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V/0690/2016/1

Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger Betrieb der Kantine im Stadthaus 1, Beantwortung der in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 beschlossenen Prüfaufträge zum Themenbereich "Integrationsbetr

Vorlagen 23.09.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 12

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4655 Zeichen

V/0690/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger 
Betrieb der Kantine im Stadthaus 1: "Integrationsbetrieb" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.09.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                     und E-Government Vorberatung 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den in der Begründung erläuterten und in der Anlage beigefügten gu t-
achterlichen Bericht der GBS GmbH zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Inte g-
rationsbetriebes im Stadthaus 1 sowie die damit gegebenenfalls verbundenen Auswirku n-
gen auf die übrigen städtischen Kantinenbetriebe zur Kenntnis. Der Prüfauftrag geht auf 
den Ratsbeschluss vom 11.05.2016 zur Vorlage V/0306/2016 zurück. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Umsetzung der Empfehlungen des Gutac h-
ters zukünftig eine ganztägige Nutzung und Öffnung der attraktiven Räumlichkeiten in der 
11. und 12. Etage des Stadth auses 1 für die allgemeine Öffentlichkeit ermöglicht wird. 
Gleichzeitig werden neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen; die 
soziale Funktion der Kantine für die städtischen Mitarbeiter/-innen bleibt erhalten. 
 
3.  Der Rat beauftragt die  Verwaltung, die Räume in der 10. – 12. Etage des Stadthauses 1 
(ehemalige Kantine) über ein Vergabeverfahren an einen gemeinnützigen Träger der 
freien Wohlfahrtspflege für den Betrieb einer Ganztagesgastronomie als Integrationspr o-
jekt zu vermieten / verpachten. Die Elemente einer „betrieblichen Sozialeinrichtung für die 
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sind hierbei  vertraglich zu gewährleisten.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das bisher in der Kantine im Stadthaus 1 tätige städt i-
sche Personal in den anderen drei städtischen Kantinen verbleibt und kein Betriebsübe r-
gang nach § 613a BGB stattfindet. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0690/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Willamowski 
Ruf: 
492-1100 
E-Mail: 
Willamowski@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0690/2016/1 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Sachentscheidung gem. Ziffer 3 ein uneing e-
schränktes Mitbestimmungsrecht des Personalrates auslöst. We nn zwischen Dienststelle 
und Personalrat keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Einigungsstelle a b-
schließend. 
 
6.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  zur Sicherstellung der Kantine nfunktion im 
Stadthaus 1 als Sozialeinrichtung für die Bedienstet en der Stadt Münster, zur u m-
fänglichen Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse der bisher in der Kantine des 
Stadthauses unbefristet beschäftigt Bediensteten sowie zur Sicherung des Besta n-
des und der Attraktivität der in städtischer Regie verbleibenden Ka ntinen im Stadt-
haus 2, im Theater Münster sowie in den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster zwi-
schen Gesamtpersonalrat und Verwaltung eine Dienstvereinbarung  abgeschlossen 
werden soll. Der Personalrat wird über diese Dienstvereinbarung in seiner Sitzung 
am 27.09.2016 entscheiden.  
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für das Betriebskonzept zwingend notwendige 
Schaffung eines separaten Außeneingangs an der Heinrich-Brüning-Straße umzusetzen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Hinsichtlich der anfallenden Bauk osten wird auf die Ausführungen der aktuellen Ratsvo r-
lage V/0668/2016 verwiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
… 
 
4.3  Dienstvereinbarung 
 
Zwischen Personalrat und Dienststelle können überall da Dienstvereinbarungen abgeschlossen 
werden, wo die Personalvertretung ein Mitbestimmungsrecht hat und die Gegenstände, die die 
Vereinbarung betreffen soll, nicht bereits durch entsprechende gesetzliche oder tarifliche Bestim-
mungen geregelt sind (s. auch § 70 LPVG NW). 
 
Die im Beschlussvorschlag unter 6. genannten Regelungsbereiche wurden mit dem Personalrat 
ausführlich erörtert. So ist u. a. die Bildung einer Kantinenkommission, auch mit Zuständigkeit für 
das Stadthaus 1, geplant. Die Dienstvereinbarung erhält darüber hinaus Hinweise zur Einhaltung 
der Tariftreue sowie zur Beschäftigungsgarantie für die bisherigen städtischen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter. Die Vereinbarung soll zunächst für fünf Jahre abgeschlossen werden und verlän-
gert sich danach jeweils um ein Jahr.  
 
Aus terminlichen Gründen kann der Personalrat abschließend über den Entwurf der Dienstverein-
barung erst am 27.09.2016 entscheiden.   
 
 In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

27.09.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Brüning-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0690/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37