Errichtung eines "Offenen Bücherschrankes"
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2267/2024 vom 09.08.2024
Stand: Am 23.09.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.31.01.3-26461/2024 Vorlagen-Nummer 2267/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines "Offenen Bücherschrankes" Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt der Aufstellung eines „Offenen Bücherschranks“ durch die Bürgerstiftung Köln an dem Standort Petersberger Straße (Klettenplätzchen) in Köln-Klettenberg - wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt - zu. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 den Beschluss vom 31.03.2011 zur Aufstellung von „Öffentlichen Bücherschränken“ der Bürgerstiftung Köln im Kölner Stadtgebiet bekräftigt. Der beantragte Standort wurde aus stadtgestalterischer und verkehrlicher Sicht geprüft. Die in der Begründung zu den o.a. Beschlüssen genannten Kriterien zur Gestaltung des öffentlichen Raumes werden eingehalten. Die Finanzierung und die Patenschaft für die Anlage und deren Inhalte wurden durch die Bürgerstiftung Köln sichergestellt. Die für den Bücherschrank zu erteilende Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des öffentli- chen Straßenlandes wird auf jederzeitigen Widerruf erteilt. Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Fotomontage Anlage 3: Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 3 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 3 - Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um ein antragsbezogenes öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren, bei dem lediglich der konkret beantragte Standort betrachtet werden kann. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 2 - Fotomontage
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Anlage 1 - Lageplan
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Mittelpunkt: 354282, 5642144 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 09.08.2024Seite 1 / 1
Beratungsverlauf
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23.09.2024
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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