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V/0191/2025

Schulentwicklungsplan 2025

Vorlagen 05.05.2025

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Anlage 2 Anpassung Allgemeiner Rahmen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 SEP

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Anpassung Allgemeiner Rahmen

8081 Zeichen

1 
    
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW),  
zuletzt geändert am 02.07.2025  
(vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0191/2025) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von 
Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“ be-
schlossen. 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu 
sichern: 
 
1.  Grundschulen 
 
1.1  Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundschulen werden unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt: 
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Altstadt   Zahl der Eingangsklassen 
Martinischule       2 
Aegidii-Ludgeri-Schule  1 zzgl. eine jahrgangsübergreifende    
    Montessori-Klasse für die Jahr-  
    gänge 1 bis 4 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Innenstadtring 
Kreuzschule        3  
Martin-Luther-Schule      2 
Bodelschwinghschule      2 3 
Overbergschule1)      4 
Johannisschule      2  
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd 
Hermannschule1)      4 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule     2 
Matthias-Claudius-Schule      3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule    3 
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Nordost 
Dreifaltigkeitsschule1)      6 
Thomas-Morus-Schule      3 
Pötterhoekschule       2 
Mauritzschule       3   
 
Stadtbezirk West        
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3 
Wartburgschule1)      8 
Michaelschule       4 
Mosaik-Schule       3 4 
Theresienschule       2 
Marienschule Roxel      4 
Peter-Wust-Schule       3 
Ludgerusschule Albachten     3

2 
 
Stadtbezirk Nord      Zahl der Eingangsklassen 
Grundschule Sprakel1)     2 
Paul-Schneider-Schule      3 2 
Grundschule am Kinderbach     2 
Grundschule Kinderhaus-West1)     8 
Melanchthonschule1), 2)     5 
Norbertschule1)       6 8 
 
Stadtbezirk Ost 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer1)     3 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf    2 
Pleisterschule       2 
Margaretenschule       2 3 
 
Stadtbezirk Südost 
Städtische Grundschule York    4 
Idaschule         
- im Schuljahr 2024/25     5 
- in den Schuljahren 2025/26 und 2026/27  3 
- ab dem Schuljahr 2027/28    4 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  3 
Eichendorffschule Angelmodde     3 
Nikolaischule Wolbeck      3 
Städtische Grundschule Wolbeck-Nord1)  4 6 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
Marienschule Hiltrup      2 
Clemensschule Hiltrup1)      4 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup     2 
Ludgerusschule Hiltrup      4 
Grundschule Loevelingloh     1 
Davertschule Amelsbüren      3   
 
1.2 Die mit § 6 a „Klassenbildung an Grundschulen“ Absatz 1 Satz 1 der Verordnung 
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz getroffene Regelung zur Bildung von 
Eingangsklassen bezieht sich sowohl auf jahrgangsbezogenen als auch auf jahr-
gangsübergreifenden Unterricht. Wird der Unterricht an einer Schule jahrgangs-
übergreifend erteilt, gelten somit alle Klassen, in denen Schulanfänger jahrgangs-
übergreifend unterrichtet werden, als Eingangsklassen. Diese Bestimmung wurde 
bei der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen berücksichtigt. 
 
1.3  In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelnen Schuljahren mit Zustimmung des 
Schulträgers und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine wei-
tere Klasse gebildet werden. Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden 
und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem Schulträger führen (keine bauli-
chen Erweiterungen). 
 
 
 
1) Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 wird jahrgangsübergreifend erteilt. 
2) Die Anzahl der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule aufzunehmenden Schülerin-
nen und Schüler ist abweichend von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium fest-
gelegten Klassenfrequenzhöchstwert auf 22 je Klasse begrenzt.

3 
 
 
2.  Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS 
 
2.1  Hauptschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Hauptschulen       Zahl der Eingangsklassen 
Hauptschule Coerde          2 
Hauptschule Hiltrup        3 
Hauptschule Wolbeck        2 
Waldschule Kinderhaus        2 
  9 
 
2.2  Realschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Realschulen       Zahl der Eingangsklassen 
Erich-Klausener-Schule     4 
Erna-de-Vries-Realschule    3 
Geschwister-Scholl-Realschule     3 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup     4 
Realschule im Kreuzviertel     3 
Realschule Wolbeck     3 
   20 
  
2.3  Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des 
vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gymnasien        Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium     5 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium       5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium       4 
Gymnasium Paulinum        4 
Gymnasium Wolbeck        4 
Immanuel-Kant-Gymnasium       4 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium      3 
Pascal-Gymnasium        5 
Ratsgymnasium         4 
Schillergymnasium         4 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium       4     
                46

4 
2.4 Gesamtschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gesamtschulen      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Städtische Gesamtschule Münster-Mitte    4 
 Mathilde-Anneke-Gesamtschule      6 
 Städtische Gesamtschule Münster-West    4 
         14 
 
2.5 Schulversuch PRIMUS  
 
Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIMar-
stufe Und der Sekundarstufe 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt.  Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Grundschule 
(Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Weiterbildung des 
Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012). 
 
 PRIMUS-Schule      Zahl der Eingangsklassen 
 
 PRIMUS-Schule Münster 
 Primarstufe       2 
 Sekundarstufe I      2 
  
2.6  Unterhalb der vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium zur Klassenbildung 
festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.7  Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der Anmeldungen 
keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im 
Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmel-
dungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.8  Soweit einzelne weiterführende Schulen trotz vollständiger Ausschöpfung der unter 
den in Ziffern 2.1 bis 2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden 
müssen, wird dies in besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem 
Schulträger – ggf. unter Inanspruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter 
Schulen – zugelassen. 
 
Anmerkung: 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmen-
den Schule führt.  
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmekapazitä-
ten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.

Beschlussvorlage

62888 Zeichen

V/0191/2025 
V/0191/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplan 2025 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   25.06.2025 Integrationsrat Anhörung 
   25.06.2025 Integrationsrat Anhörung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   01.07.2025 Sportausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
27.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zurfähr  
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0191/2025 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt die Schulentwicklungsplanung in der Stadt Münster (SEP), die in Zusammenarbeit 
mit der WIB consult GmbH erarbeitet wurde (Anlage 1), zur Kenntnis.   
 
 
2. Auf der Grundlage des SEP-Berichts ergeben sich für die sechs Prognosebezirke, deren Zuschnitt 
sich an den Stadtbezirken orientiert, folgende Maßnahmen für die Primarstufe: 
 
Prognosebezirk Mitte:  
2.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell kein Bedarf zur temporären Erweiterung der Diet-
rich-Bonhoeffer-Schule besteht und daher keine Aussage zur temporären Erweiterung ge-
troffen wird. Der Um - und Ausbau zur vollen 2 -Zügigkeit der Schule wird in der para llelen 
Vorlage „ Dietrich-Bonhoeffer-Schule: Umbau und Ausbau zur bestehenden 2 -Zügigkeit“ 
(V/0236/2025) zur Beschlussfassung vorgelegt.  
2.2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Ausbau der Thomas-Morus-Schule entsprechend der 
Beschlusslage in V/0705/2018/2 abgeschlossen ist und die Erweiterung einschl. des Um-
baus im Bestand der Bodelschwinghschule (V/0705/2018/2) im August 2026 abgeschlos-
sen sein wird.  
2.3. Der Rat beschließt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerin-
nen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 und 3 Schulgesetz NRW)“ – 
im Folgenden Allgemeiner Rahmen genannt – für die Thomas -Morus-Schule auf 4 Ein-
gangsklassen und für die Bodelschwinghschule auf 3 Eingangsklassen. 
 
Prognosebezirk West: 
2.4. Der Rat nimmt zur Kenntni s, dass sich in Nienberge aktuell kein Bedarf für einen neuen 
Grundschulstandort ergibt, gleichwohl der prognostizierte Bedarf gegen Ende des Progno-
sezeitraums ansteigt.  
2.5. Ein Beschluss über eine Erweiterung der dortigen Kapazitäten / einen neuen Schulstandort 
ist von der weiteren Entwicklung abhängig und wird mit dieser Vorlage daher noch nicht 
vorgeschlagen.  
2.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
2.6.1. dass die Raumkapazitäten der Michaelschule die Aufnahme von bislang festgeleg-
ten vier Eingangsklassen nicht zulassen. Di e Schüler*innenprognose sieht in Gie-
venbeck aktuell keinen Bedarf, der nicht auch im Zusammenhang mit dem „Müns-
ter-Modell-Quartier 1 (MMQ 1) an der Steinfurter Straße stehen würde. Eine Ent-
scheidung für einen dortigen Grundschulstandort erfolgt zu einem sp äteren Zeit-
punkt.   
2.6.2. dass die Baumaßnahmen an der Mosaik -Schule (Erweiterung zur 4 -Zügigkeit, 
V/0224/2018/1) zum Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.  
2.7. Der Rat beschließt die Änderung des „ Allgemeinen Rahmens“ für die Michaelschule auf 3 
Eingangsklassen und die Mosaik-Schule auf 4 Eingangsklassen.  
2.8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der verzögerten Bautätigkeit im Baugebiet 
„Albachten-Ost“ kein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Grundschule ergibt. Der dortige 
Neubau ist im Sommer 2026 bezugsfertig.

- 3 - 
V/0191/2025 
2.9. Der Rat beschließt den Umzug der Ludgerusschule Albachten in den 3 -zügigen Neubau 
und beauftragt die Verwaltung, ein temporäres Nutzungskonzept für das alte Schulgebäude 
zu erstellen, bis eine Aussage zum langfristigen Bedarf getätigt werden kann.  
 
Prognosebezirk Nord: 
2.10. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
2.10.1. dass die Raumkapazitäten der Grundschule Kinderhaus -West die Aufnahme von 
dauerhaft aktuell festgelegten vier Eingangsklassen nicht zulassen. Die Schü-
ler*innenprognose ist für Kinderhaus rückläufig. 
2.10.2. dass die Baumaßnahmen an der Norbertschule (Erweiterung zur 4 -Zügigkeit, 
V/0705/2018/1) im 1. Quartal 2026 abgeschlossen sein sollen.  
2.11. Aufgrund der prognostizierten Bedarfslage wird die Paul-Schneider-Schule 2-zügig geplant. 
2.12. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das Vorhaben entweder am bestehenden 
Standort oder alternativ auf einem neuen Grundstück am Wangeroogeweg umgesetzt wer-
den kann. Dabei ist insbesondere die direkte Nachbarschaft zum Förderschulzentrum des 
Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zu berücksichtigen. Potenzielle Synergien mit der 
benachbarten Förderschullandschaft sollen im Rahmen der Prüfung einbezogen werden. 
Um mögliche Kooperationsmöglichkeiten auszuloten, sind Gespräche mit dem Land-
schaftsverband aufzunehmen. 
2.13. Der Rat beschlie ßt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die  
Grundschule Kinderhaus-West auf 3 Eingangsklassen, für die Norbertschule auf 8 Ein-
gangsklassen (jahrgangsübergreifender Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 + 2) und für 
die Paul-Schneider-Schule auf 2 Eingangsklassen festzulegen.  
 
Prognosebezirk Ost: 
2.14. Der Rat stellt die Bedeutung des Schulstandorts in Gelmer fest. Durch evtl. schulorganisa-
torische Maßnahmen soll dieser langfristig gesichert werden.  
2.15. Die Verwaltung wird beauftragt, bauliche Maßnahmen aufzeig en, die erforderlich sind, ei-
nen Schulstandort in Gelmer langfristig zu sichern. 
2.16. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die baulichen Maßnahmen an der Margaretenschule 
(Erweiterung zur 3-Zügigkeit, V/0578/2020/1) im Sommer 2026 abgeschlossen sein sollen.  
2.17. Der Rat beschließt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die Margaretenschule auf 
3 Eingangsklassen. 
 
Prognosebezirk Südost: 
2.18. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
2.18.1. dass die Schüler*innenprognose keinen Bedarf für einen weiteren Grundschul-
standort in Wolbeck aufzeigt.  
2.18.2. dass die Erweiterung Grundschule Wolbeck -Nord (V/0552/2023) im Sommer 2025 
abgeschlossen sein wird.  
2.19. Der Rat beschließt unter Abänderung des Ratsbeschlusses vom 20.09.2023 zur Vorlage 
(V/0385/2023), den Grundschulstandort „am Brandhoveweg“ nicht zu realisieren.  
2.20. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planungen für eine sich nun abzeichnende Erweite-
rungsmöglichkeit der Nikolaischule Wolbeck zu konkretisieren. Diese Planung erfolgt durch 
die Bauwerke Münster GmbH. Es soll u.a. ein Konzept erstellt  werden, wie eine Erweite-
rung auch im laufenden Betrieb erfolgen kann. 
2.21. Der Rat beschließt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die Grundschule Wol-
beck-Nord auf 6 Eingangsklassen (jahrgangsübergreifender Unterricht in den Jahrgangs-
stufen 1 + 2).

- 4 - 
V/0191/2025 
 
Prognosebezirk Hiltrup: 
2.22. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich gegen Ende des Prognosezeitraums ein erhöhter 
Bedarf an Schulplätzen gerade im östlichen Bereich des Stadtteils abzeichnet. Da eine 
konkretere Aussage zu den zu erwartenden Schüler*innenzahlen aktuell noch nicht möglich 
ist, wird die Verwaltung beauftragt, in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres die 
Planungen zu konkretisieren.  
2.23. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  es in Amelsbüren aktuell keinen Bedarf für eine Erweite-
rung der Davertschule zur 4 -Zügigkeit gibt, gleichwohl der prognostizierte Bedarf an den 
Kapazitätsgrenzen liegt.  
2.24. Der Rat beschließt, dass ein Ausbau der Davertschule zur 4 -Zügigkeit bis auf Weiteres 
nicht erfolgt. Stattdessen sind Maßnahmen zur Deckung der qualitativen und quantitativen 
Raumbedarfe unter Berücksichtigung eines 3 -zügigen Schulbetriebs zu prüfen (sog. „3b -
Standort, Ziffer 2.26). Die Davertschule ist hierbei priorisiert einzuplanen.  
 
Beteiligung der Schulen 
2.25. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von schulorganisatorischen Maßnahmen betroffenen 
Grundschulen, insbesondere bei den Änderungen der Aufnahmekapazitäten gem. § 82 Ab-
satz 2 i.V.m. § 76 SchulG NRW, zu beteiligen sind.  
Die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden gebeten, die jeweiligen Schulkonferen-
zen so bald wie möglich einzuberufen und die Stellungnahmen bis spätestens zur Sitzung 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 17.06.2025 einzureichen. 
 
„3b-Standorte“ 
2.26. Die Situation der Grundschulstandorte, die bisher nicht zur bestehenden Zügigkeit gem. 
Musterraumprogramm ausgebaut oder in der Zügigkeit erweitert wurden („3b -Standorte“), 
wird zur Kenntnis genommen. Ebenso werden das weitere Vorgehen und die Priorisierung 
bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf 
ganztägige Förderung für Grundschulkinder zur Kenntnis genommen.  
 
 
3. Ergänzend zur Beschlusslage V/0711/2024, der extrahierte Ergebnisse für die Sekundarstufe be-
reits Ende vergangenen Jahres zu Grunde lagen, beschließt der Rat folgende Maßnahmen für die 
weiterführenden Schulen: 
 
3.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Planung der baulichen Erweiterung der Realschule im 
Kreuzviertel zur 4 -Zügigkeit einschließlich der energetischen Sanierung und eines weiteren 
Sporthallensegments zu dem Ergebnis geführt hat, dass die Maßnahme unwirtschaftlich ist 
und nicht weiterverfolgt wird. Der Grundsatzbeschluss V/0420/2020 zum Ausbau der Real-
schule zur 4-Zügigkeit wird damit aufgehoben.  
3.2. Der R at beauftragt die Verwaltung, für die Realschule im Kreuzviertel Machbarkeitsstudien 
zur Erweiterung für eine 3- und 4-Zügigkeit jeweils optional als Halbtags- und Ganztagsschu-
le durchzuführen.  
3.3. Der Rat stimmt den zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Realschule im Kreuzvier-
tel erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen (Herstellung des Digitalpaktstandards, kleine 
Lehrküche und Werkraum für Inklusion, Herrichtung zusätzlicher Verwaltungsflächen) im Be-
standsgebäude zu.

- 5 - 
V/0191/2025 
4. Mit der Vorlage „Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und 
die weiterführenden Schulen“ (V/0341/2024) wurde aufbauend auf der Ausgangsvorlage „Hand-
lungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen“ (Vorlage 
V/0384/2021/1) das weitere Verfahren beschlossen. Folgende Handlungsfelder sollten dabei be-
trachtet werden:  
 
 
Anmeldeverfahren 
4.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit der parallel im Beratungsgang befindli-
chen Vorlage „Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2026/27“ 
(Vorlage V/0299/2025) den Vorschlag unterbreitet, für das kommende Anmeldeverfahren kein 
vorgezogenes Verfahren für die Gesamtschulen vorzusehen. 
 
Inklusion 
4.2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Anzahl an S chüler*innen mit dem Förderschwerpunkt 
Geistige Entwicklung (GE) in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist und die örtlichen 
Förderschulkapazitäten der bischöflichen Papst -Johannes-Schule erschöpft sind (vgl. auch 
V/0243/2025). 
 
4.3. Der Rat beauftragt di e Verwaltung, in Abstimmung mit der Schulaufsicht sowie regionalen 
Trägern und Institutionen ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, um für Kinder mit dem 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie für Kinder mit intensivpädagogischen Förder-
bedarfen bedarfsentsprechende Beschulungsangebote sowohl im Gemeinsamen Lernen an 
den allgemeinbildenden Schulen als auch in der Förderschule zu gewährleisten.  
 
Ganztag: 
4.4. Der Rat nimmt die angestoßenen und aktuell laufenden Handlungsstränge (leitfadengestützte 
Experteninterviews, themenbezogener Workshop mit den Schulform sprecherinnen und -
sprechern, Befragung der einzelnen Schulen durch das Regionale Bildungsnetzwerk) zum 
Thema „Ganztag“ zur Kenntnis. Die Ergebnisse sollen zusammengefasst Anfang 2026 prä-
sentiert werden.  
4.5. Der Antrag „Rückkehr zu G9: Den offenen Ganztag aus-/aufbauen (OGS II)“ (A-R/0076/2018) 
der FDP-Fraktion ist als erledigt zu betrachten.  
 
Sozialindex 
4.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der eigens entwickelte Sozialindex zur Verteilung der 
Schulsozialarbeit an den münsterschen Schulen auch in der SEP aufgenommen wurde. Wel-
che Steuerungsrelevanz sich daraus zukünftig ergeben kann, gilt es zu erarbeiten.  
 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dieser Schulentwicklungsplan mit dem Fokus auf der Primarstu-
fe und den Sekundarstufen I + II nun einem fortlaufenden Monitoring unterliegt und regelmäßig in 
einem Turnus von vier Jahren fortgeschrieben werden soll.  
Eine perspektivische Erweiterung im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung um Bereiche der 
vorschulischen Bildung, die engere Verzahnung mit der Jugendhilfeplanung und die Betrachtung 
der Berufskollegs muss dabei das Ziel sein.

- 6 - 
V/0191/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die ggfls. zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen der Machbarkeitsstudien/ Planungsleis-
tungen (Sachenscheidungen Ziffern 2.9, 2.12, 2.15 und 2.20) können noch nicht konkret beziffert 
werden und sind anteilig aus den bei der Maßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulge-
bäude“ wie folgt im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Mitteln zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansatz 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude    
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 6.242.980 
 2026 5.000.000 
 
 
Die Sachentscheidungen zur Realschule im Kreuzviertel zu Ziffer 3.2 (Machbarkeitsstudien) und Ziffer 
3.3 (Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation) sind aus den bei der Maßnahme 5080 „Erw. 
Realschule im Kreuzviertel“ wie folgt im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Mitteln zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansatz 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 5080 Erw. Realschule im Kreuzviertel   
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 770.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen zu Ziffer 2.20 (Planungskosten) sind wie folgt zu 
finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4620 Erw. Nikolaischule Wolbeck    
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 700.000 
 2026 920.000 
Summe aller Auszahlungen   1.620.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Maß-
nahme nicht veranschlagt. Die in 2025 erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 700.000 € werden 
im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, 
Familie und Sport aufgefangen. 
Die in 2026 erforderlichen Ermächtigungen werden ebenfalls im investiven Budget des Dezernates für 
Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert.

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V/0191/2025 
 
Begründung: 
 
 
1.  Schulentwicklungsplan  
 
Mit der Vorlage „Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden 
Schulen“ (V/0384/2021/1) die Erstellung einer  Schulentwicklungsplanung für die wei terführenden 
Schulen der Stadt Münster beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen turnusmäßig fortzu-
schreiben und den Prozess extern begleiten zu lassen. Für diese Begleitung konnte das Wuppertaler 
Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB Consult GmbH), In-Institut der Bergischen Universi-
tät Wuppertal, gewonnen werden. Auf den ersten Zwischenbericht hin hat der Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung der Stadt Münster am 24.10.2023 beschlossen (Vorlage V/0587/2023), die in den 
Jahren 2022-2023 erarbeiteten Vorschläge für die künftige Schulentwicklungsplanung (SEP) der Se-
kundarstufe I und II in der Stadt umzusetzen. Dies beinhaltet die Umsetzung des ‚3 -Säulen-Modells‘ 
der SEP sowie die Erstellung eines SEP als Bericht, der regelmäßig fortgeschrieben werden kann. 
Darüber hinaus war die Primarstufe in diese Überlegungen und Umsetzungen zu integrieren. Die WIB 
Consult GmbH hat diese Aufgabe zwischen 2024 und 2025 übernommen und gemeinsam mit dem 
Amt für Schule und Weiterbildung einen SEP konzipiert und verfasst. Der vorliegende SEP beschreibt 
die vergangenen Entwicklungen in de r Schullandschaft Münsters, prognostiziert die Entwicklungen 
der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2033/34, beschreibt ausgewählte Entwicklungen je Schule, Re-
gion oder Schulform und leitet darauf aufbauend Handlungsempfehlungen und Maßnahmen ab. (An-
lage 1, Seite 1) 
 
 
2.  SEP für die Primarstufe 
 
Die Prognose der Entwicklung der Schüler*innenzahlen in der Primarstufe ist über das Stadtgebiet 
uneinheitlich. Die SEP fasst dies wie folgt zusammen (Anlage 1, Seite ii): 
 
„Die Analysen der sechs Prognosebezirke zeig en unterschiedliche Entwicklungen auf. In Münster -
Mitte, -Nord und -Ost ist mit einem Rückgang der Schülerzahl zu rechnen. In Münster-West, -Südost 
und -Hiltrup mit einem Zuwachs. In Münster-Mitte zeigen sich auf Grund der prognostizierten Entwick-
lung nur Handlungsbedarfe auf, die unmittelbar die optimale Auslastung des Schulplatzes betreffen. 
D.h., einzelschulische Nachfrageüberhänge und einzelschulische Angebotsüberhänge sind hier in 
Einklang zu bringen. Schulorganisatorische Maßnahmen sind im Prognosehorizont, also bis 2033/34, 
nicht notwendig bzw. von der weiteren und tatsächlichen Entwicklung innerhalb des Prognosebezirks 
abhängig, insb. in Verbindung mit Wohnbautätigkeiten, die noch nicht in der Bevölkerungsprognose 
abgebildet sind. In Münster-West wird die Schülerzahl bis 2033/34 im Vergleich zu 2024/25 nur leicht 
ansteigen und der aktuelle bzw. zukünftige Schulplatz ausreichen, so dass neue Grundschulstandorte 
zunächst nicht erschlossen werden müssen. Allerdings ist die Situation am Ende des Prognoseh ori-
zonts noch sehr unsicher, daher sind die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Überlegungen 
für neue Grundschulen in den Stadtteilen Gievenbeck und Nienberge lediglich in die Zeit zu stellen. In 
Münster-Nord zeigen sich auch für die Zukunft ausreichend Schulraumreserven ab, so dass auch hier 
lediglich die optimale Auslastung im Vordergrund steht. Der Prognosebezirk Münster -Ost sieht sich 
zwar auch einem Rückgang der Schülerzahl gegenüber, doch ist in den Jahren 2024 und 2025 die 
tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in der altersrelevanten Kohorte dynamischer gewesen als noch 
bei der Prognose angenommen. Daher ist hier ein noch engmaschigeres Monitoring erforderlich, um 
ggf. kurzfristig Maßnahmen antizipieren zu können, die die wohnortnahe Schulplatz versorgung –

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V/0191/2025 
wenn auch nur temporär – sicherstellen. Münster-Südost wird sich, im Vergleich aller Prognosebezir-
ke, dem größten Zuwachs in der Schülerzahl stellen müssen, ist aber mit der neuen Grundschule 
York sowie erhöhten Zügigkeiten an den Bestandsschulen sehr gut darauf vorbereitet. Weitere bzw. 
neue Grundschulen werden nicht benötigt. Ein Bedarf für die Grundschule Brandhoveweg wird daher 
nicht mehr gesehen. Lediglich in Münster-Hiltrup wird ein neuer Schulstandort perspektivisch benötigt 
(Grundschule Hiltrup-Ost). Denn auch mit den bereits beschlossenen kapazitätserweiternden Maß-
nahmen wird sonst der Schulplatz in Hiltrup am Ende des Prognosehorizonts nicht bzw. nur knapp 
ausreichen.“  
 
 
2.1 bis 2.3  Prognosebezirk Mitte 
 
Im Prognosebezirk Mitte ist d ie Zahl der Schüler*innen in der Primarstufe in den letzten 10 Jahren 
stark gestiegen (Anlage 1: Kapitel 4.1, Abbildung 4 -4 a, Seite 52). Entsprechende Maßnahmen zur 
Erweiterung der Kapazitäten wurden ergriffen: Die Kreuzschule und Mauritzschule sind zur jeweiligen 
Dreizügigkeit zum Schuljahr 2023/2024 erweitert worden. Zudem sind die baulichen Maßnahmen an 
der Thomas -Morus-Schule (Erweiterung um einen Zug zur Vierzügigkeit) abgeschlossen und der 
Ausbau der Bodelschwinghschule (+ 1 Zug zur Dreizügigkeit) soll im Sommer 2026 fertiggestellt sein. 
Entsprechende Anpassungen des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schü-
lern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz NRW) werden vorgenommen.  
Da sich prognostisch die Zahl an Schüler*innen nach einem marginalen Anstieg rückläufig entwickelt, 
sind diese Maßnahmen auskömmlich, um ausreichend Schulraum zur Verfügung zu stellen (Anlage 
1: Kapitel 4.1.2., Seite 53 + 54).  
Eine Erweiterung der Dietrich -Bonhoeffer-Schule ist zum aktuellen Zeitpunk t nicht notwendig und 
muss unter dem Gesichtspunkt einer wohnortnahen Schulversorgung eng mit der Entwicklung des 
Baugebiets Klosterareal Pluggendorf (ehemalige Friedrichsburg) beobachtet werden (vgl. Anlage 1: 
Seite 65).  
 
 
2.4 bis 2.9  Prognosebezirk West 
 
Im Prognosebezirk West, zu dem die Stadtteile Gievenbeck, Sentrup, Mecklenbeck, Albachten, Roxel 
und Nienberge zählen) ist der höchste Zuwachs in der relevanten Alterskohorte der 6 – 9-jährigen 
gegen Ende des Prognosezeitraums festzustellen (vgl. Anl age 1, Kapitel 4.2, Abbildung 4-18, Seite 
76). Bei planmäßiger Fertigstellung der Erweiterungen der Mosaik-Schule (bereits zum Ende des Jah-
res 2025 abgeschlossen) und der Peter-Wust-Schule (siehe paralleler Baubeschluss in V/0799/2024) 
sind die dortigen Kapazitäten auskömmlich (vgl. Anlage 1, Seite 80).  
 
Ein Blick in den Stadtteil Nienberge zeigt, dass sich hier gegen Ende des Prognosezeitraums der 
höchste Anstieg der prognostizierten Schüler*innen abzeichnet (vgl. Anlage 1, Seite 81).  
Eine Aussage zu ein em potentiellen neuen Grundschulstandort ist daher zum aktuellen Zeitpunkt 
(noch) nicht möglich und ist engmaschig im Blick zu behalten.  
 
In Gievenbeck hängt der zusätzliche Bedarf maßgeblich an der Entwicklung des „Münster Modell 
Quartier 1“ an der Stein furter Straße ab, in dem ohnehin ein potentieller neuer Grundschulstandort 
angedacht ist. Eine Aussage zu diesem Standort käme noch zu früh.  
Die räumlichen Kapazitäten der Michaelschule geben eine Dreizügigkeit her, analog zu den letzten 
Aufnahmejahren. Durch die Fertigstellung der Erweiterung der Mosaik-Schule, welche ab dem Schul-

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V/0191/2025 
jahr 2026/2027 in der SEP entsprechend bereits berücksichtigt wird, wird der „Allgemeine Rahmen“ 
für diese beiden Schulstandorte angepasst. 
 
Durch den Anstieg der Schüler*innenzahl in Mecklenbeck wird die dortige Peter-Wust-Schule um ei-
nen Zug erweitert und ist bis dahin mit Interimslösungen versorgt (vgl. Anlage 1, Seite 82). 
 
In Albachten steigt prognostisch die Zahl der zu beschulenden Schüler*innen an, jedoch kann - an-
ders als ursprünglich vermutet - kein zusätzlicher Grundschulstandort damit begründet werden (vgl. 
Anlage 1, Seite 82 + 83). Da der Neubau zum Sommer 2026 bezugsfertig ist, soll die Ludgerusschule 
Albachten dorthin umziehen. Die Ludgerusschule Albachten verfügt derzeit über sehr beengte Raum-
kapazitäten, die eine Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in den 
bisheriegn Räumlichkeiten erschwerten. Für das alte Schulgebäude soll ein temporäres Nutzungs-
konzept erarbeitet werden, bis Aussagen zum langfristigen Schulbedarf möglich sind.      
 
 
2.10 bis 2.13  Prognosebezirk Nord 
 
„Die Zahl der Schüler*innen an den öffentlichen Grundschulen in Münster -Nord ist, analog zur Zahl 
der wohnberechtigten Bevölkerung dieser Alterskohorte, kontinuierlich und fast linear gestiegen.“ (An-
lage 1, Kapitel 4.3.1, Seite 94) 
Allerdings wird künftig für diesen Prognosebezirk ein Rückgang der Schüler*innenzahl erwartet (An-
lage 1, Abbildung 4 -29, Seite 96), weshalb neben der bereits im Bau befindlichen Erweiterung der 
Norbertschule, die zum Schuljahr 2026/2027 abgeschlossen sein wird, die Reduzierung der Aufnah-
mekapazität der Grundschule Kinderhaus-West möglich ist.  
 
Da „der Vergleich der Schülerzahlprognose mit den vorhandenen und geplanten Schulplätzen zeigt, 
dass der Schulplatz in Münster-Nord langfristig auskömmlich ist“ (Anlage 1, Seite 97), soll die Paul-
Schneider-Schule 2-zügig geplant werden. Mit dieser Erkenntnis ist zu prüfen, ob eine Planung am 
aktuellen Standort oder alternativ auf einem neuen Grundstück am Wangeroogeweg umgesetzt wer-
den kann. Durch die dortige Nachbarschaft zu den Förderschulzentren des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe, wären potentielle Synergien in die Prüfung einzubeziehen.  
Der „Allgemeine Rahmen“ wird entsprechend angepasst. 
 
 
2.14 bis 2.17 Prognosebezirk Ost 
 
Unter Berücksichtigung der Schüler*innenzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapazi-
tät nach Klassenfrequenzrichtwert (KFRW) ist festzuhalten, dass der Schulplatz in Münster-Ost ent-
lang des KFRW aktuell nur knapp au sreichend ist. Da lt. Prognose der Höchststand der Schü-
ler*innenzahl bereits erreicht wurde, wird der Schulplatz zukünftig ausreichen, wenn die geplanten 
Maßnahmen, die Erweiterung der Margaretenschule und die Matthias -Claudius Schule Handorf je-
weils zur Dreizügigkeit durchgeführt werden (vgl. Anlage 1, Kapitel 4.4.3, Seite 111).  
Da die bauliche Maßnahme an der Margaretenschule zum Schuljahr 2026/2027 abgeschlossen sein 
soll, wird der „Allgemeine Rahmen“ entsprechend angepasst.  
 
Im Stadtteil Gelmer-Dyckburg liegt die Astrid Lindgren-Schule. Diese weist seit fünf Jahren rückläufi-
ge Schüler*innenzahlen auf. Da auch zukünftig ein Rückgang der Schüler*innenzahl und der dortigen 
wohnberechtigten Bevölkerung prognostiziert wird (vgl. Anlage 1, Abbildung 4-35, Seite 105), es sich 
jedoch um den einzigen dortigen Schulstandort handelt, muss darauf hingewirkt werden, dass zur

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V/0191/2025 
Sicherstellung eines wohnortnahen Angebots der Schulstandort beibehalten und ggf. durch schulor-
ganisatorische Maßnahmen gesichert wird. (vgl. Anlage 1, Seite 112)  
Es sollen daher auch baulich notwendige Maßnahmen geprüft und aufgezeigt werden.  
 
 
2.18 bis 2.21  Prognosebezirk Südost 
 
Mit der Fertigstellung der Erweiterungen der Grundschule Wolbeck -Nord zum Schuljahr 2025/2026 
zur Dreizügigkeit (Festlegung im „Allgemeinen Rahmen auf 6 Eingangsklassen durch den jahrgangs-
übergreifenden Unterricht in den Klassen 1 und 2) und der neuen 4 -zügigen Grundschule York wird 
der Schulplatz unter Berücksichtigung der Schüler*innenzahlentwicklung und –prognose zur Versor-
gung ausreichen. (vgl. Anlage 1, Kapitel 4.5.3, Seite 124) 
Ein darüberhinausgehender Schulplatzbedarf ist nach aktuellem Stand insgesamt nicht erkennbar. 
 
Die Rückstellung der Planung für einen neuen Grundschulstandort am Brandhovewe g ist mit 
V/0420/2024 erfolgt. Unter Aufhebung der Beschlusspunkte 2., 3. und 4. zum Neubau einer 3-zügigen 
Grundschule in der Vorlage „Grundschulentwicklung in Wolbeck – Grundsatzbeschluss für eine neue 
dreizügige Grundschule am Brandhoveweg; […]“ (V/0385/2023) schlägt die Verwaltung jetzt vor, den 
neuen Grundschulstandort am Brandhoveweg nicht weiter zu verfolgen.  
Eine Option, zukünftige Spitzenbedarfe wohnortnah auffangen zu können, kann alternativ auch die 
Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck sein.  
Eine sich dort abzeichnende Erweiterungsmöglichkeit soll durch die Bauwerke GmbH geprüft und 
konkretisiert werden. Dabei soll unter anderem ein Konzept erstellt werden, dass evtl. Baumaßnah-
men auch im laufenden Betrieb erfolgen könnten.  
 
 
2.22 bis 2.24  Prognosebezirk Hiltrup 
 
Unter Berücksichtigung der Schüler*innenzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapazi-
tät nach KFRW wird der Schulplatz in Münster -Hiltrup nicht ausreichen (vgl. Anlage 1, Kapitel 4.6.3, 
Seite 139). Die Erweiterung der Paul -Gerhardt-Schule um zwei weitere Züge befindet sich bereits in 
der Umsetzung. Diese bauliche Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb des „kleinen Schulzentrums“ 
und wird voraussichtlich im Sommer 2027 abgeschlossen sein. Lediglich entlang des Klassenfre-
quenzhöchstwerts (KFHW) ist der Schulplatz bis dahin auskömmlich.  
Die prognostizierte Entwicklung der Schüler*innenzahl nimmt nach zwischenzeitlicher leichter Ab-
schwächung zum Ende des Prognosezeitraums dynamisch zu (vgl. Anlage 1, Abbildung 4 -56, Seite 
138). Bis zum Höchststand der Schüler*innenzahl zum Schuljahr 2033 werden die Kapazitäten unter 
Berücksichtigung der Erweiterung der Paul-Gerhardt-Schule nur knapp ausreichen.  
Der größte Zuwachs in der altersrelevanten wohnberechtigten Bevölkerung wird im Stadtt eil Hiltrup-
Ost prognostiziert. Hier wird die wohnberechtigte Bevölkerung vergleichsweise stark ansteigen (vgl. 
Anlage 1, Abbildung 4-53 & 4-54, Seite 134 + 135).  
Die Pläne für einen neuen Grundschulstandort in Hiltrup-Ost sind daher zeitnah (im 1. Halbjahr 2026) 
zu konkretisieren, um – abhängig von der Baugebietsentwicklung „Hiltrup-Ost“ - ab 2031/32 zusätzli-
che Kapazitäten wohnortnah bereitstellen zu können (vgl. Anlage 1, Seite 139).  
 
In Amelsbüren ist ein leichter Anstieg der Schüler*innenzahl prognostiziert. Die dort gelegene Davert-
schule bedient ausschließlich die Nachfrage des Stadtteils (vgl. Anlage 1, Seite 141). Aktuell ergibt 
sich kein zwingender Bedarf für eine Erweiterung auf 4 Züge, jedoch sollen Maßnahmen zur Deckung

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der qualitativen und qua ntitativen Raumbedarfe unter Berücksichtigung eines 3 -zügigen Schulbe-
triebs priorisiert (in Tranche 2) geprüft werden (sog. „3b-Standort, Ziffer 2.26).  
 
 
Zu 2.25  Beteiligung der Schulen 
 
§ 76 SchulG regelt die Mitwirkung der Schule beim Schulträger. Danach ist die Schule vom Schulträ-
ger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehört insbesonde-
re die Änderung der Schule. Gemäß § 81 Abs. 2 SchulG ist der Aus- und Abbau bestehender Schu-
len als Änderung zu behandeln. Beteiligt wird eine Schule vom Schulträger durch Anhörung. 
 
Die Schulleitung der betroffenen Schulen wurden gebeten, die jeweiligen Schulkonferenzen so bald 
wie möglich einzuberufen, damit diese über die g eplanten Änderungen der Aufnahmekapazitäten 
informiert werden und dazu Stellungnahmen abgeben können. Diese Stellungnahmen sollen bis spä-
testens zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 17.06.2025 nachgereicht wer-
den. 
 
 
Zu 2.26  „3b-Standorte“ 
 
Grundschulen haben sich von Halbtagsgrundschulen hin zu (Offenen) Ganztagsgrundschulen entwi-
ckelt. Gesellschaftliche Veränderungen begründen den steigenden Bedarf an gesicherter Betreuung. 
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - 
GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grund-
schulkinder ab dem Jahr 2026.  
 
Im Schuljahr 2024/25 besuchen von 11.031 Schülerinnen und Schülern 7.737 (70,1 %) die OGS. Es 
sind 301 OGS-Gruppen eingerichtet. Zum lfd. Schuljahr konnten gegenüber dem vorangegangenen 
Schuljahr 2023/24 insg. 15 zusätzliche OGS -Gruppen eingerichtet werden, an einigen Standorten 
aber mussten bereits Deckelungen vorgenommen werden. Grund dafür ist entwede r der Mangel an 
Fachkräften oder fehlende räumliche Kapazitäten.  
 
Gem. Beschlusslage im Dezember 2018 ist hinsichtlich der Grundschulstandorte wie folgt zu differen-
zieren: 
a) Grundschulstandorte, die zur bestehenden Zügigkeit ausgebaut bzw. um einen Zug erweitert 
werden und bei denen nach Fertigstellung das volle Raumprogramm gem. Musterraumpro-
gramm erfüllt wird sowie  
b) Grundschulstandorte, für die priorisiert eine Machbarkeitsstudie zur Deckung der qualitativen 
und quantitativen Raumbedarfe erstellt wird bzw. bereits erstellt wurde.  
 
Umsetzungsbeschlüsse zu den seinerzeit 19 Schulstandorten nach Ziffer b) sind überwiegend noch 
nicht erfolgt, da die Maßnahmen unter Ziffer a) sowie auch das umfangreiche Schulbauprogramm für 
die weiterführenden Schulen priorisiert waren und bereits alle Ressourcen der Verwaltung binden. 
Von den 19 Standorten ist jedoch zwischenzeitlich für die Standorte Margaretenschule und Ludgerus-
schule Hiltrup ein Baubeschluss gefasst worden, sodass 17 Standorte verbleiben und gleichzeitig 
weitere Schulstandorte hinzukommen (Hermannschule, Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, Nikolai-
schule Wolbeck sowie die gebundenen Ganztagsschulen Wartburgschule und Grundschule Kinder-
haus-West). Klar und bekannt ist, dass auch an diesen Standorten die Raumsituation kritisch ist (feh-
lende Flächen für Betreuung und Mittagsverpflegung, Verwaltung, etc.). Dieser Zustand hat sich u.a.

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V/0191/2025 
mit der steigenden OGS -Quote kontinuierlich verschärft. Jahr für Jahr versuchen die Schulen zu-
sammen mit den beteiligten Ämtern alle  räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten auszu-
schöpfen, um den Elternwünschen nach Betreuung entsprechen zu können.  
An vielen dieser Standorte ist die Verpflegung der limitierende Faktor. Anpassungen in Schulküchen 
erfordern i.d.R. bauliche Maßnahm en, die u.a. wegen der erforderlichen Bereitstellung einer leis-
tungsfähigeren Spültechnik und weitere Gerätetechnik begründet sind: Schaffung von Raum, Verstär-
kung der Stromversorgung, Nachrüstung von Lüftungsanlagen, Einbau von Fettabscheidern. Weitere 
Handlungsbedarfe werden in Kontrollberichten des Gesundheits - und Veterinäramts, wiederkehren-
den Prüfungen gem. Bauordnung, Anforderungen des Brandschutzes sowie Forderungen nach Barri-
erefreiheit artikuliert. Im Rahmen von baulichen Erweiterungsmaßnahmen/Neu bauten wird die Kü-
cheninfrastruktur für das Konzept der temperaturentkoppelten Mischkost geschaffen. I.d.R. erhalten 
Schulen gem. Ziffer b) aufgrund der bestehenden Infrastruktur eine Warmanlieferung.  
 
Ab 2026 startet die stufenweise Einführung des Anspru ches auf ganztägige Förderung der Grund-
schulkinder (Rechtsanspruch). Dabei ist unbekannt, in welchem Umfang Eltern dies in Anspruch 
nehmen werden. Die Quote liegt sicher nicht bei 100 %, sehr sicher aber höher als die aktuell abge-
deckte Quote von stadtweit rd. 70 % (siehe auch Schulstatistik für die Stadt Münster 2024/25, Seite 
44 ff.). Die Begrenzung der OGS -Plätze und Deckelung der Kapazitäten entspricht nicht dem politi-
schen Willen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befördern, sie widerspricht e benso dem 
Grundgedanken des Ganztagsförderungsgesetzes, Förderung und Betreuung auszuweiten und nicht 
einzugrenzen.  
 
 
Zur Erreichung des Projektziels war zunächst eine aktualisierte Priorisierung der Schulstandorte ohne 
Erweiterungsbeschluss erforderlich (auch mit Blick auf die regionale Verteilung im Stadtgebiet), eine 
Staffelung in 4 Tranchen der Umsetzung von 2025 bis 2029 sowie eine entsprechende Ressourcen-
planung. 
  
So wurden bei den b eteiligten Fachämtern (Amt für Immobilienmanagement und Amt für Schule und 
Weiterbildung) vier Vollzeitäqulivalente für die Dauer der Umsetzung (2024 bis 2029) eingeplant und 
überplanmäßig bereitgestellt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sind die Stellenanteile im Herbst 
2024 jedoch halbiert worden, was sich auf die weit ere Projektumsetzung deutlich zeitverzögernd 
auswirken wird. Im Bereich der technischen Gebäudeausstattung können die Maßnahmen somit erst 
geplant und umgesetzt werden, wenn andere Maßnahmen abgeschlossen sind, sodass eine Umset-
zung teilweise ggf. erst nac h Aufbau des Rechtsanspruchs im Jahr 2029 erfolgen wird. Im Rahmen 
der Haushaltsplanaufstellung 2025 wurden erste Mittel für die OGS -Baumaßnahmen berücksichtigt. 
Im Rahmen der Planungen sind die Kosten für die einzelnen Maßnahmen zu ermitteln und durch ent-
sprechende Beschlüsse bereitzustellen.  
Neben den Investitionsmitteln für die baulichen Maßnahmen werden die Bewirtschaftungskosten stei-
gen, die Kompensationen an anderer Stelle im Haushalt erforderlich machen.  
 
Folgende Priorisierung wurde verwaltungsseitig zunächst unter Berücksichtigung u.a. der tatsächli-
chen Raumbedarfe, der OGS-Teilnehmendenzahl sowie der Verpflegungssituation erarbeitet: 
 
 Tranche 1: Paul-Schneider-Schule*, Gottfried -von-Cappenberg-Schule, Martinischule, 
  Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, Eichendorffschule Angelmodde 
 Tranche 2: Nikolaischule Wolbeck**, Ludgerusschule Albachten**, Theresienschule,  
Michaelschule*, Kardinal-von-Galen-Schule Handorf, Davertschule***

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 Tranche 3: Wartburg-Grundschule (als gebundene Ganztagss chule), Pötterhoekschule, 
Idaschule, Johannisschule, Overbergschule 
 Tranche 4: Grundschule Kinderhaus-West (als gebundene Ganztagsschule)*, Grundschule 
Loevelingloh, Astrid-Lindgren-Schule Gelmer , Marienschule Hiltrup, Aegidii-
Ludgeri-Schule, Martin-Luther-Schule 
 
* Auch unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 2.11. und 2.12. Paul -Schneider-
Schule, 2.6.1. und 2.7. Michaelschule und 2.10.1. und 2.13. Grundschule Kinderhaus-
West entspricht die räumliche Situation an diesen Standorten nicht dem Musterraum-
programm. Sie sind daher im Hinblick auf die Sicherstellung der OGS-Betreuung sowie 
die Verpflegungsmöglichkeiten zu prüfen sowie entsprechende Maßnahmen zu erar-
beiten. 
 
** Unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 2.9. Ludgerusschule Albachten (Umzug) 
und 2.20. Nikolaischule Wolbeck (Erweiterung) sind die Standorte jedoch wieder aus 
dem Projekt herauszunehmen. 
 
*** Unter Berücksichtigung von Beschlusspunkt 2.24 ist die Davertschule in Tranche 2 
aufzunehmen.  
 
Im Weiteren sind folgende Schritte zu erledigen: 
 
Primärer Auftrag (Schritt 1): 
 Standortscharf wird vorrangig geprüft, ob im Rahmen von Anpassungen in den Schulküchen 
an Schulstandorten gem. Ziffer b) das Konzept einer temperaturentkoppelten Mischkost (TK, 
cook-and-chill) im vorhandenen räumlichen Bestand umgesetzt werden kann. 
 Falls Restriktionen (Kosten, Platzmangel) bestehen, wird stattdessen Warmverpflegung um-
gesetzt. 
 Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der Verpflegungssituation, um den Rechtsanspruch si-
cherzustellen. Die Ertüchtigung der Standorte gem. Ziffer b) ist dabei unabhängig vom Ergeb-
nis der Meinungsbildung und Überlegungen zu künftigen Konzepten der Mittagsverpflegung 
angezeigt und erforderlich, da die erforderlichen baulichen Maßnahmen und Ausstattungen 
auf eine Warmverpfleg ung und - soweit möglich - für eine temperaturentkoppelte Mischkost 
ausgerichtet sind. 
 
Erweiterungsprüfung mit dem Ziel der Umsetzung des beschlossenen Raumprogrammes (Schritt 2): 
 Langfristige Erweiterungen sollen mitgedacht werden, aber ohne den Fokus au f Schritt 1 zu 
verlieren. 
 Falls am Standort keine Lösung im Bestand möglich ist und der Rechtsanspruch gefährdet 
wäre, kann die Erweiterung bereits Schritt 1 sein. 
 Grundsätzlich gibt es allerdings keinen aktuellen Auftrag zur vollständigen Umsetzung des 
Muster-Raumprogramms – dies bleibt eine politische Entscheidung. 
 
Der Fokus liegt auf der kurzfristigen Optimierung der Verpflegungssituation im Bestand. Erweiterun-
gen sollen berücksichtigt werden, dürfen aber den primären Auftrag nicht verzögern oder gefährden. 
 
In der ersten Tranche wurden die Arbeitsschritte bereits angestoßen und durchlaufen, sodass in den 
nächsten Sitzungsketten entsprechende Baubeschlüsse einschließlich deren Finanzierung herbeige-
führt werden können.

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V/0191/2025 
 
Auch in der zweiten und dritten (tlw.) Tranche laufen derzeit Vorplanungen, sodass im nächsten Jahr 
mit der Erstellung von Baubeschlüssen zu rechnen ist. Die weiteren Tranchen folgen in zeitlicher Staf-
felung, sodass eine parallele Bearbeitung der einzelnen Pakete ermöglicht wird. 
 
 
Zu 3. Ergebnisse zur Sekundarstufe I und II 
 
In der Sek. I und II ist bis 2033/34 mit einem Zuwachs in der Schüler*innenzahl zu rechnen.  
Im Zuge der Erarbeitung eines SEP (vgl. V/0341/2024) sind die gewonnenen Ergebnisse für die Se-
kundarstufe I vorgezogen i m Herbst 2024 betrachtet worden, sodass auf dieser Grundlage erste 
Maßnahmen mit dem Fokus auf das für einen Schulbau zur Verfügung stehende Grundstück des 
ehem. Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde abgeleitet wurden (siehe Vorlage „Schul-
entwicklungsplanung für die Sekundarstufe I – Planung einer 4-zügigen Gesamtschule in Angelmod-
de, geänderter Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck und Johann -
Conrad-Schlaun-Gymnasium; V/0711/2024). Die Vorlage geht darauf ein, dass mit den bestehenden 
Kapazitäten alleine die Schulträgerin den Aufwuchs in der Sek I nicht wird auffangen können.  Die 
Nachfrage nach Schulplätzen in den Hauptschulen sinkt kontinuierlich, die nach Schulplätzen in Ge-
samtschulen und Gymnasien steigt. Folglich sind  schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich, die 
die Wünsche und Bedarfe der Eltern und Schüler*innen berücksichtigen. Aus diesem Grund wird in 
Münster-Südost, wo mit einem starken Zuwachs in der altersrelevanten wohnberechtigten Bevölke-
rung und der Schüler*innenzahl (auch in der Primarstufe) gerechnet wird, ein neuer Schulstandort für 
eine vierzügige Gesamtschule erschlossen. Gleichzeitig können in diesem Zusammenhang zukünftig 
Hauptschulkapazitäten reduziert werden. Denn auch in den höheren Jahrgangstufen der Hauptschu-
len ist der Zuwachs in der Schülerzahl längst nicht mehr so bedeutend wie noch vor zehn Jahren. 
Darüber hinaus bietet ggf. das 17. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich zum Zeitpunkt der Erstel-
lung dieser Vorlage noch im Gesetzgebungsverfahren befindet (LT-Drs. 18/12001), eine weitere Mög-
lichkeit, Schüler*innen entlang ihrer Kompetenzen individuell zu fördern und auch an Realschulen 
durchlässig zu einem Hauptschulabschluss zu führen. 
 
Für die Sek. II zeigen die Analysen und die Prognose, dass ebenfalls mit einem Zuwachs in der Schü-
lerzahl zu rechnen ist. Allerdings auf ein Niveau, das nur etwas über dem des Jahres 2016 liegt. Ent-
scheidender ist in der Sek. II, dass es am Ende des Prognosehorizonts zu einem systemischen Zu-
wachs in der Schülerzahl kommen wird, wenn die Gesamtschule Münster-West das erste Mal Schü-
ler*innen in die Sek. II versetzt oder die geplante vierte Gesamtschule (Münster-Südost) ihren Betrieb 
aufnimmt. Insofern ist vorgesehen, bereits kurzfristig die Schulplatzkapazitäten alle r gymnasialen 
Oberstufen zu erfassen und kontinuierlich in Verbindung mit der Schülerzahl zu monitoren. 
 
Schulform Hauptschule und Entwurf des 17. Schulrechtsänderungsgesetzes 
Die Schulform Hauptschule hat ein Imageproblem. Als eigenständige Schulform gibt es sie inzwi-
schen nur noch in fünf Bundesländern und auch dort ist sie z.T. in der Diskussion.  
In Münster existieren 4 Hauptschulen mit insgesamt 9 Zügen in der Aufnahmekapazität. Der Sozialin-
dex belegt den Grad der Belastung dieser Schulen; der Schülerschwund jedoch erfordert Umstruktu-
rierungen. 
 
Die Hauptschule war in den 1960er Jahren aus der Oberstufe der Volksschule hervorgegangen, sollte 
Regel- und Pflichtschule für alle Schüler*innen nach der Grundschule sein, eben die hauptsächliche 
Schulform. Der Hauptschulabschluss nach vier bis fünf Jahren war dazu gedacht, insbesondere für 
die Ausbildung im dualen Bildungssystem zu qualifizieren. Vor dreißig Jahren gingen noch 2/3 eines

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Jahrganges auf die Hauptschule; heutzutage liegt der Anteil bei rd. 5 %. Und der Anteil der Haupt-
schüler*innen an allen Schülerinnen und Schülern (SuS) eines Jahrganges nimmt seit Jahren bun-
desweit ab.  
 
Damit einher geht für die Hauptschule auch ein demografisches Legitimationsproblem, das dort, wo 
die allgemeinen Schüler*innenzahlen sinken, dadurch noch verstärkt wird. Die Bundesländer haben 
darauf auf verschiedene Weise reagiert: Während die ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme 
Berlins die einfach e Hauptschule nach der Wiedervereinigung gar nicht erst einführten, haben sich 
andere Bundesländer für eine Abschaffung der Hauptschule als eigenständige Schulform entschie-
den. Das führt teilweise dazu, dass Haupt- und Realschulen zu neuen Schulformen zusammengelegt 
werden – und somit mehr Schüler erfassen können. 
 
Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen befürworten nach wie 
vor das Hauptschulprinzip. Hauptschulen genießen dabei in Bayern und Baden-Württemberg oftmals 
einen guten Ruf – ganz anders als jene in anderen Bundesländern. 
 
Der Zuspruch zur Hauptschule ist auch in Münster in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück-
gegangen, sodass mittlerweile ein deutlicher Angebotsüberhang besteht, also deutlich mehr Kapazi-
täten vorhanden sind als Nachfrage nach Schulplätzen. Beim vergangenen Anmeldeverfahren lagen 
nach dem regulären Anmeldezeitraum 53 Anmeldungen für alle 4 Hauptschulen (Vorjahr: 60) vor.  
Wenngleich bis zum Schuljahresbeginn regelmäßig noch Schüler*innen dazu kommen (nach den 60 
Anmeldungen in 2024 startete der das Schuljahr 2024/25 mit 90 Schüler*innen), ist Jahr für Jahr die 
Klassenbildung gefährdet. 
 
