Mandari Insight

V/0816/2021/1

Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9

Vorlagen 07.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2022, TOP 27

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Antrag an den Rat A_R_0065_2020_Planungssicherheit_Gymnasien

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

7243 Zeichen

V/0816/2021/1
V/0816/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen
Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten
Beratungsfolge
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der folgenden Gymnasien um die
genannten Nutzungsflächen und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den
Gymnasien die Raumprogramme innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der
Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß
Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen sowie anschließend die
Errichtungsbeschlüsse herbeizuführen:
1.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig
Erweiterung um ca. 630 qm unter Berücksichtigung des ersatzlosen Abrisses der
Gymnastikhalle
1.2 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig
Erweiterung um ca. 970 qm
Bei der Planung des Bauvorhabens wird geprüft, wie der bestehende Schulgarten
erhalten oder gegebenenfalls verlagert werden kann.
1.3 Gymnasium Paulinum 4-zügig
Erweiterung um ca. 640 qm
1.4 Pascal-Gymnasium 5-zügig
Erweiterung um ca. 1.870 qm
Amt für Schule und
Weiterbildung
08.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Haase
T elefon:492-4011
Haase@stadt-muenster.de

- 4 -
V/0816/2021/1
1.5 Ratsgymnasium 4-zügig
Erweiterung um ca. 500 qm
1.6 Schillergymnasium 4-zügig
Erweiterung um ca. 1.140 qm
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverfahren zu überprüfen, ob am
Standort Ratsgymnasium eine über Beschlusspunkt 1.5 hinausgehende Flächenerweiterung
möglich ist.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Abstimmung mit den unter Ziffer 1 genannten Schulen
durch die baulichen Erweiterungen die Voraussetzungen zur Fortschreibung der aktuell
festgelegten Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9 gegeben sind, auch wenn nicht an allen
Standorten das komplette Raumprogramm erfüllt werden kann.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulsekretariate
und zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulhausmeisterdienste in den zukünftigen
Stellenplanberatungen abzusichern sind.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Umstellung auf G9 ein zusätzlicher Bedarf an
Sporthallen entsteht und die Standortüberprüfungen ergeben haben, dass die Errichtung
zusätzlicher Sporthallen auf den genannten Schulgrundstücken nicht möglich ist. Diese
Mehrbedarfe sind im Rahmen der zu erarbeitenden integrierten gesamtstädtischen
Sportentwicklungsplanung standortübergreifend zu berücksichtigen.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die 6 Erweiterungsmaßnahmen zunächst
Planungskosten in Höhe von insgesamt rd. 1.585.000 € anfallen werden. Spätere
Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit den
Errichtungsbeschlüssen zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden im Rahmen
der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in zukünftigen Haushalten durch die Flächenausweitungen
Aufwendungen für Instandhaltung, Energie, Reinigung und Finanzierung in Höhe von jährlich
bis zu 2,8 Mio. € bereitgestellt werden müssen.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Erweiterungen eine Freigabe der 2,5
gesperrten Stellen im Amt für Immobilienmanagement (Beschluss zur Vorlage V/0618/2019)
erforderlich ist und stimmt der Freigabe zu. Für den Zeitraum der Planung und Erstellung der
Gebäude/ Erweiterungen entstehen voraussichtlich weitere befristete Stellenbedarfe in Höhe
von 2 Stellen, über deren Bereitstellung auf Basis des Projektfortschritts zum Stellenplan 2023
zu befinden ist.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der erforderlichen Umgestaltung bzw.
Wiederherstellung der Außenflächen im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein
zusätzlicher Stellenbedarf von bis zu 2 Stellen erforderlich ist. Der konkrete Stellenbedarf
hängt von der individuellen Planung der Projekte sowie von der Realisierungsvariante ab und
ist in den Stellenplanberatungen 2023 entsprechend abzusichern.
10. Um den neu anvisierten, anspruchsvollen Zeitplan bei der Umsetzung der Bauvorhaben
einzuhalten, zeigt die Verwaltung Wege und Strukturen auf, wie dieses verlässlich
gelingt.
11. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion Nr. A-R/0065/2020 „Planungssicherheit für
Gymnasien“ (Anlage 1) ist mit dieser Vorlage inhaltlich behandelt und erledigt.

