vorb e-
reitet, außergewöhnliche Ereignisse bedürfen jedoch alternativer Strategien.
Notwasserwege sind eine Mögli chkeit, außergewöhnliche Niederschlagsmengen relativ schadlos abzuleiten. Im
Prinzip handelt es sich darum, Abflusswege im Gelände für den Niederschlagsabfluss bis zu einem Gewässer
oder einen leistungsfähigen Kanaleinlauf so offen zu halten, dass auf dem Weg keine oder lediglich geringe
Schäden auftreten können. Notwasserwege im Freiraum sollten möglichst ohne Hindernisse wie bspw. dichten
Baum- oder Strauchbewuchs sein, um Rückstau zu vermeiden. Auch Straßenflächen können als Notwasserwege
dienen, wobei durch die Profilierung und durchgehende Bordsteine verhindert werden muss, dass das Wasser
ausufert und in angrenzende Gebäude eindringt. Insofern sind Garageneinfahrten als Rampen auszubilden und
Bordsteinabsenkungen zu vermeiden.
Notwasserwege können mit Not-Rückhaltungen (S8) im Freiraum oder Stadtraum kombiniert werden.
Bei der Entwicklung neuer Siedlungsräume lassen sich Notwasserwege im Rahmen der städtebaulichen und
Freiraumplanung leicht berücksichtigen und durch die Gebäudestellung, Geländemodellierung und Steuerung
der Grünausstattung gut umsetzen ; das Tiefbauamt kann hier aus fachlicher Sicht dem Stadtplanungsamt en t-
sprechende Hinweise und Anregungen liefern. Im Siedlungsbestand stellt der Bestandsschutz für Gebäude und
Grünausstattung ein Hindernis dar; hier können freiwillige Maßnahmen der Grundstückseigentümer angeregt
und unterstützt werden, die dem Schutz ihrer Sachwerte dienen (im Sinnen einer Standortentwicklungsgemei n-
schaft zur Entwicklung und Umsetzung von Notwasserwegen). Im Rahmen von Straßenraumgestaltungen lässt
sich die Funktion der Verkehrsflächen als Notwasserwegen dagegen leichter berücksichtigen, wobei bei der Pl a-
nung die Höhe von Bordsteinen unter Beachtung der Anforderungen für Barrierefreiheit oder die Größe und
Häufigkeit von Einläufen beachtet werden sollten.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering bis mittel (vor allem im Hinblick auf die p o-
tenziellen Schäden)
Wasserwirtschaft, Bauwesen, Stadtplanung, Verkehrs-
infrastruktur
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz
– Untere Wasserbehörde
Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla nung, Verkehrs-
planung
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Umsetzungsfälle + H6 | H7 | S2 | S3 | S6 | S8 | S10
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 163
S5 Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S5 mittel mittel
Maßnahme
Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum
Nutzung von Parks, Plätzen und weiteren Freiflächen zur Retention / Zwischenspeicherung
Kurzbeschreibung
Schäden in Folge von selten und teilweise auch außergewöhnlichen Starkregen- und Hochwasserereignissen las-
sen sich reduzieren, wenn auch im Siedlungsraum mehr Niederschlagswasser durch die gezielte Zwischenspe i-
cherung und Ableitung der Wassermengen auf Flächen ohne hohes Schadenspotenzial schadlos zurückgehalten
werden kann. Zur Rückhaltung im Siedlungsraum kommen verschiedene Maßnahmen in Frage:
• Nutzung von Parks, Plätzen, wenig frequentierten Verkehrsflächen, Parkplätze, Spiel- und Sportplätze und
weiteren Freiflächen zur Retention / Zwischenspeicherung,
Berücksichtigung bei Neubaumaßnahmen oder bei anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ent-
sprechender Flächen
• Entsiegelung von Grundstücksfreiflächen, Retentions- und Versickerungsprogramm,
• Qualifizierte Begrünung von Dächern, Dachbegrünungsprogramm.
Eine gute Wirkung zum Schutz von Sachgütern und Personen sowie zur Entlastung der Kanalisation durch
Kappung der Abflussspitzen haben derartige Maßnahmen bei normalen und seltenen Starkregenereignissen. Je
intensiver und ergiebiger (und auch seltener) die Starkregen sind (außergewöhnliche Starkregen) desto geringer
ist ihre entlastende Wirkung, bis sie im Hinblick auf ganz außergewöhnliche Wassermassen versagen. Alle diese
Maßnahmen haben grundsätzlich immer auch eine positive Wirkung auf den Wasserhaushalt und empfehlen
sich aus diesem Grund.
Mit Hilfe der Starkregensimulation wurden die Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich und am unmittelb a-
ren Siedlungsrand hinsichtlich ihres Potenzials als Retentionsraum untersucht; ihre tatsächliche Eignung für
ortsbezogene geeignete Lösungen und deren jeweiligen Wirkung ist anhand vertiefter Untersuchungen durch zu
überprüfen (fachliche Leitung durch Tiefbauamt, Abwasserbetrieb).
Demnach kann zwischen Flächen unterschieden werden, auf denen sich potenziell Niederschlagswasser sammelt
und Flächen, von denen es abfließt. Für die erste Flächenkategorie können konkrete Maßnahmen geprüft we r-
den, wie die Rückhaltung auf den Flächen erhalten und ggf. verbessert werden kann, für die zweite Kategorie
sollten konkrete Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Rückhaltekapazitäten geprüft werden, wie
bspw. Bodenvertiefungen als Speicher bzw. Not -Rückhaltungen, kleinen Wälle als Hindernis ode r zur gezielten
Abflusssteuerung. Die entsprechenden Umbauerfordernisse sind in anstehende Sanierungen der Grün - und
Freiflächen zu integrieren. Geeignet sind bspw. d ie folgenden h istorischen Wasserflächen (die heute allerdings
nicht mehr oder nur verkleinert vorhanden sind):
• Christoph-Bernhard-Graben als „strategische“ Umflut der Aa um das Innenstadtgebiet,
• Promenadengräben, ehem. Wehrbefestigung rings um die Innenstadt,
• Teich im Drostenhofpark Wolbeck,
• Dechaneischanze,
• Canisiusteiche,
• Teich im Park Sentmaring.
Ggf. wird eine bauliche Anpassung und rechtliche Sicherung der Flächen nötig, bspw. als Notwasserwege per
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Grünfläche mit Zweckbestimmung. Darüber hinaus sind akzeptanzfördernde
Maßnahmen durchzuführen.
Die Versickerung von Niederschlagswasser stellt eine weitere Möglichkeit dar, Schäden in Folge von seltenen
und bei günstigen Verhältnissen auch außergewöhnlichen Starkregen- und Hochwasserereignissen durch Ka p-
pung der Ablaufspitze zu reduzieren. Zwar sind die Versickerungseigenschaften der Böden in Münster nur in
wenigen Bereichen günstig (Münsterländer Kiessandzug) und durch Wasserschutzgebietsfestsetzungen be-
schränkt, so lassen sich dennoch bei Beachtung der rechtlichen, hydrologischen und technischen Bedingungen
164 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
noch ( erhebliche) Niederschlagsversickerungskapazitäten schaffen (bspw. unter Zuhilfenahme von Mulden -
Rigolen-Systemen, Schluckbrunnen u.a. technische Anlagen). Regenwasserversickerung entlastet die Kanalis a-
tion, minimiert die Hochwasser bildenden Spitzenabflüsse mit ihren Folgeschäden und erhöht wesentlich die
Grundwasserneubildungsrate; allerdings nimmt der Entlastungseffekt ab, je höher die Spitzenniederschläge sind
und verliert bei ganz extremen Starkniederschlägen seine Wirkung. Neben der Versickerung kann auch die
Speicherung von Regenwasser in Zisternen für die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser einen Beitrag zur
Rückhaltung von Niederschlägen sowie als Vorsorgemaßnahmen gegenüber anhaltende Trockenphasen leisten
(sofern diese noch nicht gefüllt sind).
Um die Niederschlagswasserversickerung zu fördern, kann sie bei der Baugebietserschließung in den Beba u-
ungsplänen verbindlich festgesetzt werden; fachliche Vorgaben hierfür liefert das Tiefbauamt. Im Siedlungsb e-
stand dagegen empfiehlt sich die Information der Grundstückseigentümer über die Vorteile der Maßnahme und
ihre Umsetzung sowie Förderung der Umsetzung (siehe A2). Neben der Reduzierung von Risiken stellt auch
die Senkung der Abwassergebühren für die Entsorgungspflichtigen einen Vorteil dar. Der Bau von Versick e-
rungsanlagen in der Form von Muldenanlagen kann auch Synergien mit der (freiwilligen) Schaffung von No t-
wasserwegen (siehe S4) schaffen.
Die Niederschlagsabflüsse von konventionellen Dächern erzeugen bei heftigen Regenfällen regelrech te Hoch-
wasserwellen. Gründächer dagegen können diese Wassermengen zumindest bei normalen und bei seltenen
Starkregen zwischenspeichern, verdunsten oder zeitverzögert in kleineren Dosierungen an die Kanalisation a b-
gegeben. Technisch einwandfreie Dachbegrünungen schwächen somit selbst bei starken Niederschlägen die Ab-
laufspitzen von Dächern entscheidend ab. Damit sind sie hervorragend als vorgeschaltete Elemente für Vers i-
ckerungsanlagen auf schlecht wassergängigen Böden geeignet, wie sie in Münster häufig vorhanden sind. Über-
dies stellen sie einen wirksamen Beitrag zur Kühlung der Siedlungsflächen bei Hitzewellen dar.
Gleichzeitig reinigen viele Gründächer das Ablaufwasser, so dass es direkt in das Grundwasser eingebracht we r-
den könnte. Damit schaffen sie eine wichtige Voraussetzung für die Abkopplung der Niederschlagsentwäss e-
rung von der städtischen Kanalisation.
Aufgrund ihrer Entlastungsfunktion für die öffentliche Kanalisation reduzieren Gründächer in Münster die f lä-
chenbezogene Regenwassergebühr selbst bei einem Kanalanschluss der Dächer um 80%. Wird einem Gründach
eine Versickerungsanlage nachgeschaltet, entfällt die Regenwassergebühr für diese Fläche komplett. Im lan g-
jährigen Mittel ist somit aufgrund der laufend steigenden Gebühren mit immer größeren Einsparungen bei den
Betriebskosten zu rechnen.
Um die Anlage von Gründächern zu fördern, sollte die Stadt Münster deren Bau aktiv unterstützen, bspw.
durch eine Informationskampagne, die Bauberatung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Festsetzu n-
gen in der Bebauungsplanung, Wettbewerb und das Landesprogramm ergänzende eigene Mittel (siehe auch
H9).
Sind Gründächer bauleitplanerisch festgesetzt, ist ihre Umsetzung zu prüfen.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Je n ach Art der konkreten Maßnahme gering, m ittel
bis hoch
Wasserwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz , Amt für
Grünflächen und Umweltschutz – Untere Wasserb e-
hörde, Tiefbauamt
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs-
planung, Bauordnungsamt, Presse und Information s-
amt, Wasser- und Bodenverbände
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Geschaffenes Retentionsvolumen
Entsiegelte Grundstücksfreiflächen
Quadratmeter Gründächer pro Jahr
+ A2 | H6 | H7 | H9 | T2 | T4
- Innenentwicklung / Nachverdichtung
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 165
S6 Überflutungsangepasste Bauweisen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S6 mittel Hoch in überflutungsgefährdeten
Bereichen, mittel in den übrigen
Bereichen
Maßnahme
Überflutungsangepasste Bauweisen
Bereitstellung von Informationsmaterialien und (ortsspezifischen) Empfehlungen für Architekten, Handwerker,
Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende und Gebäudenutzer zur Anpassung ihrer Gebäude an Starkregener-
eignisse
Kurzbeschreibung
Überflutungen aufgrund von Hochwasser oder Starkregen verfügen über ein großes Schadenspotenzial, sofern
Gebäude nicht ausreichend gegen das Eindringen von Wasser geschützt sind. Zwar gewähren die eingeführten
technischen Regeln zu Bautei len und Bautechniken großen Schutz gegenüber diesen Risiken, doch verbleiben
spezifische Restrisiken insbesondere im Hinblick auf den dynamischen Verlauf des Klimawandels, durch den die
den Regeln zugrunde liegenden Belastungsszenarien zukünftig und auch h eute schon teilweise überschritten
werden. Auch hat sich bei vergangenen Extremwetterereignis sen gezeigt, dass ortsspezifische Risiken bestehen,
gegen die die Gebäude nicht ausreichend geschützt sind.
Maßnahmen der Bauvorsorge umfassen vorbeugende Maßnahmen an gefährdeten Objekten wie hochwassera n-
gepasstes Bauen oder die (nachträgliche) Vorhaltung fester und mobiler Schutzeinrichtungen, insbesondere für
bodennahe Gebäudeöffnungen wie ebenerdige Eingangstüren, Terrassentüren, Kellerlichtschächte, Kellerz u-
gänge und Leitungsdurchführungen sowie Grundstücks - und/oder Baugebiets -bezogene Maßnahmen wie
Notwasserwege. Die wesentlichste Sicherungsmaßnahme für Bauwerke stellen aber funktionsfähige Rückstaus i-
cherungen dar. Die zur Bauvorsorge zählenden Maßnahmen umfassen:
• Aufklärung über die potenzielle Gefahr,
• Hochwasserangepasstes Planen und Bauen an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturein-
richtungen,
• Hochwasserangepasste Festsetzungen in Bebauungsplänen (Freihaltung von Notwasserwegen, Festset-
zung von Erdgeschossebenen mind. 20 cm oberhalb der Rückstauebene, Festsetzung von Entsorgungsflä-
chen, Festsetzung von Niederschlagswasserrückhalteanlagen, Niederschlagswasserversickerungsanlagen,
etc.
• Aufklärung, Information und Beratungsprogramme zu Möglichkeiten des hochwasserangepassten Planens
und Bauens und Objektschutzmaßnahmen an privaten Anwesen und Anlagen,
• Aufklärung, Information und Beratungsprogramme zu Möglichkeiten der hochwasserangepassten Nutzung
(keine hochwertigen Ausbauten oder Einrichtungsgegenstände, die geschädigt werden können oder Scha-
den verursachen können (Öltanks!)),
• Vorschreiben von Objektschutzmaßnahmen (Rückstausicherungen, Hochwassertore und -schütze, Keller-
fensterschächte, Schwellen),
• Vorschreiben von Fluchtwegen aus Häusern (Notausstiege) bzw. hochwassersichere Gebäudeteile,
• in Risikozonen keine Keller oder wasserresistente, leicht zu reinigende Materialien.
Trotz Anstiegs der Durchschnittstemperaturen ist zumindest in den nächsten Jahren bis etwa Mitte des Jahr-
hunderts auch mit extremen Niederschlägen in Form von Schnee zu rechnen (siehe Kapitel 3.1). Auch gege n-
über diesem Wetterereignissen wie auch gegen Hagel müssen Gebäude gesichert werden: Schutzgitter für Dach-
lawinen, angepasste Lastberechnungen, insbesondere für Flachdächer (auch in Zusammenhang mit möglicher
Dachbegrünung und Solarthermie - und Photovoltaikanlagen sind technische Möglichkeiten zum baulichen
Schutz.
Zur Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen sollten Architekten, Handwerker, Gebäudeeigentümer, Gewerb e-
treibende und Gebäudenutzer einerseits über die spezifischen situations - und ortsbezogen Risiken aufgeklärt
werden und andererseits sollten ihnen Informationsmaterialien und (ortsspezifischen) Empfehlungen zur G e-
staltung, Nutzung und Sicherung der Gebäude an die Hand gegeben werden; diese Angebote können Prin t-
166 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
medien, Onlineangebote oder auch Fortbildungsangebote umfassen. Beispielsweise: Informationsbroschüren
und -veranstaltungen zu den Themen technische, bauliche und organisatorische Vorsorgemaßnahmen und Mö g-
lichkeiten des Versicherungsschutzes sowie zum richtigen Verhalten, wenn bspw . Wasser im Keller steht. En t-
sprechende Themenreihen in den lokalen Medien können den Informationsprozess unterstützen.
Die Angebote können speziell für die Münsteraner Verhältnisse produziert werden (bspw. im Hinblick auf die
Erkenntnisse aus der Starkregensimulation) oder über andere Träger bezogen werden (bspw. Informationsm a-
terialien von Bundes- und Landesministerien und -behörden, andere Städte, Fachverbände etc.).
Die Bürger sollen dazu befähigt werden, sich selbst und ihr privates Hab und Gut vor Überflutungsschäden
durch eigene Vorsorgemaßnahmen und das richtige Verhalten im Ernstfall zu sc
hützen. Architekten und
Handwerker sollen für das Thema sensibilisiert und dazu befähigt werden, konkrete und sachkundige Beratung
leisten zu können.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering bis mittel, je nach Angebot Bauwesen, Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Presse- und Informationsamt, Tiefbauamt, Amt für
Grünflächen und Umweltschutz, Bauordnungsamt
Tiefbauamt, Bauordnungsamt, Amt für Stadtentwic k-
lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Feuerwehr,
Handwerkskammer, Wasserverbände, lokale Medien
(Rundfunk, Zeitungen), Schulen, Vereine, Verbände,
VHS, Versicherungen, Kreditinstitute (Baufinanzi e-
rung und -beratung)
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Durchgeführte Informationsveranstaltungen, verteilte
Informationsbroschüren, Anzahl der Medienberichte,
verteilte Informationsmaterialien, durchgeführte B e-
ratungsgespräche
+ A2 | H8-10 | T3 | S2 | S3 | W2
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 167
S7 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S7 mittel hoch
Maßnahme
Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen
Prüfung potenziell überfluteter Freiraumbereiche im Hinblick auf die Rückhaltung von Starkregen und pote n-
zielle Gefahren und Verbesserung von Retention im Freiraum
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes Münster wurde eine Starkregensimulation durchgeführt und die
potenziell überfluteten Flächen im Außenbereich identifiziert und die besonders betroffenen Flächen in der
Karte 2 Exposition Starkregen und Niederschlagsabfluss dargestellt:
• Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen stellen potenzielle Rückhalteräume für Starkregen dar, teilwei-
se handelt es sich auch um Auenbereiche längs der Gewässer.
• Bereiche mit nicht überfluteten Freiraumflächen entwässern in Gewässer aber auch in angrenzende über-
flutete Freiraumflächen oder auch Siedlungsflächen und können somit die Quelle für Überflutungen an an-
derer Stelle darstellen.
Forstflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen können eine hohe Bedeutung als Rückhalteraum für Sta rkre-
gen haben; in anderen Bereichen kommt es dagegen zum Abfluss des Niederschlagswassers in Gewässer (Ve r-
schärfung der Hochwassergefahren) oder über die Oberfläche in Siedlungsbereiche. Die Rückhaltung von ex t-
remen Niederschlagsmengen und zeitversetzte Ableitung in die Vorfluter stellt eine effektive und günstige Mö g-
lichkeit zur Minderung von Überflutungsrisiken dar, wobei ihre Entlastungswirkung bei außergewöhnlichen
Starkregen abhängig von der Intensität und Dauer abnimmt und schließlich unwirksam wird.
Diese Flächen sollten im Hinblick auf die Erhaltung und Stärkung der Rückhaltefunktion, aber auch potenzie l-
ler Gefahren untersucht werden. Im Gewässerbereich ergeben sich wasserwirtschaftliche Handlungserforderni s-
se, die in den Hochwasserrisikoplänen behandelt werden. Maßnahmen im Bereich mit überfluteten Freirau m-
flächen können sein: Sicherung der Versickerung durch bodenschonende Bewirtschaftungsformen wie bspw.
Verminderung der Bodenverdichtung, Gewässerrenaturierung, technische Rückhaltemaßnahmen u.a. (siehe
S8, S9).
Bereiche mit nicht überfluteten Freiraumflächen sollten im Hinblick auf die Verbesserung der Rückhaltefunkt i-
on untersucht werden. Maßnahmen können sein: Verbesserung der Versickerung durch angepasste Landnu t-
zung / Verminderung der Bodenverdichtung, Gewässerrenaturierung, technische Rückhaltemaßnahmen u.a.
(siehe S9).
Nicht technische Maßnahmen zur Abflussminderung außerhalb der geschlossenen Bebauung können die Au f-
forstung von Flächen, die Schaffung natürlicher Rückhalteflächen oder die Förderung von standortgerechter
Land- und Forstwirtschaft umfassen.
Als mögliche Maßnahmen außerhalb der Siedlungsbereiche kommen in Frage:
• Maßnahmen zur hochwassermindernden Flächenbewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen (dop-
pelte Furche am tiefliegende Abschluss von Bewirtschaftungseinheiten, Anlage von Wällen zur Bildung von
kurzzeitigen Rückhaltevolumen für außergewöhnliche Niederschlagsereignisse, veränderte Anbautechni-
ken, Ökolandbau etc.),
• Maßnahmen zur hochwassermindernden Flächenbewirtschaftung von Forstflächen (Umwandlung von Mo-
nokulturen in Mischwald, Wegeführung zum dezentralen Rückhalt etc.),
• Freihaltung von Böden mit hoher Versickerungseignung von Bebauung (nördlicher Bereich des Kiessand-
Zuges zwischen Kinderhaus und Sprakel, Bereich zwischen Handorf und Gelmer sowie Überschwem-
mungsbereich der Werse),
• Maßnahmen zur Sicherung von FFH-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Biotopschutz, Ausweisung
von Ausgleichsflächen in ÜSG, Aktivierung ehemaliger Feuchtgebiete,
• Gewässerrenaturierung, Ausweisung von Gewässerrandstreifen.
Mit Akteuren der Landwirtschaft und anderen Freiraumnutzern (Waldbesitzer, Golfplatzbetreiber, u.a.) soll
168 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
über den Bedarf und weitere Handlungsoptionen zur Optimierung der Hochwasservorsorge und einem ver -
besserten Niederschlagsrückhalt bei Starkregenereignissen diskutiert sowie Maßnahmen gemeinsam entwickelt
und umgesetzt werden:
• Reduzierung der Bodenversiegelung auf landwirtschaftlichen Flächen,
• Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für erweiterte Retentionsräume,
• angepasste Anbaumethoden und bodenschonende Kulturtechniken,
• Anlage von Hecken und
• Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die dem Niederschlagsrückhalt dienlich sind.