Auch ist bekannt, dass ab Klasse 7 die Hauptschulen wieder in einem Maß zusätzliche Schüler*innen 
nach sog. Abschulungen bekommen, sodass z.T. Klassenteilungen erforderlich werden und die Ka-
pazitäten durchaus genutzt werden, aber auch das nicht mehr in dem Maß früherer Jahre. 
 
Nach zahlreichen Versuchen und Maßnahmen zur Stärkung der Hauptschulen und andauernden Be-
teuerungen zur Bedeutung der Schulform, bleibt doch die Ist-Analyse ernüchternd: 
 Die Schulform Hauptschule wird nicht aktiv angewählt 
 Die Schulform trägt mit die Hauptlast beim Auffangen von SuS, die entweder über Leistungs-
defizite oder Sprachdefizite verfügen oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben 
 Die Klassen verfügen über zu wenig (oder keine) stärkeren Schüler*innen, Leistungshetero-
genität ist nicht erkennbar 
 Die Probleme verschärfen sich regelmäßig, wenn ab Klasse 7 Jahr für Jahr abgeschulte Schü-
ler*innen hinzukommen und Lerngruppen neu zusammengestellt werden müssen. 
 
Gleichzeitig verfügt die Schulform über kreative und passgenaue Konzepte sowie exzellente Netz-
werke in der Berufsorientierung, ist erfahren wie keine andere Schulform im Umgang mit heterogenen 
Schüler*innenschaften oder auch mit schulverweigerndem Verhalten. Die Hauptschule stellt mit ihren 
Erfahrungen, Instrumenten, Konzepten und insbesondere hoch engagierten Lehrkräften und multipro-
fessionellen Teams ein schulisches Angebot dar, das für weit mehr als 5 % der Schüler*innen eines 
Jahrgangs das genau passende Angebot wäre. 
 
Quintessenz: die Hauptschule hat kein Qualitätsproblem, die Hauptschule hat ein Imageproblem. Wie 
soll es SuS  gelingen, Selbstbewusstsein und Lernmotivation zu entwickeln, wenn es durch fehlende 
Leistungsmischung kaum eine lernmotivierende Umgebung gibt und wenn Hauptschulen als Rest-
schulen bezeichnet werden?

- 16 - 
V/0191/2025 
 
Das erklärt die Ausweichbewegungen hin zu integrierten Systemen, die das aber in der Menge nicht 
auffangen können. Wenn 4 % (ca. 100) aller Schüler*innen eines Übergangsjahrgangs eine reine 
Hauptschulempfehlung haben und die Gesamtschulen entsprechend der Übergangsempfehlungen 
aufnehmen, liegt die Kapazität für die Aufnahme von SuS mit Hauptschulempfehlung derzeit bei 15 
(= 4 %). Tatsächlich haben die Gesamtschulen 6 % (=  22 SuS) aufgenommen. Es liegt rechnerisch 
auf der Hand, dass durch weitere Gesamtschulgründungen nicht alle Schüler*innen mit einer reinen 
Hauptschulempfehlung schulisch versorgt werden können. 
 
 
Mit dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz unternimmt das Land NRW einen schulorganisatorischen 
Schritt, der den Bildungsgang der Hauptschule sichern soll.  
Realschulen sollen danach dauerhaft die Mögli chkeit erhalten, einen Hauptschulbildungsgang ab 
Klasse 7 einzurichten. Zusätzlich soll Realschulen mit einem genehmigten Hauptschulbildungsgang 
ab Klasse 7 ermöglicht werden, Schülerinnen und Schüler bereits ab der Aufnahme in Klasse 5 nach 
den Bildungsgangzielen der Hauptschule zu unterrichten. 
 
Eine zusätzliche Sicherung des Bildungsganges der Hauptschule bedeutet jedoch keineswegs eine 
Sicherung der Schulform Hauptschule. Im Gegenteil: es wird die Möglichkeit eröffnet, Hauptschulen 
gewissermaßen in Realschulen zu integrieren. Die Regelung berührt daher nicht nur die Schulform 
Hauptschule, sondern auch die Schulform Realschule und damit das 3 -gliedrige Schulsystem. Sie 
bringt aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Bereitstellung und Schulraum (insbes. bei Fach-
räumen). Es wird abzuwarten sein, ob und wie diese Möglichkeiten umgesetzt werden (zur kritischen 
Diskussion vgl. das Ausschussprotokoll zur Anhörung zum 17. Schulrechtsänderungsgesetz, LT-APr. 
18/875). 
 
Wenngleich niemand eine Bestandsgarantie für die Hauptschule für die nächsten 20 Jahre abgeben 
kann, nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt die Schulform in der aktuellen Situation in Münster 
eine unverzichtbare Aufgabe. Es geht also darum, die Schulen zu stärken und zu unterstützen bei der 
wichtigen Arbeit, die sie leisten.  
Die baulichen Maßnahmen an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck sowie die Planungen für die 
räumliche Aufwertung der Waldschule Kinderhaus belegen die Ernsthaftigkeit dieser Haltung. 
 
 
Zu 3.1 – 3.3 Realschule im Kreuzviertel 
 
Mit der Vorlage V/0420/2020 wurde der Grundsatzbeschluss zum Aus -/Umbau der Realschule im 
Kreuzviertel zur 4 -Zügigkeit sowie zur Errichtung eines weiteren Sporthallensegments gefasst. Die 
Verwaltung wurde beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Archit ektenleistung ein VgV -
Verfahren zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung 
der Realschule im Kreuzviertel einschließlich Sporthalle durchzuführen und anschließend auf dieser 
Grundlage den Errichtungsbeschluss he rbeizuführen. Bis zur Fertigstellung der baulichen Erweite-
rung wurde zum Schuljahr 2021/2022 die Aufnahmekapazität auf 3 Züge begrenzt (V/0586/2020). Um 
Synergieeffekte zu erzielen, sollte die erforderliche energetische Sanierung mit der Erweiterung ge-
plant werden (V/0676/2021). 
 
Das nach dem VgV -Verfahren beauftragte Architekturbüro hat im Zusammenhang mit der Erweite-
rung auch die energetische Sanierung geprüft. Das Ergebnis der Planung erwies sich als unwirt-
schaftlich und unbefriedigend und wurde daher gestoppt.

- 17 - 
V/0191/2025 
 
Wie in den Ausführungen der SEP der WIB consult GmbH dargestellt, sind die beschlossenen Maß-
nahmen an der Realschule im Kreuzviertel neu zu bewerten (V/0711/2024). Veränderungen in der 
Schullandschaft und ein gestiegener Förderbedarf und ggf. künftig steigende Nachfrage nach Ganz-
tagsplätzen begründen, dass auch eine mögliche Umwandlung in eine Ganztagsschule im Rahmen 
der Machbarkeitsstudien mit geprüft werden soll. 
  
Anders als in dem bisherigen Grundsatzbeschluss soll nun zunächst im Rahmen einer Machbarkeits-
studie eine Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel optional zur 3- und 4-Zügigkeit für eine Halb-
tags- und Ganztagsschule geprüft werden. Aufgrund der hohen Kosten für die erforderliche energeti-
sche Sanierung des Bestandes soll mit einer v eränderten Herangehensweise auch der komplette 
Abriss oder Rückbau von Teilen der Schule mitgedacht werden. Bei einem Rückbau von Gebäudetei-
len müssen Ersatzräume bereitgestellt werden. Hierfür käme ggfls. das Gebäude Coerdestraße 60 
(ehem. ESPA) in Frage, das aber zunächst als Übergangslösung für die Erweiterung von Gymnasien 
genutzt wird. Evtl. Auslagerungen müssen dann mit der Verfügbarkeit des ehemaligen ESPA -
Berufskollegs synchronisiert werden. 
 
Die Entscheidung über ein weiteres Sporthallensegment ist u. a. auch von der Zügigkeit abhängig. 
 
Bis zum Abschluss der entsprechenden Machbarkeitsstudien soll die Raumsituation der Schule durch 
geeignete Maßnahmen verbessert werden, um bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.  Dies um-
fasst auch die Erreichung eines digitalen Standards. Dabei werden schnell realisierbare Lösungen 
unter Berücksichtigung der begrenzten Nutzungszeit wirtschaftlich bewertet.  
  
Ein weiterer Bestandteil zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Schule ist die Einrichtung ei-
ner kleinen Lehrküche in der derzeit ungenutzten Mensa sowie die Schaffung eines Werkraums. Auch 
ein kleiner Umbau in der Verwaltung ist erforderlich, da für neues Personal Büroarbeitsplätze fehlen. 
Finanzielle Mittel zur Umsetzung stehen in der Finanzstelle 5080 „Erweiterung Realschule im Kreuz-
viertel“ zur Verfügung. 
 
 
4.  Handlungsfelder 
 
Mit der Vorlage „Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und die 
weiterführenden Schulen“ (V/0341/2024) wurde aufbauend auf der Ausgangsvorlage „Handlungsfel-
der und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen“ (Vorlage 
V/0384/2021/1) das weitere Verfahren beschlossen. Folgende Handlungsfelder sollten dabei betrach-
tet werden:  
 
 
4.1  Anmeldeverfahren  
 
Im Oktober 2024 hat der Rat anlässlich der Beratung der Vorlage „Anmeldeverfahren für die weiter-
führenden Schulen“ (Vorlage V/0577/2024) beschlossen, für das Schuljahr 2025/26 keine Änderun-
gen beim Anmeldeverfahren zu den weiterführenden städtischen Schulen vorzusehen. Dementspre-
chend wurden im vergangenen Verfahren erneut die Anmeldungen für die städtischen Gesamtschu-
len vorgezogen.

- 18 - 
V/0191/2025 
Entsprechend der Beschlusslage soll das Verfahren aber zum Schuljahr 2026/27 umgestellt werden, 
neben einem zeitgleichen Anmeldezeitfenster soll auch die Nutzung der Onlineplattform schulbewer-
bung.de des Anbieters OWL.IT eingeführt sowie Zweit- und Drittwünsche entgegengenommen wer-
den. 
Die neue Plattform ist bis dato noch nicht lauffähig, sodass das kommende Verfahren zwar zeitgleich, 
möglichst mit vorgezogenem Verfahren für alle Schulformen, jedoch nach bisherigem Standard 
durchgeführt wird, d.h., ohne Einsatz der neuen Plattform schulbewerbung.de und damit auch ohne 
Entgegennahme von Zweit- und Drittwünschen. Im Übrigen wird auf die Vorlage (V/0299/2025) ver-
wiesen, die Beschlussvorschläge zum Anmeldeverfahren unterbreitet, 
 
Inwiefern sich durch ein zeitgleiches Verfahren, das Anmeldeverhalten der Familien mit Blick auf die 
bisherigen Anmeldeüberhänge an den Gesamtschulen ändern wird und sich damit Auswirkungen auf 
die Schulentwicklungsplanung ergeben, bleibt abzuwarten. 
 
 
4.2 und 4.3. Inklusion 
 
In Kapitel 3.5 „Entwicklung der inklusiven Beschulung“ wird der Anstieg der Zahlen von Kindern im 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) dargelegt. Dieser Anstieg fällt zum einen zusammen 
mit begrenzten Beschulungskapazitäten an der einzigen in Münster vorhandenen Förderschule mit 
diesem Förderschwerpunkt – der Papst-Johannes-Schule – in Trägerschaft des Bistums Müns ter. 
Und zum anderen mit einem Anstieg der Zahlen von Kindern mit intensivpädagogischen Förderbedar-
fen (i.S.d. §15 AO-SF1).  
 
Mit dem Modellprojekt intensivpädagogischer Gruppen (IPG) wurde zum Start des aktuellen Schuljah-
res 2024/25 an 5 Grundschulstandorten (inklusive der Primus Schule) in enger Abstimmung zwischen 
der Stadt, der Schulaufsicht und den jeweiligen Schulen je eine Lerngruppe für Kinder mit intensivpä-
dagogischen Förderbedarfen gegründet (siehe V/0441/2024). In der aktuellen Vorlage V/0243/2025 
wird über die bisherigen Erfahrungen in dem Modellprojekt berichtet. Auf Grundlage der bisherigen 
Erfahrungen sollen zum kom menden Schuljahr weitere Kinder mit intensivpädagogischen Förderbe-
darfen an den bisherigen Standorten aufgenommen werden und je eine weitere IPG an zwei weiteren 
Grundschulstandorten gegründet werden.  
 
Trotz der positiven Erfahrungen im Modellprojekt der intensivpädagogischen Gruppen ist fraglich, ob 
vor dem Hintergrund der weiterhin ansteigenden Zahlen daneben perspektivisch weitere Maßnahmen 
umgesetzt werden müssen, um einerseits bedarfsentsprechende Beschulungskapazitäten für Kinder 
mit den genannten Fö rderbedarfen zu gewährleisten und andererseits die schulgesetzlich vorgese-
hene Wahlfreiheit des Beschulungsortes (i.S.d. § 20 Abs. 2 SchulG) zu gewährleisten. Der Rat hat die 
Verwaltung daher mit Beschluss über die Vorlage V/0441/2024/1 beauftragt, zur dauerhaften Anpas-
sung der Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an die Bedarfe ge-
meinsam mit regionalen Trägern und Institutionen einen Abstimmungsprozess zur bedarfsorientierten 
Entwicklung der regionalen Förderschulkapazitäten zu initiieren. Dieser Abstimmungsprozess hat 
dabei das wesentliche Ziel, die Wahlfreiheit der Eltern, ob ihr Kind mit dem Förderschwerpunkt geisti-
ge Entwicklung in einer Förderschule oder Regelschule beschult werden soll, auch in Münster dauer-
haft sicherzustellen. Erste Gespräche dazu wurden bereits geführt. Die Verwaltung geht davon aus, 
dass diese Gespräche im Herbst 2025 soweit konkretisiert sind, dass dem neuen Rat im ersten Halb-
jahr 2026 Richtungsbeschlüsse vorgelegt werden können. 
                                                 
1 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO -SF)

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V/0191/2025 
 
Begleitend soll nach den grundsätzlichen Klärungen in Abstimmung mit der Schulaufsicht sowie regi-
onalen Trägern und Institutionen ein gemeinsames Konzept entwickelt werden, um für Kinder mit dem 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie für Kinder mit intensivpädagogischen Förderbedarfen 
bedarfsentsprechende Beschulungsangebote sowohl im Gemeinsamen Lernen an den allgemeinbil-
denden Schulen als auch in der Förderschule zu gewährleisten. 
 
 
4.4  Ganztag in der SEK I 
 
Aktuelle Handlungsstränge 
Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Münster zielt darauf ab, ein nachhaltiges und bedarfsgerech-
tes Bildungsangebot zu gewährleisten, wobei die Weiterentwicklung des Ganztagsangebots an wei-
terführenden Schulen eine zentrale Rolle spielt. In den letzten Jahren hat sich der Ganztag auch a n 
den weiterführenden Schulen als wichtige Ergänzung zur klassischen Unterrichtszeit etabliert, die den 
Schüler*innen zusätzliche Lern- und Freizeitmöglichkeiten bietet. Daher wird die Schulentwicklungs-
planung kontinuierlich an die sich wandelnden Bedürfnisse angepasst. 
Einen wichtigen Bestandteil der Planung übernimmt das Regionale Bildungsnetzwerk Münster (RBN), 
das die Qualitätsstandards für den Ganztag in der Sekundarstufe I mit der Intention, positive Schul - 
und Lernerfahrungen zu ermöglichen, weiteren twickeln soll. Im Jahr 2024 wurde im Rahmen einer 
Bildungskonferenz mit Schulaufsicht, Schulen und der Schulträgerin die aktuelle Situation des Ganz-
tagsangebots erörtert. Die Veranstaltung zeigte, dass das Interesse an Ganztagsangeboten und de-
ren Qualität hoch sind, jedoch auch Herausforderungen wie z.T. unzureichende Ressourcen und die 
Notwendigkeit einer stärkeren Differenzierung der Angebote bestehen. 
Um ein präzises Bild der aktuellen Situation zu erhalten, wird durch das RBN nun eine Umfrage unter 
den weiterführenden Schulen durchgeführt. Diese Umfrage soll die Perspektiven der Schulen ermit-
teln und konkrete Bedürfnisse in Bezug auf personelle und materielle Ressourcen sowie Verbesse-
rungsvorschläge für die Ganztagsangebote aufgreifen. Die Ergebnisse der  Umfrage werden in die 
weitere Schulentwicklungsplanung einfließen, um gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die sowohl die 
Qualität der Ganztagsangebote als auch die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung optimieren. 
Mit der Umfrage wird den Schulen die Möglic hkeit gegeben, ihre Erfahrungen und Wünsche direkt 
einzubringen, sodass die Schulentwicklungsplanung auf den realen Bedürfnissen vor Ort basiert. Auf 
dieser Grundlage kann ein Ganztagsangebot weiterentwickelt werden, das den Anforderungen von 
Schülern, Lehrkräften und Eltern gerecht wird und zur weiteren Aufwertung des Bildungsangebots in 
Münster beiträgt. 
Antrag der FDP -Fraktion „Rückkehr zu G9: Den offenen Ganztag aus -/aufbauen (OGS II)   
(A-R/0076/2018)  
Der Antrag der FDP -Fraktion zur Entwicklung und Er weiterung von Konzepten für das offene Ganz-
tagsangebot (OGS II) an den Gymnasien ist vor dem Hintergrund bereits bestehender und laufender 
Maßnahmen als erledigt anzusehen. Es wurden bereits wesentliche Schritte unternommen, die den 
Bedarf des Antrags abde cken und die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung 
und Förderung im Ganztag auch nach der Einführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) gewähr-
leisten.  
Im Rahmen der Rückkehr zum G9, die 2019 begann, wurde und wird die notwendige Infrastr uktur 
geschaffen, um auch nach dem Übergang von Grundschulen auf das Gymnasium eine verlässliche

- 20 - 
V/0191/2025 
Nachmittagsbetreuung zu gewährleisten. So sind u.a. Selbstlernzentren, Differenzierungsräume und 
großzügige Flächen für die Mittagsverpflegung Bestandteil der jeweiligen Raumprogramme. 
Viele Gymnasien haben bereits eigene Modelle zur Nachmittagsbetreuung etabliert, die erfolgreich 
umgesetzt werden. Diese Schulen bieten an den Nachmittagen, an denen kein regulärer Unterricht 
mehr stattfindet, unter anderem Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie Freizeitangebo-
te, die den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und Kinder gerecht werden. 
Die Unterstützung der Verwaltung und des RBN wird auch weiterhin fortgesetzt, sodass Gymnasien 
in der Lage sind, ihr Angebot an  offenen Ganztagsplätzen zu erweitern und die Betreuung auf die 
neuen Anforderungen nach der Einführung von G9 anzupassen. Darüber hinaus steigen die Kapazi-
täten an Ganztagsangeboten in der städtischen Schullandschaft mit dem Ausbau der Gesamt schul-
kapazitäten. 
 
 
4.5  Sozialindex 
 
Der eigens entwickelte Sozialindex zur Verteilung der Schulsozialarbeit an den Münsteraner Schulen 
wurde als Indikator auch in der SEP aufgenommen. Welche Steuerungsrelevanz sich daraus zukünf-
tig ergeben kann, gilt es zu erarbeiten.  
 
 
5. Einbettung des SEP 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dieser Schulentwicklungsplan mit dem Fokus auf der Primarstufe 
und den Sekundarstufen I + II nun einem fortlaufenden Monitoring unterliegt und regelmäßig in einem 
Turnus von vier Jahren fortgeschrieben werden soll. 
  
Eine perspektivische Erweiterung im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung um Bereiche der vor-
schulischen Bildung, eine engere Verzahnung mit der Jugendhilfeplanung und die Betrachtung der 
Berufskollegs muss dabei das Ziel sein.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage A 
 Anlage 1: Schulentwicklungsplanung in der Stadt Münster - 
  Entwicklungen in der Primarstufe und Sekundarstufe I und II bis 2033/34 
  (digital abrufbar im Ratsinformationssystem als Anlage der Vorlage) 
 Anlage 2: Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)

Anlage 1 SEP

338635 Zeichen

Schulentwicklungsplanung  
in der Stadt Münster 
 
Entwicklungen in der Primarstufe  
und Sekundarstufe I und II bis 2033/34 
WIB Consult

Wuppertal & Münster, April 2025 
 
 
 
 
WIB Consult GmbH 
An-Institut der Bergischen Universität Wuppertal 
Dornröschenweg 33 
42111 Wuppertal 
https://wib-consult.de 
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Abteilung Planung und schulische Infrastruktur  
Höfflingerweg 1 
48153 Münster 
http://www.muenster.de/bildung 
 
 
 
 
Autor*innen: 
Dr. Anna M. Makles (WIB Consult) 
Prof. Dr. Kerstin Schneider (WIB Consult) 
Tristan Lehmann (Amt für Schule und Weiterbildung) 
Stephan Zurfähr (Amt für Schule und Weiterbildung) 
 
 
Kontakt: 
Tel.: +49(0)151-58010281; E-Mail: anna.makles@wib-consult.de 
Tel.: +49(0)251-492-4001; E-Mail: bildung@stadt-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Titelbild: www.freepik.com, AI Image Generator

Management Summary 
i 
Management Summary 
Bestandsaufnahme 
Die Stadt Münster beobachtet seit dem Schuljahr 2015/16 einen Zuwachs in der Schülerzahl 
in der Primarstufe und seit 2019/20 ebenso in der Sekundarstufe I. Zum Schuljahr 2015/16 
verzeichneten die Münsteraner Schulen der Primarstufe 9.890 Schüler*innen, zum Schuljahr 
2024/25 sind es 11.486 und somit rd. 16% mehr. In der Sek. I werden 2024/25 16.597 Schü-
ler*innen beschult, das sind 11% mehr als im Schuljahr 2015 /16, wobei der größte Zuwachs 
auf die Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre entfällt . Obwohl gerade 
bei den weiterführenden Schul en insb. bischöfliche Schulen einen quantitativ bedeutsamen 
Anteil der Münsteraner Schüler*innen beschulen, zeichnen sich die genannten Entwicklungen 
auch an den Schulen der Schulträgerin ab . Die Privatschulbesuchsquoten sind annähernd 
konstant und betragen 2% in der Primarstufe, 20% in der Sek. I und 30% in der Sek. II. Für 
die Schuljahre bis 2033/34 ist zudem ein Wachstum in der wohnberechtigten Bevölkerung 
prognostiziert. Dieser betrifft insb. die Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen, also die für 
die Sek. I relevante Alterskohorte. In der Altersgruppe 6 bis unter 10 Jahre ist kein bedeuten-
des Wachstum in der wohnberechtigten Bevölkerung prognostiziert, doch gibt es durchaus 
größere Unterschiede zwischen einzelnen Stadtbezirken und Stadtteilen, was eine regional 
differenzierte Betrachtung erfordert. Insgesamt werden die Schüler*innen ab dem Schuljahr 
2025/26 an 46 Grundschulen, 4 Hauptschulen, 6 Realschulen, 3 Gesamtschulen und 11 Gym-
nasien der Schulträgerin beschult. Hinzukommen Schüler*innen an drei Förderschulen der 
Schulträgerin. 
Neben dem Zuwachs in der Schülerzahl ist auch eine zunehmende Heterogenität der 
Schulen zu verzeichnen. Die Zahl der Schüler*innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, 
mit Zuwanderungsgeschichte und mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ist 
seit 2015/16 ebenfalls angestiegen. Dies verursacht weitere – jedoch nicht unbedingt schulor-
ganisatorische – Handlungsfelder. So ist die Zahl der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit zum Schuljahr 2024/25 doppelt so hoch wie noch 2015/16 und der Anteil 
der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte, die Deutsch nicht als Verkehrssprache nut-
zen, ist von 54% (2015/16) auf 69% in 2024/25 gestiegen. Mit Blick auf die Verkehrssprache 
sind damit im Schuljahr  2024/25 bereits 7 von 10 Kindern mit Zuwanderungsgeschichte von 
Bildungsbenachteiligung bedroht. Zum selben Schuljahr finden sich bereits 13% aller Schü-
ler*innen der Sek. I mit Zuwanderungsgeschichte an den Hauptschulen. Bezogen auf alle 
Schüler*innen der Sek. I werden nur 4% an Hauptschulen beschult.  Die Inklusion, d.h. das 
Gemeinsame Lernen der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungs-
bedarf an allgemeinen Schulen, schreitet hingegen kontinuierlich voran. Der Inklusionsanteil 
ist auf 52% in 2024/25 gestiegen und liegt in einigen Förderschwerpunkten deutlich über dem

Management Summary 
ii 
NRW-Durchschnitt. Lediglich die Förderquote, also der Anteil der Schüler*innen mit sonder-
pädagogischem Unterstützungsbedarf an der Gesamtzahl der Schüler*innen, stagniert und 
liegt 2024/25 bei 6,83%. 
 
SEP für die Primarstufe 
Die Analysen der sechs Prognosebezirke zeigen unterschiedliche Entwicklungen auf. In Müns-
ter-Mitte, -Nord und - Ost ist mit einem Rückgang der Schülerzahl zu rechnen. In Münster -
West, -Südost und -Hiltrup mit einem Zuwachs.  In Münster-Mitte zeigen sich auf Grund der 
prognostizierten Entwicklung nur Handlungsbedarfe auf, die unmittelbar die optimale Auslas-
tung des Schulplatzes betreffen. D.h., einzelschulische Nachfrageüberhänge und einzelschu-
lische Angebotsüberhänge sind hier in Einklang zu bringen. Schulorganisatorische Maßnah-
men sind im Prognosehorizont, also bis 2033/34, nicht notwendig bzw. von der weiteren und 
tatsächlichen Entwicklung innerhalb des Prognosebezirks abhängig, insb. in Verbindung mit 
Wohnbautätigkeiten, die noch nicht in der Bevölkerungsprognose abgebildet sind. In Münster-
West wird die Schülerzahl bis 2033/34 im Vergleich zu 2024/25 nur leicht ansteigen und der 
aktuelle bzw. zukünftige Schulplatz ausreichen, so dass neue Grundschulstandorte zunächst 
nicht erschlossen werden müssen. Allerdings ist die Situation am Ende des Prognosehorizonts 
noch sehr unsicher, daher sind die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Überlegungen 
für neue Grundschulen in den Stadtteilen Gievenbeck und Nienberge lediglich in die Zeit zu 
stellen. In Münster-Nord zeigen sich auch für die Zukunft ausreichend Schulraumreserven ab, 
so dass auch hier lediglich die optimale Auslastung im Vordergrund steht. Der Prognosebezirk 
Münster-Ost sieht sich zwar auch einem Rückgang der Schülerzahl gegenüber, doch ist in den 
Jahren 2024 und 2025 die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in der altersrelevanten Ko-
horte dynamischer gewesen als noch bei der Prognose angenommen. Daher ist hier ein noch 
engmaschigeres Monitoring erforderlich, um ggf. kurzfristig Maßnahmen antizipieren zu kön-
nen, die die wohnortnahe Schulplatzversorgung – wenn auch nur temporär – sicherstellen. 
Münster-Südost wird sich, im Vergleich aller P rognosebezirke, dem größten Zuwachs in der 
Schülerzahl stellen müssen, ist aber mit der neuen Grundschule York sow ie erhöhten Zügig-
keiten an den Bestandsschulen sehr gut darauf vorbereitet. Weitere bzw. neue Grundschulen 
werden nicht benötigt. Ein Bedarf für die Grundschule Brandhoveweg wird daher nicht mehr 
gesehen. Lediglich in Münster -Hiltrup wird ein neuer Schulstandort perspektivisch benötigt 
(Grundschule Hiltrup-Ost). Denn auch mit den bereits beschlossenen kapazitätserweiternden 
Maßnahmen wird sonst der Schulplatz in Hiltrup am Ende des Prognosehorizonts nicht bzw. 
nur knapp ausreichen.

Management Summary 
iii 
SEP für die weiterführenden Schulen 
In der Sek. I und II ist bis 2033/34 mit einem Zuwachs in der Schülerzahl zu rechnen. Mit den 
bestehenden Kapazitäten alleine wird die Schulträgerin den Aufwuchs in der Sek. I nicht auf-
fangen können, da die Schulformen nicht substituierbar sind. Die Nachfrage nach Schulplätzen 
in den Hauptschulen sinkt kontinuierlich, die nach Schulplätzen in Gesamtschulen und Gym-
nasien steigt. Folglich muss die Schulträgerin schulorganisatorische Maßnahmen durchfüh-
ren, die die Wünsche und Bedarfe der Eltern und Schüler*innen berücksichtigen. Aus diesem 
Grund wird in Münster-Südost, wo mit einem starken Zuwachs in der altersrel evanten wohn-
berechtigten Bevölkerung und der Schül erzahl (auch in der Primarstufe)  gerechnet wird, ein 
neuer Schulstandort für eine vierzügige Gesamtschule erschlossen. Gleichzeitig können in 
diesem Zusammenhang zukünftig Hauptschulkapazitäten reduziert werden. Denn auch in den 
höheren Jahrgangstufen der Hauptschulen ist der Zuwachs in der Schülerzahl längst nicht 
mehr so bedeutend wie noch vor zehn Jahren. Darüber hinaus bietet ggf. das 17. Schulrecht-
sänderungsgesetz eine weitere Möglichkeit, Schüler*innen entlang ihrer Kompetenzen indivi-
duell zu fördern und auch an Realschulen durchlässig zu einem Hauptschulabschluss zu füh-
ren. 
Für die Sek. II zeigen die Analysen und die Prognose, dass ebenfalls mit einem Zu-
wachs in der Schülerzahl zu rechnen ist. Allerdings auf ein Niveau, das  nur etwas über dem 
des Jahres 2016 liegt. Entscheidender ist in der Sek. II, dass es am Ende des Prognosehori-
zonts zu einem systemischen Zuwachs in der Schülerzahl kommen wird, wenn die Gesamt-
schule Münster-West das erste Mal Schüler*innen in die Sek. II  versetzt oder die geplante 
vierte Gesamtschule (Münster -Südost) ihren Betrieb aufnimmt. Insofern ist  vorgesehen, be-
reits kurzfristig die Schulplatzkapazitäten aller gymnasialen Oberstufen zu erfassen und kon-
tinuierlich in Verbindung mit der Schülerzahl zu monitoren.

Einleitung 
iv 
Inhaltsverzeichnis 
Management Summary ........................................................................................................... i 
Bestandsaufnahme ........................................................................................................... i 
SEP für die Primarstufe ................................................................................................... ii 
SEP für die weiterführenden Schulen ............................................................................. iii 
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. iv 
1 Einleitung ....................................................................................................................... 1 
2 Vorgehensweise bei der SEP ......................................................................................... 3 
2.1 Prognose der Schülerzahl ....................................................................................... 4 
2.2 Monitoring der Schullandschaft ............................................................................... 6 
2.3 Steuerung von Angebot und Nachfrage ...................................................................  7 
3 Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster ................................................ 9 
3.1 Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung ....................................................11  
3.2 Entwicklung der Schülerzahl ..................................................................................12  
3.3 Entwicklung der Zahl der Schulen ..........................................................................20  
3.4 Entwicklung der Schülerzahl nach ausgewählten Merkmalen ................................. 22 
3.5 Entwicklung der inklusiven Beschulung ..................................................................26  
3.6 Entwicklung der Schüler*innen im Ganztag ............................................................36  
3.7 Anmeldeverfahren beim Übergang in die weiterführenden Schulen .......................42 
4 SEP für die Primarstufe ................................................................................................. 45 
4.1 Münster-Mitte .........................................................................................................46  
4.2 Münster-West .........................................................................................................72  
4.3 Münster-Nord .........................................................................................................89  
4.4 Münster-Ost ......................................................................................................... 103 
4.5 Münster-Südost .................................................................................................... 117 
4.6 Münster-Hiltrup ..................................................................................................... 131 
5 SEP für die weiterführenden Schulen .......................................................................... 147 
5.1 Bestandsaufnahme .............................................................................................. 148 
5.2 Prognose der Schülerzahl .................................................................................... 156 
5.3 Kapazitäten der Schulen ...................................................................................... 158 
5.4 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen ............................................................... 161 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ................................................................................. 185 
6 Definitionen ................................................................................................................. 193 
7 Interpretationshilfen ..................................................................................................... 194 
7.1 Zügigkeit von Schulen ..........................................................................................  194 
7.2 Kapazität von Schulen ..........................................................................................  194 
8 Abbildungsanhang ....................................................................................................... 199

Einleitung 
1 
1 Einleitung 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster hat am 24.10.2023 der Be-
schlussvorlage V/0587/2023 des Amts für Schule und Weiterbildung zugestimmt, die in den 
Jahren 2022-2023 gemeinsam mit dem WIB – Wuppertaler Institut für bildungsökonomische 
Forschung, In-Institut der Bergischen Universität Wuppertal, erarbeiteten Vorschläge für die 
künftige Schulentwicklungsplanung (SEP) der Sekundarstufe I und II in der Stadt umzusetzen. 
Dies beinhaltet die Umsetzung des ‚3- Säulen-Modells‘ der SEP sowie d ie Erstellung eines 
SEP als Bericht, der regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Darüber hinaus ist die Primar-
stufe in diese Überlegungen und Umsetzungen zu integrieren. Die WIB Consult GmbH, An-
Institut der Bergischen Universität Wuppertal, hat diese Aufgabe zwischen 2024 und 2025 
übernommen und gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiterbildung erstmalig einen SEP 
konzipiert und verfasst.  Der vorliegende SEP beschreibt die vergangenen Entwicklungen in 
der Schullandschaft Münsters, prognostiziert die Entwi cklungen der Schülerzahlen bis zum 
Schuljahr 2033/34, beschreibt ausgewählte Entwicklungen je Schule, Region oder Schulform 
und leitet darauf aufbauend Handlungsempfehlungen und Maßnahmen ab. Dieser SEP ist so-
mit die Grundlage und Begründung für folgende Beschlussvorlagen. 
Der Bericht ist in vier weitere Kapitel gegliedert. In Kapitel 2 wird die Vorgehensweise 
bei der SEP beschrieben. Hier wird erläuter t, wie die Schülerzahl in der Primarstufe, der Se-
kundarstufe I und II prognostiziert wird, wie auf Basis vergangener Trends mögliche zukünftige 
Entwicklungen extrapoliert werden und wie daraus konkrete Maßnahmen und Handlungsfelder 
abgeleitet werden. In Kapitel 3 erfolgt eine allgemeine Bestandaufnahme der Schullandschaft 
in der Stadt Münster. Hierzu wird die altersrelevante wohnberechtigte Bevölkerung sowie de-
ren Prognose betrachtet, die vergangene Entwicklung der Schüler - und Schulzahl sowie die 
Zusammensetzung der Schülerschaft nach ausgewählten Merkmalen. Fokussiert werden Ent-
wicklungen im Gemeinsamen Lernen und im Ganztag –  auch im NRW-Vergleich – und das 
Anmeldeverfahren beim Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe.  
Nach Abschluss dieser Bestandaufnahme erfolgt in Kapitel 4 die SEP für die Primar-
stufe der Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster . Die SEP wird systematisch und nach 
demselben Schema für jeden Prognosebezirk durchgeführt. Insgesamt wurden sechs Progno-
sebezirke gebildet. Zu Beginn erfolgt eine Bestandsaufnahme der vergangenen Entwicklun-
gen in der Bevölkerungs -, Schüler- und Schulzahl, daran anschließend wird die Schülerzahl 
sowie die Schulplatzkapazität bis zum Schuljahr 2033/34 prognostiziert. Im letzten  Schritt er-
folgt ein Monitoring das in Verbindung mit den vorherigen Ergebnissen konkrete Handlungs-
felder aufzeigt und Maßnahmen zur Sicherstellung eines wohnortnahen Schulangebots formu-
liert. 
Kapitel 5 befasst sich dann mit der SEP für die weiterführenden Schulen. Diese SEP 
erfolgt gesamtstädtisch und fokussiert die Entwicklungen in der Sek. I und der Sek. II getrennt

Einleitung 
2 
voneinander. Auch hier erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme, die Prognose der Schüler-
zahl in der Sek. I und II sowie der Schulplatzkapazitäten bis zum Schuljahr 2033/34. Und auch 
hier wird im letzten Schritt mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen und der vorherigen Prognose 
aufgezeigt, welche konkreten Handlungsfelder und Maßnahmen zur Sicherstellung eines woh-
nortnahen und ausgewogenen Schulformangebots abgeleitet werden müssen. 
 
Im Verlauf des Berichts finden sich Begriffe, die mit einem  markiert sind. Diese Begriffe 
werden im Anhang zur Klarstellung definiert (vgl. Kapitel 6). Auch finden sich Begriffe, Defini-
tionen oder Abbildungen, die mit einem  versehen sind. Diese werden auf der jeweiligen 
Seite oder den Folgeseiten in einem Kasten erläutert.

Vorgehensweise bei der SEP 
3 
2 Vorgehensweise bei der SEP 
Es ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Schulentwicklungsplanung (SEP), zu antizipie-
ren, wie sich die Bildungslandschaft entwickeln wird, damit sowohl kurz - als auch langfristig 
der Schulplatzbedarf in allen Bildungsgängen gedeckt werden kann. Diese Herausforderung 
ist erheblich, da sie sich vielen Einflussfaktoren gegenübersieht. Für die SEP der allgemein-
bildenden Schulen  ist nicht nur die Bevölkerungsentwicklung in den schulrelevanten Alters-
jahrgängen zu berücksichtigen, sondern auch die Nachfrage nach den unterschiedlichen Bil-
dungsangeboten. Nur so kann der kommunale  Schulträger seiner gesetzlichen Verpflich-
tung nachkommen, bei der SEP auch den Willen der Eltern zu berücksichtigen (vgl. § 78 Abs. 5 
SchulG). 
Das bestehende Bildungsangebot ist der Rahmen, in dem sich Eltern und Schüler*in-
nen bewegen. Doch sie treffen ihre Wahl nicht nur vor dem Hintergrund der verfügbaren oder 
erreichbaren Alternativen, sondern auch auf Basis individueller Wünsche und Vorstellungen. 
Diese zu antizipieren und auch für die längere Zukunft zu prognostizieren, ist die komplexeste 
Aufgabe der SEP. Denn nur die Nachfrage zeigt, ob die bestehende Schul- und Bildungsland-
schaft den individuellen Wünschen und Ansprüchen der Eltern bzw. der zu beschulenden Kin-
der und Jugendlichen genügt oder ob das Schulangebot weiterentwickelt werden muss. Da-
neben hat die SEP mit unerwarteten oder neueren Entwicklungen umzugehen, auf die sie bzw. 
der Schulträger oft schnell zu reagieren hat. Beispielsweise die Zuwanderung von schulpflich-
tigen Geflüchteten, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen 
(VN-BRK) oder die Erfüllung des Rechtsanspruchs nach dem Gesetz zur ganztägigen Förde-
rung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). 
All diese Aspekte und Entwicklungen sind im Rahmen einer SEP zu berücksichtigen 
und in der Vorhersage der Bedarfe im Schulsystem so weit wie möglich zu verankern. Dies 
kann jedoch nur erreicht werden, wenn die (quantitative) Prognose  der Schülerzahl
1 durch 
ein Monitoring ergänzt wird. Durch das Monitoring wird die Entwicklung der Bildungsland-
schaft überwacht, so dass ein möglicher Steuerungsbedarf  aufgezeigt werden kann. Insbe-
sondere kann so auf kurzfristige und nicht antizipierbare Veränderungen reagiert werden, da 
durch ein fortlaufendes Monitoring die Situation jeder einzelnen Schule zu jedem Zeitpunkt 
bekannt ist. Auf genau diesen drei Säulen ‚ Prognose, Monitoring und Steuerung‘ beruht die 
SEP der Stadt Münster. In Zukunft wird die Stadt Münster als Schulträgerin ihren Schulent-
wicklungsplan in dieser Form regelmäßig fortschreiben. D.h. sie wird die Schülerzahlprognose 
durchführen und diesen Bericht, ggf. auch in einer kürzeren Form, aktualisiert auflegen. In der 
Zwischenzeit wird im Amt für Schule und Weiterbildung das Monitoring erfolgen und, wenn es 
 
1  Der Begriff ‚Schülerzahl‘ wird als feststehender Begriff einer statistischen Kennzahl verstanden und ist nicht zu 
verstehen als Schüler*innen-Gruppe. Der Begriff wird daher im vorliegenden Text nicht gendersensibel ver-
wendet. Dies gilt im Weiteren auch für andere statistische Kennzahlen, die auf ‚Zahl‘ enden.

Vorgehensweise bei der SEP 
4 
notwendig erscheint, darauf aufbauend regional oder einzelschulisch nachgesteuert. Sollte 
sich in der Zeit zwischen zwei Schulentwicklungsplänen eine massive Veränderung abzeich-
nen, z.B. hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung oder der Schulformnachfrage , kann der 
SEP bei Bedarf auch außerplanmäßig fortgeschrieben werden. 
 
2.1 Prognose der Schülerzahl 
Die Schülerzahlprognose erfolgt wie bisher auf Basis der stadteigenen kleinräumigen Bevöl-
kerungsprognose (KBP) des Stadtplanungsamtes. Die KBP berücksichtigt neben der Gebur-
tenrate u.a. auch den Zuzug durch zukünftige Wohnbauentwicklung (vgl. z.B. Anlage 1 zur 
Vorlage Nr. V/0093/2024) und eignet sich damit in besonderer Weise als Grundlage für die 
Schülerzahlentwicklung in der Stadt. Neu ist, dass die Prognose der Schülerzahl für die Se-
kundarstufe I (Sek. I) und II (Sek. II) gesamtstädtisch und für die Prim arstufe auf Ebene von 
sechs Prognosebezirken erfolgt, die überwiegend den Stadtbezirken ent sprechen (Mitte als 
Summe der Teilbereiche Mitte -Altstadt, Mitte -Innenstadtring, Mitte -Süd und Mitte -Nordost, 
West, Nord, Ost, Südost und Hiltrup).  
Mit Hilfe der vergangenen Bevölkerungs - und Schülerzahlentwicklung wird in einem 
ersten Schritt die sog. Beschulungsquote  ermittelt. Das ist der Anteil der altersrelevanten 
Bevölkerung, der bisher an öffentlichen allgemeinen Schulen  beschult wird. Vereinfacht 
ausgedrückt ist es z. B. der Anteil der Schüler *innen der Primarstufe in Münster-Nord an der 
Bevölkerung im Alter zwischen 6 und unter 10 Jahren in Münster-Nord. Aus der vergangenen 
Beschulungsquote und der Bevölkerungsprognose wird dann jeweils die zukünftige Schüler-
zahl für die Primarstufe und die Sek. I ermittelt. Sollten sich ausgeprägte Trends oder Verän-
derungen zeigen, weil z.B. die Beschulungsquote in einem Stadtbezirk in den vergangenen 
Jahren gestiegen ist, kann dies ebenfalls in die Prognose einfließen. 
Zudem kann, da die KBP bis 2033 vorliegt, ein vergleichsweise langer Prognosehori-
zont betrachtet werden. Im vorliegenden SEP läuft der Prognosezeitraum über neun Jahre, 
d. h. bis zum Schuljahr 2033/34. Da die KBP den Datenstand 31.12.2022 verwendet, muss 
die Prognose um Abweichungen bis zum Jahr 2024 berichtigt werden. D.h. an den aktuellen 
Ist-Stand angepasst werden. Die Prognose der Bevölkerung bzw. der Schülerzahl ab dem 
Jahr 2024 orientiert sich dann an den in der KBP  prognostizierten jährlichen Veränderungen 
der Bevölkerungszahl. 
Ausgehend von der prognostizierten Schülerzahl der Sek. I werden die erwarteten  
Schüler*innen der Sek. II auf Basis bisheriger Übergangs- und Durchgangsquoten  ermit-
telt. Die Übergangsquote ist das Verhältnis der Schüler *innen in der Jahrgangsstufe 11 (Jg. 
11) zu jenen der Jahrgangsstufe 10 des Vorjahres. Dabei werden Schüler *innen berücksich-
tigt, die auf die gymnasiale Oberstufe hätten übergehen können. Dies sind hauptsächlich

Vorgehensweise bei der SEP 
5 
Schüler*innen aus Gymnasien (GY), Gesamtschulen (GE), Realschulen (RS), Sekundarschu-
len (Sek.) und der PRIMUS -Schule (PRIMUS). Die Durchgangsquote ist das Verhältnis der 
Schüler*innen des Jg. 12 (13) zu jenen des Jg. 11 (12) des Vorjahres. Die Zahl der potenziellen 
Übergänge in die Sek. II wird aus der Schülerzahlprognose für die Sek. I abgeleitet (vgl. dazu 
auch Makles et al. 20232). 
 
 
 
 
2  Makles, A.M., Piegeler, M., Schneider, K., Zuchanek, K.J. (2023): Externe Begleitung der Schulentwicklungs-
planung der weiterführenden Schulen in der Stadt Münster. Bericht, Bergische Universität Wuppertal. 
Prognose 
 
Prognose der Schülerzahl 
Prognostiziert wird die Schülerzahl insgesamt und nicht einzelschulisch oder jahrgangsstufenbezo-
gen. Die Prognose der Schülerzahl in der Primarstufe erfolgt je Prognosebezirk. In der Sek. I und II 
erfolgt sie für die gesamte Stadt. 
 
Beschulungsquote 
Die Beschulungsquote (BQ) für die Primarstufe und die Sek. I wird im Wesentlichen wie folgt be-
rechnet: 
 
BQ Primarstufe = Schüler*innen in Jahrgangsstufe 1-4
Bevölkerung im Alter zwischen 6 und unter 10 Jahren   
 
BQ Sek. I = Schüler*innen in Jahrgangsstufe 5-10
Bevölkerung im Alter zwischen 10 und unter 16 Jahren 
 
Potenzielle Übergänger*innen in die Sek. II 
Der Anteil der potenziellen Übergänger*innen in die Sek. II wird wie folgt ermittelt: 
 
PU Sek. II = Schüler*innen in Jg. 10 an GY, GE, RS, Sek. und PRIMUS
Schüler*innen in der Sek. I   
 
Übergangs- und Durchgangsquote 
Die Übergangsquote (UQ) ist der Anteil der Schüler *innen in Jg. 11 an jenen des Jg. 10 der Schul-
formen Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Sekundarschule und PRIMUS-Schule des Vorjah-
res. Die Durchgangsquote (DQ) beschreibt den Anteil der Schüler*innen in Jg. 12 (13) an jenen des 
Jg. 11 (12) des Vorjahres. 
 
UQ 11 = Schüler*innen in Jahrgangsstufe 11
Schüler*innen in Jg. 10 an GY, GE, RS, Sek. und PRIMUS im Vorjahr   
 
DQ 12 = Schüler*innen in Jahrgangsstufe 12
Schüler*innen in Jahrgangsstufe 11 im Vorjahr 
 
DQ 13 = Schüler*innen in Jahrgangsstufe 13
Schüler*innen in Jahrgangsstufe 12 im Vorjahr

Vorgehensweise bei der SEP 
6 
2.2 Monitoring der Schullandschaft 
Monitoring ist die systematische Überwachung von Prozessen. Das Ziel des Monitorings  in 
der SEP ist es, festzustellen, ob das Bildungsangebot der Stadt, eines Prognosebezirks, eines 
Stadtbezirks, eines Bildungsgangs  oder einer Schule so nachgefragt wird wie geplant oder 
ob ein steuerndes Eingreifen erforderlich wird. Im Rahmen der SEP gilt es also, die bisherige 
Entwicklung der einzelnen Prognosebezirke, Stadtbezirke, Stadtteile, Schulformen und Schu-
len nachzuzeichnen und hinsichtlich der (vormals) getroffenen Annahmen zur zukünftigen Ent-
wicklung regelmäßig zu überprüfen. Hierfür werden sowohl quantitative als auch qualitative 
Informationen sowie Hintergrundwissen und Expertise benötigt. Aus diesen Informationen wer-
den Kennzahlen gebildet, die die Schullandschaft sowohl im Querschnitt als auch im Zeitver-
lauf beschreiben. So werden langfristige Entwicklungen aber auch aktuelle Trends identifiziert 
und es lassen sich auch kurzfristige Handlungsbedarfe ableiten. Die Kennzahlen beschreiben 
sowohl gesamtstädtische Entwicklungen (z.B. Entwicklung der Inklusion ) als auch Entwick-
lungen in den jeweiligen Prognose- oder Stadtbezirken (z.B. Nachfrage nach einzelnen Schu-
len). So können z.B. fehlende Angebote oder Übernachfragen in bestimmten Bereichen iden-
tifiziert werden. Aber auch ein einzelschulisches Monitoring wird erfolgen. Dies ist vor allem 
für die Begründung von einzelschulischen Maßnahmen erforderlich. Einzelschulische Kenn-
zahlen wie z. B. die durchschnittliche Schul - und Klassengröße oder auch der Vergleich der 
Zügigkeit mit der aktuellen Belegung lassen so Handlungsbedarfe erkennen. Daneben ermög-
licht es nachzuvollziehen, ob bestimmte Schulen besondere Herausforderungen meistern 
müssen. 
Alle Kennzahlen beschreiben einen für die zukünftige SEP relevanten Zustand oder 
Prozess. Sie sollen helfen, Abweichungen von erwarteten Entwicklungen (Prognose) frühzeitig 
zu erkennen und Gestaltungsspielräume aufzeigen. 
 
 
 
Monitoring 
 
Überwachung von prognostizierten oder intendierten Entwicklungen mit Hilfe eines Kennzahlensys-
tems. Beispiel: In der Vergangenheit wurden viele Hauptschulplätze abgebaut, da der Wunsch nach 
der Beschulung in dies er Schulform gesunken ist. Zu überwachen ist also, ob sich dieser Trend 
fortsetzt und ob die verbliebenen Schulplätze ausreichen bzw. weiter abgebaut werden können. 
Mögliche Monitoring- Kennzahlen hierfür wären: Entwicklung der Anmeldungen beim Übergang in 
die Sek. I nach Schulform oder je Schule; Entwicklung der Übergänge in die Sek. I nach Schulform 
oder je Schule; Schüler*innen in Jahrgangsstufe 5 nach Schulform oder je Schule; Schüler*innen in 
höheren Jahrgangsstufen (z.B. 7, 8 und 9) nach Schulform oder je Schule; Schüler *innen nach Bil-
dungsgangempfehlung der abgebenden Grundschule.

Vorgehensweise bei der SEP 
7 
2.3 Steuerung von Angebot und Nachfrage 
Durch Steuerung kann das vorhandene Bildungsangebot an die aus der Prognose erwartete 
und dem Monitoring beobachtete Entwicklung angepasst werden. Werden z.B. Schulplätze in 
der Primarstufe in einem Prognosebezirk entsprechend der Schülerzahlprognose fehlen, gilt 
es zunächst ein Zielsystem zu entwickeln. Also festzulegen, wie die Bedarfe der Eltern unter 
Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben am besten befriedigt und mit den vorhandenen 
Ressourcen und Angeboten in Einklang gebracht werden können. So ist mit Hilfe des Monito-
rings zu formulieren, in welchen Regionen das Schulplatzangebot  ausgebaut werden muss 
und welche Umverteilungseffekte in diesem Zusammenhang entstehen können. So ist es ein 
Ziel, auf Basis der Prognose und des Monitorings die erwartete Verteilung der Schüler *innen 
auf die Kapazitäten der jeweiligen Schulen und Bildungsgänge sicherzustellen. Zur  
Steuerung  gehören somit die genaue Standortplanung von neuen Schulplätzen oder Schu-
len aber auch die optimale Auslastung der vorhandenen Kapazitäten. 
 
