3719/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mülheimer Brücke: Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung umwidmen, LKW-Verkehr sperren, rechts-/linksrheinische Anschlusspunkte neu gestalten, Az.: 59/24
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Anlage 4 Mitteilungen der Verwaltung zu Radverkehrsführungen Mülheimer Brücke
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Mitteilungen der Verwaltung zu Radverkehrsführungen Mülheimer Brücke Zukünftige Radverkehrsführung Mülheimer Brücke: 1214/2024 Zukünftige Radverkehrsführung Mülheimer Brücke - zweites, erweitertes Fachgespräch mit Politik, Initiativen und Verbänden: 2347/2024
Anlage 1
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Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln Per E-Mail Köln, den 21.06.2024 Mülheimer Brücke: Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung umwidmen, LKW-Verkehr sperren, rechts-/linksrheinische Anschlusspunkte neugestalten Sehr geehrte Damen und Herren, die Bürgerinitiative Neue Mülheimer Brücke, unterstützt von zahlreichen Kölnerinnen und Kölnern, beantragt für die Zeit nach der Sanierung folgende Verkehrsführung auf der Mülheimer Brücke: - Je Fahrtrichtung wird eine Fahrspur in eine Radspur umgewandelt. Der Radweg wird vom MIV separiert, wobei die Separierung durch Rettungsfahrzeuge überfahrbar bleiben soll. - Auf der Nordseite wird der Fußweg mit Radfahrer frei-Beschilderung ergänzt (StVO-Schild Nr. 239 mit 1022-10). - Die Brücke wird für Schwerlastverkehr ab 7,5 t gesperrt. - Auf der Brücke gilt Tempo 30. - Am Wiener Platz bleibt die direkte Zufahrt aus Richtung Süden auf die Brücke aufgehoben. - Die links- und rechtsrheinischen Anschlusspunkte sind nach den folgenden Maßgaben neu zu gestalten. Im Einzelnen: Aktuelle Verkehrssituation für KfZ auskömmlich trotz Einspurigkeit Bereits die derzeitige Einschränkung auf eine KfZ-Fahrspur je Richtung hat gezeigt, dass der KfZ-Ver- kehr zurückgeht bzw. sich gut verteilt. Mülheim hat hiervon messbar profitiert: Die Verkehrsbelastung auf dem Clevischen Ring ging um 9.000 Fahrzeuge pro Tag zurück – das ist ein Rückgang um 20%. Ebenso gingen Lärm und Feinstoffbelastung am Clevischen Ring zurück und liegen zum ersten Mal überhaupt im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte. Das hat auch Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs festgestellt: Die Sanierung der Brücke habe “für Mülheim auch einen positiven Effekt. Das Verkehrsaufkommen wurde deutlich reduziert. Das gilt insbesondere für den Lkw-Transitverkehr.“ Erfahrungen in anderen Städten (zum Beispiel auf der Kennedy-Brücke in Bonn) zeigen außerdem, dass Brücken mit vergleichbarer Kfz-Belastung problemlos mit einer Spur pro Richtung den Verkehr abwickeln können. Entscheidend für die Kapazität sind die Anzahl der Spuren an den Knotenpunkten. 1 Initiative Neue Mülheimer Brücke Umwidmung von Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung Nach Abschluss der Sanierung soll daher je eine Fahrspur als Fahrradspur umgewandelt werden. Nur eine solche Umwandlung würde der Bedeutung der Brücke für den Fuß- und Radverkehr gerecht wer- den. Die Brücke ist eine wichtige Hauptroute für den Radverkehr und bildet eine unmittelbare Verbin- dung an die Rheinuferradwege, an die geplante Radverkehrsführung Niehler Gürtel und an die Rad- PendlerRouten im Rechtsrheinischen. Die Maßnahme ist auch deshalb erforderlich, weil aus verkehrsrechtlichen Gründen die in den letzten Jahren stark gestiegene und in Zukunft weiter steigende Radnutzung der Brücke nicht auf gemeinsa- men Geh- und Radwegen stattfinden darf (vgl. die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen). Variante 1: Umwidmung der jeweils rechten Spur Die Fahrradstreifen sollen mit überfahrbaren Schwellen gesichert werden. So entstünde auch eine „Rettungsgasse" für alle Einsatzfahrzeuge. Radfahrende könnten im Fall der Fälle sofort auf den Geh- weg ausweichen und Platz machen. Für Einsatzfahrzeuge wäre dies also sogar eine Verbesserung, denn bei 2 KfZ-Streifen je Richtung kann im Fall eines Staus keine ausreichende Rettungsgasse gebil- det werden, da die Fahrbahn zu schmal ist. Variante 2: Bündelung der Verkehrsträger Alternativ könnte der KfZ-Verkehr auf einer Seite gebündelt werden, z.B. der Südseite. Auf der Nord- seite würde dann die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr zur Verfügung stehen. Dann wären sogar Veranstaltungen auf der Mülheimer Brücke möglich, z.B. ein Brückenmarkt oder ein Bürgerfest zur Verbindung der beiden Rheinseiten. Bei dieser Variante würden auch erhebliche Flächen im Be- reich der Rampen und Zufahrten neu zur Verfügung stehen für Entsiegelung oder z.B. zur Aufstellung von Containern nach aktuellem Bedarf. Diese Variante würde aus der Mülheimer Brücke quasi kosten- los eine zumindest halbseitige Umweltbrücke machen. 