V/0019/2017
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 7. Finanzformel für die Spielzeiten 2018/2019 bis 2021/2022
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Beschlussvorlage
4814 Zeichen
V/0019/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Theater Münster
Betrifft
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 7.
Finanzformel für die Spielzeiten 2018/2019 bis 2021/2022
Beratungsfolge
01.03.2017 Kulturausschuss Vorberatung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.03.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Theater Münster mit dem bisherigen Zuschussverfa hren
eine verlässliche Finanzbasis auf Grundlage einer Finanzformel gegeben wurde.
2. Dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Managementkontrakts, inkl. der 7. Finanzformel,
als verlässliche Finanzbasis wird zugestimmt.
3. Für die nachfolgenden Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst während der Laufzeit des ne uen
Managementkontrakts, inkl. 7. Finanzformel, erfolgt eine entsprechende Erhöhung des Zuschu s-
ses an das Theater Münster durch die Stadt Münster (Anlage 2, Punkt 1, Modellrechnung)
5. Analog zum bisherigen Verfahren wird der Basiszuschussbetrag an das Theater Münster, auf
dem die zukünftigen Zuschusserhöhungen während der Laufzeit des Managemen tkontrakts
aufsetzen, auf 21.186.000 € festgesetzt . Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Theater
Münster nach dem Beschluss des Rates zur nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa) einen
Beitrag zu leisten hat. Als Konsolidierungsbeitrag des Theater Münster wird da her der neue
städtische Zuschuss ab der Spielzeit 2018/2019 um 200.000 € und ab der Spielzeit
2020/2021 um weitere 50.000 € abgesenkt. Damit ergibt sich während der Laufzeit des M a-
nagementkontraktes, inkl. 7. Finanzformel ein Konsolidierungsbeitrag mit ein er Gesamthöhe
von 900.000 €.
6. Zum Ausgleich von Preissteigerungen des bislang festgeschriebenen Anteils für Sachko sten
im Gesamtzuschuss erhält das Theater Münster weiterhin eine jährlich festgeschriebene Zu-
schussanpassung in Höhe von 90.000 € dieses Kostenblocks. Der darüber hinausgehende
Ausgleich wird vom Theater im Rahmen des Wirtschaftsplans selbst getragen.
Vorlagen-Nr.:
V/0019/2017
Auskunft erteilt:
Herr Braun
Ruf:
59 09 121
E-Mail:
Braun@stadt-muenster.de
Datum:
16.02.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0019/2017
7. Zukünftige Investitionen ab einer Summe von 200.000 €, die nicht aus den Abschreibungen finan-
ziert werden können, werden entsprechend einer Dringlichkeitspriorisierung als Einzelmaßnahme
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
8. Die Laufzeit des Managementkontrakts mit der 7. Finanzformel beträgt 4 Jahre für die Spielzeiten
2018/2019 bis 2021/2022.
9. Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Münster derart verschlechtert und eine Hau s-
haltssicherung unmittelbar droht, ist gegebenenfalls mit der Stadt Münster über eine Anpa ssung
des Managementkontrakts, inkl. der 7. Finanzformel zu verhandeln.
Begründung:
Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Mün ster
und der Stadt Münster hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2018. Die Vertragsparteien haben sich in dem
Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser Verein barung u.a. wegen
der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur Beend i-
gung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-Bühne) ab dem 01.01.2017 zu beginnen und bis
zum 15.05.2017 abzuschließen.
Mit dem Managementkontrakt sind die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Tr ägerin
Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben w orden. Außerdem
wird dem Theater Münster eine gesicherte, mehrjährige finanzielle Perspektive geboten. Die ge-
nannten Zuschüsse werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Münster entsprechend
berücksichtigt.
Eine Modellrechnung auf Basis einer angenommenen 2 %igen Tarifsteigerung und unter Berücksic h-
tigung der Fortführung des Sa chkostenzuschusses, würden sich folgende neue Zuschussh öhen (€)
ergeben:
Spielzeit Basiswert Tarif-
steigerung
Sachkosten-
zuschuss
Handlungs-
programm
NASA Neuer Gesamt-
zuschuss
2018/2019 21.186.000 428.000 90.000 -137.000 -200.000 21.367.000
2019/2020 21.186.000 865.000 180.000 -137.000 -200.000 21.894.000
2020/2021 21.186.000 1.310.000 270.000 -137.000 -250.000 22.379.000
2021/2022 21.186.000 1.764.000 360.000 -137.000 -250.000 22.923.000
Ansätze im städtischen Haushalt:
Jahr 2018 2019 2020 2021
Ansatz neu: 21.422.000 21.543.000 22.056.000 22.560.000
gez. gez.