Die vorgenannten Aspekte können als Auflagen in Pachtverträge für Flächen einfließen, die die Stadt Münster
an Dritte verpachtet.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering (im Vergleich zu den potenziellen Schäden) bis
mittel/hoch je nach abgeleiteter Maßnahme
Wasserwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz Landwirtschaftskammer, Amt für Grünflächen und
Umweltschutz – Forstamt, Tiefbauamt, Wasser - und
Bodenverbände
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Hektar überprüfte Fläche pro Jahr + T6 | S8 | S9 | W5
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 169
S8 Vorsorgemaßnahmen Abflusswege und Gewässerdurchlässe
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S8 mittel hoch
Maßnahme
Vorsorgemaßnahmen Abflusswege und Gewässerdurchlässe
Überprüfung und Bewertung der Abflusswege für Starkregen und der Gewässerdurchlässe in Hinblick auf tat-
sächliche Gefahrenpunkte und schadlosen Ableitung von Starkregen
Kurzbeschreibung
Abflusswege zeigen die Wege, die außergewöhnliche Starkregen im Gelände nehmen; diese Abflusswege folgen
Geländetiefpunkten und es handelt sich oftmals und alte Gewässerverläufe. Innerhalb des Siedlungsbereichs
liegen die Abflusswege häufig in Verkehrsflächen und zeigen deren Bedeutung für Speicherung und Ableitung
von Niederschlagswasser auf. An den Siedlungsrändern zeigen die Abflusswege mögliche Gefahren durch wild
abfließendes Wasser für die dortigen Grundstücke und Gebäude auf. Die in der Starkregensimulation berechne-
ten Abflusswege sollten hinsichtlich der tatsächlichen Gefahrenpotenziale für sensible Nutzungen, aber auch der
Identifikation von potenziell schadlosen Abflusswegen, die zu bewahren und ggf. zu entwickeln sind, untersucht
werden.
Die bestehenden Hochwasserrisikokarten für die Gewässer im Stadtgebiet berücksichtigen bislang nicht ausre i-
chend die Abflusswege; sie beschränken sich im Wesentlichen auf die Auswirkungen von Hochwasser. Im Hi n-
blick auf die hohen Schadenspotenziale, die Starkregenabflüsse im Gelände außerhalb von Gewässern haben
können, sollten die Abflusswege in die Betrachtung der Hochwasserrisikokarten aufgenommen werden. Dabei
kann neben der Starkregensimulation auf die Erkenntnisse aus dem Starkregenereignis vom Juli 2014 aufgebaut
werden. Die Darstellungen der Hochwasserrisikokarten zum Starkregenabfluss sollten ebenso wie bisher schon
die zum Hoc hwasser in räumliche n Planungen der Stadt Münster berücksichtigt werden (Bauleitplanung und
sonstige städtebauliche Planungen, Landschaftsplanung, fo rst-, land- und wasserwirtschaftliche Fachplanungen
etc.; fachliche Leitung durch das Tiefbauamt).
Sobald Starkregenabflüsse Gewässern zufließen stellen Gewässerdurchlässe unter Straßen und Einläufe in v er-
rohrte Gewässerabschnitte eine besondere Gefahrenquelle dar. Es handelt sich um potenzielle Abflusshinde r-
nisse. Sofern derartige Ein - oder Durchlässe nicht ausreichend für die Wassermassen bei Starkregenereignissen
ausgelegt sind oder durch Schwemmgut blockiert werden, besteht die Gefahr eines Rückstaus und Überflutu n-
gen von angrenzenden Flächen. Diese Punkte sollten hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft werden und
ggf. angemessene Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, wie bspw. Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch
Vergrößerung der Durchlässe (bspw. im Rahmen mit einer sowieso anstehenden Sanierungsmaßnahme), ang e-
messener Ausbau inkl. Gitter , automatische Rechenreinigung, vorsorgende Überprüfung und ggf. Beräumung
bei entsprechenden Warnlagen des Wetterdienstes. Im Zusammenhang mit dem Starkregenereignis vom Juli
2014 sind bereits einige Gewässerdurchlässe überprüft und optimiert worden.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
gering bis hoch, je nach Maßnahme Wasserwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Boden- und Wasserverbände; Landesb e-
trieb StraßenNRW
Tiefbauamt, Feuerwehr , Amt für Grünflächen und
Umweltschutz
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Anpassung der Hochwasserrisikokarten
Geprüfte / angepasste Gewässerdurchlässe
+ A3 | H7 | S11-13
170 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
S9 Gewässerrenaturierung,
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S9 langfristig mittel
Maßnahme
Gewässerrenaturierung, Freihalten von Gewässerauen und Überschwemmungsgebieten als Retentionsflächen
Kurzbeschreibung
Neben der Wiederherstellung der natürlichen Gewässerauen dient die Gewässerrenaturierung dem Erosion s-
schutz sowie dem Hochwasserrückhalt (insbesondere in festgesetzten Überschwemmungsgebieten). Renaturier-
te Auen verfügen über eine hohe Retentionskapazität, die auf der Speicherung des Wassers an sich und die Ver-
langsamung des Hochwasserabflusses basiert.
Insbesondere Auwälder verfügen aufgrund ihrer speichernden und den Abfluss verlangsamenden Wirkung über
hohe Kapazitäten. Baumwurzeln bilden im Boden ein im Vergleich zu landwirtschaftlich genutzten Böden grö-
ßeres Porenvolumen, dass sehr viel Wasser aufnehmen kann. Die höchste Wasserspeicherung im Wurzelraum
wird dabei auf Waldflächen erzielt, auf denen verschiedene Baumarten mit unterschiedlichen Wurzelsystemen
konkurrieren und kleinflächig unterschiedlichen Altersstufen gleichzeitig vorhanden sind. Darin sollten auch
Baumarten enthalten sein, die zeitweise Wassersättigung im Boden ertragen können (Lange, B. et al. 2012).
Die bisherigen Anstrengungen der Stadt Münster zur Renaturierung der Fließgewässer sollten weiter forciert
werden. Darüber hinaus ist eine Verzahnung von Maßnahmen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie mit den
Maßnahmen der Hochwasservorsorge und der FFH-Gebietsmanagementplanung sinnvoll.
Bereits im Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Münster wurde festgelegt, dass bei einer Siedlungs - bzw. Nut-
zungserweiterung Abstandsgrenzen zu Gewässern einzuhalten sind. Entweder stellen morphologischen Strukt u-
ren die natürliche Grenze zur Nutzung dar oder ein Mindestabstand von beidseitig jeweils mindestens 15 m ab
Böschungsoberkante ist einzuhalten, um das Ziel einer naturnahen Entwicklung sowie Verbesserungen für den
Hochwasserschutz zu erreichen.
Für die Wasserrahmenrichtlinie sind bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspl ä-
ne (erstmals bis Ende 2009, danach im 6 -Jahreszyklus) Maßnahmenalternativen den Vorzug zu geben, bei de-
nen absehbar ist, dass sie auch unter einem breiten Spektrum von Klimafolgen robust und effizient den Anfo r-
derungen entsprechen. Dies gilt insbesondere für investive Maßnahmen mit einer langen Bestandsdauer. In der
WRRL sollten Maßnahmen bevorzugt werden, die die natürliche Anpassungsfähigkeit der Gewässer wie auch
die Lebensraum- oder Habitatvielfalt unserer Gewässer erhalten oder stärken (bspw. durch Gewässer - und Au-
enrenaturierung, die Verstärkung des Rückhalts in der Fläche durch Ausweisung von Retentionsräumen und
angepasster landwirtschaftlicher Bewirtschaftung).
Dazu sollten folgende Optionen an den Gewässern im Stadtgebiet geprüft und umgesetzt werden, falls nicht b e-
reits erfolgt:
• Schaffung von Randstreifen und Rückhalteflächen: Die Grundlage zur Ausbildung vielfältiger, naturnaher
Strukturen ist, dass genügend Raum für eine Gewässerentwicklung zur Verfügung steht. Hier kann sich das
Gewässer durch Initialmaßnahmen (naturnahe Gewässerunterhaltung, -ausbau) naturnah entwickeln und
auch kleinere Retentionsflächen (Stillgewässer, Rückhaltebecken) angelegt werden, vor allem im Hinblick
auf Siedlungsflächen (Versiegelung) im angrenzenden Gewässerumfeld.
Gewässerbegleitende Flächen besitzen neben ihrer ökologischen noch eine weitere wichtige Funktion hin-
sichtlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes. In Folge der absehbaren Klimaveränderungen werden zu-
nehmende Überflutungen auf vermehrt auftretende Extremniederschläge zurückgeführt. Eine Entspannung
kritischer Hochwassersituationen ist nur dann zu erreichen, wenn zusätzlicher Stauraum durch Wiederher-
stellung ehemaliger Rückhalteflächen oder durch Herstellung zusätzlicher Überschwemmungsflächen ge-
schaffen wird.
Ankauf von Auenflächen und Randstreifen sowie Extensivierung der angekauften Flächen (Umwandlung
von Acker in extensive Grünlandstandorte), bspw. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen. Die entspre-
chenden Flächen an der Aa gehören der Stadt Münster bereits nahezu vollständig.
• Verbesserung der Gewässerstruktur. Auf die Zielsetzungen und die Umsetzungsfahrpläne der WRRL wird
verwiesen. Diese Umsetzungsfahrpläne liegen in Münster für alle berichtspflichtigen Gewässer vor (Müns-
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 171
tersche Aa, Meckelbach, Kinderbach, Flothbach, Werse, Kreuzbach, Angel, Piepenbach, Emmerbach, Get-
terbach, Kannenbach und Offerbach).
• Punktuelle Entfesselung von Gewässern,
• Initiierung von Auwäldern (auch mit der Funktion Hochwasserschutz).
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Mittel bis hoch, je nach Maßnahmen Wasserhaushalt und Wasserwirt schaft; Flora und Fau-
na, Biologische Vielfalt; Wald- und Forstwirtschaft
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt
Wasser- und Bodenverbände
Bezirksregierung Münster – Obere Wasserbehörde
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
m (Lauflänge) bzw. m² (Fläche) renaturierter Gewä s-
ser und ihrer Auen
+ T5 | T6 | S8
+ Klimaschutz (CO2-Speicherung)
172 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Versorgung gewährleisten
S10 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S10 mittel hoch
Maßnahme
Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen
Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen gegenüber Überflutungsg e-
fahren
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Starkregensimulation wurde der Wasserstand an kritischen Infrastrukturen innerhalb eines Pu f-
fers von 2 m um die Anlagen ermittelt und klassifiziert. Je höher der Wasserstand, desto größer die potenzielle
Gefahr, dass das Gebäude von Überflutung betroffen und die Funktion durch eindringendes Wasser gestört
wird.
Trotz Anstiegs der Durchschnittstemperaturen ist zumindest in den nächsten Jahren auch mit extremen Niede r-
schlägen in Form von Schnee zu rechnen, wie das ‘ Münsterländer Schneechaos’ von 2005 gezeigt hat (siehe Ka-
pitel 4.2.3). Auch gegenüber diesem Wetterereignis müssen Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen
gesichert werden, im Fall von Schnee insbesondere die (Hochspannungs-)Leitungstrassen.
Um im Fall von Starkregenereignissen und extremen Schnee - und Eisereignissen die Funktionsfähigkeit techni-
scher Infrastruktursysteme zu sichern, sollten deren baulichen Anlagen im Hinblick auf tatsächliche Risiken
durch die o.g. Ereignisse geprüft und die Anlagen ggf. gesichert werden (Monitoring vulnerabler Infrastruktu-
ren).
Hierzu sollte ein Kataster der kritischen Infrastrukturen erstellt werden: Verantwortliche Institution, detaillierte
Erfassung und Beschreibung der Anlage, Hinweise zur Kritikalität (Wichtigkeit der Anlage für die Funktionsf ä-
higkeit des Systems), Abschätzung der tatsächlichen Gefährdung, Hinweise zur Vorsorge und Sicherung der
Funktionsfähigkeit (bspw. Sicherstellen einer Notversorgung entsprechender Einrichtungen mit Wasser, Strom,
Wärme, Kommunikationsleistungen etc . Erste Ansätze dazu liegen bei der Feuerwehr und im Tiefbauamt vor;
diese müssen aber untereinander abgeglichen werden.
Bei Neuanlage von Infrastrukturen des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr sollte im Planungs - und Ge-
nehmigungsprozess sichergestellt werden, dass die Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht durch Extremwette r-
ereignisse beeinträchtigt wird. Neue Infrastrukturen der Stadtwerke Münster sollten nur noch an hochwassersi-
cheren Standorten hergestellt oder entsprechend der Gefährdungspotenziale gesichert werden.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering (im Vergleich zu den potenziellen Schäden) Bauwesen, Energiewirtschaft, Industrie und Gewerbe,
Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Stadtwerke Münster Versorgungsunternehmen, Anlagenbetreiber
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Durchführung + A3 | S8 | W1-3
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 173
S11 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S11 mittel hoch
Maßnahme
Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege ( Beiplan V4 zum FNP 2004) im Hinblick auf Überflutung
bei Starkregen
Anpassungsmaßnahmen und Festlegung von Alternativrouten für Einsatzfahrzeuge und Rettungsdienste
Kurzbeschreibung
Für konkret überflutungsgefährdete Bereiche des Versorgungsnetzes der Rettungswege sollten Maßnahmen zur
Reduzierung der Überflutungshöhe geplant bzw. alternative Routen festgelegt werden, insbesondere im Bereich
der stark überflutungsgefährdeten Unterführungen (bspw. Schutz vor Zulauf von Niederschlagswasser, Verbe s-
serung der Entwässerung durch Pumpen). Bis zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen können Alternati v-
routen festgelegt werden.
Im Bereich überflutungsgefährdeter Bereiche können Stellplatzbeschränkungen sinnvoll sein, um Behinderu n-
gen der Rettungsdienste durch liegengebliebene oder manövrierende (wendende) Fahrzeuge zu vermeiden.
Die Rettungsdienste sollten Hinweise erhalten, an welchen Stellen es zu Überflutungen kommen kann, damit
diese das bei ihrer Routenplanung entsprechend berücksichtigen können.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
mittel Wasserwirtschaft; Katastrophenschutz; Verkehr
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Feuerwehr Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs-
planung, Rettungsdienste
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Sanierung überflutungsgefährdeter Straßenabschnitte
in Meter, Festlegung von Alternativrouten
+ A3 | S8 | W1 | W3
174 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
S12 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
S12 mittel hoch
Maßnahme
Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall
Entwicklung und Einführung von Notfallregeln für den Busverkehr bei Starkregenereignissen
Kurzbeschreibung
Im Fall von Starkregenereignissen können Abschnitte des ÖPNV -Netzes überflutet werden und den Betrieb des
Busnetzes behindern und einschränken. Extreme Windböen, die zu Beginn eines konvektiven Niederschlagse r-
eignisses auftreten können, können Äste von den Bäumen wehen ode r Bäume umstürzen lassen. Gebäudeteile
können durch Windböen auf die Straßen stürzen. Überflutungen und herabstürzende Gegenstände stellen eine
Gefahr für die Fahrgäste und Busfahrer dar.
Für den Fall eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses sollten Notfallregeln für Busfahrer zum Schutz der
Fahrgäste, des Fahre rs selbst und der Fahrzeuge entwickelt und die Durchsagentexte, die bereits genutzt wer-
den, ggf. angepasst werden. Die Regeln können bspw. Hinweise zum Umgang mit den Fahrgästen (Sicherheit s-
hinweise), zu sicheren Abstellmöglichkeiten der Fahrzeuge, Alternativrouten zur Umfahrung überfluteter Stra-
ßenbereiche u.a. umfassen.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
gering Wasserwirtschaft; Katastrophenschutz ; Mobilität,
Verkehr, Verkehrsinfrastruktur
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Tiefbauamt, Feuerwehr Stadtwerke Münster – Verkehrsbetrieb
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Einführung der Notfallregeln + A3 | S8 | W1
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 175
6.1.6 Minimierung von Sturmschäden
Bevölkerung schützen
W1 Warnung vor und Vorsorgeempfehlungen gegenüber Starkwind verbessern
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
W1 kurz hoch
Maßnahme
Warnung vor und Vorsorgeempfehlungen gegenüber Starkwind verbessern (siehe insbesondere auch A3 Warn-
und Informationssystem)
Kurzbeschreibung
Eine effizientes Warn - und Informationssystem ist Voraussetzung für die Umsetzung von angemessenen Vo r-
sorgemaßnahmen der städtischen Dienststellen, Rettungsdienste, Gewerbetreibenden, Versorgungsträgern und
der Bevölkerung gegenüber Starkwind. Dabei ist zwischen unterschiedlichen Zielgruppen für Informationsa n-
gebote und Warnhinweisen zu unterscheiden, die jeweils unterschiedliche Betroffenheiten gegenüber den E r-
eignissen oder auch Zugänge zu den zur Verfügung stehenden Medien haben.
Es sollte durch geeignete technische Maßnahmen sichergestellt werden, dass das System auch im Problemfall
funktioniert (Notstromversorgung).
Unklar ist zurzeit noch , wie sich die Windspitzentrends im Münsterland im Zuge des Klimawandels verändern
werden. Dies ist durch eine detaillierte Untersuchung, bspw. durch die Uni versität Münster oder den Deutschen
Wetterdienst zu klären.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering (im Vergleich mit den potenziellen Schäden) Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Feuerwehr, Presse- und Informationsamt DWD, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung – Datenverarbeitung und Statistik
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
siehe A3 + A2 | A3 | S11-13 | W2 | W5
176 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Sachgüter sichern
W2 Schutz von Gebäuden
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
W2 Kurz mittel
Maßnahme
Schutz von Gebäuden
Schutz von Gebäuden durch bauliche und Verhaltensvorsorge (siehe insbesondere auch A2 Informationska m-
pagne „Klimawandel in Münster“
Kurzbeschreibung
Starkwindereignisse können in Abhängigkeit der Gestaltung und des Materials der Gebäudehülle massive Sch ä-
den an und um Gebäude zur Folge haben , wie die Sturmereignisse der letzten Jahre gezeigt haben (siehe Kap i-
tel 3.3). Gebäude sollten deshalb regelmäßig auf ihre Widerstandsfähigkeit überprüft werden. Mögliche Maß-
nahmen an Gebäuden zur Reduzierung von Sturmschäden:
• Verstärkung der Bedachung und Fassaden, besonders an Rand-, Giebel- und Eckbereichen,
• zusätzliche Befestigung/Sicherung von Ziegeln, Antennen, Schornsteinen, etc.,
• Anbringung von für die Windlast ausgelegten Rolladen, Markisen, Jalousien,
• Vermeidung von Vorsprüngen/Überständen.
Zur Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen sollten Architekten, Handwerker, Gebäudeeigentümer, Gewerb e-
treibende und Gebäudenutzer Informationsmaterialien und Empfehlungen zur Gestaltung, Nutzung und Siche-
rung der Gebäude an die Hand gegeben werden . Diese Angebote können Printmedien, Onlineangebote oder
auch Fortbildungsangebote umfassen. Beispielsweise: Informationsbroschüren und - veranstaltungen zu den
Themen technische, bauliche und organisatorische Vorsorgemaßnahmen und Möglichkeiten des Versicherung s-
schutzes sowie zum richtigen Verhalten, wenn Orkanböen die Stadt treffen. Entsprechende Themenreihen in
den lokalen Medien können den Informationsprozess unterstützen.
Die Angebote können über verschiedene Träger bezogen werden (bspw. Informationsmaterialien von Ka tastro-
phenschutzbehörden, Bundes- und Landesministerien, andere Städte, Fachverbände etc.) oder auch speziell für
die Münsteraner Verhältnisse produziert werden.
Die Bürger sollen dazu befähigt werden, sich selbst und ihr Eigentum durch eigene Vorsorgemaßnahmen und
das richtige Verhalten im Ernstfall zu schützen. Architekten und Handwerker sollen für das Thema sensibilisiert
und dazu befähigt werden, konkrete und sachkundige Beratung leisten zu können.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Gering bis mittel je nach Maßnahme Katastrophenschutz, Bauwesen
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Presse- und Informationsamt, Bauordnungsamt Tiefbauamt, Handwerkskammer, Wasserverbände,
Medien, VHS, Versicherungen, Kreditinstitute (Ba u-
finanzierung und -beratung)
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
siehe A2 + A2 | H8 | T3 | S6 | S10 | W1 | W3
- ggf. H9
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 177
W3 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
W3 mittel mittel
Maßnahme
Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden
Kurzbeschreibung
Eine effektive Vorsorgemaßnahme vor Personenschäden durch umstürzende Bäume besteht in der Einhaltung
von Schutzabständen zwischen Wald - und Forstflächen oder größeren Baumbeständen und empfindlichen Nu t-
zungen, insbesondere Gebäuden, in denen sich Personen dauerhaft aufhalten. In Bauleitplanverfahren und b ei
Baugenehmigungen sollte daher wie bislang schon unter Berücksichtigung des Waldzustandes und seiner v o-
raussichtlichen Entwicklung, der Gebäudeart und - nutzung sowie der Hauptwindrichtung die Einhaltung von
Schutzabständen oder anderer Vorsorgemaßnahmen geprüft werden. Um Schäden durch umstürzende Bäume
(außerhalb des Waldes) zu vermeiden, empfiehlt die Forstverwaltung bei Bauvorhaben einen Mindestabstand
von 35 m zu Waldrändern einzuhalten. Diese Empfehlung zum Schutzabstand sollte eingehalten werden, au ch
als Schutz vor Waldbrand (Festlegung als verbindlicher städtischer Standard).
Es sollte zudem geprüft werden, ob bzw. wo es bestehende kritische Infrastrukturen gibt, die näher als 35 m
an einem Waldstück oder größeren Baumbeständen liegen. Diese Bereiche sollten häufiger kontrolliert (bei
Straßenbäumen: Eintragung ins Baumkataster, bei privatem Baumbestand: Eintrag in das Kataster der krit i-
schen Infrastrukturen) und die Anwohner/Eigentümer auf die Windbruchgefahr hingewiesen werden.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
gering Raum-, Regional - und Bauleitplanung; Bauwesen, ;
Wald und Forstwirtschaft, Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz , – Untere
Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Forstverbände, Feuerwehr, Innenministerium (Gefa h-
renabwehrkarte Wald, Informationssystem Gefahre n-
abwehr)
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
weniger Sturmschäden an angrenzenden Gebäuden + S10 | S11 | W2
178 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Stadtgrün anpassen
W4 Anpassung/Prüfung des städtischen Baumbestandes
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
W4 kurzfristig hoch
Maßnahme
Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes
Kurzbeschreibung
Steigender Nutzungsdruck (Bevölkerungswachstum, Suche nach klimatischen „Gunsträumen“ in der Stadt) und
eine gleichzeitig erhöhte Schadensanfälligkeit führen zu einem erhöhten Kontroll- und Pflegeaufwand von vor
allem Bäumen in Grünflächen (sowie im Straßenraum). Es ist daher zu prüfen, ob die heutige Anzahl der Prü f-
begehungen im Öffentlichen Grün und im Straßenraum erhöht werden muss, um frühzeitig Baumschäden zu
erkennen, die Verkehrssicherungspflicht zu wahren und Sturmschäden zu minimieren. Dazu kann weiterhin die
Bevölkerung eingebunden werden, wie es bereits heute über die vorhandenen „Baumpatenschaften oder auch
die möglichen der Schadensmeldungen (telefonisch, online) funktioniert. Im digitalen Baumkataster sollte we i-
terhin der Zustand der Bäume beschrieben sowie ihre Verkehrssicherheit eingestuft werden, um „Gefahren-
bäume“ identifizieren zu können.