 
 
Steuerung 
 
Gestaltung des Schulangebots auf Basis der Prognose und der Monitoring-Kennzahlen sowie schul-
rechtlicher und regionaler Rahmenbedingungen. Beispiel: Die Monitoring- Kennzahlen zeigen auf, 
dass der Bildungsgang Hauptschule zunehmend an Nachfrage verliert und die Zahl der Schüler*in-
nen in allen Jahrgängen sinkt. Eine Steuerungsmöglichkeit wäre somit , diese Schulform entweder 
vollständig auslaufend zu stellen oder lediglich an denjenigen Schulen, die die geringste Nachfrage 
und Schülerzahl verzeichnen.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
9 
3 Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
Die Stadt Münster ist Schulträgerin von insgesamt 81  Schulen (Stand: Schuljahr 2025/26). 
Mehr als die Hälfte davon (46) sind Grundschulen. Davon sind 15 Gemeinschaftsgrundschu-
len, 6 evangelische Bekenntnisgrundschulen und 25 katholische Bekenntnisgrundschulen. 
Eine katholische Bekenntnisgrundschule wird voraussichtlich in eine Gemeinschaftsgrund-
schule umgewandelt (vgl. V/0156/2025). In der Sekundarstufe ist die Stadt Münster Schulträ-
gerin von vier Hauptschulen, sechs Realschulen, drei Gesamtschulen, elf Gymnasien und ei-
ner PRIMUS-Schule. Sechs Schulen fallen in den berufsbildenden  Bereich und die Schul-
trägerin unterhält auch ein Weiterbildungskolleg. Darüber hinaus sind noch zwei Förderschu-
len  mit dem Förderschwerpunkt Lernen (LE) und Sprache (SQ, in der Primarstufe) und eine 
Klinikschule in Trägerschaft der Stadt Münster. Ergänzt wird das Schulangebot durch die Kom-
pass-Schule. Hierbei handelt es sich nicht um eine anwählbare Schule, sondern um einen sog. 
schulischen Lernort, an dem ausschließlich Schüler*innen mit „besonders ausgeprägten, um-
fassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale 
und soziale Entwicklung“ (§ 132 Abs. 3 SchulG) temporär pädagogisch begleitet werden. Da-
bei bleiben die Kinder und Jugendlichen formell in ihrer allgemeinen  Schule gemeldet und 
werden somit auch in der Schulstatistik über die allgemeine Schule erfasst. 
Darüber hinaus gibt es in Münster Förderschulen in öffentlicher aber nicht in kommu-
naler Trägerschaft. Hierbei handelt es sich um vier in Münster -Nord verortete Förderschulen 
des Landschaftsverbands Westfalen- Lippe (LWL) die die Förderschwerpunkte Hören und 
Kommunikation (HK), Körperliche und motorische Entwicklung (KME), Sehen (SE) und Spra-
che (SQ, in der Sek. I) bedienen. Eine Förderschule für den Förderschwerpunkt Geistige Ent-
wicklung (GE) befindet sich in privater  Trägerschaft des Bistums. Auch das Berufskolleg der 
Landwirtschaftskammer in Trägerschaft der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen 
(LWK NRW) ist eine öffentliche  Fachschule. 
Eine, auch quantitative, Besonderheit der Münsteraner Schullandschaft stellen allge-
meine weiterführende Schulen privater Schulträger dar. Insgesamt drei bischöfliche Gymna-
sien und zwei Gesamtschulen (eine bischöflich, eine privat) bieten Schulplätze in der Sek. I 
und II an. Sie beschulen zusammen zum Schuljahr 2024/25 rd. 27% der Schüler*innen dieser 
Schulformen und sind somit zentraler Bestandteil der Bildungslandschaft in Münster. In der 
Primarstufe existiert hingegen nur eine private Montessori-Grundschule bzw. eine Freie Wal-
dorfschule (Primarstufe bis Sek. II). 
Tabelle 3-1 zeigt die Verteilung der allgemeinbildenden Schulen (d.h., ohne Schulen 
für Erwachsene, ohne Kompass-Schule) nach Schulträger und Prognosebezirk. Abbildung 3-1 
zeigt eine entsprechende Karte mit den Standorten dieser allgemeinbildenden Schulen.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
10 
Tabelle 3-1: Zahl der allgemeinbildenden Schulen nach Träger und Prognosebezirk, 2025 
  Prognosebezirk  
Schulform Träger Mitte West Nord Ost 
Süd-
ost Hiltrup 
Ge-
samt 
Grundschule Öffentlich 15 8 6 5 6a) 6 46 
 Privat 1      1 
Förderschule Öffentlich 1 1 4* 1   7 
 Privat   1    1 
Hauptschule Öffentlich   2  1 1 4 
 Privat        
Realschule Öffentlich 3  1  1 1 6 
 Privat        
PRIMUS-Schule Öffentlich      1 1 
 Privat        
Gesamtschule Öffentlich 2 1     3 
 Privat 1 1     2 
Gymnasium Öffentlich 7 1 1  1 1 11 
 Privat 1   1  1 3 
Freie Waldorfschule Öffentlich        
 Privat  1     1 
Gesamt Öffentlich 28 11 14 6 9 10 78 
 Privat 3 2 1 1  1 8 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung, eigene Berech-
nung. 
Hinweise: *Schulen des LWL; a)inkl. neuer Grundschule York.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
11 
Abbildung 3-1: Standorte der allgemeinbildenden Schulen, Stand: 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25, OpenStreetMap, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzie-
rung, eigene Darstellung. 
Hinweise: GS = Grundschule, HS = Hauptschule, FöS = Förderschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, 
Gym. = Gymnasium; Die neue Grundschule York ist mit dem ungefähren Standort als graues Rechteck mit 
blauem Rand hinterlegt. Eine Zuordnung der Stadtteilnummern zu Bezeichnungen findet sich in Abbildung 8-1 im 
Anhang. Damit die Schulformen der Schulzentren erkennbar sind, wurde um einige Schulstandorte ein zufälliger 
Jitter gelegt. Die Darstellung zeigt somit ggf. nicht den exakten Standort der jeweiligen Schule. 
 
3.1 Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung 
Die Stadt Münster verzeichnet seit 2011 einen Zuwachs der wohnberechtigten Bevölkerung in 
der Gruppe der 6- bis unter 10-Jährigen und seit ca. 2016 einen Zuwachs der wohnberechtig-
ten Bevölkerung in der Altersgruppe der 10 - bis unter 16- Jährigen (vgl. Abbildung 3-2). Die 
aktualisierte kleinräumige Bevölkerungs prognose (KBP, vgl. auch V/0093/2024) geht davon 
aus, dass dieser Zuwachs in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen kurzfristig stagniert 
und ab 2025 rückläufig ist. 2031 wird die wohnberechtigte Bevölkerung in dieser Altersgruppe 
auf das Niveau von vor 2021 zurückfallen. Dies entspricht einer Bevölkerungszahl von rd. 
10.300. Danach wird mit einem leichten Anstieg bis 2033 gerechnet. In der Altersgruppe der 
10- bis unter 16- Jährigen geht man davon aus, dass der Zuwachs bis zum Jahr 2030 fort-
schreitet und dass die wohnberechtigte Bevölkerung in dieser Altersgruppe rd. 16.800 beträgt. 
Ab 2030 nimmt deren Zahl wieder leicht ab und liegt 2033 bei rd. 16.300. Ausgehend vom

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
12 
Bevölkerungsbestand des Jahres 2023 wird die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung in 
dieser Altersgruppe bis 2030 voraussichtlich um rd. 1.000 steigen und um ca. 500 bis zum 
Jahr 2033. In der langfristigen Perspektive ist auch zu berücksichtigen, dass die wohnberech-
tigte Bevölkerung in der Altersgruppe der 0-  bis unter 6-Jährigen ab dem Jahr 2027 kontinu-
ierlich von rd. 15.600 auf über 17.200 ansteigen wird. Dieser Anstieg wird sich somit voraus-
sichtlich erst am Ende dieses Prognosehorizonts in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jäh-
rigen nachzeichnen. 
 
Abbildung 3-2: Entwicklung und Prognose der wohnberechtigten Bevölkerung nach ausgewählten Altersgrup-
pen, 2011 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
3.2 Entwicklung der Schülerzahl 
Die Zahl der Schüler*innen in der Primarstufe ist, analog zur Bevölkerungsentwicklung, konti-
nuierlich gestiegen. Zum Schuljahr 2015/16 verzeichneten die Münsteraner Schulen der Pri-
marstufe 9.890 Schüler*innen, neun Jahre später sind es 11.486 und somit rd. 16% mehr (vgl. 
Abbildung 3-3 a]). In der Sek. I ist die Schülerzahl, entgegen der vergangenen Bevölkerungs-
entwicklung (vgl. Abbildung 3-3 mit Abschnitt 3.1) bis 2019/20 insgesamt leicht rückläufig ge-
wesen. Erst ab 2019 /20 ist ein Zuwachs in der Schülerzahl zu erkennen. Der deutliche Zu-
wachs ab dem Schuljahr 2023/24 resultiert aus der Umsetzung des neunjährigen gymnasialen

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
13 
Bildungsgangs und wird durch die nun vorhandenen sechs Jahrgänge in der Sek. I (Klassen-
stufe 5 bis 10) verursacht . Auffällig ist, dass die Zahl der Schüler *innen in der Sek. II seit 
2015/16 leicht rückläufig ist. Von rd.  5.200 im Schuljahr  2015/16 auf rd. 4 .900 in 2022/23. 
Durch die Versetzung der Schüler *innen der 9. Klassen der Gymnasien in die nun 10. Jahr-
gangsstufe, statt in die gymnasiale Oberstufe, wie es unter G8 üblich wäre, reduziert sich die 
Zahl der Schüler *innen die 2023/24 bis 2025/26  in der Sek. II beschult werden. Wenn der 
Umstellungsprozess beendet ist werden zum Schuljahr 2026 /27 wieder drei Jahrgänge und 
mehr Schüler*innen in der Sek. II beobachtet. 
Diese Entwicklung zeigt sich insgesamt als auch nur für die Schulen de r öffentlichen 
Schulträgerin (Stadt Münster). In den privaten Schulen ist die Schülerzahl in der Primarstufe 
mit rd. 240 im Durchschnitt recht konstant gewesen. In der Sek. I war die Schülerzahl bis 
2022/23 leicht rückläufig (vgl. Abbildung 3-3 b]). Die Privatschulbesuchsquote in der Sek. I 
(Anteil der Schüler*innen, die eine private Schule besuchen, an der gesamten Schülerschaft) 
liegt 2024 bei 20%, der höchste Wert im Zeitraum von zehn Jahren wurde 2017/18  mit 21% 
erreicht. Die Privatschulbesuchsquote in der Sek. II liegt 2024/25 bei 30% (vgl. Abbildung 3-3 
c]). 
 
Abbildung 3-3: Entwicklung der Schülerzahl nach Schulstufe und Schulträger, 2015 bis 2024 
 
(a) Allgemeine Schulen in privater Trägerschaft und in Trägerschaft der Stadt Münster

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
14 
 
(b) Allgemeine Schulen nach Schulträgerschaft in der Stadt Münster 
 
(c) Privatschulbesuchsquote in der Stadt Münster 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
15 
Die meisten Schüler*innen der Primarstufe finden sich, entsprechend dem Anteil dieser Schul-
art, an katholischen Bekenntnisgrundschulen. Diese Schulen machen rd. 55% aller Grund-
schulen aus und beschulen auch rd. 56% der Grundschulkinder (vgl. Abbildung 3-4 a]). Den-
noch zeigt sich auch eine Tendenz hin zu mehr Schüler*innen in Gemeinschaftsgrundschulen, 
d.h. zu immer voller werdenden Gemeinschaftsgrundschulen. Zum Schuljahr 2024/25 wurden 
31% aller Grundschüler*innen an Gemeinschaftsgrundschulen beobachtet und 32% aller 
Schüler*innen des ersten Jahrgangs (vgl. Abbildung 3-4 a] und b]) 
 
Abbildung 3-4: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe nach Schulart (in %), nur öffentliche Grund-
schulen, 2015 bis 2024 
 
(a) Primarstufe insg.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
16 
 
(b) Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
An den öffentlichen allgemeinen Schulen befinden sich zum Schuljahr 2024/25 13.322 Schü-
ler*innen in der Sek. I (vgl. Abbildung 3-3 b]). Bezogen auf die Schulformen zeigt sich ein 
Trend weg von der Haupt - und Realschule hin zur Gesamtschule und den Gymnasien (vgl. 
Abbildung 3-5 a]), welcher auch mit der vergangenen Reduktion von Haupt- und Realschulka-
pazitäten bei gleichzeitiger Erhöhung der Gesamtschulkapazitäten einhergeht. Zum Schuljahr 
2024 finden sich 53% aller Schüler*innen an den Gymnasien und 13% an den Gesamtschulen. 
In den Hauptschulen sind rd.  8% aller Schüler*innen der Sek. I der öffentlichen allgemeinen 
Schulen zu finden. Dieser Trend zeigt sich nicht nur bezogen auf die Schülerzahl insgesamt, 
sondern auch bezogen auf die Schüler*innen der 5. Jahrgangsstufen (vgl. Abbildung 3-5 b]). 
In 2024 waren 54% der Fünftklässler *innen in den Gymnasien zu finden und nur 4 % in den 
Hauptschulen. 
Werden auch Schulen privater Träger betrachtet, reduziert sich der Anteil der Schü-
ler*innen an Haupt- und Realschulen auf 6 bzw. 19% insgesamt und auf 3 bzw. 18% in Jg. 5. 
Gleichzeitig erhöht sich der Anteil der Schüler*innen an Gesamtschulen auf 18% insgesamt 
und 21% in Jg. 5. Der Anteil der Schüler *innen in der Sek. I an der Freien Waldorfschule 
beträgt 1% (ohne Abbildung).

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
17 
Abbildung 3-5: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I nach Schulform (in %), nur öffentliche Schulen, 2015 
bis 2024 
 
(a) Sek. I insg. 
 
(b) Jg. 5 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
18 
Diese Entwicklung spiegelt sich durchaus auch in den Bildungsgangempfehlungen der abge-
benden Grundschulen (vgl. Abbildung 3-6). Mehr als die Hälfte der Grundschüler*innen erhält 
eine uneingeschränkte oder eingeschränkte Gymnasialempfehlung. Nur 4% haben 2024/25 
eine Hauptschulempfehlung erhalten. 
Aus Sicht der aufnehmenden weiterführenden Schulen ist das Bild vergleichbar  (vgl. 
Abbildung 3-7 a] und b]). Der überwiegende Teil der Schüler*innen in Jahrgang 5 der öffentli-
chen weiterführenden Schulen kommt mit einer uneingeschränkten oder eingeschränkten 
Gymnasialempfehlung. Danach folgt die uneingeschränkte Realschulempfehlung. Der Anteil 
der Schüler*innen mit einer Hauptschulempfehlung liegt 2024/25 bei 5% und ist damit der 
niedrigste Wert in der betrachteten Zeitreihe, gleichzeitig ist die Zusammensetzung an den 
Hauptschulen überwiegend durch Schüler*innen mit einer Hauptschulempfehlung determi-
niert. 
 
Abbildung 3-6: Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen der abgebenden Grundschulen (in %), 2015 bis 
2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
19 
Abbildung 3-7: Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen der aufnehmenden öffentlichen weiterführen-
den Schulen insgesamt und nach Schulform (in %), 2015 bis 2024 
 
(a) Bildungsgangempfehlung insg. 
 
(b) Bildungsgangempfehlung nach ausgewählter Schulform der aufnehmenden Schule 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
20 
Die Abbildungen zeigen, dass insbesondere das Gymnasium und die Gesamtschule als wei-
terführende Schulen beim Übergang in die Sek. I zunehmend favorisiert werden und dass dies 
durchaus im Einklang mit den Bildungsgangempfehlungen steht . Abbildung 3-8 zeigt ergän-
zend, wie sich die Anmeldungen beim Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe entwickelt 
haben. Dargestellt ist für jede Schulform und jedes Jahr die Summe aller Anmeldungen, der 
Aufnahmen (sofern die Information vorliegt) und der Schüler*innen in Jg. 5 lt. amtlicher Schul-
statistik. Unverkennbar ist der Trend der steigenden Anmeldungen an den Gesamtschulen, 
die jedes Jahr nur ca. die Hälfte dieser Schüler*innen aufnehmen können. 
 
Abbildung 3-8: Entwicklung der Anmeldungen, Aufnahmen und Schüle r*innen in Jg. 5 nach Schulform, nur 
ausgewählte öffentliche Schulformen, 2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: SuS = Schüler*innen. 
 
3.3 Entwicklung der Zahl der Schulen 
Wie die Kennzahlen des Abschnitts 3.1 und 3.2 gezeigt haben, verzeichnet die Stadt Münster 
seit 2011 einen Bevölkerungszuwachs in der Gruppe der 6-  bis unter 10- Jährigen und seit 
2015 einen Zuwachs in der Zahl der Schüler*innen in der Primarstufe. Die Zahl der Grund-
schulen hat sich in dem Zeitraum jedoch kaum verändert. Zum Schuljahr 2019/20 hat die 
Grundschule Wolbeck -Nord (Münster -Südost) ihren Schulbetrieb aufgenommen und zum

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
21 
Schuljahr 2025/26 nimmt die Grundschule York (ebenfalls Münster -Südost) erstmalig Schü-
ler*innen auf. Die Grundschule Berg Fidel (Münster-Hiltrup) wurde mit Beginn des Schuljahres 
2014/15 auslaufend aufgelöst und zum Ende des Schuljahres 2017/18 geschlossen, jedoch 
wurde die Schullandschaft zum selben Zeitpunkt (aufwachsend ab dem Schuljahr 2014/15) 
durch die Primarstufe der PRIMUS -Schule ergänzt. Die Zahl der privaten Schulen mit einer 
Primarstufe, insgesamt zwei, hat sich im Beobachtungszeitraum nicht verändert. 
In der Sek. I. ist, analog zur zunächst sinkenden Schülerzahl, auch die Zahl der Schu-
len gesunken (vgl. Abbildung 3-9). Zum Schuljahr 2024/25 ist die Stadt Münster Schulträgerin 
von 26 Schulen der Sek. I (ohne Förderschulen). Eine Schule davon, die Sekundarschule in 
Münster-West, ist auslaufend gestellt, nimmt seit dem Schuljahr 2020/21 keine Schüler*innen 
in den 5. Jahrgang mehr auf und entlässt am Ende des Schuljahres 2024/25 die letzten Schü-
ler*innen. Die rückläufige Entwicklung in der Zahl der weiterführenden Schulen ist maßgeblich 
durch die Schließung von Hauptschulen und Realschulen zu erklären, was wiederum durch 
ein geändertes Anwahlverhalten der Familien beim Übergang von der Primar - in die Sekun-
darstufe I erklärt werden kann (vgl. dazu Makles et al. 2023, S. 30  ff.); die Nachfrage nach 
Hauptschulen ist rückläufig und eine Trendwende scheint diesbezüglich nicht erkennbar. Eine 
rückläufige Nachfrage nach Realschulen lässt sich durch die elterliche Präferenz für Gesamt-
schulen erklären (vgl. ebenda), welche im gleichen Zeitraum zusätzliche Kapazitäten erhalten 
haben (Gründung der Gesamtschule Münster-West sowie Erweiterung der Mathilde-Anneke-
Gesamtschule). Die Anzahl der öffentlichen Gymnasien ist mit elf im gesamten Betrachtungs-
zeitraum konstant geblieben. Auch die Zahl der Schulen in privater Trägerschaft, sechs insge-
samt, ist in diesem Zeitraum konstant geblieben.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
22 
Abbildung 3-9: Entwicklung der Zahl der Schulen nach ausgewählten Schulformen und Schulträger, 2015 bis 
2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen, PRIMUS-Schule, Sekundarschule und Freie Waldorfschule. 
 
3.4 Entwicklung der Schülerzahl nach ausgewählten Merkmalen 
Neben der rein quantitativ relevanten Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung verzeichnet 
auch die Stadt Münster einen soziodemografischen Wandel, insb. verursacht durch die Zu-
wanderungswellen der Flüchtlingsströme ab 2015 und 2021. Dies zeigt sich im bes onderen 
Maße, wenn die Schülerzahlentwicklung nach Staatsangehörigkeit betrachtet wird (vgl. Abbil-
dung 3-10). Die Zahl der nicht-deutschen Schüler*innen ist sowohl in der Primarstufe als auch 
in der Sek. I zum Schuljahr 2016/17 und 2022/23 sprunghaft angestiegen und ist in beiden 
Schulstufen zum Schuljahr 2024/25 fast doppelt so hoch wie zum Schuljahr 2015/16. Der An-
teil der nicht -deutschen Schüler*innen liegt in der Primarstufe und Sek. I 2024/25 bei 17% 
(2015/16 bei 9% bzw. 10%). In der Sek. II liegt der Anteil bei 6% (2015/16 bei 3%).

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
23 
Abbildung 3-10: Entwicklung der nicht -deutschen Schüler*innen nach Schulstufe,  nur öffentliche Schulen, 
2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/15-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen. 
 
Neben der Zuwanderung nicht -deutscher Schüler*innen verzeichnet auch die Stadt Münster 
einen Zuwachs an Personen mit Zuwanderungsgeschichte, der sich auch in der Schülerzahl 
spiegelt (vgl. Abbildung 3-11). Die Zahl der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte ist seit 
dem Schuljahr 2015/16, mit 7. 687, auf 11. 200 in 2024/25 angewachsen. Darunter hat ein 
Großteil der Schüler*innen mindestens ein Elternteil, das nicht in Deutschland geboren wurde. 
Bei rd. 69% (7.699 von 11.200) der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte in 2024/25 ist 
Deutsch nicht die Verkehrssprache, 2015/16 waren es rd. 54% (4.133 von 7.687).

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
24 
Abbildung 3-11: Entwicklung der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte, nur öffentliche Schulen, 2015 
bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/15-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Ohne Förderschulen; insg. = Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte insgesamt, n.i.D. geb. = nicht 
in Deutschland geboren. 
 
Bezogen auf die Bildungsbeteiligung zeigt sich, dass sich die Schüler*innen mit Zuwande-
rungsgeschichte nicht gleichmäßig auf die Schulformen der weiterführenden Schulen vertei-
len. Werden 2024/25 rd. 53% aller Schüler*innen der Sek. I an Gymnasien beschult (vgl. Ab-
bildung 3-5 a] auf S. 17), sind es nur 44% der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte 
(vgl. Abbildung 3-12). Hingegen finden sich an den Hauptschulen (Realschulen) zum Schuljahr 
2024/25 4% (23%) aller Schüler*innen der Sek. I aber 13% (31%) aller Schüler*innen mit Zu-
wanderungsgeschichte. Dennoch sind die Entwicklungen der Gymnasien und Hauptschulen 
positiv zu sehen; an den Gymnasien steigt der Anteil der Schüler*innen mit Zuwanderungsge-
schichte kontinuierlich und an den Hauptschulen fällt er.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
25 
Abbildung 3-12: Bildungsbeteiligung der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte in der Sek. I, nur öffent-
liche Schulen, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/15-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Der Zuwachs in der wohnberechtigten Bevölkerung, auch durch die Zuwanderung Nicht-deut-
scher, zeigt sich an den öffentlichen Schulen auch anhand der Einpendler*innen (vgl. Abbil-
dung 3-13). Während zum Schuljahr 2015/16 noch rd. 8 % der Schüler*innen ihren Wohnsitz 
nicht in der Stadt Münster hatten, waren es zum Schuljahr 2024/25 nur noch rd. 6%. Wie Ab-
bildung 3-13 auch verdeutlicht, stammen die meisten Einpendler*innen (rd. 5% in 2024/25) 
aus den angrenzenden Kommunen (Ascheberg, Havixbeck, Senden, Altenberge, Greven, 
Dreisteinfurt, Everswinkel, Sendenhorst und Telgte), nur rd. 1% stammt aus anderen Kommu-
nen. Die öffentlichen Schulen bedienen somit zunehmend die Nachfrage nach einer Beschu-
lung am Wohnort.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
26 
Abbildung 3-13: Entwicklung der Schüler*innen nach Wohnort, nur öffentliche Schulen, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/15-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen. 
 
3.5 Entwicklung der inklusiven Beschulung 
In Folge der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN -BRK) 
an Schulen trat das 9. Schulrechtsänderungsgesetz am 01. August 2014 in Kraft und versi-
chert seither, dass Schüler*innen mit und ohne Behinderung oder sonderpädagogischem Un-
terstützungsbedarf an den Schulen „[…] in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen 
(inklusive Bildung) [werden]“ (§ 2 (5) SchulG). Auch die Stadt Münster blickt auf ein langjähri-
ges Verständnis in der gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne 
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zurück. 
Im Laufe der vergangenen Jahre wurde die inklusive Bildungslandschaft in Münster im 
Zuge von auftretenden Veränderungen und sich ändernden Bedarfen immer wieder weiterent-
wickelt. Aufgrund von zurückgehenden Zahlen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale 
Entwicklung (ESE) wurden auf der einen Seite schrittweise die vorhandenen Förderschulen 
für diesen Förderschwerpunkt aufgelöst, während auf der anderen Seite mit dem schulischen 
Lernort Kompass-Schule und den Mobilen Teams Münster (MTM) Angebote geschaffen wur-
den, um die allgemeinen Schulen zu unterstützen ( vgl. V/0085/2016 und V/0200/2019/1). 
Während zieldifferente sonderpädagogische Förderung in NRW in der Sek.  I seit Ende 2018

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
27 
aufgrund eines Runderlasses des Landes NRW in der Regel auf die Haupt -, Real- und Ge-
samtschulen sowie in Münster die PRIMUS -Schule fokussiert ist, wurden in Münster in 2019 
unter anderem aufgrund der starken Anwahl des Gemeinsamen Lernens auch drei städtische 
Gymnasien als Schulen des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen (vgl. V/1158/2019). In 2023 
wurde mit der Berufspraxisstufe am Teilstandort des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufs-
kollegs an der Beckstr. ein weiterer Baustein für die inklusive Bildungslandschaft etabliert, wel-
cher sich insbesondere an Kinder im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) richtet 
(siehe V/0173/2023). 
Nachfolgend wird für die Stadt Münster die Entwicklung der Inklusion in allen Unter-
stützungsbedarfen beschrieben und mit der Entwicklung in NRW sowie ausgewählten Kom-
munen NRWs verglichen. Da Inklusion aufwachsend erfolgt, d.h., steigende Inklusion in der 
Primarstufe setzt sich in der Sek. I und II fort und viele Förderschulen i.d.R. die Primar - und 
Sekundarstufe vereinen, werden in diesem Kapitel alle drei Schulstufen gemeinsam betrach-
tet. Bei den Auswertungen ist allerdings zu beachten, dass in der Stadt Münster auch Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit Wohnort in umliegenden Krei-
sen und Gemeinden beschult werden, da in der Stadt vier Förderschulen des Landschaftsver-
bands Westfalen-Lippe (LWL) mit unterschiedlichen Schwerpunkten v erortet sind (vgl. S. 9). 
Die Einzugsgebiete dieser Schulen gehen über die Stadtgrenze Münsters hinaus und deren 
Größe und Reichweite ist vom jeweiligen Förderschwerpunkt der Schule abhängig (vgl. 
Schwarz & Makles, 2016
3). Insofern ist bei einer Zählung am Schulort die Zahl der Schüler*in-
nen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Münster vergleichsweise hoch und mit 
Kommunen, die keine Standorte von Schulen des LWL (oder LVR) sind, nicht vergleichbar. 
Dies gilt jedoch nicht für die Unterstützungsbedarfe Lernen (LE), Sprache (SQ, zumindest in 
der Primarstufe), Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) sowie Geistige Entwicklung (GE). 
Schulen dieser Förderschwerpunkte sind i.d.R. in Trägerschaft der Kommunen oder in privater 
Trägerschaft und deren Einzugsgebiete sind i.d.R. auch auf die Gemeindegrenzen beschränkt. 
Statistiken für diese sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe sind s omit interkommunal 
vergleichbar. 
Bei Betrachtung der Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Münster (vgl. 
Tabelle 3-2 und Abbildung 3-14) zeigt sich, dass bei steigendem Inklusionsanteil  die Ge-
samtzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an allgemeinen 
Schulen leicht ansteigt. Während die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Un-
terstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen also steigt, sinkt gleichzeitig die Anzahl der Schü-
ler*innen an Förderschulen kontinuierlich, was mit der Reduktion von Förderschulkapazitäten 
im Betrachtungszeitraum einhergeht . Die Förderquote , d.h., der Anteil der Schüler*innen 
 
3  Schwarz, A., Makles, A. (2016): Entwicklung von Instrumenten für die überregionale Schulentwicklungspla-
nung und deren beispielhafte Anwendung auf Förderschulen in Trägerschaft der Landschaftsverbände Rhein-
land und Westfalen-Lippe. Bericht, Bergische Universität Wuppertal.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
28 
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der gesamten Schülerschaft, ist zwar in 
den ersten Jahren nach Einführung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes etwas gesunken, 
steigt zuletzt aber wieder leicht an und liegt 2024/25 fast auf demselben Niveau wie 2015/16  
(vgl. Tabelle 3-2). 
Während das Gemeinsame Lernen in allen allgemeinen Schulen (öffentlich und privat) 
Münsters von rd. 38% in 2015 auf rd. 52% in 2024 gestiegen ist, ist die Inklusion an den kom-
munalen Schulen, also den Schulen der Schulträgerin Stadt Münster, stärker vorangetrieben 
worden. Abbildung 3-14 zeigt die Unterschiede zwischen den Schulträgern; an den privaten 
Schulen ist die Zahl der Schüler*innen sowohl an allgemeinen als auch an Förderschulen über 
die betrachteten zehn Jahre konstant geblieben. An den öffentlichen Schulen der Schulträgerin 
Münster ist die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von 
765 im Jahr 2015/16 auf 1.107 im Schuljahr 2024/25 gestiegen. Dies entspricht einem Inklusi-
onsanteil von 81% (1.107 Schüler*innen von insgesamt 1.362 mit einem sonderpädagogi-
schen Unterstützungsbedarf). Die Zahlen zeigen, welchen positiven Beitrag die kommunalen 
Schulen zur schulischen Inklusion in Münster leisten. 
 
Tabelle 3-2: Entwicklung der inklusiven Beschulung in der Stadt Münster, 2015 bis 2024 
Schuljahr 
Schüler*innen mit sonderpädagogi-
schem Unterstützungsbedarf an 
Schüler*in-
nen insg. 
Förder-
quote 
Inklusi-
onsanteil 
allgemeinen 
Schulen 
Förder-
schulen 
allgemeinbil-
denden 
Schulen 
2015 824 1.324 2.148 31.374 6,85% 38,36% 
2016 842 1.246 2.088 31.776 6,57% 40,33% 
2017 854 1.200 2.054 31.565 6,51% 41,58% 
2018 893 1.184 2.077 31.432 6,61% 42,99% 
2019 900 1.161 2.061 31.367 6,57% 43,67% 
2020 968 1.147 2.115 31.374 6,74% 45,77% 
2021 1.011 1.125 2.136 31.372 6,81% 47,33% 
2022 1.030 1.116 2.146 32.065 6,69% 48,00% 
2023 1.063 1.111 2.174 32.546 6,68% 48,90% 
2024 1.163 1.084 2.247 32.918 6,83% 51,76% 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung. 
Hinweise: In der Spalte ‚Allgemeine Schule‘ werden alle Schüler*innen gezählt, die im Gemeinsamen Lernen 
sind; in der Spalte ‚Förderschule‘ werden alle Schüler*innen abgebildet, die an einer Förderschule beobachtet 
werden; die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Klinikschule und ohne Schüler*innen in der Frühförde-
rung; die Förderquote weist den Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der 
gesamten Schülerschaft aus. Der Inklusionsanteil erfasst den Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden an der gesamten Schülerschaft mit son-
derpädagogischem Unterstützungsbedarf.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
29 
Abbildung 3-14: Entwicklung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach För-
derort und Schulträger, 2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.  
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Schulen des LWL; ohne Klinikschule und ohne Schü-
ler*innen in der Frühförderung. 
 
Bei differenzierter Betrachtung nach konkretem Unterstützungsbedarf ist zu erkennen, dass 
es durchaus Unterschiede in der Entwicklung in Münster gibt (vgl. Abbildung 3-15). Der Inklu-
sionsanteil des Förderschwerpunkts LE steigt kontinuierlich, der Inklusionsanteil  im Förder-
schwerpunkt ESE stagniert seit 2020/21, aber auf einem sehr hohen Niveau. D er Inklusions-
anteil im Förderschwerpunkt SQ (in allen Jahrgangsstufen) ist seit 2018/19 etwas rückläufig. 
Die anderen Inklusionsanteile ( hier am Beispiel GE dargestellt ) sind und waren auch in der 
Vergangenheit vergleichsweise hoch, beziehen sich aber auch auf vergleichsweise wenige 
Schüler*innen insgesamt (i.d.R. (deutlich) unter 100 Schüler*innen) und lediglich auf die kom-
munalen Schulen, d.h. dass die Inklusionsanteile in den sonderpädagogischen Unterstüt-
zungsbedarfen GE und SQ anders ausfallen, wenn Schulen privater Träger und die Schulen 
des LWL einbezogen werden. In diesem Fall liegt der Inklusionsanteil im Förderschwerpunkt 
GE bei nur rd. 37% zum Schuljahr 2024/25 und im Förderschwerpunkt SQ bei rd. 28% (ohne 
Abbildung).

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
30 
Abbildung 3-15: Entwicklung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach För-
derschwerpunkt und Förderort (in %), 2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.  
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Klinikschule und ohne Schüler*innen in der Frühför-
derung. 
 
Unabhängig der hohen Inklusionsquoten, wenn lediglich die Schulen in Trägerschaft der Stadt 
Münster betrachtet werden,  ist dennoch auf eine aktuelle Entwicklung an den kommunalen 
allgemeinbildenden Schulen hinzuweisen. Wie Abbildung 3-16 zeigt, steigt die Zahl der Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt GE kontinu-
ierlich an. Waren es 2015/16 nur 32 Schüler*innen sind es 2024/25 98, was einem Anstieg um 
200% entspricht. Bei Berücksichtigung der Gesamtzahl der Kinder mit dem sonderpädagogi-
schen Unterstützungsbedarf GE in Münster (öffentliche und private allgemeinbildende Schu-
len) beträgt der Anstieg im gleichen Zeitraum circa 18%. Der deutliche Anstieg an den kom-
munalen allgemeinbildenden Schulen ist insofern auf begrenzte Aufnahmekapazitäten der pri-
vaten, bischöflichen Förderschule einerseits und einer verstärkten Anwahl des Gemeinsamen 
Lernens andererseits zurückzuführen.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
31 
Abbildung 3-16: Entwicklung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an kommu-
nalen Schulen nach Förderschwerpunkt, 2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.  
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Klinikschule und ohne Schüler*innen in der Frühför-
derung. 
 
Auch die Zahl der Schüler*innen mit intensivpädagogischem Förderbedarf (kurz: ipF) ist nicht 
nur insgesamt, sondern auch an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen steigend (vgl. 
Abbildung 3-17). Zum Schuljahr 2024/25 wurden in der Summe 253 Schüler*innen beobachtet 
– so viele wie zuletzt 2016/17. Von den allgemeinen Schulen sind insb. die Grundschulen 
betroffen (wegen kleiner Fallzahlen ohne Abbildung/Tabelle).  
Aufgrund des vorhandenen Bedarfs an Beschulungsplätzen für Schulanfänger*innen 
mit ipF (nach § 15 AO-SF) im Förderschwerpunkt GE wurden zum Schuljahr 2024/25 im Rah-
men eines Modellprojektes an vier Grundschulen sowie an der PRIMUS-Schule Kinder mit ipF 
aufgenommen (vgl. V/0441/2024). Die Bildung dieser Lerngruppen und die weitere Begleitung 
fand in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, den Schulleitungen, der Stadt Münster 
sowie den Trägern der Schulbegleitungen an den jeweiligen Schulen statt und erfordert nicht 
nur zum Start, sondern auch über die Laufzeit eine stetige Begleitung und die Bereitschaft zur 
Weiterentwicklung. Ziel ist es, angesichts fehlender Förderschulplätze auch im Regelschulbe-
trieb ein Angebot zu schaffen, das sowohl den Unterstütz ungsbedarfen der Kinder wie auch 
den Betreuungs- und Entlastungsbedarfen der Eltern gerecht wird.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
32 
Die Schüler*innen sind an allen Standorten des Modellprojekts Teil der jeweiligen Klas-
sengemeinschaft vor Ort. Sie werden in ihrem schulischen Alltag von Schulbegleitungen un-
terstützt und von sonderpädagogischen Teams beschult. Soweit umsetzbar, wird den Kindern 
die Teilhabe an der Klassengemeinschaft und am Regelunterricht ermöglicht. Neben diesem 
inklusiven Bezug erhalten die Schüler*innen vor allem eine sonderpädagogische Unterstüt-
zung und bedarfsadäquate Betreuung. Das Modellprojekt für die ab dem Schul jahr 2024/25 
gestarteten Gruppen ist zunächst auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt. Zum einen auf-
grund der zu erwartenden längeren Schuleingangsphase der Kinder mit den beschriebenen 
Unterstützungsbedarfen und zum anderen aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für die Ent-
wicklung von tragfähigen Konzepten für eine Anschlussförderung in der Sekundarstufe I. Für 
das Schuljahr 2025/26 ist wegen der weiterhin hohen Zahlen von Kindern mit ipF eine Fortset-
zung und Ausweitung auf zwei weitere Grundschulstandorte geplant. 
 
Abbildung 3-17: Entwicklung der Schüler*innen mit intensivpädagogischem Förderbedarf nach Schulträger, 
2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.  
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen; ohne Klinikschule und ohne Schüler*innen in der Frühför-
derung. 
 
Im NRW-Vergleich hatte die Stadt Münster eine geringere Förderquote in den sonderpädago-
gischen Unterstützungsbedarfen LE und ESE (vgl. Abbildung 3-18) und bis 2019/20 auch eine 
insgesamt sinkende Förderquote zu verzeichnen, wohingegen die Förderquote für diese Un-
terstützungsbedarfe in NRW stetig gewachsen ist. Ab 2020/21 ist die Förderquote in Münster

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
33 
zwar etwas gewachsen, liegt 2023/24 aber wieder auf einem mit 2019/20 vergleichbaren Ni-
veau. In NRW ist die Förderquote hingegen seit 2020/21 auf einem Niveau von ca. 3,5%. Der 
Inklusionsanteil für diese Förderschwerpunkte liegt in Münster im gesamten Beobachtungs-
zeitraum über dem Landesschnitt und die Differenz der Inklusionsanteile ist in der Vergangen-
heit jedes Jahr gewachsen. So stieg der Unterschied von rd. 10 Prozentpunkten im Schuljahr 
2014/15 auf fast 25 Prozentpunkte im Schuljahr 2023 /24. Mit einem Inklusionsanteil bei den 
Unterstützungsbedarfen LE und ESE von rd. 83% liegt Münster somit deutlich über dem Lan-
desdurchschnitt. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich im Vergleich Münsters zu einzelnen 
Kreisen und krfr. Städten in Westfalen-Lippe (ohne Abbildung/Tabelle) und vergleichbaren krfr. 
Städten des Landes, sog. ‚kleinen Großstädte‘ (vgl. Tabelle 3-3), dies sind nach Definition, 
Großstädte mit einer Einwohnerzahl von unter 500.000.  
 
Abbildung 3-18: Entwicklung der Förderquote und des Inklusionsanteils (in %), nur Förderbedarfe LE und 
ESE, 2014 bis 2023 
 
(a) Förderquote

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
34 
 
(b) Inklusionsanteil 
Quellen: MSW bzw. MSB NRW 2014/15-2023/24 Statistische Daten und Kennziffern zur Inklusion; eigene Be-
rechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen. Die Zahlen für das Schuljahr 2024/25 hat das MSB noch 
nicht vorgelegt. 
 
Tabelle 3-3: Entwicklung der Förderquote und des Inklusionsanteils (in %), nur Förderbedarfe LE und ESE, 
ausgewählte Kommunen, 2023 
Kommune Förderquote Inklusionsanteil 
Münster, Stadt 2,09% 83,30% 
Bielefeld, Stadt 3,16% 71,70% 
Bochum, Stadt 3,31% 55,10% 
Bonn, Stadt 3,04% 60,62% 
Bottrop, Stadt 2,00% 100,00% 
Gelsenkirchen, Stadt 3,49% 62,92% 
Hagen, Stadt 3,70% 48,87% 
Hamm, Stadt 3,80% 63,43% 
Herne, Stadt 3,98% 51,89% 
Krefeld, Stadt 4,11% 60,19% 
Leverkusen, Stadt 3,43% 74,46% 
Mönchengladbach, Stadt 3,85% 59,72% 
Mülheim an der Ruhr, Stadt 3,72% 65,00% 
Oberhausen, Stadt 3,43% 60,71% 
Remscheid, Stadt 4,58% 52,23% 
Solingen, Stadt 4,75% 50,51% 
Wuppertal, Stadt 4,06% 58,74% 
Paderborn, Kreis* 2,39% 72,97% 
Aachen Städteregion* 3,33% 56,27% 
Quelle: MSB NRW 2023/24 Statistische Daten und Kennziffern zur Inklusion; eigene Berechnung. 
Hinweise: *Zahlen für die Städte werden nicht separat veröffentlicht. Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen. 
Die Zahlen für das Schuljahr 2024/25 hat das MSB noch nicht vorgelegt.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
35 
Gegenüber vergleichbaren kleinen Großstädten weist die Stadt Münster in den Förderschwer-
punkten LE und ESE einen relativ hohen Inklusionsanteil (83%) bei gleichzeitig relativ geringer 
Förderquote (2%) auf (vgl. Tabelle 3-3). Das bedeutet, dass vergleichsweise wenige Schü-
ler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt LE und ESE in 
öffentlichen Förderschulen beschult werden – einen höheren Inklusionsanteil erreicht von den 
vergleichbaren Kommunen nur  Bottrop, wo die Förderquote nochmals geringer ausfällt. Im 
Vergleich zu NRW, weiteren Gebietskörperschaften Westfalen-Lippes oder auch vergleichba-
ren kleinen krfr. Großstädten ist die Schulträgerin Stadt Münster somit im oberen Bereich der 
Verteilung angesiedelt. Die Förderquote, insb. in den sog. ‚leichten‘ Förderbedarfen LE und 
ESE ist sehr gering und der Inklusionsanteil vergleichsweise hoch. Mehr als 8 von 10 Kindern 
und Jugendlichen mit diesem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden an einer 
allgemeinen kommunalen Schule beschult. Mit der damaligen Änderung des Schulgesetzes 
verfolgte die Landesregierung das konkrete Ziel, Inklusionsanteile für Förderschwerpunkte im 
Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, einschließlich des Schwerpunkts Sprache, bis 
zum Schuljahr 2025/26 von 70% zu erreichen (vgl. NRW LT Drs. 16/2432). Dieses Ziel hat die 
Stadt Münster, zumindest für LE und ESE, schon frühzeitig und mittlerweile deutlich überschrit-
ten. Die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind  jedoch nicht 
gleichmäßig auf die kommunalen Schulen Münsters verteilt.  
Die nachfolgende Abbildung 3-19 stellt den Anteil der Schüler*innen mit sonderpäda-
gogischem Unterstützungsbedarf an der gesamten Schülerschaft der jeweiligen kommunalen 
weiterführenden Schule dar (sog. Integrationsanteil ). Dabei gilt: Je größer das Symbol, 
desto höher ist der Integrationsanteil an dieser Schule. Der Wert von 0% zeigt an, dass an 
dieser Schule kein*e Schüler*in mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult 
wird, zumindest in dem betrachteten Schuljahr 2024/25. Bezogen auf die kommunalen Schu-
len trifft dies 2024/25 auf sieben Schulen zu, vier Grundschulen und drei Gymnasien. Weiterhin 
ist zu erkennen, dass die Grundschulen mit den höchsten Integrationsanteilen in Münster-Nord 
verortet sind, also dort, wo auch die meisten Förderschulen zu finden sind. Der durchschnittli-
che Integrationsanteil über alle Grundschulen hinweg liegt bei rd. 3%. Die Hauptschulen haben 
generell einen sehr hohen Integrationsanteil mit durchschnittlich rd. 12%. Den höchsten Integ-
rationsanteil insg. weist die PRIMUS-Schule mit rd. 24% auf. Den kleinsten Integrationsanteil 
nach Schulform zeigen die Gesamt - und Realschulen mit durchschnittlich rd. 8%  sowie die 
Gymnasien, an denen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nur et-
was mehr als 1% ausmachen. Allerdings werden Gymnasien nur in Ausnahmefällen zu Orten 
des Gemeinsamen Lernens eingerichtet.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
36 
Abbildung 3-19: Integrationsanteil an öffentlichen allgemeinen Schulen (in %), 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25, OpenStreetMap, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzie-
rung, eigene Darstellung. 
Hinweise: GS = Grundschule, HS = Hauptschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, Gym. = Gymnasium; 
Eine Zuordnung der Stadtteilnummern zu Bezeichnungen findet sich in Abbildung 8-1 im Anhang. Damit die 
Schulformen der Schulzentren erkennbar sind, wurde um einige Schulstandorte ein zufälliger Jitter gelegt. Die 
Darstellung zeigt somit ggf. nicht den exakten Standort der jeweiligen Schule. 
 
3.6 Entwicklung der Schüler*innen im Ganztag 
In den letzten zwei Jahrzehnten entwickelten sich bundesweit immer mehr Schulen zu Ganz-
tagsschulen, die eine Beschulung und/oder Betreuung am Nachmittag anbieten. Diese Ent-
wicklung ist auf das 2003 aufgelegte Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 
und den ersten PISA-Schock zurückzuführen (vgl. KMK 2021
4), wodurch auch die Verschie-
bung von der reinen Betreuung hin zu einem ausgewogenen Bildungs- und Förderangebot am 
Nachmittag motiviert wurde. Dies zeigt sich bspw. an der wachsenden Zahl der Gebundenen 
Ganztagsschulen (§ 9 Abs. 1 SchulG), an denen i.d.R. alle Schüler*innen ganztägig betreut 
werden und eine Rhythmisierung von Unterricht und ergänzenden Angeboten stattfindet und 
 
4  Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kulturminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2021): 
Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, Statistik 
2015 bis 2019.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
37 
an der wachsenden Zahl der Offenen Ganztagsschulen, die eine Betreuungsmöglichkeit am 
Nahmittag, also nach dem Unterricht am Vormittag, für einen Teil der Schüler*innen anbieten 
(§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Auch in der Stadt Münster wurden mit der Einführung der Offenen 
Ganztagsschule schon 2003 in nahezu allen Grund-  und Förderschulen bereits bestehende 
Betreuungsmöglichkeiten abgelöst. Diese Entwicklung galt zwar zunächst nur den Grundschu-
len bzw. der Primarstufe, doch auch die ganztägige Beschulung und Betreuung an weiterfüh-
renden Schulen hat in der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mit dem Ge-
setz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz 
– GaFöG) hat der Bund 2021 die Ganztagsbetreuung weiter im Bildungs - bzw. Schulsystem 
verankert und für Kinder im Alter der Primarstufe einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz ins Gesetz geschrieben. Der Rechtsanspruch gilt aufwachsend ab dem Schuljahr 
2026/27 für den ersten Jahrgang und schon jetzt entwickeln Kinder - und Jugendhilfeträger, 
Schulträger und die Schulaufsichten der Länder ihre Ganztagsangebote an Grundschulen und 
Förderschulen weiter. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus bilden dabei die bereits  
2018/2019 unter breiter Mitwirkung verschiedener Beteiligter erstellten Qualitätsstandards der 
„Offenen Ganztagsschulen“ in Münster eine fundierte Grundlage hierfür (vgl. V/0766/2018/1). 
Die Stadt Münster, mit ihren verschiedenen Betreuungsangeboten, schaut somit auf 
ein solides Fundament und eine stetige Entwicklung im Ganztag an den allgemeinen weiter-
führenden Schulen zurück. Abbildung 3-20 stellt die Anteile der Schüler*innen dar, die ver-
schiedene Ganztagsangebote wahrnehmen, unterschieden nach Schulform.  Die PRIMUS -
Schule und die auslaufende Sekundarschule sind ausschließlich und die Gesamtschulen über-
wiegend im gebundenen Ganztag organisiert, daher werden sie nachfolgend nicht betrachtet.  
Für die Interpretation der nachfolgenden Ausführungen und Abbildungen wird darauf 
hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Zahlen um amtliche Informationen der Schul-
statistik für Münster und NRW handelt. Hierbei werden ausschließlich Meldungen der Schulen 
ausgewertet und nicht der Schul - bzw. Jugendhilfeträgerin. Damit sind diese Zahlen nur be-
dingt mit jenen vergleichbar, die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien berichtet wer-
den.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
38 
Abbildung 3-20: Entwicklung der Schüler*innen in der Ganztagsbetreuung nach Betreuungsart (in %), nur 
ausgewählte Schulformen, 2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.  
Hinweis: Die Zahlen umfassen die Jahrgangsstufen 1 bis 10. 
 
Wie zu erwarten, zeigt sich an den Grundschulen der deutlichste Trend hin zu mehr Nachmit-
tagsbetreuung. Im Schuljahr 2024/25 sind gut 76% der Schüler*innen der öffentlichen Grund-
schulen im offenen oder gebundenen Ganztag. 2015/16 waren es lediglich 57%. An der Schul-
form Hauptschule nimmt ca. die Hälfte der Schüler*innen die gebundene Ganztagsbetreuung 
in Anspruch und ca. 20% den erweiterten Ganztag. Den geringsten Anteil an Ganztagsange-
boten haben die Schulformen Realschule und Gymnasium, wo ca. 80% der Schüler*innen kein 
Ganztagsangebot wahrnehmen. Auffällig ist, dass der Anteil der Schüler*innen, die ein Ganz-
tagsangebot in Anspruch nehmen, an den Hauptschulen leicht rückläufig ist . Waren es zum 
Schuljahr 2015/16 gut 83%, sind es 2024 /25 nur noch 7 1%. Auch an den Gymnasien zeigt 
sich kein eindeutiger Trend in Richtung mehr Ganztag. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass 
diese Zahlen natürlich nicht die Nachfrage nach Ganztagsangeboten abbilden können, son-
dern nur aufzeigen, wie diese Angebote in der Vergangenheit tatsächlich wahrgenommen wur-
den. Auch ist zum Begriff ‚Halbtagsunterricht‘ anzumerken, dass es sich hier um die Organi-
sationsform des Ganztags handelt. D.h., Schüler*innen, die kein Betreuungsangebot außer-
halb der Unterrichtszeit an der Schule wahrnehmen, durchaus auch am Nachmittag unterrich-
tet werden und/oder andere Angebote außerhalb ihrer Schule wahrnehmen.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
39 
Das aggregierte Ganztagsangebot verteilt sich auch nicht gleichmäßig auf die Schul-
standorte innerhalb einer Schulform. Zum Schuljahr 2024/25 sind nur zwei der 45 Grundschu-
len gebundene Ganztagsgrundschulen und auch nur zwei der vier Hauptschulen. E in Haupt-
schulstandort wird in der Schulstatistik im erweiterten Ganztag und mit Übermittagsbetreuung 
geführt, ein Standort hält kein Ganztagsangebot vor. Unter den Realschulen ist nur eine von 
sechs Schulen im gebundenen Ganztag und auch nur zwei der elf Gymnasien sind als Ganz-
tagsschulen in der Schulstatistik erfasst. 
In der Summe über die drei weiterführenden Schulformen wird deutlich (vgl. Abbildung 
3-21 b]), dass die Inanspruchnahme der Ganztagsangebote etwas unter dem NRW -
Durchschnitt liegt und erst in den letzten beiden Schuljahren merklich zunimmt. Auch im Ver-
gleich zu anderen Kommunen in NRW zeichnet sich in Münster ein etwas anderes Bild –  im 
Rest des Landes ist der Anteil der Schüler*innen, die an Ganztagsangeboten teilnehmen, im 
Zeitraum von 2014/15 bis 2023/24 von 23 auf 27% gestiegen – in Münster von 19% auf 23%, 
wobei bis zum Schuljahr 2021/22 der Anteil zunächst auf 18% zurückgegangen ist. Somit liegt 
das Niveau des Halbtagsangebots in Münster über dem NRW-Durchschnitt. Anders ist es je-
doch in der Primarstufe. Hier liegt Münster mit einem Anteil der Schüler*innen im Halbtagsun-
terricht von 25% deutlich unter dem NRW -Durchschnitt von rd. 48% und hat auch deutlich 
höhere Anteile in der gebundenen Ganztagsform zu verzeichnen (rd. 6% i.V.z. unter 0,5% 
NRW-weit).

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
40 
Abbildung 3-21: Entwicklung der Schüler*innen in der Ganztagsbetreuung nach Betreuungsart und Schul-
form (in %), Münster und NRW, 2014 bis 2023 
 
(a) Grundschulen 
 
(b) Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien 
Quellen: www.landesdantebank.nrw.de (Tabelle 21111-063is), zuletzt aufgerufen am 10.12.2024; eigene Berech-
nung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Die Zahlen umfassen alle Jahrgangsstufen. Die Zahlen für das Schuljahr 2024/25 liegen noch nicht vor.

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
41 
Betrachtet man neben ganz NRW andere Gebietskörperschaften Westfalen-Lippes (ohne Ab-
bildung/Tabelle) oder andere krfr. kleine Großstädte (vgl. Tabelle 3-4) so fällt auf, dass sich 
die kommunalen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Münsters im unteren Bereich 
der Verteilung bewegen. Sieben der kleinen krfr. Großstädte haben eine geringere Ganztags-
quote, die anderen eine höhere als Münster. In Bielefeld sind zum Schuljahr 2023/24 gut 49% 
der Schüler*innen im Ganztag, in Bonn 31 % und in Krefeld immerhin noch 24%. Bildet man 
den Durchschnitt über die Gebiete, so liegt die Ganztagsquote an den Schulformen Gymna-
sium, Realschule und Hauptschule in Münster fast 5  Prozentpunkte unterhalb dieses Mittels 
(28%). In der Ganztagsbetreuung an Grundschulen steht Münster auch im Vergleich zu diesen 
Gebieten als Vorreiter dar. Nur vier krfr. Städte (Bonn, Bottrop, Leverkusen und Oberhausen) 
haben eine höhere Ganztagsquote im offenen Ganztag und keine im gebundenen Ganztag. 
 
Tabelle 3-4: Entwicklung der Schüler*innen in der Ganztagsbetreuung nach Betreuungsart (in %), ausge-
wählte Kommunen, 2023 
Kommune 
Grundschulen Haupt-, Realschulen 
und Gymnasien 
Halbtag 
Offener 
GT 
Gebunde-
ner GT Halbtag 
Gebunde-
ner GT 
Münster, Stadt 25,21% 68,91% 5,89% 76,98% 23,02% 
Bielefeld, Stadt 35,67% 61,87% 2,46% 51,33% 48,67% 
Bochum, Stadt 50,08% 49,92% 0,00% 79,12% 20,88% 
Bonn, Stadt 28,97% 71,03% 0,00% 69,02% 30,98% 
Bottrop, Stadt 26,68% 73,32% 0,00% 85,08% 14,92% 
Gelsenkirchen, Stadt 67,29% 32,71% 0,00% 71,61% 28,39% 
Hagen, Stadt 59,51% 40,49% 0,00% 87,01% 12,99% 
Hamm, Stadt 47,11% 52,89% 0,00% 74,30% 25,70% 
Herne, Stadt 49,34% 50,66% 0,00% 53,27% 46,73% 
Krefeld, Stadt 55,68% 44,32% 0,00% 75,88% 24,12% 
Leverkusen, Stadt 20,38% 79,62% 0,00% 60,91% 39,09% 
Mönchengladbach, Stadt 68,42% 31,58% 0,00% 54,34% 45,66% 
Mülheim an der Ruhr, Stadt 54,07% 45,93% 0,00% 80,29% 19,71% 
Oberhausen, Stadt 21,17% 78,83% 0,00% 81,55% 18,45% 
Remscheid, Stadt 51,86% 48,14% 0,00% 76,78% 23,22% 
Solingen, Stadt 56,10% 43,90% 0,00% 66,27% 33,73% 
Wuppertal, Stadt 61,43% 38,57% 0,00% 85,52% 14,48% 
Paderborn, Kreis* 51,70% 48,30% 0,00% 84,89% 15,11% 
Aachen Städteregion* 35,03% 64,97% 0,00% 65,47% 34,53% 
Quellen: www.landesdantebank.nrw.de (Tabelle 21111-063is), zuletzt aufgerufen am 10.12.2024; eigene Berech-
nung, eigene Darstellung. 
Hinweise: *Zahlen für die Städte werden nicht separat veröffentlicht. GT = Ganztag; Die Zahlen umfassen alle 
Jahrgangsstufen. Die Zahlen für das Schuljahr 2024/25 liegen noch nicht vor. 
 