2 Süd Beide Varianten würden eine erhebliche Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs darstellen. Auch der Fußverkehr würde erheblich an Attraktivität gewinnen, da erstmals breite Fußwege zur Rheinque- rung zur Verfügung stünden. Diese echte Trennung von Fuß- und Radverkehr über den Rhein ist bis- her auf Kölner Stadtgebiet lediglich auf der lärmenden Zoobrücke gegeben. Einschränkung des Schwerlastverkehrs Mit dem parallel erfolgenden Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke kann der Schwerlastverkehr dauerhaft von der Mülheimer Brücke ferngehalten werden. Das sorgt neben weniger Durchgangs- und Abkürzungsverkehr im Herzen von Mülheim, auch für die Einhaltung der Luftgrenzwerte und weniger Lärm. Außerdem würde ohne Schwerlastverkehr die für über 300 Millionen EUR sanierte Brücke viel länger bis zur nächsten Sanierung halten als mit uneingeschränkten Schwerlastverkehr. Neugestaltung der Anschlusspunkte Eine Spurumwandlung zugunsten des Radverkehrs kann nur dann ihr volles Potential entfalten, wenn die Radwege auf der Brücke auch gut erreichbar sind. Zurzeit ist dies überhaupt nicht gegeben. Bei der Neugestaltung ist vor allem auf durchgängige Wegebeziehungen für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu achten sowie auf ihre Sichtbarkeit und Sicherheit. Linksrheinisch: Durch den Ausbau der bestehenden Rampe an der Nordseite der Brücke mit einem getrennten Radweg kann der Fernradweg am Rheinufer bequem erreicht werden. An der Südseite kann eine analoge Verbindung geschaffen werden, indem ein baulich getrennter Radweg parallel zu der bestehenden Verbindung des MIVs errichtet wird. Die Verbindung von und nach Riehl würde deutlich komfortabler durch Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Riehler Straße/An der Schanz, die lückenlos mit der Brücke verbunden wären. Zur Radschnellverbindung entlang des Gürtels gäbe es in Richtung Westen eine direkte Verbindung. In Gegenrichtung kann durch Bau eines getrennten Radwegs entlang des Kuhwegs ebenfalls eine durchgehende Verbindung zur Südseite der Brücke geschaffen werden (siehe Grafik oben). Als Alternative dazu könnte die Südseite direkter angebunden werden, indem die Gleise der Linie 13 mit einer Unterführung gequert werden (dadurch würde auch eine zusätzliche Rampe zur Barbarastraße möglich) und die MIV-Fahrbahn durch eine Brücke überquert würde (letzteres tauchte 3 bereits im städtischen Konzept für den Niehler Gürtel als Option auf). Diese Variante ist hier dargestellt: https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1du0WFczJahXU- qJsR4bBHmV1BlXLONcY&usp=sharing Rechtsrheinisch: Am Wiener Platz würde die Brücke in jede Himmelsrichtung direkt angebunden: Aktuell sind die Gleise der Linie 4 noch eine große Barriere, durch einen neuen Radweg westlich der Gleise würde diese weitgehend eliminiert. Es können zwei neue Linksabbieger für den Radverkehr eingerichtet werden, um aus Richtung Süden direkt auf die Brücke zu fahren und um von der Brücke kommend direkt in Richtung Norden zu fahren. Durch neue breite Radspuren auf dem Bergischen Ring und Clevischen Ring gäbe es eine lückenlose Fortführung der Radwege auf der Brücke. Die südliche Querung am Wiener Platz würde ausgebaut und um einen getrennten Zweirichtungsradweg ergänzt, der weiter über die Südseite des Platzes zur Frankfurter Straße und zur Jan-Wellem-Straße führen würde. Dadurch würde auch eine direkte Anbindung an die RPR Köln- Bergisch Gladbach geschaffen. Die nördliche Querung für den Fußverkehr würde begradigt, um die direkte Verbindung zur Buchheimer Straße wiederherzustellen. Im Plan sind außerdem zwei zusätzliche Niederflur Seitenbahnsteige als Option berücksichtigt. Günter Hermkes Sprecher Engelbert Becker Sprecher 4