Bei Neupflanzungen sollten dem Straßenbaum die bestmöglichsten Bedingungen gegeben werden, um seine V i-
talität langfristig zu sichern. So sollten beispielsweise Tiefwurzler eingesetzt (Einschränkung: Leitungen im
Straßenkörper) und ausreichend große Baumscheiben angelegt werden. Auch sollten Beschädigungen z.B.
durchparkende Autos, durch entsprechende Vorrichtungen vermieden werden. Die in Münster bereits heute
geltenden Standards für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün bilden dafür eine gute Basis.
Bei der Auswahl geeigneter Art en können die Klimaartenmatrix für Stadtbaumarten und – sträucher – (KLAM-
Stadt) sowie die GALK -Straßenbaumliste herangezogen werden. Neben der Trockenstresstoleranz ist auch auf
eine ausreichende Frosttoleranz zu achten (Münster liegt in der Winterhärtezone 7). Eine Münster-spezifische
Liste künftig einzusetzender Baumarten wird zurzeit bereits diskutiert (siehe auch T4).
Besitzer von privaten Grünflächen sollten auf eine Zunahme von Stürmen und ihre Verkehrssicherungspflicht
hingewiesen werden. Von Seiten der Stadt könnte angeboten werden, bei Bedarf einen Baumgutachter zu ste l-
len (oder zu organisieren sowie geeignete Bäume zu verschenken bzw. über ein Förderprogramm zu subventi o-
nieren (siehe H6).
Bei der Auswahl geeigneter Arten kann die Klimaartenmatrix für die freie Landschaft (KLAM -Land) herange-
zogen werden. In der freien Landschaft ist dabei stärker als im Siedlungskern auf eine ausreichende Frosttol e-
ranz zu achten.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
Mittel bis hoch Katastrophenschutz,
Flora und Fauna, Biologische Vielfalt
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Amt für Grünflächen und Umweltschutz – Untere
Landschaftsbehörde
Bevölkerung, Landwirte
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Baumausfälle bei Starkwindereignissen + A2 | H6 | T4 | W2 | W3
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 179
W5 Prüfung und Anpassung der Waldbestände
Kürzel Handlungszeitraum Priorität
W4 langfristig gering
Maßnahme
Prüfung und Anpassung der Waldbestände
Kurzbeschreibung
Sturmereignisse wie beispielsweise „Kyrill “ haben auch in Münster große Schäden in Waldbeständen hinterlas-
sen. Als Maßnahmen zur Stärkung der Waldbestände gegen Windwurf und somit zum Schutz vor Sturmschäden
eignen sich u.a.:
• Schaffung gestufter Waldränder als Windfang
• Truppweise aufgebaute Bestände mit variablen Stammdichten
• Erzielung unterschiedlicher Baumspitzenhöhen
• Prüfung und ggf. Umbau der Fichtenbestände
Insbesondere die Fichtenbestände sollten auf ihre Eignung überprüft und ggf. in naturnähere, stabilere
Mischbestände umgewandelt werden. So sollten beispielsweise die Fichtenbestände aus dem Überschwem-
mungsgebiet der Ems im Nordosten und dem Überschwemmungsgebiet der Angel im Südosten von Müns-
ter entfernt werden, da die Fichte kaum wassergesättigte Bodenhorizonte erschließen kann und nur sehr
oberflächlich auf vernässten Böden wurzelt, wodurch sie einem erhöhten Sturmwurfrisiko ausgesetzt ist.
• Sicherung des forstlichen Wegebaus und –unterhalts
Im forstlichen Wegebau sollten zukünftig häufiger auftretende Starkregen- und Starkwindereignisse sowie
häufigere Trockenperioden berücksichtigt werden, um die Wasserableitung zu gewährleisten, Bodenerosion
zu vermeiden und die Wasserzuführung in die Fläche sicherzustellen (MKUNLV 2015b).
• Hinweise für Privatwaldbesitzer
Privatwaldbesitzer sollten verstärkt auf die Sturmwurfgefahr sowie die Beachtung der Verkehrssicherungs-
pflicht hingewiesen werden. Wobei auch auf die Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorschriften hinge-
wiesen werden sollte.
Zu berücksichtigen sind an Waldbestände angrenzende „Risikobereiche“ (Infrastruktureinrichtungen wie z.B.
viel befahrene Straßen oder Bahntrassen), die im Schadensfall schnell geräumt werden müssen.
Kosten Handlungsfeld(er) der DAS
gering Wald- und Forstwirtschaft; Katastrophenschutz
Maßgebliche(r) Akteur(e) Kooperationspartner
Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster) Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland,
Feuerwehr, Waldbesitzer
Erfolgsindikatoren Wechselbeziehungen und Konflikte
Höhe möglicher Sturmschäden (in Festmeter) + H10 | T6 | S10 | S11
+ Klimaschutz (CO2-Speicherung)
180 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
6.2 Räumliches Anpassungskonzept
6.2.1 Gesamtstädtische Karten
Die Maßnahmenvorschläge aus Kapitel 6.1 werden in Übersichtskarte n verortet. Dies erfolgt auf Basis der
Exposition und Sensitivität bestimmter Siedlungsstrukturen. Voraussetzung für eine Darstellung in den Ka r-
ten ist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einerseits einen konkreten Flächenbezug aufweisen. Andere r-
seits erfolgt die Darstellung nur, wenn sie auf der vorgeschlagenen Maßstabsebene sinnvoll und lesbar ist. B e-
zogen auf bebaute Bereiche bedeutet dies bspw. , dass eine Darstellung nicht auf Ebene einzelner Baublocks
erfolgen kann, sondern dass vielmehr die in Kapitel 6.1. entwickelten typisierenden Maßnahmenvorschläge
auf geeignete Siedlungs- bzw. Stadtstrukturen umgelegt werden.
Die Karten 10, 11 und 12 enthalten diese räumliche Zuordnung von Anpassungsmaßnahmen zu den jeweili-
gen Stadträumen Münsters auf der Maßstabsebene des gesamten Stadtgebietes (im Original 1: 20.000, Da r-
stellung im Bericht im Maßstab 1: 70.000).
• Die Karte 10 „Maßnahmen Temperatur und nächtliche Abkühlung“ greift dabei insbesondere in Kapitel
6.1.3 beschriebenen Maßnahmen zum Schutz vor Überwärmung auf. Die darin dargestellten Anpassungs-
erfordernisse tragen dazu bei, die Auswirkungen der städtischen Wärmeinsel zu reduzieren und zugleich
die nächtliche Abkühlung der überwärmten Bereiche auch in Zukunft sicherzustellen.
• In der Karte 11 sind die grundlegenden Vorsorgemaßnahmen gegenüber Starkregenabfluss aufgezeigt,
die vor allem in Kapitel 6.1.5 beschrieben werden. Dies umfasst Maßnahmenbereichen mit potenziell
überfluteten Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumflächen sowie zur Versickerung von Niederschlagswasser
und zur Vorsorge vor Baugrundveränderungen.
• Die Karte 12 greift dezidiert Vorsorgemaßnahmen gegenüber Starkregen auf, die im Zusammenhang mit
der Umsetzung des Baulandprogramms 2015 – 2020 stehen. Darüber hinaus werden die Grünflächen dar-
gestellt, die einen Einfluss auf die Abflusssteuerung von Starkregenereignissen haben und entsprechend
angepasst werden sollten.
Die Karten 10 bis 12 ermöglichen somit eine Abgrenzung von Bereichen, in denen bestimmte Maßnahme n-
bündel sinnvoll sind und umgesetzt werden sollten. Eine detaillierte Verortung konkreter Maßnahmen ist da-
mit aufgrund der gewählten Maßstabsebene und des Detaillierungsgrades des Anpassungskonzeptes aber
nicht möglich.
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 10: Maßnahmen Temperatur und nächtliche Abkühlung
hoch verdichteter Innenstadtbereich
(überwärmter Bereich)
Umsetzung der Maßnahmen
H1 | H2 | H3 | H6 | H7 | H8 | H9 | H 11 | T4
verdichtete Bereiche
(überwärmter Bereiche)
Umsetzung der Maßnahmen
H1 | H2 | H3 | H6 | H7 | H8 | H9 | H 11 | T4
Quartiere mit lokaler Kaltluftbewegung
Umsetzung der Maßnahmen
H6 | H9 | H10 | H11
Gewerbeflächen
(überwärmte Bereiche)
Umsetzung der Maßnahmen
H6 | H7 | H8 | H9
Grünordnung Münster
Umsetzung der Maßnahmen
H6 | H10 | H12
Baulandprogramm 2015-2020
ausgewählte Flächen zur
Berücksichtigung der Maßnahmen
H10 | H11
Klimawandelcheck in der Bauleitplanung
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 11: Vorsorgemaßnahmen gegenüber Starkregenabflus
Maßnahmen in Bereichen mit
überfluteten Verkehrsflächen
(S2, S4, S6)
Maßnahmen auf überfluteten
Siedlungsflächen (S2, S4, S6)
Maßnahmen auf überfluteten
Freiraumflächen (S7)
Maßnahmen zur Versickerung
von Niederschlagswasser (S4,
S5)
Maßnahmen zur Vorsorge vor
Baugrundsenkungen und -
hebungen (T4)
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Vorsorgemaßnahmen zur
Abflußsteuerung auf
städtischen Grünflächen (S4,
S5)
Maßnahmen zur Steuerung des
Abflusses und Verbesserung
des Rückhalts
Maßnahmen zum Erhalt des
Rückhalts
Vorsorgemaßnahmen
gegenüber Starkregen im
Baulandprogramm (S3, S4)
Abflusswege, verstärkter
Einstau
Abflusswege, mittlerer Einstau
mittlerer Einstau
Vorsorgemaßnahmen
gegenüber Starkwind im
Baulandprogramm (W2,
W3)
Waldabstand prüfen
Karte 12: Vorsorgemaßnahmen im Baulandprogramm und auf Grünfläche
184 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
6.2.2 Ausgewählte Lupen
Die für das gesamte Stadtgebiet dargestellten Maßnahmen bzw. Maßnahmenbereiche werden zur Konkreti-
sierung auf Quartiersebene heruntergebrochen, um ein mögliche Eignung und Verortung von Maßna h-
men(paketen) zu verdeutlichen. Dies geschieht durch die Ausarbeitung von vier beispielhaften Lupen, in de-
nen für Maßnahmen im öffent lichen, halböffentlichen und privaten Raum im Maßstab 1 : 2.000 unterschied-
lich ausgeprägte Belastungsgebiete detaillierter untersucht werden.
Die in den Lupen enthaltenen Aussagen werden aus der gesamtstädtischen Datenauswertung abgeleitet und
sind daher als Prüfauftrag formuliert. Sie sind nicht für die Beurteilung von Einzelprojekten / - vorhaben ge-
eignet, da der Bearbeitungsmaßstab bzw. die Datengrundlage hierfür zu grob ist.
Die L upen werden so ausgewählt, dass sowohl Maßnahmen im (städtebaulichen) Bestand als auch in Sta d-
tumbaugebieten bzw. Entwicklungsgebieten aufgezeigt werden.
• Lupenraum Geist: Der Lupenraum Geist steht exemplarisch für einen lockerer bebauten Stadtbereich in
Innenstadtnähe. Er ist durch eine voraussichtlich leichte Überwärmung in 2030 gekennzeichnet, hinzu
kommt eine tlw. unzureichende nächtliche Belüftung sowie eine Emissionsbelastung. Darüber hinaus lie-
gen innerhalb des Bereiches überflutete Siedlungs- und vor allem Verkehrsflächen sowie durch Überflu-
tungen potenziell gefährdete kritische Infrastrukturen.
Die in der Lupe dargestellten Maßnahmen beinhalten potenzielle Abflusswege bei stärkeren Nieder-
schlagsereignissen sowie Prüfaufträge zur Nutzung von vorhandenen Grünflächen als Retentionsraum.
Zudem gibt es einen größeren Gebäudebestand mit Potenzialen zur Dachbegrünung.
• Lupenraum Kinderhaus: Der ausgewählte Bereich im Stadtteil Kinderhaus war besonders stark vom
Starkregen im Juli 2014 betroffen, insbesondere die hier gelegenen öffentlichen und sozialen Einrichtun-
gen. Darüber hinaus sind auch weitere Siedlungs- als auch Verkehrsflächen überflutungsgefährdet.
Der Prognosezeitraum 2030 lässt für den Bereich darüber hinaus Überwärmungstendenzen erwarten,
teilweise leben hier entsprechend empfindliche Bevölkerungsgruppen.
Die Lupe setzt sich vor diesem Hintergrund insbesondere mit Möglichkeiten auseinander, potenzielle Ab-
flusswege für Niederschläge aufzuzeigen und stellt mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser-
rückhalts dar.
• Lupenraum Kreuzviertel: Das Kreuzviertel als dicht bebautes Quartier mit überwiegend Blockrandbe-
bauung in der Kernstadt Münsters bietet die Möglichkeit, Maßnahmen der Klimawandelanpassung im
baulichen Bestand aufzeigen. Es liegt bereits heute in der städtischen Wärmeinsel und ist zudem durch
eine Emissionsbelastung und unzureichende nächtliche Durchlüftung gekennzeichnet. Das Viertel verfügt
zudem über einen hohen Anteil sozialer Einrichtungen und eine Vielzahl kritischer Infrastrukturen.
Die Lupe zeigt zum einen überflutete Verkehrs- und Siedlungsflächen sowie mögliche Abflusswege auf.
Zum anderen beinhaltet es zahlreiche Prüfaufträge, sich im Bereich sozialer Einrichtungen (Schule, Kin-
dergärten, Krankenhäuser) mit einer Entsiegelung und Begrünung von bestehenden Freiflächen ausei-
nanderzusetzen.
• Lupenraum Oxford-Kaserne: Der Lupenraum steht als Beispiel für eine städtebauliche Neuordnung im
Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne. Bereits der städtebauliche Entwurf berücksichtigt Aspekte der
Klimawandelanpassung (Versickerungsmulden, Erhalt des Altbaumbestandes). Für den Zeitraum bis
2030 deuten sich leichte Überwärmungstendenzen an, im (Nord-)Osten des Gebietes ist darüber hinaus
ein größerer natürlicher Abflussweg zu verzeichnen.
Die Lupe stellt daher zum einen Möglichkeiten dar, die Umsetzung entsprechender Maßnahmen in ei-
nem Bebauungsplan aufzugreifen. Zum anderen werden weitere Möglichkeiten aufgezeigt, bei der Detail-
lierung des vorliegenden städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfs weitere Aspekte der Klima-
wandelanpassung zu integrieren.
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
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Potenzial Dachbegrünung
prüfen (H6; H9; S5)
Über/f_lutungsschutz Gebäude
prüfen und ggf. anpassen
(S2; S5; S6)
Prüfauftrag: Maßnahmen für soziale
Einrichtungen (Innen- / Außenräume)
entwickeln und umsetzen (H1; H4)
Über/f_lutungssicherheit von
Versorgungsinfrastrukturen
prüfen (S10)
Prüfauftrag:
P/f_lege des Baumbestands
ggf. anpassen (T4; W4)
Entsiegelung und
Begrünung prüfen (H6; H9; S5)
Begegnungs-
stätte
Kita
Alten- und
P/f_legeheim
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Tankstelle
Umformer
Prüfauftrag: Grün/f_läche für
Retention nutzbar machen (S5)
Kita
Potenziale für Baumneu-
p/f_lanzungen prüfen (H6; H7; T4)
Prüfauftrag:
Notwasserwege
berücksichtigen (S4)
Über/f_lutungsgefahren im Detail prüfen
Straßengestaltung anpassen (S2; S8)
Hauseigentümer über Riskiken und
Vorsorgemaßnahmen informieren (A2; S6)
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 13: Lupe Geist
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
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Potenzial Dachbegrünung
prüfen (H6; H9; S5)
Über/f_lutungsschutz Gebäude
prüfen und ggf. anpassen
(S2; S5; S6)
Über/f_lutungssicherheit von
Versorgungsinfrastrukturen
prüfen (S10)
Entsiegelung und
Begrünung prüfen (H6; H9; S5)
Prüfung der Renaturierungs-
und Retentionspotenziale (S9)
Leistungsfähigkeit der
Verrohrungen prüfen (S8)
Prüfauftrag: Grün/f_läche für
Retention nutzbar machen (S5)
Prüfauftrag:
P/f_lege des Baumbestands
ggf. anpassen (T4; W4)
Über/f_lutungsgefahren im Detail prüfen
Straßengestaltung anpassen (S2; S8)
Hauseigentümer informieren (A2; S6)
Potenziale für Baumneu-
p/f_lanzungen prüfen (H6; H7; T4)
Leistungsfähigkeit der
Straßendurchlässe prüfen (S8)
Prüfauftrag: Maßnahmen für soziale
Einrichtungen (Innen- / Außenräume)
entwickeln und umsetzen (H1; H4)
Begegnungs-
stätte
Begegnungs-
stätte
Kita
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former
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former
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former
Prüfauftrag:
Notwasserwege
berücksichtigen (S4)
Über/f_lutungsgefahren im Detail prüfen
Straßengestaltung anpassen (S2; S8)
Hauseigentümer über Riskiken und
Vorsorgemaßnahmen informieren (A2; S6)
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 14: Lupe Kinderhaus
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
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Leistungsfähigkeit der
Straßendurchlässe prüfen (S8)
Prüfauftrag: Maßnahmen für soziale
Einrichtungen (Innen- / Außenräume)
entwickeln und umsetzen (H1; H4)
Prüfauftrag:
P/f_lege des Baumbestands
ggf. anpassen (T4; W4)
Über/f_lutungsgefahren im Detail prüfen
Straßengestaltung anpassen (S2; S8)
Hauseigentümer über Riskiken und
Vorsorgemaßnahmen informieren (A2; S6)
Potenzial
Dachbegrünung
prüfen (H6; H9; S5)
Prüfung der
Renaturierungs- und
Retentionspotenziale (S9)
Über/f_lutungsschutz Gebäude
prüfen und ggf. anpassen
(S2; S5; S6)
Über/f_lutungssicherheit von
Versorgungsinfrastrukturen
prüfen (S10)
Kranken-
haus
Alten- und
P/f_legeheim
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Umformer
Kita
Kita Kita
Kita
Kita
Kita
Kita Kita
Alten- und
P/f_legeheim
Begegnungsstätte
Begegnungsstätte
Begegnungsstätte
Alten- und
P/f_legeheim
Krankenhaus
Schule
Schule
Schule
Prüfauftrag: Grün/f_läche für
Retention nutzbar machen (S5)
Potenziale für
Baumneup/f_lanzungen
prüfen (H6; H7; T4)
Prüfauftrag:
Notwasserwege
berücksichtigen (S4)
Entsiegelung und
Begrünung prüfen
(H6; H9; S5)
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 15: Lupe Kreuzviertel
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
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Über/f_lutungssicherheit von
Versorgungsinfrastrukturen
prüfen (S10)
Prüfauftrag: Grün/f_läche für
Retention nutzbar machen (S5)
Prüfauftrag:
Notwasserwege
berücksichtigen (S4)
Über/f_lutungsgefahren im Detail prüfen
Straßengestaltung anpassen (S2; S8)
Hauseigentümer über Riskiken und
Vorsorgemaßnahmen informieren (A2; S6)
Umformer
Umformer
Feuer-
wehr
Über/f_lutungsgefahren im Detail prüfen
Festsetzungen zur baulichen Vorsorge
im Bebauungsplan prüfen (bspw. zur
Fußbodenhöhe) (S3; S6)
Über/f_lutungsschutz Gebäude
prüfen und ggf. anpassen
(S2; S5; S6)
Prüfauftrag: Platzgestaltung unter
Berücksichtigung des anfallenden
Niederschlags (S3; S5)
Berücksichtigung von Wasserspeichern (T4)
Entwurfsverfasser:
Kéré-Architecture
Schultz-Granberg Städtebau und Architektur
bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh
Stand:
Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses Oxford Kaserne
23.10.2014
Niederschlagswassereinstau und Ab/f_lusswege im baulichen Bestand
gemäß Starkregensimulation (90 mm in 60 min)
Maßnahmen zur Verbesserung des Kleinklimas und zur Verminderung der Erwärmung
* P/f_lanzgebote und Bindungen für Bep/f_lanzungen, die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern,
Dach- und Fassadenbegrünung, sonstigen Bep/f_lanzungen und Gewässern
Für die Aufgabe, in der verbindlichen Bauleitplanung Vorsorgemaßnahmen
gegen Über/f_lutungen aufgrund von Hochwasser und Starkregenereignissen festzusetzen,
stehen effektive Maßnahmen zur Verfügung:
* Verbesserung des Wasserrückhaltes in Baugebieten durch Maßnahmen
zur Beschränkung von Flächenversiegelungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 10, 11 BauGB,
zur Versickerung von Regenwasser gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB oder
Festsetzung von Dachbegrünungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB,
Im Hinblick auf Sturz/f_luten abseits von Gewässern bieten sich überdies Maßnahmen
der ‚wassersensiblen Stadtentwicklung‘ an:
* Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung: Mulden, Rigolen, Flächenversickerung, Zisternen.
* Über/f_lutungsmanagement: Notwasserwege im Straßenraum und im Gelände
als Bestandteil der Erschließung eines Baugebietes,
angepasste Nutzungen, wie bspw. Wasserplätze, Grün/f_lächen mit Einstaufunktion.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind u. a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
die Höhe von Grundstücks/f_lächen und Ebenen von Aufenthaltsräumen in Gebäuden sowie
die Bauweise wichtige Festsetzungsmöglichkeiten.
Im Hinblick auf Festsetzungen zur Niederschlagswasserversickerung sind neben den
Boden- und Grundwasserverhältnissen die landesrechtlichen Regelungen sowie
die Abwassersatzung zu beachten.
Siehe auch Kapitel 6.3 des Berichtes.