Die Zahlen zeigen, dass in NRW im Allgemeinen und in Münster im Speziellen der Ganztag 
nach wie vor sehr stark mit der Schulform korreliert. Während die PRIMUS -Schulen, die Se-
kundarschulen und die Gesamtschulen fast immer im gebundenen Ganztag organisiert sind,

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
42 
ist insb. in den Gymnasien und Realschulen der Halbtagsunterricht der Regelfall –  und dies 
hat sich in zehn Schuljahren nicht bedeutend geändert. 
Hybride Stellung nehmen hier die Hauptschulen ein, die als traditionelle Schulform, 
zumindest in Münster, zu 50% im gebundenen Ganztag organisiert sind. Der auch im Vergleich 
zu NRW unterdurchschnittliche Anteil an Schüler*innen im Ganztag ist somit vermutlich damit 
zu begründen, dass die Schullandschaft der Stadt Münster stark durch Gymnasien geprägt ist; 
elf der 21 hier betrachteten Schulen zum Schuljahr 2023 /24 sind Gymnasien. Es ist fraglich, 
ob sich durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe künftig auch die 
Nachfrage nach Ganztagsplätzen in der Sekundarstufe I verändern wird. Fest steht allerdings, 
dass diese bislang nicht an Gymnasien oder Realschulen bedient werden kann. Insofern gilt 
es für alle Schulträger NRWs und auch für die Stadt Münster, die zukünftigen Bedarfe der 
Eltern und Kinder zu ermitteln und zu überprüfen, wie diese in dem bestehenden Schul-
formsystem – das überwiegend aus Gymnasien besteht – befriedigt werden können. 
 
3.7 Anmeldeverfahren beim Übergang in die weiterführenden Schulen 
Die Schulentwicklungsplanung muss nach § 78 Abs. 5 SchulG sowohl die Entwicklung des 
Schüler*innenaufkommens als auch den Willen der Eltern berücksichtigen, um ein bedarfsge-
rechtes Schulformangebot vorzuhalten. Theoretisch können dafür die vergangenen Anmelde-
zahlen als Indikator verwendet werden. Sie zeigen, welche Schulformen und/oder einzelne 
Schulstandorte bei den Eltern und Kindern besonders bevorzugt werden  (vgl. z.B. Abschnitt 
3.1). Die Anmeldungen in der Stadt Münster waren in der Vergangenheit aber nur bedingt als 
Indikator für den Willen der Eltern geeignet. Ein Grund dafür ist das mehrstufige Anmeldever-
fahren, welches einen rollierenden Prozess, in dem die bischöflichen Schulen eine besondere 
Rolle spielen, vorsieht. Im Anmeldeverfahren haben sie das ‚Erstwahlrecht‘. Im ersten Schritt 
des Anmeldeprozesses haben  Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auf der bischöflichen Ge-
samtschule anzumelden. Erst nach Bekanntgabe der Aufnahmen und Absagen an dieser 
Schule startet das Anmeldeverfahren für die städtischen Gesamtschulen. Danach, erneut nach 
Bekanntgabe von Aufnahme oder Absage, erfolgt die Anmeldung an den bischöflichen Gym-
nasien. Erst im letzten Schritt der Anmeldephase können sich diejenigen, die noch keinen 
Schulplatz erhalten oder gewählt haben, an den öffentlichen weiterführenden Schulen der an-
deren Schulformen anmelden. Von diesem Verfahren ausgenommen sind lediglich die öffent-
lichen Förderschulen sowie die private und einzügige Montessori-Gesamtschule und die Freie 
Waldorfschule. 
Um für alle Eltern und auch im Sinne der Zusammenarbeit zwischen den verschiede-
nen Schulträgern ein faires und transparentes Aufnahmeverfahren zu gestalten, haben Makles 
et al. bereits 2023 angemerkt, dass es sich anbietet 1) das Aufnahmeverfahren zentral zu 
organisieren, also nicht direkt und ausschließlich von einzelnen Schulleitungen abhängig zu

Entwicklungen in der Schullandschaft der Stadt Münster 
43 
machen, 2) Eltern zu erlauben, eine Zweit- und Drittwunschschule anzugeben und 3) alle An-
meldungen parallel durchzuführen – also keine Schulformen oder Schulträger vorzuziehen. 
Punkt 2 ist von § 1 Abs. 1a APO-S I abgedeckt. Punkt 1 und 3 müssten beide Schulträger im 
Einvernehmen beschließen. 
Mit der Vorlage V/0577/2024 hat die Schulträgerin Stadt Münster die Punkte 2 und 3 
dem Rat vorgelegt. Der Rat hat beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2026/27 eine Änderung 
des Anmeldeverfahrens vorzusehen ist. Die Anmeldungen für die öffentlichen Gesamtschulen 
sollen nicht mehr vorgezogen werden, die Onlineplattform schulbewerbung.de soll für den An-
meldeprozess verwendet werden und die Angabe eines Zweit- und Drittwunsches soll möglich 
sein. Dieses Verfahren ist zu begrüßen, da ein paralleles und zentrales Anmeldeverfahren die 
tatsächliche Nachfrage nach Schulplätzen und Schulformen besser offenbaren kann, sofern 
Eltern ihre drei Präferenzen für weiterführende Schulen vollständig und wahrheitsgemäß an-
geben. Allerdings muss hierfür eine transparente Kommunikation zwischen der Schulträgerin 
und den Eltern sichergestellt werden. Es muss deutlich gemacht werden, dass es sich bei der 
Angabe der Erst-, Zweit-, und Drittwünsche lediglich um Präferenzen handelt und dass kein 
Anspruch darauf besteht, auf einer der drei genannten Schulen aufgenommen zu werden. 
D.h., es handelt sich um eine Interessensbekundung seitens der Eltern, nicht um eine Anmel-
dung. Darüber hinaus muss deutlich gemacht werden, dass die Angabe vollständig (also alle 
drei Wünsche) und wahrheitsgemäß erfolgen muss, damit die Chancen für alle Kinder erhöht 
werden, auch tatsächlich an den Wunschschulen aufgenommen zu werden. Kann das sicher-
gestellt werden, kann die Schulentwicklungsplanung hierdurch nicht nur optimal die Schüler-
ströme lenken sondern auch in Zukunft, gesichertere Rückschlüsse auf zu schaffende Schul-
formen und deren regionale Verfügbarkeit ableiten.

SEP für die Primarstufe 
45 
4 SEP für die Primarstufe 
In der Stadt Münster ist die wohnberechtigte Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 
10-Jährigen seit 2011 gestiegen, von rd. 9.200 auf rd. 11.350 zum Ende des Jahres 2024. 
Dies entspricht einem Zuwachs von rd. 23%. In dem Zeitraum von zehn Jahren  (2015 bis 
2024) entspricht der Zuwachs bei dieser wohnberechtigte Bevölkerung noch rd. 15% (vgl. Ab-
bildung 3-2, S. 12). Entsprechend ist auch die Zahl der Schüler*innen in der Primarstufe an 
öffentlichen Schulen im Zeitraum von zehn Jahren deutlich gewachsen, von rd. 9.650 in 
2015/16 auf 11.230 in 2024/25, was einem Anstieg um rd. 16% entspricht (vgl. Abbildung 3-3, 
S. 13). Um diesem Zuwachs zu begegnen und um ausreichend und wohnortnahe Schulplätze 
bereitzustellen, hat die Schulträgerin in der Vergangenheit bereits Maßnahmen unternommen. 
So wurden Bestandsschulen in ihrer Zügigkeit erweitert oder neue Grundschulen errichtet. 
In diesem SEP wird die Entwicklung der letzten zehn Schuljahre bis zum Schuljahr 
2024/25 beschrieben und eine Prognose berechnet, die die Schulträgerin, Stadt Münster, be-
fähigt, kurz -, mittel - und langfristige Handlungsbedarfe für ihre Schullandschaft abzuleiten. 
Dies erfolgt, anders als für die Sekundarstufe I (vgl. Kapitel 5), nicht gesamtstädtisch, sondern 
regional differenziert. Zu diesem Zweck werden sog. Prognosebezirke gebildet (vgl. Abbildung 
4-1), die mit den Stadtbezirken bzw. Teilbereichen der Stadt Münster übereinstimmen. In den 
sechs Prognosebezirken (Mitte [Teilbereiche Altstadt, Innenstadtring, Süd, Nordost], West, 
Nord, Ost, Südost und Hiltrup) wird jeweils eine Bestandsaufnahme durchgeführt und die Ent-
wicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, der Schülerzahl und der Schulzahl nachgezeich-
net. Auch werden bereits beschlossene Maßnahmen, wie Erweiterungen von Bestandsschu-
len oder Neuerrichtungen, dargestellt. Im nächsten Schritt wird entlang des beschriebenen 
Vorgehens (vgl. Kapitel 2 ) die Schülerzahl für den jew eiligen Prognosebezirk prognostiziert. 
Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Schülerzahl an öffentlichen allgemeinen Schulen 
der Primarstufe, d.h. ohne Schüler*innen an Förderschulen oder privaten Ersatz- oder Ergän-
zungsschulen. Dies sind in Münster also Schüler*innen an den öffentlichen Grundschulen und 
der Primarstufe der PRIMUS-Schule. Mit den bestehenden Schulen der Primarstufe und den 
geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen wird als nächstes die Kapazität der Schulen 
erfasst und prognostiziert. Ziel ist, die prognostizierte Schülerzahl den Schulkapazitäten im 
Bestand und nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen gegenüberzustellen. So w ird für je-
den Prognosebezirk auf einen Blick deutlich, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind oder 
während des Prognosehorizonts Engpässe entstehen können, wenn geplante oder beschlos-
sene kapazitätserweiternde Maßnahmen verzögert werden oder gänzlich entfallen. Dies soll 
zum einen ein darauf aufbauendes kurz - bis mittelfristiges Monitoring auslösen, welches die 
tatsächliche Entwicklung in der Schülerzahl aber auch der Kapazitäten der Schulen fokussiert, 
zum anderen die Schulträgerin befähigt, Aussagen über notwendige Maßnahmen zu tätigen, 
die langfristig erforderlich sein werden,  um den Bedarf an Schulplätzen zu decken. Mi t Hilfe

SEP für die Primarstufe 
46 
von Monitoring-Kennzahlen, die die Entwicklung in dem jeweiligen Prognosebezirk und/oder 
an den Standorten der jeweiligen Schulen eines Prognosebezirks beschreiben, werden Hand-
lungsbedarfe identifiziert, die in Empfehlungen für Maßnahmen münden. Am Ende jedes Ab-
schnitts findet sich jeweils eine tabellarische Übersicht, die die wichtigsten Maßnahmen zu-
sammenfasst. 
 
Abbildung 4-1: Standorte der Schulen der Primarstufe, Stand: 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25, OpenStreetMap, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzie-
rung, eigene Darstellung. 
Hinweise: GS = Grundschule, priv. GS = private Grundschule; Die neue Grundschule York ist mit dem ungefäh-
ren Standort als graues Rechteck mit blauem Rand hinterlegt. Die PRIMUS-Schule ist mit ihrem Standort der Pri-
marstufe abgebildet. Eine Zuordnung der Stadtteilnummern zu Bezeichnungen findet sich in Abbildung 8-1 im An-
hang. Damit benachbarte Schulstandorte erkennbar sind wurde um die Schulstandorte ein zufälliger Jitter gelegt. 
Die Darstellung zeigt somit ggf. nicht den exakten Standort der jeweiligen Schule. 
 
4.1 Münster-Mitte 
Der Prognosebezirk Münster -Mitte setzt sich aus den Teilbereichen Mitte -Altstadt, Mitte-In-
nenstadtring, Mitte-Süd und Mitte-Nordost zusammen. Er ist im Vergleich der Prognosebezirke 
mit einer Bevölkerung von über 132 .000 im Jahr 2024  zwar stark besiedelt, der Anteil der

SEP für die Primarstufe 
47 
Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 bis  unter 16 Jahren fällt aber mit rd. 5,5% ver-
gleichsweise gering aus (vgl. auch Abbildung 8-3 im Anhang). Der geringste Anteil ist mit rd. 
2,6% in der Altstadt 5 zu finden, der höchste mit rd. 10% im Stadtteil Rumphorst (Teilbereich 
Mitte-Nordost). Münster-weit liegt der Anteil bei rd. 8,4%.  
Auch hinsichtlich der sozialen und demografischen Merkmale der altersrelevanten Be-
völkerung zeigt sich eine deutliche Variation zwischen den Stadtteilen und Teilbereichen. So 
beträgt z.B. der Anteil der Alleinerziehenden- Haushalte (an allen Haushalten mit Kindern) in 
Münster-Mitte 17,8%, was auch ungefähr dem Stadtdurchschnitt entspricht, reicht aber je nach 
Stadtteil von 9,8% (Martini) bis 27% (Geist). Ähnlich stellt sich der Anteil der Kinder mit Migra-
tionsvorgeschichte oder in SGB II-Bezug dar. Bezogen auf diese drei Merkmale sind die Stadt-
teile Bahnhof, Neutor und Schützenhof am stärksten von sozialen Herausforderungen geprägt 
(vgl. Abbildung 8-4 bis Abbildung 8-6 im Anhang). Die geringsten sozialen Herausforderungen 
in diesen drei Dimensionen finden sich in den Stadtteilen Düesberg, Pluggendorf und Kreuz. 
In Münster-Mitte sind zum Schuljahr 2024/25  die meisten öffentlichen Grundschulen 
verortet, insgesamt 15 (vgl. Tabelle 4-1 und Abbildung 4-2). Auch eine private Grundschule 
(Montessori-Grundschule) befindet sich in diesem Prognosebezirk. Die PRIMUS-Schule be-
findet sich mit den Jahrgängen 4-10 ebenfalls in diesem Prognosebezirk wird jedoch im Rah-
men der SEP für die Primarstufe dem Prognosebezirk Münster -Hiltrup zugeordnet, da die 
Jahrgänge 1-3 in dem Gebäude der ehemaligen Grundschule Berg -Fidel (Stadtbezirk Müns-
ter-Hiltrup) untergebracht sind. Von den 15 öffentlichen Grundschulen sind drei Gemein-
schaftsgrundschulen, neun katholische Bekenntnisgrundschulen und drei evangelische Be-
kenntnisgrundschulen. Die katholische Overbergschule wird nach einem im Jahr 2025 durch-
geführten Abstimmungsverfahren voraussichtlich zum Schuljahr 2025/26, spätestens jedoch 
zum Schuljahr 2026/27, in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. 
 
 
5  Auf Grund kleiner Fallzahlen werden einzelne statistische Bezirke der Teilbereiche Altstadt und Innenstadtring 
zusammengefasst und nur eine Bezeichnung für den Stadtteil verwendet. Siehe hierzu die Erläuterung in Ab-
bildung 8-1 im Anhang.

SEP für die Primarstufe 
48 
Tabelle 4-1: Schulen der Primarstufe in Münster-Mitte 
Schulname Schulart 
Standort 
(Stadtteil) 
Sozial-
index+ 
Schüler-
zahl 
insg. 
2024/25# 
Teil-
nahme 
an OGS 
2024/25# 
Zügig-
keit Bemerkung 
Aegidii-Ludgeri-Schule Katholische Grundschule Aegidii 1,08 119 93,28% 1,25 
Ein Zug je Jahrgang sowie eine jahrgangs-
übergreifende Montessori-Klasse. 
Martinischule Katholische Grundschule Martini 3,56 193 77,72% 2  
Johannisschule Evangelische Grundschule Josef 1,69 182 86,81% 2  
Overbergschule Katholische Grundschule Hansaplatz 2,60 183 97,27% 2*  
Bodelschwinghschule Evangelische Grundschule Mauritz-West 2,02 195 92,82% 2 
Erweiterung zur Dreizügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2026/27. 
Kreuzschule Katholische Grundschule Kreuz 1,87 235 94,47% 3 Bis 2022/23 war diese Schule zweizügig. 
Martin-Luther-Schule Evangelische Grundschule Kreuz 1,81 189 94,18% 2  
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Gemeinschaftsgrundschule Aaseestadt 2,03 209 70,33% 2  
Matthias-Claudius-Schule Gemeinschaftsgrundschule Geist 4,53 272 77,57% 3  
Hermannschule Katholische Grundschule Schützenhof 4,45 152 90,79% 2*  
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Katholische Grundschule Düesberg 3,59 282 79,08% 3  
Mauritzschule Katholische Grundschule Mauritz-Mitte 0,94 261 88,51% 3 Bis 2022/23 war diese Schule zweizügig. 
Pötterhoekschule Gemeinschaftsgrundschule Mauritz-Mitte 2,04 216 80,09% 2  
Thomas-Morus-Schule Katholische Grundschule Rumphorst 3,23 343 66,76% 3 
Erweiterung zur Vierzügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2025/26. 
Dreifaltigkeitsschule Katholische Grundschule Uppenberg 4,09 280 84,29% 3*  
Montessori-Grundschule Münster  
e. V. - Hansaplatz - 98 100,00%  Private Schule 
Quellen: Stadt Münster, #Amtliche Schulstatistik 2024/25, Amt für Schule und Weiterbildung und +Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; z.T. eigene Berechnung. 
Hinweise: +Der städtische Sozialindex kommt ab dem Schuljahr 2025/26 zum Einsatz. *Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 findet jahrgangsübergreifend statt daher ist die 
Zügigkeit der Eingangsklassen rechnerisch.

SEP für die Primarstufe 
49 
Abbildung 4-2: Prognosebezirk Münster-Mitte und angrenzende Prognosebezirke mit Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten Be-
völkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023, OpenStreet-
Map, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: GS = Grundschule, priv. GS = private Grundschule. Die PRIMUS-Schule ist lediglich mit ihrem Standort der Jahrgangsstufen 1-3 dargestellt.

SEP für die Primarstufe 
50 
 Bestandsaufnahme 
Bevölkerungsentwicklung 
Im Prognosebezirk Münster-Mitte liegt die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung in der Al-
tersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen zum Ende des Jahres 2024  bei 3.092 und damit rd. 
24% höher als zum Jahresende 2011 (vgl. Abbildung 4-3 a]). Die aktualisierte kleinräumige 
Bevölkerungsprognose (vgl. auch V/0093/2024) geht davon aus, dass noch bis 2027 ein leich-
ter Zuwachs zu erwarten ist, die wohnberechtigte Bevölkerung ab 2027 bis 2033 aber deutlich 
zurückgehen wird. In 2033 wird mit einem Niveau gerechnet, dass ca. dem Niveau des Jahres 
2013 oder 2014 entspricht und somit unter dem Niveau von 2024 liegt. Am Ende des Progno-
sehorizonts wird mit einer wohnberechtigten Bevölkerung in Höhe von ca. 2.500 in der Alters-
gruppe der 6- bis unter 10-Jährigen gerechnet. Der Höchststand wird somit 2027 mit ca. 3.200 
erwartet. Darüber hinaus ist mit einem Rückgang der wohnberechtigten Bevölkerung in der 
Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen zu rechnen. 
Der Rückgang der 6- bis unter 10-Jährigen bis 2033 zeichnet sich in allen Altersjahr-
gängen gleichermaßen ab (vgl. Abbildung 4-3 b]). 
 
Abbildung 4-3: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, Münster -
Mitte, 2011 bis 2033 
 
(a) Entwicklung und Prognose nach Altersgruppen

SEP für die Primarstufe 
51 
 
(b) Entwicklung und Prognose nach Altersjahren 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Schüler- und Schulzahlentwicklung 
Die Zahl der Schüler*innen an den öffentlichen Grundschulen in Münster-Mitte ist, analog zur 
Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe, zunächst dyna-
misch gestiegen, dann leicht zurückgegangen und zum Schuljahr 2022/23 erneut stark gestie-
gen (vgl. Abbildung 4-4 a]). Verglichen mit dem Schuljahr 2015/16 hat sich die Schülerzahl bis 
zum Schuljahr 2024/25  um 458 erhöht (vgl. ebenda). Betrachtet man die Entwicklung der 
Schülerzahl in Jg. 1 fällt auf, dass sich der Verlauf etwas anders darstellt  (vgl. Abbildung 4-4 
b]). Nur zum Schuljahr 2021/22 zeigt sich eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höhere 
Schülerzahl in der ersten Jahrgangsstufe. Die steigende Schülerzahl zum einen und die 
Sprünge in der ersten Jahrgangsstufe zum anderen können auf viele Entwicklungen (Zuwan-
derungseffekt ab 2015/16, Corona-Effekt und der damit verbundene Verbleib in der Klassen-
stufe des Vorjahres, Zuwanderung aus der Ukraine) zurückgeführt werden.  So ist z.B. zum 
Schuljahr 2015/16 und 2022/23 auch die Zahl der Schüler*innen in Jg. 3 im Vergleich zum 
Vorjahr stärker angestiegen (vgl. Abbildung 4-4 c]). In den Jahrgangsstufen zwei und vier sind 
die Zugänge nicht so stark ausgeprägt (ohne Abbildung).

SEP für die Primarstufe 
52 
Abbildung 4-4: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Mitte, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1

SEP für die Primarstufe 
53 
 
(c) Schülerzahl in Jg. 3 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Die Zahl der Grundschulen hat sich seit dem Schuljahr 2015/16  nicht verändert. Allerdings 
wurde bei zwei Grundschulen die Zügigkeit zum Schuljahr 2023 /24 erhöht (Kreuzschule und 
Mauritzschule je um einen Zug auf eine Dreizügigkeit). Geplant ist die Erweiterung der 
Thomas-Morus-Schule sowie der Bodelschwinghschule um jeweils einen Zug. Die Thomas -
Morus-Schule wird voraussichtlich ab 2025/26 und die Bodelschwinghschule ab voraussicht-
lich 2026/27 aufwachsend mehr Schüler*innen aufnehmen können. 
 
 Prognose der Schülerzahl 
Entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise (vgl. Kapitel 2) wird die Schülerzahl für den 
Prognosebezirk Münster-Mitte anhand der bisherigen Beschulungsquote ermittelt. In Münster-
Mitte ist die Schülerzahl im Vergleich zur wohnberechtigten Bevölkerung höher, d.h. die Be-
schulungsquote liegt bei über 100%. Dies liegt daran, dass sich in Münster -Mitte vergleichs-
weise viele Grundschulen aber auch eine vergleichsweise geringe Zahl der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Grundschulalter finde t. Somit werden an den Grundschulen Münster-Mittes 
viele Einpendler*innen aus den benachbarten Prognosebezirken beschult (vgl. dazu auch spä-
ter Abschnitt 4.1.4).  
In den Schuljahren 2014/15 bis 2020/21 war die Beschulungsquote größeren Schwan-
kungen ausgesetzt und lag zwischen rd. 106,5 und 110% , zudem war ein leichter Rückgang 
dieser zu beobachten. Im Durchschnitt der letzten drei Schuljahre (2022/23  bis 2024/25) lag

SEP für die Primarstufe 
54 
die Beschulungsquote bei 106,9% und damit unter dem Durchschnitt der letzten sechs Schul-
jahre (107,4%). Unter Berücksichtigung des Rückgangs in der Beschulungsquote wird die 
durchschnittliche Beschulungsquote der letzten drei Schuljahre verwendet. Mit Hilfe dieser und 
der stadteigenen kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird prognostiziert, dass die Schüler-
zahl zunächst marginal ansteigt und dann unter das Niveau von 2024/25  bzw. unter das Ni-
veau von 2015/16 fällt. Zum Schuljahr 2027 /28 wird die Schülerzahl mit knapp 3.350 ihren 
Höchststand erreichen, zum Schuljahr 2033/34 werden nur noch rd. 2.700 Schüler*innen er-
wartet (vgl. Abbildung 4-5).  
 
Abbildung 4-5: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, Münster -Mitte, 
2015 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. 
 
 Kapazitäten der Schulen 
Entsprechend der aktuell in dem Prognosebezirk Münster -Mitte vorhandenen Grundschulen 
und geplanten Erweiterungen ergeben sich für den Zeitraum 2024/25 bis 2033/34 die folgen-
den Kapazitäten der Schulen (vgl. Tabelle 4-2). Dabei wird unterschieden nach der Kapazität, 
die sich über den in Münster  bei der Bedarfsplanung festgelegten Klassenteiler (Klassenfre-
quenzrichtwert, kurz: KFRW von 24) ergibt und jener, die nach §  6a der VO zur Ausführung 
des § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde zu legen ist. Hiernach sind, je nach Zügigkeit der Schulen, 
bis zu 29 Schüler*innen je Klasse (Klassenfrequenzhöchstwert, kurz: KFHW) zugelassen. Die

SEP für die Primarstufe 
55 
Berechnungen für die aufsteigenden Jahrgänge orientieren sich an den KFHW der Eingangs-
klassen (25 bis 29 Schüler*innen, je nach Zügigkeit der Grundschule) und nicht an denen der 
höheren Jahrgänge (grundsätzlich 29 Schüler*innen). Daher sind die Kapazitäten nach KFHW 
nicht als absolute Obergrenzen zu verstehen. 
 
Tabelle 4-2: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Mitte, 2024 bis 2033 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 3.288 3.725 3.312 3.753 
2025 3.336 3.775 3.384 3.826 
2026 3.384 3.825 3.456 3.896 
2027 3.384 3.825 3.504 3.944 
2028 3.384 3.825 3.552 3.992 
2029 3.384 3.825 3.576 4.017 
2030 3.384 3.825 3.576 4.017 
2031 3.384 3.825 3.576 4.017 
2032 3.384 3.825 3.576 4.017 
2033 3.384 3.825 3.576 4.017 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung. 
 
Unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapa-
zität nach KFRW ist festzuhalten, dass der Schulplatz in Münster -Mitte nach heutigem Stand 
gerade so auskömmlich ist. Lediglich entlang des KFHW ist der Schulplatz aktuell noch aus-
reichend. Die Situation würde sich bis 2027/28  nicht entspannen, wenn die geplanten Erwei-
terungen nicht realisiert werden. Lediglich nach dem KFHW wäre ausreichend Schulplatz vor-
handen. Mit Blick auf die erwartete rückläufige Schülerzahl ist jedoch zu prüfen, wie die Kapa-
zitäten zukünftig genutzt werden können, um ggf. Schüler*innen der angrenzenden Prognose-
bezirke aufzunehmen. Hierfür ist eine genauere, regionale und einzelschulische Betrachtung 
notwendig, die nachfolgend erfolgt. 
 
 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen 
Der Vergleich der Schülerzahlprognose mit den vorhandenen und geplanten Schulplätzen 
zeigt, dass der Schulplatz in Münster -Mitte nur dann auskömmlich ist, wenn die geplanten 
Maßnahmen zu den geplanten Zeitpunkten umgesetzt werden können. Somit wäre das Bil-
dungsangebot in der Primarstufe in Münster -Mitte ausreichend. Mit Blick auf die erwartete 
langfristige rückläufige Schülerzahl ist jedoch zu prüfen, wie die Kapazitäten zukünftig genutzt 
werden können, um ggf. Schüler*innen der angrenzenden Prognosebezirke aufzunehmen. 
Nachfolgend wird daher mit Hilfe verschiedener Kennzahlen (vgl. Abbildung 4-6 bis 
Abbildung 4-16) untersucht, wie einzelne Grundschulen von einer steigenden Schülerzahl in 
den vergangenen Jahren betroffen waren und antizipiert, wie sie es wahrscheinlich in Zukunft 
sein werden. Dies soll zum einen sicherstellen, dass das Bildungsangebot in der Primarstufe

SEP für die Primarstufe 
56 
auch nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ langfristig wohnortnah verfügbar ist. Zum 
anderen aber auch, dass die vorhandenen Schulplatzressourcen effektiv genutzt werden. Dar-
über hinaus wird einzelschulisch geprüft, ob bestimmte Schulen weitere Heraus forderungen, 
wie z.B. eine hohe Konzentration von Schülern bestimmter Merkmale, zu meistern haben.  
Der Prognosebezirk Münster-Mitte ist bezogen auf die Anzahl der Grundschulen der 
größte Prognosebezirk. Hier findet aber auch eine große Fluktuation statt. D.h., viele der Schü-
ler*innen melden sich an Grundschulen an und/oder besuchen Grundschulen, die nicht in Ih-
rem Wohnstadtteil liegen. Daher ist im Folgenden, neben der reinen Schülerzahl je Schule und 
Jahrgang 1 sowie der altersrelevanten wohnberechtigten Bevölkerung des Stadtteils auch ent-
scheidend zu antizipieren, wie sich die Grundschulen zukünftig bezogen auf die Herkunfts-
stadtteile der Schüler*innen zusammensetzen werden. Gleichzeitig bietet die hohe Fluktuation 
auch die Chance, Schülerströme auf vorhandene Schulplätze bestmöglich zu lenken. Entspre-
chend erfolgt das Monitoring systematisch für die einzelnen Teilbereiche von Nord nach Süd 
(Mitte-Nordost, Mitte-Altstadt, Mitte-Innenstadtring und Mitte-Süd), berücksichtigt dabei aber 
auch die jeweilige Nähe zu benachbarten Grundschulen und Stadtteilen oder Prognosebezir-
ken. 
 
Mitte-Nordost 
Im äußersten Nordwesten im Stadtteil Uppenberg findet sich die Dreifaltigkeitsschule, die seit 
Jahren eine konstante Schülerzahl verzeichnet (vgl. Abbildung 4-6 a]) – ähnlich der altersre-
levanten Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil. In Jg. 1 und insgesamt ist die Schülerzahl 
i.d.R. unter dem KFRW und es muss nicht damit gerechnet werden, dass sich die Situation 
mittel- bis langfristig verändert (vgl. Abbildung 4-6 b] und Abbildung 4-7). Weniger als 50% der 
Anmeldungen stammen bisher aus dem Stadtteil der Schule (vgl. Abbildung 4-8). In den Schul-
jahren 2021/22 bis 2024/25 stammen viele der Anmeldungen aus anderen Teilbereichen des 
Prognosebezirks, insb. dem Teilbereich Innenstadtring und den dort angrenzenden Stadttei-
len. Darüber hinaus werden viele Anmeldungen aus Münster-Nord verzeichnet (vgl. ebenda). 
Für alle diese Herkunftsgebiete ist ein Bevölkerungsrückgang in der altersrelevanten Kohorte 
vorhergesagt. Insofern könnte in Zukunft ein Nachfrageüberhang aus dem Teilbereich Altstadt 
(insb. Martinischule) in den Teilbereich Innenstadtring (insb. Kreuzschule und Marin-Luther-
Schule) und dann aus dem Teilbereich Innenstadt in den Stadtteil Uppenberg gelenkt werden. 
Dies könnte eine sinnvolle Maßnahme darstellen, um die Schulplätze der dort jeweils verorte-
ten Schulen bestmöglich auszulasten. 
Westlich der Dreifaltigkeits schule befindet sich die Thomas -Morus-Schule. Diese 
Schule verzeichnet seit 2020/21 eine stark steigende Schülerzahl. Zum Schuljahr 2023/24 liegt 
die Schülerzahl insgesamt bei 68 über dem KFRW (vgl. Abbildung 4-6 a] mit Tabelle 4-1) und

SEP für die Primarstufe 
57 
insb. in Jg. 1 verzeichnet diese Schule von Jahr zu Jahr immer mehr Schüler *innen (vgl. Ab-
bildung 4-6 b]). Zwischen 2021/22 und 2023/24 musste jeweils eine Mehrklasse im Eingangs-
jahrgang gebildet werden. Anders als bei der Dreifaltigkeits schule kommen jedoch mehr als 
50% der Anmeldungen aus dem Stadtteil der Schule (vgl. Abbildung 4-8). Die Nachfrage aus 
den angrenzenden Stadtteilen des Teilbereichs Mitte-Nordost ist gering – dafür melden viele 
Eltern aus Münster-Nord (insb. Stadtteil Coerde) ihre Kinder an der Thomas-Morus-Schule an. 
Zum Schuljahr 2025/26 soll die Schule um einen Zug erweitert werden –  diese Erweiterung 
erscheint auf Grund der vergangenen Entwicklung auch nachvollziehbar und notwendig. Vor 
dem Hintergrund der langfristig sinkenden Alterskohorte der wohnberechtigten Bevölkerung  
(vgl. Abbildung 4-2), der Erweiterung der Norbertschule im benachbarten Prognosebezirk 
Münster-Nord (im Stadtteil Coerde, vgl. Abschnitt 4.3) ist jedoch fraglich, ob dieser Schulplatz 
in Zukunft tatsächlich benötigt wird. Sofern es gelingt die Nachfrage aus Coerde auf die 
Norbertschule oder die dort benachbarte Melanchthonschule zu lenken bzw. zurückzulenken, 
wären die Schulplatzkapazitäten der Thomas-Morus-Schule auch in der bisherigen Zügigkeit 
mittel- bis langfristig ausreichend. 
Die gleiche Aussage lässt sich auch für die benachbarte Pötterhoekschule treffen. Zwar 
ist die Schülerzahl seit 2019/20 kontinuierlich steigend (vgl. Abbildung 4-6 a]) und zwischen-
zeitlich wurden auch Klassengrößen am KFHW erreicht, dennoch ist der Schulplatz langfristig 
ausreichend. Ein großer Anteil der Nachfrage (ca. 1/3 der Anmeldungen, vgl. Abbildung 4-8) 
stammt aus dem benachbarten Stadtteil, dort wird aber, wie auch in Mauritz -Mitte, die wohn-
berechtigte Bevölkerung in dieser Altersgruppe nach der kleinräumigen Bevölkerungsprog-
nose langfristig zurückgehen. Daher sollten hier die Nachfrage und die Schülerzahlentwicklung 
lediglich weiter im Monitoring beobachtet werden. 
Die letzte Grundschule des Teilbereichs Mitte-Nordost, die Mauritzschule, befindet sich 
im Süden des Stadtteils Mauritz -Ost. Die Schülerzahl an dieser Grundschule ist in den ver-
gangenen Jahren vergleichsweise konstant geblieben. Erst seit 2022/23 steigt die Schülerzahl 
an, auch in Jg. 1, (vgl. Abbildung 4-6 a] und b]) und in 2022/23 musste eine Mehrklasse ein-
gerichtet werden. Seit 2023/24 ist die Grundschule aber formal dreizügig, d.h. sie kann bis auf 
Weiteres Schüler*innen in drei Zügen aufnehmen. Mit der Erweiterung der Grundschulen in 
Münster-Ost (Margaretenschule, vgl. Abschnitt 4.4) sowie der Erweiterung der Bodelschwingh-
schule im Teilbereich Innenstadtring ist davon auszugehen, dass insb. die Nachfrage aus 
Münster-Ost in Münster-Mitte zurückgeht (bislang sind ca. 1/3 der Anmeldungen aus diesem 
Prognosebezirk zu verzeichnen, vgl. Abbildung 4-8). Der Schulplatz sollte daher insgesamt 
ausreichen, um die Bedarfe des Teilbereichs Mitte-Nordost mittel- bis langfristig zu decken.

SEP für die Primarstufe 
58 
Abbildung 4-6: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Mitte, Teilbereich Mitte-
Nordost, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg. 
 
(a) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
59 
Abbildung 4-7: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster -Mitte, Teilbereich 
Mitte-Nordost, 2022 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-8: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster-Mitte, Teilbereich Mitte-Nordost, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk.

SEP für die Primarstufe 
60 
Mitte-Altstadt und Innenstadtring 
Die Kreuzschule liegt südwestlich der bereits beschriebenen Dreifaltigkeitsschule und in direk-
ter Nachbarschaft zur Martin- Luther-Schule. Die Kreuzschule nimmt seit 2023/24 dreizügig 
auf. Wurden in der Vergangenheit auch schon mal Klassengrößen am KFHW erreicht , sieht 
die Situation in 2023/24 und 2024/25 nun entspannter aus und es ist davon auszugehen, dass 
dies so bleibt (vgl. Abbildung 4-9 und Abbildung 4-10). Bezogen auf die Anmeldungen zeigt 
sich ein ähnliches Bild wie bei der Dreifaltigkeits schule (Teilbereich Mitte- Nordost); ca. die 
Hälfte der Anmeldungen stammt aus dem Stadtteil Kreuz (vgl. Abbildung 4-11), gut 1/3 aus 
einem benachbarten Teilbereich (insb. Mitte -Nordost). Da insbesondere in Mitte -Nordost ein 
Bevölkerungsrückgang erwartet wird, ist davon auszugehen, dass der Schulplatz der Kreuz-
schule langfristig ausreichend ist um die Bedarfe zu bedienen und sogar geeignet erscheint, 
auch eine eventuell steigende Nachfrage aus dem Teilbereich Altstadt aufzufangen (vgl. dazu 
auch den Absatz auf S. 56 f).  
Eine vergleichbare Einschätzung lässt sich zur Martin-Luther-Schule treffen: Die Schü-
lerzahl ist in der Vergangenheit recht konstant geblieben und oft musste am KFHW aufgenom-
men werden. Im Schuljahr 2023 /24, vermutlich auf Grund der nun dreizügigen Kreuzschule, 
ist die Schülerzahl in Jg. 1 das erste Mal seit fünf Jahren auf das Niveau des KFRW gefallen 
(vgl. Abbildung 4-9 b] mit Tabelle 4-1). Auch die Martin-Luther-Schule sieht sich einer starken 
Nachfrage aus benachbarten Stadtteilen bzw. Teilbereichen gegenüber. Nur 1/3 der Anmel-
dungen stammen aus dem Stadtteil Kreuz selbst (vgl. Abbildung 4-11). Mit der nun dreizügigen 
Kreuzschule, der sinkenden Alterskohorte der wohnberechtigten Bevölkerung im Teilbereich 
Mitte-Nordost und den Stadtteilen Kreuz und Neutor ist davon auszugehen, dass der Schul-
platz langfristig ausreichend ist um die Bedarfe zu bedienen und sogar geeignet erscheint, 
auch eine eventuell steigende Nachfrage aus dem Teilbereich Altstadt aufzufangen (vgl. dazu 
auch den Absatz auf S. 56 f).  
Die im äußersten Osten des Innenstadtrings gelegene Bodelschwinghschule verzeich-
net seit 2015/16 eine Schülerzahl, die über dem KFRW liegen, doch ist die Schülerzahl insge-
samt und auch in Jg. 1 ab 2017/18  leicht rückläufig (vgl. Abbildung 4-9). Auch die Bodel-
schwinghschule nimmt vergleichsweise viele Anmeldungen aus anderen Stadtteilen und Teil-
bereichen entgegen (vgl. Abbildung 4-11). Überwiegend aus den benachbarten Stadtteilen 
Bahnhof, Hafen und Mauritz -Mitte. Nur ein Bruchteil der Anmeldungen stammt aus Mauritz -
West selbst –  der Stadtteil ist aber auch vergleichsweise dünn besiedelt. In der Bodel-
schwinghschule ist zum Schuljahr 2026/27 eine Erweiterung um einen Zug geplant. Vor dem 
Hintergrund der bisherigen Entwicklung aber auch dem prognostizierten langfristigen Anstieg 
der wohnberechtigten Bevölkerung im südwestlichen Bereich des Innenstadtrings sowie im 
Stadtteil Hafen erscheint diese Maßnahme geboten.

SEP für die Primarstufe 
61 
Doch auch die Overbergschule, die südlich der Bodelschwinghschule im Stadtteil 
Bahnhof gelegen ist, muss in diesem Zusammenhang genauer betrachtet werden. Die Schü-
lerzahl und die Klassenzahl lag in der Vergangenheit zum Teil deutlich unter dem KFRW und 
der festgelegten Zügigkeit  (vgl. Abbildung 4-9 b]). Mit der Erweiterung der Bodelschwingh-
schule könnte sich dieser Trend fortsetzen, wenn hierdurch die Nachfrage nach der Overberg-
schule abschöpft wird. Im Schuljahr 2024/25 besuchen wieder mehr Schüler*innen den Jg. 1 
der Overbergschule (54). Zum Schuljahr 2025/26 wurden (bislang) 52 Kinder angemeldet (vgl. 
Abbildung 4-9 b] und Abbildung 4-11). Die schwankende Schülerzahl an der Overbergschule 
sind daher im Monitoring verstärkt zu beobachten und es muss ggf. steuernd eingegriffen wer-
den, sollten die Anmeldezahlen deutlich steigen . Hierbei ist langfristig auch die Entwicklung 
der Bautätigkeit im potentiellen Stadtquartier Theodor -Scheiwe-Str. zu betrachten, welches 
bisher lt. Aussage des Stadtplanungsamts nur teilweise in der kleinräumigen Bevölkerungs-
prognose berücksichtigt wurde. In der Summe ist der zukünftige Schulplatz in den Teilberei-
chen Innenstadtring und Altstadt aber mehr als ausreichend, um die Bedarfe eben dieser und 
auch des Stadtteils Hafen zu bedienen.  
Die letzte Grundschule des Innenstadtrings findet sich im Süden im Stadtteil Pluggen-
dorf. Die dort gelegene Johannisschule verzeichnet seit ca. 2019/20 eine rückläufige Schüler-
zahl bei einer gleichzeitig sehr schwankenden Schülerzahl in Jg. 1  (vgl. Abbildung 4-9). Die 
Schülerzahl liegt dennoch i.d.R. am oder unter dem KFRW und nie am KFHW.  Im Schuljahr 
2024/25 werden an der Johannisschule 50 Schüler*innen in Jg. 1 unterrichtet, insgesamt 182. 
Zum Schuljahr 2025/26 wurden fast 70 Kinder angemeldet – so viele wie noch nie (vgl. Abbil-
dung 4-11). Die überwiegende Zahl der Schüler*innen stammt aus Pluggendorf, wo mit einem 
deutlichen Bevölkerungszuwachs durch die Entwicklung des Baugebiets Friedrichsburg ge-
rechnet wird. Der Umsetzungszeitpunkt der Bautätigkeit steht derzeit noch nicht verlässlich 
fest. Vor diesem Hintergrund ist die Schule im Monitoring eng zu beobachten. Räumliche Er-
weiterungsmöglichkeiten am Standort sind nach aktuellem Stand nicht vorhanden. Perspek-
tive könnte, wie im weiteren Verlauf dargestellt wird, eine temporäre Erweiterung der Dietrich-
Bonhoeffer-Schule im Teilbereich Mitte-Süd bieten, die sich in einer Entfernung von ca. 1,4 km 
befindet (vgl. auch V/0420/2024). Denkbar wäre auch eine Schulraumversorgung mit Blick auf 
die Erweiterung der Bodelschwinghschule und die bereits beschriebenen erwarteten Entwick-
lungen im Westen des Teilbereichs Mitte-Nordost und dem Innenstadtring. Allerdings wird die 
Schulweglänge als Kriterium bei der Schulwahlentscheidung zu berücksichtigen sein. 
Abschließend wird noch die Situation der beiden Altstadt -Grundschulen Martinischule 
und der Aegidii-Ludgeri-Schule beschrieben. Die Grundschulen eint, dass ein sehr großer An-
teil der Anmeldungen von außerhalb der Altstadt kommt; gut 75% bis 80%. Dies ist darauf 
zurückzuführen, dass in der Altstadt  die Kohorte der wohnberechtigten Bevölkerung im ent-
sprechenden Alter klein ist . Allerdings geht die kleinräumige Bevölkerungsprognose davon

SEP für die Primarstufe 
62 
aus, dass sich das mittel - bis langfristig ändert und sich die wohnberechtigte Bevölkerung  in 
dieser Altersgruppe um bis zu 30% im Vergleich zu 2023 erhöhen wird (vgl. Abbildung 4-2). 
Zwar würden die Schulplätze in der Altstadt rechnerisch ausreichen, um die Nachfrage inner-
halb der Altstadt zu bedienen, allerdings muss auch das besondere Schulkonzept der Aegidii-
Ludgeri-Schule berücksichtigt werden. Diese Schule ist einzügig und bietet darüber hinaus 
eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse an. Auch daher verzeichnet die Schule eine 
Nachfrage aus sehr vielen Stadtteilen. Berücksichtigt man die regionale Lage der Martini-
schule und die bereits genannten Entwicklungen in Mitte-Nordost können die Schulen im nörd-
lichen Teil des Innenstadtrings eine steigende Schülerzahl auffangen. Daher sind die Entwick-
lungen in der Altstadt und den benachbarten Schulen des Innenstadtrings im Monitoring zu 
beobachten und zu prüfen, ob sich diese Art der Umverteilung tatsächlich einstellt. Unwahr-
scheinlich aber dennoch möglich, müssten sonst Interimsmaßnahmen in der Altstadt realisiert 
werden. 
 
Abbildung 4-9: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Mitte, Teilbereiche Mitte-
Altstadt und Innenstadtring, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
63 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-10: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Mitte, Teilbereiche 
Mitte-Altstadt und Innenstadtring, 2022 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
64 
Abbildung 4-11: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster-Mitte, Teilbereiche Mitte-Altstadt und Innenstadtring, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk. 
 
Mitte-Süd 
Die Grundschulen des Teilbereichs Mitte-Süd haben sich in der Vergangenheit ähnlich entwi-
ckelt und es ist davon auszugehen, dass der Schulplatz in diesem Teilbereich des Prognose-
bezirks mittel- bis langfristig ausreicht. Die Hermannschule, im Stadtteil Schützenhof, weist 
bspw. eine Schülerzahl auf, die deutlich unter dem KFRW liegt, sowohl insgesamt als auch in 
Jg. 1 (vgl. Abbildung 4-12). Diese Grundschule verzeichnet eine Nachfrage überwiegend aus 
dem eigenen Stadtteil (ca. 50% in 2024/25, vgl. Abbildung 4-14), aber auch aus angrenzenden 
Stadtbezirken, insb. Münster-Hiltrup (siehe hierzu auch die Erläuterungen in der Beschluss-
vorlage V/0420/2024). 
Die Mathias-Claudius-Schule verzeichnet bis 2019/20 eine sinkende Schülerzahl (ge-
gen den Trend im Stadtteil), seitdem ist diese aber wieder linear steigend. Die Zahl der Schü-
ler*innen in Jg. 1 liegt seit 2020/21 am KFRW (vgl. Abbildung 4-12 b]) . Mittel- bis langfristig 
ist die Schule, genau wie die Hermannschule, aber nicht von Kapazitätsengpässen bedroht.  
Gleiches gilt für die südlich gelegene Gottfried-von-Cappenberg-Schule. Diese Schule 
verzeichnet zwar im Vergleich zu z.B. 2015/16  in 2024/25 eine deutlich höhere Schülerzahl  
(vgl. Abbildung 4-12 a]), die Belegung liegt aber weiterhin unter oder am KFRW. Daher wird 
auch die Kapazität dieser Schule mittel- bis langfristig ausreichen um die Bedarfe zu decken.

SEP für die Primarstufe 
65 
Dies rührt auch daher, da die Prognose der wohnberechtigten Bevölkerung in der relevanten 
Altersgruppe von sinkenden Zahlen ausgeht – auch in den benachbarten Stadtbezirken, aus 
denen ebenfalls die Nachfrage stammt.  Dies trifft insb. auf den benachbarten Stadtteil Berg 
Fidel (Münster-Hiltrup) zu, in dem sich keine eigenständige Grundschule  befindet, sondern 
lediglich die Jahrgänge 1 bis 3 der Primarstufe der PRIMUS-Schule. 
Die einzige Schule des Teilbereichs Mitte-Süd, die eine etwas andere Entwicklung zeigt 
ist die Dietrich -Bonhoeffer-Schule. Die Schülerzahl ist seit 2016 /17 steigend und der erste 
Jahrgang ist häufiger am KFRW oder sogar am KFHW belegt (vgl. Abbildung 4-12). Aufgrund 
der erwarteten Bautätigkeit in Pluggendorf wird ein steigender Bedarf im Teilbereich Mitte-Süd 
erwartet. Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird zur bestehenden 2-Zügigkeit auf der Grundlage 
des beschlossenen Musterraumprogramms (V/0328/2017/1) ausgebaut. Für die Abdeckung 
eines potenziellen Mehrbedarfs an zu bildenden Eingangsklassen im Prognosebezirk  Müns-
ter-Mitte, Teilbereich Münster-Süd bzw. Münster-Innenstadtring innerhalb des Prognosezeit-
raums hat der Rat auf der Grundlage der Beschlussvorlage V/0420/2024 die Verwaltung be-
auftragt, einen Vorschlag für eine temporäre Lösung an der Dietrich- Bonhoeffer-Schule zu 
entwickeln (Modul- oder Fertigbau). Der Zeitraum der temporären Erweiterung ist abhängig 
von dem Bezugszeitpunkt der geplanten Wohneinheiten in Pluggendorf. Eine verlässliche Aus-
sage zum Zeitpunkt kann derzeit aber noch nicht getroffen werden. 
Für die Schulen des Teilbereichs Mitte- Süd kann dennoch grundsätzlich festgehalten 
werden, dass darüber hinaus mittel- bis langfristig keine weitreichenden Änderungen in der 
Nachfrage oder der Schülerzahlentwicklung erwartet werden oder zumindest noch nicht anti-
zipiert werden können. Daher sind diese Schulen lediglich im regelmäßigen Monitoring zu be-
obachten.

SEP für die Primarstufe 
66 
Abbildung 4-12: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Mitte, Teilbereich Mitte-
Süd, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
67 
Abbildung 4-13: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Mitte, Teilbereich 
Mitte-Süd, 2022 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-14: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster-Mitte, Teilbereich Mitte-Süd, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk.

SEP für die Primarstufe 
68 
Ergänzende Monitoring-Kennzahlen 
Neben der vergangenen und erwarteten zukünftigen Schülerzahlentwicklung wird auch ge-
prüft, ob sich bestimmte Schulen besonderen Herausforderungen gegenübersehen, da sie 
bspw. viele zugewanderte Schüler *innen oder Schüler*innen mit sonderpädagogischem Un-
terstützungsbedarf beschulen. In diesem Zusammenhang sind insb. die folgenden Schulen im 
Monitoring zu beobachten um einer evtl. steigenden Konzentration bestimmter Herausforde-
rungen entgegenzuwirken. 
Die Dreifaltigkeitsschule verzeichnet seit 2015/16 eine steigende Schülerzahl mit nicht-
deutscher Staatsangehörigkeit (vgl. Abbildung 4-15). Dabei fällt besonders der Sprung im Jahr 
2022/23 ins Auge, also das Jahr der zweiten Flüchtlingswelle. Im Jahr 2024/25 waren rd. 22% 
der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Im Durchschnitt beträgt dieser Anteil 
im gesamten Prognosebezirk Münster-Mitte lediglich 15% (ohne Abbildung). Hingegen ist die 
Zahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an dieser Schule mit 
dem Jahr 2021/22 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen und 2024/25 wie-
der deutlich angestiegen (vgl. Abbildung 4-16). 
Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich an der Matthias -Claudius-Schule und der Bodel-
schwinghschule. Der Anteil der nicht-deutschen Schüler*innen ist ab dem Schuljahr 2021 /22 
stark angestiegen (in 2024/25 waren es 24% bzw. 11%, vgl. Abbildung 4-15) und der Anteil an 
der Matthias-Claudius-Schule liegt deutlich über dem Durchschnitt des Prognosebezirks. A n 
der Matthias-Claudius-Schule ist gleichzeitig die Zahl der Schüler*innen mit sonderpädagogi-
schem Unterstützungsbedarf deutlich gesunken. Von 10%  im Jahr 2018/19 auf 3% im Jahr 
2024/25 (vgl. Abbildung 4-16). 
Eine ganz andre Entwicklung zeigt sich an der Martinischule und der Overbergschule. 
Hier ist die Zahl der nicht-deutschen Schüler*innen in dem Flüchtlingsjahr 2016/17 sprunghaft 
angestiegen und dann wieder gesunken. In 2022/23  zeigt sich lediglich an der Martinischule 
ein erneuter Sprung nach oben. Hier beträgt der Anteil der nicht -deutschen Schüler*innen in 
2024/25 rd. 16% (vgl. Abbildung 4-15). Ebenfalls sprunghaft angestiegen ist diese Schülerzahl 
an der Thomas-Morus-Schule, wo der Anteil der Schüler*innen mit nicht-deutscher Staatsan-
gehörigkeit in der Vergangenheit einigermaßen konstant war und ab 2022/23 deutlich ange-
stiegen ist (vgl. ebenda). Ein Anstieg in der Schülerzahl mit nicht-deutscher Staatsangehörig-
keit zeigt sich ebenfalls in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule. Waren in 2015/16 nur 11 von 174 
Schüler*innen nicht-deutsche Staatsbürger liegt die Zahl im Jahr 2023/24 bei 25 von 209 (ein 
Anstieg von 6% auf 12%, vgl. ebenda).  
Bezogen auf die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, sind 
die Pötterhoekschule und die Johannis schule besonders in den Blick zu nehmen. Während 
bei erster die Zahl der Schüler *innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf konti-

SEP für die Primarstufe 
69 
nuierlich zurückgeht ist sie an letzterer zum Schuljahr 2021/22 sprunghaft und deutlich ange-
stiegen (vgl. Abbildung 4-16). Dies könnte zwar ein einmaliger Effekt sein, sollte jedoch weiter 
beobachtet werden. 
 
Abbildung 4-15: Entwicklung des Anteils der Schüler *innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit in der 
Primarstufe je Schule, Münster-Mitte, nur ausgewählte Schulen 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
70 
Abbildung 4-16: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
in der Primarstufe je Schule, Münster-Mitte, nur ausgewählte Schulen, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
71 
Tabelle 4-3: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Mitte 
Maßnahme Zeithorizont/Bemerkung 
Monitoring der Bautätigkeit im Baugebiet ‚MMQ3-Theodor-
Scheiwe-Str.‘ im Prognosebezirk Südost. Hier sind Wechselwir-
kungen bzw. Schülerströme in den Prognosebezirk Mitte zu er-
warten. 
Ab dem Schuljahr 
2026/27. 
Monitoring der Schülerzahl im Stadtteil Uppenberg, Kreuz und 
Aegidii mit Blick auf die Auslastung der Schulplätze der Schulen 
Dreifaltigkeitsschule, Kreuzschule, Marin-Luther-Schule und 
Martinischule. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl, insb. in Jg. 1, an der Thomas-
Morus-Schule i.V.m. der Erweiterung der Norbertschule im be-
nachbarten Stadtteil Coerde (Münster-Nord) zur Sicherstellung 
eines ausreichenden wohnortnahen Schulangebots. 
Ab dem Schuljahr 
2026/27 bzw. ab tatsäch-
licher Betriebsreife der 
Erweiterung der Norbert-
schule. 
Monitoring der Schülerzahl, insb. in Jg. 1, an der Mauritzschule 
i.V.m. der Erweiterung der Margaretenschule im benachbarten 
Stadtteil Mauritz-Ost (Münster-Ost) zur Sicherstellung eines 
ausreichenden wohnortnahmen Schulangebots. 
Ab dem Schuljahr 
2026/27 bzw. ab tatsäch-
licher Betriebsreife der 
Erweiterung der Margare-
tenschule. 
Inbetriebnahme der Erweiterung der Bodelschwinghschule. Zum Schuljahr 2026/27. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 an der Overbergschule 
i.V.m. der Erhöhung der Zügigkeit der Bodelschwinghschule zur 
Sicherstellung einer ausreichenden Auslastung der Overberg-
schule. 
Ab dem Schuljahr 
2026/27 bzw. ab tatsäch-
licher Betriebsreife der 
Erweiterung der Bodel-
schwinghschule. 
Monitoring der Schüler*innen mit nicht-deutscher Staatsange-
hörigkeit insb. an den Schulen Dreifaltigkeitsschule, Matthias-
Claudius-Schule, Kreuzschule, Bodelschwinghschule, Martini-
schule, Overbergschule, Thomas-Morus-Schule, Hermann-
schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unter-
stützungsbedarf insb. an den Schulen Bodelschwinghschule, 
Pötterhoekschule und Johannisschule. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl, insb. in Jg. 1, an der Johannis-
schule i.V.m. der Dietrich-Bonhoeffer-Schule und der Bautätig-
keit im Baugebiet Friedrichsburg zur Sicherstellung eines aus-
reichenden wohnortnahen Schulangebots. 
Ab dem Schuljahr 
2026/27 bzw. Verdichtung 
der Informationslage zur 
Bautätigkeit in Pluggen-
dorf.