Anlage 3 Auszug BP BAB, 09.12.24 TOP 2.2
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 14.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 09.12.2024 öffentlich 2.2 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mülheimer Brüc ke: Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung umwidmen, LKW-Verkehr sperren, rechts-/linksrheinische Anschlusspunkte neu gestalten, Az.: 59/24 3719/2024 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragspunkte der Initiative „Neue Mülheimer Brücke“ in die weiteren Überlegungen miteinzubeziehen und im Rahmen des Ver- kehrsgutachtens zu prüfen. Der Ausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen Mül- heim und Nippes gleichlautend beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Auszug Beschlussprotokoll Bezirksvertretung Mülheim 03.02.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 04.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.02.2025 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mülheimer Brücke: Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung umwidmen, LKW-Verkehr sperren, rechts-/linksrheinische Anschlusspunkte neu gestalten, Az.: 59/24 3719/2024 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch die CDU-Fraktion ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anre- gungen und Beschwerden folgenden zu fassen: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragspunkte der Initiative „Neue Mülheimer Brücke“ sowie andere Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel IHK, Bürgerver- ein, Hafengesellschaft) in die weiteren Überlegungen miteinzubeziehen und im Rah- men des Verkehrsgutachtens zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzel- mandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE beschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3719/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mülheimer Brücke: Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung umwidmen, LKW-Verkehr sperren, rechts-/linksrheinische Anschlusspunkte neu gestalten, Az.: 59/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Bezirksvertretung 5 (Nippes) Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Eingabe. Der weitere Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert. Der Ausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen Mülheim und Nippes gleichlautend beschließen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 09.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Anlage 5 Auszug Niederschrift Bezirksvertretung Nippes 06.02.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 17.02.2025 Auszug aus der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 06.02.2025 öffentlich 2.2 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Mülheimer Brücke: Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung umwidmen, LKW-Verkehr sperren, rechts-/linksrheinische Anschlusspunkte neu gestalten, Az.: 59/24 3719/2024 Der Petent begründet seine Eingabe. Abschließend schlägt Herr Hanna vor, den Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim zu übernehmen. Herr Spieß gibt zu bedenken, dass es sich bei der Mülheimer Brücke um eine Bun- desstraße handele und deswegen vermutlich nicht alle Anregungen umgesetzt wer- den könnten. Anschließend begründet er den vorliegenden Ersetzungsantrag, der ei- gentlich ein Beschlussvorschlag ist. I. Abstimmung über den Beschlussvorschlag der CDU Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragspunkte der Initiative „Neue Mülheimer Brü- cke“ sowie andere Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel IHK, Bürgerverein, Ha- fengesellschaft) in den weiteren Überlegungen miteinzubeziehen und im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD abgelehnt. II. Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Grünen Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und bittet die Ver- waltung, dass die Anregungen geprüft werden und gegebenenfalls bei der Umsetzung des Radwegeprogramms berücksichtigt werden. Es gibt zur Mülheimer Brücke bereits gültige Beschlüsse der Bezirksvertretung Nip- pes, die dabei umgesetzt werden sollen. Zudem wird die Eingabe an dem Verkehrsausschuss verwiesen, da die Mülheimer Brücke ein überbezirkliches Thema ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen.