ANPASSUNGSKONZEPT AN DIE FOLGEN DES KLIMAWANDELS
Karte 16: Lupe Oxford-Kaserne
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 189
6.3 Bauleitplanerisches Anpassungskonzept (Toolbox Bauleitplanung)
Klimawandelanpassung ist nicht allein und nicht vorrangig Aufgabe und Zuständigkeit der Stadtplanung. Die
Regelungen des BauGB bieten nur einen möglichen Ansatzpunkt, insbesondere auf Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung über den Flächennutzungsplan. Die verbindliche Bauleitplanung kann allenfalls „mosaikartig “
und lückenhaft für Teilräume instrumentell unterstützen. Die Möglichkeiten und Wirkungen der Bauleitpl a-
nung sind zudem weiter erheblich begrenzt, sofern Maßnahmen im gebauten Siedlungsbestand oder in der
„gebauten Stadt“ – hier besteht der vorrangige Handlungsbedarf – vorgesehen sind.
Vielmehr ist eine interdisziplinäre Herangehensweise verschiedener Münsteraner Fachplanungsdienststellen
erforderlich. Es bedarf eines fachlich übergreifenden Gesamtkonzeptes mit einer entsprechenden Handlungs-
strategie und jeweiliger lnstrumentenansätze, die anschließend entweder als Bestandteil einer integrativ era r-
beiteten Planung in die Bauleitpläne aufzunehmen und dadurch planungsrechtlich zu verankern oder aber
nachrichtlich in den Bauleitplänen darzustellen bzw. zu kennzeichnen sind.
Die Bauleitplanung mit ihren Instrumenten und Möglichkeiten ist besonders geeignet, die zukünftige räumli-
che Entwicklung der Stadt Münster auch unter Gesichtspunkten des sich wandelnden Klimas nachhaltig zu
gestalten. Klimaanpassungsrelevante Maßnahmen und Ziele können durch entsprechende Darstellungen im
FNP bzw. Festsetzungen in den Bebauungsplänen eine Rechtsgrundlage zu ihrer Absicherung und Umsetzung
erhalten
6.3.1 Klimawandelcheck in der Bauleitplanung
Bei der Aufstellung oder Änderung von verbindlichen Bauleitplänen sind bestimmte Fragestellungen zur und
Standards für eine Klimawandelanpassung zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, bei der Au fstellung und /
oder Änderung von Bauleitplänen die folgenden Aspekte in einem obligatorischen „Klimawandelcheck Ba u-
leitplanung“ zu prüfen, abzuarbeiten und die entsprechende Vorsorge - und Anpassungsmaßnahmen in den
Bauleitplänen darzustellen bzw. festzusetzen:
Hochwasser, Oberflächenabfluss und Überflutungen
Im Hinblick auf die unterschiedlichen räumlichen Rahmenbedingungen für (Fluss -)Hochwasser und starkre-
genbedingte Überflutungen ergeben sich unterschiedliche Ansätze für die Siedlungsentwicklung, Siedl ungs-
und Infrastruktur an Gefährdungen durch Hochwasser und Überflutungen anzupassen und Gefährdungen zu
reduzieren bzw. die Ereignisintensität zu mindern. Im Hinblick auf die Starkregenvorsorge ist zu beachten,
dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für häuf ige und seltene Starkregenereignisse in der Regel einen gute
Wirkung aufweisen, bei außergewöhnlichen (und sehr seltenen Ereignissen) dagegen in Abhängigkeit von der
örtlichen Verhältnissen nur teilweise. Welche Maßnahmen geeignet, effektiv und wirtschaftliche sinnvoll
(Kosten-Nutzen) sind, ist jeweils anhand vertiefter Analysen und Modellierungen zu bestimmen.
Im Wesentlichen handelt es sich um Strategien zum Flächenmanagement, die über folgende Fragestellungen
zu klären sind:
• Sind überschwemmungsgefährdete Gebiete und Überschwemmungsgebiete von der Planung betroffen?
• Sind ggf. technische Hochwasserschutzmaßnahmen sowie ggf. Maßnahmen zur hochwasserangepassten
Bebauung erforderlich?
• Sind die Abflusswege und Oberflächenabflüsse - auch in der Umgebung – bekannt und berücksichtigt?
• Ist eine gezielte Führung anfallenden Oberflächenwassers erforderlich (von Bebauung freizuhaltenden
Abflussmulden, Notwasserwege)?
• Sind natürlich Senken im Plangebiet oder dessen Umgebung für eine (temporäre) Zwischenspeicherung
des anfallenden Niederschlags geeignet? Ist eine Kombination mit Grünflächen möglich und umsetzbar
(Grün- und Wasserachsen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser)? (Diese sind von Bebauung freizu-
halten!)
• Sind Maßnahmen zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser im Sinne einer weiteren Nutzung
integrierbar? (Zisternen etc.)
Daneben sind technische Maßgaben zum Ausbau der erforderlichen Infrastrukturen zu berücksichtigen:
• Ist eine Abkoppelung der anfallenden Niederschläge von der Mischwasserkanalisation möglich und (wirt-
schaftlich) sinnvoll?
190 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
• Werden die Straßen in überflutungsgefährdeten Straßen entsprechend gestaltet (Gestaltung von Straßen
als temporärer Zwischenspeicher, ausreichende Anzahl und Querschnitte von Einläufen)?
• Sind alle Möglichkeiten des dezentralen Rückhaltung und Versickerung des anfallenden Niederschlags
genutzt (Dachbegrünungen, Versickerungsmulden)?
Im Hinblick auf Starkregen und Sturzfluten bietet sich zusätzlich die Verfolgung einer Strategie der wasse r-
sensiblen Stadtentwicklung an, die sich in der verbindlichen Bauleitplanung – über die Flächenvorsorge zum
Hochwasserschutz hinaus – durch entsprechende Maßgaben konkret festsetzen lässt:
• naturnahe Regenwasserbewirtschaftung,
• Beschränkung von Flächenversiegelungen,
• Notwasserwege, Not-Rückhaltungen,
• Überflutungsmanagement,
• hochwasserangepasste Bauflächengestaltung.
Die oben genannten Einschränkungen im Hinblick auf außergewöhnliche Starkregen sind zu beachten.
Grundsätzlich sind alle genannten Maßnahmen aber aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Maßnahmen
zum Schutz von Gebäuden sind demgegenüber vor allem Gegenstand bauordnungsrechtlicher oder entwässe-
rungsrechtlicher Regelungen oder liegen in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer und Nutzer, bspw.
der Einbau wasserdichter Kellerfenster und -türen, Einbau und Betrieb von Rückstausicherungen in den A b-
wasserleitungen, Sicherung elektrischer Installationen. Im Hinblick auf die sehr seltenen außergewöhnlichen
Starkregen bieten sich überdies Versicherungslösungen an.
Temperatur (Überwärmung und Kaltluft)
• Liegen die neuen Baugebiete in Stadtbereichen, die heute oder künftig von einer Überwärmung betroffen
sind?
• Liegen die neuen Baugebiete in kalt- oder frischlufttransportierenden Bereichen? Wird der Kalt- / Frisch-
lufttransport durch die neu geplanten Gebäude beeinträchtigt (Ausrichtung, Höhe?) Ist ggf. eine mikro-
klimatische Modellierung möglicher Kaltlufteinflüsse erforderlich?
• Wird ein ggf. bestehender Baumbestand angemessen berücksichtigt?
• Verfügen die neuen Baugebiete über ausreichende Grünflächen- und Baumanteile – sowohl im öffentli-
chen als auch im privaten Raum?
• Sind alle Maßgaben zur Berücksichtigung von Begrünungsmaßnahmen angemessen berücksichtigt (Dach-
, Fassaden- und Tiefgaragenbegrünung)?
• Sind soziale Einrichtungen geplant? Ist dafür ein ausreichend großer Freiraum / Außenbereich vorgese-
hen?
6.3.2 Vorsorge und Schutz vor Überflutungen in der Bauleitplanung
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung können mit Bezug auf § 5 Abs. 2 Nr. 7 sowie Abs. 4a BauGB und
in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden folgende Darstellungsmöglichkeiten zur Anpassung der
Siedlungs- und Infrastruktur an Hochwassergefahren genutzt werden:
• die Umsetzung und Konkretisierung regionalplanerischer Ausweisungen zur Hochwasservorsorge (bspw.
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz),
• die nachrichtliche Übernahme rechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete,
• die Freihaltung damit in Zusammenhang stehender Überschwemmungsbereiche und überschwemmungs-
gefährdeter Flächen von schadensverursachenden/-verstärkenden Nutzungen,
• Darstellung von Einrichtungen und Anlagen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser und Hochwasser,
• Festlegungen von Gebieten mit Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge,
sowie in Erweiterung und Ergänzung der aufgeführten Darstellungsmöglichkeiten:
• das Aufzeigen entwicklungs- und sanierungsbedürftiger Gewässerabschnitte,
• Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche,
• sonstige Vorsorgemaßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts und Verminderung von Überflu-
tungsrisiken.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 191
Im Hinblick auf Überflutungen durch außergewöhnlichen Starkregen kommen neben der Freihaltung von Ge-
fahrenzonen insbesondere Warn - und Prüfhinweise für die nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsver-
fahren sowie Hinweise zur Verbesserung des Niederschlagsrückhalts in Frage.
Für die Aufgabe, in der verbindlichen Bauleitplanung Vorsorgemaßnahmen gegen Überflutungen aufgrund
von Hochwasser und Starkregenereignissen festzusetzen, stehen effektive Maßnahmen zur Verfügung:
• Verbesserung des Wasserrückhaltes in Baugebieten durch Maßnahmen zur Beschränkung von Flächen-
versiegelungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 10, 11 BauGB, zur Versickerung von Regenwasser gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB oder Festsetzung von Dachbegrünungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB,
• technische Maßnahmen zur Niederschlagsrückhaltung wie bspw. Rückhaltebecken, Deiche und Dämme
und ihre Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB,
• Maßnahmen zur Flächenvorsorge, wie bspw. Kennzeichnung von Überschwemmungsgebieten und über-
schwemmungsgefährdeten Bereichen entlang von Gewässern (sofern wasserrechtlich festgesetzt) gemäß
§ 9 Abs. 6a BauGB.
Im Hinblick auf Sturzfluten abseits von Gewässern bieten sich überdies Maßnahmen der ‚ wassersensiblen
Stadtentwicklung’ an:
• Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung:
• Mulden,
• Rigolen,
• Flächenversickerung,
• Zisternen.
• Überflutungsmanagement:
• Notwasserwege im Straßenraum und im Gelände als Bestandteil der Erschließung eines Baugebietes,
• angepasste Nutzungen, wie bspw. Wasserplätze, Grünflächen mit Einstaufunktion.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind u. a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Höhe von
Grundstücksflächen und Ebenen von Aufenthaltsräumen in Gebäuden sowie die Bauweise wichtige Festset-
zungsmöglichkeiten; im Hinblick auf Festsetzungen zur Niederschlagswasserversickerung sind neben den B o-
den- und Grundwasserverhältnissen die landesrechtlichen Regelungen sowie die Abwassersatzung zu beac h-
ten.
6.3.3 Vorsorge vor Belastungen durch Wärme / Hitze in der Bauleitplanung
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans kann gemäß § 5 BauGB auf unterschiedliche Weise zur Anpassung
von Siedlungs- und Infrastrukturen an Hitzeereignisse beigetragen werden (eigene Zusammenstellung auf der
Basis von DSt 2012; BBSR 22/2009; BBSR 17/2009):
• Im Hinblick auf die Minderung von Hitzebelastungen innerhalb des Siedlungskörpers durch:
• Darstellung von überhitzungsgefährdeten Stadtgebieten mit Angaben zur Ausstattung des Gemein-
degebietes mit Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die der Anpassung an den Kli-
mawandel dienen; in Verbindung mit Hinweisen für nachfolgende Planungsebenen,
• Darstellung von Schutz- und Sanierungszonen in Bezug auf das Siedlungsklima,
• Darstellung von Höchstdichten für die Bebauung und Mindestanteilen für Vegetations-
/Grünelemente (auch und gerade im Siedlungsbestand),
• Darstellung zu erhaltender sowie neu zu schaffender Grünflächen und Grünzüge in überwärmten
Gebieten (Klimaoasen),
• Sicherung und Verbesserung der Wasserversorgung von städtischer Vegetation zur Aufrechterhal-
tung ihrer Kühlfunktion durch Transpiration durch Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Fläche,
Niederschlagswasserversickerung und Bodenentsiegelung,
• Freihaltung klimarelevanter Schutzzonen bei der Darstellung neuer Bauflächen.
• Im Hinblick auf die Verbesserung der (nächtlichen) Abkühlung überhitzter Stadtbereiche und die Frisch-
und Kaltluftversorgung des Siedlungskörpers durch:
• Darstellung von Klimafunktionsflächen (Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftbahnen),
192 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
• Darstellung von Grünzügen, bspw. entlang von Talauen und Fließgewässern zur Verbesserung des
Lokalklimas,
• Verbindung der regionalen und innerörtlichen Grünzüge mit dem Ziel der Freihaltung von Bebauung
und anderen Strömungshindernissen für Kaltluft,
• Darstellung von Bauflächen mit Vorgaben zur Flächenentsiegelung,
• Darstellung von Bauflächen mit Vorgaben zum Erhalt bestehender und Schaffung neuer innerstädti-
scher Grünstrukturen und Vegetationselemente (mit mikroklimatischer Wirkung) sowie Begrünung
(Verschattung) von Straßenzügen als Trittsteine eines Klimaverbundsystems inkl. Dachbegrünung
(Klimaoasen).
• Für beide häufig miteinander verbundene Aufgaben können sich zudem Prüf- und Anpassungshinweise
für nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren ergeben:
• (Ortsbezogene) konkrete Prüfaufträge hinsichtlich der Auswirkungen von Planungs- und Bauaufga-
ben auf das Lokal-/Klein-/Mikroklima und mögliche Ausgleichsmaßnahmen,
• Prüfung potenzieller und Nutzung bestehender Synergien mit Biotopverbundkonzepten,
• Abgrenzung von Gebieten für Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang an Nahkältenet-
ze.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ergeben sich dies konkretisierende und umsetzungsorientier-
te Aufgaben der Anpassung von Siedlungs - und Infrastrukturen an den Klimawandel, für deren Umsetzung
das Festsetzungsinstrumentarium gemäß § 9 BauGB sowie die Regelungen über städtebauliche Verträge g e-
nutzt werden können:
• Steuerung von Nutzung, Bebauungsdichte, Bebauungsart und Gebäudestellung durch Festsetzung der Art
und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie von Baulinien und Baugrenzen gemäß § 9
Abs. 1 Nr. 1, 2, 2a, 3 und 4 BauGB zur Sicherung (hitze-)verträglicher Nutzungen, der Kalt- und Frisch-
luftzufuhr sowie Schaffung komfortabler Aufenthaltsräume im Freien („Qualifizierte Verschattung“),
• Steuerung der Freiflächengestaltung auf Grundstücken und in Planungsgebieten durch Festsetzungen zur
Grünausstattung, zu Grün- und Wasserflächen sowie zu unversiegelten Flächen gemäß § 9 Abs. 1
Nr. 10, 14, 15, 16, 20, 25 BauGB,
• Festsetzungen zur Ausführung von Wänden und Dachflächen gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit
entsprechenden landesrechtlichen Regelungen (Verbesserung des Rückstrahlvermögens durch Verwen-
dung heller Fassadenfarben auf sonnenexponierten Flächen, wobei die rückgestrahlte Wärme nicht zur
Aufheizung von Aufenthaltsräumen oder Gebäuden führen darf).
6.3.4 Toolbox der Bauleitplanung zur Klimaanpassung
Zur Umsetzung der Aufgaben zur Vorsorge vor Überflutungen und Hochwasser und vor Hitze steht der
Stadtplanung das Instrumentarium der Bauleitplanung zur Verfügung, das in Tabelle 14 dargestellt ist. Dies
umfasst sowohl die Neuaufstellung von B -Plänen, bspw. zur Umsetzung des Baulandprogramms 2015 – 2020,
betrifft aber auch die Änderung bestehender B-Pläne oder die Neuaufstellung von B-Plänen im bereits bebau-
ten Bereich (Bestands-B-Pläne bspw. zur Regelung der Nachverdichtung, wie es gerade im Bereich der Aa s-
seestadt vollzogen wird).
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sowie bei der Aufstellung von B -Plänen sind vor allem Diskussi-
onen zur städtebaulichen Dichte und zur Höhe / Geschossigkeit neuer baulicher Anlagen sowie zur Gestaltung
der unbebauten Grundstücksflächen, der Gebietsfreiflächen sowie der Verkehrsflächen zu führen.
Tabelle 14 Übersicht über die Festsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen
des Klimawandels
Maßnahmebereich Regelungsgegenstand
Bauliche Nutzung allgemein
(Art und Maß)
Festsetzung von Gebäudeausrichtung, Höhe u. a. ,
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Begrenzung der Verdichtung und
Versiegelung zur Vermeidung
Maß der baulichen Dichte, Grundflächenzahlen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 193
Maßnahmebereich Regelungsgegenstand
von Überwärmung Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie
die Stellung der baulichen Anlagen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Festsetzung von vom Bauordnungsrecht abweichenden Maßen der Tiefe der
Abstandsflächen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB
Festsetzung der Mindestmaße von Baugrundstücken,
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
Flächen für Nebenanlagen, die auf Grund anderer Vorschriften für die Nut-
zung von Grundstücken erforderlich sind [...],
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind und ihre Nutzung,
§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB
Freihalten von Luftleitbahnen,
Kaltluftentstehungsflächen
Durchlüftungsoptimierte Stellung baulicher Anlagen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Festsetzung von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind und ihre Nut-
zung,
§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB
Festsetzung öffentlicher und privater Grünflächen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
Festsetzung von Wasserflächen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB
Festsetzung von Flächen für die Land- und Forstwirtschaft,
§ 9 Abs. 1 Nr. 18 lit. a und lit. b BauGB
Festsetzung von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft,
§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
Verbesserung des Kleinklimas
und Verminderung der Erwär-
mung
Schattenspendende Elemente im öffentlichen Raum durch Festsetzung von
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung,
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Pflanzgebote und Bindungen für Bepflanzungen, die Erhaltung von Bäu-
men, Sträuchern, Dach- und Fassadenbegrünung, sonstigen Bepflanzungen
und Gewässern,
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB, i.V.m. § 1a BauGB
Festsetzung von Fassadenmaterial, Fassadenfarbe etc.
durch Gestaltungssatzungen
Schutzflächen
Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für Land- und Forstwirtschaft,
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
Versorgungsflächen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
Festsetzen von Versorgungsflä-
chen zur Klimaanpassung (bspw.
Standortsteuerung um hochwas-
sersicher zu planen oder für ge-
eigneten Objektschutz Sorge zu
tragen) und Versorgungsleitun-
gen
Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrich-
tungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder
Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder
Kraft-Wärme-Kopplung,
§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 13 BauGB
Lokalklimatische Bedeutung der
Fläche
Begründung des Bebauungsplans zu den betreffenden Flächen,
§ 9 Abs. 8 BauGB
194 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Maßnahmebereich Regelungsgegenstand
Naturgefahrenvorsorge
Flächen mit Gefährdungspotenzial durch Naturgefahren (Überschwem-
mung, Steinschlag),
§ 9 Abs. 5 Nr.1 BauGB
Verbesserung bzw. Ermöglichung
der Versickerung
Entgegenwirken von Oberflächenabfluss bei Starkregen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
Schadensresistente Nutzung, ggf. multifunktional für Notentwässerung in
hochwassergefährdeten Bereichen planen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
Nutzungszwecke von Flächen (Parkplätze, Freiflächen, Grünflächen, etc.)
zur Speicherung von Extremniederschlägen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
Freihaltung von Flächen,
§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB
Festsetzen von Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließ-
lich Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (einschließlich
Notwasserwege),
§ 9 Abs. 1 Nr.14 BauGB
Hochwasserschutz und Regelung
des Niederschlagsabflusses
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung,
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Festsetzung von Flächen für Hochwasserschutzanlagen und Regelung des
Wasserabflusses,
§ 9 Abs. 1 Nr.16 BauGB
Überschwemmungsgebiete,
Fachplanerische Festlegungen
Nachrichtliche Übernahme aus der Wasserwirtschaft
§ 9 Abs. 6a S. 1 und 2 BauGB
Quelle: Ahlhelm et al. 2015 nach Frommer et al. 2012; MKULV NRW 2010; Fleischhau-
er/Bornfeld 2006 (verändert)
6.3.5 Begründungen / Umweltprüfung
Mit der Teilnovelle des Baugesetzbuches im Jahr 2011 gilt der Grundsatz, dass die Bauleitpläne der Städte
und Gemeinden dazu beitragen sollen, den Klimaschutz zusammen mit der Klimaanpassung, insbesondere
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern (§§ 1 Abs. 5 und 1a Abs. 5 BauGB).
Im Rahmen der planerischen Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) steht die Klimaanpassung zunächst gleichwertig
neben anderen Belangen, die gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Diese grundsätzliche
Gleichwertigkeit kommt in § 1a Abs. 5 S. 1 BauGB zum Ausdruck, wonach „den Erfordernissen des Klim a-
schutzes […] durch Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden
[soll].“
Daneben kommen auch andere Planungsgrundsätze mit Vorrang zum Tragen, wenn beispielsweise „die [ kli-
mabedingten] allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die [klimabeding-
te] Sicherheit der Wohn - und Arbeitsbevölkerung “ gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB oder „die Belange des
Hochwasserschutzes“ gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen besonders zu
berücksichtigen sind.
Bei der Begründung von Maßnahmen zur Vorsorge vor Hitzeereignissen spielt nicht allein der Vorsorg e-
grundsatz des deutschen Planungsrechts eine Rolle, der „gesunde Lebens - und Arbeitsverhältnisse “ (§ 1
Abs. 6 Nr. 1 BauGB) zu einem gewichtigen Belang der Bauleitplanung macht. Hitzeereignisse d er letzten
Jahre zeigen deutlich, dass ohne ausreichende Vorsorgemaßnahmen immer häufiger zeitweilig unerträgliche
und gesundheitsgefährdende Zustände in den Siedlungsbereichen entstehen können.
Sinnvolle Maßnahmen zur Anpassung an steigende Temperaturen u nd Hitzeextreme lassen sich gut aus en t-
sprechenden Fachkonzepten ableiten und begründen, vor allem, sofern diese als „ sonstige städtebauliche Pla-
nungen“ gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB über den notwendigen Flächenbezug verfügen.
