mandari

Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 GO NRW Abs. 1 Satz 2 hier: Verlängerung der Ermächtigung zur Stundung von Beträgen über 50.000 Euro p.a., Erlass von Geldforderungen über 5.000 Euro (Stundungszinsen, Säumniszuschläge) und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.03.2021

Beschlussvorlage 429.1/2020 vom 15.12.2020

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 37.1.

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