SEP für die Primarstufe 
72 
4.2 Münster-West 
Der Prognosebezirk Münster-West setzt sich aus den Stadtteilen Gievenbeck, Sentrup, Meck-
lenbeck, Albachten, Roxel und Nienberge zusammen. Im Prognosebezirk leben im Jahr 2024 
rd. 64.000 Menschen, ca. 9,3% davon sind im Alter zwischen 6 und unter 16 Jahren (vgl. auch 
Abbildung 8-3 im Anhang). Der geringste Anteil ist mit rd. 5% in Sentrup zu finden, der höchste 
mit rd. 12% im Stadtteil Albachten. Verglichen mit der gesamtstädtischen Situation ist die so-
ziale Belastung in Münster-West etwas geringer. Der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte 
(an allen Haushalten mit Kindern) liegt bei 14,9% und damit rd. 3 Prozentpunkte unter dem 
Stadtdurchschnitt. Auch der Anteil der Kinder in SGB II -Bezug ist mit 10,9% rd. 2 Prozent-
punkte unter dem Stadtdurchschnitt. Die höchste soziale Belastung findet sich im Stadtteil 
Gievenbeck (vgl. Abbildung 8-4 bis Abbildung 8-6 im Anhang). Dort liegt der Anteil der Allein-
erziehenden-Haushalte bei 16,9%, der Anteil der Kinder in SGB II -Bezug bei 13,5% und der 
Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte bei 47,8% (Stadtweit 40,8%, Münster -West 
41,4%). Die geringste soziale Belast ung in diesen drei Dimensionen findet sich im Stadtteil 
Nienberge. 
In Münster-West existieren zum Schuljahr 2024/25 acht öffentlichen Grundschulen (vgl. 
Tabelle 4-4 und Abbildung 4-17). Von diesen sind drei Gemeinschaftsgrundschulen, vier ka-
tholische Bekenntnisgrundschulen und eine evangelische Bekenntnisgrundschule. Die Freie 
Waldorfschule in Münster e.V. findet sich ebenfalls in Münster -West. Darüber hinaus gibt es 
einen Beschluss zur Errichtung einer neuen Grundschule im Stadtteil Albachten (zuletzt Bau-
beschluss V/0407/23) sowie potenzielle Grundschulstandorte im Zusammenhang mit der Bau-
landentwicklung in Nienberge (‚südlich Feldstiege‘) und Gievenbeck (‚MMQ1-Steinfurter Str.‘), 
die mit diesem SEP neu bzw. erstmalig bewertet werden sollen.

SEP für die Primarstufe 
73 
Tabelle 4-4: Schulen der Primarstufe in Münster-West 
Schulname Schulart 
Standort 
(Stadtteil) 
Sozial-
index+ 
Schüler-
zahl 
insg. 
2024/25# 
Teil-
nahme 
an OGS 
2024/25# 
Zügig-
keit Bemerkung 
Michaelschule Katholische Grundschule Gievenbeck 4,09 262 82,06% 4  
Mosaik-Schule Gemeinschaftsgrundschule Gievenbeck 4,13 284 36,27% 3 
Erweiterung zur Vierzügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2025/26. 
Wartburgschule Evangelische Grundschule Gievenbeck 3,58 364 
100,00% 
(GGS) 4*  
Theresienschule Katholische Grundschule Sentrup 1,49 186 71,51% 2  
Peter-Wust-Schule Gemeinschaftsgrundschule Mecklenbeck 2,56 392 47,96% 3 
Erweiterung zur Vierzügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2028/29. 
Ludgerusschule Albachten Gemeinschaftsgrundschule Albachten 2,46 296 67,57% 3  
Marienschule Roxel Katholische Grundschule Roxel 3,63 365 71,51% 4  
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Nienberge Katholische Grundschule Nienberge 2,88 241 53,94% 3  
Freie Waldorfschule in Münster e. V. - Gievenbeck - 158 14,56%  Private Schule 
Grundschule Albachten  Albachten    3  
Grundschule Nienberge  Nienberge    -  
Grundschule Steinfurter Str.  Gievenbeck    -  
Quellen: Stadt Münster, #Amtliche Schulstatistik 2024/25, Amt für Schule und Weiterbildung und +Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; z.T. eigene Berechnung. 
Hinweise: +Der städtische Sozialindex kommt ab dem Schuljahr 2025/26 zum Einsatz. *Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 findet jahrgangsübergreifend statt daher ist die 
Zügigkeit der Eingangsklassen rechnerisch.

SEP für die Primarstufe 
74 
Abbildung 4-17: Prognosebezirk Münster-West und angrenzende Prognosebezirke mit Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023, OpenStreet-
Map, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: GS = Grundschule, priv. GS = private Grundschule; Die geplanten Grundschulen sind mit einem fiktiven Standort als graues Rechteck mit blauem Rand hinterlegt.

SEP für die Primarstufe 
75 
 Bestandsaufnahme 
Bevölkerungsentwicklung 
Im Prognosebezirk Münster-West liegt die wohnberechtigte Bevölkerung  in der Altersgruppe 
der 6- bis unter 10-Jährigen zum Ende des Jahres 2024 bei 2.359 und damit nur rd. 3% höher 
als zum Jahresende 2011 (vgl. Abbildung 4-18 a]). Die aktualisierte kleinräumige Bevölke-
rungsprognose (vgl. auch V/0093/2024) geht davon aus, dass die Entwicklung bis 2031 auf 
diesem Niveau verbleibt und die wohnberechtigte Bevölkerung danach wieder etwas ansteigt. 
Am Ende des Prognosehorizonts wird mit einer wohnberechtigten Bevölkerung in Höhe von 
ca. 2.500 in dieser Altersgruppe gerechnet, was einem Anstieg um rd. 5% im Vergleich zu 
2024 entspricht. Darüber hinaus ist ab 2027 mit einem linearen Zuwachs der wohnberechtigten 
Bevölkerung in der Altersgruppe der unter 6-Jährigen zu rechnen. Der sich am aktuellen Rand 
abzeichnende Rückgang seit 2022 ist in der Prognose eingerechnet, verläuft jedoch etwas 
steiler als erwartet. Der Höchststand der wohnberechtigten Bevölkerung in dieser Altersgruppe 
soll 2033 mit rd. 3.900 erreicht werden und wird dann um rd. 1.000 (oder 33%) über dem Wert 
des Jahres 2024 liegen. Insofern ist zu berücksichtigen, dass sich dieser Anstieg auch nach 
dem Prognosehorizont im Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 
10 Jahren nachzeichnen kann. Dies könnte unmittelbar Auswirkungen auf schulorganisatori-
sche Maßnahmen haben, die erst nach dem Prognosehorizont dieses SEP relevant werden. 
Abbildung 4-18 b) zeigt, dass der Anstieg in der Gruppe der 6-  bis unter 10-Jährigen 
zwischen 2031 und 2033 durch alle  Altersjahrgänge getrieben wird. D.h., dass es zu keinen 
großen Unterschieden in den Ab- oder Zugängen in einzelne Jahrgangsstufen kommen sollte.

SEP für die Primarstufe 
76 
Abbildung 4-18: B isherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, Münster-
West, 2011 bis 2033 
 
(a) Entwicklung und Prognose nach Altersgruppen 
 
(b) Entwicklung und Prognose nach Altersjahren 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
77 
Schüler- und Schulzahlentwicklung 
Die Zahl der Schüler *innen an den öffentlichen Grundschulen in Münster -West hat sich zwi-
schen 2015/16 und 2022/23 vergleichbar zur wohnberechtigten Bevölkerung in der entspre-
chenden Altersgruppe entwickelt, lediglich in 2023/24 und 2024/25 zeigt sich eine im Vergleich 
zum Vorjahr höhere Schülerzahl bei einer im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Bevölkerungs-
zahl (vgl. Abbildung 4-18 mit Abbildung 4-19 a]). In nur drei Jahren ist die Schülerzahl um 186 
gestiegen, was einem Anstieg von rd. 8 % entspricht. In der ersten Jahrgangsstufe war die 
Schülerzahl zunächst recht konstant. In 2018/19 ist ein deutlicher Einbruch zu verzeichnen 
während die Zahl 2019/20 wieder deutlich steigt. Ab 2020 /21 zeigt sich ein linearer positiver 
Trend (vgl. Abbildung 4-19 b]). 
 
Abbildung 4-19: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-West, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
78 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Die Zahl der Grundschulen hat sich seit dem Schuljahr 2015/16 nicht verändert. Veränderun-
gen in der  festgelegten Zügigkeit in den bestehenden Grundschulen gab es in diesem Zeit-
raum ebenfalls nicht.  Geplant ist, die Mosaik -Schule und die Peter -Wust-Schule um jeweils 
einen Zug zur Vierzügigkeit zu erweitern. Die Betriebsreife wird voraussichtlich zum Schuljahr 
2025/26 (Mosaik-Schule) bzw. 2028/29 (Peter-Wust-Schule) erreicht. 
 
 Prognose der Schülerzahl 
Entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise (vgl. Kapitel 2) wird die Schülerzahl für den 
Prognosebezirk Münster-West anhand der bisherigen Beschulungsquote ermittelt. In den 
Schuljahren 2015/16 bis 2024/25 war die Beschulungsquote größeren Schwankungen ausge-
setzt und lag zwischen gut 95 und 101 %. Auch in den letzten drei Schuljahren (2022 /23 bis 
2024/25) schwankte die Beschulungsquote zwischen 97 und 101 %. Da die starken Unter-
schiede zwischen den Jahren nicht erklärbar sind, wird die Schülerzahl anhand der durch-
schnittlichen Beschulungsquote der letzten sechs Jahre prognostiziert. Unter Berücksichti-
gung der durchschnittlichen Beschulungsquote von rd. 99% und der Bevölkerungsprognose 
wird prognostiziert, dass die Schülerzahl zunächst bis 2028/29 leicht zurückgeht und dann 
wieder leicht ansteigt. Ab 2031/32 ist mit einem stärkeren Anstieg zu rechnen. Zum Schuljahr 
2033/34 wird die Schülerzahl bei rd. 2.400 ihren Höchststand erreichen (vgl. Abbildung 4-20).

SEP für die Primarstufe 
79 
Abbildung 4-20: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, Münster -West, 
2015 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. 
 
 Kapazitäten der Schulen 
Entsprechend der aktuell in dem Prognosebezirk Münster-West vorhandenen Grundschulen 
und geplanten Erweiterungen ergeben sich für den Zeitraum 2024/25 bis 2033/34 die folgen-
den Kapazitäten der Schulen (vgl. Tabelle 4-5). Dabei wird unterschieden nach der Kapazität, 
die sich über den in Münster bei der Bedarfsplanung festgelegten Klassenteiler ( Klassenfre-
quenzrichtwert, kurz: KFRW von 24) ergibt und jener, die nach §  6a der VO zur Ausführung 
des § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde zu legen ist. Hiernach sind, je nach Zügigkeit der Schulen, 
bis zu 29 Schüler*innen je Klasse (Klassenfrequenzhöchstwert, kurz: KFHW) zugelassen. Die 
Berechnungen für die aufsteigenden Jahrgänge orientieren sich an den KFHW der Eingangs-
klassen (25 bis 29 Schüler*innen, je nach Zügigkeit der Grundschule) und nicht an denen der 
höheren Jahrgänge (grundsätzlich 29 Schüler*innen). Daher sind die Kapazitäten nach KFHW 
nicht als absolute Obergrenzen zu verstehen.

SEP für die Primarstufe 
80 
Tabelle 4-5: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-West, 2024 bis 2033 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 2.496 2.752 2.496 2.752 
2025 2.496 2.752 2.520 2.775 
2026 2.496 2.752 2.544 2.798 
2027 2.496 2.752 2.568 2.821 
2028 2.496 2.752 2.616 2.867 
2029 2.496 2.752 2.640 2.890 
2030 2.496 2.752 2.664 2.913 
2031 2.496 2.752 2.688 2.936 
2032 2.496 2.752 2.688 2.936 
2033 2.496 2.752 2.688 2.936 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung. 
 
Unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapa-
zität nach KFRW ist festzuhalten, dass der Schulplatz in Münster -West ausreichend ist und 
auch bis 203 3/34 ausreichen wird. Bis zum Höchststand der Schülerzahl zum Schuljahr 
2033/34 wird der Schulplatz nach KFRW auch dann ausreichen, wenn die geplanten Maßnah-
men zu den Schulerweiterungen (vgl. Tabelle 4-4) nicht durchgeführt werden oder sich verzö-
gern – dies allerdings nur sehr knapp. Mit der geplanten Erweiterung der Mosaik-Schule und 
der Peter-Wust-Schule wird der Schulplatz nach KFRW und KFHW ausreichen. Allerdings wird 
dieser Schulplatz (vgl. auch Abbildung 4-17) zukünftig eher im Stadtteil Albachten und Nien-
berge benötigt. Zu prüfen ist daher, wie die Nachfrage aus dem Stadtteil Albachten zukünftig 
in Mecklenbeck bedient werden kann und wie mögliche Nachfrageüberhänge zwischen den 
Stadtteilen und Schulen in Nienberge und Gievenbeck gesteuert werden können. Darüber hin-
aus sind Entwicklungen in den Blick zu nehmen, die über den Prognosehorizont hinausgehen 
und sich daher noch nicht in den Zahlen abbilden lassen. Dies betrifft insbesondere den prog-
nostizierten Aufwuchs in der Alterskohorte der unter 6 -Jährigen, die sich nach 2033 auch in 
der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen nachzeichnen kann. 
 
 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen 
Der Vergleich der Schülerzahlprognose mit den vorhandenen und geplanten Schulplätzen 
zeigt, dass der Schulplatz in Münster-West auskömmlich ist, wenn die geplanten Maßnahmen 
zu Schulerweiterungen zu den geplanten Zeitpunkten umgesetzt werden können. Somit wäre 
das Bildungsangebot in der Primarstufe in Münster -West insgesamt und bis 2033/34 ausrei-
chend – auch ohne die drei Grundschulen, zu denen es bereits Beschlüsse bzw. erste Über-
legungen gibt. Es ist jedoch im Prognosezeitraum zu überwachen, wann Beschlüs se zu den 
Standorten in Nienberge und Gievenbeck erforderlich werden könnten, da absehbar ist, dass 
sich Schulraumbedarfe in Abhängigkeit der Baulandentwicklung und der bereits erkennbaren 
Bevölkerungsentwicklung in der Alterskohorte der unter 6-jährigen ergeben könnten.

SEP für die Primarstufe 
81 
Unabhängig der aggregierten Betrachtung wird nachfolgend mit Hilfe verschiedener 
Kennzahlen (vgl. Abbildung 4-20 bis Abbildung 4-25) untersucht, wie einzelne Grundschulen 
von einer steigenden Schülerzahl in den vergangenen Jahren betroffen waren und antizipiert, 
wie sie es wahrscheinlich in Zukunft sein werden. Dies soll zum einen sicherstellen, dass das 
Bildungsangebot in der Primarstufe auch nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ lang-
fristig wohnortnah verfügbar ist. Zum anderen wird einzelschulisch geprüft, ob bestimmte 
Schulen weitere Herausforderungen, wie z. B. eine hohe Konzentration von Schulkindern be-
stimmter Merkmale, zu meistern haben. 
Im nördlichsten Stadtteil (Nienberge) liegt die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Ni-
enberge. Sie ist auch die einzige Grundschule dieses Stadtteils. In der Vergangenheit war die 
Schule nicht ausgelastet (vgl. z.B. Abbildung 4-22) und hat z.T. weniger Klassen gebildet als 
lt. Zügigkeit vorgesehen (zwei statt drei). Die höchste Schülerzahl insgesamt wurde bislang 
zum Schuljahr 2024/25 erreicht (vgl. Abbildung 4-21), als 241 Schüler*innen 288 Schulplätzen 
nach KFRW gegenüberstanden. Auch in Zukunft wird die Schule genügend Kapazität aufwei-
sen, um die Schüler*innen aufzunehmen. Da allerdings ab 2031/32 eine steigende Schülerzahl 
prognostiziert wird und die wohnberechtigte Bevölkerung in der altersrelevanten Kohorte im 
Stadtteil Nienberge ebenfalls ansteigen wird, ist diese Entwicklung engmaschig im Monitoring 
zu überprüfen. Insbesondere, da der bereits erwähnte Zuwachs in der Altersgruppe der unter 
6-Jährigen nach dem hier dargestellten Prognosehorizont eine Nachfrage nach Schulplätzen 
auslösen könnte. Kurz- bis mittelfristig könnte eine Entlastung durch den benachbarten Prog-
nosebezirk Münster-Nord (vgl. Abschnitt 4.3) erfolgen, da insb. dort die wohnberechtigte Be-
völkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen zurückgehen wird. 
In Gievenbeck finden sich drei der insgesamt acht Grundschulen. Die Wartburgschule, 
die Michaelschule und die Mosaik-Schule, welche zum Schuljahr 2025 /26 um einen Zug er-
weitert werden soll. Im Vergleich zu den anderen beiden Schulen weist die Michaelschule noch 
die größten Kapazitätsreserven auf (vgl. Abbildung 4-22). Die Schule ist vierzügig, bildet aber 
regelhaft nur drei (auch schon mal zwei) Eingangsklassen. Entsprechend ist die Zahl der Schü-
ler*innen und Klassen deutlich unter de r Aufnahmekapazität (in 2024/25 262 Schüler*innen 
i.V.z. 384 Schulplätzen nach KFRW und 12 Klassen i.V.z. 16 möglichen lt. Zügigkeit, vgl. Ab-
bildung 4-21). Allerdings stößt das Schulgebäude an seine Grenzen insbesondere im Hinblick 
auf die Mittagsverpflegung. Daher bietet es sich an, die Aufnahmekapazität der Michaelschule 
um einen Zug zu reduzieren. Die aus den Modellquartieren Busso- Peus-Str. und Steinfurter 
Str. entstehenden Bedarfe sollen durch einen neuen Grundschulstandort im Quartier Steinfur-
ter Str. gedeckt werden. Die Wartburgschule und die Mosaik-Schule nehmen i.d.R. Schüler*in-
nen entsprechend des KFRW oder darüber auf. Gleichzeitig ist die Schülerzahl insgesamt in 
der Wartburgschule in den letzten Jahren zurückgegangen (vgl. Abbildung 4-21). Dies ent-
spricht dem Rückgang der altersrelevanten Bevölkerung im Stadtteil, kann aber auch mit der

SEP für die Primarstufe 
82 
Form der Schule zusammenhängen; die Wartburgschule ist eine gebundene Ganztagsgrund-
schule. Im Vergleich zu allen Grundschulen dieses Prognosebezirks weist die Wartburgschule 
darüber hinaus auch den höchsten Anteil von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Un-
terstützungsbedarf auf. So waren es zum Schuljahr 2023/24 6,4% während der Anteil an den 
anderen Schulen unter 3% lag ( vgl. Abbildung 4-25). Der Anteil der nicht -deutschen Schü-
ler*innen liegt im mittleren Bereich aller Grundschulen und entspricht auch dem Bild des Stadt-
teils (vgl. Abbildung 4-24). Die Mosaik-Schule verzeichnet hingegen eine schwankende aber 
insgesamt auch in Jg. 1 rückläufige Schülerzahl (vgl. Abbildung 4-21). Mit der geplanten Er-
weiterung der Mosaik -Schule sollte der Schulplatz  in Gievenbeck auskömmlich sein, auch 
wenn die Michaelschule auf eine Dreizügigkeit festgelegt würde. Allerdings könnten zum Ende 
des Prognosehorizonts (ab 2031/32)  Kapazitätsengpässe auftauchen, wenn die prognosti-
zierte wachsende Alterskohorte des Stadtteils Nienberge auch eine Nachfrage nach den 
Schulstandorten in Gievenbeck auslöst. Bislang hat zumindest die Wartburgschule in einem 
hohen Maße auch Anmeldungen aus anderen Stadtteilen verzeichnet (vgl. Abbildung 4-23). 
Die Situation muss also im Monitoring beobachtet und spätestens 2028/29, wenn alle Schuler-
weiterungen greifen, neu bewertet werden. 
Westlich von Gievenbeck findet sich im Stadtteil  Sentrup die Theresienschule. Die 
Grundschule war in der Vergangenheit nicht immer ausgelastet und hat z.T. deutlich unter 
dem KFRW aufgenommen. In 2024/25 ist die Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt zwar gestie-
gen, über den betrachteten Zeitraum ist die Schülerzahl aber rückläufig gewesen (vgl. Abbil-
dung 4-21) – von über 200 im Schuljahr 2015/16 auf 155 in 2023/24 – was auch hier ein Spie-
gelbild der Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung in Sentrup ist. Insofern bietet die 
Theresienschule eine Möglichkeit, eine möglicherweise steigende Nachfrage aus Nienberge 
und Gievenbeck am Ende des Prognosehorizonts aufzufangen. 
Anders stellt sich die Situation in Mecklenbeck und der dort verorteten Peter -Wust-
Schule dar. Analog zur Entwicklung der altersrelevanten Bevölkerung im Stadtteil ist die Zahl 
der Schüler*innen kontinuierlich gestiegen (vgl. Abbildung 4-21). Ab dem Schuljahr 2022/23 
wurden darüber hinaus Mehrklassen gebildet. 2024/25 stehen 288 Schulplätzen nach KFRW 
392 Schüler*innen gegenüber – die faktische Erweiterung der Schule um einen Zug zum 
Schuljahr 2028/29 ist mehr als notwendig. Die Schule wird bis dahin mit einer Interimslösung 
versorgt. 
Westlich an den Stadtteil Mecklenbeck grenzt der Stadtteil Albachten mit der Ludge-
russchule. Dieser Stadtteil sieht  sich wie Nienberge einem starken Wachstum der wohnbe-
rechtigten Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen gegenüber. Bis 2033 
wird die Bevölkerung um mehr als 30% i.V.z. 2023 wachsen (vgl. Abbildung 4-17). Damit un-
mittelbar verbunden ist auch ein Anstieg der zur beschulenden Kinder. Die Ludgerusschule 
Albachten alleine wird nicht in der Lage sein, diese steigende Schülerzahl aufzufangen. Sie ist

SEP für die Primarstufe 
83 
bereits i.d.R. jedes Jahr an dem KFRW oder darüber belegt – verzeichnet also nur noch eine 
Minimalreserve hin zum KFHW (vgl. Abbildung 4-22). Die räumliche Situation am Standort der 
Ludgerusschule ist sehr begrenzt und es wurden bereits Fertigbauklassen aufgestellt. Zur Ab-
deckung der vorhandenen Dreizügigkeit wären umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaß-
nahmen erforderlich. Der Bedarf zur Gründung einer weiteren Grundschule in Albachten kann 
auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten gleichwohl nicht begründet werden. 
Vor dem Hintergrund des voraussichtlich im Sommer 2026 fertiggestellten Schulneubaus in 
Albachten-Ost, das für drei volle Züge ausgelegt ist, wäre zunächst ein Umzug der Ludgerus-
schule Albachten dorthin denkbar. Mit Blick auf die Erweiterung der Peter-Wust-Schule ist zu 
prüfen, wie sie ab ca. 2028, wenn die wohnberechtigte Bevölkerung  in Mecklenbeck wieder 
zurückgeht und in Albachten steigt, zur Entlastung der Ludgerusschule Albachten beitragen 
kann. In den Jahren 2023 und 2024 lag die wohnberechtigte Bevölkerung in Albachten in bei-
den Altersgruppen (0 bis unter 6 Jahre; 6 bis unter 10 Jahre) leicht über der prognostizierten 
Zahl (ohne Abbildung). Alternativ ist eine (temporäre) Erweiterung der Ludgerusschule Albach-
ten ggf. unter Einbeziehung des bisherigen Schulstandortes zu prüfen. Insbesondere, da der 
bereits erwähnte Zuwachs in der Altersgruppe der unter 6-Jährigen nach dem hier dargestell-
ten Prognosehorizont eine Nachfrage nach Schulplätzen auslösen könnte. 
Im westlichsten Stadtteil Roxel findet sich die letzte Grundschule des Stadtteils Müns-
ter-West, die Marienschule Roxel. In der Vergangenheit war die Schule immer entsprechend 
des KFRW oder auch darüber ausgelastet, gleichwohl die Schülerzahl insgesamt seit 2017/18 
deutlich zurückgegangen ist (vgl. Abbildung 4-21 a]). Die Schule wird auch in Zukunft genü-
gend Kapazität aufweisen, um die Schüler*innen aufzunehmen. Da allerdings ab 2031/32 eine 
steigende Schülerzahl prognostiziert wird und die Nachfrageverschiebungen durch die geplan-
ten Erweiterungen nicht antizipiert werden können, ist diese Schule, wie alle anderen, im Mo-
nitoring zu überwachen.

SEP für die Primarstufe 
84 
Abbildung 4-21: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-West, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
85 
Abbildung 4-22: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster -West, 2022 bis 
2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
86 
Abbildung 4-23: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster-West, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk.

SEP für die Primarstufe 
87 
Abbildung 4-24: Entwicklung des Anteils der Schüler *innen mit nicht -deutscher Staatsangehörigkeit in der 
Primarstufe je Schule, Münster-West, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-25: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
in der Primarstufe je Schule, Münster-West, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
88 
Die Schülerzahlprognose und das Monitoring zeigen einzelne notwendige Handlungsbedarfe 
für den Prognosebezirk Münster-West auf. Darüber hinaus sind neben der Entwicklung der 
wohnberechtigten Bevölkerung, einige weitere Entwicklungen im Monitoring zu beobachten. 
 
Tabelle 4-6: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-West 
Maßnahme Zeithorizont/Bemerkung 
Prüfung zur Festlegung einer Dreizügigkeit in der Michaelschule 
i.V.m. der Schülerzahlentwicklung im Stadtteil Gievenbeck und 
der Erhöhung der Zügigkeit in der Mosaik-Schule sowie einem 
neuen Schulstandort im Modellquartier ‚MMQ1-Steinfurter Str.‘ 
Ab dem Schuljahr 
2026/27. 
Umzug der Ludgerusschule Albachten in das neue Schulge-
bäude. Schuljahr 2026/27 
Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für den bisherigen 
Standort der Ludgerusschule unter Berücksichtigung der künfti-
gen Schulraumbedarfe (z.B. Prüfung einer temporären Erweite-
rung der Ludgerusschule Albachten). 
Ab dem Schuljahr 
2026/27. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt an der An-
nette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge i.V.m. den Grund-
schulen des Stadtteils Gievenbeck und des Prognosebezirks 
Münster-Nord (insb. Stadtteil Kinderhaus West). 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt der Grund-
schulen des Stadtteils Gievenbeck i.V.m. der Erhöhung der Zü-
gigkeit in der Mosaik-Schule hinsichtlich einer möglichen Ver-
schiebung von Nachfrage nach Schulen. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt in der Ludge-
russchule Albachten i.V.m. mit der Schülerzahl der Peter-Wust-
Schule. 
Fortlaufend

SEP für die Primarstufe 
89 
4.3 Münster-Nord 
Der Prognosebezirk Münster-Nord setzt sich aus den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus-Ost, Kin-
derhaus-West und Sprakel zusammen. Im Prognosebezirk leben im Jahr 2024 rd. 31.000 Men-
schen, ca. 12% davon (rd. 3. 800) sind im Alter zwischen 6 und unter 16 Jahren  (vgl. auch 
Abbildung 8-3 im Anhang). Die Unterschiede bezüglich dieses Anteils zwischen den Stadttei-
len sind vergleichsweise groß. Während in Coerde rd. 14% der wohnberechtigten Bevölkerung 
im Alter von 6 bis unter 16 Jahren sind, sind es in Kinderhaus -Ost rd. 9,6%. Der Stadtteil 
Coerde zeichnet sich ebenfalls durch eine im Vergleich zur gesamten Stadt und den anderen 
Stadtteilen des Prognosebezirks Nord überdurchschnittliche soziale Belastung aus. Der Anteil 
der SGB II-Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren an allen Personen im Alter von 0 bis 
unter 15 Jahren liegt mit rd. 36% um 23 Prozentpunkte über dem Stadtdurchschnitt (rd. 13%) 
und 11 Prozentpunkte über dem Anteil des Prognosebezirks. Der Anteil der Alleinerziehenden-
Haushalte an allen Haushalten liegt  mit rd. 28% ebenfalls rd. 10 Prozentpunkte über dem 
Stadtdurchschnitt. In Coerde und in Kinderhaus-West ist auch der Anteil der Kinder mit Migra-
tionsvorgeschichte überdurchschnittlich hoch und liegt mit rd. 68% bzw. 60% 10 bzw. 2 Pro-
zentpunkte über dem Mi ttel des Prognosebezirks Nord und 27 bzw. 19 Prozentpunkte über 
dem Mittel der gesamten Stadt (vgl. auch Abbildung 8-4 bis Abbildung 8-6 im Anhang). 
In Münster-Nord existieren zum Schuljahr 2024/25 sechs öffentliche Grundschulen. Je-
weils zwei Gemeinschaftsgrundschulen, zwei katholische Bekenntnisgrundschulen und zwei 
evangelische Bekenntnisgrundschulen (vgl. Tabelle 4-7 und Abbildung 4-26). Neue Grund-
schulen sind bislang nicht geplant. Mit diesem SEP wird die Situation neu bewertet.

SEP für die Primarstufe 
90 
Tabelle 4-7: Schulen der Primarstufe in Münster-Nord 
Schulname Schulart 
Standort 
(Stadtteil) 
Sozial-
index+ 
Schüler-
zahl 
insg. 
2024/25# 
Teil-
nahme 
an OGS 
2024/25# 
Zügig-
keit Bemerkung 
Melanchthonschule Evangelische Grundschule Coerde 10,00 228 100,00% 2,5* 
An dieser Schule ist die Aufnahmekapazität 
den Eingangsklassen auf 22 begrenzt. 
Norbertschule Katholische Grundschule Coerde 6,32 300 66,33% 3* 
Erweiterung zur Vierzügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2026. 
Paul-Schneider-Schule Evangelische Grundschule Kinderhaus-Ost 4,61 278 96,04% 3  
Grundschule am Kinderbach Gemeinschaftsgrundschule 
Kinderhaus-
West 4,17 208 71,63% 2  
Grundschule Kinderhaus-West Gemeinschaftsgrundschule 
Kinderhaus-
West 6,45 272 
100,00% 
(GGS) 4*  
Grundschule Sprakel Katholische Grundschule Sprakel 1,81 180 74,44% 2 
Bis zum Schuljahr 2023/24 wurde der Unter-
richt in den Jahrgängen 1 und 2 jahrgangs-
übergreifend erteilt. Zum Schuljahr 2024/25 
erfolgte der Umzug in ein neues Schulge-
bäude. 
Quellen: Stadt Münster, #Amtliche Schulstatistik 2024/25, Amt für Schule und Weiterbildung und +Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; z.T. eigene Berechnung. 
Hinweise: +Der städtische Sozialindex kommt ab dem Schuljahr 2025/26 zum Einsatz. *Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 findet jahrgangsübergreifend statt daher ist die 
Zügigkeit der Eingangsklassen rechnerisch.

SEP für die Primarstufe 
91 
Abbildung 4-26: Prognosebezirk Münster-Nord und angrenzende Prognosebezirke mit Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023, OpenStreet-
Map, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: GS = Grundschule.

SEP für die Primarstufe 
92 
 Bestandsaufnahme 
Bevölkerungsentwicklung 
Im Prognosebezirk Münster-Nord liegt die wohnberechtigte Bevölkerung  in der Altersgruppe 
der 6- bis unter 10 -Jährigen zum Ende des Jahres 2024  bei 1.557 und damit um gut 28 % 
höher als zum Jahresende 2011 (vgl. Abbildung 4-27 a]). Die aktualisierte kleinräumige Bevöl-
kerungsprognose (vgl. auch V/0093/2024) geht allerdings davon aus, dass  sich der vergan-
gene Zuwachs nicht fortschreiben wird. Ab 2023 ist bis zum Jahr 2033 mit einem Rückgang 
der wohnberechtigten Bevölkerung auf das Niveau des Jahres 2011 zu rechnen. Am Ende des 
Prognosehorizonts wird mit einer wohnberechtigten Bevölkerung in Höhe von ca. 1.200 in die-
ser Altersgruppe gerechnet. Der Höchststand ist somit voraussichtlich bereits im Jahr 2023 
erreicht worden, auch wenn die Zahl im Jahr 2024 marginal über der prognostizierten Zahl 
liegt. Darüber hinaus ist, wie schon seit 2019, mit einem weiteren Rückgang der wohnberech-
tigten Bevölkerung in der Altersgruppe der unter 6 -Jährigen zu rechnen. Auch hier ist der 
Höchststand voraussichtlich schon im Jahr 2019 mit rd. 2.300 erreicht worden und der Rück-
gang verläuft bis 2024 etwas steiler als prognostiziert.  
Der Rückgang zeichnet sich nicht nur insgesamt für die 6 - bis unter 10-Jährigen ab, 
sondern für alle Altersjahrgänge (vgl. Abbildung 4-27 b]). Somit ist der Prognosebezirk Müns-
ter-Nord der einzige Prognosebezirk , bei dem in allen Stadtteilen mit einem Rückgang der 
altersrelevanten Bevölkerung gerechnet wird (vgl. auch Abbildung 4-26).

SEP für die Primarstufe 
93 
Abbildung 4-27: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, Münster-
Nord, 2011 bis 2033 
 
(a) Entwicklung und Prognose nach Altersgruppen 
 
(b) Entwicklung und Prognose nach Altersjahren 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
94 
Schüler- und Schulzahlentwicklung 
Die Zahl der Schüler*innen an den öffentlichen Grundschulen in Münster-Nord ist, analog zur 
Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung dieser Alterskohorte, kontinuierlich und fast linear ge-
stiegen (vgl. Abbildung 4-28 a] mit Abbildung 4-27). Bis zum Schuljahr 2023/24  betrug der 
Aufwuchs i.V.z. 2015/16 absolut 268 Schüler*innen (Anstieg um rd. 22%). Allerdings wurde im 
Schuljahr 2023/24 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr der größte Anstieg verzeichnet. Sowohl 
insgesamt als auch bezogen auf den Einschulungsjahrgang. 
 
Abbildung 4-28: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Nord, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
95 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Die Zahl der Grundschulen hat sich seit dem Schuljahr 2015 /16 nicht verändert. Geplant ist, 
die Norbertschule zu einer vierzügigen Grundschule zu erweitern. Die v oraussichtliche Be-
triebsreife wird zum Schuljahr 2026/27 erreicht. Ebenfalls ist ein Ersatzneubau für die Paul -
Schneider-Schule geplant. In diesem SEP wird daher auch geprüft, ob dieser wie bisher einer 
dreizügigen Aufnahmekapazität entsprechen soll oder ein zweizügiger Neubau ausreichend 
ist. 
 
 Prognose der Schülerzahl 
Entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise (vgl. Kapitel 2) wird die Schülerzahl für den 
Prognosebezirk Münster-Nord anhand der bisherigen Beschulungsquote ermittelt. In den 
Schuljahren 2014/15 bis 2020/21 war die Beschulungsquote größeren Schwankungen ausge-
setzt und lag zwischen gut 90 und 96%. In den letzten drei Schuljahren (2022/23 bis 2024/25) 
war die Beschulungsquote etwas höher aber erneut sehr volatil. Für die Prognose der Schü-
lerzahl wird daher der Durchschnitt der letzten sechs Schuljahre verwendet. Unter Berücksich-
tigung der durchschnittlichen Beschulungsquote der letzten sechs Schuljahr e und der Prog-
nose der wohnberechtigten Bevölkerung  wird prognostiziert, dass die Schülerzahl ab dem 
Schuljahr 2025/26 sinkt und in 2033/34 unter dem Niveau von 2015/16 bei unter 1.200 Schü-
ler*innen liegt (vgl. Abbildung 4-29).

SEP für die Primarstufe 
96 
Abbildung 4-29: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, Münster -Nord, 
2015 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. 
 
 Kapazitäten der Schulen 
Entsprechend der aktuell in dem Prognosebezirk  Münster-Nord vorhandenen und geplanten 
Grundschulen bzw. Erweiterungen ergeben sich für den Zeitraum 2023/24  bis 2033/34 die 
folgenden Kapazitäten der Schulen (vgl. Tabelle 4-8). Dabei wird unterschieden nach der Ka-
pazität, die sich über den in Münster bei der Bedarfsplanung festgelegten Klassenteiler (Klas-
senfrequenzrichtwert, kurz: KFRW, von 24) ergibt und jener, die nach § 6a der VO zur Aus-
führung des § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde zu legen ist. Hiernach sind, je nach Zügigkeit der 
Schulen, bis zu 29 Schüler*innen je Klasse (Klassenfrequenzhöchstwert, kurz: KFHW) zuge-
lassen. Der festgelegte KFRW/KFHW von 22 der Melanchthonschule wird nachfolgend eben-
falls berücksichtigt. Die Berechnungen für die aufsteigenden Jahrgänge orientieren sich an 
den KFHW der Eingangsklassen (25 bis 29 Schüler*innen, je nach Zügigkeit der Grundschule) 
und nicht an denen der höheren Jahrgänge (grundsätzlich 29 Schüler*innen). Daher sind die 
Kapazitäten nach KFHW nicht als absolute Obergrenzen zu verstehen.

SEP für die Primarstufe 
97 
Tabelle 4-8: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Nord, 2024 bis 2033 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 1.520 1.636 1.520 1.636 
2025 1.520 1.640 1.520 1.640 
2026 1.520 1.644 1.544 1.669 
2027 1.520 1.648 1.568 1.698 
2028 1.520 1.648 1.592 1.723 
2029 1.520 1.648 1.616 1.748 
2030 1.520 1.648 1.616 1.748 
2031 1.520 1.648 1.616 1.748 
2032 1.520 1.648 1.616 1.748 
2033 1.520 1.648 1.616 1.748 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung. 
 
Unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapa-
zität nach KFRW ist festzuhalten, dass der Schulplatz in Münster-Nord zum Schuljahr 2024/25 
knapp ausreicht. Gemessen am KFHW ist der Schulplatz auskömmlich. Mit der geplanten Er-
weiterung wird der Schulplatz sowohl nach KFRW als auch nach KFHW mehr als ausreichen, 
da in allen Stadtteilen ein Rückgang der altersrelevanten Kohorte und somit auch ein Rück-
gang der Schülerzahl prognostiziert wird. Es ist i.V.m. dem Prognosebezirk Mitte (insb. Teil-
bereich Mitte-Nordost) und dem Prognosebezirk West (insb. Stadtteile Nienberge und Gieven-
beck) zu prüfen, ob freie Kapazitäten der Grundschulen in Münster-Nord zur Deckung der 
Bedarfe in Mitte bzw. West in Frage kommen.  Ebenfalls ist zu prüfen, ob ein zweizügiger Er-
satzneubau für die Paul-Schneider-Schule ausreichend ist. 
 
 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen 
Der Vergleich der Schülerzahlprognose mit den vorhandenen und geplanten Schulplätzen 
zeigt, dass der Schulplatz in Münster -Nord langfristig auskömmlich ist. Somit wäre das Bil-
dungsangebot in der Primarstufe in Münster-Nord insgesamt mehr als ausreichend und könnte 
auch zur Deckung der Bedarfe benachbarter Prognosebezirke bzw. Stadtteile verwendet wer-
den.  
Unabhängig der aggregierten Betrachtung wird nachfolgend mit Hilfe verschiedener 
Kennzahlen (vgl. Abbildung 4-30 bis Abbildung 4-34) untersucht, wie einzelne Grundschulen 
von einer steigenden Schülerzahl in den vergangenen Jahren betroffen waren und antizipiert, 
wie sie sich wahrscheinlich in Zukunft entwickeln könnten. Dies soll zum einen sicherstellen, 
dass das Bildungsangebot in der Primarstufe nicht nur nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze 
Wege“ langfristig wohnortnah verfügbar ist, sondern auch effektiv genutzt wird. Zum anderen 
wird einzelschulisch geprüft, ob bestimmte Schulen weitere Herausforderungen, wie z. B. eine 
hohe Konzentration von Schulkindern bestimmter Merkmale, zu meistern haben.

SEP für die Primarstufe 
98 
Die Grundschule Sprakel liegt im äußersten Norden des Prognosebezirks im gleichna-
migen Stadtteil und ist die einzige Grundschule dort. Entsprechend bedient die Grundschule 
überwiegend die Nachfrage nach Schulplätzen in diesem Stadtteil  (vgl. Abbildung 4-32). Die 
Schülerzahl ist, wie auch die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung, in den betrachteten 10 
Schuljahren gestiegen. Dies betrifft sowohl die Schülerzahl insgesamt als auch die Zahl der 
Schüler*innen in Jahrgang 1 (vgl. Abbildung 4-30 a] und b]). Allerdings ist die Schule bislang 
unter der Kapazitätsgrenze belegt und wird nach der aktuellen Prognose auch zukünftig genug 
Schulplätze aufweisen. Im Vergleich der Grundschulen untereinander weist diese Schule den 
geringsten Anteil ausländischer Schüler*innen (vgl. Abbildung 4-34) und Schüler*innen mit 
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf (vgl. Abbildung 4-33). 
Im Stadtteil Coerde finden sich die beiden Grundschulen Melan chthonschule und 
Norbertschule. Beide Grundschulen weisen eine hohe Schülerzahl auf und in den vergange-
nen Jahren wurde auch über dem KFRW aufgenommen (vgl. Abbildung 4-30 und Abbildung 
4-31). Beide Schulen bedienen zudem einen sehr großen Teil der Nachfrage nach Schulplät-
zen aus ihrem Stadtteil und nehmen nur vereinzelt Anmeldungen von Kindern anderer Stadt-
teile entgegen (vgl. Abbildung 4-32). Sie haben auch einen vergleichsweise hohen Sozialindex 
(vgl. Tabelle 4-7), die Melanchthonschule dabei den höchsten aller Grundschulen. Letztere 
weist auch den höchsten Anteil ausländischer  Schüler*innen und Schüler*innen mit einem 
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auf (vgl. Abbildung 4-33 und Abbildung 4-34). Da 
die Norbertschule um einen Zug erweitert wird und prognostiziert wird, dass die Schülerzahl 
in Münster-Nord sinken wird, sollte sich die Situation an beiden Schulen bereits kurzfristig ent-
spannen. 
Im Stadtteil Kinderhaus -Ost findet sich die Paul -Schneider-Schule. Auch hier ist die 
Schülerzahl in dem betrachteten Zeitraum gestiegen (vgl. Abbildung 4-30) und lag auch über 
dem KFRW – allerdings rührt das daher, da viele Anmeldungen aus dem benachbarten Stadt-
teil Kinderhaus-West entgegengenommen wurden (vgl. Abbildung 4-32). Im Stadtteil selbst 
liegt die Zahl der altersrelevanten Kohorte im Grundschulalter aktuell und auch zukünftig unter 
der Schulkapazität, so dass sich auch hier die Situation bereits kurzfristig entspannen sollte.  
Insofern wäre ein zweizügiger Ersatzneubau für die Paul -Schneider-Schule ebenfalls ausrei-
chend. 
Die Grundschulen des Stadtteils Kinderhaus-West, Grundschule Kinderhaus-West und 
die Grundschule am Kinderbach, sind unterschiedlich ausgelastet. Während die Grundschule 
Kinderhaus-West i.d.R. und aus baulichen Gründen der Schule unter ihrer Zügigkeit bleibt (es 
werden drei statt vier Klassen pro Jahrgang gebildet), weist die Grundschule am Kinderbach 
oft eine Schülerzahl auf, die über dem KFRW liegt (vgl. Abbildung 4-30 und Abbildung 4-31). 
Doch auch hier sollte sich die Situation mit einer insgesamt sinkenden Schülerzahl schon kurz-
fristig entspannen und es sollte geprüft werden, ob die Grundschule Kinderhaus-West auf eine

SEP für die Primarstufe 
99 
Dreizügigkeit festgelegt werden kann. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und wie freie Kapazi-
täten im Stadtteil Kinderhaus -West ggf. zur Deckung der Nachfrage nach Schulplätzen des 
benachbarten Prognosebezirks Münster-West genutzt werden können. 
 
Abbildung 4-30: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Nord, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
100 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-31: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster -Nord, 2022 bis 
2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
101 
Abbildung 4-32: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster- Nord, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk. 
 
Abbildung 4-33: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
in der Primarstufe je Schule, Münster-Nord, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
102 
Abbildung 4-34: Entwicklung des Anteils der Schüler *innen mit nicht -deutscher Staatsangehörigkeit in der 
Primarstufe je Schule, Münster- Nord, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Die Schülerzahlprognose und das Monitoring zeigen einzelne notwendige Handlungsbedarfe 
für den Prognosebezirk Münster-Nord auf. Daneben sind einige weitere Entwicklungen im Mo-
nitoring zu beobachten. 
 
Tabelle 4-9: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Nord 
Maßnahme Zeithorizont/Bemerkung 
Prüfung zur Festlegung einer Dreizügigkeit in der Grundschule 
Kinderhaus-West i.V.m. der Schülerzahlentwicklung in Kinder-
haus-West. 
Ab dem Schuljahr 
2025/26. 
Prüfung eines zweizügigen Ersatzneubaus für die Paul-Schnei-
der-Schule im Stadtteil Kinderhaus Ost i.V.m. der Schülerzahl-
entwicklung in Kinderhaus-Ost. 
Ab dem Schuljahr 
2025/26. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt i.V.m. der Er-
weiterung der Norbertschule hinsichtlich einer möglichen Ver-
schiebung von Nachfrage nach Schulen. 
Fortlaufend 
Prüfung, ob und wie freie Kapazitäten im Stadtteil Kinderhaus-
West zur Deckung der Nachfrage nach Schulplätzen des be-
nachbarten Prognosebezirks Münster-West genutzt werden 
können. 
Bis zum Schuljahr 
2030/31.

SEP für die Primarstufe 
103 
4.4 Münster-Ost 
Der Prognosebezirk Münster-Ost setzt sich aus den Stadtteilen Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg 
und Handorf zusammen. Im Prognosebezirk leben im Jahr 2024  rd. 24.000 Menschen, ca. 
11% davon (rd. 2.650) sind im Alter zwischen 6 und unter 16 Jahren (vgl. auch Abbildung 8-3 
im Anhang). Die Unterschiede bezüglich dieses Anteils zwischen den Stadtteilen sind gering; 
der geringste Anteil findet sich mit 10% in Mauritz-Ost und der größte mit 12% in Handorf. Im 
Vergleich zur gesamten Stadt ist der Prognosebezirk Ost einer geringeren sozialen Belastung 
ausgesetzt (vgl. auch Abbildung 8-4 bis Abbildung 8-6 im Anhang). Der Anteil der SGB II -
Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren an allen Personen im Alter von 0 bis unter 15 
Jahren liegt mit 9,6% unter dem Stadtdurchschnitt (rd. 13%) und die Stadtteile unterscheiden 
sich hier kaum. Gleiches gilt für den Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte und den 
Anteil der Kinder in Alleinerziehenden-Haushalten. Der höchste Anteil von Kindern mit Migra-
tionsvorgeschichte findet sich in Handorf (rd. 32%) und der geringste mit rd. 31% in Gelmer-
Dyckburg. Den höchsten Anteil an Kindern in Alleinerziehenden- Haushalten verzeichnet mit 
rd. 16% Gelmer-Dyckburg und den geringsten mit rd. 14% Mauritz -Ost. Alle Werte liegen je-
doch unterhalb des jeweiligen Mittels der Stadt. 
In Münster-Ost existieren zum Schuljahr 2024 /25 fünf öffentliche Grundschulen. Drei  
davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, zwei sind katholische Bekenntnisgrundschulen (vgl. 
Tabelle 4-10 und Abbildung 4-35).

SEP für die Primarstufe 
104 
Tabelle 4-10: Schulen der Primarstufe in Münster-Ost 
Schulname Schulart 
Standort 
(Stadtteil) 
Sozial-
index+ 
Schüler-
zahl 
insg. 
2024/25# 
Teil-
nahme 
an OGS 
2024/25# 
Zügig-
keit Bemerkung 
Margaretenschule Gemeinschaftsgrundschule Mauritz-Ost 3,29 210 86,55% 2 
Erweiterung zur Dreizügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2026. 
Pleisterschule Katholische Grundschule Mauritz-Ost 0,83 159 57,93% 2  
Astrid Lindgren-Schule Gelmer Gemeinschaftsgrundschule 
Gelmer-Dyck-
burg 2,08 106 75,68% 1,5*  
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Katholische Grundschule Handorf 2,20 195 68,18% 2  
Matthias-Claudius-Schule Handorf Gemeinschaftsgrundschule Handorf 3,16 230 66,50% 2 
Erweiterung zur Dreizügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2027. 
Quellen: Stadt Münster, #Amtliche Schulstatistik 2024/25, Amt für Schule und Weiterbildung und +Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; z.T. eigene Berechnung. 
Hinweise: +Der städtische Sozialindex kommt ab dem Schuljahr 2025/26 zum Einsatz. *Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 findet jahrgangsübergreifend statt daher ist die 
Zügigkeit der Eingangsklassen rechnerisch.

SEP für die Primarstufe 
105 
Abbildung 4-35: Prognosebezirk Münster-Ost und angrenzende Prognosebezirke mit Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten Be-
völkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023, OpenStreet-
Map, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: GS = Grundschule, priv. GS = private Grundschule. Die PRIMUS-Schule ist lediglich mit ihrem Standort der Jahrgangsstufen 1-3 dargestellt.

SEP für die Primarstufe 
106 
 Bestandsaufnahme 
Bevölkerungsentwicklung 
Im Prognosebezirk Münster-Ost liegt die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung in der Alters-
gruppe der 6- bis unter 10-Jährigen zum Ende des Jahres 2024  bei 1.098 und damit um gut 
42% höher als zum Jahresende 2011 (vgl. Abbildung 4-36 a]). Die aktualisierte kleinräumige 
Bevölkerungsprognose (vgl. auch V/0093/2024) geht zwar  davon aus, dass der vergangene 
Zuwachs sich zunächst nicht fortsetzen wird, allerdings werden zum 31.12.2024 rd. 100 Ein-
wohner*innen mehr in dieser Altersgruppe beobachtet als prognostiziert wurde. Dieser Unter-
schied zeichnet sich allerdings bislang ausschließlich in den Stadtteilen Handorf und Mauritz-
Ost ab (ohne Abbildung). Nach der Prognose ist bis 2030 mit einem Rückgang auf ca. 900 zu 
rechnen. Ab 2031 steigt die wohnberechtigte Bevölkerung wieder an und verbleibt auf dem 
Niveau von rd. 900. Der Höchststand ist somit voraussichtlich bereits erreicht worden. Darüber 
hinaus ist ab 2023 zunächst mit einem Rückgang der wohnberechtigten Bevölkerung in der 
Altersgruppe der unter 6-Jährigen zu rechnen. Ab 2027 wird ein linearer und starker Anstieg 
prognostiziert. Der Höchststand wird voraussichtlich im Jahr 2032 mit rd. 1450 erreicht. Inso-
fern ist zu berücksichtigen, dass sich dieser Anstieg auch nach dem Prognosehorizont im An-
stieg der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren nachzeichnen 
kann. 
Der Rückgang der 6- bis unter 10-Jährigen bis 2033 zeichnet sich in allen Altersjahr-
gängen gleichermaßen ab (vgl. Abbildung 4-36 b]), wobei die Zahl der 9- bis unter 10-Jährigen 
oberhalb der anderen Altersjahrgänge verläuft.

SEP für die Primarstufe 
107 
Abbildung 4-36: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, Münster-
Ost, 2011 bis 2033 
 
(a) Entwicklung und Prognose nach Altersgruppen 
 
(b) Entwicklung und Prognose nach Altersjahren 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
108 
Schüler- und Schulzahlentwicklung 
Die Zahl der Schüler*innen an den öffentlichen Grundschulen in Münster-Ost ist seit 2016/17 
auf einem recht konstanten Niveau von rd. 850 bis 900 und entspricht auch ungefähr der Ent-
wicklung der altersrelevanten wohnberechtigten Bevölkerung, gleichwohl der Anstieg in der 
Schülerzahl ab 2021/22 weniger deutlich ist als der Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung 
(vgl. Abbildung 4-36 mit Abbildung 4-37 a]). Zum Schuljahr 2024/25 liegt die Schülerzahl bei 
900 und ist somit absolut um 116  Schüler*innen größer als im Jahr 2015 /16 (Anstieg um rd. 
15%). Anders stellt sich die Schülerzahl im ersten Jahrgang dar. Hier gab es zwischen 2015/16 
und 2017/18 bzw. 2020/21 und 2022/23 einen deutlichen Anstieg und zwischen 2018/19 und 
2020/21 einen deutlichen Rückgang. Beides entspricht ca. einer ganzen Klasse. 
 
Abbildung 4-37: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Ost, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
109 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Die Zahl der Grundschulen hat sich seit dem Schuljahr 2015/16  nicht verändert. Geplant ist, 
die Margaretenschule und die Matthias-Claudius-Schule Handorf um  jeweils einen Zug zur 
Dreizügigkeit zu erweitern. Die voraussichtliche Betriebsreife wird zum Schuljahr 2026/27  
(Margaretenschule) bzw. 2027/28 (Matthias-Claudius-Schule) erreicht.  
 
