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V/0419/2008

Modellprojekt "Wohnen für Hilfe"

Vorlagen 14.05.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 29

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

18219 Zeichen

V/0419/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Modellprojekt "Wohnen für Hilfe" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Bericht 
28.05.2008 Ausländerbeirat Bericht
10.06.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
18.06.2008 Hauptausschuss Bericht
18.06.2008 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Am 29.06.2005 beschloss der Rat der Stadt Münster die bestehenden Angebote und Service-
leistungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation sowohl älterer Menschen als 
auch der Studierenden und Auszubildenden um das Angebot „Wohnen für Hilfe - Wohnpart-
nerschaften zwischen älteren und jungen Menschen -“ zu ergänzen (Vorlage V/0407/2005). 
 
Das Land NRW förderte das Modellprojekt mit einer Laufzeit von knapp drei Jahren bis ein-
schließlich zum 31.05.2008. Dabei wurde die Zuwendung in der Form einer Anteilfinanzierung 
von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (jew. Personal- und Sachkosten) 
ausgesprochen. Der städtische Eigenanteil wurde bzw. wird aus dem Budget des Amtes für 
Wohnungswesen finanziert.  
 
Am 13.12.2006 nahm der Rat der Stadt Münster mit Vorlage V/0935/2006 einen Zwischenbe-
richt zum Stand des Projektes und am 12.03.2008 den Abschlussbericht einschließlich der 
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung durch die Fachhochschule Münster zur Kennt-
nis (Vorlage V/0087/2008).  
 
Zur Klärung der Rahmenbedingungen über eine weitere finanzielle Förderung durch das Land 
NRW verhandelte die Verwaltung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
(MAGS). Das MAGS stellt im Ergebnis die Fortführung der finanziellen Förderung in Aussicht. 
Vorraussetzungen sind eine Erweiterung des Adressatenkreises auf Menschen mit Behinde-
Vorlagen-Nr.: 
V/0419/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Reiffer 
Ruf: 
492 64 51 
E-Mail: 
ReifferC@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.05.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0419/2008 
 
rungen und eine stärkere Vernetzung des Projektes mit dezentralen Stadtteilstrukturen. An-
zustreben ist insbesondere auch die Einbindung der Projektarbeit in die nach Verabschie-
dung des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes aufzubauenden Pflegestützpunkte in kommu-
naler Hand.  
 
 
2. Erfahrungen und Ergebnisse des bisherigen Projektes 
 
Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ bringt Seniorinnen und Senioren, die über ausreichend Wohn-
raum verfügen mit Studierenden und Auszubildenden, die preiswerten Wohnraum suchen, in 
einer Wohnpartnerschaft zusammen. Als Voraussetzung für beide Altersgruppen gilt, dass sie 
ein soziales Interesse an der jeweils anderen Generation haben und sich auf eine Wohnpart-
nerschaft einlassen wollen. Der Mietwert des zur Verfügung stehenden Wohnraums wird 
ganz oder teilweise durch Gegenleistungen abgegolten nach der Faustregel, dass für einen 
Quadratmeter Wohnraum eine Stunde Hilfeleistungen im Monat erbracht werden. Hilfe- oder 
Gegenleistungen sind hier alle Arbeiten des Alltags rund um Haus und Garten, Einkaufen so-
wie Gesellschaft leisten oder persönliche Begleitung.  
 
Wie bereits in der Vorlage V/0087/2008 ausführlich beschrieben, zeigte eine mehr als zwei-
einhalbjährige Erfahrung mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“, dass diese Wohnform in Müns-
ter auf großes Interesse gestoßen ist und Zustimmung erfahren hat bei Menschen jeglichen 
Alters, auch bei denen, die mangels geeigneter Wohnverhältnisse nicht selbst daran teilneh-
men konnten. 
 
In der bisherigen Laufzeit des Projektes wurden mehr als 275 Bewerbungsgespräche mit Se-
niorinnen und Senioren sowie mit Studierenden geführt; hierbei überwiegen die Studierenden 
deutlich mit etwa 230 Interessenten. Aus diesen Bewerbungen konnten bis heute 43 Wohn-
partnerschaften gebildet werden. Mitgezählt sind hier auch drei Wohnpartnerschaften, die 
sich auf der Grundlage der Projektidee aus eigener Initiative gegründet haben und nun das 
städtische Angebot der Begleitung wahrnehmen. Weitere acht Partnerschaften können in 
Kürze vermittelt werden. Gerade in der jüngsten Vergangenheit wird die zunehmende Popula-
rität und Akzeptanz deutlich. 
 
