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V/0535/2012/1

Bebauungsplan Nr. 530 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 03.09.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 26.3.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0535/2012 mit Anlagen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

2987 Zeichen

V/0535/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 530: Sankt Mauritz - Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp 
1. Beschluss zur Aufstellung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für den Bereich zwischen den Straßen Schmittingheide, Eltropweg und Hegerskamp ist g e-
mäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwic k-
lung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 158, Flurstücke 107, 599, 601, 602, 610, 611, 612.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 530 
„St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp“ öffentlich auslegen wird.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, sicher zu stellen, dass ein Anteil von 25% an förderf ä-
higem Wohnraum entsteht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Die Baukosten für den Str aßenbau 
betragen ca. 180.000 Euro, die Kosten für den Kanalbau belaufen sich auf ca. 360.000 Euro.  
 
Die im Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte wird durch die Wohn- und Stadtbau errichtet.  
 
Das Plangebiet befindet sich überwiegend in Eigentum der Stadt Münster. Durch die Ve räußerung 
der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0535/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0535/2012/1 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat am 23.08.2012 entsprechend der Beschlussvorlage B e-
schluss gefasst. 
 
Auf Antrag der SPD -Fraktion hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklu ng, Verkehr und 
Wirtschaft hat am 30.08.2012 die Beschlussvorschläge um den Beschlussvorschlag 3 (fett g e-
druckt) erweitert und sodann die Beschussvorschläge insgesamt einstimmig beschlossen. 
 
Der Beschlussvorschlag 3 hat keine Auswirkungen auf die Festsetz ungen im Bebauungsplan , da 
der Beschlussvorschlag sich ausschließlich auf die liegenschaftliche Vergabe bezieht. Das Verfah-
ren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (Stand: vor Offenlegung) wird nicht verzögert. 
 
Mit einer Zustimmung des Rates zu Beschlussvo rschlag 3 wird die noch ausstehende Beschlus s-
fassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu den Vergabemodali-
täten bei der liegenschaftlichen Grundstücksvergabe präjudiziert.  
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 30.08.2012

Anlage

918 Zeichen

Änderungsantrag zur Vorlage SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

V/0535/2012:

Bebauungsplan Nr. 530: Sankt
Mauritz - Schmittingheide /
Eltropweg / Hegerskamp

Münzstr. 15

48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750

spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de

30.08.12

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Vorlage wird um folgenden Punkt ergänzt:

3. Die Verwaltung wird beauftragt, sicher zu stellen, dass ein Anteil von 25% an
förderfähigem Wohnraum entsteht.

Begründung:

Der Mangel an preisgünstigem Wohnraum in Münster ist allgemein bekannt. Um so
dringender ist es, dort, wo die Stadt Münster direkten Einfluss hat, dafür zu sorgen,
dass neuer preisgünstiger Wohnraum entsteht. An diesem integrierten Standort
bietet es sich daher an, einen vernünftigen Mix von gefördertem und frei finanziertem
Wohnraum anzubieten.

gez.
Thomas Fastermann
Inge Jachmann
Mathias Kersting
Kurt Pölling

Maria Winkel

Hauptvorlage V/0535/2012 mit Anlagen

50465 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0535/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 530: Sankt Mauritz - Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp 
1. Beschluss zur Aufstellung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für den Bereich zwischen den Straßen Schmittingheide, Eltropweg und Hegerskamp ist ge-
mäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwick-
lung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 158, Flurstücke 107, 599, 601, 602, 610, 611, 612.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 530 
„St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp“ öffentlich auslegen wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Die Baukosten für den Straßenbau 
betragen ca. 180.000 Euro, die Kosten für den Kanalbau belaufen sich auf ca. 360.000 Euro.  
 
Die im Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte wird durch die Wohn- und Stadtbau errichtet.  
 
Das Plangebiet befindet sich überwiegend in Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräußerung 
der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten.  
 
 
492 61 30 / 492 61 94 
 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.07.2012 
V/0535/2012

- 2 - 
V/0535/2012 
Begründung: 
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, die zur Erschließung 
neuer, stadtnaher Wohnbauflächen für etwa 70 Wohneinheiten erforderlich sind. Aufgrund des 
generellen Ausbaus der U3-Betreuung im Stadtgebiet und der geplanten Wohneinheiten soll zu-
dem eine Kindertagesstätte im Plangebiet errichtet werden.  
 
Außerdem wird durch die Einbeziehung der ehemaligen Bundesbahnschule in den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Situation nach zwischenzeitlicher Aufgabe der 
Gemeinbedarfsnutzung neu definiert.  
 
Für die Verwirklichung dieser Bau- und Investitionsabsichten ist die Schaffung von Planungsrecht 
erforderlich. Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Entwurf ist das Ergebnis 
eines von der Stadt durchgeführten, städtebaul ichen Optimierungsverfahrens (Mehrfachbeauftra-
gung). 
 
Am 23.05.2012 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Das 
Protokoll ist in der Anlage 1 beigefügt. Die in diesem Rahmen vorgetragenen Wünsche und Anre-
gungen wurden soweit als möglich in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Insbesondere wur-
de dem Bürgerwunsch Rechnung getragen, bei den geplanten Reihenhäusern die zulässige 
Dachneigung von 15° auf 30° zu erhöhen, um die solarenergetischen Nutzungsmöglichkeiten zu 
optimieren. 
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 530 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungspla-
nes im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
Der Bereich der Neuaufstellung überlagert Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 181 
„Hegerskamp – Schmittingheide“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den 
überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes.  
 
Die Offenlegung soll im Oktober / November 2012 erfolgen.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0535/2012 
 
 
 
 
Bebauungsplan-Vorentwurf 
Nr. 530 St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp 
 
 
PROTOKOLL 
 
der Bürgeranhörung nach § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
am 23.05.2012 
im Pfarrheim der St. Margaretenkirche, Hegerskamp 5 in Münster 
18.00 – 19.45 Uhr 
 
Teilnehmer/innen:  
 
- Frau Klimek (Bezirksbürgermeiste rin im Stadtbezirk Münster Ost) 
- Frau Eschert (Amt 51), Herr Winter  (Amt 61), Frau Benson (Amt 61)  
- Herr Nottenkemper (Wohn+Stadtbau) 
- ca. 70 Bürgerinnen und Bürger 
 
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßt die Bezirks bürgermeisterin Frau Klimek die Bürgerinnen und 
Bürger, die Vertreter der Verwaltung sowie He rrn Nottenkemper. Gemäß Baugesetzbuch ist diese 
Veranstaltung als vorzeitige Unterrichtung der Bü rgerinnen und Bürger über Ziele und Zwecke der 
Planung zu verstehen. Gelegenheiten zur Erörte rung und Äußerung werden hiermit gegeben. Zur 
Vorstellung des derzeitigen Planung sstandes übergibt sie das Wort an Herrn Winter. Herr Winter 
erläutert die wesentlichen Aspekte des städtebaulichen En twurfes und des Bebauungsplanes 
anhand einer Beamer-Präsentation.  
 