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung lassen sich potenziell geeigneten zukünftigen Bauflächen im
Rahmen der Umweltprüfung einer ökologischen Risikoanalyse unterziehen, die auch klimatische Frageste l-
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 195
lungen umfasst. Grundlage für die Risikoeinstufung des Schutzguts Klima/Luft ist die Beurteilung der Einwi r-
kungen:
• Versiegelung und Bebauung von Freiflächen sowohl im Außenbereich als auch im Siedlungsbereich, Ver-
änderung der Verdunstungsrate, der Strahlungsverhältnisse und der klimatischen bzw. lufthygienischen
Funktionen der Vegetation durch deren Entfernung,
• Störung bzw. Behinderung des Luftaustauschs, Verursachung von Barriereeffekten durch Bebauung.
Als besonders relevant ist in der Prüfung die Inanspruchnahme von Freiflächen mit klimatisch -
lufthygienischen Ausgleichsfunktionen durch Bebauung und Versiegelung anzusehen, da sie dauerhaft ist und
sich in der Regel durch Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen nur unwesentlich reduzieren lässt. St ö-
rungen oder Behinderungen des Luftaustauschs durch Gebäude o. ä. im Bereich von lokalen Windsystemen
lassen sich dagegen im Rahmen der Bebauungsplanung reduzieren.
Werden bspw. Kaltluft -/Frischluftentstehungsflächen bzw. - leitbahnen durch eine Planung ungünstig beei n-
flusst, ist dies zu benennen. Bestehen besondere Funktionszusammenhänge zu lokalklimatischen Lasträumen,
sind auch erhebliche Auswirkungen nicht auszuschließen (ggf. sind weitere Untersuchungen und vor allem
auch das Ergreifen von geeigneten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu empfehlen).
Auf Grundlage der ökologischen Risikoanalyse lassen sich überdies bei Bedarf für die verbleibenden Baufl ä-
chen Hinweise für die nachfolgende Bauleitplanung gegeben.
Bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen von Strategien und Maßnahmen zur Anpassung der Siedlungs -
und Infrastrukturen an erhöhte Risiken von Hitzebelastungen sind in der SUP hauptsächlich positive Effekte
für sämtliche Schutzgüter zu erwarten (bspw. für Menschen, Tiere/Pflanzen, Wasser, Boden, Biotopverbund
etc.). Dies gilt sowohl bzgl. der Minderung von Überwärmungstendenzen in belasteten Bereichen durch Ma ß-
nahmen in den betroffenen Gebieten selbst (Durchgrünung, Entsiegelung, etc.), sowie auch bei Maßnahmen
in deren Wirkumfeld (Erhalt von Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten sowie leitbahnen).
Im Zuge des Scoping sollte geklärt werden, wie weit der Untersuchungsrahmen der SUP in Bezug auf die B e-
wertung des Lokalklimas gesteckt werden soll – bspw. bzgl. Abschichtung und Alternativenbetrachtung je nach
Planungsebene oder geeigneter Informationsgrundlagen (ggf. Erstellung weiterer Gu tachten/ Informations-
grundlagen).
Es ist zu erwarten, dass sich im Zuge der Umweltprüfung / Umweltberichte zu den jeweiligen Verfahren s-
schritten auch Hinweise für die städtebauliche Planung selbst gewinnen lassen, die für die Beurteilung der
Klimawandelrobustheit der Planung selbst wertvoll sein können.
Bei kritischen Vorhaben in klimasensiblen Bereichen (Frischluftentstehungsgebiete und – leitbahnen) kann es
sinnvoll und notwendig sein, detaillierte kleinklimatische Gutachten zu erstellen, um die Vorhabenauswirkun-
gen prüfen und Vermeidungs -, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen festlegen zu können (Planungsopt i-
mierung). Derartige Gutachten sind Bestandteil der Umweltprüfung und durch den Vorhabenträger zu fina n-
zieren.
196 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
7 Akteursbeteiligung und –mobilisierung
Die Anpassung an den Klimawandel ist eine Querschnittsaufgabe, die viele verschiedene Bereiche des ko m-
munalen Handelns der Stadt Münster betrifft. Die Akzeptanz entsprechender Handlungsansätze, Strategien
und Planungen setzt daher eine frühzeitig einsetzende Information und Beteiligung maßgeblicher Akteure aus
Verwaltung, Nicht -Verwaltungs-Organisationen und diverser Interessengruppen voraus. Eine solche Beteil i-
gung bietet die Möglichkeit,
• eine fachliche Vernetzung der unterschiedlichen Akteure aus Verwaltung und anderen Einrichtungen
und Verbänden zu initiieren
• die Beteiligten fortlaufend über den jeweils aktuellen Kenntnisstand zu Klimawandelfolgen zu informie-
ren,
• das vorhandene Akteurswissen sowie die Fach- und Ortskenntnisse abzufragen und in den weiteren Pla-
nungsprozess einfließen zu lassen
• zugleich eine gemeinsame Verständigung über Probleme, Ziele und wesentliche Inhalte des Münsteraner
Anpassungskonzeptes zu ermöglichen
• die in die Konzepterstellung einbezogenen Akteure als Multiplikatoren für die Verbreitung der gemein-
sam erarbeiteten Anpassungserfordernisse und -maßnahmen zu gewinnen.
Bisherige Aktivitäten
Die Akteursbeteiligung für das Anpassungskonzept der Stadt Münster setzte über verschiedene Formate frü h-
zeitig ein.
Die Meilensteingespräche am 20. Mai 2014, am 04. Dezember 2014 und am 26. 10.2015 dienten der ver wal-
tungsinternen Abstimmung zum Projektfortschritt, zur Präsentation von Zwischenergebnissen sowie zur stra-
tegischen Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Zu Beginn des Arbeitsprozesses wurden am 01. / 02. Juli 2014 insgesamt vier thematisch differenzierte Info r-
mationsgespräche mit Schlüsselakteuren der für das Thema ‘ Klimawandelanpassung’ wichtigen Verwaltungs-
einheiten, Institutionen, Verbänden, Initiativen und Gruppen zu den Datengrundlagen und Ausgangspunkten
des Prozesses, zur Ableitung des Handlungsbedarfes und der Maßnahmenplanung sowie zu den Möglichke i-
ten ihrer weiteren Einbindung durchgeführt. Gegenstand der vier Gespräche waren die Themen
• Starkregen sowie Hochwasser- und Überflutungsschutz, Katastrophenschutz,
• Wirtschaft im Klimawandel incl. Land- und Forstwirtschaft,
• Vorsorge vor Hitzebelastungen und Gesundheitsvorsorge sowie Trockenheitsvorsorge
• Stadt- und Umweltplanung und Freiraumschutz.
Thema der zwei Werkstätten am 20. November 2014 und am 1 1. August 2015 waren die Erläuterung des G e-
samtprozesses, die Abfrage und Beteiligung zu Stärken, Schwächen und Potenzialen, die Vorstellung von
(Zwischen-) Ergebnissen und deren Diskussion sowie Vorschläge zur weit eren Bearbeitung. Der Teilnehmer-
kreis setzt sich aus Vertretern der Verwaltung sowie den relevanten Akteuren zusammen, die bereits im Zuge
der Informationsgespräche beteiligt wurden.
Insgesamt wurden über 50 Personen unterschiedlicher Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Verbände in
den Themenbereich Klimawandelanpassung in Münster involviert (siehe auch Anlage 10.1). Die Auswahl und
Einladung der bisher beteiligten Akteure erfolgte zu einem relativ frühen Zeitpunkt der konzeptionellen Ph a-
se, um das Wissen einer möglichst großen Gruppe in den Planungsprozess einbeziehen zu können. Die Aus-
wahl der Akteure folgte den Leitfragen (nach BMVBS 2013):
• Wer ist von den Auswirkungen des Klimawandels oder von möglichen Anpassungsentscheidungen betrof-
fen?
• Wer ist für die Umsetzung von möglichen Anpassungsmaßnahmenverantwortlich?
• Wer kann den Erfolg der Anpassungsmaßnahmen vergrößern?
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 197
Abbildung 45: Übersicht über die beteiligten Akteure
Quelle: eigene Darstellung
Darüber hinaus waren weitere Ämter und Institutionen zur Beteiligung an der Erstellung des Klimaanpa s-
sungskonzeptes eingeladen. Dazu gehörten Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien , Stadt
Münster – Presse- und Informationsamt, Stadt Münster – Rechts- und Ausländeramt, AWM – Abfallwirt-
schaftsbetriebe, Bezirksregierung Münster – Obere Landschaftsbehörde, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser,
Johanniter-Unfall-Hilfe, Industrie- und Handelskammer, Sozialverbände, Münsterland e.V. sowie Münster
Marketing.
Stadt Münster – Amt für
Gesundheit, Veterinär und Le-
bensmittelangelegenheiten
Stadt Münster –
Sozialamt Handwerkskammer Münster
Stadt Münster – Amt
für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit
Stadt Münster –
Sportamt Wald und Holz NRW,
Regionalforstamt Münsterland
Stadt Münster – Amt für
Schule und Weiterbildung Stadt Münster –
Tiefbauamt Bezirksregierung Münster –
Obere Wasserbehörde
Stadt Münster – Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung und
Verkehrsplanung
Stadt Münster –
Vermessungsamt Nabu – Naturschutzstation
Münsterland e.V.
Stadt Münster –
Bauordnungsamt Wirtschaftsförderung GmbH BUND Kreisgruppe Münster,
Umwelthaus
Stadt Münster –
Feuerwehr Stadtwerke Münster Umweltforum Münster e.V.
Stadt Münster –
Frauenbüro Beirat für Landschaftsschutz
Arbeitsgemeinschaft
Wasser- und Bodenverbände
Westfalen-Lippe
Stadt Münster –
Immobilienmanagement Landwirtschaftskammer Nord-
rhein-Westfalen THW, Ortsverband Münster
Stadt Münster –
Ordnungsamt Westfälisch-Lippischer Land-
wirtschaftsverband KV Münster Arbeiter-Samariter-Bund
Regionalverband Münster e.V.
Stadt Münster –
Dezernat Oberbürgermeister,
Stabstelle Arbeitssicherheit
Beirat für Klimaschutz
198 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Wie geht es weiter?
Der bisherige Prozess der Akteursbeteiligung im Rahmen der Erstellung des Anpassungskonzeptes kann nur
ein erster Anfang gewesen sein. Mit Fertigstellung des Anpassungsgutachtens beginnt die Umsetzungsphase,
die fortdauernd von einer dauerhaften Arbeitsgru ppe aus maßgeblichen Akteuren der Verwaltung und ande-
rer Einrichtungen und Verbände innerhalb des Stadtgebietes gesteuert und begleitet werden sollte.
Zu Koordinierung der Arbeitsgruppe ist die Einrichtung einer festen Personalstelle „Klimawandelanpas-
sung“ innerhalb der Münsteraner Stadtverwaltung zweckmäßig, die einen fortlaufenden Informations - und
Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Dienststellen und verwaltungsexternen Akteuren organisiert, die
jeweiligen Betroffenheiten und Zuständigkeiten sowie Vorteile und Nutzen einer früh einsetzenden Anpa s-
sung aufzeigt. Der Personal stelle sollte die Organisation und Vorbereitung regelmäßiger Treffen ebenso o b-
liegen wie die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit und des Monitorings. Darüber hinaus kann die Stell e als
fester Ansprechpartner für weitere Interessierte und Betroffene fungieren. (siehe auch Maßnahme A1).
Zusammenarbeit in der Region
Das Thema Klimawandel macht nicht an den Grenzen der Stadt Münster halt. Sowohl die Auswirkungen des
Klimawandels als auch daraus entstehende Handlungserfordernisse, wie etwa bei Hochwasserereignissen oder
Stürmen, bedürfen einer interkommunalen bzw. regionalen und fachübergreifenden Betrachtung und Hera n-
gehensweise (siehe auch Maßnahme A4). Dies umfasst u.a. Vereinbarungen
• zu einem Austausch über Betroffenheiten durch die Auswirkungen des Klimawandels
• zum Risikomanagement und zur gegenseitigen Unterstützung im Katastrophenfall (Krankenhäuser, Feu-
erwehr etc., siehe auch Konzept der „Vorgeplanten überörtlichen Hilfe“ VüH)
• zum gemeinsamen vorsorgenden Hochwasserschutz an Werse und Ems
• zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für Einwohner, Gewerbe und Landwirtschaft
• zu interkommunalen bzw. regionalplanerischen Langzeitstrategien für den Umgang mit den Auswirkun-
gen des Klimawandels und entsprechende Verankerung im Regionalplan (bspw. zur Sicherung Regiona-
ler Grünzüge mit Klimafunktion)
Vor diesem Hintergrund ist ein interkommunaler Informationsaustausch mit Altenberge und Greven (Kreis
Steinfurt), Telgte, Everswinkel, Sendenhorst und Drensteinfurt (Kreis Warendorf) sowie Ascheberg, Senden
und Havixbeck (Kreis Coesfeld) empfehlenswert. Zu prüfen ist, inwieweit ein solches Gremium in die beste-
hende interkommunale Organisationsstrukturen und Aktivitäten der Stadtregion Münster eingebunden wer-
den kann.
Die übergeordneten planerischen Ebenen – sprich die Fachämter bei den Kreisen und der Bezirksregierung
Münster – sind in die Gespräche einzubinden, um den interdisziplinären und oft überörtlichen Charakter von
Klimaänderungen handhaben zu können (BMVBS 2013). Die Beteiligung der Oberen Wasserbehörde der B e-
zirksregierung Münster im bisherigen Prozess ist dabei eine gute Basis.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 199
8 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
Die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes wurde bisher durch die Einbindung ausgewählter Akteure
fachöffentlich begleitet (siehe Kapitel 7 ). Klar ist dabei u.a. geworden, dass die Auswirkungen des Klimawa n-
dels in der Stadt Münster nahezu alle Bereiche des städtischen Lebens betreffen.
Räumlich gesehen, sind größere Stadtbereiche von den Auswirkungen der Temperaturerhöhungen oder von
den sich verändernden Niederschlagsverhältnissen betroffen (siehe u.a. Kapitel 4).
Sektoral betrachtet, werden die unterschiedlichen Lebensbereiche der Münsteraner tangiert. Die Klimawa n-
delauswirkungen betreffen den Wohnort, Standorte für Schule und Ausbildung sowie den Arbeitsplatz, aber
auch Bereiche für die Freizeitgestaltung oder soziale Einrichtungen.
Daraus wird deutlich, dass die herausgearbeiteten Auswirkungen des Klimawandels einschließlich der Anpa s-
sungserfordernisse und -maßnahmen einer breiten Stadtöffentlichkeit zu kommunizieren sind. Hintergrund
bzw. Basis der Kommunikation sind dabei drei Säulen
• Information
Das „neue“ Thema der Klimawandelanpassung vermitteln. Bereitstellung von grundlegenden Informatio-
nen, von welchen Auswirkungen des Klimawandels die Stadt Münster wo in welchem Ausmaß betroffen
sein wird. Übersicht über geplanten Aktivitäten und Maßnahmen der Stadt Münster.
• Sensibilisierung
Hinweise an die Öffentlichkeit, ob eine persönliche Betroffenheit durch die Auswirkungen des Klima-
wandels vorliegt und in welche Ausmaßen sich diese darstellen kann. Öffentlichkeit meint in diesem Zu-
sammenhang die Münsteraner Bevölkerung im Allgemeinen, aber auch bestimmte Zielgruppen.
Als besonders „einprägsam“ haben sich dabei Öffentlichkeitskampagnen herausgestellt, die unmittelbar
nach Extremwetterereignissen stattgefunden haben oder die mit der Umsetzung von ersten Maßnahmen
verbunden waren (BMVBS 2013). Gut nutzbar ist zum Beispiel der jeweilige Jahrestag des Starkregener-
eignisses Quintia (28.07.2014).
• Motivation
Nachgewiesen ist, dass die Beteiligungsbereitschaft bei Akteuren sinkt, wenn die Anpassung an den Kli-
mawandel einseitig als Risiko aufgefasst wird (BMVBS 2013).In der Kommunikationsstrategie sind daher
die Risiken des Klimawandels, aber auch die damit verbundenen Chancen sowie der Nutzen der vorge-
schlagenen Strategien und konkreten Maßnahmen aufzuzeigen („Positiv-Motivation).
Besondere Anreize müssen zur Umsetzung von Maßnahmen in Eigenregie gesetzt werden. Es ist aufzu-
zeigen, wie die Münsteraner Bevölkerung selbst aktiv werden kann und welche Möglichkeiten der Anpas-
sung am eigenen Haus bzw. auf dem eigenen Grundstück bestehen.
Zu guter Letzt: Dauerhafte Anreize motivieren! Insbesondere eine finanzielle Unterstützung der Stadt
Münster bei der Umsetzung privater Maßnahmen wirkt. Ansatzweise ist dies im Maßnahmenkapitel be-
reits beschrieben, so zum Beispiel über das Förderprogramm zur Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrü-
nung.
8.1 Besondere Zielgruppen
Kinder und Jugendliche
Vor allem Kinder, aber auch Jugendliche gehören zu den Bevölkerungskollektiven, die am stärksten von den
Auswirkungen des Klimawande ls betroffen sein werden. Dies betrifft die körperliche Anfälligkeit gegenüber
höheren Temperaturen, meint aber auch die zukünftige Lebensspanne.
Kinder und Jugendliche sind daher umfangreich zu informieren und als Multiplikatoren sowie künftige „A n-
passer“ zu gewinnen.
Geeignete Mittel und Instrumente sind
• die Integration des Themas „Klimawandel in Münster“ in den Lehrplan von Schulen
• das Durchführen von „Exkursionen“ durch die Stadt auf der Suche nach betroffenen Bereichen
• die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Umsetzung von Maßnahmen
• das Anbieten von Pflege- oder anderen Patenschaften für umgesetzte Maßnahmen
200 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Senioren und gesundheitlich Beeinträchtigte
Neben Kindern und Jugendlichen weisen Senioren oder gesundheitlich Beeinträchtigte, vor all em mit Herz -
Kreislauferkrankungen oder Beeinträchtigungen der Atemwege, die größte Anfälligkeit gegenüber den Au s-
wirkungen des Klimawandels auf. Dementsprechend ist ein Teil des Informations - und Beteiligungsangebotes
auf diese Bevölkerungsgruppe zuzuschneiden. Dazu bieten sich an
• Informationsveranstaltungen für Betroffene bzw. Angehörige und Pflegepersonal
• Schulungsangebote für pflegende / betreuende Angehörige, Nachbarn sowie des qualifizierten Pflegeper-
sonals
• Einbindung von Arztpraxen, Apotheken und anderen häufig frequentierten Einrichtungen in die Informa-
tionsverteilung
Industrie- und Gewerbetreibende / Dienstleister
Industrie und Gewerbe sowie Immobilienbranche sind in vielen Fällen nur schwer zu erreichen bzw. zu mot i-
vieren, da mit Klimawandelanpassung zunächst eine Investition verbunden ist, sich eine Sicherheit gegenüber
Extremwetterereignissen oder ein angenehmes Kleinklima als Standortfaktor nur schwer vermarkten lassen
(BMVBS 2013) und der Nutzen von Anpassungsmaßnahmen sich nicht direkt und in den nächsten Jahren
auszahlt. Insofern ist hier Geduld und eine gute Strategie gefragt, mit der die mittel - bis langfristigen Vorteile
von Anpassungsmaßnahmen gut vermittelt werden können.
Allerdings kann die Stadt Münster auf gute Erfahrungen in der entsprechenden Aktivierung der Gewerbetre i-
benden zurückgreifen, die sich sehr aktiv im Bereich Grünflächen zeigen. Dies zeigt sich bspw. in der Übe r-
nahme von Baumpatenschaften durch Industriebetriebe, die zur Behebung der Baumschäden bzw. – ausfälle
im Bereich der Promenade durch den Pfingststurm 2014 beigetragen haben („In|du|strie bekennt Farbe “).
Vergleichbares Beispiel ist das Sponsoring der Anlage und Pflege von Grünflächen, das durch Münsteraner
Gewerbe und Industrie geleistet wird.
Zugleich ist im Dialog vor allem mit Vertretern des Handwerks darzustellen, welche Potenziale und Möglic h-
keiten die Klimawandelanpassung gerade im baulichen Bereich mit sich führt, bspw. in der Anpassung des
Gebäudebestandes oder die Umsetzung von Klimawandelanpassungsmaßna hmen bei Gebäudeneubau (siehe
auch Maßnahmen H1, H8, H9, S2, S6 und W2). Gerade diese erforderlichen Maßnahmen können zu großen
Teilen durch Handwerksbetriebe umgesetzt werden.
Grundstücks- und Immobilieneigentümer
Der Sicherstellung des Klimakomforts in Wohnräumen kommt eine besondere Bedeutung zu. Zu möglichen
Maßnahmen in, am und im Umfeld der Gebäude siehe u.a. die Maßnahmen H1 und H9 in Kapitel 6.
Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Münster sind im Bereich des privaten Bauens begrenzt. Insofern sol l-
ten die bestehenden Möglichkeiten zur Information und Beratung genutzt werden, bspw. durch die Bereitste l-
lung von Informationsmaterialien im Rahmen der Bauberatung und des Baugenehmigungsverfahrens. Die
Gelegenheiten zur Initiierung von Modellvorhaben mit interessierten Bauherren als Vorbild für alle sollten
gesucht werden.
Gerade bei starker Nachfrage nach Wohnungen, wie dies zurzeit in Münster der Fall ist, sinkt die Bereitschaft
der Eigentümer, in den Wohnungsbestand zu investieren. Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit ist den Eigent ü-
mern aber aufzuzeigen, welche Vorteile mit baulichen / architektonischen Anpassungsmaßnahmen verbunden
sind (Mieterbindung aufgrund angenehmerer Wohnverhältnisse, Kostenersparnis aufgrund guter Dämmung,
Image). Insbesondere ist hier eine Verknüpfung mit den Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster sinnvoll,
die viele Synergien zur Klimaanpassung aufweist (bspw. Wärmedämmung). Zukünftig könnte bspw. das kom-
munale Förderprogramm an die Einbeziehung von Klimaanpassungsmaßnahmen gebunden werden, bspw.
Verschattung oder Sonnenschutz für die Gebäudeöffnungen, Vorrichtungen für Fassaden - und Dachbegr ü-
nung etc.
In die Beratung sind Hinweise auf mögliche Förder- und Sanierungsprogramme des Bundes oder des Landes
NRW zu integrieren.
Besonders erfolgversprechend ist dabei der Ansatz, Eigentümer größerer Immobilienbestände anzusprechen.
Dazu gehören in Münster u.a. die Wohn+Stadtbau GmbH als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt
Münster, weitere Wohnungsbaugenossenschaften sowie das Studentenwerk.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 201
8.2 Instrumente & Formate
Printmedien
Plakate, Flyer, Broschüren und weitere gedruckte Informationsangebote machen am meisten Sinn, wenn sie
mit einem konkreten Ereignis verbunden sind. Dies kann eine Veranstaltung(sreihe) sein oder auch ein ext-
remes Wetterereignis, in dessen Nachgang Informationen verbreitet werden.