Von den vermittelten Studierenden verfügen etwa 30 % über eine Migrationsvorgeschichte 
und erhielten in Münster die Möglichkeit, sich durch dieses Modellprojekt tiefer mit dem deut-
schen Alltag und der Sprache auseinander zu setzen. 
 
Inzwischen währen die längsten Wohnpartnerschaft en schon über zwei Jahre, ein großer An-
teil liegt zwischen einem und zwei Jahren. Aber selbst bei Auflösung einer Wohnpartner-
schaft, etwa weil der/die Studierende das Studium beendet hat, wünschen die meisten Senio-
rinnen und Senioren eine neue Vermittlung. 
 
 
3. Erweiterung des Projektes 
 
Bereits jetzt verfügt die Stadt Münster über ein umfangreiches und differenziertes Angebot an 
sozialen Dienstleistungen für die verschiedenen Lebensbereiche und –situationen, angeboten 
von kommunalen Stellen, Trägern der freien Wohlfahrtsverbänden und einem großen Kreis 
privater Anbieter, professionell oder im Ehrenamt. Dazu gehören quartiersbezogene Hilfean-
gebote ebenso wie die in Münster stark ausgeprägten und differenzierten Selbsthilfestruktu-
ren, die von engagierten Bürgern gestaltet und getragen werden.  
 
Ein besonderes Anliegen des MAGS ist es, das Projekt „Wohnen für Hilfe“ noch stärker mit 
dieser differenzierten Angebots- und Selbsthilfestruktur und einem erweiterten Bewerberkreis 
zu vernetzen. Deshalb soll das Projekt auf der Seite der Wohnraumanbieter erweitert werden 
um den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen und/oder Teilleistungsschwächen

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jeglichen Alters. Hierbei kann es sich sowohl um körperliche Einschränkungen handeln als 
auch um geistige Behinderungen geringeren Au smaßes, etwa gewisser Wahrnehmungs-
schwächen, insgesamt also um Formen eingeschränkter Alltagskompetenz.  
 
Details für eine Auswahl der geeigneten Wohnpartner werden zurzeit bei der Fachhochschule 
Münster, Fachbereich Sozialwesen, im Rahmen einer Seminararbeit erstellt. Ergebnisse die-
ser Arbeit könnten später als Grundlage genutzt werden, um Auswahlkriterien für die Bewer-
bung von Menschen mit Behinderungen festzulegen. 
 
Ebenso wie bei den bisherigen Wohnpartnerschaften zwischen Jung und Alt soll es auch in 
dem erweiterten Anbieterkreis darum gehen, den behinderten Menschen bei Arbeiten des 
täglichen Lebens im nicht pflegerischen Bereich, zu unterstützen. Er kann so seine Lebens-
entwürfe selbstständig planen und umsetzen. In einem weitgehend selbst gestalteten Leben 
lässt sich die eigene Wertschätzung, das Gefühl, in der Gesellschaft seine Bestimmung und 
seinen Raum zu haben, leichter erfahren und die Teilhabe an Gesellschaft und Gemeinschaft 
erleichtern. Diese Form des Zusammenlebens fordert und fördert die Selbständigkeit des be-
hinderten Menschen, ermöglicht eigene Verantwortung und Entscheidungen und wirkt so 
auch einer denkbaren Unterforderung entgegen. 
  
In Kooperation mit den fachbezogenen Vereinen und Einrichtungen im Wohnquartier oder in 
dessen Nähe und in Zusammenarbeit mit den ambulanten (Pflege-)Diensten und den vielfäl-
tigen Formen der Selbsthilfegruppen kann das Projekt „Wohnen für Hilfe“ dazu beitragen, 
auch die Versorgungssicherheit in einem selbstgestalteten Lebensumfeld mitzutragen. 
 
Das Engagement der Studierenden im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ ergänzt die 
eigenen Möglichkeiten des behinderten Menschen, entlastet die Familien und reduziert unter 
Umständen staatliche Unterstützungen, so dass letztlich auch Kosten für Betreuung einge-
spart werden können. 
 