- 4 -
V/0816/2021/1
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720
„Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnah
me
4720 Planungskosten Erw.
Schulgebäude
Auszahlungen Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2022 585.000
2023 1.000.000
Summe aller Auszahlungen 1.585.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Zu Ziffer 1.2 und Ziffer 10:
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 20.01.2022 folgende Ergänzung zu Ziffer
1.2 beschlossen:
„Die Erweiterung wird aufgrund der bereits durch das Amt für Immobilienmanagement erarbeiteten
Alternativplanung (Variante 2) erfolgen. Die Vorgaben für den Architektenwettbewerb werden
entsprechend angepasst.“
Im Rahmen der weiteren Beratung der Vorlage haben die Ausschüsse diesen Beschluss der
Bezirksvertretung Münster-West nicht aufgegriffen.
Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde ein Änderungsantrag beraten (s. Fettdruck im
Beschlussvorschlag 1.2 und neue Ziffer 10) und die Vorlage V/0816/2021 wurde einstimmig geändert
beschlossen.
Der Sportausschuss und der Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und
Ordnung haben die Vorlage entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und
Weiterbildung einstimmig geändert beschlossen.
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat die Vorlage ohne
Beschlussfassung geschoben.
Die Verwaltung schlägt vor, dem in den o.g. Ausschüssen beschlossenem geändertem
Beschlussvorschlag gem. Ziffer 1.2 und 10 zu folgen.
Die Verwaltung wird den Auftrag, bei der Planung der Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-
Gymnasiums zu prüfen, wie der bestehende Schulgarten erhalten oder gegebenenfalls verlagert
werden kann, schnellstmöglich umsetzen und einen Entscheidungsvorschlag vorbereiten und zur
Beschlussfassung vorlegen.

- 4 -
V/0816/2021/1
Darüber hinaus wird die Verwaltung darstellen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine
verlässliche Einhaltung des Zeitplanes bei der Umsetzung der Schulbaumaßnahmen sicherstellen zu
können.
Zu Ziffer 11:
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion Nr. A-R/0065/2020 „Planungssicherheit für Gymnasien“ ist mit
dieser Vorlage inhaltlich behandelt und kann somit auch formal erledigt werden.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1:
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0065/2020 „Planungssicherheit für Gymnasien“

Anlage 1: Antrag an den Rat A_R_0065_2020_Planungssicherheit_Gymnasien

1492 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0065/2020 
 
 
 
 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
 
 Münster, 18. August 2020 
 
 
 
Planungssicherheit für Gymnasien  
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Um den Gymnasien Planungssicherheit über den weiteren Ausbau auch als Vorbereitung auf 
die bevorstehende Umsetzung des neuen G9, legt die Verwaltung die Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie dem Rat zur Sitzung am 9. Dezember 2020 zur Entscheidung vor. 
 
 
 
Begründung 
 
Zum Schuljahr 2019/20 sind die Gymnasien zum G9 zurückgekehrt. Im Rahmen des 
Schulbauprogramms wurde die Verwaltung beauftragt, Machbarkeitsstudien für Gymnasien 
fertigzustellen. Nach dem aktuellen Sachstand (vgl. V/0109/2020) wurde mit der Erstellung 
der Machbarkeitsstudien noch nicht begonnen. Die Gymnasien brauchen jedoch 
Planungssicherheit bezüglich der erforderlichen Erweiterungen und weiteren 
Vorbereitungsmaßnahmen auf G9. Bei der Rückkehr zu G9 ergeben sich neue quantitative 
und qualitative Raumbedarfe im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung, 
Hausaufgabenbetreuung, ganztätige Betreuung, Inklusion und Differenzierung. Spätestens 
zum nächsten Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2021/2022 müssen die erforderlichen 
Ergebnisse vorliegen, den Rahmenbedingungen zum zukünftigen Vorgehen hinsichtlich 
möglicher Ausbauten abgeleitet werden können. 
Das Verfahren muss daher priorisiert und beschleunigt werden. 
 
 
gez. Stefan Weber  
und Fraktion 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0816/2021/1

Beratungsverlauf (3)

09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0816/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
07.02.2022
Erstellt
04.02.2022 12:30