Auf allen Medien ist ein Ansprechpartner zu benennen (bspw. der Klimaanpassungsmanager, siehe Maßnah-
me A1 , oder entsprechende Verwaltungsmitarbeiter bei den Fachdienststellen und zuständigen Behörden),
der Rückfragen beantworten und weitere Informationen geben kann.
Internetangebote
Eine Nutzung der städtischen Internetseite bietet sich als Plattform für erste und schnelle verfügbare Bera-
tung sowie zur fortlaufenden Information über Aktivitäten der Verwaltung und anderer Akteure an. Beispie l-
haft stehen dafür u.a. schon die Angebote des Tiefbauamtes zu „Rückstau -Tipps“ (siehe
www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/rueckstau.html
) oder Versickerung von Regenwasser
(www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/versickerung.html).
Tagesaktuelle Informationen können auch über die facebook -Seite der Stadt Münster Verbreitung finden
(über www.klima.muenster.de erreichbar).
Informationsveranstaltungen
Grundsätzlich bieten sich Veranstaltungen an, in denen über Auswirkungen und mögliche Anpassungsma ß-
nahmen informiert wird. Wichtig ist dabei, nicht eine gesamtstädtische Veranstaltung durchzuführen, sondern
in die einzelnen Quartiere Münsters zu gehen, vor Ort die Betroffenheiten darzustellen bzw. auch im Detail
abzufragen und mögliche Maßnahmen zur Anpassung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich
aufzuzeigen.
Gutes Beispiel: Stadtteilspaziergang „Fit für den Klimawandel“ in Saarbrücken
Ein Stadtteilspaziergang unter dem Motto „ Fit für den Klimawandel “ führte Bewohner des Stadtteils und weitere
Interessierte zu „ Hot spots “ sowie „Klimakomfortinseln“ und damit zu Orten, wo die Auswirkungen einer städt i-
schen Wärmeinsel und die ausgleichende Funktion von Grünflächen spürbar sind. Nähere Informationen unter
www.klimastadtraum.de/DE/Pilotprojekte/StadtKlimaExWoSt/Saarbruecken/Produkte/produkte_node.html
Zeitungsartikel / Pressekampagne / Pressepartnerschaft
Grundsätzlich finden Extremwetterereignisse wie Stürme und Starkregen das rege Interesse der Medien. Wei-
tergehend beschränkt sich die Berichterstattung zu Klimawandelfolgen und Anpassungserfordernissen auf
Randberichte. Um eine kontinuierliche Berichterstattung zu erzeugen – bspw. in Form einer Artikelserie zum
Klimawandel in Münster – sind vorhandene Kontakte des städtischen Presseamtes zu nutzen.
Beratungsangebote
(Um)Bauwilligen in Münster steht die Bauberatung des Bauordnungsamtes sowie die Energie -
/Umweltberatung der Verbraucherzentrale und der Stadtwerke Münster zur Verfügung, die Beratungen zu
Themen wie etwa barrierefreies Bauen , Energieeinsparung im Altbau und Neubau anbietet bzw. vermittelt.
Denkbar ist eine Ergänzung des Beratungsangebotes durch Aspekte des klimawandelangepassten Bauens –
sowohl beim Neubau als auch beim Umbau bestehender Gebäude.
Schulungsangebote
Schulungsangebote sind für unterschiedliche Zielgruppen und durch unterschiedliche Anbieter denkbar
• Angebote im Bereich der Pflege und Versorgung älterer und kranker Personen
• Angebote für Architekten zum Themenbereich klimawandelangepasstes Bauen
• Angebote für Handwerker und Dienstleister
8.3 Vorgehensweise
Empfohlen wird eine größere Startkampagne, die bspw. Jahrestag des Starkregenereignisses Quintia beginnt.
Dieses ist im ‚kollektiven’ Gedächtnis der Münsteraner verankert, vor allem bei persönlicher Betroffenheit. Es
202 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
stellt insoweit einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar, um mögliche künftige Betroffenheiten und Verant-
wortlichkeiten einem großen öffentlichen Kreis zu kommunizieren.
Zu prüfen ist dabei, inwieweit bestehende Informationsangebote der Stadt Münster oder anderer Dritter g e-
nutzt werden können, um eine Doppelarbeit zu vermeiden.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die jeweiligen Informationen – gerade in den Online -Angeboten – fortlau-
fend aktuell zu halten und kontinuierlich fortzuschreiben.
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 203
9 Klimafolgenmonitoring und -controlling
9.1 Grundlagen des Klimafolgenmonitorings und des -controllings
Nach Definition des Schweizerischen Bundesamt es für Gesundheit (2005) bezeichnet Monitoring eine „routi-
nemäßige, ständige und systematische Sammlung von vergleichbaren Daten zu einem Phänomen bzw. zu b e-
stimmten Indikatoren mit dem Ziel, Entwicklungen / Veränderungen des beobachteten Phänomens über die
Zeit zu erfassen“. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhei n-Westfalen (LANUV
NRW) definiert im Hinblick auf den Klimawandel „Ziel des Klimafolgenmonitorings ist es, Effekte in Natur
und Umwelt, auf die der Klimawandel einen Einfluss hat, frühzeitig zu erkennen. Damit soll rechtzeitig und
angemessen auf Veränderungen und Risiken reagiert werden können.“ 17 Für das Klimafolgenmonitoring ist
es insoweit notwendig, Daten zur Veränderung des Umwelt und der davon abhängigen technischen und
menschlichen Systeme zu erheben, die ihre Veränderungen durch den ablaufenden Klimawandel dokumenti e-
ren.
Das Controlling ist hingegen „eine zentrale Managementfunktion mit dem Zweck, Führungsprozesse und -
entscheidungen auf eine solide Grundlage zu stellen. Controlling steuert den gesamten Planungs - und Umset-
zungsprozess einer Organisation, indem es mit Blick auf die Ziele einer Organisation oder eines Leistungsb e-
reiches Daten über die zur Zielerreichung eingesetzten Mittel und Verfahren auswählt, sammelt, analysiert
und interpretiert.“
Für das Klimafolgencontrolling werden einerseits quantitative als auch qualitative Indikatoren genutzt, welche
für das Messen der Zielerreichung bestimmt wurden. Das Controlling nutzt dabei die im Rahmen des Monit o-
rings erfassten Daten. Andererseits bedarf das Klimafolgencontrolling Informationen zur Wirkung und zum
Erfolg der ergriffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, sowohl im Hinblick auf die
negativen als auch die positiven Folgen.
Ein künftiges Klimafolgenmonitoring und -c ontrolling dient vor diesem Hintergrund der Überprüfung des
Münsteraner Klimaanpassungskonzepts, insbesondere des Umsetzungsstandes und der Wirksamkeit der vo r-
geschlagenen Maßnahmen. Es bereitet eine mögliche Anpassung und Überarbeitung von Aktivitäten und
Maßnahmen vor. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere, dass die Klimaänderungsproze sse eine hohe Dy-
namik aufweisen.
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Austausch mit anderen Kommunen, die von ähnlichen Auswirkungen des
Klimawandels betroffen sind. Entsprechende Ansätze sind bereits vorhanden, u.a. ein Erfahrungsaustausch
mit der Stadt Dortmund zum Umgang mit Starkregenereignissen oder ein ständiger Austausch mit Grünfl ä-
chen- / Gartenämtern anderer Städte zum Thema angepasste Baumartenverwendung.
9.2 Aufgaben
Das Münsteraner Monitoring übernimmt vor diesem Hintergrund verschiedene Aufgaben und Funktionen.
• Beobachtung der tatsächlich eintretenden Klimaveränderungen (Monitoring):
Eine der Kernaufgaben des Controllings ist die Beobachtung der tatsächlich eintretenden Klimaverände-
rungen im Münsteraner Stadtgebiet; relevant sind für Münster Veränderungen der Höhe der Temperatur
und des Niederschlags im Hinblick auf Menge und Intensität im jahreszeitlichen Wechsel. Dazu bietet
sich eine fortlaufende Erfassung und Auswertung der maßgeblichen Parameter aus den Bereichen Tem-
peratur und Niederschlag im Stadtgebiet an, bspw. über die Wetterstationen der LANUV am Hauptklär-
werk, der AG Klimatologie des Instituts für Landschaftsökologie der Universität Münster, oder andere
Messstationen. In größeren Abständen (5- bis 10 jährig) könnten auch die Messfahrten und Modellierun-
gen wiederholt werden, die im Zuge der Erarbeitung des Anpassungskonzeptes vorgenommen wurden.
Darüber hinaus sind die Auswirkungen künftiger Extremwetterereignisse – wie bereits in der Vergangen-
heit praktiziert – zu dokumentieren und mit den Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes abzugleichen
(siehe Rückkopplung).
17 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV NRW): Klimafolgenmo-
nitoring in Nordrhein-Westfalen. <http://www.lanuv.nrw.de/kfm-indikatoren/> Zuletzt besucht 12.12.2015
204 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
• Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen (Controlling):
Das Controlling hat auch die Aufgabe, den Umsetzungsstand der empfohlenen (und im Handlungskon-
zept der Stadt Münster zu verankernden) Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Dies um-
fasst auch die Bewertung und Analyse bereits realisierter Projekte und Maßnahmen hinsichtlich ihres Zie-
lerreichungsgrades bzw. ihres Erfolges.
Weiteres Augenmerk sollte – bezogen auf die Überprüfung von Stadtentwicklungsvorhaben auf notwen-
dige Anpassungsmaßnahmen – auf die Anwendung und die Ergebnisse des „Klimawandelchecks in der
Bauleitplanung“ (siehe Kapitel 6.3.1) gelegt werden.
• Rückkopplung zwischen Klimaveränderungen und Anpassungsbedarfen (Controlling):
Die Ergebnisse der Messungen dienen u.a. auch dazu, sowohl die in Kapitel 5 formulierten Ziele und die
Gesamtstrategie als auch die in Kapitel 6 beschriebenen Maßnahmen dahingehend zu prüfen, ob die zu-
grunde liegenden Rahmenbedingungen und Daten sich wie erwartet entwickeln und ob ggf. Anpassungen
bzw. Optimierungen erforderlich sind (Nachsteuerung, Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen).
• Prozess- und Akteursbeobachtung (Controlling):
Zu prüfen ist, ob der über das Klimaanpassungskonzept initiierte Austausch innerhalb der Verwaltung
bzw. zwischen Verwaltung und externen Akteuren dauerhaft fortgeführt wird. Auch hier sind fortlaufend
Rückkopplungen erforderlich zur Art und Häufigkeit des Austausches bzw. zur Einbindung weiterer rele-
vanter Akteure. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Schwierigkeiten im Umsetzungsprozess auftreten
und wie dieses behoben werden können.
9.3 Prüfmatrix
Die einzelnen Bausteine des Monitorings - und Controlling-Konzeptes werden hinsichtlich zu prüfender Para-
meter, des Personal- und Materialaufwandes sowie der Zeitplanung konkretisiert.
Die Maßnahmendossiers in Kapitel 6 enthalten bereits Hinweise auf mögliche Indikatoren, die im Rahmen
des Monitorings und des Controllings abzuarbeiten sind. Diese und weitere sind nachfolgend zusammenfas-
send dargestellt und mit ergänzenden Hinweisen versehen. Dabei bedeuten:
• Maßnahme: zur Vorsorge oder Anpassung an die Folgen des Klimawandels bzw. zur Beobachtung der
Klimaveränderungen
• Indikatoren: Messgrößen für den Erfolg / Misserfolg einer Maßnahme
• Häufigkeit: der Prüferfordernisse und -schritte
• Zuständigkeit: für die Erfassung und das Sammeln der Daten für die Berichte (siehe 9.4) Es wird davon
ausgegangen, dass die Personalstelle „Klimawandelanpassung“ die Daten und Informationen bei den je-
weils zuständigen Ämtern und Behörden abfragt und in einem Gesamtbericht zusammenfasst. Die jewei-
lig genannten Akteure, Ämter und Behörden sind jedoch für die Erfassung, Nachhaltung, Interpretation
und Erläuterung der Daten und Informationen zuständig.
Der Aufbau der Prüfmatrix orientiert sich grundlegend an der Systematisierung der Maßnahmenempfehlu n-
gen in Kapitel 6.1.
9.3.1 Allgemeine und übergreifende Maßnahmen
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
Aktualisierung und Bewer-
tung der wesentlichen Pa-
rameter aus den Bereichen
Temperatur und Nieder-
schlag im Stadtgebiet vor
dem Hintergrund regionaler
Entwicklungen
Maßgebliche Änderun-
gen der Parameter in der
Stadt vor dem Hinter-
grund großräumiger
Entwicklungen (Trend-
bewertung)
fortlaufend Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit in Zu-
sammenarbeit mit Tiefbau-
amt, LANUV, AG Klimato-
logie des Instituts für Land-
schaftsökologie der Universi-
tät Münster
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 205
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
Wiederholung von Mess-
fahrten und Modellierun-
gen
Maßgebliche Änderun-
gen der Parameter in den
städtischen Quartieren
5- bis 10 jährig Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit in Zu-
sammenarbeit mit der AG
Klimatologie des Instituts für
Landschaftsökologie der Uni-
versität Münster
Erfassung der Auswirkun-
gen von Extremwetterer-
eignissen, Dokumentation
und Abgleich mit dem An-
passungsgutachten
Betroffene Stadtberei-
che, Infrastrukturen,
Straßenzüge
bei Bedarf, im
Schadensfall
Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“ in Zusammen-
arbeit mit den betroffenen
städtischen Dienststellen wie
Feuerwehr, Tiefbauamt, etc.
Klimawandelcheck in der
Bauleitplanung
Anwendungshäufigkeit,
abgeleitete Anpassungen
von Entwürfen und Pla-
nungen
fortlaufend Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Verkehrs-
planung
A1 - Personalstelle „Klima-
wandelanpassung / -
management“
Einrichtung der Stelle Einmalig -
Arbeitsberichte / Jahres-
berichte
1- bis 2-jährlich
Tätigkeitsnach-
weis bzw.
5-jährlich Con-
trollingbericht
Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
A2 - Informationskampagne
„Klimawandel in Münster“
Anzahl von Veröffentli-
chungen
Jährlich
Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
Anzahl von Seitenaufru-
fen
Jährlich
Besucherzahlen Info-
Veranstaltungen
Jährlich
A3 - Warn- und Informati-
onssystem
Einführung der Systeme Einmalig Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
A4 - Interkommunale Ab-
stimmung
Zustandekommen Ak-
teursnetzwerk
Einmalig Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
Häufigkeit des Informa-
tionsaustausches
Jährlich Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
9.3.2 Schutz vor Überwärmung
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
H1 – Schutzmaßnahmen
für soziale Einrichtungen in
wärmebelasteten Bereichen
Bereitstellung angemes-
sener Freiflächen
Jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit, Amt für
Schule und Weiterbildung,
Sozialamt
Anzahl durchgeführter
Schulungen
2-jährlich Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
206 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
H2 – Gestaltung von Ar-
beitsplätzen in der Verwal-
tung und öffentlichen Ein-
richtungen
Max. gemessene Innen-
raumtemperaturen an
den Arbeitsplätzen
bei Bedarf (in
Wärmeperioden)
Stabstelle Arbeitssicherheit in
Zusammenarbeit mit den be-
troffenen Dienststellen
Anzahl angepasster
Verwaltungsgebäude
2-jährlich
Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
Umsetzung neuer / an-
gepasster Arbeitszeitmo-
delle
2-jährlich
Durchgeführte Beratun-
gen
jährlich Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
H3 - Anpassung des
ÖPNV-Systems an Hitze-
ereignisse
Anteil ausreichend kli-
matisierter Busse am Ge-
samtbusbestand
2-jährlich Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“, Stadtwerke
Münster
Anzahl beschatteter Hal-
testellen
2-jährlich Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“, Stadtwerke
Münster
H4 - Sicherung ausreichen-
der Flüssigkeitsversorgung
für hilfsbedürftige und älte-
re Menschen
Anzahl Trinkpaten 2-jährlich Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“
Anzahl teilnehmender
Geschäfte und Gastro-
nomiebetriebe
2-jährlich Personalstelle „Klimawan-
delanpassung“ in Zusammen-
arbeit mit Einzelhandelsver-
band, Werbegemeinschaft etc.
H5 - Beobachtung von
neuen Krankheitserregern
Etablierung entspre-
chender Beobachtungs-
und Vorsorgesysteme
fortlaufend Amt für Gesundheit, Veteri-
när und Lebensmittelangele-
genheiten in Zusammenarbeit
mit Bundes- und Landesbe-
hörden
H6 - Sicherung und Erhö-
hung des Grünflächenan-
teils
Anzahl neu geschaffener
Grünflächen
2-jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
Anzahl entsiegelter
Schulhöfe
2-jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit, Amt für
Schule und Weiterbildung,
Sozialamt
H7 - Angepasste Gestal-
tung von Verkehrsflächen
Anzahl entsiegelter Flä-
chen
2-jährlich Tiefbauamt, Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung
und Verkehrsplanung
Anzahl neu gepflanzter
Bäume
jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit, Amt für
Stadtentwicklung, Stadtpla-
nung und Verkehrsplanung
H8 - Optimierung von Ge-
bäuden bei Neubau
Anzahl angepasster Ent-
würfe
2-jährlich Amt für Immobilienmanage-
ment, Bauordnungsamt
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 207
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
Anzahl (erfolgreicher)
Beratungsgespräche
2-jährlich
Modellvorhaben 2-jährlich
H9 - Förderprogramm
Dach-, Fassaden- und In-
nenhofbegrünung
Anzahl bewilligter För-
deranträge
jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
Begrünte öffentliche
Gebäude
2-jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit, Amt für
Immobilienmanagement
H10 - Freihalten von Luft-
leit-, Frischluft- und Kalt-
luftleitbahnen
Freihaltung der vorhan-
denen Luftleit-, Frisch-
luft- und Kaltluftleitbah-
nen
2-jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit, Amt für
Stadtentwicklung, Stadtpla-
nung und Verkehrsplanung
H11 - Gesamtstädtische
Nachverdichtungsstrategie
Erstellung des Konzeptes einmalig Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Verkehrs-
planung, Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhal-
tigkeit
H12 - Sanierung des Aa-
sees
Belastung mit Cyanobak-
terien
fortlaufend Tiefbauamt, Amt für Gesund-
heit, Veterinär und Lebens-
mittelangelegenheiten
Stabilisierung der Was-
sertemperaturen
Fortlaufend (ins-
besondere in
Sommermonaten)
Tiefbauamt
9.3.3 Anpassung an Trockenheit
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
T1 - Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung
Höhe des Wasserver-
brauchs
Fortlaufend (insbe-
sondere in Sommer-
monaten)
Stadtwerke Münster
Ausreichende Wasser-
versorgung
Fortlaufend (insbe-
sondere in Sommer-
monaten)
Stadtwerke Münster
T2 - Niederschlags- und
Brauchwasserkonzept
Anteil Regen- und
Brauchwassernutzung
am Gesamtwasserver-
brauch
Fortlaufend (insbe-
sondere in Sommer-
monaten)
Stadtwerke Münster, Tief-
bauamt, Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nach-
haltigkeit
T3 - Risikokarte Trocken-
risse
Durchführung einmalig Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit
T4 - Anpassung der Grün-
flächen
Anzahl der Bestandsaus-
fälle
fortlaufend Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit
Anteil Brauchwasser am
Gesamtwasserbedarf
Fortlaufend (insbe-
sondere in Sommer-
monaten)
Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit
208 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
T5 - Schutz klimasensibler
Tierarten und Lebensräume
langfristiger Erhalt der
Feuchtgebiete
5-jährliche Zustands-
bewertung
Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit
T6 - Entwicklung eines kli-
mastabilen Zukunftswaldes
sowie Schutz vor Wald-
bränden
Anzahl der Waldbrände bei Bedarf, im Scha-
densfall
Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit
Anzahl der Beratungen
von Privatwaldbesitzern
2-jährlich Regionalforstamt Münster
9.3.4 Minimierung der Auswirkungen von Starkregen
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
S1 - Einsatzfähigkeit der
Einsatzkräfte bei Extrem-
wetterereignissen weiter-
entwickeln
Durchgeführte bzw. be-
suchte Fortbildungsver-
anstaltungen
jährlich Feuerwehr
Anschaffung technischer
Ausrüstung
jährlich Feuerwehr
S2 - Vorsorgemaßnahmen
Bereiche mit überfluteten
Siedlungsflächen
Hektar überprüfte Flä-
che
Jährlich Tiefbauamt
S3 - Vorsorgemaßnahmen
Baulandprogramm
Einführung eines Kli-
mawandelchecks in der
Bauleitplanung
einmalig Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Ver-
kehrsplanung, Amt für
Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit
S4 - Berücksichtigung von
Notwasserwegen
Umsetzungsfälle jährlich Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Ver-
kehrsplanung, Tiefbauamt
S5 - Verbesserung des Nie-
derschlagsrückhalts im
Siedlungsraum
Geschaffenes Retenti-
onsvolumen
jährlich Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Ver-
kehrsplanung,
Entsiegelte Grund-
stücksfreiflächen
jährlich Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit, Tiefbauamt
Quadratmeter Gründä-
cher pro Jahr
jährlich Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit, Tiefbauamt
S6 - Überflutungsangepass-
te Bauweisen
Durchgeführte Veran-
staltungen, verteilte In-
formationsmaterialien,
Anzahl der Medienbe-
richte, durchgeführte
Beratungsgespräche
2-jährlich Bauordnungsamt, Tief-
bauamt
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 209
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
S7 - Vorsorgemaßnahmen
Bereiche mit überfluteten
Freiraumflächen
Hektar überprüfte Flä-
che pro Jahr
2-jährlich Tiefbauamt
S8 - Vorsorgemaßnahmen
Abflusswege und Gewäs-
serdurchlässe
Anpassung der Hoch-
wasserrisikokarten
Einmalig Bezirksregierung Münster
in Kooperation mit Amt
für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit (Mitt-
lere und Untere Wasser-
behörde), Tiefbauamt
Geprüfte / angepasste
Gewässerdurchlässe
2-jährlich Tiefbauamt, Wasser- und
Bodenverbände, Straßen-
bauträger, DB Netz AG
etc.
