Mandari Insight

242166

Vertretung der Bundesstadt Bonn in städtischen Beteiligungen; hier: Benennung der Verwaltungsvertreter

Beschlussvorlage 27.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 5.45

Sammeldokument öffentlich

63.0 KB · pdf

Ansehen

Sammeldokument öffentlich

2126 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
242166 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
 
 
Vertretung der Bundesstadt Bonn in städtischen 
Beteiligungen;  
hier: Benennung der Verwaltungsvertreter 
 
Beratungsfolge 
Rat 12.12.2024 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Für die Gesellschafterin Bundesstadt Bonn entsendet der Rat der Bundesstadt 
Bonn nach § 113 Abs. 2 GO NRW folgende Verwaltungsvertreter als Nachfolge 
für Frau Carolin Krause 
  
1. bonnorange AöR - Verwaltungsrat 
als Stellvertreterin für den Verwaltungsratsvorsitzenden 
 
Frau Azra Zürn  
 
  
2. VEBOWAG - Aufsichtsrat 
als ordentliches Mitglied 
  
Frau Azra Zürn 
 
Begründung 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Gremien juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt 
ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin 
oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
Entsprechend § 113 Abs. 2 GO NRW besteht zugunsten der 
Oberbürgermeisterin ein Rechtsanspruch auf Entsendung ihrer Person oder 
der/des von ihr vorgeschlagenen Bediensteten in die genannten Gremien. Der 
Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. der / des von ihm vorgeschlagenen 
Bediensteten ist im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussfassung zur 
Neuentsendung der übrigen Gremienmitglieder nicht auf die Liste einer Partei 
anzurechnen. 
Dauer der Bestellung: 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
—
—
Die Bestellung beginnt zum 01.01.2025. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / 
dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die 
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die 
Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur 
Bundesstadt Bonn.  
Laut Ratsbeschluss vom 10.12.2020 (DS 201839) nehmen die 
Oberbürgermeisterin oder die Stadtkämmerin die Vertretung in 
Gesellschafterversammlungen. Die Vertretung kann auch auf andere 
Verwaltungsvertreter übertragen werden. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
TOP 5.45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
242166
Typ
Beschlussvorlage
Datum
27.11.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40