Anlage 2 Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Fachverwaltung
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Bürgereingabe nach § 24 GO– „Mülheimer Brücke: Fahrspuren nach Abschluss der Sanierung umwidmen, LKW-Verkehr sperren, rechts-/linksrheinische Anschlusspunkte neugestalten“ Aktenzeichen 59/24 Die Verwaltung dankt der Bürgerinitiative „Neue Mülheimer Brücke“ für die Eingabe und nimmt zu den einzelnen Antragspunkten wie folgt Stellung. 1. Je Fahrtrichtung wird eine Fahrspur in eine Radspur umgewandelt. Der Radweg wird vom MIV separiert, wobei die Separierung durch Rettungsfahrzeuge überfahrbar bleiben soll. 2. Auf der Nordseite wird der Fußweg mit Radfahrer frei-Beschilderung ergänzt (StVO-Schild Nr. 239 mit 1022-10). 3. Die Brücke wird für Schwerlastverkehr ab 7,5 t gesperrt. 4. Auf der Brücke gilt Tempo 30. 5. Am Wiener Platz bleibt die direkte Zufahrt aus Richtung Süden auf die Brücke aufgehoben. 6. Die links- und rechtsrheinischen Anschlusspunkte sind nach den folgenden [im Antrag dargestellten] Maßgaben neu zu gestalten. zu Antragspunkt 1: Die Verwaltung hat unter der Vorlagennummer 2049/2024 als Anlage 3 eine Stellungnahme zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Nippes verfasst, in welcher auf den erstgenannten Punkt „Kfz-Fahrspur in Radspur umwandeln“ eingegangen wird. Nachfolgend der Auszug aus der o.g. Vorlage, in welcher die Stellungnahme zu Punkt 1 abgehandelt wird. „Die Verwaltung hat daher neun Regelquerschnitte einer geänderten Flächenaufteilung auf der Mülheimer Brücke dargestellt (siehe Mitteilung 1214/2024). Als Vorzugsvariante wird die Führung des Radverkehrs in Fahrtrichtung auf einem Radfahrstreifen im Bereich der heute jeweils rechten Kfz-Fahrspur als Baustein eines Führungskonzepts auf und zur Mülheimer Brücke empfohlen. In den letzten Monaten hat die Stadt Köln in zwei Fachgesprächen über den aktuellen Stand der Modellbetrachtungen im Verkehrsmodell und die daraus resultierenden Planungen informiert sowie den maßgeblichen Akteur*innen aus Wirtschaft und Stadtgesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Mitteilungen 1214/2024 und 2347/2024). Parallel hat die Stadtverwaltung erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als Fördermittelgeberin für die Sanierung der Mülheimer Brücke geführt. Die Stadt Köln hat der Bezirksregierung die Frage gestellt, ob eine Flächenumverteilung auf der Brücke zugunsten des Umweltverbundes von der Stadt Köln förderunschädlich umgesetzt werden kann. Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Köln geantwortet, dass das Vorhaben grundsätzlich positiv bewertet wird. Allerdings hat die Bezirksregierung der Stadt Köln zur Auflage gemacht, in einem extern zu vergebenden Verkehrsgutachten die Verträglichkeit der geplanten Maßnahme auf das Gesamtverkehrssystem untersuchen zu lassen. Die Stadt Köln bereitet derzeit die Vergabe dieses externen Gutachtens vor. Über die Ergebnisse des Gutachtens wird zu gegebener Zeit informiert und darauf aufbauend eine Beschlussvorlage vorgelegt.“ zu den Antragspunkten 2 bis 6: Die unter den Antragspunkten 2 bis 6 genannten Themen stehen überwiegend im unmittelbaren Zusammenhang mit der unter Punkt 1 genannten Flächenaufteilung. Eine Stellungnahme zu den oben genannten Punkten ist daher von den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens abhängig (Schritt 1). Maßgeblich ist darüber hinaus die Bewertung der Bezirksregierung Köln, welche als Fördermittelgeber für die „Sanierung der Mülheimer Brücke“ die Zweckbindung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel überwacht (Schritt 2). Darüber hinaus wären in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen vorliegen (Schritt 3). Aufgrund der oben genannten Untersuchungsbedarfe empfiehlt die Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragspunkte der Initiative „Neue Mülheimer Brücke“ in die weiteren Überlegungen miteinzubeziehen und im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu prüfen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Riehler Straße
- Barbarastraße
- Frankfurter Straße
- Jan-Wellem-Straße
- Buchheimer Straße
- Mülheimer Brücke
- Wiener Platz
- An der Schanz
- Niehler Gürtel
- Am Rheinufer
- Zoobrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 3719/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.02.2025
- Erstellt
- 21.11.2024 09:00