S9 - Gewässerrenaturierung m (Lauflänge) bzw. m²
(Fläche) renaturierter
Gewässer und ihrer Au-
en
2-jährlich Tiefbauamt, Wasser- und
Bodenverbände
S10 - Schutz und Vorsor-
gemaßnahmen an kritischen
Infrastrukturen
Durchführung 2-jährlich Tiefbauamt in Kooperati-
on mit den Anlagenbetrei-
bern
S11 - Sicherung des Versor-
gungsnetzes der Rettungs-
wege
Sanierung überflutungs-
gefährdeter Straßenab-
schnitte in Meter, Fest-
legung von Alternativ-
routen
2-jährlich Tiefbauamt, Feuerwehr
S12 - Notfallregeln für Bus-
verkehr im Starkregenfall
Einführung der Notfall-
regeln
einmalig Stadtwerke Münster
9.3.5 Minimierung von Sturmschäden
Maßnahme Indikatoren Häufigkeit Zuständigkeit
W1 - Warnung vor und
Vorsorgeempfehlungen ge-
genüber Starkwind verbes-
sern
Einführung der Systeme Einmalig u.a. Feuerwehr, Personal-
stelle „Klimawandelanpas-
sung“
W2 - Schutz von Gebäuden Anzahl von Veröffentli-
chungen
Jährlich Personalstelle „Klima-
wandelanpassung“
W3 - Schutzabstände zwi-
schen Wald und größeren
Baumbeständen gegenüber
Gebäuden
Anzahl der Sturmschä-
den an Gebäuden
bei Bedarf, im Scha-
densfall
Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit (Forstbehörde), Feu-
erwehr
W4 – Anpassung/Prüfung
des städtischen Baumbe-
standes
Baumausfälle bei Stark-
windereignissen
bei Bedarf, im Scha-
densfall
Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit, Tiefbauamt
W5 - Prüfung und Anpas-
sung der Waldbestände
Höhe möglicher Sturm-
schäden (in Festmeter)
bei Bedarf, im Scha-
densfall
Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltig-
keit
210 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
9.4 Berichterstattung
Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen (ca. alle 3 oder 5 Jahre) einen Controlling - bzw. Monitoring-
bericht zu erstellen. Der Bericht übernimmt zum einen die Aufgabe, die tatsächlich eingetretenen Klimaände-
rungen in gut verständlicher Weise darzustellen. Zum anderen verdeutlicht er, in welchen Umfang welche
Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen hilfreich waren, auf die Auswirkungen des Klimawandels im Münste r-
aner Stadtgebiet zu reagieren. Darüber hinaus beinhaltet er im Sinne einer Evaluation Hinweise zur Verbe s-
serung von Maßnahmen und / oder Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten.
Die Verantwortlichkeit dafür kann der neu einzurichtenden Stelle „Klimawandelanpassung / - management“
(siehe Maßnahme A1) übertragen werden. Gute Beispiele für entsprechende Berichte liegen in der Stadt
Münster bereits vor. Neben dem Flächenbericht (Stadt Münster 2014b) ist dies die Veröffentlichung „U m-
weltdaten Münster“ (Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz 2014a).
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 211
10 Anlagen
10.1 Beteiligte Akteure
Die folgenden Akteure haben sich und ihr Wissen über die Teilnahme an den verschiedenen Informations -
und Gesprächsformaten i n die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster eingebracht
(Nennung in alphabetischer Reihenfolge).
Diese Akteure waren insbesondere bei der Erarbeitung der Grundlagen- und Bestandskapitel (Kapitel 1 bis 4)
beteiligt und haben hierzu einen wesentlichen fachlichen Input geliefert. Anregungen und Erläuterungen di e-
ser Personen, die sich aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess ergaben, wurden in das Gutachten übe r-
nommen.
Die Kapitel 5 bis 9 zu Leitbild, Zielen , vor allem zu den Maßnahmen und weitere spiegeln aber allein die gu t-
achterliche Meinung des BKR Aachen sowie des Geographischen Instituts der RWTH Aachen wider, die
nicht in allen Belangen mit den Ansichten der beteiligten Akteure deckungsgleich sein muss.
Herr Andrasch Stadt Münster – Feuerwehr
Frau Arndts-Haupt Stadt Münster – Frauenbüro
Herr Bohn Arbeitsgemeinschaft Wasser- und Bodenverbände Westfalen-Lippe
Herr Bruns Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Dephoff Stadt Münster – Vermessungsamt
Herr Dobberke Stadt Münster – Dezernat Oberbürgermeister, Stabstelle Arbeitssicherheit
Herr Domke Stadtwerke Münster
Herr Dreier Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Eismann Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Herr Elmer Nabu – Naturschutzstation Münsterland e.V.
Herr Foschepoth Stadt Münster –Dezernat Oberbürgermeister, Stabstelle Arbeitssicherheit
Herr Fritzen Stadt Münster – Feuerwehr
Herr Fritzner-Goldstein Bezirksregierung Münster – Obere Wasserbehörde
Herr Gövert Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Grimm Stadt Münster – Tiefbauamt
Herr Hecker Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Frau Hilgensloh Beirat für Landschaftsschutz
Frau Karner Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Kenter Stadt Münster – Feuerwehr
Herr Kock Stadt Münster – Vermessungsamt
Frau König-Gravemeier Bezirksregierung Münster – Obere Wasserbehörde
Herr Kovermann Stadtwerke Münster
Frau Kramer Stadt Münster – Tiefbauamt
Herr Krause-Kämereit Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung
Herr Kuttenkeuler Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Landrath Handwerkskammer Münster
212 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Frau Langkabel Stadtwerke Münster
Herr Lohaus Stadt Münster – Bauordnungsamt
Herr Dr. Lürwer Stadt Münster Amt für Gesundheit, Veterinär und Lebensmittelangelegenheiten
Herr Menke Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Muddemann Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Dr. Neumann Stadt Münster – Amt für Gesundheit, Veterinär und Lebensmittelangelegenheiten
Herr Nölle Umweltforum Münster e.V.
Herr Reher Stadt Münster – Sportamt
Frau Reimann Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Herr Reloe Stadt Münster – Tiefbauamt
Herr Scheiber Stadt Münster – Amt für Schule und Weiterbildung
Herr Schewetzky Wirtschaftsförderung GmbH
Herr Schläfke Stadtwerke Münster
Herr Schmalz BUND Kreisgruppe Münster, Umwelthaus
Herr Schowe Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Herr Schröder Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münster e.V.
Herr Schulik Stadt Münster – Ordnungsamt
Herr Schulze-Dieckhoff Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband
KV Münster, Geschäftsstelle Münster
Frau Schwering Stadt Münster – Sozialamt
Herr Stemmer Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland
Herr Stoldt Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Szustkowski Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Ortsverband Münster
Herr Prof. Surholt Beirat für Landschaftsschutz
Herr Tegtmeier Stadt Münster – Vermessungsamt
Herr Trapp Stadtwerke Münster
Herr Watermann Stadt Münster – Amt für Schule und Weiterbildung
Herr Vechtel Stadt Münster – Ordnungsamt
Herr Wehling Stadtwerke Münster
Herr Werner Stadt Münster – Immobilienmanagement
Frau Wildt Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Herr Willnath Stadt Münster – Sportamt
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 213
10.2 Abkürzungsverzeichnis
°C Grad Celsius (zur Angabe von absoluten Temperaturwerten)
APA Aktionsplan Anpassung
ARL Akademie für Raumforschung und Landesplanung
BASIS-DLM Digitales Basis-Landschaftsmodell
BauGB Baugesetzbuch
BauNVO Baunutzungsverordnung
BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
BdB Bund deutscher Baumschulen
BImSchG Bundesimmissionsschutz-Gesetz
BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung
BMG Bundesministerium für Gesundheit
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BNatSchG Bundesnaturschutz-Gesetz
BP, BPlan Bebauungsplan
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
CO2 Kohlendioxid
DAS Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel
DST Deutscher Städtetag
DWD Deutscher Wetterdienst
et al. und andere
etc. et cetera
EU Europäische Union
FFH Flora-Fauna-Habitat
FNP Flächennutzungsplan
FSME Frühsommer-Meningoenzephalitis
GFZ Geschossflächenzahl
GWL Großwetterlage
h Stunde
IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change
K Kelvin (zur Angabe von Temperaturdifferenzen)
Kfz Kraftfahrzeug
KLAM_21 Kaltluftabflussmodell des Deutschen Wetterdienstes
km Kilometer
km² Quadratkilometer
KomPass Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung
KOSTRA Koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertungen
KRITIS Kritische Infrastrukturen
LABO Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz
LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
LaPlaG Landesplanungsgesetz
214 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
LEP Landesentwicklungsplan, Landesentwicklungsprogramm
l/m² Liter pro Quadratmeter
l/s Liter pro Sekunde
m Meter
MIV Motorisierter Individualverkehr
MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(Umbenennung von MUNLV in MKUNLV im Jahr 2010)
MUKLIMO Mikroskaliges Urbane Klima-Modell des Deutschen Wetterdienstes
MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
NO2 Stickstoffdioxid
Nr. Nummer
NRW Nordrhein-Westfalen
o. ä. oder ähnlich
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
PIK Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V.
PKW Personenkraftwagen
RCP8.5 Representative Concentration Pathways
(Repräsentative Konzentrationspfade)
SPNV S chienengebundener Personennahverkehr
SUP Strategische Umweltprüfung
THG Treibhausgas(e)
THW Technisches Hilfswerk
u.a. unter anderem
UBA Umweltbundesamt
ü. NN über Normalnull
ÜSG Überschwemmungsgebiet
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
vgl. vergleiche
VOC volatile organic compound(s), Flüchtige organische Verbindungen
vüH vorgeplante überörtliche Hilfe
WHG Wasserhaushalts-Gesetz
WRRL Europäische Wasserrahmen-Richtlinie
z.B. zum Beispiel
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 215
10.3 Glossar
DAS = Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Am 17. Dezember 2008 durch das Bundeskabinett beschlossen, schafft die DAS einen Rahmen zur Klim a-
wandelfolgenanpassung. Vorrangig umfasst sie den Handlungsbedarf des Bundes, definiert aber auch Han d-
lungsfelder der Anpassung, die sich auf regionale und kommunale Anpassungskonzepte übertragen lassen.
Eistag
Ein Eistag bezeichnet als klimatologischer Kenntag einen Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur un-
terhalb des Gefrierpunktes (unter 0°C) verbleibt.
Exposition (= Betroffenheit)
Die Betroffenheit von (bestimm ten) Bevölkerungsgruppen, (sozialen) Einrichtungen, Raum - und Siedlungs-
strukturen sowie kritischer Infrastruktur von bestimmten Änderungen der Klimaparameter.
Extremwetterereignisse
Ereignisse, die selten auftreten , aber mit hoher Intensität verbunden sind. Bei extremen Niederschlags - bzw.
Hitzeereignissen wird eine Zunahme solcher Extrem wetterereignisse mit dem beginnenden Klimawandel in
Verbindung gebracht und eine weitere Zunahme für die Zukunft erwartet.
Frosttag
Ein Frosttag ist als klimatologischer Kenntag ein Tag, an dem das Minimum der Lufttemperatur unterhalb des
Gefrierpunktes (0°C) liegt.
FSME / Frühsommer-Meningoenzephalitis
Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute, die von Viren ausgeht. Überträger sind befallene Zecken.
Heißer Tag
Ein Heißer Tag bezeichnet als klimatologischer Kenntag einen Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur
≥ 30°C beträgt.
IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change
Die zwischenstaatliche Organisation ist eine die führende internationale Körperschaft bei der Einschätzung
der Auswirkungen des Klimawandels. Sie wurde 1988 durch das Umwelt -Programm der Vereinten Nationen
(UNEP) und die World Meteorological Organization (WMO) ins Leben berufen. Ihre Aufgabe umfasst die
wissenschaftliche Forschung und Dokumentation zum gegenwärtigen Kenntnisstand im Klimawandel und se i-
nen möglichen Umwelt- und sozioökonomischen Auswirkungen.
Klimaanpassung
Gesamtheit der Aktivitäten, die dazu dienen, die Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme g e-
genüber bereits eingetr etenen oder zu erwartenden Folgen und Auswirkungen des Klimawandels zu verri n-
gern.
Kritische Infrastrukturen
Kritische Infrastrukturen sind nach der Definition des Bundes Organisationen und Einrichtungen mit wicht i-
ger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende
Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen ei n-
treten würden.
(Lokale) Kaltluft
Luft, die aufgrund des Energieumsatzes an der Erdoberfläche eine niedrigere Temperatur aufweist als an der
Obergrenze der entsprechenden Bodeninversion (siehe VDI 3787 Blatt 5). Es handelt sich dabei um einen re-
lativen und nicht einen absoluten Bezug.
Klima
Klima bezeichnet ein statistisches „Durchschnittswet ter“, bezogen auf eine bestimmte Zeitspanne. In der R e-
gel wird ein Zeitraum von 30 Jahren betrachtet, den die Weltorganisation für Meteorologie als klassische
216 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Klimaperiode definiert hat. Das Klima stellt langfristige Entwicklungstrends dar. Innerhalb der betrachten
Zeiträume können Schwankungen auftreten.
low regret-Maßnahmen
Low-regret-Maßnahmen oder auch Limited- regret-Maßnahmen sind relativ kostengünstige Strategien, die
große Vorteile bringen, wenn die zukünftig projizierten Klimaverhältnisse eintreten. Typischerweise handelt
es sich hierbei meistens um bauliche Projekte, die im Zuge eines Neubaus oder während Sanierungsarbeiten
realisiert werden können.
no regret-Maßnahmen
No-regret-Maßnahmen basieren auf den Strategien, die mit oder ohne Folgen des Klimawandels ökonomisch,
ökologisch und sozial sinnvoll sind. Bei diesen Maßnahmen übersteigt bereits unter den heutigen Klimabedi n-
gungen der zu erwartende Nutzen die anfallenden Kosten der Maßnahme. Sie werden vorsorglich ergriffen,
um negative Auswirkungen zu vermeiden oder zu mindern. Ihr Nutzen für die Gesellschaft ist auch dann noch
gegeben, wenn der eigentliche Grund für die ergriffene Maßnahme nicht im erwarteten Ausmaß zum Tragen
kommt.
resilient
abgeleitet von Resilienz (= Widerstandsfähigkeit oder Anpassungsvermögen) – hier angewandt auf den
Raum, die Stadt, Infrastrukturen oder soziale Systeme – bezeichnet das Zusammenspiel von drei Eigenscha f-
ten:
• Robustheit gegenüber Störungen. Zentrale Funktionen werden während einer Störung nicht einge-
schränkt.
• Bewältigungskapazität: Die Wiederherstellungsfähigkeit von zentralen Funktionen nach einem „Störvor-
fall“.
• Anpassungskapazität: Die Fähigkeit, durch pro- und reaktives Handeln sowie Lernfähigkeit Anpassungs-
leistungen zu erbringen, die eine Bewältigung von Störvorfällen ermöglichen, ohne dabei zwingend zum
Ausgangszustand zurückzukehren.
Sensitivität (= Empfindlichkeit)
Die Sensitivität drückt aus, ob und wie stark bestimmte Bevölkerungskollektive, (soziale) Einrichtungen,
(Frei-)Raum- und Siedlungsstrukturen oder kritische Infrastrukturen und andere wertvolle Güter empfindlich
gegenüber schleichenden oder extremen Klimaveränderungen sind.
Sommertag
Sommertag bezeichnet als klimatologischer Kenntag einen Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur ≥
25°C beträgt.
Strahlungswetterlagen
Wetterlagen, bei denen der Tagesgang der Klimaelemente bei wenig bewölktem Himmel vor allem durch die
Intensität der Sonnenstrahlung (tagsüber) bzw. des Energieverlusts durch Wärmestrahlung (nachts) gesteuert
wird. Dies ist insbesondere auch häufig bei Hitzeperioden der Fall.
Tropennacht
Eine Tropennacht bezeichnet eine Nacht, in der das Minimum der Lufttemperatur ≥ 20°C beträgt.
Vulnerabilität (= Verletzbarkeit, Verwundbarkeit)
Vulnerabilität bezeichnet das Maß an Verletzbarkeit, dass ein System gegenüber den Auswirkungen des Kl i-
mawandels aufweist und mit denen es nicht umgehen kann. Die Vulnerabilität lässt sich aus einer Überlag e-
rung der Faktoren der > Exposition- und der > Sensitivität sowie der > Resilienz ableiten.
Wärmeinsel
Die Wärmeinsel beschreibt typische Erscheinungen des Stadtklimas, dessen Entstehen von folgenden Eige n-
schaften abhängig ist:
• erhöhte Wärmespeicherung
• reduzierte effektive Ausstrahlung
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 217
• Veränderung des Wasserhaushalts der Oberflächen
• verstärkte fühlbare und verringerte latente Wärmeströme
• anthropogene Zufuhr von Luftbeimengungen (siehe VDI 3787 Blatt 9).
Wetter
Das Wetter ist ein Zustand der Atmosphäre, der an einem bestimmten Ort zu einem Zeitpunkt oder maximal
über einige Tage hinweg vorliegt, also tatsächlich erlebbar ist.
Hinweis
Weitere Begriffsdefinitionen mit Bezug zum Klimawandel enthält die Veröffentlichung von Birkmann et al.
(2011).
218 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
10.4 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Fachlich-inhaltlicher Ansatz des Anpassungsgutachtens ............................................................ 2
Abbildung 2: Das Stadtgebiet von Münster und die großräumige Lage ........................................................... 3
Abbildung 3: Höhenverhältnisse im Stadtgebiet von Münster – Erhebungen und Talzüge
von Münsterscher Aa, Werse und Ems ........................................................................................ 4
Abbildung 4: Anteil der Flächennutzungen in Münster .................................................................................... 5
Abbildung 5: Gewässersystem der Stadt Münster Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz © Land NRW, Recklinghausen,
http://www.lanuv.nrw.de, siehe auch LANUV 2015b .................................................................. 6
Abbildung 6: Flächennutzung im Stadtgebiet von Münster .............................................................................. 7
Abbildung 7: Beispiele für Bebauungsstrukturen im Stadtgebiet von Münster ............................................... 8
Abbildung 8: Zuordnung der Stadtzellen zu klimarelevanten siedlungsstrukturellen
Einheiten in Münster ..................................................................................................................... 9
Abbildung 9: Bevölkerungsstruktur – Einwohnerdichte nach Stadtzellen ..................................................... 10
Abbildung 10: Bevölkerungsstruktur – Altersstruktur; Gebiete mit hohen Anteilen
ausgewählter Altersgruppen (Schraffuren: hohe Anteile von zwei Gruppen =
rot + gelb bzw. rot + blau) .......................................................................................................... 11
Abbildung 11: Lage sozialer Infrastrukturen m Stadtgebiet .............................................................................. 13
Abbildung 12: Grün- und Sportflächen in der Kernstadt Münster ................................................................... 14
Abbildung 13: Entwicklung der Jahresmitteltemperaturen in Nordrhein-Westfalen im
Jahresmittel ................................................................................................................................... 15
Abbildung 14: Maximale Stadt-Umland-Temperaturdifferenzen in Nordrhein-Westfalen ........................... 17
Abbildung 15: Lage des Aasees in der Stadt Münster ........................................................................................ 19
Abbildung 16: Kaltluftzufuhr in die Innenstadt über den Aa-See. Zusammenhang zwischen
Lufttemperatur [°C] und Wassertemperatur [°C] ...................................................................... 20
Abbildung 17: Temperaturverhältnisse in der Kaltluft (Modellergebnisse, 3 h nach
Sonnenuntergang) ........................................................................................................................ 23
Abbildung 18: Häufigere Starkniederschläge im Münsterland ......................................................................... 25
Abbildung 19: Sturmereignisse der Windstärken Bft. 9, 10, 11 und 12 seit 1989 (Flughafen
Münster/Osnabrück) .................................................................................................................... 26
Abbildung 20: Trend der NO2-Jahresmittelwerte im Untersuchungsgebiet in Münster.
Verkehrsstandorte Bült, Steinfurter Straße, Weseler Straße; städtische
Hintergrundstation Gut Insel / Geist .......................................................................................... 26
Abbildung 21: Bevölkerungsprognose der Stadt Münster ................................................................................. 30
Abbildung 22: Raumfunktionelles Gesamtkonzept „Münster 2010“ ................................................................ 31
Abbildung 23: Grünsystem – Freiraumkonzept der Stadt Münster .................................................................. 32
Abbildung 24: Flächen des Baulandprogramms 2015 – 2020 gemäß Ratsbeschluss vom
16.09.2015 ...................................................................................................................................... 34
Abbildung 25: Verkehrsmittelwahl in Münster(Modal split) ............................................................................ 35
Abbildung 26: Zunahme von Hitzewellen nach Großlandschaften .................................................................. 38
Abbildung 27: Relative Veränderung der jährlichen Anzahl der Orkantage im Zeitraum
2036-2065 im Vergleich zu 1961-1990 ......................................................................................... 39
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 219
Abbildung 28: Einsatzschwerpunkte aufgrund des Niederschlagsereignisses 28.07.2014
(Ausschnitt) ................................................................................................................................... 42
Abbildung 29: Jahresmitteltemperaturen für Münster. 1961 – 2010: Messdaten, 2030 – 2100:
Projektionen von Klimamodellen ................................................................................................ 45
Abbildung 30: Potenzial für die Ausbildung einer urbanen Hitzeinsel der Gemeinden in
NRW .............................................................................................................................................. 45
Abbildung 31: Derzeitige Abflussverhältnisse von Kaltluft in Münster (Ausschnitt).
