Verlängerung der Ermächtigung zur Stundung von Beträgen über 50.000 Euro p.a., Erlass von Geldforderungen über 5.000 Euro (Stundungszinsen, Säumniszuschläge) und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.03.2021
Beschlussvorlage 429/2020 vom 03.12.2020
Stand: Am 15.12.2020 im Rat der Kreisstadt Mettmann beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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429/2020
PDF 61.4 KB
Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
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