 Prognose der Schülerzahl 
Entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise (vgl. Kapitel 2) wird die Schülerzahl für den 
Prognosebezirk Münster-Ost anhand der bisherigen Beschulungsquote ermittelt. In den Schul-
jahren 2017/18 bis 2024/25 ist die Beschulungsquote kontinuierlich gesunken, von 91% auf 
82%, d.h. der Anteil der Schüler*innen an der wohnberechtigten Bevölkerung in dieser Al-
terskohorte ist gesunken. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Beschulungsquote 
der letzten sechs Schuljahre, dem aktuellen Bevölkerungsbestand in dieser Altersgruppe und 
der Bevölkerungsprognose wird nachfolgend die Schülerzahl prognosti ziert. Der Trend der 
sinkenden Beschulungsquote wird jedoch nicht fortgesetzt, da sich die altersrelevante wohn-
berechtigte Bevölkerung kurzfristig positiver entwickelt, als angenommen. Unter diesen An-
nahmen wird prognostiziert, dass die Schülerzahl zunächst noch einmal ansteigt, dann bis 
2030/31 zurückgeht und zum Schuljahr 2033/34 bei unter 900 liegt (vgl. Abbildung 4-38
).

SEP für die Primarstufe 
110 
Abbildung 4-38: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, Münster -Ost, 
2015 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. 
 
 Kapazitäten der Schulen 
Entsprechend der aktuell in dem Prognosebezirk Münster-Ost vorhandenen Grundschulen 
und geplanten Erweiterungen ergeben sich für den Zeitraum 2024/25 bis 2033/34 die folgen-
den Kapazitäten der Schulen (vgl. Tabelle 4-11). Dabei wird unterschieden nach der Kapazität, 
die sich über den in Münster bei der Bedarfsplanung festgelegten Klassenteiler (Klassenfre-
quenzrichtwert, kurz: KFRW von 24)  ergibt und jener, die nach §  6a der VO zur Ausführung 
des § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde zu legen ist. Hiernach sind, je nach Zügigkeit der Schulen, 
bis zu 29 Schüler*innen je Klasse (Klassenfrequenzhöchstwert, kurz: KFHW) zugelassen. Die 
Berechnungen für die aufsteigenden Jahrgänge orientieren sich an den KFHW der Eingangs-
klassen (25 bis 29 Schüler*innen, je nach Zügigkeit der Grundschule) und nicht an denen der 
höheren Jahrgänge (grundsätzlich 29 Schüler*innen). Daher sind die Kapazitäten nach KFHW 
nicht als absolute Obergrenzen zu verstehen.

SEP für die Primarstufe 
111 
Tabelle 4-11: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Ost, 2024 bis 2033 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 912 1.058 912 1.058 
2025 912 1.058 912 1.058 
2026 912 1.058 936 1.083 
2027 912 1.058 984 1.133 
2028 912 1.058 1.032 1.183 
2029 912 1.058 1.080 1.233 
2030 912 1.058 1.104 1.258 
2031 912 1.058 1.104 1.258 
2032 912 1.058 1.104 1.258 
2033 912 1.058 1.104 1.258 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung. 
 
Unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapa-
zität nach KFRW ist festzuhalten, dass der Schulplatz in Münster-Ost entlang des KFRW ak-
tuell nur knapp ausreichend ist. Lediglich entlang des KFHW ist der Schulplatz aktuell noch 
auskömmlich. Da lt. Prognose der H öchststand der Schülerzahl bereits erreicht wurde, wird 
der Schulplatz nach KFRW zukünftig ausreichen, wenn die geplanten Maßnahmen (vgl. Ta-
belle 4-10) durchgeführt werden. Dennoch liegt, wie bereits erwähnt, die Zahl der wohnbe-
rechtigten Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren im Jahr 2024 über der kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose, daher ist die tatsächliche weitere Entwicklung der wohnberechtigten 
Bevölkerung in den Blick zu nehmen. 
 
 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen 
Der Vergleich der Schülerzahlprognose mit den vorhandenen und geplanten Schulplätzen 
zeigt, dass der Schulplatz in Münster -Ost auskömmlich ist, wenn die geplanten Maßnahmen  
umgesetzt werden. Somit wäre das Bildungsangebot in der Primarstufe in Münster -Ost aus-
reichend. Mit Blick auf die vergangene und weiterhin sinkend prognostizierte Beschulungs-
quote ist jedoch zu prüfen, wie die Kapazitäten zukünftig genutzt werden können, um ggf. 
Schüler*innen der angrenzenden Prognosebezirke aufzunehmen. 
Nachfolgend wird daher mit Hilfe verschiedener Kennzahlen untersucht, wie einzelne 
Grundschulen von einer steigenden Schülerzahl in den vergangenen Jahren betroffen waren 
und antizipiert, wie sie es wahrscheinlich in Zukunft sein werden. Dies soll zum einen sicher-
stellen, dass das Bildungsangebot in der Primarstufe auch nach dem Prinzip „Kurze Beine, 
kurze Wege“ langfristig wohnortnah verfügbar ist. Zum anderen aber auch, dass die vorhan-
denen Schulplatzressourcen effektiv genutzt werden. Darüber hinaus wird einzelschulisch ge-
prüft, ob bestimmte Schulen weitere Herausforderungen, wie z.B. eine hohe Konzentration 
von Schülern bestimmter Merkmale, zu meistern haben.

SEP für die Primarstufe 
112 
Die Astrid Lindgren-Schule Gelmer liegt nördlich im Stadtteil Gelmer-Dyckburg und be-
dient bisher vor allem die Nachfrage nach Schulplätzen aus diesem Stadtteil (vgl. Abbildung 
4-41). Sie ist auch die einzige Grundschule dieses Stadtteils . Seit 2019/20 ist die Zahl der 
Schüler*innen insgesamt sinkend und auch die Zahl der Schüler*innen in Jg. 1 hat seit 2021/22 
abgenommen. Im Schuljahr 2024/25 lag die Schülerzahl deutlich unter dem KFRW (vgl. Ab-
bildung 4-39 a] und b]). In den betrachteten zehn Schuljahren hat die Schule nie über dem 
KFRW Schüler*innen aufnehmen müssen. Mit dem prognostizierten Rückgang der Schüler-
zahl und der wohnberechtigten Bevölkerung, insb. in Gelmer-Dyckburg (vgl. Abbildung 4-35), 
wird die Schule langfristig genügend Schulplätze zur Verfügung haben und sollte zur Sicher-
stellung eines wohnortnahen Angebots als Schulstandort (ggf. vorübergehend auch als einzü-
giger Teilstandort) beibehalten werden. 
Im westlichen Stadtteil des Prognosebezirks, Handorf, finden sich zwei Grundschulen 
in unmittelbarer Nähe zueinander. Die Matthias -Claudius-Schule Handorf und die Kardinal -
von-Galen-Schule Handorf.  Beide Schulen nehmen überwiegend Anmeldungen aus ihrem 
Stadtteil auf (vgl. Abbildung 4-41), bedienen aber auch die Nachfrage aus Gelmer-Dyckburg. 
Auch haben beide Schulen bislang am oder über dem KFRW Klassen gebildet und sind somit 
ausgelastet (vgl. Abbildung 4-40). In der Matthias-Claudius-Schule Handorf wurde zum Schul-
jahr 2024/25 darüber hinaus eine Mehrklasse im Eingangsjahrgang gebildet. Mit der geplanten 
Erweiterung zur Dreizügigkeit, die voraussichtlich zum Schuljahr 2027/28 greift, sowie dem 
prognostizierten Rückgang in der Schülerzahl wird der Schulplatz im Stadtteil Handorf insge-
samt ausreichen. Da, wie bereits erwähnt, die aktuelle Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung 
in dieser Alterskohorte die prognostizierte übersteigt, ist die Entwicklung in diesem Stadtteil im 
Monitoring zu beobachten. Darüber hinaus ist die Entwicklung der Schüler*innen mit sonder-
pädagogischem Unterstützungsbedarf an dieser Schule im Monitoring zu beobachten, da sie 
im Vergleich zu den anderen Schulen dieses Prognosebezirks in 2023/24 und 2024/25 deutli-
cher angestiegen ist (vgl. Abbildung 4-42). Eine mögliche Nachfrageverschiebung ab 2026/27, 
wenn die Erhöhung der Zügigkeit an der Matthias-Claudius-Schule Handorf greift, ist ebenfalls 
in den Blick zu nehmen. 
In Mauritz-Ost befinden sich die Pleisterschule und die Margaretenschule. Auch diese 
Schulen bedienen überwiegend die Nachfrage aus ihrem Stadtteil, die Pleisterschule verzeich-
net auch relativ viele Anmeldungen aus dem Stadtteil Handorf (vgl. Abbildung 4-41). Ebenfalls 
auffällig ist, dass die Pleisterschule zum Teil deutlich unter dem KFRW belegt ist, insgesamt 
aber auch in Jg. 1 (vgl. z.B. Abbildung 4-40). Die Schule ist zweizügig, lief aber in den betrach-
teten zehn Jahren oft nur einzügig oder, wenn sie zwei Parallelklassen je Jahrgang hatte, mit 
sehr geringen Klassenstärken. Die Pleisterschule hat somit auch noch Kapazitäten um ggf. die 
Nachfrage aus dem benachbarten Prognosebezir k Münster-Mitte, insb. Stadtteil Hafen oder 
Mauritz-Mitte zu bedienen. Die Margaretenschule hingegen ist fast jedes Jahr und auch in

SEP für die Primarstufe 
113 
allen Jahrgängen über dem KFRW belegt (vgl. Abbildung 4-39 und Abbildung 4-40). Eine Ent-
lastung ist zwar geboten, dennoch sollte geprüft werden, wie hier ggf. auch freie Kapazitäten 
der Pleisterschule genutzt werden können, also die Nachfrage nach Schulplätzen auch auf die 
Pleisterschule gelenkt werden kann. Ebenfalls muss im Monitoring beobachtet werden, ob sich 
die Erweiterung der Margaretenschule negativ auf die Pleisterschule auswirkt. In dem Sinne, 
dass ggf. Nachfrage abgezogen wird. Bezogen auf den Sozialindex ist die Pleisterschule et-
was günstiger zusammengesetzt als die Margaretenschule (vgl. Tabelle 4-10), die Zahl bzw. 
der Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist an beiden 
Schulen sehr niedrig bzw. Null  (vgl. Abbildung 4-42). Bei dem Anteil der Schüler*innen mit 
nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zeigt sich zum Schuljahr 2024/25 ebenfalls kein deutli-
cher Unterschied, gleichwohl es in der Vergangenheit etwas anders war (vgl. Abbildung 4-43). 
Vier der fünf Schulen haben einen ähnlichen Anteil nicht -deutscher Schüler*innen. Die Pleis-
terschule hat über den gesamten betrachteten Zeitraum den geringsten Anteil der Schüler*in-
nen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit – dies ist allerdings ein gängiges Bild, wenn Be-
kenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen in unmittelbarer Nähe zueinander lie-
gen und die Nachfrage aus ein und demselben Stadtteil bedienen.  Dies kann aber auch mit 
dem Umfeld der Schulen zusammenhängen. In der Umgebung der Margaretenschule befinden 
sich mehr Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. 
 
Abbildung 4-39: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Ost, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
114 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-40: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Ost, 2022 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
115 
Abbildung 4-41: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster-Ost, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk. 
 
Abbildung 4-42: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
in der Primarstufe je Schule, Münster-Ost, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
116 
Abbildung 4-43: Entwicklung des Anteils der Schüler *innen mit nicht -deutscher Staatsangehörigkeit in der 
Primarstufe je Schule, Münster-Ost, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Die Schülerzahlprognose und das Monitoring zeigen keine relevanten notwendigen Hand-
lungsbedarfe für den Prognosebezirk Ost auf. Allerdings sind neben der Entwicklung der 
wohnberechtigten Bevölkerung einige weitere Entwicklungen im Monitoring engmaschig zu 
beobachten. 
 
Tabelle 4-12: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Ost 
Maßnahme Zeithorizont/Bemerkung 
Prüfung zur Festlegung einer Einzügigkeit in der Astrid Lindg-
ren-Schule Gelmer (ggf. auch als Teilstandort) i.V.m. der Schü-
lerzahlentwicklung im Stadtteil Gelmer. 
Ab dem Schuljahr 
2025/26. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt an der Kardi-
nal-von-Galen-Schule Handorf und der Matthias-Claudius-
Schule Handorf zur Sicherstellung eines ausreichenden woh-
nortnahmen Schulangebots. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt an der Kardi-
nal-von-Galen-Schule Handorf in i.V.m. der Erhöhung der Zü-
gigkeit der Matthias-Claudius-Schule Handorf hinsichtlich einer 
möglichen Verschiebung von Nachfrage nach Schulen. 
Ab dem Schuljahr 
2026/27. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt an der Mar-
garetenschule und der Pleisterschule in i.V.m. der Erhöhung 
der Zügigkeit der Margaretenschule hinsichtlich einer möglichen 
Verschiebung von Nachfrage nach Schulen. 
Ab dem Schuljahr 
2027/28.

SEP für die Primarstufe 
117 
4.5 Münster-Südost 
Der Prognosebezirk Münster-Südost setzt sich aus den Stadtteilen Gremmendorf -West, 
Gremmendorf-Ost, Angelmodde und Wolbeck zusammen. Im Stadtbezirk leben im Jahr 2024 
rd. 33.000 Menschen, ca. 11% davon (3. 700) sind im Alter zwischen 6 und unter 16 Jahren  
(vgl. auch Abbildung 8-3 im Anhang). Die Unterschiede bezüglich dieses Anteils zwischen den 
Stadtteilen sind marginal; der geringste Anteil findet sich mit 9, 6% in Gremmendorf-Ost und 
der größte mit 11,9% in Angelmodde. Der Stadtteil Angelmodde zeichnet sich durch eine im 
Vergleich zur gesamten Stadt und den anderen Stadtteilen des Stadtbezirks Südost über-
durchschnittliche soziale Belastung aus. Der Anteil der SGB II -Personen im Alter von 0 bis 
unter 15 Jahren an allen Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren liegt mit rd. 19% um 6 
Prozentpunkte über dem Stadtdurchschnitt (rd. 13%). Ein vergleichbarer hoher Wert findet sich 
in Gremmendorf-West. Dort ist auch der Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte über-
durchschnittlich hoch und liegt mit rd. 58% 15 Prozentpunkte über dem Mittel des Stadtbezirks 
Münster-Südost und 17 Prozentpunkte über dem Mittel der gesamten Stadt (vgl. auch Abbil-
dung 8-4 bis Abbildung 8-6 im Anhang). 
In Münster -Südost existieren zum Schuljahr 202 4/25 fünf öffentliche Grundschulen. 
Zwei davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, drei sind katholische Bekenntnisgrundschulen. 
Eine neue Grundschule ist im Stadtteil Gremmendorf -West geplant (Grundschule York) und 
wird zum Schuljahr 2025/26 ihren Schulbetrieb aufnehmen (vgl. Tabelle 4-13 und Abbildung 
4-44). Für eine weitere neue Grundschule, Grundschule Brandhoveweg im Stadtteil Angel-
modde, wurden die Planungen mit der Vorlage V/0420/2024 zunächst zurückgestellt und wer-
den im Rahmen dieses SEP neu bewertet.

SEP für die Primarstufe 
118 
Tabelle 4-13: Schulen der Primarstufe in Münster-Südost 
Schulname Schulart 
Standort 
(Stadtteil) 
Sozial-
index+ 
Schüler-
zahl 
insg. 
2024/25# 
Teil-
nahme 
an OGS 
2024/25# 
Zügig-
keit Bemerkung 
Idaschule Katholische Grundschule 
Gremmendorf-
Ost 3,07 423 69,74% 4 
Davon abweichend beträgt die Zügigkeit zum 
Schuljahr  
- 2024/25: 5 
- 2025/26: 3 
- 2026/27: 3 
Zwei Teilstandorte (Anton-Knubel -Weg und 
Vörnste Esch) 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Angelmodde Katholische Grundschule Angelmodde 2,98 185 78,92% 3 
Bis zum Schuljahr 2023/24 war diese Schule 
Zweizügig. 
Eichendorffschule Angelmodde Gemeinschaftsgrundschule Angelmodde 5,10 301 100% 3  
Grundschule Wolbeck-Nord Gemeinschaftsgrundschule Wolbeck 2,11 247 83,40% 2* 
Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2019/20 
aufwachsend aufgenommen. 
Erweiterung zur Dreizügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2025/26. 
Nikolaischule Wolbeck Katholische Grundschule Wolbeck 2,12 366 69,40% 3  
Grundschule York  
Gremmendorf-
West -   4 Vierzügige Schule geplant. Voraussichtliche 
Betriebsreife zum Schuljahr 2025/26. 
Grundschule Brandhoveweg  Angelmodde -   - 
Vierzügige Schule geplant. Planung mit 
V/0420/2024 zunächst zurückgestellt. 
Quellen: Stadt Münster, #Amtliche Schulstatistik 2024/25, Amt für Schule und Weiterbildung und +Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; z.T. eigene Berechnung. 
Hinweise: +Der städtische Sozialindex kommt ab dem Schuljahr 2025/26 zum Einsatz. *Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 findet jahrgangsübergreifend statt daher ist die 
Zügigkeit der Eingangsklassen rechnerisch.

SEP für die Primarstufe 
119 
Abbildung 4-44: Prognosebezirk Münster-Südost und angrenzende Prognosebezirke mit Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023, OpenStreet-
Map, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: GS = Grundschule, priv. GS = private Grundschule; Die geplanten Grundschulen sind mit einem fiktiven Standort als graues Rechteck mit blauem Rand hinterlegt.

SEP für die Primarstufe 
120 
 Bestandsaufnahme 
Bevölkerungsentwicklung 
Im Stadtbezirk Münster-Südost liegt die die wohnberechtigte Bevölkerung in der Altersgruppe 
der 6- bis unter 10 -Jährigen zum Ende des Jahres 2024  bei 1.615 und damit um gut 59 % 
höher als zum Jahresende 2011 (vgl. Abbildung 4-45 a]). Die aktualisierte kleinräumige Prog-
nose der wohnberechtigten Bevölkerung (vgl. auch V/0093/2024) geht davon aus, dass dieser 
Zuwachs, mit einer zwischenzeitlichen Stagnation, bis zum Jahr 2033 fortschreiten wird. Am 
Ende des Prognosehorizonts wird mit einer wohnberechtigten Bevölkerung in Höhe von ca. 
1.800 in dieser Altersgruppe gerechnet. Darüber hinaus ist, ebenfalls mit zwischenzeitlichen 
Stagnationen oder Rückgängen, mit einem Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung in der 
Altersgruppe der unter 6 -Jährigen zu rechnen. Der Höchststand soll 2031 mit fast  2.700 er-
reicht werden. Insofern ist zu berücksichtigen, dass sich dieser Anstieg auch nach dem Prog-
nosehorizont im Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren 
nachzeichnen kann.  
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass der Anstieg in der Altersgruppe der 6- bis unter 
10-Jährigen bis 2033 durch alle Altersjahrgänge getrieben wird (vgl. Abbildung 4-45 b]). Hin-
sichtlich der Bereitstellung von Schulplätzen ist also auch zu bedenken, dass Zugänge in den 
Jahrgangsstufen zwei bis vier wahrscheinlich werden. 
 
Abbildung 4-45: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, Münster-
Südost, 2011 bis 2033 
 
(a) Entwicklung und Prognose nach Altersgruppen

SEP für die Primarstufe 
121 
 
(b) Entwicklung und Prognose nach Altersjahren 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Schüler- und Schulzahlentwicklung 
Die Zahl der Schüler*innen an den öffentlichen Grundschulen in Münster-Südost ist analog zur 
wohnberechtigten Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe kontinuierlich gestiegen 
(vgl. Abbildung 4-46 a] mit Abbildung 4-45). Bis zum Schuljahr 2021/22  verlief der Anstieg 
einigermaßen linear und betrug absolut 133 Schüler*innen (Anstieg um rd. 12% im Vergleich 
zu 2015/16). In den Schuljahren 2022/23 bis 2024/25 wurde im Vergleich zum jeweiligen Vor-
jahr ein deutlicher Anstieg um rd. 100 Schüler*innen pro Jahr beobachtet (vgl. ebenda). Zum 
Schuljahr 2024/25 ist zudem die Zahl der Schüler*innen in Jg. 1 deutlich angestiegen (vgl. 
Abbildung 4-46 b]).

SEP für die Primarstufe 
122 
Abbildung 4-46: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Südost, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
123 
Die Zahl der Grundschulen hat sich seit dem Schuljahr 2015/16 um eins erhöht. Mit der Grund-
schule Wolbeck-Nord wurden zum Schuljahr 2019/20 zwei zusätzliche Eingangsklassen ein-
gerichtet. Darüber hinaus ist geplant, die Schule um einen weiteren Zug zu erweitern, so dass 
ab voraussichtlich 2025/26 drei Eingangsklassen gebildet würden. Durch die Erweiterung der 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde sind noch mal mehr Schulplätze ab 2024/25 
hinzugekommen. 
 
 Prognose der Schülerzahl 
Entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise (vgl. Kapitel 2) wird die Schülerzahl für den 
Stadtbezirk Münster-Südost anhand der bisherigen Beschulungsquote ermittelt. In den Schul-
jahren 2015/16 bis 2020/21 war die Beschulungsquote größeren Schwankungen ausgesetzt 
und lag zwischen gut 90 und 96%. In den Schuljahren 2021/22 bis 2023/24 war die Beschu-
lungsquote mit rd. 92% recht konstant, ist in 2024/25 jedoch wieder deutlich gestiegen. Unter 
Berücksichtigung der durchschnittlichen Beschulungsquote der letzten sechs Schuljahre  (rd. 
93%) und der Bevölkerungsprognose wird prognostiziert, dass die Schülerzahl zunächst an-
steigt, dann bis 2028/29 leicht zurückgeht und zum Schuljahr 2033/34 bei über 1 .600 ihren 
Höchststand erreicht (vgl. Abbildung 4-47).  
 
Abbildung 4-47: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, Münster-Südost, 
2015 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen.

SEP für die Primarstufe 
124 
 Kapazitäten der Schulen 
Entsprechend der aktuell in dem Stadtbezirk Münster -Südost vorhandenen und geplanten 
Grundschulen bzw. Erweiterungen ergeben sich für den Zeitraum 2023/24  bis 2033/34 die 
folgenden Kapazitäten der Schulen (vgl. Tabelle 4-14). Dabei wird unterschieden nach der 
Kapazität, die sich über den in Münster bei der Bedarfsplanung festgelegten Klassenteiler 
(Klassenfrequenzrichtwert, kurz: KFRW, von 24) ergibt und jener, die nach § 6a der VO zur 
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde zu legen ist. Hiernach sind, je nach Zügigkeit 
der Schulen, bis zu 29 Schüler *innen je Klasse ( Klassenfrequenzhöchstwert, kurz: KFHW) 
zugelassen. Die Berechnungen für die aufsteigenden Jahrgänge orientieren sich an den 
KFHW der Eingangsklassen (25 bis 29 Schüler*innen, je nach Zügigkeit der Grundschule) und 
nicht an denen der höheren Jahrgänge (grundsätzlich 29 Schüler*innen). Daher sind die Ka-
pazitäten nach KFHW nicht als absolute Obergrenzen zu verstehen. 
 
Tabelle 4-14: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Südost, 2024 bis 2033 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 1.392 1.542 1.392 1.542 
2025 1.392 1.544 1.512 1.671 
2026 1.392 1.546 1.632 1.800 
2027 1.416 1.571 1.776 1.952 
2028 1.392 1.550 1.872 2.058 
2029 1.416 1.573 1.896 2.081 
2030 1.440 1.596 1.920 2.104 
2031 1.440 1.596 1.920 2.104 
2032 1.440 1.596 1.920 2.104 
2033 1.440 1.596 1.920 2.104 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung. 
 
Unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapa-
zität nach KFRW ist festzuhalten, dass der Schulplatz in Münster -Südost bereits jetzt nicht 
ausreichend ist. Gleiches gilt entlang des KFHW. Bis zum prognostizierten Höchststand der 
Schülerzahl zum Schuljahr 2033 /34 wird auch der Schulplatz nach KFHW nicht ausreichen, 
wenn die geplanten Maßnahmen (vgl. Tabelle 4-13 und Tabelle 4-14) nicht durchgeführt wer-
den oder sich verzögern. Mit den geplanten Erweiterungen und der neuen Grundschule York 
wird der Schulplatz sowohl nach KFRW als auch nach KFHW ausreichen. Dennoch ist, wie 
bereits erwähnt, zu beachten, dass ggf. Zugänge auch in den Jahrgängen zwei bis vier möglich 
sind. Zu prüfen ist daher, ob die geplanten Erweiterungen der Bestandsschulen direkt in allen 
Jahrgängen greifen können, d.h. z.B., dass die Grundschule Wolbeck-Nord auch in den Jahr-
gängen zwei bis vier Schüler *innen dreizügig aufnimmt. Ein darüberhinausgehender Schul-
platzbedarf ist nach aktuellem Stand insgesamt nicht erkennbar. Die Rückstellung der Planung

SEP für die Primarstufe 
125 
für die Grundschule Brandhoveweg (vgl. V/0420/2024) ist somit auch mit diesem SEP zu-
nächst als folgerichtig zu bewerten. Eine abschließende Bewertung erfolgt nach dem Monito-
ring. 
 
 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen 
Der Vergleich der Schülerzahlprognose mit den vorhandenen und geplanten Schulplätzen 
zeigt, dass der Schulplatz in Münster -Südost nur dann auskömmlich ist, wenn die geplanten 
Maßnahmen zu den geplanten Zeitpunkten umgesetzt werden können. Somit wäre das Bi l-
dungsangebot in der Primarstufe in Münster-Südost insgesamt ausreichend.  
Unabhängig der aggregierten Betrachtung wird nachfolgend mit Hilfe verschiedener 
Kennzahlen untersucht, wie einzelne Grundschulen von einer steigenden Schülerzahl in den 
vergangenen Jahren betroffen waren und antizipiert, wie sie es wahrscheinlich in Zukunft sein 
werden. Dies soll zum einen sicherstellen, dass das Bildungsangebot in der Primarstufe auch 
nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ langfristig wohnortnah verfügbar ist. Zum ande-
ren wird einzelschulisch geprüft, ob bestimmte Schulen weitere Herausforderungen, wie z. B. 
eine hohe Konzentration von Schülern bestimmter Merkmale, zu meistern haben. 
Die Idaschule liegt  mit ihren beiden Standorten im westlichen Teil des Stadtbezirks 
Münster-Südost und bedient bisher vor allem die Nachfrage nach Schulplätzen in den Stadt-
teilen Gremmendorf-Ost, -West und Angelmodde (vgl. Abbildung 4-50). In Gremmendorf-West 
selbst ist bislang keine Grundschule verortet (vgl. Abbildung 4-44). Seit 2018/19 ist die Zahl 
der Schüler*innen in Jg. 1 steigend und auch die Zahl der Schüler*innen insgesamt ist in den 
letzten beiden Schuljahren gestiegen (vgl. Abbildung 4-48). In den betrachteten zehn Schul-
jahren hat die Schule zwar nicht über dem KFH W aufgenommen, sie stößt aber zunehmend 
an den KFR W – auch in den Jahrgängen 2 bis 4.  In 2024/25 ist die Zahl der Anmeldungen 
deutlich angestiegen (vgl. Abbildung 4-50), eine Mehrklasse war jedoch bereits vorgesehen 
(siehe Tabelle 4-13). Mit dem prognostizierten Anstieg der Schülerzahl und der wohnberech-
tigten Bevölkerung, insb. in Gremmendorf -West aber auch in Angelmodde (vgl. Abschnitt 
4.5.1), wird die Schule voraussichtlich immer mehr Schüler *innen aufnehmen müssen. Inso-
fern ist die Entlastung durch die geplante Grundschule York dringend geboten. Im Monitoring 
ist damit verbundene mögliche Verschiebungen der Nachfrage zu beobachten. Insb., ob die 
Entlastung tatsächlich erfolgt oder ob sich die in Gremmendorf -West zukünftig gemeldeten 
Kinder eher in den Prognosebezirk Münster-Mitte orientieren. 
Die Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde, die südlich der Idaschule im 
Stadtteil Angelmodde gelegen ist, nimmt ebenfalls Anmeldungen aus dem Stadtteil Gremmen-
dorf-West entgegen (vgl. Abbildung 4-50). Der große Teil der Anmeldungen stammt jedoch 
aus Angelmodde selbst. Im ersten Jahrgang ist die Schülerzahl seit 2017/18 rückläufig gewe-

SEP für die Primarstufe 
126 
sen, wobei sie bis einschließlich 2022/23 knapp am KFRW lag, 2024/25 ist sie auf 57 gestie-
gen. Die Schülerzahl insgesamt ist seit 2017/18 recht konstant über Zeit und liegt bei 180-190 
Schüler*innen, was einer zweizügigen Schule entspricht  (vgl. Abbildung 4-48). Wenn die 
Grundschule York den Schulbetrieb zum Schuljahr 2025/26 aufnehmen wird, wird die Zahl der 
Anmeldungen aus dem Stadtteil Gremmendorf -West vermutlich zurückgehen und der prog-
nostizierte Anstieg in der Schülerzahl durch die Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Angel-
modde aufgefangen werden können. Insbesondere auch daher, da sie zum Schuljahr 2024/25 
zur Dreizügigkeit ausgebaut wurde. Dies erklärt auch den Anstieg der Anmeldungen in 
2024/25 und 2025/26 (vgl. Abbildung 4-50). 
In der Eichendorffschule Angelmodde könnte sich die Situation ebenfalls entspannen. 
Die Schule sieht sich seit 2016/17 einem kontinuierlichen Schülerwachstum und seit 2018/19 
einem in Jg. 1 ausgesetzt (vgl. Abbildung 4-48). Auch diese Schule nimmt, wenn auch einen 
deutlich kleineren Teil, Anmeldungen der Schüler *innen des Stadtteils Gremmendorf -West 
entgegen (vgl. Abbildung 4-50).  
Im Stadtteil Wolbeck finden sich zwei Grundschulen, die Grundschule Wolbeck -Nord 
und die Nikolaischule Wolbeck . Die Nikolaischule Wolbeck nimmt deutlich mehr Schüler*innen 
auf als nach KFRW empfohlen (vgl. Abbildung 4-49) und hat in der Vergangenheit auch häu-
figer eine Mehrklasse bilden müssen. Zwar ist im Schuljahr 2019/20 die Zahl der Einschulun-
gen deutlich und unter den KFRW gefallen (vgl. Abbildung 4-48 b]) – was primär auf die Schul-
betriebsaufnahme der Grundschule Wolbeck -Nord zurückzuführen ist –  aber danach wieder 
gestiegen. Der Anstieg resultiert auch aus steigenden Anmeldungen aus dem Stadtteil Angel-
modde. Zum Schuljahr 2023/24 kamen jedoch fast alle Anmeldungen aus Wolbeck  (vgl. Ab-
bildung 4-50). 
In der Grundschule Wolbeck-Nord ist die Schülerzahl, bis auf das Eröffnungsschuljahr, 
auf dem Niveau des KFRW oder KFHW. In 2023/24 und 2024/25 wurden deutlich mehr Schü-
ler*innen aufgenommen als nach KFRW oder KFHW empfohlen wird, daher musste jeweils 
eine Mehrklasse gebildet werden (vgl. Abbildung 4-48 b]). Da sich die wohnberechtigte Bevöl-
kerung in der relevanten Altersgruppe in Wolbeck aber auf einem stabilen Niveau befindet 
bzw. sogar leicht zurückgehen wird, ist davon auszugehen, dass sich die Situation an beiden 
Schulen entspannen wird. Diese Entwicklung und auch die Verschiebungen hin zur Gr und-
schule York sind im Monitoring zu beobachten und es sind ggf. kurzfristige Maßnahmen wie 
Mehrklassenbildungen, Beratung der Familien oder im Rahmen der Schülerbeförderung zu 
ergreifen um Nachfrage und Angebot bestmöglich in Einklang zu bringen. 
Auch in Verbindung mit den Monitoring-Kennzahlen ist das Aussetzen der Planung für 
die Grundschule Brandhoveweg folgerichtig. Ein weiterer Bedarf kann aktuell nicht diagnosti-
ziert werden. Die Entwicklung des Prognosebezirks ist im Monitoring weiter zu beobachten

SEP für die Primarstufe 
127 
und spätestens mit dem nächsten SEP neu zu bewerten. Als Option, eine steigende Schüler-
zahl am Ende des Prognosehorizonts wohnortnah aufzufangen, kann alternativ auch die Er-
weiterung der Nikolaischule Wolbeck dienen, die zurzeit geprüft wird. 
Bezogen auf die Zahl bzw. den Anteil der Schüler *innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf zeigt sich zwischen den Schulen kein bedeutender Unterschied (vgl. 
Abbildung 4-51). Bei de m Anteil der Schüler*innen mit nicht -deutscher Staatsangehörigkeit 
zeigt sich ein der Regionen entsprechendes Bild.  Die Grundschulstandorte in Stadtteilen mit 
einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationsvorgeschichte weisen viele Schüler *innen mit 
nicht-deutscher Staatsangehörigkeit auf. Dies gilt insb. für die Idaschule und die Eichen-
dorffschule Angelmodde (vgl. Abbildung 4-52). Die Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule An-
gelmodde verzeichnet einen  vergleichsweise geringeren Anteil der Schüler*innen mit nicht -
deutscher Staatsangehörigkeit – dies ist allerdings ein gängiges Bild, wenn Bekenntnisgrund-
schulen und Gemeinschaftsgrundschulen in unmittelbarer Nähe zueinander sind und die 
Nachfrage aus ein und demselben Stadtteil bedienen. 
 
Abbildung 4-48: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Südost, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
128 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-49: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster -Südost, 2022 bis 
2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
129 
Abbildung 4-50: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster-Südost, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk. 
 
Abbildung 4-51: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
in der Primarstufe je Schule, Münster-Südost, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
130 
Abbildung 4-52: Entwicklung des Anteils der Schüler *innen mit nicht -deutscher Staatsangehörigkeit in der 
Primarstufe je Schule, Münster-Südost, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Tabelle 4-15: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Südost 
Maßnahme Zeithorizont/Bemerkung 
Inbetriebnahme der Grundschule York. Zum Schuljahr 2025/26. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt je Grund-
schule i.V.m. der Inbetriebnahme der Grundschule York hin-
sichtlich einer möglichen Verschiebung von Nachfrage nach 
Schulen. Hier sollte die Idaschule und die Grundschule Annette-
von-Droste-Hülshoff Angelmodde in den Blick genommen wer-
den. 
Fortlaufend 
Aufgabe eines zusätzlichen Schulstandortes am Brandhove-
weg. Sofort 
Prüfung einer Erweiterung der Nikolaischule zu einer Vierzügig-
keit. Dies insbesondere mit Blick auf die Potentialflächen in 
Wolbeck. 
Mittelfristig 
Monitoring der Bautätigkeit im Baugebiet ‚MMQ3-Theodor-
Scheiwe-Str.‘ Hier sind Wechselwirkungen bzw. Schülerströme 
in den Prognosebezirk Mitte zu erwarten. 
Ab dem Schuljahr 
2026/27. 
Monitoring der Schülerzahl im Stadtteil Wolbeck und der Schu-
len in Wolbeck i.V.m. der Erhöhung der Zügigkeit in der Grund-
schule Wolbeck-Nord. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 2-4 je Grundschule und Prü-
fung, welche Grundschule (im Bestand, oder im Rahmen einer 
geplanten Erweiterung/Neuerrichtung) ggf. Schüler*innen auch 
in den Jahrgängen 2-4 aufnehmen könnte, um die steigende 
Schülerzahl in allen Jahrgängen aufzufangen. 
Fortlaufend

SEP für die Primarstufe 
131 
4.6 Münster-Hiltrup 
Der Prognosebezirk Münster-Hiltrup setzt sich aus den Stadtteilen Berg Fidel, Hiltrup- Ost, 
Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West und Amelsbüren zusammen. Im Prognosebezirk leben im Jahr 2024 
rd. 39.000 Menschen, ca. 10% davon (rd. 3.900) sind im Alter zwischen 6 und unter 16 Jahren 
(vgl. auch Abbildung 8-3 im Anhang). Dabei findet sich der geringste  Anteil mit rd. 7% in 
Hiltrup-Mitte und der größte mit rd. 12% in Amelsbüren. Deutlichere Unterschiede zeigen sich 
in der sozialen Zusammensetzung. Der Stadtteil Berg Fidel zeichnet sich durch eine im Ver-
gleich zur gesamten Stadt und den anderen Stadtteilen des Prognosebezirks Münster-Hiltrup 
überdurchschnittliche soziale Belastung aus. Der Anteil der SGB II -Personen im Alter von 0 
bis unter 15 Jahren an allen Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren liegt mit rd. 32% um 
19 Prozentpunkte über dem Stadtdurchschnitt (rd. 13%). In diesem Stadtteil ist auch der Anteil 
der Kinder mit Migrationsvorgeschichte überdurchschnittlich hoch und liegt mit rd. 75% 43 Pro-
zentpunkte über dem Mittel des Prognosebezirks Münster-Südost und 33 Prozentpunkte über 
dem Mittel der gesamten Stadt (vgl. auch Abbildung 8-4 bis Abbildung 8-6 im Anhang). Der 
Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte an allen Haushalten ist hier, wie auch in Hiltrup-Mitte, 
mit über 21% besonders hoch (Stadtmittelwert 17,6%). 
In Münster-Hiltrup finden sich zum Schuljahr 2024/25 sechs öffentliche Grundschulen 
sowie die Primarstufe, Jg. 1 bis 3, der PRIMUS -Schule Münster. Von den sechs öffentlichen 
Grundschulen ist eine eine Gemeinschaftsgrundschule und fünf sind katholische Bekenntnis-
grundschulen. Eine neue Grundschule ist im Stadtteil Hiltrup-Ost geplant (Grundschule Hiltrup-
Ost), allerdings ist noch offen, wann die Schule ihren Schulbetrieb aufnehmen kann (vgl. Ta-
belle 4-16 und Abbildung 4-53). Mit diesem SEP wird daher auch diesbezüglich eine Neube-
wertung vorgenommen.

SEP für die Primarstufe 
132 
Tabelle 4-16: Schulen der Primarstufe in Münster-Hiltrup 
Schulname Schulart 
Standort 
(Stadtteil) 
Sozial-
index+ 
Schüler-
zahl 
insg. 
2024/25# 
Teil-
nahme 
an OGS 
2024/25# 
Zügig-
keit Bemerkung 
PRIMUS-Schule Münster - Berg Fidel 7,67 199 
100% 
(GGS) 2**  
Marienschule Hiltrup Katholische Grundschule Hiltrup-Ost 1,60 217 63,59% 2  
Clemensschule Hiltrup Katholische Grundschule Hiltrup-Mitte 3,74 194 66,49% 2*  
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Gemeinschaftsgrundschule Hiltrup-Mitte 3,72 217 80,65% 2 
Erweiterung zur Vierzügigkeit geplant. Vo-
raussichtliche Betriebsreife zum Schuljahr 
2027. 
Ludgerusschule Hiltrup Katholische Grundschule Hiltrup-West 3,27 451 64,30% 4  
Davertschule Amelsbüren Katholische Grundschule Amelsbüren 3,59 257 39,30% 3  
Grundschule Loevelingloh Katholische Grundschule Amelsbüren 1,41 106 50,94% 1  
Grundschule Hiltrup-Ost  Hiltrup-Ost -   - - 
Quellen: Stadt Münster, #Amtliche Schulstatistik 2024/25, Amt für Schule und Weiterbildung und +Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; z.T. eigene Berechnung. 
Hinweise: +Der städtische Sozialindex kommt ab dem Schuljahr 2025/26 zum Einsatz. *Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 findet jahrgangsübergreifend statt daher ist die 
Zügigkeit der Eingangsklassen rechnerisch. **Der Unterricht findet in allen Jahrgängen jahrgangsübergreifend statt.

SEP für die Primarstufe 
133 
Abbildung 4-53: Prognosebezirk Münster-Hiltrup mit angrenzenden Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 
10 Jahren (in %) 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023, OpenStreet-
Map, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: *Die geplante Grundschule Hiltrup-Ost ist mit einem fiktiven Standort als graues Rechteck mit blauem Rand hinterlegt.

SEP für die Primarstufe 
134 
 Bestandsaufnahme 
Bevölkerungsentwicklung 
Im Prognosebezirk Münster-Hiltrup liegt die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung in der 
Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen zum Ende des Jahres 2024 bei 1.619 und damit um 
rd. 14% höher als zum Jahresende 2011 (vgl. Abbildung 4-54 a]). Während die wohnberech-
tigte Bevölkerung zwischen 2011 und 2020 recht konstant war verzeichnet sie seitdem einen 
leichten Zuwachs. Die aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose (vgl. auch 
V/0093/2024) geht allerdings davon aus, dass die wohnberechtigte Bevölkerung bis 2030 wie-
der auf das Niveau von 2011 zurückgehen wird und erst ab dann wieder  ansteigen wird. Am 
Ende des Prognosehorizonts wird mit einer wohnberechtigten  Bevölkerung in Höhe von ca. 
1.650 in dieser Altersgruppe gerechnet, was einem Anstieg um rd. 2 % im Vergleich zu 2024 
entspricht. Darüber hinaus ist, ebenfalls mit zwischenzeitlichen Stagnationen oder Rückgän-
gen, mit einem deutlichen Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung in der Altersgruppe der 
unter 6-Jährigen zu rechnen. Der Höchststand soll 2033 mit rd. 2.600 erreicht werden. Insofern 
ist zu berücksichtigen, dass sich dieser Anstieg auch nach dem Prognosehorizont im Anstieg 
der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren nachzeichnen kann.  
Abbildung 4-54 b) zeigt, dass der Anstieg in der Gruppe der 6-  bis unter 10-Jährigen 
zwischen 2030 und 2033 in allen Jahrgängen getrieben wird. Dies ist insb. für die Bereitstel-
lung von Schulplätzen in höheren Jahrgängen zu berücksichtigen.

SEP für die Primarstufe 
135 
Abbildung 4-54: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, Münster-
Hiltrup, 2011 bis 2033 
 
(a) Entwicklung und Prognose nach Altersgruppen 
 
(b) Entwicklung und Prognose nach Altersjahren 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
136 
Schüler- und Schulzahlentwicklung 
Die Zahl der Schüler *innen an den öffentlichen Schulen mit einer Primarstufe in Münster-
Hiltrup hat sich zwischen 2015/16 und 2020/21 analog zur wohnberechtigten Bevölkerung in 
der entsprechenden Altersgruppe entwickelt (vgl. Abbildung 4-55 a] mit Abbildung 4-54). Zu-
dem ist, wie bei der wohnberechtigten Bevölkerung, ab 2020 /21 ein deutlicher Anstieg der 
Schülerzahl zu beobachten. In nur zwei Jahren ist die Schülerzahl um 136  gestiegen, was 
einem Anstieg von rd. 9% entspricht. Im Jahr 2023/24 ist die Schülerzahl, bei gleichzeitig leicht 
steigernder Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung, zurückgegangen und liegt zum Jahr 
2024/25 aber wieder auf dem Niveau von 2022/23 und damit nur leicht unter der wohnberech-
tigten Bevölkerung in dieser Altersgruppe. 
 
Abbildung 4-55: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Hiltrup, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg.

SEP für die Primarstufe 
137 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Die Zahl der Grundschulen hat sich seit dem Schuljahr 2015/16 um eins verringert. Die eigen-
ständige Grundschule Berg Fidel wurde mit Beginn des Schuljahres 2014/15 auslaufend auf-
gelöst und zum Ende des Schuljahres 2016/17 geschlossen. Die Räumlichkeiten werden seit 
dem Schuljahr 2014/15 von der PRIMUS-Schule genutzt. Veränderungen in der Zügigkeit in 
den anderen Grundschulen gab es in diesem Zeitraum nicht. Geplant ist, die Paul -Gerhardt-
Schule Hiltrup um zwei Züge zu erweitern, so dass ab voraussichtlich 2027/28 vier Eingangs-
klassen gebildet würden. 
 
 Prognose der Schülerzahl 
Entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise (vgl. Kapitel 2) wird die Schülerzahl für den 
Prognosebezirk Münster-Hiltrup anhand der bisherigen Beschulungsquote ermittelt. In den 
Schuljahren 2015/16 bis 2024/25 war die Beschulungsquote größeren Schwankungen ausge-
setzt und lag zwischen gut 99  und 104%. Auch in den letzten drei Schuljahren (2022 /23 bis 
2024/25) schwankte die Beschulungsquote zwischen 99 und 103 %. Da die starken Unter-
schiede zwischen den Jahren nicht erklärbar sind, wird die Schülerzahl anhand der durch-
schnittlichen Beschulungsquote der letzten sechs Jahre prognostiziert . Unter Berücksichti-
gung der durchschnittlichen Beschulungsquote von rd. 102% und der Bevölkerungsprognose 
wird prognostiziert, das s die Schülerzahl zunächst bis 2030/31 leicht zurückgeht und dann

SEP für die Primarstufe 
138 
dynamisch ansteigt. Zum Schuljahr 2033/33 wird die Schülerzahl bei rd. 1.700 ihren Höchst-
stand erreichen (vgl. Abbildung 4-56). 
 
Abbildung 4-56: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, Münster-Hiltrup, 
2015 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. 
 
 Kapazitäten der Schulen 
Entsprechend der aktuell in dem Prognosebezirk Münster-Hiltrup vorhandenen und geplanten 
Grundschulen bzw. Erweiterungen ergeben sich für den Zeitraum 2024/25 bis 2033/34 die 
folgenden Kapazitäten der Schulen (vgl.  Tabelle 4-17). Dabei wird unterschieden nach der 
Kapazität, die sich über den in Münster bei der Bedarfsplanung festgelegten Klassenteiler 
(Klassenfrequenzrichtwert, kurz: KFRW, von 24) ergibt und jener, die nach § 6a der VO zur 
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde zu legen ist. Hiernach sind, je nach Zügigkeit 
der Schulen, bis zu 29 Schüler*innen je Klasse (Klassenfrequenzhöchstwert, kurz: KFHW) 
zugelassen. Bei der PRIMUS-Schule Münster wird ein KFHW von 25 berücksichtigt. Die ge-
plante Grundschule Hiltrup- Ost bleibt allerdings unberücksichtigt.  Die Berechnungen für die 
aufsteigenden Jahrgänge orientieren sich an den KFHW der Eingangsklassen (25 bis 29 Schü-
ler*innen, je nach Zügigkeit der Grundschule)  und nicht an denen der höheren Jahrgänge  
(grundsätzlich 29 Schüler*innen). Daher sind die Kapazitäten nach KFHW nicht als absolute 
Obergrenzen zu verstehen. Bei der PRIMUS-Schule ist auch zu berücksichtigen, dass der Rat

SEP für die Primarstufe 
139 
für den Fall der Aufnahme von 5 Kindern  mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in 
die Eingangsklassen 1 oder 5 die maximale Schülerzahl dieser Klassen auf 25 begrenzt hat 
(vgl. V/0497/2013). 
 
Tabelle 4-17: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Hiltrup, 2024 bis 2033 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 1.536 1.712 1.536 1.712 
2025 1.536 1.712 1.536 1.712 
2026 1.536 1.712 1.536 1.712 
2027 1.536 1.712 1.584 1.760 
2028 1.536 1.712 1.632 1.808 
2029 1.536 1.712 1.680 1.856 
2030 1.536 1.712 1.728 1.904 
2031 1.536 1.712 1.728 1.904 
2032 1.536 1.712 1.728 1.904 
2033 1.536 1.712 1.728 1.904 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung. 
 
Unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung und -prognose sowie der aktuellen Kapa-
zität nach KFRW ist festzuhalten, dass der Schulplatz in Münster -Hiltrup bereits jetzt nicht 
ausreichend ist. Lediglich entlang des KFHW ist der Schulplatz aktuell noch auskömmlich. Bis 
zum Höchststand der Schülerzahl zum Schuljahr 2033 wird auch der Schulplatz nach KFHW 
unter Umständen nicht ausreichen, wenn die geplanten Maßnahmen (vgl. Tabelle 4-16) nicht 
durchgeführt werden oder sich verzögern. Mit de r geplanten Erweiterung der Paul-Gerhardt-
Schule Hiltrup um zwei Züge wird der Schulplatz nach KFRW nur knapp ausreichen. Der 
größte Zuwachs in der altersrelevanten wohnberechtigten Bevölkerung wird im Stadtteil 
Hiltrup-Ost prognostiziert. Hier wird die wohnberechtigte Bevölkerung vergleichsweise stark 
ansteigen (vgl. Abbildung 4-53). Würden die Pläne für die neue Grundschule Hiltrup-Ost kon-
kretisiert, müsste ab spätestens 2031/32 eine zweizügige Grundschule den Schulbetrieb auf-
nehmen, damit der Schulplatzbestand entlang des KFRW ausreichend ist. 
 
 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen 
Der Vergleich der Schülerzahlprognose mit den vorhandenen und geplanten Schulplätzen 
zeigt, dass der Schulplatz in Münster-Hiltrup nicht auskömmlich ist, wenn die geplanten Maß-
nahmen nicht umgesetzt werden. Bereits jetzt stehen nicht genügend Schulplätze nach KFRW 
zur Verfügung. 
Nachfolgend wird daher mit Hilfe verschiedener Kennzahlen untersucht, wie einzelne 
Grundschulen von einer steigenden Schülerzahl in den vergangenen Jahren betroffen waren 
und antizipiert, wie sie es wahrscheinlich in Zukunft sein werden. Dies soll sicherstellen, dass 
das Bildungsangebot in der Primarstufe auch nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“

SEP für die Primarstufe 
140 
langfristig wohnortnah verfügbar ist. Darüber hinaus wird einzelschulisch geprüft, ob be-
stimmte Schulen weitere Herausforderungen, wie z.B. eine hohe Konzentration von Schülern 
bestimmter Merkmale, zu meistern haben. 
Die Marienschule Hiltrup liegt im Osten des Prognosebezirk Münster -Hiltrup und be-
dient bisher vor allem die Nachfrage nach Schulplätzen in dem Stadtteil Hiltrup- Ost (vgl. Ab-
bildung 4-59). Dort ist sie aktuell auch die einzige Grundschule. Seit 2015/16 ist die Zahl der 
Schüler*innen insgesamt steigend und seit 2019/20 nimmt die Schule Schüler*innen über dem 
KFRW in den Eingangsjahrgang auf (vgl. Abbildung 4-57 und Abbildung 4-58). Somit stößt sie 
auch in den Jahrgängen 2 bis 4 zunehmend an den KFHW. Mit dem prognostizierten Anstieg 
der Schülerzahl und der Bevölkerung, insb. in Hiltrup- Ost aber auch in Hiltrup-Mitte, wird die 
Schule ab 2030/31 immer mehr Schüler*innen aufnehmen müssen. Insofern ist eine Entlas-
tung durch die geplante Erhöhung der Zügigkeit der Paul -Gerhardt-Schule (von zwei auf vier 
Züge) geboten. Fraglich ist, ob diese Maßnahme alleine ausreicht um die steigende Schüler-
zahl aufzufangen oder die Konkretisierung der Pläne für die neue Grundschule Hiltrup- Ost 
dringend erfolgen muss. 
Die Clemensschule Hiltrup und die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup, die westlich der Ma-
rienschule Hiltrup im Stadtteil Hiltrup -Mitte gelegen sind, sind unterschiedlich ausgelastet. 
Während die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup regelmäßig über dem KFRW und auch mal über 
dem KFHW aufnimmt ist die Clemensschule Hiltrup regelmäßig unter dem KFRW belegt. Erst 
in den letzten vier Schuljahren (2021/22 bis 2024/25) ist die Zahl der Schüler*innen in Jg. 1 
und insgesamt etwas steigend (vgl. Abbildung 4-57 b]). Die Clemensschule Hiltrup kann somit 
– auch in Zukunft – durchaus mehr Schüler*innen aufnehmen und es muss, gerade mit einer 
steigenden Schülerzahl ab 2031/32 und insb. auf Grund des prognostizierten Anstiegs der 
altersrelevanten Bevölkerung in Hiltrup -Mitte und - Ost, stärker zwischen diesen beiden be-
nachbarten Schulen umgelenkt bzw. umverteilt werden. Dies ist auch daher empfehlenswert, 
da beide Schulen überwiegend die Nachfrage der Schüler*innen aus dem Stadtteil Hiltrup -
Mitte bedienen aber auch Schüler*innen aus -West, -Ost und Berg Fidel aufnehmen (vgl. Ab-
bildung 4-59). Im letzteren Stadtteil existiert zudem keine eigenständige Grundschule mehr. 
Die Paul-Gerhardt-Schule soll zum Schuljahr 2027/28 zu einer vierzügigen Schule ausgebaut 
werden. Sie wird dann eine steigende Nachfrage aus Hiltrup-Ost und -Mitte bedienen können. 
Im Monitoring ist zu überwachen, ob diese Maßnahme alleine ausreicht.  
Westlich dieser beiden Schulen, im Stadtteil Hiltrup -West, liegt die Ludgerusschule 
Hiltrup. Diese Schule ist, mit nur wenigen Ausnahmen, konstant über dem KFRW und teilweise 
über dem KFHW belegt. Im Schuljahr 2022/23 musste sie eine Mehrklasse bilden und weist 
auch insgesamt mehr Schüler*innen auf, als Schulplätze lt. Zügigkeit zur Verfügung stehen  
(384 (416) Schulplätze nach KFRW (KFHW) i.V.z. einer Schülerzahl von 451, vgl. Abbildung 
4-57 a]). Die Ludgerusschule Hiltrup nimmt überwiegend Anmeldungen des Stadtteils Hiltrup-

SEP für die Primarstufe 
141 
West entgegen (vgl. Abbildung 4-59) – dort ist in Zukunft eher mit einem Rückgang in den 
altersrelevanten Jahrgängen zu rechnen. Daher kann angenommen werden, dass sich die 
Situation in Zukunft entspannt. Daher ist die Entwicklung weiter im Monitoring zu überwachen. 
In Amelsbüren, dem westlichsten Stadtteil Hiltrups, finden sich die Grundschulen 
Loevelingloh und südöstlich davon die Davertschule Amelsbüren. Während die Davertschule 
fast ausschließlich die Nachfrage des Stadtteils bedient, finden sich in der Grundschul e 
Loevelingloh mittlerweile überwiegend Schüler*innen aus einem anderen Prognosebezirk (ge-
nauer: dem Stadtteil Mecklenbeck, Münster-West, vgl. Abbildung 4-59). Mit der prognostizier-
ten steigenden Schülerzahl und einer leicht steigenden wohnberechtigten Bevölkerung im 
Stadtteil Amelsbüren wird es auch hier zukünftig notwendig sein, die Schulplätze für die Schü-
ler*innen des Prognosebezirks Hiltrup vorzuhalten und die Nachfrage aus Mecklenbeck nach 
Münster-West zu lenken – insbesondere, da dort die Peter-Wust-Schule zur Vierzügigkeit er-
weitert werden soll. Bislang sind weder die Davertschule Amelsbüren noch die Grundschule 
Loevelingloh über dem KFHW belegt, allerdings hat die Grundschule Loevelingloh in den letz-
ten fünf Schuljahren über oder am KFRW aufgenommen  (vgl. Abbildung 4-57 und Abbildung 
4-58). Im Monitoring ist die Entwicklung dieser beiden Schulen daher engmaschig zu beobach-
ten. 
Abschließend wird noch auf die PRIMUS -Schule Münster im Stadtteil Berg Fidel ein-
gegangen. Die PRIMUS-Schule Münster stellt eine besondere Schulform in diesem Progno-
sebezirk dar und verzeichnet Anmeldungen aus vielen Stadtteilen der gesamten Stadt. Zwar 
stammt der Großteil der Anmeldungen aus dem Stadtteil selbst (vgl. Abbildung 4-59), dennoch 
ist hier die spezifische Nachfrage nach dem längeren gemeinsamen und jahrgangsübergrei-
fenden Lernen in allen Schulstufen entscheidend. Auch daher verzeichnet bspw. die im Prog-
nosebezirk Münster-Mitte gelegene Gottfried-von-Cappenberg-Schule viele Anmeldungen aus 
dem Stadtteil Berg Fidel und auch die Grundschulen in Hiltrup- West und -Mitte nehmen An-
meldungen aus dem Stadtteil Berg Fidel entgegen (vgl. ebenda und Abschnitt 4.1 ). Für den 
Stadtteil Berg Fidel ist eine sinkende Zahl der altersrelevanten wohnberechtigten Bevölkerung 
prognostiziert, daher sollte sich die Situation in der PRIMUS -Schule Münster langfristig ent-
spannen. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass die Nachfrage nach dieser Schulform nicht 
kurzfristig und im bedeutenden Maße zunimmt. Aktuell ist die Schule am oder über dem KFRW 
belegt – soweit sich das bei jahrgangsübergreifendem Unterricht rechnerisch ermitteln lässt. 
Ebenfalls fällt im Vergleich zu den Grundschulen des Prognosebezirks Münster -Hiltrup ins 
Auge, dass die PRIMUS-Schule Münster anteilig mehr Schüler*innen mit einem sonderpäda-
gogischen Unterstützungsbedarf beschult als die ande ren Schulen und dass auch der Anteil 
der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vergleichsweise hoch ist. Daher sollte 
die Schule im Monitoring weiter beobachtet werden.

SEP für die Primarstufe 
142 
Abbildung 4-57: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Hiltrup, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Primarstufe insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 1 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
143 
Abbildung 4-58: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster -Hiltrup, 2022 bis 
2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
144 
Abbildung 4-59: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und Stadtteil der Schü-
ler*innen, Münster-Hiltrup, 2021 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: PB = Prognosebezirk.

SEP für die Primarstufe 
145 
Abbildung 4-60: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
in der Primarstufe je Schule, Münster-Hiltrup, nur ausgewählte Schulen, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 4-61: Entwicklung des Anteils der Schüler *innen mit nicht -deutscher Staatsangehörigkeit in der 
Primarstufe je Schule, Münster-Hiltrup, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die Primarstufe 
146 
Die Schülerzahlprognose und das Monitoring zeigen einzelne notwendige Handlungsbedarfe 
für den Prognosebezirk Münster-Hiltrup auf. Darüber hinaus sind neben der Entwicklung der 
wohnberechtigten Bevölkerung einige weitere Entwicklungen im Monitoring engmaschig zu 
beobachten. 
 
Tabelle 4-18: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Hiltrup 
Maßnahme Zeithorizont/Bemerkung 
Konkretisierung der Pläne für die neue Grundschule Hiltrup-Ost 
zur Sicherstellung eines ausreichenden wohnortnahen Schulan-
gebots.  
Bedarf ab dem Schuljahr 
2031/32. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt an der Paul-
Gerhardt-Schule Hiltrup und der Clemensschule Hiltrup zur Si-
cherstellung eines ausreichenden wohnortnahen Schulange-
bots. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt je Grund-
schule i.V.m. der Erhöhung der Zügigkeit Paul-Gerhardt-Schule 
hinsichtlich einer möglichen Verschiebung von Nachfrage nach 
Schulen. 
Ab dem Schuljahr 
2027/28. 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt an der Lud-
gerusschule Hiltrup zur Sicherstellung eines ausreichenden 
wohnortnahen Schulangebots. 
Fortlaufend 
Monitoring der Schülerzahl in Jg. 1 und insgesamt an der 
Grundschule Loevelingloh und der Davertschule Amelsbüren 
zur Sicherstellung eines ausreichenden wohnortnahen Schulan-
gebots. 
Fortlaufend 
Monitoring der Anmeldungen, der Schülerzahl in Jg. 1 und ins-
gesamt an der PRIMUS-Schule Münster hinsichtlich der Nach-
frageentwicklung nach dieser Schulform und der Zusammenset-
zung nach Merkmalen der Schüler*innen. 
Fortlaufend

SEP für die weiterführenden Schulen 
147 
5 SEP für die weiterführenden Schulen 
Entsprechend des im Oktober 2023 vorgelegten Berichts (vgl. Makles et al. 2023) erfolgt die 
Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster 
in einer gesamtstädtischen Betrachtung mit dem Fokus auf die Entwicklung der altersrelevan-
ten wohnberechtigten Bevölkerung, der Auslastung der Schulformen  sowie der Nachfrage 
nach diesen und einzelnen Schulen. 
In der Stadt Münster ist die wohnberechtigte Bevölkerung in der Altersgruppe der 10-  
bis unter 16-Jährigen zwischen 2011 und 2016 gesunken und erst seit dem Jahr 2019 deutlich 
steigend. In 2019 wurde  eine Bevölkerungszahl von rd. 14.800 und in 2024 von rd. 15.900 
berichtet. Dies entspricht einem Zuwachs von rd. 7%. In dem Zeitraum von zehn Jahren (2015 
bis 2024) entspricht der Zuwachs bei dieser Altersgruppe der wohnberechtigte Bevölkerung 
rd. 8% (vgl. Abbildung 3-2, S. 12). Analog zu dieser Entwicklung ist auch die Zahl der Schü-
ler*innen in der Sekundarstufe I an öffentlichen Schulen im Zeitraum von zehn Jahren erst 
gesunken und dann deutlich gewachsen, von rd. 11.700 in 2019/20 auf 13.300 in 2024/25 (vgl. 
Abbildung 3-3, S. 13). Der jüngste starke Anstieg, ab 2023/24, ist auf die Einführung des neun-
jährigen gymnasialen Bildungsgangs zurückzuführen, da nunmehr sechs Jahrgangsstufen in 
der Sek. I der Schulform Gymnasium beschult werden. Um dem natürlichen und dem syste-
mischen Zuwachs zu begegnen und um ausreichend Schulplätze bereitzustellen, hat die 
Schulträgerin in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen. So wurden Bestandsschulen 
in ihrer Zügigkeit erweitert, zur formalen Zügigkeit in G9 ausgebaut oder neue Schulen errich-
tet (vgl. Tabelle 5-1). 
In diesem SEP wird die Entwicklung der letzten zehn Schuljahre bis zum Schuljahr 
2024/25 beschrieben und eine Prognose berechnet, die die Schulträgerin, Stadt Münster, be-
fähigt, kurz -, mittel - und langfristige Handlungsbedarfe für ihre Schullandschaft abzuleiten. 
Dies erfolgt gesamtstädtisch und beruht in der Sek. I auf der Beschulungsquote, d.h., auf dem 
bisherigen Verhältnis der Schüler*innen an öffentlichen Schulen der Sek. I  zu der wohnbe-
rechtigten Bevölkerung im entsprechenden Alter. Für die Prognose der Schülerzahl in der Sek. 
II werden eine Übergangsquote und jahrgangsbezogene Durchgangsquoten verwendet, da 
diese i.d.R. zu einem geringeren Prognosefehler führen als die Berechnung anhand der al-
tersrelevanten wohnberechtigten Bevölkerung (vgl. dazu auch Makles et al. 2023). 
Für beide Schulstufen (Sek. I und Sek. II) wird jeweils eine Bestandsaufnahme durch-
geführt und die Entwicklung der Schülerzahl und der Schulzahl nachgezeichnet . Dies erfolgt 
sowohl insgesamt als auch schulformbezogen und/oder regional. Auch werden bereits umge-
setzte oder beschlossene Maßnahmen, wie Erweiterungen von Bestandsschulen, Schulschlie-
ßungen oder Neuerrichtungen, dargestellt. Im nächsten Schritt wird entlang des beschriebe-
nen Vorgehens (vgl. Kapitel 2) die Schülerzahl in der Sek. I und Sek. II prognostiziert. Hierbei 
handelt es sich ausschließlich um die Schülerzahl an öffentlichen allgemeinen Schulen, d.h.

SEP für die weiterführenden Schulen 
148 
ohne Schüler*innen an Förderschulen oder privaten Ersatz - oder Ergänzungsschulen. Dies 
sind in Münster also Schüler*innen an den öffentlichen Hauptschulen, Realschulen, Gesamt-
schulen, Gymnasien und der Sek. I der PRIMUS-Schule.  
Mit den bestehenden Schulen der Sek. I  und II und den geplanten schulorganisatori-
schen Maßnahmen wird als nächstes die Kapazität der Schulen erfasst und prognostiziert. Ziel 
ist, die prognostizierte Schülerzahl den Schulkapazitäten im Bestand und nach erfolgter Um-
setzung der geplanten Maßnahmen gegenüberzustellen. So wird auf einen Blick deutlich, ob 
weitere Maßnahmen erforderlich sind oder während des Prognosehorizonts Engpässe entste-
hen können, wenn geplante oder beschlossene kapazitätserweiternde Maßnahmen verzögert 
werden oder gänzlich entfallen. D ies soll zum einen ein darauf aufbauendes kurz - bis mittel-
fristiges Monitoring ermöglichen, welches die tatsächliche Entwicklung in der Schülerzahl aber 
auch der Kapazitäten der Schulen fokussiert, zum anderen die Schulträgerin befähigen, Aus-
sagen über notwendige Maßnahmen zu tätigen, die langfristig erforderlich sein werden,  um 
den Bedarf an Schulplätzen zu decken. Mit Hilfe von Monitoring-Kennzahlen, die die Entwick-
lung in den jeweiligen Schulstufen, Schulformen, Regionen und/oder Standorten der Schulen 
beschreiben, werden Handlungsbedarfe identifiziert, die in Empfehlungen für Maßnahmen 
münden. Am Ende des Kapitels findet sich eine Übersicht, die die wichtigsten Maßnahmen 
zusammenfasst. 
 
5.1 Bestandsaufnahme 
Mit einer bis zum Schuljahr 2019/20 sinkenden Schülerzahl in der Sekundarstufe I ist auch die 
Zahl der Schulen und des zur Verfügung stehenden Schulraums gesunken (vgl. Tabelle 5-1). 
Zum Schuljahr 2024/25 ist die Stadt Münster Träger in von 26 Schulen der Sek. I (ohne För-
derschulen). Eine Schule davon, die Sekundarschule, ist auslaufend gestellt und nimmt seit 
dem Schuljahr 2020/21 keine Schüler*innen mehr in den 5. Jahrgang auf . Zum Ende des 
Schuljahres 2024/25 werden die letzten Schüler*innen entlassen. 2024/25 ist am Standort der 
Sekundarschule eine dritte Gesamtschule aufwachsend gestartet. Die rückläufige Entwicklung 
in der Zahl der weiterführenden Schulen ist maßgeblich durch die Schließung von Hauptschu-
len und Realschulen zu erklären, was wiederum durch ein geändertes Anwahlverhalten der 
Familien beim Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe I erklärt werden kann (vgl. dazu 
auch Abschnitt 3.3 und 5.4.1). Die Anzahl der öffentlichen Gymnasien ist mit 11 im gesamten 
Betrachtungszeitraum konstant geblieben wobei diese im Zuge der Umstellung auf den neun-
jährigen gymnasialen Bildungsgangs teilweise erweitert wurden. Tabelle 5-1 gibt einen Über-
blick über die Entwicklung der weiterführenden Schulen sowie deren Kapazitäten.  Abbildung 
5-2 zeigt die Schulstandorte zum Schuljahr 2025/26 sowie die Entwicklung der für die Sek. I 
altersrelevanten wohnberechtigten Bevölkerung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
149 
Abbildung 5-1: Entwicklung der Zahl der Schulen der Sek. I und II nach Schulform und Schulträger, 2015 bis 
2025 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen, PRIMUS-Schule und Sekundarschule.

SEP für die weiterführenden Schulen 
150 
Tabelle 5-1: Schulen der Sekundarstufe I und II, Stand: 2025 
Schulname Schulform 
Standort 
(Prognosebe-
zirk) 
Sozial-
index+ 
Schü-
ler-zahl 
insg. 
2024/25
# 
Gebun-
dener 
Ganz-
tag# 
Zügig-
keit der 
Sek. I Bemerkung 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Gymnasium Münster-Mitte 0,78 794 Nein 5  
Gesamtschule Münster-Mitte Gesamtschule Münster-Mitte 2,41 699 Ja 4  
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Gymnasium Münster-Mitte 2,74 293 Nein 3  
Erich-Klausener-Schule Realschule Münster-Mitte 3,23 625 Nein 4 
Bis zum Schuljahr 2023/24 war diese Schule drei-
zügig.  
Ratsgymnasium Gymnasium Münster-Mitte 1,11 695 Ja 4  
Realschule im Kreuzviertel Realschule Münster-Mitte 6,69 567 Nein 3 
Erweiterung zur Vierzügigkeit i.V.m. der Auswei-
tung des Ganztagsangebots wird geprüft. 
Schiller-Gymnasium Gymnasium Münster-Mitte 1,32 611 Nein 4  
Gymnasium Paulinum Gymnasium Münster-Mitte 1,32 665 Nein 4  
PRIMUS-Schule Münster PRIMUS-Schule Münster-Mitte 8,23 280 Ja 2 Standort und Zahlen der Sekundarstufe I 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Gymnasium Münster-Mitte 0,91 755 Nein 4  
Erna-de-Vries-Realschule Realschule Münster-Mitte 7,82 403 Nein 3 
Bis zum Schuljahr 2021/22 war diese Schule 3,5-
zügig. 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule Gesamtschule Münster-Mitte 1,78 944 Ja 6 
Bis zum Schuljahr 2021/211 war diese Schule vier-
zügig. 
Pascalgymnasium Gymnasium Münster-Mitte 1,48 705 Nein 5  
Marienschule Gymnasium Münster-Mitte - 589 Nein 4 Bischöfliche Schule 
Montessori-Gesamtschule Münster Gesamtschule Münster-Mitte - 151 Ja 1 Private Schule 
Paul-Gerhardt-Schule Realschule Münster-Mitte -  - - Schule zum Schuljahr 2017/18 aufgelöst 
Geistschule Hauptschule Münster-Mitte -  - - Schule zum Schuljahr 2019/20 aufgelöst 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule Realschule Münster-Mitte -  -  Schule zum Schuljahr 2019/20 aufgelöst 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Gymnasium Münster-West 1,73 782 Nein 5  
Gesamtschule Münster-West Gesamtschule Münster-West 3,46 111 Ja 4 Schulbetrieb zum SJ 2024/25 aufgenommen 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule Sekundarschule Münster-West 9,76 54 Ja 4 Schule zum Schuljahr 2025/26 aufgelöst 
Friedensschule Gesamtschule Münster-West - 1.030 Ja 6 Bischöfliche Schule 
Droste-Hauptschule Roxel Hauptschule Münster-West -  - - Schule zum Schuljahr 2017/18 aufgelöst 
Realschule Roxel Realschule Münster-West -  - - Schule zum Schuljahr 2017/18 aufgelöst

SEP für die weiterführenden Schulen 
151 
Hauptschule Coerde Hauptschule Münster-Nord 9,60 225 Nein 2  
Geschwister-Scholl-Gymnasium Gymnasium Münster-Nord 2,62 429 Ja 4  
Geschwister-Scholl-Realschule Realschule Münster-Nord 6,59 539 Nein 3  
Waldschule Kinderhaus Hauptschule Münster-Nord 8,10 299 Nein 2  
Gymnasium St. Mauritz Gymnasium Münster-Ost - 550 Ja 3 Bischöfliche Schule 
Gymnasium Wolbeck Gymnasium Münster-Südost 1,23 662 Nein 4 Gymnasium Wolbeck bis zum Schuljahr 2021/22 
4,5-zügig. Bauliche Erweiterung von insg. 9 zu 10 
Zügen im Schulzentrum geplant. Voraussichtliche 
Betriebsreife zum Schuljahr 2028/29. Bei der Be-
rechnung der Kapazitäten wird die Erweiterung der 
Realschule zugerechnet. 
Hauptschule Wolbeck Hauptschule Münster-Südost 10,00 209 
Nein (er-
weiterter 
Ganztag 2 
Realschule Wolbeck Realschule Münster-Südost 4,57 473 Nein 3 
Hauptschule Hiltrup Hauptschule Münster-Hiltrup 9,13 306 Nein 3 
Bis zum Schuljahr 2020/21 war diese Schule vier-
zügig. 
Immanuel-Kant-Gymnasium Gymnasium Münster-Hiltrup 1,15 606 Nein 4  
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup Realschule Münster-Hiltrup 5,54 591 Nein 4 
Bis zum Schuljahr 2021/22 war diese Schule 3,5-
zügig. 
Kardinal-von-Galen-Gymnasium Gymnasium Münster-Hiltrup - 746 Nein 4 Bischöfliche Schule 
Quellen: Stadt Münster, #Amtliche Schulstatistik 2024/25, +Amt für Schule und Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; z.T. eigene Berechnung. 
Hinweis: +Der städtische Sozialindex kommt ab dem Schuljahr 2025/26 zum Einsatz.

SEP für die weiterführenden Schulen 
152 
Abbildung 5-2: Standorte der Schulen der Sek. I und II und Veränderung der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 10 bis unter 16 Jahren (in %) 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023, OpenStreet-
Map, Open.NRW; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, Gym. = Gymnasium, priv. = private Schule. Die PRIMUS-Schule ist mit ihrem Standort der Jahrgangsstufen 
4-10 dargestellt.

SEP für die weiterführenden Schulen 
153 
Die Zahl der Schüler*innen an den öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I und II hat sich 
zwischen 2015/16 und 2024/25 deutlich geändert – auch bedingt durch die Einführung des 
neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs. In der Sek. I fällt dennoch auf, dass bei einer ins-
gesamt steigenden Schülerzahl seit 2019/20 die Zahl der Schüler*innen an Realschulen und 
Hauptschulen rückläufig war, während die Zahl der der Schüler*innen an Gymnasien und Ge-
samtschulen gestiegen ist. Diese Entwicklung ist zwar maßgeblich au f die vergangenen Re-
duktionen von Haupt- und Realschulkapazitäten bei gleichzeitiger Erhöhung der Gesamtschul-
kapazitäten zurückzuführen (vgl. Tabelle 5-1), allerdings spiegelt dies lediglich die Nachfrage 
(vgl. dazu auch Abschnitt 5.4.1) nach diesen Schulformen in der Bevölkerung wider. 
In der Sek. II war die Schülerzahl an Gymnasien insgesamt rückläufig. Der deutliche 
Rückgang ab 2023/24 ist systemisch und rührt ebenfalls aus der Umstellung des gymnasialen 
Bildungsgangs auf neun Jahre. Da die Schüler*innen ab 2023/24 aus der 9. Klassenstufe in 
die 10. versetzt werden (und nicht in die gymnasiale Oberstufe) bleibt über drei Schuljahre 
hinweg jeweils ein Jahrgang der Sek. II unbesetzt. Ab 2026/27, wenn der Umstellungsprozess 
abgeschlossen ist, werden wieder in allen drei Jahrgängen der Sek. II Schüler*innen beobach-
tet werden. 
Zu hinterfragen ist dennoch, worauf der Trend der sinkenden Schülerzahl in der Sek. II 
an den Gymnasien beruht. Schaut man auf die absolute Zahl der Schüler*innen, die sich am 
Übergang zur Sekundarstufe II befinden (vgl. Tabelle 5-2) fällt auf, dass diese Zahl an den 
Gymnasien rückläufig war. Auch in den Schulformen Realschule, Sekundarschule und 
PRIMUS-Schule ist die Zahl der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 10 rückläufig gewesen. D.h., 
dass zwischen 2014/15 und 2023/24 immer weniger  Schüler*innen zur (theoretischen) Be-
schulung in der Sek. II anstanden. Diese Entwicklung spiegelt sich  somit zeitversetzt in der 
Gesamtentwicklung der Schülerzahl in der Sek. I bis 2019/20 wider. In Zukunft, so kann auf 
Grund der aktuellen Entwicklung der Schülerzahl vermutet werden, werden jedoch wieder ab-
solut mehr Schüler*innen in der Sek. II zu beschulen sein. Diese Vermutung ist auch daher 
durchaus belastbar, da die Übergangsquote in die Sek. II, also der Anteil der Schüler*innen in 
Jg. 11 an jenen des Jahrgangs 9 (bei G8 -Gymnasien) bzw. 10 des Vorjahres zwar schwankt 
aber nicht rückläufig ist. Die Übergangsquoten der Jahre 2023/24 und 2024/25 sind nur schwer 
mit denen der Vorjahre vergleichbar, da hier der Effekt des  Bündelungsgymnasiums (Johan-
Conrad-Schlaun-Gymnasium) berücksichtigt werden muss, d.h. es werden an den verbliebe-
nen Gymnasien de facto keine Wiederholer*innen beobachtet. Zum Schuljahr 2024/25 befin-
den sich 1.874 Schüler*innen potenziell im Übergang in die Sek. II (vgl. Tabelle 5-2, Zwischen-
summe 3). Bei Verwendung der Übergangsquote des Jahres 2022/23 würden somit rd. 1.250 
Schüler*innen zum Schuljahr 2025/26 in Jg. 11 erwartet. Dies wäre nach 2015/16 und 2022/23 
der höchste Wert.

SEP für die weiterführenden Schulen 
154 
Abbildung 5-3: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I und II, 2015 bis 2024 
 
(a) Sek I 
 
(b) Sek. II 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
155 
Tabelle 5-2: Entwicklung der Übergänge in die Sek. II, 2015 bis 2024 
 Schüler*innen am Übergang zur Sek. II 
Schüler*innen in  
Jg. 11 bzw. EF Übergangsquote 
Schuljahr 
Jg. 9 in G8-Gymnasien 
Jg. 10 in G9-Gymnasien 
Zwischensumme 1 
Jg. 10 in Gesamtschu-
len 
Zwischensumme 2 
Jg. 10 in Realschu-
len+Sekundar-
schule+PRIMUS-Schule 
Zwischensumme 3 
Jg. 10 in Hauptschulen 
Gesamtsumme 
Jg. 11 in Gymnasien 
Jg. 11 in Gesamtschu-
len 
Gesamtsumme 
Nur Gymnasien 
Nur Gesamtschulen 
Alle Schulformen (außer 
Hauptschule) 
Alle Schulformen 
2014 1.169  1.169  1.169 736 1.905 327 2.232 -2)  -2) x3) x3) x3) x3) 
2015 1.120  1.120  1.120 717 1.837 303 2.140 1.290  1.290 110,35% x3) 67,72% 57,80% 
2016 1.072 791) 1.151  1.151 657 1.808 306 2.114 1.234  1.234 110,18% x3) 67,17% 57,66% 
2017 1.030 87 1.117 115 1.232 601 1.833 230 2.063 1.242  1.242 107,91% x3) 68,69% 58,75% 
2018 986 83 1.069 121 1.190 620 1.810 231 2.041 1.162 82 1.244 104,03% 71,30% 67,87% 60,30% 
2019 966 72 1.038 123 1.161 641 1.802 158 1.960 1.153 88 1.241 107,86% 72,73% 68,56% 60,80% 
2020 1.009 61 1.070 112 1.182 668 1.850 178 2.028 1.110 86 1.196 106,94% 69,92% 66,37% 61,02% 
2021 950 85 1.035 226 1.261 626 1.887 188 2.075 1.132 89 1.221 105,79% 79,46% 66,00% 60,21% 
2022  80 80 237 317 609 926 183 1.109 1.091 165 1.256 105,41% 73,01% 66,56% 60,53% 
2023  1.065 1.065 225 1.290 607 1.897 151 2.048 148 170 318 -2) 71,73% -2) -2) 
2024  1.048 1.048 232 1.280 594 1.874 165 2.039 1.038 173 1.211 97,46%4) 76,89% 63,84%4) 59,13%4) 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2024/25; eigene Berechnung. 
Hinweise: 1)Das Geschwister-Scholl-Gymnasium hat bereits zum Schuljahr 2016/17 von der 9. In die 10. Jahrgangsstufe versetzt (G9), -2)Zahl nicht relevant oder sinnvoll interpre-
tierbar, x3)Null oder Division durch Null, 4)Auf Grund des Bündelungsgymnasiums (Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium) nicht mit den Vorjahren Vergleichbar.

SEP für die weiterführenden Schulen 
156 
5.2 Prognose der Schülerzahl 
Entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise (vgl. Kapitel 2 ) wird die Schülerzahl der 
Sek. I anhand der bisherigen Beschulungsquote ermittelt. In den Schuljahren 2015/16 bis 
2024/25 war die Beschulungsquote größeren Schwankungen ausgesetzt und lag zwischen gut 
83 und 89%. In den letzten sechs bzw. drei Schuljahren (2019/20 bzw. 2022/23 bis 2024/25) 
schwankte die Beschulungsquote nur leicht und lag im Durchschnitt bei rd. 84%. Zur Prognose 
der Schülerzahl ab 2025/26 wird auf Grund der marginalen Unterschiede zwischen dem sechs- 
und dem dreijährigen Durchschnitt  die durchschnittliche Beschulungsquote der letzten drei 
Jahre verwendet (2022/23 bis 2024/25) und die tatsächliche Entwicklung der altersrelevanten 
Bevölkerung bis 2024  berücksichtigt. Mit Hilfe der Bevölkerungsprognose und der durch-
schnittlichen Beschulungsquote wird so die Schülerzahl insgesamt für die Sek. I abgeschätzt. 
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Beschulungsquote von rd. 84% und der 
Prognose der wohnberechtigten Bevölkerung wird prognostiziert, dass die Schülerzahl zu-
nächst bis 2030/31 leicht steigt und dann wieder etwas zurückgeht. Zum Schuljahr 2033/34  
wird die Schülerzahl bei rd. 13 .700 liegen und der Höchststand der Schülerzahl wird voraus-
sichtlich 2030/31 mit rd. 14.050 erreicht. Im Vergleich zur Prognose des Schuljahres 2021 
(Prognose 2022 bis 2030, vgl. Makles et al. 2023, S. 93-95) wird die Schülerzahl mit der aktu-
alisierten Bevölkerungsprognose somit um rd. 200 Schüler*innen geringer ausfallen.

SEP für die weiterführenden Schulen 
157 
Abbildung 5-4: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Sek. I, 2015 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. Die Umstellung von G9 auf G8 bleibt unberücksichtigt. 
D.h. es wird ein 10. Jahrgang simuliert. 
 
Wie ebenfalls in Kapitel 2 beschrieben, wird die Schülerzahl der Sek. II anhand der bisherigen 
Übergangs- und Durchgangsquoten ermittelt. Wie Tabelle 5-2 zeigt, war die Übergangsquote 
(gemessen anhand aller Schulformen, außer Hauptschulen) i n den Schuljahren 2015/16 bis 
2024/25 größeren Schwankungen ausgesetzt und lag zwischen 66 und rd. 69%. In den letzten 
sechs bzw. drei Schuljahren (2019/20 bzw. 2022/23 bis 2024/25) schwankte die Eingangs-
quote ebenfalls und lag im Durchschnitt bei 66,45% bzw. 65,92%. Zur Prognose der Schüler-
zahl ab 2025/26 wird auf Grund der Unterschiede zwischen dem sechs- und dem dreijährigen 
Durchschnitt die durchschnittliche Eingangsquote der letzten sechs Jahre verwendet (2019/20 
bis 2024/25). Mit Hilfe der Schülerzahl und der Schülerzahlprognose der Sek. I wird zunächst 
der Anteil der potenziellen Übergänger*innen abgeschätzt (ebenfalls auf Basis des Durch-
schnitts der letzten 6 Schuljahre) und anhand der durchschnittliche Eingangsquote der letzten 
sechs Schuljahre die Schülerzahl in Jg. 11 abgeschätzt. Mit Hilfe der durchschnittlichen Durch-
gangsquoten in die 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe wird sodann die Schülerzahl dieser Jahrgänge 
und damit die gesamte Schülerzahl in der Sek. II prognostiziert. 
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Quoten der letzten sechs Jahre und der 
Prognose der Schülerzahl in der Sek. I (wie oben beschrieben)  wird prognostiziert, dass die 
Schülerzahl in der Sek. II bis 2032/33 steigt und dann etwas zurückgeht. Der Höchststand wird

SEP für die weiterführenden Schulen 
158 
zum Schuljahr 2032/33 mit rd. 3.900 erreicht. Im Vergleich zur Prognose des Schuljahres 2021 
(Prognose 2022 bis 2030, vgl. Makles et al. 2023, S. 93-95) wird die Schülerzahl mit der aktu-
alisierten Bevölkerungsprognose im Jahr 2030/31 somit um rd. 200 Schüler*innen höher aus-
fallen. 
 
Abbildung 5-5: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Sek. II, 2015 bis 2034 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen; Die Umstellung von G8 auf G9 bleibt unberücksichtigt. 
D.h. es werden keine leeren Jahrgänge in der Überganszeit prognostiziert. 
 
5.3 Kapazitäten der Schulen 
Entsprechend der aktuell in der Stadt Münster vorhandenen und geplanten weiterführenden 
Schulen bzw. Erweiterungen ergeben sich für den Zeitraum 2024/25 bis 2033/34 die folgenden 
Kapazitäten der Schulen in der Sek. I und II (vgl. Tabelle 5-3 und Tabelle 5-4). Dabei wird 
unterschieden nach der Kapazität, die sich über den in Münster festgelegten Klassenteiler 
(Klassenfrequenzrichtwert, kurz: KFRW) und dem Klassenfrequenzhöchstwert (kurz: KFHW) 
ergibt. In den Hauptschulen liegt der KFRW (KFHW) bei 24 (30), in den Realschulen bei 27 
(28), in den Gesamtschulen bei 25 (27), in den Gymnasi en bei 27 (29) und in der PRIMUS -
Schule bei 25 (29). In der Sekundarstufe II lassen sich tatsächliche Kapazitätsgrenzen nicht 
ermitteln, da eine Zügigkeit oder ein KFRW und KFHW nicht existieren. Daher wird die Zügig-
keit der Sek. I extrapoliert und angenommen, dass z.B. ein vierzügiges Gymnasium auch eine 
vierzügige Sek. II haben muss. Als KFRW wird die durchschnittliche Mindestkursgröße von

SEP für die weiterführenden Schulen 
159 
19,5 (vgl. §  6 Abs. 8 der VO  zur Ausführung des §  93 Abs. 2 SchulG) verwendet. Einen 
Höchstwert gibt die Verordnung nicht an, daher wird dieser pauschal auf 25 festgelegt. Ein 
vierzügiges Gymnasium sollte somit im Durchschnitt 78 und maximal 100 Schüler*innen in den 
11. Jahrgang (bzw. die Einführungsphase) der Sek. II aufnehmen. 
Ab dem Schuljahr 2024/25 steigt die Zahl der Schulplätze in der Sek. I durch die auf-
wachsend gestartete neue Gesamtschule Münster-West (4 Züge) und die Erhöhung der Erich-
Klausener-Schule um einen Zug (von 3 auf 4) linear an. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Schul-
plätze minimal bis 2025 durch die auslaufende Sekundarschule. Ab dem Schuljahr 2029/30 
werden somit 14.388 Schulplätze nach KFRW verfügbar sein und – sofern keine weiteren 
Maßnahmen zur Reduktion oder Erhöhung der Kapazitäten durchgeführt werden – ab da un-
verändert bleiben. Berücksichtigt man hingegen die bauliche Erweiterung im Schulzentrum 
Wolbeck ab dem Schuljahr 2028/29, wodurch eine zunächst schulformunabhängige Möglich-
keit besteht, einen weiteren Zug unterzubringen,  werden die Kapazitäten nach KFRW und 
KFHW entsprechend steigen (vgl. Spalte 4 und 5 der Tabelle 5-3). 
In der Sek. II erhöht sich die Schulplatzkapazität lediglich  durch die aufwachsend ge-
starteten Gesamtschulen in Münster. Erweiterungen im Bestand sind nicht vorgesehen. Somit 
wird der Schulplatz zum Schuljahr 2032/33, wenn die gymnasiale Oberstufe an allen Gymna-
sien und Gesamtschulen in allen drei Jahrgängen belegt ist, bei 3.510 nach dem oben defi-
nierten KFRW liegen (vgl. Tabelle 5-4). 
 
Tabelle 5-3: Schulplätze in der Sek. I, 2024 bis 2033 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 13.816 14.960 13.816 14.960 
2025 13.855 14.989 13.855 14.989 
2026 13.995 15.135 13.995 15.135 
2027 14.134 15.280 14.134 15.280 
2028 14.261 15.416 14.288 15.444 
2029 14.388 15.552 14.442 15.608 
2030 14.388 15.552 14.469 15.636 
2031 14.388 15.552 14.496 15.664 
2032 14.388 15.552 14.523 15.692 
2033 14.388 15.552 14.550 15.720 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
160 
Tabelle 5-4: Schulplätze in der Sek. II, 2024 bis 2034 
Schuljahr KFRW (Bestand) KFHW (Bestand) KFRW (Plan) KFHW (Plan) 
2024 3.188 4.088 3.188 4.088 
2025 3.188 4.088 3.188 4.088 
2026 3.188 4.088 3.188 4.088 
2027 3.188 4.088 3.188 4.088 
2028 3.218 4.125 3.218 4.125 
2029 3.247 4.163 3.247 4.163 
2030 3.354 4.300 3.354 4.300 
2031 3.432 4.400 3.432 4.400 
2032 3.510 4.500 3.510 4.500 
2033 3.510 4.500 3.510 4.500 
2034 3.510 4.500 3.510 4.500 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung. 
 
Gesamtstädtisch betrachtet reicht somit die Zahl der Schulplätze in der Sek. I nach KFRW bis 
2030/31, wo der Höchststand der Schülerzahl erwartet wird, gerade so aus um die Schüler*in-
nen aufzunehmen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich die Schüler*innen auch proportional 
zum Schulplatzangebot auf alle Schulformen und auf alle Jahrgänge verteilen würden. Dies 
ist jedoch nicht anzunehmen, da es auch in der Vergangenheit nicht beobachtet wurde (vgl. 
Makles et al. 2023 , Makles 2024
6 und Abschnitt 5.1). Folglich muss angenommen werden, 
dass der Schulplatzbestand, insbesondere an Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien 
nicht ausreichen wird. Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte , die bezüglich der Beurteilung 
des Schulplatzbestands und -bedarfs i.V.m. der Schülerzahlprognose berücksichtigt werden 
müssen. Im Stadtteil Angelmodde (Münster-Südost) wird aufgrund der Stadtteilentwicklung mit 
einem starken Bevölkerungszuwachs gerechnet (vgl. auch Abbildung 5-2). Auch aus diesem 
Grund ist dort ein Areal perspektivisch für einen neuen Schulstandort vorgesehen.  Für die 
Realschule im Kreuzviertel ist nach aktuellem Stand eine Erweiterung zur Vierzügigkeit ge-
plant. Angesichts der absehbaren Neuerrichtung eines weiteren Schulstandortes im Stadtteil 
Angelmodde ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel noch einmal 
kritisch zu hinterfragen. Diese Aspekte müssen bei der Ableitung von konkreten Maßnahmen 
berücksichtigt werden. Dies erfolgt in Abschnitt 5.4 auf Basis von verschiedenen Kennzahlen. 
Für die Sek. II lässt sich, wie schon in Makles et al. (2023) festgestellt, festhalten, dass 
die tatsächliche Schülerzahl in der Sek. II deutlich über den theoretischen mittleren Kapazi-
tätsgrenzen liegt und der Schulplatzbestand somit zu niedrig ist. Doch da es sich hierbei nur  
um theoretische Werte handelt und unklar ist, ob die Sek. II tatsächlich an ihre Kapazitäts-
grenze stößt, kann aus dieser Entwicklung keine Schlussfolgerung abgeleitet werden. Es wird 
dringend empfohlen, die Zügigkeiten bzw. Schulplatzkapazitäten der Jahrgänge der Sek. II zu 
erfassen.  
 
6  Makles, A.M. (2024): Schulentwicklungsplanung in der Stadt Münster - Kurzbericht für die Sekundarstufe I. 
Bericht, WIB Consult GmbH. Siehe auch V/0711/2024.

SEP für die weiterführenden Schulen 
161 
5.4 Monitoring und Steuerungsmaßnahmen 
 Anmeldungen und Kapazitäten 
In Abbildung 3-3 in Abschnitt 3.2 wurde bereits die vergangene Schülerzahlentwicklung an den 
weiterführenden Schulen beschrieben. Deutlich zu sehen ist der Rückgang in der Schülerzahl 
in den Hauptschulen. Dies lässt sich nicht nur für die Schülerzahl insgesamt feststellen, son-
dern auch für die Entwicklung der Schülerzahl in Jg. 5 (vgl. Abbildung 5-6). Bei einer insgesamt 
steigenden Schülerzahl seit 2019/20 (vgl. auch Abschnitt 3.2) sinkt die Zahl der Hauptschü-
ler*innen absolut und somit auch proportional. 
 
Abbildung 5-6: Entwicklung der Schülerzahl in Jahrgang 5, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
In Abbildung 3-8 in Abschnitt 3.2 wurden zudem die Anmeldezahlen der Schuljahre 2015/16 
bis 2024/25 für die weiterführenden Schulen beschrieben. Auch hier ist eine geringe Nachfrage 
nach Hauptschulen deutlich erkennbar. Stellt man die Anmeldungen den Kapazitäten der Ein-
gangsjahrgänge nach Schulform gegenüber, wird die Diskrepanz zwischen Anmeldungen und 
Schulraumkapazitäten noch deutlicher (vgl. Abbildung 5-7).

SEP für die weiterführenden Schulen 
162 
Abbildung 5-7: Entwicklung der Anmeldungen, Aufnahmen, Schüler*innen in Jg. 5 und Kapazitäten nach 
Schulform, nur ausgewählte öffentliche Schulformen, 2020 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: SuS = Schüler*innen. Das Schuljahr 2025/26 hat noch nicht begonnen, daher können keine Schüler-
zahlen berichtet werden. 
 
Zum Schuljahr 2025/26 verfügen die Hauptschulen zusammen über 216 Schulplätze im 5. 
Jahrgang (KFRW 24 x 9 Züge = 216 Schulplätze). Anmeldungen wurden hingegen nur 62 
verzeichnet. Dies ist, neben der Anmeldezahl des Schuljahres 2024/25, der niedrigste Stand  
seit 2013/14 (ohne Abbildung). In den vergangenen Jahren standen den niedrigen Anmelde-
zahlen aber mehr Schüler*innen in Jg. 5 gegenüber (vgl. Abbildung 5-7), was darauf hindeutet, 
dass Kinder, die an anderen Schulformen nicht aufgenommen werden und/oder Wiederho-
ler*innen die 5. Jahrgänge füllen (vgl. dazu auch Abschnitt 5.4.2).  
Während die Hauptschulen in den Eingangsjahrgängen fast durchgängig unter der Ka-
pazitätsgrenze nach KFRW liegen, sind die Realschulen in den vergangenen sechs Jahren 
(2020/21 bis 2025/26) fast vollständig ausgelastet gewesen oder mussten sogar Mehrklassen 
bilden (vgl. Abbildung 5-7). Dies betrifft jedoch nicht alle Realschulen gleichermaßen. Abbil-
dung 5-8 zeigt, dass es durchaus unterschiedlich ‚ beliebte‘ Realschulen gibt bzw. die Nach-
frage auch schwanken kann. In Abbildung 5-8 ist die absolute Differenz aus der Zahl der An-
meldungen und der Zahl der Schulplätze nach KFRW dargestellt. Eine positive Differenz zeigt 
somit einen Nachfrageüberhang (mehr Anmeldungen als Schulplätze) und eine negative einen 
Angebotsüberhang (weniger Anmeldungen als Schulplätze) an. Zu den beliebtesten Schulen

SEP für die weiterführenden Schulen 
163 
seit 2016/17 zählt die Erich-Klausener-Schule. Den größten Angebotsüberhang hatte bisher 
die Erna-de-Vries-Realschule. 
Bei den Gymnasien war die Situation in den letzten Jahren insgesamt entspannter (vgl. 
Abbildung 5-7) und auch hier gab es immer wieder mal Gymnasien die beliebter waren als 
andere (vgl. Abbildung 5-17 in Abschnitt 5.4.4). Erst zum Schuljahr 2025/26 übersteigt die Zahl 
der Anmeldungen deutlich die Aufnahmekapazitäten, so dass das  Gymnasium Wolbeck und 
das Gymnasium Paulinum jeweils eine Mehrklasse bilden mussten. An anderen Gymnasien 
gab es hingegen noch Angebotsüberhänge. 
Die Situation der Gesamtschulen ist seit Jahren unverändert; den Anmeldungen stehen 
regelmäßig zu wenige Schulplätze gegenüber (vgl. Abbildung 5-7) – dies gilt für alle drei Ge-
samtschulen. Mit der Gesamtschule Münster -West, die seit 2024/25 Schüler*innen in Jg. 5 
aufnimmt, ist jedoch eine kleine Veränderung eingetreten: Der Nachfrageüberhang an der Ge-
samtschule Münster-Mitte konnte deutlich reduziert werden –  wenngleich noch immer über 
100 Schüler*innen je Schuljahr nicht aufgenommen werden können  (vgl. Abbildung 5-7). Die 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule verzeichnet seit Jahren steigende Anmeldezahlen und seit 
2022 wieder einen steigenden Nachfrageüberhang (ohne Abbildung). Die 10 Schulen mit der 
höchsten Zahl an Anmeldungen der vergangenen zehn Jahre, sind die Gesamtschulen Mat-
hilde-Anneke und Münster-Mitte, danach folgt das Annette- von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, 
das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium. Die Erich-Klause-
ner-Schule (Realschule) findet sich auf Platz 6, danach folgen vier weitere Gymnasien (vgl. 
Abbildung 5-9) 
Die PRIMUS-Schule (ohne Abbildung) verzeichnet jedes Jahr etwas mehr Anmeldun-
gen als sie Schüler*innen aufnehmen kann . Der Schulversuch wird (so zeigten es auch die 
Auswertungen der Primarstufe, vgl. Abschnitt 4.6 ) positiv von den Eltern aufgenommen und 
ist daher regelhaft am KFRW ausgelastet. Aus Sicht der quantitativen Nachfrage, der tatsäch-
lichen Belegung und des Schulraumbestands spricht somit nichts gegen die Verstetigung des 
Schulversuchs.

SEP für die weiterführenden Schulen 
164 
Abbildung 5-8: Entwicklung der Abweichung zwischen Anmeldungen und Kapazitäten an öffentlichen Real-
schulen, 2016 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 5-9: Entwicklung der Anmeldungen an öffentlichen weiterführende n Schulen, nur ausgewählte 
Schulen, 2016 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
165 
 Hauptschulen 
Die vorangegangenen Ausführungen haben gezeigt, dass Hauptschulen beim Übergang von 
der 4. in die 5. Jahrgangsstufe eine sehr niedrige Nachfrage verzeichnen und jedes Jahr deut-
lich unterhalb der Aufnahmekapazitäten bleiben. Allerdings laufen die Hauptschulen in Müns-
ter nicht leer. Abbildung 5-10  zeigt, dass die Hauptschulen im Zeitverlauf voller werden. Zwar 
ist der Kohortenzuwachs seit 2019/20 etwas weniger stark ausgeprägt wie in den Schuljahren 
davor (vgl. auch Makles et al. 2023), dennoch zeigt sich, dass der Trend zu Schulformwechsel 
und/oder Klassenwiederholungen ungebrochen ist. 
 
Abbildung 5-10: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Hauptschulen nach Eingangskohorte, 2015 bis 
2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
166 
 
 
Dies betrifft alle vier verbliebenen Hauptschulen. Besonders stark von diesen Zuwächsen be-
troffen waren in der Vergangenheit die Hauptschule Coerde, die Hauptschule Wolbeck und die 
Waldschule Kinderhaus. Hier wurden in den Jahrgängen 7 bis 9 häufig so viele Schüler*innen 
aufgenommen, dass Klassen oberhalb der eigentlichen Zügigkeit gebildet wurden (z.T. drei 
statt zwei Parallelklassen) oder die Klassen am oder sogar über dem KFHW belegt waren 
(ohne Abbildung). Lediglich die Hauptschule Hiltrup hatte, auf Gr und ihrer Zügigkeit von vier  
bzw. nunmehr drei  noch ausreichend Reserve um die Schul(form)wechsler *innen und/oder 
Wiederholer*innen aufzunehmen, ohne an die Kapazitätsgrenze zu kommen. 
Neben dieser Problematik bzw. damit verbunden ist auch die Tatsache, dass die 
Hauptschulen die höchsten Sozialindizes, also die größten sozialen Herausforderungen zu 
meistern haben. D er Anteil der ausländischen Schüler*innen ist vergleichsweise hoch (vgl. 
Abbildung 5-12) und auch die Konzentration von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte (vgl. 
Abbildung 3-12 in Abschnitt 3.4) ist an den Hauptschulen i.V. z. den anderen Schulformen 
hoch. Der Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist an den 
Hauptschulen ebenfalls am höchsten – gleichwohl, wie Abschnitt 3.5 zeigt, die Zahl der Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Münster vergleichsweise gering 
ist. Nur die PRIMUS-Schule beschult einen noch höheren Anteil von Kindern und Jugendlichen 
mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. 
  
Lesehilfe zu Abbildung 5-10 
- Zum Schuljahr 2016 wurden 132 Schüler*innen im 5. Jahrgang an Hauptschulen beobachtet 
(grüne durchgezogene Linie mit quadratischen Symbolen). 
- Ein Jahr später (2016) müssten 132 Schüler*innen im 6. Jahrgang beobachtet werden, wenn 
alle Schüler*innen des 5. Jahrgangs regulär versetzt und keine Schüler*innen aus anderen 
Schulformen dazukommen oder in andere Schulformen abgegeben würden. Beobachtet wer-
den aber 143 Schüler*innen. 
- Erneut ein Jahr später (2017) müssten diese 143 Schüler*innen im 7. Jahrgang beobachtete 
werden, wenn alle Schüler*innen des 6. Jahrgangs regulär versetzt und keine Schüler*innen 
aus anderen Schulformen dazukommen oder in andere Schulformen abgegeben würden. Beo-
bachtet werden aber 203 Schüler*innen. 
- In der 9. Jahrgangsstufe (2020) werden 246 Schüler*innen beobachtet. D.h. die Eingangsko-
horte des Schuljahres 2016 hat sich innerhalb von fünf Jahren um rd. 86% vergrößert. Mögli-
che Gründe dafür sind Querversetzungen aus anderen Schulformen oder Klassenwiederho-
lungen.

SEP für die weiterführenden Schulen 
167 
Abbildung 5-11: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 5  und Kapazität je Schule, Hauptschulen , 2022  bis 
2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 5-12: Entwicklung de s Anteils der Schüler *innen mit nicht -deutscher Staatsangehörigkeit an 
Hauptschulen je Schule, 2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
168 
Abbildung 5-13: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
in der Sek. I und II nach Schulform, 2015 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Bundesweit geht der Anteil der Auszubildenden mit einem Hauptschulabschluss zurück (vgl. 
Bundesinstitut für Berufsbildung 2023
7), so auch in den Handwerksberufen (vgl. ebenda S. 
127). Auf diesen Arbeitsmarkt war, historisch betrachtet, die Hauptschule ausgerichtet. Auf 
dem Ausbildungsmarkt findet also zunehmend eine Verdrängung durch Bewerber*innen mit  
höheren Schulabschlüssen statt (vgl. ebenda S. 25). Dennoch existieren nach wie vor zahlrei-
che Berufe, bei denen der Hauptschulabschluss als Mindestvoraussetzung seitens der Be-
triebe genannt wird – diese haben jedoch mit großen Besetzungsproblemen zu kämpfen (vgl. 
ebenda). Die Steigerung der Attraktivität dieser Berufe, aber auch des Hauptschulabschl us-
ses, bleibt daher eine zentrale bildungspolitische Herausforderung.  
Grundsätzlich ist somit nicht der Hauptschulabschluss an sich zu hinterfragen, sondern 
die solitäre Schulform Hauptschule, die insb. in West - und Norddeutschland zunehmend ne-
gativ konnotiert ist. In diesem Zusammenhang könnte das 17. Schulrechtsänderungsgesetz 
(17. SchRÄG) einen positiven Einfluss nehmen. Vorgesehen ist, „Realschulen, die bereits ei-
nen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 anbieten oder künftig anbieten wollen, […] [zu er-
möglichen], ein an den Anforderungen des Hauptschulbildungsgangs orientiertes Angebot be-
 
7  Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023. Informationen und 
Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bericht, Bonn.

SEP für die weiterführenden Schulen 
169 
reits ab Klasse 5 vorhalten zu können.“ „Diese Regelungen sichern die individuellen Schullauf-
bahnen auch derjenigen Schülerinnen und Schüler, die keine Schule in zumutbarere [sic!] Ent-
fernung erreichen können, die nach den Bildungsgangzielen der Hauptschule unterrichtet, 
oder deren Aufnahme von dieser Schule aus Gründen der Kapazitätserschöpfung abgelehnt 
worden ist.“ (Gesetzentwurf, S. 1). Dies ist eine Möglichkeit die Realschulen weiterhin zu stär-
ken und gleichzeitig individuelle Bildungslaufbahnen zu erm öglichen, indem innerhalb einer 
Schule ein leichterer Übergang zwischen Bildungswegen ermöglicht wird. Darüber hinaus sind 
Gesamtschulen eine weitere Möglichkeit, individuelle Bildungswege zu fördern und Schüler*in-
nen zu jenen Abschlüssen zu führen, die den Kompetenzen entsprechen, dazu zählt auch der 
Hauptschulabschluss. 
Die Schulträgerin Stadt Münster sollte vor dem Hintergrund der vergangenen Entwick-
lung der Schülerzahl an dieser Schulform, der hohen Nachfrage nach Gesamtschulplätzen 
und der anstehenden Schulgesetzänderung prüfen, ob und wie die Hauptschulkapazitäten 
weiter reduziert werden können. 
 
 Realschulen 
Wie die Ausführungen des Abschnittes 5.4.1 gezeigt haben, sind die Realschulen unterschied-
lich stark nachgefragt und auch die Zahl der Aufnahmen oder Schüler*innen variiert von Jahr 
zu Jahr, auch in der Gesamtsumme. Die Erich -Klausener-Schule verzeichnet bislang die 
höchste Nachfrage und bezogen auf ihre Kapazität ( dreizügig bis 2023/24) auch die höchste 
Schülerzahl (vgl. Abbildung 5-14 a]). In der Vergangenheit musste immer mal wieder eine 
Mehrklasse gebildet werden. Die Erweiterung auf eine Vierzügigkeit ab dem Schuljahr 2024/25 
ist somit folgerichtig, dennoch muss die Schule weiterhin jedes Jahr Schüler*innen abweisen 
(vgl. Abbildung 5-8 in Abschnitt 5.4.1). Auch die Realschule im Kreuzviertel sah sich in der 
Vergangenheit ebenfalls oft einer Übernachfrage gegenüber und musste teilweise auch eine 
Mehrklasse bilden, um die Nachfrage zu bedienen. Insgesamt ist die Schülerzahl seit 2019/20 
leicht rückläufig und auch die Zahl der Fünftklässler*innen ist zurückgegangen (vgl. Abbildung 
5-14 b]) – auch wenn die Zahl noch immer etwas über dem KFRW liegt. Vermutlich ist der 
Rückgang im Nachfrageüberhang in den beiden beschriebenen Schulen ab 2024/25 auf die 
neue Gesamtschule Münster-West zurückzuführen – dies kann jedoch nicht mit Kennzahlen 
belegt werden. Mit einer möglichen Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel zu einer Vier-
zügigkeit wäre das Angebot an dieser Schule aber langfristig auf die Nachfrage angepasst. 
Die Realschule Wolbeck verzeichnet seit 2016/17 einen Rückgang der Anmeldungen 
und der Schülerzahl (auch in Jahrgang 5). Seit 2023/24 steigen beide jedoch wieder und auch 
ein leichter Nachfrageüberhang wird beobachtet. 2023/24 musste eine Mehrklasse eingerich-
tet werden und 2024/25 ist der 5. Jahrgang am KFHW belegt. Mit der Erweiterung des Schul-

SEP für die weiterführenden Schulen 
170 
zentrums Wolbeck um einen Zug stehen perspektivisch jedoch ausreichend Reserven zur Ver-
fügung, um eine steigende Schülerzahl im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium aufzu-
fangen. Mit einem Anstieg der Schülerzahl im Bildungsgang Hauptschule an Hauptschulen ist 
nicht zu rechnen (vgl. Abschnitt 5.4.2).  
Einen zur Realschule Wolbeck gegenläufigen Trend verzeichnete die Geschwister -
Scholl-Realschule. Bis einschließlich 2023/24 war die Schülerzahl insgesamt und auch in Jahr-
gang 5 (deutlich) steigend. Auch ein Nachfrageüberhang lag vor und die Schule musste eben-
falls Mehrklassen bilden. Auch hier ist ab 2024/25 ein Rückgang im Nachfrageüberhang zu 
sehen – gleichwohl der 5. Jahrgang schon über dem KFRW belegt ist. Hierbei könnte ebenfalls 
die Erhöhung der Gesamtschulkapazitäten eine Rolle spielen. 
Auch die Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup verzeichnet eine hohe Schülerzahl, 
teilweise über dem KFRW oder KFHW. Die Erhöhung der Zügigkeit um 0,5 Züge auf vier hat 
die Schule nun aber insgesamt entlastet. In den Schuljahren 2022/23 bis 2024/25 war der 5. 
Jahrgang nicht mehr über dem KFRW belegt (vgl. Abbildung 5-15). 
Im Vergleich zu allen Realschulen hat die Erna- de-Vries-Realschule mittlerweile die 
geringste Schülerzahl insgesamt und auch in Jg. 5, und somit auch die größten Kapazitätsre-
serven in allen Jahrgangsstufen. Es handelt sich hierbei allerdings auch um die Realschule 
mit dem höchsten Sozialindex unter den Realschulen und auch jene, die den stärksten Anstieg 
im Anteil der nicht-deutschen Schüler*innen verzeichnet hat (vgl. Abbildung 5-16). Hingegen 
ist der Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zw ischen 
den Realschulen vergleichbar und liegt in allen Schulen unter 10% (ohne Abbildung).  
Es wird empfohlen, die Entwicklung an den Realschulen weiterhin im Monitoring zu 
beobachten und die Situation im Zusammenhang mit dem neuen Schulstandort in Münster -
Südost sowie der Schulgesetzänderung ggf. neu zu bewerten.

SEP für die weiterführenden Schulen 
171 
Abbildung 5-14: Entwicklung der Schülerzahl an Realschulen je Schule, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Sek. I insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 5 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
172 
Abbildung 5-15: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 5 und Kapazität je Schule, Realschulen, 2022 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 5-16: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit an Re-
alschulen je Schule, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
173 
 Gymnasien 
Die Gymnasien waren in der betrachteten Zeit zwischen 2015/16 und 2024/25 ebenfalls von 
Jahr zu Jahr unterschiedlich nachgefragt und/oder ausgelastet . Zu den Gymnasien mit einer 
(deutlichen) Übernachfrage beim Übergang in Jahrgang 5 zählen in den Schuljahren 2021/22 
bis 2025/26 das Wilhelm -Hittorf-Gymnasium, das Ratsgymnasium, das Schiller -Gymnasium 
und das Annette-von-Droste-Hülshof-Gymnasium. Das Gymnasium Wolbeck weist hingegen 
zum Schuljahr 2025/26 den größten Nachfrageüberhang auf (vgl. Abbildung 5-16).  
 
Abbildung 5-17: Entwicklung der Abweichung zwischen Anmeldungen und Kapazitäten an öffentlichen Gym-
nasien, 2016 bis 2025 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Das Gymnasium Wolbeck verzeichnet, wie die Realschule Wolbeck (vgl. Abschnitt 5.4.3), erst 
seit 2023/24 eine Übernachfrage und eine steigende Schülerzahl in Jg. 5. Teilweise wurde am 
oder über dem KFHW aufgenommen, so dass die Schülerzahl seitdem auch insgesamt wieder 
ansteigt, wo sie vorher rückläufig war (vgl. Abbildung 5-18 a] und b]) – dies liegt nicht nur an 
der Einführung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs. Gleiches gilt für das Immanuel-
Kant-Gymnasium in Münster-Hiltrup. Im Prognosebezirk Münster-Südost hat die Schülerzahl 
in der Primarstufe in der Vergangenheit zugenommen und es wird prognostiziert, dass die 
Schülerzahl bis 2033/34 weiter ansteigt (vgl. Abschnitt 4.5.2). Mit der Erweiterung des Schul-
zentrums Wolbeck um einen Zug stehen perspektivisch mehr Reserven zur Verfügung, um

SEP für die weiterführenden Schulen 
174 
eine steigende Schülerzahl im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium aufzufangen. Mit 
einem Anstieg der Schülerzahl im Bildungsgang Hauptschule an Hauptschulen ist nicht zu 
rechnen (vgl. Abschnitt 5.4.2). Allerdings ist im Stadtteil Angelmodde ein Areal für einen neuen 
Schulstandort vorgesehen. Dieser könnte, um das Bildungsangebot in Münster -Südost und  
-Hiltrup zu erweitern, für eine vierte öffentliche Gesamtschule genutzt werden. Auch in Hiltrup 
wird ein Anstieg der Schülerzahl in der Primarstufe erwartet (vgl. Abschnitt 4.6.2 ). In beiden 
Prognosebezirken zudem ein Anstieg in der für die Sek. I altersrelevanten Bevölkerung (vgl. 
Abbildung 5-2). Mittelfristig wäre somit ein wohnortnahes weiteres Schulplatzangebot, insbe-
sondere im Bildungsgang Realschule und Gymnasium, notwendig. Mit einer Gesamtschule 
kann dieser Bedarf gedeckt und darüber hinaus auch ein Angebot hin zu Hauptschulabschlüs-
sen geschaffen werden. Bereits Ende 2024 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt (vgl. Makles 
2024), der diese Möglichkeit anhand von verschiedenen Szenarien diskutiert und insb. die  
erwartete Entwicklung i m Prognosebezirk Münster-Südost aufzeigt. Aus dem dortigen Fazit 
lässt sich ableiten, dass eine vierzügige Gesamtschule gegenüber einem vierzügigen Gymna-
sium (als Ersatzneubau für das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium) vorzuziehen ist (vgl. 
ebenda). Dem folgend hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 
die Verwaltung beauftragt, die Planungen einer neuen vierzügigen Gesamtschule in Angel-
modde aufzunehmen und die Verlagerung des Johann- Conrad-Schlaun-Gymnasiums nach 
Angelmodde nicht weiterzuverfolgen (vgl. V/0711/2024). 
 
Abbildung 5-18: Entwicklung der Schülerzahl an Gymnasien je Schule, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Sek. I insg.

SEP für die weiterführenden Schulen 
175 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 5 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Bezogen auf die Entwicklung der Jahre 2015/16 bis 2024/25 lässt sich festhalten, dass die 
meisten Gymnasien gut aber nicht vollständig ausgelastet sind  (vgl. Abbildung 5-18 und Ab-
bildung 5-19). Insbesondere das Geschwister -Scholl-Gymnasium, das Schiller -Gymnasium 
und das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium verzeichneten eine Anmelde- und Schülerzahl, 
die teilweise deutlich unter dem KFRW lag. Das dreizügige Johann-Conrad-Schlaun-Gymna-
sium ist nach Aussage des Schulträgers stark sanierungsbedürftig, kann aber im Bestand nicht 
saniert werden. Dies könnte eine mögliche Erklärung für die niedrige Nachfrage und Schüler-
zahl liefern (vgl. V/0711/2024). Beachtenswert ist aber, dass die Zahl der Anmeldungen zum 
Schuljahr 2025/ 26 für das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium mit 79 (Stand: April 2025) 
deutlich über der der Vorjahre liegt. Es ist im Monitoring zu beobachten, ob sich eine Versteti-
gung des Anw ahlverhaltens ergibt, oder es sich um einen Einmaleffekt handelt.  Beim Ge-
schwister-Scholl-Gymnasium könnte ebenfalls der Standort eine Erklärung liefern. Das Gym-
nasium ist in einem Prognosebezirk und Stadtteil mit hohen sozioökonomischen Herausforde-
rungen verortet (vgl. Abschnitt 4.1 und Abbildung 8-4 bis Abbildung 8-6 im Anhang).

SEP für die weiterführenden Schulen 
176 
Abbildung 5-19: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 5 und Kapazität je Schule, Gymnasien, 2022 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2022/23-2024/25 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Im Hinblick auf das kommende Schuljahr 2025/26 sehen sich die Gymnasien in der Summe 
das erste Mal einer Übernachfrage gegenüber; es gibt mehr Anmeldungen als Schulplätze 
nach KFRW. Das Gymnasium Wolbeck und das Gymnasium Paulinum haben jeweils eine 
Mehrklasse eingerichtet, um die höhere Nachfrage zu bedienen. Auch die drei oben genann-
ten, bislang weniger nachgefragten Gymnasien, verzeichnen für das Schuljahr 2025/26 mehr 
Anmeldungen als in der Vergangenheit. Zwar ist noch immer ein Angebotsüberhang zu be-
obachten, dieser ist aber längst nicht mehr so hoch wie in den vergangenen Schuljahren. Der 
Schulträger muss, mit einer prognostizierten steigenden Schülerzahl, wie schon in Makles 
2024 dargestellt, eine zumindest temporäre Erweiterung des Gymnasialzweigs um zwei Züge 
prüfen. Ggf. können Mehrklassenbildungen an Gymnasien mit entsprechenden Raumreser-
ven, die temporäre Nutzung der Raumreserven anderer Schulen/Schulformen (insb. in Schul-
zentren) oder Containerstellung an Standorten mit entsprechenden Flächenreserven (auch an 
Gesamtschulen) solche Möglichkeiten darstellen. Darüber hinaus sollten die Planungen für 
den Schulstandort in Angelmodde konkretisiert werden. Entsteht dort eine vierzügige Gesamt-
schule, ist die gesamte Bildungslandschaft und mögliche Verschiebungen von insb. Realschu-
len auf die Gesamtschulen im Monitoring zu beobachten. Wie in Abschnitt 5.4.3 beschrieben, 
liegt die Vermutung nahe, dass durch die neue Gesamtschule Münster-West insbesondere die

SEP für die weiterführenden Schulen 
177 
Anmeldungen an den Realschulen zurückgegangen sind, ein vergleichbares Indiz für die Gym-
nasien gibt es in dieser Form anhand der betrachteten Kennzahlen nicht. 
 
 Gesamtschulen 
Die Gesamtschulen stellen sich in Münster als besonders beliebt dar. Dies liegt nicht nur an 
der hohen Zahl der Anmeldungen (vgl. dazu auch die Ausführungen in Abschnitt 5.4.1 ) son-
dern auch an der hohen Zahl der Schüler*innen, die aus allen Regionen der Stadt auf die 
Schulen übergehen und in diesen verbleiben. Die Zahl der Anmeldungen an den öffentlichen 
Gesamtschulen ist jedes Jahr doppelt so hoch wie die Zahl der Plätze in Jahrgang 5 (vgl. 
Abbildung 5-7 in Abschnitt 5.4.1). Zwar ist das vorgezogene Anmeldeverfahren zu berücksich-
tigen (vgl. Abschnitt 3.7 und Makles et al. 2023) , dennoch ist die Zahl der Aufnahmen hoch  
und am KFHW (vgl. ebe nda). Darüber hinaus spricht der Schulformverbleib dafür, dass El-
tern/Kinder tatsächlich Gesamtschulen nachfragen (vgl. auch Abbildung 5-21); In 2024/25 sind 
nur 12 Schüler*innen aus den öffentlichen Gesamtschulen in andere Schulformen übergegan-
gen und nur 9  aus anderen Schulformen aufgenommen worden (ohne Abbildung/Tabelle). 
Auch zeigt die nachfolgende Abbildung, dass Schüler*innen aller Prognosebezirke und Grund-
schulen auf die öffentlichen Gesamtschulen über gehen und nicht nur jene, für die das die 
wohnortnächste Schule darstellen würde (vgl. Abbildung 5-20). Erst mit der Einrichtung der 
Gesamtschule Münster-West zum Schuljahr 2024/25 zeigt sich ein deutlicher Anstieg einer 
wohnortnahen Wahl, so stammen 94 der 119 Schüler*innen aus  Grundschulen des Progno-
sebezirks Münster-West. Die Zahl der Schüler*innen an den anderen Gesamtschulen hat dies 
jedoch nicht wesentlich (negativ) beeinflusst. 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Gesamtschulen in allen Jahr-
gängen voll bzw. am KFHW belegt sind. Die aufwachsend gestartete Gesamtschule Münster-
Mitte hatte zum Schuljahr 2017/18 das erste Mal Schüler*innen in allen Jahrgängen der Sek. 
I und ist seitdem auch durchweg voll belegt. Bei einer Kapazität von 648 Schulplätzen nach 
KFHW ist die Schule sogar überbelegt. Gleiches gilt für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule – 
hier ist die Schülerzahl nur deswegen steigend, da diese Schule zum Schuljahr 2020/21 auf-
wachsend auf eine Sechszügigkeit erweitert wurde (vorher vierzügig). Ist dieser Prozess ab-
geschlossen, wird die Schule insgesamt 972 Schüler*innen nach KFHW umfassen können. 
Die 2024/25 gestartete Gesamtschule Münster -West wird zum Schuljahr 2029/30 648 Schü-
ler*innen nach KFHW beschulen können. 
Die Kennzahlen zeigen, dass die (wohnortnahe) Beschulung an Gesamtschulen durch-
aus den Wünschen der Eltern und Kinder entspricht . Bezogen auf das Areal in Angelmodde, 
die steigende Schülerzahl insgesamt und die Entwicklung der altersrelevanten Bevölkerung in 
Münster-Südost und -Hiltrup spricht somit vieles für eine neue vierzügige Gesamtschule im 
Prognosebezirk Münster-Südost. Die Planungen für diese sollten schnell konkretisiert werden.

SEP für die weiterführenden Schulen 
178 
Abbildung 5-20: Übergänge auf öffentliche Gesamtschulen nach Stadtbezirk der abgebenden Grundschule , 
2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Aufgrund kleiner Fallzahlen in Münster-Hiltrup wurden Hiltrup und Südost zusammengefasst.

SEP für die weiterführenden Schulen 
179 
Abbildung 5-21: Entwicklung der Schülerzahl an Gesamtschulen je Schule, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Sek. I insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 5 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
180 
 Sekundarstufe II 
Wie in Abschnitt 5.1 beschrieben, ist die Zahl der Schüler*innen in der Sek. II an Gymnasien 
seit 2015/16 rückläufig und an den Gesamtschulen, auch bedingt durch den systemischen 
Aufwuchs in der Mathilde-Anneke-Gesamtschule, wachsend. Ein vergleichbares Bild zeigt sich 
auch auf Ebene der einzelnen Schulen (vgl. Abbildung 5-22 a]) und nur für die Jahrgangsstufe 
11 (vgl. Abbildung 5-22 b]), wobei hier deutlichere Schwankungen zu verzeichnen sind. Bezo-
gen auf die theoretische Auslastung der Eingangsjahrgänge (vgl. Abbildung 5-23) kann fest-
gehalten werden, dass sechs der elf Gymnasien z.T. deutlich über der theoretischen Kapazität 
(19,5 Schüler*innen je Zug) belegt sind. Die Gründe hierfür lassen sich nicht ermitteln, jedoch 
fällt auf, dass das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, das Schiller-Gymnasium und das 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium vergleichsweise viele Schüler*innen anderer Schulen aufnehmen 
(vgl. Abbildung 5-24). 
In Verbindung mit der Schülerzahlprognose für die Sek. I lässt sich schlussfolgern, 
dass bei einer steigenden Schülerzahl in der Sek. I, zwangsläufig auch eine steigende Schü-
lerzahl in der Sek. II zu erwarten ist (vgl. auch Abschnitt 5.2). Darüber hinaus ist 2024/25 die 
dritte kommunale Gesamtschule aufwachsend gestartet und wird zum Schuljahr 2030/31 das 
erste Mal Schüler*innen in die Jahrgangsstufe 11 aufnehmen. Durch die Umstellung des gym-
nasialen Bildungsgangs an Gymnasien auf neun Jahre, einen hohen Anteil an Gymnasialemp-
fehlungen und steigende Anmeldezahlen in den Gymnasien und Gesamtschulen zeichnet sich 
auch ein Trend hin zur gymnasialen Oberstufe ab. Ob durch diesen Trend die maximale Ka-
pazität in der Sek. II an Gymnasien bald erschöpft  sein wird, ist daher bereits jetzt schon zu 
prüfen und im Monitoring zu überwachen. In diesem Zusammenhang sind auch die (steigen-
den) Kapazitäten an Gesamtschulen und die Entwicklung der berufsbildenden Schulen mit 
gymnasialer Oberstufe im Rahmen des Monitorings zu überwachen. 
Auch ist im Monitoring zu beobachten, wie sich der Anteil der Schüler*innen zukünftig 
verändern wird, die bei der Versetzung von der 10. Jahrgangsstufe in die 11. Jahrgangsstufe 
einen Schulwechsel vornehmen. Der Anteil der Wechsler*innen ist zwar insgesamt etwas rück-
läufig (ohne Abbildung) aber es gibt einzelne Gymnasien und vor allem Gesamtschulen, die 
einen recht hohen Anteil dieser Schüler*innen aufnehmen. Es ist also zukünftig im Monitoring 
zu beobachten, ob der Anteil der Schüler*innen anderer Schulformen (insb. Realschulen und 
Schulen anderer Träger), die auf die gymnasiale Oberstufe der öffentlichen Schulen überge-
hen, wächst. Dies würde ggf. weitere Kapazitäten erforderlich machen.

SEP für die weiterführenden Schulen 
181 
Abbildung 5-22: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. II je Schule, 2015 bis 2024 
 
(a) Schülerzahl in der Sek. II insg. 
 
(b) Schülerzahl in Jg. 11 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
182 
Abbildung 5-23: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg.  11 und Kapazität je Schule,  Gymnasien und Gesamt-
schulen, 2020 bis 2022 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2020/21-2022/23 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
 
Abbildung 5-24: Entwicklung der Schülerzahl in Jg. 11 nach Herkunftsschule (in %), nur ausgewählte Gym-
nasien, 2015 bis 2024 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2015/16-2024/25; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

SEP für die weiterführenden Schulen 
183 
 Maßnahmen auf einen Blick 
Die Schülerzahlprognose und das Monitoring zeigen einzelne notwendige Handlungsbedarfe 
für die Sekundarstufe I und II auf. Darüber hinaus sind, neben der tatsächlichen Entwicklung 
der Schülerzahl, auch die kleinräumige Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung sowie 
tatsächliche Übergänge im Monitoring zu beobachten. 
 
Tabelle 5-5: Maßnahmen auf einen Blick, Sekundarstufe I und II 
Maßnahme Zeithorizont/Bemerkung 
Konkretisierung der Pläne für die neue Gesamtschule im Prog-
nosebezirk Münster-Südost 
Ab sofort (siehe auch 
Makles 2024) 
Erhöhung der Zügigkeit an der Realschule im Kreuzviertel um 
einen Zug. Neubewertung 
Inbetriebnahme der Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck 
Zum Schuljahr 2029/30 
(Bedarf ab sofort, siehe 
auch Makles 2024) 
Prüfung der temporären Erhöhung der Zügigkeit an den Gym-
nasien um zwei Züge 
Bedarf ab sofort (siehe 
auch Makles 2024) 
Reduktion der Hauptschulkapazitäten um zwei Züge i.V.m. der 
Inbetriebnahme der vierten Gesamtschule und den Kapazitäts-
erweiterungen im Schulzentrum Wolbeck. 
Fortlaufende Prüfung 
bzw. ab tatsächlicher Be-
triebsreife der neuen Ge-
samtschule. 
Erfassung der Zügigkeit und der Kapazitäten der Sek. II Ab sofort 
Monitoring der Schülerzahl in der Sek. II Ab sofort

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
185 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
Abbildung 3-1: Standorte der allgemeinbildenden Schulen, Stand: 2025 ..............................11  
Abbildung 3- 2: Entwicklung und Prognose der wohnberechtigten Bevölkerung nach 
ausgewählten Altersgruppen, 2011 bis 2033 .............................................................12  
Abbildung 3-3: Entwicklung der Schülerzahl nach Schulstufe und Schulträger, 2015 bis 2024
 ................................................................................................................................. 13 
Abbildung 3- 4: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe nach Schulart (in %), nur 
öffentliche Grundschulen, 2015 bis 2024 ..................................................................15  
Abbildung 3-5: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I nach Schulform (in %), nur öffentliche 
Schulen, 2015 bis 2024 .............................................................................................17  
Abbildung 3-6: Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen der abgebenden Grundschulen 
(in %), 2015 bis 2024 ................................................................................................18  
Abbildung 3-7: Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen der aufnehmenden öffentlichen 
weiterführenden Schulen insgesamt und nach Schulform (in %), 2015 bis 2024 .......19 
Abbildung 3-8: Entwicklung der Anmeldungen, Aufnahmen und Schüler*innen in Jg. 5 nach 
Schulform, nur ausgewählte öffentliche Schulformen, 2015 bis 2024 ........................20 
Abbildung 3- 9: Entwicklung der Zahl der Schulen nach ausgewählten Schulformen und 
Schulträger, 2015 bis 2024 .......................................................................................22  
Abbildung 3- 10: Entwicklung der nicht -deutschen Schüler*innen nach Schulstufe, nur 
öffentliche Schulen, 2015 bis 2024 ............................................................................23  
Abbildung 3-11: Entwicklung der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte, nur öffentliche 
Schulen, 2015 bis 2024 .............................................................................................24  
Abbildung 3-12: Bildungsbeteiligung der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte in der 
Sek. I, nur öffentliche Schulen, 2015 bis 2024...........................................................25  
Abbildung 3-13: Entwicklung der Schüler*innen nach Wohnort, nur öffentliche Schulen, 2015 
bis 2024 .................................................................................................................... 26 
Abbildung 3- 14: Entwicklung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf nach Förderort und Schulträger, 2015 bis 2024 ......................29 
Abbildung 3- 15: Entwicklung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf nach Förderschwerpunkt und Förderort (in %), 2015 bis 2024
 ................................................................................................................................. 30 
Abbildung 3- 16: Entwicklung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf an kommunalen Schulen nach Förderschwerpunkt, 2015 bis 
2024 ..........................................................................................................................31
 
Abbildung 3-17: Entwicklung der Schüler*innen mit intensivpädagogischem Förderbedarf nach 
Schulträger, 2015 bis 2024 .......................................................................................32

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
186 
Abbildung 3- 18: Entwicklung der Förderquote und des Inklusionsanteils (in %), nur 
Förderbedarfe LE und ESE, 2014 bis 2023 ...............................................................33  
Abbildung 3-19: Integrationsanteil an öffentlichen allgemeinen Schulen (in %), 2024 ...........36 
Abbildung 3-20: Entwicklung der Schüler*innen in der Ganztagsbetreuung nach Betreuungsart 
(in %), nur ausgewählte Schulformen, 2015 bis 2024................................................38  
Abbildung 3-21: Entwicklung der Schüler*innen in der Ganztagsbetreuung nach Betreuungsart 
und Schulform (in %), Münster und NRW, 2014 bis 2023 .........................................40  
Abbildung 4-1: Standorte der Schulen der Primarstufe, Stand: 2025 ....................................46  
Abbildung 4- 2: Prognosebezirk Münster -Mitte und angrenzende Prognosebezirke mit 
Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) ..............................................49  
Abbildung 4-3: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung, 
Münster-Mitte, 2011 bis 2033 ....................................................................................50  
Abbildung 4-4: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Mitte, 2015 bis 2024
 ................................................................................................................................. 52 
Abbildung 4- 5: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, 
Münster-Mitte, 2015 bis 2033 ....................................................................................54  
Abbildung 4- 6: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster -Mitte, 
Teilbereich Mitte-Nordost, 2015 bis 2024 ..................................................................58  
Abbildung 4-7: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Mitte, 
Teilbereich Mitte-Nordost, 2022 bis 2024 ..................................................................59  
Abbildung 4- 8: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster -Mitte, Teilbereich Mitte -Nordost, 2021 bis 2025
 ................................................................................................................................. 59 
Abbildung 4- 9: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster -Mitte, 
Teilbereiche Mitte-Altstadt und Innenstadtring, 2015 bis 2024 ..................................62  
Abbildung 4-10: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Mitte, 
Teilbereiche Mitte-Altstadt und Innenstadtring, 2022 bis 2024 ..................................63  
Abbildung 4- 11: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster -Mitte, Teilbereiche Mitte- Altstadt und 
Innenstadtring, 2021 bis 2025 ...................................................................................64  
Abbildung 4- 12: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster -Mitte, 
Teilbereich Mitte-Süd, 2015 bis 2024 ........................................................................66  
Abbildung 4-13: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Mitte, 
Teilbereich Mitte-Süd, 2022 bis 2024 ........................................................................67  
Abbildung 4- 14: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster-Mitte, Teilbereich Mitte-Süd, 2021 bis 2025 .....67

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
187 
Abbildung 4- 15: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit in der Primarstufe je Schule, Münster -Mitte, nur ausgewählte 
Schulen 2015 bis 2024 ..............................................................................................69  
Abbildung 4- 16: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in der Primarstufe je Schule, Münster -Mitte, nur ausgewählte 
Schulen, 2015 bis 2024 .............................................................................................70  
Abbildung 4- 17: Prognosebezirk Münster -West und angrenzende Prognosebezirke mit 
Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) ..............................................74  
Abbildung 4- 18: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten 
Bevölkerung, Münster-West, 2011 bis 2033 ..............................................................76  
Abbildung 4-19: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-West, 2015 bis 2024
 ................................................................................................................................. 77 
Abbildung 4- 20: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, 
Münster-West, 2015 bis 2033 ...................................................................................79  
Abbildung 4-21: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-West, 2015 
bis 2024 .................................................................................................................... 84 
Abbildung 4-22: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-West, 
2022 bis 2024 ...........................................................................................................85  
Abbildung 4- 23: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster-West, 2021 bis 2025 ........................................86  
Abbildung 4- 24: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit in der Primarstufe je Schule, Münster-West, 2015 bis 2024 ......87 
Abbildung 4- 25: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in der Primarstufe je Schule, Münster-West, 2015 bis 2024 ...87 
Abbildung 4- 26: Prognosebezirk Münster -Nord und angrenzende Prognosebezirke mit 
Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) ..............................................91
 
Abbildung 4- 27: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten 
Bevölkerung, Münster-Nord, 2011 bis 2033 ..............................................................93  
Abbildung 4-28: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Nord, 2015 bis 2024
 ................................................................................................................................. 94 
Abbildung 4- 29: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, 
Münster-Nord, 2015 bis 2033 ....................................................................................96  
Abbildung 4-30: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Nord, 2015 
bis 2024 .................................................................................................................... 99

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
188 
Abbildung 4-31: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Nord, 
2022 bis 2024 ......................................................................................................... 100 
Abbildung 4- 32: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster- Nord, 2021 bis 2025 ..................................... 101 
Abbildung 4- 33: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in der Primarstufe je Schule, Münster-Nord, 2015 bis 2024 .. 101 
Abbildung 4- 34: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit in der Primarstufe je Schule, Münster- Nord, 2015 bis 2024 ... 102 
Abbildung 4- 35: Prognosebezirk Münster -Ost und angrenzende Prognosebezirke mit 
Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) ............................................ 105 
Abbildung 4- 36: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten 
Bevölkerung, Münster-Ost, 2011 bis 2033 .............................................................. 107 
Abbildung 4-37: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster-Ost, 2015 bis 2024
 ............................................................................................................................... 108 
Abbildung 4- 38: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, 
Münster-Ost, 2015 bis 2033 .................................................................................... 110 
Abbildung 4-39: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster-Ost, 2015 
bis 2024 .................................................................................................................. 113 
Abbildung 4-40: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster-Ost, 
2022 bis 2024 ......................................................................................................... 114 
Abbildung 4- 41: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster-Ost, 2021 bis 2025 ........................................ 115 
Abbildung 4- 42: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in der Primarstufe je Schule, Münster-Ost, 2015 bis 2024 .... 115 
Abbildung 4- 43: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit in der Primarstufe je Schule, Münster-Ost, 2015 bis 2024....... 116 
Abbildung 4- 44: Prognosebezirk Münster -Südost und angrenzende Prognosebezirke mit 
Standorten der Schulen der Primarstufe und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (in %) ............................................ 119 
Abbildung 4- 45: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten 
Bevölkerung, Münster-Südost, 2011 bis 2033 ......................................................... 120 
Abbildung 4-46: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster -Südost, 2015 bis 
2024 ........................................................................................................................ 122 
Abbildung 4- 47: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, 
Münster-Südost, 2015 bis 2033 .............................................................................. 123

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
189 
Abbildung 4-48: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster -Südost, 
2015 bis 2024 ......................................................................................................... 127 
Abbildung 4- 49: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster -
Südost, 2022 bis 2024 ............................................................................................  128 
Abbildung 4- 50: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster-Südost, 2021 bis 2025 ................................... 129 
Abbildung 4- 51: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in der Primarstufe je Schule, Münster -Südost, 2015 bis 2024
 ............................................................................................................................... 129 
Abbildung 4- 52: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit in der Primarstufe je Schule, Münster-Südost, 2015 bis 2024 . 130 
Abbildung 4-53: Prognosebezirk Münster-Hiltrup mit angrenzenden Schulen der Primarstufe 
und Veränderung der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren 
(in %) ...................................................................................................................... 133 
Abbildung 4- 54: Bisherige und prognostizierte Entwicklung der wohnberechtigten 
Bevölkerung, Münster-Hiltrup, 2011 bis 2033 .......................................................... 135 
Abbildung 4-55: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe, Münster -Hiltrup, 2015 bis 
2024 ........................................................................................................................ 136 
Abbildung 4- 56: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe, 
Münster-Hiltrup, 2015 bis 2033 ............................................................................... 138 
Abbildung 4-57: Entwicklung der Schülerzahl in der Primarstufe je Schule, Münster -Hiltrup, 
2015 bis 2024 ......................................................................................................... 142 
Abbildung 4- 58: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 1 und Kapazität je Schule, Münster -
Hiltrup, 2022 bis 2024 ............................................................................................. 143 
Abbildung 4- 59: Entwicklung der Anmeldungen bei Schuleintritt nach Prognosebezirk und 
Stadtteil der Schüler*innen, Münster-Hiltrup, 2021 bis 2025 .................................... 144 
Abbildung 4- 60: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in der Primarstufe je Schule, Münster -Hiltrup, nur ausgewählte 
Schulen, 2015 bis 2024 ........................................................................................... 145 
Abbildung 4- 61: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit in der Primarstufe je Schule, Münster-Hiltrup, 2015 bis 2024 .. 145 
Abbildung 5- 1: Entwicklung der Zahl der Schulen der Sek. I und II nach Schulform und 
Schulträger, 2015 bis 2025 ..................................................................................... 149 
Abbildung 5-2: Standorte der Schulen der Sek. I und II und Veränderung der wohnberechtigten 
Bevölkerung im Alter von 10 bis unter 16 Jahren (in %) .......................................... 152 
Abbildung 5-3: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I und II, 2015 bis 2024 ................. 154

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
190 
Abbildung 5-4: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Sek. I, 2015 bis 
2033 ........................................................................................................................  157 
Abbildung 5-5: Bisherige und voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in der Sek. II, 2015 bis 
2034 ........................................................................................................................ 158 
Abbildung 5-6: Entwicklung der Schülerzahl in Jahrgang 5, 2015 bis 2024 ........................ 161 
Abbildung 5- 7: Entwicklung der Anmeldungen, Aufnahmen, Schüler*innen in Jg. 5 und 
Kapazitäten nach Schulform, nur ausgewählte öffentliche Schulformen, 2020 bis 2025
 ............................................................................................................................... 162 
Abbildung 5- 8: Entwicklung der Abweichung zwischen Anmeldungen und Kapazitäten an 
öffentlichen Realschulen, 2016 bis 2025 .................................................................  164 
Abbildung 5-9: Entwicklung der Anmeldungen an öffentlichen weiterführenden Schulen, nur 
ausgewählte Schulen, 2016 bis 2025 ...................................................................... 164 
Abbildung 5- 10: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Hauptschulen nach 
Eingangskohorte, 2015 bis 2024 ............................................................................. 165 
Abbildung 5-11: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 5 und Kapazität je Schule, Hauptschulen, 
2022 bis 2024 ......................................................................................................... 167 
Abbildung 5- 12: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit an Hauptschulen je Schule, 2015 bis 2024 ............................. 167 
Abbildung 5- 13: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in der Sek. I und II nach Schulform, 2015 bis 2024 ............... 168 
Abbildung 5-14: Entwicklung der Schülerzahl an Realschulen je Schule, 2015 bis 2024 .... 171 
Abbildung 5-15: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 5 und Kapazität je Schule, Realschulen, 
2022 bis 2024 ......................................................................................................... 172 
Abbildung 5- 16: Entwicklung des Anteils der Schüler*innen mit nicht -deutscher 
Staatsangehörigkeit an Realschulen je Schule, 2015 bis 2024 ............................... 172 
Abbildung 5- 17: Entwicklung der Abweichung zwischen Anmeldungen und Kapazitäten an 
öffentlichen Gymnasien, 2016 bis 2025................................................................... 173 
Abbildung 5-18: Entwicklung der Schülerzahl an Gymnasien je Schule, 2015 bis 2024 ...... 174 
Abbildung 5-19: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 5 und Kapazität je Schule, Gymnasien, 
2022 bis 2024 ......................................................................................................... 176 
Abbildung 5-20: Übergänge auf öffentliche Gesamtschulen nach Stadtbezirk der abgebenden 
Grundschule, 2015 bis 2024 ................................................................................... 178 
Abbildung 5-21: Entwicklung der Schülerzahl an Gesamtschulen je Schule, 2015 bis 2024
 ............................................................................................................................... 179 
Abbildung 5-22: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. II je Schule, 2015 bis 2024 ........ 181 
Abbildung 5-23: Durchschnittliche Schülerzahl in Jg. 11 und Kapazität je Schule, Gymnasien 
und Gesamtschulen, 2020 bis 2022 ........................................................................ 182

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
191 
Abbildung 5- 24: Entwicklung der Schülerzahl in Jg. 11 nach Herkunftsschule (in %), nur 
ausgewählte Gymnasien, 2015 bis 2024 .................................................................  182 
Abbildung 8-1: Kleinräumige Gebietsgliederung (Statistische Bezirke) der Stadt Münster .. 199 
Abbildung 8-2: Wohnberechtigte Bevölkerung insg. je Stadtteil, 2023 ................................ 200 
Abbildung 8- 3: Anteil der 6-  bis unter 16- Jährigen an der wohnberechtigten Bevölkerung 
insgesamt (in %) je Stadtteil, 2023 .......................................................................... 200 
Abbildung 8- 4: Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte an allen Kindern (in %) je 
Stadtteil, 2023 ......................................................................................................... 201 
Abbildung 8- 5: Anteil der SGB II -Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren an allen 
Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren (in %) je Stadtteil, 2023 ..................... 201 
Abbildung 8-6: Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte an allen Haushalten mit Kindern (in %) 
je Stadtteil, 2023 ..................................................................................................... 202

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
192 
Tabelle 3-1: Zahl der allgemeinbildenden Schulen nach Träger und Prognosebezirk, 2025 .10 
Tabelle 3-2: Entwicklung der inklusiven Beschulung in der Stadt Münster, 2015 bis 2024 ....28 
Tabelle 3-3: Entwicklung der Förderquote und des Inklusionsanteils (in %), nur Förderbedarfe 
LE und ESE, ausgewählte Kommunen, 2023 ............................................................34  
Tabelle 3-4: Entwicklung der Schüler*innen in der Ganztagsbetreuung nach Betreuungsart (in 
%), ausgewählte Kommunen, 2023 ...........................................................................41  
Tabelle 4-1: Schulen der Primarstufe in Münster-Mitte .........................................................48  
Tabelle 4-2: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Mitte, 2024 bis 2033 ...........................55  
Tabelle 4-3: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Mitte ......................................................71  
Tabelle 4-4: Schulen der Primarstufe in Münster-West .........................................................73  
Tabelle 4-5: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-West, 2024 bis 2033 ..........................80  
Tabelle 4-6: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-West ......................................................88  
Tabelle 4-7: Schulen der Primarstufe in Münster-Nord .........................................................90  
Tabelle 4-8: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Nord, 2024 bis 2033 ...........................97  
Tabelle 4-9: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Nord .................................................... 102 
Tabelle 4-10: Schulen der Primarstufe in Münster-Ost ....................................................... 104 
Tabelle 4-11: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Ost, 2024 bis 2033 ......................... 111 
Tabelle 4-12: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Ost .................................................... 116 
Tabelle 4-13: Schulen der Primarstufe in Münster-Südost .................................................. 118 
Tabelle 4-14: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Südost, 2024 bis 2033 ................... 124 
Tabelle 4-15: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Südost ............................................... 130 
Tabelle 4-16: Schulen der Primarstufe in Münster-Hiltrup ................................................... 132 
Tabelle 4-17: Schulplätze in der Primarstufe, Münster-Hiltrup, 2024 bis 2033 .................... 139 
Tabelle 4-18: Maßnahmen auf einen Blick, Münster-Hiltrup................................................ 146 
Tabelle 5-1: Schulen der Sekundarstufe I und II, Stand: 2025 ............................................ 150 
Tabelle 5-2: Entwicklung der Übergänge in die Sek. II, 2015 bis 2024 ............................... 155 
Tabelle 5-3: Schulplätze in der Sek. I, 2024 bis 2033 ......................................................... 159 
Tabelle 5-4: Schulplätze in der Sek. II, 2024 bis 2034 ........................................................ 160 
Tabelle 5-5: Maßnahmen auf einen Blick, Sekundarstufe I und II ....................................... 183

193 
6 Definitionen 
Allgemeinbildende Schulen 
Alle Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft die nicht zu einem beruflichen Ab-
schluss führen (vgl. Definition Berufsbildende Schule). 
Allgemeine Schulen 
Allgemeinbildende Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft ohne Förderschulen. 
Förderschule 
Schulen für Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. 
Berufsbildende Schulen 
Schulen, an denen sowohl berufliche als auch allgemeinbildende Abschlüsse erworben 
werden können. 
Bildungsgang 
Ausbildung, die zu einem bestimmten Abschluss führt. Dazu zählen in der schulischen 
Bildung die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium. 
Schulform 
Bezeichnung einer Schule und aller innerhalb dieser Schule angebotenen Bildungs-
gänge. Beispiel: Gesamtschule 
Öffentliche Schulen 
Schulen in Trägerschaft der öffentlichen Hand (z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Kommu-
nalverbände). 
Kommunale Schulen 
Öffentliche Schulen in Trägerschaft der Gemeinden, Städte und kreisfreien Städte. 
Private Schulen 
Schulen in freier Trägerschaft (z.B. kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine). 
Förderquote 
Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bezogen auf alle 
Schüler*innen – unabhängig vom Förderort. 
Inklusion 
Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem  Unterstützungsbedarf werden ge-
meinsam an allgemeinen oder berufsbildenden Schulen unterrichtet. 
Inklusionsanteil 
Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an allgemeinen 
Schulen bezogen auf alle Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstüt-
zungsbedarf. 
Integrationsanteil 
Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an allgemeinen 
Schulen bezogen auf alle Schüler*innen an allgemeinen Schulen.

194 
7 Interpretationshilfen 
7.1 Zügigkeit von Schulen 
Die Zügigkeit einer Schule beschreibt, wie viele Parallelklassen pro Jahrgangsstufe gebildet 
werden können. Ist z.B. eine Realschule als dreizügige Schule errichtet worden, kann sie in 
allen sechs Jahrgangsstufen jeweils drei Parallelklassen bilden. Insgesamt verfügt diese 
Grundschule somit über 18 Klassen- bzw. Unterrichtsräume und sie sollte auch 18  Klassen 
bilden. Hat diese Schule z.B. in einem Schuljahr in Jg. 5 vier Parallelklassen gebildet, wird von 
einer Mehrklassenbildung gesprochen. Die Zügigkeit der Schule verändert sich hierdurch 
nicht. Hat die Schule in diesem Jahrgang hingegen nur zwei Parallelklassen gebildet, wird von 
einer Minderklassenbildung gesprochen. Beim letztgenannten Beispiel hätte die Schule dem-
nach noch Kapazitäten gehabt, um weitere Schüler*innen in die 5. Jahrgangsstufe aufzuneh-
men. In der Situation mit der Mehrklassenbildung war die Schule hingegen in der 5. Jahrgangs-
stufe überbelegt. 
Eine dreizügige Schule kann auch über mehr als 18  Klassen- bzw. Unterrichtsräume 
verfügen aber von der Schulträgerin dennoch, aus unterschiedlichen Gründen, als dreizügige 
Schule ausgewiesen werden. 
Erhöht eine Schule ihre Zügigkeit (z.B. durch Beschluss oder eine bauliche Erweite-
rung) greift diese i.d.R. aufwachsend. D.h., z.B. dass bei einer bislang dreizügigen Realschule 
der 5. Jahrgang vierzügig aufgenommen wird während die Jahrgänge 6 bis 10 dreizügig ver-
bleiben. Diese Schulen werden somit erst nach sechs (bei weiterführenden Schulen der Sek. 
I) bzw. vier (bei Grundschulen) Schuljahren in der erhöhten Zügigkeit vollständig abgebildet. 
 
7.2 Kapazität von Schulen 
Wenn von der Kapazität der Schulen gesprochen wird, ist die Anzahl der Schulplätze gemeint. 
Die Kapazität richtet sich nach der Zügigkeit der Schule sowie der aufzunehmenden Schüler-
zahl je Klasse oder Jahrgang. Diese Werte werden als Klassenfrequenzrichtwert (KFRW) oder 
Klassenfrequenzhöchstwert (KFHW) bezeichnet und unterscheiden sich je nach Schulform 
und/oder Jahrgangsstufe. In der Primarstufe existiert kein KFRW, allerdings wurde dieser in 
der Stadt Münster auf 24 festgelegt. In der Sekundarstufe I betr ägt er, je nach Schulform, 24 
bis zu 27 Schüler*innen und richtet sich nach dem SchulG bzw. stadteigener Beschlüsse. 
 
 Grundschulen 
Zur Bestimmung der Gesamtkapazität einer Grundschule wird die Zügigkeit lt. Errichtungsbe-
schluss oder Schulträgerbeschluss verwendet. Eine Grundschule, die vier Eingangsklassen

195 
bilden kann wird somit als  vierzügige Grundschule bezeichnet und sie kann insgesamt  16 
Klassen bilden (4 Züge x 4 Jahrgänge = 16 Klassen).  
Lt. SchulG NRW (insb. VO zur Ausführung des  § 93 Abs. 2 SchulG) richtet sich die 
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen nach der Schülerzahl. Die  Anzahl beträgt für jahr-
gangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von 
• 29 eine Eingangsklasse 
• 30 bis 56 zwei Eingangsklassen 
• 57 bis 81 drei Eingangsklassen 
• 82 bis 104 vier Eingangsklassen 
• 105 bis 125 fünf Eingangsklassen 
• 126 bis 150 sechs Eingangsklassen. 
• Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse 
zu bilden. 
Somit liegt der KFHW, je nach Zügigkeit bzw. der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen, 
bei 29 (eine Eingangsklasse) bis 25 (bei sechs oder mehr Eingangsklassen). In der PRIMUS-
Schule ist der KFHW auf 25 festgelegt.  Eine vierzügige Grundschule hat somit eine Aufnah-
mekapazität von max. 104 in Jahrgang 1 und eine Gesamtkapazität von 416 Schulplätzen. 
Wenn der Unterricht jahrgangsübergreifend erteilt wird gelten sämtliche Klassen, in denen 
Schulanfänger*innen unterrichtet werden, als Eingangsklassen. Eine zw eizügige Schule, die 
z.B. in den Jahrgängen 1 und 2 jahrgangsübergreifend (JU) unterrichtet, bildet somit vier Ein-
gangsklassen und ist wie eine vierzügige Schule zu behandeln. D.h., auch hier sind nur max. 
104 Schulplätze für die Eingangsklassen zu berücksichtigen. In den Jahrgängen 3 und 4 ste-
hen theoretisch mehr Schulplätze zur Verfügung (29  je Klasse lt. § 6a Abs. 1 Satz 5 VO zur 
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG, 116 je Jahrgang), die Schule wird im SEP dennoch wei-
terhin mit max. 104 Schulplätzen je Jahrgang in den Berechnungen fortgeführt. 
Die Berechnung der Gesamtkapazität von Grundschulen in den jeweiligen Prognose-
bezirken folgt diesem Muster, Zügigkeit der Eingangsklassen x Jahrgänge x Klassenteiler der 
Eingangsklassen (KFRW oder KFHW). Am Beispiel des Prognosebezirks Münster-Südost wird 
diese Berechnung für die Bestandsschulen ab dem Schuljahr 2023/24 in der untenstehenden 
Tabelle dargestellt.

196 
Schulname 
Zügig-
keit Bemerkung 
Jahr-
gänge 
JU (in 
Jahrgang) 
Schulplätze 
im Eingangs-
jahrgang 
nach KFRW 
Schulplätze 
insgesamt 
nach KFRW 
Schulplätze 
im Eingangs-
jahrgang 
nach KFHW 
Schulplätze 
insgesamt 
nach KFRW 
Idaschule 4 
Davon abweichend beträgt 
die Zügigkeit zum Schul-
jahr  
- 2024/25: 5 
- 2025/26: 3 
- 2026/27: 3 4 Nein 4 x 24 = 96 96 x 4 = 384 4 x 26 = 104 104 x 4 = 416 
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Schule Angelmodde 2 Dreizügigkeit ab 2024/25 4 Nein 2 x 24 = 48 48 x 4 = 192 2 x 28 = 56 56 x 4 = 224 
Eichendorffschule Angelmodde 3  4 Nein 3 x 24 = 72 72 x 4 = 288 3 x 27 = 81 81 x 4 = 324 
Grundschule Wolbeck-Nord 2  4 Ja (1+2) 2 x 24 = 48 48 x 4 = 192 2 x 26 = 52 52 x 4 = 208 
Nikolaischule Wolbeck 3  4 Nein  3 x 24 = 72 72 x 4 = 288 3 x 27 = 81 81 x 4 = 324 
   Summe 2023 336 1.344 374 1.496 
    2024 384 1.392 420 1.542 
    2025 336 1.392 376 1.544 
    2026 336 1.392 376 1.546 
    2027 360 1.416 399 1.571 
    …     
    2033 360 1.440 399 1.596

197 
 Weiterführende Schulen, Sekundarstufe I und II 
Zur Bestimmung der Gesamtkapazität der weiterführenden Schulen in der Sek. I wird die Zü-
gigkeit lt. Errichtungsbeschluss oder Schulträgerbeschluss verwendet. Eine dreizügige Real-
schule kann insgesamt (3 Züge x 6 Jahrgänge = 18 Klassen) bilden. Bei einem Klassenfre-
quenzrichtwert (KFRW) von 27 hat diese Realschule somit eine Gesamtkapazität für 486 
Schüler*innen (18 Klassen x 27 Schüler*innen). Die Maximale Kapazität liegt bei 504 (18 Klas-
sen x 28 Schüler*innen). Für die Schulformen gilt entsprechend der VO zur Ausführung des 
§ 93 Abs. 2 SchulG oder stadteigener Beschlüsse auf Grund inklusiver Beschulung: 
• Hauptschule: KFRW von 24, KFHW von 30 
• Realschule: KFRW von 27, KFHW von 28 
• Gesamtschule: KFRW von 25, KFHW von 27 
• Gymnasium: KFRW von 27, KFHW von 29 
• PRIMUS-Schule (Sek. I): KFRW von 25, KFHW von 29 
In der Sek. II lässt sich keine Zügigkeit im klassischen Sinne angeben , da die Schüler*innen 
nicht im Klassenverband sondern in Kursgruppen lernen. Orientiert man sich jedoch an der 
Zügigkeit der jeweils abgebenden 10. Jahrgangsstufe der Sek. I  (Gymnasium oder Gesamt-
schule) und extrapoliert diese Zügigkeit auf die Sek. II, lassen sich theoretische Kapazitäts-
grenzen ermitteln. Der KFRW der gymnasialen Oberstufe beträgt für Gymnasien und Gesamt-
schulen 19,5 (vgl. § 6 Abs. 8 VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG). Einen Höchstwert 
gibt die Verordnung nicht an, der Mindestwert liegt ebenfalls bei 19,5. Ein vierzügiges Gymna-
sium sollte somit im Durchschnitt 78 Schüler*innen in der Einführungsphase (EF oder Jahr-
gang 11) der Sek. II aufnehmen. Um eine theoretische Obergrenze der Kapazitäten anzuge-
ben, wird die maximale Kursgröße pauschal auf 25 festgelegt. 
Die Berechnung der Gesamtkapazität von weiterführenden Schulen folgt ebenfalls dem 
Muster Zügigkeit x Jahrgänge x Klassenteiler (KFRW oder KFHW). Am Beispiel der im Prog-
nosebezirk Münster-Südost verorteten weiterführenden Schulen wird diese Berechnung für die 
Bestandsschulen ab dem Schuljahr 2023/24 in den untenstehenden Tabelle dargestellt. Die 
obere Tabelle zeigt die Berechnungen für die Sek. I, die untere für die Sek. II.

198 
Schulname 
Zügig-
keit Bemerkung 
Jahr-
gänge 
Schulplätze im Ein-
gangsjahrgang 
nach KFRW 
Schulplätze insge-
samt nach KFRW 
Schulplätze im Ein-
gangsjahrgang 
nach KFHW 
Schulplätze insge-
samt nach KFHW 
Gymnasium Wolbeck 4 
4,5-Zügigkeit bis 2021/22 
5 Jahrgänge bis 2023/24 6 
4 x 27 = 108 
(vorher  
4,5 x 27 = 121,5)  
108 x 3 +  
121,5 x 3 =  
324 + 364,5 = 688,5  
4 x 29 = 116 
(vorher  
4,5 x 29 = 130,5) 
116 x 3 + 
130,5 x 3 =  
348 + 391,5 = 739,5  
Hauptschule Wolbeck 2  6 2 x 24 = 48 48 x 6 = 288 2 x 30 = 60 60 x 6 = 360 
Realschule Wolbeck 3  6 3 x 27 = 81 81 x 6 = 486 3 x 28 = 84 84 x 6 = 504 
  Summe 2023 237 1.462,5 260 1.603,5 
   2024 237 1.449 260 1.589 
   2025 237 1.435,5 260 1.574,5 
   2026 237 1.422 260 1.560 
   2027 237 1.422 260 1.560 
   …     
   2033 237 1.422 260 1.560 
 
Schulname 
Zügig-
keit Bemerkung 
Jahr-
gänge 
Schulplätze im Ein-
gangsjahrgang 
nach KFRW 
Schulplätze insge-
samt nach KFRW 
Schulplätze im Ein-
gangsjahrgang 
nach KFHW 
Schulplätze insge-
samt nach KFRW 
Gymnasium Wolbeck 4 4,5-Zügigkeit bis 2027/28 3 4,5 x 19,5 = 87,75 87,75 x 3 = 263,25 4,5 x 25 = 112,5 112,5 x 3 = 337,5 
  Summe 2023 87,75 263,25 112,5 337,5 
   2024 87,75 263,25 112,5 337,5 
   2025 87,75 263,25 112,5 337,5 
   2026 87,75 263,25 112,5 337,5 
   2027 87,75 263,25 112,5 337,5 
   …     
   2033 78 234 100 300

199 
8 Abbildungsanhang 
Abbildung 8-1: Kleinräumige Gebietsgliederung (Statistische Bezirke) der Stadt Münster 
 
 
Auf Grund kleiner Fallzahlen werden folgende statistische Bezirke bei der Berichterstattung 
zusammengefasst:  
11+12+13+14+15 zu 11 (Aegidii) bzw. 1 (Altstadt);  
21+22 zu 21 (Pluggendorf);  
23+24 zu 23 (Bahnhof);  
43+44 zu 43 (Hafen)

200 
Abbildung 8-2: Wohnberechtigte Bevölkerung insg. je Stadtteil, 2023 
 
Quellen: Stadt Münster, Bevölkerungsindikatoren - Soziales, opendata.stadt-muenster.de; eigene Darstellung. 
 
Abbildung 8-3: Anteil der 6- bis unter 16-Jährigen an der wohnberechtigten Bevölkerung insgesamt (in %) je 
Stadtteil, 2023 
 
Quellen: Stadt Münster, Bevölkerungsindikatoren - Soziales, opendata.stadt-muenster.de; eigene Darstellung.

201 
Abbildung 8-4: Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte an allen Kindern (in %) je Stadtteil, 2023 
 
Quellen: Stadt Münster, Bevölkerungsindikatoren - Soziales, opendata.stadt-muenster.de; eigene Darstellung. 
 
Abbildung 8-5: Anteil der SGB II-Personen im Alter von 0 bis unter 15 Jahren an allen Personen im Alter von 
0 bis unter 15 Jahren (in %) je Stadtteil, 2023 
 
Quellen: Stadt Münster, Bevölkerungsindikatoren - Soziales, opendata.stadt-muenster.de; eigene Darstellung.

202 
Abbildung 8-6: Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte an allen Haushalten mit Kindern (in %) je Stadtteil, 
2023 
 
Quellen: Stadt Münster, Bevölkerungsindikatoren - Soziales, opendata.stadt-muenster.de; eigene Darstellung.

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An-Institut der Bergischen Universität Wuppertal 
Dornröschenweg 33 
42111 Wuppertal 
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Bildung planen. Zukunft gestalten.

Anlage A

1931 Zeichen

Anlage A zur V/0191/2025 
 
Kurzüberblick 
Entsprechend der bisherigen Beschlusslage zur Erstellung einer Schulentwicklungsplanung für 
die Stadt Münster hat die Verwaltung mit der Vorlage „Schulentwicklungsplanung für die Sekun-
darstufe I – Planung einer 4-zügigen Gesamtschule in Angelmodde, geänderter Errichtungsbe-
schluss zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck und Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium“ 
(Vorlage V/0711/2024) einen im Herbst 2024 einenTeilabschlussbericht für die Sekundarstufe I 
vorgelegt. Mit der jetzigen Vorlage erfolgt der Abschlussbericht mit Schwerpunkt auf der Primar-
stufe.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel ist die bedarfsgerechte Versorgung mit ausreichend Schulraum in der passenden Schul-
form an einem geeigneten Ort. 
 
Auf dem Weg dorthin wurde gemeinsam mit dem WIB ein SEP erarbeitet, mit dem klassische und 
notwendige schulorganisatorische Maßnahmen, z.B. die Errichtung, Organisationsänderung und 
Aufhebung von Schulen getroffen und begründet werden können. Hierfür wurde zum einen ein 
Bericht erstellt, der regelmäßig fortgeschrieben werden kann und Beschlüsse untermauert. Zum 
anderen wird dazu in einem weiteren Schritt auch ein Werkzeug (Tool) entwickelt, mit dem die 
Prognose der Schülerzahl und das Monitoring der Entwicklungen zukünftig im Amt für Schule und 
Weiterbildung selbständig erfolgen kann. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Zu den originären, pflichtigen Aufgaben des Schulträger gehört die Durchführung einer Schulent-
wicklungsplanung, gem. § 80 SchulG NRW

Beratungsverlauf (17)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2025 Integrationsrat
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2025 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 29.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 30.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (19)

  • Beckstraße
  • Steinfurter Straße
  • Höfflingerweg 1
  • Schulplatz
  • Hansaplatz 2
  • Wangeroogeweg
  • Brandhoveweg
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Anton-Knubel-Weg
  • Coerdestraße 60
  • Vörnste Esch
  • Loevelingloh 1
  • Pluggendorf
  • Feldstiege
  • Kinderhaus 2
  • Gut Insel
  • Neutor
  • Düesberg 3

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Details

Aktenzeichen
V/0191/2025
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2025
Erstellt
04.04.2025 10:54