Der Bebauungsplan soll die planungsre chtlichen Voraussetzungen schaffen, die zur Erschließung 
neuer, stadtnaher Wohnbauflächen für etwa 70 Wohnei nheiten erforderlich sind. Aufgrund des 
generellen Ausbaus an U3-Betr euung im Stadtgebiet und der gepl anten Wohneinheiten soll zudem 
eine Kindertagesstätte in das Plangebiet integriert werden.  
 
Der dem Bebauungsplan zugrundeli egende städtebauliche Entwurf ist das Ergebnis eines von der 
Stadt durchgeführten, städtebaulichen Optimierungsverfahrens (Mehrfachbeauftragung). 
Es sollen insgesamt 70 Wohneinheiten geschaff en werden, die etwa je zur Hälfte in 
Mehrfamilienhäusern (40 WE) und in Einf amilienhäusern (überwiegend Reihenhäuser, auch 
Doppelhäuser; 30 WE) geplant sind.  
 
Der Westteil des zukünftigen B augebietes nimmt die niedrig ge schossige, konsequent nach Süden 
ausgerichtete Reiheneinfamili enhausbebauung auf. Zur ehemaligen B ahnschule nach Osten hin 
sind fünf, gleichartig gestaltete, bis zu viergeschossige Mehrfamilienhäus er in traufenständiger 
Bauweise angeordnet.  
In der rhythmischen Gegenüberstellung von Zeilenbauten und Punkthäus ern ergeben sich ein 
abwechslungsreicher, qualitätvolle r Straßenraum und eine robuste  städtebauliche Struktur. Die 
gewählte Tiefe der Baugrundstücke in Ve rbindung mit der Anordnung und Kubatur der 
Reihenhauszeilen sichert die generellen Anfor derungen an eine „solargerec hte Stadtplanung“. Die 
Wohnhäuser werden durch einen neu geplanten Ersch ließungsstich erschlossen. Die südlich 
angrenzende Kindertagesstätte soll direkt v on der bestehenden Straße  Schmittingheide aus 
erschlossen werden.  
Nach der Vorstellung der Planung werden Anregungen zur Planung abgegeben, Fragen beantwortet 
und über verschiedene Aspekte diskutiert: 
 
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 530  
St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp  
  
Warum sind nicht mehr, auch freistehende, Einfamilienhäuser geplant? Das Baugebiet bietet keine 
Möglichkeiten der freien Gestaltung. Einer möglichen „Gettois ierung“ durch sozialen Wohnungsbau 
sollte entgegengewirkt werden. 
• Mit dem relativ hohen Mehrfamilienhaus anteil soll dem anhalten Bedarf nach 
Geschosswohnungsbau in innenstadtnahen Lagen Re chnung getragen werden. Durch das 
verdichtete Baugebiet wird außerdem, wie vom Gesetzgeber gefordert, sparsam mit Grund 
und Boden umgegangen 
• Der vorgegebene Wohnungsmix sichert ei ne Wohnraumversorgung für verschiedene 
Zielgruppen. Auch der vorgesehene Ge schosswohnungsbau wird überwiegend frei 
finanziert. Eine mögliche „Gettoisierung“ wird damit vermieden. 
 
Wie groß sind die Grundstücksflächen und Wohnflächen der Reihenhäuser? 
• Im Bebauungsplan ist vorgesehen,  eine Mindestgrundstücksgröße von 200 m² festzusetzen, 
um eine übermäßige Verdichtung zu verm eiden. Die Wohnungsgröß en der Reihenhäuser 
werden sich im üblichen Rahmen (ca. 150 m²) bewegen.  
 
Aufgrund der neuen Wohneinheiten entsteht ein Stellp latzmangel im Quartier. Wie soll der ruhende 
Verkehr geregelt werden? 
• Bauordnungsrechtlich muss ein Stellpla tz pro Wohneinheit auf eigenem Grundstück 
nachgewiesen werden. Im Bebauungsplan sind diese Stellplätze ersichtlich. 
• Zudem sind im öffentlichen Straßenraum Besucherstellplätze vorges ehen. Der zusätzliche, 
ruhende Verkehr wird insoweit im neuen Baugebiet selbst untergebracht.  
 
Wie ist der Spielplatz an das Plangebiet angebunden? 
• Von dem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Haupt stich zweigen in westlicher Richtung drei 
Wege ab, die die vorgesehene Einfamili enhausbebauung erschließen und einen „Durchlass“ 
für Fußgänger zum Spielplatz hin aufweisen.  
 
Wie groß soll die Kindertagesstätte werden? Das Verkehrsaufkommen wird problematisch für das 
Quartier. 
• Geplant ist eine Kindertagesstätte in zwei geschossiger Bauweise mit 6 Gruppen. Somit 
werden etwa 100 Kinder dort betreut. Im Stadt gebiet Mauritz-Ost ist die Versorgungsquote 
mit U-3 und Ü-3 Einrichtungen defizitär. Die Kita soll sowohl die Kinder im Plangebiet selbst, 
als auch im erweiterten Umfeld versorgen.  
• Die Verkehrsabwicklung (Bring- /Abholverkehr) mit Zufahrt im nördlichen Grundstücksbereich 
von der Schmittingheide aus erfolgt auf ei genem Grundstück. Dazu sind im Rahmen der 
Genehmigungsplanung ausreichende Stellplatz- und Pkw-Bewegungsflächen einzuplanen. 
Ein Kurzzeitparken auf der Schmittingheide wird damit ausgeschlossen. Unter diesen 
Voraussetzungen können mögliche  Verkehrsp robleme in den Spit zenzeiten weitgehend 
vermieden werden.  
 
Die Sorge der Anwohner ist das Verkehrsaufkommen insbesondere auf der Schmittingheide. Bereits 
jetzt ist die Straße stark befahren und wird von vielen Autofahrern  als Schleichweg  zwischen 
Wolbecker Straße und Albersloher Weg genutzt. 
• Die Schmittingheide ist seit Jahren ei n Thema. Von der  der Stadt wurden 
Tempobeschränkungen und Schwellen auf der Fahrbahn umgesetzt. 
• Jede weitere, restriktive Maßnahme im Verkehrsnetz zur Unterbindung von Schleichverkehr 
hat (meist unerwünschte) Auswirkungen auf andere Netzteile. 
• Der durch die neue Planung induzierte, zusä tzliche Verkehr ist im Verhältnis zum 
bestehenden Gesamtverkehrsaufkommen untergeordnet. 
 
Ist Richtung Norden eine Wegeverbindung für Fußgänger vorgesehen, um die 
Versorgungseinrichtungen an der Wolbecker Straße auf kurzem Wege zu erreichen? 
• Die Wolbecker Straße ist für Fußgänger  / Radfahrer aus dem neuen Baugebiet über den 
vorhandenen Weg am Kinderspielplatz mit Weiterführung über den Eltropweg direkt 
erreichbar. 
 
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 530  
St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp  
  
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 3 
Im Bebauungsplan ist  für die Reihenhäuser ei ne Dachneigung von 15° fe stgesetzt. Für eine 
sinnvolle Nutzung von Solarenergie ist ein Wi nkel von 30° optimal. Kann die Dachneigung geändert 
werden? 
• Die Anregung wird geprüft.  
 
Sind die Baugrenzen fest oder dürfen diese überschritten we rden? Wenn sich z.B. eine 
Baugemeinschaft für ein Grundstück interessi ert, wäre dann außerhalb der überbaubaren Flächen 
z.B. ein Gemeinschaftshaus möglich? 
• Der Bebauungsplan ist ein „Angebot splan“, d.h. die konkre ten Bauprojekte stehen bei 
Rechtskraft der Planung noch nicht fest. Bei überzeugenden, qualität vollen Baukonzepten 
sind Abweichungen von den Festsetzungen über eine Befreiung denkbar. Hier ist eine 
frühzeitige Abstimmung mit der Bauverwaltung zu empfehlen. 
 
Wie sollen die Grundstücke vermarktet werden?  
• Die Grundstücke werden von der Stadt verm arktet. Der Vergabemodus wird durch die 
städtischen Gremien (Liegenschaftsausschuss) zum gegebenen Zeitpunkt beschlossen.  
 
Man kann kein einzelnes Rei henhausgrundstück kaufen. Wenn an einen Bauträger verkauft wird, 
kann ein Privatmann ihm lediglich ein (teures) Haus plus Grundstück abkaufen.   
• Es ist zweckmäßig, kostengünstig und gesta lterisch sinnvoll, dass jeweils eine 
Reihenhauszeile zusammenhängend als Einheit erri chtet wird. Dies muss nicht zwingend 
durch einen Bauträger erfolgen. Denkbar  sind z.B. auch Baugemeinschaften als 
Zusammenschluss  mehrerer, privater Bauherren. 
 
Ab wann kann ein Grundstück gekauft werden? 
• Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Grundstücksvermarktung in 2014 vorgesehen.  
 
Ist das Protokoll zu dieser Veranstaltung öffentlich zugänglich? 
• Es wird geprüft, ob das Protokoll ins Inter net gestellt wird. Im Übrigen wird es der 
(öffentlichen) Ratsvorlage zur (späteren) Offenlegung der Planung beigefügt.  
 
Nachdem keine weiteren Fragen geste llt werden, bedankt sich Frau K limek bei den Vertretern der 
Verwaltung für die Vorstellung der Planung so wie bei den Bürgerinnen und Bürgern für die 
sachlichen Anmerkungen und Fragen und beendet die Veranstaltung gegen 19:45 Uhr.  
 
 
 
gez.        gez._______________ _________  
Benson      Klimek 
Protokollführerin     Bezirksbürgermeisterin

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0535/2012  
  
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 530:  
St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................2 
2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................3 
5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 
6. Inhalte des Bebauungsplanes ...............................................................................................................3 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 
6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs................................................................................. 4 
6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 4 
6.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung .................................................................................4 
6.3.2 Überbaubare Flächen, Zahl der Vollgeschosse, Bauhöhen .............................................5 
6.3.3 Bauweise und Bauform .....................................................................................................6 
6.3.4 Firstrichtung, Dachform.....................................................................................................6 
6.3.5 Material, Farbgebung ........................................................................................................6 
6.3.6 Stellplätze / Nebenanlagen ...............................................................................................6 
6.3.7 Freiflächen, Begrünung.....................................................................................................7 
6.4 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 7 
6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ........................................................................ 7 
6.6 Grünflächen / Begrünung ........................................................................................................... 8 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen ....................................................................................................8 
6.6.2 Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote...............................................................................8 
6.7 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 8 
6.8 Altlasten / Altstandorte................................................................................................................ 9 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 9 
6.10 Umwelt........................................................................................................................................ 9 
7. Flächenbilanz.......................................................................................................................................10 
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................10 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 530  
St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp  
  
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Der Bebauungsplan Nr. 530 St. Mauritz - Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp soll die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, die zur Erschließung neuer, stadtnaher 
Wohnbauflächen für etwa 70 Wohneinheiten erforderlich sind. Aufgrund des generellen 
Ausbaus an U3-Betreuung im Stadtgebiet und der geplanten Wohneinheiten soll zudem eine 
Kindertagesstätte in das Plangebiet integriert werden.  
Aus städtebaulicher Sicht eignet sich diese Fläche besonders zum Wohnen 
(Geschosswohnungsbau), da sie bereits von mehrgeschossiger Bebauung umgeben ist und 
stadtnah liegt (Entfernung bis zum Ring etwa zwei Kilometer).  
Außerdem wird durch die Einbeziehung der ehemaligen Bundesbahnschule in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Situation nach 
zwischenzeitlicher Aufgabe der Gemeinbedarfsnutzung neu definiert.  
Für die Verwirklichung dieser Bau- und Investitionsabsichten ist die Schaffung von 
Planungsrecht erforderlich. Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Entwurf 
ist das Ergebnis eines von der Stadt durchgeführten, städtebaulichen Optimierungsverfahrens 
(Mehrfachbeauftragung).  
2. Geltungsbereich  
Der Planbereich befindet sich im Stadtteil St. Mauritz und liegt innerhalb vorhandener 
Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt definiert:  
• Im Norden durch die Straße Eltropweg bzw. die bestehende Wohnbebauung,  
• im Osten durch die Straße Schmittingheide,  
• im Süden durch die Straße Hegerskamp und  
• im Westen durch einen öffentlichen Spielplatz mit einem Bolzplatz sowie Wohnbebauung.  
Innerhalb des Plangebiets liegen die Grundstücke Gemarkung Münster, Flur 158, Flurstücke 
107, 599, 601, 602, 610, 611 und 612. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan 
durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet.  
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Das 
Planverfahren soll gem. § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 
durchgeführt werden. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 530 erfolgt die Anpassung 
des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 
Baugesetzbuch. Zukünftig wird für den Bereich im Flächennutzungsplan Wohnbaufläche 
dargestellt.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 181 Hegerskamp – 
Schmittingheide. Der Bebauungsplan Nr. 181 setzt hier „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der 
Zweckbestimmung „Schule“ und „Sportplatz“ fest.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 530  
St. Mauritz – Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp  
  
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 530 tritt der Bebauungsplan Nr. 181 teilräumig außer 
Kraft.  
Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gem. § 13a Baugesetzbuch 
durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung), da die entsprechenden gesetzlichen 
Voraussetzungen vorliegen:  
• Es handelt sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung.  
• Die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 m².  
• Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung  
• Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt (Entfernung zum nächstgelegenen FFH-
Gebiet Wolbecker Tiergarten etwa 5,5 km).  
4. Räumliche und strukturelle Situation  
Der Planbereich umfasst überwiegend eine nicht mehr benötigte Sportfläche (ehemaliger 
Sportplatz des ESV-Münster 1927 e.V.), das Gelände der ehemaligen Bundesbahnschule 
sowie einen Parkplatz. Das überwiegend dreigeschossige Gebäude der ehemaligen 
Bundesbahnschule wird derzeit als Bürogebäude genutzt. Lediglich der südlichste Gebäudeteil 
ist fünfgeschossig mit eingeschossigem Anbau und hebt sich dadurch vom städtebaulichen 
Umfeld ab. Weitere bauliche Nutzungen innerhalb des Plangebietes sind nicht vorhanden.  
Die nähere Umgebung wird durch Ein- und Mehrfamilienhausbebauung mit ein- bis 
viergeschossiger Bauweise geprägt. Das Plangebiet ist nach Westen und Norden durch eine 
dichte Grünkulisse, bestehend aus Bäumen und Sträuchern, eingegrünt, die das ehemalige 
Sportgelände von dem westlich angrenzenden Spielplatz trennt.  
5. Planungsziele  
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und 
Errichtung von etwa 70 Wohneinheiten schaffen, die etwa je zur Hälfte in Mehrfamilienhäusern 
und in Einfamilienhäusern (überwiegend Reihenhäuser) geplant sind. Mit dem relativ hohen 
Mehrfamilienhausanteil soll dem anhaltenden Bedarf nach Geschosswohnungsbau in 
innenstadtnahen Lagen Rechnung getragen werden.  
Der Bereich Mauritz-Ost hat zurzeit eine Versorgungsquote von 23,2 % im Bereich der U3-
Betreuung. Im Bereich der Ü3-Kinder, welche einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz 
haben, liegt die Versorgungsquote bei 76,9 %. Aktuell sind in diesem Wohnbereich im Vergleich 
zum Vorjahr die Kinderzahlen angestiegen, womit sich ein weiterer Bedarf an 
Betreuungsplätzen ergibt. Da im Bereich der ehemaligen Baumschule Niederbeckmann 
(Bebauungsplan Nr. 506) etwa 100 Wohneinheiten und durch die nunmehr geplante 
Wohnbebauung an der Schmittingheide mit etwa 70 Wohneinheiten ein weiterer Bedarf an 
Kindergartenplätzen entsteht, ist im südlichen Bereich des Plangebietes eine Kindertagesstätte 
vorgesehen.  
6. Inhalte des Bebauungsplanes  
6.1 Grundzüge der Planung  
Zur Gewährleistung der beabsichtigten städtebaulichen Ordnung sind das Maß der baulichen 
Nutzung und der Mindestgrundstücksgröße sowie die Festsetzungen zur Anordnung der 
Stellplätze und Garagen von besonderer Bedeutung. Um eine an dem vorliegenden 
städtebaulichen Entwurf orientierte Realisierung zu gewährleisten, werden vergleichsweise 
restriktive Festsetzungen zu Dachform, Gebäudehöhe und Baukörperstellung getroffen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 10

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6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs  
Der städtebauliche Entwurf für das neue Quartier ist durch seine orthogonale Struktur 
gekennzeichnet. Eine flächensparsame, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stichstraße gliedert 
das Gebiet in einen westlichen und einen östlichen Teil. Der Westteil nimmt die niedrig 
geschossige, konsequent nach Süden ausgerichtete Reiheneinfamilienhausbebauung auf. Zur 
ehemaligen Bahnschule nach Osten hin sind fünf, gleichartig gestaltete, bis zu viergeschossige 
Mehrfamilienhäuser in traufenständiger Bauweise angeordnet.  
In der rhythmischen Gegenüberstellung von Zeilenbauten und Punkthäusern ergeben sich ein 
abwechslungsreicher, qualitätvoller Straßenraum und eine robuste städtebauliche Struktur. Die 
gewählte Tiefe der Baugrundstücke in Verbindung mit der Anordnung und Kubatur der 
Reihenhauszeilen sichert die generellen Anforderungen an eine „solargerechte Stadtplanung“ 
und bietet sich zur Umsetzung einer Solar- bzw. Passivhausplanung an.  
Das im Süden des Plangebietes befindliche Grundstück bietet sich aufgrund des 
Grundstückszuschnitts, der Erschließungssituation und der Grundstücksgröße für eine 
Kindertagesstätte an.  
 
Städtebauliches Konzept (Verfasser LK Architekten, Köln) 
6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung  
Die Bauflächen innerhalb des Plangebietes sind als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 
Der Bereich der geplanten Kindertagesstätte im südlichen Teil des Plangebietes wird als 
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „soziale Einrichtungen“ festgesetzt. Zurzeit ist 
aktuell ein Bedarf an einer Kindertagesstätte im Stadtteil vorhanden. Insbesondere im Hinblick 
auf den demografischen Wandel sind mit den Festsetzungen langfristig auch weitere soziale 
Einrichtungen planungsrechtlich zulässig.  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 10

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Um eine effiziente Ausnutzung des Grund und Bodens zu ermöglichen ist für die 
Einfamilienhausbebauung eine GRZ / GFZ von 0,4 / 0,8 und für die Mehrfamilienhausbebauung 
eine GRZ / GFZ von 0,4 / 1,2 festgesetzt.  
Für die im Plangebiet vorhandene, ehemalige Bundesbahnschule wird WA-Gebiet, III-
geschossig mit einer GRZ / GFZ von 0,4 / 1,2 festgesetzt. Dieses entspricht den zukünftigen 
Entwicklungszielen für das Gebiet.  
6.3.2 Überbaubare Flächen, Zahl der Vollgeschosse, Bauhöhen  
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen bzw. 
Baulinien definiert. Die zulässige Geschosszahl variiert zwischen I und IV Vollgeschossen. 
Durch die Staffelung der Geschossigkeit und der damit verbundenen Festsetzung der 
Gebäudehöhen soll eine abwechslungsreiche Anordnung der Gebäudekubaturen erreicht 
werden, wobei sich die Mehrfamilienhausbebauung (III- bis IV-geschossig) zur Straße 
Schmittingheide hin orientiert und die zweigeschossigen Einfamilienhäuser westlich bzw. 
nördlich der geplanten Erschließungsstraße angeordnet sind.  
Um eine Realisierung des dem städtebaulichen Entwurf (vgl. Punkt 6.2) zugrundeliegenden 
Mehrfamilienhaustyps zu fördern, werden für diesen Bereich differenzierte Festsetzungen in 
Form von Baulinien und Geschossabgrenzungen getroffen. Ferner werden im WA 1)-Gebiet an 
den Stirnseiten der geplanten Reihenhäuser sowie für den Mehrfamilienhaustyp Baulinien 
festgesetzt, um die beabsichtigte Straßenraumwirkung zu gewährleisten.  
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept nimmt die Anzahl der Geschosse der 
Mehrfamilienhausbebauung Richtung Osten zu. An der geplanten Erschließungsstraße ist für 
die Garagen eine zwingend eingeschossige Bebauung vorgesehen. Das jeweilige 
Hauptgebäude, das sich unmittelbar an die Garagenbebauung anschließt, wird durch Baulinien 
und Geschossabgrenzungen innerhalb der überbaubaren Flächen definiert. Es besteht aus 
zwingend drei Geschossen und eines von der Erschließungsstraße zurückspringenden, als 
zwingend festgesetzten vierten Geschosses.  
Der Bereich der ehemaligen Bundesbahnschule ist mit maximalen 3 Geschossen festgesetzt. 
Das Bestandsgebäude besteht bereits jetzt aus größtenteils 3-geschossigen Gebäudeteilen. 
Langfristig soll der 5-geschossige, bestandsgeschützte südliche Anbau (bei z.B. Abriss und 
Neubau) lediglich 3-geschossig neu errichtet werden dürfen.  
Die Bauhöhen der Gebäude sind in m über NHN (Normalhöhenull) festgesetzt. Die reale 
Gebäudehöhe in Relation zu den bestehenden Geländehöhen entspricht bei den 
Mehrfamilienhäusern ca. 12 m, bei den Einfamilien- und Doppelhäusern ca. 9 m und bei den 
Reihenhäusern ca. 9,50 m. Doppelhäuser und Reihenhäuser sind maßgleich in Gebäudetiefe, 
Gebäude- und Traufhöhe zu errichten, um einheitliche Gebäudekörper zu erhalten.  
Um die Wohndichte und damit zusammenhängend das Verkehrsaufkommen in den 
Wohngebieten zu regeln, wird weiterhin für die Wohngebäude die maximale Zahl der 
Wohnungen begrenzt. Das nördlich des Wendehammers liegende Grundstück wird nicht in den 
Wohneinheiten beschränkt, da es sich städtebaulich sowohl für ein Einfamilien-, Doppel- oder 
Mehrfamilienhaus eignen würde. Durch die Festsetzung von Mindest-Grundstücksgrößen und 
entsprechende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. überbaubare Fläche, 
Geschossigkeit, GRZ / GFZ) wird ergänzend dem Planungsziel, die städtebauliche Dichte zu 
begrenzen, Rechnung getragen. Für das Grundstück des geplanten Kindergartens werden 
bezüglich der überbaubaren Fläche keine Festsetzungen getroffen, um hier eine entsprechend 
der Sondernutzung angepasste Architektur und Gebäudekonzeption zu ermöglichen. Es wird 
hier eine maximal dreigeschossige Bauweise festgesetzt.  
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 10

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6.3.3 Bauweise und Bauform  
Da nichts anderes festgesetzt ist, gilt die offene Bauweise.  
6.3.4 Firstrichtung, Dachform  
Als Dachformen werden Satteldächer und Pultdächer festgesetzt, um dem Gebiet eine 
eigenständige Prägung zu geben.  
Für die Reihenhausbebauung (Hausgruppen) ist ein Satteldach in vorgegebener Firstrichtung 
festgesetzt. Die geplanten bis max. IV-geschossigen Mehrfamilienhäuser östlich der 
Erschließungsstraße, sowie die II-geschossigen Doppelhäuser im Norden des Plangebietes 
sollen ein Pultdach erhalten und bilden damit einen äußeren Rahmen. Um eine optimale 
Ausrichtung für solartechnische Anlagen zu ermöglichen, ist für die Mehrfamilienhausbebauung 
als Alternative auch ein Flachdach zulässig.  
In Verbindung mit der festgesetzten Firstrichtung ist bei Realisierung der Bebauung mit 
Pultdach darauf zu achten, dass jeweils der höchste Gebäudepunkt zur Gebäudeerschließung 
ausgerichtet ist. Bei den nördlichsten Gebäuden ist der niedrigste Gebäudepunkt zur 
Gebäudeerschließung auszurichten, um eine solarenergetisch optimale Ausrichtung der Dächer 
nach Süden zu gewährleisten.  
Doppelhäuser und Reihenhäuser sind maßgleich in der Dachneigung zu errichten, um 
einheitliche Gebäudekörper zu erhalten.  
Um einer Verunstaltung der Dachlandschaft entgegenzuwirken, sind Dachaufbauten, 
Dacheinschnitte und Zwerchgiebel unzulässig.  
6.3.5 Material, Farbgebung  
Innerhalb des Plangebietes ist für die Wohngebäude als Fassadenmaterial nur roter Klinker und 
/ oder weißer Putz zulässig. Durch die Beschränkung auf die zwei, bereits in der Umgebung 
vorhandenen „Leitmaterialien“ erhält das Baugebiet eine eigenständige Prägung, ohne dass die 
Möglichkeiten einer gestalterischen Vielfalt über Gebühr eingeschränkt werden. Des Weiteren 
ist mit diesen Materialien eine gestalterische Einfügung in die umgebende Bebauung 
gewährleistet.  
Wie in der Bauhöhe und der Dachneigung besteht weiterer Regelungsbedarf hinsichtlich des 
Materials und der Farbgebung für Doppelhäuser und Hausgruppen (Reihenhäuser), um eine 
einheitliche Gestaltung der zusammenhängenden Hauseinheit zu erhalten. Hier ist für die 
Fassade und das Dach ein einheitliches Material hinsichtlich Art, Format und Farbton zu 
verwenden, um den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden zu 
lassen.  
Insbesondere aufgrund der Südausrichtung der westlich im Plangebiet befindlichen Gebäude 
wird eine entsprechende Ausnahme in der Dachgestaltung getroffen, so dass beispielsweise 
Anlagen zur Solarenergienutzung möglich sind. Dachaufbauten, Dacheinschnitte und 
Zwerchgiebel hingegen sind unzulässig.  
6.3.6 Stellplätze / Nebenanlagen  
Die baurechtlich notwendigen Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren 
Flächen sowie auf den dafür festgesetzten Standorten außerhalb der überbaubaren Flächen 
zulässig. Das Gelände der ehemaligen Bundesbahnschule ist hiervon ausgenommen, da hier 
kein weiterer Regelungsbedarf besteht. Um die Wohndichte und damit zusammenhängend das 
Verkehrsaufkommen im Wohngebiet zu beschränken, wird für die geplante Wohnbebauung 
(EFA´s/MEFA´s) die maximale Zahl der Wohnungen festgesetzt.  
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 10