Reinkemeier Wilkens
Stadtkämmerer Stadträtin
Managementkontrakt Theater Münster 7. Finanzformel.docx
11325 Zeichen
Anlage 1
MANAGEMENTKONTRAKT
zwischen
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster
und
der Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Regelungen dieses Vertrages soll beschrieben und hinreichend fixiert werden, welche Zie-
lerwartungen die Stadt Münster an die eigenbetriebs ähnliche Einrichtung Theater Münster hat und
wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Während im ersten Teil des Vertrages zeitlich dauer hafte Regelungen in einem strategischen Sin-
ne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen , werden im zweiten Teil zeitlich befristete Rege-
lungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quantitätsziele für die Laufzeit des Managementkon-
traktes mit entsprechender Bemessung der Finanzressourcen bestimmt.
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung des Theaters Münster in
den Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür die Zuordnung des Theaters Münster in die In-
formationskategorie A und die Zuordnung in das Steu erungscluster I. Danach unterliegt das Thea-
ter Münster einer quartalsweisen Berichtspflicht un d gilt als Zuschussbeteiligung mit mittelfristig
festgelegtem Budget.
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der Stadt
Münster Rechnung getragen.
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen
2.1.1 Zielbestimmungen des Theaters Münster
2.1.1 Betriebszweck
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung ausgeführt (Stand 02.07.2008):
„Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlic h etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die
Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtischen Bühnen Münster. Das Sinfo-
nieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Die Einrichtung kann zur Erfüllung des Be-
triebszwecks sowohl eigene Leistungen erstellen, al s auch die Bestrebungen und Aktivitäten Drit-
ter unterstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen d er gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt
Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unt er Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungs-
erbringung zu erfüllen
.“
„Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unmitt elbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Einrichtung dürfen nur für die satzungsmäßi-
gen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person d urch Ausgaben, die dem Zweck der Ein-
richtung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig h ohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auf-
lösung oder Aufhebung der Einrichtung oder bei Wegf all ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt
Münster ihr Vermögen, soweit es den Wert der Sach- und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließ-
lich für die Förderung der Kunst und Kultur zu verwenden.“
Das Theater Münster hat kein eigenes Grundeigentum, sondern nutzt Grund und Boden sowie
Gebäude im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Münster.
2.1.2 Oberziele
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsic ht eine wichtige Rolle für die Städte und Ge-
meinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mi t seinem Theater- und Konzertangebot das
kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strah lt mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen
Grenzen hinaus. Aufgabe des Theater Münsters ist es , nicht nur für die eigene Einwohnerschaft,
sondern auch für die Bewohner in der Region ein umf assendes Theater- und Konzertangebot vor-
zuhalten. Durch ein hochwertiges Programm soll die Wahrnehmung und der Bekanntheitsgrad von
Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden.
Neben v.g. Oberzielen steht auch immer die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Theater Münsters
im Fokus.
Sachziele
Konkret lassen sich aus den v.g. Oberzielen folgende Sachziele ableiten:
• Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen un d anspruchvollen Mehrspartenhauses
-Musiktheater
-Sprechtheater
-Tanztheater
-Kinder- und Jugendtheater
-Konzerte
für Münster und die Region
• Akquise neuer Veranstaltungen zur Ergänzung und Au sweitung des Leistungsangebotes
• Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur S teigerung der Aufenthaltsqualität
Finanzziele
Die Finanzziele des Theater Münsters leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober- und
Sachzielen ab:
• Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der je weiligen beschlossenen Wirt-
schaftspläne unter Einhaltung der mit der Stadt Mün ster vereinbarten Finanzmittel-
bereitstellung
• Steigerung der Einnahmen/Umsatzerlöse
• Erhöhung des Kostendeckungsgrades
3. Zeitlich befristete Regelungen
3.1 Finanztransfers der Stadt Münster an das Theat er Münster
Auf Grundlage der 7. Finanzformel, Laufzeit 4 Jahre wird für die Spielzeiten 2018/2019 bis
2021/2022 der Basiszuschussbetrag auf 21.186.000 € zuzüglich einer jährlichen Steigerung
des Sachkostenausgleichs i.H.v. 90.000 € festgesetzt:
Für einen wirtschaftlichen „Zielmittel“ - Einsatz d er finanziellen Ressourcen gelten die folgenden
Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftun gsverfahren des Wirtschaftsplanes der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster:
• Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch einen beso nderen Beschluss des Rates beschlos-
sen. Mit der Umwandlung in eine eigenbetriebsähnlic he Einrichtung wird nach den NKF-
Regeln nur noch eine jahresbezogene Zuschussausweis ung im städtischen Haushalt er-
scheinen. Damit ist er Anlage des städtischen Haushaltsplanes.
• Ein dem Theater Münster zuerkanntes Zuschussbudget wird im Rahmen der Aufstellung
des Wirtschaftsplanes vom Theater Münster eigenverantwortlich und eigenständig ausdiffe-
renziert und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer B uchführung auf die Ertrags- und
Aufwandspositionen sach- und fachgerecht entsprechend veranschlagt.
• Auf der Grundlage der 7. Finanzformel ist vom The ater Münster rechtzeitig der Spiel- und
Konzertplan der jeweiligen Spielzeit vorzulegen.
• Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans, die im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig
sind, können eigenverantwortlich durch das Theater Münster vorgenommen werden. Bei
wesentlichen Änderungen ist ein geänderter Wirtschaftsplan vorzulegen.
• Die Leistungsverrechnungen mit städtischen Ämtern/ Einrichtungen sind zur Spielzeit
2008/2009 komplett erfasst und neu berechnet worden. Das Theater Münster erhält jährlich
eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und erstattet den Aufwand an die Äm-
ter/Einrichtungen. Bei einer wesentlichen Veränderu ng der Aufwendungen, soweit diese
nicht vom Theater Münster im vornherein beeinflussb ar sind, muss eine Neuberechnung
und Anpassung der Zuschusshöhe erfolgen.
• In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ja hresüberschüsse werden für die
Folgejahre in eine Gewinnrücklage des Theaters Münster eingestellt. In dieser Gewinnrück-
lage werden Beträge aus Bewirtschaftungsverbesserun gen angesammelt, die sich durch
Einsparungen bei den Sachkosten und/oder durch Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern
oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben ( eigene Managementleistungen).
Die Verwendung dieser Gewinnrücklage liegt in der e igenverantwortlichen Disposition des
Theaters Münster. Die Gewinnrücklage ist im Regelfa ll für den konsumtiven Bereich des
Wirtschaftsplans zu verwenden. Soweit davon auch In vestitionen finanziert werden sollen
(Ausnahmeregelung), ist dies erst möglich, wenn die folgenden Finanzplanungsjahre aus-
geglichen sind.
• Regelungen zum Defizitausgleich
a. Für den Ausgleich zukünftiger Tarifsteigerungen, di e während der Laufzeit des Ma-
nagementkontrakts ausgehandelt werden, erfolgt die vollständige Übernahme der
tarifbedingten Mehraufwendungen durch die Stadt Münster.
b. Weitere Personalkostendefizite (z.B. Krankheitsetat usw.) sind innerhalb der Spiel-
zeit im Rahmen des Wirtschaftsplans auszugleichen b zw. aus der Gewinnrücklage
zu decken.
c. Für alle sonstigen Defizite die bereits bei Aufstel lung des Wirtschaftsplans oder im
Laufe einer Spielzeit bekannt sind, ist zwischen de m Finanzdezernat, dem Theater
Münster und dem Fachdezernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Rücklage
eine Lösung zur Defizitabdeckung herbeizuführen und den zuständigen Ratsgremi-
en zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskos-
tenzuweisungen des Landes um mehr als 10 % geringer ausfallen als im Wirt-
schaftsplan veranschlagt oder die Finanzlage der St adt Münster sich derart ver-
schlechtert, dass eine Haushaltssicherung unmittelbar droht.
3.2 Kenngrößen zur Zielerreichung
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Finanzz iele gilt unter der Voraussetzung, dass die
unter 3.1. genannten Zahlungen durch die Stadt Münster und die ggfls. zur Abdeckung der zusätz-
lichen finanziellen Kapitalbedarfe erfolgen, die Er reichung der in den jährlichen Wirtschaftsplänen
festgelegten monetären Zielgrößen.
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt:
• Erhaltung aller Sparten
• Steigerung des Besucheraufkommens
• Anzahl der neu entwickelten Veranstaltungen/Angebo te
3.3 Bereitstellung gebäudewirtschaftlicher Leistung en
Die Bereitstellung von städtischen Grundstücken und Gebäuden durch die Stadt Münster an das
Theater Münster erfolgt unentgeltlich. Einzelheiten über das gebäudewirtschaftliche Verhältnis
zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und dem T heater Münster werden in einer Verein-
barung zwischen den beiden Ämtern geregelt.
4. Erfüllung der Finanzziele
Die Erfüllung des Kontraktes steht unter dem Vorbeh alt, dass sich die finanziellen Rahmenbedin-
gungen der Stadt Münster nicht gravierend verschlec htern und insbesondere keine Haushaltssi-
cherung droht. Sollten sich die finanziellen Rahmen bedingungen der Stadt Münster gravierend
verändern, ist über eine Anpassung des Managementkontraktes zu verhandeln.
Das Theater Münster wird während der Laufzeit des M anagementkontraktes unter Berücksichti-
gung des Besucherverhaltens und der Erfahrungen der vergangenen Einzelpreiserhöhung eine
Anpassung der Einzelpreise vornehmen.
5. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren, vom 01.09.2018 bis 31.08.2022. Die Parteien
verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Fort schreibung dieses Kontraktes u.a. wegen der
personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die N ichtverlängerungsmitteilungen zur Beendi-
gung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-B ühne) spätestens ab dem 01.01.2021 zu
beginnen und bis zum 15.05.2021 abzuschließen.
6. Sonstige Regelungen
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrund sätze und die Rahmenrichtlinie für Beteili-
gungen der Stadt Münster.
• Das Theater Münster unterliegt einer quartalsweise n Berichtspflicht.
Münster, den
Für das Theater Münster Für die Stadt Müns ter
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Rita Feldmann Dr. Ulrich Peters Cornelia W ilkens Alfons Reinkemeier
Verwaltungsdirektorin Generalintendant Stad trätin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0019/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37