In den annähernd drei Jahren Laufzeit des Projektes wurden bereits umfangreiche Netzwerke 
und Kooperationen geschaffen. Sie waren und sind wichtige Grundlage für eine erfolgreiche 
Projektarbeit und sollten im Falle einer Fortführung des Projektes und unter Einbeziehung ei-
nes erweiterten Bewerberkreises auf- bzw. ausgebaut werden:  
 
- regelmäßige Treffen und Erfahrungsaustausch mit den Projektleiterinnen und Projekt-
leitern in Deutschland (derzeit insgesam t 11 Städte: München, Freiburg, Frankfurt, 
Köln, Aachen, Marburg, Gießen, Mainz, Stuttgart, Jena und Düsseldorf in der Pla-
nung) 
- regelmäßige Treffen der Studierenden, die in Wohnpartnerschaften leben 
 
- Verbindung zu Homeshare International, Sitz in London 
 
- Seniorenvertretung Münster e. V. 
 
- Lokale Senioreneinrichtungen 
 
- Mehrgenerationenhaus 
 
- Aktion „von Mensch zu Mensch“ – Information und Begleitung in den Stadtteilen 
 
- Hochschulen Münsters, insbesondere die Fachhochschule Münster, Fachbereich So-
zialwesen 
 
- Studentenwerk und Studentenvertretungen 
 
- Organisationen und Institutionen im Bereich der Behindertenarbeit wie

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o Koordinierungsstelle für Behindertenfragen der Stadt Münster 
 
o Verein Lebenshilfe e.V. 
 
o SeHT e.V. (Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen e. V.) 
 
 
4. Zukünftiges Verfahren 
 
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Projekt „Wohnen für Hilfe“ dann ange-
nommen wird, wenn Vertrauen in die Auswahl, Vermittlung und Begleitung der Wohnpartner-
schaften gesetzt werden kann. Um dieses Vertrauen zu schaffen, ist eine Voraussetzung für 
die Vermittlung das persönliche Gespräch mit der Projektleitung, nach dem dann über die 
Eignung für eine Wohnpartnerschaft entschieden wird. 
 
Sowohl das Kennen lernen, der Abschluss eines Mietvertrages oder anderweitiger Vereinba-
rungen als auch der weitere Verlauf der Wohnpartnerschaft, z. B. bei Unsicherheiten oder 
Konflikten, sollten weiterhin von der Projektleitung begleitet werden. In einer für die meisten 
Menschen ungewohnten Lebens- und Wohnform ist es von großer Bedeutung, mit Fragen 
und in Konfliktfällen nicht allein zu stehen.  
 
Gleichwohl sollte die Begleitung der Wohnpartnerschaften zwischen Menschen mit Behinde-
rungen und Studierenden teilweise und nach Möglichkeit durch die fachbezogenen Vereine 
und/oder die bereits eingesetzten Betreuer oder Pflegekräfte übernommen werden. 
 
Zur Einführung in die besondere Thematik und zur Sicherheit aller Beteiligten, insbesondere 
für die Gestaltung einer Wohnpartnerschaft mit einem Menschen mit Behinderung, sollen die 
Studierenden in einem speziellen Kurs geschult werden. Hierfür haben der Verein Lebenshilfe 
und der Verein SeHT (Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen e. V.) ihre Bereit-
schaft angedeutet.  
 
Die Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, signalisierte, das Projekt „Wohnen 
für Hilfe“ im Rahmen von Seminaren weiter zu unterstützen. Die Fachhochschulstudierenden 
sollen Kriterien für die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen erstellen. Weiterhin sol-
len die geplanten regelmäßigen Treffen der Studierenden, die in Wohnpartnerschaften leben, 
in eigener Verantwortung vorbereitet werden. 
 
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Berichterstattung in den Medien, insbesondere in 
der lokalen Presse, eine große Werbewirksamkeit hat. Um eine Kontinuität des Projektes in 
seiner bisherigen Form und eine Darstellung der erweiterten Projektidee zu gewährleisten, 
sind erneut Fernsehen, Rundfunk und die Printmedien einzuschalten (konkrete Anfragen von 
allen Medienbereichen liegen bereits vor). Darüber hinaus soll die Öffentlichkeitsarbeit mit der 
Darstellung des Projektes in den jeweiligen Interessentengruppen, Vereinen und Einrichtun-
gen fortgesetzt und entsprechend ausgeweitet werden. 
 
