mandari

Verlängerung der Ermächtigung zur Stundung von Beträgen über 50.000 Euro p.a., Erlass von Geldforderungen über 5.000 Euro (Stundungszinsen, Säumniszuschläge) und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.03.2021

Beschlussvorlage 429/2020 vom 03.12.2020

Stand: Am 15.12.2020 im Rat der Kreisstadt Mettmann beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 15.12.2020 zuletzt

    Rat der Kreisstadt Mettmann

    TOP 37.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 37.

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz