V/0690/2016/1
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger Betrieb der Kantine im Stadthaus 1, Beantwortung der in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 beschlossenen Prüfaufträge zum Themenbereich "Integrationsbetr
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4655 Zeichen
V/0690/2016/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger
Betrieb der Kantine im Stadthaus 1: "Integrationsbetrieb"
Beratungsfolge
27.09.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den in der Begründung erläuterten und in der Anlage beigefügten gu t-
achterlichen Bericht der GBS GmbH zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Inte g-
rationsbetriebes im Stadthaus 1 sowie die damit gegebenenfalls verbundenen Auswirku n-
gen auf die übrigen städtischen Kantinenbetriebe zur Kenntnis. Der Prüfauftrag geht auf
den Ratsbeschluss vom 11.05.2016 zur Vorlage V/0306/2016 zurück.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Umsetzung der Empfehlungen des Gutac h-
ters zukünftig eine ganztägige Nutzung und Öffnung der attraktiven Räumlichkeiten in der
11. und 12. Etage des Stadth auses 1 für die allgemeine Öffentlichkeit ermöglicht wird.
Gleichzeitig werden neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen; die
soziale Funktion der Kantine für die städtischen Mitarbeiter/-innen bleibt erhalten.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Räume in der 10. – 12. Etage des Stadthauses 1
(ehemalige Kantine) über ein Vergabeverfahren an einen gemeinnützigen Träger der
freien Wohlfahrtspflege für den Betrieb einer Ganztagesgastronomie als Integrationspr o-
jekt zu vermieten / verpachten. Die Elemente einer „betrieblichen Sozialeinrichtung für die
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sind hierbei vertraglich zu gewährleisten.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das bisher in der Kantine im Stadthaus 1 tätige städt i-
sche Personal in den anderen drei städtischen Kantinen verbleibt und kein Betriebsübe r-
gang nach § 613a BGB stattfindet.
Vorlagen-Nr.:
V/0690/2016/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Willamowski
Ruf:
492-1100
E-Mail:
Willamowski@stadt-muenster.de
Datum:
23.09.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0690/2016/1
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Sachentscheidung gem. Ziffer 3 ein uneing e-
schränktes Mitbestimmungsrecht des Personalrates auslöst. We nn zwischen Dienststelle
und Personalrat keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Einigungsstelle a b-
schließend.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Sicherstellung der Kantine nfunktion im
Stadthaus 1 als Sozialeinrichtung für die Bedienstet en der Stadt Münster, zur u m-
fänglichen Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse der bisher in der Kantine des
Stadthauses unbefristet beschäftigt Bediensteten sowie zur Sicherung des Besta n-
des und der Attraktivität der in städtischer Regie verbleibenden Ka ntinen im Stadt-
haus 2, im Theater Münster sowie in den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster zwi-
schen Gesamtpersonalrat und Verwaltung eine Dienstvereinbarung abgeschlossen
werden soll. Der Personalrat wird über diese Dienstvereinbarung in seiner Sitzung
am 27.09.2016 entscheiden.
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für das Betriebskonzept zwingend notwendige
Schaffung eines separaten Außeneingangs an der Heinrich-Brüning-Straße umzusetzen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Hinsichtlich der anfallenden Bauk osten wird auf die Ausführungen der aktuellen Ratsvo r-
lage V/0668/2016 verwiesen.
Begründung:
…
4.3 Dienstvereinbarung
Zwischen Personalrat und Dienststelle können überall da Dienstvereinbarungen abgeschlossen
werden, wo die Personalvertretung ein Mitbestimmungsrecht hat und die Gegenstände, die die
Vereinbarung betreffen soll, nicht bereits durch entsprechende gesetzliche oder tarifliche Bestim-
mungen geregelt sind (s. auch § 70 LPVG NW).
Die im Beschlussvorschlag unter 6. genannten Regelungsbereiche wurden mit dem Personalrat
ausführlich erörtert. So ist u. a. die Bildung einer Kantinenkommission, auch mit Zuständigkeit für
das Stadthaus 1, geplant. Die Dienstvereinbarung erhält darüber hinaus Hinweise zur Einhaltung
der Tariftreue sowie zur Beschäftigungsgarantie für die bisherigen städtischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Die Vereinbarung soll zunächst für fünf Jahre abgeschlossen werden und verlän-
gert sich danach jeweils um ein Jahr.
Aus terminlichen Gründen kann der Personalrat abschließend über den Entwurf der Dienstverein-
barung erst am 27.09.2016 entscheiden.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Brüning-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0690/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37