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Nebenanlagen sind mit einem Abstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze zu errichten. 
Hierdurch soll insbesondere ein einheitliches Erscheinungsbild zu den öffentlichen 
Verkehrsflächen erreicht werden und dem Nachbarschutz Rechnung getragen werden. Eine 
Eingründung der Nebenanlagen wird somit ermöglicht. Um gestalterischen „Wildwuchs“ und 
eine geringe Versiegelung der privaten Freiflächen zu erreichen, beträgt die Grundfläche für 
Nebenanlagen maximal 9,00 m² und die Höhe maximal 2,50 m. Da Garagen und 
Stellplatzanlagen gemäß BauGB keine Nebenanlagen sind, sind diese von dieser 
Flächenbegrenzung ausgenommen. Hierfür sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen 
entsprechende Bereiche festgesetzt.  
6.3.7 Freiflächen, Begrünung  
Die Höhe der Grundstückseinfriedigungen an öffentlichen Verkehrsflächen wird auf 1,20 m 
begrenzt, um eine visuelle Erlebbarkeit der Straßenräume zu ermöglichen. Eine Ausnahme 
bildet das Grundstück der geplanten Kindertagesstätte. Um eine nötige Abgrenzung des 
Geländes bzw. der Spielflächen zu ermöglichen, sind hier Einfriedigungen bis zu einer Höhe 
von 1,80 m zugelassen.  
6.4 Verkehrsflächen / Erschließung  
Das Wohngebiet ist über die Straße Schmittingheide an das örtliche Straßennetz angebunden. 
Um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss auf der Straße Schmittingheide zu 
gewährleisten, reguliert in den Bereichen der ehemaligen Bundesbahnschule und der Fläche für 
Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) ein Zu- und Abfahrtsverbot die Erschließung der betroffenen 
Grundstücke von der Schmittingheide aus.  
Das geplante Baugebiet wird durch eine öffentliche Stichstraße mit Wendeanlage, die in die 
Schmittingheide einmündet, erschlossen. Die Erschließung des im Süden liegenden 
Grundstücks der geplanten Kindertagesstätte ist direkt von der angrenzenden, bestehenden 
Erschließungsstraße Schmittingheide aus möglich. Die Zu- und Abfahrt auf das Grundstück ist 
nur im Norden möglich (Zu -und Abfahrtsverbot). Der Bring- und Holverkehr ist auf eigenem 
Grundstück abzuwickeln (kein Kurzzeitparken auf der Schmittingheide möglich).  
Der geplante Erschließungsstich weist einen Querschnitt von 6,50 m auf und ist unter der 
Maßgabe eines verkehrsberuhigten Ausbaus als Mischverkehrsfläche geplant. Innerhalb dieser 
öffentlichen Verkehrsflächen sind zusätzliche Besucherstellplätze vorgesehen. Von dieser in 
Nord-Süd-Richtung verlaufenden Stichstraße zweigen in westlicher Richtung drei jeweils 6,00 m 
breite Wege ab, die die vorgesehene Einfamilienhausbebauung erschließen. Um mindestens 
eine dauerhafte Durchgängigkeit zum angrenzenden Spielplatz zu gewährleisten, ist der 
mittlere Stich als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die zwei davon nördlich und südlich 
liegenden, privaten Wohnwege werden als Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die 
Anlieger und Erschließungsträger (GFL/AE) festgesetzt. Die von diesen drei Stichen 
weiterführenden, 2,00 m breiten Wege gewährleisten bzw. ermöglichen eine direkte 
Erreichbarkeit des westlich angrenzenden Spielplatzes für Fußgänger und Radfahrer.  
Für die Hausgruppen (H) ist ein Dungweg von 1,50 m Breite im rückwärtigen Bereich 
vorgesehen und mit der vorgeschlagenen Grundstücksteilung kenntlich gemacht.  
Das Plangebiet ist zurzeit über die Stadtbuslinien 11 und 22 der Stadtwerke Münster und die 
Linien R22 und R32 an die Innenstadt von Münster angebunden. Die Haltestelle befindet sich in 
ca. 200 m Entfernung an der Kreuzung Schmittingheide / Wolbecker Straße.  
6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Entwässerung ist im Trennsystem vorgesehen. Das anfallende Regenwasser soll über die 
vorhandenen Kanäle in der Straße Schmittingheide abgeleitet werden. Das Schmutzwasser 
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muss dagegen durch den Bau eines neuen Kanals (120,00 m) innerhalb der Schmittingheide 
zum vorhandenen Schmutzwasserpumpwerk im Einmündungsbereich der Straße Hegerskamp 
geführt werden.  
Der Wendehammer ist für ein 3-achsiges Müllfahrzeug von 12 m Länge ausreichend 
dimensioniert.  
6.6 Grünflächen / Begrünung  
6.6.1 Öffentliche Grünflächen  
In unmittelbarer Nähe westlich des Plangebietes befindet sich ein öffentlicher Kinderspielplatz in 
einer Gesamtgröße von 2.946 m² (Spielplatz Nr. 27106 „Hegerskamp“, B / C Bereich mit 
Bolzplatz).  
Der vorhandene Spielplatz ist durch die geplanten zusätzlichen Wegeverbindungen optimal 
angebunden und fußläufig gut erreichbar. Aufgrund seiner Dimensionierung und Ausstattung 
können die mit der Planung zusätzlich entstehenden Bedarfe hier abgedeckt werden. Eine 
Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer aus dem Plangebiet zum angrenzenden 
Spielplatz wird durch die Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche gesichert.  
6.6.2 Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote  
Der Kronen- und Wurzelbereich der nach § 47 LG NRW geschützten Wallhecke am westlichen 
Plangebietsrand ist als zu erhalten festgesetzt. Ergänzend wird bestimmt, dass hier 
Aufschüttungen, Abgrabungen sowie bauliche Anlagen einschließlich Nebenanlagen unzulässig 
sind, um die Entwicklung und Vitalität des auf der Spielplatzfläche stehenden Grünbestandes 
nicht zu gefährden. Lediglich die in ihrer Breite minimierten, in Ost-West-Richtung verlaufenden 
Fuß-/Radwegeverbindungen durchqueren die Wallhecke.  
Der Landschaftsbeirat stimmte in seiner 7. Sitzung am 07.03.2012 den geplanten Querungen 
durch die Wallhecke zu.  
Auf dem Gelände der ehemaligen Bundesbahnschule werden die erhaltenswerten Bäume 
entsprechend festgesetzt. Im geplanten Wohngebiet werden die öffentlichen 
Besucherstellplätze im Eingangsbereich und im Bereich des geplanten Wendehammers durch 
Anpflanzungen von Bäumen eingegrünt.  
6.7 Immissionsschutz  
Das Plangebiet ist Verkehrslärmemissionen, die von der angrenzenden Straße Schmittingheide 
ausgehen, ausgesetzt. Die Straße Schmittingheide wird täglich von ca. 9500 Kfz befahren. 
Infolge des Ausbaus der B 51 (Anbindung der Umgehungsstraße an den Schifffahrter Damm) 
ist für das Jahr 2020 eine Reduzierung der Verkehrsbelastung auf ca. 8.000 Kfz pro Tag 
prognostiziert.  
Ausgehend von diesen Belastungszahlen wurde die Immissionssituation mit folgendem 
Ergebnis abgeschätzt:  
Im unmittelbaren Einmündungsbereich der Planstraße bzw. entlang der Straße Schmittingheide 
(Abstand <10,0 m) ergeben sich max. Beurteilungspegel von 67 dB (A) (Bestandsgebäude 
ehemalige Schule) bzw. von 63 dB (A) (nächstgelegenes geplantes Wohngebäude).  
Für die übrigen, geplanten Wohngebäude werden die schallschutztechnischen 
Orientierungswerte (45/55 dB(A) N/T) für allgemeine Wohngebiete (DIN 18005) auch an den, 
der Schallquelle zugewandten Gebäudeseiten eingehalten.  
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 10

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Aufgrund des unmittelbar an der Straße gelegenen Bestandsgebäudes sowie der allgemeinen 
städtebaulichen Situation kommen aktive Schallschutzmaßnahmen (Wall / Wand) hier nicht in 
Betracht.  
Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden für das Bestandsgebäude und für weitere 
fünf Baufelder im Plangebiet durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 
entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen.  
Der passive Schutz ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt angemessen, als dass die 
betroffenen Gebäude alle über eine ruhige, der Schallquelle abgewandte Gebäudeseite 
verfügen. Die weiter westlich und nördlich gelegenen Baufelder sind Schallschutztechnisch 
ohnehin unkritisch. 
6.8 Altlasten / Altstandorte  
Innerhalb des Plangebietes sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
kennzeichnungspflichtigen Altlastenverdachtsflächen bekannt.  
6.9 Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetztes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über 
Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden.  
Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt oder 
der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die 
Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG unverändert zu erhalten.  
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
6.10 Umwelt  
Im Hinblick auf mögliche Luftbelastungen ergeben sich bedingt durch die Lage sowie durch die 
geplante Nutzungsart (Wohnen) keine Hinweise, dass es infolge der Planung hier zu 
erheblichen zusätzlichen Belastungen kommen könnte. Die zu erwartenden Lärmbelastungen 
werden durch passive Maßnahmen gemindert (s. Pkt. 6.7).  
Da der Großteil des Geltungsbereiches (Insellage) von ehemaligen Sportflächen eingenommen 
wird und der übrige Teil bereits bebaut und versiegelt ist, ist davon auszugehen, dass keine 
schützenswerten Biotope bzw. Rote-Liste-Arten von der Planung betroffen sind. Dennoch 
werden unversiegelte Flächen dem Naturhaushalt auf Dauer entzogen. Es werden jedoch 
ausschließlich geringwertige Flächen (ehemaliger Rasensportplatz) in Anspruch genommen. Es 
liegen jedoch keine Hinweise für planungsrelevante Arten vor.  
Eine bestehende Wallhecke, deren Wurzelbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
liegt, wird durch entsprechende Festsetzung gesichert. Die Erhaltung ist damit im Grundsatz 
gesichert. Insgesamt ist nicht von einer erheb lichen Betroffenheit der relevanten Umweltmedien 
auszugehen.  
Da der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB der Innenentwicklung dient, wird mit Bezug auf 
§ 13 (3) BauGB von einer förmlichen Umweltprüfung bzw. Umweltbericht abgesehen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 10

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7. Flächenbilanz  
Plangebiet gesamt 2,00 ha 100 % 
Baufläche (Bestand)  0,81 ha 40 % 
Baufläche (Planung) 0,83 ha 42 % 
Gemeinbedarf  0,23 ha 12 % 
Verkehrsfläche und Verkehrsgrün 0,13 ha 6 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in 
den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.  
Die im Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte wird durch die Wohn- und Stadtbau errichtet.  
Das Plangebiet befindet sich überwiegend in Eigentum der Stadt Münster. Durch die 
Veräußerung der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten.  
Die Realisierung der Planung wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im bzw. am 
Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen 
in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist nicht 
erforderlich.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 530: St. Mauritz – Schmittingheide / 
Eltropweg / Hegerskamp 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
Schultheiß 
Stadtdirektor

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zur Vorlage Nr. V/0535/2012  
  
Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 530:  
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1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1. In den mit der Kennziffer 1) gekennzeichneten Baugebieten ist pro Hauseinheit 
(Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) nur eine Wohnung zulässig. In den mit der 
Kennziffer 3) gekennzeichneten Baugebieten (Mehrfamilienhäuser) sind pro 
Hauseinheit maximal 8 Wohneinheiten zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).  
1.2. Für Grundstücke in den Baugebieten mit der Kennziffer 1) wird die in der 
Planzeichnung eingetragene Mindestgröße der Baugrundstücke festgesetzt (§ 9 Abs. 1 
Nr. 3 BauGB).  
1.3. Die Oberkante Erdgeschossfertigfußboden muss mindestens 0,3 m über der Oberkante 
der jeweils der Erschließung dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB in 
Verbindung mit § 18 Abs. 1 BauNVO). 
1.4. Garagen (Ga) und Stellplätze (St) sind – mit Ausnahme des mit der Kennziffer 2) 
gekennzeichneten Baugebietes – nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen 
sowie auf den entsprechend dafür festgesetzten Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 
BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 6 BauNVO).  
1.5. Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind in einem Abstand von mindestens 0,50 m zur 
Grundstücksgrenze zu errichten. Die Grundfläche der Nebenanlagen darf max. 9,0 m² 
pro Grundstück, die Höhe max. 2,50 m betragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung 
mit § 14 Abs. 1 BauNVO).  
1.6. Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen, Baulinien bzw. Gebäudeseiten müssen bei 
Errichtung, Änderung und Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des § 
48 BauO NRW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den ausgewiesenen 
Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.7. In dem festgesetzten Kronentraufenbereich (Erhaltungsgebotsfläche) der vorhandenen 
Wallhecke sind Aufschüttungen, Abgrabungen und bauliche Anlagen einschließlich 
Nebenanlagen unzulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB).  
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
2.1. Grundstückseinfriedigungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind nur bis zu einer Höhe 
von 1,20 m zulässig. Auf der Fläche für Gemeinbedarf ist eine 
Grundstückseinfriedigung bis zu einer Höhe von max. 1,80 m zulässig.  
2.2. Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind unzulässig.  
2.3. In dem mit der Kennziffer 3) gekennzeichneten Baugebiet ist beim Pultdach die höchste 
Gebäudekante unter Berücksichtigung der festgesetzten Firstrichtung zur öffentlichen 
Verkehrsfläche auszurichten. Bei dem Baufeld im Norden des Plangebietes mit der 
Festsetzung Pultdach (15°±3°) ist die niedrigste Gebäudekante unter Berücksichtigung 
der festgesetzten Firstrichtung zur Erschließungsfläche auszurichten.  
2.4. Innerhalb der WA-Gebiete sind als Fassadenmaterial nur roter Klinker und / oder 
weißer Putz zulässig.  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 2

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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2  
In den mit der Kennziffer 1) gekennzeichneten Baugebieten sind für Fassade und Dach 
pro Hauseinheit (Doppelhaus und Hausgruppe) jeweils einheitliche Materialien 
hinsichtlich Art, Format und Farbton zu verwenden. Die Hauseinheiten im jeweiligen 
Gebäudekörper (Doppelhaus, Hausgruppe) sind jeweils maßgleich in Gebäudetiefe, 
Gebäudehöhe, Traufhöhe und Dachneigung zu errichten.  
Für einzelne Teilflächen (z. B. Anlagen zur Solareinrichtung, Dachbegrünung) sind 
Ausnahmen zugelassen.  
3. Hinweise 
3.1. Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der 
Stadt (Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 
7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs.1 DSchG NW 
unverändert zu erhalten. 
3.2. Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-Bauen-
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.

0,4 1,2 
0°  - 30° 
0,4 0,8 
PD 
WA 
H
geschützter Kronenbereich der vorhandenen W
allhecke 
15° ±3° 
D
0,4 1,2 
FD / PD 
BH 68,00 ± 0,2 m ü. NHN 
1) S+
0,4 0,8 
PD 
WA 
15° ±3° 
S+
Größe der Baugrundstücke mind. 170 m² 
Größe der Baugrundstücke mind. 200 m² 
Größe der Baugrundstücke mind. 200 m² 
Größe der Baugrundstücke mind. 200 m² 
Größe der Baugrundstücke mind. 200 m² 
Größe der Baugrundstücke mind. 200 m² 
geplante Kindertagesstätte 
WA 2) 
II 
II 
I III IV 
III 
I III IV 
WA 3) 
BH 65,00 ± 0,2 m ü. NHN 
BH 65,00 ± 0,2 m ü. NHN 
0,4 0,8 
SD 
WA 
15° - 30° 
1) II 
BH 65,50 ± 0,2 m ü. NHN 
0° - 15° 
III 
R= 6,0 m 
6,50 
5,00 
3,0 
1,0 
2,0 6,00 
E
L
AE 
GFL 
AE 
GFL 
Ga Ga 
St 
Ga Ga 
Ga 
Ga 
St St St St 
St St St St St 
St St St St St St St 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga Ga 
Ga Ga Ga Ga 
Ga Ga Ga 
IV 
IV 
IV 
IV 
I III 
I III 
I III 
I III 
Trafo 
55,94 m ü. NHN 
55,92 m ü. NHN 
56,09 m ü. NHN 
56,14 m ü. NHN 
56,29 m ü. NHN 
P
II 9
7
Schmittingheide 
II 11 
II 13 
35 
I
9
45 
I
33 
31 
II 
27 
II 
26 
II 
24 
20 
III 
II 
III 107 
602 
27 
II29 
I31 
32 
I
611 
601 
V
33 
47 
II49 
I51 
I
63 
57 
I
205 
65 
I
Schmittingheide 
55 
I 62 
53 
I
69 
I
67 
I
521 
152 
II 
17 139 
9
II 202 
203 
138 
137 
204 
7
II 
II 
5
II 
126 
I
51 
201 
200 
199 
108 112 
22 
II 
II 18 
125 
16 II 
14 
II 
610 
Sportplatz 
Spielplatz 
W
eg 
447 
125 II 
127 
II 
439 
440 
419 
612 
599 
133 
II 
131 
II 
135 
II 
420 21 
17 
209 
I
173 
73 
206 
382 
202 
136 
I
201 
Eltropweg 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0535/2012 
Bebauungsplan Nr. 530 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planverkleinerung / ohne Maßstab STADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (2)

19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 20.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 26.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Bebauungsplan Nr. 530 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Straße
  • Münzstraße 15
  • Eltropweg
  • Hegerskamp 5
  • Schifffahrter Damm
  • Albersloher Weg 33
  • Umgehungsstraße
  • An den Speichern 7
  • Schmittingheide 55i
  • Tiergarten

Bebauungsplan Nr. 530

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0535/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37