V/0816/2021/1
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
7243 Zeichen
V/0816/2021/1 V/0816/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten Beratungsfolge 08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der folgenden Gymnasien um die genannten Nutzungsflächen und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Gymnasien die Raumprogramme innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen sowie anschließend die Errichtungsbeschlüsse herbeizuführen: 1.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig Erweiterung um ca. 630 qm unter Berücksichtigung des ersatzlosen Abrisses der Gymnastikhalle 1.2 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig Erweiterung um ca. 970 qm Bei der Planung des Bauvorhabens wird geprüft, wie der bestehende Schulgarten erhalten oder gegebenenfalls verlagert werden kann. 1.3 Gymnasium Paulinum 4-zügig Erweiterung um ca. 640 qm 1.4 Pascal-Gymnasium 5-zügig Erweiterung um ca. 1.870 qm Amt für Schule und Weiterbildung 08.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haase T elefon:492-4011 Haase@stadt-muenster.de - 4 - V/0816/2021/1 1.5 Ratsgymnasium 4-zügig Erweiterung um ca. 500 qm 1.6 Schillergymnasium 4-zügig Erweiterung um ca. 1.140 qm 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverfahren zu überprüfen, ob am Standort Ratsgymnasium eine über Beschlusspunkt 1.5 hinausgehende Flächenerweiterung möglich ist. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Abstimmung mit den unter Ziffer 1 genannten Schulen durch die baulichen Erweiterungen die Voraussetzungen zur Fortschreibung der aktuell festgelegten Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9 gegeben sind, auch wenn nicht an allen Standorten das komplette Raumprogramm erfüllt werden kann. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flächenausweitungen in den nächsten Jahren zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulsekretariate und zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulhausmeisterdienste in den zukünftigen Stellenplanberatungen abzusichern sind. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Umstellung auf G9 ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht und die Standortüberprüfungen ergeben haben, dass die Errichtung zusätzlicher Sporthallen auf den genannten Schulgrundstücken nicht möglich ist. Diese Mehrbedarfe sind im Rahmen der zu erarbeitenden integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung standortübergreifend zu berücksichtigen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die 6 Erweiterungsmaßnahmen zunächst Planungskosten in Höhe von insgesamt rd. 1.585.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit den Errichtungsbeschlüssen zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in zukünftigen Haushalten durch die Flächenausweitungen Aufwendungen für Instandhaltung, Energie, Reinigung und Finanzierung in Höhe von jährlich bis zu 2,8 Mio. € bereitgestellt werden müssen. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Erweiterungen eine Freigabe der 2,5 gesperrten Stellen im Amt für Immobilienmanagement (Beschluss zur Vorlage V/0618/2019) erforderlich ist und stimmt der Freigabe zu. Für den Zeitraum der Planung und Erstellung der Gebäude/ Erweiterungen entstehen voraussichtlich weitere befristete Stellenbedarfe in Höhe von 2 Stellen, über deren Bereitstellung auf Basis des Projektfortschritts zum Stellenplan 2023 zu befinden ist. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der erforderlichen Umgestaltung bzw. Wiederherstellung der Außenflächen im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein zusätzlicher Stellenbedarf von bis zu 2 Stellen erforderlich ist. Der konkrete Stellenbedarf hängt von der individuellen Planung der Projekte sowie von der Realisierungsvariante ab und ist in den Stellenplanberatungen 2023 entsprechend abzusichern. 10. Um den neu anvisierten, anspruchsvollen Zeitplan bei der Umsetzung der Bauvorhaben einzuhalten, zeigt die Verwaltung Wege und Strukturen auf, wie dieses verlässlich gelingt. 11. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion Nr. A-R/0065/2020 „Planungssicherheit für Gymnasien“ (Anlage 1) ist mit dieser Vorlage inhaltlich behandelt und erledigt. - 4 - V/0816/2021/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah me 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude Auszahlungen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2022 585.000 2023 1.000.000 Summe aller Auszahlungen 1.585.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Zu Ziffer 1.2 und Ziffer 10: Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 20.01.2022 folgende Ergänzung zu Ziffer 1.2 beschlossen: „Die Erweiterung wird aufgrund der bereits durch das Amt für Immobilienmanagement erarbeiteten Alternativplanung (Variante 2) erfolgen. Die Vorgaben für den Architektenwettbewerb werden entsprechend angepasst.“ Im Rahmen der weiteren Beratung der Vorlage haben die Ausschüsse diesen Beschluss der Bezirksvertretung Münster-West nicht aufgegriffen. Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde ein Änderungsantrag beraten (s. Fettdruck im Beschlussvorschlag 1.2 und neue Ziffer 10) und die Vorlage V/0816/2021 wurde einstimmig geändert beschlossen. Der Sportausschuss und der Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung haben die Vorlage entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung einstimmig geändert beschlossen. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben. Die Verwaltung schlägt vor, dem in den o.g. Ausschüssen beschlossenem geändertem Beschlussvorschlag gem. Ziffer 1.2 und 10 zu folgen. Die Verwaltung wird den Auftrag, bei der Planung der Erweiterung des Freiherr-vom-Stein- Gymnasiums zu prüfen, wie der bestehende Schulgarten erhalten oder gegebenenfalls verlagert werden kann, schnellstmöglich umsetzen und einen Entscheidungsvorschlag vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen. - 4 - V/0816/2021/1 Darüber hinaus wird die Verwaltung darstellen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine verlässliche Einhaltung des Zeitplanes bei der Umsetzung der Schulbaumaßnahmen sicherstellen zu können. Zu Ziffer 11: Der Antrag der CDU-Ratsfraktion Nr. A-R/0065/2020 „Planungssicherheit für Gymnasien“ ist mit dieser Vorlage inhaltlich behandelt und kann somit auch formal erledigt werden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0065/2020 „Planungssicherheit für Gymnasien“
Anlage 1: Antrag an den Rat A_R_0065_2020_Planungssicherheit_Gymnasien
1492 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0065/2020 Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung Münster, 18. August 2020 Planungssicherheit für Gymnasien Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Um den Gymnasien Planungssicherheit über den weiteren Ausbau auch als Vorbereitung auf die bevorstehende Umsetzung des neuen G9, legt die Verwaltung die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Rat zur Sitzung am 9. Dezember 2020 zur Entscheidung vor. Begründung Zum Schuljahr 2019/20 sind die Gymnasien zum G9 zurückgekehrt. Im Rahmen des Schulbauprogramms wurde die Verwaltung beauftragt, Machbarkeitsstudien für Gymnasien fertigzustellen. Nach dem aktuellen Sachstand (vgl. V/0109/2020) wurde mit der Erstellung der Machbarkeitsstudien noch nicht begonnen. Die Gymnasien brauchen jedoch Planungssicherheit bezüglich der erforderlichen Erweiterungen und weiteren Vorbereitungsmaßnahmen auf G9. Bei der Rückkehr zu G9 ergeben sich neue quantitative und qualitative Raumbedarfe im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, ganztätige Betreuung, Inklusion und Differenzierung. Spätestens zum nächsten Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2021/2022 müssen die erforderlichen Ergebnisse vorliegen, den Rahmenbedingungen zum zukünftigen Vorgehen hinsichtlich möglicher Ausbauten abgeleitet werden können. Das Verfahren muss daher priorisiert und beschleunigt werden. gez. Stefan Weber und Fraktion Anlage 1 zur Vorlage V/0816/2021/1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0816/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 12:30