Zusätzlich: Flächen des Baulandprogramms 2015 – 2020. ........................................................ 47
Abbildung 32: Handlungsfelder der DAS ............................................................................................................ 51
Abbildung 33: Vorkommen der Tonmergelablagerungen im Stadtgebiet Münsters ....................................... 55
Abbildung 34: Grundwasservorkommen und Wassergewinnung ...................................................................... 58
Abbildung 35: Einzugsgebiete Regenwasser im Stadtgebiet von Münster ....................................................... 61
Abbildung 36 Schutz vor Starkregenfolgen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe:
Maßnahmenkategorien ................................................................................................................ 64
Abbildung 37: Bodenkarte der Stadt Münster (Maßstab 1.100.000) ................................................................. 71
Abbildung 38: Baumartenverteilung des Münster Stadtwaldes ......................................................................... 80
Abbildung 39 Sensitivität von Straßenverkehrsflächen gegenüber Starkregen ............................................... 90
Abbildung 40 Gewerbegebiete mit potenziellen Überflutungen ...................................................................... 95
Abbildung 41 Versorgungsnetz der Feuerwehr-Vorbehaltsstraßen im Stadtgebiet von
Münster (Ausschnitt) .................................................................................................................... 99
Abbildung 42 Wasserstand auf Feuerwehr-Vorbehaltsstraßen (Ausschnitt) ................................................ 100
Abbildung 43: Gesamtstrategie: Zielsystem der Münsteraner Anpassung an den
Klimawandel ................................................................................................................................ 117
Abbildung 44: Musterdossier für die Beschreibung der Anpassungsmaßnahmen ......................................... 125
Abbildung 45: Übersicht über die beteiligten Akteure ..................................................................................... 197
220 S TADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklung ausgewählter Grünflächen in Münster ................................................................. 14
Tabelle 2: Temperaturdaten für Münster (FMO = Flughafen Münster-Osnabrück, im
Vergleich: Innenstadtstation STI – Stadthaus I)........................................................................ 16
Tabelle 3: Temperaturdaten von Münster und anderen Städten in NRW (1961-1990) .......................... 17
Tabelle 4: Dauerstufen und Wiederkehrzeiten ........................................................................................... 24
Tabelle 5: Temperaturentwicklung und besondere Tage für die Münster
(Temperaturen in °C, Schwankungsbreiten in Klammern) ....................................................... 37
Tabelle 6: Niederschlag nach Jahreszeiten (in mm). 1961-1990: gemessen; 2021-2040
Projektion ...................................................................................................................................... 49
Tabelle 7: Klimatologische Wasserbilanz nach Jahreszeiten (in mm). 1961-1990:
gemessen; 2021-2040 Projektion ................................................................................................. 49
Tabelle 8: Landwirtschaftliche Betriebe und deren landwirtschaftlich genutzte Fläche
nach Kulturarten für Münster ..................................................................................................... 75
Tabelle 9: ‚Klimaverlierer‘ – Planungsrelevante und klimasensible Tierarten in Münster ...................... 84
Tabelle 10: Übersicht über die wesentlichen FFH-Lebensraumtypen und §62-Biotope
mit besonderem Handlungsbedarf im Stadtgebiet von Münster .............................................. 85
Tabelle 11 Potenziell durch Überflutung betroffene Infrastrukturen der
Energieversorgung ........................................................................................................................ 87
Tabelle 12 Bedeutende Wirtschaftszweige im verarbeitenden Gewerbe von Münster ............................. 95
Tabelle 13: Bewertung städtebaulicher Leitbilder....................................................................................... 112
Tabelle 14 Übersicht über die Festsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zur
Anpassung an die Folgen des Klimawandels ........................................................................... 192
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 221
10.5 Quellenverzeichnis
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(GV. NRW. S. 294)
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von
Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), Stand: Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes
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BBodSchV
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch
Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz: G esetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftveru n-
reinigungen, Geräusche, Erschütterrungen und ähnliche Vorgänge, in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl . I S. 1943) geändert
worden ist
Blaue Richtlinie
Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer - Ausbau und Unterhaltung - Nordrhein-Westfalen,
vom 18. März 2010 (MBl. Nr. 10 vom 31.03.2010 S. 203)
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S.
3154)
BWaldG
Bundeswaldgesetz: Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft; vom 2. Mai 1975,
BGBl. I S. 1037, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1050)
EE-RL – Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der
Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Rich t-
linien 2001/77/EG und 2003/30/EG
EG-Artenschutzverordnung
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender
Tier- und Pflanzen -arten durch Überwachung des Handels (VO (EG) Nr. 338/97) vom 9. Dezember 1996,
ABl. L 61 S. 1, zuletzt geändert durch VO (EU) Nr. 101/2012 - ABl. Nr. L 39 vom::11.02.2012 S. 133)
FFH-RL - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S.7), zuletzt geändert durch Richtlinie
2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368)
STADT MÜNSTER: KLIMAANPASSUNGSKONZEPT 227
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung
und das Management von Hochwasserrisiken
Hochwasserschutzgesetz
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3.5.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang
2005 Nr. 26 vom 09.05.2005 S. 1224
Klimaschutzgesetz NRW
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein -Westfalen vom 29. Januar 2013, (GV. NRW. 2013 S.
33)
LBodSchG
Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein -Westfalen; vom 9. Mai 2000 (GV. NW. S. 439), zuletzt g e-
ändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, 975)
LFoG – Landesforstgesetz
Forstgesetz für das Land Nordrhein -Westfalen; in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1980
(GV.NW. S. 546), zuletzt geändert am 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 727)
LG – Landschaftsgesetz NRW
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft; in der Fassung der Bekann t-
machung vom 21. Juli 2000, GV.NW. S. 568, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010,
GV. NRW. S. 185
Luftqualitätsrichtlinie
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und
saubere Luft für Europa
LWG – Landeswassergesetz
Wassergesetz für das Land Nordrhein- Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133)
PlanzV-90
Planzeichenverordnung 1990 vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), geändert durch Artikel 2 des G e-
setzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
TA-Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes -
Immissionsschutzgesetz; vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511); Nach § 48 des Bundes –Immissionsschutzgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950)
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)
VS-RL –Vogelschutzrichtlinie
Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erha l-
tung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) ABl. L 20/9 vom 26.01.2010
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasser -haushalts (Wasserhaushaltsgesetz), Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.
2585), das zu-letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist
WRRL – Wasserrahmenrichtlinie
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maß -nahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasser -politik (ABl. L 327 vom
22.12.2000, S.1, zuletzt geändert durch Art. 32 ÄndRL 2009/31/EG vom 23. 4. 2009 (ABl. Nr. L 140 S. 140)
Beschlussvorlage
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V/0141/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster Beratungsfolge 28.02.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Endbericht des Gutachters zur Erstellung eines Klimaanpassungsko n- zeptes der Stadt Münster vom Dezember 2015 zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die konkrete Umsetzbarkeit der Vorschläge des Maßnahmenkataloges im Hinblick auf ihre praktische Machbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz und im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen von den zuständigen Fachämtern noch nicht geprüft ist. 3. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Vorschläge des theoretischen Maßnahmenkata- logs des Gutachtens auf ihre Umsetzbarkeit insbesondere nach Maßgabe der unter Ziffer 2 genannten Aspekte zu prüfen und dem Rat ein daraus abgeleitetes umsetzungsorienti ertes kommunales Handlungskonzept für die Stadt Münster bis Ende 2017 zur Entscheidung vor- zulegen. 4. Die Finanzierung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Personalressourcen ist B e- standteil des kommunalen Handlungskonzepts, über das der Rat im Rahmen de s Hau s- haltsplans 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zu entscheiden hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Erarbeitung des Handlungskonzeptes entstehen keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen. Vorlagen-Nr.: V/0141/2017 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0141/2017 Begründung: Vorbemerkung Die Herausforder ungen an einen effektiven und konsequenten Klimaschutz wachsen, um dem Kl i- mawandel, der auch vor Münsters Türen nicht Halt macht, wirksam zu begegnen. Die Auswi rkungen im Münsterland sind vielfältig: • Die Menge der Jahresniederschläge wird insgesamt anste igen. Gleichzeitig kann es zu ung e- wöhnlich langen Trockenperioden in allen Jahreszeiten kommen. • Die Temperaturen werden insgesamt ansteigen. Extrem niedrige Temperaturen im Winter und lang anhaltende Frostperioden werden seltener, sind aber weiterhin mögl ich. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit von neuen Temperaturspitzen im Sommer. • Außergewöhnliche Wettererscheinungen wie Starkwind, Sturzregen, Hagel, Schneesturm etc. werden deutlich zunehmen, wie wir in den letzten Jahren bereits erlebt haben. Betroffen sind wir alle z.B. durch: • häufigere Trockenheit (z. B. im Frühjahr) führen zu deutlich höheren Aufwendungen für B e- wässerung, Kostendruck • Zahlreiche Gewässer fallen komplett trocken, ökologische Folgen, Entnahme von Wasser nicht mehr möglich • Unbekannte Schadbilder u. a. an der Vegetation treten auf, z. B. Pseudomonas, Massaria o- der ganz neu das Eschentriebstreben, oder die Blaualgenbildung im Aasee • Ungewöhnlich lang anhaltende Hitzeperioden im Sommer führen zu Überhitzungserscheinu n- gen in der Innenstadt • Die Schäden durch Stürme und Starkregen nehmen erheblich zu (Schäden an Vegetation, Gebäuden, Sachgütern und Menschen) Der Klimawandel kommt, das ist unausweichlich. Dabei handelt es sich aber nicht um eine kurzfristige sondern um eine langfristige Entwicklung, mit der Münster sich systematisch auseinander setzen soll- te, um die notwendigen Maßnahmen anzustoßen, da auch die Maßnahmen überwiegend ihre Wi r- kung eher langfristig entfalten werden. Die beste Vorsorge ist allerdings, die Klimaschut zaktivitäten z.B. beim Neubau, bei der Altbausanierung, beim Verkehr oder bei der Energieversorgung auszubau- en und dauerhaft intensiv weiter zu verfolgen. Nur dann wird der Klimawandel sich begrenzen lassen. Die Stadt Münster ist bekannt für ihre aktive Klimaschut zarbeit. Auszeichnungen wie der Eur opean Energy Award ® Gold 2005 , 2009, 2012 und 2015 sowie als Bundeshauptstadt im Klimaschutz 1997 und 2006 belegen dies deutlich. Perspektivisch hat sich die Stadt Münster 2008 ein Klim aschutzziel mit einer C O2-Reduzierung von 40% gegenüber 1990 und einem Anteil von 20% an erneuerbaren Energien bis 2020 gesetzt. Zur Erreichung dieses Zieles wurde 2010 ein umfangreiches Handlung s- konzept (V/0592/2010/E1) beschlossen, das bis 2020 kontinuierlich umgesetzt wird. In 2015 hat s ich die Stadt Münster im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bu ndesumweltministeriums (BMU) als Masterplankommune 100% Klimaschutz beworben und verfolgt nunmehr das Ziel bis 2050 eine 95%ige CO 2-Reduzierung und eine Halbierung des Energieverbra uches zu erreichen. Die Kl i- maschutzaktivitäten in Münster müssen zur Erreichung dieses a mbitionierten Zieles nochmal deutlich verstärkt werden. Die Stadt Münster hat im Frühjahr 2016 die Förderzusage für die Erarbeitung eines Masterplans 100% Klimaschutz erhalten und wird bis zum Sommer 2017 eine entsprechende Strat e- gie mit einer breiten öffentlichen Beteiligung erarbeiten. Unabhängig von der Frage, ob und wie die Klimaschutzziele erreicht werden, ist die Anpassung an das sich wandelnde Klima eine Herau sforderung, die immer mehr Kommunen konkret angehen und die vom BMU im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung als Teilko nzept für die Umsetzung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes gefördert wird. A nsatz des BMU ist es, über ein umfassendes Konzept die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt aufz uzeigen und zu identifizieren, um die Verletzlichkeit (Vulnerabilität) der Stadt für den Klimawandel herauszuarbeiten. Dabei sind der Schutz der Bevölkerung und die menschli che Gesundheit ein besonders wichtiges Handlungsfeld. Weiter werden insbesondere folgende Handlungsfelder betrachtet: Wasserhau s- - 3 - V/0141/2017 halt/Hochwasserschutz, Boden, Biologische Vielfalt und Naturschutz, Land - und Forstwirtschaft, Pl a- nungs- und Baubereich, Infrast ruktur sowie Industrie und Gewerbe. Darauf aufbauend wird eine en t- sprechende Klimaanpassungsstrategie und ein Maßnahmenkatalog für die Stadt entwickelt werden. Die Stadt Münster hat im Frühjahr 2013 einen Förderantrag beim BMU eingereicht und im Oktober 2013 eine Förderzusage (50% Förderung) für die Erarbeitung eines Klimaanpassungskonzeptes e r- halten. Nach der Durchführung eines Teilnehmerwettbewerbes konnte der Auftrag für die Era rbeitung des Klimaanpassungskonzeptes im Frühjahr 2014 an das Planungsbüro BKR, Aachen vergeben wer- den. Der im Dezember 2015 vorgelegte Endbericht zur Erarbeitung eines Klimaanapassungskonze p- tes für die Stadt Münster (Anlage 1) stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der erfolgreichen und umfassenden Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster dar. Da die Umse tzung von Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept erhebliche finanzielle und unter U mständen auch personelle Mittel binden wird, wurde das weitere Vorgehen in der Verwaltung intensiv diskutiert. zu 1. In Münster sind die Aspekte des Klimawandels bisher im Rahmen der Gefahrenabwehr und der ko n- zeptionellen Planungen der Grünflächen und Siedlungsflächen einzeln betrachtet und bearbeitet wo r- den. Die einzelnen Planungen haben einen hohen Stellenwert in ihren Themenbereichen, zu gleich aber bestand das Defizit, sie zusammenhängend in Bezug auf den Klimawandel im Rahmen eines ganzheitlichen Klimaanpassungskonzeptes integrativ zu betrachten und zu bewerten sowie entspr e- chende Handlungsoptionen aufzuzeigen. Im Rahmen der ganzheitlich en Klimaschutzaktivit äten der Stadt Münster war es daher wichtig, auch den Aspekt des Klimawandels in die Betrachtungen und Ana- lysen mit aufzunehmen. Die Struktur für die Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes war durch den Fördermittelg eber vorgegeben und umfasst folgende Schritte: - Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme und ihrer Beeinflussung durch das Klima - Identifizierung und Priorisierung der Handlungsbedarfe - Erarbeitung einer kommunalen Gesamtstrategie - Maßnahmenkatalog - Akteursbeteiligung - Controlling - Öffentlichkeitsarbeit Da die Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes eine Querschnittsaufgabe ist, die über die Gre n- zen der Verwaltung hinausgeht, wurden frühzeitig maßgebliche Akteure aus Verwaltung, Nicht - Verwaltungs-Organisationen und diverser Interessengruppen eingebunden, um einerseits eine fachl i- che Vernetzung der unterschiedlichen Akteure zu initiieren und andererseits das vorhandene A k- teurswissen sowie die Fach- und Ortskenntnisse aufzunehmen und in den Gesamtpr ozess einfließen zu lassen. Insgesamt wurden über 50 Personen unterschiedlicher Verwaltungseinheiten, Einrichtu n- gen und Verbände in den Themenbereich Klimawandelanpassung in Münster involviert. Insgesamt stellen die Gutachter fest, dass die Stadt Münster gegenüber den Auswirkungen de s Kli- mawandels bislang weniger anfällig ist als Städte in vergleichbarer Größenordnung. Dies liegt vor allem in der Lagegunst der Stadt Münster in der Westfälischen Bucht, den Stadtstrukturen s owie der vorsorgenden Stadt - und Freiraumentwicklung begründet, die seit vielen Jahren die Maxime der räumlichen Entwicklung der Stadt Münster bildeten. Die langjährige Tradition der Stadt Münster, U m- weltanforderungen in der Stadtentwicklung zu berücksichtigen, versetzt somit die Stadt heute in eine gute Ausgangsposition, den Folgen des Klimawandels entgegenzutreten . Die absehbaren B etroffen- heiten Münsters im Klimawandel resultieren dabei weniger durch Veränderungen des Temperaturr e- gimes als vielmehr durch Veränderungen in der Häufigkeit und vor allem der Intensität von Extremer- eignissen wie Niederschläge oder Sturm. Um den angestrebten Zustand der Stadt Münster unter den Bedingungen des Klimawandels zu beschreiben, haben die Gutachter das Bild eines Schirms g e- nutzt. Daraus haben sie Ziele zum Schutz vor Überwärmung, zu r Anpassung an Trockenheit, zur - 4 - V/0141/2017 Vorsorge und Anpassung an außergewöhnlichen Starkregen sowie zur Vorsorge vor Sturmschäden abgeleitet. Das abschließende Fazit der Gutachter stellt heraus, dass Münster aufgrund seiner lang- jährigen, verantwortungsbewussten Stadt-, Grün- und Freiraumentwicklung einen guten stadtklimat i- schen Komfort aufweist, der aber im Hinblick auf den Klimawandel unbedingt erhalten und weiter entwickelt werden sollte. Im Anschluss an die politische Beratung ist die Vorstellung des Klimaanpa ssungskonzeptes in einer öffentlichen Veranstaltung geplant (Sommer 2017). Wichtiges Ziel ist - neben dem Informationstrans- fer - die Akzeptanz und Bedeutung des Themas in der Stadtgesellschaft zu stärken und aufzubauen , um aufzuzeigen, dass die Vorsorge für den Klimawandel nicht alleine durch die Stadt umgesetzt we r- den kann, sondern auch die Bürger zu Hause Möglichkeiten und die Notwendigkeit haben Vorsorge zu betreiben. Diese öffentliche Kommunikation und der Transport des Themas in die Bürgerschaft ist Fördervoraussetzung des BMU und steht als offener Umsetzungspunkt noch aus. zu 2 - 4. Die Gutachter haben für die weitere Anpassung an den Klimawandel in Münster auf Basis der Be- standsaufnahme, der ermittelten Handlungsbedarfe und entwickelten Gesamtstrategie einen Maß- nahmenkatalog mit insgesamt 39 Maßnahmen erarbeitet. Die Maßnahmen gliedern sich in fünf Auf- gabenbereiche: Allgemeine und übergreifende Maßnahmen A1 Personalstelle „Klimawandelanpassung“ A2 Informationskampagne „Klimawandel in Münster“ A3 Warn- und Informationssystem A4 Interkommunale Abstimmung Schutz vor Überwärmung Gesundheit und Wohlbefinden sicherstellen H1 Schutzmaßnahmen für soziale Einrichtungen in wärmebelasteten Bereichen H2 Gestaltung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen H5 Beobachtung von neuen Krankheitserregern Klimaoasen fördern und Grün vermehren H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils H7 Angepasste Gestaltung von Verkehrsflächen H8 Optimierung von Gebäuden bei Neubau H9 Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Belüftung sichern H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie H12 Sanierung des Aasees Anpassung an Trockenheit Bevölkerung versorgen T1 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung Gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung gewährleisten T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept T3 Risikokarte Trockenrisse Städtisches Grün versorgen T4 Anpassung der Grünflächen T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume T6 Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie Schutz vor Waldbränden Minimierung der Auswirkungen von Starkregen Bevölkerung schützen S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte bei Extremwetterereignissen ständig weiterentwickeln Sachgüter sichern S2 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Siedlungsflächen S3 Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 2015 – 2020 S4 Berücksichtigung von Notwasserwegen - 5 - V/0141/2017 S5 Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum S6 Überflutungsangepasste Bauweisen S7 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen S8 Vorsorgemaßnahmen Abflusswege und Gewässerdurchlässe S9 Gewässerrenaturierung Versorgung gewährleisten S10 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen S11 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege S12 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall Minimierung von Sturmschäden Bevölkerung schützen W1 Warnung vor und Vorsorgeempfehlungen gegenüber Starkwind verbessern Sachgüter sichern W2 Schutz von Gebäuden W3 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden Stadtgrün anpassen W4 Anpassung/Prüfung des städtischen Baumbestandes W5 Prüfung und Anpassung der Waldbestände Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog spiegelt die gutachterliche Meinung wider. Diese ist nicht in allen Belangen deckungsgleich mit der Auffassung der beteiligten Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Aus diesem Grund wird in einem zweiten Schritt ein kommunales Handlung skonzept – hinterlegt mit Zeit- und Kostenvorgaben – erarbeitet, in dem die vorgeschlagenen Maßnahmen d a- raufhin überprüft werden, inwieweit - die vom Gutachter erarbeiteten Maßnahmen/Vorschläge sinnvoll und umsetzbar sind, - welche Hemmnisse einer Umsetzung entgegenstehen und - wie hoch die Kosten für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen sind. Diese Abfolge hat sich auch schon bei der Bearbeitung des Klimaschutz konzeptes 1995 und 2020 bewährt. Die Überprüfung der Kosten ist insbesondere in Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Münster erforderlich, da für zusätzliche Maßnahmen keine Haushaltsmittel veranschlagt sind. Dies betrifft auch die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen. Wird die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes beschlossen, so könnte die Verwaltung für se i- ne Umsetzung die Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers beim BMU im Rahmen der nation a- len Klimaschutzinitiative beantragen. Die Förderung beinhaltet 65% der förderfähigen Personalkosten für eine Personalstelle E11 für zwei Jahre und eine mögliche Anschlussförderung von einem Jahr mit einem Förderanteil von 40%. Der Eigenanteil für diese Personalstelle steht zur Verfüg ung, da bereits im Haushaltsplan 2016 Pe r- sonalmittel für die Einstellung eines durch das BMU geförderten Klimaschutzmanagers in Höhe von jährlich 50.000 Euro für die Jahre 2015 bis 2018 bereitgestellt worden sind. Diese Personalstelle konnten jedoch nicht umgesetzt werden, da die Stadt Münster bereits vergleichbare Förde rmittel für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes erhalten hat und somit keine Förderung eines Klim a- schutzmanagers möglich war, wie Herr Stadtrat Paal in seinem Schreiben vom 09.04.2015 an die Fraktionen mitgeteilt hat. Ein Klimaanpassungsmanager zur Umsetzung eines Klimaschutzteilkonzep- tes könnte jedoch beantragt werden. Das kommunale Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes soll dem Rat möglichst Ende 2017 vorgelegt we rden, damit der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung darüber entscheiden kann. Schlussbetrachtung: - 6 - V/0141/2017 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass d ie Klimaanpassung für die Stadt Münster trotz der guten Vorarbeiten in der Vergangenheit eine große Herausforderung darstellt, die die Stadt nur gemeinsam mit allen Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und natürlich den Bürgerinnen und Bürgern bewältigen kann. Nur mit vereinten Kräften kann d er Maßnahmenkatalog angegangen werden und damit die langjähr i- ge, erfolgreiche Stadt-, Grün- und Freiraumentwicklung zum Erhalt der guten stadtklimatischen B e- dingungen in Münster fortgeführt und weiterentwickelt werden. Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an ihre Stadt ist hoch und der Wille - aktiv einen Beitrag zu leisten - ist bei vielen vorhanden, wie das dauerhaft hohe Interesse an dem Themenfeld zeigen. Kl i- maschutz und Klimawandel sind eine der bedeutendsten Herausforderungen unserer Gege nwart – bewältigen können wir sie nur durch entschlossenes Handeln. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage: Endbericht zum Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (38)
- Wüllnerstraße 5b
- Wasserstraße
- Steinfurter Straße
- Weseler Straße
- Kanalstraße
- Warendorfer Straße
- Kreuzstraße
- Jüdefelderstraße
- Bonnenkamp
- Ahlertweg
- Hessenweg
- Dingbängerweg
- Christoph-Bernhard-Graben
- Sudmühlenstraße
- Umgehungsstraße
- An den Loddenbüschen
- Vorbergs Hügel
- Dechaneischanze
- Gasselstiege
- Hoppengarten
- Am Gievenbach
- Waltruper Weg
- Loevelingloh
- Brüningheide
- Loddenheide
- Wilkinghege
- Kinderhaus 4
- Edelbach
- Gut Insel
- Promenade
- Hohe Ward
- Flothbach
- Kreuzbach
- Gelmerheide
- Tiergarten
- Alvingheide
- Werse
- Im Aatal
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Details
- Aktenzeichen
- V/0141/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37