 
5. Einbindung des Projektes in die Neukonzeption der städtischen Altenpolitik  
 
Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0016/2008 vom 
04.03.2008 „Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik: Wohnen und Pflege im Quartier si-
chern – Neue Vernetzungsstrukturen im Stadtteil entwickeln – kommunale Fachdienste bün-
deln und auf den Stadtteil ausrichten“; wird angeregt, stufenweise ein stadtteilorientiertes Be-
ratungs- und Unterstützungsangebot an Dienstleistungen, Pflegeangeboten und adäquater 
quartiersnaher Wohnraumversorgung aufzubauen. Ebenso soll die Bündelung der städti-
schen Aufgaben im Bereich der gemeinwesenorientierten Altenhilfe, Ehrenamt, Selbsthilfe,

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V/0419/2008 
 
Pflege- und Wohnberatung unter Einbindung und in Kooperation der im Stadtteil tätigen Ak-
teure und Einrichtungen erfolgen.  
 
Der Antrag greift insoweit die von der Verwaltung in der Vorlage V/0764/2007 „Älter werden in 
Münster“; Leitantrag zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senioren, „Haushaltsnahe Dienst-
leistungen zur Sicherung des selbständigen Wohnens ausbauen“, entwickelten Planungen 
auf und verfolgt sie weiter. Die aktuellen Anträge sind jeweils auch im Kontext des Pflege-
Weiterentwicklungsgesetzes und der darin vorgesehenen Pflegestützpunkte zu sehen. Mit 
dem § 92 c SGB XI verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Pflegebedürftige, pflegende Angehöri-
ge und andere Ratsuchende so unbürokratisch und effektiv wie möglich im Quartier zu bera-
ten. In einem auf die Situation des Einzelfalls ausgerichteten Hilfearrangement sollen familiä-
re, ehrenamtliche und professionelle Hilfe- und Dienstleistungen für pflegebedürftige Men-
schen auch im Rahmen eines Case Managements aufeinander abgestimmt werden. 
 
Parallel zu den genannten Entwicklungen hat das Sozialamt gemeinsam mit der Seniorenver-
tretung begonnen, quartiersbezogen Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil“ zu initiieren. 
Zunächst werden in den Stadtbezirken Innenstadt, mit den Stadtteilen Kreuzviertel, Budden-
turm, Aegidii, Martini, Überwasser, Dom sowie Hiltup mit Amelsbüren und Berg Fidel Arbeits-
kreise modellhaft aufgebaut und erprobt. Im Vordergrund stadtteilorientierter Seniorenpolitik 
steht hier insbesondere auch der Austausch mit den Seniorinnen und Senioren selbst.  
 
Eine weitere wesentliche Voraussetzung für gelingende kleinräumige Beratungs- und Unter-
stützungsangebote ist auch eine ämter- und ressortübergreifende Kooperation, einschließlich 
der Berücksichtigung städtisch- und stiftungsfinanzierter Angebote. Mit Blick auf die nunmehr 
erfolgten Aussagen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nord-
rhein-Westfalens, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflege-
Weiterentwicklungsgesetz, Pflegestützpunkte in kommunaler Hand, weiterhin trägerunabhän-
gig zu erhalten und entsprechend auszubauen, sind folgende Beratungs- und Unterstüt-
zungsstrukturen im Planungsprozess zu berücksichtigen: 
- Pflege-, Wohnberatung (Sozialamt) und Hilfen beim Umzug (Amt für Wohnungswe-
sen) im Informationsbüro Pflege, 
- Heimaufsicht, Altenhilfe- und Pflegeplanung (Sozialamt) 
- Wohnen für Hilfe (Amt für Wohnungswesen) bei Fortführung des Projektes 
- Beratung, Vermittlung von Hilfen und Leistungen im Bereich Pflege, hauswirtschaftli-
che Hilfen, Altenhilfe, Schwerpunktsachgebiet im Kommunalen Sozialdienst, Soziales 
und Gesundheit (Amt für Kinder, Jugendlichen und Familie) 
- Gerontopsychiatrische Beratung des Alexianer Krankenhauses, 
- Angebote haushaltsnaher Dienstleistungen (VHS), 
- Freiwilligenagentur, Projekt „Von Mensch zu Mensch“ (Stiftungsverwaltung). 
 
Das Projekt Wohnen für Hilfe verbindet in diesem Kontext zwei wesentliche Handlungsansät-
ze. Zum einen die Wohnraumversorgung für junge Menschen, die sich in Ausbildungsverhält-
nissen bzw. in der Phase des Studiums befinden, zum anderen die Zielvorgabe, durch Be-
gleit-, Betreuungs- und sonstige hauswirtschaftliche Helferdienste, ggf. durch die bloße An-
wesenheit, dazu beizutragen, den Verbleib älterer z.T. bereits hilfebedürftiger Menschen in 
der eigenen Häuslichkeit möglichst lange zu ermöglichen sowie Sicherheit zu vermitteln. 
 
An der Schnittstelle der Vermittlung professioneller Dienstleistungen und dem Angebot von 
Wohnpartnerschaften ist eine passgenaue und bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungs-
vermittlung für alle Teile der „bedürftigen“ Bevölkerung möglichst auch dezentral, also stadt-
teilorientiert, zu erzielen. Die Einbindung in ein strategisches und operativ agierendes Netz-
werk, zentral gesteuert und anteilig dezentral angesiedelt, ist mit Blick auf die Entwicklung 
zukünftiger Beratungs- und Pflegestützpunkte im unmittelbaren Zusammenhang zu betrach-
ten und erfüllt eine der Voraussetzungen des MAGS für die Fortführung der finanziellen För-
derung des Projektes „Wohnen für Hilfe“.

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V/0419/2008 
 
 
 
6. Förderung durch das Land NRW 
 
Die bisherige Förderung durch das Land NRW wurde als lineare Förderung ausgesprochen, 
über knapp 3 Jahre erhielt bzw. erhält die Stadt Münster 80 % der zuwendungsfähigen Ge-
samtkosten bis einschließlich zum 31.05.2008. Die Gesamtkosten beinhalten Personalkosten, 
Sachkosten (z. B. Reisekosten, Erstellen von Plakaten und Faltblättern, sonstige Öffentlich-
keitsarbeit, etc) und sonstige Kosten des Arbeitsplatzes (PC-Ausstattung, Mietkosten).  
 
Nach den Ergebnissen der Verhandlungen mit dem MAGS steht fest, dass die zukünftige 
Förderung nach den Förderrichtlinien des Landes NRW degressiv ausgesprochen werden 
soll. Für das erste Jahr der Fortführung des Projektes wurde (wie bisher) eine Anteilfinanzie-
rung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Aussicht gestellt, im zweiten 
Jahr soll die Landesförderung auf 50 % der entsprechenden Gesamtkosten reduziert werden. 
Ab dem dritten Jahr soll sich dann die Stadt Münster verpflichten, das Projekt fortzuführen 
und die Gesamtkosten aus eigenen Mitteln sicherzustellen. 
 
Die nachfolgende Übersicht stellt die zu erwartenden Gesamtkosten, den voraussichtlichen 
Zuschuss des Landes NRW nach der vorgegebenen degressiven Förderung und den städti-
schen Anteil dar.  
 
Förderjahr geschätzte Ge-
samtkosten 
Zuschuss des Landes 
NRW 
Anteil der Stadt 
Münster 
1 70.000 € 56.000 € (80 %) 14.000 € 
2 70.000 € 35.000 € (50 %) 35.000 € 
ab dem 3. 
Förderjahr 
70.000 €        0 € (0 %) 70.000 € 
 
Zur Einwerbung der Fördermittel ist ein entsprechend formeller Förderantrag an das Land 
NRW zu stellen. Eine mögliche schriftliche Zusage würde nach jetzigem Stand etwa 6 Wo-
chen nach Antragseingang ausgesprochen werden. 
 
 
 
i. V.  
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat

Beschlussvorlage

677 Zeichen

V/0419/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Modellprojekt "Wohnen für Hilfe" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Bericht 
28.05.2008 Ausländerbeirat Bericht 
10.06.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
18.06.2008 Hauptausschuss Bericht 
18.06.2008 Rat Bericht 
 
 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0419/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Reiffer 
Ruf: 
492 64 51 
E-Mail: 
ReifferC@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (6)

27.05.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2008 Sitzung
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 30 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 29 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0419/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37